Vertriebserfolg 2014
Transcrição
Vertriebserfolg 2014
+ Kapitalanlage + Versicherung + Investment + Finanzierung + Vertriebserfolg 2014 Zukunftsweisende Perspektiven, erfolgreiche Strategien und motivierende Ideen für Vermittler und Berater! www.wmd-brokerchannel.de Ausgabe eMagazin September 2014 EDITORIAL | Vertriebserfolg 2014 EDITORIAL Liebe Leserinnen und Leser, wie geht es weiter im Vertrieb von Finanzdienstleistungsprodukten und Versicherungen? In einer noch nie dagewesenen Schnelligkeit werden neue Regulierungen politisch durchgesetzt und verlangen nach neuen Produktgestaltungen und Beratungsqualifikationen. Der Verbraucher soll künftig entscheiden ob sie/er eine Provisionsberatung oder lieber eine Honorarberatung vorzieht. Entweder-oder. Wohin geht also der Weg des Versicherungsmaklers künftig? Als Handelsvertreter zu der ein oder anderen Versicherungsgesellschaft? Oder als Honorarberater? Die Verunsicherung im Markt ist groß. Welche Geschäftsmodelle sind mit fortlaufender Regulierung zukunftsfähig? Wie unterstützen Produktpartner und Pools die Makler auf diesem Weg? Provisionsoffenlegung, Reduktion der Abschlussprovisionen bei Lebensversicherungen, sogar Provisionsverbote stehen künftig im Raum. Wie reagiert der Markt darauf? Welche Bezahlungsmodelle können sich für Finanzdienstleister weiterhin gut rechnen? Mit welchen Produkten oder Dienstleistungen kann man jetzt am besten bei den Kunden punkten? Wie kann man sich als Honorarberater erfolgreich in Markt positionieren? Gibt es schon genügend passende Nettotarife bei Versicherern? Mit welchen Anlageangeboten lässt sich erfolgreich beraten? Auf was muss man in der Beratung rechtlich aufpassen? Was werden die nächsten Regulierungsthemen sein? Diese und viele weitere sehr spannende Vertriebs-Themen lesen Sie in dieser Ausgabe. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und viel Erfolg! Ihr Team vom wmd-brokerchannel Täglich aktuelle Informationen, Fachartikel und Video-Interviews unter www.wmd-brokerchannel.de wmd-brokerchannel.de 3 Vertriebserfolg 2014 | INHALTSVERZEICHNIS MARKTSTUDIEN 6 Studie zum Versicherungsvertrieb 34 Reicht die Kondition? 7 Finanzvertriebe vermitteln immer häufiger SUHK-Versicherungen 36 FPSB Deutschland: Fusion zwischen FPSB und EFPA Deutschland 8 Versicherungsprodukte der Zukunft: Makler wollen Flexibilität BERATUNG 10 Der Makler der Zukunft: Digitalisierung im Vertrieb nur eine Frage der Zeit 37 BVK: Nach dem Sündenfall ist vor dem Sündenfall 12 Große Beliebtheit der Versicherungsvertreter hält an 38 Wegweiser Finanzberatung geht online PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN 40 Transparenz allein schafft keine effizienten Altersvorsorgeprodukte 14 fairvesta - Umsetzung des KAGB 15 Konkurrenz für Banken – neue Chancen für Berater Beitrag von Ralf Johnsen, Geschäftsführer, Scout24 Services GmbH 16 Mehr Erfolg bei Kunden durch Fördermittelberatung Interview mit Matthias Janitschke, Geschäftsführer, Fördermittelinitiative Deutschland GmbH & Co. KG 18 20 22 Zukunft und Erfolg von Maklern: maklermanagement.ag zeigt Lösungen auf Interview mit Jürgen Riemer, Vorstand, maklermanagement.ag "Golden IV"- das Highlight für Vertriebspartner Interview mit Hans-Gerd Coenen, Vertriebschef des BGV, Badische Versicherungen CORPORATE INSURANCE erfolgreich mit neuen Exklusivprodukten Interview mit Jens-Olaf Teschke, Geschäftsführender Gesellschafter, CORPORATE INSURANCE Versicherungsmakler GmbH 24 publity: Genehmigung der KVG Interview mit Frederik Mehlitz, Geschäftsführer, publity Performance GmbH 26 Anleger-Erfolgstory mit US-Immobilien-Investments geht weiter Interview mit Wolfgang J. Kunz, Vertriebsdirektor, DNL Real Invest AG 28 Wir geben den Beratern was sie brauchen – Qualifizierung und die passenden Produkte Interview mit Manfred Koch, Vorstand, [id] IMMOBILIEN IN DEUTSCHLAND AG POOLS / VERTRIEBE 41 Stiftung Warentest prüft Finanzvermittler: Maßarbeit ist Glückssache 41 BVK ist für Neupositionierung der Versicherungsvermittler 42 Aragon AG verkauft Geschäftsanteile BIT AG 43 GDV zur Studie zu Beratungsprotokollen 44 Versicherungsombudsmann: Beschwerden gegen Vermittler auf niedrigstem Stand 45 Vertriebserfolg mit Gesetzlichen Krankenkassen Beitrag von Thomas Adolph, Geschäftsführer, Kassensuche GmbH HONORARBERATUNG 48 Honorarberatung: Makler sollten jetzt einsteigen Interview mit Heiko Reddmann, Geschäftsführer, HonorarKonzept GmbH 50 quirin bank: Honoraranlageberatungsgesetz ist wichtiger Schritt 52 Zahl der Honorarberater wird sich versechsfachen 53 GPC Law: Auch Versicherungsvertreter können Honorarberatung anbieten VERGÜTUNG 54 Lücken bei EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID schließen 55 VDH: Europa braucht ein endgültiges Provisionsverbot 56 Warum die Anlageberatung nicht kostenlos ist 57 Vergütungsmodelle ohne Nebenwirkungen optimieren 58 BGH verpflichtet Banken seit 1.8.2014 zur vollständigen Offenlegung von Provisionen im Finanzvertrieb 59 BVK: Provisionsoffenlegung vom Tisch 30 Genial kombiniert – degenia/DMU überzeugt Vertriebspartner Interview mit Halime Koppius, Vorstand, degenia Versicherungsdienst AG REGULIERUNG 32 Kundenliebling 2014 Interview mit Thomas Scholl, Vorstandsvorsitzender, FORMAXX AG 60 Regulationsdruck auf die Finanzbranche: AfW gibt ungebundenen Vermittlern eine starke Stimme Interview mit Frank Rottenbacher, Vorstand, AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. 62 IMD II: Das nächste halbe Jahr entscheidet 4 wmd-brokerchannel.de INHALTSVERZEICHNIS | Vertriebserfolg 2014 NACHRICHTEN 79 DFSI Institut bewertet WWK mit Bestnote AAA 63 Sachkundeprüfung für Immobilienkreditvermittler kommt 65 Neue Pflicht für 34f-Vermittler 66 Qualitypool: Regulierungen werden zur Konsolidierung der Maklerbranche führen 66 Finanzanlagenvermittlerrecht: Abschlussvermittlung leicht gemacht? 67 bsi: 33 neue AIF bis Ende 2014 79 Dr. Maasjost & Collegen AG beteiligt sich mit 51 Prozent an der CONZEPTA Service GmbH 80 BCA AG kooperiert mit Wirtschaftsprüfung und unterstützt §-34f-Vermittler dabei nicht nur exklusiv 81 Versicherungsgruppe die Bayerische übernimmt Mehrheit an der compexx Finanz AG 81 OVB zeigt Stärke in Europa 68 Vermittlerregulierung: IMD II trifft Versicherungsmakler weitgehend unvorbereitet 69 Nach Ende der § 34f-Übergangsfrist drohen Berufsverbot und hohe Kosten 82 GLOBAL-FINANZ AG startet mit Erfolg ins Jahr 2014 83 Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG: Vorstandsressorts neu geordnet 83 Generali Versicherungen stärkt Vertriebe: Gründung einer Vertriebsgesellschaft geplant 70 BCA AG: LVRG beeinflusst freien Vertrieb entscheidend RECHT 84 InterVisio live: Neuer Zuschauerrekord aufgestellt 72 Darf der Berater die Anlagestrategie des Kunden ändern? 73 Maklerbefragung: Bedarf an Rechtsberatung von Maklern nimmt zu 74 Beruf und Vergütung des Finanz- und Versicherungsmaklers im Umbruch durch Regulierung * Ausgewählte Herausforderungen und Megatrends im Finanzdienstleistungsvertrieb Beitrag von Dr. Johannes Fiala, RA 84 Pflegekosten der Eltern in die Finanzplanung unbedingt mit einbeziehen 85 germanBroker.net AG weiter auf Wachstumskurs IMPRESSUM 65 Impressum 77 VSAV: Aufklärung über versteckte Innenprovisionen erst ab dem 01.08.2014 Der -Tarif Exklusiv IV en der Gold Vertriebserfolg 2014 | MARKTSTUDIEN Studie zum Versicherungsvertrieb: Trotz Vertriebsrückgang in der Lebensversicherung sind Finanzvermittler weiterhin zufrieden mit Produktanbietern D Die Lebensversicherungen und Kunden leiden unter den Niedrigzinsen, das bekommen auch die Vermittler zu spüren. Insgesamt ist die Entwicklung beim Vertriebserfolg der Finanzvermittler im Bereich Lebensversicherungen stark rückläufig. Die Zufriedenheit der Vermittler mit den Versicherern von Lebens- und Rentenversicherungen ist jedoch nicht eingebrochen. Sie beurteilen diese insgesamt weiterhin positiv. Dies zeigen die Ergebnisse der Studie „Erfolgsfaktoren im Finanzvertrieb 2014“ des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov, für die 182 Vermittler der sechs Finanzvertriebe im deutschen Privatkundenmarkt (Bonnfinanz, DVAG, MLP, OVB, Swiss Life Select und Telis Finanz) im Zeitraum vom 01. April bis 03. Mai 2014 befragt wurden. Insgesamt beurteilen die Finanzund Versicherungsvermittler die Produkte von Finanzvertrieben im Privatkundenmarkt auch in diesem Jahr weiterhin insgesamt positiv. Bezüglich der Qualität konnte sich diese im Vergleich zum Vorjahr über alle Produkte und Vertriebe hinweg konstant auf 83 Prozent Begeisterungsanteile halten. Von den einzelnen Lebens- und R e nt e nv e r s i c h e r u n g s g e s e l l schaften werden insbesondere AachenMünchener, Allianz und Canada Life (hierfür und im Folgenden immer in alphabetischer Reihenfolge) von den Vermittlern aller Finanzvertriebe gelobt. Wie auch schon im Vorjahr wird die Alte Leipziger auch wegen ihrer 6 wettbewerbsfähigen Produkte und die AachenMünchener wegen ihres Kundenservices besonders positiv bewertet. Im Bereich der Kompositversicherungen stechen insgesamt AachenMünchener, Gothaer und HanseMerkur hervor. In der Sparte Krankenversicherung liegen Barmenia, Deutscher Ring und Hallesche vorn. Unter den Fondsgesellschaften überzeugen C-QUADRAT, Deutsche Bank und DWS Investment GmbH die Finanzvermittler am meisten. Vor allem die Wettbewerbsfähigkeit der C-QUADRAT-Fonds überzeugt bereits zum vierten Mal in Folge. Auch in den Bereichen Vertriebsunterstützung und Kundenservice überzeugt C-QUADRAT und belegt damit jeweils die ersten Plätze. In Sachen Vertriebserfolg zeigt sich die Entwicklung der Vermittler zwar insgesamt nur leicht schwächer als im Vorjahr, jedoch mit teils deutlichen Veränderungen in den Vermittlungsschwerpunkten. Während der Absatz im Lebenund Krankenbereich rückgängig ist, ist eine gegenteilige Entwicklung in der Kompositsparte zu verzeichnen. Hier zeigt sich der positive Trend insbesondere bei der Kfz-Versicherung. Ein Zuwachs ist auch im Vertrieb von Unfall-, Sachund Haftpflichtversicherungen zu erkennen. Rückläufig hingegen ist auch die Vermittlung von Fondsund Investmentprodukten. Im Weiteren wird die Vermittlungshäufigkeit der einzelnen Produktgeber je Finanzvertrieb Quelle: © Myst - Fotolia.com untersucht. Je Sparte werden die Produktgeber hinsichtlich Gesamtbeurteilung, Wettbewerbsfähigkeit, Kundenservice sowie Vertriebsunterstützung aus Sicht der Vermittler untersucht. Über alle Sparten sind unter anderem folgende Anbieter von den Vermittler aus den Finanzvertrieben bewertet worden: AachenMünchener, Allianz, Allianz Global Investors, Alte Leipziger, ARAG, AXA, Barmenia, Canada Life, Carmignac Gestion, Central, C-QUADRAT, Deutsche Bank, Deutscher Ring, Die Continentale, DKV, DWS, Generali, Gothaer, Hallesche, HANSAINVEST, HanseMerkur, HDI, Jamestown, Janitos, LBN, LV 1871, Nürnberger, SIGNAL IDUNA, Standard Life, Swiss Life, uniVersa, VHV, Volkswohl Bund, Zurich. Autor: YouGov wmd-brokerchannel.de MARKTSTUDIEN | Vertriebserfolg 2014 Finanzvertriebe vermitteln immer häufiger SUHK-Versicherungen Finanzmarkt-Studie Erfolgsfaktoren im Finanzvertrieb F Finanzvertriebe orientieren ihr Beratungs- und Vermittlergeschäft wie schon in den letzten Jahren weiter in Richtung Kompositversicherungen. Im Vergleich zum Vorjahr konnten Kraftfahrtversicherungen (plus 14 Prozentpunkte der Vermittler, die dieses Produkt „häufig“ und „sehr häufig“ vermitteln) und Sach-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen (plus 7 Prozentpunkte) die höchsten Steigerungsraten bei der Vermittlung verzeichnen. Dies zeigen die Ergebnisse der Studie „Erfolgsfaktoren im Finanzvertrieb 2014“ des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov, für die 332 Vermittler der sechs größten Finanzvertriebe im deutschen Privatkundenmarkt (Bonnfinanz, DVAG, MLP, OVB, Swiss Life Select und Telis Finanz) im Zeitraum vom 01. April bis 03. Mai 2014 befragt wurden. Über alle Produkte hinweg beraten die untersuchten Vertriebe tatsächlich am häufigsten zu SUH-Versicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen und Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Diese Produkte werden von über 80 Prozent der Vermittler und Kundenbetreuer „häufig“ oder „sehr häufig“ vermittelt. Lebensoder Rentenversicherungen ohne staatliche Förderung, Finanzprodukte oder private Krankenversicherungen bilden das Schlusslicht in diesem Produktvertriebs-Ranking und werden maximal von der Hälfte der Vermittler aus Finanzvertrieben häufig vermittelt. wmd-brokerchannel.de Quelle: © Konstantin Yuganov - Fotolia.com Personalrekrutierung und -ausbildung wichtiges Thema für Finanzvertriebe Auch das personelle Wachstum der Finanzvertriebe ist weiterhin ein wichtiges Thema. Insgesamt ist über die Hälfte (55 Prozent) der Vermittler bei der Personalsuche aktiv. Außerdem berichten 82 Prozent der Vermittler über alle Vertriebe, dass sie von ihrer Führungskraft bei der Rekrutierung neuer Vermittler unterstützt werden (Vorjahr: 77 Prozent). Am meisten sind die Vermittler der DVAG, OVB und Telis (in alphabetischer Reihenfolge) an neuen Mitarbeitern interessiert. Die Instrumente zur Personalrekrutierung, die die Vertriebsgesellschaften den Vermittlern bereitstellen, werden dabei recht unterschiedlich beurteilt. Ebenfalls spielt die Aus- und Weiterbildung bei vielen, gerade jungen Vermittlern, eine große Rolle für die Motivation und Bindung an die Vertriebsgesellschaft. Dies ist den meisten Gesellschaften bewusst, denn in diese Richtung wird besonders verstärkt investiert. Insgesamt er- achten 81 Prozent der befragten Vermittler das Schulungs- und Qualifizierungsangebot ihres Finanzvertriebes als „sehr gut“ oder sogar „ausgezeichnet“. Das sind immerhin sechs Prozentpunkte mehr als im letzten Jahr. Hier bekommen DVAG, Swiss Life Select und Telis (in alphabetischer Reihenfolge) die besten Beurteilungen von ihren Vermittlern. Motivation und weiterhin hoch Bindung Im Vergleich zur Versicherungsausschließlichkeit oder auch zu Bankberatern ist die Motivation und Bindung der Vermittler in Finanzvertrieben weiterhin deutlich höher. Über alle Finanzvertriebe hinweg sind 85 Prozent der Vermittler von ihrer Gesellschaft insgesamt begeistert („sehr gut“ und „ausgezeichnet“ Urteile). Das sind 13 Prozentpunkte mehr als im Schnitt in Ausschließlichkeitsvertrieben erreicht wird. Bei der höchsten Zufriedenheit, Motivation und Bindung liegen die DVAG und Telis gleich auf. Autor: YouGov 7 Vertriebserfolg 2014 | MARKTSTUDIEN Versicherungsprodukte der Zukunft: Makler wollen Flexibilität G Studie Mehrwerte für Makler schaffen 2014 Geht es um grundlegende Wünsche der unabhängigen Finanzund Versicherungsmakler in Deutschland bezüglich der Entwicklung von Versicherungsprodukten, so sind ihnen Flexibilität, Individualisierung, Einfachheit und Transparenz am wichtigsten. Die Zukunftsvorstellungen der Makler sind damit an die aktuellen gesellschaftlichen Trends gekoppelt, die sich in vielen Branchen auf Produkt- und ServiceDesigns niederschlagen. Dies zeigen die Ergebnisse der Studie „Mehrwerte für Makler schaffen 2014 - Digitalisierung des Maklervertriebs“ des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov in Zusammenarbeit mit der adesso AG. Insgesamt wirkt sich die gesteigerte Kundenorientierung in der Entwicklung von Versicherungsprodukten sehr positiv auf den Versicherungsvertrieb aus. Dabei ist das Thema Flexibilität von Ein- und Auszahlungsmodalitäten im Bereich Leben und Altersvorsorge aus Sicht der Makler besonders wichtig, vor allem für die Gewinnung junger Kunden. Ein noch lösungsorientierterer Beratungsansatz wird auch durch Produkt-Module und spartenübergreifende Gesamtlösungen möglich. Sie helfen bei der bedarfsgerechten Erstellung von Angeboten. Starre Bündel werden dagegen von den Maklern abgelehnt. Automatische Tarif-Updates an gesetzliche Veränderungen oder anbieterspezifische Erweiterungen sind darüber hinaus 8 Quelle: © martanfoto - Fotolia.com den Maklern ebenfalls wichtig. Die Bedürfnisse nach Transparenz und Sicherheit von Kunden und Maklern werden besonders durch eine All-Risk-Deckung erfüllt. Aus Maklersicht sollten diese Angebote weiter ausgedehnt werden. „Bei Produkt-Modulen sollten die Einfachheit und die Transparenz nicht leiden. Daher sind besonders intelligente IT-Lösungen gefordert, die eine schnelle individuelle Berechnung und Policierung ermöglichen“, weiß Burkhard Herold, Bereichsleiter Consulting Insurance bei adesso. Alles in allem loben die Makler die stetige Verbesserung und Weiterentwicklung der Produkte, das breite Produktangebot sowie die gute Produktqualität. Kritik wird besonders an der hohen Komplexität und mangelnden Transparenz der Versicherungsprodukte geübt, besonders im Bereich der privaten Krankenversicherungen. Die rund 100-seitige Trendstudie „Mehrwerte für Makler schaffen 2014 - Digitalisierung des Maklervertriebs“ beinhaltet Detailergebnisse zum aktuellen Stand der Zusammenarbeit zwischen Versicherungswirtschaft und freien Maklerbüros sowie zu den Themen Online-Beratungstools, Anforderungen an die Zusammenarbeit, Kommunikation, Maklerportale und Maklerpools. Für die Studie wurde ein repräsentativer Querschnitt freier Makler mittels qualitativer Interviews und Online- sowie Offline-Gruppendiskussionen ausführlich zum aktuellen Stand und zu den Zukunftsperspektiven der Zusammenarbeit mit der Versicherungswirtschaft befragt. Zusätzlich werden Best Practices von u. a. folgenden Unternehmen aufgezeigt: Alte Leipziger, aruna, Baden Badener, Canada Life, Cardea Life, Die Continentale, easy Login, FinanzPortal24, Fonds Finanz Maklerservice, Gothaer, Haftpflichtkasse Darmstadt, Helvetia, InterRisk, janitos, KS/AUXILIA , Levelnine, MORGEN & MORGEN, NAFI, VEMA, VHV und VOLKSWOHL BUND. Autor: YouGov wmd-brokerchannel.de DNL Real Invest AG Ihr zuverlässiger Partner für US-Immobilienbeteiligungen DNL Real Invest ist exklusiver Anbieter der TSO-DNL Vermögensanlagen: TSO hat seit 1988 bei keinem Immobilieninvestment Geld verloren. TSO ist seit 1988 erfolgreich am US-Immobilienmarkt präsent und hat bislang ca. 80 große Immobilientransaktionen im Wert von ca. USD 3,2 Mrd. begleitet. Positive Leistungsbilanz: Die bisher von TSO auf dem deutschen Markt angebotenen Immobilieninvestments haben die geplanten Auszahlungen von 8 % p.a. dauerhaft aus erwirtschafteten Erträgen seit Emission geleistet. Angestrebter Vermögenszuwachs inklusive Verkaufserlösplanung von 15 % bis 25 % p. a.. Bisher hat die tatsächliche Wertentwicklung sämtliche geplanten Ziele erreicht oder sogar übertroffen. Fordern Sie unsere aktuellen Beteiligungsunterlagen an. DNL Real Invest AG // Am Seestern 8 // 40547 Düsseldorf // Tel.: 0211 / 522 87 10 // E-Mail: [email protected] // Web: www.dnl-invest.com Vertriebserfolg 2014 | MARKTSTUDIEN Der Makler der Zukunft: Digitalisierung im Vertrieb nur eine Frage der Zeit N Noch haben Online-Beratungstools eine geringe Akzeptanz unter Finanz- und Versicherungsmaklern. Aber digitale Tools wie Vergleichsrechner oder Produktfilme werden bereits zur Vor- und Nachbereitung eines Beratungsgespräches genutzt. Während des Gesprächs wird die klassische „Stift- und PapierBeratung“ zur Veranschaulichung am häufigsten bevorzugt. Dies zeigen die Ergebnisse der nach 2008 bereits zum vierten Mal durchgeführten Studie „Mehrwerte für Makler schaffen 2014“ des Marktforschungs- und Beratungsinstitutes YouGov in Zusammenarbeit mit der adesso AG. Jüngeren bzw. digital orientierten Maklerbüros erscheinen eine professionelle Internetseite mit Suchfunktionsoptimierung, stützen. Zudem wird es als wünschenswert angesehen, auf diese Art und Weise auch mit Versicherern zu kommunizieren, auch weil man sich davon schnellere Bearbeitungszeiten erhofft. Zukunftsperspektiven im Maklervertrieb „Die digitale Kommunikation – sowohl mit Versicherern, als auch mit Kunden – wird zukünftig eine größere Rolle spielen“, weiß Burkhard Herold, Bereichsleiter Con- Die rund 100-seitige Trendstudie „Mehrwerte für Makler schaffen 2014“ beinhaltet Detailergebnisse zum aktuellen Stand der Zusammenarbeit zwischen Versicherungswirtschaft und freien Maklerbüros sowie zu den Themen Online-Beratungstools, Anforderungen an die Zusammenarbeit, Kommunikation, Maklerportale und Maklerpools. Für die Studie wurde ein repräsentativer Querschnitt freier Makler mittels qualitativer Inter- Quelle: © Peter Atkins - Fotolia.com Webinar-Angeboten zu aktuellen Finanz- und Versicherungsthemen sowie auch Co-Browsing-Tools mindestens genauso wichtig wie der persönliche Kontakt. Geht es um das Thema Laptops oder Tablets, so sehen Makler diese im Beratungsgespräch eher als Hürde zum Kunden. Ebenfalls ist die Kommunikation mit Kunden über WhatsApp oder Skype bei Weitem keine Unbekannte mehr. Auch wenn die zunehmende Digitalisierung bei Maklern einige Bedenken auslöst, werden speziell die Neuen Medien als gute Möglichkeit gesehen, die Kommunikation mit Kunden noch effizienter zu gestalten und den persönlichen Kontakt weiter zu 10 sulting Insurance bei adesso. „Die Beratung der Zukunft wird von einer zunehmenden Digitalisierung geprägt sein, ein Trend, der von jungen Maklern bereits aktiv verfolgt wird. Dies wird nicht als Konkurrenz zum persönlichen Kontakt gesehen, sondern als Ergänzung“, betont Herold weiter. Auch Bedeutung und Nutzen von Maklerportalen werden in Zukunft steigen. Makler können sich vorstellen, auf diese verstärkt zurückzugreifen, wenn sich die bereits schon jetzt festgestellte, zunehmende Professionalisierung fortsetzt und einige zusätzliche Optionen den Mehrwert von Online-Portalen weiter steigen lassen. views und Online- sowie OfflineGruppendiskussionen ausführlich zum aktuellen Stand und zu den Zukunftsperspektiven der Zusammenarbeit mit der Versicherungswirtschaft befragt. Zusätzlich werden Best Practices von u. a. folgenden Unternehmen aufgezeigt: Alte Leipziger, aruna, Baden Badener, Canada Life, Cardea Life, Die Continentale, easy Login, FinanzPortal24, Fonds Finanz Maklerservice, Gothaer, Haftpflichtkasse Darmstadt, Helvetia, InterRisk, janitos, KS/AUXILIA , Levelnine, MORGEN & MORGEN, NAFI, VEMA, VHV und VOLKSWOHL BUND. Autor: YouGov wmd-brokerchannel.de Vertriebserfolg 2014 | MARKTSTUDIEN Große Beliebtheit der Versicherungsvertreter hält an: Studie: Hohe Service- und Beratungsfrequenz einer der Hauptgründe D Die Kundenberatung und -betreuung durch einen Vermittler oder eine Agentur einer Versicherungsgesellschaft (gebundener Ausschließlichkeitsvertrieb) ist mit Abstand der am häufigsten genutzte Servicekontakt in der Assekuranz. Tatsächlich haben gebundene Versicherungsvertreter aus Agenturen gleichauf mit Vermittlern von Maklern und Finanzvertrieben am häufigsten Kontakt mit ihren Kunden. fördern. Insgesamt sind 71 Prozent der Versichererkunden in Deutschland von ihrem Außendienst begeistert - die besten Außendienste treiben den Anteil der Fans sogar auf über 85 Prozent. Zu den am vergleichsweise besten bewerteten Anbietern im Außendienst gehören (in alph. Reihenfolge): Allianz, AXA, Debeka, Generali, Gothaer, HUKCoburg, LVM, R+V, SIGNAL IDUNA und Versicherungskammer Bayern. Fast die Hälfte aller Versicherungsnehmer von Agenturen hatte in den letzten sechs Monaten Kontakt zu ihrem Ansprechpartner, insgesamt mehr als zwei Drittel (69 Prozent) in den letzten zwölf Monaten. Damit ist die Betreuungsfrequenz durch die Ausschließlichkeit ausgesprochen hoch und einer der wichtigsten Aspekte der Kundenorientierung, die die Kundentreue und Weiterempfehlungsbereitschaft Zu diesem Ergebnis kommt das jährliche Monitoring Servicebarometer