Loeschwasserversorgung Konzept V 1-0 juni 2010

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Loeschwasserversorgung Konzept V 1-0 juni 2010
Konzeption zur Löschwasserversorgung
1
Grundsätzliches
Grundsätzlich ist es nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung
(FSHG) Aufgabe der Gemeinde, dafür zu sorgen, dass Brände bekämpft werden. Zur Erfüllung
dieser Aufgaben haben die Gemeinden
-
den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehren zu unterhalten,
-
eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherzustellen,
-
Brandverhütungsmaßnahmen durchzuführen.
Darüber hinaus wird in den §§ 4 Abs. 1 und 44 Abs. 3 der Bauordnung NRW (BauO NRW)
festgelegt, dass Gebäude nur errichtet werden dürfen, wenn gesichert ist, dass bis zum Beginn
ihrer Benutzung die erforderlichen Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Löschwasser
vorhanden und nutzbar sind. Zudem wird in § 44 der BauO NRW vorgeschrieben, dass zur
Brandbekämpfung eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen muss. Abweichungen
können für Einzelgehöfte in der freien Feldflur zugelassen werden.
Stellt die Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage einer Stellungnahme der zuständigen
Brandschutzdienststelle fest, dass im Einzelfall wegen einer erhöhten Brandlast oder
Brandgefährdung eine besondere Löschwasserversorgung erforderlich ist, hat hierfür der
Eigentümer, Besitzer oder Nutzungsberechtigte Sorge zu tragen. Die Grenze der kommunalen
Löschwasserversorgung (sog. Grundlast) wird also dort gezogen, wo eine „erhöhte Brandlast
oder Brandgefährdung“ eine höhere Löschwasserversorgung erfordert (Objektschutz).
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Unterteilung der Löschwasserversorgung
Die Löschwasserversorgung lässt sich unter 3 verschiedenen Gesichtspunkten aufteilen. Zum
einen im technischen Sinne in die Zentrale Wasserversorgung bzw. Unabhängige
Löschwasserversorgung. Bei der zentralen Wasserversorgung erfolgt die Wasserzuführung zu
den Entnahmestellen von einem zentralen Wasserversorgungsunternehmen aus und bei der
unabhängigen Wasserversorgung werden Wasservorräte genutzt, die von einem Rohrnetz mit
zentraler Versorgung unabhängig sind. Hier kann noch zwischen unerschöpflich und
erschöpflich unterschieden werden. Zum anderen unterscheidet man den Anwendungsbereich in
Grundschutz bzw. Objektschutz. Unter Grundschutz versteht man nach dem DVGWArbeitsblatt W 405, Stand Juli 1978, die Löschwasserversorgung in einem Löschbereich
bestimmter Größe für Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung aufgrund des
allgemeinen Brandrisikos. Der Grundschutz ist also der Brandschutz ohne erhöhtes Brand- oder
Personenrisiko für Wohngebiete, Mischgebiete und Industriegebiete. Der Objektschutz ist nach
diesem
Arbeitsblatt
die
über
den
Grundschutz
hinausgehende,
Löschwasserversorgung für Objekte mit besonderem Brandrisiko.
objektbezogene
Im Bereich des
Objektschutzes fallen also Objekte mit erhöhtem Brandrisiko (z.B. Holzlager, Tankstellen),
Objekte mit erhöhtem Personenrisiko (z.B. Hotels) und sonstige besondere Einzelobjekte (z.B.
Ratsstätten). Als letztes wird nach der Örtlichkeit unterschieden, in die öffentliche bzw.
nichtöffentliche Löschwasserversorgung. Die öffentliche Wasserversorgung dient der
Allgemeinheit und nicht nur dem Brandschutz bestimmter Objekte. Die Entnahmestellen finden
sich auf öffentlichen Flächen. Die nichtöffentliche Löschwasserversorgung ist nur für den
Brandschutz bestimmter Objekte vorgesehen; ihre Entnahmestellen befinden sich in der Regel
auf den Grundstücken der zu schützenden Objekte. Die Notwendigkeit einer nichtöffentlichen
Löschwasserversorgung wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens aus der Sicht des
vorbeugenden Brandschutzes bestimmt und dann gegebenenfalls gefordert.
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Rechtsgrundlagen
Die Versorgung der Allgemeinheit mit Löschwasser ist als Maßnahme der Daseinsvorsorge eine
Hoheitsaufgabe der öffentlichen Verwaltung. In den meisten Brandschutzgesetzen der Länder
wurde die Sicherstellung der Löschwasserversorgung daher ausdrücklich den Gemeinden als
Aufgabe (§ 1 Abs. 2 des FSHG) zugewiesen. Hieraus darf jedoch nicht gefolgert werden, dass
die Gemeinden die Pflicht haben, für jede nur denkbare Brandgefahr durch eine ausreichende
Löschwasserversorgung Vorkehrungen zu treffen. Die Verpflichtung der Gemeinden erstreckt
sich im Allgemeinen nur auf das ortsübliche Brandrisiko. Als Bemessungskriterium kann die
aus der Siedlungsstruktur, der Bauweise und der baulichen Nutzung von Baugebieten
resultierende Brandgefahr gelten, wie sie für den Grundschutz im DVGW-Arbeitsblatt W 405 ,
Stand Juli 1978, dargestellt ist. Die Verpflichtung der Gemeinden kann sich aber auch auf
Vorkehrungen zum Schutz besonderer Objekte erstrecken, sofern keine außergewöhnlichen
Brandrisiken abzudecken sind oder hinsichtlich der örtlichen Lage keine besonderen
Verhältnisse vorliegen. Bereits bei der Planung und Bau ausgewiesener Bebauungsgebiete ist
eine Ermittlung des Löschwasserbedarfs vorzunehmen. Dabei wird der Umfanges der
Löschwasserentnahme aus dem öffentlichen Trinkwassernetz im zulässigen Umfang mit
berücksichtigt und ggf. durch Wasserzisternen oder Löschteiche ergänzt.
