White Paper (Rechnungsbearbeitung - Dr.
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White Paper (Rechnungsbearbeitung - Dr.
Dr.-Ing. Rolf Meyer Informa ations- und Prozessm anagement Consulting W White Paper P Elekttroniscche Be earbeittung vo on Eingangsrec chnung gen Informationss- und Prozesssmanageme ent Consultin ng Dr.-Ing. R R. Meyer Thom mas Richter Rolf M Meyer Frohmestraße 29 9 224 457 Hamburg g info@ip pc-meyer.de e Hamb burg, den 14 4.04.2014 www.ip pc-meyer.de e White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting Inhalt 1 Einleitung ...................................................................................................... 3 2 Hintergrund ................................................................................................... 4 2.1 Gesetzliche Grundlagen ..................................................................................... 4 2.2 Unstrukturierte Dateiformate .............................................................................. 5 2.3 Strukturierte Dateiformate ................................................................................. 6 2.4 Verfahren für den Austausch von Rechnungsdaten ..................................................... 7 3 Prozess der elektronischen Rechnungsbearbeitung ..................................................... 9 3.1 Modellprozess der Rechnungsbearbeitung................................................................ 9 3.2 Arbeitsschritte .............................................................................................. 11 3.3 Ablaufvarianten ............................................................................................ 15 3.4 Sonderfälle .................................................................................................. 18 4 5 Komponenten der technischen Lösung .................................................................. 21 4.1 Scannen ...................................................................................................... 21 4.2 Datenextraktion (REB-Komponente) .................................................................... 21 4.3 Elektronischer Datenaustausch (EDI) .................................................................... 23 4.4 Webservice .................................................................................................. 24 4.5 ASP- oder Cloud-Lösung ................................................................................... 24 4.6 Workflow .................................................................................................... 25 4.7 Authentifizierung........................................................................................... 26 4.8 Elektronisches Archiv ...................................................................................... 26 Bewertung der Varianten ................................................................................. 27 Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 2 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting 1 Einleitung Die elektronische Bearbeitung von Eingangsrechnungen steht beispielhaft für die Kombination unterschiedlicher Softwareprodukte zu integrierten IT-Lösungen. Die Technologie des Scannens von konventionellen Rechnungen mit Datenextraktion, elektronischer Prüfung und revisionssicherer Archivierung wird vielfach erfolgreich genutzt. Das Verfahren optimiert aber nur den Medienbruch (Digitalisierung der konventionellen Rechnungen) und ist gegenüber der Vermeidung des Medienbruchs (elektronische Übermittlung der Rechnungen) die zweitbeste Lösung. Für den elektronischen Austausch von Rechnungen hat sich die englische Bezeichnung „E-Invoicing“ durchgesetzt. Nach der Verabschiedung des UN/EDIFACT-Standards (1988) wurden bereits in den 90er Jahren EDI-Lösungen (Electronic Data Interchange) für Rechnungen implementiert. Heute gibt es innovative Techniken, mit denen Rechnungen wahlweise per E-Mail EDI-Verfahren (Elektronischem Datenaustausch) service-orientierter Web-Lösung im Eigenbetrieb ASP- oder Cloud-Lösung durch einen Service-Anbieter übermittelt werden. Bei der Bearbeitung von Eingangsrechnungen sind konventionelle Medien (Postweg) und digitale Medien (elektronische Kanäle) als komplementäre Elemente einer Gesamtlösung zu betrachten. Deshalb wird auch die Umwandlung von Papierrechnungen in elektronische Rechnungsdaten im Vergleich zum echten E-Invoicing behandelt. Ein Investitionsvorhaben für eine elektronische Rechnungsbearbeitung lässt sich für die meisten Unternehmen über die Kosteneinsparung begründen. Es kann daneben auch strategische (bessere Prozesssteuerung und Liquiditätsplanung) und ökologische (Einsparung von Papier und Energie) Gründe für ein E-Invoicing geben. Eine auf dem Medienbruch basierende Lösung ist nur für den Debitor (Rechnungsempfänger) vorteilhaft und der Kreditor (Rechnungssteller) bleibt davon weitgehend unberührt. Eine E-InvoicingLösung setzt dagegen ein Zusammenwirken zwischen Kreditor und Debitor voraus und bietet beiden Seiten Nutzenpotenziale. Insbesondere für den Kreditor ergeben sich dann neben den betrieblichen Motiven auch marktstrategische Gründe (Kundenbindung, Sicherung der Marktposition). Diese Firmenschrift stellt die verschiedenen Verfahren vor und bewertet sie. Im Abschnitt 2 werden zunächst die Randbedingungen der elektronischen Rechnungsbearbeitung beschrieben. Alle Varianten und Lösungsansätze müssen die gesetzlichen Grundlagen erfüllen und unterliegen den Möglichkeiten und Grenzen der verfügbaren Dateiformate. Dabei kann eine technische Lösung je nach Prozessablauf mehr oder weniger zweckmäßig sein. Deshalb wird im Abschnitt 3 ein Modellprozess definiert, der als Referenz für die spätere Bewertung der Lösungsoptionen dient. Der Abschnitt 4 enthält die Beschreibung der technischen Komponenten mit ihren spezifischen Leistungsmerkmalen. Im Abschnitt 5 werden die Lösungsoptionen bewertet und die Auswirkungen von Ablaufvarianten auf die Bewertung erläutert. Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 3 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting 2 Hintergrund 2.1 Gesetzliche Grundlagen Die gesetzlichen Grundlagen der Rechnungsbearbeitung ergeben sich aus dem Handelsgesetzbuch (insbesondere HGB §257 und §261) der Abgabenordnung (insbesondere AO §147) und dem Umsatzsteuergesetz (insbesondere UStG §14). Die Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Beweiskraft von elektronischen Dokumenten und privaten Urkunden (z.B. ZPO §371a und ZPO §416) sind für Rechnungen weniger wichtig, weil Rechnungen üblicherweise nicht unterschrieben werden1. Für rechnungsbegründende Unterlagen wie Verträge, Bestellungen, Lieferscheine, Leistungsnachweise etc. können andere Voraussetzungen gelten und eine Prüfung der ZPO ist durchaus sinnvoll. Der bisherige Einsatz von E-Invoicing-Verfahren beim Versand von elektronischen Rechnungen verlangte bei Bilanzprüfungen oder Jahresabschlüssen nach UStG §14 zusätzlich die Dokumentation und Beweisführung in Papierform. Der Gesetzgeber hat die Vorteile der elektronischen Übermittlung von Rechnungen erkannt und mit dem Steuervereinfachungsgesetz rückwirkend ab 1.7.2011 die Anforderungen deutlich reduziert und auf eine elektronische Signatur verzichtet. Wenn der Kreditor keine qualifizierte elektronische Signatur verwendet, kann der Debitor durch ein innerbetriebliches Kontrollverfahren sicherstellen, dass Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts sowie Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet sind. Dabei ist kein bestimmtes Kontrollverfahren vorgeschrieben, sondern die Beweisführung muss einer kritischen Prüfung standhalten. Nachdem die elektronische Signatur für die Rechnungsbearbeitung an Bedeutung verloren hat, bleiben vor allem die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach HGB und AO als bestimmende Vorschriften. Sie verlangen insbesondere die bildliche Übereinstimmung der gespeicherten Daten mit dem Original. Es bleibt abzuwarten, wie Gerichte im Streitfall die „bildliche Übereinstimmung“ interpretieren und bewerten, wenn der empfangene Buchungsbeleg eine CSV- oder XML-Datei ist. IPC empfiehlt regelmäßig mindestens folgende Grundsätze anzuwenden: 1. Es sollte immer eine für den Menschen lesbare Darstellung der Rechnung in einem standardisierten Dateiformat (z.B. XML oder PDF/A) geben bzw. beim Eingang der Rechnung erzeugt werden, die als Grundlage für manuelle Prüfungen (durch Sachbearbeiter) oder zur Vorlage im Streitfall dienen kann. 2. Die Darstellung nach 1. sollte so früh wie möglich nach dem Rechnungseingang beim Debitor manipulationssicher archiviert werden. 3. Für das Scannen von Papierrechnungen sollten die Hinweise und Empfehlungen des BMWi für das ersetzende Scannen (Handlungsleitfaden zum Scannen von Papierdokumenten, Dokumentation Nr. 571, 2008) beachtet werden. 4. Die Authentizität (Herkunft) der Rechnung kann durch Validierung der elektronischen Signa- 1 Eine Unterschrift des Kreditors könnte auch wenig bewirken. Die in Rechnung gestellte Forderung ist durch andere Dokumente (z.B. Vertrag, Bestellung o.ä.) begründet und wird durch die Zahlung des Debitors anerkannt oder eben nicht. Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 4 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting tur (soweit vorhanden) des Kreditors oder durch Prüfung der Übereinstimmung mit der bestellten und ausgeführten Lieferung oder Leistung geprüft werden. Das Prüfungsergebnis sollte protokolliert und das Protokoll ebenfalls manipulationssicher archiviert werden. 