Assekuranz 2014 des Marktforschungs- und Beratungsinstituts YouGov. Über 10.000 Privatkunden wurden jährlich zu ihren faktischen Service- und Leistungserfahrungen mit Versicherern befragt und hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Kundenbindung und optimalen Service-Levels analysiert. Versicherungsnehmer schätzen nicht nur eine gute Produktempfehlung, Zuverlässigkeit und eine schnelle und unbürokratische Bearbeitung ihrer Anliegen, sondern seit neustem auch den EMail-Kontakt. Obwohl bereits ein Zehntel der Kunden diese Methode nutzen, um Kontakt zu ihren Vertretern aufzunehmen, sind das persönliche Treffen und das Telefonat immer noch die Klassiker für den regelmäßigen Kontakt. „Viele Versicherer berücksichtigen den Kundenwunsch nach persönlicher Nähe in Kombination mit den neuen Medien. Sie arbeiten intensiv daran, um ihre Agenturen herum eine Omni-Kanal-Kundenbetreuung aufzubauen“ weiß Dr. Oliver Gaedeke, Vorstand und Leiter der Finanzmarktforschung bei YouGov, aus einer Servicestrategiebefragung unter Entscheidern aus Versicherungsgesellschaften zu berichten. Autor: YouGov Quelle: © ARTENS - Fotolia.com 12 wmd-brokerchannel.de Erste Geschlo Publikum ssene s-Inv KG mit B estment Vertrieb aFinszula nach ne ssung uem Recht Die publity Performance Fonds Nr. 7 GmbH & Co. geschlossene Investment KG erhielt als erste Geschlossene Publikums-Investment KG von der BaFin die Vertriebszulassung nach neuem Recht und investiert mit deutschen Immobilien aus Bankenverwertung in ein breites Spektrum gewerblich genutzter Qualitätsimmobilien in guter Lage – vorzugsweise in Ballungsräumen mit Wachstumspotential wie Frankfurt/Main, Düsseldorf, Hamburg, Berlin und München. neue KAGB-konforme Generation geschlossener Immobilienfonds echter Kurzläufer: Fondslaufzeit begrenzt bis zum 31.12.2019 Beteiligungen ab 10.000 Euro kein Fremdkapital 150 % prognostizierte Gesamtausschüttung Weitere Informationen unter Tel. 0341 / 26 17 87 - 61 oder www.publity-vertrieb.de AZ Produkt PPF 210x297 M-0111-30 · publity Vertriebs GmbH, Landsteinerstraße 6, 04103 Leipzig DEUTSCHE IMMOBILIEN AUS BANKENVERWERTUNG Vertriebserfolg 2014 | PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN fairvesta - Umsetzung des KAGB Das Kapitalanlagegesetzbuch ist seit dem 22.07.2013 in Kraft. fairvesta hat aus diesem Grund eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie eine externe Verwahrstelle fristgerecht bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) angezeigt D Das KAGB sieht in seinen Bestimmungen vor, dass auch laufende Investmentvermögen, welche aktiv gemanagt werden, wie es beispielsweise bei den fairvesta Immobilienhandelsfonds der Fall ist, an die neuen Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Die neuen Regelungen zielen vor allem auf einen umfassenderen Schutz der Anleger und auf eine höhere Transparenz bei der Auflage und Verwaltung von AIF Kapitalanlagen ab. Hiernach dürfen auch sogenannte geschlossene AIF „Investmentvermögen“ zukünftig nur noch durch eine Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet werden. Diese KVG benötigt hierfür eine Erlaubnis der BaFin nach KAGB. In Folge der gesetzlichen Neuregelung übernimmt die nach dem KAGB lizensierte KVG die Verantwortung für die Verwaltung, d.h. für das Asset Management, Portfoliomanagement und Risikomanagement in Übereinstimmung mit den Vorgaben des KAGB. Die externe Verwahrstelle, welche ebenfalls von der BaFin genehmigt und beaufsichtigt ist, überwacht sämtliche Immobilientransaktionen, Liquiditätsströme sowie die Einhaltung der Anlagebedingungen als Treuhänder der Anleger. Hermann Geiger, Vorstand der fairvesta Group AG, erläutert: „Bei den durch das KAGB erforderlichen Maßnahmen haben wir uns stets von dem Leitgedanken tragen lassen, einerseits die gesetzlichen Vorgaben vollumfäng- 14 Quelle: © pressmaster - Fotolia.com lich umzusetzen und andererseits die inhaltlichen Kriterien unserer Fondsprodukte soweit wie möglich beizubehalten. Damit werden wir den Ansprüchen und dem Schutz unserer Anleger gleichermaßen gerecht.“ Der letzte geschlossene Immobilienhandelsfonds nach Übergangsregelung vom altem zum neuen Recht, Mercatus XI, erlebte einen enormen Zuspruch und wurde mit neuem Rekord-Platzierungsvolumen am 21.07.2014 geschlossen. Mit 275 Millionen Euro – ausschließlich privates Eigenkapital – ist Mercatus XI einer der größten Publikumsfonds für Qualitäts- und Renditeimmobilien in Deutschland. Dies zeigt die große Beliebtheit der Mercatus-Reihe, durch die es fairvesta seit Jahren gelingt, ihre Platzierungsergebnisse kontinuierlich zu steigern. Mit Mercatus XI realisierte fairvesta bereits den vierzehnten Fonds ihrer Unternehmensgeschichte. Grundstein des fairvesta-Erfolgs ist ihre einzigartige Investitionsstrategie: fairvesta nutzt Sondersituationen, wie zum Beispiel Bankenverwertungen und Erbauseinandersetzungen, um Immobilien besonders günstig zu erwerben und sie nach einer kurzen Haltedauer von drei bis fünf Jahren mit Gewinn wieder zu verkaufen. Dabei setzt fairvesta strenge Investitionskriterien voraus: Investiert wird ausschließlich in schulden- und lastenfreie Qualitäts- und Renditeimmobilien in Deutschland. Otmar Knoll, Handlungsbevollmächtigter der fairvesta Gruppe, ergänzt: „Wir möchten uns an dieser Stelle bei unseren Kunden und Lizenzpartnern für das entgegengebrachte Vertrauen und Engagement recht herzlich bedanken. Durch ihre Unterstützung ist fairvesta auch dieses Jahr wieder ein Stück erfolgreicher geworden – und Mercatus XI genau wie sein Vorgänger eines der Flaggschiffe unter den deutschen Immobilienfonds. Wir ruhen uns auf dem bislang Erreichten jedoch nicht aus, sondern arbeiten bereits hart an der nächsten Erfolgsstory aus unserem Hause.“ wmd-brokerchannel.de PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN | Vertriebserfolg 2014 Konkurrenz für Banken – neue Chancen für Berater Beitrag von Ralf Johnsen, Geschäftsführer , Scout24 Services GmbH Mit intelligent gemachten ETF-Lösungen machen Finanzdienstleister im Internet den Banken immer mehr Konkurrenz. Aber auch der freie Vertrieb kann davon profitieren, um neue Kundengruppen zu erschließen. Das Misstrauen in klassische Bankberater und der Wunsch der Verbraucher nach unabhängiger Beratung und mehr Eigenverantwortlichkeit bei der Geldanlage prägt die Entwicklung neuer An-gebote. In den USA sind innovative Online-ETF-Produkte wie wealthfront bereits stark etabliert. In Deutschland startet der Trend seit diesem Jahr so richtig durch und hat attraktive neue Angebote auf den Markt gebracht - allesamt online realisierbar. Dahinter steckt das Ziel, Anlegern eine verbraucherfreundliche Alternative zu herkömmlichen Investments zu bieten. Die Lösung: Transparente Portfolios auf ETF-Basis, ergänzt um eine professionelle Vermögensverwaltung, zu Gebühren, die für jedermann erschwinglich sind. ETFs – für mündige Anleger Viele Anleger sind verunsichert, weil sie die komplexen Produkte nicht verstehen, in die ihr Geld investiert wird. ETF-Portfolios schaffen hier Abhilfe und geben dem Anleger ein gutes Gefühl der Sicherheit und Kontrolle zurück. Er weiß genau, in welche Märkte er investiert und wie diese sich entwickeln. Die Kosten sind sehr gering und nachvollziehbar. Informationen, auf die jeder Anleger ein Recht hat und die er unbedingt verstehen sollte. Die Produkte versprechen eine attraktive Marktrendite sowie eine breite Risikostreuung. Damit liefern ETFPortfolios an sich bereits alle Argumente, durch die ein gutes Anlageprodukt überzeugt. wmd-brokerchannel.de Managed Depot – Vermögensverwaltung für alle Das Verbraucherportal FinanceScout24 bietet mit seinem Managed Depot eine ETF-Komplettlösung mit Vermögensverwaltung an. Diese beinhaltet Depotführung und Portfoliomanagement inklusive Rebalancing, Reporting und Verlustschwellenmeldung. Passend zu ihren Anlageinteressen und ihrem Risikoprofil können Anleger zwischen fünf unterschiedlich aufge-bauten Portfolios wählen. Als einziger Anbieter offeriert FinanceScout24 eine professionelle Online-Vermögensverwaltung, die auch als Sparplan erhältlich ist. Interessante Möglichkeiten für Berater Das Managed Depot von FinanceScout24 gibt es eigens in einer Variante für Finanzberater. Diese können ihren Kunden die Online-Vermögensverwaltung des FinanceScout24 Managed Depots zu Sonderkonditionen i.H. von max. 1,00 % p.a. anbieten, die Flexibilität für individuelle Vergütungsabsprachen geben. Überdies hat FinanceScout24 speziell eine „White Label“-Version entwickelt, mit der Berater ihren Kunden das Managed Depot im eigenen Design präsentieren können. Damit ist das Managed Depot ein ideales Tool für den freien Vertrieb. Kundengruppen wie beispielweise Neuanleger, Eltern oder Vorsorger, die zunächst mit kleineren Beträgen oder Sparplänen starten, können so effizient und ohne großen Aufwand betreut werden. Mehr Informationen unter www.managed-depot.com. n 15 Vertriebserfolg 2014 | PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN Mehr Erfolg bei Kunden durch Fördermittelberatung Interview mit Matthias Janitschke, Geschäftsführer, Fördermittelinitiative Deutschland GmbH & Co. KG D ie neue EU-Förderperiode von 2014 bis 2020 hat begonnen. Die deutschen und europäischen Förderinstrumente und einzelnen Förderprogramme werden ständig weiter ausgebaut und es kommen ständig neue hinzu. Mittlerweile sind es mehrere tausend verschiedene Programme. Dennoch wissen viele Selbstständige und Unternehmer nicht, dass sie mit ihren Investitionsvorhaben womöglich förder- oder subventionsfähig sind! Dies zeigt alleine die Zahl von über 20 Milliarden Euro Fördergelder, die jährlich in Deutschland nicht abgerufen werden. Hier besteht ein großer Aufklärungsbedarf. Dies könnte ein neuer interessanter Markt für Makler, Vermittler oder Honorarberater sein, meint Matthias Janitschke, Geschäftsführer der Fördermittelinitiative Deutschland und stellt sich folgenden Fragen im Interview: wmd-brokerchannel: Wie ist denn derzeit die Marktsituation für die Fördermittelberatung in Deutschland? Matthias Janitschke: Viele Fördermittel werden nicht abgerufen, da Sie entweder nicht bekannt sind oder der Aufwand diese zu beantragen zu groß erscheint. Dadurch gehen jährlich in Deutschland Fördermittel in Höhe von ca. 20 Milliarden Euro verloren. Insofern gibt es einen erheblichen Beratungsbedarf der derzeit nicht gedeckt wird. 16 wmd-brokerchannel: Es gibt eine hohe Zahl unterschiedlichster Förderprogramme für Investitionen, die jedoch vielen Unternehmern oder Selbstständigen nicht bekannt sind, wie Umfragen bestätigen. Was ist die Idee der Fördermittelinitiative Deutschland? Matthias Janitschke: Idee der Fördermittelinitiative Deutschland ist es, den kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland, den Zugang zu der Thematik öffentliche Fördermittel und Subventionen zu erleichtern. Monatlich kommen neue Förderprogramme hinzu. Auf regionaler Ebene, auf Bundesebene und von der EU. Hier ist es als Unternehmer gar nicht so einfach den Überblick zu behalten, die passenden Programme zu ermitteln und zu beantragen. Über ein Netzwerk bestehend aus Maklern, Versicherungsvermittlern und Finanzberatern wird dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben in einem kostenlosen Erstcheck eine Förderfähigkeitsprüfung durchführen zu lassen, welche der Fördermittelinitiative Deutschland (FID)-Vertriebspartner mit der Software FID-SMARTANALYSE erstellt. wmd-brokerchannel: Wie können Finanzberater, Vermittler oder Makler von der Fördermittelinitiative Deutschland profitieren? wmd-brokerchannel.de PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN | Vertriebserfolg 2014 Quelle: © everythingpossible - Fotolia.com Matthias Janitschke: Gerade für viele Makler und Versicherungsvermittler ist es im Moment schwierig in einem unübersichtlichen Markt neue Vertriebsansätze zu finden. FID bietet Maklern und Versicherungsvermittlern ein einfaches Tool, welches ihnen einen neuen Zugang zu ihren Kunden und eine attraktive Thematik für die Neukundenakquise bietet. Finanzberater, Vermittler und Makler profitieren von dieser neuen Geschäftsidee, da Sie frühzeitig Wissen über zukünftige Projekte und Vorhaben Ihrer Geschäftskunden erlangen. Sie können ein neues Themenfeld bedienen und Ihre Kunden noch umfassender beraten. Neue Kunden können über ein zusätzliches Beratungsfeld akquiriert und Bestandskunden durch die strategische Beratung gebunden werden. Ebenso gibt es einen interessanten monetären Anreiz. Wird durch die FID SMARTANALYSE festgestellt, dass ein Unternehmen förderfähig ist, wird dieser Kunde an die Fördermittelinitiative Deutschland vermittelt. Finanzberater, Vermittler und Makler erhalten hierfür ein anteiliges Honorar. aber sicherlich eine gute Grundlage für das Kundengespräch. In Zukunft werden Seminare für Makler auch von der FID angeboten. Zudem kann man sich über uns bei einem Kooperationspartner auch zum zertifizierten Fördermittelberater ausbilden lassen. wmd-brokerchannel: Was kostet denn das Tool FID SMARTANALYSE für den Berater? Matthias Janitschke: Die FID SMARTANALYSE wird Maklern, Versicherungsvermittlern und Finanzberatern nach Registrierung gegen eine einmalige Schutzgebühr von 100,- Euro zur Verfügung gestellt. Über ausgewählte Versicherungsgesellschaften und Pools steht diese teilweise auch kostenfrei zur Verfügung. Über die weiteren Vorteile informieren wir über unsere Webseite www.FID-Deutschland.de oder gerne im persönlichen Gespräch. n wmd-brokerchannel: Welche Qualifikation ist für eine Erstberatung notwendig? Matthias Janitschke: Da die Software FID SMARTANALYSE intuitiv und selbsterklärend zu bedienen ist, sind keine Vorkenntnisse notwendig. Basiswissen über öffentliche Fördermittel ist wmd-brokerchannel.de Quelle: © Stauke - Fotolia.com 17 Vertriebserfolg 2014 | PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN Zukunft und Erfolg von Maklern: maklermanagement.ag zeigt Lösungen auf Interview mit Jürgen Riemer, Vorstand, maklermanagement.ag wmd-brokerchannel: Die aktuellen Herausforderungen für Vermittler, Berater und Makler sind nicht nur aufgrund der rechtlichen Änderungen sehr vielschichtig. Die Verunsicherung ist spürbar. Wie kann man auch in diesen Zeiten erfolgreich „Vertrieb machen“? Jürgen Riemer: Das Gesetz zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte (LVRG) wird den Markt mächtig verändern. Eine einfache Umsetzung wird nicht möglich sein. Die zahlreichen Gespräche, die ich in den vergangenen Wochen mit unseren Vertriebspartner geführt habe, machen eines deutlich: Die Verunsicherung ist groß. Wir werden die Makler mit ihren Fragen nicht allein lassen. Die maklermanagement.ag wird den Maklern Lösungen aufzeigen, damit sie auch künftig auskömmliche Einnahmen erzielen können. Wir unterstützen Makler ab 2015 mit verschiedenen Vertriebsansätzen, die wir derzeit vorbereiten. Wie das aussehen kann, zeigt das Beispiel des Produktes Basler Beruf + Pflege Lifetime. Damit hat der Vermittler lange Vertragslaufzeiten mit hohen Bewertungssummen. Mit weiteren innovativen Vertriebsansätzen verfolgen wir das Ziel, den Umfang des Geschäftes zu fördern. wmd-brokerchannel: Mit welchen Vorsorgelösungen oder Dienstleistungen können jetzt Vertriebserfolge erzielt werden? 18 Jürgen Riemer: Wir setzen grundsätzlich auf die Kombination von Produkten, Service und Vertriebsunterstützung. Zusammen mit dem Produktgeber Basler Lebensversicherungs-AG haben wir ein Biometriekonzept entwickelt, das Produkt-Know-how und unsere Vertriebsexpertise perfekt kombiniert. Mit dem Biometrieprodukt Basler Beruf + Pflege können wir Maklern eine sehr innovative Lösung anbieten, die den Versicherungsschutz für die Risiken Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit in einem Vertrag und mit einer Unterschrift liefert, wenn gewünscht, sogar ein Leben lang. Basler Beruf + Pflege gibt es in zwei Tarifvarianten: Aktiv und Lifetime. Basler Beruf + Pflege Lifetime wurde für sicherheitsbewusste Kunden entwickelt, die sich lebenslangen Schutz zum garantierten Beitrag sichern möchten. Die preisgünstige Alternative heißt Basler Beruf + Pflege Aktiv. Hier endet der Schutz bei Ablauf der BU-Versicherungsdauer, sofern der Pflegefall bis dahin nicht eingetreten ist. wmd-brokerchannel: Und wie sieht es mit dem Service und der Vertriebsuntertsützung aus? Jürgen Riemer: Wir stellen unseren Partnern im Backoffice ein Service-Team an die Seite, das bei der Berufsgruppeneinstufung, bei der Abwicklung und Nachbearbeitung hilft. In Kooperation mit dem Underwriting bei der Basler Lebensversicherung sorgen wir dafür, dass jeder Kunden passgenau einer Berufsgruppe zugeordnet wird. wmd-brokerchannel.de PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN Grundsätzlich ist unser Ziel, das eingehende Geschäft schnell abzuwickeln, zu policieren und den Makler entsprechend zügig die verdienten Provisionen zu zahlen. Bei der Vertriebsunterstützung stellen wir den Vermittlern sieben Vertriebsansätze zur Verfügung, mit denen wir es ihnen leichter machen, ihre Kunden auf das Biometriethema anzusprechen. Ergänzend gibt es das Beratungstool BioMaxx, das bei der Kundenansprache hilft, durch einen Risiko-Check leitet, die Beratung dokumentiert und zur Angebotserstellung führt. wmd-brokerchannel: Wird es ein Jahresendgeschäft geben? Jürgen Riemer: Immerhin kann bis zum Jahresende noch ein Garantiezins von 1,75 Prozent angeboten werden. Ab dem 1.1.2015 wird dieser auf 1,25 Prozent abgesenkt. Wer sich den höheren Zinssatz noch sicher möchte, sollte in den nächsten Wochen handeln. Das LVRG schreibt ebenfalls vor, dass Lebensversicherungsunternehmen ihre Kunden künftig mit 90 Prozent, statt wie bislang 75 Prozent, an den Risikoüberschüssen beteiligen müssen. Das wird nicht ohne Folgen für die Kalkulation von Risikoprodukten bleiben. Risikolebens-, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherungen könnten sich ab 2015 verteuern. Wer jetzt noch keinen ausreichenden BU-Schutz hat, sollte beraten werden. Gleiches gilt für die Kunden, die das Pflegerisiko noch ignorieren. Diese Themen bieten Anlässe genug, Kundentermine zu vereinbaren. wmd-brokerchannel: Was planen Sie genau? Jürgen Riemer: Wir unterstützen unsere Partner ab sofort in ihrem Jahresendgeschäft mit neuen Kampagnen. Ziel ist es, die Bedarfe der Kunden zielgerichtet zu wecken und mit erfolgversprechenden Beratungskonzepten zu beantworten. Unsere Partner können aus mehreren Zielgruppen-Kampagnen auswählen, die sich an Bestands- und Neukunden richten. Es geht um Beratungsansätze aus den Bereichen Absiche- wmd-brokerchannel.de | Vertriebserfolg 2014 rung biometrischer Risiken und Altersvorsorge. Dazu zwei Beispiele: Es geht um die Ansprache von Bestandskunden, die bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) haben, möglicherweise jedoch unterversichert sind und sich gegen Pflegebedürftigkeit bislang noch nicht abgesichert haben. Ein weiterer Ansatz richtet sich an Eltern, die für ihren Nachwuchs, einen günstigen BU-Schutz mit einer Option auf eine spätere Pflegerentenversicherung erwerben möchten. Die Kampagnen unterstützen Makler in der Kundenansprache. Hierzu wurden mit spezialisierten Dienstleistern Kundenmailings sowie Gesprächsleitfäden entwickelt. Auf Wunsch des Maklers werden Nachfasstelefonate angeboten, um Kundentermine vereinbaren zu lassen. Informationen und weitere Verkaufshilfen werden auf einer eigens entwickelten Internetseite bereitgestellt. wmd-brokerchannel: Wofür sollten Makler sich entscheiden, für den Provisionsvertrieb oder die Honorarberatung? Jürgen Riemer: Auch damit beschäftigen wir uns. Ich kann mir gut vorstellen, dass die maklermanagement beide Vergütungswege anbieten wird. Ein Entweder-oder halte ich aus Sicht eines Maklers für unrealistisch. Die Akzeptanz der Kunden für eine Beratungsleistung ein Honorar zu zahlen, ist sehr unterschiedlich ausgeprägt. Als Makler sollte man sich daher mit den verschiedenen Vergütungsmodellen beschäftigen und Strategien für das eigene Unternehmen entwickeln. Dabei werden wir den Maklern helfen. n Quelle: © buchachon - Fotolia.com 19 Vertriebserfolg 2014 | PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN "Golden IV": das Highlight für Vertriebspartner Interview mit Hans-Gerd Coenen, Vertriebschef des BGV, Badische Versicherungen wmd-brokerchannel: Seit April bietet der BGV gemeinsam mit der TRIAS Versicherung AG, einem Tochterunternehmen der LV 1871, eine echte Alternative zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung an: Die Golden IV. Warum ist dieses Produkt für Makler so interessant? Die Absicherung der Invalidität ist ein zentraler Baustein der Risikovorsorge. Aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen ist in vielen Fällen eine klassische BU nicht möglich. Makler beklagen sich immer häufiger, dass sie für bestimmte Berufsgruppen keinen oder nicht bezahlbaren BU-Schutz erhalten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung hat sich zum High-End-Produkt entwickelt. Sie ist zwar immer noch die beste Lösung zur Absicherung der Arbeitskraft, aber für 2/3 aller Berufstätigen ist sie kaum bezahlbar oder schlichtweg nicht erhältlich. Alternativen und gleichzeitig bezahlbare Absicherungsformen sind gefragt. Eine Alternative ist die funktionelle Invaliditätsversicherung (FIV), beim BGV wird sie „Golden IV“ genannt. Wie der Name schon sagt, deckt sie die vier grundsätzlichen Leistungsbereiche „Bewegung, Lebenskraft, Interaktion und Selbständigkeit“ ab. wmd-brokerchannel: Wir kam es zur Kooperation zwischen BGV und LV 1871? Welche Vorteile versprechen sich die Vertragspartner von der Kooperation? 