Die Inhaber besonders brandgefährdeter oder ungünstig gelegener baulicher Anlagen haben
grundsätzlich
den
daraus
erwachsenen
Gefahren
durch
eine
eigene
ausreichende
Löschwasserversorgung selbst vorzubeugen. Die Verpflichtung hieraus ergibt sich aus den
Landesbauordnungen. Nach der Musterbauordnung müssen bauliche Anlagen so beschaffen
sein, dass der Entstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei
einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist.
Außerdem muss zur Brandbekämpfung eine ausreichende Wassermenge zur Verfügung stehen.
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Nach
den
Vorschriften
der
Bauordnungen
und
Brandschutzgesetze
muss
die
Löschwasserversorgung ausdrücklich ausreichend sein.
Die Bemessung der Löschwasserversorgung hat sich aufgrund dieser Gesetzesformulierungen an
der konkret erkennbaren, objektiven Gefahrensituation auszurichten. Die Gefahrensituation, die
hier für den Objektschutz in Betracht zu ziehen ist, weist zwei Merkmale auf. Das eine Merkmal
ist der zu erwartende Umfang eines Brandes. Hieraus ergibt sich die Bemessung des zu
deckenden Löschwasserbedarfs. Das andere Merkmal ist die örtliche Lage einer vorhandenen,
dem
Brandort
nächstgelegenen
erforderlichenfalls
die
Löschwasserentnahmestelle.
Standortplanung
für
eine
neu
Hieraus
einzurichtende
ergibt
und
für
sich
die
Brandbekämpfung günstiger gelegene Entnahmestelle. In der Regel soll der Löschwasservorrat
so groß sein, dass der angemessene Löschwasserbedarf für mindestens 2 Stunden im
Löschbereich
gedeckt
werden
kann.
Der
Löschbereich
umfasst
sämtliche
Löschwasserentnahmestellen im Umkreis (Radius) von 300 m um das Brandobjekt.
Grundsätzlich wird nur von 1 Brandfall ausgegangen. Von der Gemeinde ist jeweils zu prüfen,
welches Löschmittel zur Anwendung kommen soll. Zu ermitteln ist die insgesamt günstigste
Lösung,
wobei
den
unerschöpflichen
Entnahmemöglichkeiten
außerhalb
des
Trinkwasserrohrnetzes eine besondere Bedeutung zukommt. Wird Löschwasser zum
Brandschutz benötigt, so ist zunächst festzustellen, inwieweit das Löschwasser aus offenen
Wasserläufen, Teichen, Brunnen oder Behältern entnommen werden kann. Der Umfang der
Inanspruchnahme der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist abhängig vom Wasserangebot, der
Leistungsfähigkeit des Rohrnetzes und der Versorgungssituation. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass auch während der Entnahme von Löschwasser die Trinkwasserversorgung gewährleistet
sein muss. Dies wurde bei dem erstellten Löschwassermengen mit berücksichtigt
(Versorgungsdruck
in
der
Trinkwasserleitung
darf
bei
einer
angenommen
Löschwasserversorgung nicht unter 1,5 bar absinken). Neben den unerschöpflichen
Wasserquellen ergeben sich für die Gemeinde und den Objekteigentümer folgende
Deckungsmöglichkeiten: Entnahme aus Löschwasserteichen, -brunnen, -behältern, Zierteichen
und aus Schwimmbecken.
Das Arbeitsblatt W405, Stand Juli 1978, liefert unter Berücksichtigung verschiedener zugrunde
liegender Kennwerte der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung klar
abgestufte Löschwasserbedarfsmengen (48, 96, 192 m3/h). Unter Begründung eines
entsprechenden
brandschutztechnischen
Sachverstandes
oder
vorliegender
Brandschutzgutachten sollten in Einzelfällen aber auch andere Bedarfsmengen verhandelbar sein
(z. B. nach Ansatz Industriebaurichtlinie). Die Löschwasserbedarfsmengen und die kalkulierte
Löschzeit wurden wegen der harten Abstufungen im Arbeitsblatt W405 hinsichtlich
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Löschwassermenge und Löschzeit geringfügig in Absprache mit der Feuerwehr angepasst.
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Erforderlichen Löschwassermenge
Die bei den Feuerwehren allgemein unter dem Begriff Löschwasserversorgung zu verstehenden
Belange
betreffen
im
Wesentlichen
die
Aussicht,
den
im
Rahmen
von
Brandbekämpfungseinsätzen erforderlichen Wasservolumenstrom sicherzustellen und in
Richtung Brandstelle zu befördern. Für die Feuerwehr ist die Beschaffenheit der
Löschwasserversorgung, auf welche sie sich gegebenenfalls stützen kann (muss), natürlich
abhängig von der geographischen Lage des Einsatzortes sowie von der in diesem Bereich
vorhandenen Infrastruktur. Eine ausreichende Vorsorge für Löschwasser ist die Voraussetzung
für eine erfolgreiche Brandbekämpfung. Bei entsprechend vorhandener Infrastruktur wird sich
die Löschwasserversorgung in der Regel auf das Rohrnetz der zentralen Wasserversorgung stützen und das Löschwasser über die vorhandenen Hydranten entnehmen. Voraussetzung ist dabei
jedoch stets eine als ausreichend erachtete Wasserliefermenge der jeweiligen Hydranten .
Die Ergiebigkeit eines Hydranten ist jedoch nicht unbegrenzt. Bei Großbränden kann der
Löschwasserbedarf die Kapazität dieser Entnahmestelle schnell übersteigen. Die Frage nach der
ausreichenden Bemessung der Löschwasserversorgung, insbesondere bei Objekten mit großen
Brandabschnitten, ist daher für den Brandschutz sehr wichtig.
Das Arbeitsblatt W 405, Stand Juli 1978, (Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche
Trinkwasserversorgung)
beinhaltet
Richtwerte
für
die
ausreichende
Bemessung
der
Löschwasserversorgung von Baugebieten im Sinne der Baunutzungsverordnung. Aufgrund
dieser Richtwerte und der Regelungen im DVGW-Arbeitsblatt W 331 über Hydranten kann die
öffentliche Löschwasserversorgung geplant und beurteilt werden. Dabei kann grundsätzlich
zwischen dem Grundschutz und dem Objektschutz unterschieden werden.
