KreisNachrichteN - Eifelkreis Bitburg-Prüm

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KreisNachrichteN - Eifelkreis Bitburg-Prüm
KreisNachrichten
Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen
der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Samstag, 17.10.2015 I Ausgabe 42/2015 I www.bitburg-pruem.de
Auszeichnung der regionalen „Sterne des Sports“
Klaus Peters (li.), Vorstandsmitglied der RB Westeifel, Michael Simonis (3.v.l.), Vorstandsmitglied der VB Eifel-Mitte,
Kreisbeigeordneter Rudolf Rinnen (re.) und der siegreiche TUS Arzfeld bei der Preisverleihung.
Wir brauchen diejenigen, die aus dieser sitzenden, auf
Bildschirme glotzenden jugendlichen Gesellschaft bewegungsfähige Individuen machen,“ sagte Bundestagspräsident Joachim Gauck im Januar 2014 bei der Preisverleihung der „Sterne des Sports“ in Gold in Berlin und erntete
hierfür viel Applaus. „Und er hat mit dieser Aussage den
Nagel auf den Kopf getroffen. Wo sind die tobenden Kinder
auf den Spielplätzen, Jugendliche in verdreckten Hosen
und aufgefallen Knien auf den Bolzplätzen, Rad fahrende
Jungs und Mädchen in unseren Straßen? Im Zeitalter von
Spielekonsolen, Social Media und Online-Games verbringen selbst Grundschüler den sonnigen Tag lieber in abge-
dunkelten Räumen vor dem Bildschirm,“ so Klaus Peters,
Vorstandsmitglied der Raiffeisenbank Westeifel eG und
Moderator der Siegerfeier „Sterne des Sports“ auf Burg
Rittersdorf.
Mit der Veranstaltung ehrten die Volksbank Bitburg, die
Volksbank Eifel-Mitte, die Raiffeisenbank Westeifel und
die Raiffeisenbank Irrel die Sportvereine und deren Menschen, die sich in besonderem Maße für unsere Region
eingesetzt haben. Sportliche Höchstleistungen stehen oft
im Rampenlicht. Es gibt unendlich viele Medaillen, Trophäen, Siegerurkunden und Meisterehrungen. Sie würdigen den, der als schnellstes ins Ziel kam, sie feiern die,
Aus dem Inhalt:
Initiative Zukunfts-Check Dorf in VG Prüm vorgestellt I Seite 2
Gemeindeschwesterplus startet im Eifelkreis I Seite 2/3
60. Geburtstag von Michael Billen I Seite 3
Kreissparkasse als familienfreundlicher Arbeitgeber
ausgezeichnet I Seite 3
Entsorgungstermine I Seite 4 und 5
Initiative Baukultur Eifel I Seite 6
Streicherklänge in Schloss Weilerbach I Seite 7
Sprechstunde des Bürgerbeauftragten I Seite 7/8
Öffentliche Bekanntmachungen I Seite 8-10
Seite 2
Ausgabe 42/2015
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die am höchsten gesprungen ist oder bejubeln die Mannschaft, die am Ende die meisten Tore schoss. Die „Sterne
des Sports“ sind anders.
Der Deutsche Olympische Sportbund und die Volksbanken Raiffeisenbanken ehren mit dieser Auszeichnung die
Vereinsarbeit - die tagtägliche, gemeinnützige, lokale
Leistung, die Sportvereine zum Wohl jedes einzelnen Vereinsmitglieds auf die Beine stellen.
Der Deutsche Olympische Sportbund und die Volksbanken Raiffeisenbanken möchten mit den „Sternen des
Sports“ das Bemühen der Vereine um ein gut funktionierendes gesellschaftliches Miteinander ehren. Diese Vereine haben sich ihren besonderen Platz verdient - auf dem
gesellschaftlichen Siegertreppchen und im Bewusstsein
der breiten Öffentlichkeit. Bei dem diesjährigen Wettbewerb, der auf „Bronzeebene“ mit ca. 5.000 Euro Preisgelder dotiert ist, nahmen 18 Vereine der Region teil. In
diesem Jahr wurden neben den drei Erstplatzierten auch
noch zwei Förderpreise vergeben. Diese Entscheidung
wurde durch eine fachkundige Jury getroffen.
Als diesjährigen Sieger der Sterne des Sports hat die Jury
sich für die TUS Arzfeld entschieden. Das Sommercamp
der TuS geht über eine „übliche“ Ferienfreizeit hinaus. Das
Angebot des Vereins mit der „Sommer-Olympiade“ richtet
sich an Kinder und Jugendliche, die Interesse an verschiedenen Sportarten haben und gerne hier hinein schnuppern
möchten. Das durchgängige Konzept der Veranstaltung in
Verbindung mit dem deutschen Sportabzeichen und einem
motivierenden Motto überzeugte die Jury.
Die Teilnahmegebühr ist durch Sponsoren und ehrenamtliches Engagement der Vereinsmitglieder relativ günstig.
Die PR der Veranstaltung im Vorfeld und auch im Nachgang ist vorbildlich. Insgesamt gesehen lobte die Jury die
außerordentlich gute Planung, Durchführung und mediale
Begleitung der Sommerolympiade und verlieh den Bronzenen Stern des Sports mit Platz 1. Klaus Peters, Vorstandsmitglied der RB Westeifel und Michael Simonis,
Vorstandsmitglied der Volksbank Eifel-Mitte gratulierten
allen beteiligen Vereinen und riefen schon jetzt alle Vereine zur Teilnahme am Wettbewerb 2016 auf.
Der Landrat betonte in seinem Vortrag, dass diese Attraktivierung des Lebens auf dem Land jedoch auch von bestimmten Rahmenbedingungen abhängig ist. Hierzu zählt
unter anderem die Lebensqualität, die nicht nur von baulichen Aspekten als direkter Lebensraum beeinflusst wird,
sondern vor allem auch von sozial-gesellschaftlichen Aspekten. Diesbezüglich verwiesen sowohl Landrat Dr. Streit
als auch Edgar Kiewel im Rahmen seines anschließenden
Vortrags auf gute Beispiele aus der Verbandsgemeinde
Prüm, z.B. den Verein „Lebendiges Wallersheim“, der sich
um viele Belange der ortsansässigen Bevölkerung kümmert und unter anderem gemeinsame Mittagessen für Senioren organisiert.