20 Der BGV und die LV 1871 arbeiten bereits seit mehreren Jahren erfolgreich zusammen. So bietet der BGV als reiner Kompositversicherer im Zuge der Rundumberatung auch Vorsorgeprodukte der LV 1871 an. Das Rezept der erfolgreichen Zusammenarbeit ist einfach; die beiden Unternehmen verbindet viel. Bei beiden Versicherern handelt es sich um mittelständische Unternehmen, die eine ähnliche Unternehmensphilosophie aufweisen. Sowohl der BGV als Körperschaft des öffentlichen Rechts wie auch die LV 1871, ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, sind ausschließlich ihren Kunden verpflichtet. Er allein steht im Mittelpunkt. Der Vorteil der Kooperation in Bezug auf die Entwicklung der funktionellen Invaliditätsversicherung besteht darin, dass hier das Know-how eines erfolgreichen Schaden-Unfall-Versicherers mit dem eines Versicherers für biometrische Risiken kombiniert wird. Daraus entsteht letztlich das Beste aus zwei Welten: Die Golden IV. wmd-brokerchannel: Wie ist die bisherige Resonanz auf die Golden IV? Der große Verkaufserfolg des Produkts „Golden IV“ zeigt, dass wir bei der Entwicklung des Produkts den Bedarf des Marktes getroffen haben: Bereits in den ersten Monaten wurden mehr Policen verkauft als erwartet. wmd-brokerchannel.de PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN wmd-brokerchannel: Worin unterscheidet sich die funktionelle Invaliditätsversicherung von der Berufsunfähigkeitsversicherung? Die funktionelle Invaliditätsversicherung leistet bei unfallbedingter Invalidität, für irreversible Schäden an Organen und bei schweren Krankheiten wie Krebs, Verlust von Grundfähigkeiten und bei Pflegebedürftigkeit (auch Demenz). Leistungsauslöser sind bei der FIV im Unterschied zur BU anhand objektiver medizinischer Kriterien definiert. Eine Absicherung besteht üblicherweise bis zum 67. Lebensjahr. wmd-brokerchannel: Warum sollten Vertriebspartner für Ihre Kunden die Golden IV auswählen? Die Golden IV bietet je nach Art der Beeinträchtigung eine Sofortleistung und/oder monatliche Rente – und zwar auch dann, wenn die Erkrankung keine bleibenden Schäden zurück- | Vertriebserfolg 2014 lässt. Dies gilt auch für Unfälle und unabhängig von der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Gute Produkte erkennt man daran, dass sie bereits bei vergleichsweise leichten Verletzungen leisten. Der BGV geht dabei noch einen Schritt weiter und zahlt bei Knochenbrüchen ein sogenanntes Gipsgeld. Ferner profitieren Kunden in der Exklusiv-Variante von einer BU-Option und können die Malteser Soforthilfe zu wählen. wmd-brokerchannel: Für welche Zielgruppe ist das neue Produkt interessant? Bei der Golden IV als funktionelle Invaliditätsversicherung steht im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht der Beruf, sondern die Körperfunktionen und deren Minderung im Fokus. Sie bietet einen berufs- und einkommensunabhängigen Schutz. Deshalb ist sie gerade für Menschen mit körperlichen Tätigkeiten sowie niedrigem Einkommen bezahlbar und interessant. Personen mit Vorerkrankungen oder mit in der BU nicht versicherbaren Berufen haben mit der Golden IV bessere Chancen zur Absicherung ihrer Arbeitskraft. Aber auch eine vorhandene Berufsunfähigkeitsversicherung lässt sich mit der Golden IV sinnvoll ergänzen. Vorhandene Lücken zwischen der Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherung schließt sie zuverlässig und bietet damit neue Perspektiven. wmd-brokerchannel: Welche Vorteile bietet die Golden IV speziell für Vertriebspartner? Quelle: © Serg Nvns - Fotolia.com wmd-brokerchannel.de Der Antragsprozess ist einfach, schlank und erfolgt komplett elektronisch. Die Beantwortung der Gesundheitsfragen erfolgt direkt online, ebenso die Einschätzung und Annahmeentscheidung. Aufwendige Gesundheitsfragen und langwierige Prüfungen entfallen. Der Vertriebspartner weiß gleich, woran er ist. Dies gilt auch für den Leistungsfall: Er ist medizinisch klar definiert und geregelt.n 21 Vertriebserfolg 2014 | PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN CORPORATE INSURANCE erfolgreich mit neuen Exklusivprodukten Interview mit Jens-Olaf Teschke, Geschäftsführender Gesellschafter, CORPORATE INSURANCE Versicherungsmakler GmbH wmd-brokerchannel: Was gibt es Neues bei CORPORATE INSURANCE? Jens-Olaf Teschke: Wir haben im zurückliegenden Jahr wieder viel gearbeitet und freuen uns, dass wir auch in diesem Jahr das eine oder andere Highlight vermelden können. Uns freut umso mehr, dass wir dadurch nicht nur unseren Kunden sondern auch allen Neukunden weitere interessante Alternativen zu den bereits jetzt schon bestehenden und sehr erfolgreichen Konzepten anbieten können. Zudem ist unsere Zusammenarbeit mit Liberty im letzten Jahr sehr erfolgreich angelaufen. Wir konnten über einen kurzen Zeitraum interessantes Neugeschäft dem Versicherer zuführen, was uns natürlich sehr freut. wmd-brokerchannel: Das heißt im Umkehrschluss, dass die Umdeckung von AXA zu Liberty reibungslos, besser noch erfolgreich verlaufen ist? Jens-Olaf Teschke: Es ist natürlich immer einschneidend, wenn einem einer der langjährigsten Partner nach so vielen erfolgreichen Jahren mitteilt, dass Deckungen nach §34f GewO nur noch sehr restriktiv gezeichnet werden. Ein Umstand, der sich mir bis heute zwar nicht wirklich erschließt, aber wir haben die Herausforderung angenommen und haben schlussendlich mit der Zusammenarbeit mit der Liberty 22 erreichen können, dass wir nicht nur ein sehr interessantes Produkt bauen konnten, sondern uns nun auch deutlich breiter aufgestellt wissen. Ein wichtiger Grund für den Erfolg der Umdeckung war sicher auch, dass wir die Policierung erstmals in diesem Segment intern vorgenommen haben und sodann schnell dem Kunden die entsprechenden Unterlagen, wie Versicherungsschein und Bestätigung haben zukommen lassen können. Die Reaktionszeit von Antragstellung bis hin zur Policierung ist auf nunmehr weniger als 72 Stunden geschrumpft. wmd-brokerchannel: Sie sprachen von Neuigkeiten, die es zu vermelden gibt. Welche sind das? Jens-Olaf Teschke: Unser Ziel bei CORPORATE INSURANCE muss es sein, den Vermittlern ein möglichst breit gefächertes Angebot anbieten zu können. Dies haben wir zum einen bereits ermöglicht mit einem weiteren Premiumpartner Liberty, sodass der Vermittler sich nun also zwischen zwei interessanten Deckungskonzepten entscheiden kann. Um uns aber auch zukünftig noch mehr von unseren Mitbewerbern zu unterscheiden, freuen wir uns sehr, dass wir mit der ERGO nun einen weiteren Exklusivpartner gewinnen konnten. Wir konnten mit der ERGO, bekanntermaßen wmd-brokerchannel.de PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN einem der „Platzhirsche“ im Vermögensschadenhaftpflicht-Markt ein interessantes Konzept entwickeln. Dieses Exklusivprodukt steht ab sofort allen Vermittlern zur Verfügung, die mit CORPORATE INSURANCE eine Vertriebsvereinbarung geschlossen haben oder schließen werden. Ein weiterer guter Grund also mit unserem Haus in diesem Bereich zusammenzuarbeiten und eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zu schließen. Zudem befinden wir uns derzeit noch in Gesprächen mit einem unserer „großen“ Kooperationspartner, der dieses Produkt möglicherweise auch zeitnah exklusiv seinen Vertriebspartnern anbieten wird können. Hierzu in Kürze dann mehr. Über unseren Rechner auf www.corporate-insurance.de können Interessierte ihre bestehende Deckung mit unseren Konzepten unverbindlich vergleichen. wmd-brokerchannel: Das sind ja wichtige Neuigkeiten. Gibt es noch etwas? Jens-Olaf Teschke: Aber ja! Wir werden den Versicherungsvermittlern, die erstmalig über uns abschließen, basierend auf dem derzeit umfangreichen Liberty-Bedingungswerk einen interessanten Einstiegsrabatt anbieten können. Jeder neu hinzukommende Versicherungsvermittler wird sodann im ersten Jahr einen 30%igen „Einstiegsrabatt“ erhalten (bei einer 3jährigen Vertragslaufzeit). | Vertriebserfolg 2014 Wir wollen somit zum einen natürlich erreichen, dass wir unsere Führungsrolle bei den Versicherungsvermittlern noch weiter ausbauen können und hoffen, den einen oder anderen Versicherungsvermittler zusätzlich überzeugen zu können bei uns einzudecken. wmd-brokerchannel: Ihre Internetseite ist deutlich überarbeitet worden, wie wir gesehen haben. Was gibt es hier neues? Jens-Olaf Teschke: Zum einen haben wir natürlich unseren Rechner an die eben genannten Gegebenheiten angepasst. Der Vermittler kann also ab sofort alle unsere Premiumkonzepte (AXA, Liberty und ERGO) speziell auf seine Bedürfnisse zugeschnitten, wie gehabt kostenfrei, unverbindlich und einfach berechnen…und bei Bedarf natürlich unkompliziert auch online beantragen. Zudem sind wir derzeit dabei einen weiteren Rechner für Kammerberufler zu installieren. Auch hier wurden wir in der Vergangenheit vermehrt angefragt und wollen dieser Nachfragesituation nun gerecht werden. Wir wollen im ersten Step allen Rechtsanwälten und Juristen die Möglichkeit geben, eine passende Deckung zu rechnen und ebenfalls auch online abschließen zu können. Zeitnah werden hier weitere Berufsgruppen hinzukommen. Sie sehen, man kann nach all diesen Neuigkeiten wirklich sagen, dass CORPORATE INSURANCE in den zurückliegenden 12 Monaten gut gearbeitet hat. n Quelle: © sdecoret - Fotolia.com wmd-brokerchannel.de 23 Vertriebserfolg 2014 | PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN publity: Genehmigung der KVG Interview mit Frederik Mehlitz, Geschäftsführer, publity Performance GmbH wmd-brokerchannel: Sie haben Ende September die KVG Genehmigung der BaFin erhalten. Wie haben Sie den Genehmigungsprozess wahrgenommen? Frederik Mehlitz: Richtig, nachdem wir im Februar 2014 mit dem publity Performance Fonds 7 den ersten voll regulierten Publikums-AIF auf den Markt bringen konnten, haben wir Ende September nun auch für unsere Kapitalverwaltungsgesellschaft, publity Performance GmbH, von der BaFin die Erlaubnis zum Vertrieb von Publikums- und Spezialfonds erhalten. Dabei war der große Zeitunterschied zwischen den beiden Genehmigungsprozessen des AIF und der KVG von uns durchaus so kalkuliert, denn sowohl für uns als Initiator als auch für die BaFin als Genehmigungsbehörde, haben sich völlig neue Prozesse und Genehmigungsabläufe erst einmal einspielen müssen. Mit der Regulierung unseres Fonds haben wir frühzeitig verhindern wollen, dass unsere Vertriebe auch nach der Übergangsfrist ein Produkt im Portfolio für Ihre Kunden haben. Mit Erhalt der KVG Lizenz können wir uns nun als voll reguliertes Emissioinshaus auf das weitere Wachstum unserer Gruppe konzentrieren. 24 wmd-brokerchannel: Wer übernimmt in Ihrer KVG Führungsverantwortung? Frederik Mehlitz: Die Geschäftsführung der KVG wird durch Frederik Mehlitz und Christoph Blacha besetzt. Sie führen ein Team von insgesamt sieben qualifizierten Mitarbeitern, die alle neuen Anforderungen des Gesetzgebers erfüllen können. Dazu gehören u.a. das Portfolio- und Risikomanagement, regelmäßige Bewertungen der Vermögensgegenstände der einzelnen Gesellschaften sowie erhöhte Anforderungen an das Liquiditätsmanagement. Mit der CACEIS Bank als externe Verwahrstelle haben wir zudem eines der erfahrensten Unternehmen auf diesem Sektor gewinnen können, die zusätzliche Kontrollfunktionen unter Berücksichtigung der Anlegerinteressen wahrnehmen. wmd-brokerchannel: Sie sind derzeit auf Einkaufstour und haben mit der Wappenhalle, dem Offenbach-Tower oder dem abc-Tower prominente Immobilien erworben. Können Sie uns kurz Ihre Investmentstrategie vorstellen. wmd-brokerchannel.de PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN Frederik Mehlitz: Unsere Investmentstrategie basiert vornehmlich auf dem „manage-tocore-Ansatz“. Wir erwerben Gewerbeimmobilien in deutschen Ballungszentren wie Frankfurt am Main, München oder Köln, optimieren diese durch unser eigenes Assetmanagement und verkaufen diese nach kurzer Haltedauer mit Gewinn für unsere Investoren. Durch diese Strategie nutzten wir Chancen professionellen Immobilienmanagements, die Investoren in „fertigen“ Core-Immobilien auslassen. Zudem erwerben wir die Immobilien äußerst günstig aus Sondersituationen z.B. von Banken. | Vertriebserfolg 2014 wmd-brokerchannel: Ihre derzeitige Investment KG für Privatanleger erwirbt eben diese Immobilien? Frederik Mehlitz: Ja, der publity Performance Fonds 7 erwirbt eben solche Objekte, deren Wertschöpfungspotential besonders hoch ist. Damit haben wir in der Vergangenheit sehr gute Performance-Zahlen erzielen können. So haben wir bisher über 500 Objekte „drehen“ können und verwalten derzeit Immobilien im Volumen von über 500 Mio. Euro. Mit dem publity Performance Fonds 7 planen wir ein Emissionsvolumen von 100 Mio. Euro. Die Laufzeit liegt bei prognostizierten 5 Jahren und soll eine Gesamtausschüttung von 148% liefern, die sich auf 4% in 2015, 8% in den Jahren 2016 bis 2018 sowie eine Endausschüttung von 120% aufteilt. Anleger können sich ab 10.000 Euro zzgl. dem üblichen Agio beteiligen. Das Produkt wird am Markt gut angenommen. n wmd-brokerchannel.de 25 Vertriebserfolg 2014 | PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN Anleger-Erfolgstory mit US-Immobilien-Investments geht weiter Interview mit Wolfgang J. Kunz, Vertriebsdirektor, DNL Real Invest AG D as entscheidende für langanhaltenden vertrieblichen Erfolg eines freien Finanzdienstleisters, Vertriebspartners ist die richtige Auswahl des jeweiligen Produktpartners. TSO überzeugt seit Jahren mit einer außergewöhnlichen Leistungsperformance ihre Anleger. Fokussiert hat sich das Unternehmen auf Gewerbeimmobilien im Südosten der USA. Und dies sehr erfolgreich wie die Leistungsbilanz des Unternehmens zeigt. So hat TSO nach eigenen Angaben bisher in der rund 30 jährigen Firmengeschichte noch bei keinem Investment Geld verloren, vielmehr eine hohe jährliche Rendite für Ihre Anleger erwirtschaftet. Seit einigen Jahren können nun auch deutsche Anleger von den Erfolgen im US-Immobiliengeschäft profitieren. Den Vertrieb und die Anlegerverwaltung der europäischen und deutschen Fonds übernimmt dabei die DNL Invest AG aus Düsseldorf. Was Anleger und Vertriebspartner derzeit und in Zukunft von TSO-DNL erwarten können, zeigt DNL Real Invest AG Vertriebsdirektor Wolfgang J. Kunz, im Interview auf. wmd-brokerchannel: TSO hat sich als Investor auf Gewerbeimmobilien im Südosten der USA spezialisiert. Sie betreuen mit der DNL Real Invest AG die europäischen, deutschen Anleger und verantworten den Exklusiv-Vertrieb in Deutschland. Können Sie uns einen kurzen Einblick über TSO und DNL geben? 26 Wolfgang J. Kunz: Unser Partner, die TSO - The Simpson Organization ist seit 1988 erfolgreicher Teilnehmer am US-Immobilienmarkt mit bisher rund 80 großen Immobilientransaktionen im Wert von ca. 3,2 Milliarden US-Dollar. In ihrer fast 30-jährigen Geschäftstätigkeit hat TSO noch nie Geld verloren und erzielte bei jedem ihrer Gewerbeimmobilien-Investments eine Rendite von mindestens 10 % p. a. auf Anlegerebene. Heute betreut das Unternehmen mit rund 80 Mitarbeitern ca.150 vermögende private und institutionelle Anleger in den USA. Neben ihrem Kerngeschäft ist TSO auch als Berater für Finanzinstitute wie die SunTrust Banks Inc. oder die Bank of Nova Scotia tätig. In dieser Funktion begleitete TSO bislang Investitionen von mehr als 2 Milliarden US-Dollar. Der aktuelle Immobilienbestand beläuft sich auf rund 900 Millionen US-Dollar und der durchschnittliche testierte Vermögenszuwachs vor Steuern, bezogen auf das investierte Eigenkapital, liegt bei gut 24 % p. a.. Voraussetzung für dieses überdurchschnittliche Ergebnis auf Anlegerebene ist die konsequente TSO-Investmentstrategie, die auf klaren Analyse- und Auswahlverfahren beruht. Im Rahmen ihrer eigenen Fonds verwaltet und entwickelt TSO sämtliche Immobilien ausschließlich durch eigene Mitarbeiter. Die DNL Real Invest AG ist seit 2001 erfolgreich in Deutschland im Bereich geschlossene US-Immobilienfonds tätig und exklusiver Vertriebspartner der TSO in Europa. Zwischen 2004 und 2006 agierte die DNL als Krisenmanager für drei ge- wmd-brokerchannel.de PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN schlossene US-Immobilienfonds eines Schweizer Initiators und rettete das Kapital von 512 deutschen Investoren und erreichte Kapitalrückführungen zwischen 133 % und 168 %. Somit konnte statt einem möglichen Totalverlust noch Gewinn für deutsche Anleger realisiert werden. Seit 2006 bietet die TSO Europe Funds, Inc. über die DNL US-Fonds auf dem deutschen Markt an. Im Jahr 2014 wurde bereits der vierte Fonds mit USD 125 Mio. geschlossen. Weiterhin platzierte TSO über die DNL Real Invest AG mehrere Private Placements am deutschen Markt. Neben der Betreuung nationaler und internationaler Investoren umfasst das Aufgabenspektrum der DNL sowohl die Identifizierung potenzieller Investitionsobjekte, als auch die Erstellung von Prognoserechnungen, Sensitivitätsanalysen und die Vertriebsorganisation und Schulung von Vertriebspartnern. Die Anlegerbetreuung der mittlerweile rund 5000 Investoren inklusive quartalsweiser Ausschüttungen erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache am deutschen Standort der DNL in Düsseldorf aus. wmd-brokerchannel: Wie haben Ihre Fonds bisher für die Anleger abgeschnitten? Wolfgang J. Kunz: Sehr positiv! Die vier seit 2006 in Deutschland aufgelegten und ausplatzierten Publikumsfonds von TSO-DNL mit einem gesamt eingeworbenen Eigenkapital-Volumen von ca. USD 192 Mio., laufen im oder über Plan und | Vertriebserfolg 2014 schütteten seit Emission wie prognostiziert 8 % p. a. aus erwirtschaften Erträgen aus. Alle vorrangigen Ausschüttungen wurden durchgängig realisiert und an die Investoren ausgezahlt. Zudem können auch die ersten Immobilienverkäufe der deutschen Fonds mit Erfolgsmeldungen aufwarten. So meldete TSO im März 2014 den Investoren des TSO-DNL Fund III den ersten Immobilienverkauf mit einer realisierten Gesamtrendite inklusiv Mieterlösen von 36,6 Prozent p.a., die die Anleger binnen 60 Tagen nach Kaufpreiszahlung wie vertraglich vereinbart erhielten. Weitere Exits sind derzeit in der Umsetzung. wmd-brokerchannel: Bleiben Sie auch nach der Regulierung mit neuen Fondsangeboten am Markt? Wolfgang J. Kunz: Da können wir unsere Vertriebspartner und Kunden gerne beruhigen. Natürlich wird unsere Erfolgsstory auch mit neuen attraktiven Angeboten fortgeschrieben. So werden wir in Kürze mit einem neuen Angebot in den Markt gehen. Mehr zu unseren aktuellen Angeboten finden Sie auch auf unserer Website www.dnl-invest.com oder über diverse Fondsplattformen. Wir freuen uns auch auf zusätzliche neue Vertriebspartner für die wir wie gewohnt eine außerordentliche Vertriebsunterstützung anbieten können. Gerne stehen wir Interessenten für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. n Quelle: © Astrid Klee - Redaktionmedien Verlag wmd-brokerchannel.de 27 Vertriebserfolg 2014 | PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN Wir geben den Beratern was sie brauchen – Qualifizierung und die passenden Produkte Interview mit Manfred Koch, Vorstand , [id] IMMOBILIEN IN DEUTSCHLAND AG wmd-brokerchannel: Herr Koch, wo sehen Sie die Zukunft der Berater? Manfred Koch: Berater müssen sich qualifizieren, die meisten wissen das auch, aber viele wissen nicht wie. Wir haben in den vergangenen Monaten viele Gespräche geführt und erkannt, dass es im gemeinsamen Interesse liegt, wenn wir den Beratern dabei helfen. Wir bieten im Augenblick zwei Produkte an, die über die gesetzlichen Minimalanforderungen weit hinausgehen. Sie können mit Genehmigungen nach §34c, bzw. §34f der Gewerbeordnung vermittelt werden. Der Trend geht aber ganz klar zu noch höheren Anforderungen an Produkte und Berater, für immer mehr Produkte wird eine Genehmigung nach §34 f erforderlich werden. Wir werden unsere Partner auf diesem Weg begleiten, Sie mit interner und externer Schulung auf die Höherqualifizierung vorbereiten und unterstützen. Nicht nur mit unserem Knowhow, sondern auch finanziell. wmd-brokerchannel: Was für Produkte bieten Sie aktuell an? Manfred Koch: Wir bieten zwei Produkte an, die sich deutlich unterscheiden. Neu ist unser Nachrangdarlehen mit 24 und 48 Monaten Laufzeit und Einstiegssummen ab 2.500 Euro. Daneben bieten wir eine Anleihe im KG-Mantel an mit 28 einer Laufzeit von 48 Monaten und einer Mindestbeteiligung von 10.000 Euro. Beide Produkte übertreffen die gesetzlichen Mindestanforderungen bzw. die üblichen Regulierungen deutlich. Das Nachrangdarlehen sieht beispielsweise vor, das die Darlehensgeber das Geld an einen Treuhänder überweisen; den gibt es beim KGModell selbstverständlich auch. Bei beiden Produkten gibt es eine Mittelverwendungskontrolle durch eine namhafte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Und die zahlt das Geld natürlich nur auf Anforderung des Notars aus, wenn der notariell beurkundete Kaufvertrag und andere Nachweise über eine vertragsgemäße Investitionen vorliegen. wmd-brokerchannel: In welche Objekte investieren Sie, was ist der wertschöpfende Faktor? Manfred Koch: Überwiegend in deutsche Wohnimmobilien in festgelegten Regionen. Das ist der Markt, in dem ich seit 30 Jahren unternehmerisch tätig bin und in dem ich mich auskenne. Grob gesagt in Nord- und Westdeutschland nördlich der Mainlinie und in den Großräumen Berlin, Dresden und Leipzig. Wir kaufen kleine unterbewertete Wohnanlagen mit zwischen 60 und 150 Wohnungen. Der eigentliche wertschöpfende Prozess, den wmd-brokerchannel.de PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN | Vertriebserfolg 2014 wir besser beherrschen als andere, ist der Umgang mit den Mietern, unseren Kunden. Auf ein Motto gebracht könnte man sagen, wir leben von zufriedenen Mietern. Eine Immobilie ist immer nur etwas wert, wenn sie nachhaltig vermietet ist. Das haben manche vergessen. Und manche können oder wollen sich nicht um die Mieter kümmern. Die [id] Immobilien in Deutschland AG kauft Immobilien an, die schlecht gemanagt wurden und deshalb Leerstände aufweisen. Wir erhalten häufig von Banken Angebote, die wissen, dass wir solche Objekte wieder aufmöbeln können. Rendite für die Käufer keine Rolle spielt. In München investieren wir gar nicht, ganz einfach, weil ich mich da nicht auskenne. In Berlin dagegen gibt es viele B-Lagen, in denen man mit guten Aussichten auf eine ordentliche Rendite investieren könnte. Wir haben in den letzten Jahren in Mittelstädten, in den sog. bürgerlichen Wohnraum, investiert und werden das auch in Zukunft tun. Damit sind wir sehr erfolgreich. wmd-brokerchannel: Manche Medien sprechen von einer Immobilienblase, wie sehen Sie die Lage? Manfred Koch: Wir kaufen immer so ein, dass wir den Kapitaldienst von Anfang an aus den bereits bestehenden Mieteinnahmen bedienen können, darüber wacht der Mittelverwendungskonrolleur. Das heißt, wir setzen nicht auf Hoffnungswerte, wie Inflation oder Preissteigerung im Immobilienmarkt, sondern orientieren uns immer an der Gegenwart. Eine schlecht gemanagte Immobilie ist nicht viel wert. Wir sehen sie uns an, sprechen mit den Mietern und verbessern dann objektiv und subjektiv die Zufriedenheit. Das ist häufig mit einfachen handwerklichen Mitteln kostengünstig möglich. Wir kümmern uns eben, das unterscheidet uns deutlich von den Vorbesitzern. Dann haben wir langjährige Erfahrungen, mit welchen Werbemaßnahmen man leerstehende Wohnungen am schnellsten vermietet. Nach einigen Monaten sieht dann alles ordentlich aus, die Wohnungen sind bewohnt, und das Objekt hat erheblich an Wert gewonnen. Wir verkaufen meistens nach rund 18 Monaten. Manfred Koch: Wir sehen keine Immobilienblase, weil die Relation zwischen Kaufpreisen und Mieten fast überall in einem vernünftigen Verhältnis liegt. Aber es gibt natürlich begehrte Lagen in München oder Berlin, bei denen die Quelle: © Tiberius Gracchus - Fotolia.com wmd-brokerchannel.de wmd-brokerchannel: Wie kommen die Renditen zustande und was bieten Sie den Anlegern bzw. Darlehensgebern? Mit dieser Methode haben wir bis heute gut verdient und davon bekommen unsere Geldgeber ihren fairen Anteil. Das Nachrangdarlehen wird mit 5,25 Prozent für 24 Monate und 6,25 Prozent für 48 Monate verzinst. Das KG Modell bietet 7 Prozent für 4 Jahre, allerdings mit einer höheren Mindestbeteiligung. Die Berater haben also die Wahl, was für ihre Kunden das geeignete Produkt ist. n 29 Vertriebserfolg 2014 | POOLS / VERTRIEBE Genial kombiniert – degenia/DMU überzeugt Vertriebspartner Interview mit Halime Koppius, Vorstand, degenia Versicherungsdienst AG wmd-brokerchannel: Frau Koppius, welche Themen brennen den Maklern derzeit unter den Nägeln und welche Antworten gibt die degenia/DMU? Halime Koppius: Ein aktuell sehr strapaziertes Thema ist immer wieder "Insolvenzfall Maklerpool". Diese Diskussion gibt es schon so lange, wie es Pools gibt, wird aber immer wieder gerne von Mitbewerbern künstlich in Umlauf gebracht, um Vermittler zu verunsichern und eigene Marktanteile zu erhöhen. Wir bei degenia/DMU sehen das überhaupt nicht so. Hinsichtlich unserer Leistungen und Kompetenzen sind wir sehr selbstbewusst und sicher. Aktuell verschicken wir beispielsweise neue Courtagezusagen bzw. Nachträge mit täglichem Kündigungsrecht für den Vermittler an unsere knapp 4000 Vertriebspartner. Weiterhin arbeiten wir derzeit u. a. an Vereinbarungen mit den unserem Pool angeschlossenen Versicherern, damit im Insolvenzfall alle Verträge schnell und unbürokratisch auf den Makler umgeschlüsselt werden können – die Maklerverträge bleiben so in jedem Fall erhalten, der Bestand gehört selbstverständlich immer und zu jedem Zeitpunkt dem Abschlussvermittler. Und von wegen Insolvenzfall Maklerpool: bei ca. 95% ratierlichen Sachcourtagen ist dieses Risiko bei degenia/DMU marginal. 