Information und Antrag

Transcrição

Information und Antrag
Allianz Lebensversicherungs-AG
Parken Sie Ihr Geld da,
wo es sich lohnt
Das Allianz ParkDepot – Die attraktivere Geldanlage
Allianz ParkDepot. Unser Angebot
So parkt man heute:
mit attraktiven Zinsen!
Sie möchten Geld kurzfristig anlegen, ohne dabei auf
hohe Zinsen zu verzichten? Dann setzen Sie auf das Allianz
ParkDepot.
Viele Möglichkeiten, eine Lösung
Ihnen steht ein größerer Betrag, z. B. aus einer
fällig werdenden Lebensversicherung, zur Verfügung? Sie überlegen, ob Sie damit Ihre Altersvorsorge ergänzen, beispielsweise mit einer
Allianz PrivatRente? Welche Variante Sie auch
wählen, für die Absicherung stehen Ihnen viele
Möglichkeiten offen. Doch wofür Sie sich auch
entscheiden, Sie sollten sich Zeit nehmen und
sich beraten lassen.
Auch als juristische Person können Sie die Vorteile des Allianz ParkDepots für sich nutzen, indem
Sie Leistungen aus ablaufenden Versicherungsprodukten der Allianz Lebensversicherungs-AG,
wie bspw. Rückdeckungsversicherungen, bis zur
anschließenden Verwendung gewinnbringend
parken. Zudem ist das Allianz ParkDepot auch für
die kurzfristige Geldanlage ausgewählter Zielgruppen1 eine interessante Alternative.
Beim Parken von Zinsen profitieren
In dieser Zeit können Sie Ihr Geld gewinnbringend parken und mit attraktiven Konditionen
für sich arbeiten lassen.
Beim Allianz ParkDepot parken Sie Ihr Geld nicht
nur, sondern bekommen vom ersten Tag an
eine attraktive Verzinsung. Und das bei voller
Flexibilität.
Wenn Sie Ihr
Geld parken, dann
mit Gewinn.
1 Das Allianz ParkDepot für juristische Personen kann nur einem eingeschränkten Personenkreis angeboten werden.
Wir behalten uns vor, einer Anlage im ParkDepot für juristische Personen zu widersprechen.
Mehr drin,
als man denkt
Allianz ParkDepot: Die Vorteile
Parken mit Zinsen
So funktioniert es:
Sie erhalten auf den geparkten Betrag für die
Dauer von drei Kalendermonaten eine garantierte Verzinsung. Der Zinssatz orientiert sich
am gültigen Marktzins und wird Ihnen zu Beginn des ParkDepots mitgeteilt.
Jeweils nach Ablauf von drei Monaten wird der
Zinssatz für die nächsten drei Monate neu festgelegt und garantiert.
Dabei können Sie jederzeit über Ihr Kapital verfügen – auch vor Ablauf des Drei-MonatsZeitraums. Der Vertrag ist täglich kündbar. Bei
Kündigung vor Ablauf des Zinsfestschreibungszeitraums erfolgt ein Abschlag auf den vereinbarten Zins. Und wenn Sie sich für ein Produkt
der Allianz Gruppe, z.B. die Allianz SofortRente
oder einen Allianz AGI Investmentfonds, entscheiden, bieten wir Ihnen die Auflösung Ihres
Allianz ParkDepots selbstverständlich ohne
Abschlag an.
Und so einfach eröffnen Sie Ihr
Allianz ParkDepot:
• Antrag ausfüllen und unterschreiben
• Anlagebetrag von Ihrem Konto per Einzugs-
ermächtigung abbuchen lassen oder auf das
im Antrag genannte Konto überweisen
Sobald Geld und Antrag bei der Allianz Lebensversicherungs-AG eingegangen sind, starten Sie
mit dem festgelegten Zins.
Interessiert?
Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsfachmann vor Ort. Er informiert Sie umfassend und
unverbindlich.
Ihre Vorteile
Hohe, attraktive Zinsen1
Bereits ab 3.000 EUR
hohe Anlagesumme möglich2, 3
Keine Bindung an eine langfristige Laufzeit
1 Der Zinssatz wird regelmäßig an die Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt angepasst. Der Zinssatz gilt für Anlagebeträge bis 500.000 Euro. Für Anlagebeträge über 500.000 Euro
gelten ggf. abweichende Zinssätze. Verbindlich ist der Zins am Tag des Geldeingangs. Eine Bestätigung des dann aktuellen Zinssatzes erhalten Sie rechtzeitig zu Beginn des Depots.
2 Die Höhe des Zinssatzes hängt ab von der Gesamtsumme der auf Ihren Allianz ParkDepots eingezahlten Anlagebeträge.
3 Gesamtanlagebetrag für Fremdgeldeinzahlungen begrenzt auf 1 Mio. Euro; für die Wiederanlage bei Allianz Leben fällig gewordener Versicherungsleistungen gilt eine Anlage-
obergrenze von insgesamt 5 Mio. Euro.