Um die angesprochenen, ausreichenden baulichen Rahmenbedingungen für eine gute Lebensqualität zu schaffen,
ist es nach Information von Herrn Dr. Streit erforderlich, die
überwiegend veralteten Dorferneuerungskonzepte in den
Ortsgemeinden des Eifelkreises - diese sind vielfach etwa
20 Jahre und älter - zu erneuern bzw. fortzuschreiben,
um die Förderfähigkeit privater und kommunaler Dorferneuerungsmaßnahmen zu erhalten. Auf positive Beispiele
aus der Dorferneuerung im Eifelkreis ging Edgar Kiewel in
seinem Redebeitrag ein und verwies in diesem Rahmen
auf eine aktuelle Innenentwicklungsmaßnahme in Rommersheim, bei der durch den Abriss eines ehemaligen, in
schlechtem baulichen Zustand befindlichen Hofes, drei
neue Baugrundstücke in Ortskernlage geschaffen werden
und somit zur Stärkung des Ortskerns beitragen werden.
Edgar Kiewel verdeutlichte, dass solche Innenentwicklungsmaßnahmen das Ergebnis des Zukunfts-Check Dorf
sein können und konnte dies anhand entsprechender Beispiele darstellen.
Zum Ende der Informationsveranstaltung ging Landrat Dr.
Streit nochmals auf die aktuelle gesellschaftliche Herausforderung, die Migration der Flüchtlinge, ein und verwies
in diesem Rahmen auf verschiedene Förderprogramme
der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
sowie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die sowohl private als auch öffentliche Vorhaben unterstützten,
die der Unterbringung von Flüchtlingen dienen.
Initiative Zukunfts-Check Dorf
Gesundheit und Pflege - 2020
Informationsveranstaltung für
Bürgermeister der VG Prüm
Gemeindeschwesterplus
startet im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Während der sehr gut besuchten OrtsbürgermeisterDienstbesprechung der Verbandsgemeinde Prüm konnte
Landrat Dr. Joachim Streit zusammen mit dem Dorferneuerungsbeauftragten Edgar Kiewel im Einzelnen über
das Projekt Zukunfts-Check Dorf informieren. Das Projekt
„Zukunfts-Check Dorf - Demografischer Wandel“ stellt
eine von mehreren Initiativen des Eifelkreises dar, die
im Rahmen der Gesamtkonzeption Kreisentwicklungskonzept eingebunden sind. Auch wenn die Bevölkerung
des Eifelkreises Bitburg-Prüm nach neuesten Studien bis
2030 nur um etwa 1,5 Prozent abnehmen wird, womit er in
Rheinland-Pfalz zu den einwohnerstabilen Landkreisen zu
zählen ist, ist nach Aussage von Landrat Dr. Streit mit einer zunehmenden Überalterung in vielen Ortsgemeinden
zu rechnen. Der hiermit verbundene Trend der Landflucht
soll mit Hilfe des Zukunfts-Check Dorf minimiert werden,
indem das Wohnen auf dem Land wieder als attraktive
Alternative zum Leben in der Stadt hervorgehoben wird.
Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Landrat Dr. Joachim Streit freuen sich über den Arbeitsbeginn
der ersten beiden Pflegefachkräfte im Projekt Gemeindeschwesterplus im Landkreis Bitburg-Prüm.
Ministerin Bätzing-Lichtenthäler erklärte: „Auch wenn wir
heute in Rheinland-Pfalz eine gute Versorgungs- und Beratungsstruktur haben, kommt das Kümmern um hochbetagte Menschen in unserer Gesellschaft oft zu kurz. Mit
dem Projekt Gemeindeschwesterplus fördern wir deshalb
ein ganz konkretes Angebot für hochbetagte Menschen,
die keine Pflege brauchen, aber in ihrem aktuellen Lebensabschnitt gern Unterstützung und Informationen annehmen möchten.“ Die Gemeindeschwesterplus wird die
Menschen auf Wunsch zuhause individuell beraten: Zum
Beispiel darüber, welche Angebote und sozialen Kontakte
zur Stärkung der Selbstständigkeit vor Ort genutzt werden
könnten und welche präventiven Vorkehrungen getroffen
werden können, um Pflegebedürftigkeit möglichst lange
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zu vermeiden. Ziel ist, die Selbstständigkeit hochbetagter
Menschen in Rheinland-Pfalz lange zu erhalten.
Die Ministerin dankte Landrat Dr. Joachim Streit für das Engagement des Landkreises bei der Einbindung der Gemeindeschwesterplus in die regionale Beratungsstruktur: „Dass
die jeweiligen Landrätinnen, Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister das Projekt Gemeindeschwesterplus zu ‚ihrer Sache‘ machen, trägt ganz wesentlich zum Gelingen des Projektes bei.“ Landrat Dr. Joachim
Streit sagte: „Dieses Angebot ergänzt die Bemühungen des
Kreises im Rahmen der Pflegestrukturplanung und ist durch
die präventive Ausrichtung ein wichtiger Baustein, der dazu
beiträgt die Lebensqualität für ältere Menschen im eigenen
häuslichen Umfeld solange wie möglich zu halten.“
Das Modellprojekt der Landesregierung Gemeindeschwesterplus wird bis Ende Dezember 2018 in neun
Landkreisen und kreisfreien Städten erprobt. Das Land
übernimmt mit einem Festbetrag die Personal- und Sachkosten der insgesamt 12,5 Stellen an 13 Pflegestützpunkten. In der Implementierungsphase von Juli 2015 bis
Dezember 2016 werden die ausgewählten kommunalen
Gebietskörperschaften zudem wissenschaftlich eng begleitet. Weitere Informationen zum Projekt Gemeindeschwesterplus finden Interessenten auf der Projekthomepage unter www.gemeindeschwesterplus.rlp.de.
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So wird neben dem Konzertmarsch „Arromanches“ von
Kelly das Werk „Machweo“ mit afrikanischen Klangfarben
dargeboten, ebenfalls Originalwerke sind „Flight“ von Mario
Bürki und „Voyage into the Blue“ von Naoya Wada. In der
zweiten Hälfte werden u.a. Filmmusiken aus „Braveheart“,
„Drachenzähmen leicht gemacht“ und ein Werk mit dem Titel „Musical Fantasy“ erklingen. Die Bevölkerung ist zu diesem Konzert herzlich eingeladen, der Eintritt ist frei.
Kreissparkasse Bitburg-Prüm
Auszeichnung als
„Familienfreundlicher Arbeitgeber“
Grund zum Feiern Michael Billen ist 60
Am 4. Oktober 2015 wurde
Michael Billen 60 Jahre alt.