5. Der Prozessablauf der Rechnungsbearbeitung sollte beschrieben und dokumentiert sein. Dieser Prozessablauf kann soweit wie möglich durch definierte Workflows gesichert werden. Schon die Befassung mit den gesetzlichen Grundlagen erweist die elektronische Rechnungsbearbeitung – gleichgültig welche Verfahrensweise genutzt wird – als ein durchaus komplexes Zusammenwirken von verschiedenen organisatorischen Maßnahmen und technischen Komponenten. Bei der konkreten Ausgestaltung des Prozesses sind die Eigenschaften und Leistungsmerkmale der verwendeten Dateiformate wesentlich: - bildliche, für den Menschen lesbare Rechnungen in „unstrukturierten“ Formaten wie PDF, TIFF oder JPG und für die maschinelle Verarbeitung geeignete Rechnungsdaten in strukturierten Formaten wie EDIFACT oder XML. 2.2 Unstrukturierte Dateiformate Natürlich sind weder die Dateiformate noch die Dateien „unstrukturiert“. Die Struktur des Dateiinhalts ist nur nicht definiert, d.h. bei der Erstellung (manuell oder automatisch) kann eine beliebige Struktur aufgebaut werden. Für einen Datenaustausch sind solche Dateien eigentlich ungeeignet, weil der Empfänger nicht weiß, welche Struktur der Sender produziert hat und wie die Daten maschinell zu verarbeiten sind. Die Verbreitung unstrukturierter Dateiformate im Datenaustausch2 ist die Folge ihrer Flexibilität, denn sie sind für alle möglichen Informationen nutzbar. Für die Rechnungsbearbeitung sind vor allem die Dateiformate TIFF, JPEG, PDF und PDF/A relevant. TIFF (Tagged Image File Format) ist der verbreitete ISO-Standard für digitale Bilder in Rastergrafik. Eine Rastergrafik besteht aus Pixeln (Bildpunkten), die in einem Raster angeordnet sind und deren Dichte als Auflösung in dpi (digits per inch) angegeben wird. Je höher die Pixeldichte gewählt wird, desto größer wird das Dateivolumen. Um das Dateivolumen zu reduzieren, kann das Bild mit unterschiedlichen Algorithmen komprimiert werden. Eine Software muss Datenstruktur und Kompression verarbeiten können, um das Bild anzuzeigen. Die traditionelle Kompression für TIFF-Bilder ist der G4-Standard aus der Fax-Technologie. Da diese Kompression nur für Schwarz-Weiß-Bilder geeignet ist, hat sich für Farbbilder der JPEG-Algorithmus (Joint Photographic Experts Group) weitgehend durchgesetzt. JPEG ist eigentlich kein eigenes Dateiformat sondern nur ein anderes Kompressionsverfahren für Rasterbilder. Anders als TIFF ist PDF (Portable Document Format) kein öffentlicher Standard, sondern ein proprietäres Dateiformat, das erst durch die Verbreitung des Acrobat Readers zum „De-Facto-Standard“ wurde. PDF ermöglicht eine identische Darstellung beliebiger Dokumente auf unterschiedlichen Plattformen. Formatierungen und Layout-Anweisungen sind in der PDF-Datei enthalten und daher 2 Unabhängig vom Datenaustausch sind die Dateiformate für die Speicherung und Darstellung von Informationen durchaus geeignet, deshalb gibt es sie und sie werden umfassend genutzt. Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 5 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting nicht anwendungsneutral, aber der Acrobat Reader ist als Freeware für jedermann zugänglich. Eine PDF-Datei kann wie TIFF oder JPEG Rastergrafik mit Bildpunkten enthalten, aber auch auswertbare Zeichenketten wie in XML. Die Angaben zur Bedeutung der Zeichenketten sind jedoch nicht genormt, d.h. die Struktur ist für den Empfänger einer PDF-Datei nicht erkennbar und nicht mit einer beliebigen Anwendungssoftware auswertbar. Deshalb wird PDF in dieser Firmenschrift als unstrukturiertes Dateiformat behandelt. Mit der Verbreitung von PDF entstand das Bestreben, dieses Dateiformat auch für die elektronische Archivierung zu nutzen. Um die Risiken des proprietären Firmenstandards zu eliminieren, wurde PDF/A (Portable Document Format / Archiving) als öffentlicher Standard in der ISO 19005 genormt. Für PDF/A-Dateien ist die Anzeige mit verschiedenen Softwareprodukten gesichert und sie sind für eine Archivierung geeignet. PDF/A enthält nur eine Untermenge (Subset) der Strukturelemente von PDF. Für den Austausch von strukturierten Rechnungsdaten ist weder PDF noch PDF/A geeignet. PDF/A ist inzwischen jedoch das dominierende Dateiformat für die elektronische Archivierung und IPC empfiehlt, jede Rechnung auch als PDF/A-Dokument im elektronischen Archiv zu speichern3. 2.3 Strukturierte Dateiformate Bereits 1988 wurde mit dem UN-Standard ISO 9735 „EDIFACT“ (Electronic Data Interchange For Administration, Commerce and Transport) ein strukturierter Datenaustausch ermöglicht. EDIFACT definiert Zeichensätze und Dateistrukturen für kommerzielle Nachrichten (z.B. Rechnungen). Für die Rechtssicherheit waren bilaterale Datenaustausch-Vereinbarungen erforderlich. EDIFACT entstammt der „Vor-Internet-Ära“ und überlässt es den Partnern, die technischen Modalitäten (Codierungen, Übertragungswege, Protokolle usw.) zu vereinbaren. Natürlich können EDIFACTNachrichten auch per E-Mail oder Internet (Upload, Download) transportiert werden. Aber immer muss das Nachrichtenformat beim Sender und beim Empfänger bekannt sein und beide Seiten benötigen die Software für dessen Verarbeitung. Schon in einer von Individualsoftware dominierten Anwendungslandschaft (1988!) war die Bindung von EDIFACT an bilaterale Vereinbarungen und spezifische Algorithmen ein Hindernis für die breite Anwendung. Das nötige Investitionsvolumen ist nur bei sehr großem Rechnungsaufkommen zwischen einem Kreditor und einem Debitor vertretbar. Eine allgemeine E-Invoicing-Nutzung setzt standardisierte Dateien sowie kostengünstige Kommunikationsverfahren für deren Übertragung und eine verbreitete Anwendungssoftware für die Verarbeitung voraus. Ein sehr verbreitetes Dateiformat sind ASCII-Zeichenketten in CSV-Dateien (Character Separated Values), die auch mit gängigen Office-Anwendungen (z.B. MS Excel) erzeugt werden können. Die Verarbeitung ist also nicht an spezifische Softwarekomponenten gebunden. Die Zeichenketten können beliebige Informationen enthalten und werden durch definierte Sonderzeichen („,“ oder „;“) 3 Der Anwender sollte sorgfältig zwischen der gesetzlichen Anforderung (jederzeit anzeigbar) und seinem Eigeninteresse (automatisch auswertbar) unterscheiden. PDF/A-Dateien können jederzeit auf dem Bildschirm angezeigt und ausgedruckt werden. Automatisch auswertbar sind PDF/A-Dateien nur bedingt. Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 6 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting getrennt. Die CSV-Datei wird tabellarisch aufgebaut und kann Überschriftenzeilen enthalten. Im Unterschied zu EDIFACT ist jedoch die Datenstruktur in CSV-Dateien nicht standardisiert. Jeder Rechnungssteller kann die Daten und ihre Reihenfolge nach eigenem Ermessen auswählen. Informationen für die Interpretation und Verarbeitung der CSV-Daten muss der Empfänger auf anderen Wegen erhalten, um die Daten zuverlässig und korrekt verarbeiten zu können. Bekannte Anwendungen für CSV-Dateien sind elektronische Kontoauszüge oder Rechnungen der Telekom. EDIFACT und CSV-Dateien bzw. ihre Unzulänglichkeiten zeigen beispielhaft die Anforderungen an allgemein nutzbare Dateiformate für den Austausch von Rechnungsdaten: 1. Das Dateiformat muss in einem offenen und verbreiteten Standard definiert sein, so dass alle Hersteller von Anwendungssoftware die notwendigen Verarbeitungsfunktionen implementieren können und dies auch umsetzen. 2. Das Dateiformat muss flexible Datenstrukturen unterstützen, so dass beliebige Anwendungssysteme miteinander kommunizieren können. 3. Die Dateien müssen alle Informationen für die Interpretation und Verarbeitung der Daten enthalten, so dass möglichst keine bilateralen Abstimmungen zwischen Kreditoren und Debitoren erforderlich sind. Das erste Dateiformat mit verbreiteter Anwendung und expliziter Angabe zur Bedeutung der Zeichenketten war HTML (Hyper Text Markup Language) für den Aufbau von Web-Seiten im Internet. XML (eXtended Markup Language) ist eine Erweiterung und Weiterentwicklung von HTML und damit Teil der Web-Technologie. XML-Dateien enthalten nicht nur Zeichenketten sondern auch Angaben zu deren Bedeutung. Das Anwendungssystem kann der XML-Datei nicht nur Rechnungsdaten zuverlässig entnehmen, sondern sie nach Bedarf des Buchhaltungssystems formatieren und verarbeiten. Der Aufbau einer XML-Datei kann in einer DTD (Document Type Definition) oder einem XML-Schema definiert werden. DTDs und XML-Schemata sind Dateien mit standardisiertem Aufbau, sie können transferiert und vom Empfänger ausgewertet werden. Deshalb verwendet u.a. die Finanzverwaltung XML für die Beschreibung von Datenstrukturen im GDPdU-Kontext (Grundsätze für den Datenzugriff und die Prüfbarkeit digitaler Unterlagen). Der Nachteil von XML ist das Datenvolumen – die Übertragung einer simplen Rechnungsnummer erfordert mehrere Zeilen Programmcode oder mehr als 100 Zeichen für eine 8-stellige Nummer. Zu Zeiten von Kupferkabeln und knappen Speicherkapazitäten war XML nicht effektiv nutzbar. Heute ist es das verbreitete und geeignete Dateiformat für den Austausch von kommerziellen Daten. 2.4 Verfahren für den Austausch von Rechnungsdaten Die Dateiformate für den Austausch von Rechnungsdaten müssen für Kreditoren und Debitoren gleichermaßen nutzbar sein. Dazwischen liegt die Übertragung der Rechnungsdaten vom Kreditor zum Debitor. Die verschiedenen Verfahren der Übertragung bieten unterschiedliche Möglichkeiten der Integration in den Prozess der Rechnungsbearbeitung, d.h. sie stellen unterschiedliche Anforderungen an den Umfang dieses Prozesses. Die Papierrechnung wird durch Scannen in eine Imagedatei umgewandelt, bevor aus der Imagedatei Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 7 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting durch eine intelligente Datenextraktion die Rechnungsdaten ausgelesen und für die weitere Bearbeitung in das gewünschte Dateiformat konvertiert werden. Für alle elektronischen Formen der Kommunikation entfällt das Scannen oder sollte entfallen können4. Abbildung 1: Verfahren für den Austausch von Rechnungsdaten Das E-Mail-Verfahren beschränkt sich auf die Zustellung der Rechnung und in der Regel werden mit diesem Verfahren auch lediglich unstrukturierte Daten übermittelt, die zunächst ausgelesen werden müssen. Einige Unternehmen bieten auch strukturierte Formate wie *.csv oder *.xml an (z.B. die Deutsche Telekom), die sich in der Konfiguration des Kundenkontos einstellen lassen. Letztlich eignet sich die Zustellung per E-Mail jedoch nur bedingt für eine automatisierte Verarbeitung. EDI- und service-orientierte Web-Verfahren sehen den transaktionsorientierten Austausch von strukturierten Rechnungsdaten vor, wobei der Sender für eine Übermittlung eine entsprechende Rückantwort erhält. Während EDI das EDIFACT-Format (Standardformat INVOIC) bevorzugt, wird bei ser- 4 Es gibt Ausnahmefälle, in denen elektronische Rechnungen gescannt werden, um die Daten aus der Datei extrahieren zu können (vgl. 4.2). Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 8 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting vice-orientierten Web-Lösungen der Austausch via XML-Datenformat favorisiert. ASP- oder CloudLösungen sind in der Regel ebenfalls service-orientierte Web-Lösungen, die jedoch von einem Service-Dienstleister auf seiner Plattform zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Ob EDI-, ASP- oder Cloud-Service – die Lösung muss für beide Seiten sicherstellen, dass der Rechnungsempfänger nur Zugriff auf seine Rechnungen erhält, diese Rechnungen aber auch tatsächlich vollständig und korrekt erhalten hat und die erhaltenen Rechnungen vom ausgewiesenen Kreditor stammen. Sinnvollerweise wird die Lösung auch garantieren, dass jede Rechnung nur einmal übertragen wird. Sicherungen gegen Doppelbuchungen sind aus verschiedenen Gründen jedoch auch im Buchhaltungssystem erforderlich, so dass auch eine mehrfach übertragene Rechnung nicht zu Doppelbuchungen führen sollte. Die verschiedenen Verfahren (vgl. Abbildung 1) stehen nicht nur alternativ zur Wahl, sondern eignen sich auch für einen kombinierten Einsatz. Dabei sollte der Prozess so gestaltet sein, dass ab einem bestimmten Punkt die Rechnungen aus unterschiedlichen Quellen gemeinsam verarbeitet werden. 3 Prozess der elektronischen Rechnungsbearbeitung 3.1 Modellprozess der Rechnungsbearbeitung Für den Prozessablauf der Rechnungsbearbeitung gibt es bei detaillierter Betrachtung etwa so viele Varianten, wie es Unternehmen und Organisationen gibt. Bei vereinfachter Betrachtung sind es deutlich weniger Varianten aber immer noch so viele, so dass eine Bewertung technischer Lösungen extrem schwierig wird. Zur besseren Übersicht und Nachvollziehbarkeit soll die spätere Bewertung auf einem Modellprozess beruhen, der in diesem Abschnitt skizziert und erläutert wird. Einkauf Bestellung m:n Bestellnummer Artikelnummer Menge Preis ... Rechnungsbearbeitung Zahlung Lieferung Lieferschein Datum Artikelnummer Menge ... m:n Rechnung Referenzdaten Rechnungsnummer Kreditor Rechnungsbetrag ... 1:n Buchung Kontonummer Betrag Kostenstelle Steuerschlüssel ... n:1 Zahlung Bankverbindung Empfänger Datum Verwendungszweck Abbildung 2: Prozesskontext der Rechnungsbearbeitung Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 9 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting Die Umsicht gebietet es, zunächst auf den Prozesskontext der Rechnungsbearbeitung hinzuweisen. Die Rechnungsbearbeitung selbst umfasst die Arbeitsschritte vom Rechnungseingang bis zur Buchung (vgl. Abbildung 2). Gegenstand dieser Arbeitsschritte sind die Datenobjekte „Rechnung“ (als Dokument und Datensatz) und „Buchung“ (mit Verknüpfung zum Rechnungsdokument). In einer Zahlung können mehrere Rechnungsbeträge eines Kreditors zusammengefasst werden und Zahlungen können auch aus wiederkehrenden Buchungen hervorgehen. Wegen der komplexen Beziehungen zwischen Rechnungen und Zahlungen ist ein durchgängiger Vorgang kaum noch darstellbar und die Zahlung sollte nicht als Teil der Rechnungsbearbeitung betrachtet werden. Nach dem Verständnis von IPC ist der Arbeitsablauf „Rechnungsbearbeitung“ kein echter „Prozess“, weil er keinen Mehrwert im Sinne des Empfängers erzeugt5. Der Abfluss von Geld wird jedenfalls nur selten als „Mehrwert“ verstanden. Der eigentliche Prozess ist die Beschaffung (vgl. Abbildung 2), die dem Rechnungsempfänger Produkte oder Leistungen zuführt und dadurch zur Wertschöpfung beiträgt. Diese Sichtweise des Prozessmanagements ist jedoch sehr theoretisch und die Rechnungsbearbeitung wird in dieser Firmenschrift als Prozess bezeichnet. Digitalisieren Scanner Archivieren Imagedatei Imagedatei Konvertieren Kontieren Prüfen Buchen Vorgang Vorgang Vorgang Datenextraktion Workflow InvoiceDaten Buchung Buchung Buchung Finanzmanagement Archiv ohne automatische Datenextraktion mit automatischer Datenextraktion Abbildung 3: Modellprozess der Rechnungsbearbeitung Inzwischen gehen auch Systemanbieter vermehrt dazu über, in ihren Lösungsansätzen den Beschaffungsprozess abzubilden. In der betrieblichen Praxis dominieren allerdings Lösungen, die die vorgelagerten Teilprozesse (Bestellung und Lieferung / Leistung) ausblenden und nur die Arbeitsschritte 5 Nähere Erläuterungen zu den Begriffen „Prozess“ und „Geschäftsprozess“ sind im White Paper „Workflowmanagement“ zu finden. Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 10 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting der Rechnungsbearbeitung enthalten. Für die Funktion solcher Lösungen sind jedoch die Referenzdaten zu den vorgelagerten Vorgängen unverzichtbar (vgl. 4.2). Die Rechnungsbearbeitung im Modellprozess umfasst die Einzelschritte Digitalisieren (der konventionell eingehenden Rechnungen) Archivieren (der eingegangenen oder digitalisierten Daten) Konvertieren (ggf. mit Extraktion strukturierter Daten aus den Imagedateien) Kontieren Prüfen (formelle, sachliche und rechnerische Korrektheit sowie Freigabe zur Zahlung) Buchen (im Buchhaltungssystem) Diese Schritte und ihre Reihenfolge bedürfen einer Erläuterung. 3.2 Arbeitsschritte 3.2.1 Digitalisieren Das Scannen von Dokumenten ist nur für Papierrechnungen erforderlich und erzeugt ein unstrukturiertes Imagedateiformat. Obwohl Rechnungen meist in separaten Stapeln gescannt werden, kann eine universelle Scan-Infrastruktur genutzt werden (vgl. 4.1). Nach dem Scannen können die Papieroriginale entweder entsorgt oder zur Archivierung eingelagert werden. Für die weitere elektronische Bearbeitung werden sie nicht mehr benötigt. Das übliche Verfahren ist eine temporäre Aufbewahrung der Originale für etwa 4 bis 8 Wochen. Der Zeitraum sollte so dimensioniert sein, dass die digitalen Rechnungsdaten in jedem Fall gesichtet und bearbeitet worden sind. Scanfehler werden dadurch rechtzeitig erkannt und bei Bedarf kann ein erneuter Scan angefordert werden. Damit die Entsorgung der Papieroriginale rechtssicher möglich ist, sollten beim Scannen unbedingt die einschlägigen Empfehlungen beachtet werden. Leider gibt es dafür diverse Quellen mit unterschiedlichen Empfehlungen. Neben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi, Dokument Nr. 571 „Hinweise zum ersetzenden Scannen“) haben auch der Fachverband der ECMAnbieter (VOI, „Grundsätze der revisionssicheren Archivierung“ sowie „Code of Practice - Dokumentenmanagement“) und der Fachverband der Wirtschaftsprüfer (IDW, „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim Einsatz elektronischer Archivierungsverfahren“) umfassend behandelt. Daneben gibt es weitere Empfehlungen von mehr oder weniger berufenen Institutionen für spezifische Anwendungsbereiche. In Umsetzungsprojekten führt die Frage nach dem maßgebenden Regelwerk häufig zu umfänglichen Diskussionen zwischen den betroffenen Fachbereichen. IPC empfiehlt die Nutzung der BMWi-Hinweise – nicht weil sie besonders kompetent oder hilfreich wären, sondern weil es gegen ein Bundesministerium als maßgebende Instanz wenige Einwände geben dürfte. 3.2.2 Archivieren Der Rechnungsempfänger muss den „Urzustand“ der Eingangsrechnung belegen können (vgl. 2.1), deshalb wird die manipulations- und revisionssichere Archivierung im Modellprozess an den Anfang der Verarbeitungskette gelegt. Die Funktionsweise eines digitalen Archivs sowie die Leistungsmerk- Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 11 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting male der Revisionssicherheit werden hier als bekannt unterstellt. In der Praxis wird die Archivierung oft aus technischen Gründen am Ende der Verarbeitungskette positioniert. Die Manipulationssicherheit der Dateien kann dabei durch Signaturverfahren oder Zeitstempel erreicht werden. Diese Ablaufvariante wird im Abschnitt 3.3.1 begründet und erläutert. Die Archivierung ist der erste Arbeitsschritt, der unabhängig vom Eingangskanal für alle Rechnungen durchgeführt wird. Als Dateiformat hat sich dabei PDF bzw. PDF/A gegen TIFF, JPEG o.a. weitgehend durchgesetzt. Die archivierte Rechnungsdatei muss für mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden und darstellbar sein. IPC empfiehlt daher, auch Rechnungen, die als strukturierte Dateien (z.B. XML oder CSV) eingehen, für die Archivierung zusätzlich in eine PDF-Datei zu konvertieren. Die strukturierten Originaldaten müssen natürlich in jedem Fall archiviert werden und die PDF-Datei ist nur eine sinnvolle Ergänzung. Soweit der Ersteller eine Rechnungsdatei elektronisch signiert hat, wird die Signatur vor der Archivierung validiert. Bei einer positiven Validierung (gültige Signatur) kann deren Ergebnis protokolliert werden, um die Authentizität der Rechnungsdaten zum Zeitpunkt der Archivierung nachzuweisen. Rechnungsdaten mit ungültiger Signatur werden reklamiert. In jedem Fall wird bei der Archivierung eine Archiv-ID erzeugt, die die Rechnung im Archiv identifiziert. Die Archiv-ID kann an die nachgelagerten IT-Systeme übergeben und in den weiteren Arbeitsschritten als Link auf die Rechnungsdaten im Archiv verwendet werden, soweit die jeweiligen Anwendungssysteme das unterstützen (manche Buchhaltungssysteme unterstützen es nicht, vgl. 3.3.1). 