Reglement - Porsche Club CMS

Transcrição

Reglement - Porsche Club CMS
VSPC
PPCS
PPDC
REGLEMENT
2006
PIRELLI
PORSCHE
CUP
SUISSE
Datum
PIRELLI
PORSCHE
DRIVERS
CUP
VSPC
Kalender 2006
Veranstaltung
Organisation
Art des Anlasses
24.
Dijon
PCBA
Freies Training
31.
Hockenheim GP-Kurs (F1)
VSPC / GTP
Rundstrecke 1
01.
Hockenheim GP-Kurs (F1)
VSPC / GTP
Rundstrecke 1
22. + 23.
Frauenfeld
PCL
Slalom 1
20. + 21.
Moudon
CPR
Slalom 2
25. + 26.
Pannoniaring
PSCZ
Rundstrecke 2 / 100 Meilen 1
27.
Saanen
PCZB
Slalom 3
17. + 18.
Romont
CPR
Slalom 4
23. + 24.
Lédenon
CPR
Rundstrecke 3
Juli
01. + 02.
Biere
CPR
Slalom 5
August
11. + 12.
Interlaken
PCZB
Slalom 6
19.
Interlaken Porsche Showtime
PCZB
Gesellschaftlicher Anlass
Dijon
PCZ
Freies Training
08. + 09.
Dijon
PCZ
Rundstrecke 4 / 100 Meilen 2
29. + 30.
Monza
VSPC / GTP
Rundstrecke 5
01.
Monza
VSPC / GTP
100 Meilen 3
14. + 15.
Magny-Cours
CPR
Rundstrecke 6 / 100 Meilen 4
18.
Uusrollete
PPC
St. Gallen
Preisverleihung
März
April
Mai
Juni
September 07.
Oktober
November
Fett gedruckte Veranstaltungen zählen für Wertung PPCS / PPDC
Stand: 18. Februar 2006
VSPC
MOTORSPORT REGLEMENTE 2006
Der Verband Schweizer Porsche Clubs VSPC, als Dachverband der Schweizer Porsche
Clubs, ist für die Belange seiner Sporthoheit ein kooperativer Club zur Auto Sport Schweiz
(GmbH) und der Nationalen Sportkommission NSK.
Das vorliegende Club-Sportreglement gilt für alle sportlichen Veranstaltungen des VSPC,
seiner Mitglieder und Gäste.
Alle Veranstalter sind verpflichtet, die Wettbewerbe nach dem vorliegenden Sportreglement auszuschreiben und in den Ausschreibungsunterlagen darauf hinzuweisen. Ziel des
Club-Sportreglements ist die Gewährleistung der Chancengleichheit aller Teilnehmer, sowie die Förderung des Clubsports mit alltagstauglichen Porsche Fahrzeugen. Ziel der
Wettbewerbe ist das Beherrschen des eigenen Fahrzeuges auf abgeschlossenen Rennstrecken, sowie das Durchführen von Meisterschaften in den nachfolgend genannten Porsche Sportserien:
Pirelli Porsche Cup Suisse
Pirelli Porsche Drivers Cup
PPCS
PPDC
FCPS
REGLEMENT 2006 DU SPORT MOTORISÉ
La Fédération des Clubs Porsche Suisse FCPS, est la société faîtière des Clubs Porsche
Suisses, collaboratrice de l’Auto Sport Suisse (Sàrl) et de la commission sportive nationale (CSN).
Le réglement sportif ci-joint est valable pour toutes les manifestations sportives de la
FCPS, ses membres et invités.
Tous les organisateurs doivent obligatoirement exécuter leurs compétitions sur le réglement ci-joint et de s‘y référer pour toutes publications et inscriptions.
Le but de ce réglement sportif du club, est de donné une chance égale à tous les participants, ainsi que la promotion du sport dans le Club et pouvoir tester les capacités et possibilités des voitures Porsche. Le but des compétitions et de maîtriser son propre véhicule
sur une piste fermée et le déroulement du championnat pour les séries Porsche cidessous:
Pirelli Porsche Cup Suisse
Pirelli Porsche Drivers Cup
PPCS
PPDC
Inhaltsverzeichnis
Reglement PPCS
Seite
A
A1
A2
A3
A4
A5
A6
Ausführungsbestimmungen
Teilnehmer, Fahrzeuge
Technische Fahrzeugkontrolle, Proteste, Sanktionen
Nennung
Ranglisten, Strafzeiten, Preise des Veranstalters
PPCS-Wertung
PPCS-Wertung Clubmeisterschaft
6
6
6
7
8
8
12
B
B1
B2
B 2A
B 3A
B 3B
B4
B 4A
Einstufungsvoraussetzungen für die Klasseneinteilung
Sicherheitsausrüstung (Training, Zeittraining und Rennen)
Freigegebene Änderungen in den Klassen 1 bis 3
Spezielle Bestimmungen für Fahrzeuge der Klasse 3 EVO
Freigegebene Änderungen in der Klasse 4
Freigegebene Änderungen in der Klasse 5
Freigegebene Änderungen in der Klasse 6
Spezielle Bestimmungen für Fahrzeuge der Klasse 6 EVO
15
15
16
19
19
21
22
26
B5
Änderungen mit Höherstufung
26
C
Klasseneinteilung
27
D
Schlussbestimmungen
29
D1
D2
D3
D4
D5
Urtext
Verantwortlichkeit
Haftungsausschluss
Sponsorvereinbarung
Gültigkeit, Dauer
29
29
29
29
30
ANHANG 1 "Klasseneinteilung und Einstufungsvoraussetzungen"
ANHANG 2 "Reifen"
ANHANG 3 "Leistungsprüfung der Motoren"
ANHANG 4 "Technisches Reglement für Langstreckenrennen"
ANHANG 5 "Startprozedere PPCS"
ANHANG 6 "Flaggenzeichen"
71
91
102
107
116
119
Reglement PPDC
A
A1
A2
A3
A4
A5
A6
Grundsatz
Ausführungsbestimmungen
Teilnehmer, Fahrzeuge
Administrative und technische Kontrolle, Sanktionen
Nennung
Ranglisten, Preise
PPDC-Wertung
PPDC-Wertung Clubmeisterschaft
122
122
122
122
123
123
124
126
B
Sicherheit
126
C
C1
C2
C3
C4
C5
C6
Schlussbestimmungen
Urtext
Verantwortlichkeit
Haftungsausschluss
Auskunftsstellen
Sponsorenvereinbarung
Gültigkeit, Dauer
127
127
127
127
127
128
128
Organigramm VSPC
Mitglieder VSPC
138
140
4
5
PORSCHE CUP SUISSE PPCS
A
Ausführungsbestimmungen
A1
Teilnehmer, Fahrzeuge
A 1.1
Alle Teilnehmer die sich gemäss A 1.3 für den PPCS einschreiben, müssen Mitglied in
einem in- oder ausländischen Porsche-Club sein, respektive als Bewerber- oder Gastmitglied aufgeführt werden. Sie müssen im Besitz eines gültigen Führerausweises sein.
Alle Teilnehmer unterstehen dem vorliegenden Reglement!
A 1.2
Sämtliche Teilnehmer müssen im Besitz der vom ASS (Auto Sport Schweiz GmbH) für
die entsprechende Veranstaltung geforderten Lizenz sein. Ausländische Teilnehmer
haben ebenfalls eine Lizenz vorzuweisen, die von demjenigen Automobilclub ausgestellt worden ist, der im entsprechenden Land die Sporthoheit inne hat und die für das
entsprechende Fahrzeug Gültigkeit hat:
Deutschland
DMSB
Frankreich
FFSA
Italien
CSAI
England
RAC
Belgien
RACB
Luxemburg
ACL
Österreich
OSK
Das Einholen von Auslandstartgenehmigungen (sofern vom Veranstalter verlangt) ist
Sache jedes einzelnen Teilnehmers.
A 1.3
Um im PPCS gewertet zu werden, muss sich jeder Teilnehmer mit dem offiziellen Formular anmelden. Es erhalten nur eingeschriebene Fahrer die unter A 5 genannten Preise und Punkte.
A 1.4
Zu den sportlichen Veranstaltungen der CH-Porsche-Clubs, als Mitglieder des VSPC,
sind in den Klassen 1 - 3 nur Porsche zugelassen, die mit einem gültigen Polizeikennzeichen versehen, eingelöst und gemäss den Vorschriften des StvG haftpflichtversichert sind. Für ausländische Fahrzeuge gelten die für das jeweilige Land gültigen Vorschriften. Eine Strassenzulassung für Fahrzeuge der Klassen 3 Evo, 4 (Ausnahme 911
GT3) bis 6 Evo ist nicht erforderlich.
Die EU-Ausführungsbestimmungen gelten für alle Porsche-Fahrzeuge ab Modelljahr
96.
A 1.5
Die Einteilung sowie Pflichtausrüstung der Fahrzeuge erfolgt gemäss B
Einstufungsvoraussetzungen. Sie gelten für Training, Zeittraining und Rennen.
A2
Technische Fahrzeugkontrolle, Proteste, Sanktionen
A 2.1
Jeder Teilnehmer muss vor dem offiziellen Zeittraining die Wagenabnahme, bestehend aus der Dokumentenkontrolle sowie der techn. Fahrzeuginspektion, absolviert
haben. Das Passieren der Wagenabnahme entbindet den Teilnehmer nicht von der
Pflicht, die jeweiligen Klassenvorschriften und Einstufungsvoraussetzungen zu erfüllen
und während der Veranstaltung einzuhalten. Der Wagenpass ist bei der Wagenabnahme vorzulegen. Der techn. Kommissär ist berechtigt, Fahrzeuge deren Vorbereitung
nicht den Ansprüchen des vorliegenden Reglements genügen, in Absprache mit der
Rennleitung des veranstaltenden Clubs, zu suspendieren.
Bei gemischten Veranstaltungen Rundstrecke / Langstrecke muss der Teilnehmer auch
das Langstreckenrennen in den Wagenpass eintragen lassen.
6
Beim 100 Meilen-Rennen von Hockenheim (sofern Teil des Veranstaltungskalenders)
wird die „Technische Fahrzeugkontrolle“ vom FRC in Zusammenarbeit mit dem veranstaltenden Porsche-Club organisiert. Der offizielle Technische Kommissär des VSPC
muss anwesend sein.
A 2.2
Die Organisation der „Techn. Fahrzeugkontrolle“ ist Sache der veranstaltenden Clubs.
Der VSPC stellt dem Veranstalter nach Möglichkeit einen unabhängigen, kompetenten
techn. Kommissär zur Verfügung. Die Entschädigung dieses techn. Kommissars erfolgt
durch den VSPC.
A 2.3
Die Sportkommission des VSPC kann in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter einzelne Fahrzeuge einer Zusatzkontrolle, vor oder nach dem Rennen, unterziehen.
Zusätzlich hat die Sportkommission des VSPC die Möglichkeit, einzelne Fahrzeuge vor
oder während der Saison begründet zu einer Kontrolle aufzubieten. Der technische
Kommissär führt im Auftrag des VSPC diese Zwischenkontrolle auf Kosten des Fahrers
durch, sofern das Fahrzeug nicht konform ist. Ansonsten werden die Kosten vom
VSPC übernommen. Der Beizug einer Vertrauensgarage / Werkstätte des VSPC ist
von Fall zu Fall zu entscheiden.
A 2.4
Strafen:
Gemäss Kapitel XI - Strafen des Internationalen Sportgesetzes FIA, Art. 151 bis 170.
Zusatzstrafe Sperre:
Bei wiederholten Vergehen, schweren, vorsätzlichen Verletzungen des Reglements,
wiederholtem unsportlichen Fahren oder Nichteinhalten von finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem PPCS oder VSPC, kann der Betroffene für eine vom Vorstand des
VSPC festgelegte Frist gesperrt werden. Während dieser Frist ist ihm die Teilnahme an
allen Veranstaltungen des PPCS untersagt.
A 2.5
Proteste:
Gemäss Kapitel XII - Proteste des Internationalen Sportgesetzes FIA, Art. 171 bis 179.
A 2.6
Berufungen:
Gemäss Kapitel XIII - Berufungen des Internationalen Sportgesetzes FIA, Art. 180 bis
191.
A2.7
Gebühren, Kaution, Bussen:
Gemäss Automobilsport Jahrbuch 2005 II - A Gebühren.
A3
Nennung
A 3.1
Nenngeld ist immer Reuegeld und gilt mit der Abgabe der Nennung als geschuldet. Es
bleibt dem veranstaltenden Porsche-Club überlassen, diese Regelung allenfalls im Interesse der Mitglieder liberaler zu gestalten.
A 3.2
Die in den jeweiligen Ausschreibungen genannten Nennschlusszeiten sind verbindlich.
Es ist dem Veranstalter freigestellt, eine verspätete Nennung gegen einen Nenngeldzuschlag entgegenzunehmen.
A 3.3
Mit der Abgabe der Nennung erwächst für den Veranstalter keine Pflicht, diese zu akzeptieren. Bei Rückweisung der Nennung wird der gesamte, eingezahlte Betrag zurückerstattet.
A 3.4
Jeder Fahrer ist für seine Anmeldung an eine Veranstaltung selber verantwortlich. Er
kann den Veranstalter für nicht oder zu spät verschickte Anmeldeformulare nicht verantwortlich machen.
7
A4
Ranglisten, Strafzeiten, Preise des Veranstalters
A 4.1
Bei jeder Veranstaltung wird eine Rangliste erstellt, die sich auf die Klasseneinteilung
abstützt. Nebst Fahrer, Fahrzeug, gefahrener Zeit sowie Strafsekunden, muss die
Clubzugehörigkeit ersichtlich sein.
Bei Co-Veranstaltungen mit anderen Organisatoren, erstellt der veranstaltende Porsche-Club wenn nötig in Zusammenarbeit mit der Sportkommission des VSPC, eine
separate Rangliste.
Die Auswertung der Ranglisten für individuelle Clubmeisterschaften bleibt den einzelnen Clubs, diejenigen für den PPCS der Sportkommission des VSPC vorbehalten.
A 4.2
Bei Rund- und Langstreckenrennen gelten folgende Strafzeiten, die für die Rangierung zu den Fahrzeiten addiert werden:
60 Sekunden für:
Frühstart und / oder abkürzen mit erkennbarer Absicht und / oder Vorteil.
Nicht gewertet wird:
• Wer im gleichen Rennen wiederholt mit erkennbarer Absicht und / oder Vorteil abkürzt.
• Wer den Boxenhalt bei Langstreckenrennen gem. Anhang 4 nicht einhält.
A 4.3
Bei Slaloms gelten folgende Strafzeiten, die für die Rangierung zu den Fahrzeiten
addiert werden:
10 Sekunden für:
Touchieren, Verschieben oder Umwerfen einer Tormarkierung (Start- und Zieldurchlauf
gelten in diesem Sinne ebenfalls als Tore). Bei Kombinationen mit einer Tornummer gilt
diese Strafzeit für jede Markierung innerhalb der Kombination.
30 Sekunden für:
das Durchfahren eines Tores in verkehrter Richtung oder nicht in der vorgeschriebenen
Reihenfolge.
Nicht gewertet wird:
Wer im entsprechenden Lauf ein Tor auslässt.
Bei Fremd-Clubveranstaltungen gilt die dort angewendete Strafzeitenregelung.
A 4.4
Es bleibt dem veranstaltenden Club überlassen, welche Art von Preisen er den Teilnehmern ausrichten will.
A5
PPCS-Wertung
Grundsatz siehe A 1.3!
A 5.1
Wertungsumfang der Rund- und Langstreckenmeisterschaft für die Klassen 1 – 6.
Vorgesehen sind:
6 Rundstreckenrennen
4 Langstreckenrennen
Für die Gesamtwertung werden dabei die 5 besten Rundstrecken- und die 3 besten
Langstreckenresultate addiert.
Falls die Zahl der Rennen ändert, sieht die Wertung wie folgt aus:
1 - 3 Rennen
kein Streichresultat
4 - 8 Rennen
1 Streichresultat
9 Rennen und mehr
2 Streichresultate
Um im PPCS gewertet zu werden, müssen dabei mindestens 3 Ergebnisse vorhanden
sein. Es ist unerheblich, ob es sich dabei um Rundstrecken- oder Langstreckenrennen
handelt.
8
A 5.2
Folgende Preise werden vom VSPC an Fahrer welche gemäss A 5.1 gewertet sind vergeben:
Gesamtwertung pro Klasse
1. Rang
Fr. 1'250.-- und ein Pneugutschein der Firma Pirelli.
2. Rang
Fr. 1'000.-3. Rang
Fr. 750.4. Rang
Naturalpreis
5. Rang
Naturalpreis
Rundstreckenwertung pro Klasse
1. Rang
Fr. 500.2. Rang
Fr. 400.3. Rang
Fr. 300.Langstreckenwertung pro Klasse
1. Rang
Fr. 500.2. Rang
Fr. 400.3. Rang
Fr. 300.Die Preisgelder werden nur ausbezahlt, wenn mindestens 3 Fahrer in einer Klasse gewertet sind!
Die Sportkommission des VSPC entscheidet über weitere Preise endgültig. Die Preise
werden anlässlich der traditionellen „Uusrollete“ verteilt. Ist ein Preisberechtigter nicht
in der Lage, an der „Uusrollete“ seinen Preis persönlich abzuholen, muss er sich
schriftlich beim VSPC entschuldigen und einen Vertreter nennen, der seinen Preis abholt. Geschieht dies nicht, verfällt der Preis an den VSPC!
Rundstreckenwertung
A 5.3
Fahrzeug- und Klassenwechsel
• Ein Fahrzeugwechsel ist innerhalb der gleichen Klasse ohne Einschränkung jederzeit möglich.
• Erfolgt ein Klassenwechsel wird diejenige Klasse, in der mehr Rangpunkte herausgefahren worden sind, zu 100% angerechnet. Die weiteren Klassen werden mit 50%
der herausgefahrenen Rangpunkte angerechnet. In jedem Fall werden die Teilnehmerpunkte gutgeschrieben.
A 5.4
Mehrfachstart (Ein Fahrer fährt auf mehreren Autos an einer Veranstaltung mehrere
Rennen):
• Mehrfachstarts sind möglich, es werden jedoch nur die Punkte der zuerst gefahrenen Klasse angerechnet.
• Betreffend Durchführbarkeit und Felderzusammenstellung entscheidet allein der
Rennleiter des veranstaltenden Porsche Clubs.
A 5.5
Bei Doppelstart (2 Fahrer fahren auf einem Auto an einer Veranstaltung 2 Rennen) gilt
folgende Regelung:
• Doppelstarter der Klassen 1 + 2 starten in der Klasse 3, diejenigen der Klassen 4 + 5
in der Klasse 6 und werden auch dort gewertet.
• Doppelstarter erhalten in ihrer gestarteten Klasse 100% der Rang- und Teilnehmerpunkte im Minimum jedoch die Teilnehmerpunkte gutgeschrieben, sofern sie an der
gleichen Veranstaltung in keiner anderen Klasse gefahren sind.
• Doppelstarter in den Klassen 3 und 6 sind nicht möglich.
• Betreffend Durchführbarkeit und Felderzusammenstellung entscheidet allein der
Rennleiter des veranstaltenden Porsche Clubs.
9
A 5.6
A 5.7
Punkteverteilung
Bei jeder Veranstaltung, welche zum PPCS zählt, werden innerhalb der Klassen 1 - 6
folgende Rangpunkte vergeben:
Rang
Punktzahl
1
2
3
4
5
6
7
8
9
usw.
10
8
6
5
4
3
2
1
0
0
Spezielle Bestimmungen
• Es werden nur Fahrer gewertet, die mindestens 75% der vom Sieger zurückgelegten Runden absolviert haben. Dezimalstellen werden nicht beachtet.
• Jeder Fahrer, der in der Rangliste als gestartet aufgeführt ist, erhält zusätzlich zu
den Rangpunkten 10 Teilnehmerpunkte gutgeschrieben.
• Fahrer, die gemäss A 1.3 nicht eingeschrieben sind, werden im entsprechenden
Rennen rangiert, erhalten aber weder Rang- noch Teilnehmerpunkte, da sie im
PPCS nicht gewertet werden. In solchen Fällen „erben“ die anschliessend klassierten Fahrer die entsprechenden Punkte.
• Wegen Verfälschung des Rennverlaufes dürfen Teilnehmer "Ausser Konkurrenz“
nicht zugelassen werden.
• Bei Klassenwechsel werden die Punkte gem. A 5.3 angerechnet.
• Bei gleicher Punktzahl entscheidet über die Rangfolge das beste Streichresultat,
das Zweitbeste usw. Bei Gleichheit sämtlicher Streichresultate zählt die Anzahl der
besseren Plazierungen.
Langstreckenwertung
A 5.8
A 5.9
Anzahl Fahrer
Das Rennen kann von einem Fahrer allein oder von maximal zwei Fahrern auf dem
gleichen Fahrzeug absolviert werden.
Beim 100 Meilen-Rennen von Hockenheim (sofern Teil des Veranstaltungskalenders)
ist nur ein Fahrer zugelassen.
Punkteverteilung, spezielle Bestimmungen
Bei einem Fahrer gilt A 5.3 Fahrzeugwechsel und A 5.6 Punkteverteilung sinngemäss.