4.1
Grundschutz nach W 405
Unter dem Begriff Grundschutz versteht man die Löschwasserversorgung in Wohngebiete,
Gewerbegebiete, Misch- und Industriegebiete auf Grund des allgemeinen Brandrisikos. Der
Löschwasserbedarf ist für den jeweiligen Löschbereich in Abhängigkeit von der baulichen
Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung zu ermitteln.
Dementsprechend sind im Arbeitsblatt W 405, Stand Juli 1978, Richtwerte für den
Löschwasserbedarf unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der
Brandausbreitung aufgeführt. Bei der Beurteilung der Brandausbreitung ist immer von der
überwiegenden Bauart auszugehen. Die Löschwasserversorgung ist für 2 Std. sicher zu stellen.
4
Bauliche Nutzung nach §
Kleinsiedlung
Reine Wohngebiete (WR)
Kerngebiete (MK)
Industrie-
17 BaunutzungsVO
(WS)
Allgem. Wohngebiete (WA)
Gewerbegebiete (GE)
gebiete (GI)
Wochenendhaus-
Besondere Wohngebiete (WB)
gebiete (SW)
Mischgebiete (MI)
Dorfgebiete (MD)
Gewerbegebiete (GE)
Zahl der Vollgeschosse
Geschossflächenzahl
Baumassenzahl
<=2
<=3
>3
1
>1
-
<= 0,4
<= 0,3 - 0,6
0.7 – 1,2
0,7 – 1,0
1,0 – 2,4
-
-
-
-
-
-
<= 9
Löschwasserbedarf bei unterschiedlicher Brandausbreitung
m³/h
m³/h
m³/h
m³/h
klein *
24
48
96
96
mittel **
48
96
96
192
groß ***
96
96
192
192
24 m³/h = 400 Liter pro Minute / 48 m³/h = 800 Liter pro Minute / 96 m³/h = 1600 Liter pro Minute
Überwiegende Bauart bei der Klassifizierung:
klein =
feuerbeständige oder feuerhemmende Umfassung, harte Bedachung
mittel =
Umfassung nicht feuerbeständig oder nicht feuerhemmend, harte Bedachung oder
Umfassung feuerbeständig oder feuerhemmend, weiche Bedachung
groß =
Umfassung nicht feuerbeständig oder nicht feuerhemmend; weiche Bedachung,
Umfassung aus Holzfachwerk (ausgemauert). Stark behinderte Zugänglichkeit, Häufung von Feuerbrücken
Vereinfacht dargestellt wird folgender Löschwasserbedarf seitens der Feuerwehr für den
Grundschutz bei einer „kleinen“ Brandausbreitungsgefahr für erforderlich gehalten:
Löschwasserbedarf
Objekt(e)
400 l/min
für ½ Stunde Löschzeit
Lauben u.ä.
600 l/min
für 1 Stunde Löschzeit
Kleine freistehende Gebäude < = 2 Geschosse
800 l/min
für 2 Stunden Löschzeit
Wohngebäude < = 3 Geschosse
1000 l/min
für 2 Stunden Löschzeit
Wohngebäude > 3 Geschosse und teilweise
Geschäfte oder Gewerbebetriebe
1600 l/min
für 2 Stunden Löschzeit
Geschäfts- oder Gewerbegebäude mit < 3
Geschossen, Wohngebäude mit > 3 Geschossen
einschl. Geschäften oder Gewerbebetrieben
3200 l/min
für 2 Stunden Löschzeit
Geschäfts- oder Gewerbegebäude mit > 3
Geschossen, Industrie- oder Lagergebäude ohne
5
übergroße Brandabschnitte, Warenhäuser
Tabelle Löschwasserbedarf in Anlehnung an W 405
4.2
Objektschutz nach W 405
Der über den Grundschutz hinausgehende objektbezogene Brandschutz wird als Objektschutz
bezeichnet. Hierzu gehören unter anderem Einzelobjekte.
Sollte das jeweilige Rohrnetz der zentralen Wasserversorgung, aus welchen Gründen auch
immer, den für Brandbekämpfungseinsätze erforderlichen Wasservolumenstrom nicht
befriedigen
können,
so
muss
die
Feuerwehr
auf
zusätzliche “Löschwasservorräte”
zurückgreifen. Als weitere Löschwasservorräte wären beispielsweise offene Gewässer (Bäche,
Flüsse,
Seen,
Teiche,
Talsperren,...),
Löschwasserteiche,
Löschwasserbehälter,
Löschwasserbrunnen, etc. zu nennen, welche entweder natürlicher Art oder künstlich angelegter
Art sein können.
Im Rahmen von z.B. Baugenehmigungsverfahren wird von den zuständigen Stellen, im Rahmen
des so genannten vorbeugenden Brandschutzes, stets auch die Qualität der im Bereich der zu
errichtenden baulichen Anlage vorhandenen Wasserversorgung betrachtet und in Abhängigkeit
von Art und Nutzung dieser baulichen Anlage ein definierter Wasservolumenstrom kalkuliert,
welcher dann für einen noch festzulegenden Zeitraum kontinuierlich sichergestellt sein muss.
Es dürfte damit deutlich geworden sein, dass die eventuell bereits vorhandene Wasserversorgung
diesen kalkulierten Bedarf im Brandfalle decken können muss. Ist das nicht der Fall, so hat in
der Regel der Bauherr die Verpflichtung, für eine zusätzliche Wasserversorgung Sorge zu tragen
und gegebenenfalls baulicherseits sicherzustellen, in welcher Form auch immer. So finden sich
beispielsweise zusätzliche Löschwasserzisternen auf Privatgeländen oder aber zweckdienliche
Löschwasserbehälter, Löschwasserteiche sowie Löschwasser-Sauganschlüsse bei z.B. an
Gewässern liegenden Objekten (z.B. Altenberger Dom).
5
Entfernung zur Löschwasserentnahmeeinrichtung
Der Löschwasserbedarf wird unter Hinweis auf Punkt 6.3 des Arbeitsblattes W 405 in einem
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Umkreis von 300 m um die Brandstelle ermittelt. Dabei werden alle möglichen Entnahmestellen
addiert.
