Staatl. anerkannte Erzieherin/staatl. anerkannter Erzieher

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Staatl. anerkannte Erzieherin/staatl. anerkannter Erzieher
Marie-Elisabeth-Lüders-Oberschule
Steinmetzstraße 79
10783 Berlin
Tel. 030 2639-166
Fax 030 2639-1672
[email protected]
www.melo-berlin.de
Berufs- und Ausbildungsinformation
Staatl. anerkannte Erzieherin/staatl. anerkannter Erzieher
1. Ziel und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik soll die künftige Erzieherin/den künftigen Erzieher
befähigen, selbstständig und eigenverantwortlich Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben in
sozialpädagogischen Arbeitsfeldern wahrzunehmen sowie Spracherwerb und Sprachentwicklung deutscher
und ausländischer Kinder und Jugendlicher zu fördern. Die Ausbildung soll die für methodisches
sozialpädagogisches Handeln erforderlichen grundlegenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten
vermitteln. Sie dauert drei Jahre und beinhaltet Praxisphasen.
2. Aufgabenbereich einer Erzieherin/eines Erziehers
Der Aufgabenbereich der Erzieher/innen umfasst u. a. folgende Tätigkeiten:
 ganzheitliche Förderung der Entwicklung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen einschließlich
der Förderung des Spracherwerbs und der Sprachentwicklung
 Leitung von Kinder- und Jugendgruppen
 Beobachten von Kindern und Jugendlichen sowie individuelles Eingehen auf deren Bedürfnisse und Interessen
innerhalb der Gruppenarbeit
 Planen, Initiieren und Anleiten von Aktivitäten und Projekten
 Reflektieren der eigenen Arbeit und des eigenen Verhaltens
 Zusammenarbeit mit Kolleginnen/Kollegen und allen am Erziehungsprozess beteiligten Personen und
Institutionen (z. B. Eltern, Schule, Jugendhilfe)
Typische Einsatzbereiche der Erzieher/innen sind Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten und Hort),
Jugendfreizeiteinrichtungen, Kinderhäuser, Jugend- und Kinderheime.
3. Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung
Die Aufnahmevoraussetzungen unterscheiden sich je nach erreichtem Schulabschluss:

Fachhochschulreife, die an einer Fachoberschule für Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt
Sozialpädagogik erworben wurde,
oder
 Fachhochschulreife, die an Fachoberschulen in anderen Fachbereichen erworben wurde, und
*)
Nachweis einer für die Erzieherausbildung förderlichen Tätigkeit
oder
*)
 Abitur (Allgemeine Hochschulreife) und Nachweis einer für die Erzieherausbildung förderlichen Tätigkeit
(*) ( mindestens 8 Wochen). Eine für die Erzieherausbildung „förderliche Tätigkeit“ ist der Einsatz in der
Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen von einschlägigen Praktika, ehrenamtliche Mitarbeit in einschlägigen
Einrichtungen etc. Die Anerkennung, ob eine nachgewiesene Tätigkeit „förderlich“ ist oder nicht, ist eine
Einzelfallentscheidung.
oder
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mindestens Mittlerer Schulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung und
 erfolgreicher Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung oder
 eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren oder
 Abschluss einer mindestens 2-jährigen nichteinschlägigen Berufsausbildung oder
 eine mindestens 4-jährige nichteinschlägige Berufstätigkeit
Einschlägige Berufsausbildungen
sozialpflegerischen Bereich.
und
-tätigkeiten
umfassen
den
sozialpädagogischen
und
Auf die Berufstätigkeit werden die selbstständige Führung eines Haushalts mit mindestens einem
minderjährigen Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen bis zu einem Jahr, ein freiwilliges soziales
Jahr oder der Ersatzdienst im sozialen Bereich angerechnet.
Außerdem müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
 Die Bewerberin/der Bewerber muss psychisch und physisch in der Lage sein, diesen Beruf zu erlernen und
ausüben zu können.
 Wohnsitz im Land Berlin
 Bewerber/innen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit müssen zusätzliche Voraussetzungen erfüllen (z. B.
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, Aufenthaltserlaubnis).
4. Ausbildungsverlauf des Studiums an der Fachschule für Sozialpädagogik
Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in der Fachschule für Sozialpädagogik dauert insgesamt drei Jahre
und wird am Ende dieser drei Jahre mit einer staatlichen Abschlussprüfung und staatlicher Anerkennung beendet.
In die dreijährige Ausbildung sind Praxisphasen integriert. Sie sind über den gesamten dreijährigen
Ausbildungszeitraum hinweg Studierende ohne Entgeltanspruch. Sie besitzen allerdings bei Erfüllung der
persönlichen Voraussetzungen über die drei Jahre hinweg einen Anspruch nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz (siehe dazu Punkt 6 b).

Ausbildungsbezogener Unterricht
Der Unterricht in unserer Fachschule für Sozialpädagogik wird i.d.R. montags bis freitags in der Zeit zwischen 8.00
und 16.45 Uhr im Umfang von durchschnittlich 30,5 Wochenstunden erteilt. Während des 3-jährigen
fachschulischen Studiums gilt die Ferienordnung des Landes Berlin.
Der Unterricht wird in den Lernbereichen „Kommunikation und Gesellschaft“, „Sozialpädagogische Theorie und
Praxis“, „Musisch-kreative Gestaltung/Bewegung und Spiel“ und „Ökologie und Gesundheit“ sowie „Organisation,
Recht und Verwaltung“ durchgeführt.

Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife
Studierende, die bei Aufnahme der Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik noch nicht die
Fachhochschulreife besitzen, können diese während der Ausbildung durch Teilnahme an zusätzlichem
Unterricht in Deutsch, Mathematik, einer Naturwissenschaft und Englisch erwerben. Der Zusatzunterricht
wird über vier Semester im Durchschnitt mit acht Wochenstunden durchgeführt und endet am Ende des
vierten Semesters mit einer Abschlussprüfung in den genannten Fächern. Allerdings erwirbt man die
Fachhochschulreife erst mit Bestehen der Abschlussprüfung der Fachschule für Sozialpädagogik am Ende
des sechsten Semesters. Der Zusatzunterricht wird in Zeiten außerhalb der regulären
Fachschulunterrichtszeiten oder auch samstags und ggf. an einem für das Land Berlin zentralen anderen
Schulstandort im Land Berlin durchgeführt.
 Fachschulpraktika
In die Ausbildung sind drei Praxisphasen mit unterschiedlicher Zeitdauer integriert. Während der Praktika in
unterschiedlichen und typischen sozialpädagogischen Einsatzbereichen werden die Praktikantinnen/Praktikanten
in der Praxisstelle von einer berufserfahrenen sozialpädagogischen Fachkraft angeleitet und von Lehrkräften der
Fachschule betreut. An einem Tag in der Woche nehmen die Studierenden am praxisbegleitenden
Seminarunterricht teil. Die Arbeitszeit während der Fachschulpraktika beträgt 4/5 der jeweiligen tariflichen
Wochenarbeitszeit, die Dienstzeit richtet sich nach den Gegebenheiten der Praxisstelle, der Seminartag gilt als ein
voller Arbeitstag.
Das erfolgreiche Ableisten der drei Fachschulpraktika während der dreijährigen Ausbildung ist eine der Voraussetzungen für die Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe bzw. für die Zulassung zur Prüfung. Für die
Mitarbeit in den Praxisstellen wird kein Entgelt bezahlt.
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5. Bewerbung und Aufnahme
Bewerbungen werden ab Januar entgegengenommen und bearbeitet. Die Aufnahme erfolgt grundsätzlich zum
Beginn des jeweils kommenden Schuljahres.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:







Aufnahmeantrag
Zeugnisse und Nachweise über die Erfüllung der unter Nr. 3 genannten Voraussetzungen
tabellarischer Lebenslauf mit eigenhändiger Unterschrift
aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Auszug aus dem Bundeszentralregister)
- am 1. Schultag vorzulegen
drei Lichtbilder (auf der Rückseite mit Vornamen und Namen versehen)
Nachweis des Berliner Wohnsitzes durch Kopie des Personalausweises oder beglaubigte Kopie der
Meldebescheinigung
bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit: beglaubigte Kopie der Aufenthaltsgenehmigung oder beglaubigte
Kopie der Bescheinigung über den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung oder beglaubigte
Kopie des Passes mit Sichtvermerk der Ausländerbehörde
6. Kosten / Ausbildungsförderung / spätere Verdienstmöglichkeiten
a) Anfallende Kosten im Rahmen der dreijährigen schulischen Ausbildung
Der Besuch einer Staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik Berlin ist kostenlos. Es entstehen keine
Schulgeldkosten. An den Lernmittelkosten (Bücher usw.) müssen sich die Studierenden bzw. deren
Sorgeberechtigten mit bis zu 100 €/Jahr beteiligen, es sei denn, es werden Leistungen nach dem BAföG oder dem
SGB o. Ä. bezogen. Nähere Auskünfte dazu erteilen unsere Schulsekretärinnen. Weiterhin sind mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit die Kosten für die Gesundheitsuntersuchung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1
Infektionsschutzgesetz in Höhe von rund 40 € und für einen "Erste-Hilfe-Kurs" in Höhe von ca. 20,-- € von den
Studierenden zu tragen. Unsere Fachschule bemüht sich, die Gebührenkosten für die Studierenden durch die
Vereinbarung von Gruppenterminen zu reduzieren.
b) Ausbildungsförderung während der dreijährigen Fachschulzeit
Bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen können Studierende für die Dauer des dreijährigen
Fachschulstudiums eine Förderung nach dem BAföG erhalten. Der förderungsrechtliche Status der Fachschule für
Sozialpädagogik entspricht dem einer Berufsfachschule mit berufsqualifizierendem Abschluss. Auskünfte über die
Förderung erteilen die für den Wohnort der Studierenden jeweils zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung.
c) Einkommen einer staatl. anerkannten Erzieherin/eines staatl. anerkannten Erziehers
Nach erfolgreicher Beendigung der dreijährigen fachschulischen Ausbildung und Aufnahme einer Vollzeittätigkeit
werden Erzieher/innen im Allgemeinen nach BAT VI bezahlt. Ohne Zuschläge für Wechselschichtarbeit,
Wochenendarbeit o. Ä. beträgt das monatliche Anfangsgehalt z. B. einer 25-jährigen Erzieherin (verheiratet, 1
Kind) rund 1800 € brutto.
Wenn im Einzelfall noch individuelle Fragen unbeantwortet sein sollten, geben wir gerne Auskunft.
Bewerberinnen/Bewerber können sich im Schulbüro erkundigen.
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