Landrat Dr. Joachim Streit
gratulierte dem Ersten Kreisbeigeordneten herzlich zu
diesem besonderen Meilenstein. „Mit Michael Billen
habe ich einen 1. Kreisbeigeordneten, der sehr verlässlich
ist. Bei ihm ist ein Wort ein
Wort. Das ist für die gemeinsame Arbeit sehr wichtig“, sagte Landrat Dr. Streit.
Seit 19 Jahren sitzt Michael Billen als Abgeordneter im
Mainzer Landtag. Die Bitburg-Prümer CDU will ihn wieder dort sehen und hat ihn mit mehr als 98 Prozent ins
Rennen zum März 2016 geschickt. Wenn er ein weiteres
Mal in den Landtag kommt, wäre es seine fünfte Legislaturperiode. Bereits in jungen Jahren zeigte Michael Billen
Interesse an der Politik, mit 18 Jahren trat er in die CDU
ein. Seit 1993 ist der Kaschenbacher Vorsitzender des
CDU-Kreisverbands Bitburg-Prüm.
Kreismusikschule informiert
Abschlusskonzert des Herbstseminars
Einer der Höhepunkte im Jahreskalender der Kreismusikschule stellt das Abschlusskonzert des Herbstseminars dar, bei dem Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet
unter Anleitung erfahrener Dirigenten und Dozenten ein
neu einstudiertes Programm zu Gehör bringen. Auch in
diesem Jahr legen die Dirigenten am Samstag, dem 24.
Oktober 2015 ab 16.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus
Ammeldingen Wert darauf, moderne, neuere Literatur zu
spielen, um den Schülern die Klangmöglichkeiten eines
Blasorchesters aufzuzeigen.
Im Bild (RME) v.li.: Ingolf Bermes, Gisela Poltorak, Markus Pfeifer
Die Kreissparkasse Bitburg-Prüm darf sich freuen: Sie ist
ein „familienfreundlicher Arbeitgeber“. Eine erfolgreiche
Zertifizierung durch die Bertelsmann-Stiftung setzt zwei
entscheidende Dinge voraus. Zuerst die Pflicht: In einem
Unternehmen muss schon lange ernsthaft, glaubhaft und
erfolgreich zum Wohle der Mitarbeiter mit cleverem Personalmanagement, mit zielorientierter Aus- und Weiterbildung, mit modernem Personalmarketing und auch mit
nachhaltigem Gesundheitsmanagement gearbeitet werden. Dann die Kür: Nur auf Basis einer solchen Struktur
erzielt ein Unternehmen wie die Kreissparkasse BitburgPrüm bei einer groß angelegten, anonym und neutral
durchgeführten Mitarbeiter- und Führungskräftebefragung positive Rückmeldung und Spitzen-Vergleichswerte.
Der Vorsitzende des Vorstandes der Kreissparkasse
Bitburg-Prüm, Ingolf Bermes, und die Leiterin Personal
und Ausbildung, Gisela Poltorak, freuen sich aus gutem
Grund und sind stolz über die Verleihung des Qualitätssiegels „Familienfreundlicher Arbeitgeber“, das als wichtigste Zulassungsvoraussetzung gilt, um im Netzwerk der
Arbeitgebermarke EIFEL mitzuwirken. Der Bereich EIFEL
Arbeitgeber ist neben EIFEL Gastgeber und EIFEL Produzent die dritte und neueste Säule unter dem Dach der
Regionalmarke EIFEL GmbH. Kern aller drei Bereiche ist
der Nachweis einer unabhängig geprüften, hohen Qualität
aus der Eifel. Mittlerweile sind 15 EIFEL Arbeitgeber im
Netzwerk aktiv, die meisten sind durch die BertelsmannStiftung zertifiziert worden. Weitere Infos: www.arbeitgebermarke-eifel.de.
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Ausgabe 42/2015
Entsorgungs
INFO
REGIEBETRIEB ABFALLWIRTSCHAFT
TRIERER STR. 1, 54634 BITBURG
Ansprechpartner:
Beratung, Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0 65 61 - 15 23 40, Markus Klütsch
E-mail: [email protected]
An- / Ummeldungen, Abmeldungen, Tonnentausch
Gebührenbüro
Tel. 0 65 61 - 15 23 20, -23 21, -23 22, -23 23
DEPONIE - ÖFFNUNGSZEITEN
1. MÜLLDEPONIE, Tel. 0 65 54 - 396
an der L12 im Geweberwald bei Plütscheid
montags - mittwochs und freitags von 9.30 - 17.30 Uhr
donnerstags: geschlossen
samstags alle 14 Tage 10.00 - 12.00 Uhr
Deponie geöffnet: Samstag, 24.10.2015, 10 bis 12Uhr
2. ERDDEPONIE RITTERSDORF, Tel. 0 65 61 - 12 629
an der L9, Ortsteil Bildchen
März-Oktober: montags-mittwochs 9.30 -17.00 Uhr
November-Februar:dienstags-mittwochs 12.30-17.00 Uhr
Elektrogeräte können auf beiden Deponien kostenlos
abgegeben werden.