Allianz Lebensversicherungs-AG
Vermittler-Nr.
B.-Nr. b
Eröffnungsantrag
für das Allianz ParkDepot
Interner Vermerk
S
V
juristische Person (5/397183)
Bitte beachten: Es ist nur ein Antragsteller (Depotinhaber) möglich!
Persönliche Daten
Antragsteller* (Depotinhaber)
Herr
Frau
Firma
Geburtsdatum1
Anredezusätze
Zuname, Vorname
Geburtsort1
Straße/Hausnummer
Geburtsland
Postleitzahl/Ort, Wohnland
Geburtsname1+
Straßen-, Ortszusatz
Ausweisdaten
Personalausweis
Reisepass
elektronischer Aufenthaltstitel
Staatsangehörigkeit1
Ausweisnummer
Ausstellungsdatum
Gültig bis (Ablaufdatum)
ausstellende Behörde
Ausstellungsland
Telefon+
Fax+
E-Mail+
Derzeitige berufliche Tätigkeit
(genaue Bezeichnung)1
Register Nr.2
Registergericht2
Rechtsform2
Anzulegender Betrag3
EUR
Im Allianz ParkDepot anzulegender Betrag insgesamt:
Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen:
Produkt:
Nr.:
EUR
Produkt:
Nr.:
EUR
Zugehörigkeit
Rahmenkonstruktion1
EUR
Finanzdienstleister
General- und Hauptvertreter ABV
Mitarbeiter Allianz Innendienst
Mitarbeiter Allianz Außendienst
Sonstiger Mitarbeiter
Makler- und Bankeneigengeschäft (Sonstiger Mitarbeiter)
Die Höhe des Zinssatzes für das Allianz ParkDepot wird abhängig vom Zinsniveau am Kapitalmarkt von uns festgelegt und kann je nach Marktentwicklung
angepasst werden. Maßgeblich für Ihr Allianz ParkDepot ist der aktuell gültige Zinssatz zum Zeitpunkt des Geldeingangs bei uns. Diesen Zinssatz teilen wir
Ihnen im Bestätigungsschreiben über die Geldanlage mit.
Inkasso
Zuname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift des Beitragszahlers (nur ausfüllen, wenn der Beitragszahler
nicht der Antragsteller/VN ist).
Beitragszahler
Ist der abweichende Beitragszahler eine juristische Person bitte die Erklärung EV---0783Z0 beifügen.
Reisepass
elektronischer Aufenthaltstitel
Ausweisnummer
Personalausweis
Ausstellungsdatum
Gültig bis (Ablaufdatum)
ausstellende Behörde
Ausstellungsland
Der anzulegende Betrag wird gemäß beigefügtem SEPA-Lastschriftmandat eingezogen.
Bitte unterzeichnen Sie das SEPA-Mandat auf der letzten Seite. (Zwingend bei Lastschrift.)
Bitte beachten Sie, dass das angegebene Konto ab Antragsversand eine ausreichende Deckung aufweist. Ein Lastschrifteinzug von Tagesgeldkonten ist nicht möglich.
Begünstigung eines Dritten für den Todesfall
Ich begünstige für meinen Todesfall1 (nur eine Person möglich):
Frau/Herr
geboren am
wohnhaft in
(Postleitzahl, Wohnort, Straße)
(30V) 3,5.12.15
Die Willenserklärungen auf Seite 4 zur Begünstigung eines Dritten für den Todesfall habe ich abgegeben.
+Freiwillige Angabe.
* Das Allianz ParkDepot für juristische Personen kann nur einem eingeschränkten Personenkreis angeboten werden. Wir behalten uns vor, einer Anlage im
ParkDepot für juristische Personen zu widersprechen.
1
Nicht bei juristischen Personen.
2 Nur bei juristischen Personen. Bitte Kopie der vorgelegten Registerauszüge und der Ausweise der handlungsberechtigten Personen beifügen.
3
Gesamtanlagebetrag für Fremdgeldeinzahlungen begrenzt auf 1 Mio. Euro; für die Wiederanlage bei Allianz Leben fällig gewordener Versicherungsleistungen gilt eine Anlageobergrenze von insgesamt 5 Mio. Euro.
VM---0764Z0
PESVA02346
Sonstiges:
Für Anlagebeträge ab 100.000 EUR, die nicht aus ablaufenden Kapitalversicherungen der Allianz, der betrieblichen Altersversorgung und Zeitkontenrückdeckungen stammen, ist immer das Formular EV---4075Z0 zur Mittelherkunft beizufügen.
2
Erklärung nach dem Geldwäschegesetz
Die Aufnahme der Geschäftsbeziehung oder die damit verbundenen Transaktionen erfolgen auf meine eigene Veranlassung. Ich wurde hierzu nicht von
einem Dritten beauftragt.