3.2.3 Konvertieren Das Ziel ist die Erzeugung von „buchungsfähigen Daten“, die fehlerfrei in das Buchhaltungssystem importiert und dort verarbeitet werden können. Die eingehenden oder beim Scannen erzeugten Daten sind im Normalfall nicht „buchungsfähig“ und bedürfen einer Transformation, Ergänzung und Aufbereitung. Die dafür erforderlichen Systemfunktionen unterscheiden sich jedoch erheblich, je nach dem, in welchem Dateiformat die Daten vorliegen. Die einfachste Variante sind XML-Dateien, weil sie nicht nur die operativen Nutzdaten einer Rechnung enthalten sondern auch die Metadaten (vgl. 2.3) und dadurch einer automatischen Verarbeitung unmittelbar zugänglich sind. Für EDIFACT-Dateien gehen die Verarbeitungsregeln nicht aus der Datei hervor, sondern sie müssen als Zuordnungstabelle, Schnittstellenkonfiguration oder Verarbeitungslogik in der Konvertierungskomponente gespeichert werden. Gleiches gilt für CSV- oder TXTDateien, wobei der Kreditor bei der Gestaltung seiner Rechnungsdateien an keinen Standard gebunden ist, das Regelwerk für jeden Kreditor anders aussehen kann. Auch strukturierte Dateiformate benötigen im Normalfall eine Konvertierung, die jedoch wesentlich einfacher und zuverlässiger ist als die Verarbeitung unstrukturierter Bilddateien. Die dafür benötigte Technologie wird im Abschnitt 4.2 beschrieben. An dieser Stelle genügt der Hinweis, dass auch die beste Texterkennung nur jene Angaben verarbeiten kann, die in der Imagedatei der Rechnung vorhanden sind – was nicht in der Rechnung steht, kann auch nicht erkannt und extrahiert werden! Softwareprodukte für eine Datenextraktion speichern vielfach ihre Output-Daten in XML-Dateien. Im günstigsten Fall wird dafür ein XML-Schema verwendet, das vom Buchhaltungssystem direkt verar- Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 12 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting beitet werden kann. Das Ergebnis der Konvertierung (die „Invoice-Daten“, vgl. Abbildung 3) wird auf Vollständigkeit und formale Korrektheit geprüft. Soweit die erforderlichen Daten nicht automatisch gewonnen werden konnten, müssen sie manuell ergänzt werden. Achtung: Da das Regelwerk für die Konvertierung vom Kreditor und seiner spezifischen Rechnungsgestaltung abhängt, muss der Kreditor bereits bei der Konvertierung bestimmt werden. Eine fehlende Zuordnung zum Kreditor verhindert die nachfolgenden Arbeitsschritte und eine fehlerhafte Zuordnung kann sie entwerten. Nach dem Konvertieren sollten – unabhängig vom ursprünglichen Rechnungsformat (Papier, unstrukturierte Bilddatei oder strukturierte Rechnungsdaten) – alle Rechnungen in gleicher Form vorliegen und in gemeinsamen Arbeitsabläufen verarbeitet werden. Jedenfalls empfiehlt IPC eine Prozessgestaltung, die das ermöglicht und unterstützt. 3.2.4 Kontieren Die Kontierung umfasst die Zuordnung der Rechnungsbeträge zu Kostenarten (Sachkonten), Kostenstellen und Buchungsperioden. Dabei sind firmenspezifische Buchungsregeln zu beachten, z.B. Kontenplan, Buchungskreise und Kostenstellenplan Regeln für den Umgang mit Umsatzsteuer- und Skontobeträgen Regeln für die Verwendung von CPD-Konten (CPD: conto pro diverse) Regeln für Zahlungen an eigene Mitarbeiter Umrechnungskurse für Fremdwährungen usw. Zusätzlich werden nicht selten weitere Zuordnungen zu internen Kontroll- und Steuerungssystemen vorgenommen. Viele dieser Regeln sind als Geschäftslogik im Buchhaltungssystem implementiert. Dazu gehören auch die Zeichnungsvollmachten (wer darf einen Rechnungsbetrag zur Zahlung freigeben). Neben den firmenspezifischen Buchungsregeln gibt es noch die produktspezifischen Regeln des Buchhaltungssystems (z.B. Notation von Kostenstellen, Aufbau von Buchungsnummern usw.). Mithin sollte die Kontierung möglichst im Buchhaltungssystem erfolgen, um dessen Geschäftslogik zu nutzen. Der Bearbeiter muss Zugang zum Buchhaltungssystem haben, im Umgang damit geschult sein und auch jene Buchungsregeln kennen, die nicht im Buchhaltungssystem implementiert sind. Aus diesen Randbedingungen ergibt sich eigentlich eine möglichst späte Kontierung z.B. unmittelbar vor der Buchung. Nach den IPC-Erfahrungen gibt es allerdings regelmäßig drei Anforderungen, die eine frühe Kontierung oder zumindest Teilkontierung erzwingen: Die Zuordnung zur Kostenstelle bestimmt die Zuständigkeit für die weitere Rechnungsprüfung. Wenn diese Information nicht automatisch aus den Rechnungsdaten extrahiert werden konnte, muss sie manuell eingegeben werden. Der Bearbeiter möchte bei der Freigabe (vgl. 3.2.6) wissen, welche Kostenstelle mit welchen Beträgen belastet wird und er möchte die Kostenstelle bei Bedarf korrigieren können. Die Kontierung stellt implizit oder explizit die für eine Rechnungsprüfung erforderlichen Un- Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 13 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting terlagen bereit. Bestellunterlagen und Lieferscheine ergeben sich aus einer Bestell- oder Auftragsnummer, Informationen zum Lieferanten aus der Kreditorennummer. Die Informationen können auch durch explizite Verknüpfung mit einer Vorgangsakte (z.B. in einer ECMLösung) bereitgestellt werden. Die Kontierung vor der Prüfung hat demnach Vorschlagscharakter und kann im Zuge der Prüfung noch geändert werden. Je nach technischen und organisatorischen Gegebenheiten kann der Ablauf der Kontierung allerdings auch anders gestaltet werden (vgl. 3.3.3). 3.2.5 Prüfen (und Freigeben) Die klassische Rechnungsprüfung umfasst 4 Elemente: 1. Die formale Prüfung – meist nach Maßgabe des UStG §14 – stellt sicher, dass die Rechnung alle erforderlichen Angaben enthält. Bei einer elektronischen Rechnungsbearbeitung ist eine formale Prüfung spätestens bei der Konvertierung (vgl. 3.2.3) üblich, d.h. unvollständige Rechnungen gelangen gar nicht bis zur Kontierung und Prüfung. 2. Die rechnerische Prüfung stellt sicher, dass die in der Rechnung ausgewiesenen Beträge und Teilbeträge (z.B. Rabatt-, Skonto- und Steuerbeträge) rechnerisch korrekt sind. Auch diese Prüfung wird in einer elektronischen Rechnungsbearbeitung automatisiert und bereits bei der Konvertierung durchgeführt. 3. Die sachliche Prüfung ist das wesentliche Element, weil sie sicherstellt, dass die Rechnung begründet und authentisch ist, d.h. mit der Bestellung und Lieferung bzw. Leistung übereinstimmt sowie vom beauftragten Kreditor stammt. Diese Prüfung ist an den Empfänger der Lieferung oder Leistung gebunden, weil nur er die auftragsgemäße Erfüllung bestätigen kann. In vielen Firmen und Organisationen bewirkt dieser Zusammenhang, dass sehr viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter potenziell in die Rechnungsprüfung involviert sein können. 4. Die Freigabe der Zahlung ist an entsprechende Zeichnungsvollmachten gebunden und ist meist auch das kritische Element bezüglich der Autorisierung (wer darf freigeben) und Authentifizierung (wer hat freigegeben, vgl. 4.7). In den meisten Fällen ist die sachliche Prüfung der kritische Faktor einer elektronischen Rechnungsbearbeitung, weil sie besonders viele Benutzer berührt und dadurch einen sehr großen Lizenz- und Schulungsbedarf erzeugen kann. Die Lösung des Problems entscheidet oft über den wirtschaftlichen Erfolg einer elektronischen Rechnungsbearbeitung, deshalb wird dieses Thema im Abschnitt 5 umfassend behandelt. Die formale und rechnerische Prüfung werden bei einer elektronischen Rechnungsbearbeitung automatisiert und erfordern nur manuelle Fehlerkorrekturen. Für die sachliche Prüfung und Freigabe ergeben sich Optimierungsmöglichkeiten, die in Abschnitt 3.3.3 erläutert werden. 3.2.6 Buchen Soweit eine Rechnung erfolgreich geprüft und freigegeben wurde und die Daten fehlerfrei in das Buchhaltungssystem importiert wurden, kann die Buchung automatisch erfolgen. Etliche Buchhaltungssysteme enthalten auch entsprechende Funktionen. Sehr viele Anwender sind – zumindest am Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 14 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting Beginn einer elektronischen Rechnungsbearbeitung – misstrauisch und möchten die Ergebnisdaten vor der Buchung einer zusätzlichen Qualitätskontrolle unterziehen. Neben der möglichen Qualitätssicherung gibt es zwei Aufgaben, die automatisiert werden können, aber nicht in jeder technischen Lösung automatisch durchgeführt werden: 1. Es muss geprüft werden, ob alle Rechnungsdatensätze im Buchhaltungssystem „angekommen“ sind. Das betrifft Rechnungen, deren Bearbeitung aus welchen Gründen auch immer nicht abgeschlossen wurde. Es kann aber auch fehlerhafte Datensätze betreffen, die an den Prüfroutinen der Importfunktion des Buchhaltungssystems gescheitert sind. Nicht jedes Buchhaltungssystem generiert entsprechende Fehlermeldungen und die Fehlerfälle müssen dann aus einem Fehlerprotokoll ermittelt und behoben werden. 2. Bei der Buchung sollten die archivierten Rechnungsdaten (vgl. 3.2.2) aktualisiert werden. D.h. fehlerhafte Indexdaten werden korrigiert und fehlende Indexdaten oder Bearbeitungsvermerke werden ergänzt. IPC empfiehlt regelmäßig auch ein Vorgangsprotokoll für die Bearbeitung einer Rechnung automatisch erstellen und bei der Buchung archivieren zu lassen. Die meisten Workflowsysteme (vgl. 4.6) generieren solche Protokolle per Standardfunktion. 3.2.7 Zahlungslauf Die Zahlung der Rechnung erfolgt abschließend durch das Zahlungsmanagement. Dabei werden u.U. mehrere Rechnungsbeträge eines Kreditors zu einer Zahlung zusammengefasst. Die einzelne Rechnung ist in der Zahlung dann nicht mehr identifizierbar. Deshalb wird die Zahlung im Modellprozess nicht als Bestandteil der Rechnungsbearbeitung behandelt. Die Zahlung kann jedoch zusätzliche Anforderungen an die Rechnungsbearbeitung hervorbringen. Mit der Konvertierung werden die Rechnungsdaten für die Bedürfnisse des Rechnungsempfängers bzw. seiner Anwendungssysteme transformiert. Es ist ein Gebot partnerschaftlicher Fairness, die Zahlungs- oder Überweisungsdaten nach den Bedürfnissen des Rechnungserstellers (Zahlungsempfänger) zu gestalten, damit der Zahlungseingang möglichst unkompliziert verbucht werden kann. Viele Rechnungsersteller benötigen eigene Kassenzeichen, Kunden- oder Auftragsnummern für ihre Buchung. Solche Daten müssen dann durch die Prozesskette transportiert und in die Zahlung eingesteuert werden, obwohl sie für den Rechnungsempfänger selbst bedeutungslos sind. 3.3 Ablaufvarianten 3.3.1 Archivierung Im Abschnitt 3.2.2 wurde die Archivierung an den Beginn der Prozesskette gestellt, um die Manipulationssicherheit zu verbessern bzw. deren Nachweis zu erleichtern. Dabei wurde die Nutzung der Archiv-ID als Referenz auf die archivierten Daten empfohlen. Es gibt jedoch Buchhaltungssysteme, die nur eine eigene ID als Referenz auf archivierte Dokumentdateien nutzen können! Im Zweifelsfall ist der Aufruf der archivierten Daten aus dem Buchhaltungssystem unverzichtbar und ggf. muss eine Rechnung zuerst im Buchhaltungssystem registriert werden, um eine Archiv-ID (des Buchhaltungssystems) zu erzeugen, unter der die Daten archiviert werden können. Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 15 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting Der zweite mögliche Grund für eine späte Archivierung (nach der Buchung) ist die Verfügbarkeit der Daten. Es gibt Benutzer, die Rechnungen prüfen, aber zur Vermeidung von Lizenzkosten keinen Zugang zum Buchhaltungssystem erhalten sollen. Diese Benutzer können „ihre“ Rechnungen nur im Archivsystem finden und einsehen. Dazu benötigen die archivierten Rechnungen eine ausreichende Indexierung, die jedoch erst nach der Kontierung, Prüfung und ggf. Korrektur der Rechnungsdaten möglich ist. Eine günstige Lösung ist die frühzeitige Archivierung, bei der fehlende oder korrigierte Indexdaten später in einer Folgeversion archiviert werden. Sogar wenn alle Benutzer direkten Zugriff auf das Buchhaltungssystem haben, kann der direkte Zugriff auf das Archiv unverzichtbar sein. Buchhaltungssysteme bzw. ihre Performanz leiden unter einem wachsenden Datenvolumen. Die Buchungsdaten werden oft nach einigen Jahren ausgelagert und mit ihnen der Zugriff auf die archivierten Rechnungsdokumente. Die in Abschnitt 3.2.2 unterstellte frühe Archivierung ist also nur praktikabel, wenn eine rudimentäre Indexierung der Rechnungsdateien im Archiv ausreicht, weil der Zugriff für alle Benutzer und für die gesamte Aufbewahrungsdauer aus dem Buchhaltungssystem gesichert ist und das Buchhaltungssystem die Nutzung einer fremden Archiv-ID unterstützt oder das Archivsystem die Versionierung der archivierten Rechnungsdaten unterstützt, so dass fehlende oder korrigierte Rechnungsdaten in einer Folgeversion archiviert werden können. 3.3.2 Datenimport im Buchhaltungssystem Aus einer Kontierung vor der Prüfung und im Buchhaltungssystem (vgl. 3.3.2) folgt implizit, dass die Rechnungsdaten unmittelbar nach der Konvertierung (vgl. 3.2.3) in das Buchhaltungssystem importiert werden. Zudem sind die Rechnungsdaten im Buchhaltungssystem manipulationssicher gespeichert, während eine temporäre Datenhaltung im Filesystem mit technischen Problemen (Zugriffsschutz) behaftet ist. Die Reihenfolge Konvertierung > Import > Kontierung ist naheliegend und technisch wie organisatorisch sinnvoll, jedoch an Voraussetzungen gebunden: 1. Die Rechnungsdaten sind nach dem Import noch ungeprüft und nicht freigegeben. Das Buchhaltungssystem muss die importierten Rechnungsdaten von verbindlich gebuchten Daten unterscheiden. 2. Für die Prüfung und Freigabe benötigen die Bearbeiter einen Zugriff auf das Buchhaltungssystem und entsprechende Lizenzen. Ein lesender Zugriff ist im Normalfall kostengünstig realisierbar, schreibende Zugriffe (Änderungen der importierten Rechnungsdaten) werden von vielen Softwareherstellern weniger großzügig angeboten. Es kann technische oder wirtschaftliche Gründe geben, die einem Import der ungeprüften Rechnungsdaten in das Buchhaltungssystem entgegenstehen. Andererseits gibt es spezielle Anwendungssoftware (vgl. 4.2), die eine vorgelagerte Rechnungsbearbeitung mit geschützter Datenhaltung außerhalb des Buchhaltungssystems ermöglicht. Die Rechnungsdaten bleiben in dieser Anwendung, bis sie freigegeben sind und werden erst danach in das Buchhaltungssystem importiert. Für solche Lösungen muss die Buchungslogik (vgl. 3.2.4) nicht nur im Buchhaltungssystem sondern auch im Anwendungssystem der Rechnungsbearbeitung implementiert und gepflegt werden. Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 16 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting 3.3.3 Kontierung Im Modellprozess (vgl. 3.1, Abbildung 3) werden Rechnungen kontiert, die bei der sachlichen Prüfung (vgl. 3.2.5) als fehlerhaft erkannt und reklamiert werden können. Abgesehen vom Problem einer fehlerhaften Rechnung und den möglichen Verwicklungen einer Reklamation wäre das unerheblich, wenn die Rechnungen automatisch verarbeitet werden. Eine vollautomatische Kontierung ist jedoch eher die Ausnahme, d.h. es wird auch Personalkapazität benötigt. Deshalb wäre eine Kontierung nach der Prüfung und Freigabe effizienter, weil fehlerhafte Rechnungen frühzeitig erkannt und nicht kontiert werden. Die kritischen Elemente der Kontierung sind das Kreditorenkonto und die Kostenstelle. Das Kreditorenkonto bestimmt das Regelwerk für die Konvertierung und muss ohnehin schon frühzeitig festgelegt werden. Die Kostenstelle bestimmt die Zuständigkeit für Prüfung und Freigabe der Rechnung und soll bei der Freigabe explizit ausgewiesen werden. Die übrigen Daten der Kontierung können ggf. auch erst nach der Prüfung und Freigabe festgelegt werden. Die Aufteilung der Kontierung in zwei Schritte Zuordnung zur Kostenstelle vor der Prüfung und Freigabe, Festlegung der weiteren Kontierungsdaten nach der Prüfung und Freigabe kann eine zweckmäßige Alternative sein. Der Aufwand für die Kontierung vor der Prüfung wird zwar nicht beseitigt aber zumindest minimiert. Das wesentliche Optimierungspotenzial resultiert aus einer sehr viel grundlegenderen Überlegung: Die Rechnungsbearbeitung ist Teil des Beschaffungsprozesses (vgl. 3.1, Abbildung 2). In einem IT-gestützten Beschaffungsprozess sind fast alle Daten der Kontierung bereits bei der Bestellung vorhanden. Nur die Buchungsperiode ergibt sich entweder aus dem Rechnungsdatum oder aus dem Zahlungsdatum. In der konventionellen Rechnungsbearbeitung ist der Zusammenhang mit der Bestellung praktisch nicht nutzbar, weil zwischen Bestellung, Lieferung und Rechnungseingang mehrere Wochen oder Monate vergehen können. In der elektronischen Rechnungsbearbeitung kann die „Zuordnung“ automatisiert werden. In einem IT-gestützten Beschaffungsprozess wird bereits die Bestellung kontiert, geprüft und freigegeben. Stimmt eine Rechnung mit den Bestell- und Lieferdaten überein, sind weitere Kontierungen, Prüfungen und Freigaben entbehrlich! Die elektronische Rechnungsbearbeitung unterstützt einen durchgängigen Beschaffungsprozess, der dann seinerseits eine weitgehend automatische Rechnungsbearbeitung ermöglicht. Aus diesem Lösungsansatz ergeben sich fundamentale Vorteile und Verbesserungen: 1. Geprüft und freigegeben wird die Bestellung bevor eine Forderung des Kreditors begründet wird. Das ist effektiv im Sinne der Unternehmenssteuerung. 2. Die Liquiditätsplanung wird mit den aktuellsten Daten versorgt. In Auswertungen ist jederzeit erkennbar, welches Finanzvolumen mit geplanten Beschaffungen, aktiven Bestellungen, eingegangenen Lieferungen oder empfangenen Rechnungen bewegt wird. 3. Die Rechnungsbearbeitung kann auf den relevanten Gesichtspunkt reduziert werden – Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 17 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting stimmt die Rechnung mit Bestellung und Lieferung überein. Alle anderen Schritte können weitgehend automatisiert werden. Rechnungen ohne Bestellbezug Rechnungen mit Bestellbezug Bestellung freigeben Lieferung prüfen Rechnung erfassen Rechnung erfassen Rechnung kontieren Rechnung prüfen Rechnung freigeben Rechnung buchen Rechnung buchen Abbildung 4: Rechnungsbearbeitung mit und ohne Bestelldaten Der Modellprozess mit Kontierung, Prüfung und Freigabe ist mithin kein Optimum, sondern ein Zugeständnis an historisch gewachsene Abläufe und an den Sonderfall der kurzfristigen Beschaffung. Natürlich gibt es und wird es immer Fälle geben, in denen Lieferungen oder Leistungen „freihändig“ beauftragt werden, d.h. ohne förmliche Bedarfsmeldung, Angebot, Bestellung und Lieferschein. 3.3.4 Buchung Einige Buchhaltungssysteme können für das Berichtswesen eine vorläufige und eine verbindliche Buchung nicht unterscheiden. Rechnungen im Prüfungsprozess werden dann in den monatlichen Standardberichten nicht berücksichtigt und der Liquiditätsbedarf wird zu gering ausgewiesen. Für ein Unternehmen besteht die regelmäßige Anforderung für die Feststellung eines (monatlichen) aktuellen Geschäftsergebnisses. Rechnungen im Zulauf, die eine Geschäftsperiode betreffen, sollen dabei berücksichtigt werden, selbst wenn es nachträglich zu Korrekturen kommen kann. Das Argument der Aktualität schlägt hier das Argument der abschließenden Korrektheit. In solchen Fällen kann die Rechnung bereits nach dem Eingang kontiert und verbindlich gebucht werden. Eine Zahlsperre verhindert während einer laufenden Prüfung die Auslösung einer unbeabsichtigten Zahlung. Ergibt die Prüfung der Rechnung eine Abweichung, erfolgt eine Korrekturbuchung. Diese Korrekturbuchung kann vollständig sein (Storno) oder in Verbindung mit einer Stornobuchung eine korrigierte Verbuchung der gleichen Rechnung. 3.4 Sonderfälle 3.4.1 Neuer Kreditor Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 18 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting Die Zuordnung zum Kreditor bestimmt weitgehend die automatische Verarbeitung von elektronischen Rechnungen. Eine Datenextraktion beginnt regelmäßig mit der Erkennung des Kreditors, aber auch die Konvertierung strukturierter Rechnungsdateien in ein „Inhouse-Dateiformat“ ist auf die Zuordnung der Rechnung zu einem Kreditor angewiesen. Folglich setzt die Rechnungsbearbeitung immer voraus, dass ein Kreditorenkonto existiert und die erste Rechnung eines neuen Kreditors bildet den Sonderfall. In der konventionellen Rechnungsbearbeitung kann die Pflege der Kreditorenstammdaten in die Rechnungsbearbeitung integriert sein. Die eingegangene Rechnung wird zunächst der Buchhaltung zugeleitet, wo sie vorerfasst und vorkontiert wird, bevor sie an den zuständigen Fachbereich überstellt wird. Fehlende oder fehlerhafte Kreditorenstammdaten können im Zuge der Vorerfassung ergänzt bzw. korrigiert werden. In der elektronischen Rechnungsbearbeitung ist diese formlose Variante der Pflege von Kreditorenstammdaten nur in Ausnahmen praktikabel. Im Normalfall erzeugen die IT-Systeme eine Fehlermeldung wenn die zweifelsfreie Zuordnung zum Kreditor misslingt. Die reguläre Prozesskette wird unterbrochen und erst nach Ergänzung oder Korrektur der Kreditorenstammdaten fortgesetzt. Die einfachste Lösung für den Sonderfall ist ein Ad-Hoc-Workflow, der gestartet wird und die Imagedatei der Rechnung an die Buchhaltung weiterleitet, wo die Kreditorenstammdaten erfasst werden. Größere Unternehmen bevorzugen meist die förmlichere Variante eines definierten Workflows „Kreditorenstammdaten“. In beiden Fällen ist die zeitliche Abhängigkeit zu beachten: Der Kreditorenstamm wird im Buchhaltungssystem gepflegt. Die Rechnungsdaten befinden sich noch in der Konvertierung, sind also im Buchhaltungssystem noch nicht vorhanden. Die Konvertierung kann erst abgeschlossen werden, wenn die neuen Kreditorendaten aus dem Buchhaltungssystem übertragen wurden. Bei einem Direktzugriff der Konvertierung auf die Kreditorenstämme im Buchhaltungssystem ist das kein Problem. Das ist jedoch nicht unbedingt der Normalfall, weil die Performanz der Konvertierung durch die Kommunikation mit dem Buchhaltungssystem beeinträchtigt wird. Viele „Konvertierungssysteme“ speichern die Referenzdaten (inkl. der Kreditorendaten) in einer eigenen Datenbank. das Buchhaltungssystem den Direktzugriff nicht ermöglicht sondern lediglich den Datenexport unterstützt. Dann müssen die exportierten Daten für die Konvertierung in einer separaten Datenbank gespeichert werden. In beiden Fällen sind die Kreditorendaten erst nach dem Daten-Update in der Konvertierung verfügbar – üblicherweise max. 24 Stunden nach der Datenpflege im Buchhaltungssystem. Das ist unproblematisch, wenn die übrigen Rechnungsdateien ungehindert weiter verarbeitet werden können. Es gibt allerdings auch Konstruktionen, bei denen die Rechnungen im Stapel konvertiert werden. 