Staatl. anerkannte Erzieherin/staatl. anerkannter Erzieher
Transcrição
Staatl. anerkannte Erzieherin/staatl. anerkannter Erzieher
Marie-Elisabeth-Lüders-Oberschule Steinmetzstraße 79 10783 Berlin Tel. 030 2639-166 Fax 030 2639-1672 [email protected] www.melo-berlin.de Berufs- und Ausbildungsinformation Staatl. anerkannte Erzieherin/staatl. anerkannter Erzieher 1. Ziel und Dauer der Ausbildung Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik soll die künftige Erzieherin/den künftigen Erzieher befähigen, selbstständig und eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern wahrzunehmen sowie Spracherwerb und Sprachentwicklung deutscher und ausländischer Kinder und Jugendlicher zu fördern. Die Ausbildung soll die für methodisches sozialpädagogisches Handeln erforderlichen grundlegenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln. Sie dauert drei Jahre und beinhaltet Praxisphasen. 2. Aufgabenbereich einer Erzieherin/eines Erziehers Der Aufgabenbereich der Erzieher/innen umfasst u. a. folgende Tätigkeiten: ganzheitliche Förderung der Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einschließlich der Förderung des Spracherwerbs und der Sprachentwicklung Leitung von Kinder- und Jugendgruppen Beobachten von Kindern und Jugendlichen sowie individuelles Eingehen auf deren Bedürfnisse und Interessen innerhalb der Gruppenarbeit Planen, Initiieren und Anleiten von Aktivitäten und Projekten Reflektieren der eigenen Arbeit und des eigenen Verhaltens Zusammenarbeit mit Kolleginnen/Kollegen und allen am Erziehungsprozess beteiligten Personen und Institutionen (z. B. Eltern, Schule, Jugendhilfe) Typische Einsatzbereiche der Erzieher/innen sind Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten und Hort), Jugendfreizeiteinrichtungen, Kinderhäuser, Jugend- und Kinderheime. 3. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung Die Aufnahmevoraussetzungen unterscheiden sich je nach erreichtem Schulabschluss: Fachhochschulreife, die an einer Fachoberschule für Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt Sozialpädagogik erworben wurde, oder Fachhochschulreife, die an Fachoberschulen in anderen Fachbereichen erworben wurde, und *) Nachweis einer für die Erzieherausbildung förderlichen Tätigkeit oder *) Abitur (Allgemeine Hochschulreife) und Nachweis einer für die Erzieherausbildung förderlichen Tätigkeit (*) ( mindestens 8 Wochen). Eine für die Erzieherausbildung „förderliche Tätigkeit“ ist der Einsatz in der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen von einschlägigen Praktika, ehrenamtliche Mitarbeit in einschlägigen Einrichtungen etc. Die Anerkennung, ob eine nachgewiesene Tätigkeit „förderlich“ ist oder nicht, ist eine Einzelfallentscheidung. oder Seite 1 von 3 mindestens Mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und erfolgreicher Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung oder eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren oder Abschluss einer mindestens 2-jährigen nichteinschlägigen Berufsausbildung oder eine mindestens 4-jährige nichteinschlägige Berufstätigkeit Einschlägige Berufsausbildungen sozialpflegerischen Bereich. und -tätigkeiten umfassen den sozialpädagogischen und Auf die Berufstätigkeit werden die selbstständige Führung eines Haushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen bis zu einem Jahr, ein freiwilliges soziales Jahr oder der Ersatzdienst im sozialen Bereich angerechnet. Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Die Bewerberin/der Bewerber muss psychisch und physisch in der Lage sein, diesen Beruf zu erlernen und ausüben zu können. Wohnsitz im Land Berlin Bewerber/innen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen (z. B. ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Aufenthaltserlaubnis). 4. Ausbildungsverlauf des Studiums an der Fachschule für Sozialpädagogik Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in der Fachschule für Sozialpädagogik dauert insgesamt drei Jahre und wird am Ende dieser drei Jahre mit einer staatlichen Abschlussprüfung und staatlicher Anerkennung beendet. In die dreijährige Ausbildung sind Praxisphasen integriert. Sie sind über den gesamten dreijährigen Ausbildungszeitraum hinweg Studierende ohne Entgeltanspruch. Sie besitzen allerdings bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen über die drei Jahre hinweg einen Anspruch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (siehe dazu Punkt 6 b). Ausbildungsbezogener Unterricht Der Unterricht in unserer Fachschule für Sozialpädagogik wird i.d.R. montags bis freitags in der Zeit zwischen 8.00 und 16.45 Uhr im Umfang von durchschnittlich 30,5 Wochenstunden erteilt. Während des 3-jährigen fachschulischen Studiums gilt die Ferienordnung des Landes Berlin. Der Unterricht wird in den Lernbereichen „Kommunikation und Gesellschaft“, „Sozialpädagogische Theorie und Praxis“, „Musisch-kreative Gestaltung/Bewegung und Spiel“ und „Ökologie und Gesundheit“ sowie „Organisation, Recht und Verwaltung“ durchgeführt. Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife Studierende, die bei Aufnahme der Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik noch nicht die Fachhochschulreife besitzen, können diese während der Ausbildung durch Teilnahme an zusätzlichem Unterricht in Deutsch, Mathematik, einer Naturwissenschaft und Englisch erwerben. Der Zusatzunterricht wird über vier Semester im Durchschnitt mit acht Wochenstunden durchgeführt und endet am Ende des vierten Semesters mit einer Abschlussprüfung in den genannten Fächern. Allerdings erwirbt man die Fachhochschulreife erst mit Bestehen der Abschlussprüfung der Fachschule für Sozialpädagogik am Ende des sechsten Semesters. Der Zusatzunterricht wird in Zeiten außerhalb der regulären Fachschulunterrichtszeiten oder auch samstags und ggf. an einem für das Land Berlin zentralen anderen Schulstandort im Land Berlin durchgeführt. Fachschulpraktika In die Ausbildung sind drei Praxisphasen mit unterschiedlicher Zeitdauer integriert. Während der Praktika in unterschiedlichen und typischen sozialpädagogischen Einsatzbereichen werden die Praktikantinnen/Praktikanten in der Praxisstelle von einer berufserfahrenen sozialpädagogischen Fachkraft angeleitet und von Lehrkräften der Fachschule betreut. An einem Tag in der Woche nehmen die Studierenden am praxisbegleitenden Seminarunterricht teil. Die Arbeitszeit während der Fachschulpraktika beträgt 4/5 der jeweiligen tariflichen Wochenarbeitszeit, die Dienstzeit richtet sich nach den Gegebenheiten der Praxisstelle, der Seminartag gilt als ein voller Arbeitstag. Das erfolgreiche Ableisten der drei Fachschulpraktika während der dreijährigen Ausbildung ist eine der Voraussetzungen für die Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe bzw. für die Zulassung zur Prüfung. Für die Mitarbeit in den Praxisstellen wird kein Entgelt bezahlt. Seite 2 von 3 5. Bewerbung und Aufnahme Bewerbungen werden ab Januar entgegengenommen und bearbeitet. Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich zum Beginn des jeweils kommenden Schuljahres. Folgende Unterlagen sind einzureichen: Aufnahmeantrag Zeugnisse und Nachweise über die Erfüllung der unter Nr. 3 genannten Voraussetzungen tabellarischer Lebenslauf mit eigenhändiger Unterschrift aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister) - am 1. Schultag vorzulegen drei Lichtbilder (auf der Rückseite mit Vornamen und Namen versehen) Nachweis des Berliner Wohnsitzes durch Kopie des Personalausweises oder beglaubigte Kopie der Meldebescheinigung bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit: beglaubigte Kopie der Aufenthaltsgenehmigung oder beglaubigte Kopie der Bescheinigung über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung oder beglaubigte Kopie des Passes mit Sichtvermerk der Ausländerbehörde 6. Kosten / Ausbildungsförderung / spätere Verdienstmöglichkeiten a) Anfallende Kosten im Rahmen der dreijährigen schulischen Ausbildung Der Besuch einer Staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik Berlin ist kostenlos. Es entstehen keine Schulgeldkosten. An den Lernmittelkosten (Bücher usw.) müssen sich die Studierenden bzw. deren Sorgeberechtigten mit bis zu 100 €/Jahr beteiligen, es sei denn, es werden Leistungen nach dem BAföG oder dem SGB o. Ä. bezogen. Nähere Auskünfte dazu erteilen unsere Schulsekretärinnen. Weiterhin sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Kosten für die Gesundheitsuntersuchung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz in Höhe von rund 40 € und für einen "Erste-Hilfe-Kurs" in Höhe von ca. 20,-- € von den Studierenden zu tragen. Unsere Fachschule bemüht sich, die Gebührenkosten für die Studierenden durch die Vereinbarung von Gruppenterminen zu reduzieren. b) Ausbildungsförderung während der dreijährigen Fachschulzeit Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen können Studierende für die Dauer des dreijährigen Fachschulstudiums eine Förderung nach dem BAföG erhalten. Der förderungsrechtliche Status der Fachschule für Sozialpädagogik entspricht dem einer Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluss. Auskünfte über die Förderung erteilen die für den Wohnort der Studierenden jeweils zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung. c) Einkommen einer staatl. anerkannten Erzieherin/eines staatl. anerkannten Erziehers Nach erfolgreicher Beendigung der dreijährigen fachschulischen Ausbildung und Aufnahme einer Vollzeittätigkeit werden Erzieher/innen im Allgemeinen nach BAT VI bezahlt. Ohne Zuschläge für Wechselschichtarbeit, Wochenendarbeit o. Ä. beträgt das monatliche Anfangsgehalt z. B. einer 25-jährigen Erzieherin (verheiratet, 1 Kind) rund 1800 € brutto. Wenn im Einzelfall noch individuelle Fragen unbeantwortet sein sollten, geben wir gerne Auskunft. Bewerberinnen/Bewerber können sich im Schulbüro erkundigen. \\Server2\Datenserver\B5 APVO Sozialpädagogik\Neue AO Sozialpädagogik\Bewerbung\Formulare Bewerbung\Ausbildungsinformationen.doc Seite 2 von 3