Die Aufnahme der Geschäftsbeziehung oder die damit verbundenen Transaktionen erfolgen auf fremde Veranlassung. Ich wurde hierzu von einem Dritten
beauftragt.
Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten
Der Zessionar, Pfandgläubiger oder Auftraggeber (Vertragspartner wurde von einem Dritten beauftragt) ist eine natürliche Person.
Name, Vorname(n), Geburtsdatum und vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Land, PLZ, Ort):
Die Ansprüche aus dem Vertrag sind an ein Kreditinstitut mit Sitz im Inland abgetreten oder verpfändet.
Name, Firma, Gesellschaftsform und vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Land, PLZ, Ort):
Es sind keine weiteren Angaben erforderlich.
Der Zessionar, Pfandgläubiger oder Auftraggeber (Vertragspartner wurde von einem Dritten beauftragt) ist eine juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.V.), Personengesellschaft (z. B. KG, oHG; GbR), rechtsfähige Stiftung oder Vermögenstreuhänder.
Bitte die Erklärung EV---0783Z0 beifügen.
Ausnahme: Bei erhöhtem Geldwäscherisiko (siehe Erläuterungen zum EV---0783Z0), ist immer die Erklärung EV---0783Z0 beizufügen.
Hinweis für ungebundene Vermittler: Es gelten weiterführende Pflichten bei der Identifizierung des Vertragspartners, der wirtschaftlich Berechtigten und der
Abklärung, ob der Vertragspartner oder wirtschaftlich Berechtigte eine sog. politisch exponierte Person ist (siehe Merkblatt „Prävention von Geldwäsche und
Terrorismusfinanzierung“).
Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit des Versicherungsnehmers nach FATCA/CRS
Es ist grundsätzlich für jeden Depotinhaber eine Selbstauskunft gem. FATCA/CRS auszufüllen. Bei juristischen Personen muss die Selbstauskunft über das
Formular EV---4112Z0 erfolgen.
Steuerliche Ansässigkeit(en) der natürlichen Person
Nennen Sie sämtliche Länder Ihrer steuerlichen Ansässigkeiten. Sofern Sie in einem an CRS teilnehmenden Land* oder in den USA steuerlich ansässig sind,
geben Sie auch die jeweilige Steueridentifikationsnummer an. Ausnahme: die deutsche Steueridentifikationsnummer muss nicht angegeben werden.
Staat 1
Steueridentifikationsnummer (IDNR)
Staat 2
Steueridentifikationsnummer (IDNR)
Staat 3
Steueridentifikationsnummer (IDNR)
Zum 01.01.2016:
Anguilla, Argentinien, Barbados, Belgien, Bermuda, Britische Jungferninseln, Bulgarien, Cayman Islands, Chile, Kolumbien, Kroatien, Curacao, Dänemark, Dominica,
Estland, Färöer Inseln, Finnland, Frankreich, Deutschland, Gibraltar, Griechenland, Grönland, Guernsey, Ungarn, Island, Indien, Irland, Isle of Man, Italien, Jersey, Korea,
Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mauritius, Mexico, Montserrat, Niederlande, Niue, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Seychellen,
Slowakei, Slowenien, Süd Afrika, Spanien, Schweden, Tschechien, Trinidad & Tobago, Turks & Caicosinseln, Uruguay, Vereinigtes Königreich, Zypern
Zum 01.10.2016:
Österreich
Zum 01.01.2017:
Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Aruba, Australien, Bahamas, Belize, Brasilien, Brunei Darussalam, China, Costa Rica, Grenada, Hong Kong, Indonesien, Israel,
Japan, Kanada, Katar, Marshallinseln, Macau, Malaysia, Monaco, Neuseeland, Russland, Saint Kitts und Nevis, Samoa (US), Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen,
Saudi Arabien, Singapur, Sint Maarten, Schweiz, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate
Hinweis: Bitte geben Sie hier – neben der von Ihnen im Abschnitt Persönliche Daten auf Antragseite 2 angegebenen Staatsangehörigkeit – die
weiteren Staaten an, deren Staatsangehörigkeit Sie besitzen:
Sie verpflichten sich, Änderungen im Zusammenhang mit Ihrer steuerlichen Ansässigkeit unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern,
schriftlich der Allianz Deutschland AG mitzuteilen.
Wenn für uns als Versicherer eine gesetzliche Meldepflicht besteht, müssen wir die notwendigen Informationen an in- oder ausländische Steuerbehörden melden. Wenn Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, müssen
Sie ungeachtet einer bestehenden oder nicht bestehenden Steuerpflicht damit rechnen, dass wir Ihre Vertrags- und Personendaten an in- oder ausländische Steuerbehörden melden.
Online-Service Meine Allianz
ja
nein
(30V) 3,5.12.15
Wünschen Sie die kostenlose Nutzung des Online Service “Meine Allianz“ ?