30 Ein weiterer Beweis dafür, dass wir Vieles richtig gemacht haben, ist unsere Bilanz aus 2013. Wir haben das beste Ergebnis seit Bestehen des degenia-Konzerns erreicht. Die Anzahl unserer Vertriebspartner hat sich zum 31.12.2013 um 299 auf 3.842 Makler erhöht. Mit Ihnen konnten wir den Bestand erneut kräftig von 263.862 auf 298.129 Verträge ausbauen. Unser Gewinn nach Steuern stieg im Geschäftsjahr 2013 auf 559 TEUR – eine Steigerung zum Vorjahr um 154 TEUR. Ein wichtiger Bestandteil unserer Philosophie ist Kontinuität. Sie war und ist uns sehr wichtig. Nicht nur bei unserem Fokus auf Sachversicherungen seit Gründung der degenia AG. Unsere Denkund Handelsweise führen wir auch bei unseren Partnern fort: Wir legen großen Wert auf ein von Fairness geprägtes, langjähriges Miteinander mit unseren Vertriebs- und VU-Partnern. Fragwürdige Geschäftspraktiken wie z.B. den Endkunden im Schadenfall ab einer gewissen Schadenhöhe anwaltlich gegenüber dem Versicherungsunternehmen vertreten zu lassen, ist nicht unser Stil. Meiner Ansicht nach sorgt so etwas eher für Misstrauen zwischen Pool und Versicherungspartner, statt für eine konstruktive Kooperation. Auch dem Makler sollte ein solches Geschäftsgebahren zu denken geben: Warum vermittelt er Verträge zu einem Versicherer, bei dem er nicht an eine faire Schadenregulierung glaubt? wmd-brokerchannel.de POOLS / VERTRIEBE wmd-brokerchannel: Sie sind seit 1999 Aussteller bei der DKM – mit welchen Neuigkeiten treten Sie 2014 in Dortmund auf? Halime Koppius: Neuerdings bieten wir unseren Maklern einen Bausparvergleichs- und Antragsrechner mit vier renommierten Bausparkassen an. Dieses risikolose weil stornofreie Geschäft gehört damit zu den zukünftigen "Trüffeln" unseres Leistungsportfolios. Außerdem hat sich die Anzahl unserer Produktpartner bei der DMU GmbH merklich erhöht. Mittlerweile kann Kompositgeschäft bei nahezu allen bekannten VU´s einschließlich Allianz eingedeckt werden. Weitere typische degenia-Merkmale sind natürlich die "einfache" Bestandsübertragung, tagesaktuelle Policierung im Hause und unser Service für die Makler. Die Leistungen unseres Backoffice sind bereits jetzt schon hoch. Eine im April von Versicherungsmagazin und Service Value durchgeführte Umfrage unter 1573 Maklern hat bestätigt, dass unser Maklerpool wiederholt zu den leistungsstärksten und servicereichsten Pools gehört. Dadurch wurden wir zum Maklerchampion 2014 gekürt; das macht uns natürlich sehr stolz. Diesen Weg gehen wir weiter. Unser Servicelevel wird durch ein neu ins Leben geru- | Vertriebserfolg 2014 fenes Makler-Service-Team noch weiter erhöht. Dieses Team sorgt für eine optimale Betreuung „unserer“ Vertriebsmannschaft. Es nimmt neu angebundene Makler sozusagen an die „elektronische Hand“ und zeigt ihnen online erste, wichtige Schritte, damit diese sich in unserem System gut zurechtzufinden und all unsere Angebote und Möglichkeiten optimal nutzen können. Viele entdecken dabei auch unsere „Goodies“ wie beispielsweise besondere Einkaufsvorteile-/ Rabatte, u. a. können sie über uns diverse AudiModelle via Abrufschein zu Sonderkonditionen beziehen. Natürlich ist das Makler-Service-Team auch sehr gerne für unsere langjährigen Makler erster Ansprechpartner zur Problemlösung. Weitere Hilfestellung für unsere Vertriebspartner planen wir mit einer Kooperation mit CODie eine Softwarelösung für Finanz- und Versicherungsmakler, die eine Symbiose aus modernem Maklerverwaltungsprogramm (MVP), CRM, Controlling und Provisionsabrechnung darstellt. Es können beratungsrelevante Informationen zu Interessenten, Kunden und Verträgen revisionssicher erfasst und gespeichert werden. Die Makler können diese Informationen zielgerichtet abrufen und ihren Verwaltungsaufwand deutlich reduzieren. n Quelle: © everythingpossible - Fotolia.com wmd-brokerchannel.de 31 Vertriebserfolg 2014 | POOLS / VERTRIEBE Kundenliebling 2014 Interview mit Thomas Scholl, Vorstandsvorsitzender, FORMAXX AG wmd-brokerchannel: FORMAXX ist in einer groß angelegten Studie von Deutschland Test, Focus-Money und Faktenkontor zum „Kundenliebling 2014“ unter Deutschlands Finanzvertrieben gekürt worden. Was bedeutet Ihnen diese Auszeichnung? Thomas Scholl: Vertriebserfolg misst sich am besten an Kundenzufriedenheit. Wenn FORMAXX der Finanzvertrieb in Deutschland mit der größten Beliebtheit bei den Kunden ist – und genau das sagt die Studie – dann ist diese Aussage das größtmögliche Kompliment an unsere FORMAXX-Berater und an diejenigen, die sie in der FORMAXX-Zentrale bei ihrer Arbeit unterstützen. Hervorzuheben ist, dass wir diese Auszeichnung der hervorragenden Beratungsqualität der FORMAXX-Berater verdanken. In der Studie wurden die Kategorien Preis, Service, Qualität und Ansehen bewertet, wobei der Qualität besonderes Gewicht beigemessen wurde. Und in dieser Kategorie hat FORMAXX einen absoluten Spitzenwert erzielt, der rund doppelt so hoch liegt wie der Wert anderer Finanzvertriebe mit ganzheitlichem Ansatz und respektablem Ansehen. Die Aussage dahinter ist ganz klar: Unter allen Allfinanz-Vertrieben liefern die FORMAXXBerater die beste Arbeit ab. Darauf sind wir stolz. wmd-brokerchannel: Worauf führen Sie dieses herausragende Ergebnis zurück? 32 Thomas Scholl: Ein Grund liegt sicher in der ganz konsequenten Aus- und Weiterbildung, die wir bei FORMAXX betreiben. Diesbezüglich sind wir absolut kompromisslos. Wir sind Trusted Partner und Zertifizierter Bildungsdienstleister von „gut beraten“. FORMAXX-Berater verbringen jedes Jahr im Durchschnitt mindestens 10 Tage allein in der zentralen Weiterbildung. Hinzu kommt die Zeit, die unsere Führungskräfte in den Direktionen und Geschäftsstellen mit der fachlichen und persönlichen Entwicklung der Berater verbringen. Darin liegt ein weiterer Erfolgsfaktor: Wir haben ausnahmslos ausgezeichnete Führungskräfte im Vertrieb. Sie haben sehr viel Erfahrung, sind begeistert für die FORMAXX-Idee, stehen zu unserem Qualitätsanspruch und haben den ihnen anvertrauten Mitarbeitern eine ganze Mange mitzugeben. Es herrscht eine sehr gute Kultur im Unternehmen. Wenn man miteinander gut umgeht, geht man ganz leicht auch gut mit den Kunden um. wmd-brokerchannel.de POOLS / VERTRIEBE wmd-brokerchannel: Ausbildung und Kultur sind ja nun eher weiche und schwer messbare Faktoren, die sich viele Vertriebe auf die Fahnen schreiben… Thomas Scholl: Wir haben darüber hinaus einen ganz harten Qualitätsfaktor: DEFINO Deutsche Finanz Norm®. FORMAXX war die Wiege von DEFINO und die FORMAXX-Berater waren die Pioniere im Einsatz von DEFINO. In keinem anderen Unternehmen wird schon so lange – nämlich seit 2010 - nach der Analyselogik von DEFINO gearbeitet. Das zahlt sich jetzt aus. Die Kunden wissen das zu schätzen. wmd-brokerchannel: Was macht den Unterschied bei DEFINO? Thomas Scholl: DEFINO ist objektiv, nachvollziehbar und verlässlich. Wenn 10 Berater einen Kunden nach DEFINO analysieren, kommt ein Ergebnis heraus und nicht zehn. Das klingt in der Finanzbranche nach einer kleinen Revolution. Aber stellen Sie sich vor, Ihr Arzt würde von Ihnen abgenommenes Blut gleichzeitig an 10 Labore geben und diese würden 10 verschiedene Analysen zurückschicken. Das ist in der Medizin ganz unvorstellbar und in der Finanzberatung noch weitgehend Realität. Wir sagen: Wie in der Medizin kann auch in der Finanzberatung die Therapie individuell unterschiedlich ausfallen, aber die Analyse muss klar und eindeutig sein. Verlässlichkeit ist den Kunden wichtig. DEFINO setzt Standards, die diese Verlässlichkeit garantieren. Dass es zudem die richtigen Standards sind, hat in diesem Jahr das Deutsche Institut für | Vertriebserfolg 2014 Normung (DIN) bestätigt. Nach neunmonatiger Prüfung durch einen hochkarätig mit Verbraucherschützern, Wissenschaftlern und Praktikern besetzten Arbeitskreis hat das DIN auf der Basis des DEFINO-Regelwerks im März die DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für Privathaushalte“ veröffentlicht. DEFINO Deutsche Finanz Norm® ist damit jetzt DIN-Standard. Eine weitere Bestätigung für DEFINO und alle, die nach der DEFINO-Logik arbeiten, ist die Auszeichnung von DEFINO mit dem Siegel „Beste Service-Innovation 2014“. Dazu gratulieren wir den Verantwortlichen bei DEFINO ganz herzlich. wmd-brokerchannel: Seit 2012 steht DEFINO allen interessierten Marktteilnehmern zur Verfügung und immer mehr erkennen den Nutzen einer standardisierten Finanzanalyse und bedienen sich des DEFINO-Regelwerks, insbesondere nach den von Ihnen erwähnten Auszeichnungen. Wie wollen Sie Ihre Position als Kundenliebling in Zukunft verteidigen? Thomas Scholl: Ein paar über DEFINO hinausgehende Besonderheiten, die FORMAXX von anderen Vertrieben unterscheiden, habe ich bereits genannt. Andere sind unsere Gold-SilberBronze Logik und das Best-in-class-System. Dabei wollen wir es aber für die Zukunft nicht bewenden lassen. Wir gefallen uns in der Rolle des Innovationstreibers und werden diese pflegen – insbesondere da, wo es unmittelbar um den Umgang, die Kommunikation und die Kooperation mit den Kunden in den digitalen Medien geht. n Quelle: © Picture-Factory - Fotolia.com wmd-brokerchannel.de 33 Vertriebserfolg 2014 | POOLS / VERTRIEBE Reicht die Kondition? Studie Maklerpools, Verbünde und Servicedienstleister 2014 D Die Studie Maklerpools, Verbünde und Servicedienstleister 2014 von BrunotteKonzept basiert in diesem Jahr auf Antworten von 35 Unternehmen – so viele wie nie zuvor. Die Untersuchung liefert detaillierte Einblicke zu Ausrichtung, Geschäftsmodell, Vertriebspartnern, Umsatz, Unternehmensschwerpunkten sowie Services der befragten Unternehmen. 2014 steht die Prozessoptimierung im Vertrieb im Mittelpunkt. Das Interesse an Maklerpools und Verbünden ist ungebrochen – kein Wunder, denn ohne professionelle Unterstützung kommen viele Makler und insbesondere die Einzelkämpfer unter ihnen nicht mehr über die Runden. Unternehmen mit den Kandidaten ein persönliches Gespräch, manchmal sogar vor Ort im Maklerbetrieb. Noch höher ist der Anteil derer, die Einblick in das AVAD-Register nehmen. „Hier zeigen die gestiegenen Compliance-Anforderungen spürbar Wirkung“, so Studienautorin Sabine Brunotte. Kein Versicherer könne sich noch leisten, mit Pools zu kooperieren, die es an Sorgfalt bei der Partnerwahl fehlen lassen. Auch nach Anbindung ist eine kontinuierliche Prüfung erforderlich. Insbesondere wenn der Pool nicht offenlegt, wer das Geschäft eingereicht hat, sollten Produktgeber sogar darauf bestehen, empfiehlt Brunotte. Stagnierender Umsatz Noch immer gewinnen Pools und Verbünde weitere Vertriebspartner, wie die aktuelle Maklerpoolstudie von BrunotteKonzept zeigt. Danach melden selbst große Pools noch Zuwachs. Allein von 2012 auf 2013 stieg die Zahl der Vermittler bei den befragten Unternehmen um gut sechs Prozent auf 133.000 an. Das ist fast das Dreifache der im Vermittlerregister eingetragenen Makler. Allerdings zählen zu den Vertriebspartnern nicht nur Versicherungsmakler sondern auch Vermittler von Vertriebsorganisationen, Finanzmakler oder Financial Planner. Vor die Anbindung von Vertriebspartnern schalten Pools und Verbünde in der Regel mehrere Prüfroutinen. Pflichtprogramm ist die Kontrolle der Registernummer. Zusätzlich führen immerhin vier von fünf befragten 34 Quelle: © juniart - Fotolia.com ging erwartungsgemäß deutlich zurück, und die Vermittlung von Beteiligungen scheint bei den meisten Pools fast zum Erliegen gekommen zu sein. Berechtigte Hoffnungen liegen hingegen auf dem Investmentgeschäft. Insbesondere große Investmentpools konnten ihre Fondsbestände 2013 kräftig ausbauen, wie die aktuelle Studie zeigt. IT-Services Mehr Vermittler bringen nicht zwangsläufig höheren Umsatz. Im Vorjahresvergleich erzielten 2013 nur gut die Hälfte der befragten Unternehmen ein Umsatzplus, sieben jedoch einen Rückgang. Unter dem Strich gab es wenig Bewegung; die Provisionserlöse gingen leicht um knapp ein Prozent zurück. Der Anteil des Lebensgeschäftes an den Einnahmen sank bei zwei Drittel jener Unternehmen, für die Vorjahreswerte vorliegen. Diese Entwicklung ist ein Indiz für die abnehmende Bedeutung der Lebensversicherung und die stärkere Ausrichtung auf den Kompositbereich. Das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) wird diesen Trend weiter beschleunigen. Der Provisionsanteil von Krankenversicherungen Neugeschäftspooling allein reicht längst nicht mehr, um sich im Markt zu behaupten. Pools müssen stets neue und attraktivere Angebote entwickeln, wenn sie Vermittler an sich binden, das Neugeschäft steigern und Bestände ausbauen wollen. Makler profitieren von den Services, denn diese sind oftmals deutlich günstiger als am Markt oder sogar kostenlos. Besonders wichtig für den Geschäftsbetrieb eines Maklers sind Vergleichssoftware und EDV/IDV-Lösungen wie beispielsweise Maklerverwaltungsprogramme (MVP). 31 von 35 Pools und Verbünden bieten ihren Partnern eine Angebotsdatenbank für Versicherungen und sogar 32 haben Vergleichsrechner im Programm. Fast alle bewmd-brokerchannel.de POOLS / VERTRIEBE fragten Pools und Verbünde halten ein MVP bereit; 21 Lösungen sind kostenlos und elf weitere kostenpflichtig. Prozessoptimierung Optimierte Prozesse genießen bei fast 90 Prozent der befragten Unternehmen hohe Priorität. So betreiben 30 von 35 Pools und Verbünden ein eigenes Produktresearch, das im Wesentlichen die Geschäftsschwerpunkte widerspiegelt. Immerhin 26 von 35 Dienstleistern verwalten auf Wunsch die Bestände ihrer Vertriebspartner – Tendenz steigend. Größere Pools und Verbünde decken zudem die klassischen Beratungsfelder ab. Mit 19 bieten mehr als die Hälfte der Befragten ihren Vertriebspartnern Unternehmensberatung an, 16 setzen auf Rechtsberatung im Rahmen des Zulässigen und weitere sechs profilieren sich mit Steuerberatung. Insgesamt sind damit die Beratungsangebote gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen. Online-Services für Vertriebspartner nehmen langsam an Fahrt auf. Immer mehr Unternehmen bieten einen Internet-Rahmenauftritt, Produkte für den Online-Verkauf, Unterstützung durch Apps und in einigen Fällen auch bereits Lösungen für die elektronische Unterschrift. Rund 55 Prozent der Befragten unterstützen ihre Vertriebspartner auf der Suche nach neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, und die Suche nach Bestandsnachfolgern und/oder Käufern begleiten sogar 29 von 35 Unternehmen. Das geschieht nicht zuletzt im eigenen Interesse, denn wenn Bestände oder Maklerunternehmen verkauft werden, geraten www.managed-depot.com ne : eie Hotli Kostenfr 3 37 69 0800 -37 hr) (Mo-Fr 9-1 8U Das Managed Depot. Die innovative ETF-Lösung für Honorarberater. Erschließen Sie bequem neue Potenziale Ideal auch zur Anlage von kleineren Vermögen Attraktive Sonderkonditionen So geht verbraucherorientierte Anlageberatung heute! | Vertriebserfolg 2014 Poolanbindung und damit Bestand in Gefahr. Neben eigenen Aktivitäten zur Prozessoptimierung richten Pools und Verbünde Forderungen an Produktgeber. Am längsten ist die To-do-Liste für Versicherer. Sabine Brunotte, Autorin und Herausgeberin der Studie, zieht ein Fazit: „Die große Beteiligung an unserer Maklerpoolstudie 2014 zeigt, dass Pools mehr Transparenz zulassen als in der Vergangenheit. Auf der anderen Seite ist die Teilnahme ein Indikator für den intensiven Wettbewerb in diesem Marktsegment. Bestehen kann hier auf Sicht nur, wer attraktive Services bietet und seine Prozesse laufend optimiert. Zudem wird neben Größe auch ein klares Profil bei Produktgebern und Vertriebspartnern zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.“ Autor: Sabine Brunotte Vertriebserfolg 2014 | POOLS / VERTRIEBE FPSB Deutschland: Fusion zwischen FPSB und EFPA Deutschland A Gemeinsam für mehr Qualität in der Anlageberatung Aus zwei mach eins: Der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. und die European Financial Planning Association Deutschland e. V. haben sich zusammengeschlossen. Die Fusion der beiden Berufs- und Zertifizierungsverbände ist ein wichtiger Schritt hin zu noch mehr Qualität in der Anlageberatung. Der Verein wird nach der Fusion weiterhin Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) heißen. „Wir freuen uns sehr, dass die Kompetenzen beider Organisationen nun klar gebündelt werden“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Profitieren wird von diesem Schritt der Verbraucher. „Wir sind gemeinsam noch stärker und können unsere Forderungen nach höheren Qualitätsstandards in der Finanzberatung besser vermitteln“, sagt Tilmes. Der FPSB Deutschland tritt als nationale Zertifizierungsorganisation im weltweiten Verbund des Financial Planning Standards Board für alle CERTIFIED FINANCIAL PLANNER (CFP®Zertifikatsträger) in Deutschland seit seiner Gründung 1997 ein. Erklärtes Ziel ist die Etablierung und Sicherstellung der Beratungsqualität auf hohem Niveau mittels national und international anerkannter Zertifizierungsstandards zum Nutzen der Verbraucher. Derzeit sind über 1.400 CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®- 36 Quelle: © buchachon - Fotolia.com Zertifikatsträger) Mitglied im FPSB Deutschland, weltweit sind über 150.000 Finanzdienstleister in 24 Ländern zertifiziert. Der European Financial Planning Association Deutschland (EFPA Deutschland) e. V. hat rund 350 Lizenznehmer und setzt sich ebenfalls schon seit Jahren für hohe Standards in der Finanzberatungsbranche ein. Diese Standards gelten europaweit und werden von EFPA Deutschland e.V. durch die Akkreditierung von Qualifizierungsprogrammen sowie durch die Lizenzierung von Finanzberatern, die die akkreditierten Weiterbildungsprogramme und entsprechende Prüfungen erfolgreich absolviert haben, sichergestellt. Hierzulande ist EFPA Deutschland e.V. als Lizenzpartner von EFPA Europa aktiv und bietet den EFA European Financial Advisor als europaweit normierte Zertifizierung neben dem CFP-Zertifikat an. Die operative, technische Umsetzung des Zusammenschlusses wird in den nächsten Wochen und Monaten vollzogen, der Stichtag ist rückwirkend der 01.01.2014. Die Vorstände von EFPA und FPSB begrüßen den Zusammenschluss zum beiderseitigen Vorteil, besonders aber zum Vorteil der Kunden außerordentlich. „Die Qualität der Beratung und Zertifizierung muss zum Kundennutzen stets im Vordergrund stehen“, sagt Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit beim FPSB Deutschland auch Inhaber des Stiftungslehrstuhls für Private Finance & Wealth Management und Executive Director des PFI wmd-brokerchannel.de BERATUNG | Vertriebserfolg 2014 Private Finance Institute an der EBS Business School, OestrichWinkel, ist. Ziel der jetzt fusionierten Organisationen FPSB und EFPA muss es daher weiterhin sein, in Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden und Interessenvertretern durch die Entwicklung, Propagierung und Durchsetzung globaler Kompetenz- und Praxisstandards sowie ethischen Richtlinien eine höhere Professionalität in der Finanzplanung zum Wohle der Kunden zu erreichen. „Wir sind fest davon überzeugt, dass nur höchste Standards zum Nutzen der Kunden sind“, sagt Ingolf Jungmann, Vorstandsvorsitzender von EFPA Deutschland sowie Geschäftsführer und Vizepräsident der Frankfurt School of Finance & Management. „Nur hochqualifizierte und umfassend geschulte Finanzplaner können aufgrund ihres Knowhow in den unterschiedlichsten Disziplinen die Bedürfnisse ihrer Kunden nach einer ganzheitlichen und neutralen Beratung erfüllen“, sagt der EFPA-Vorstandsvorsitzende. Für den Markt, die Kunden, aber auch für die Zertifikatsträger und Mit- glieder ist es besser, die Kräfte zu bündeln. „Nur durch eine Konsolidierung der Zertifikatsstrukturen und Verbandsorganisation kann Schlagkraft erzielt werden. Nur Schlagkraft schafft Gehör und Zugang und somit Nutzen für Mitglieder“, sagt Ingolf Jungmann. Darüber hinaus sind in vielen Zertifizierungen identische Ausbildungsträger involviert und akkreditiert. Die Zertifizierung zum EFA European Financial Advisor und zum CERTIFIED FIANCIAL PLANNER® bauen optimal aufeinander auf und ergänzen sich hervorragend. Autor: FPSB Deutschland e.V. BVK: Nach dem Sündenfall ist vor dem Sündenfall Versicherer wollen Verlängerung der Stornohaftzeit durch die Hintertür durchsetzen S „Sie können es nicht lassen“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz die Versuche der Versicherer, die Stornohaftzeit für die Lebensversicherung doch noch auf zehn Jahre zu verlängern. In der Anlage 2 zur Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen schlagen sie unter der Überschrift „Mögliche Gesetzestexte zur Kalkulation der Abschlusskosten in der Lebensversicherung“ eine Änderung in § 169 Abs. 3 VVG (Rückkaufswert) vor, die zu deutlich höheren Rückkaufswerten bei Storno in den ersten Vertragsjahren führen soll. Danach sollen nur noch wmd-brokerchannel.de 0,4 % der Beitragssumme pro Jahr einkalkuliert werden. Diese Abschlusskosten sollen nur in den ersten zehn Jahren eingerechnet werden können – jetzt sind es fünf Jahre. „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“, so Michael H. Heinz, „das hört sich nach einer verbraucherfreundlichen Regelung an, die wir grundsätzlich begrüßen.“ Mit der lapidaren und harmlos klingenden Feststellung, dass mit einer Folgeänderung des § 80 VAG (Anforderung an die mit dem Vertrieb von Versicherungen befassten Personen) für einen Gleichlauf der Verteilung der Abschlusskosten mit der Provisionshaftung der Berater gesorgt wird und somit der dauerhafte Bestand des Vertrages stärkeren Einfluss auf die Vergütung hat, schlagen die Versicherer vor, die Stornohaftzeit für Lebensversicherungen auf zehn Jahre zu erhöhen. „Was die Unternehmen beim LVRG nicht erreicht haben, versuchen Sie jetzt durch eine Hintertür doch noch umzusetzen, und zwar auf Kosten der Versicherungsvermittler, die mit der Verlängerung der Stornohaftzeit die Erhöhung der Rückkaufswerte, also eine Leistung aus dem Versicherungsvertrag, finanzieren. Von Partnerschaft kann da kaum mehr die Rede sein“, kritisiert Michael H. Heinz das Verhalten der Versicherer auf schärfste. „Wir werden bei Gesprächen mit den politischen Entscheidungsträgern in Berlin alles daran setzen, die Stornohaftzeit nicht zu verlängern.