Landesbergen, 03.02.2016 Einladung zum Tag der offenen Tür an
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Landesbergen, 03.02.2016 Einladung zum Tag der offenen Tür an
Offene Ganztagsschule mit den Standorten Stolzenau und Landesbergen Oberschule Mittelweser * Am Markt 4 * 31592 Stolzenau Landesbergen, 03.02.2016 Einladung zum Tag der offenen Tür an der OBS Mittelweser Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, die Wahl der passenden weiterführenden Schulform ist für den weiteren schulischen und beruflichen Werdegang Ihres Kindes von großer Bedeutung und bedarf einer sorgfältigen Entscheidung. Um Ihnen bei der schulischen Wahl eine Hilfe zu bieten, möchte die OBS Mittelweser Sie und Ihr Kind/Ihre Kinder zu einem Tag der offenen Tür einladen. An diesem Tag wird die Schulleitung Sie über die OBS Mittelweser informieren. Die einzelnen Fachbereiche werden sich vorstellen. Zudem können Sie und Ihr Kind/Ihre Kinder sich ein Bild von den Räumlichkeiten unserer Schule machen. Kaffee und kleine Snacks werden von den ehrenamtlich tätigen Müttern angeboten. Wir laden Sie und Ihr Kind/Ihre Kinder daher herzlichst zum Tag der offenen Tür am Samstag, den 23.04.2016 von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr in das Gebäude der Oberschule in Landesbergen (Hinter den Höfen 7, 31628 Landesbergen) ein. Mit freundlichen Grüßen D. Seiler, komm. Schulleiter Oberschule Mittelweser Am Markt 4 31592 Stolzenau Der komm. Schulleiter Tel.: 05761/2469 Fax: 05761/96225 Sekretariat Landesbergen Tel.: 05025/94175 Fax: 05025/94174 E-Mail: sekretariat@schloss-schule-stolzenau. www.obs-mittelweser.de Anmeldetermine für den fünften Jahrgang: Donnerstag, den 12.05.2016 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in Landesbergen (Verwaltung im Gebäude der Grund-, Haupt- und Oberschule) Freitag, den 13.05.2016 von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr in Stolzenau (Verwaltung der Realschule Stolzenau) ____________________________________________________________ Für die Anmeldung Ihres Kindes an der Oberschule Mittelweser zum Schuljahr 2016/2017 benötigen wir folgende Unterlagen: 1. Das Originalzeugnis der Klasse 4 (zur Ansicht) 2. Zur Bücherausleihe benötigen wir: - ggf. Schulbescheinigungen der Geschwisterkinder - ggf. aktuellen Leistungsbescheid: Leistungsberechtigt sind Sie, wenn Sie folgende Bezüge bekommen: - Bezüge nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) (Grundsicherung für Arbeit Arbeitsuchende, Arbeitslosengeld Alg. II/Sozialgeld) - Bezüge nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) (Heim- und Pflegekinder) - Bezüge nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) (Sozialhilfe) - dem Asylbewerberleistungsgesetz - Bezüge nach dem BKKG § 6a (Kinderzuschlag) oder Bezieher von Wohngeld zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit 3. Bei Kindern mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf benötigen wir das Feststellungsschreiben der Landesschulbehörde (Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung). 4. Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern, die beide sorgeberechtigt sind, benötigen wir die Unterschrift bzw. die Einverständniserklärung beider Elternteile auf der Anmeldung. 5. Wenn nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, bitten wir um Vorlage des Urteils durch das Familiengericht. Oberschule Mittelweser Am Markt 4 31592 Stolzenau Der komm. Schulleiter Tel.: 05761/2469 Fax: 05761/96225 Sekretariat Landesbergen Tel.: 05025/94175 Fax: 05025/94174 E-Mail: sekretariat@schloss-schule-stolzenau. www.obs-mittelweser.de