Bei zwei Fahrern gilt folgende Regelung:
• Der in seiner angestammten Klasse fahrende Teilnehmer erhält die Punkte gemäss
A 5.6 Punkteverteilung.
• Der nicht in seiner angestammten Klasse fahrende Teilnehmer erhält die gleiche
Punktzahl (Rang- und Teilnehmerpunkte), wie der in seiner angestammten Klasse
fahrende Teilnehmer, d.h. beide Fahrer erhalten gleich viele Punkte.
• Mindestens ein Fahrer eines Teams muss in seiner angestammten Klasse starten.
• Spezielle Bestimmungen analog A 5.7.
10
A 5.10 Wertungsumfang der Slalommeisterschaft für die Klassen 1 – 6.
Vorgesehen sind:
6 Slaloms
Für die Wertung werden dabei die 5 besten Resultate addiert.
Falls die Zahl der Rennen ändert, sieht die Wertung wie folgt aus:
1 - 3 Rennen
kein Streichresultat
4 - 8 Rennen
1 Streichresultat
9 Rennen und mehr
2 Streichresultate
Um im PPCS gewertet zu werden, müssen dabei mindestens 3 Ergebnisse vorhanden
sein.
A 5.11 Folgende Preise werden vom VSPC an Fahrer welche gemäss A 5.10 gewertet sind
vergeben:
Slalomwertung pro Klasse
1. Rang
Fr. 1'000.2. Rang
Fr. 750.3. Rang
Fr. 500.4. Rang
Naturalpreis
5. Rang
Naturalpreis
Die Preisgelder werden nur ausbezahlt, wenn mindestens 3 Fahrer in einer Klasse gewertet sind!
Die Sportkommission des VSPC entscheidet über weitere Preise endgültig.
Die Preise werden anlässlich der traditionellen „Uusrollete“ verteilt.
Ist ein Preisberechtigter nicht in der Lage, an der „Uusrollete“ seinen Preis persönlich
abzuholen, muss er sich schriftlich beim VSPC entschuldigen und einen Vertreter nennen, der seinen Preis abholt. Geschieht dies nicht, verfällt der Preis an den VSPC!
Slalomwertung
A 5.12 Fahrzeug- und Klassenwechsel
• Ein Fahrzeugwechsel ist innerhalb der gleichen Klasse ohne Einschränkung jederzeit möglich.
• Erfolgt ein Klassenwechsel wird diejenige Klasse, in der mehr Rangpunkte herausgefahren worden sind, zu 100% angerechnet. Die weiteren Klassen werden mit 50%
der herausgefahrenen Rangpunkte angerechnet. In jedem Fall werden die Teilnehmerpunkte gutgeschrieben.
A 5.13 Mehrfachstart (Ein Fahrer fährt auf mehreren Autos an einer Veranstaltung mehrere
Slaloms):
• Mehrfachstarts sind möglich, es werden jedoch nur die Punkte der zuerst gefahrenen Klasse angerechnet.
• Betreffend Durchführbarkeit und Felderzusammenstellung entscheidet allein der
Rennleiter des veranstaltenden Porsche Clubs.
A 5.14 Doppelstart (2 Fahrer fahren auf einem Auto an einer Veranstaltung 2 Rennen)
Bei Doppelstarts gilt, sofern durchführbar, folgende Regelung:
• Beide Fahrer starten in der Klasse in der das Fahrzeug eingeteilt ist, jeweils am Anfang und Ende des Feldes und werden auch dort gemäss A 5.6 gewertet.
• Betreffend Durchführbarkeit und Felderzusammenstellung entscheidet allein der
Rennleiter des veranstaltenden Porsche Clubs.
A 5.15 Punkteverteilung
Bei jeder Veranstaltung, welche zum PPCS zählt, werden innerhalb der Klassen 1 – 6
die Rangpunkte gemäss A 5.6 vergeben:
11
A 5.16 Spezielle Bestimmungen
• Jeder Fahrer, der in der Rangliste als gestartet aufgeführt ist, erhält zusätzlich zu
den Rangpunkten 10 Teilnehmerpunkte gutgeschrieben.
• Fahrer, die gemäss A 1.3 nicht eingeschrieben sind, werden im entsprechenden
Rennen rangiert, erhalten aber weder Rang- noch Teilnehmerpunkte, da sie im PCS
nicht gewertet werden. In solchen Fällen „erben“ die anschliessend klassierten Fahrer die entsprechenden Punkte.
• Bei Klassenwechsel werden die Punkte gem. A 5.12 angerechnet.
• Bei gleicher Punktzahl entscheidet über die Rangfolge das beste Streichresultat,
das Zweitbeste usw. Bei Gleichheit sämtlicher Streichresultate zählt die Anzahl der
besseren Plazierungen.
A6
PPCS-Wertung Clubmeisterschaft
A 6.1
Alle Fahrer die gemäss A 5.1 im PPCS gewertet sind, zählen auch für die Clubmeisterschaft.
A 6.2
Sämtliche Punkte der Einzelwertungen werden addiert und übernommen.
12
13
14
B
Einstufungsvoraussetzungen für die
Klasseneinteilung
B1
Sicherheitsausrüstung (Training, Zeittraining und Rennen)
Die nachfolgenden Vorschriften beziehen sich ausdrücklich auf Veranstaltungen im
Rahmen des PPCS. Sie gelten, wo nicht speziell vermerkt, für Slalom, Rundstrecke
und Langstrecke. Für die Teilnahme an andern Veranstaltungen sind die dort gültigen
Vorschriften massgebend. Das Automobilsport Jahrbuch und das internationale Sportgesetz FIA hat für alle folgenden Artikel immer Vorrang.
B 1.1
Fahrzeuge allgemein
Die minimalen, für die Teilnahme an PPCS-Veranstaltungen notwendigen Sicherheitseinrichtungen sind wie folgt festgelegt:
• Grundsätzlich gilt das Automobilsport Jahrbuch VII Anhang J.
• Sämtliche Fahrzeuge der Klassen 1 - 3 sind mit Originalreserverad auszurüsten.
• Werden die Fahrzeuge mit Sport- oder Rennsitzen ausgerüstet, sind homologierte 4oder 6-Punkt-Gurte obligatorisch. Es gilt Art. 253.6. Die Sitzbefestigungen müssen
Art. 253.16 entsprechen.
• Für Feuerlöscher-Feuerlöschanlagen gilt Art. 253.7. Fest installierte Feuerlöschanlagen gemäss Art. 259.14 sind zugelassen.
• Für Stromkreisunterbrecher gilt Art. 253.13.
• Für Aussenrückspiegel gilt Art 253.9 (Slalom fakultativ).
• Für Abschleppvorrichtungen gilt Art 253.10 (Überstand max. 6 cm). Sie müssen
während Training und Rennen vorne und hinten ordnungsgemäss montiert sein.
• Für Scheiben gilt Art. 253.11.
• Es wird empfohlen, die Gläser aller Beleuchtungseinheiten während der Veranstaltung mit Klarsichtfolie zu überkleben.
• Die serienmässige Scheibenwischeranlage muss zu jeder Zeit der Veranstaltung voll
funktionstüchtig sein.
• Gemäss Newsletter 1/05 der auto sport suisse GmbH sind bei Cabriolets keine zusätzlichen Überrollstrukturen erforderlich. Das Dach ist geschlossen zu halten und
zu verriegeln.
• Schiebedächer und vordere Seitenfenster sind geschlossen zu halten, ausbaubare
Dächer sind einzusetzen.
• Die Türen dürfen nicht verriegelt werden.
• Das Mitführen von Bordwerkzeug und Kompressor ist nicht vorgeschrieben.
B 1.2
Überrollstrukturen
Es gilt Art. 253.8.
B 1.3
Fahrer (-in)
Die minimalen, für die Teilnahme an PPCS-Veranstaltungen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen sind wie folgt geregelt:
• Das Tragen eines hochwertigen Schutzhelmes nach Automobilsport Jahrbuch VII
Anhang J sowie das Anschnallen (min. Y-Gurt) sind beim Befahren der Rennstrecke
vorgeschrieben.
• Bei allen lizenzierten PPCS-Veranstaltungen (Training und Rennen), ist das Tragen
eines von der Norm FIA (min. 1986) homologierten Rennoveralls, inkl. Socken,
Handschuhen und Kopfschutz vorgeschrieben (Slalom fakultativ).
15
B2
Freigegebene Änderungen in den Klassen 1 bis 3
Grundsätze:
Eine Strassenzulassung ist zwingend vorgeschrieben. Der Fahrzeugausweis und das
Abgasdokument werden an der Wagenabnahme periodisch kontrolliert. Für Fahrzeuge
der Klasse 2 sind so genannte Garagen-Nr. zugelassen.
Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten! Die nachfolgend aufgeführten, freigegebenen Änderungen haben, wo nicht anders vermerkt, Gültigkeit in allen
Klassen und bei allen Fahrzeugtypen. Alle Bauteile der sog. Clubsportversionen (z. B.
911 GT3 (996), 911 Carrera RS, 968 CS) dürfen bei den entsprechenden Basisfahrzeugen eingebaut werden. Weitergehende Änderungen führen zur Einstufung in die
Klasse 3 EVO (siehe B 2A). Die Aufzählung ist abschliessend.
B 2.1
Mindestgewicht / Leistungsgewicht
Es gilt das von der Porsche AG typisierte Leergewicht (ab 1997 Leergewicht nach EG
70-156 inkl. 75 kg für Fahrer und Gepäckanteil). Im Anhang 1 sind die 75 kg abgezogen. Für die Bestimmung des Leistungsgewichts gilt die Leistung nach Werk oder nach
CH-Typenschein (siehe Anhang 1). Fehlt beides, so wird dem Homologationsgewicht
oder dem Leergewicht nach Werk der Inhalt des Kraftstofftanks zugerechnet (z.B. 944
Turbo-Cup, Carrera RS 2.7). Das spez. Gewicht des Kraftstoffes wird mit 0,75 angenommen. Die in Anhang 1 angegebenen Werte sind Minimalwerte.
B 2.2
Fahrwerk
Grundsatz:
Die Fahrwerke müssen dem Grundtyp des jeweiligen Modells entsprechen. Anzahl und
Typ der Drehstäbe und Schraubenfedern müssen erhalten bleiben.
Folgendes ist erlaubt:
• Tieferlegung. Die Bodenfreiheit darf während der gesamten Veranstaltung 90 mm
nicht unterschreiten. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur die beweglichen
Aufhängungsteile sowie daran befestigte Bremsluftführungen (Gummilippen).
• Im Bereich der Serieneinstellmöglichkeiten ist die Achsgeometrie frei.
• Distanzscheiben sind zulässig, sofern sie für das betreffende Modell serienmäßig
oder als I-Nr. geliefert werden oder in Verbindung mit bestimmten Rad- / Reifenkombinationen freigegeben sind (siehe Anhang 1).
• Domstreben sind vorn und hinten zulässig. Je Befestigungsseite sind max. 2 Befestigungsbohrungen zulässig.
• Der Ersatz von serienmässigen Gummielementen gegen härtere Materialien ist nicht
erlaubt.
• Das Aushängen der Stabilisatoren ist unter der Voraussetzung erlaubt, dass keine
Teile entfernt werden.
• Der Einbau von härteren Drehstäben ist erlaubt (Ausnahmen siehe unten).
• Stabilisator- und Stossdämpferabstimmung sind frei, wobei die Original Befestigungspunkte, die Original-Federbeine und die Original-Lenker beizubehalten sind
(Ausnahmen siehe unten).
• Die verwendeten Stabilisatoren dürfen nicht verstellbar sein, die Montage an Karosserie und Fahrwerk muss mit Originalteilen erfolgen (Aufarbeiten der serienmässigen
Gummilager oder Verwendung von Originalteilen mit geändertem Innendurchmesser) (Ausnahmen siehe unten).
• Der Einbau von geänderten Federn ist erlaubt (Ausnahmen siehe unten).
• Werden Fahrzeuge mit einem vom Werk typisierten, verstellbaren Sonder- oder
Sportfahrwerk eingesetzt (z.B. M030 für 968 CS, alle Carrera RS), so sind an diesen
Fahrwerken nur die vom Werk vorgesehenen Einstellarbeiten erlaubt, das heisst,
das gesamte Fahrwerk muss im ausgelieferten Zustand belassen werden, jegliche
Bearbeitung zum Zweck von erweiterten Einstellmöglichkeiten ist verboten.
16
• Die vom Kundensport der Fa. Porsche angebotenen Fahrwerksverbesserungen sind
ohne Höherstufung erlaubt.
• Die Fahrwerke des Boxster 1997-, des Boxster S 2000-, des 911 Carrera 1998- (Typ
996), des 911 GT3 (996 / 99+03), des 911 GT3 RS (996 / 03), des 911 Turbo (996 /
2000-), des 911 GT2 (993 + 996 / 95-98 und 01-), des Carrera / Carrera S (997 / 04) und des Cayman S (06-) müssen im Originalzustand belassen werden. Es sind nur
die vom Werk vorgesehenen Einstellarbeiten erlaubt. Vom Werk ausgelieferte Sportfahrwerke sind erlaubt.
• Radlast- und Fahrwerkseinstellungen sind auf dem Rennplatz, während einer Veranstaltung, verboten. Nach Unfällen, kann der techn. Kommissar Ausnahmen gestatten.
• Die Vorderachsquerlenker vom 911 GT3 (996) für den 911 Turbo (996) 2000- sind
erlaubt.
Umbau-Ersatzteilnummern:
Aussenteil links
2x Querlenker Innenteil li + re
996 341 122 90
996 341 441 90
Aussenteil rechts
996 341 121 90
B 2.3
Bremsen
Es sind ausschließlich Serienbremsanlagen zulässig. Die Bremsbeläge und die Bremsflüssigkeit sind freigestellt. Zusätzliche Kühlung ist erlaubt, sofern serienmäßig vorhandene Karosserieöffnungen verwendet werden. Hierzu dürfen z. B. Nebelscheinwerfer
ausgebaut werden. Vom Werk freigegebene und über die AMAG angebotene Zusatzluftführungen für die Bremsenkühlung sind für die entsprechenden Fahrzeuge freigegeben. Der Einbau hat nach den Vorschriften des Werkes zu erfolgen.
Das Entfernen von Bremsschutzblechen ist nicht zulässig, lediglich das Verformen der
Bleche, um die Kühlung zu verbessern.
Werden für ein und denselben Fahrzeugtyp im Lauf der Bauzeit vom Werk verbesserte
Bremsen angeboten, so dürfen diese nachgerüstet werden. Die techn. Vorschriften der
Fa. Porsche sind in diesem Fall bindend.
Das serienmässig eingesetzte ABS kann mittels Schalter ausgeschaltet werden. Serienmässige Überdruckschalter dürfen überbrückt werden.
B 2.4
Felgen, Räder, Reifen
Das Fabrikat der Felgen ist frei, wobei die Felgenbreite, der Felgendurchmesser und
die Einpresstiefe der Serie resp. der vom Werk für den entsprechenden Fahrzeugtyp
freigegebenen Felgen entsprechen muss.
Werden Fahrzeugtypen im Lauf ihrer Produktion mit verschiedenen Kombinationen von
Felgendimensionen ausgeliefert, so sind sämtliche Auslieferungsvarianten mit den entsprechenden Distanzscheiben zugelassen. Das oben Gesagte gilt sinngemäss auch für
nachträgliche Umrüstungen, die offiziell von der Fa. Porsche freigegeben werden.
Stichtag ist das Datum der Veröffentlichung in den „Techn. Informationen“.
Eine Kombination von verschiedenen Varianten am gleichen Fahrzeug ist nicht erlaubt
und führt zur Höherstufung in die Klasse 3 EVO (siehe B 2A).
Für alle Fahrer sind nur die für das jeweilige Veranstaltungsjahr bestimmten Clubsportoder Racingreifen des PPCS gemäss Anhang 2 dieses Reglements zugelassen.
Das Vorheizen und jede chemische Behandlung der Reifen ist verboten.
Die Reifen je Achse müssen identisch sein.
Abweichende Angaben betreffend Dimension usw. in der Klasseneinteilung (Art. C)
gehen vor.
B 2.5
Kupplung, Getriebe
Die Druckplatte und die Kupplungsscheibe sind freigestellt. Der Typ (Trockenscheibe)
und die Anzahl der Kupplungsscheiben müssen beibehalten werden. Sofern von der
Porsche AG freigegeben ist die Umrüstung von ZMS auf starres Schwungrad erlaubt.
Es sind nur Seriengetriebe mit Serienübersetzung (kann bei manchen Modellen nach
Markt variieren) erlaubt. Modifikationen an Gangrädern, Kegel- / Tellerrädern oder
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sonstigen Getriebeteilen sind nicht zulässig. Umrüstung auf Stahl-Synchronringe ist erlaubt. Das Sperrdifferential entsprechend I-Nr. darf nachgerüstet werden.
B 2.6
Motor
Es sind nur die von der Porsche AG für den jeweiligen Typ zugelassenen Motoren im
Serienzustand erlaubt. Als korrekte Serienmotorleistung gilt die Angabe der Porsche
AG (Anhang 1) zuzgl. einer Toleranz von 5%.
Die Klasseneinteilung des PPCS-Reglements basiert auf dem Leistungsgewicht der
einzelnen Fahrzeuge. Bei einer Leistungsüberprüfung auf einem Referenzprüfstand
des PPCS (Anhang 3) gelten folgende Toleranzen:
Leistung:
+/- 5%
innerhalb +/- 5% der Nenndrehzahl
Drehmoment:
+/- 5%
innerhalb +/- 5% der Nenndrehzahl
In diesen Werten sind sämtliche Toleranzen enthalten.
Erlaubt sind sämtliche Einstell- und Wartungsarbeiten gemäss den für den entsprechenden Fahrzeugtyp gültigen KD-Anweisungen der Porsche AG.
Die Leistungssteigerung ab Werk für den 997 S (280 kW / 381 PS) ist erlaubt.
Umbau-Ersatzteilnummern: 997 044 100 00
An der Zündung / Gemischaufbereitung sind keine Änderungen zulässig.
Die Trennung Antrieb / Klimakompressor und sonstiger Pumpen, außer Servopumpe
(Lenkung), ist erlaubt.
Ein zusätzlicher Ölkühler ist in Klasse 2 erlaubt (Größe bzw. Volumen entsprechend
Kits).
Die Verwendung von handelsüblichem Treibstoff ist vorgeschrieben. Im Zweifelsfall gilt
Automobilsport Jahrbuch Anhang J, Art. 252.9.
Die Sportkommission des VSPC ist befugt, von ausgewählten Fahrzeugen eine Leistungsprüfung auf einem Referenzprüfstand des PPCS (Anhang 3) zu verlangen. Der
technische Kommissär organisiert und begleitet im Auftrag des VSPC diese Kontrolle.
Sofern das Fahrzeug zu viel Leistung aufweist, müssen die Kosten vom Fahrer getragen werden. Ansonsten übernimmt sie der VSPC.
Erlaubte Änderungen für die Fahrzeuge der Klasse 2:
• Bei allen Saug- und Turbomotoren mit einer elektronischen Motorsteuerung (Motronic) ist "Chiptuning" erlaubt.
• Bei allen Turbomotoren ist der Ladedruck frei.
• Widerstandsärmere Luftfilter sind erlaubt.
B 2.7
Abgasanlage
Geänderte Abgasanlagen sind ab Krümmer unter folgenden Bedingungen erlaubt:
• Besitzt das Basismodell eine katalytische Abgasreinigung, so darf diese weder weggelassen noch ausser Betrieb gesetzt werden. Die Abgasführung muss auf dem Originalweg erfolgen.
• Die Mündung muss nach hinten gerichtet sein und darf maximal 10 cm unter dem
Wagenboden, bezogen auf die Aussenkontur des Fz enden.
• Der Austausch von serienmässigen Katalysatoren gegen widerstandsärmere Konstruktionen ist nur in der Klasse 2 erlaubt.
• Der in allen Klassen gültige Lärmgrenzwert von 98 + 2 dB (A) nach der Nahfeldmethode der NSK muss, wenn vom Rennstreckenbesitzer verlangt sowie bei allen Slaloms eingehalten werden. (Messdrehzahl = 4500 U/Min.)
• Bei allen anderen Veranstaltungen wo vom Rennstreckenbesitzer keine strengeren
Auflagen gemacht werden, gilt ein Lärmgrenzwert von 104 + 2dB (A). Der organisierende Porsche-Club sollte allenfalls strengere Auflagen in der Ausschreibung bekannt geben.
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B 2.8
Karosserie
Nicht serienmäßige Karosserieteile (Form, Material und Gewicht) sind zulässig, soweit
sie aus dem Lieferprogramm der Porsche AG stammen und für das entsprechende
Modell freigegebenen sind. Sie müssen aber in jedem Fall in der Schweiz zugelassen
sein.
B 2.9
Innenraum
Rennschalensitze für den Fahrer und Beifahrer sind erlaubt (siehe B 1.1).
Sportlenkrad und Nabe sind freigestellt. Im Zweifelsfall gilt Automobilsport Jahrbuch,
Anhang J.
Die Innenbelüftung darf zusätzlich durch Montage eines Belüftungsschlauches für den
Fahrer geändert werden. Empfohlen wird ein flexibler Lüftungsschlauch.