“ Autor: bvk 37 Vertriebserfolg 2014 | BERATUNG Wegweiser Finanzberatung geht online Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Information über die unterschiedlichen Beratungsmöglichkeiten D Der Wegweiser Finanzberatung ist eine tolle Möglichkeit, sich über die unterschiedlichen Beratungsmöglichkeiten zu informieren", sagt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ulrich Kelber. Zur Klärung von Finanzfragen kann man in Deutschland eine Vielfalt von Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Um sich als Verbraucherin und Verbraucher einen Überblick verschaffen zu können, hat das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) mit Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz den "Wegweiser-Finanzberatung" als Broschüre sowie als Internetinformation erstellt. Quelle: © MK-Photo - Fotolia.com Vor Erwerb von Finanzprodukten ist es unerlässlich, die eigenen Bedürfnisse zu erkennen und zu den Angeboten in Beziehung zu setzen. Dazu müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf professionellen Rat zurückgreifen. Die Webseite www.wegweiserfinanzberatung.de gibt hilfreiche Informationen zum Ablauf einer Finanzberatung und zeigt auf, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher vor und während eines Gesprächs mit einem Berater / einer Beraterin achten sollten, wie sie die Qualität der Beratung besser einschätzen können und worin sich die verschiedenen Beratertypen vor allem auch in dem Grad ihrer Unabhängigkeit unterscheiden. "Der Wegwei38 ser Finanzberatung ist eine tolle Möglichkeit, sich über die unterschiedlichen Beratungsmöglichkeiten zu informieren. Das lohnt sich, weil Finanzentscheidungen oft eine große Tragweite haben. Der Wegweiser gibt Hinweise, welche Beratung die richtige ist. Damit werden die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Beratungsmodelle transparenter. Das ist auch für eher unbekannte Beratungsangebote, wie die Honorarberatung von Vorteil", sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ulrich Kelber. Am 1. August 2014 ist das Ho- noraranlageberatungsgesetz in Kraft getreten. Der Gesetzgeber regelt dadurch eine weitere Form der Beratung für den Anlagebereich. Das vielfältige Angebot an Finanzberatung ist der Anlass für die Erstellung dieses Wegweisers. Für den Inhalt verantwortlich ist das institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff). Das iff ist ein gemeinnütziger Verein, der seit über 25 Jahren im Bereich der Finanzdienstleistungen forscht. Die Verbraucherinteressen stehen im Mittelpunkt der Arbeit des iff und sind maßgeblich für den "Wegweiser-Finanzberatung". Autor: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wmd-brokerchannel.de Vertriebserfolg 2014 | BERATUNG Transparenz allein schafft keine effizienten Altersvorsorgeprodukte Mit Produktinformationsblättern für Altersvorsorgeprodukte wird eine zentrale Forderung des vzbv aufgegriffen D Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der die Ausgestaltung eines Produktinformationsblatts für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte konkretisiert. Der Vorschlag reicht aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nicht aus, um eine möglichst geringe Kostenbelastung der jeweils angebotenen Produkte für die Verbraucher zu gewährleisten. Nur eine Gesamtkostenausweisung in Euro und Cent würde den nötigen Marktdruck erzeugen. Der Verordnungsentwurf verpflichtet die Anbieter staatlich geförderter Altersvorsorgeprodukte, ein standardisiertes Muster-Produktinformationsblatt öffentlich zugänglich zu machen. Vor Vertragsabschluss soll der Verbraucher zudem ein individuelles Produktinformationsblatt erhalten. Verbraucher müssten damit noch vor Beginn der Auszahlungsphase detailliert über Kosten und Leistungen in der Auszahlungsphase informiert werden. Konkrete Kosten der Verträge werden weiterhin nicht ausgewiesen Damit wird zwar eine zentrale Forderung des vzbv aufgegriffen. Allerdings wird der Verbraucher über die Kosten seines Vertrages nur unzureichend informiert: Die „Effektivkosten“ sollen über die Reduzierung seines Ertrages durch entsprechende Kosten informieren. „Die Vorschläge sind 40 nicht ausreichend, um Verbraucher in einer für sie verständlichen Art und Weise über die Gesamtkosten der Altersvorsorgeprodukte zu informieren. Ihnen muss die Kostenbelastung in Euro und Cent vor Augen geführt werden. Finanzkennziffern helfen ihnen wenig“, sagt Lars Gatschke, Finanzmarktreferent beim vzbv. Sollte der Gesetzgeber an dieser Stelle nachbessern, bliebe dennoch ein Problem: Eine höhere Kostentransparenz in einem Produktinformationsblatt sorgt nicht zwangsläufig für mehr Effizienz der staatlich geförderten Altersvorsorge. Die Bundesregierung geht in ihrem Alterssicherungsbericht 2012 davon aus, dass die Absenkung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann zu kompensieren ist, wenn Verbraucher privat vorsorgen. Demnach müsste jährlich der gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeitrag in die staatlich geförderte private Altersvorsorge eingezahlt werden. Diese Einzahlungen müssten mit jährlich vier Prozent verzinst werden. „Zu berücksichtigen wären zudem etwa zehn Prozent Kosten auf die eingezahlten Beiträge. Damit wäre die Kostenobergrenze vorgegeben“, so Gatschke. Bei geringeren Renditen sei mit niedrigeren Kostenobergrenzen zu arbeiten. Vorsorgefonds auf gesetzlicher Grundlage gefordert Im Gesetzgebungsverfahren zum Altersvorsorge-Verbesserungsge- setz wurde vom Bundesrat die Forderung erhoben, für geförderte Altersvorsorgeprodukte eine Kostenbegrenzung vorzusehen. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages bat das BMF, ein entsprechendes Forschungsgutachten erstellen zu lassen. Mit dem Gutachten „Kostenbegrenzung für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge“ liegen nun die Ergebnisse vor. Darin wird vorgeschlagen, sich bei den Kostenobergrenzen für Altersvorsorgeprodukte am Marktdurchschnitt zu orientieren. „Es ist falsch, sich an einem Markt zu orientieren, bei dem jeder weiß, dass die Kosten zu hoch sind.“, so Gatschke. „Wenn die Privatwirtschaft keine effizienten Altersvorsorgeprodukte zur Verfügung stellen kann, muss es für die Verbraucher Alternativen geben.“ Für eine solche Option hat der vzbv ein Konzept entwickelt. Ein Vorsorgefonds könnte demnach auf einer gesetzlichen Grundlage Beiträge zur Bildung einer privaten Altersvorsorge anlegen. Für die Verbraucher hätte das den Vorteil, dass sie alternativ zu den vorhandenen und teils sehr komplexen Produkten ein einfaches Standardprodukt wählen können, das ihrem Sicherheitsbedürfnis gerecht wird und sie eine angemessene Rendite erzielen lässt. „Das würde auch den Druck auf die privaten Anbieter erhöhen, ihre Produkte effizienter zu gestalten“, so Gatschke. Autor: vzbv wmd-brokerchannel.de BERATUNG | Vertriebserfolg 2014 Stiftung Warentest prüft Finanzvermittler: E Maßarbeit ist Glückssache Eine sehr gute Finanzberatung in Deutschland zu bekommen, ist nicht einfach. Das gilt für Banken und genauso für die vier größten Allfinanzvertriebe Deutschlands, ermittelte die Stiftung Warentest für die Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest. Auch bei ihnen hängt die Beratungsleistung vor allem von der Qualität des einzelnen Beraters ab. Kein einziger Vertrieb schaffte es, dass die Vermittler die Testkunden der Stiftung Warentest auf der Suche nach einer sicheren, langfristigen Geldanlage durchgehend gut berieten. Am besten, das heißt wenigstens ohne größere Fehler, waren die Produktempfehlungen der Berater der Deutschen Vermögensberatungs AG (DVAG), der MLP AG und der OVB Vermögensberatungs AG (OVB). Alle drei Anbieter verfehlten in diesem Prüfpunkt nur knapp ein „Gut“. Deutlich schlechter schnitten die Produktvorschläge der Swiss Life Select ab. Hier vergab Finanztest nur ein „Ausreichend“. Im Idealfall besteht eine gute Finanzberatung aus einer gründlichen Analyse des Kundenstatus, passenden Produktvorschlägen und klaren Informationen über Laufzeit, Risiken und Kosten der Geldanlagen. Vor allem die Angaben zu den Kosten der Produkte waren im Test oft unzureichend. Testkunden hatten nach solchen Beratungen keine Ahnung, wie hoch die Kosten für die angebotenen Produkte sind. Komplettausfälle bei der Beratung kamen nur vereinzelt vor. Um unliebsame Erfahrungen bei Finanzberatungen zu vermeiden, hat Finanztest eine Checkliste für die Vorbereitung auf das Beratungsgespräch erstellt. Der ausführliche Test „Finanzvermittler“ ist unter www.test.de/finanzvertriebe abrufbar. Autor: Stiftung Warentest BVK ist für Neupositionierung der Versicherungsvermittler A Flexibilität der Vergütung Auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung verabschiedeten die Delegierten des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) in Berlin am 22. Mai 2014 einstimmig den Leitantrag des Präsidiums „Der ehrbare Versicherungskaufmann - tragende Säule eines neuen Berufsbildes“. Mit diesem Leitantrag führt der BVK als größter Vermittlerverband Deutschlands angesichts komplexer werdender Rahmen- wmd-brokerchannel.de bedingungen den in den letzten Jahren begonnenen Weg in der Neupositionierung des Berufsstands weiter. Dabei charakterisiert der Leitantrag ein Berufsbild, das aus einem Grundverständnis des zukunftsfähigen Vermittlers besteht, welches mit drei untrennbar verbundenen Komponenten korrespondiert, die für alle Vermittler unabhängig ihrer Rechtsform, ihrem Status und der Art ihrer Vergütung gelten sollen: Erstens dem unbedingten und nachprüfbaren Bekenntnis zu den Tugenden der Ehrbaren Versicherungskaufleute, wie sie der vom BVK initiierte gleichnamige Verein verkörpert, zweitens dem Nachweis einer Qualifizierung, wie sie in den Weiterbildungsverpflichtungen der vom BVK mitgegründeten Brancheninitiative „gut beraten“ vorgesehen ist und drittens in dem Selbst41 Vertriebserfolg 2014 | BERATUNG verständnis der Vermittler als selbstbewusste und eigenverantwortlich handelnde Unternehmer. Aus all dem resultiert, dass der Vermittler neuen Zuschnitts als ein souverän handelnder und verhandelnder Kaufmann auftritt, der die Verhandlungen mit seinen Geschäftspartnern auf Augenhöhe führt und jegliche gesetzgeberische Eingriffe in seine unternehmerische Freiheit ablehnt, insbesondere Provisionsbegrenzungen, Verlängerung der Stornohaftungszeit und verbraucherfeindliche Bürokratisierung. Nur diejenigen Vermittler, die diese neue Positionierung verwirklichen, werden zukunftsfähig sein. Sie wird darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag dazu beitragen, die Bedeutung und das Ansehen des Berufsstandes wachsen zu lassen, wovon der BVK überzeugt ist. Verhaltenskodex des BVK Ein weiterer wichtiger Punkt des BVK-Leitantrags ist die Verpflichtung aller BVK-Mitglieder auf einen Verhaltenskodex bzw. Compliance-Regeln, die neben der selbstverständlichen Einhaltung von Recht und Gesetz kaufmännische Gepflogenheiten und die faire Wahrung von Kundeninteressen beinhalten. Der BVK verlangt in diesem Zusammenhang von seinen Mitgliedern die Befolgung von wettbewerbsrechtlichen Vorschriften und die Beachtung von Kundenbedürfnissen, insbesondere bei Abwerbungen und Umdeckungen. Der BVK-Verhaltenskodex versteht außerdem Beratung und Betreuung im Antrags-, Leistungs- und Schadensfall als miteinander untrennbare Vermittlertätigkeiten, deren Vergütungshöhe die Unabhängigkeit der unternehmerischen Entscheidungen wahren soll. Er geht über den vom Gesamtverband Deutscher Versicherungswirtschaft (GDV) formulierten Kodex für die Vermittler hinaus. Die BVKMitgliederversammlung fordert daher die Unternehmen auf, diese Verbandslösung in die Praxis umzusetzen und damit jedes BVK-Mitglied als qualifizierten, tugendhaften und selbstbestimmten Unternehmer anzuerkennen. Flexibilität der Vergütung Angesichts der Tatsache, dass Versicherungsunternehmen alter- native Vertriebswege wie Banken, Struktur- sowie Internetvertrieb nutzen und damit parallele Produktwelten schaffen, werden die Versicherungskaufleute ihrer Exklusivität in der Vermittlung von Versicherungen beraubt. Das reflektiert der BVK in seinem Leitantrag und setzt sich daher für eine konsequente Umsetzung eines neuen Vermittlerbildes ein, dem flexible Vergütungsformen offenstehen müssen. Der BVK fordert in der Realisierung seines neuen Vermittlerbildes beim notwendigen Umbau des Geschäftsmodells auch die Vergütungsformen flexibel für den unternehmerischen Vermittlerbetrieb zu gestalten. Der BVK ruft in seinem Leitantrag alle Interessierten und Beteiligten aus der Vermittlerschaft, der Versicherungswirtschaft, der Politik und der Öffentlichkeit auf, diese Neuorientierung der Vermittler in Deutschland aktiv und interessiert zu begleiten und zu unterstützen. Damit übernimmt der BVK eine Vorreiterrolle und setzt einen alternativlosen Weg zur Zukunftssicherung des Berufsstandes sowie zur verbrauchergerechten Versorgung mit Versicherungen fort. Autor: BVK e.V. Aragon AG verkauft Geschäftsanteile BIT AG A Management-Buy-Out bei der BIT AG Aragon verkauft sämtliche Ihrer Aktien an der BIT Beteiligungsund Investitions-Treuhand AG an den Allein-Vorstand und Minderheitsaktionär Sascha Sommer. Im Wege eines Management-BuyOuts erwarb dieser die von Aragon gehaltenen Geschäftsanteile 42 und ist künftig Allein-Aktionär der Gesellschaft. Die Transaktion ist sofort wirksam, über den Kaufpreis und sonstige Vertragsdetails wurde Stillschweigen vereinbart. Mit dem Verkauf der BIT hat das Aragon-Management die seit 2012 verfolgte Strategie der Konzentration auf die Kernbeteiligungen konsequent umgesetzt. Die Konzernverschlankung der Aragon AG ist damit abgeschlossen. Jung, DMS & Cie. und die FiNUM-Gruppe bilden die Basis für künftiges ertragreiches Wachstum. "Wir freuen uns, wmd-brokerchannel.de BERATUNG | Vertriebserfolg 2014 dass wir mit dem Verkauf der BIT unseren Konzernumbau erfolgreich abschließen konnten", kommentiert Dr. Sebastian Grabmaier, CEO der Aragon AG, die jüngste Transaktion. "Aragon hat von nun an nur noch zwei Ziele: Erstens wollen wir uns auf die weitere Entwicklung des führenden Maklerpools Jung, DMS & Cie. konzentrieren und zweitens mit der FiNUM-Gruppe ein führendes Beratungsunternehmen für anspruchsvolle und vermögende Privatkunden aufbauen. Diese Fokussierung sollte sich auch bald in den Ertragszahlen ablesen lassen". "Besonders freut mich, dass trotz des MBO die Kooperation zwischen BIT und den Aragon-Töchtern langfristig erhalten bleibt", ergänzt der Käufer Sascha Sommer. "Wir bleiben also geschäftlich eng verbunden und werden für die Aragon-Töchter auch weiterhin die Absätze geschlossener Fonds und Direktinvestments abwickeln." Autor: Aragon AG GDV zur Studie zu Beratungsprotokollen E Eine vernünftige Beratungsdokumentation ist unerlässlich Eine Studie des Instituts für Transparenz (ITA) kritisiert den Umgang mit Beratungsprotokollen bei Banken und Versicherungen. Auftraggeber der Studie ist das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV), das die Studie heute vorgestellt hat. Die Untersuchung stellt den Sinn von Beratungsprotokollen für Verbraucher insgesamt infrage. Aus Sicht des GDV ist die vernünftige Dokumentation von Beratungsgesprächen unerlässlich. „Es ist wichtig, dass Kunde und Vermittler auch im Nachhinein Inhalt und Ergebnis der Beratung nachvollziehen können“, sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. Der Mitte 2013 neu veröffentlichte Verhaltenskodex für den Vertrieb zeige, wie ernst die Versicherungswirtschaft die Beratungsdokumentation nimmt. Mit dem Kodex verpflichtet sie sich, das Beratungsgespräch sorgfältig zu dokumentieren und das Protokoll im Fall eines Vertragsabschlusses an die Kunden auszuhändigen. wmd-brokerchannel.de Die Umsetzung des Kodex lassen die Unternehmen von unabhängigen Wirtschaftsprüfern überprüfen. Die vom BMJV vorgestellte Studie wird der Verband vor diesem Hintergrund genau auswerten. Nach ersten Erkenntnissen des GDV lassen sich aus den wenigen untersuchten Testkäufen keine Rückschlüsse für die gesamte Branche ziehen. Insbesondere bringt die Untersuchung keinen schlüssigen Beleg, dass die gesetzliche Pflicht zur Beratungsdokumentation in der Versicherungswirtschaft nicht umgesetzt würde – im Gegenteil: Die Studie selbst weist zu Recht darauf hin, dass der Kunde die Dokumentation laut Gesetz vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages bekommen muss. In den untersuchten Testkäufen wurden aber offenbar keine konkreten Anträge auf Abschluss einer Versicherung gestellt. Interesse an sauberer Beratungsdokumentation Der GDV betont, dass Versicherungsvermittler bzw. -unterneh- Quelle: © Bacho Foto - Fotolia.com men ein vitales Interesse daran hätten, dass die Beratung sauber dokumentiert wird. Denn sie haften für die Empfehlungen an die Kunden. Deshalb nehmen Versicherungsunternehmen Anträge von ihren Vertretern in der Regel nur an, wenn eine Dokumentation vorliegt. Auch die Vergütung erfolgt erst nach erfolgreichem Abschluss des Vertrags. Für die deutschen Versicherer bleibt die weitere Stärkung der Beratungsqualität bei Versicherungen ein Kernanliegen“, betont von Fürstenwerth. Davon zeuge nicht nur der Verhaltenskodex für den Vertrieb, dem bis dato rund 85 Prozent der Branche beigetreten ist. Auch die 2014 gestartete Brancheninitiative zur Weiterbildung von Vermittlern ist ein wesentlicher Schlüssel dafür, dass Kunden flächendeckend gut beraten werden. Autor: GDV 43 Vertriebserfolg 2014 | BERATUNG Versicherungsombudsmann: Beschwerden gegen Vermittler auf niedrigstem Stand 361 Fälle (2012: 433) entschied der Versicherungsombudsmann in 2013 E Einen höchst erfreulichen Trend haben die Beschwerden gegen Versicherungsvermittler: Laut Jahresbericht 2013 des Ombudsmann für Versicherungen, Professor Dr. Günter Hirsch, sanken sie auf den niedrigsten Stand seit der Zuständigkeit dieser Schlichtungsstelle im Jahr 2007 und verringerten sich um rund 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Der Trend bestätigt unsere Richtung. Schon 2012 sanken die Beschwerden um rund zwölf Prozent. Das zeigt, dass wir mit unserem neuen Berufsbild des Ehrbaren Versicherungskaufmanns, der qualifiziert als kompetenter Unternehmer selbstbewusst im Markt auftritt, auf dem richtigen Weg sind“, betont der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), Michael H. Heinz. „Bei Millionen vermittelter Versicherungsverträge jedes Jahr sind die vom Versicherungsombudsmann entschiedenen Fälle selbst im Promillebereich kaum noch darstellbar.“ 361 Fälle (2012: 433) entschied der Versicherungsombudsmann in 2013. In vier Fällen haben die Beschwerdeführer ihr Anliegen nicht weiterverfolgt. 277 (296) Eingaben ließen sich laut Jahresbericht nicht dem vom Ombudsmann weit ausgelegten Aufgabenbereich zuordnen, weswegen sie unzulässig waren. Deshalb wurden letztlich nur 80 (124) zulässige Vermittlerbeschwerden beschieden. In den fünf Jahren vor dem Berichtszeitraum bewegten sich die Eingaben gegen Vermittler zwischen rund 400 und 480 pro Jahr, wovon aber wiederum nur ein Teil zulässig war. „Den Rückgang der Beschwerden versteht der BVK als eine Bestätigung und Auszeichnung seines Weges zu einer Neupositionierung der Versicherungsvermittler“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz das Ergebnis. Autor: BVK e.V. Quelle: © violetkaipa - Fotolia.com 44 wmd-brokerchannel.de BERATUNG | Vertriebserfolg 2014 Vertriebserfolg mit Gesetzlichen Krankenkassen Beitrag von Thomas Adolph, Geschäftsführer, Kassensuche GmbH E Es ist noch gar nicht so viele Jahre her, da galt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für viele Vermittler als „natürlicher Feind des Versicherungsvertriebs“ – sie verhinderte vermeintlich, dass mehr Gutverdiener über der Versicherungspflichtgrenze in die erlösstarke Private Krankenversicherung mit allen Vorteilen für den Vertrieb wechseln. Diese Einstellung führte dazu, dass man sich als Versicherungsvermittler gerade nicht mit dem Thema GKV beschäftigte und die Kunden in diesem Bereich sich selbst überließ. Ein grober Fehler, schließlich sind rund 70 Mio. Deutsche in einer Gesetzlichen Krankenkasse versichert. Und seit der Öffnung im Jahr 1996 kann jedes Mitglied seine Kasse frei wählen. Zwar ist die Zahl der Krankenkassen deutlich rückläufig – waren es 1996 noch 642 einzelne Kassen, konkurrierten zu Jahresbeginn 2014 nur noch 132 Kassen miteinander – doch der Kunde ist in der Regel vollkommen damit überfordert, für sich die individuell richtige Krankenkasse zu finden. wmd-brokerchannel.de In vielen, wahrscheinlich sogar den meisten Fällen ist es den Kunden auch gar nicht bewusst, wie stark sich Gesetzliche Krankenkassen in Leistungsumfang und Service unterscheiden. Dabei gibt es aber anders als in der Privaten Krankenversicherung in der GKV erfreulicherweise kein Risiko, eine echte Fehlentscheidung zu treffen: Rund 95% der Leistungen sind bei allen Krankenkassen gleich – und das sind eben gerade die wirklich lebenswichtigen Punkte. Bei definitiv jeder Krankenkasse sind neben der notwendigen Behandlung durch Haus- und Fachärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser auch z.B. umfangreiche Leistungen für Psychotherapie mitversichert, Zuzahlungen sind auf 2% des Einkommens begrenzt, es werden Prävention, Kosten für Haushaltshilfen, häusliche Pflege oder Reha-Maßnahmen übernommen und vieles mehr. In den restlichen etwa 5 Prozent sind die Gesetzlichen Krankenkassen frei, ob sie mehr anbieten wollen und in welcher Form. Das umfasst erweiterte Leistungen für künstliche Befruchtung, Naturheilverfahren wie Homöopathie oder Osteopathie, kostenfreie professionelle Zahnreinigung, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen, Übernahme von Mehrkosten bei freier Wahl des Krankenhauses, Reiseschutzimpfungen, besondere strukturierte Behandlungsprogramme für Chroniker und und und. Dazu kommen Serviceleistungen wie 24-Stunden-Servicetelefon, medizinische Beratungshotline, Terminvereinbarungsservice für Arztbesuche, Vorsorgeerinnerungsservice etc. Schließlich die Möglichkeiten zu finanziellen Vorteilen wie attraktive Bonusprogramme mit teilweise dreistelligen Bargeldauszahlungen, Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit oder Prämien alleine für die Tatsache, dass man bei einer bestimmten Krankenkasse Mitglied ist. Wer einmal begonnen hat, sich mit diesen Unterschieden etwas auseinanderzusetzen, wird schnell erschlagen sein von den genauen Ausgestaltungen. Diese 45 Vertriebserfolg 2014 | BERATUNG Vielfalt gibt aber die Möglichkeit, sich mit etwas Aufwand eine sehr genau passende Krankenkasse auszusuchen – ohne Frage ein riesiger Vorteil für mündige Bürger! Aber es kann auch schlicht zu viel an Auswahl und Fachinformation sein, was zu einer schnellen Abkehr vom Thema führt – schließlich hat die bisherige Kasse „ja immer alles bezahlt“ und man ist „insgesamt zufrieden“. Nicht gesagter Nachsatz: Da man beim Arzt ja immer nur seine Versichertenkarte vorgelegt hat, an keiner schweren Erkrankung leidet und außer über das Logo auf der Gesundheitskarte gar nicht wüsste, bei welcher Krankenkasse genau man eigentlich versichert ist. Mittlerweile gibt es aber sehr gute Möglichkeiten, diese Komplexität und die von Kasse zu Kasse anders formulierte Darstellung der oft gleichen Leistungen besser zu überblicken. Krankenkassen-Vergleichs-portale mit standardisierten Übersichten wie zum Beispiel www.gesetzlichekrankenkassen.de ermöglichen eine direkte Gegenüberstellung von mehreren hundert einzelnen Leistungen aus unterschiedlichsten Bereichen. Damit ist es deutlich einfacher geworden, überhaupt erstmal einen Überblick der möglichen Mehrleistungen zu erhalten und zu identifizieren, wer welche Leistung in welcher Form erbringt. Doch seien wir ehrlich: Übersichtstabellen sind toll, aber immer noch komplex und bei über 130 Anbietern schlicht erschlagend, will man keine Doktorarbeit über dieses Thema schreiben. Aus dieser Problematik heraus gibt es seit bald fünf Jahren die Möglichkeit einer „Interaktiven Krankenkassensuche“ – dabei wählt man einfach aus rund 70 Leistungen diejenigen aus, die einem persönlich besonders wichtig sind und bekommt 46 nur einen Klick weiter genau die Krankenkassen angezeigt, die diese Mehrleistungen auch tatsächlich anbieten. So ist es ganz einfach möglich, die Auswahl von über 130 auf dann vielleicht 2 oder 3 grundsätzlich gut passende Krankenkassen zu reduzieren. Eine Entscheidung ist damit ganz und mehr Service bekommen können. Wie gesagt: Die wichtigen Regelleistungen – einheitlich festgelegt durch den „Gemeinsamen Bundesausschuss“ – müssen von allen Krankenkassen erbracht werden. Weniger darf nicht sein! Und jede Krankenkasse muss grundsätzlich jeden bisher auch schon gesetzlich Versicherten aufnehmen – es gibt keine Gesundheitsprüfung, stattdessen einen Kontrahierungszwang (Annahmeverpflichtung)! Lediglich die Öffnung (manche Kassen sind auf bestimmte Bundesländer oder Mitarbeiter bestimmter Unternehmen beschränkt) muss dabei beachtet werden. Wenn also ein Wechsel ganz einfach ist und noch dazu ohne Risiko – warum tätigen ihn dann nicht mehr Menschen? Und warum profitiert der Vertrieb nicht von denjenigen, die für Mehrleistungen bereit wären, ihre Kasse zu wechseln? Vertriebserfolg durch Informationsvorsprung Denn eine Vergütung gibt es ja sehr wohl. Sie ist zwar durch die Aufsichtsbehörden auf maximal EUR 82,95 (Stand 2014) pro tatsächlich zustande gekommener Mitgliedschaft begrenzt, aber verglichen mit der Vergütung z.B. für eine KFZ-Versicherung ist das sogar richtig attraktiv. Gut, der Krankenkassenwechsel wird nur einmalig vergütet und nicht mit jährlichen Folgeprovisionen, aber man sichert so seinen Kunden eine bessere Versorgung bei gleichem Preis! Genau der Ansatz, der dem eines umfassend und im Kundeninteresse handelnden Versicherungsprofis entspricht. Doch wo kommt nun der Vertriebserfolg ins Spiel? Trotz moderner Informationstools ist den meisten gesetzlich Krankenversicherten überhaupt nicht bewusst, dass sie durch einen ganz einfachen Kassenwechsel ohne Risiko künftig mehr Leistungen Apropos Preis: Bis Ende 2014 gibt es da wirklich gar keine Unterschiede. Jede Krankenkasse erhebt den exakt gleichen Beitrag von 15,5% (incl. Krankengeld), so dass eine Wechselberatung ausschließlich auf Basis der Leistungen erfolgen kann. Quelle: © jojje11 - Fotolia.com erheblich einfacher – noch dazu, wo umfangreiche Detailinformationen zu den Kassen zusammen mit einem Online-Kontaktformular etc. zur Verfügung gestellt werden. wmd-brokerchannel.de BERATUNG | Vertriebserfolg 2014 Ab 2015 ändert es sich etwas: Der allgemeine Beitragssatz wird auf dann nur noch 14,6% gesenkt, was wohl keiner Krankenkassen ausreichen wird, ihre Kosten zu decken. Daher werden wahrscheinlich alle Krankenkassen im nächsten Jahr Zusatzbeiträge erheben. Diese kann die Krankenkasse selbst frei nach Bedarf festlegen. Anders als bei den Zusatzbeiträgen der Jahre 2010-2013 aber werden sie ab kommendem Jahr prozentual erhoben und direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Der Kunde wird damit also wesentlich weniger direkt konfrontiert werden. Man rechnet damit, dass die Zusatzbeiträge im Schnitt 0,9% betragen werden und bei einem durchschnittlichen Verdienst dürften sie wohl für das einzelne Mitglied rund EUR 2,50 pro Monat ausmachen. Nur zum Vergleich: Mit einem guten Bonusprogramm (Übersicht unter www.gesetzlichekrankenkassen.de/bonusvorteil/ ) lassen sich ganz leicht EUR 100,bis EUR 200,- pro Jahr an finanziellem Vorteil in bar erzielen. Wer als Vermittler hier einen Informationsvorsprung gegenüber seinem Kunden haben und diesen auch unabhängig in der Wahl seiner Krankenkasse unterstützen will, der kann über das Vermittlerportal zur Gesetzlichen Krankenversicherung unter www.makleraktiv.de umfangreiche Details abrufen, erhält eine erweiterte Interaktive Kassensuche mit automatischer Protokollierung, kann die vereinfachte Kassensuche auch als Service in seine eigene Website einbinden und aktuell 50 Krankenkassen ohne Notwendigkeit einer direkten Anbindung an diese gegen attraktive Vergütung vermitteln. Und das Ganze ohne einen Cent an Kosten oder Gebühren. Damit ist die Basis für den Vertriebserfolg gelegt. Und wie man dieses Tool dann erfolgreich als Türöffner beim Kunden einsetzt, um diesen von der Notwendigkeit ausreichender persönlicher Absicherung auch mit privaten Versicherungsprodukten zu überzeugen, das wird unter www.makleraktiv.de/start ausführlich erläutert. Ach ja: Die Nutzer des Portals werden natürlich rechtzeitig über alle wesentlichen Änderungen im System der Gesetzlichen Krankenkassen und die neuen Zusatzbeiträge ab 2015 informiert! n Quelle: © vege - Fotolia.com wmd-brokerchannel.de 47 Vertriebserfolg 2014 | HONORARBERATUNG Honorarberatung: Makler sollten jetzt einsteigen Interview mit Heiko Reddmann, Geschäftsführer, HonorarKonzept GmbH wmd-brokerchannel: Die Verabschiedung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) hat die Diskussion um die Honorarberatung erneut angefacht. Bedeutet das LVRG den Durchbruch für die Honorarberatung? Heiko Reddmann: Von einem Durchbruch möchte ich hier nicht sprechen, aber das Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn ich mir mehr gewünscht hätte. Besonders betroffen von den Maßnahmen sind Makler und Vermittler: Die Absenkung der bilanziell erfassbaren Abschlusskosten von 40 auf 25 Promille wird ihnen ein profitables Wirtschaften erschweren. Dieser regulatorische Eingriff wird mit Sicherheit auf die Makler und Vermittler abgewälzt werden. Das ist der erste Schritt in Richtung Provisionsverbot. Das sehen nach einer aktuellen Studie der bbg Betriebsberatungs GmbH übrigens auch 67 Prozent der dort befragten Makler so. wmd-brokerchannel: Der Gesetzgeber hat sich bislang zu einem solchen Schritt nicht durchringen können. Auch beim LVRG wurde die Offenlegung der Abschlusskosten in letzter Minute gekippt. Heiko Reddmann: Das fanden wir sehr schade, sehen aber den Ausweis der Effektivkosten nur als einen ersten Schritt zur vollständigen Offenlegung. Mittelfristig wird ein umfassendes 48 Provisionsverbot trotzdem wahrscheinlicher. Der Gesetzgeber hat mit dem LVRG gezeigt, dass er ein stärkeres Auge auf die Versicherungsbranche werfen will. Es ist zudem erklärtes Ziel der Großen Koalition die Honorarberatung zu stärken. Erste Schritte auf diesem Weg sehen wir im LVRG und auf der neuen Internetseite wegweiser-finanzberatung.de, die über die verschiedenen Vermittlerarten informiert. wmd-brokerchannel: Die großen Versicherer werden naturgemäß versuchen, ihre Vermittler vor Einkommenseinbußen zu bewahren. Nehmen Makler und Vermittler den Druck zur Veränderung überhaupt wahr? Heiko Reddmann: Eindeutig ja. Wir haben in diesem Jahr im Zuge der Diskussion um LVRG, Provisionsoffenlegung und Honorarberatung einen sprunghaften Anstieg im Interesse an der Honorarberatung und unseren Dienstleistungen erlebt. Wir reagieren darauf, in dem wir Interessenten sogenannte Schnupperfrühstücke anbieten, in denen wir die Vorteile der Honorarberatung und die Umsetzung im Berateralltag erläutern. Die Nachfrage ist sehr groß. wmd-brokerchannel: Wie sieht es auf der Anbieter-Seite aus? Gibt es bei den Versicherern ein Umdenken in Richtung Honorarberatung? Können Makler, die ihr Geschäftsmodell umstellen wollen, auch aus einer hinreichend großen Produktauswahl wählen? wmd-brokerchannel.de HONORARBERATUNG | Vertriebserfolg 2014 Heiko Reddmann: Die Anbieter erkennen die Zeichen der Zeit und entdecken die Honorarberatung für sich. Insgesamt gibt es mittlerweile knapp 30 Versicherer, die provisionsfreie Netto-Tarife anbieten. Wir bei HonorarKonzept arbeiten derzeit mit 13 Produktpartnern zusammen: Alte Leipziger, ARAG, Baden-Badener, die Bayerische, Condor, Deutscher Pensionsfonds e.V., IDEAL, myLife, Moventum, Standard Life, Die Schwenninger Krankenkasse, Ostangler Versicherungen und Waldenburger Versicherung. Wir arbeiten zudem daran, die Anzahl unserer Partner kontinuierlich auszuweiten. Berater seine Leistungen selbst mit dem Kunden direkt vereinbaren. Das bedeutet nicht nur den Schritt zur finanziellen Emanzipation, sondern öffnet auch neue Kundensegmente. Darüber hinaus schafft es eine deutlich höhere Planungssicherheit als es vor dem Hintergrund der geplanten Reformen möglich sein wird. Zudem gilt im Moment noch, dass derjenige, der sich frühzeitig für die Honorarberatung entscheidet, klare Wettbewerbsvorteile hat. n wmd-brokerchannel: Seit 1. August 2014 gibt es erstmals eine gesetzliche Regelung der Honorarberatung in Form des HonorarAnlageberatungsgesetzes. Ist damit die Honorarberatung nun eindeutig geregelt? Heiko Reddmann: Ja und auch nein: Mit dem Honorar-Anlageberatungsgesetz werden Qualifikation und Beratungskompetenz bei der Finanzanlage-Beratung stärker reguliert. Den Versicherungsbereich betrifft dies momentan noch nicht. Doch die Zeichen sind klar: Die Honorarberatung ist durch das Honorar-Anlageberatungsgesetz erstmals gesetzlich auf den Weg gebracht und es ist nur eine Frage der Zeit, wann eine Regelung im Versicherungsbereich folgt. wmd-brokerchannel: Was sollten unabhängige Vermittler nun tun? Heiko Reddmann: Da im Moment noch unklar ist, wie die Versicherer die bilanzielle Anrechenbarkeit der Abschlusskosten an die Vermittler weitergeben, sollte sich jeder Makler überlegen, wie er mögliche Einnahmeausfälle kompensieren kann. Vor diesem Hintergrund kann ich unabhängigen Vermittlern nur anraten, sich vor allem stärker von den Versicherern zu lösen. Makler und Berater müssen sich mehr und mehr als Unternehmer begreifen und jeder Unternehmer sollte auch seine Einnahmen steuern können. Durch einen Einstieg in die Honorarberatung kann der wmd-brokerchannel.de Quelle: © ki33 - Fotolia.com 49 Vertriebserfolg 2014 | HONORARBERATUNG quirin bank: Honoraranlageberatungsgesetz ist wichtiger Schritt Mit Produktinformationsblättern für Altersvorsorgeprodukte wird eine zentrale Forderung des vzbv aufgegriffen A Am 1. August 2014 trat in Deutschland das neue Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente („Honoraranlageberatungsgesetz“) in Kraft. Karl Matthäus Schmidt, Vorstandschef der auf Honorarberatung spezialisierten quirin bank AG in Berlin erklärt: „Grundsätzlich begrüßen wir das neue Gesetz, ist es doch ein erster richtiger und wichtiger Schritt, der Honorarberatung in Deutschland den nötigen Rückenwind zu verschaffen.“ Die Bundesregierung komme damit erstmals den Forderungen von Verbraucherschützern und Anlegeranwälten nach, mit der Honorarberatung eine verbraucherfreundliche Alternative zur provisionsbasierten Finanzberatung einzuführen. „Honorarberatung bedeutet, dass der Kunde weiß, dass sein Berater kein eigenes finanzielles Interesse am Verkauf bestimmter Produkte hat“, so Schmidt. Gleichwohl sieht er auch Schwächen beim Gesetz: „Abgesehen davon, dass das Gesetz längst überfällig war, greift es in Details zu kurz. Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf.“ „Von gleichen Rahmenbedingungen weit entfernt“ Konkret kritisiert Schmidt: „Unter anderem weist die vorgesehene Einführung der Berufsbezeichnung „Honoraranlageberater“ in entscheidenden Punkten Schwachstellen auf: 50 anlageberater‘ muss sich bei den Verbrauchern erst noch durchsetzen“, so Schmidt. „Umso wichtiger ist es, dass der Kunde weiß, ob er einem Berater gegenübersitzt, der unabhängig von Provisionsinteressen handelt oder einem Verkäufer, der Provisionsinteressen verfolgt.“ Quelle: © Picture-Factory - Fotolia.com Die Honorarberatung umfasst keine Versicherungen – das widerspricht dem Gedanken einer ganzheitlichen Beratung. Auch sind Honorare für Anleger weiterhin nicht steuerlich absetzbar. Vom Zustand gleicher wettbewerblicher Rahmenbedingungen für die Honorarberatung sind wir damit noch weit entfernt“, so der Vorstandschef der quirin bank. Es bleibe nun abzuwarten, ob das Gesetz von der Finanzbranche angenommen werde. Voraussetzung für die Verwendung der künftig vom Gesetz geschützten Bezeichnung „Honoraranlageberater“ oder „Honorar-Finanzanlageberater“ ist die Registrierung in dem von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde geführten und öffentlich einsehbaren Beraterregister. Auch bleibe es spannend, ob diejenigen Finanzinstitute, die keine Honoraranlageberatung anbieten, für Verbraucher klar erkennbar machen, dass sie provisionsabhängig beraten. „Der Begriff ‚Honorar- „In sechs Jahren sind wir so weit wie die Niederlande oder Großbritannien heute bereits“ Schmidt kann der Entwicklung jedoch durchaus Positives abgewinnen: „Wir glauben, dass mit dem neuen Gesetz die Qualität der Beratung mittelfristig deutlich zunehmen wird. Produkte werden sich über ihre Qualität durchsetzen und können nicht mehr über hohe Provisionen in den Markt gedrückt werden“, sagt er. Das Gesetz werde helfen, finanzielle Schäden von etwa 30 bis 90 Milliarden Euro zu senken, die Anlegern Expertenschätzungen zufolge jährlich durch Falschberatung entstehen. Nur ein Verbot der provisionsabhängigen Beratung kann jedoch in seinen Augen Interessenkonflikte im Finanzvertrieb dauerhaft beenden. „Ich gehe davon aus, dass auch in Deutschland der provisionsgetriebene Verkauf von Finanzprodukten mittelfristig untersagt werden wird. In sechs Jahren sind wir genauso weit, wie die Niederlande oder Großbritannien bereits heute“, so Schmidt weiter. wmd-brokerchannel.de HONORARBERATUNG | Vertriebserfolg 2014 Professionalisierung in Großbritannien, Zustimmung der Anleger in den Niederlanden Großbritannien hat Provisionen bei Vorsorge- und Investmentprodukten für Makler bereits 2013 abgeschafft. Nach Angaben der britischen Finanzbehörde FCA haben sich die Qualitätsstandards in der Beratung seitdem verbessert. Es habe zwar eine Konzentration unter den Finanzberatern stattgefunden, wodurch die Zahl der Berater bei Banken und Bausparkassen zurückgegangen sei, die Zahl der unabhängigen Finanzberater sei jedoch insgesamt stabil geblieben. Gleichzeitig seien die Erlöse auf Seiten der unabhängigen Finanzberater gestiegen. In den Niederlanden gilt seit 2013 ebenfalls ein Verbot für Provisionen auf bestimmte komplexe Finanzprodukte, das Anfang 2014 auf Investmentprodukte insgesamt ausgeweitet wurde. Ab 2015 sind auch Rückvergütungen der Produkthersteller an den Vertrieb, sogenannte Kick-backs, von dem Verbot betroffen. Das niederländische Fi- nanzministerium will mit dem Provisionsverbot die enge Abhängigkeit zwischen Produktgeber und Berater auflösen. Nach Angaben der niederländischen Finanzbehörde AFM kommt das Provisionsverbot bei der niederländischen Bevölkerung gut an: Meinungsumfragen zeigten, dass die große Mehrheit der Niederländer die erhöhte Transparenz bei den Gebühren als positiv empfindet. sönlichen Beratung werden auch in Deutschland in einigen Jahren Standard sein“, so Schmidt. Im Januar 2014 hat die quirin bank mit „quirion“ die erste Honoraranlageberatungsplattform Deutschlands gestartet und damit die persönliche Beratung um ein Online-Angebot für kleinere Vermögen erweitert. „Die Provisionsverbote in Großbritannien und den Niederlanden zeigen, dass die Professionalisierung der Berater deutlich steigt. Den Kunden verhilft dieser Wandel zu einer objektiveren Beratung, die sich stärker an ihren Bedürfnissen orientiert“, erklärt Karl Matthäus Schmidt. Die Entwicklungen in beiden Ländern zeigten zudem, dass viele Finanzunternehmen verstärkt Online-Angebote entwickeln. Dennoch spiele der persönliche Kontakt zum Berater weiterhin eine große Rolle. Daran ändere auch ein Provisionsverbot nichts. „Anleger dürften in Zukunft mehrere Kanäle nutzen. Intelligente Online-Tools in Kombination mit einer per- Die Entwicklung hin zu mehr Transparenz in der Finanzberatung erhält hierzulande auch Unterstützung von höchster juristischer Instanz. So bekräftigte der Bundesgerichtshof BGH das neue Honoraranlageberatungsgesetz jüngst durch ein Urteil (Az.: XI ZR 147/12), das eine schärfere Aufklärungspflicht für Banken fordert. Danach haben Berater ihren Kunden ab dem 1. August 2014 alle Vergütungen von Finanzprodukten offenzulegen, die die Bank erhält, wenn sie ein Investmentprodukt verkauft. Dazu gehören auch sämtliche versteckten Innenprovisionen von Seiten Dritter. Autor: quirin bank Unterstützung durch BGH-Urteil Quelle: © Photographee.eu - Fotolia.com wmd-brokerchannel.de 51 Vertriebserfolg 2014 | HONORARBERATUNG Zahl der Honorarberater wird sich versechsfachen B Bislang verfügten Honorarberater über keine Veranstaltung, bei der das „Networking" zwischen den Teilnehmern so intensiv gefördert wurde. Um dies zu ermöglichen veranstaltete die VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater am 7.Juli 2014 im Frankfurter Sheraton Congress Hotel die Honorarberater-Konferenz. Hierzu trafen sich rund 100 Berater zum Meinungsaustausch. "Mit den Honorarberater-Konferenzen geben wir allen Neu-Einsteigern, Interessierten und aktiven Honorarberatern die Gelegenheit, sich direkt miteinander auszutauschen. Unser Motto "Aus der Praxis für die Praxis" nahmen die Berater bestens an. Wir haben das Publikum erreicht, das wir uns gewünscht haben: Erfahrene Marktteilnehmer, die mit dem Gedanken an die Honorarberatung nicht nur spielen, sondern diese Chance mit unternehmerischer Planung professionell umsetzen wollen," so Dieter Rauch von der VDH GmbH Verbund Deutscher Honorarberater (VDH). Vier Themenblöcke und Diskussionen Die Konferenz-Teilnehmer diskutierten im Rahmen von vier Themenblöcken über Vermögensverwaltende Fonds, Passives Investieren mit ETFs, Zinstief und Honorartarife sowie über praxisrelevante Umsetzung mit Beispielen von erfolgreichen Honorarberatern. Die anwesenden Gäste konnten durch das ausschließlich als Diskussionsveranstaltung angelegte Format aktiv mit einbezogen werden. 52 BaFin muss für Klarheit sorgen Auf besonderes Interesse stießen die Informationen zum HonorarAnlageberatergesetz. Das zweigeteilte Gesetz sorgt für eine „Zwei-Klassenberatung". Während Honorar-Anlageberater im Kreditwesengesetz reguliert sind und unabhängig über sämtliche Finanzinstrumente beraten dürfen, können Honorar-Finanzanlageberater nur eingeschränkt im Bereich der Investmentfonds ihre Dienstleistungen erbringen. „Honorarberater beraten ganzheitlich und sollten nicht auf Produktebene reguliert werden. Schließlich geht es nicht um den Verkauf bestimmter Produktkategorien, sondern um eine ganzheitliche Beratung" kritisierte Rauch die Politik. Auch der Bezeichnungsschutz sei unklar definiert und bedürfe endlich einer Klarstellung der BaFin. „Unabhängig von der Auslegung des gesetzlichen Bezeichnungsschutz können die Berater des VDH auf eine Lösung zurückgreifen, die ihnen auch künftig die Bezeichnung „Honorarberater" in ihrem Marktauftritt ermöglicht. Wir sind hier bestens auf die gesetzliche Neuausrichtung vorbereitet" sagt Tanja Rott, Prokuristin des VDH und verantwortlich für die Partnerbetreuung beim VDH. MiFID II und IMD-2 VDH ist sich mit Verweis auf die anstehenden Regulierungen wie MiFiD II und IMD sicher, das sich die Anzahl der Honorarberater in Deutschland in den nächsten 5 Jahren versechsfachen wird." Wer unabhängige Beratung erbringen will, kann künftig nicht mehr auf das an allen Ecken und Kanten brüchige Modell des Produktverkaufs auf Provisionsbasis bauen", äußerte sich Rauch überzeugt. Rauch verwies auch auf Aussagen von BVK Präsident Michael H. Heinz, der das Geschäftsmodell der Makler kürzlich als nicht zukunftsfähig bezeichnete. Stolz auf das bisher Erreichte Nicht ohne Stolz wurde zudem auf die erreichten Ziele und angebotenen Lösungen des VDH anlässlich des erstmals zum 01.08.2014 regulierten Berufsbilds des Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlageberaters hingewiesen. „Das bevorstehende Gesetz entspricht sicher nicht den Idealvorstellungen der Honorarberater" so Rauch. Er verwies auf die zahlreichen handwerklichen Fehler der Politik, wie etwa den unklaren Bezeichnungsschutz, der fehlenden Einbeziehung aller Finanzberatungssparten und insbesondere die weiterhin vorhandenen Lücken im Gesetz, die den Missbrauch von Honorarmodellen zulassen. „Wir sollten das Gesetz als Aufforderung verstehen weiter mit allen Anstrengungen und mit vereinten Kräften für eine vollständige Etablierung der Honorarberatung arbeiten" appellierte Rauch an die anwesenden Gäste. Anlässlich der zweiten Honorarberater-Konferenz in diesem Jahr am 09. Oktober in Frankfurt, wird erneut der direkte Praxisbezug im Mittelpunkt stehen. "Die Scheu mancher Marktteilnehmer, sich aus erster Hand über echte Honorarberatung zu informieren, kann dank unserer Konferenzen gut überwunden werden", fasst Dieter Rauch das Informationspotenzial der Veranstaltung zusammen. Autor: VDH wmd-brokerchannel.de HONORARBERATUNG | Vertriebserfolg 2014 GPC Law: Auch Versicherungsvertreter können Honorarberatung anbieten Vergütungsvereinbarung zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsnehmer für die Vermittlung einer Nettopolice ist wirksam D Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung zur Wirksamkeit von vorformulierten „Vergütungsvereinbarungen“ zwischen Versicherungsvertretern und Versicherungsnehmern für die Vermittlung von Nettopolicen Stellung genommen. Bei einer sogenannte „Nettopolice“ enthalten die zu zahlenden Versicherungsprämien keinen Provisionsanteil für die Vermittlung des Vertrages. Eine solche Vergütungsvereinbarung ist nach Ansicht des BGH grundsätzlich wirksam. Ein Versicherungsmakler könne mit seinen Kunden wirksam vereinbaren, dass der Kunde bei der Vermittlung einer Nettopolice ratenweise eine Maklerprovision zu zahlen hat und der Kunde auch bei einer Kündigung des Versicherungsvertrages zur Fortzahlung der vereinbarten Provision verpflichtet bleibt. Einer solchen Vereinbarung stünden weder zwingende Vorschriften des Vers i c h e r u n g s v e r t ra g s g e s e t ze s (VVG) noch die Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen im BGB entgegen. Ob dies auch für einen Versicherungsvertreter gilt, war in der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht entschieden. Zwar stehe der Versicherungsvertreter im Unterschied zum Versicherungsmakler im Lager wmd-brokerchannel.de des Versicherers. Hieraus könne aber nicht geschlossen werden, dass ein Versicherungsvertreter aufgrund seiner Loyalitätspflicht gegenüber dem Versicherer nicht in der Lage ist, den Versicherungsnehmer interessensgerecht zu beraten. Denn dem Versicherungsvertreter seien gesetzlich umfassende Beratungs- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Versicherungsnehmer auferlegt. Angesichts dessen sei es wenig verständlich, wenn ein Versicherungsvertreter diese Beratungstätigkeiten nicht zum Gegenstand einer Vergütungsvereinbarung mit dem Versicherungsnehmer machen kann. Eine Vergütungsvereinbarung betreffe nur das Verhältnis zwischen Versicherungsvermittler und Versicherungsnehmer. Daher könne offen bleiben, ob die Provisionsregelungen des HGB Vereinbarungen zulassen, wonach der Versicherungsvertreter eine Vergütung vom Versicherungsnehmer statt vom Versicherer erhält. Es seien auch keine schutzwürdige Interessen des Versicherungsnehmers ersichtlich, die so gewichtig wären, dass selbständigen Vergütungsvereinbarungen zwischen Versicherungsvertreter und Versicherungsnehmer unwirksam sind. Der „Schicksalsteilungsgrundsatz“ sei auch nicht anwendbar. Danach teilt bei einer Bruttoversicherungspolice die Provision das Schicksal der Versicherungsprämie. Da der Versicherungsvermittler bei einer Nettopolice nach ordnungsgemäßer Beratung bereits mit Zustandekommen des Versicherungsvertrages seine Pflichten vollständig erfüllt hat, sei es nur folgerichtig, dass eine spätere Kündigung des Versicherungsvertrages auf die Höhe seiner Vergütung keinen Einfluss hat. Jedoch könne sich der Versicherungsnehmer im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrages bei einer Nettopolice deutlich schlechter stellen als bei einer Bruttopolice. Daher müsse der Versicherungsvertreter den Versicherungsnehmer im Rahmen der Beratung deutlich darauf hinweisen, dass er bei einer Nettopolice auch dann zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet bleibt, wenn der vermittelte Versicherungsvertrag beendet wird. Die Situation stelle sich insoweit beim Versicherungsvertreter anders dar als beim Versicherungsmakler, bei dem eine Vergütungsabrede vergleichbaren Inhalts dem gesetzlichen Leitbild entspricht. Fehlt es an einer solchen Belehrung, bestehe eine tatsächliche Vermutung dafür, dass sich der Kunde bei gehöriger Belehrung 53 Vertriebserfolg 2014 | VERGÜTUNG nicht für eine „Nettopolice“ entschieden hätte. „Aus der Entscheidung folgt zweierlei“, meint der Geschäftsführer der GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft, Oliver Korn. „Für die grundsätzliche Wirksamkeit von Vergütungsvereinbarungen für die Vermittlung von Nettopolicen ist es ohne Belang, ob diese durch Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter vermittelt werden. Jedoch kann bei der Vermittlung durch einen Versicherungsvertreter der Durchsetzbarkeit der Vergütungsforderung entgegenstehen, wenn der Versicherungsnehmer nicht darüber aufgeklärt wurde, dass der Schicksalsteilungsgrundsatz nicht gilt.