Elterninformation - Erich Kästner
Transcrição
Elterninformation - Erich Kästner
Elterninformation Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung in Hagen, NRW 1. Vorwort 2. Gesetzliche Grundlagen 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung Förderung in Allgemeinen Schulen / in Gemeinsamem Unterricht (GU) Förderung in Förderschulen 4. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort (AO-SF) 5. Ablauf des Verfahrens Impressum: Hrsg.: Schulamt für die Stadt Hagen Red.: Koordinatoren und Moderatoren für die sonderpädagogische Förderung beim Schulamt für die Stadt Hagen Stand 01/2012 1 1. Vorwort Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte! Sie haben Ihr Kind in Hagen in einer Grundschule angemeldet, oder es besucht bereits eine allgemeine Schule (Grundschule oder weiterführende Schule). Schulleitung oder Klassenleitung haben mit Ihnen darüber gesprochen, dass Ihr Kind möglicherweise sonderpädagogische Förderung benötigt. Die Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist kein Aufnahmeverfahren für die Förderschule. Es soll zunächst nur festgestellt werden, ob sonderpädagogischer Förderbedarf besteht oder nicht. Über den Stand des Verfahrens werden Sie immer wieder informiert. Auch haben Sie die Gelegenheit, Ihre Meinung und Ihre Wünsche zu äußern. Erst im Anschluss daran wird im Schulamt entschieden, ob eine Förderung tatsächlich nötig ist und wo sie stattfinden soll. Zu den gesetzlichen Grundlagen, den Abläufen und den Möglichkeiten für Ihr Kind soll Ihnen diese Schrift wichtige Informationen geben. 2 2. Gesetzliche Grundlagen Die schulische Förderung von behinderten Kindern und Jugendlichen ist in der Ausbildungsordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke gem. § 52 des Schulgesetzes, kurz: AO-SF, geregelt. Dabei sollen 1) ein (möglicher) sonderpädagogischer Förderbedarf, 2) ein (möglicher) Förderschwerpunkt festgestellt und erst danach 3) die Entscheidung für einen geeigneten Förderort getroffen werden. Die Förderung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in allgemeinen Schulen und in Förderschulen ist grundsätzlich gleichwertig. In den Bedingungen und der Art der Umsetzung gibt es jedoch Unterschiede. 3. Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung 3.1 Förderung in allgemeinen Schulen / Gemeinsamer Unterricht (kurz: GU) Im GU lernen Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in einer allgemeinen Schule. Hierzu erhält die Lehrkraft der allgemeinen Schule Unterstützung durch eine Förderschullehrkraft. An welcher Grundschule der GU stattfinden kann, entscheidet das Schulamt im Einzelfall. Kinder mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, Kommunikation und Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung sowie Emotionale und soziale Entwicklung werden überwiegend nach den Richtlinien der Grundschule unterrichtet. Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen oder Geistige Entwicklung werden zieldifferent nach den Bildungszielen und Vorgaben der entsprechenden Förderschule unterrichtet. So bekommen sie z.B. keine Zensuren. Ebenso kann sonderpädagogische Förderung in der Sekundarstufe I in einer integrativen Lerngruppe durchgeführt werden, wenn die organisatorischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. 3.2 Förderung in Förderschulen Die Mehrzahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht die Förderschule. Hier haben die Lehrkräfte die Möglichkeit, in kleineren Klassenverbänden auf den jeweiligen Förderbedarf des Kindes individuell einzugehen. Förderschulen unterscheiden sich nach der Art ihrer sonderpädagogischen Förderschwerpunkte und nach ihrem Angebot an Bildungsgängen. In Hagen gibt es folgende Förderschulen: 3 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen (Klassen 1 bis 10) August-Hermann-Francke Selbecker Straße 185 58091 Hagen Friedrich-vonEugen-Richter-Straße 77-79 Bodelschwingh 58089 Hagen Fritz-Reuter Kapellenstraße 75 58099 Hagen Pestalozzi Oeger Straße 64 58119 Hagen-Hohenlimburg Tel.: 79262 Fax: 70040 Tel.: 335063 Fax: 330061 Tel.: 4833290 Fax: 615013 Tel.: 02334/42269 Fax: 02334/3186 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (Eingangsklasse bis Werkstufe) Gustav-Heinemann Franzstraße 79 Tel.: 72766 58091 Hagen Fax: 70004 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache (Eingangsklasse bis Klasse 4) Erich Kästner Stadionstraße 22 58097 Hagen Tel.: 81156 Fax: 81079 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (Klassen 1 bis 10) Wilhelm Busch Berchumer Straße 68 Tel.: 53460 58093 Hagen Fax: 56466 Außerhalb Hagens befinden sich zudem Förderschulen mit weiteren Schwerpunkten: Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören Westfälische Schule für Schwerhörige, Hauptstraße 155, 44892 Bochum, Tel. 0234/92 17 40 Rheinisch-Westfälische Realschule für Hörgeschädigte Uhlandstraße 88, 44147 Dortmund Tel.: 0231/99898-0 Westfälische Schule für Gehörlose, Glückaufsegenstraße 60, 44265 Dortmund Tel. 0231/77595-10 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen Martin-Bartels-Schule (Westfälische Schule für Sehbehinderte), Marsbruchstraße 178, 44287 Dortmund Tel. 0231/4503-866 Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Oberlin-Schule, Evangelische Stiftung Volmarstein Hartmannstraße 18 – 20, 58300 Wetter Tel.: 02335 / 6393310 4 4. Das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort Jedes Kind – auch ein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf – wird mit fünf oder sechs Jahren schulpflichtig. Im November des Vorjahres der Einschulung melden Sie Ihr Kind an der gewünschten Grundschule an. Schon bei der Anmeldung Ihres Kindes können Sie selbst als Eltern bei der Schule, die Ihr Kind besuchen soll, einen Antrag auf Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Auch ein Schulleiter oder eine Schulleiterin kann dies zu diesem Zeitpunkt mit Ihrem Einverständnis tun. Später erfolgt eine Antragstellung entweder durch Sie als Eltern oder aber durch den Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin. Dies kann jederzeit bis einschließlich der 6. Klasse erfolgen. In diesem Fall werden Sie selbstverständlich im Vorfeld informiert. 5. Ablauf des Verfahrens 1. Stufe Es findet ein Gespräch mit Ihnen als Erziehungsberechtigten statt. Danach wird durch Sie oder die Schulleitung oder die Klassenleitung ein Antrag gestellt. Schon jetzt können Sie für Ihr Kind GU in einer allgemeinen Schule beantragen. 2. Stufe Die zuständige Schulaufsicht prüft den Antrag. Dann werden eine Lehrkraft der allgemeinen Schule (Klassenleitung Ihres Kindes) und eine Lehrkraft einer Förderschule beauftragt, den sonderpädagogischen Förderbedarf Ihres Kindes zu überprüfen und in einem Gutachten darzulegen. Die beiden LehrerInnen sind verpflichtet auch mit Ihnen ein Gespräch führen. Dabei informieren sie Sie über die Zwischenergebnisse. Machen Sie unbedingt von diesem Angebot Gebrauch. 3. Stufe Das Gesundheitsamt lädt Sie mit Ihrem Kind zu einer schulärztlichen Untersuchung ein. Nehmen Sie bitte unbedingt diesen Untersuchungstermin wahr! 4. Stufe Die beiden Lehrkräfte werden Ihnen den Inhalt ihres pädagogischen Gutachtens erläutern, Ihre Stellungnahme erbitten und diese schriftlich festhalten. An dieser Stelle können Sie nochmals Ihren Wunsch bezüglich des Förderortes Ihres Kindes deutlich machen. Bitte nutzen Sie daher auch diese Mitwirkungsmöglichkeit! Ihre Stellungnahme ist für die anschließende Entscheidung des Schulamtes wichtig. 5. Stufe Die zuständige Schulaufsicht wird nach Prüfung des pädagogischen Gutachtens entscheiden, ob und in welchem Rahmen eine sonderpädagogische Förderung bei Ihrem Kind stattfinden wird. Dabei wird eine möglichst einvernehmliche Lösung angestrebt. 5 Sollten Sie GU beantragt haben, werden nun zunächst die personellen und sächlichen Voraussetzungen zur Förderung in der allgemeinen Schule überprüft. 6. Stufe Die Schulaufsicht informiert Sie schriftlich über den zukünftigen Förderschwerpunkt und Förderort Ihres Kindes. Sie haben nun 4 Wochen Zeit, gegen den Bescheid Klage zu erheben. 7. Stufe Melden Sie Ihr Kind an der benannten Schule an. Sollten Sie trotz der Beratung durch Schulleitung, KlassenlehrerIn und FörderlehrerIn noch Fragen haben, sind (in alphabetischer Reihenfolge) Ihre Ansprechpartner die Lehrkräfte aus dem Team der Koordinatorinnen und Moderatorinnen für sonderpädagogische Förderung: Henrike Beckenbach Grundschule Astrid-Lindgren Tel. 02331 – 77166 Britta Dierkes Grundschule Henry-van-de-Velde Tel. 02331 – 3673580 Nicola Howad Grundschule Hermann-Löns-Schule Tel. 02331 – 61684 Margret Schmidt Förderschule August-Hermann-Francke Tel. 02331 – 2073852 6