B 2A Spezielle Bestimmungen für Fahrzeuge der Klasse 3 EVO
Grundsatz:
Eine Strassenzulassung ist nicht vorgeschrieben. Es werden keine Vorschriften betreffend Modifikationen gemacht. Jeder Fahrer ist für sein Fahrzeug selber verantwortlich.
Die Fahrzeuge werden im PPCS gewertet. Gefahren wird zwingend mit Clubsportreifen
gemäss Anhang 2 dieses Reglements.
Einstufungsvoraussetzungen:
• Kleineres Leistungsgewicht als in Klasse 3 zugelassen (Anhang 1).
• Im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge die nicht dem vorliegenden Reglement der
Klassen 1 bis 3 entsprechen.
• Fahrzeuge, die auf Grund anderer Reglemente aufgebaut wurden.
• Fahrzeuge deren Modifikationen weitergehen als in den Klassen 1 - 3 erlaubt.
B 3A Freigegebene Änderungen in der Klasse 4
Grundsatz:
Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten!
In dieser Klasse sind nur Fahrzeuge nach Anhang 1 zugelassen. Es gilt die Fahrzeugbeschreibung der Porsche AG gemäss Anhang 1.
Es sind nur Fahrzeuge mit Racing-Reifen gem. Anhang 2 startberechtigt.
In der Klasse 4 gilt das Reglement der Klassen 1 bis 3 sinngemäss, mit folgenden Präzisierungen und zusätzlich erlaubten Änderungen. Weitergehende Änderungen führen
zu Höhereinstufung in die Klasse 6 EVO (siehe B 4A).
Für den Umbau des 911 Carrera RS (964 / 92) auf den Carrera 2 Cup (964 / 90-93) gilt
die Umrüstungstabelle gemäss Anhang 1 und die nachfolgend erlaubten Änderungen.
Der 911 GT3 (996 / 99+03), muss im Originalzustand belassen werden. Es sind nur die
vom Werk vorgesehenen Modifikationen (Kits) und Einstellarbeiten erlaubt. Alle Bauteile der Clubsportversion dürfen bei den Basisfahrzeugen eingebaut werden.
B 3A.1 Mindestgewicht, Leistungsgewicht
Das Mindestgewicht ist ein Leergewicht inkl. der vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung und bezieht sich auf das leere Fahrzeug. Das Fahrzeug ist rennbereit ohne Treibstoff zu wägen. Das Mindestgewicht ist bei der Wagenabnahme mittels aktueller Wiegekarte nachzuweisen. Fehlen diese Daten, so wird das Fahrzeug nicht zum Start zugelassen. Das Mindestgewicht (siehe Anhang 1 Klasseneinteilung und Einstufungsvoraussetzung) darf zu keinem Zeitpunkt der Veranstaltung unterschritten werden. Jegliches Nachfüllen von Flüssigkeiten vor einer Gewichtskontrolle ist verboten.
Das Leistungsgewicht gem. Anhang 1 dieses Reglements ist bindend. Im Zweifelsfall
muss ein aktuelles Leistungsdiagramm gem. B 4.1 vorgelegt werden.
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B 3A.2 Fahrwerk
Grundsatz:
Radlast- und Fahrwerkseinstellungen sind auf dem Rennplatz, während einer Veranstaltung, verboten. Nach Unfällen, kann der techn. Kommissar Ausnahmen gestatten.
Für alle Fz gilt:
• Der Sturz und die Sturzeinstellung sind frei.
• Der Lenkradbegrenzungsanschlag von 7 mm ist erlaubt.
• Der Einbau einer Servolenkung mit elektrischem Antrieb ist für alle Fahrzeuge die
ohne Servolenkhilfe ausgeliefert wurden erlaubt.
Bei den 911 Carrera RS (964 / 92) und 911 Carrera 2 Cup (964 / 90-93) sind an der HA
folgende Änderungen erlaubt:
Umbau-Ersatzteilnummern:
2x Stossdämpfer hinten
2x Hauptfeder hinten
964 333 055 83 R
964 333 533 81 R
2x Hilfsfeder hinten
2x Zwischenring hinten
964 333 543 80 R
993 343 545 70 R
Beim 911 Carrera RS (993 / 95) ist der Einbau des Fahrwerks des 911 Carrera Cup 3.8
(993 / 94-97) gemäss Fahrzeugbeschreibung Porsche Motorsport erlaubt.
Umbau-Ersatzteilnummern:
Stützlager
Stützlager
Mutter
Dämpfer
Dämpfer
6 Kant-Mutter M14
Federteller
Hauptfeder
Hilfsfeder
Stabillager
Federbeilager
Büchse
964 343 049 81
964 343 050 81
900 380 005 09
993 343 509 70
993 343 510 70
999 084 441 09
964 333 523 82
993 343 531 70
993 343 543 70
964 343 791 70
993 333 060 70
993 333 182 70
2x Dämpfer
Federteller
Feder
Zwischenring
Hilfsfeder
Lager Büchse
Dist. Ring
Stabi Lager
Kont. Mutter
Stabi Block
Flansch
Gehänge
993 333 051 70
964 333 523 82
964 343 533 82
993 343 545 70
964 343 543 80
964 333 466 85
964 333 468 70
993 333 792 70
917 333 517 00
993 333 517 70
993 333 635 70
993 333 073 01
Zusätzlich sind beim 911 Carrera RS (993 / 95) erlaubt:
• Der Einbau von geänderten Federn.
• Die Änderung von Zug-/Druckstufen bei den Stossdämpfern.
B 3A.3 Bremsen
Zusatzluftführungen für die Bremsenkühlung an der VA durch die Standlichtgehäuse
sind bei allen Fahrzeugtypen erlaubt.
Beim 911 Carrera RS (993 / 95) darf der Bremsdruckregler an der HA ausgebaut
werden.
Bei den 911 Carrera RS (964 / 92) und 911 Carrera 2 Cup (964 / 90-93) sind an der VA
folgende Änderungen erlaubt:
Umbau-Ersatzteilnummern:
Bremsscheibe links vorne
Bremsscheibe rechts vorne
965 351 045 90
965 351 046 90
Bremszange links vorne
Bremszange rechts vorne
965 351 425 10
965 351 426 10
B 3A.4 Räder, Reifen
Es wird mit Racing-Reifen nach Anhang 2 Reglement Racing-Reifen gefahren.
Zusätzlich erlaubte Änderungen:
• Radnaben aus Stahl an der VA.
• Räder- und Reifendimensionen nach Anhang 1 Klasseneinteilung und Einstufungsvoraussetzung sowie Anhang 2 Reglement Racing-Reifen.
B 3A.5 Motor
Beim 911 Carrera RS (993 / 95) ist der Einbau eines 2. orig. Ölkühlers erlaubt.
Umbau-Ersatzteilnummer:
Ölkühler-Satz links komplett
993 207 022 70
Beim 911 Carrera RS (993 / 95) sind eine starre Motorlagerung erlaubt, das Ölkühler-,
Heizgebläse, der Luftfilter und der Aktivkohlebehälter dürfen ausgebaut werden.
Zusätzlich erlaubte Änderungen mit Ausnahme 911 Carrera 2 Cup 90-93 (964), 911
Carrera Cup 3.8 (993) 94-97, 911 GT3 (996) 99+03 sind:
• Bei allen Saug- und Turbomotoren mit einer elektronischen Motorsteuerung (Motronic) ist "Chiptuning" erlaubt. Bei allen Turbomotoren ist der Ladedruck frei.
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• Widerstandsärmere Luftfilter sind erlaubt.
B 3A.6 Abgasanlage
Geänderte Abgasanlagen sind ab Krümmer unter folgenden Bedingungen erlaubt:
• Besitzt das Basismodell eine katalytische Abgasreinigung, so darf diese weder
weggelassen noch ausser Betrieb gesetzt werden. Die Abgasführung muss auf dem
Originalweg erfolgen.
• Die Mündung muss nach hinten gerichtet sein und darf maximal 10 cm unter dem
Wagenboden, bezogen auf die Aussenkontur des Fz enden.
• Der Austausch von serienmässigen Katalysatoren gegen widerstandsärmere Konstruktionen ist erlaubt (Ausnahme 911 Carrera 2 Cup 90-93 (964), 911 Carrera Cup
3.8 (993) 94-97, 911 GT3 (996) 99+03)
• Der in allen Klassen gültige Lärmgrenzwert von 98 + 2 dB (A) nach der Nahfeldmethode der NSK muss, wenn vom Rennstreckenbesitzer verlangt, eingehalten werden (Messdrehzahl = 4500 U/Min.). Damit diese Werte erreicht werden, dürfen alle
Fahrzeugtypen Endschalldämpfer montieren.
• Bei allen anderen Veranstaltungen wo vom Rennstreckenbesitzer keine strengeren
Auflagen gemacht werden, gilt ein Lärmgrenzwert von 104 + 2dB (A). Der organisierende Porsche-Club sollte allenfalls strengere Auflagen in der Ausschreibung bekannt geben.
B 3A.7 Karosserie
Bei den 911 Carrera RS (964 / 92) und 911 Carrera 2 Cup (964 / 90-93) dürfen beide
Türen aus Alu oder Kunststoff sein.
Die Grösse des Heckspoilers bei den 911 Carrera RS (964 / 92) und 911 Carrera 2
Cup (964 / 90-93) wird wie folgt definiert:
• Max. Breite = Äusserster Punkt der geschlossenen Türen
• Max. Höhe = Höchster Dachpunkt
• Hinterster Punkt = Oberhalb originaler und im Originalzustand montierter Stosstange.
Beim 911 Carrera 2 Cup (964 / 90-93) darf der 92 l Kraftstofftank des 911 Carrera RS
(964 / 92) eingebaut werden. Die Betankung muss auf dem Originalweg mit den Originalteilen erfolgen.
B 3A.8 Innenraum
Bei den 911 Carrera RS (964 / 92) und 911 Carrera RS (993 / 95) darf der Beifahrersitz
ausgebaut werden.
Das Hindurchführen von Luftzuführungen durch den Fahrerraum ist nur für dessen Belüftung bei allen Fahrzeugtypen erlaubt.
B 3B Freigegebene Änderungen in der Klasse 5
Grundsatz:
Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten!
In dieser Klasse sind nur folgende Fahrzeuge zugelassen:
• 996 GT3 Cup (98-04) im Originalzustand (originale Chassis- und Motornr.) nach
Fahrzeugbeschreibung der Porsche AG gemäss Anhang 1. Die Nachrüstung von
Fahrzeugen früherer Modelljahre auf den Stand 2004 ist zulässig. Jegliche Änderungen führen zur Höherstufung in die Klasse 6 EVO (siehe B 4A).
Es sind nur Fahrzeuge mit Racing-Reifen gem. Anhang 2 startberechtigt.
B 3B.1 Mindestgewicht, Leistungsgewicht
Das Mindestgewicht ist ein Leergewicht inkl. der vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung und bezieht sich auf das leere Fahrzeug. Das Leistungsgewicht ist bei der Wa21
genabnahme mittels aktueller Wiegekarte und aktuellem Leistungsdiagramm, gefahren
auf einem Prüfstand gemäss Anhang 3 nachzuweisen. Das Fahrzeug ist rennbereit
ohne Treibstoff zu wägen. Fehlen diese Daten, so wird das Fahrzeug nicht zum Start
zugelassen. Das Mindestgewicht (siehe Anhang 1 Klasseneinteilung und Einstufungsvoraussetzung) darf zu keinem Zeitpunkt der Veranstaltung unterschritten werden. Jegliches Nachfüllen von Flüssigkeiten vor einer Gewichtskontrolle ist verboten.
B 3B.2 Fahrwerk
Radlast- und Fahrwerkseinstellungen sind auf dem Rennplatz, während einer Veranstaltung, verboten. Nach Unfällen, kann der techn. Kommissar Ausnahmen gestatten.
B 3B.7 Abgasanlage
Die Fahrzeuge müssen je nach Auflage der jeweiligen Rennstrecken mit einer Abgasanlage versehen sein, welche die Geräuschgrenzwerte gemäß NSK NahfeldMessmethode erfüllt (98 dB (A) +2 dB (A) + 3% Toleranz). Zugelassen ist ein Endtopf.
Krümmer und Katalysator dürfen nicht abgeändert werden. Die Mündung muss nach
hinten gerichtet sein und darf maximal 10 cm unter dem Wagenboden, bezogen auf die
Aussenkontur des Fz enden.
B 3B.8 Karosserie
Der Tank des 911 GT3 (Basis 89 l) und ein Zusatztank, sowie Schnell- und Sicherheitstankanlagen sind erlaubt, sofern sie den FIA/FT3-Bestimmungen entsprechen. Das
max. Tankvolumen beträgt 100 l. Der Art. 253.14 im Automobilsport Jahrbuch, Anhang
J regelt die notwendigen Details. Fz des MJ ab 2003 müssen mit dem originalen Tank
(89 l) eingesetzt werden.
B 3B.9 Innenraum
Das Hindurchführen von Luftzuführungen durch den Fahrerraum ist nur für dessen Belüftung erlaubt.
B4
Freigegebene Änderungen in der Klasse 6
Grundsätze:
In diese Klasse werden alle Fahrzeuge eingestuft, die über den in den anderen Klassen
erlaubten Umfang hinaus modifiziert wurden, sowie bestimmte Rennfahrzeuge. Es sind
nur Fahrzeuge mit Racing-Reifen startberechtigt.
Zugelassene Rennfahrzeuge:
Modellreihe 964: 911 Cup, 911 Cup 3.8, 911 Carrera RSR 3.8
Modellreihe 993: 911 Cup 3.8, 911 Cup 3.8 RSR, 911 GT2
Modellreihe 996: 911 GT3 Cup, 911 GT3 R, 911 GT3 RS, 911 GT3 RSR
Allgemeines:
Die Fahrzeuge müssen ein Basismodell von Porsche zur Grundlage haben, welches
normal über den Porsche Handelsweg käuflich erworben werden konnte. Es sind ausschliesslich heckangetriebene Fz bis 6 Zylinder Motoren erlaubt.
Karosserie und Motor müssen in ihrer Art zusammengehören, wie sie als Paarung von
Porsche verbaut wurde. Bauart und Kühlmedium des Motors müssen vom Basisfahrzeug übernommen werden und dürfen nicht mit Bauelementen anderer Baureihen oder
anderer Hersteller kombiniert werden (z. B. 964 Basisfahrzeug nur mit luftgekühlten 6
Zylinder Boxer-Motor, keine Turbomotoren in schmaler Karosserie usw.)
Die 911 GT2 (993 / 95-98) und die 911 GT 3 R / RS / RSR müssen im Originalzustand
(originale Chassis- und Motornr.) nach Fahrzeugbeschreibung des Porsche-Werkes
gemäss Anhang 1 eingesetzt werden, wobei alle vom Werk ausgelieferten Evolutionsstufen zugelassen sind.
Ausnahmen:
22
Ausnahmen von diesen Grundsätzen sind bei der Sportkommission des VSPC schriftlich zu beantragen und werden von dieser abschliessend behandelt.
Für Fahrzeuge mit Kompressormotoren gilt das Reglement 1999 B4A.
Eine Datenaufzeichnung (analog z. B. 911 GT3 R / RS / RSR) darf in alle Fahrzeuge
eingebaut werden. Datenübertragung (Telemetrie) ist verboten.
Die nachstehenden technischen Bestimmungen gelten nicht für Fahrzeuge der
folgenden Modellreihen:
993: 911 GT2 (95-98)
996: 911 GT3 Cup modifiziert, 911 GT3 R, 911 GT3 RS, 911 GT3 RSR
B 4.1
Leistungsgewicht, Mindestgewicht:
Das Leistungsgewicht ist auf 2.50 kg/PS bzw. 3.40 kg/kW beschränkt und bezieht sich
auf das leere Fahrzeug. Das Leistungsgewicht ist bei der Wagenabnahme mittels aktueller Wiegekarte und aktuellem Leistungsdiagramm, gefahren auf einem Prüfstand gemäss Anhang 3 nachzuweisen. Das Fahrzeug ist rennbereit ohne Treibstoff zu wägen.
Fehlen diese Daten, so wird das Fahrzeug nicht zum Start zugelassen.
Während der Veranstaltung sind folgende Mindestgewichte jederzeit einzuhalten:
Fahrzeuge mit Turbomotor:
1200 kg
911 Fahrzeuge mit luftgekühlten Saugmotoren:
1040 kg
911 Fahrzeuge mit wassergekühlten Saugmotoren: 1110 kg
Ein zu kleines Leistungsgewicht darf wie folgt korrigiert werden:
• Mit Air – Restriktor
• Mit Zusatzgewicht
Es ist statthaft, das Gewicht durch hinzufügen von Ballast (aus einem oder mehreren
Elementen gebildet) zu ergänzen, vorausgesetzt, dass dieser Ballast aus festen, in einem Stück gefertigten Blöcken besteht, welche mittels Werkzeug auf dem Fahrzeugboden, im Innenraum befestigt werden können. Art und Anbringen des Ballastes, der
sichtbar mitzuführen ist, muss das bequeme Anbringen von Plomben durch den techn.
Kommissär ermöglichen (siehe Automobilsport Jahrbuch Art. 252.2.2).
Unter Einhaltung der obigen Bestimmungen kann auch ein Ersatzrad als Ballast dienen. Jegliches Nachfüllen von Flüssigkeiten vor einer Gewichtskontrolle ist verboten.
B 4.2
Fahrwerk
Grundsatz:
Radlast- und Fahrwerkseinstellungen sind auf dem Rennplatz, während einer Veranstaltung, verboten. Nach Unfällen, kann der techn. Kommissar Ausnahmen gestatten.
Das Radaufhängungskonzept (z. B. McPherson) und die originalen Anlenk- und Befestigungspunkte dürfen nicht geändert werden.
Alle Aufhängungsteile müssen aus einem homogenen metallischen Werkstoff bestehen. Das Verchromen von Aufhängungsteilen ist nicht zulässig.
Gummilager dürfen durch Uniballager ersetzt werden.
Die Fahrzeuge dürfen mit zusätzlichen Stabilisatoren ausgerüstet werden. Pro Achse
darf max. 1 Stabilisator verwendet werden.
Material, Anzahl und Dimension der Federn sind freigestellt. Porsche-Verstellfedern
sind zugelassen.
Es sind maximal 2 Wegedämpfer zugelassen. Die Anzahl der Stossdämpfer darf nicht
geändert werden.
Die Verstellbarkeit von Federn, Stossdämpfern und Stabilisatoren vom Innenraum aus
ist nicht zulässig (Ausnahmen sind von der Porsche AG für das jeweilige Modell freigegeben).
Die Radbefestigung muss Art. 255.5.4 im Automobilsport Jahrbuch, Anhang J entsprechen.
Eine beim Basisfahrzeug vorhandene Servolenkung darf stillgelegt werden. Mechanische Lenkhilfepumpen dürfen durch elektrische Pumpen ersetzt werden. Lenküberset23
zung, Lenkrad und Nabe sind freigestellt. Alle anderen Lenkungsteile müssen Porsche
Originalteile oder Porsche Sportteile sein. Allradlenkung ist nicht zulässig.
B 4.3
Bremsen
Die Bremsanlage ist im Rahmen folgender Parameter freigestellt:
• max. Bremsscheibendurchmesser 380 mm.
• an der Vorderachse max. 6-Kolben Bremssättel, an der Hinterachse max. 4-Kolben
Bremssättel.
• max. 2 Bremsbeläge je Bremssattel.
• Bremsscheiben müssen aus metallischem Werksstoff bestehen. Ausnahmen sind
von Porsche für das jeweilige Modell freigegebene PCCB-Anlagen.
• es muß sich um eine Zweikreisanlage handeln.
• Originale Porsche ABS-Systeme dürfen nachgerüstet oder ausgebaut werden.
B 4.4
Räder und Reifen
Die maximale Breite inkl. Reifen beträgt 12 Zoll, der max. Durchmesser beträgt 18 Zoll.
Es wird mit Racing-Reifen nach Anhang 2 Reglement Racing-Reifen gefahren.
Das Vorheizen und jede chemische Behandlung der Reifen ist verboten.
Die Reifen je Achse müssen identisch sein. Die Radbefestigung ist freigestellt.
B 4.5
Kupplung und Getriebe
Es ist nur Hinterradantrieb erlaubt. Die Zahnräder und das Übersetzungsverhältnis im
Getriebe und Differential sind freigestellt. Die Kupplung ist freigestellt. Die Anzahl der
Gangstufen ist auf max. 6 begrenzt. Sequentielle Getriebe sind verboten.
B 4.6
Motor
4.6.1 Luftgekühlte Saugmotoren
Es gilt die Höchstgrenze von 3‘800 ccm. Es sind keine Air-Restriktoren vorgeschrieben.
Kurbelwelle, Kurbelgehäuse und Zylinderköpfe müssen aus dem Lieferprogramm von
Porsche stammen und dürfen durch Materialabnahme bearbeitet werden.
Die Gemischaufbereitung, Anbauaggregate des Motors, sowie alle sich bewegenden
Teile im Motor sind freigestellt. Austauschbare Lager sind freigestellt.
Es sind Ölpumpen mit max. 3 Absaugstellen im Kurbelgehäuse zulässig.