Da sich für die Feuerwehr die Entnahme von Löschwasser aus der öffentlichen
Trinkwasserversorgung von der Entnahme des Löschwassers aus einer unabhängigen
Löschwasserversorgung einsatztaktisch nicht unterscheidet, wird auch im Bereich der
unabhängigen Löschwasserversorgung an der Entfernung von 300 m um das Brandobjekt
festgehalten.
Die für den Löschwassertransport notwendigen Sachmittel (1.200 m B-Schläuche, Pumpen)
sowie ausreichend Personal müssen vorhanden sein. Bis zur Inbetriebnahme der 1.
Entnahmestelle (Hydrant) müssen daher Zeiten für das Suchen der Hydranten, Inbetriebnahme,
Schlauchverlegung mit berücksichtigt werden. Übergangsweise wird auf die Wassertanks der
Feuerlöschfahrzeuge (siehe Übersicht im Brandschutzbedarfplan) zurückgegriffen.
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Konzept zur Löschwasserversorgung
Um ein Löschwasserkonzept zu erstellen, bedarf es zunächst der Feststellung von unterdeckten
Gebieten.
Ein
sogenannter
Unterdeckungsplan
entsteht
durch
den
Abgleich
des
Löschwasserkatasters mit dem Sollzustand. Auf Grundlage dieser Übersicht können nun für die
unterversorgten Gebiete und Einzelobjekte Lösungsansätze erarbeitet werden, die sowohl
technisch
als
auch
wirtschaftlich
für
alle
Beteiligten
akzeptabel
sind.
Die verschiedenen Ansätze können sowohl aus dem Bereich der Trinkwasserversorgung, als
auch der unabhängigen Löschwasserversorgung (offene Gewässer, Behälter, Teiche, ...)
stammen. Abschließend wird anhand zeitlicher Vorgaben und der zu erwartenden Kosten ein
Prioritätenplan erstellt.
In der Gemeinde Odenthal wird die Löschwasserversorgung überwiegend durch die zentrale
Trinkwasserversorgung sichergestellt. Dies trifft größtenteils auf im Zusammenhang bebaute
Ortsteile zu. In den übrigen Teilen der Gemeinde, beispielsweise einzelne Gehöfte und Weiler,
wird die Löschwasserversorgung durch vorhandene offene Gewässer, Löschwasserteiche oder
Löschwassertanks ergänzt.
Der auf Basis eines hydraulischen Gutachtens erstelle und den tatsächlichen Druckmengen
entsprechende
Löschwassermengenplan
zeigt
eine
Übersicht
über
die
vorhandene
Entnahmemöglichkeiten aus dem Trinkwasserleitungsnetz zur Löschwasserversorgung sowie
die für erforderlich gehaltene Löschwassermenge. Zur besseren Kalkulation der Entfernungen
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zur nächsten Löschwasserentnahmeeinrichtung wurde der Löschwassermengenplan auf ein
Gitternetzwerk (Planquadrate), welches 250 m x 250 m beträgt, aufgelegt.
Für die Bereitstellung von Löschwasser gibt es je nach örtlichen Gegebenheiten verschiedene
Möglichkeiten. Zielsetzung sollte es immer sein, Lösungen zu finden, die für die Feuerwehr und
die Genehmigungsbehörde technisch und wirtschaftlich akzeptabel sind. Es entstehen
individuelle Lösungskonzepte für kleinere lokale Probleme bis hin zu komplexen Vorschlägen
für größere Bereiche des Gemeindegebietes. Die verschiedenen Ansätze können sowohl aus dem
Bereich der Trinkwasserversorgung als auch der unabhängigen Löschwasserversorgung (offene
Gewässer, Behälter, Teiche etc.) stammen. Erstrebenswert ist sicherlich die Nutzung
vorhandener Ressourcen, z. B. durch:
• Entnahmestellen aus Fließgewässern
• Aufwertung vorhandener Teichanlagen zu Löschwasserteichen
• Aufwertung vorhandener Zisternen bzw. Behälter zu Löschwasserbehältern
• Vertretbare Erweiterungen oder Änderungen einer Trinkwasserversorgungsanlage
• Entnahmestelle auf objektnahen Versorgungs-, Haupt- oder Zubringerleitungen anderer
Versorgungsunternehmen
Da für die meisten Wohnbereiche eine Grundlast von 800 Litern pro Minuten (48 m³/h) als
ausreichend
angesehen
wird
und
diese
normalerweise
über
die
öffentliche
Trinkwasserversorgung abgedeckt ist, wird hierzu nicht näher eingegangen.
Da in mehreren ländlichen Ortslagen keine Bauflächenausweisung erfolgt ist, wurde dort
entsprechend der tatsächlichen Bebauung und in Absprache mit der Feuerwehr auf Grund der
größeren Grundstücksflächen von einer Kleinsiedlung (WS - Kleinsiedlungsgebiete dienen
vorwiegend der Unterbringung von Kleinsiedlungen einschließlich Wohngebäuden mit
entsprechenden Nutzgärten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen) im Sinne §§ 2 und
17 Baunutzungsverordnung ausgegangen.
Als kurzfristig gilt eine Zeitspanne von 0-3 Jahren, mittelfristig 4-7 Jahren, langfristig bis zu 10
Jahren.
Lediglich zu den kritischen Ortslagen (Planquadraten), bei denen eine Löschwasserunterdeckung
festgestellt wurde, werden Lösungsmöglichkeiten dargestellt.
Odenthal, den 01. Juni 2010
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Detailkonzept zur Löschwasserversorgung
Bereich Blecher-Holz
9
38
Blecher/Ende Schulstraße
Soll
800
l/min
Maßnahmen:
Alt Ist
400
Neu Ist: 600
l/min
Derzeit befindet sich in diesem Bereich nur noch wenig Bebauung und damit geringes Risiko. Sollten jedoch Planvorhaben realisiert werden,
welche die Bebauung Richtung Süden ausweiten, sind zusätzliche Löschwasserreserven zu fordern. Ausreichend Wasser ist im Kreuzungsbereich
“Schulstr./Am Matthiasberg“ (ca. max. 300m) vorhanden.
