Elterninformation - Erich Kästner

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Elterninformation - Erich Kästner
Elterninformation
Möglichkeiten
der sonderpädagogischen Förderung
in Hagen, NRW
1. Vorwort
2. Gesetzliche Grundlagen
3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung
Förderung in Allgemeinen Schulen / in Gemeinsamem Unterricht (GU)
Förderung in Förderschulen
4. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen
Förderort (AO-SF)
5. Ablauf des Verfahrens
Impressum:
Hrsg.:
Schulamt für die Stadt Hagen
Red.:
Koordinatoren und Moderatoren für die sonderpädagogische Förderung beim Schulamt für die Stadt
Hagen
Stand 01/2012
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1.
Vorwort
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Sie haben Ihr Kind in Hagen in einer Grundschule angemeldet, oder es besucht bereits eine allgemeine Schule (Grundschule oder weiterführende Schule). Schulleitung
oder Klassenleitung haben mit Ihnen darüber gesprochen, dass Ihr Kind möglicherweise sonderpädagogische Förderung benötigt.
Die Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist kein Aufnahmeverfahren für die Förderschule. Es soll zunächst nur festgestellt werden, ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht oder nicht. Über den Stand des Verfahrens werden Sie
immer wieder informiert. Auch haben Sie die Gelegenheit, Ihre Meinung und Ihre
Wünsche zu äußern. Erst im Anschluss daran wird im Schulamt entschieden, ob eine
Förderung tatsächlich nötig ist und wo sie stattfinden soll.
Zu den gesetzlichen Grundlagen, den Abläufen und den Möglichkeiten für Ihr Kind
soll Ihnen diese Schrift wichtige Informationen geben.
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2.
Gesetzliche Grundlagen
Die schulische Förderung von behinderten Kindern und Jugendlichen ist in der Ausbildungsordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und
die Schule für Kranke gem. § 52 des Schulgesetzes, kurz: AO-SF, geregelt.
Dabei sollen
1) ein (möglicher) sonderpädagogischer Förderbedarf,
2) ein (möglicher) Förderschwerpunkt festgestellt und erst danach
3) die Entscheidung für einen geeigneten Förderort getroffen werden.
Die Förderung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen und in Förderschulen ist grundsätzlich gleichwertig. In
den Bedingungen und der Art der Umsetzung gibt es jedoch Unterschiede.
3.
Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung
3.1
Förderung in allgemeinen Schulen / Gemeinsamer Unterricht (kurz: GU)
Im GU lernen Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam
in einer allgemeinen Schule. Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule Unterstützung durch eine Förderschullehrkraft.
An welcher Grundschule der GU stattfinden kann, entscheidet das Schulamt im Einzelfall.
Kinder mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, Kommunikation und Sprache,
Körperliche und motorische Entwicklung sowie Emotionale und soziale Entwicklung
werden überwiegend nach den Richtlinien der Grundschule unterrichtet.
Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen oder Geistige Entwicklung werden zieldifferent nach den Bildungszielen und Vorgaben der entsprechenden Förderschule
unterrichtet. So bekommen sie z.B. keine Zensuren.
Ebenso kann sonderpädagogische Förderung in der Sekundarstufe I in einer integrativen Lerngruppe durchgeführt werden, wenn die organisatorischen Voraussetzungen
hierfür gegeben sind.
3.2 Förderung in Förderschulen
Die Mehrzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht die Förderschule. Hier haben die Lehrkräfte die Möglichkeit, in kleineren Klassenverbänden
auf den jeweiligen Förderbedarf des Kindes individuell einzugehen.
Förderschulen unterscheiden sich nach der Art ihrer sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und nach ihrem Angebot an Bildungsgängen.
In Hagen gibt es folgende Förderschulen:
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Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
(Klassen 1 bis 10)
August-Hermann-Francke
Selbecker Straße 185
58091 Hagen
Friedrich-vonEugen-Richter-Straße 77-79
Bodelschwingh
58089 Hagen
Fritz-Reuter
Kapellenstraße 75
58099 Hagen
Pestalozzi
Oeger Straße 64
58119 Hagen-Hohenlimburg
Tel.: 79262
Fax: 70040
Tel.: 335063
Fax: 330061
Tel.: 4833290
Fax: 615013
Tel.: 02334/42269
Fax: 02334/3186
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
(Eingangsklasse bis Werkstufe)
Gustav-Heinemann
Franzstraße 79
Tel.: 72766
58091 Hagen
Fax: 70004
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache
(Eingangsklasse bis Klasse 4)
Erich Kästner
Stadionstraße 22
58097 Hagen
Tel.: 81156
Fax: 81079
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
(Klassen 1 bis 10)
Wilhelm Busch
Berchumer Straße 68
Tel.: 53460
58093 Hagen
Fax: 56466
Außerhalb Hagens befinden sich zudem Förderschulen mit weiteren Schwerpunkten:
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören
Westfälische Schule für Schwerhörige,
Hauptstraße 155, 44892 Bochum,
Tel. 0234/92 17 40
Rheinisch-Westfälische Realschule für Hörgeschädigte
Uhlandstraße 88, 44147 Dortmund
Tel.: 0231/99898-0
Westfälische Schule für Gehörlose,
Glückaufsegenstraße 60, 44265 Dortmund
Tel. 0231/77595-10
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen
Martin-Bartels-Schule (Westfälische Schule für Sehbehinderte),
Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund
Tel. 0231/4503-866
Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
Oberlin-Schule, Evangelische Stiftung Volmarstein
Hartmannstraße 18 – 20, 58300 Wetter
Tel.: 02335 / 6393310
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4.
Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen
Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen
Förderort
Jedes Kind – auch ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf – wird mit fünf
oder sechs Jahren schulpflichtig.
Im November des Vorjahres der Einschulung melden Sie Ihr Kind an der gewünschten Grundschule an.
Schon bei der Anmeldung Ihres Kindes können Sie selbst als Eltern bei der Schule,
die Ihr Kind besuchen soll, einen Antrag auf Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Auch ein Schulleiter oder eine Schulleiterin kann dies
zu diesem Zeitpunkt mit Ihrem Einverständnis tun.
Später erfolgt eine Antragstellung entweder durch Sie als Eltern oder aber durch den
Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin. Dies kann jederzeit bis einschließlich der 6.
Klasse erfolgen. In diesem Fall werden Sie selbstverständlich im Vorfeld informiert.
5. Ablauf des Verfahrens
1. Stufe
Es findet ein Gespräch mit Ihnen als Erziehungsberechtigten statt. Danach wird
durch Sie oder die Schulleitung oder die Klassenleitung ein Antrag gestellt. Schon
jetzt können Sie für Ihr Kind GU in einer allgemeinen Schule beantragen.
2. Stufe
Die zuständige Schulaufsicht prüft den Antrag.
Dann werden eine Lehrkraft der allgemeinen Schule (Klassenleitung Ihres Kindes)
und eine Lehrkraft einer Förderschule beauftragt, den sonderpädagogischen Förderbedarf Ihres Kindes zu überprüfen und in einem Gutachten darzulegen.
Die beiden LehrerInnen sind verpflichtet auch mit Ihnen ein Gespräch führen. Dabei informieren sie Sie über die Zwischenergebnisse. Machen Sie unbedingt von diesem Angebot Gebrauch.
3. Stufe
Das Gesundheitsamt lädt Sie mit Ihrem Kind zu einer schulärztlichen Untersuchung
ein. Nehmen Sie bitte unbedingt diesen Untersuchungstermin wahr!
4. Stufe
Die beiden Lehrkräfte werden Ihnen den Inhalt ihres pädagogischen Gutachtens erläutern, Ihre Stellungnahme erbitten und diese schriftlich festhalten. An dieser Stelle
können Sie nochmals Ihren Wunsch bezüglich des Förderortes Ihres Kindes deutlich
machen. Bitte nutzen Sie daher auch diese Mitwirkungsmöglichkeit! Ihre Stellungnahme ist für die anschließende Entscheidung des Schulamtes wichtig.
5. Stufe
Die zuständige Schulaufsicht wird nach Prüfung des pädagogischen Gutachtens entscheiden, ob und in welchem Rahmen eine sonderpädagogische Förderung bei Ihrem Kind stattfinden wird. Dabei wird eine möglichst einvernehmliche Lösung angestrebt.
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Sollten Sie GU beantragt haben, werden nun zunächst die personellen und sächlichen Voraussetzungen zur Förderung in der allgemeinen Schule überprüft.
6. Stufe
Die Schulaufsicht informiert Sie schriftlich über den zukünftigen Förderschwerpunkt
und Förderort Ihres Kindes. Sie haben nun 4 Wochen Zeit, gegen den Bescheid Klage zu erheben.
7. Stufe
Melden Sie Ihr Kind an der benannten Schule an.
Sollten Sie trotz der Beratung durch Schulleitung, KlassenlehrerIn und FörderlehrerIn
noch Fragen haben, sind (in alphabetischer Reihenfolge) Ihre Ansprechpartner die
Lehrkräfte aus dem Team der Koordinatorinnen und Moderatorinnen für sonderpädagogische Förderung:
Henrike Beckenbach
Grundschule Astrid-Lindgren
Tel. 02331 – 77166
Britta Dierkes
Grundschule Henry-van-de-Velde
Tel. 02331 – 3673580
Nicola Howad
Grundschule Hermann-Löns-Schule
Tel. 02331 – 61684
Margret Schmidt
Förderschule August-Hermann-Francke
Tel. 02331 – 2073852
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