Verkaufsstellen von
Restabfallsäcken (RAS)
Bitburg Stadt
•Bürohaus, Pohl, Trierer Str. 2
•Kreisverwaltung, Zahlstelle, Trierer Str. 1
Verbandsgemeinde Arzfeld
•Daleiden, Postagentur, Hauptstr. 49 a
•Lichtenborn, Postagentur, Hauptstr. 1
•Lünebach, Dorfladen, Marktplatz 3
•Lützkampen, Im Lennchen 1, Verkaufsstelle
•Waxweiler, Post-Service-Filiale, Am Kanal 15
Verbandsgemeinde Bitburger Land
•Badem, Postagentur im Supermarkt „Plattner‘s“,
Bitburger Str.18-20
•Bettingen, Lebensmittel Büchel, Maximinstr. 22
•Kyllburg, „Haus des Gastes“, Hochstr. 19,
•Rittersdorf, Lebensmittel Hülpes, Waxweiler Str. 1,
•Sülm, Heißmangel Mohr, Zur Heide 17
Verbandsgemeinde Prüm
•Auw bei Prüm, Postagentur, In der Klong 14
•Bleialf, Postagentur, Bahnhofstr. 5-7
•Büdesheim, Autofachmarkt Ternes, Hauptstrasse 38
•Pronsfeld, Kfz-Teile Gerads, St.-Remigius-Str. 38
•Prüm, Hit-Markt, Kalvarienbergstr. 37-41
•Schönecken, Schreibwaren Tipper, Teichstraße 8
•Winterspelt, Postagentur Hauptstr. 35
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Verbandsgemeinde Speicher
•Orenhofen, Dorfladen, Auwer Str. 1
•Speicher, Postagentur, Am Markt 28
•Speicher, Bürohaus Scharff Bahnhofstr. 6
Verbandsgemeinde Südeifel
•Irrel, Postagentur, Hauptstr. 26,
•Körperich, Postagentur, Johanniterstr. 38
•Mettendorf, Raiffeisen GmbH, Enztalstr. 42
•Neuerburg, Postagentur, Herrenstr. 18
Entsorgungs
TERMINE
Auch unter www.bitburg-pruem.de
Blaue Tonne + gelBer Sack
Verbandgemeinde Arzfeld
Dienstag, 20. Oktober: Dackscheid, Eilscheid, Gesotz,
Hargarten, Kinzenburg, Lambertsberg, Lascheid, Lierfeld,
Lünebach, Merlscheid, Pintesfeld, Plütscheid
Donnerstag, 22. Oktober: Merkeshausen
Freitag, 23. Oktober: Heilhausen, Hölzchen, Krautscheid,
Langenfeld, Lauperath, Manderscheid, Mauel, Maueler
Mühle, Niederpierscheid, Oberpierscheid, Waxweiler
Verbandsgemeinde Bitburger Land
Donnerstag, 22. Oktober: Biersdorf am See, Echtershausen, Ehlenz, Hamm, Heilenbach, Ließem, Niederweiler,
Oberweiler, Schleid, Seffern, Sefferweich, Wiersdorf
Freitag, 23. Oktober: Gindorf, Gransdorf, Kyllburgweiler,
Oberkail, Orsfeld, Seinsfeld, Steinborn
Verbandsgemeinde Prüm
Montag, 19. Oktober: Auw bei Prüm, Gondenbrett, Kleinlangenfeld, Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Roth bei
Prüm, Walcherath
Dienstag, 20. Oktober: Feuerscheid, Heisdorf
Verbandsgemeinde Speicher
Montag, 19. Oktober: Beilingen, Herforst, Philippsheim,
Speicher - Erster Tag
Dienstag, 20. Oktober: Speicher - Zweiter Tag
Mittwoch, 21. Oktober: Auw an der Kyll, Hosten, Orenhofen, Preist
Verbandsgemeinde Südeifel
Donnerstag, 22. Oktober: Altscheid, Berkoth, Daudistel,
Fischbach-Oberraden, Neuerburg, Niederraden, Scheuern, Uppershausen, Weidingen, Zweifelscheid
Freitag, 23. Oktober: Ammeldingen/Nbg., Burscheid,
Heilbach, Plascheid
Altglas gehört in
den Container
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Graue tonne
sperrmüll
Verbandsgemeinde Bitburger Land
Bitburg Stadt
Donnerstag, 22. Oktober: Flugplatz, Industriegebiet
Merlick, Südring
Freitag, 23. Oktober: Erdorf, Irsch, Masholder, Matzen,
Mötsch, Stahl, Steinebrück
Verbandsgemeinde Arzfeld
Montag, 19. Oktober: Arzfeld, Daleiden, Eschfeld, Großkampenberg, Herzfeld, Irrhausen, Jucken, Kesfeld, Kickeshausen, Leidenborn, Lichtenborn, Lützkampen,
Neurath, Olmscheid, Reiff, Reipeldingen, Roscheid,
Sengerich, Üttfeld
Dienstag, 20. Oktober: Dahnen, Dasburg, Harspelt,
Preischeid, Sevenig/Our
Mittwoch, 21. Oktober: Merkeshausen
Verbandsgemeinde Bitburger Land
Montag, 19. Oktober: Bettingen, Wettlingen
Dienstag, 20. Oktober: Birtlingen, Dockendorf, Ingendorf, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Wolsfeld,
Wolsfelder Berg
Mittwoch, 21. Oktober: Bickendorf, Biersdorf am See, Echtershausen, Ehlenz, Fließem, Hamm, Heilenbach, Ließem,
Malberg, Malbergweich, Nattenheim, Niederweiler, Oberweiler, Schleid, Seffern, Sefferweich, Wiersdorf
Donnerstag, 22. Oktober: Badem, Bildchen, Brecht,
Dahlem, Hermesdorf, Idenheim, Idesheim, Koosbüsch,
Oberweis, Pickließem, Rittersdorf, Röhl, Scharfbillig,
Sülm, Trimport, Wißmannsdorf
Freitag, 23. Oktober: Erntehof, Eßlingen, Etteldorf, Gindorf, Gransdorf, Hungerburg, Kyllburg, Kyllburgweiler,
Meckel, Neuheilenbach, Oberkail, Orsfeld, Seinsfeld,
Steinborn, St.Thomas, Usch, Wilsecker, Zendscheid
Verbandsgemeinde Prüm
Montag, 19. Oktober: Heckhuscheid
Verbandsgemeinde Speicher
Donnerstag, 22. Oktober: Spangdahlem
Verbandsgemeinde Südeifel
Montag, 19. Oktober: Emmelbaum, Ernzen, Ferschweiler, Holsthum, Irrel, Peffingen, Prümzurlay, Schankweiler
Dienstag, 20. Oktober: Affler, Altscheid, Bauler, Berkoth,
Bollendorf, Daudistel, Dauwelshausen, Echternacherbrück, Fischbach/Oberraden, Gemünd, Herbstmühle,
Holsthumerberg, Hütten, Karlshausen, Keppeshausen,
Leimbach, Menningen, Minden, Neuerburg, Niederraden, Rodershausen, Scheitenkorb, Scheuern, Sevenig/
Nbg., Übereisenbach, Uppershausen, Waldhof-Falkenstein, Weidingen, Weilerbach, Zweifelscheid
Donnerstag, 22. Oktober: Berscheid, Geichlingen, Hüttingen/Lahr, Körperich, Koxhausen, Lahr, Muxerath, Nasingen, Niedergeckler, Obergeckler, Sinspelt
Freitag, 23. Oktober: Alsdorf, Eisenach, Gilzem, Kaschenbach, Niederweis
Freitag, 23. Oktober: Baustert, Brimingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel, Mülbach, Olsdorf, Stockem
Verbandsgemeinde Südeifel
Montag, 19. Oktober: Geichlingen, Körperich
Dienstag, 20. Oktober: Hüttingen/Lahr, Lahr, Mettendorf
Mittwoch, 21. Oktober: Fischbach-Oberraden, Hommerdingen, Kruchten, Niederraden, Nusbaum, Sinspelt
Freitag, 23. Oktober: Burg, Niehl
Gefahren durch
Künstliche Mineralfasern
Ordnungsgemäße Entsorgung
von Glas- und Steinwolle
Zu den Künstlichen Mineralfasern gehören eine Vielzahl
synthetisch hergestellter Fasern. Auf Grund der herausragenden Isoliereigenschaften wurden Künstliche Mineralfaser in Form von Glas- und Steinwolle häufig zur
Wärmedämmung, als Kälteschutz und zur Schallisolation
eingesetzt.