4.6.2 Turbomotoren
Es gilt die Höchstgrenze von 3‘600 ccm. Das Motoransaugsystem muss mit einem zugefügten, plombierten Air-Restriktor versehen sein. Der maximal zulässige Durchmesser für Monoturbomotoren ist 42.5 mm, für Doppelturbomotoren 29.8 mm pro Turbolader. Diese Durchmesser müssen über eine Länge von 3 mm aufrecht erhalten sein.
Sonstige Regelungen wie unter Punkt 4.6.1.
B 4.7
Abgasanlage
Geänderte Auspuffanlagen sind nur unter folgenden Bedingungen erlaubt:
• Besitzt das Basismodell eine katalytische Abgasreinigung, so darf diese weder weggelassen noch ausser Betrieb gesetzt werden. Der Austausch von serienmässigen
Katalysatoren gegen widerstandsärmere Konstruktionen ist erlaubt.
• Der in allen Klassen gültige Lärmgrenzwert von 98 + 2 dB (A) nach der Nahfeldmethode der NSK muss, wenn vom Rennstreckenbesitzer verlangt, eingehalten werden
(Messdrehzahl = 4500 U/Min.). Damit diese Werte erreicht werden, dürfen alle Fahrzeugtypen Endschalldämpfer montieren.
• Bei allen anderen Veranstaltungen wo vom Rennstreckenbesitzer keine strengeren
Auflagen gemacht werden, gilt ein Lärmgrenzwert von 104 + 2dB (A). Der org. Porsche-Club sollte allenfalls strengere Auflagen in der Ausschreibung bekannt geben.
• Die Mündung muss nach hinten gerichtet sein und darf maximal 10 cm unter dem
Wagenboden, bezogen auf die Aussenkontur des Fz enden.
24
B 4.8
Karosserie
Es sind keine Modifikationen erlaubt, die aus der Kontur des Basisfahrzeugs hinausragen, ausgenommen der Frontspoiler. Er darf gemäß FIA NGT modifiziert werden.
Um Freigang für die Räder der Hinterachse zu schaffen, dürfen die Radhäuser modifiziert werden. Die Modifikation darf ausschließlich diesem Zweck dienen, das verwendete Material muß dem des Basisfahrzeugs hinsichtlich Werkstoff und Materialstärke entsprechen. Als Verbindungstechnik darf ausschließlich Schweißen verwendet werden.
Öffnungen zur Bremsenbelüftung sind freigestellt. Der Frontspoiler unterhalb Radmitte
des Vorderrades ist freigestellt.
Die Grösse des Heckspoilers bei Heckmotorfahrzeugen wird wie folgt definiert:
• Max. Breite = Äusserster Punkt der geschlossenen Türen
• Max. Höhe = Höchster Dachpunkt
• Hinterster Punkt = Oberhalb originaler und im Originalzustand montierter Stosstange.
Zwischen Mitte Vorderachse und Mitte Hinterachse dürfen Unterbodenverkleidungen
angebracht werden, die in ihrer gesamten Ausdehnung parallel zur Straßenoberfläche
verlaufen.
Originale Unterbodenverkleidungen im Bereich Motor und Getriebe dürfen entfernt oder durch Materialabnahme modifiziert werden.
Systeme, die einen Unterdruckeffekt am Wagenboden erzeugen, außer den Karosserieaussenteilen, sind nicht zugelassen.
Die Verglasung und Fahrzeugbelüftung müssen den Vorschriften im Automobilsport
Jahrbuch, Anhang J entsprechen.
Es sind entweder der von der Porsche AG für das Basisfahrzeug typisierte bzw. original
verbaute Tank oder ein FT3 Sicherheitstank gemäss Art. 253.14 im Automobilsport
Jahrbuch, Anhang J. Das maximale Füllvolumen beträgt 100 l.
Eine Überrollvorrichtung gemäss Automobilsport Jahrbuch Anhang J, Art. 253.8 ist vorgeschrieben.
Für Feuerlöscher-Feuerlöschanlagen gilt Art. 253.7. Fest installierte Feuerlöschanlagen
gemäss Art. 259.14 sind zugelassen.
Ein Stromkreisunterbrecher gemäss Automobilsport Jahrbuch Anhang J, Art. 253.13.
ist vorgeschrieben.
Für Abschleppvorrichtungen gilt Art 253.10 (Überstand max. 6 cm). Sie müssen während Training und Rennen vorne und hinten ordnungsgemäss montiert sein.
Es wird empfohlen, die Gläser aller Beleuchtungseinheiten während der Veranstaltung
mit Klarsichtfolie zu überkleben.
Eine Scheibenwischeranlage ist vorgeschrieben (siehe Automobilsport Jahrbuch Anhang J, Art. 255.5.7.2.3.
Aus sicherheitstechnischen Gründen sind sämtliche Erleichterungen an Chassis und
Karosserie strikte verboten.
Die elektrische Anlage muss voll funktionsfähig sein und dem BAV entsprechen.
Die Fahrzeuge dürfen mit einer pneumatischen Hebeanlage ausgerüstet werden.
Sie muss den Einbauanleitungen der Fa. Porsche entsprechen.
B. 4.9 Innenraum
Es muss ein Fahrersitz eingebaut sein, der entweder von Porsche typisiert oder dem
Automobilsport Jahrbuch Anhang J Art. Art. 253.6 entspricht. Das Entfernen von Verkleidungen und Dämmmaterial ist erlaubt. Türverkleidungen können gegen solche aus
Metallblech von mind. 0,5 mm oder aus einem anderen Material mit mind. 2 mm Stärke
ausgetauscht werden.
Ein Sicherheitsgurt gemäss Automobilsport Jahrbuch Anhang J, Art. Art. 253.6 ist vorgeschrieben.
Kontur und Material der Serienschalttafel dürfen nicht geändert werden.
Unter Berücksichtigung von oben gesagtem, sind die Instrumente freigestellt.
25
Das Führen von Flussigkeitsleitungen durch den Innenraum ist erlaubt, jedoch dürfen
nur die Bremsleitungen Verbindungen im Fahrerraum aufweisen. Benzinleitungen dürfen nicht durch den Fahrerraum geführt werden.
Das Hindurchführen von Luftführungen durch den Fahrerraum ist nur für dessen Belüftung erlaubt.
B. 4.10 Sonderbestimmungen für 911 GT2 (993 / 95-98):
Diese Fz. müssen im Originalzustand (originale Chassis- und Motornr.) nach Fahrzeugbeschreibung des Porsche-Werkes gemäss Anhang 1 eingesetzt werden, wobei
alle vom Werk ausgelieferten Evolutionsstufen zugelassen sind. 2 Air-Restriktoren
Ø 28.5 mm vorgeschrieben.
B. 4.11 Sonderbestimmungen für 911 GT3 R / RS (996 / 00-03):
Diese Fahrzeuge dürfen ausschliesslich gemäß Originalbaustand MJ 2000 (Anhang 1)
und MJ 2001 bis 2003. eingesetzt werden. Für die Modelle 02 bis 03 sind sowohl die
ACO- als auch die FIA N GT-Variante zugelassen. Vermischungen beider Varianten
sind verboten. Für die Modelle 02 bis 03 gelten vorläufig die technischen Informationen
des Porsche Werks. Es sind keine Air-Restriktoren vorgeschrieben.
B. 4.12 Sonderbestimmungen für 911 GT3 RSR (996 / 04)
Diese Fahrzeuge dürfen ausschliesslich gemäss Originalbaustand MJ 2004 eingesetzt
werden. Es sind sowohl die ACO- als auch die FIA N GT-Variante zugelassen. Vermischungen beider Varianten sind verboten. Es gelten vorläufig die technischen Informationen des Porsche Werks. Air-Restriktor Ø 30.8 mm vorgeschrieben.
B. 4.13 Sonderbestimmungen für 911 GT3 Cup (996 / 99-) modifiziert:
Fahrzeug dieses Typs dürfen nur mit Bauteilen aus dem Typ 911 GT3 R / RS / RSR
(996 / 00-) modifiziert werden. Weitergehende Modifikationen sind verboten.
B 4A Spezielle Bestimmungen für Fahrzeuge der Klasse 6 EVO
Grundsatz:
Eine Strassenzulassung ist nicht nötig. Es werden keine Vorschriften betreffend Modifikationen gemacht. Jeder Fahrer ist für sein Fahrzeug selber verantwortlich. Die Fahrzeuge werden im PPCS gewertet. Gefahren wird zwingend mit Slicks gemäss Anhang
2 dieses Reglements.
Einstufungsvoraussetzungen:
• Kleineres Leistungsgewicht als in Klasse 6 zugelassen (Anhang 1).
• Im Ausland immatrikulierte Fahrzeuge die nicht dem vorliegenden Reglement der
Klassen 4 bis 6 entsprechen.
• Fahrzeuge, die auf Grund anderer Reglemente aufgebaut wurden.
• Fahrzeuge deren Modifikationen weitergehen als in den Klassen 4 - 6 erlaubt.
B5
Änderungen mit Höherstufung
Grundsatz:
Jede Abweichung gegenüber der Klassenvorschrift gem. B 2 führt zur Einstufung in die
Klasse 3 EVO für Fahrzeuge mit Strassenreifen.
Jede Abweichung gegenüber der Klassenvorschrift gem. B 3A, B 3B und B 4 führt zur
Einstufung in die Klasse 6 EVO für Fahrzeuge mit Slicks.
26
C
Klasseneinteilung
Grundsatz:
Die Klasseneinteilung erfolgt aufgrund des Leistungsgewichtes.
Fahrzeuge, die vom Werk keine Strassenzulassung erhalten, werden zwingend in die
Klassen 4 - 6 eingeteilt. Allfällige Einzelabnahmen führen nicht zu Rückstufungen!
Fahrzeuge der Klassen 1 - 3 fahren mit Clubsportreifen, Fahrzeuge der Klassen 4 - 6
mit Racing-Reifen.
Leistungsgewichte:
Klassen 1-3
Leergewicht gemäss B 2.1 und Anhang 1
Klasse 1
Leistungsgewicht über 3.7 kg/PS (5.03 kg/kW)
Klasse 2
Leistungsgewicht über 3.7 kg/PS (5.03 kg/kW)
Klasse 3
Leistungsgewicht über 2.9 kg/PS (3.94 kg/kW
Klasse 4
Mindestgewicht gemäss B 3A.1 und Anhang 1
Leistungsgewicht über 3.4 kg/PS (4.62 kg/kW)
Klasse 5
Mindestgewicht gemäss B 3B.1 und Anhang 1
Leistungsgewicht über 2.90 kg/PS (3.94 kg/kW)
Klasse 6
Mindestgewicht gemäss B 4.1
Leistungsgewicht über 2.40 kg/PS (3.26 kg/kW)
Für die Bestimmung des Leistungsgewichtes ist in den Klassen 1 bis 3 die Leistung
nach Anhang 1, die Leistungsangabe nach Werk sowie das Leergewicht massgebend.
Für Fahrzeuge der Klasse 3 ist eine aktuelle Wiegekarte vorzuweisen. Zusätzlich kann
die Sportkommission des VSPC ein Leistungsblatt verlangen.
Für die Bestimmung des Leistungsgewichtes in den Klassen 4, 5 und 6 sind Art. B
3A.1, B 3B.1 und B 4.1 sowie die Leistung nach Anhang 1 Klasseneinteilung und Einstufungsvoraussetzung massgebend. Eine aktuelle Wiegekarte (Klassen 4 – 6) und ein
aktuelles Leistungsdiagramm (Klassen 5 + 6) sind zwingend vorgeschrieben.
Leergewicht nach CH-Typenschein (bis MJ 1995)
• betriebsbereites unbesetztes Fahrzeug mit allen Aufbauten
• voller Kraftstofftank
• übliche oder vorgeschriebene Ausrüstungsteile (Notrad, Bordwerkzeug)
• mit allen serienmässigen CH-Ausstattungen
Leergewicht nach DIN 70 020
• Fahrzeug unbesetzt
• gefüllte und geladene Batterie
• alle Schmiermittel auf max., Kühlmittel auf max., Bremsflüssigkeit auf max.
• Original Bordwerkzeug und Notrad
• mind. zu 90% gefüllter Kraftstofftank
Leergewicht nach EG 70-156 (ab MJ 1997)
• Fahrzeug unbesetzt
• gefüllte und geladene Batterie
• alle Schmiermittel auf max., Kühlmittel auf max., Bremsflüssigkeit auf max.
• Original Bordwerkzeug und Notrad
• mind. zu 90% gefüllter Kraftstofftank
• inkl. 75 kg für Fahrer und Gepäckanteil
27
28
D
Schlussbestimmungen
D1
Urtext
Massgebend für die Auslegung dieses Reglements ist der deutsche Text.
D2
Verantwortlichkeit
In Reglementsfragen ist die Sportkommission des VSPC während des Jahres Ansprechpartner für Dritte.
Die Auslegung einzelner Artikel dieses Reglements bleibt der Sportkommission des
VSPC ausdrücklich vorbehalten, sie entscheidet nach dem Gesichtspunkt: „Sinn des
Reglements“.
Änderungen am vorliegenden Reglement sind während der Gültigkeitsdauer nur möglich, wenn die Sicherheit von Teilnehmern und Veranstaltern gefährdet ist oder vom
Werk spezielle, fahrzeugspezifische Empfehlungen erfolgen.
D3
Haftungsausschluss
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die
alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder den von ihnen
benutzten Fahrzeuge verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss
vereinbart wird. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung oder Einschreibung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang
mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen:
• Den VSPC und seinen Mitgliedern, deren Präsidenten, Geschäftsführer und Mitglieder, die gesetzlichen Vertreter dieser Vereine, den Veranstalter, die Sportwarte, die
Rennstreckeneigner, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der
Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Strassenbaulastträger,
soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung benutzten Strassen samt Zubehör verursacht werden, die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller
zuvor genannten Personen und Stellen, gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber,
Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den
eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer und eigene Helfer verzichten
sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe des Einschreibungsantrages / Nennung allen
Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere
sowohl für Schadenersatzansrüche aus vertraglicher als auch ausservertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Fahrer und Bewerber die nicht
Eigentümer des bei der Veranstaltung eingesetzten Fahrzeuges sind versichern, dass
der tatsächliche Eigentümer den oben erklärten Haftungsausschluss kennt und sich
dieser Erklärung unterwirft.
D4
Sponsorvereinbarung
Die vom VSPC mit den Sponsoren ausgehandelten Vereinbarungen sind für alle lizenzierten Fahrer verbindlich. Aufgrund dieser Vereinbarungen verpflichten sich die Fahrer, dass an sämtlichen Veranstaltungen die vorgeschriebenen Werbeaufschriften in
Zeittraining und Rennen angebracht sind. Es ist grundsätzlich untersagt, am Fahrzeug
Werbung für Konkurrenzfabrikate der VSPC-Sponsoren anzubringen. Verstösst der
Fahrer gegen diese Vorschrift, wird er von der Wagenabnahme nicht zum Start zugelassen, resp. seine Ergebnisse werden zur Rückvergütung und Jahreswertung nicht
angerechnet.
29
D5
Gültigkeit, Dauer
Das vorliegende Reglement hat für alle im Rahmen des PPCS organisierten Veranstaltungen bis 31. Dezember 2006 Gültigkeit. Das vorliegende Reglement wurde vom Vorstand des VSPC am 23. Januar 2006 verabschiedet.
Die Sportkommission
Peter Meister
Xavier Penalba
R. Feller
E. Mancosu
Verantwortlicher Sportreglemente
Sportwart
Ständiges Mitglied
Mitglied
A. Kubli
konsultatives Mitglied
30
Anhang 1
PIRELLI PORSCHE CUP SUISSE REGLEMENT 2006
Klasseneinteilung und Einstufungsvoraussetzungen
Annex 1
Réglement PIRELLI PORSCHE CUP SUISSE 2006
Repartition des classes et conditions d'admission
71
Fahrzeugtyp
Type de véhicule
Baujahr
Gewicht kg
Leistung PS/kW
année de
construction
Poids kg
Puissance ch/kW
Leistungsgewicht
kg/PS
kg/kW
Poids/puissance
kg/ch
kg/kW
Einstufungsvoraussetzung
Conditions d’admission
911 Carrera TS-Nr. 1P50 63
und 911 Carrera 4 TS-Nr. 1P50 70
- VA 205/55-16 auf 7x16 ET55
- HA 245/45-16 auf 9x16 ET70
oder:
- VA 205/50-17 auf 7x17 ET55
- HA 255/40-17 auf 9x17 ET70
- Original-Sportfahrwerk erlaubt
911 Carrera 4 3.6 TS-Nr. 1P50 83 und
911 Carrera 3.6 TS-Nr. 1P50 81 und
911 Carrera S 3.6 TS Nr. 1PF3 02 und
911 Carrera 4s 3.6 TS-Nr. 1P50 80 und
911 Carrera 4 3.8 TS-Nr. 1P50 89 und
911 Carrera 3.8 TS-Nr. 1P50 87 und
911 Carrera 4s 3.8 TS-Nr. 1P50 86
- VA 205/50-17 auf 7x17 ET 55
- HA 255/40-17 auf 9x17 ET 55
oder
- VA 225/40-18 auf 8x18 ET52
- HA 265/35-18 auf 10x18 ET 65
- HA 285/30-18 auf 10x18 ET40 für 911 Carr.S
- Original Sportfahrwerk erlaubt
- ab 1997 mit verschiedenen Spoilervarianten lieferbar
911 Carrera 1994 TS-Nr. 1P5063
et 911 Carrera 4 TS-Nr. 1P5070
- AV 205/55-16 sur 7x16 ET55
- AR 245/45-16 sur 9x16 ET70
ou:
- AV 205/50-16 sur 7x17 ET55
- AR 255/40-17 sur 9x17 ET70
- suspension sportive d'origine autorisée
911 Carrera 4 3.6 TS-Nr. 1P5083 et
911 Carrera 3.6 TS-Nr. 1P5081 et
911 Carrera S 3.6 TS Nr. 1PF3 02 et
911 Carrera 4s 3.6 TS-Nr. 1P5080 et
911 Carrera 4 3.8 TS-Nr. 1P5089 et
911 Carrera 3.8 TS-Nr. 1P5087 et
911 Carrera 4s 3.8 TS-Nr. 1P5086
- AV 205/50-17 sur 7x17
- AR 255/40-17 sur 9x17
ou:
- AV 225/40-18 sur 8x18
- AR 265/35-18 sur 10x18
- AR 285/30-18 sur 10x18 pour 911 Carr. S
- suspension sportive d'origine autorisée
- dés 1997 livrable avec diférentes variantes de speuler
911 Carrera TS-Nr. 1PF3 20 / 33 / 38 / 45 / 51 / 57
- VA 205/50-17 auf 7x17 ET55
- HA 255/40-17 auf 9x17 ET55
oder:
- VA 225/40-18 auf 7.5x18 ET50, 8x18 ET 52
- HA 265/35-18, 285/30-18 auf 10x18 ET 65
- Original Sportfahrwerk erlaubt
911 Carrera TS-Nr. 1PF3 20 / 33 / 38 / 45 / 51 / 57
- AV 205/50-17 sur 7x17 ET55
- AR 255/40-17 sur 9x17 ET55
ou:
- AV 225/40-18 sur 7.5x18 ET50, 8x18 ET 52
- AR 265/35-18, 285/30-18 sur 10x18 ET 65
- suspension sportive d'origine autorisée
KLASSE 1
über/plus grand que
3.70
5.03
5.13
6.97
5.22
7.10
285/210
4.98
6.76
1395
285/210
4.90
6.66
96-98
1450
285/210
5.08
6.90
97-98
1400 min.
285/210
4.91
6.66
96-97
1420
300/221
4.73
6.43
96-97
1395 min.
300/221
4.65
6.31
96-98
1450
300/221
4.83
6.56
911 Carrera (993)
94-95
1395
911 Carrera 4 (993)
94-95
1420
911 Carrera 4 3.6 (993)
96-97
1420
911 Carrera 3.6 (993)
96-97
911 Carrera 4S 3.6
(993)
911 Carrera S 3.6
(993)
272/200
272/200
911 Carrera 4 3.8 (993)
911 Carrera 3.8 (993)
911 Carrera 4S (993)
97-98
1400 min.
300/221
4.67
6.33
911 Carrera S 3.8
(993)
98-
1320 min.
300/221
4.40
5.97
911 Carrera (996)
99-
1320 min.
320/235
4.13
5.62
911 Carrera S (996)
01-
1345 min.
320/235
4.20
5.72
911 Carrera (996)
911 Carrera 4 (996)
0299-
1345 min.
1375 min.
345/254
300/221
3.90
4.58
5.30
6.22
911 Carrera 4 (996)
01-
1405 min.
320/235
4.63
6.30
911 Carrera 4 (996)
02-
1405 min.
345/254
4.07
5.53
911 Carrera 4 S (996)
99-
1375 min.
320/235
4.30
5.85
911 Carrera 4 S (996)
01-
1470 min.
320/235
4.59
6.26
911 Carrera 4 S (996)
02-
1470 min.
345/254
4.26
5.79
911 Carrera (997)
04-
1395 min.
325/239
4.29
5.84
911 Carrara S (997)
04-
1420 min.