“ Rechtsanwalt Korn ist auf die Beratung von Versicherungsvermittlern spezialisiert und unterstützt Vermittler insbesondere bei der Durchsetzung von Honorarforderungen. Autor: GPC Law Lücken bei EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID schließen D vzbv fordert Nachjustierung bei den Durchführungsbestimmungen Die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat einen Vorschlag zur technischen Umsetzung der neuen EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID vorgelegt. In seiner Stellungnahme spricht sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) für eine Nachjustierung aus. Vor allem der Begriff der unabhängigen Finanzberatung muss klarer definiert werden. Dazu müssen Lücken bei den Ausschlusskriterien für Vertriebsprovisionen geschlossen werden. Im April 2014 hatte das EU-Parlament eine Neufassung der Finanzmarktrichtlinie MiFID auf den Weg gebracht. Bevor die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, müssen einzelne Teile durch Durchführungsbestimmungen konkretisiert werden. Nach Einschätzung des vzbv gehen die Empfehlungen der ESMA im Bereich des Anlegerschutzes an vielen Stellen in die richtige Richtung. Vor allem die Ausschlusskriterien für die verbleibenden „erlaubten“ Vertriebsprovisionen sind zu begrüßen. Nachbesserungsbedarf gibt es hingegen bei der Definition der unabhängigen Finanzberatung. Ein wichtiger Bestandteil der neu- 54 en Regelungen ist ein partielles Provisionsverbot. Unabhängigen Finanzvermittlern ist die Annahme von Provisionen verboten. Als unabhängig gilt laut Richtlinie, wer seinen Kundinnen und Kunden eine ausreichend breite Produktpalette anbietet. Allerdings kann eine unabhängige Finanzberatung nicht allein über die Anzahl der angebotenen Produkte gewährleistet werden. "Verbraucher brauchen nicht 100 mittelmäßige Produkte zur Auswahl, sondern die besten“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzen beim vzbv. Der vzbv fordert daher, dass ESMA ergänzende Qualitätskriterien für die Produktauswahl definiert. In seiner Stellungnahme gegenüber der ESMA fordert der vzbv darüber hinaus, Lücken bei den Kriterien für Vertriebsprovisionen zu schließen. Entgegen den ursprünglichen Forderungen des vzbv dürfen Finanzvermittler, die nicht als unabhängig gelten, weiter Provisionen annehmen. Dies gilt der Richtlinie folgend dann, wenn „Provisionen die Qualität der Beratung erhöhen“. Um zu ermitteln, unter welchen Umstän- den Provisionen die Qualität der Beratung erhöhen, hat die ESMA eine Liste von Ausschlusskriterien formuliert. Insbesondere dürfen dann keine Provisionen angenommen werden, wenn das Geschäftsmodell des Vermittlers im Kern auf Provisionen basiert. Der vzbv unterstützt die von ESMA aufgestellten Kriterien. „Die Ausschlusskriterien der ESMA zeigen einmal mehr, dass Provisionen faktisch nie die Qualität der Beratung erhöhen, sondern Verbrauchern am Ende schaden“, so Mohn zu den Vorschlägen. Problematisch ist, dass es weiterhin Möglichkeiten gibt, die Regelung auszuhebeln: Provisionen gelten nach den Vorschlägen der ESMA – dennoch als qualitätsfördernd, wenn sie Verbrauchern Zugang zu einer breiteren Produktpalette bieten oder wenn sie eine dauerhafte Beratung gewährleisten. Selbst wenn alle der vorgeschlagenen Ausschlusskriterien erfüllt sind, hebt beispielsweise der Hinweis auf eine breitere Produktpalette das Annahmeverbot auf. Der vzbv fordert, beide Lücken zu schließen. Autor: vzbv wmd-brokerchannel.de VERGÜTUNG | Vertriebserfolg 2014 VDH: Europa braucht ein endgültiges Provisionsverbot Europäische Wertpapieraufsicht ebnet Weg D Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA (European Securities and Markets Association) will Provisionen nur noch erlauben, wenn sie nachweislich dem Wohl der Kunden dienen. Dies schlägt sie in ihrem aktuellen Papier zur Umsetzung der neuen Regeln für die Finanzbranche (MiFID II) vor, die die EU bereits beschlossen hat. Der Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH) unterstützt die Wertpapieraufseher in diesem Kurs: „Wir bestärken die ESMA darin, den Weg für ein endgültiges Provisionsverbot zu ebnen", sagt Karl Matthäus Schmidt, Vorsitzender des Vorstands des BVDH, in Berlin. „Die Pläne der ESMA sind sinnvoll, sie stärken die Verbraucherrechte und helfen Interessenkonflikte in der Beratung zu Finanzprodukten zu vermeiden", sagt Schmidt. Deshalb werden die Aufseher derzeit auch von Banken und Sparkassen scharf kritisiert. „Die provisionsgetriebenen Banken und Sparkassen wollen am herkömmlichen Geschäftsmodell festhalten. Hier zahlt nicht der zufriedene Kunde den Berater, wie es eigentlich normal wäre, sondern der Produktgeber zahlt denjenigen, der möglichst viele seiner Produkte verkauft - ungeachtet des Bedarfs des Kunden", so Schmidt. Gravierend sind vor allem die Auswirkungen auf den freien Vermittlermarkt. Dieter Rauch, stellvertretender Vorsitzender des BVDH: „Bisher hat noch keiner so richtig gewmd-brokerchannel.de Quelle: © jorisvo - Fotolia.com merkt, was die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie für die auf Provisionsbasis tätigen Vermittler in Deutschland bedeutet. Künftig darf sich nämlich nur „unabhängiger Berater" nennen, wer keine Provisionen mehr annimmt. Davon wären nach Angaben von Rauch 40 Prozent des Marktes der freien Makler und Finanzvertriebe betroffen. Rauch sieht die Umwälzung in der Branche als unausweichlich: „Das ist ein Riesenschritt für den Verbraucherschutz, der nicht verwässert werden darf; die europäische Gesetzgebung greift damit der nationalen Legislative vor und setzt sich massiv für die Umsetzung eines Provisionsverbots für unabhängige Berater ein." „Die Finanzaufsicht darf sich nicht von Lobbyisten sowie dem Aufschrei der Banken und Sparkassen verunsichern und von ihrem Kurs abbringen lassen", führt Schmidt weiter aus. In den europäischen Staaten wie Großbritannien und den Niederlanden, in denen bereits Provisionsverbote gelten, seien die Erfahrungen entgegen anderslautenden Darstellungen sehr positiv. So habe die Qualität der Beratung deutlich zugenommen. Das erklärte Ziel der deutschen Politik sei schließlich, die Honorarberatung zu stärken, führt der Verbandschef weiter aus. Die ESMA hat vorgeschlagen, dass Provisionen nicht mehr zur Finanzierung des Geschäftsbetriebs der Finanzhäuser eingesetzt werden dürfen, sondern ausschließlich zur Verbesserung des Service oder der Beratungsqualität gegenüber dem Kunden. „Damit führt sie konsequent fort, was mit MiFID I dem Grunde nach bereits angelegt war", so Schmidt. Die deutsche Finanzindustrie befürchtet, dass damit der vorherrschenden Provisionsberatung die Geschäftsgrundlage entzogen wird und die Kostenapparate nicht mehr finanziert werden können. „Dabei ist die Honorarberatung eindeutig das nachhaltigere Geschäftsmodell für die Branche", so Schmidt, „denn sie ist ganz klar im Interesse des Kunden und führt zu einer qualitativ besseren Beratung." Autor: VDH 55 Vertriebserfolg 2014 | VERGÜTUNG Warum die Anlageberatung nicht kostenlos ist E FPSB: Es ist oft immer noch ein Tabuthema Egal, für welche Form der Anlageberatung der Kunde sich entscheidet: Gratis bekommt er sie nicht - auch wenn der Berater über Provisionen vergütet wird und die Beratung nicht separat in Rechnung gestellt wird. Dagegen ist auch nichts einzuwenden, Hauptsache, es sind keine versteckten Provisionen, über die der Kunde nichts erfährt. Doch nicht auf die Form der Vergütung kommt es an, sondern auf die Qualität der Beratung. „Ob Honorar- oder provisionsorientierte Beratung - die Vergütungsform sagt nichts über die Beratungsqualität aus“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) und verweist auf die hohen Qualitätsstandards der vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER (CFP®-Zertifikatsträger). Kostenlos ist nichts - das gilt auch für die Beratung bei Banken und Finanzvermittlern. Zwar müssen die meisten Kunden für die Gespräche nichts zahlen - es sei denn, es handelt sich um eine Honorarberatung. Doch für jeden Abschluss, der getätigt wird, bekommt die Bank oder der freie Berater Geld. Diese Provisionen sind in den Produkt- und Bankgebühren stets einkalkuliert und bilden somit die Lebensgrundlage des Beraters. Doch bei der Beratung sollte nicht der Produktverkauf, 56 sondern das individuelle Bedürfnis des Kunden im Vordergrund stehen. „Objektivität und Transparenz müssen bei der Empfehlung von Produkten ebenso selbstverständlich sein, wie die Offenlegung aller Kosten, die mit einem Produkt verbunden sind, inklusive aller Vergütungen, die der Berater selbst erhält“, sagt Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit beim FPSB Deutschland auch Inhaber des Stiftungslehrstuhls für Private Finance & Wealth Management an der EBS Business School, Oestrich-Winkel, ist. „Um eine Kollision von Beraterund Kundeninteressen zu vermeiden, sollten die Beratungsvon den Vermittlungsleistungen klar getrennt werden“, fordert Tilmes. Nur wenn die Beratung unabhängig von Produkt- und damit einhergehend Provisionsinteresse erfolge, könne sie sich an den Bedürfnissen der Kunden orientieren. Allerdings müssen Berater, die Anlageempfehlungen geben, ohnehin alle Provisionen offen legen, die sie im Zusammenhang mit der Anlageempfehlung erhalten. Dazu gehören sämtliche Rückvergütungen wie etwa Ausgabeaufschlag, Kickback- Zahlungen oder Bestandsprovisionen. Das Verschweigen von KickbackZahlungen im Rahmen einer Kapitalanlageberatung stellt einen schweren Beratungsfehler dar. Die aktuelle Diskussion um die Qualität der Finanzberatung im Quelle: © Adam Gregor - Fotolia.com Sinne des Verbraucherschutzes macht ein Umdenken erforderlich. Die Gewährleistung transparenter Vergütungsstrukturen muss in diesem Zusammenhang oberste Priorität haben. „Ziel einer kompetenten ganzheitlichen Finanzplanung ist nicht, kurzfristige Profite zu erzielen, sondern langfristig Vermögen aufzubauen und es zu sichern“, so Tilmes. Deshalb mache es Sinn, mehr Transparenz bei der Vergütungsform der Anlageberatung zu schaffen, so dass sich Kunden künftig bewusst für eine Anlageberatung auf Provisionsbasis oder für eine Anlageberatung auf Honorarbasis entscheiden können. Grundsätzlich gilt jedoch, dass unabhängig von der Vergütungsform Kunden in eine qualitativ gute, langfristig orientiere Beratung schon aus Eigeninteresse investieren sollten. „Schließlich erwarten die Kunden ja auch nicht, dass eine ärztliche Checkup- Untersuchung kostenfrei angeboten wird“, so Tilmes. Autor: FPSB Deutschland e.V. wmd-brokerchannel.de VERGÜTUNG | Vertriebserfolg 2014 Vergütungsmodelle ohne Nebenwirkungen optimieren D Konkurrenzkampf im Versicherungsmarkt verschärft sich Die Versicherungsbranche ist im Umbruch: Der demografische Wandel reduziert die Zahl potenzieller Neukunden, Bestandskunden wandern online zu Direktversicherern ab. Gleichzeitig droht dem Vermittlermarkt ein massives Nachwuchsproblem, und eine Flut gesetzlicher Regularien muss zeitnah umgesetzt werden. Toolunterstützte Simulationen können Versicherer, Makler und Vertriebsgesellschaften in die Lage versetzen, ihre Vergütungsmodelle - ohne unerwünschte Nebeneffekte - an diese Herausforderungen anzupassen. Der Konkurrenzkampf im Versicherungsmarkt verschärft sich: Durch die demografische Entwicklung nimmt die Anzahl der Neukunden ab. Gleichzeitig sinkt die Bindung der Bestandskunden. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ist die Anzahl der Lebensversicherungsverträge bereits seit Jahren rückläufig und das Wachstum in der Schadensund Unfallversicherung sehr verhalten. Vor diesem Hintergrund möchten Versicherer ihren Vertrieb optimieren, indem sie neue Produkte entwickeln, zeitgemäße Vertriebskanäle integrieren und ihren Service mithilfe qualifizierter Fachkräfte verbessern. Kernelement der Vertriebssteuerung ist hierbei das Provisionssystem, das an neue Anforderungen und neue Regularien wie Solvency II und IMD 2 angepasst werden muss, wmd-brokerchannel.de denn häufig genügen bestehende Vergütungsmodelle diesen Regularien nicht mehr. Ein Viertel aller Versicherungen sieht daher ein großes Standardisierungspotenzial in der Berechnung von Provisionen - so ein Ergebnis des "Branchenkompass 2013 Versicherungen" von Steria Mummert Consulting. Um vor der Einführung neuer Vergütungsregeln zu testen, ob sie die angestrebten Ziele erreichen, führen Versicherer aktuell meist Analysen mit verdichteten Daten und Durchschnittswerten durch. Die Aussagekraft dieser Kalkulationen ist allerdings nicht sehr hoch: Sonderkonstellationen, beispielsweise Wettbewerbe, qualitative Vergütungskomponenten oder Sondervereinbarungen einzelner Vermittler, werden nicht berücksichtigt und sie erlauben keine Aussagen darüber, welche Vermittler von welchen Veränderungen besonders profitieren. Schwächen in der manuellen Prognoserechnung, die den Erfolg neuer Vergütungsregelungen gefährden können, waren bislang kaum abzuschätzen. Aus diesem Grund hat Steria Mummert Consulting eine Methode entwickelt, mit der Versicherungen sowie Makler und Vertriebsgesellschaften eine Vielzahl von Provisionsmodellen vor der Einführung simulieren können. Basis ist ein Simulations-Tool, in dem verschiedene Modelle untersucht werden können. Durch Verwendung historischer Vertrags- und Rechnungsdaten entsteht ein exaktes Modell mit hohem Detaillierungsgrad, das sogar Sonderkonstellationen für einzelne Vermittler oder Regionen berücksichtigt. In mehreren Iterationen können zahlreiche Szenarien abgebildet werden, die eine präzise Bewertung ermöglichen, ob das Vergütungsmodell dazu geeignet ist, die definierten Ziele zu erreichen. Praxiserfahrungen belegen, dass der Aufwand kaum größer ist als für die bislang eingesetzten Tabellenkalkulationen, die Aussagekraft jedoch um ein Vielfaches höher ist. Dadurch können Provisionsmodelle mit minimalem Risiko an aktuelle Herausforderungen des Marktes sowie an die Anforderungen des Gesetzgebers angepasst werden, wodurch eine fundierte Prognose darüber entsteht, ob die Vertriebsziele erreicht werden können. "Acht von zehn Entscheider bei Versicherern und Maklern sehen in Regulierungen wie Solvency II und der EU-Vermittlerrichtlinie IMD 2 die größten Herausforderungen für die kommenden drei Jahre", erklärt Lars Matzen, Senior Manager Insurance bei Steria Mummert Consulting. "Ziel unseres Simulationsmodells ist es, unseren Kunden eine schnell umsetzbare Lösung zu bieten, mit der sie ihr Vergütungssystem an diese Herausforderungen des Marktes und die Anforderungen des Gesetzgebers anpassen können." Autor: Mummert Consulting 57 Vertriebserfolg 2014 | VERGÜTUNG Quelle: © Kaarsten - Fotolia.com BGH verpflichtet Banken seit 1.8.2014 zur vollständigen Offenlegung von Provisionen im Finanzvertrieb BVDH: Offenlegung von Provisionen nicht ausreichend, nur Verbot schützt Anleger umfassend D Der Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH e.V.) begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshofes, Banken künftig zu verpflichten, sämtliche Provisionen im Finanzvertrieb gegenüber dem Kunden offenzulegen. Der Verband betont aber auch, dass dieses Urteil zwar wichtig, aber nicht ausreichend ist, sondern nur ein vollständiges Provisionsverbot Anleger umfassend schützen kann. Das Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: XI ZR 147/12) besagt, dass seit dem 1. August 2014 sämtliche Provisionen - und damit auch Innenprovisionen - den Kunden gegenüber offengelegt werden müssen. Halten sich Banken und Finanzdienstleister nicht an diese Offenlegungspflicht, ist es für Kunden fortan deutlich einfacher, Entschädigungen ein- 58 zufordern. Der Vorstandsvorsitzende des BVDH, Karl Matthäus Schmidt, bewertet dieses Urteil wie folgt: „Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz. Jedoch genügt die damit geschaffene Transparenz nicht. Um Anleger umfassend vor Falschberatungen, ausgelöst durch Fehlanreize des Provisionsvertriebs schützen zu können, müssen Provisionen komplett verboten werden." Bereits seit 2007 sind Banken nach dem Wertpapierhandelsgesetz dazu verpflichtet, Kunden über Provisionen aufzuklären, die sie von Produktanbietern erhalten. „Die gelebte Praxis sieht vielerorts jedoch ganz anders aus - das belegen die zahlreichen anhän- gigen Klagen von Kunden gegen ihre Banken. Es liegt nahe, dass auch die nun verordnete Offenlegung der Innenprovisionen in der Praxis nicht die gewünschten Erfolge mit sich bringen wird. Die Lösung ist einzig und allein ein komplettes Provisionsverbot, wie es der BVDH schon lange fordert", ist Schmidt sich sicher. Begrüßenswert ist zudem der Rückenwind von Seiten der Europäischen Wertpapieraufsicht ESMA (European Securities and Markets Association) - diese strebt strenge Regeln bei Provisionen an: Sie will Provisionen nur noch erlauben, wenn sie nachweislich dem Wohl der Kunden dienen. Damit scheint die europäische Gesetzgebung zum Thema Verbraucherschutz deutlich stärker voranzuschreiten als die auf nationaler Ebene. Autor: BVDH wmd-brokerchannel.de VERGÜTUNG | Vertriebserfolg 2014 BVK: Provisionsoffenlegung vom Tisch N Nach Gesetzentwurf, Diskussion im Finanzausschuss und Verabschiedung durch den Bundestag hat das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) jetzt mit der Zustimmung des Bundesrates die letzte Hürde genommen. „Es war ein hartes Stück Arbeit, den Gesetzgeber davon zu überzeugen, dass die zwingende Offenlegung der individuellen Provision der Vermittler nichts zur Transparenz für den Verbraucher beiträgt, sondern zu gravierenden Wettbewerbsverzerrungen geführt hätte,“ so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Ich freue mich, dass nicht zuletzt unsere intensiven Kontakte und Gespräche bis zur letzten Minute mit den politischen Entscheidungsträgern in Berlin Früchte getragen haben.“ Der BVK begrüßt, dass der Gesetzgeber mit dem LVRG den Weg zur Stabilisierung der Lebensversicherung in Zeiten des Niedrigzinses frei gemacht hat, ohne dass der für die Altersvorsorge unverzichtbare und sozialpolitisch bedeutsame Berufsstand der Versicherungskaufleute belastet wird. Zur Senkung des Höchstzillmersatzes von 40 Promille auf 25 Promille stellt Michael H. Heinz fest, dass dies nicht bedeute, dass die Provision auf 25 Promille begrenzt sei, sondern lediglich, dass die Abschlusskosten nur bis zu dieser Höhe bilanziell geltend gemacht werden dürften. „Hier wird sich zukünftig zeigen, welche Versicherer zu ihren Vermittlern stehen und nicht das LVRG vorschieben, um die Provisionen zu senken“, so der BVK-Präsident. „Das Gesetz gibt jedenfalls dafür nichts her. Es entspricht unserer Forderung, die Vergütung der Vermittler nicht gesetzlich zu deckeln.“ Autor: bvk Aktuelle Finanz- und Produktinformationen, Videos und vieles mehr - 2x wöchentlich oder täglich auf Aktuelle kompakt im Online-Newsletter Noch kein Login? Melden Sie sich hier an! Quelle: © PureSolution - Fotolia.com www.wmd-brokerchannel.de + NEWS + SPECIALS + VIDEOS + NEWS + SPECIALS59+ wmd-brokerchannel.de Vertriebserfolg 2014 | REGULIERUNG Regulationsdruck auf die Finanzbranche: AfW gibt ungebundenen Vermittlern eine starke Stimme Interview mit Frank Rottenbacher, Vorstand, AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. wmd-brokerchannel: Vor kurzem haben Sie den jährlichen AFW Hauptstadtgipfel für Entscheider in der Finanzdienstleistung in Berlin veranstaltet und dabei wieder ein politisch brandaktuelles Programm geboten. Im Vorgriff zur Verabschiedung des LVRG wurde der AFW als einer von zwei Vermittlerverbänden zur Anhörung eingeladen. Wie kommt es dass der AFW mit den politischen Entscheidungsträgern im Gegensatz zu manch anderen Verbänden so gut vernetzt ist? Frank Rottenbacher: Der AfW ist im Herzen des politischen Berlins vor Ort. Daher können wir schnell Termine vereinbaren und wahrnehmen. Und Tempo war bei der unfassbar schnellen Umsetzung des LVRG sehr gefragt. So hatten wir zahlreiche Termine mit politischen Entscheidungsträgern. Dabei muss die Entscheidung gereift sein, dass die Positionen des AfW und damit der ungebundenen Vermittler auch in der Sachverständigenanhörung eine Rolle spielen sollten. Jedenfalls wurden wir in einem Gespräch mit einem Bundestagsabgeordneten gefragt, ob wir als Sachverständige zur Verfügung stehen würden. Das hatten wir natürlich bejaht und so wurden gleich Nägel mit Köpfen gemacht. So ist die Einladung zustande gekommen und darüber freuen wir uns natürlich. Ist sie doch eine Wertschätzung für unseren Berufsstand. 