Einige künstliche Mineralfaser besitzen jedoch ähnliche
Eigenschaften wie Asbest und setzen lungengängige Fasern frei, die je nach Zusammensetzung stark krebserzeugend sind.
Nach einem Übergangszeitraum ab 1996 ist bereits seit
dem Jahr 2000 jegliche Herstellung und Verwendung
von solchen krebserregenden Künstlichen Mineralfasern
verboten. Bei den nunmehr im Handel erhältlichen Produkten, die in der Regel über das nachstehende Zeichen
verfügen, handelt es sich hingegen um nachweislich unbedenkliche Materialien.
Künstliche Mineralfaser, die vor
dem Jahr 2000 produziert wurden
und nicht über ein entsprechendes
Gütesiegel verfügen, sind jedoch
als Zwangsabfall einzustufen und
wie Asbest umgehend nach entsprechenden
Renovierungsbzw. Abbrucharbeiten an Gebäuden einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zuzuführen. Eine zwischenzeitliche Lagerung oder gar ein erneuter Einbau bzw. eine Wiederverwendung ist gesetzlich verboten und erfüllt darüber hinaus einen Straftatbestand.
Bezogen auf den Abbau belasteter Glaswolle sind strenge Schutzmaßnahmen einzuhalten. Insbesondere ist entsprechende Schutzkleidung (Schutzbrille, Schutzanzüge,
Handschuhe etc.) zu tragen.
Zur Vermeidung der Freisetzung von gesundheitsgefährdenden Fasern sind die Materialien nach Abbau umgehend staubdicht in handelsüblichen Big-Bags zu verpacken und bei zertifizierten Entsorgungsunternehmungen
zu entsorgen.
Weitergehende Informationen erhalten Sie diesbezüglich
auch von der Abfallberatung unter der Tel.-Nr. 06561/152340.
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Ausgabe 42/2015
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Dendrologischer Rundgang
im Dreiländereck in Schengen
Dendrologsiche Schätze rund um das Schengener Schloss
mit seinen alten Baumbeständen und dem Kräutergarten, den mediterranen Pflanzen im Sammlergarten in
Schwebsingen und den Baumlehrpfad in Bech-Kleinmacher
entdeckten die Teilnehmer des Rundgangs unter der Leitung
von Eike Jablonski, Vizepräsident der Deutschen Dendrologischen Gesellschaft und Lehrbeauftragter an der LTA Ettelbruck. Die Dreiländereck-Tour mit der Dendrologischen
Gesellschaft wurde in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule Bitburg-Prüm durchgeführt.
Herbstliche Streicherklänge
in Schloss Weilerbach
Musik von Beethoven und Saint-Saëns
Musikfreunde dürfen in Schloss Weilerbach in herbstlichen Streicherklängen schwelgen. Am Freitag, 23. Oktober 2015, 19.00 Uhr, gastiert die Landesstiftung Villa Musica Rheinland-Pfalz mit einem Konzert im zauberhaften
Rokokoschloss bei Bollendorf. Der große russische Geiger Boris Garlitsky, Professor in Paris und Hamburg, spielt
mit jungen Solisten der Villa Musica Werke von Ludwig
van Beethoven und französischen Romantikern. Das Rokokoschloss, das sich der letzte Abt von Echternach trotz
rigoroser Sparauflagen 1780 erbauen ließ, bietet dazu den
schönsten Rahmen.
Das Streichtrio G-Dur aus Beethovens Opus 9 entstand
kurz nach der Erbauungszeit das Schlosses, ein Werk
zwischen spätem Rokoko und Sturm und Drang. Boris
Garlitsky spielt das furiose Trio mit jungen Streichern der
Villa Musica an Bratsche und Cello. Der Franzose Camille Saint-Saëns ist in Deutschland fast nur wegen seines
„Karnevals der Tiere“ bekannt. Mindestens so schön ist
sein Zwiegespräch zwischen einem Dichter und seiner
Muse, dargestellt auf Geige und Cello mit Klavierbegleitung. „La Muse et le Poète“ heißt dieses bezaubernde
Werk. Spätromantisch gewaltig wirkt das d-Moll-Konzert
von Ernest Chausson, einem Pariser „Wagnerianer“. 1890
schrieb er ein veritables Violinkonzert, allerdings nicht begleitet vom Orchester, sondern von Streichquartett und
Klavier. Boris Garlitsky, der lange Jahre als Konzertmeister im „London Philharmonic Orchestra“ wirkte, wird in
diesem Stück seinen wunderschönen Ton und seine perfekte Technik ausspielen.
Tickets kosten 12 Euro zum Normalpreis und 6 Euro für
Schüler, Studenten und Schwerbehinderte. Vorverkauf
bei der Schloss Weilerbach-Gesellschaft (Tel. 06561/154270) oder online bei Villa Musica (www.villamusica.de).
Jugendtaxi im
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Das „Jugendtaxi“ können alle im Kreisgebiet wohnhaften
Personen zwischen dem 16. und dem vollendeten 21.
Lebensjahr nutzen. Im Zweifel kann sich der Fahrer die
Berechtigung durch Vorlage des Personalausweises, Reisepasses etc. nachweisen lassen.
Das Angebot gilt jeweils ab 22.00 Uhr freitags und samstags sowie in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen
und von „Weiberdonnerstag“ bis Aschermittwoch für
Fahrten nach Hause. Das Fahrtziel muss sich im Eifelkreis
Bitburg-Prüm befinden.
Der Zuschuss beträgt 1,50 €/Fahrt für jeden berechtigten
Mitfahrer.