355/261
4.00
5.44
Für hier nicht aufgeführte ältere Modelle siehe Anhang 1 zum PCS-Reglement 1996 - 2004
911 Carrera TS-Nr. 1PF3 39 / 46 / 52 / 58
- VA 205/50-17 auf 7x17 ET55
- HA 255/40-17 auf 9x17 ET55
oder:
- VA 225/40-18 auf 7.5x18 ET50, 8x18 ET 52
- HA 265/35-18, 285/30-18 auf 10x18 ET 65
- Original Sportfahrwerk erlaubt
911 Carrera TS-Nr. 1PF3 35 / 56 / 62
- VA 205/50-17 auf 7x17 ET55
- HA 255/40-17 auf 9x17 ET55
oder:
- VA 225/40-18 auf 7.5x18 ET50, 8x18 ET 52
- HA 265/35-18, 285/30-18 auf 10x18 ET 65
- Original Sportfahrwerk erlaubt
911 Carraera TS-Nr. 1PF3 78
- VA 235/40-18 auf 8x18 ET57
- HA 265/40-18 auf 10x18 ET 58
oder :
- VA 235/35-19 auf 8x19 ET 57
- HA 295/30-19 auf 11x19 ET67
911 Carrera S TS-Nr. 1PF3 79
- VA 235/35-19 auf 8x19 ET 57
- HA 295/30-19 auf 11x19 ET67
- Leistungssteigerung ab Werk zugelassen
Pour les modèles plus anciens, voir annexe 1 du règlement PCS 1996
Fahrzeugtyp
Type de véhicule
Baujahr
Gewicht kg
Leistung PS/kW
année de
construction
Poids kg
Puissance ch/kW
Leistungsgewicht
kg/PS
kg/kW
Poids/puissance
kg/ch
kg/kW
Einstufungsvoraussetzung
Conditions d’admission
968 und 968 CS
TS-Nr. 1P5047, 1P50 61, 1P50 65
- VA 205/55-16 auf 7J ET55
- HA 225/50-16 auf 8J ET52
oder
- VA 225/45-17 auf 7 1/2J (ET65)
- HA 255/40-17 auf 9J (ET55)
- Sonderfahrwerk M030 erlaubt
- 968 CS: Sportkupplung M006 erlaubt
Boxster TS Nr. 1PF3 01
- VA 205/55-16 auf 6J ET50
- HA 225/50-16 auf 6J ET40
oder
- VA 205/50-17 auf 7J ET55
- HA 255/40-17 auf 7J ET50
- ab Modelljahr 98 18J erlaubt
Boxster TS Nr. 30 + 63
Boxster S TS Nr. 29 + 64
Boxster TS-Nr. 1PF3 80
Felgen / Pneus 17, 18, 19 Zoll erlaubt
Boxster S TS-Nr. 1PF3 81
Felgen / Pneus 18, 19 Zoll erlaubt
Cayman S
- VA 235/40-18 auf 8J
- HA 265/40-18 auf 9J
968 et 968 CS
TS-Nr. 1P5047, 1P5061, 1P5065
- AV 205/55-16 sur 7J
- AR 225/50-16 sur 8J
ou:
- AV 225/45-17 sur 7½ J
- AR 255/40-17 sur 9J
- Train roulant spécial M030 autorisé
- 968 CS embrayage sportif M006 autorisé
Boxster TS Nr. 1PF3 01
- AV 205/55-16 sur 6J
- AR 225/50-16 sur 6J
ou:
- AV 205/50-17 sur 7J
- AR 255/40-17 sur 7J
KLASSE 1 Fortsetzung
über/plus grand que
3.70
5.03
91-93
1400
240/176
5.83
7.95
968 CS
93
1320
240/176
5.50
7.50
Boxster
97-99
1250
204/150
6.13
8.33
Boxster
Boxster S
Boxster
00-03
00-03
04-
1260 min.
1295 min.
1295 min.
228/168
260/191
239/176
5.53
4.98
5.42
7.50
6.78
7.36
Boxster S
04-
1345 min.
280/206
4.80
6.53
Cayman S
06-
1340 min.
295/217
4.54
6.18
968
Für hier nicht aufgeführte ältere Modelle siehe Anhang 1 zum PCS-Reglement 1996 - 2004
Pour les modèles plus anciens, voir annexe 1 du règlement PCS 1996
Fahrzeugtyp
Type de véhicule
Baujahr
Gewicht kg
Leistung PS/kW
année de
construction
Poids kg
Puissance ch/kW
Leistungsgewicht
kg/PS
kg/kW
Poids/puissance
kg/ch
kg/kW
Einstufungsvoraussetzung
Conditions d’admission
Carrera RS TS-Nr. 1P50 49
- VA 205/50-17 auf 7 1/2x17 ET55
- HA 255/40-17 auf
9x17 ET55
- Distanzscheiben erlaubt
- Rennpaket M003 erlaubt
- Turbo-Felgen (Alu) wie folgt erlaubt:
VA 205/50-17 auf 7J
HA 255/40-17 auf 9J
Carrera RS 3.8 TS-Nr. 1P50 67
- VA 245/45-18 auf 9x18 ET64
- HA 295/35-18 auf 11x18 ET55
Felgenvariante VA 7x17 ET55
HA 8x17 ET52
- Distanzscheiben erlaubt
Carrera RS 1995 TS-Nr. 1P50 73
- VA 225/40-18 auf 8x18 ET52
- HA 265/35-18 auf 10x18 ET65
- Clubsportversion M-003 erlaubt
- Distanzscheiben erlaubt
- 2. originaler Oelkühler erlaubt
- Heckflüget nach EG-Ausführung erlaubt
Carrera RS TS-Nr. 1P5049 (1992)
- AV 205/50-17 sur 7 1/2J ET55
- AR 255/40-17 sur
9J ET55
- Entretoises admis
- Paquet de course M003 admis
- Jantes-turbo (alu) autorisés:
AV 205/50-17 sur 7J
AR 255/40-17 sur 9J
Carrera RS 3.8 TS-Nr. 1P5067
- AV 245/45-18 sur 9J ET64
- AR 295/35-18 sur 11J ET55
Variante des Jantes: AV 7x17 ET55
AR 8x17 ET52
- Entretoises admis
Carrera RS 1995
- AV 225/40-18 sur 8x18 ET52
- AR 265/35-18 sur 10x18 ET65
- Variante "club" M-003 admis
- entretoises autorisées
KLASSE 2
über/plus grand que
3.70
5.03
911 Carrera RS (964)
Basisversion
92
1220
275/202
4.44
6.04
911 Carrera RS 3.8
(964)
93
1210
316/232
3.83
5.22
911 Carrera RS (993)
95
1270
316/232
4.02
5.47
Für hier nicht aufgeführte ältere Modelle siehe Anhang 1 zum PCS-Reglement 1996 - 2004
Pour les modèles plus anciens, voir annexe 1 du règlement PCS 1996
Fahrzeugtyp
Type de véhicule
Baujahr
Gewicht kg
Leistung PS/kW
année de
construction
Poids kg
Puissance ch/kW
Leistungsgewicht
kg/PS
kg/kW
Poids/puissance
kg/ch
kg/kW
Einstufungsvoraussetzung
Conditions d’admission
KLASSE 3
Alle Porsche gemäss B 2
über/plus grand que
2.90
3.94
911 GT3 (996) *
99
1350 min.
360/265
3.75
5.09
911 GT3 (996) *
03
1360 min.
381/280
3.57
4.86
03/04
1360 min.
381/280
3.57
4.86
92
1290
381/280
3.39
4.61
911 Turbo (993)
95-99
1500
408/300
3.68
5.00
911 Turbo 3.6 (993)
96-99
1500
430/316
3.50
4.76
911 Turbo 3.6 RS
(993)
98-99
1500
450/331
3.33
4.53
911 Turbo (996) *
00-
1540 min.
420/309
3.67
4.98
911 Turbo (996) *
01-
1540 min.
450/331
3.42
4.65
95-97
1295 min.
430/316
3.01
4.10
98
450/331
2.95
4.02
01
1295 + 35
Ballast
=1330 min.
1420 min.
462/340
3.07
4.18
03
1420 min.
483/355
2.94
4.00
911 GT3 RS (996) *
911 Turbo S Leichtbau
(964)
911 GT2 (993) *
Strassenversion
911 GT2 (993) *
Strassenversion
911 GT2 (996) *
Strassenversion
911 GT2 (996) *
Strassenversion
911 GT3 TS-Nr. 1PF3 28
- VA 225/40-18 auf 8x18 ET 52
- HA 285/30-18 auf 10x18 ET 65
- Clubsportversion erlaubt
911 GT3 TS-Nr.1PF3 67
- VA 235/40-18 auf 8.5x18 ET 40
- HA 295/30-18 auf 11x18 ET 63
- Clubsportversion erlaubt
911 GT3 RS TS Nr. 1PF3 68
- VA 235/40-18 auf 8.5x18 ET 40
- HA 295/30-18 auf 11x18 ET 63
911 Turbo S Leichtbau TS-Nr. 1P50 54
- VA 225/40-18 auf 8J ET52
- HA 265/35-18 auf 10J ET61
- Felgenvariante VA 7x17 ET55
HA 8x17 ET52
911 Turbo TS-Nr. 1P50 74, 1P50 91, 1PF3 16, 17
- VA 225/40-18 auf 8J ET52
- HA 285/30-18 auf 10J ET40
- Felgenvariante VA 7x17 ET55
HA 8x17 ET40
- mit Turbo II- und GT2-Kit lieferbar
911 Turbo S
TS-Nr. 1P5054
- AV 225/40-18 sur 8J ET52
- AR 265/35-18 sur 10J ET61
- Variante des Jantes: AV 7x17 ET55
AR 8x17 ET52
911 Turbo TS-Nr. 1P50 58, 1P50 91
- AV 225/40-18 sur 8J ET52
- AR 265/35-18 sur 10J ET40
- Variante des Jantes: AV 7x17 ET55
AR 8x17 ET40
911 Turbo TS Nr. 1PF3 42
- VA 225/40-18 auf 8x18 ET50
- HA 295/30-18 auf 11x18 ET45
Distanzscheiben hinten 17 mm erlaubt
911 GT2 TS-Nr. 1P50 72, 1PF3 18, 1PF3 22
- VA 235/40-18 auf 9x18 ET34
- HA 285/35-18 auf 11x18 ET 18
- Rennpaket erlaubt
- mit verschiedenen Spoilervarianten lieferbar
911 GT2 TS Nr. 1PF3 49
- VA 235/40-18 auf 8.5x18 ET 40
- HA 315/30-18 auf 12x18 ET 45
911 GT2 TS Nr. 1PF3 69
- VA 235/40-18 auf 8.5x18 ET 40
- HA 315/30-18 auf 12x18 ET 45
* Bei diesen Modellen sind nur die in B 2 speziell erwähnten Modifikationen erlaubt !
Für hier nicht aufgeführte ältere Modelle siehe Anhang 1 zum PCS-Reglement 1996 - 2004
Pour les modèles plus anciens, voir annexe 1 du règlement PCS 1996
Fahrzeugtyp
Type de véhicule
Baujahr
Gewicht kg
Leistung PS/kW
année de
construction
Poids kg
Puissance ch/kW
Leistungsgewicht
kg/PS
kg/kW
Poids/puissance
kg/ch
kg/kW
Einstufungsvoraussetzung
Conditions d’admission
911 Carrera RS TS-Nr. 1P50 49
- Distanzscheiben erlaubt
- Rennpaket M003 erlaubt
- Felgen:VA 7 1/2J x 17 ET55
HA 9J x 17 ET55
- Slicks / Rain
VA 225/625-17 D5
HA 265/640-17 D4
911 Carrera 2 Cup (964) modifiziert:
- Cup-Fahrzeuge 1990 bis 1993 gemäss B 3A
- Felgen: VA 8J x 17 ET 52
HA 9½ J x 17 ET 68
oder
VA 8J x 18 ET 52
HA 9½ J x 18 ET 47
- Slicks / Rain
VA 245/620-17 D7/W6
HA 265/630-17 D4 oder
VA 235/635-18 D7
HA 265/645-18 D4
Carrera RS 1995 TS-Nr. 1P50 73
- Trockenreifen Slicks siehe Klasse 5
- Clubsportversion M-003 erlaubt
- Distanzscheiben erlaubt
- 2. originaler Oelkühler erlaubt
- Heckflügel nach EG-Ausführung erlaubt
911 Cup 3.8 (993) original:
- Felgen: VA 8.5 x 18 ET52
HA 10 x 18 ET61
- Slicks / Rain
VA 245/645-18 D6 D5
HA 285/645-18 D4
Heckflügel nach EG-Ausführung erlaubt
Im Originalzustand nach Fahrzeugbeschreibung des PorscheWerkes 1997
911 Carrera RS (993) modifiziert TS-Nr. 1P5073:
- Felgen: VA 8J x 18 ET52
HA 10J x 18 ET65
- Slicks / Rain
VA 245/645-18 D6
HA 285/645-18 D4
911 GT3 1999 TS-Nr. 1PF3 28
911 GT3 TS-Nr. 67
911 GT3 RS TS Nr. 68
911 Carrera RS TS-Nr. 1P5049
- Entretoises admis
- Paquet de course M003 admis
- Jentes:AV 7 1/2J x 17 ET55
AR 9J x 17 ET55
- slick / rain
AV 225/625-17 D5
AR 265/640-17 D4
Ohne
Benzin
KLASSE 4
über/plus grand que
3.40
4.62
911 Carrera RS (964)
Basisversion
92
1100 min.
290/213
3.79
5.16
911 Carrera 2 Cup
(964) modifiziert
gemäss B 3A und
umgebaute 911
Carrera RS (964)
modifiziert gemäss B
3A
90-93
1100 min.
290/213
3.79
5.16
911 Carrera RS (993)
95
1180 min.
316/232
3.73
5.08
92
911 Carrera Cup 3.8
(993) original
94-97
1120 min.
316/232
3.54
4.83
911 Carrera RS (993)
modifiziert gemäss B
3A
95
1120 min.
316/232
3.54
4.83
99
03
03/04
1285 min.
1295 min.
1295 min.
360/265
381/280
381/280
3.57
3.40
3.40
4.85
4.62
4.62
911 GT3 (996) original
911 GT3 (996) original
911 GT3 RS (996)
original
Für hier nicht aufgeführte ältere Modelle siehe Anhang 1 zum PCS-Reglement 1996 - 2004
Carrera RS 1995
- Variante "club" M-003 admis
- entretoises autorisées
- 2ème radiateur d'huille d'origine autorisé
- Aileron arrière selon éxecution EG autorisé
Pour les modèles plus anciens, voir annexe 1 du règlement PCS 1996
Fahrzeugtyp
Type de véhicule
Baujahr
Gewicht kg
Leistung PS/kW
année de
construction
Poids kg
Puissance ch/kW
Leistungsgewicht
kg/PS
kg/kW
Poids/puissance
kg/ch
kg/kW
Conditions d’admission
Ohne
Benzin
KLASSE 5
über/plus grand que
2.90
3.94
911 GT3 Cup (996)
original
Einstufungsvoraussetzung
98-04
1140 - 1150
min.
370/272 bis 390/287
Für hier nicht aufgeführte ältere Modelle siehe Anhang 1 zum PCS-Reglement 1996 - 2004
3.08 - 2.95
4.19 - 4.01
Klasse ohne Motortuning, keine Strassenzulassung notwendig
911 GT3 Cup (996) original:
- Felgen: VA BBS 8.5 x 18 ET 52 oder 9 x 18 ET 46
HA BBS 10.5 x 18 ET 61 oder 11 x 18 ET 59
- Slicks / Rain
VA 245/645-18 D5 oder 265/645-18
HA 305/660-18 D4
Im Originalzustand nach Fahrzeugbeschreibung des PorscheWerkes 1999 - 2004
Pour les modèles plus anciens, voir annexe 1 du règlement PCS 1996
Fahrzeugtyp
Type de véhicule
Baujahr
Gewicht kg
Leistung PS/kW
année de
construction
Poids kg
Puissance ch/kW
KLASSE 6
Leistungsgewicht
kg/PS
kg/kW
Poids/puissance
kg/ch
kg/kW
Einstufungsvoraussetzung
Conditions d’admission
Sonderklasse mit / ohne Motortuning, keine Strassenzulassung
Classe spéciale avec / sans préparation moteur
Ohne
Benzin
über/plus grand que
2.40
3.26
Alle Porsche gemäss Art. B 4
Toutes les Porsche selon art. B 4
Zugelassene Rennfahrzeuge:
Modellreihe 964: 911 Cup (90-93), 911 Cup 3.8, 911 Carrera RSR 3.8
Kein Air-Restriktor vorgeschrieben
Modellreihe 993: 911 Cup 3.8 (94-97), 911 Cup 3.8 RSR, 911 GT2
Für 911 GT2:
2x Air-Restriktor Ø 28.5 mm, Länge 3 mm
Kein Air-Restriktor vorgeschrieben
Modellreihe 996: 911 GT3 Cup, 911 GT3 R, 911 GT3 RS
Modellreihe 996: 911 GT3 RSR
Für hier nicht aufgeführte ältere Modelle siehe Anhang 1 zum PCS-Reglement 1996 - 2004
Leistung: 450 PS / 612 kW
Gewicht: 1110 kg
Air-Restriktor Ø 30.8 mm
Mindestgewichte siehe B 4.1
Slicks/Rain siehe Anhang 2
Slicks/Rain selon annex 2
Pour les modèles plus anciens, voir annexe 1 du règlement PCS 1996
Umrüstungstabelle 964 Carrera RS 92 mit M003 auf 964 Carrera Cup 92/93 für Klasse 4
Beschreibung-Bauteile
RS mit M003
Cup 92/93
Zulässig
Beschreibung-Bauteile
RS mit M003
Cup 92/93
Zulässig
Motortyp
M64/03
M64/03
(m.
Bauabweichung)
M64/03
(m.
Bauabweichung)
Tank
77 l/92 l(ab 2.92)
77 l
RS od. Cup
ohne Luftfilter
ohne Mittelschalld.
mit Endschalld.
ABS-Notausschalter
Kabelvorbereitung f.
Notausschalt.
nein
ja
ja
ja
RS od. Cup
Cup 92
ohne Luftfilter
mit Mittelschalld.
ohne Endschalld.
Alustossfänger im Bugteil
ja
nein
ohne
Cup 93
Bauabweichung Cup 92
Bauabweichung Cup 93
Nockenwellen-Einst. 1.15 mm
nein (Serie)
ja
RS od. Cup
Aktivkohlebehälter
ja
nein
RS od. Cup
Oehlkühlergebläse
ja
nein
ohne
Abschleppösen vorn u. hinten
nein
ja
mit
Heizgebläse
ja
nein
ohne
Radnabe vorn
Alu
Stahl od. Alu.
Motorunterschutz
ja
nein
ohne
Felgen
7.5/9.0x17
Getriebetyp
G50/10
G50/10 Cup
(mit Stahlsynchr.)
RS od. Cup
Stabigehänge HA
Serie C2
8.0/9,5x17 Cup
8.0/9.5x18 Cup
Cup 91 - 93
Stahl od. Alu
Empf. Stahl
8.0/9.5x17 Cup
8.0/9.5x18 Cup
Cup 91 - 93
1. Gang
2. Gang
3.154
1.895
3.5
2.059
RS od. Cup
RS od. Cup
Federn/Dämpfer-Einstellung
RS
Cup 91 - 93
Cup 91 - 93
Sperrdifferential
20/100%
40/40%
RS od. Cup
Stützlager VA-Dämpfer
Stützlager HA-Dämpfer
RS(bis 1° Sturz)
RS
Cup 91(bis 3° St.)
