Landesbergen, 03.02.2016 Einladung zum Tag der offenen Tür an

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Landesbergen, 03.02.2016 Einladung zum Tag der offenen Tür an
Offene Ganztagsschule
mit den Standorten Stolzenau und
Landesbergen
Oberschule Mittelweser * Am Markt 4 * 31592 Stolzenau
Landesbergen, 03.02.2016
Einladung zum Tag der offenen Tür an der OBS Mittelweser
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Wahl der passenden weiterführenden Schulform ist für den weiteren schulischen und
beruflichen Werdegang Ihres Kindes von großer Bedeutung und bedarf einer sorgfältigen
Entscheidung.
Um Ihnen bei der schulischen Wahl eine Hilfe zu bieten, möchte die OBS Mittelweser Sie und
Ihr Kind/Ihre Kinder zu einem Tag der offenen Tür einladen.
An diesem Tag wird die Schulleitung Sie über die OBS Mittelweser informieren. Die einzelnen
Fachbereiche werden sich vorstellen. Zudem können Sie und Ihr Kind/Ihre Kinder sich ein
Bild von den Räumlichkeiten unserer Schule machen. Kaffee und kleine Snacks werden von
den ehrenamtlich tätigen Müttern angeboten.
Wir laden Sie und Ihr Kind/Ihre Kinder daher herzlichst zum Tag der offenen Tür am
Samstag, den 23.04.2016 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr in das Gebäude der
Oberschule in Landesbergen (Hinter den Höfen 7, 31628 Landesbergen) ein.
Mit freundlichen Grüßen
D. Seiler, komm. Schulleiter
Oberschule Mittelweser
Am Markt 4
31592 Stolzenau
Der komm. Schulleiter
Tel.: 05761/2469
Fax: 05761/96225
Sekretariat Landesbergen
Tel.: 05025/94175
Fax: 05025/94174
E-Mail: sekretariat@schloss-schule-stolzenau.
www.obs-mittelweser.de
Anmeldetermine für den fünften Jahrgang:
Donnerstag, den 12.05.2016 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Landesbergen (Verwaltung im
Gebäude der Grund-, Haupt- und Oberschule)
Freitag, den 13.05.2016 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Stolzenau (Verwaltung der
Realschule Stolzenau)
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Für die Anmeldung Ihres Kindes an der Oberschule Mittelweser zum Schuljahr 2016/2017
benötigen wir folgende Unterlagen:
1. Das Originalzeugnis der Klasse 4 (zur Ansicht)
2. Zur Bücherausleihe benötigen wir:
- ggf. Schulbescheinigungen der Geschwisterkinder
- ggf. aktuellen Leistungsbescheid:
Leistungsberechtigt sind Sie, wenn Sie folgende Bezüge bekommen:
- Bezüge nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
(Grundsicherung für Arbeit Arbeitsuchende, Arbeitslosengeld Alg. II/Sozialgeld)
- Bezüge nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
(Heim- und Pflegekinder)
- Bezüge nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
(Sozialhilfe)
- dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Bezüge nach dem BKKG § 6a (Kinderzuschlag) oder Bezieher von Wohngeld zur
Vermeidung von Hilfebedürftigkeit
3. Bei Kindern mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
benötigen wir das Feststellungsschreiben der Landesschulbehörde (Feststellung eines
Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung).
4. Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, die beide sorgeberechtigt sind, benötigen wir die Unterschrift bzw. die Einverständniserklärung beider Elternteile auf der
Anmeldung.
5. Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, bitten wir um Vorlage des Urteils durch das
Familiengericht.
Oberschule Mittelweser
Am Markt 4
31592 Stolzenau
Der komm. Schulleiter
Tel.: 05761/2469
Fax: 05761/96225
Sekretariat Landesbergen
Tel.: 05025/94175
Fax: 05025/94174
E-Mail: sekretariat@schloss-schule-stolzenau.
www.obs-mittelweser.de

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