3.4.2 Investition Weniger diffizil als ein neuer Kreditor sind die investiven Ausgaben, d.h. jene Rechnungen, die ne- Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 19 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting ben der Kreditorenbuchhaltung auch die Anlagenbuchhaltung durchlaufen sollen. In kleinen Firmen sind diese Funktionen vielfach gar nicht getrennt und das Problem existiert nur theoretisch. Aber auch in großen Organisationen ist die Lösung unkompliziert. Üblicherweise wird die Kontierung für das Anlagenbuch einfach an die Buchung angehängt, nur wenn die Anlagenbuchung ebenfalls Gegenstand der Prüfung und Freigabe sein soll, muss sie in die Kontierung integriert werden. Die Erkennung investiver Rechnungen bei der Konvertierung sollte nicht unterstellt werden, d.h. zwei unterschiedliche Workflow-Definitionen sind ungünstig, weil eben bei der Konvertierung festgelegt wird, welche Art von Workflow zu starten ist. Ein nachträglicher Wechsel der WorkflowDefinition ist ebenso unzweckmäßig wie eine Beendigung des ersten Workflows und der Neustart in einer Workflow-Definition „investive Rechnung“. Der Workflow für die Rechnungsbearbeitung (vgl. 4.6) sollte besser eine Verzweigung an der gewünschten Stelle vorsehen. 3.4.3 Reklamation Fällt eine Prüfung negativ aus, ist ein Bearbeiter dazu aufgefordert, die Rechnung zu reklamieren. Bei der konventionellen Rechnungsbearbeitung wird oft ein formloses Verfahren praktiziert: Der Bearbeiter beim Rechnungsempfänger telefoniert mit dem Bearbeiter beim Rechnungsersteller und klärt den Sachverhalt. Ggf. werden Änderungen der Rechnung vereinbart und beim Rechnungsempfänger handschriftlich auf dem Rechnungsdokument vermerkt. Eine handschriftliche Notiz ist bei der elektronischen Rechnungsbearbeitung schon technisch nicht einfach, viel gravierender sind jedoch die rechtlichen Folgen im Streitfall: Änderungen im originären Datenbestand entwerten die Mechanismen der Manipulationssicherheit und sollten daher technisch unterbunden werden! Die Erstellung und Archivierung einer neuen Version (mit den Bearbeitungsvermerken) ist technisch möglich und auch zulässig – im Streitfall aber mehr oder weniger wertlos. Gewollte und ungewollte, sichtbare und unsichtbare, autorisierte und nicht autorisierte Veränderungen im Datenbestand sind nicht unterscheidbar! Der Rechnungsempfänger müsste bei Bedarf nachweisen, dass unterschiedliche Prüfsummen und Versionsnummern ausschließlich durch gewollte, sichtbare und autorisierte Änderungen entstanden sind. Die IPC-Empfehlung lautet daher, formlose Reklamationen auf einfache Klärungen zu begrenzen und jede Änderung der Rechnung beim Rechnungsersteller zu veranlassen. Dieser Reklamationsprozess ist zwar durch den Bearbeiter zu initiieren, kann aber durch Automatisierung unterstützt werden (Benachrichtigung des Lieferanten durch eine standardisierte E-Mail). Für das Workflowmanagement ist es dann einfacher, die Bearbeitung der ersten reklamierten Rechnung zu beenden und mit Eingang der korrigierten Rechnung einen neuen Vorgang zu starten. Die bereits im Buchhaltungssystem importierten Rechnungsdaten werden storniert. In Ausnahmefällen wird der Vorgang der reklamierten Rechnung unterbrochen und mit Eingang der korrigierten Rechnung fortgesetzt. Für solche Fälle sollte die korrigierte Rechnung eine Verknüpfung mit der ursprünglichen Rechnung enthalten (z.B. gleiche Rechnungsnummer). Die technische Umsetzung solcher Lösungen bleibt in jedem Fall anspruchsvoll und meist fehleranfällig (fehlende Ver- Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 20 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting knüpfung zur ursprünglichen Rechnung, Fehlermeldung wegen gleicher Rechnungsnummer). 4 Komponenten der technischen Lösung 4.1 Scannen Die Scan-Infrastruktur besteht aus Hardware (Scanner), Software (Scan-Software oder Scan-Client sowie den Schnittstellen zu nachgelagerten Systemen), einem Zwischenlager für die gescannten Papieroriginale und Arbeitsanweisungen für das Scannen. Beim Scannen kann eine vorhandene ScanInfrastruktur (z.B. im Rahmen einer ECM-Lösung, vgl. 4.8) auch für die Rechnungsbearbeitung genutzt werden. Der Scanner erzeugt ein Bild (Foto) der Papierseite, das als Rastergrafik gespeichert wird. Die Rastergrafik kann in eine PDF-Datei eingebettet werden, sie enthält dennoch keine auswertbaren Textzeichen sondern nur Bildpunkte, die durch Texterkennung in Zeichenketten umgewandelt werden müssen (vgl. 4.2). Der Scan-Output sollte übrigens auch nur Bildpunkte enthalten wie ein Beispiel aus der Praxis zeigt: Ein Softwareanbieter präsentierte seine Scan-Lösung mit integrierter Texterkennung. Der Algorithmus funktionierte nicht nur prächtig, sondern enthielt auch gleich eine Rechtschreibkorrektur. Die Schreibfehler in der Rechnung (z.B. „Muster gmbb“) wurden in der PDF-Datei korrigiert (>“Muster GmbH“). Leider gingen dabei die bildhafte Übereinstimmung mit dem Original und der Nachweis der Manipulationssicherheit verloren. Die üblichen Auflösungen für die elektronische Archivierung liegen bei 200 oder 300 dpi, weil das für die menschliche Wahrnehmung am Bildschirm ausreicht. In der maschinellen Texterkennung (Datenextraktion, vgl. 4.2) kann die Auflösung jedoch Qualitätsunterschiede verursachen. Deshalb werden Rechnungen oft mit 600 oder mehr dpi gescannt und erst nach der Datenextraktion werden die Dateien auf die geringere Auflösung reduziert, um das Datenvolumen im Archiv zu begrenzen. Umgekehrt verhält es sich bei der Frage schwarz-weiß oder farbig. Informationstragende Farbdarstellungen (z.B. farbig unterlegte Rechnungsteile, handschriftliche Notizen oder Stempel) können ein Farbscannen erzwingen. Für die Texterkennung ist eine farbige Imagedatei eher nachteilig, weil die Algorithmen mit abnehmender Kontrastschärfe schlechtere Resultate liefern. Deshalb werden Rechnungen gerne zunächst mit hoher Auflösung und farbig gescannt (Dateivolumen > 1 Mbyte), um dann eine schwarz-weiß Imagedatei mit hoher Auflösung für die Texterkennung und eine farbige Imagedatei mit geringer Auflösung für die Archivierung zu erzeugen. 4.2 Datenextraktion (REB-Komponente) Die Möglichkeiten, mittels Texterkennung strukturierte Daten aus der bildlichen Rechnung zu gewinnen, sind auf die in der Rechnung dargestellten Angaben beschränkt. Meist enthält die Rechnung nicht alle Angaben, die für eine folgende Rechnungsprüfung benötigt werden. Dazu kommen Schreibfehler in der Rechnung (s.o.) und die Fehler der Texterkennung. Die einfache Texterkennung würde mithin kaum nutzbaren Input für die Rechnungsbearbeitung liefern und die marktüblichen Softwareprodukte leisten wesentlich mehr als nur eine Texterkennung. Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 21 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting Das gängige Verfahren besteht darin, Schlüsseldaten per Texterkennung auszulesen und mit vorhandenen Referenzdaten zu vergleichen. Beispielsweise wird die Rechnung nach Zeichenketten wie „Konto“ oder „BLZ“ durchsucht und die Bankverbindung (Bankleitzahl und Konto) gelesen. Diese Daten werden mit den Kreditorenstammdaten aus dem Buchhaltungssystem verglichen, um den Kreditor zu identifizieren. Schreib- oder Erkennungsfehler werden dabei implizit korrigiert. Scheitert die Identifizierung, wird die Rechnung zur manuellen Prüfung und Bearbeitung ausgesteuert. Die wichtigsten Referenzen, die in diesem Zusammenhang regelmäßig benötigt werden, sind: Die Kreditorennummer (Referenz auf die Stammdaten des Rechnungsstellers) Auftrags-, Bestell-, Vertrags- oder Vorgangsnummern (Referenz zu Bestelldaten) Artikelnummern (Referenz zu Artikelstammdaten) Preis- oder Tarif-Schlüssel (Referenz auf das Preis- und Tarifmodell) Je nach Rechnungstyp können weitere Angaben gelesen und auf Plausibilität geprüft werden: Rechnungsbeträge und Teilbeträge inklusive Währungszeichen Umsatzsteuersatz und Steuerbeträge Rabattkennzeichen, Rabattsatz oder andere Sonderkonditionen Leistungsdatum bzw. Rechnungsdatum und Leistungsort usw. Ein häufiges Diskussionsthema sind die Positionsdaten. Einige Softwareprodukte verarbeiten nur den Rechnungskopf (Rechnungssteller, Rechnungsempfänger, Rechnungsnummer, Datum etc.) und die Rechnungsbeträge (Gesamtbetrag, Steuer- und ggf. Skontobetrag). Aber auch wenn die Verarbeitung der Rechnungspositionen funktional vorgesehen ist, vergrößert sie die Menge der zu verarbeitenden Zeichen und erhöht die Zahl der Erkennungsfehler. Die Leistung der Softwareprodukte ist ohne Positionsverarbeitung in jedem Fall höher. Bei manchen Rechnungstypen (z.B. Sammelrechnungen oder Baurechnungen) ist eine Prüfung ohne Positionsdaten jedoch nicht praktikabel. Ein weiteres Leistungsmerkmal der Datenextraktion ist ihre Anwendbarkeit auf „halbstrukturierte“ PDF-Dateien, die vom Rechnungssteller elektronisch erstellt und übermittelt wurden. Die Texterkennung wird hier nicht benötigt, aber die Mechanismen der Datenextraktion (Auffinden von Schlüsseldaten, Abgleich mit Referenzdaten) sind durchaus nützlich. Manche Softwareprodukte lassen nur Imagedaten als Input zu – es soll vorkommen, dass elektronisch eingehende PDF-Dateien ausgedruckt und gescannt werden, um sie mit der Datenextraktion zu verarbeiten! Die Auswahl einer Software, die den