Cup 92 - 93
Cup 91 - 93
Mitnehmerscheibe
organisch
Ceram
RS. od. Cup
Empf. Ceram
Spurstangengelenk innen
Serie C4 65
Shore
75 Shore
RS od. Cup
Servofeder für Kupplung
ja
nein
ohne
Lenkbegrenzungsanschlag
4mm
7mm
7mm
Domstrebe
nein
ja
mit
Getriebelager
60 Shore
75 Shore
RS od. Cup
Beifahrersitz
ja
nein
ohne
Motorlager hinten
RS (Gummi-Met.)
starr
RS od. Cup
Türschlossnotbetätigung
nein
ja
RS od. Cup
Federstrebe hinten
RS(bis 1° Sturz)
RS (bis 3° Sturz)
Bremsdruckregler HA
ja
nein
RS - jedoch Ein.bau seitenverk.
ohne
ABS-Ueberdruckschalter
nein
ja
RS od. Cup
Fahrzeugbeschreibung
Porsche 911 Cup 3.8, Modelljahr 1997 (siehe auch B 3A)
Motor:
-
6-Zylindermotor in Boxeranordnung
3746 ccm, Hub 76.4 mm, Bohrung 102 mm
232 kW (316 PS) bei 6200 1/min
Aluminium Zylinderköpfe und Aluminium Kurbelgehäuse
370 Nm bei 5500 1/min
Luftkühlung
Geschmiedete Kipphebel
Trockensumpfschmierung
2 Stufen Resonanz Ansaugverteiler, 1 zentraler Lufteinlasskanal
Kraftstoffeinspritzung (Multi-Point, sequentiell)
Doppelzündung
Rennauspuffanlage mit geregeltem Katalysator
Kraftstoffqualität 98 ROZ Super plus bleifrei
Kraftübertragung: -
6-Gang Schaltgetriebe
Hinterradantrieb
Einmassenschwungrad mit Rennkupplung
Sperrdifferential 40 / 65%
Karosserie:
-
Wie 911 Carrera (993)
Kunststoffheckflügel
Frontspoiler
Aluminium Fronthaube
Eingeschweisster Überrollkäfig
Heck und Türscheiben aus Dünnglas
Rennschalensitz (nur Fahrerseite), 6-Punkt Gurt
Momo Lenkrad
4 kg Handfeuerlöscher
72 l Kraftstofftank (92 l von 911 Carrera RS 95 erlaubt)
Luftheberanlage
Fahrwerk:
-
McPherson-Federbeinachse vorn
Mehrlenkerhinterachse mit LSA-System
Doppelte Schraubenfedern mit Rennabstimmung
Federbeine vorne und hinten höhenverstellbar mit Bilstein Gasdruckstossdämpfern
3-teilige Leichtmetallräder mit Magnesiumstern und Zentralverschluss
Manuelles Lenkgetriebe (Servolenkung mit elektr. Antrieb erlaubt)
Stabilisator vorn, 5-fach verstellbar
Stabilisator hinten, 3-fach verstellbar
Federbein-Dornstrebe
Bremsanlage:
-
-
Fussbetätigte Hilfskraftbremse mit elektro-hydraulischer
Verstärkung
Gelochte, innenbelüftete Bremsscheiben (322 mm vorn, 299 mm
hinten)
ABS modifiziert für Rennsätze
-
1120 kg
-
Mindestgewicht:
Fahrzeugbeschreibung
Porsche 911 GT3 Cup, Modelljahr 2000 (siehe auch B 3B)
Motor:
-
6-Zylindermotor in Boxeranordnung
3598 ccm, Hub 76.4 mm, Bohrung 100 mm
Max. Drehmoment 370 Nm bei 6250 1/min
272 kW (370 PS) bei 7200 1/min
Max. Drehzahl: 8000 1/min
Starres Motorlager
Wasserkühlung, Kühlsystem mit Mittelkühler
Trockensumpfschmierung
2-Stufen-Resonanz-Ansaugverteiler, zentraler Lufteinlasskanal mit
Ansaugluftfilter
Kraftstoffeinspritzung (Multi-point, sequentiell)
Rennauspuffanlage mit geregeltem Katalysator
Kraftstoffqualität 98 ROZ Super plus bleifrei
Kraftübertragung: -
6-Gang-Seilzug-Schaltgetriebe
Hinterradantrieb
Einmassenschwungrad mit Rennkupplung
Sperrdifferential 40 / 60%
Kupplungsmitnehmerscheibe (Einscheiben-Sintermetall)
Getriebeübersetzung (Cup Abstimmung)
Synchronringe aus Stahl
Schaltgabel und Stange aus Stahl mit Kontermutter
Antriebswelle modifiziert
Karosserie:
911 GT3 Basis
Glasfaser-Heckdeckel mit Flügel, einstellbar
Bugteil mit aerodynamisch optimierter Frontlippe
Schweller, aerodynamisch modifiziert
Eingeschweisster Überrollkäfig (Firma Matter) gemäss
ONS-Zertifikats-Nr. 102-689/67-S
Glasfasertüren
FIA homologierter Rennschalensitz (nur Fahrerseite), 6-PunktSchroth-Gurt
Hauptstromschalter nach FIA-Reglement
abnehmbares Momo-Lenkrad mit Nabenverlängerung
4 kg Handfeuerlöscher
64 l Kraftstofftank (siehe B 3B.8)
Lufthebeanlage
-
Fahrwerk:
Vorderachse
- Servolenkung
- McPherson-Federbeinachse
- Schraubenfedern mit „Helpersprings“
- Geänderte Stützlager
- Geänderte Querlenker mit Sturzeinstellung
- Doppelte Schraubenfedern mit Rennabstimmung
- Federbeine höhenverstellbar mit Bilstein-Gasdruckstossdämpfern
- Max. zulässige Distanzscheibendicke = 20 mm
- 5-fach verstellbarer Stabilisator, härtere Stabilager
- Bereifung Pirelli 245/645-18 auf BBS Felge 8.5“x18
Fahrwerk:
Hinterachse
- Mehrlenker-Hinterachse
- Schraubenfedern mit „Helpersprings“
- Starre Befestigung des Fahrschemels
- Querlenker mit Unibalgelenken
- Spurstange mit Unibalgelenken (optional GT3 R-Teile mit Spureinstellung)
- HA Radträger MJ 2000
- Federbeine höhenverstellbar mit Bilstein-Gasdruckstossdämpfern
- Max. zulässige Distanzscheibendicke = 5 mm
- 4-fach verstellbarer Stabilisator hinten
- Bereifung Pirelli 305-660/18 auf BBS Felge 10.5“x18
Bremsanlage:
-
Antiblockiersystem (ABS), modifiziert für Renneinsätze
Warmschutzhülle für ABS-Sensorkabel
BT Sonderbremsbeläge
Ohne Feststellbremse
Zusätzliche Bremsbelüftungen vorne
Pneumatischer Bremsdruckverstärker (i = 3.15)
Grösserer Hauptbremszylinder
Unterdruckverstärkte Bremsanlage
Gelochte, innenbelüftete Bremsscheiben (Durchmesser VA und HA
330 mm, Breite VA 34 mm, Breite HA 28 mm)
Mindestgewicht:
-
1140 kg
Fahrzeugbeschreibung
Porsche 911 GT3 Cup, Modelljahr 2003 (siehe auch B 3B)
Motor:
-
6-Zylindermotor in Boxeranordnung
3598 ccm, Hub 76.4 mm, Bohrung 100 mm
Max. Drehmoment 390 Nm bei 6300 1/min
287 kW (390 PS) bei 7300 1/min
Max. Drehzahl: 8000 1/min
Vierventiltechnik
Wasserkühlung
Trockensumpfschmierung
2-Stufen-Resonanz-Ansaugverteiler, zentraler Lufteinlass
elektronisches Motormanagement MS 3.1
Kraftstoffeinspritzung (Multi-point, sequentiell)
Rennauspuffanlage mit geregeltem Katalysator
Endschalldämpfer mit Doppelendrohre in zentraler Anordnung
Kraftübertragung: -
6-Gang-Schaltgetriebe
Übersetzung Kegel- / Tellerrad 8/32
1. Gang 13/41, 2. Gang 20/40, 3. Gang 25/39, 4. Gang 26/34,
5. Gang 32/35, 6. Gang 34/31
Öl-Wasser-Wärmetauscher (analog zu 911 GT3 RS)
Einmassenschwungrad mit Einscheiben-Rennkupplung
Sperrdifferential 40 / 60%
Hinterachsantrieb
Karosserie:
-
Fahrwerk:
-
911 Facelift-Karosserie
Türen mit Scheibenrahmen und neuen Spiegeln aus CFK
Heckdeckel mit verstellbarem Heckflügel aus CFK
Eingeschweisster Überrollkäfig
Luftheberanlage
Bugteil mit Frontspoiler, aerodynamisch modifiziert
Heckteil aus CFK (ähnlich wie 911 GT3 RS)
Schweller, aerodynamisch modifiziert
Rennschalensitz (nur Fahrerseite) mit schwer entflammbarem Bezugsstoff
Sechspunkt-Sicherheitsgurte
Glasfasertüren
abnehmbares Lenkrad (mit Schnellverschluss)
elektrische Feuerlöschanlage
89 l Kraftstofftank (siehe B 3C.8)
McPherson-Federbeinachse vorn mit spezieller Feder- und Dämpferabstimmung
sturzeinstellbare Vorderachslenker
fünffach verstellbarer Stabilisator
Servolenkung
Mehrlenker-Hinterachse mit starr aufgehängtem Achsträger und
spezieller Feder- und Dämpferabstimmung
Hinterachsspurstange verstärkt und stufenlos einstellbar
vierfach verstellbarer Stabilisator hinten
doppelte Schraubenfedern vorn und hinten mit Rennabstimmung
Federbeine vorn und hinten höhenverstellbar mit Sachs-GasdruckStossdämpfern und geändertem Bump-stop
Fahrwerk stufenlos einstellbar (Höhe, Sturz, Spur)
Bremsanlage:
-
Vier-Kanal-ABS, modifiziert für Renneinsätze
unterdruckverstärkte Bremsanlage
Sechskolben-Aluminium-Festsattel, innenbelüftet, vorn
Bremsscheibendurchmesser 350 mm vorn, Rennbremsbeläge
Vierkolben-Aluminium-Festsattel, innenbelüftet, hinten
Bremsscheibendurchmesser 330 mm hinten, Rennbremsbeläge
Felgen:
-
Vorderachse dreiteilige BBS-Leichtmetallräder 9J x 18, ET 46 mit
Zentralverschluss
Hinterachse dreiteilige BBS-Leichtmetallräder 11J x 18, ET 59 mit
Zentralverschluss
-
Mindestgewicht:
-
1150 kg
Fahrzeugbeschreibung
Porsche 911 GT3 Cup, Modelljahr 2004 (siehe auch B 3B)
Motor:
-
6-Zylindermotor in Boxeranordnung
3598 ccm, Hub 76.4 mm, Bohrung 100 mm Ø
Max. Drehmoment 390 Nm bei 6300 1/min
287 kW (390 PS) bei 7300 1/min
Max. Drehzahl: 8000 1/min
Vierventiltechnik
Wasserkühlung
Trockensumpfschmierung
2-Stufen-Resonanz-Ansaugverteiler, zentraler Lufteinlass
elektronisches Motormanagement MS 3.1
Kraftstoffeinspritzung (Multi-point, sequentiell)
Kraftstoffqualität Superplus bleifrei, 98 ROZ
Rennabgasanlage mit geregeltem Katalysator
Endschalldämpfer mit Doppelendrohre in zentraler Anordnung
Kraftübertragung: -
6-Gang-Schaltgetriebe
Übersetzung Kegel- / Tellerrad 8/32
1. Gang 13/41, 2. Gang 20/40, 3. Gang 25/39, 4. Gang 26/34,
5. Gang 32/35, 6. Gang 34/31
Öl-Wasser-Wärmetauscher (analog zu 911 GT3 RSR)
Einmassenschwungrad mit Einscheiben-Rennkupplung
Sperrdifferential 40 / 60%
Hinterachsantrieb
Karosserie:
-
Fahrwerk:
-
911 Facelift-Karosserie
Türen mit Scheibenrahmen und neuen Spiegeln aus CFK
Heckdeckel mit verstellbarem Heckflügel aus CFK
Fahrzeug-Innenraumentlüftung über Fondseitenscheiben
Eingeschweisster Überrollkäfig
Luftheberanlage
Bugteil mit Frontspoiler, aerodynamisch modifiziert
Heckteil aus CFK
Schweller, aerodynamisch modifiziert
Rennschalensitz (nur Fahrerseite) mit schwer entflammbarem Bezugsstoff
Sechspunkt-Sicherheitsgurt für Hans-Sicherheitssystem vorbereitet
abnehmbares Lenkrad (mit Schnellverschluss)
elektrische Feuerlöschanlage
89 l Kraftstofftank (siehe B 3C.8)
McPherson-Federbeinachse vorne
Sachs-Gasdruck-Stossdämpfer mit einstellbarer Zug- und Druckstufe
Doppelte Schraubenfedern mit spezieller Feder- und Dämpferabstimmung für 911 GT3 Cup
Sturzeinstellbare Vorderachslenker
fünffach verstellbarer Stabilisator
Servolenkung
Mehrlenker-Hinterachse mit starr aufgehängtem Achsträger
Sachs-Gasdruck-Stossdämpfer mit einstellbarer Zug- und Druckstufe
-
Doppelte Schraubenfedern mit spezieller Feder- und Dämpferabstimmung für 911 GT3 Cup
Hinterachsspurstange verstärkt und stufenlos einstellbar
vierfach verstellbarer Stabilisator
Fahrwerk stufenlos einstellbar (Höhe, Sturz, Spur)
Bremsanlage:
-
Vier-Kanal-ABS, modifiziert für Renneinsätze
unterdruckverstärkte Bremsanlage
Sechskolben-Aluminium-Festsattel, innenbelüftet, vorn
Bremsscheibendurchmesser 350 mm vorn, Rennbremsbeläge
Vierkolben-Aluminium-Festsattel, innenbelüftet, hinten
Bremsscheibendurchmesser 330 mm hinten, Rennbremsbeläge
Felgen:
-
Vorderachse dreiteilige BBS-Leichtmetallräder 9J x 18, ET 46 mit
Zentralverschluss
Hinterachse dreiteilige BBS-Leichtmetallräder 11J x 18, ET 59 mit
Zentralverschluss
-
-
Mindestgewicht:
-
1150 kg
Fahrzeugbeschreibung
Porsche 911 GT3 R, Modelljahr 2000 (siehe auch B 4)
Motor:
-
6-Zylindermotor in Boxeranordnung
3600 ccm, Hub 76.4 mm, Bohrung 100 mm
Max. Drehmoment 380 Nm bei 7000 1/min
301 kW (410 PS) bei 8200 1/min (mit Restriktor 43,1 mm Ø)
Max. Drehzahl 8500 1/min
Wasserkühlung mit Ölwärmetauscher, Trockensumpfschmierung
Sauganlage mit Einzeldrosselklappe, Restriktor 43, 1 mm Ø
Kraftstoffeinspritzung Bosch MS 3.1 mit Klopfregelung (ohne Datenaufzeichnung)
Auspuffanlage: Fächerkrümmer offen ohne KAT
Kraftstoff min. 98 ROZ Superplus bleifrei
Kraftübertragung: -
6-Gang Schaltgetriebe G 96 / 91 mit Ölkühler, Seilzugschaltung
Hinterachsantrieb
Einmassenschungrad mit Rennkupplung, Sperrdiff. 40 / 65%
Karosserie:
-
996-Basis überarbeitet, mit Kunststoff-Verbreiterungen
Kunststoff: Bugteil, Kotflügel vorn, Haube vorn/ hinten sowie Türen,
Heckteil und Heckdeckel
Bugteil und Heckteil aerodynamisch modifiziert
Eingeschweisster Überrollkäfig
Rennschalensitz (nur Fahrerseite), 6-Punkt Gurt
Momo Lenkrad
Feuerlöschanlage
100 l FT3 Sicherheitstank mit Schnellbetankung
Luftheberanlage
Türen-/ Seiten- und Heckscheiben aus Kunststoff
Fahrwerk:
-
Servolenkung mit elektr. Antrieb
McPherson-Federbeinachse mit Unibalgelenken
Schraubenfederhärte und -höhe verstellbar
Bilstein Gasdruckstossdämpfer Druck / Zug verstellbar
Felgen: BBS, vorn 10“x 18“, hinten 11“x 18“, Zentralverschluss
Reifen: Pirelli, vorn 265 / 645-18, hinten 305 / 690-18
Stabilisator vorn, 5-fach / hinten, 3-fach verstellbar
Achswellen mit Gleichlaufgelenken
Bremsanlage:
-
Ohne ABS, Doppelpedalerie mit zwei Hauptbremszylindern und
Waagbalken
Innenbel. Bremsscheiben, vorn 380 mm Ø, hinten 355 mm Ø
Elektrik:
-
Motorsteuerung Bosch MS 3.1 (inkl. Datenaufzeichnung)
Display Stack mit integrierter Datenaufzeichnung
Batterie: 12V, 50 Ah, Lichtmaschine 110 Ah
Lap Trigger mit Zeiterfassung über Display
Mindestgewicht:
-
1110 kg
-
Anhang 2 zum PPCS-Reglement
Reifen
A CLUBSPORT- REIFEN
1. Grundsatz
Die Klassen 1, 2, und 3 werden mit Clubsport-Reifen von PIRELLI ausgerüstet.
Die Dimensionen richten sich nach der Felgengrösse gemäss Anhang 1 Klasseneinteilung und
Einstufungsvoraussetzung und dem nachfolgenden Angebot der Firma PIRELLI.
Als Clubsport-Reifen ist der P Zero Corsa (ev. P Zero C), für alle Veranstaltungen und Witterungsverhältnisse vorgeschrieben.
2. Reifenlimitierung
Es besteht keine Reifenlimitierung.
3. Dimensionen und Rennplatzpreise
P Zero C / Corsa
Dimensionen
RP 2005 Fr. / Stück inkl. MwSt
205 / 50 ZR 15
225 / 50 ZR 15
205 / 55 ZR 16
225 / 50 ZR 16
245 / 45 ZR 16
205 / 50 ZR 17
225 / 45 ZR 17
235 / 45 ZR 17
255 / 40 ZR 17
225 / 40 ZR 18
235 / 40 ZR 18
265 / 35 ZR 18
285 / 30 ZR 18
295 / 30 ZR 18
315 / 30 ZR 18
B
B
B
B
B
*
B
B
*
*
*
*
*
*
B
340.-350.-380.-390.-430.-430.-450.-480.-500.-490.-520.-620.-690.-720.-790.--
* Als P Zero Corsa erhältlich / B auf Bestellung
• Da die P Zero Corsa nicht in allen Dimensionen erhältlich sind, werden wo nötig, die P Zero
C weiter verwendet.
• Die Reifenpreise für den Rennplatz verstehen sich inkl. 7.6 % MwSt und Montage.
• Preise für extra Dienstleistungen siehe Punkt 2 des Reifen- und Sponsorenvertrages.
4. Obligatorische Werbeidentifikation
Gemäss PPCS-Reglement D4 Sponsorenvereinbarung, sind zwingend die im Anschluss an
Anhang 2 aufgezeigten Werbeaufschriften an den Fahrzeugen anzubringen.
B RACING - REIFEN
1. Grundsatz
Die Klassen 4, 5 und 6 werden mit Racing-Reifen von PIRELLI ausgerüstet.
Die Dimensionen richten sich nach der Felgengrösse gemäss Anhang 1 Klasseneinteilung und
Einstufungsvoraussetzung und dem nachfolgenden Angebot der Firma PIRELLI.
2. Reifenlimitierung
Es besteht keine Reifenlimitierung.
91
3. Spezielle Regelung für Fahrzeuge der Klasse 6
Es ist keine Einheitsmischung vorgeschrieben. Entsprechend den Felgendimensionen dürfen
alle Reifen nach Angebot Pirelli verwendet werden. Wichtig dabei ist aber der Umstand, das
Pirelli diese Reifen nur auf fixe Bestellung auf die Rennstrecke mitbringen wird.
4. Rennplatzpreise
Dimension
225 / 625 - 17
265 / 640 - 17
235 / 645 - 18
245 / 645 - 18
265 / 645 - 18
285 / 645 - 18
305 / 645 - 18
305 / 660 - 18
305 / 680 - 18
325 / 705 - 18
Mischung
B
B
B
B
D5/W6
D4/W6
D5/W5
D5/D6/W6
D4/D5/D6/W6
D4/W6
B
B
D3/D4/W6
D3/D4/W6
D3/W6
Slick/Rain Cup
RP 2005 Fr. / Stück inkl. MwSt
375.-430.-450.-450.-470.-480.-510.-565.-565.-630.--
B auf Bestellung
•
•
Die Reifenpreise für den Rennplatz verstehen sich inkl. 7.6 % MwSt und Montage.
Preise für extra Dienstleistungen siehe Punkt 2 des Reifen- und Sponsorenvertrages.
5. Obligatorische Werbeidentifikation
Gemäss PPCS-Reglement D4 Sponsorenvereinbarung, sind zwingend die anschliessend
aufgezeigten Werbeaufschriften an den Fahrzeugen anzubringen.
92
PIRELLI-Werbeidentifikation auf PPCS-Fahrzeugen
(gem. Punkt 1.5 des Reifen-und Sponsorenvertrages)
Kleber Nr. 1
Kleber Nr. 2
Kleber Nr. 3
obligatorisch
obligatorisch
obligatorisch
obligatorisch
Klassen 1-3 und PPDC PIRELLI 40 cm
Klassen 4-6 Scheibenband
Start-Nr. mit PIRELLI links + rechts + Fronthaube
Heckdeckel PIRELLI 40 cm
Fahrzeuge, die nicht dieser Vorlage entsprechend identifiziert sind, werden von der Wagenabnahme nicht zum Start zugelassen und die Ergebnisse werden zur Jahreswertung
nicht angerechnet !
93
Anhang 3 zum PPCS-Reglement
Leistungsprüfung der Motoren
1. Grundsatz:
Dieser Anhang regelt das Messprozedere bei Protestfällen oder angeordneten Überprüfungen in
den Klassen 1-6. In den Klassen 5 und 6 ist das Leistungsdiagramm Vorschrift. Die Sportkommission des VSPC empfiehlt den Fahrern aller Klassen, ihr Fahrzeug, den nachfolgenden Rahmenbedingungen entsprechend, vor der Saison messen zu lassen, und eine Kopie des Protokolls im
Fahrzeug mitzuführen.