Sofort - langfristig: Keine kurzfristigen Maßnahmen erforderlich. Bei evtl. Bebauungsplänen sollte auf eine ausreichende Löschwasserversorgung
ggf. über Zisternen geachtet werden.
10
40
Blecher/Ende Im Kerberich
Soll
800
l/min
Maßnahmen:
Alt Ist
400
Neu Ist 600
l/min
Gegen Ende der Sackgasse Im Kerberich lässt der verfügbare Wasserdruck nach. Technische Änderungen sind mit verhältnismäßigem Aufwand
nicht möglich. Das Risiko wird in diesem Bereich als sehr gering angesehen. Erweiterungsflächen sind in diesem Bereich z.Z. nicht abzusehen. Es
werden keine Maßnahmen für erforderlich gehalten. Ausreichend Wasser ist am Anfang der Str. “Im Kerberich“ (ca. max. 300m) vorhanden.
Sofort - langfristig: Keine kurzfristigen Maßnahmen erforderlich. Bei evtl. Bebauungsplänen sollte auf eine ausreichende Löschwasserversorgung
ggf. über Zisternen bzw. beim Straßenausbau auf Regenwasserzisternen geachtet werden.
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43
Blecher, Ecke Talweg/Rosenweg
Soll
800
l/min
Maßnahmen:
Ist
800
l/min
In diesem Bereich befindet sich ein Unterflurhydrant der HTL. Dieser Hydrant würde sich zum zusätzlichen Schutz des Geschäftszentrums in
Blecher durch seine hohen Wasserleistungen eignen. Es wird eine Ausschilderung empfohlen.
Denkbar wäre auch die Positionierung eines ÜFH im Bereich der Haltestelle Gartenstraße als längerfristige Optimallösung.
Sofort - mittelfristig: Keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
Langfristig: Die Errichtung eines Überflurhydranten auf der Haupttransportleitung an der Haltestelle Gartenstraße wird als sinnvoll erachtet. Die
Kosten betragen hierfür ca. 8.000 - 10.000 € (geschätzt).
Bereich Erberich – Glöbusch – Hahnenberg –Odenthal (Teilbereich) – Osenau (Teilbereich)
12
32, 33, 34, 35 Glöbusch/ Schlinghofen
Soll
800
l/min
Maßnahmen:
Ist
600
l/min
Die dort im Leitungsnetz vorhandenen Wassermengen können nicht durch technische Änderungen optimiert werden. Die im PQ 32 verlaufende
Haupttransportleitung würde mit geeigneten Entnahmemöglichkeiten die Wasserreserven liefern, um die Fehlbedarfe mit verhältnismäßig wenig
Aufwand für die Feuerwehr auszugleichen. Um ein schnelles Auffinden und vor allem „Erinnern“ an die speziellen Hydranten der
Haupttransportleitung (HTL) (derzeit optisch nicht von anderen zu unterscheiden) wird vorgeschlagen einen deutlich sichtbaren
Überflurhydranten (ÜFH) zu installieren. Diese ÜFH sind einprägsam, liefern mehr Wasser und sind bedienungssicherer beim Umgang mit den
großen Drücken der HTL. Teile der Schlinghofener Str. lassen über eine Wasserentnahme im 300 m Radius über den Brombeerweg aus der
Wingensiefener Str. bzw. aus dem Pützbusch mit ausreichend Wasser versorgen.
Sofort: ./.
Mittelfristig: Installation eines Überflurhydranten an der Bergstraße im Bereich Bushaltestelle Schlinghofen auf der Haupttransportleitung. Die
Kosten betragen hierfür ca. 8.000 - 10.000 € (geschätzt).
Langfristig: ./.
13
27-30
Odenthal
Soll
800
l/min
Maßnahmen:
Ist
< 400
l/min
Das Rohrnetz besitz einen Engpass an der Zuleitung in diesen Bereich welche unter der Dhünnbrücke herführt. D.h. westlich der Dhünn steht
ausreichend Wasser zur Verfügung, östlich der Dhünn sehr wenig.
Es besteht die Möglichkeit einer Wasserentnahme aus der Dhünn. Ein geeigneter befestigter Platz mit ausreichender Tiefe befindet sich rechts
neben der Friedhofskapelle bzw. im Bereich der Zufahrt zur Dortstr. Damit ist für die PQ 28, 29 (teilweise) und 30 eine ausreichende
Löschwasserversorgung im 300 m Radius sichergestellt.
Sofort: ./.
Mittelfristig: Es sollte die Verlegung einer neuen Wasserleitung mit dem Durchmesser DN 200 von der Ferdinand-Schäfer-Str. (Haupttransportleitung) bis zur Lindenallee bzw. als Alternative der Bau von 2 festen Entnahmestellen an der Dhünn in Betracht gezogen werden. Seitens der
Feuerwehr wird unabhängig von der Kostenfrage der Ausbau der Trinkwasserversorgungsleitung favorisiert. Im PQ 21 wird dieser Abwägungsprozess näher erläutert.
Langfristig: ./.
14
10-14
Osenau
Soll
800
l/min
Maßnahmen:
Alt Ist
400
Neu Ist 600
l/min
Die durchgeführte Rohrnetzoptimierung (Entfernung einer Verengung) im Zuflussbereich Schlinghofen in Richtung Edelrather Weg (PQ 14) hat
nur bedingt den gewünschten Erfolg gehabt. Es besteht im oberen Bereich von Osenau nach wie vor eine Löschwasserunterdeckung von 200
l/min. Die PQ 10, 11 und 12 (teilweise) können im Rahmen der 300m Radius Betrachtung mit ausreichend Löschwasser versorgt werden. Die PQ
12 (teilweise), 13 und 14 dahingehend nicht.
Sofort: Kontaktaufnahme mit der EVL Leverkusen bezüglich einer Löschwasserentnahme aus dem dortigen Wassernetz (Edelrather Weg) um die
PQ 12-14 zusätzlich mit Löschwasser zu versorgen.
Mittelfristig bis langfristig: Falls kurz- bis mittelfristig keine Verbesserung erzielt wird, sollte die ausreichende Löschwasserversorgung langfristig
über eine Zisterne sicher gestellt werden.