elektronischen Rechnungseingang unterstützt, wäre wohl der bessere Lösungsansatz. Der kritische Erfolgsfaktor für die Datenextraktion sind die Bestelldaten. Das Ergebnis der Datenextraktion ist umso besser, je mehr Referenzdaten verfügbar sind. Mit Bestelldaten kann nicht nur die Erfolgsquote der automatischen Datenextraktion deutlich verbessert werden, sondern auch die nachfolgenden Arbeitsschritte sind entbehrlich bzw. automatisierbar (vgl. 3.3.3). Ohne Bestelldaten bleibt das Nutzenpotenzial begrenzt. Die Programme benötigen eine kundenspezifische Konfiguration, um Referenzdaten aus den verschiedenen Datenquellen importieren und unterschiedliche Rechnungen vollständig interpretieren zu können. Die Software läuft zunächst auf Analyse- oder Extraktionsservern im Hintergrund. Damit fehlende oder fehlerhafte Daten durch manuelle Datenerfassung ergänzt bzw. korrigiert werden Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 22 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting können, gibt es eine Client-Komponente, deren Nutzung häufig Kontroversen erzeugt. Viele Anwender präferieren eine manuelle Bearbeitung (Validierung) der Daten im Zuge der sachlichen Prüfung (vgl. 3.2.5). Für die Ablauforganisation ist das naheliegend, weil die Rechnungsdaten bei der sachlichen Prüfung ohnehin gesichtet werden und weil der Prüfer am besten Fehler erkennen und Daten ergänzen kann. Die Validierung im Zuge der sachlichen Prüfung widerspricht jedoch fundamental der technischen und lizenzrechtlichen Konzeption der Softwareprodukte: Die Serverkomponenten werden üblicherweise nach Durchsatz (Rechnungen pro Jahr) lizenziert, die Client-Komponenten jedoch nach Arbeitsplätzen. Zudem sind viele Softwareprodukte – vor allem die Besseren – selbstlernende Systeme. Eine Fehlbedienung am Client belastet nicht nur die jeweilige Rechnung, sie wird auch als „Lernergebnis“ im System gespeichert und reduziert die Leistung bei weiteren Rechnungen. Viele Benutzer bearbeiten nur wenige Rechnungen im Monat und können die Handhabung der Software nicht optimieren. Fehlbedienungen und Supportanfragen sind die Folge. Eine Validierung der Datenextraktion in Verbindung mit der sachlichen Prüfung ist ablauforganisatorisch naheliegend und oft gewünscht, aber in 9 von 10 Anwendungsfällen ist sie nicht praktikabel (zu teuer, zu umständlich, zu fehleranfällig). Die Softwareprodukte für die Datenextraktion lassen sich in drei Kategorien einteilen: 1. Buchhaltungsnahe Systeme sind auf die Verarbeitung von Rechnungen spezialisiert und werden daher auch als „REB-Komponenten“ bezeichnet (REB: Rechnungseingangsbearbeitung). Sie beinhalten oft vorkonfigurierte Workflows für die Rechnungsprüfung und leistungsstarke Schnittstellen zu einem oder mehreren Buchhaltungssystemen. Die Verarbeitung von elektronisch eingehenden Rechnungen ist üblich, die Verarbeitung von anderen Dokumentarten (Nicht-Rechnungen) dagegen nicht. 2. REB-Komponenten im Buchhaltungssystem funktionieren wie buchhaltungsnahe REBSysteme, benötigen jedoch keine Schnittstelle. Im Gegenzug sind sie nur mit einem bestimmten Buchhaltungssystem nutzbar und oft auch an dessen Lizenzmodell gebunden. 3. ECM-nahe Systeme werden als Teil von ECM-Lösungen (vgl. 4.8) angeboten. Sie sind nicht auf Rechnungen spezialisiert, sondern können auch andere Dokumentarten verarbeiten. Die Implementierung der Workflows und die Konfiguration der Schnittstellen erzeugen Mehraufwand im Projekt, aber die Lizenzkosten sind meist geringer als in den anderen Kategorien. Die Lösungen haben sich zunehmend verbessert, so dass die Automatisierungsraten auch bei mäßig günstiger Struktur des Rechnungsaufkommens (viele Rechnungen von vielen Kreditoren) brauchbar ausfallen. Im Zweifelsfall gilt die Formel „je besser die Referenzdaten, desto besser das Ergebnis“. 4.3 Elektronischer Datenaustausch (EDI) EDI-Konverter sind Softwareprodukte, die von verschiedenen Herstellern mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen angeboten werden. Ein EDI-Konverter sendet und empfängt elektronische Nachrichten und setzt die Daten in ein gewünschtes Zielformat um. Der EDI-Konverter protokolliert den Datenverkehr und verwaltet Fehlerprotokolle. Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 23 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting Es ist eine Batch-Verarbeitung, die nicht an die Reaktionszeiten einer service-orientierten Variante herankommt. Der Rechnungssteller muss seine Daten exakt entsprechend der Protokoll-Vorgaben bereitstellen, sonst wird die Verarbeitung der Rechnung verweigert. Das Grundformat wird zwar durch den EDIFACT-Standard für Rechnungen (Format INVOIC) vorgegeben, aber die Vorgaben bedürfen der Ergänzung durch zusätzliche Regelungen und Vereinbarungen zur Datenübermittlung. Um alle Rechnungen verarbeiten zu können, sind umfangreiche Vorbereitungen und Abstimmungen zwischen Ersteller und Empfänger erforderlich. EDI ist für große Datenmengen optimiert, weil das kompakte Format der Rechnungsdaten einen großen Datendurchsatz ermöglicht. Nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten lohnt sich EDI-Technik in der Rechnungsverarbeitung nur bei einem großen Nachrichtenvolumen mit wenigen Partnern. Dann lassen sich die Projektkosten für Vorbereitung, Abstimmung und Programmierung amortisieren. 4.4 Webservice EDI-Verfahren sind eine bilaterale Lösung zwischen einem Rechnungsersteller und einem Empfänger. Web-Services können auf verschiedenen Plattformen betrieben werden und sind universell einsetzbar. Die Web-Technologie bietet die Möglichkeit, einer breiten Nutzung durch viele Ersteller oder Empfänger von Rechnungen. Die Webservices können vom Rechnungsersteller (Download aus einem gesicherten Internet-Portal) vom Rechnungsempfänger (Upload der Rechnungsdaten in ein geschütztes Portal) oder einer neutralen Instanz (vor allem als Cloud-Lösung, vgl. 4.5) angeboten werden. Häufig wird zusätzlich zu einer Schnittstelle eine Web-Front-Anwendung zur Verfügung gestellt, über die das Einstellen von Rechnungen geführt wird. Dabei werden Fehler in den Daten durch Prüfroutinen schon vor dem Sendevorgang abgefangen. Direkt nach Dem Sendevorgang erstellt die WebAnwendung eine Verarbeitungsquittung, die entweder die Annahme bestätigt und oder über die verweigerte Annahme der Bearbeitung informiert. Es können lizenzpflichtige und lizenzfreie Applikationsserver eingesetzt werden. Die Rechnungen werden fast in Echtzeit ausgetauscht und verarbeitet. Dabei können existierende Internet-Verbindungen genutzt werden und erst bei durchgängig hohem Datenaufkommen müssen zusätzliche Leitungskapazitäten geschaffen werden. Die Webservices lassen sich über Programmaufrufe relativ einfach in die bestehende Geschäftslogik einbinden, was frühzeitige automatisierte Prüfungen erleichtert. Dadurch wird nicht nur die Häufigkeit von Fehlern reduziert sondern auch der Aufwand für ihre Korrektur. 4.5 ASP- oder Cloud-Lösung Ein E-Invoicing-Verfahren kann auch mittels einer ASP-Lösung implementiert werden. Der Unterschied zwischen ASP- (Application Service Providing) und Cloud-Lösungen (ASP in Web-Technologie) löst sich zunehmend auf und viele ASP-Anbieter stellen auf Cloud-Computing um. Die verwendete Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 24 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting Technik und die Funktionalität der Lösung unterscheiden sich daher nicht nennenswert von eigenen service-orientierten Web-Anwendungen. Der wesentliche Unterschied ist die Art der Einführung und die Art der anfallenden Kosten: Webservices des Erstellers oder des Empfängers von Rechnungen sind mit eigenem Projektaufwand, zeitlichem Vorlauf und hohen Investitionen verbunden. ASP- oder Cloud-Lösungen werden von einem Service-Anbieter implementiert, d.h. Ersteller und Empfänger von Rechnungen können sie mit minimalem Projektaufwand, geringem Vorlauf und ohne große Investitionen nutzen. Die Abrechnung kann als „pay per use“ erfolgen. Neben den E-Invoicing-Verfahren gibt es auch Scan- und Datenextraktionsverfahren als ASPLeistung. Dabei wird der Rechnungseingang zum Dienstleister umgeleitet, der die konventionellen Rechnungen scannt und in strukturierte Daten konvertiert. Der Output wird dann entweder als Download im Internet-Portal oder (immer seltener) auf Datenträgern (z.B. DVD) bereitgestellt. ASP-Lösungen können nicht nur das gesamte Spektrum des Rechnungseingangs bedienen, sie sind auch „diplomatisch unverfänglich“. Der Daten-Upload in das Portal des Rechnungsempfängers bedient naturgemäß dessen Systemlandschaft und der Rechnungsersteller muss seine Rechnung entsprechend anpassen. Das muss der Rechnungsersteller dann u.U. für viele Rechnungsempfänger mit unterschiedlichen Systemlandschaften bewerkstelligen. Die umgekehrte Konstellation (DatenDownload aus dem Portal des Kreditors) ist nicht einfacher. ASP-Lösungen sind neutral – beide Partner haben gleiche Chancen und gleiche Probleme. ASP-Lösungen sind vor allem für kleinere und mittlere Firmen geeignet, deren Geschäftsvolumen die Investition in eigene Lösungen nicht rechtfertigt. Dabei findet die Verarbeitung des Rechnungsverkehrs auf der Plattform des Dienstleisters statt, es werden aber auch Lösungen zur Installation auf eigenen Plattformen angeboten. 4.6 Workflow Die elektronische Rechnungsbearbeitung erzeugt keine „sichtbaren Merkposten auf dem Schreibtisch“. Alle erforderlichen Aktivitäten von Benutzern sind nur in den jeweiligen Anwendungssystemen erkennbar und an der Rechnungsbearbeitung sind mehrere Anwendungssysteme (Datenextraktion, Konvertierung, Archiv, Buchhaltung) beteiligt. Eine Vorgangssteuerung durch einen Workflow ist daher für jede Form der elektronischen Rechnungsbearbeitung dringend zu empfehlen. Der Workflow muss jeden Benutzer identifizieren, erkennen und erreichen können, der an der Rechnungsbearbeitung beteiligt ist, ermitteln können, welcher Benutzer für eine bestimmte Aufgabe zuständig ist sowie die Verknüpfungen zu den Rechnungsdaten in den verschiedenen IT-Systemen verwalten und dem Benutzer zur Verfügung stellen. Wegen der Vielzahl möglicher Ablaufvarianten und Sonderfälle sowie der „Anwendungsbreite“ (viele potenzielle Benutzer in vielen Organisationseinheiten) mit Außenwirkung (auf die Kreditoren) ist die Rechnungsbearbeitung als Einstieg in die Workflow-Technologie nicht zu empfehlen. Vor der Rech- Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 25 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting nungsbearbeitung sollten bereits Erfahrungen mit der Workflownutzung vorliegen. Die Anforderungen und Randbedingungen gelten nicht spezifisch für die Rechnungsbearbeitung oder den Beschaffungsprozess. Deshalb wird in dieser Firmenschrift das Workflowmanagement nicht ausführlich behandelt6. 