2. Rahmenbedingungen:
a) Leistungskorrektur: Entsprechend den Leistungsangaben des Werkes wird diese wahlweise nach:
• DIN 70020 (Ansaugtemperatur 20°C, atm. Druck 1013 mbar)
oder
• EWG 80/1269 (Ansaugtemperatur 25°C, atm. Druck 990 mbar) ausgeführt. Falls die
Werksangaben nicht bekannt sind, so wird nach DIN 70020 korrigiert.
b) Öltemperaturen: Die Motoröltemperatur muss zwischen 90°C und 100°C betragen, das
Getriebe muss betriebswarm sein (ca. 80°C).
c) Messübersetzung: Die Messung erfolgt im direkten oder dem, der direkten Übersetzung
(1:1) am nächsten liegenden Gang, im Zweifelsfall wird der höhere Gang gewählt.
d) Anzahl Messungen: Es müssen 2 Messungen innerhalb 10 Min. gefahren werden.
e) Auswertung: Beide Messungen werden jeweils nach Leistung, bezogen auf die gefahrene
Geschwindigkeit, und nach Drehmoment, bezogen auf die Drehzahl, ausgedruckt und als
Kurve dargestellt.
f) Personal: Die Messungen müssen durch das Personal des Prüfstandes ausgeführt werden; das Messprotokoll ist durch den verantwortlichen Leiter des Prüfstandes zu unterzeichnen.
3. Grenzwerte:
a) Leistung: +/- 5% innerhalb +/- 5% der Nenndrehzahl. Als korrekte Motorleistung gilt für die
Klassen 1, 2, 4 und 5 Anhang 1 und die für das jeweilige Modell vom Werk angegebene
Leistungsbandbreite bei der Nenndrehzahl.
b) Drehmoment: +/- 5% innerhalb +/- 5% der Nenndrehzahl. Als korrektes Drehmoment gilt
für die Klassen 1, 2, 4 und 5 das typisierte Drehmoment bei der Nenndrehzahl unter Berücksichtigung von Anhang 1 (Werksangabe).
In den oben genannten Werten sind sämtliche Toleranzen bereits enthalten; dies gilt auch
für die Leistungsmessungen an Fahrzeugen der Klasse 3 + 6 bezüglich des Leistungsgewichtes!
4. Prüfstand:
Bei Protestfällen oder angeordneten Überprüfungen bestimmt die Sportkommission des
VSPC den Messprüfstand. Als Referenzprüfstände werden diejenigen der Firmen
SPORTEC in 8181 Höri und DIGIT POWER in 5036 Oberentfelden vorgeschrieben. Über
weitere zugelassene Prüfstände entscheidet die Sportkommission des VSPC abschliessend.
102
Anhang 4 zum PPCS-Reglement
Technisches Reglement für Langstreckenrennen
A
100- MEILEN RENNEN ALLGEMEIN
1. Grundsätzliches
100-Meilen Rennen sind immer als Teil einer Rundstreckenveranstaltung zu organisieren.
Der veranstaltende Club entscheidet, unter Berücksichtigung der Randbedingungen der Rennstrecke, wie viele Teilnehmer maximal pro Feld fahren dürfen. Alle fahren mit den in ihrer Klasse vorgesehenen Reifen gemäss Anhang 2 dieses Reglements. Es ist zulässig, ein gemischtes Feld mit Clubsport- und Racing-Reifen starten zu lassen. Diese Entscheidung liegt im Verantwortungsbereich des veranstaltenden Clubs.
2. Training, Zeittraining
Vor dem Zeittraining ist ein freies Training von 30 Minuten vorzusehen. Das Zeittraining muss
min. 45 Min. dauern (2 Fahrer). Jeder Teilnehmer muss min. 2 gezeitete Runden fahren.
3. Breafing
Vor dem Rennen ist ein Breafing abzuhalten. Die Piloten sind auf die Gefahren, wegen den
möglichen zwei Pneuarten hinzuweisen. Sowohl beim Bremsweg als auch in den Kurvengeschwindigkeiten bestehen beträchtliche Unterschiede.
Alle Fahrzeuge mit Slickbereifung rüstet der Veranstalter mit 2 grossen, leuchtend roten Markierungen aus, die vorne und hinten gut sichtbar angebracht werden müssen.
4. Dauer
Die Gesamtdistanz beträgt 100 Meilen, was ca. 65 bis 70 Minuten Renndauer ergibt.
5. Start, Rennen
Der Start erfolgt stehend gemäss Anhang 5. Ist das führende Fahrzeug 100 Meilen gefahren,
wird das Rennen abgewunken. Alle fahren nach einer Auslaufrunde in den parc-férmé.
6. Boxenhalt
Fährt nur ein Fahrer, muss dieser zwischen 20 und 45 Min. Renndauer an einen vorgesehenen, kontrollierten Standort in der Boxengasse fahren und anhalten. Nach 1 Min. Wartezeit,
wird von einem Kommissär des Veranstalters, die Weiterfahrt freigegeben.
Bei zwei Fahrern hat der Fahrerwechsel auch zwischen 20 und 45 Min. zu erfolgen und
die Wartezeit, bis die Weiterfahrt von einem Kommissär des Veranstalters freigegeben wird,
beträgt ebenfalls 1 Min. Verfügen 2 Fahrer über eine Boxe, so erfolgt der Fahrerwechsel vor
derselben, ansonsten wie bei einem Fahrer.
Vor dem erneuten Ausfahren auf die Piste, ist das korrekte Anschnallen zu kontrollieren. Bei
Fahrzeugen mit 4- oder 6-Punkt-Gurten, müssen diese verwendet werden! Die Wiedereinfahrt
auf die Piste muss von einem Kommissar freigegeben werden.
In der Boxenstrasse gilt eine max. Geschwindigkeit von 40 km/h. Damit diese Geschwindigkeit
eingehalten wird, ist am Beginn der Boxenstrasse eine enge Bremsschikane aufzustellen.
Die Boxenhalte aller Fahrzeuge sind vom Veranstalter zu protokollieren. Sofern ein Fahrzeug
zu früh, zu spät oder nicht an die Boxen kommt, wird es nicht gewertet (A 4.3).
7. Defekt
Hat ein Fahrzeug während der Renndauer einen Defekt und erreicht die Boxenstrasse aus eigener Kraft, darf es in der Boxenstrasse oder sofern vorhanden, in der Boxe repariert werden.
In solchen Fällen ist das jederzeitige Wiederaufnehmen des Rennens aus der Boxenstrasse
möglich. Muss das Fahrzeug jedoch abgeschleppt werden, ist es auch bei Behebung des Defektes, vom weiteren Rennverlauf ausgeschlossen.
107
8. Tanken
Während des ganzen Rennens strengstens verboten! Allfällige Ausnahmen obliegen der Rennleitung und den anwesenden Verantwortlichen des VSPC. Während der ganzen Veranstaltung
herrscht in der Boxengasse ein absolutes Rauchverbot.
9. Regen
Bei einsetzendem Regen, unmittelbar vor dem Rennen, muss der Veranstalter den Starttermin
verschieben, damit alle mit Slicks ausgerüsteten Fahrzeuge Zeit haben, auf Rainreifen umzustellen. Bei einsetzendem Regen während dem Rennen, entscheidet der Fahrer allein, ob er
zum Pneuwechseln an die Boxen fahren will.
10. Safety-Car (siehe auch FIA code sportif international Anhang H, Art. 7)
Die Rennleitung kann bei Unfällen ein Safety-Car (SC) einsetzen. Wenn möglich wird der SC
an die Spitze des Feldes gesetzt. Sofern nötig werden dabei Fahrzeuge einzeln am SC vorbeigelassen, bis sich das führende Fahrzeug direkt hinter ihm befindet. Während dieser Phase ist
jede Positionsveränderung strikte verboten! Nach Beendigung der SC-Phase fährt der SC eine
volle Runde mit ausgeschalteten Blinklichtern und biegt in die Boxenstrasse ein. Das Feld
kommt unter Führung des Führenden (80 km/h) in einer 2-2 Formation auf die Start- / Zielgerade, wo der Rennleiter das Rennen mittels grünem Licht wieder freigibt. Überholen vor der
Freigabe wird mit 60 sec. Zeitzuschlag bestraft (Siehe Automobilsport Jahrbuch , Veranstaltungsreglemente der NSK, VIII-E Standartreglement für Rundrennen Art. 20). Die gefahrenen Runden des SC werden mitgezählt.
11. Rennabbruch
Die Rennleitung ist jederzeit befugt, bei Unfällen, Regen und dgl. das Rennen abzubrechen.
Sind dabei 75 % der gesamten Rundenzahl gefahren, werden 100 % Rangpunkte vergeben.
Sind weniger als 75 % gefahren, erhalten die Teilnehmer nur 50 % der Rangpunkte. Die Teilnehmerpunkte werden in jedem Fall voll angerechnet.
B
100-MEILENRENNEN HOCKENHEIM (36 Runden / nur 1 Fahrer)
1. Grundsätzliches
Ein CH-PC organisiert in Zusammenarbeit mit dem FRC, im Rahmen des 2- oder 3-StundenRennens, ein 100 Meilenrennen (sofern Teil des Veranstaltungskalenders). Es gelten die spez.
Bedingungen des FRC.
2. Teilnehmer
Zugelassen sind nur Fahrer, die offiziell am PCS teilnehmen (A 1.3) und deren Fahrzeug dem
vorliegenden Reglement entsprechen.
3. Ablauf
Gefahren wird nach dem technischen Reglement FRC / veranstaltender Porsche-Club, während eines Teils des 2- oder 3-Stundenrennens in gemischten Feldern mit andern Fahrzeugen
oder aber in einem separaten 100 Meilenrennen.
4. Reifen
Alle fahren mit den in ihrer Klasse vorgesehenen Reifen gemäss Anhang 2 dieses Reglements.
5. Dauer
Das 100 Meilenrennen dauert ca. 65 bis 70 Minuten. Es bleibt dem Fahrer überlassen, ob er im
Rahmen des 2- oder 3-Stunden-Rennens weiter fahren will.
108
Anhang 5 zum PPCS - Reglement
Startprozedere (Es gilt das Automobilsport Jahrbuch 2005 Veranstaltungsreglement der
NSK, VIII-E, Standartreglement für Rundrennen Art. 20)
Min. 15 Minuten vor dem offiziellen Rennbeginn werden die Fahrzeuge in der Boxengasse oder
einem speziell bezeichneten Ort, entsprechend den gefahrenen Trainingszeiten, zum Vorstart
aufgestellt.
1.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Vorgang:
Der Start erfolgt stehend. Die Anzahl der Fahrzeuge beträgt pro Startlinie 2-2-2 usw.
Der Fahrer mit der besten Trainingszeit erhält den besten Startplatz.
Die Fahrzeuge fahren vom Vorstart auf "ihre" Startplätze. Jedem Wagen wird seine Position
bei der Startaufstellung zugewiesen. Nach Bezug des Startplatzes werden die Motoren abgestellt.
Nachdem das letzte Fahrzeug steht, erscheint die Tafel "2 Min.", sämtliche Helfer müssen
die Piste verlassen.
Sobald die Tafel "1 Min." gezeigt wird, müssen die Motoren angelassen werden.
Eine grüne Flagge gibt das Zeichen zum Start der Aufwärmrunde, bei welcher die Fahrer
ihre Startposition strikte einzuhalten haben. Der Trainingsschnellste bestimmt das Tempo.
Es sind sämtliche Überholmanöver strikte untersagt!
Nach absolvieren der Aufwärmrunde gelangen die Fahrer erneut zur Startaufstellung, wobei
die Motoren nicht mehr abgestellt werden und es keinem Helfer erlaubt ist, die Strecke zu
betreten.
Bei der Ankunft des letzten Fahrzeuges am Schluss der Startaufstellung wird dem Starter
die grüne Flagge gezeigt und er informiert mit einer Tafel „5 seconds“ die ersten Startreihen, dass noch 5 Sekunden bis zum Aufleuchten der roten Ampel verbleiben.
Zwischen 3 und 5 Sekunden nach dem Aufleuchten der roten Ampel wird der eigentliche
Start durch das Erlöschen der roten Ampel oder ggf. das Aufleuchten der grünen Ampel
(grün = fakultativ) gegeben.
2. Startaufstellung:
• Der Abstand zwischen den Fahrzeugen in der gleichen Reihe muss so gross gewählt werden, dass Auffahrunfälle auf stehen gebliebene Fahrzeuge möglichst vermieden werden
(Empfehlung min. 5 m).
• Die zwei Fahrzeuge pro Startlinie müssen mindestens um eine Fahrzeuglänge versetzt
werden.
3. Startabbruch:
Wenn nach der roten Ampel die gelb blinkende Ampel geschaltet wird, so bedeutet das Startabbruch. Bleiben Sie mit Ihrem Fahrzeug auf dem Ihnen zugewiesenen Startplatz.
4. Fehlstart:
Es werden Startrichter bestimmt, welche Fehlstarter feststellen. Jeder Fahrer, der einen Fehlstart begangen hat, wird mit einer Strafminute belegt. Diese Strafminute wird durch den Lautsprecher bekanntgegeben.
5. Techn. Probleme während des Starts:
Falls Sie nicht in der Lage sind zu starten, so zeigen Sie das mittels Hochheben des Armes aus
dem Fenster sowie dem Einschalten der Warnblinkanlage an. Springt Ihr Fahrzeug vor der Einlaufrunde nicht oder verspätet an, so müssen Sie am Ende des Feldes starten.
116
Anhang 6 zum PPCS-Reglement
Flaggenzeichen (Es gilt das Automobilsport Jahrbuch 2005 Veranstaltungsreglement
der NSK, VIII-E, Standartreglement für Rundrennen Art. 17)
Während Training und Rennen können folgende Flaggenzeichen verwendet werden. Sie
sind strikte zu befolgen.
Grundsätzlich:
Schweizer Flagge
: Start (nur falls keine Lichtsignalanlage)
Schwarzweiß kariert
: Ende des Rennens (in der Regel geschwenkt)
Rote Flagge
: Rennabbruch (bei den Streckenposten wird
ebenfalls rot angezeigt)
Schwarzweiß diagonal
: in Verbindung mit Startnummer heisst:
letzte Warnung für unsportliches Verhalten
Schwarze Flagge
: in Verbindung mit Startnummer heisst:
unbedingtes Anhalten an der Boxe bei nächster
Durchfahrt
Grüne Flagge
: Strecke frei / Start zur Einlaufrunde
durch Streckenposten entlang der Rennstrecke:
Gelbe Flagge
Gelbe Flagge mit
senkrechten roten Streifen
: Gefahr, Überholverbot
Still gehalten heisst:
Geschwindigkeit reduzieren, nahende Gefahr
Geschwenkt heisst:
Langsamer fahren, nahe Gefahr
2x geschwenkt heisst:
Langsamer fahren, ev. bald anhalten
: rutschige Oberfläche, Verschlechterung der
Streckenbeschaffenheit (z. B. Öl, Wasser)
Grüne Flagge
: Strecke frei, Aufhebung der gelben Flagge
Blaue Flagge
: Zeichen des Überholens
Stillgehalten heisst:
Konkurrent mit mind. 1 Runde Vorsprung will
überholen, vorbei lassen
Geschwenkt heisst:
Konkurrent sofort vorbei lassen, sonst Strafe
Die obengenannten Flaggensignale können entlang der Rennstrecke auch durch Lichtsignale gleicher Farben ersetzt werden. Das nicht Beachten von Flaggenzeichen kann zum
Wertungsausschluss führen. Zuständig für diesen Entscheid ist der Rennleiter.
Der Veranstalter ist verantwortlich, dass die Streckenposten die Flaggensignale genau kennen und sie auch anwenden.
119
PIRELLI PORSCHE DRIVERS CUP PPDC
Grundsatz:
Aus folgenden Gründen haben im Jahre 1994, die Verantwortlichen des PORSCHE CUP
SUISSE (PCS, neu PPCS) beschlossen, nicht lizenzierte Veranstaltungen zu organisieren:
• Porschefahrerinnen und -fahrer sollen die Möglichkeit erhalten, ihr Fahrzeug besser
kennen zu lernen und ohne Geschwindigkeitsbegrenzung auf einer Rundstrecke und
bei Slaloms zu fahren. Dabei erleben sie die unvergleichliche Atmosphäre, die an
solchen Orten unter Gleichgesinnten herrscht.
• Neueinsteigerinnen und -einsteiger sollen Gelegenheit erhalten, erste Kontakte zur
Porsche-Cup Szene zu knüpfen, um später mit dem erlernten Rüstzeug in den Porsche Cup Suisse zu wechseln.
• Aussteigerinnen und Aussteiger aus dem Pirelli Porsche Cup Suisse, sollen weiterhin Gelegenheit haben, ihren Porsche ohne die Hektik des Rennbetriebes bewegen
zu können und gleichzeitig ihre Freundschaften zu pflegen.
Unter dem Namen PIRELLI PORSCHE DRIVERS CUP (PPDC) werden Veranstaltungen parallel mit denjenigen des PPCS organisiert und durchgeführt. Sie beinhalten:
• Fahrzeug und Rundstreckentheorie
• Trainingsfahrten mit Instruktoren
• freie Trainings
• Zeittrainings
• Gleichmässigkeitsprüfungen
Pro Veranstaltung wird ein Klassement und am Ende der Saison ein Gesamtklassement erstellt.
A
Ausführungsbestimmungen
A1
Teilnehmer, Fahrzeuge
A 1.1
Zugelassen sind alle schweizerischen und ausländischen Fahrerinnen und Fahrer, die
im Besitze eines gültigen Führerscheins sind und nicht am PPCS teilnehmen.
A 1.2
Um im PPDC gewertet zu werden, muss sich jede Fahrerin und jeder Fahrer mit dem
offiziellen Anmeldeformular einschreiben. Es erhalten nur eingeschriebene FahrerInnen
die unter A 4 genannten Preise und Punkte. Mit Abgabe dieser Anmeldung anerkennt
die Teilnehmerin / der Teilnehmer das vorliegende Reglement in allen Punkten.
A 1.3
Zu den Veranstaltungen des PPDC sind alle Porsches zugelassen, die mit einem gültigen Polizeikennzeichen versehen, eingelöst und gemäss den Vorschriften des StvG
haftpflichtversichert sind.
A 1.4
Der veranstaltende Club entscheidet, ob er allenfalls Fahrzeuge, die dem vorliegenden
Reglement nicht entsprechen, „ausser Konkurrenz“ zulassen will.
A2
Administrative und technische Kontrolle, Sanktionen
A 2.1
Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer muss vor dem freien Training die Wagenabnahme, bestehend aus der technischen Fahrzeuginspektion sowie der Dokumentenkontrolle, absolviert haben.
A 2.2
Bei der techn. Kontrolle werden der Allgemeinzustand des Fahrzeuges und insbesondere die Profilierung der Reifen, die Bremsen, die Lenkung, sowie der Lärm geprüft.
122
A 2.3
Der Kommissär der "Techn. Fahrzeugkontrolle", gemäss Reglement PPCS A 2.2, und
die Sportkommission des VSPC sind befugt, Fahrzeuge die den Anforderungen nicht
entsprechen von einer weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen.
A 2.4
Sanktionen
Der veranstaltende Club oder die Sportkommission des VSPC haben das Recht, TeilnehmerInnen, welche durch ihr Verhalten auf der Rundstrecke, der Slalompiste oder in
der Boxengasse, sich selbst oder andere gefährden, von der Veranstaltung auszuschliessen. Das Startgeld wird in diesem Fall nicht zurückerstattet!
A3
Nennung
A 3.1
Nenngeld ist immer Reuegeld und gilt mit der Abgabe der Nennung als geschuldet. Es
bleibt dem Veranstalter überlassen, diese Regelung allenfalls liberaler zu gestalten.
A 3.2
Die in den jeweiligen Ausschreibungen genannten Nennschlusszeiten sind verbindlich.
Es ist dem Veranstalter freigestellt, verspätete Nennungen gegen einen Nenngeldzuschlag entgegenzunehmen.
A 3.3
Mit der Abgabe der Nennung erwächst für den Veranstalter keine Pflicht, diese zu akzeptieren. Bei Rückweisung der Nennung wird der eingezahlte Betrag zurückerstattet.
A 3.4
Jeder TeilnehmerIn ist für seine Anmeldung an eine Veranstaltung selber verantwortlich. Er kann den Veranstalter für nicht oder zu spät verschickte Anmeldeformulare
nicht verantwortlich machen.“
A4
Ranglisten, Preise
A 4.1
Bei jeder Veranstaltung wird eine Rangliste erstellt. Diese Rangliste muss folgendes
enthalten:
• Rang, Name, Vorname, evtl. Clubzugehörigkeit
• Referenzzeit, gefahrene Runden- bzw. Laufzeiten, Strafpunkte
A 4.2
Die Auswertung dieser Rangliste für individuelle Clubmeisterschaften bleibt den einzelnen Clubs, diejenige für den PPDC der Sportkommission des VSPC vorbehalten.
A 4.3
Es bleibt dem veranstaltenden Club überlassen, welche Art von Preisen er den TeilnehmerInnen ausrichten will.
A 4.4
Folgende Preise werden vom VSPC an Fahrer, welche gemäss A 5.1 gewertet sind,
vergeben:
Gesamtwertung
1. Rang
Fr. 1‘250.- und ein Pneugutschein der Firma Pirelli.
2. Rang
Fr. 1‘000.3. Rang
Fr.
750.4. Rang
Naturalpreis
5. Rang
Naturalpreis
Rundstreckenwertung
1. Rang
2. Rang
3. Rang
Fr.
Fr.
Fr.
500.400.300.-
Slalomwertung
1. Rang
Fr. 500.2. Rang
Fr. 400.3. Rang
Fr. 300.Die Preisgelder werden nur ausbezahlt, wenn mindestens 3 Fahrer gewertet sind!