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Bereich Osenau (Teilbereich) – Odenthal (Teilbereich) – Küchenberg – Voiswinkel – Wiebershausen
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24-26
Odenthal
Soll
800
l/min
Maßnahmen:
Ist
< 400
l/min
Das Rohrnetz besitzt einen Engpass an der Zuleitung in diesen Bereich welche unter der Dhünnbrücke herführt. D.h. westlich der Dhünn steht
ausreichend Wasser zur Verfügung, östlich der Dhünn sehr wenig.
In den östlichen PQ 24, 25 u. 26 (teilweise) kann der Wasserbedarf realistisch durch Entnahme aus der Dhünn im Bereich des Busparkplatzes
gedeckt werden.
Sofort: ./.
Mittelfristig: Es sollte die Verlegung einer neuen Wasserleitung mit dem Durchmesser DN 200 von der Ferdinand-Schäfer-Str. (Haupttransportleitung) bis zur Lindenallee bzw. als Alternative der Bau von 2 festen Entnahmestellen an der Dhünn in Betracht gezogen werden. Seitens der
Feuerwehr wird unabhängig von der Kostenfrage der Ausbau der Trinkwasserversorgungsleitung favorisiert. Im PQ 21 wird dieser
Abwägungsprozess näher erläutert.
Langfristig: ./.
21
Odenthal
Soll
1600
l/min
Maßnahmen:
Ist
800
l/min
In diesem Bereich liegt das Seniorenzentrum die neuen Anlagen für betreutes Wohnen und einige größere Geschäftsgebäude mit mehr als 3
Vollgeschossen. Die Teichanlage Osenau liegt für den Bereich noch in erreichbarer Nähe.
Sofort:
Mittelfristig: Es sollte die Verlegung einer neuen Wasserleitung mit dem Durchmesser DN 200 von der Ferdinand-Schäfer-Str. (Haupttransportleitung) bis zur Lindenallee bzw. als Alternative hierzu der Bau von 2 festen Entnahmestellen an der Dhünn in Betracht gezogen werden. Seitens
der Feuerwehr wird unabhängig von der Kostenfrage der Ausbau der Trinkwasserversorgungsleitung favorisiert, da sie vom Bereich des
Seniorenzentrums über das Geschäftszentrum bis hin zur Lindenallee für eine ausreichende Löschwasserversorgung von 1.600 l/min. sorgt. Die
Entnahme von Löschwasser aus der Dhünn oder aus einer festen Entnahmestelle bindet immer Feuerwehrpersonal, welches vorrangig für den
Löscheinsatz benötigt wird. Nach einer groben Schätzung müssen ca. 300.000 € (ca. 300 € je Meter) für diese Maßnahme kalkuliert werden.
Langfristig: ./.
22-23
Odenthal
Soll
1600
l/min
Maßnahmen:
Ist
800
l/min
In diesem Bereich liegt insbesondere das Schulzentrum Odenthal und weitere große Geschäftshäuser (> 3 Vollgeschosse) an der AltenbergerDom-Str.. Auf dem Schulhof vor dem Schulzentrum befindet sich ein Hydrant der Haupttransportleitung, welcher den Wasserbedarf eines
Großbrandes decken kann. Der Hydrant müsste durch das Wasserwerk genau bestimmt werden. Als weitere Notlösung könnten Wasserentnahmen
aus der Dhünn in Betracht gezogen werden.
Sofort: ./.
Mittelfristig bis langfristig: Einsatz von Überflurhydranten auf der Haupttransportleitung zum besseren Auffinden und größerer Wasserlieferung
in Nähe der öffentlichen Gebäude. Die Kosten betragen hierfür ca. 8.000 - 10.000 € (geschätzt).
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4-9
Küchenberg
Soll
1600
l/min
Maßnahmen:
Alt Ist
600
Neu Ist 800 unter Hinzurechnung einer Zisterne l/min
Aufgrund der im dortigen Bereich verstärkt vorhandenen mehrstöckigen Bebauung (3 Mehrfamilienhäuser Koppenberg) wird hier ein erhöhter
Löschwasserbedarf parziell anerkannt (als Objektschutz), der jedoch unabhängig von der Restbebauung zu sehen ist. Für diese werden 800 l/min.
als ausreichend angesehen.
Bei der Frage der weiteren Wasserbeschaffung hat der AK hat die Möglichkeit einer festen Steigleitung von der Dhünn aus diskutiert und als nicht
praktikabel eingestuft. Die Anfahrt für Fahrzeuge mit Pumpen ist teilweise direkt am Wasser möglich, aber auf „halber Höhe“ müsste angesichts
des großen Höhenunterschiedes eine Verstärkerpumpe zum Einsatz kommen, für welche kein Zugang gegeben ist.
Sofort:
Notlösung könnte die Wasserentnahme aus dem Waschbach unter Einsatz eines SW-2000 (Schlauchwagen mit 2.000 m Schlauchlänge) sein. Die
tatsächlichen Möglichkeiten sollten vor dem Ernstfall unbedingt taktisch analysiert werden. Die Feuerwehr muss unverzüglich unterrichtet sein,
dass in diesem Bereich möglichst viele Löschfahrzeuge mit Wassertank im Brandeinsatz herangeführt werden müssen.
Mittelfristig bis langfristig: Mindestens eine weitere zusätzliche Zisterne sollte im Bereich Küchenberg / Hirschweg (in der unmittelbaren Nähe zu
den 3 Wohnhochhäusern) realisiert werden.
Zisterne liegt im Kreuzungsbereich Küchenberger Str. / Grüner Weg
(außerhalb der Darstellung)
18
106
Voiswinkel, Höhe
Soll
800
l/min
Maßnahmen:
Alt Ist
800
Neu Ist 400
l/min
Hierbei handelt es sich um einen Kleinsiedlungsbereich. Es werden keine Maßnahmen für erforderlich gehalten, da in der Umkreisbetrachtung
von 300 m 800 l/min. zur Verfügung stehen bereits am Hydranten Küchenberger Str. / Auf der Höhe.
Sofort bis langfristig: ./.