Unternehmer, die sich am Projekt beteiligen:
- Taxi Faber, Spangdahlem, Tel. 06565/951010
- Funktaxi-Vereinigung Bitburg e. V., Bitburg,
Tel. 06561/17066
- Taxi und Mietwagen Marianne Daus, Prüm-Weinsfeld,
Tel. 06551/965143
Grundstücksverkehr
Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender
Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
zu entscheiden:
- Gemarkung Plascheid (Gr.L.Nr. 518/2015)
Flur 7 Nr. 48, LWFL, Waldfläche,
Auf Hepeschnack, 7,3804 ha
Hinweis: Flurbereinigungsverfahren Plascheid!
- Gemarkung Büdesheim (Gr.L.Nr. 539/2015)
Flur 51 Nr. 246, Waldfläche, In der Höll, 0,8625 ha
- Gemarkung Oberkail (Gr.L.Nr. 552/2015)
Flur 3 Nr. 11, LWFL, Hopfengärten, 0,5231 ha
- Gemarkung Peffingen (Gr.L.Nr. 554/2015)
Flur 1 Nr. 77, Waldfläche, Im Hohenbüsch, 0,7527 ha
Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes
dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten der Kreisverwaltung des
Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde,
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg, schriftlich mitteilen.
Bürgerbeauftragten Burgard
Sprechtag in der Kreisverwaltung Bitburg
Die nächste Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger aus
dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, ihre Anliegen und Probleme
mit dem Bürgerbeauftragten Dieter Burgard persönlich zu
besprechen, besteht am Dienstag, 3. November 2015 in
der Kreisverwaltung Bitburg.
Anmeldungen nimmt das Büro des Bürgerbeauftragten,
Tel. 06131/ 2 89 99 99, (Frau Jaudes) bis zum 26. Oktober
2015 entgegen.
Der Bürgerbeauftragte hat seinen Sitz beim Landtag und
arbeitet eng mit dem Petitionsausschuss des Landtags
Rheinland-Pfalz zusammen.
Seine Aufgabe ist es unter anderem, bei Problemen mit
einer Verwaltung nach Lösungen zu suchen. Unabhängig
setzt er sich für eine schnelle Klärung ein und versucht im
Rahmen seiner Möglichkeiten, eine Annäherung der Positionen zu erreichen.
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Darüber hinaus ist Burgard auch als Beauftragter für die
Landespolizei Ansprechpartner bei Bürgerbeschwerden
oder Anregungen zur Polizei des Landes.
Ebenso können Polizeibeamte sich mit Eingaben im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit direkt und
ohne Einhaltung des Dienstwegs an ihn wenden.
Schriftliche Eingaben/Beschwerden können per Brief,
per Telefax, per E-Mail oder über die Internetseite und
telefonisch an Dieter Burgard, 55116 Mainz, Kaiserstr.
32, Tel. 06131 / 2 89 99-0, Fax: 06131 / 2 89 99 89,
E-Mail: [email protected] eingereicht werden.
Die aktuellen Termine von weiteren Sprechtagen finden
Interessierte im Videotext, Tafel 725, im SWR Fernsehen.
Informationen über die Arbeit des Bürgerbeauftragten sowie das Online-Formular sind im Internet abrufbar unter
www.derbuergerbeauftragte.rlp.de.
Verabschiedung aus Kreisdienst
Im Bild v.li.: Landrat Dr. Joachim Streit, Ingeborg Rudert, Verwaltungsleiter des Zweckverbandes Flugplatz
Bitburg, Helmut Berscheid, Fachbereichsleiter Personal,
Günter Maiers.
Ingeborg Rudert wurde von Verbandsvorsteher Landrat
Dr. Joachim Streit nach über 20 Jahren im Dienst des
Zweckverbandes Flugplatz Bitburg in den Ruhestand verabschiedet.
Nach dem Studium der Romanistik und Germanistik an
der Universität der Heimatstadt Saarbrücken war Ingeborg Rudert zunächst bei den Städtischen Kliniken und
einem Fremdspracheninstitut in Saarbrücken tätig. 1987
wechselte sie dann in den Dienst der U.S.-Streitkräfte und
nahm ihre Tätigkeit im Verbindungsbüro auf der ehemaligen Air Base Bitburg auf.
Die Schließung des Flugplatzes zum Oktober 1994 brachte dann nochmals eine Veränderung auf dem beruflichen
Weg von Ingeborg Rudert.
Sie konnte in den Dienst des neu gegründeten Zweckverbandes Flugplatz Bitburg wechseln, der für die Aufgabe
der Konversion der freigegebenen Liegenschaft zuständig
wurde.
Landrat Joachim Streit: „Ihre Sprachkompetenz und die
Erfahrungen von Ingeborg Rudert aus der Zeit bei den
Streitkräften waren insbesondere in der Anfangsphase
des Prozesses für den Zweckverband sehr nützlich. Mit
ihrer Tätigkeit hat sie einen Beitrag dazu geleistet, dass
das ‚Bitburger Konversionsmodell‘ so gut funktioniert hat
und sich auf dem Gelände viele Unternehmen angesiedelt
Ausgabe 42/2015
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
haben. Der Verwaltungsleiter des Zweckverbandes Flugplatz Bitburg, Helmut Berscheid, dankte Ingeborg Rudert
für die gute Zusammenarbeit und wünschte ihr für den
neuen Lebensabschnitt alles Gute.
Amtliche BekAnntmAchungen
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Landesjagdgesetzes
Änderung der Abgrenzung der Muffelwildhegegemeinschaft Weinsheim im Muffelwildbewirtschaftungsbezirk Weinsheim
Bekanntmachung der oberen Jagdbehörde
Die Zentralstelle der Forstverwaltung - obere Jagdbehörde - , Le
Quartier Hornbach 9, 67433 Neustadt, erlässt als zuständige Behörde gemäß § 14 Abs. 4 Landesjagdverordnung (LJVO) folgende
Allgemeinverfügung zur Änderung der Abgrenzung der Muffelwildhegegemeinschaft Weinsheim vom 02.06.2014:
I. Abgrenzung
Die Anlage 1 der am 02.06.2014 aufgrund § 13 Abs. 2 Landesjagdgesetz (LJG) und § 14 LJVO erfolgten Abgrenzung der Muffelwildhegegemeinschaft Weinsheim innerhalb des Muffelwildbewirtschaftungsbezirks Weinsheim wird gemäß Anlage 1 geändert. Die
jagdausübungsberechtigten Personen dieser Jagdbezirke bilden
gem. § 13 Abs. 2 LJG die Hegegemeinschaft als Körperschaft des
öffentlichen Rechts.
