Informationsveranstaltung für

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Informationsveranstaltung für
Bildung fördern - Zukunft gestalten
Informationsveranstaltung für Schulpflegschaftsvorsitzende zum Thema
Inklusion am 10.06.2013, 19:00 bis 20:30 Uhr, Kreisverwaltung
Euskirchen
Neben 27 ElternvertreterInnen haben an der Veranstaltung drei Vertreter der
Agentur für Arbeit (Bereichsleitung, Berufsberatung, Reha-Beratung) sowie der
Reha-Berater der Handwerkskammer Aachen teilgenommen.
Als Experten unterstützten die Veranstaltung Dr. C. Schürmann, Untere
Schulaufsicht Förderschulen, sowie die Inklusionskoordinatorinnen H. FettweißVerbeek und S. Schmitz.
Ergänzende Informationen zu dem Vortrag von Dr. Schürmann:
Im kommenden Schuljahr werden zusätzlich zu den bereits inklusiv arbeitenden
Schulen der SI/SII folgende Schulen Kinder mit Förderbedarf aufnehmen:
Gesamtschule Blankenheim, Sekundarschule Mechernich/Kall und verstärkt die
Kaplan-Kellermann und die Willi-Graf Realschule Euskirchen.
Im Schuljahr 2013/14 werden 75 Kinder mit Förderbedarf in den Regelschulen
aufgenommen.
9. Schuländerungsgesetz
Herr Dr. Schürmann geht davon aus, dass das Gesetz nach in diesem Jahr im
Landtag verabschiedet wird.
9. Schulrechtsänderungsgesetz
Regelförderort = allgemeine Schule
Förderschule kann von Eltern gewählt
werden!
Ausnahme:
Schüler, die sich und andere gefährden!
Mindestgrößen von
Förderschulen
Verbundschulen: Lernen, Sprache,
emotionale und soziale Entwicklung
144
bei Schulneugründung: 216 (plus 50%)
Förderschulen ES:
33 Primarstufe
33 Sekundarstufe
Bei Schulneugründung: 99 (plus 50%)
weiter
Informationen
zum
9.
Schuländerungsgesetz
unter:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/
Aktuell werden auf der politischen Ebene im Kreis Euskirchen Gespräche bzgl. der
Gründung von Verbundschulen geführt, da ausschließlich die Astrid-LindgrenSchule Schleiden über die o.g. Mindestgröße verfügt. So wird darüber
nachgedacht, die Förderschule Dahlem mit der Astrid-Lindgren-Schule Schleiden
sowie die Schule am Veybach Mechernich mit der Stephanusschule Zülpich
zusammen zu legen. Die Stadt Euskirchen hat diesen Schritt bislang vollzogen
und die Matthias-Hagen-Schule und die Schule an der Erftaue zusammengelegt.
Bildung fördern - Zukunft gestalten
Ergänzende Informationen (Anm.: Fragen, die im Rahmen der Veranstaltung nicht mehr
beantwortet werden konnten)
1.
Welcher Förderbedarf ist im GU am häufigsten vertreten?
Die Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten im Bereich
der Lern- und Entwicklungsverzögerungen bilden die weitaus größte
Gruppe im 'Gemeinsamen Unterricht'. Innerhalb dieser Gruppe sind
Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt 'Lernen' am
häufigsten vertreten.
2. Welche Auswirkungen hat der Elternwille auf die Veränderung der
Regelschullandschaft?
Primarstufe
In 21 von 37 Grundschulen des Kreises findet 'Gemeinsamer Unterricht'
statt.
Sekundarstufe I
In den Hauptschulen und der Gesamtschule Weilerswist, werden die
meisten Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf im Bereich der
Sekundarstufe I unterrichtet. Auch in einer Realschule werden einzelne
Schüler inklusiv/zielgleich beschult. Für das kommende Schuljahr sind
Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf auch in 5. Klassen der
Sekundarschule
in
Mechernich/Kall
und
der
Gesamtschule
Blankenheim/Nettersheim aufgenommen worden.
(*) (**)
Sekundarstufe II
In den Gymnasien werden einzelne Schülerinnen und Schüler mit
Förderbedarf unterrichtet. (**)
Hinweis:
(*) zieldifferent
Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf werden nach den Richtlinien der Förderschulen unterrichtet
und erreichen den Abschluss der Förderschule und in Einzelfällen einen, dem Hauptschulabschluss
gleichwertigen Abschluss.
(**) zielgleich
Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf werden nach den Richtlinien der Allgemeinen Schule
unterrichtet. Diese Schülerinnen und Schüler können die Abschlüsse der Allgemeinen Schule erreichen.
3. Welche Entwicklungschancen
Förderschulen verbleiben?
haben
die
Schüler,
die
in
den
Eltern können die Förderschule oder den gemeinsamen Unterricht für ihr
Kind wählen. Die Förderschule erfüllt weiterhin ihren Bildungsauftrag und
führt zu den entsprechenden Förderschulabschlüssen, bzw. zu einem, dem
Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss.
Bildung fördern - Zukunft gestalten
4. Gibt es Elternvertreter im Bildungsbüro?
Im März 2013 wurden im Rahmen einer 1. Sitzung mit allen
Schulpflegschaftsvorsitzenden sechs Elterndelegierte (je zwei für
Grundschule, Förderschule, S I und S II) gewählt, die folgende Aufgaben
wahrnehmen: Teilnahme an der einmal im Jahr stattfindenden
Bildungskonferenz, Gast in kommender Lenkungskreissitzung des
Regionalen Bildungsbüros, Arbeitskreismitglieder. Die Elterndelegierten
vertreten hier nicht ihre persönlichen Interessen sondern die der
Elternschaft der Schulform, die sie vertreten.
Der Informationstransfer an alle Schulpflegschaftsvertreter erfolgt über
das Regionale Bildungsbüro an den ihm vorliegenden Mailverteiler (Anm.:
Sofern keine private Mailadresse vorhanden ist, werden die Informationen
an die Schulen versendet.)
5. Schülerzahlen Förderschüler
Primarstufe nicht nach Fördeerschwerpunkten differenziert:
GU* Primarstufe 248
GU Sek I 273
GU Gesamt 521
*GU = Gemeinsamer Unterricht
Im Sek I Bereich sind folgende Förderschwerpunkte:
Emotionale und soziale Entwicklung
71
Lernen
128
Körperliche und motorische Entwicklung
9
Sprache
18
Hören und Kommunikation
10
Sehen 1
SchülerInnen an Förderschulen:
gesamt:
aufgeschlüsselt:
Lernen
Emotionale und soziale Entwicklung
Sprache 103
Geistige Entwicklung
Körperliche und motorische Entwicklung
1080
246
232
125
134
Schülerinnen und Schüler mit sonderpäd. Förderbedarf im Kreis insgesamt alle Schulen:1601
Für die Informationen: S. Schmitz, H. Fettweiß-Verbeek, B. Ismar, 17.06.2013.