Konto der Allianz Lebensversicherungs-AG für Einzahlungen von Einmalbeiträgen
Commerzbank, Stuttgart
IBAN DE81600800000905226400
BIC DRESDEFF600
Bitte auf dem Überweisungsträger unbedingt vermerken:
Vorname und Name des Antragstellers, Geburtsdatum (nicht
bei juristischen Personen) und Postleitzahl.
3
VM---0764Z0
PESVA02346
* Liste der teilnehmenden Länder:
Erklärungen und Hinweise zur Datenverarbeitung
Einwilligung in die Verwendung von der Schweigepflicht geschützter Daten
Unsere Mitarbeiter unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch (im Folgenden „Schweigepflicht“). Darum benötigen wir, Ihre Allianz
Lebensversicherungs-AG bzw. Allianz Pensionskasse AG, je nachdem an
welchen Versicherer sich Ihre Erklärung richtet (im Folgenden „der Versicherer“), als Unternehmen der Lebensversicherung Ihre Entbindung, um
von der Schweigepflicht geschützte Daten, wie z. B. die Tatsache, dass ein
Vertrag mit Ihnen besteht, Ihre Kundennummer oder weitere Identifikationsdaten, an andere Stellen, z. B. Assistance-, Logistik- oder IT-Dienstleister weiterleiten zu dürfen.
Die folgenden Erklärungen sind für die Begründung, Durchführung oder
Beendigung Ihres Versicherungsvertrages unentbehrlich. Sollten Sie diese
nicht abgeben, wird der Abschluss des Vertrages in der Regel nicht möglich
sein.
Die Erklärungen betreffen den Umgang mit den von der Schweigepflicht
geschützten Daten bei der Weitergabe an Stellen außerhalb des Versicherers.
Weitergabe Ihrer von der Schweigepflicht geschützten Daten an Stellen
außerhalb des Versicherers
Wir verpflichten die nachfolgenden Stellen vertraglich auf die Einhaltung
der Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit.
1. Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen (Unternehmen oder
Personen)
Bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die Leistungsfallbearbeitung oder
die telefonische Kundenbetreuung, führen wir teilweise nicht selbst durch.
Insoweit haben wir diese Aufgaben anderen Gesellschaften der Allianz
Deutschland Gruppe oder einer anderen Stelle außerhalb der Allianz
Deutschland Gruppe übertragen. Werden hierbei Ihre von der Schweigepflicht geschützten Daten weitergegeben, benötigen wir Ihre Entbindung
für uns und soweit erforderlich für die anderen Stellen.
Wir führen eine fortlaufend aktualisierte Liste über die Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß von der Schweigepflicht geschützte Daten für uns erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Aufgaben, die
den einzelnen Stellen übertragen wurden, können Sie dieser Liste entnehmen. Die zurzeit gültige Liste ist den Erklärungen unmittelbar angefügt1*).
Eine aktuelle Liste kann auch im Internet unter www.allianz.de/datenschutz
eingesehen oder bei uns (Allianz Lebensversicherungs-AG, 10850 Berlin,
Telefon 08 00.410 01 04, [email protected]) angefordert
werden.
Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter der Allianz Deutschland
Gruppe und der anderen beauftragten Stellen im Hinblick auf die Weitergabe der von der Schweigepflicht geschützten Daten von ihrer Schweigepflicht.
2. Datenweitergabe an selbstständige Versicherungsvermittler
In den folgenden Fällen kann es dazu kommen, dass von der Schweigepflicht geschützte Informationen über Ihren Vertrag selbstständigen Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden.
Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann
der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf.
unter welchen Voraussetzungen Ihr Vertrag angenommen werden kann.
Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde.
Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen
Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler über die geplante Weitergabe der
von der Schweigepflicht geschützten Daten informiert sowie auf Ihre
Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
Ich willige ein, dass der Versicherer meine von der Schweigepflicht geschützten Vertragsinformationen in den oben genannten Fällen – soweit
erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und entbinde die für den Versicherer tätigen Personen insoweit von ihrer Schweigepflicht.
1*) Gesellschaften der Allianz Deutschland Gruppe, die von der Schweigepflicht geschützte Stammdaten in gemeinsamen DV-Verfahren nutzen:
Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG, Allianz Deutschland AG, Allianz
Lebensversicherungs-AG, Allianz Pension Consult GmbH, Allianz Pensionsfonds AG, Allianz Pensionskasse AG, Allianz Private KrankenversicherungsAG, Allianz Versicherungs-AG, AllSecur Deutschland AG, Deutsche Lebensversicherungs-AG und Oldenburgische Landesbank AG.
