Kleine Anfrage

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Kleine Anfrage
Drucksache 16 / 11
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Kleine Anfrage
16. Wahlperiode
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Özcan Mutlu (Bündnis 90/Die Grünen)
vom 12. Juli 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Juli 2007) und Antwort
Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich „Geistige
Entwicklung“ an der Rothenburg-Grundschule
Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre
Kleine Anfrage wie folgt:
1. Wie viele Kinder welcher Jahrgangsstufe haben in
der Rothenburg-Grundschule sonderpädagogischen Förderbedarf?
Zu 1.: An der Rothenburg-Grundschule im Bezirk
Steglitz-Zehlendorf wurden im Schuljahr 2006/07 insgesamt 36 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht gefördert.
Die nachstehende Tabelle gibt Auskunft darüber, wie
sich diese Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen
Jahrgangsstufen verteilen.
Jahrgangsstufen
Schulanfangsphase
(1. und 2. Jahrgang)
3
4
5
6
Schülerinnen und Schüler mit
sonderpädagogischem
Förderbedarf
7
(3 und 4)
8
7
7
7
2. Wie ist die Stundenzumessung für die Integration
von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in
der Rothenburg-Grundschule?
6. Welche Stundenzumessung für die Integration von
Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der
Rothenburg-Grundschule ist für das kommende Schuljahr
geplant?
Zu 2. und 6.: Durch die Außenstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung - Steglitz-Zehlendorf - wurden der Rothenburg-Grundschule für
das Schuljahr 2007/08 156 Lehrerstunden für die sonderpädagogische Förderung und zusätzlich 16 Stunden für
die präventive sonderpädagogische Förderung in der
Schulanfangsphase zugewiesen.
3. Ist dem Senat bekannt, dass die RothenburgGrundschule sich erstmals im Schuljahr 2007/2008 nicht
in der Lage sieht, ein Kind mit sonderpädagogischem
Förderbedarf im Bereich „Geistige Entwicklung“ aufgrund mangelnder LehrerInnen, mangelnder ErzieherInnen und mangelnder räumlicher Ausstattung in die erste
Klasse aufzunehmen?
Zu 3.: Die Lehrer- und Erzieherausstattung wird nach
dem für alle Grundschulen gültigen Schlüssel berechnet,
so auch für die Rothenburg-Grundschule, die die entsprechende Ausstattung erhalten wird.
Die Aufnahme eines Kindes mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ zum Schuljahr 2007/08 konnte an diesem Schulstandort nicht realisiert werden, da für dieses Kind zusätzlich ein erhöhter
pflegerischer Bedarf besteht, dem aber aufgrund der fehlenden räumlichen Voraussetzungen in der RothenburgGrundschule nicht entsprochen werden kann.
In der Rothenburg-Schule sind die Baumaßnahmen,
die mit der Einrichtung des offenen Ganztagsbetriebs und
einer entsprechenden baulichen Erweiterung verbunden
sind, noch nicht abgeschlossen. Bis zur Beendigung der
Baumaßnahmen sind daher räumliche Einschränkungen
unumgänglich.
4. Was plant der Senat, um dieser Situation entgegen
zu wirken?
Zu 4.: Die Lehrer- und Erzieherausstattung wird nach
dem für alle Schulen gültigen Schlüssel berechnet. Die
Schule wird entsprechend ausgestattet. Die Baumaßnahmen haben das Ziel, die Bedingungen für alle an der
Schule angemeldeten Schülerinnen und Schüler zu verbessern.
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Abgeordnetenhaus Berlin – 16. Wahlperiode
Drucksache 16 / 11 022
5. Ist der Senat der Meinung, dass trotz mangelndem
Lehrpersonal und unzureichender räumlicher Ausstattung
eine angemessene Förderung der Schülerinnen und Schüler an der Rothenburg-Grundschule gewährleistet werden
kann? Wenn ja, wie?
Zu 5.: Zur Beantwortung verweise ich auf die Ausführungen zu den Fragen 3 und 4 dieser Anfrage. Eine
angemessene Förderung der Schülerinnen und Schüler ist
gewährleistet.
7. In welchem Umfang ist die Stundenzumessung für
die Integration von Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf an der Rothenburg-Grundschule in den letzten fünf Jahren verringert worden? (bitte differenziert
nach Jahren und Jahrgangsstufen)
Zu 7.: Die gewünschte Aufstellung der für den gemeinsamen Unterricht an der Rothenburg-Grundschule
bereitgestellten Lehrerstundenkontingente mit Differenzierung nach Jahrgangsstufen der letzten fünf Jahre ist
nicht in den Akten der Schulaufsicht dokumentiert,
sondern obliegt der internen Steuerung der Schule.
Berlin, den 08. August 2007
In Vertretung
Eckart R. Schlemm
Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. August 2007)
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