123
Die Sportkommission des VSPC entscheidet über weitere Preise endgültig. Die Preise
werden anlässlich der traditionellen „Uusrollete“ verteilt. Ist ein Preisberechtigter nicht
in der Lage, an der „Uusrollete“ seinen Preis persönlich abzuholen, muss er sich
schriftlich beim VSPC entschuldigen und einen Vertreter nennen, der seinen Preis abholt. Geschieht dies nicht, verfällt der Preis an den VSPC!
A5
PPDC - Wertung
A 5.1
Wertungsumfang
Vorgesehen sind:
6 Rundstreckenprüfungen
6 Slaloms
Für die Gesamtwertung werden dabei die 5 besten Rundstrecken- und die 5 besten
Slalomresultate addiert.
Falls die Zahl der Veranstaltungen ändert, sieht die Wertung wie folgt aus:
1
- 3
Veranstaltungen
kein Streichresultat
4
- 8
Veranstaltungen
1 Streichresultat
9 und mehr Veranstaltungen
2 Streichresultate
Um im PPDC gewertet zu werden, müssen dabei mindestens 3 Ergebnisse vorhanden
sein. Es ist unerheblich, ob es sich dabei um Rundstreckenprüfungen oder Slaloms
handelt.
Fahrerinnen und Fahrer welche an PPCS-Veranstaltungen gewertet sind (Ausnahme 100 Meilen), werden für die PPDC-Jahreswertung nicht berücksichtigt!
A 5.2
Rundstreckenwertung
Der Vorstand des VSPC empfiehlt den Veranstaltern maximale Feldergrössen von 20
bis 25 Fz. zu machen. Die Rangliste des Zeittrainings ergibt die Feldereinteilung und
Startreihenfolge. Anzustreben sind maximal 7 Fz. pro km Streckenlänge.
Im freien Training können alle zusammen fahren oder es besteht die Möglichkeit, die
Schnelleren mit dem PPCS Klasse 1 fahren zu lassen.
Bei vielen Fahrern können für das Zeittraining zwei Gruppen gebildet werden. Die
Gruppen werden so zusammengestellt, dass die Schnelleren und die Langsameren je
eine Gruppe bilden. Die Dauer des Zeittrainings beträgt je 15 Minuten. Jedem Teilnehmer wird die beste Rundenzeit des Zeittrainings vor der Gleichmässigkeitsprüfung bekannt gegeben. Sie dient zur Festlegung der Startreihenfolge.
Der Start erfolgt stehend und gestaffelt aus der Boxenstrasse. Der Rennleiter startet
jedes einzelne Fahrzeug persönlich, die Startabstände betragen zwischen 2 und 3 Sekunden. Bei vielen Fahrzeugen werden 2 Rennen veranstaltet. Je eines für die Schnelleren und die Langsameren. Beide Rennen werden von der Zeitnahme zusammengefasst. Es gibt nur eine Rangliste.
Die Referenzrunde kennt keiner der Fahrer. Sie wird vom Vorstand des VSPC unmittelbar vor dem Rennen festgelegt und der Zeitnahme mitgeteilt.
Die Referenzzeit dieser Referenzrunde ist massgebend für die Berechnung der Strafpunkte. In der Gleichmässigkeitsprüfung geht es nun darum, alle Runden mit möglichst
wenig Abweichung (+ und -), zu der Referenzzeitrunde zu fahren. Die Abweichungen
zur Referenzzeit werden in 1/100 Sekunden gemessen und in Punkte umgerechnet (1/100
sek. = 1 Strafpunkt).
Beispiel bei 10 Runden:
Gefahren werden 1 Einlaufrunde, 3 Gleichmässigkeitsrunden, 1 Referenzzeitrunde, 6
Gleichmässigkeitsrunden, 1 Auslaufrunde. Die Runden vor der Referenzzeitrunde zählen selbstverständlich auch. Nach der Auslaufrunde fahren alle TeilnehmerInnen in die
Boxenstrasse.
124
Beispiel:
• Referenzzeit:
120.32 Sekunden
• Addition +Rundenzeiten:
4.52 Sekunden
• Addition -Rundenzeiten:
3.67 Sekunden
• Total Differenz zu Referenzzeit:
8.19 Sekunden = 819 Strafpunkte
Für die Prüfung wird eine Maximalzeit festgelegt. TeilnehmerInnen welche die vorgegebene Rundenzahl nicht in der Maximalzeit erreichen, erhalten 6000 Strafpunkte.
A 5.3
Slalomwertung
Die Referenzzeit entspricht der 1. Laufzeit und wird bekanntgegeben.
Bei der Slalomprüfung geht es darum, den 2. Lauf mit möglichst wenig Abweichung zur
Referenzzeit zu fahren.
Die Abweichung zwischen dem 2. Lauf und der Referenzzeit wird in Hundertstelsekunden gemessen und in Punkte umgerechnet.
(1/100 Sek. = 1 Strafpunkt).
Evtl. Strafpunkte werden sowohl bei der Referenz- als auch bei der Laufzeit mitberücksichtigt.
Bei Slaloms gelten folgende Strafzeiten, die für die Rangierung zu den Fahrzeiten hinzuaddiert werden:
10 Sekunden (= 1‘000 Punkte) für:
Touchieren, Verschieben oder Umwerfen einer Tormarkierung (Start- und Zieldurchlauf
gelten in diesem Sinne ebenfalls als Tore); bei Kombinationen mit einer Tornummer gilt
diese Strafzeit für jede Markierung innerhalb der Kombination.
30 Sekunden (= 3‘000 Punkte) für:
das Durchfahren eines Tores in verkehrter Richtung oder nicht in der vorgeschriebenen
Reihenfolge.
60 Sekunden (= 6‘000 Punkte) für:
das Auslassen eines Tores oder nicht beendigen des Laufes.
Strafpunkte werden in jedem Fall zu den Zeitdifferenzpunkten dazu gerechnet!
Bei Fremd-Clubveranstaltungen gilt die dort angewendete Strafzeitenregelung.
A 5.4
Punkteverteilung
Bei jeder Veranstaltung, welche zum PPDC zählt, werden folgende Rangpunkte vergeben:
Rang
1
2
3
4
5
6
7
8
9 (usw.)
A 5.5
Punktzahl
10
8
6
5
4
3
2
1
0
Spezielle Bestimmungen
• Jeder Fahrer, der in der Rangliste als gestartet aufgeführt ist, erhält zusätzlich zu
den Rangpunkten 10 Teilnehmerpunkte pro Rundstreckenprüfung und 5 Teilnehmerpunkte pro Slalom gutgeschrieben.
• Nachträglich disqualifizierte Fahrer werden bei der Anzahl gewerteter Fahrer pro
Klasse nicht berücksichtigt.
125
•
Fahrer, die gemäss A 1.3 nicht eingeschrieben sind, werden im entsprechenden
Rennen rangiert, erhalten aber weder Rang- noch Teilnehmerpunkte, da sie im
PDC nicht gewertet werden. In solchen Fällen „erben“ die anschliessend klassierten Fahrer die entsprechenden Punkte.
• Werden Teilnehmer "Ausser Konkurrenz“ zugelassen, so erhalten diese weder
Teilnehmer- noch Rangpunkte und werden im PPDC-Klassement nicht gewertet.
Ihre Teilnahme berührt die Anzahl gewerteter Fahrer pro Klasse nicht.
• Bei gleicher Punktzahl entscheidet über die Rangfolge das beste Streichresultat,
das Zweitbeste usw. Bei Gleichheit sämtlicher Streichresultate zählt die Anzahl der
besseren Plazierungen.
A 5.6
Mehrfach- oder Doppelstarts sind nicht möglich!
A6
PPDC-Wertung Clubmeisterschaft
A 6.1
Alle Fahrer die gemäss A 5.1 im PPDC gewertet sind zählen auch für die Clubmeisterschaft.
A 6.2
Sämtliche Punkte der Einzelwertungen werden addiert und übernommen.
B
Sicherheit
Die nachfolgenden Vorschriften beziehen sich ausdrücklich auf Veranstaltungen im
Rahmen des PPDC. Sie gelten, wo nicht speziell vermerkt, für Slalom und Rundstrecke. Für die Teilnahme an ausländischen Veranstaltungen, sind die dort gültigen Vorschriften massgebend.
B 1.1
Fahrzeuge
Sämtliche Fahrzeuge sind mit dem Originalreserverad auszurüsten.
Alle Fahrzeuge müssen 2 Aussenrückspiegel haben (Slalom fakultativ).
Die mit dem Fahrzeug mitgelieferten Abschleppösen müssen während der Veranstaltung
ordnungsgemäss montiert sein. Bei Cabriolets ist das Verdeck geschlossen zu halten.
Schiebedächer und vordere Seitenfenster sind geschlossen zu halten, herausnehmbare Dächer sind einzusetzen. Die Türen dürfen nicht verriegelt werden.
Das Mitführen von Bordwerkzeug und Kompressor ist nicht vorgeschrieben.
Alle losen Gegenstände im Wagen müssen entfernt werden.
Das Montieren eines Überrollbügels wird empfohlen.
Der Gebrauch von Stoppuhren, Lap-timern und Anzeigetafeln, ist während Training und
Gleichmässigkeitsprüfung erlaubt.
B 1.2
Fahrerinnen und Fahrer
Das Tragen eines Schutzhelmes sowie das Anschnallen sind auf der Rundstrecke und
Slalomstrecke vorgeschrieben.
Das Tragen eines feuerfesten, von der FIA homologierten Rennoveralls und feuerfesten Handschuhen wird empfohlen.
Wir machen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausdrücklich darauf aufmerksam, dass eine Unfallversicherung, die motorsportliche Veranstaltungen einschliesst, obligatorisch ist. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer ist für seine
konforme Unfalldeckung selber verantwortlich.
B 1.3
Rundstrecke
Betreffend den international gültigen Flaggenzeichen verweisen wir auf
Anhang 6 zum PPCS-Reglement.
126
C
Schlussbestimmungen
C1
Urtext
Massgebend für die Auslegung dieses Reglements ist der deutsche Text.
C2
Verantwortlichkeit
In Reglementsfragen ist die Sportkommission des VSPC während des Jahres Ansprechpartner für Dritte.
Die Auslegung einzelner Artikel dieses Reglements bleibt der Sportkommission des
VSPC ausdrücklich vorbehalten, sie entscheidet nach dem Gesichtspunkt: „Sinn des
Reglements“.
Änderungen am vorliegenden Reglement sind während der Gültigkeitsdauer nur möglich, wenn die Sicherheit von Teilnehmern und Veranstaltern gefährdet ist.
C3
Haftungsausschluss
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die
alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder den von ihnen
benutzten Fahrzeuge verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss
vereinbart wird. Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe der Nennung oder Einschreibung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang
mit der Veranstaltung entstehen und zwar gegen:
• Den VSPC und seinen Mitgliedern, deren Präsidenten, Geschäftsführer und Mitglieder, die gesetzlichen Vertreter dieser Vereine, den Veranstalter, die Sportwarte, die
Rennstreckeneigner, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der
Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, den Strassenbaulastträger,
soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung benutzten
Strassen samt Zubehör verursacht werden, die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
aller zuvor genannten Personen und Stellen, gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, Mitfahrer und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der
Veranstaltung stehen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe des Einschreibungsantrages/Nennung allen
Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere
sowohl für Schadenersatzansrüche aus vertraglicher als auch ausservertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Fahrer und Bewerber die nicht
Eigentümer des bei der Veranstaltung eingesetzten Fahrzeuges sind versichern, dass
der tatsächliche Eigentümer den oben erklärten Haftungsausschluss kennt und sich
dieser Erklärung unterwirft.
C4
Auskunftsstellen
Weitere Auskünfte über den PPDC erhalten sie unter folgender Adresse:
Sportwart VSPC
Xavier Penalba
Heidenchilenstrasse 7
8907 Wettswil
Telefon:
01 / 497 66 11
Telefax:
01 / 497 66 01
127
C 5 Sponsorvereinbarung
Wegen dem Reifen- und Sponsorenvertrag, den der VSPC mit der Firma PIRELLI abgeschlossen hat, wird erwartet, dass die PPDC-Teilnehmer ihre Fz. mit PIRELLIProdukten ausrüsten.
C6
Gültigkeit, Dauer
Das vorliegende Reglement hat für alle im Rahmen des PDC organisierten Veranstaltungen bis 31. Dezember 2006 Gültigkeit. Das vorliegende Reglement wurde vom Vorstand des VSPC am 23. Januar 2006 verabschiedet.
Die Sportkommission
Peter Meister
Xavier Penalba
R. Feller
E. Mancosu
Verantwortlicher Sportreglemente
Sportwart
Ständiges Mitglied
Mitglied
A. Kubli
konsultatives Mitglied
128
Verband Schweizer Porsche Clubs VSPC
ORGANIGRAMM
DELEGIERTENVERSAMMLUNG VSPC
Delegierte der CH – Porsche – Clubs und Ehrenmitglieder
KONTROLLORGAN
REVISOREN
Budget
VORSTAND
VSPC
Patrick Le Thorel PCJU
Esther Friberg PCSL
FINANZEN
SEKRETÄR
PRÄSIDIUM
VIZEPRÄSIDENT
SPORTWART
Buchhaltung
Budget
Administration
Protokolle
PR/Sponsoring
Zeitschrift „Flash“
Sekretariat
Reto Steffen
CPR
Sekretariat
VSPC
Rechtsfragen
Koordination
Veranstaltungskalender und
Termine
Richard Feller
CPR
Oberaufsicht über
Sportveranstaltungen
Veranstaltungskalender
Xavier Penalba
PSCZ
Markus Rothweiler
PCZ
VERANTWORTLICHER
SPORTREGLEMENT
Peter Meister PCB
BEISITZER
Roberto De Prisco
Ernesto Mancosu CPR
Mitglieder VSPC
Verband Schweizer Porsche Clubs (Sekretariat)
Postfach 520
8623 Wetzikon
Tel:
043 / 488 09 11
Fax: 044 / 970 10 31
Gründungsjahr:
1997
Mitglieder:
23
Porsche Club Aargau Postfach 123, 5524 Niederwil
Präsident:
Müller Phillip
Schänisweg 19
5524 Niederwil AG
Tel G: 044 / 843 38 16
Email:[email protected]
Porsche Club Basel Postfach 3873, 4002 Basel
Präsident:
Marinello Marco
Zanggerweg 11
8006 Zürich
Email: [email protected]
Porsche Club Beider Basel Postfach 17, 4133 Pratteln 2
Präsident:
Richter Günther
Hammerstr. 38
4058 Basel
Tel G: 061 / 691 75 88
Fax G: 061 / 691 07 09
Email: [email protected]
Porsche Club Bern
Präsident:
Salzmann Franz
Schulstrasse 14
2572 Mörigen
Tel G: 032 / 384 46 46
Fax G: 032 / 397 17 27
Porsche Club Biel-Seeland
Präsident:
Althaus Peter
Collègegasse 12
2502 Biel – Bienne
Tel G: 032 / 322 80 80
Fax : 032 / 397 17 71
Porsche Club Genève Case postale 2-911, 1211 Genève 2
Präsident:
Besse Fabrice
Tel.
021 / 808 81 46
Handy: 079 / 290 99 11
140
Sportwart:
Penalba Xavier
Heidenchilenstrasse 7
8907 Wettswil
Tel G: 044 / 497 66 11
Fax G: 044 / 497 66 01
Handy: 079 / 400 40 29
Sportwart:
Schauer Gerhard
Hardstr. 63 c
5430 Wettingen
Handy: 079 / 205 63 74
Sportwart:
Uli Lemmer
Muldenweg 16
3075 Rüfenacht
Tel G: 031 / 819 19 75
Sportwart:
Schuoler Heinz
Schulstrasse 42
4132 Muttenz
Tel: 061 / 461 84 06
Sportwart:
Gertsch Stefan
Gässli 21
3232 Ins
Tel. 032 / 313 75 09
Fax: 032 / 313 22 68
Sportwart:
Morros Juan
Kirschbaumweg 6
2572 Mörigen
Tel G: 032 / 365 45 78
Sportwart:
Frank Servais
2E, rue de la Maison-Forte
1287 Laconnex
Tel.
022 / 756 90 96
Handy: 079 / 202 53 09
Glarner Porsche Club:
Präsident:
Wäckerlin Aldo R.
Churfirstenblick
8758 Obstalden
Tel P: 055 / 614 16 06
Email: [email protected]
Porsche Club Graubünden: Postfach 180 7002 Chur
Präsident:
Martin Rentsch
c/o SAP
Althardstrasse 80
8105 Regensdorf
Tel G: 058 / 871 64 55
Email: [email protected]
Porsche Club Luzern
Präsident:
Altoè Walter
Titlisweg 8
8916 Jonen
Club Porsche Romand Case postale, 1800 Vevey
Präsident:
Feller Richard
Rte de Rombuet
1616 Attalens
Tel G: 021 / 925 38 38
Fax G: 021 / 925 38 50
Porsche Club Seetal-Luzern
Präsidentin:
Friberg Esther
Jegerhof 5,
8135 Langnau a. A.
Tel:
044 / 713 12 78
Fax: 044 / 713 15 41
Porsche Club Solothurn Postfach 802, 4500 Solothurn
Präsident:
Hürzeler Heinz
Geissenweid 8
4612 Wangen b./Olten
Tel G: 062 / 212 29 23
Fax G: 032 / 631 26 93
Handy: 079 / 404 11 12
Porsche Club Ticino
Präsident:
Luca Trisconi
Studio legale BARCHE E ASSOCIATI
Via S. Balestra 17 / Postfach
6901 Lugano
Tel G: 091 / 912 20 00
Fax G: 091 / 923 86 31 / E-Mail: [email protected]
Porsche Club Winterthur
President:
Sutter Andreas
Talwiesenstrasse 36
8404 Winterthur
Handy: 079 / 218 20 80
Sportwart:
Thöny Ueli
Rossmaschnix 7
7208 Malans
Tel G: 081 / 322 20 82
Sportwart:
Kiener Hans-Peter
Hirtenhofstrasse 69
6005 Luzern
Tel P: 041 / 360 17 76
Sportwart:
Servais Frank
24, rue Le –Royer
1227 Genève
Tel. 022/ 756 90 96
Handy 079/ 202 53 09
Sportwart:
Arnold Heinz
c/o AMAG
6030 Ebikon
Tel G: 041 / 444 44 52
Fax G: 041 / 444 44 05
Sportwart:
Ruetz Edgar
Brunnadernstr. 8
3006 Bern
Tel G: 031 / 358 84 02
Fax G: 031 / 358 79 80
Handy: 079 / 400 86 18
Sportwart:
Pachler Gerhard
Wallikerstrasse 25
8544 Attikon
Tel G: 052 / 208 33 33
Handy: 079 / 290 57 00
141
Sportwart:
Scheer Fritz
Oberdorfstrasse 3
8906 Bonstetten
Tel: 044 / 700 32 06
Porsche Club Zürich
Präsident:
Longa Esther
Ahornweg 10
8442 Hettlingen
Tel G: 052 / 316 26 87
Fax G: 052 / 316 26 82
Porsche Club Züri-Oberland
Präsident / Sportwart
Keiser Alexander
Hohstrasse 10
8302 Kloten
Tel G: 056 / 401 32 04
Porsche Club Zytglogge Bärn
Präsident:
Egli Heinz
Traubenweg 22 C
3612 Steffisburg
Tel: G: 033 / 345 04 75
Fax G: 033 / 345 04 76
Ostschweizer Porsche Club
Präsident:
Vogt Armin
c/o „La Suisse Versicherungen“
Rosenbergstrasse 32
9001 St. Gallen
Tel G: 071 / 228 49 66
Fax G: 071 / 228 41 61
Pappillon Porsche Club St. Gallen
President:
Heusser Urs
Industriestrasse 11a
8335 Hittnau
Tel P: 044 / 995 14 90
Porsche Club Jura
President :
Juillerat Denis
Ch. de Bellevoie 18
2800 Delémont
Tel. P: 032 / 422 21 19
Porsche Club Mittelland Postfach 3235, 5201 Brugg
Präsident:
Vogt Markus
Steinackerweg 1
5234 Villigen
Tel: 056 / 284 11 27
Fax: 056 / 284 12 85
Porsche Club Zürichsee
Präsident:
Dütschler Hansjörg
Im Etzliberg 16
8800 Thalwil
Tel G: 044 / 772 25 25
Fax G: 044 / 772 25 26
142
Sportwart:
Dänzer Simon
Neue Bahnhofstrasse 23
3297 Leuzingen
Tel G : 032 / 679 38 18
Fax G: 032 / 679 38 21
Sportwart:
Berweger Walter
Dorfplatz 8
9063 Stein AR
Tel: 071 / 367 14 15
Sportwart:
Wetter Georges
Mühlestrasse 2J
9100 Herisau
Tel: 071 / 351 14 54
Sportwart:
Zuccatti Eric
Sentier du Ministre 32
2014 Bole
Sportwart:
Schädel Robert
Im Russer 3h
8708 Männedorf
Handy: 079/ 420 43 64
Sportwart:
Grütter Patrik
Austrasse 3
9620 Lichtensteig
Handy: 078/ 653 53 47
Fax: 071/ 988 27 01
Porsche Sport Club Zürich
Präsident:
Grütter Kurt
Austrasse 3
9620 Lichtensteig
Tel. P: 071 / 988 48 80
Tel. G: 071 / 988 48 80
Fax:
071 / 988 27 01
143