Informationsveranstaltung für
Transcrição
Informationsveranstaltung für
Bildung fördern - Zukunft gestalten Informationsveranstaltung für Schulpflegschaftsvorsitzende zum Thema Inklusion am 10.06.2013, 19:00 bis 20:30 Uhr, Kreisverwaltung Euskirchen Neben 27 ElternvertreterInnen haben an der Veranstaltung drei Vertreter der Agentur für Arbeit (Bereichsleitung, Berufsberatung, Reha-Beratung) sowie der Reha-Berater der Handwerkskammer Aachen teilgenommen. Als Experten unterstützten die Veranstaltung Dr. C. Schürmann, Untere Schulaufsicht Förderschulen, sowie die Inklusionskoordinatorinnen H. FettweißVerbeek und S. Schmitz. Ergänzende Informationen zu dem Vortrag von Dr. Schürmann: Im kommenden Schuljahr werden zusätzlich zu den bereits inklusiv arbeitenden Schulen der SI/SII folgende Schulen Kinder mit Förderbedarf aufnehmen: Gesamtschule Blankenheim, Sekundarschule Mechernich/Kall und verstärkt die Kaplan-Kellermann und die Willi-Graf Realschule Euskirchen. Im Schuljahr 2013/14 werden 75 Kinder mit Förderbedarf in den Regelschulen aufgenommen. 9. Schuländerungsgesetz Herr Dr. Schürmann geht davon aus, dass das Gesetz nach in diesem Jahr im Landtag verabschiedet wird. 9. Schulrechtsänderungsgesetz Regelförderort = allgemeine Schule Förderschule kann von Eltern gewählt werden! Ausnahme: Schüler, die sich und andere gefährden! Mindestgrößen von Förderschulen Verbundschulen: Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung 144 bei Schulneugründung: 216 (plus 50%) Förderschulen ES: 33 Primarstufe 33 Sekundarstufe Bei Schulneugründung: 99 (plus 50%) weiter Informationen zum 9. Schuländerungsgesetz unter: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/ Aktuell werden auf der politischen Ebene im Kreis Euskirchen Gespräche bzgl. der Gründung von Verbundschulen geführt, da ausschließlich die Astrid-LindgrenSchule Schleiden über die o.g. Mindestgröße verfügt. So wird darüber nachgedacht, die Förderschule Dahlem mit der Astrid-Lindgren-Schule Schleiden sowie die Schule am Veybach Mechernich mit der Stephanusschule Zülpich zusammen zu legen. Die Stadt Euskirchen hat diesen Schritt bislang vollzogen und die Matthias-Hagen-Schule und die Schule an der Erftaue zusammengelegt. Bildung fördern - Zukunft gestalten Ergänzende Informationen (Anm.: Fragen, die im Rahmen der Veranstaltung nicht mehr beantwortet werden konnten) 1. Welcher Förderbedarf ist im GU am häufigsten vertreten? Die Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten im Bereich der Lern- und Entwicklungsverzögerungen bilden die weitaus größte Gruppe im 'Gemeinsamen Unterricht'. Innerhalb dieser Gruppe sind Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt 'Lernen' am häufigsten vertreten. 2. Welche Auswirkungen hat der Elternwille auf die Veränderung der Regelschullandschaft? Primarstufe In 21 von 37 Grundschulen des Kreises findet 'Gemeinsamer Unterricht' statt. Sekundarstufe I In den Hauptschulen und der Gesamtschule Weilerswist, werden die meisten Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich der Sekundarstufe I unterrichtet. Auch in einer Realschule werden einzelne Schüler inklusiv/zielgleich beschult. Für das kommende Schuljahr sind Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf auch in 5. Klassen der Sekundarschule in Mechernich/Kall und der Gesamtschule Blankenheim/Nettersheim aufgenommen worden. (*) (**) Sekundarstufe II In den Gymnasien werden einzelne Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf unterrichtet. (**) Hinweis: (*) zieldifferent Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf werden nach den Richtlinien der Förderschulen unterrichtet und erreichen den Abschluss der Förderschule und in Einzelfällen einen, dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss. (**) zielgleich Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf werden nach den Richtlinien der Allgemeinen Schule unterrichtet. Diese Schülerinnen und Schüler können die Abschlüsse der Allgemeinen Schule erreichen. 3. Welche Entwicklungschancen Förderschulen verbleiben? haben die Schüler, die in den Eltern können die Förderschule oder den gemeinsamen Unterricht für ihr Kind wählen. Die Förderschule erfüllt weiterhin ihren Bildungsauftrag und führt zu den entsprechenden Förderschulabschlüssen, bzw. zu einem, dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss. Bildung fördern - Zukunft gestalten 4. Gibt es Elternvertreter im Bildungsbüro? Im März 2013 wurden im Rahmen einer 1. Sitzung mit allen Schulpflegschaftsvorsitzenden sechs Elterndelegierte (je zwei für Grundschule, Förderschule, S I und S II) gewählt, die folgende Aufgaben wahrnehmen: Teilnahme an der einmal im Jahr stattfindenden Bildungskonferenz, Gast in kommender Lenkungskreissitzung des Regionalen Bildungsbüros, Arbeitskreismitglieder. Die Elterndelegierten vertreten hier nicht ihre persönlichen Interessen sondern die der Elternschaft der Schulform, die sie vertreten. Der Informationstransfer an alle Schulpflegschaftsvertreter erfolgt über das Regionale Bildungsbüro an den ihm vorliegenden Mailverteiler (Anm.: Sofern keine private Mailadresse vorhanden ist, werden die Informationen an die Schulen versendet.) 5. Schülerzahlen Förderschüler Primarstufe nicht nach Fördeerschwerpunkten differenziert: GU* Primarstufe 248 GU Sek I 273 GU Gesamt 521 *GU = Gemeinsamer Unterricht Im Sek I Bereich sind folgende Förderschwerpunkte: Emotionale und soziale Entwicklung 71 Lernen 128 Körperliche und motorische Entwicklung 9 Sprache 18 Hören und Kommunikation 10 Sehen 1 SchülerInnen an Förderschulen: gesamt: aufgeschlüsselt: Lernen Emotionale und soziale Entwicklung Sprache 103 Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung 1080 246 232 125 134 Schülerinnen und Schüler mit sonderpäd. Förderbedarf im Kreis insgesamt alle Schulen:1601 Für die Informationen: S. Schmitz, H. Fettweiß-Verbeek, B. Ismar, 17.06.2013.