Allianz Konzerngesellschaften (mit * gekennzeichnet) und Dienstleister, die
im Auftrag des Versicherers personenbezogene Daten verwenden, die von
der Schweigepflicht geschützt sind und/oder Gesundheitsdaten erheben,
verarbeiten oder nutzen:
- Allianz Deutschland AG * (Versicherungsbetrieb mit Risikoprüfung,
Vertragsverwaltung und Leistungsbearbeitung)
- Allianz Managed Operations & Services SE * (Shared-Services-Dienstleistungen für Gesellschaften der Allianz Gruppe)
- AGA Service Deutschland GmbH * (Assistancedienstleistungen)
- VLS Versicherungslogistik GmbH * (Posteingangsbearbeitung)
- KVM ServicePlus - Kunden- und Vertriebsmanagement GmbH *
(vertriebs- und kundennahe Serviceleistungen, Telefonservice)
- IBM Deutschland GmbH (IT-Wartung)
- Versorgungswerk der Presse GmbH (Versicherungsbetrieb ohne Risikoprüfung, Vertragsverwaltung und Leistungsbearbeitung für über das
Versorgungswerk der Presse versicherbare Personen)
- Rechtsanwälte Wagner Pauls Kalb (Einzug von Forderungen aus Regressen)
- Entsorgungsunternehmen (datenschutzgerechte Vernichtung von
Papierunterlagen)
Erklärung zur Begünstigung eines Dritten
für den Todesfall
Der/die Begünstigte erwirbt mit meinem Tod alle Rechte, insbesondere das
Forderungs- und Kündigungsrecht, aus diesem Depot. Ich bin berechtigt,
diese Begünstigung jederzeit ohne Zustimmung des Begünstigten durch
schriftliche Erklärung gegenüber der Allianz Lebensversicherungs-AG zu
widerrufen.
Der Erwerb der Rechte aus dem Depot ist eine Zuwendung an den Begünstigten.
Hierzu erkläre ich mein Angebot, dem Begünstigten meine Rechte aus dem
Depot mit meinem Tod unentgeltlich zuzuwenden (Schenkungsangebot).
Zugleich verzichte ich für den Fall des Rechtsübergangs durch meinen Tod
auf das Recht zum Widerruf dieses Schenkungsangebots. An diesen Widerrufsverzicht sind auch meine Erben als meine Rechtsnachfolger gebunden.
Ich erteile der Allianz Lebensversicherungs-AG unwiderruflich den Auftrag,
dieses Angebot nach meinem Tod dem Begünstigten zu übermitteln und
bevollmächtige sie, die Annahmeerklärung des Begünstigten entgegenzunehmen. Stirbt der Begünstigte vor meinem Tod, wird dieser Vertrag gegenstandslos.
Bis zu meinem Tod kann ich jederzeit ohne Zustimmung des Begünstigten
über mein Depot verfügen, insbesondere auch kündigen.
Hinweis: Mit Zugang unserer Bestätigung bei Ihnen wird die Begünstigung
in Form eines Vertrages zugunsten Dritter wirksam.
Wichtiger Hinweis für den Antragsteller
Widerrufsrecht:
Das Allianz ParkDepot gilt als abgeschlossen, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestätigung über die Depoteröffnung ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. schriftlich per Fax oder E-Mail) widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an
Allianz Lebensversicherungs-AG, 10850 Berlin
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Vertrag. Wir erstatten Ihnen dann den Anlagebetrag inklusive der bis dahin aufgelaufenen Zinsen zurück.
Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.
(30V) 3,5.12.15
Unterschriften (Bitte mit Name und Vorname.)
Es gelten die abgedruckten Geschäftsbedingungen für das Allianz ParkDepot.
Mit der Unterschrift gebe ich die Erklärungen zur Datenverarbeitung ab. Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Die Hinweise habe ich
zur Kenntnis genommen.
Bevor Sie den Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte die „Bedingungen”.
Ort/Datum
Antragsteller
VM---0764Z0
PESVA02346
Die folgenden Erklärungen wurden auf Grundlage der Abstimmung des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit den Datenschutzaufsichtsbehörden erstellt.
Vermittler
4
Allianz Lebensversicherungs-AG
Bedingungen
Diese Bedingungen wenden sich an Sie als unseren Vertragspartner.
Leistungsbausteine
Hier finden Sie die vertraglichen Regelungen zu Ihrem Allianz
ParkDepot, das Sie bei uns abgeschlossen haben. Sie erfahren
insbesondere, welche Leistungen wir erbringen.
Allianz ParkDepot E41
Seite
Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang..
Leistungsempfänger................................................
Kündigung ...............................................................
Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten...................
Mitteilungen zum Vertragsverhältnis .......................
Deutsches Recht .....................................................
Zuständiges Gericht ................................................
Beschwerden...........................................................
1
1
1
1
2
2
2
2
VM---0764Z0
(30V) 3,5.12.15
PESVA02346
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Bedingungen:
Allianz ParkDepot E41
Leistungsbausteine
Hier finden Sie die vertraglichen Regelungen zu Ihrem Allianz ParkDepot, das Sie bei uns abgeschlossen haben. Sie erfahren
insbesondere, welche Leistungen wir erbringen.
1.
Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang
Inhalt dieses Abschnitts:
1.1
Welche Leistungen erbringen wir?
1.2
Wann endet Ihr Vertrag?
1.1
Welche Leistungen erbringen wir?
(1) Verzinsung
Wir verzinsen Ihren Anlagebetrag mit dem jeweils vereinbarten
Zinssatz.
(2) Beginn der Verzinsung
Die Verzinsung beginnt, sobald wir über Ihren Anlagebetrag verfügen.
PESVA02346
Wenn die Einzahlung aus einem bei uns geführten Vorvertrag erfolgt, beginnt die Verzinsung mit Eingang des Zahlungsauftrages,
jedoch nicht vor Ende des Vorvertrags.
(3) Höhe des Zinssatzes
Die Höhe des Zinssatzes teilen wir Ihnen in dem Bestätigungsschreiben über die Geldanlage mit.
(4) Garantie des Zinssatzes
Wir garantieren den Zinssatz für jeweils 3 Monate (Garantiezeit).
Die erste Garantiezeit fängt am ersten Tag des Monats an, in dem
die Verzinsung beginnt. Daher kann die tatsächliche Verzinsung
aus der ersten Garantiezeit kürzer als 3 Monate sein.
Weitere Garantiezeiten beginnen immer an dem Tag, der dem Ablauf der vorherigen Garantiezeit folgt. Diese Garantiezeiten betragen stets 3 Monate. Zum Ende jeder ablaufenden Garantiezeit wird
der Zinssatz für die nachfolgende Garantiezeit geprüft und ggf. neu
festgesetzt.
(5) Zinseszins
Die Zinsen schreiben wir Ihnen jeweils am Ende der Garantiezeit
gut. Sie erhöhen Ihren Anlagebetrag ab Beginn der nachfolgenden
Garantiezeit, wobei wir gegebenenfalls anfallende Steuern abziehen. Den danach erhöhten Anlagebetrag verzinsen wir mit dem
Zinssatz des neuen Garantiezeitraums.
(6) Ende der Verzinsung
Wir verzinsen den Anlagebetrag bis zum Ende des Vertrags (siehe
Ziffer 1.2). Die Zinsen der letzten Garantiezeit werden dann zusammen mit dem gegebenenfalls erhöhten Anlagebetrag ausgezahlt.
1.2
Wann endet Ihr Vertrag?
Der Vertrag endet 5 Jahre nach Beginn der ersten Garantiezeit
(siehe Ziffer 1.1 Absatz 4).
2.
Leistungsempfänger
An wen zahlen wir die Leistungen?
(1) Leistungsempfänger
Die Leistungen aus dem Vertrag erbringen wir an Sie als unseren
Vertragspartner.
E----0041Z0
(011) 06/2013
3.
Kündigung
Inhalt dieses Abschnitts:
3.1
Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen?
3.2
Wie wird der Zinssatz angepasst?
3.1
Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen?
Sie können den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen.
3.2
Wie wird der Zinssatz angepasst?
Wenn Sie den Vertrag kündigen, wird der Auszahlungsbetrag vom
Beginn der jeweils laufenden Garantiezeit bis zum Kündigungstermin nicht mit dem festgesetzten Zinssatz verzinst.
Der Zinssatz wird um einen Abschlag gekürzt.
Der Abschlag des Zinssatzes wird wie folgt berechnet:
Für jeden Tag vor Ablauf der Garantiezeit reduzieren wir den Zinssatz um 0,56 Prozent.
Berechnungsbeispiel:
Angenommen, der für die Garantiezeit festgesetzte Zinssatz beträgt 3,0 Prozent pro Jahr. Die Kündigung erfolgt 25 Tage vor Ablauf der Garantiezeit. Der Abschlag vom Zinssatz 3,0 Prozent pro
Jahr beträgt dann 25 x 0,56 Prozent = 14 Prozent. Der Abschlag
von 14 Prozent bei einem Zinssatz von 3,0 Prozent entspricht einer
Verringerung um 0,42 Prozentpunkte. Für die 65 Tage, in denen
das Kapital im Allianz ParkDepot belassen wurde, beträgt der Zinssatz also 3,0 Prozent - 0,42 Prozent = 2,58 Prozent pro Jahr. Bei
einem Kapital von 25.000 EUR betragen die Zinsen dann 116,46
EUR.
Den Abschlag nehmen wir nicht vor, wenn Sie den Auszahlungsbetrag in eines der folgenden Produkte der Allianz Gruppe investieren:
• die vollständige Produktpalette der Allianz
Lebensversicherungs-AG
• die vollständige Produktpalette der Allianz Versicherungs-AG
• die vollständige Produktpalette der Allianz Global Investors mit
Ausnahme von Geldmarktfonds.
4.
Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
Hier finden Sie Gestaltungsmöglichkeiten Ihres Vertrags. Sie sind
an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wenn Sie eine Gestaltungsmöglichkeit ausüben, kann sich dies auf die Höhe der Leistung auswirken.