II. Bekanntgabe
Diese Allgemeinverfügung gilt gem. § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.
III. Begründung
Die Abgrenzung der Hegegemeinschaften erfolgt gemäß § 14 Abs.
1 LJVO unter der jagdbezirksweisen Zuordnung der innerhalb der
Grenzen des Bewirtschaftungsbezirks liegenden Grundflächen
durch die obere Jagdbehörde nach Anhörung der unteren Jagdbehörde. Bei der Aufzählung der innerhalb des Muffelwildbewirtschaftungsbezirks Weinsheim gelegenen Jagdbezirke waren die
Jagdbezirke Olzheim II und Schneifel EJB FA Prüm mit den auf
Willwerather Gemarkung gelegenen geringfügigen Anteilsflächen
nicht enthalten. Auch war anstatt richtigerweise Weinsheim II EJB
der außerhalb des Muffelwildbewirtschaftungsbezirks liegende
Jagdbezirk Weinsheim I benannt. Darüber hinaus war der in der Anlage 1 benannte Jagdbezirk Weinsheim III, IV zu streichen und richtigerweise durch die Jagdbezirke Weinsheim III EJB - Gondelsheim
und Weinsheim IV - Gondelsheim zu ersetzen. Die Abgrenzungsverfügung vom 02.06.2014 bleibt ansonsten unverändert bestehen.
Die öffentliche Bekanntgabe als Allgemeinverfügung ist geboten, da
die am 02.06.2014 erfolgte Abgrenzung der Muffelwildhegegemeinschaft Weinsheim innerhalb des Muffelwildbewirtschaftungsbezirks
Weinsheim ebenfalls in dieser Form ergangen war. Die Bekanntgabe
der Allgemeinverfügung erfolgt entsprechend der im Verwaltungsverfahrensgesetz eingeräumten Möglichkeit nach § 41 Abs. 4 Satz
4 Verwaltungsverfahrensgesetz an dem auf die öffentliche, ortsübliche Bekanntmachung folgenden Tag.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Abgrenzungsverfügung kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch
ist bei der Zentralstelle der Forstverwaltung, Le Quartier Hornbach
9, 67433 Neustadt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bei
schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist
nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser
Frist bei der Behörde eingegangen ist.
Neustadt, den 02.10.2015
Im Auftrag
Gez. Marco Sergi
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
Ausgabe 42/2015
Öffentliche Ausschreibung Zweckverband Flugplatz Bitburg
Seite 9
Bauherr: Zweckverband Flugplatz Bitburg, Triererstr. 1, 54634 Bitburg
Projekt: Ehemaliges Kasernengelände, Ecke Mötscher Str./Südring, Gebäude 2007
Planer:
Gewerk 1+2 Zweckverband Flugplatz Bitburg
Gewerk 3-6 Planungs- und Dienstleistungsbüro Weber, Gransdorf
Gewerk Ausführung der Arbeiten/Umfang der Arbeiten Submission
Gebühr/
28.10.2015Versandkosten
1. Erd-Maurer- Dezember 2015 bis März 2016
10:30 Uhr
25,- EUR
Betonarbeiten
ca. 50 m2 Abbruch tragender u. nichttragender Innenwände
ca. 25 m2 neue Öffnungen innerhalb der Geschossdecken
ca. 50 m2 Beiputzarbeiten
ca. 90 m2 neues Mauerwerk Aufzugschacht
ca. 50 St. neue Türöffnungen herstellen
ca. 350 m2 Abbruch Fußbodenaufbau
ca. 270 m2 Abbruch Wandfliesen
ca. 200 m2 neuer Zementestrich
2.Trockenbau Febr. 2016 bis April 2016
10:45 Uhr 25,- EUR
Aug. 2016 bis Sept. 2016
ca. 3.000 m2 Deckenplatten der abgehängten Decken entfernen
und entsorgen
ca. 650 m2 Metallunterkonstruktion der abgehängten Decken zur
Wiederverwendung demontieren
ca. 500 lfm Brandschutzabschottungen
ca. 800 m2 neue Ständerwände
ca. 1.000 m2 Dämmung oberste Geschossdecke
ca. 35 St. neue Stahleckzargen
ca. 25 St. neue Stahlumfassungszargen
ca. 60 St. neuen Innentüren
3. Heizung
4 St. Regelgruppen
11:00 Uhr 25,- EUR
1 St. Schaltschrank
1 St. Heizungsverteiler mit 10 Stutzen
ca. 500 m. Rohrleitung versch. Dimensionen, inkl. Dämmung
ca. 20 St. neue Heizkörper
ca. 100 St. Heizkostenverteiler, einschl. Auswertungssoftware
ca. 140 St. Umrüstung Thermostatventile vorh. Heizkörper
4. Sanitär/Innenraum-
Sanitär:
11:15 Uhr 25,- EUR
lüftung 1 St. Kalt-Wasserverteiler mit 8 Stutzen
1 St. Wasseraufbereitung
ca. 600 m neue Trinkwasserleitung kalt versch. Dimensionen,
inkl. Dämmung
ca. 60 St. neue Einrichtungsgegenstände
Innenraumlüftung:
ca. 8 St. Rohrventilator zur Innenraumentlüftung
ca. 3 St. Deckenunterbaugeräte zur Serverkühlung
ca. 150 lfdm Lüftungsrohr in verschiedenen Dimensionen
ca. 15 St. Tellerventile
5. Elektro/Fernmelde Elektro:
11:30 Uhr 35,- EUR
1 St. Hauptverteilung
13 St. Unterverteilungen
17.000 m Kabel- und Leitungen
850 St. Installationsgeräte
730 m Verlegesysteme
600 St. Leuchten
Fernmelde:
1 St. Brandmeldezentrale
380 St. Multisensormelder
1.800 m Brandmeldekabel
250 m LWL-Kabel
9.500 m Netzwerkkabel
250 St. Netzwerkdosen
6. Aufzugstechnik 6 Haltestellen
11:45 Uhr 35,- EUR
Förderhöhe ca. 13 m
Behindertengerechte Ausführung
Tragkraft 1.150 kg (ca. 15 Personen)
Maschinenraumlos
Notrufsystem
Leistungsverzeichnisse:
Die Verdingungsunterlagen können ab dem 12.10.2015 schriftlich in Verbindung mit einem Verrechnungsscheck beim Zweckverband oder
nach Einzahlung auf das Konto 141 bei der KSK mit dem Vermerk -Submission Gebäude 2007- angefordert werden.