19
Bereich Voiswinkel – Mutz
1-2
Mutzbacher Talweg
Soll
800
l/min
Maßnahmen:
Ist
400
l/min
Es werden keine Maßnahmen für erforderlich gehalten, da in der Umkreisbetrachtung von 300 m 800 l/min. zur Verfügung stehen. Zudem kann
ggf. beim PQ 2 aus dem Trinkwassernetz der RheinEnergie (BELKAW) (Bereich BGL: Mutzer Feld) Wasser entnommen werden. Entsprechende
Gespräche sind noch zu führen.
Das PQ 1, welches bereits auf dem Stadtgebiet von Bergisch Gladbach liegt, wird vom hiesigen Wasserwerk mitversorgt..
Sofort: bis langfristig: ./.
20
Bereich Schmeisig – Hüttchen – Feld – Neschen (teilweise) - Eichholz
21
50, 56
52, 55
Maßnahmen:
Hüttchen, Bömericher Weg
Bömerich, Schickberg
Soll
800
keine Sollvorgabe
Alt Ist
400
l/min
PQ 49 Neu Ist 800
l/min
PQ 50 Neu Ist 766
PQ 51 Neu Ist 800
PQ 52 Neu Ist 450
PQ 55 Neu Ist 633
PQ 56 Neu Ist 717
Im Bereich der PQ 50 und 56 wird die geforderte Löschwassermenge bis auf 2 / 5 m³/h fest erricht. Im 300 m Radius sind aber ausreichende
Löschwassermengen vorhanden.
Im PQ 50 und 56 (Schickberg und Bömberg) befinden sich abgelegene Einzelanwesen, auf die die Richtwerte nach Nr. 4.4 des Arbeitsblattes W
405 nicht anzuwenden sind. Dies trifft auch auf Einzelanwesen Schöllerhof, Kochshof und Großgrimberg zu.
Sofort – langfristig: Keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
22
57, 58, 59
Maßnahmen:
Feld,
Unterbreitbach
Soll
800
400
400
Alt Ist
l/min
PQ 57 Neu Ist 566
l/min
PQ 58 Neu Ist 683
PQ 59 Neu Ist 600
Im des Planquadrates Neschener Str. / Feld steht ausreichend Löschwasser zur Verfügung. Im Rahmen der 300 m Betrachtung kann dies bis zu
fast allen Lagen in Feld geführt werden. Es sollte jedoch direkt an der Einfahrt zu Feld ein Löschwasserhydrant installiert werden, um die
Schlaustrecke so kurz wie möglich zu halten.
Die Ortslage Unterbreidbach ist als Kleinsiedlung (WS) zu sehen, für die nach dem Arbeitsblatt W 405 die 400 Liter pro Minute als ausreichend
angesehen werden kann. Zusätzlich kann Löschwasser über die Krämersgasse (PQ 60) herangeführt werden, sodass tatsächlich bis zu 800 Liter
erzielt werden können.
Sofort: Installation eines Unterflurhydranten im Zufahrtsbereich Feld. Kosten ca. 3.500 €.
Mittelfristig bis langfristig: ./.
23
60-65
Neschen, Ortsmitte
Grundschule Neschen
Soll
800
1200
400
l/min
PQ 60 –63 Neu Ist 800
l/min
PQ 64 Neu Ist 683
PQ 65 Neu Ist 800
Im Bereich der PQ 60 – 63 stehen 800 Liter pro Minute zur Verfügung. Im PQ 64 (Eicholz) kann im Rahmen der 300 m Betrachtung ausreichend
Löschwasser zur Verfügung gestellt werden.
Im PQ 61 liegt die Grundschule Neschen. Hier werden auf Grund der Bauweise und der verwendeten Materialien (offenes Holztreppenhaus) und
der Anzahl potenziell gefährdeter Personen (Schulkinder) 1.200 Liter pro Minute als ausreichend erachtet.
Nach einer vom Wasserwerk vorgenommenen tatsächlichen Messung können im Bereich der Scheurener Str. / Am Langen Siefen bis zu 1.200
Liter pro Minute an Löschwasser entnommen werden. Der Hydrant liegt noch im Rahmen der 300 m Betrachtung.
Sofort bis langfristig: Keine Maßnahmen erforderlich.
Maßnahmen:
66-67
Maßnahmen:
Ist
Bömberg / Eichholz
Soll Keine Sollvorgabe
Alt Ist
400
l/min
l/min
PQ 66 Neu Ist 550
PQ 67 Neu Ist 567
In diese PQ befindet sich wenig Bebauung. Auf diese abgelegenen Einzelanwesen sind die Richtwerte nach Nr. 4.4 des Arbeitsblattes W 405 nicht
anzuwenden. Es werden keine Maßnahmen für erforderlich gehalten. Im Notfall wird eine Wasserentnahme aus der Großen Dhünntalsperre oder
eine Heranführung aus dem Bereich Neschen für möglich gehalten.
Kurzfristig bis langfristig: Keine Maßnahmen erforderlich.
24
Bereich Hunger – Kümps - Scheuren - Busch – Landwehr – Pistershausen – Klasmühle – Steinhaus
25
69
Busch
Soll
400
l/min
Maßnahmen:
Ist
400
l/min
Beim PQ 69 (Busch) handelt es sich um einen Kleinsiedlungsbereich (WS), bei dem nach dem Arbeitsblatt W 405 400 Liter pro Minute an
Löschwasser ausreichend sind. Zudem kann von dem Hydranten an der Kreuzung Neschener Str. / Busch (ca. 800 m entfernt) problemlos eine
Schlauchleitung verleget werden, um auf 800 Liter pro Minute aufzustocken.
Sofort bis Langfristig: Keine Maßnahmen erforderlich.
26
Kümps, Hunger
Soll Keine Sollvorgabe
l/min
Maßnahmen:
Alt Ist
600
l/min
In diese PQ befindet sich wenig Bebauung. Auf diese abgelegenen Einzelanwesen sind die Richtwerte nach Nr. 4.4 des Arbeitsblattes W 405 nicht
anzuwenden. Es werden keine Maßnahmen für erforderlich gehalten.
Sofort bis langfristig: ./.