Inhalt dieses Abschnitts:
4.1
Was gilt bei Zuzahlungen?
4.2
Was gilt bei Entnahmen?
Seite 1 von 2
(30V) 3,5.12.15
Hier finden Sie die Regelungen Ihres Allianz Parkdepots.
(2) Abtretung und Verpfändung von Ansprüchen
Sie können Ihre Ansprüche aus dem Vertrag auch abtreten oder
verpfänden, wenn derartige Verfügungen rechtlich möglich sind.
Eine Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen aus Ihrem Vertrag ist uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns
der bisherige Berechtigte schriftlich angezeigt hat. Eine Anzeige
per Fax oder per E-Mail erfüllt die Schriftform nicht. Der bisherige
Berechtigte sind im Regelfall Sie. Es können auch andere Personen sein, wenn Sie vorher bindende Verfügungen vorgenommen
haben.
VM---0764Z0
Allianz ParkDepot E41
Bedingungen:
Allianz ParkDepot E41
Mitteilungen zum Vertragsverhältnis
(1) Zeitpunkt
Sie können jederzeit weitere Beträge zuzahlen.
Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Vertragsverhältnis
beziehen?
(2) Mindestbetrag
Eine Zuzahlung muss jeweils mindestens 1.000 EUR betragen.
(1) Schriftform
Mitteilungen, die das bestehende Vertragsverhältnis betreffen,
müssen stets schriftlich erfolgen. Schriftform bedeutet grundsätzlich, dass eine eigenhändig unterzeichnete Erklärung erforderlich
ist. Für die Unterzeichnung ist die Unterschrift mit dem Namen am
Ende der Erklärung notwendig. Dies dient Ihrer und unserer
Rechtssicherheit. Für uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam,
sobald sie uns zugegangen sind.
Für Zuzahlungen nach Beginn der Garantiezeit wird bis zu einem
gesamten Zuzahlungsbetrag von 50.000 EUR für diesen Zuzahlungsbetrag und die restliche Dauer der laufenden Garantiezeit jeweils ein aktueller Zuzahlungszins vereinbart. Falls durch eine Zuzahlung die oben genannte Höchstgrenze überschritten wird, legen
wir diese Zuzahlung in einem neuen Allianz ParkDepot zu dem
dann für Neuabschlüsse gültigen Zinssatz an. Die Höhe dieses
Zinssatzes hängt ab von der Gesamtsumme der auf Ihren Allianz
ParkDepots eingezahlten Anlagebeträge.
Nach Ablauf der Garantiezeit wird dem gesamten sich im Allianz
ParkDepot befindlichen Anlagebetrag der für die nächste Garantiezeit vorgesehene aktuelle Zinssatz zugrunde gelegt.
(4) Anzahl der möglichen Zuzahlungen
Pro Garantiezeitraum können bis zu 5 Zuzahlungen vorgenommen
werden.
(5) Widerspruchsrecht
Wir behalten uns vor, einer Zuzahlung zu widersprechen.
4.2
Was gilt bei Entnahmen?
(1) Entnahmen
Sie können sich den Anlagebetrag oder Teile davon auch wieder
auszahlen lassen. Dazu benötigen wir eine schriftliche Mitteilung.
Teilentnahmen sind ab einem Mindestbetrag von 1.000 EUR möglich. Der Mindestanlagebetrag von 3.000 EUR darf dabei nicht unterschritten werden.
Alternativ können Sie ohne die oben genannte Beschränkung auch
den vollen Anlagebetrag entnehmen und innerhalb eines Jahres jederzeit und ohne erneute Antragstellung wieder eine Zuzahlung
auf das bestehende Allianz ParkDepot leisten. Für diese Zuzahlung gilt Ziffer 4.1 Absatz 3 entsprechend. Durch die Zuzahlung
muss der Mindestanlagebetrag von 3.000 EUR wieder erreicht
werden. Nach Ablauf des Jahres nach Vollentnahme endet der
Vertrag, wenn keine Zuzahlung im obigen Sinne erfolgt ist.
(2) Anpassung des Zinssatzes
Der Zinssatz für den nach der Entnahme noch im Allianz ParkDepot verbleibenden Restbetrag kann für den Rest des laufenden Garantiezeitraums neu festgesetzt werden. Der Zinssatz richtet sich
nach dem verbleibenden Restbetrag. Den neuen Zinssatz teilen
wir Ihnen zu Beginn der folgenden Garantiezeit mit. Über diesen
Zinssatz können Sie sich vorab bei uns informieren.
Die Verzinsung des Auszahlungsbetrags vom Beginn der jeweils
laufenden Garantiezeit bis zum Entnahmetermin erfolgt entsprechend Ziffer 3.2.
Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
Vorsitzender des Aufsichtsrats der
Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft: Dr. Manfred Knof.