4.7 Authentifizierung In der konventionellen Rechnungsbearbeitung werden Bearbeitungs-, Prüfungs- und Freigabevermerke handschriftlich auf der Rechnung oder einem Kontierungsblatt und eingetragen und mit Unterschrift oder Handzeichen bestätigt. Dieses Verfahren muss bei der elektronischen Rechnungsbearbeitung durch eine elektronische Lösung ersetzt werden. Rechtlich ist das unproblematisch, weil die gesetzlichen Grundlagen existieren (vgl. 2.1). Im einfachsten Fall genügt die Anmeldung mit Benutzername und Kennwort im Betriebssystem. Bei einem Single-Sign-On wird die Benutzeridentität an die beteiligten IT-Systeme übermittelt und in Datensätze und Protokolle eingetragen. Diese Lösung ist technisch einfach, sollte jedoch mit der Geschäftsleitung und Innenrevision bzw. Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater abgestimmt sein. Die nächste Stufe ist die Bestätigung der einzelnen Transaktion (Prüfung, Freigabe oder Reklamation einer bestimmten Rechnung) durch erneute Eingabe der Benutzerkennung. Das ist immer noch einfach umsetzbar und kann für die neuen gesetzlichen Anforderungen ausreichen. Eine fortschrittliche Lösung ist die Verwendung von Mitarbeiter-Chipkarten7, die beispielsweise auch den Zugang zu den Betriebsräumen ermöglichen, die Abrechnung von Kantinenessen unterstützen und Druckprozesse auf Etagendruckern starten. Die Transaktionen werden nur ausgeführt, wenn die Chipkarte sich im Lesegerät befindet und der Karteninhaber für die Transaktionen berechtigt ist. Für Unternehmen, die eine erhöhte Anforderung stellen, bieten verschiedene Anbieter OutsourcingLösungen für die Signierung und Validierung von Rechnungen an. Der Aufbau einer eigenen Infrastruktur für die Erzeugung und Validierung digitaler Signaturen ist nur für die Rechnungsbearbeitung nicht zu begründen. Soweit solche Infrastrukturen bereits für andere Anwendungen vorhanden sind, bietet sich ihre Nutzung natürlich an. 4.8 Elektronisches Archiv Ein elektronisches Archiv ist die etablierte Lösung für eine revisionssichere Speicherung der anfallenden Daten, allerdings kann die Manipulationssicherheit auch mit anderen Mitteln (z.B. Zeitstempeln, Signaturen, restriktiven Zugriffsrechten usw.) erreicht werden. Solche Lösungen sind nicht ausgeschlossen, aber sie generieren Mehraufwand. Im Normalfall ist das Archiv Bestandteil einer umfassenderen ECM-Lösung (ECM: Enterprise Content 6 Einzelheiten und ausführliche Erläuterungen zur Auswahl, Einführung und Nutzung von Workflowsystemen sind in der IPCFirmenschrift „Workflowmanagement“ zu finden. 7 Die Chipkarte bietet zusätzliche Sicherheit, weil ein ausgespähtes Passwort nicht unbedingt umgehend geändert wird, während die unverzügliche Sperrung nach Verlust der Chipkarte unterstellt werden darf. Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 26 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting Management) und erlangt sogar für die Rechnungsbearbeitung eine tragende Rolle. Im Unterschied zu Buchhaltungssystemen sind die ECM-Lizenzen relativ günstig und das ECM-System ist unternehmensweit verfügbar. Für einen unternehmensweiten Prozess „Rechnungsbearbeitung“ ist das ECMSystem daher eine naheliegende Plattform. Viele Anwender entscheiden sich dann auch, eine integrierte Workflowkomponente im ECM-System zu nutzen. Sofern eine umfassende ECM-Lösung bereits vorhanden ist, sollte sie auch eine Scan-Infrastruktur beinhalten, deren Nutzung für die Digitalisierung von Rechnungen sich ebenfalls anbietet (vgl. 4.1). Gleiches gilt für die Datenextraktion (vgl. 4.2), deren Anwendung nicht auf Rechnungen begrenzt sein muss. Vor allem leistungsstarke Softwarekomponenten für die Datenextraktion sind oft teuer und benötigen eine funktionale Integration in die Systemlandschaft. Es wäre wirtschaftlich wenig sinnvoll, ihre Nutzung dann auf die Rechnungsbearbeitung zu reduzieren. Die technischen Details einer ECM-Lösung bzw. der revisionssicheren elektronischen Archivierung werden hier als bekannt vorausgesetzt und nicht weiter behandelt8. 5 Bewertung der Varianten Die Aufbereitung von Papierrechnungen durch Scannen und Datenextraktion für eine elektronische Rechnungsbearbeitung ist eine erprobte und etablierte Technologie, deren Nutzung jedoch keinesfalls trivial ist. Vor allem der Einfluss der Referenzdaten auf die Qualität des Daten-Outputs wird oft unterschätzt. Fehlende Bestelldaten und fehlerhafte Kreditorenstämme können die Erkennungsrate und damit die Wirtschaftlichkeit der Systemnutzung beeinträchtigen. Die frühen Ansätze für E-Invoicing-Lösungen mit EDIFACT waren für breite Massenanwendungen letztlich zu umständlich. Erst mit der Bereitstellung des Internets als Kommunikationsplattform und der Standardisierung geeigneter Dateiformate wie XML wurden die technischen Grundlagen für allgemein nutzbare E-Invoicing-Lösungen geschaffen. Lange Zeit wurde deren Nutzung jedoch durch gesetzliche Anforderungen (elektronische Signatur) erschwert. Erst mit den letzten Vereinfachungen der gesetzlichen Anforderungen ist der Weg für eine verbreitete Nutzung von E-Invoicing frei geworden. Deshalb dominiert bisher die mit dem Medienbruch behaftete elektronische Rechnungsbearbeitung. Wegen der größeren Nutzenpotenziale erwartet IPC jedoch mittelfristig eine deutliche Zunahme von E-Invoicing-Lösungen. Wir empfehlen unseren Kunden daher eine sorgfältige Prüfung, ob die Investition in eine Optimierung des Medienbruchs auch dann noch gerechtfertigt ist, wenn Papierrechnungen zunehmend durch elektronische Rechnungen ersetzt werden und das Volumen der konventionellen Papierrechnungen deutlich abnimmt. Bei allen Varianten der elektronischen Rechnungsbearbeitung ist der Kontext mit dem übergeordneten Beschaffungsprozess zu beachten. Die Datenextraktion aus Papierrechnungen liefert nach den IPC-Erfahrungen erst dann zufriedenstellende Resultate, wenn qualitativ hochwertige Referenzdaten aus den Bestellungen vorliegen. Aber auch die E-Invoicing-Lösungen sind mit dem Problem der Li- 8 Umfassende Erläuterungen zur elektronischen Archivierung sind der IPC-Firmenschrift „ECM mit SharePoint 2010“ zu entnehmen. Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 27 von 28 White Paper Dr.-Ing. Rolf Meyer Rechnungsbearbeitung Informations- und Prozessmanagement Consulting zenzkosten behaftet: Die Kontierung, Prüfung und Freigabe der Daten im Buchhaltungssystem ist die einfache, naheliegende und relativ fehlersichere Lösung. Dazu muss das Buchhaltungssystem auf allen Arbeitsplätzen verfügbar sein, die von der Rechnungsbearbeitung berührt werden. Das Ausweichen auf andere Anwendungssysteme ist bestenfalls eine Notlösung, weil die Client-Komponenten von Datenextraktions- oder REB-Systemen im Normalfall ebenfalls nach Arbeitsplätzen lizenziert werden müssen. Die kostengünstigste Variante ist meist die Nutzung einer ECM-Lösung, wenn diese Querschnittsanwendung betriebsweit genutzt wird. Die Einführung einer ECM-Lösung nur für Zwecke der Rechnungsbearbeitung ist nicht sinnvoll, weil die Kosten eines ECM-Arbeitsplatzes mit wenigen Rechnungen pro Monat nicht zu erwirtschaften sind. Alle Ausweichlösungen sind zudem mit dem Nachteil behaftet, dass fehlerhafte Rechnungsdaten erst beim Import in das Buchhaltungssystem erkannt werden, weil die Daten erst hier gegen die Geschäftslogik des Debitors geprüft werden. Die Implementierung der Geschäftslogik in einem vorgelagerten System ist eine eher theoretische Option. Letztlich entscheidet immer das Buchhaltungssystem, ob Rechnungsdaten „buchungsfähig“ sind oder nicht. Wie immer einzelne Varianten der elektronischen Rechnungsbearbeitung bewertet werden – das nachhaltige und umfassende Nutzenpotenzial liegt in der Reorganisation des Beschaffungsprozesses. Die Umstellung auf einen elektronischen Beschaffungsprozess ermöglicht nicht nur die zuverlässige Bereitstellung und Verknüpfung der Bestelldaten mit eingehenden Rechnungen, sie macht Arbeitsschritte wie die Kontierung, Prüfung und Freigabe nach dem Rechnungseingang weitgehend entbehrlich. Auf die Ausnahmen wurde in Abschnitt 3.3.3 hingewiesen. Viele Anbieter von REB-Lösungen haben die Unzulänglichkeit einer isolierten Rechnungsbearbeitung erkannt und begonnen, ihre Softwaresysteme für einen integrierten Beschaffungsprozesses zu erweitern. Verbreitet sind solche Lösungen bisher nicht und können es auch nicht sein. Ein elektronischer Beschaffungsprozess setzt nicht nur technische Funktionalität in den Systemen voraus, sondern auch und vor allem eine entsprechende Prozessorganisation in den betroffenen Fachbereichen. Tatsächlich ist bereits die Umstellung auf die Arbeitsweisen der viel einfacheren Rechnungsbearbeitung für viele Anwender eine erhebliche Belastung. Der Prozessablauf der elektronischen Rechnungsbearbeitung ist das Resultat vielschichtiger organisatorischer und technischer Überlegungen. Die digitale Prozesskette umfasst mehrere IT-Systeme und der Ablauf muss der Funktionalität und den Lizenzmodellen dieser Systeme angepasst werden. Jede Form der elektronischen Rechnungsbearbeitung ermöglicht die Integration in einen ITgestützten Beschaffungsprozess und damit die nachhaltige und gewichtige Verbesserung. Ohne diese Integration bleibt das Optimierungspotenzial begrenzt. Diese Firmenschrift soll nicht für das Warten auf eine perfekte Lösung plädieren. Bei den meisten IT-Lösungen haben sich schrittweise Einführungen und Teillösungen bewährt. Die Firmenschrift soll jedoch deutlich aufzeigen, dass die aktuellen Lösungsangebote nicht als Endzustand einer Entwicklung zu betrachten sind. Deshalb sollten die technischen und organisatorischen Lösungen unter dem Aspekt ihrer funktionalen Erweiterbarkeit konzipiert und ausgewählt werden. Prozessmanagement Rechnungsbearbeitung.docx Seite 28 von 28