79-82
Königsreich, Liesenberger Mühle, Klev
Soll Keine Sollvorgabe
l/min
Maßnahmen:
Alt Ist
< 400
l/min
In diese PQ befindet sich wenig Bebauung. Auf diese abgelegenen Einzelanwesen sind die Richtwerte nach Nr. 4.4 des Arbeitsblattes W 405 nicht
anzuwenden. Es werden keine Maßnahmen für erforderlich gehalten.
Der Scherfbach führt jedoch ganzjährig ausreichende Wassermengen, welche problemlos durch die Feuerwehr nutzbar gemacht werden können.
Nach Begehung bieten sich Wasserentnahmestellen in Klasmühle (Brücke), am Mühlenteich Meute und an der Zufahrt zur Liesenberger Mühle
geeignete Plätze zum Aufbau einer Wasserentnahmestelle an.
Sofort bis langfristig: ./.
27
83-85
Maßnahmen:
Steinhaus, Pistershausen
Soll
Alt Ist
800
< 400
l/min
Neu Ist 400 Steinhaus
l/min
Ist < 400 Pistershausen
Für die dort vorhandene einfache Wohnbebauung ist ein Löschwasserbedarf von 800 l/min als Mindeststandard erforderlich.
Der Scherfbach führt jedoch ganzjährig ausreichende Wassermengen, welche problemlos durch die Feuerwehr nutzbar gemacht werden können
und noch in der 300 m Betrachtung liegen.
Nach Begehung bieten sich Wasserentnahmestellen in Klasmühle (Brücke), am Mühlenteich Meute und an der Zufahrt zur Liesenberger Mühle
geeignete Plätze zum Aufbau einer Wasserentnahmestelle an.
Sofort bis langfristig: ./.
28
Bereich Hollweg – Höffe – Amtsmannscherf – Scherf –Schallemich – Oberscheid – Eikamp - Altehufe Kramerhof
29
Hollweg
Soll Keine Sollvorgabe
l/min
Maßnahmen:
Alt Ist
400
l/min
In diese PQ befindet sich wenig Bebauung. Auf diese abgelegenen Einzelanwesen sind die Richtwerte nach Nr. 4.4 des Arbeitsblattes W 405 nicht
anzuwenden. Es werden keine Maßnahmen für erforderlich gehalten.
Sofort bis langfristig: ./.
Unterkirsbach, Lengsberg
Soll Keine Sollvorgabe
l/min
Maßnahmen:
Alt Ist
< 400
l/min
In diese PQ befindet sich wenig Bebauung. Auf diese abgelegenen Einzelanwesen sind die Richtwerte nach Nr. 4.4 des Arbeitsblattes W 405 nicht
anzuwenden. Es werden keine Maßnahmen für erforderlich gehalten.
Sofort bis langfristig: ./.
88-89
Scherf
Soll
400
l/min
Maßnahmen:
Alt Ist
400 (teilweise 800)
l/min
Beim PQ 88-89 handelt es sich um Kleinsiedlungsbereiche (WS), bei denen nach dem Arbeitsblatt W 405 400 Liter pro Minute an Löschwasser
ausreichend sind.
Im PQ 88 stehen 800 bzw. im PQ 89 400 Liter pro Minute zur Verfügung. Im Rahmen der 300 m Betrachtung ist eine ausreichende
Löschwasserversorgung mit 800 Litern pro Minute gegeben.
Zudem führt der Scherfbach in vertretbarer Entfernung ganzjährig ausreichende Wassermengen, welche problemlos durch die Feuerwehr nutzbar
gemacht werden können.
Sofort langfristig: Keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
30
90-93
Maßnahmen:
Schallemich, Oberschallemich
Hochscherf, Oberscheid
Soll
400
Ist
l/min
400
l/min
600 Oberscheid
Beim PQ 90-93 handelt es sich um Kleinsiedlungsbereiche (WS), bei denen nach dem Arbeitsblatt W 405 400 Liter pro Minute an Löschwasser
ausreichend sind.
Sofort bis langfristig: Keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
31
Bereich Grünenbäumchen – Altehufe
7
Nr
1
Handlungs- und Prioritätenplan
Bereich / Panquadrat/Maßnahme
Kurzfristig
Mittelfristig
Langfristig
(0-3 Jahre)
(4 – 7 Jahre)
(bis zu 10 Jahren)
Kosten ca. in €
Blecher, PQ 43
Einbau eines Oberflurhydranten an der Haltestelle Gartenstraße
X
8.000 - 10.000 €
auf der Haupttransportleitung
2
Glöbusch, PQ 32, 33, 34
Einbau eines Oberflurhydranten im Bereich der Haltestelle
X
Schlinghofen auf der Haupttransportleitung
32
8.000 - 10.000 €
3
Oberer Bereich von Osenau, PQ 12 –14
X
50.000 – 70.000 €
Bau einer Zisterne im Bereich der PQ
4
Odenthal (Mitte), PQ 21, 24 – 30
Vergrößerung der Trinkwasserleitung auf DN 200 von der
Ferdinand-Schäfer-Str. bis zu Lindenallee, Kosten ca. 300.000
Ca. 300.000 €
X
€. Eine Kostenbeteilung des Wasserwerks ist noch abzuklären.
Alternativ: Bau von 2 festen Entnahmestellen an der Dhünn
(Kosten hierfür ca. 80.000 – 100.000 €)
5
Odenthal (Schulzentrum), PQ 22 – 23
Einbau eines Oberflurhydranten im Bereich des Schulzentrums
X
8.000 - 10.000 €
X
50.000 – 70.000 €
auf der Haupttransportleitung
6
Küchenberg, PQ 4 – 9
Bau einer weiteren Zisterne im Bereich der 3 Wohnhochhäuser
am Hirschweg
7
Feld, Unterbreidbach, PQ 57 – 59
Einbau eines Hydranten im Kreuzungsbereich Neschener Str. /
3.500 €
X
Feld
1
Kosten kurzfristig
3.500 €
Kosten mittelfristig
308.000 – 310.000 € (geschätzt)
Kosten langfristig
116.000 – 160.000 € (geschätzt)
33
2
4