Vorstand: Dr. Markus Faulhaber, Vorsitzender;
Burkhard Keese, Joachim Müller, Dr. Alf Neumann,
Dr. Thomas Wiesemann, Dr. Andreas Wimmer.
(2) Entgegennahme Ihrer Mitteilungen
Vermittler sind zur Entgegennahme Ihrer Mitteilungen nicht bevollmächtigt.
6.
Deutsches Recht
Welches Recht gilt für Ihren Vertrag?
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
7.
Zuständiges Gericht
Wo können Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden?
(1) Zuständiges Gericht für Ihre Klagen
Sie können Ansprüche aus dem Vertrag gegen uns bei dem für unseren Geschäftssitz oder für unsere Niederlassung örtlich zuständigen Gericht geltend machen.
(2) Zuständiges Gericht für unsere Klagen
Wir können Ansprüche aus dem Vertrag bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht geltend machen. Wenn Sie einen Geschäfts- oder Gewerbebetrieb haben, so kann nach dem Gesetz
außerdem das Gericht des Ortes zuständig sein, an dem sich der
Sitz oder die Niederlassung Ihres Geschäfts- oder Gewerbebetriebs befindet.
8.
Beschwerden
Wohin können Sie sich bei Beschwerden wenden?
Wenn Sie Anlass zu Beschwerden über Ihr Allianz ParkDepot haben sollten, wenden Sie sich bitte an uns, unseren Vermittler oder
an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn.
Die deutsche Versicherungswirtschaft hat zudem einen unabhängigen Versicherungsombudsmann berufen. Die Allianz ist ein Gründungsmitglied im Verein "Versicherungsombudsmann". Diese
Schlichtungsstelle vermittelt bei Auseinandersetzungen zwischen
Kunden und Versicherern. Weitere Informationen erhalten Sie bei
uns oder im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de.
Sitz der Gesellschaft: Stuttgart
Registergericht: Stuttgart, HRB 20231
(30V) 3,5.12.15
(3) Verzinsung
Wenn Sie eine Zuzahlung zu Beginn einer Garantiezeit
vornehmen, ist diese in unbegrenzter Höhe zu dem für die Garantiezeit vereinbarten Zinssatz möglich.
Für Umsatzsteuerzwecke: USt-IdNr. DE811150678;
für Versicherungssteuerzwecke: VersSt.-Nr.: 9116/801/01118
Finanz- und Versicherungsleistungen i.S.d. UStG/MwStSystRL
sind von der Umsatzsteuer befreit.
VM---0764Z0
PESVA02346
5.
Hauptverwaltung: Reinsburgstraße 19, 70178 Stuttgart
E----0041Z0
(011) 06/2013
Seite 2 von 2
(30V) 3,5.12.15
Was gilt bei Zuzahlungen?
VM---0764Z0
4.1
Vertragsführende Gesellschaft
Bitte zurücksenden an
Allianz Lebensversicherungs-AG
Gläubiger-Identifikationsnummer
Allianz Lebensversicherungs-AG
10850 Berlin
DE07ZZZ00000063475
Mandatsnummer
Wir teilen Ihnen Ihre Mandatsnummer später mit.
Antragsnummer / Vertragsnummer
PESVA02510
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die vertragsführende Gesellschaft, alle Forderungen zu diesem Vertrag (insbesondere Beiträge, Zinsen,
Gebühren) bei Fälligkeit von meinem unten genannten Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Diese Ermächtigung gilt
auch für künftig vereinbarte Änderungen zu diesem Vertrag (z. B. Abschluss weiterer Versicherungsbausteine).
Mein Geldinstitut weise ich an, die Lastschriften der vertragsführenden Gesellschaft einzulösen, die von meinem Konto
eingezogen werden.
Der Lastschrifteinzug wird mir spätestens fünf Kalendertage vor dem ersten Einzug angekündigt.
Ich kann innerhalb von acht Wochen – beginnend mit dem Datum der Kontobelastung – die Erstattung des belasteten
Betrages verlangen. Dabei gelten die mit meinem Geldinstitut vereinbarten Bedingungen.
(Bitte tragen Sie alle Angaben in Großbuchstaben auf die vorgegebenen Linien ein.
Zusätzliche handschriftliche Vermerke können wir leider nicht berücksichtigen.)
Versicherungsnehmer
Name, Vorname (bzw. Firma)
Kontoinhaber (wenn nicht Versicherungsnehmer)
Name, Vorname (bzw. Firma)
Geburtsdatum
Straße, Hausnummer
PLZ
Ort
Geldinstitut
EV---4092Z0
(00) ??.05.13
IBAN
BIC
Ort, Datum, Unterschrift des Kontoinhabers
Rücksendemöglichkeiten:
- per Post an die Allianz Lebensversicherungs-AG, 10850 Berlin
- per Fax an 08 00 44 00 104
- als Scan/Foto an die [email protected]
- durch Rückgabe an Ihren Vermittler

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