Eröffnungstermin: Die Submission findet am 28.10.2015 bei der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm im Zimmer 132a (Fraktionszimmer) neben
dem Sitzungssaal statt.
Das ungeprüfte Submissionsergebnis wird jedem Bieter schriftlich mitgeteilt.
Nachprüfstelle: Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier
Dr. Joachim Streit, Verbandsvorsteher
Seite 10
Öffentliche Ausschreibung
(§ 3 VOL/A)
Der Eifelkreis Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg,
schreibt die Prüfung der Jahresabschlüsse 2012, 2013, 2014
und 2015, sowie des Gesamtabschlusses 2015 des Eifelkreises
hiermit gem. § 3 Abs. 2 VOL/A öffentlich aus.
Angebotsfrist: Dienstag, 03.11.2015, 10:30 Uhr (Submission);
Zuschlags- und Bindefrist:
gem. § 10 VOL/A bis 15.12.2015. Verdingungsunterlagen bei Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Rechnungsprüfungsamt, Herr
Schröder, Trierer Str. 1, 54634 Bitburg ([email protected]), Zimmer 475. Es gelten die Bestimmungen der VOL/A sowie
die allg. und besonderen Bedingungen lt. Verdingungsunterlagen. Vergabeprüfstelle ist die ADD, Postfach 1320, 54203 Trier.
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Dr. Joachim Streit, Landrat
Öffentliche Ausschreibung § 3 Abs. 1 VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle):
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Regiebetrieb Abfallwirtschaft, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
Telefon: 0 65 61/ 15-0, Fax: 0 65 61/ 15-10 13
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
c) Entfällt
d) Art des Auftrags:
Bauleistung; Ausführung von Bohr- und Ausbauarbeiten
e) Ort der Ausführung: Mülldeponie Plütscheid, An der L12, Geweberwald, 54597 Plütscheid
f) Art und Umfang der Leistung:
Bohrungen mit Herstellung von Inklinometer- und Sickerwassermessstellen im Müllkörper
Umfang der Leistung:
- Baustelleneinrichtung bei 54597 Plütscheid
- Einrichtung und Betrieb einer Schwarz-Weiß-Anlage, Bereitstellung und Einsatz von Arbeitsschutzmitteln
- Auf-/ Umstellen Bohrgerät für 7 Bohrungen
- verrohrte Bohrungen d ≈ 178 mm, 220 mm und 300 mm durch
Dichtungsschichten, Siedlungsmüll und Fels, Tiefe bis 30 m,
Gesamt-Bohrstrecke rd. 115 m
- Ausbau zu 4 Inklinometer-Messstellen mit ABS-Nutrohr, d rd. 50 mm
- Ausbau zu drei Sickerwassermessstellen PVC-U DN 50 und
DN 125
- Drucksondierung, Tiefe bis 30 m, 2 Stück
- Vermessung der Ansatzpunkte
- Dokumentation der Bohr-, Ausbau- und Versuchsarbeiten
g) Erbringung von Planungsleistungen: Nein
h) Aufteilung in Lose: Nein
i) Ausführungsfristen:
Beginn: 09.11.2015, Ende: 04.12.2015
j) Nebenangebote sind nicht zugelassen.
k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei:
Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Maria Trost 3, 56070 Koblenz
Tel.: 02 61/ 88 51-0, Fax: 02 61/ 80 57 25
E-Mail: [email protected]
l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in
Papierform:
Höhe des Kostenbeitrages: 29,00 € inkl. 19 % Mehrwertsteuer
Zahlungsweise: Banküberweisung
Empfänger: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH
Geldinstitut: Commerzbank Koblenz
Verwendungszweck: Plütscheid, Proj.-Nr. 2015181.13
(vom Bewerber anzugeben)
IBAN: DE32 5704 0044 0193 8380 00
BIC-Code: COBADEFF570
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn
- auf der Überweisung der Verwendungszweck angegeben wurde,
- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per
Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt k) genannten Stelle angefordert
wurden,
Ausgabe 42/2015
KreisNachrichten Bitburg-Prüm
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
m) Entfällt
n) Frist für den Eingang der Angebote: s. Abschnitt q)
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rechnungsprüfungsamt, Zimmer 475,
Trierer Straße 1, 54634 Bitburg
p) Sprache: deutsch
q) Angebotseröffnung:
Datum: 26.10.2015 , Uhrzeit: 10:30
Ort: Eifelkreis Bitburg-Prüm - Trierer Straße 1 - 54634 Bitburg
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und
ihre Bevollmächtigten
r) Geforderte Sicherheiten: s. Vergabeunterlagen
s) Entfällt
t) Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch
haftend mit einem bevollmächtigtem Vertreter.
u) Nachweise zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz
von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen.
Nicht Präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der
Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen
sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die
Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:
Präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen haben Verpflichtungserklärungen zur Einhaltung der tarifvertraglichen und
öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen und darüber hinaus nach Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz vorzulegen.
v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 30.11.2015
w) Nachprüfung behaupteter Verstöße:
Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
EndE dEr BEkanntmachungEn
Öffnungszeiten der Kreisverwaltung
des Eifelkreises in Bitburg (Tel.: 06561/15-0) und
Außenstelle in Prüm (Tel.: 06551/9575-0)
montags bis mittwochs:
8 - 12 Uhr
donnerstags: 8 - 12 Uhr
freitags:
8 - 12 Uhr
Ausländer-/Einbürgerungsbehörde und
Führerscheinstelle
montags bis mittwochs
8 - 12 Uhr
donnerstags
8 - 12 Uhr freitags
8 - 12 Uhr
Zulassungsstellen in Bitburg und Prüm:
montags / mittwochs:
8 - 12 Uhr
dienstags: 8 - 12 Uhr
donnerstags:
8 - 12 Uhr
freitags:
8 - 12 Uhr
Kreis-Nachrichten - Impressum
14 - 16 Uhr
14 - 18 Uhr
14 - 18 Uhr
14 - 16 Uhr
14 - 18 Uhr
Herausgeber:
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Redaktion und amtliche Bekanntmachungen:
Heike Linden, FB 01-01,
Pressestelle (verantwortlich)
Tel. 06561/15-2240, Fax 06561/15-1011
E-Mail: [email protected]
Verlag, Druck und Vertrieb sowie Verteilung:
Verlag+Druck Linus Wittich KG
Europaallee 2, 54343 Föhren
Tel. 06502/9147-0, Fax 06502/9147-250
Erscheinungsweise:wöchentlich