60 wmd-brokerchannel: Was waren die wichtigsten Erfolge des AFW für seine Mitglieder zuletzt? Frank Rottenbacher: Wir geben dem ungebundenen Vermittler eine starke Stimme, wobei wir nicht auf Versicherungsthemen beschränkt sind. Im Gegenteil: Neben unserem Engagement bei dem LVRG, was viel Aufmerksamkeit erhalten hat, sind wir auch stark im Bereich Kapitalanlage, Immobilienfinanzierung und Honorarberatung unterwegs. Bei allen wichtigen Themen (§34d, §34f, §34h) waren wir als Sachverständige in die Bundestagsausschüsse geladen und auch beim neuen Thema §34i GewO-E (Regulierung der Immobilienfinanzierungsvermittlung) sind wir im ständigen Kontakt zum Ministerium. Mit der Initiative Pools für Makler konnten wir die maßgebenden Pools beim AfW versammeln und geben damit auch den Pools die Möglichkeit, sich für die Interessen ihrer Vertriebspartner zu engagieren. So ist u.a. die Berliner Erklärung gegen die Provisionsdeckelung zustande gekommen. wmd-brokerchannel: An welchen Themen arbeiten Sie aktuell? Frank Rottenbacher: Wir begleiten die wichtigen Regulierungsvorhaben auf der politischen Ebene. National (§ 34i GewO-E) und international (IMD II und MiFID II). Wie immer nach der Verabschiedung von bedeutenden Gesetzen werden wmd-brokerchannel.de REGULIERUNG | Vertriebserfolg 2014 wir die kommenden Wochen intensiv für unsere Mitglieder da sein und viele Fragen beantworten und Tipps geben. Wir werden das 7. Vermittlerbarometer intensiv auswerten und bedanken uns schon Mal sehr herzlich bei allen 1.300 Vermittlern, die hier mitgemacht haben. Das ist eine großartige Anzahl. Hinzu kommen einige Themen, die wir „hinter den Kulissen“ bearbeiten und noch nicht veröffentlichen möchten. im Interesse unserer Mitglieder einige Positionen haben, die nicht mit der Linie vieler Versicherer übereinstimmt. Vielleicht auch an unseren beiden Siegen vor dem BGH letztes Jahr, beide gegen Versicherer. Wir bleiben bei unserer Linie „pro Makler“ und merken, dass dies bei einigen Versicherern auch sehr positiv gesehen wird. Konkret sind wir mit weiteren Versicherern in Gesprächen um die Aufnahme als Fördermitglied beim AfW. wmd-brokerchannel: Sind Sie mit Ihrer aktuellen Mitgliederanzahl zufrieden? Für wen wäre eine Mitgliedschaft beim AFW interessant? wmd-brokerchannel: Sie haben derzeit rund 50 Fördermitglieder. Was erwartet Unternehmen die sich als Fördermitglieder in Ihrem Verband engagieren? Frank Rottenbacher: Wir sind mit der Entwicklung der Mitgliederzahl sehr zufrieden, nicht aber mit der absoluten Höhe. So konnten wir die Anzahl der Mitglieder sowie Fördermitglieder in den letzten Jahren kontinuierlich steigern, obwohl die Anzahl der Vermittler rückläufig ist. Mit ca. 1.750 Mitgliedsunternehmen ist der Organisationsgrad in unserer Branche aber immer noch viel zu gering. Die Politik wundert sich darüber sehr und ist erstaunt, dass eine Branche, die gerade so durchreguliert wird, sich nicht stärker zusammentut. Auch wir werden nicht müde zu betonen, dass sich Vermittler organisieren sollen, um eine starke Stimme in Berlin und Brüssel zu haben. Die Mitgliedsgebühr von nur 132€ kann hier kein Gegenargument sein. Mit seiner Mitgliedschaft erhält jeder Vermittler somit eine starke Stimme für seine Interessen in Berlin und Brüssel, er erhält einen top-newsletter mit wertvollen und neutralen Informationen aus dem politischen Berlin und vor allem erhält er eine Heimat in seinem Berufsverband. Frank Rottenbacher: Unsere Fördermitglieder unterstützen die Arbeit des Verbandes. Sie signalisieren mit ihrer Fördermitgliedschaft, dass sie sich für den ungebundenen Vermittler einsetzen und seine Tätigkeit unterstützen möchten. So werden sie auf unserer Homepage genannt und können monatlich ihre (Roadshow-) Termine unseren Mitgliedern bekannt geben. Auch erhalten sie eine vollständige Auswertung unserer Vermittlerbarometer und einen Sonderpreis für die AfW-Hauptstadtgipfel, bei denen sie in direkten Kontakt zu politischen Entscheidungsträgern kommen können. wmd-brokerchannel: Wie stark unterstützt die Versicherungswirtschaft ihre Verbandsaktivitäten? Würden Sie sich wünschen dass da mehr kommen könnte? Frank Rottenbacher: Der Kongress 20 Jahre AfW war mit über 400 Teilnehmern ein voller Erfolg. Deswegen werden wir einen solch erfolgreichen Kongress sicher wiederholen. Aufgrund der vielen Themen, die zur Zeit gerade die Branche bewegen, planen wir aber eher eine Roadshow, um vor Ort mit unseren Mitgliedern sprechen zu können. n Frank Rottenbacher: Der AfW hat aus meiner Sicht zu wenige Fördermitglieder aus der Versicherungswirtschaft. Vielleicht liegt es daran, dass wir wmd-brokerchannel.de Wichtig ist, dass mit der Fördermitgliedschaft keine rechtliche und wirtschaftliche Bewertung der Fördermitglieder oder Ihrer Produkte bzw. Dienstleistungen seitens des AfW e.V. verbunden ist. wmd-brokerchannel: Wird der AFW wieder einen Kongress in diesem Jahr veranstalten? 61 Vertriebserfolg 2014 | REGULIERUNG IMD II: Das nächste halbe Jahr entscheidet AfW: In Brüssel fallen in Kürze Entscheidungen zur neuen Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD II) A Auf dem 11. AfW-Hauptstadtgipfel Anfang Juli in Berlin lieferte das zuständige Ministerium einen Einblick, mit welchen Neuregulierungen Vermittler und Versicherer rechnen müssen. Die im Jahr 2007 in deutsches Recht umgesetzte Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD I) steht auf höchster Ebene zur Evaluierung an. „Derzeit wird intensiv über die einzelnen Kriterien diskutiert, die Streitpunkte liegen klar auf dem Tisch“, informierte Thomas Ernst, Regierungsdirektor im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die AfWMitglieder in Berlin. Folgende Reihe von Punkten zeichnet sich bereits ab: (1) Die bislang von der Regulierung ausgenommenen Annexvermittler (Bagatellvermittler wie Reisebüros, Brillenhändler oder Reifenhändler), die bisher keine Erlaubnis und keinen Registereintrag benötigen, könnten mit in die Regulierung fallen. In diesem Fall werde es aber Erleichterungen geben. Dieser Punkt ist noch umstritten. (2) Der Direktvertrieb durch Versicherungsunternehmen soll gleichwertig miteinbezogen werden. Gleiches gilt für die Online-Vermittlung von Versicherungsprodukten durch Internet-Portale. Offen ist, ob Internet-Portale ohne Vermittlungsfunktion ebenfalls einbezogen werden. (3) Bezüglich der grenzüberschreitenden Vermittlung debattieren die Mitgliedsstaaten derzeit, ob 62 ein Aufnahmestaat zusätzliche Anforderungen stellen darf, auch wenn ein Vermittler in einem anderen Mitgliedsstaat alle Zulassungskriterien erfüllt. „Allerdings ist unklar, wer dies dann konkret kontrollieren soll, der Herkunftsmitgliedstaat oder der Aufnahmestaat“, so Ernst. Zudem neige die Kommission dazu, keine neuen Barrieren für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr aufzubauen. (4) Die Verpflichtung zur Fortbildung wird in jedem Fall kommen. Strittig ist noch die Anzahl der Stunden, die Vermittler dafür aufwenden müssen. Im Europäischen Parlament sind 200 Stunden Fortbildung innerhalb von 5 Jahren als Richtwert im Gespräch. Die Fortbildung soll von einer staatlichen Kontrollinstanz überprüft werden. „Es sieht derzeit mehr nach 50 Stunden auf 5 Jahre oder einer Sachkunde-Nachprüfung alle 3 Jahre aus“, weiß der Experte aus dem Wirtschaftsministerium. Letzteres sei im Gewerbebereich in Deutschland unüblich, in einigen anderen EU-Staaten jedoch gang und gäbe. (5) Hinsichtlich der Informationsund Dokumentationspflichten für Versicherungsanlagenprodukte wolle man sich an der MifiD II orientieren, die bereits verabschiedet wurde Das betrifft auch die Frage, wann eine „unabhängige Beratung“ vorliegt. „ Es bestehen noch große Prüfvorbehalte, sodass unklar ist, wie die ab- schließende Regelung aussehen wird“, bekennt Ernst. Die Definition eines Versicherungsanlageprodukts wird sich orientieren an derjenigen in der Verordnung der EU über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte (PRIIPS). (6) Die Provisionen sollen nach derzeitigem Kenntnisstand in Brüssel nach Art und Quelle offengelegt werden. Dem Versicherungsnehmer soll eventuell die Möglichkeit eingeräumt werden, auf Nachfrage auch weitere Information zur Provision des Vermittlers zu erhalten. Die Mitgliedsstaaten können indes schärfere Regelungen erlassen. „Das ist in Deutschland dann ggf. ein Thema bei der Umsetzung der Richtlinie“, so Ernst. (7) Völlig offen und noch nicht im Einzelnen besprochen sind auch noch die Sanktionsmöglichkeiten, mit denen die Kontrollbehörden ausgestattet werden sollen, um auf Verstöße der neuen Regularien zu reagieren. Generell erschweren die unterschiedlichen Vertriebsstrukturen in den Mitgliedsländern die gemeinschaftliche Regulierung. Zudem sind laut Ernst die Entscheidungs- und Diskussionsgremien unterschiedlich zusammengesetzt. Während in Deutschland und Österreich die Wirtschaftsministerien mit Fragen der Vermittlerregulierung befasst sind, entsenden die anderen Länder wmd-brokerchannel.de REGULIERUNG | Vertriebserfolg 2014 Vertreter aus den Finanzministerien und Aufsichtsbehörden. Dadurch bestünden zuweilen unterschiedliche Blickwinkel auf die Regulierung. „Mit der Bürokratisierung haben große Vertriebseinheiten im Ausland kaum Probleme, anders als der Mittelstand in Deutschland“, weiß Ernst. Italien hat zum 1. Juli 2014 die EU-Präsidentschaft übernommen und das Thema IMD II eigens auf die Tagesordnung gesetzt. Das ambitionierte Ziel der Italiener ist es, die Regulie- rung im nächsten halben Jahr weit voranzutreiben. Nach einer vorsichtigen Schätzung könnte bereits im Herbst dieses Jahres der Europäische Rat seine Position dem EU-Parlament darlegen. Dann wäre es nicht mehr weit zu einer Verabschiedung der IMD II, die ab diesem Zeitpunkt innerhalb von 24 Monaten umgesetzt werden muss. „Dazu sind aber noch einige Diskussionsrunden nötig“, so der BMWi-Fachmann. „Zurzeit wird häufig behauptet, dass es zu einem europaweiten Provi- sionsverbot kommen würde. Mit diesen Informationen direkt aus dem Ministerium, dass es kein grundsätzliches Provisionsverbot geben wird, hoffen wir als AfW zur Versachlichung der Diskussion beizutragen“, stellt AfW Vorstand Frank Rottenbacher klar. „Auch den Ansatz, dass sich die öffentliche Hand bei der verpflichtenden Weiterbildung mehr einbringen könnte, begrüßen wir aus Neutralitätsgesichtspunkten“, so Rottenbacher weiter. Autor: AfW Quelle: © Sergey Nivens - Fotolia.com Sachkundeprüfung für Immobilienkreditvermittler kommt AfW: Der Gesetzentwurf zur Regulierung der Finanzierungsvermittlung bei Wohnimmobilien steht kurz vor der Einleitung der Verbändeanhörung A Auf dem 11. AfW-Hauptstadtgipfel Anfang Juli in Berlin lieferte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einen Einblick, mit welchen gewerberechtlichen Vorgaben Vermittler rechnen müssen. Eine sogenannte AlteHasen-Regelung für erfahrene Kreditvermittler ist demnach gewmd-brokerchannel.de plant. Bisher war die Kreditvermittlung über den Paragraf 34c der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Wer speziell Kredite für Wohnimmobilien vermittelt, wird künftig über einen neu geschaffenen Paragraf 34i reguliert. Damit erfüllt der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der EU-Wohnim- Quelle: © duncanandison - Fotolia.com 63 Vertriebserfolg 2014 | REGULIERUNG mobilienkreditrichtlinie („Mortgage Credit Directive“), die bis zum 21. März 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden muss. Martina Giesler, Regierungsdirektorin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, gab auf dem 11. AfW-Hauptstadtgipfel einen Überblick über die Planung. „Die Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie ins Gewerberecht werden sich systematisch u.a. an der bereits durchgeführten Regulierung der Finanzanlagenvermittlung nach Paragraf 34f orientieren“, sagte Giesler. Das bedeutet: „einen Sachkundenachweis mit Prüfung bei der IHK, eine Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung und eine Registrierung der Immobilienkreditvermittler.“ Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung schätzt, dass rund 15.00020.000 Vermittler unter den neuen Paragrafen 34i fallen werden. Das Geschäftsfeld ist durchaus bedeutend: „In einer OnlineUmfrage wurden über 600 Vermittler befragt. Demnach werden im Schnitt 17 Finanzierungen pro Jahr mit einer durchschnittlichen Kreditsumme in Höhe von 170.000 Euro pro Jahr vermittelt“, betonte Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW. Die Kredite seien insbesondere für das Cross-Selling ein wichtiges Produkt, da die Immobilienfinanzierung häufig zusammen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Hinterbliebenenabsicherung vermittelt werde. Alte Hasen können von Sachkundeprüfung befreit werden Die künftig geforderte Sachkunde umfasst nach den Vorgaben der Richtlinie unter anderem angemessene Kenntnisse über die Kreditprodukte, die Rechtsvorschriften für Verbraucherkreditverträge, die Bewertung von Sicherheiten, die Verfahren des Immobilienerwerbs und die Verfahren zur Prüfung der Kre64 Quelle: © FotolEdhar - Fotolia.com ditwürdigkeit. Laut der Regierungsdirektorin soll es eine Übergangsfrist bis 2017 geben, dann muss spätestens die 34i-Erlaubnis vorliegen. Für erfahrene Vermittler ist eine Alte-Hasen-Regelung geplant, die sie unter bestimmten Voraussetzungen von der Sachkundeprüfung befreit. Ergänzende Detailregelungen für die gewerberechtliche Regulierung der Immobilienkreditvermittlung sollen, wie auch bereits bei der Finanzanlagenvermittlung, in einer Rechtsverordnung zur erfolgen. Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, der neben Änderungen der Gewerbeordnung insbesondere auch Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch nach sich ziehen wird, soll im Herbst 2014 vorliegen. Die Gesamtfederführung hierfür liegt beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Keine Beratungsprotokolle Bis dahin sind noch einige Details zu klären. So ist die Frage der Mindest-Deckungssummen in der Vermögenschaden-Haftpflichtversicherung noch offen. Giesler erwartet hier Summen, die unterhalb der entsprechenden Vorgaben beim 34f liegen. Im neuen Register werden nach den Vorgaben der Richtlinie nicht nur die Vermittler sondern auch ihre Mitarbeiter verzeichnet werden, sofern diese in leitender Position tätig sind. Über Beratungsprotokolle gibt es keine Vorgaben in der EU-Richtlinie, daher wird der deutsche Gesetzgeber voraussichtlich auch keine Regelung hierzu erlassen. Verstöße gegen die neuen Vorgaben sollen die Behörden, die die Länder für jeweils zuständig erklären (Gewerbeämter, IHK), ahnden. Da grenzüberschreitende Vermittlung mit einer Erlaubnis in einem EU-Staat möglich ist, können auch Vermittler aus anderen EU-Staaten auf dem deutschen Markt agieren. Sie müssen im deutschen Register verzeichnet werden und stehen zum Teil unter Aufsicht ihrer nationalen Regulierungsbehörde, zum Teil unter Aufsicht der deutschen Behörden. In der Richtlinie werden Vermittlung und Beratung zwar unterschieden, aufsichtsrechtlich soll es jedoch nur eine Erlaubnis geben, die beides umfasst. Provisionen müssen dabei nach den Vorgaben der Richtlinie gegenüber dem Kunden offengelegt werden“, erläuterte Giesler. Zusätzliche Anforderungen soll es nach der Richtlinie bei der „unabhängigen Beratung“ geben: „Der unabhängige Berater muss seiner Empfehlung eine ausreichende Zahl von auf dem Markt verfügbarer Immobilienkreditverträge zu Grunde legen und darf keine Provisionen vom Kreditgeber annehmen. “Wir bedauern, dass Brüssel die einzelnen Bereiche der Finanzdienstleistung stets getrennt voneinander reguliert und den großen, einheitlichen Wurf scheut. Daher begrüßen wir das Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums, mit dem § 34i eine möglichst große Übereinstimmung mit den §§ 34d und 34f herzustellen“ bewertet AfW-Vorstand Frank Rottenbacher das Gesetzesvorhaben. Autor: AfW wmd-brokerchannel.de REGULIERUNG | Vertriebserfolg 2014 Neue Pflicht für 34f-Vermittler 34f-Vermittler müssen seit dem 01.08.2014 vor Beginn der Beratung/Vermittlung angeben, ob sie im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung Zuwendungen von Dritten annehmen oder behalten dürfen. Mitte Juli 2014 ist im Bundesrat die Veränderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV, s. Anlage) verabschiedet worden, damit der neue § 34h GewO („Honorarberatung“) zum 01.08.2014 in Kraft treten konnte. Im Windschatten des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) ist der neue §12a FinVermV noch um eine neue Vorschrift für den 34f-Vermittler erweitert worden, die seit dem 01.08.2014 auch schon anzuwenden ist. Diese Neuregelung ist bis jetzt quasi unbemerkt geblieben. Die Vorschrift in §12a Nr. 2 FinVermV besagt, dass der 34f-Vermittler verpflichtet ist, den Anleger vor Beginn der Anlageberatung oder -vermittlung und vor Abschluss des Beratungsvertrages in Textform rechtzeitig und in verständlicher Form darüber zu informieren, ob im Zusammenhang mit der An- lageberatung oder -vermittlung Zuwendungen von Dritten angenommen oder behalten werden dürfen. Diese grundsätzliche Information des Kunden ist nun „nach vorn gerutscht“ und muss nur einmal vor Beginn des ersten Beratungsgesprächs erbracht werden. Bei den folgenden Beratungen ist dies nicht noch einmal notwendig. „Das Tempo der Neuregelungen bleibt leider abenteuerlich. Auch der Abstand zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten ist unvertretbar gering geworden“ so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher, der darauf hinweist, dass die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erst am 25.07., also gerade mal 7 Tage vor dem Inkraftreten, erfolgte. „Unsere Mitglieder und Fördermitglieder sind bereits über diese neue Regelung informiert worden. Wir wissen, dass einige unserer Fördermitglieder bereits an entsprechenden Vorlagen/Vorgaben arbeiten. Achten Sie bitte daher auf deren Nachrichten/Veröffentlichungen in den kommenden Tagen“ fasst Rottenbacher die aktuelle Situation zusammen. Auszug aus der FinVermV (Quelle: Bundesgesetzblatt): Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Information des Anlegers über Vergütungen und Zuwendungen Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, den Anleger vor Beginn der Anlageberatung oder -vermittlung und vor Abschluss des Beratungsvertrages in Textform rechtzeitig und in verständlicher Form darüber zu informieren, 1. ob er vom Anleger eine Vergütung verlangt und in welcher Art und Weise diese berechnet wird oder 2. ob im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung Zuwendungen von Dritten angenommen oder behalten werden dürfen.“ Autor: AfW Impressum Herausgeber / Verlag: RedaktionMedien Verlag Astrid Klee Schwaighofstraße 17A 83684 Tegernsee Tel: +49 (0) 8022 – 85 83 010 [email protected] www.redaktionmedien-verlag.de Steuer-Nummer: 139 / 236 / 60261 Ust.- IdNr.: DE 292943593 Geschäftsführung: Astrid Klee Chefredaktion: Friedrich A. Wanschka [email protected] www.wmd-brokerchannel.de Technische Umsetzung / Produktion: RedaktionMedien Verlag Astrid Klee Schwaighofstraße 17A 83684 Tegernsee Tel: +49 (0) 8022 – 85 83 010 [email protected] www.redaktionmedien-verlag.de Bildquelle Titelblatt: © kantver - Fotolia.com Der Verleger übernimmt keine Haftung für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos. Mit der Annahme zur Veröffentlichung überträgt der Autor dem Verleger das ausschließliche Verlagsrecht für die Zeit bis zum Ablauf des Urheberrechts. Dieses Recht bezieht sich insbesondere auch auf das Recht, das Werk zu gewerblichen Zwecken per Kopie zu vervielfältigen und/oder in elektronische oder andere Datenbanken aufzunehmen. Alle veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche Genehmigung des Verlegers ist eine Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes unzulässig. Aufsätze und Berichte geben die Meinung des Verfassers wieder. Für den Inhalt ist der Verlag nicht verantwortlich. wmd-brokerchannel.de 65 Vertriebserfolg 2014 | REGULIERUNG Qualitypool: Regulierungen werden zur Konsolidierung der Maklerbranche führen U Trend zu maßgeschneiderten Finanzierungslösungen Die Finanzierungsbranche wird sich in den kommenden Jahren grundlegend verändern. Regulierungsmaßnahmen wie die bis 2016 in deutsches Recht umzusetzende Wohnimmobilienkreditrichtlinie führen zu verschärften Anforderungen an Kreditvermittlung und Berufsregeln bei Baufinanzierungsvermittlern sowie Banken. "In der Maklerbranche wird die Wohnimmobilienkreditrichtlinie zur Herausbildung von spezialisierten Maklern und Tippgebern führen", meint Michael Neumann, Geschäftsführer der Qualitypool GmbH. "Die Profis erfüllen die zukünftigen Berufsstandards, beraten ihre Kunden selbstständig und nutzen die Unterstützung von auf Baufinanzierung spezialisierten Maklerpools. Demgegenüber erhalten Tippgeber eine Provision, ihre Kunden werden anschließend durch einen Experten beraten." Je nach Ausrichtung des Maklers bietet der Vertriebsunterstützer Qualitypool unterschiedlich umfangreiche Dienstleistungen zur Entlastung an. Darüber hinaus können angebundene Makler vor dem Hintergrund steigender Anforderungen verschiedene Weiterbildungsangebote in der hauseigenen Academy in Anspruch nehmen. Trend zu maßgeschneiderten Finanzierungslösungen Eine weitere Veränderung, die die Finanzdienstleistungsbranche prägt, ist der wachsende Kundenwunsch nach individuellen Lösungen. "Pools sind hier gut aufgestellt, da sie dank ihrer breiten Produktpalette ein großes Machbarkeitsspektrum haben", berich- tet Neumann. So ließen sich beispielsweise Baufinanzierungen mit Laufzeiten zwischen 1 bis 30 Jahren, Kombinationen aus Annuitätendarlehen mit nachgeschaltetem Bausparvertrag, flexible Sondertilgungsoptionen und die Möglichkeit des kostenlosen Tilgungssatzwechsels abbilden. Einzelne Banken können in der Regel keine vergleichbare Produktvielfalt anbieten, sondern legen ihren Fokus auf die Produkte des eigenen Hauses. Neumann prognostiziert: "Professionelle Maklerpools etablieren sich so als wichtiger Vertriebsweg für Banken. Diese können ihre Prozesse durch die Auslagerung der Kundenakquise und -beratung effizienter gestalten." Darüber hinaus seien viele freie Finanzdienstleister bei der Ansprache potenzieller Kunden im Internet geübter. Autor: Qualitypool Finanzanlagenvermittlerrecht: Abschlussvermittlung leicht gemacht? E Einen großen Aufschrei in der Vermittlerschaft hat das überraschend eingeführte Verbot der Abschlussvermittlung für die 34f Berater hervorgerufen. Viele Berater hatten vom Kunden eine Transaktionsvollmacht und auf Weisung des Kunden die gewünschte Order ausgeführt. Also 66 rein den Willen des Kunden unverfälscht umgesetzt. Dennoch, so die Juristen, handelt es sich bei diesen Vollmachten um eine Stellvertretervollmacht, die jetzt nicht mehr zulässig ist und um keine Botentätigkeit. Anders verhält es sich, wenn der Vermittler den Kundenauftrag, ganz gleich ob er ihn per Post, per Fax oder per E-Mail (sofern die Lagerstelle dies akzeptiert) erhalten hat, an die Depotstelle weiter leitet. Hier gilt der Vermittler ein Bote. Wo ist nun der Unterschied in der Praxis: Der Berater hat den Kundenauftrag meist selbst in das System der jeweiligen Dewmd-brokerchannel.de REGULIERUNG | Vertriebserfolg 2014 potstelle eingepflegt. Dies muss nun die Lagerstelle selbst übernehmen und verlangt dafür evtl. eine erhöhte Gebühr. So können über das Jahr doch einige EURO zusammen kommen für eine Arbeit die bisher er Berater geleistet hat. Haben die meisten Menschen zumindest in dieser Vermögensklasse Fax und/oder einen E-Mail Zugang, sollte das, mit Ausnahme der Kosten, ohne Probleme umzustellen sein. Weiter Informationen finden Sie auf unsere Web-Site www.fg-investment.com oder Sie sprechen direkt mit uns. Autor: FG Finanz-Service AG Quelle: © alphaspirit - Fotolia.com bsi: 33 neue AIF bis Ende 2014 B Bis Ende 2014 sollen mindestens 33 neue, nach den Regeln des Kapitalanlagegesetzbuches aufgelegte geschlossene AIF (Alternative Investment Fonds bzw. Investmentvermögen) in den Markt kommen. Davon richten sich 24 Publikums-AIF an Privatanleger und 9 Spezial-AIF an semi-professionelle und professionelle Investoren. Das ergab eine Umfrage des bsi Bundesverbandes Sachwerte und Investmentvermögen e.V. unter seinen 30 Voll-Mitgliedern. Insgesamt 16 Unternehmen antworteten. „Die Anzahl der geplanten Produkte stimmt zuversichtlich. Wichtig ist nun, dass es im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Vertriebsanzeigeverfahren nicht noch wmd-brokerchannel.de zu Verzögerungen kommt“, sagt bsi-Hauptgeschäftsführer Eric Romba. „Nach einem Jahr KAGB müssen die Unternehmen die Möglichkeit bekommen, ihre Tätigkeit im Rahmen der Regulierung auch endlich aufzunehmen.“ Viele Unternehmen warten erst den Abschluss ihrer Zulassungsanträge ab, bevor sie dann ihre ersten Investmentvermögen in den Genehmigungsprozess bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schicken. Von den 16 teilnehmenden Unternehmen hatten 7 zum Zeitpunkt der Befragung bereits eine Zulassung als Kapitalver waltungsgesellschaf t (KVG) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten, weitere 4 hatten den Antrag bereits gestellt und 5 bereiteten die Antragstellung vor. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Voll-Zulassung als Kapitalverwaltungsgesellschaft liegt bei 6 Monaten nach Einreichung aller Unterlagen. Die schnellste Bescheidung erfolgte nach 8 Wochen. Am längsten dauerte es bei 2 Anbietern mit jeweils 8 Monaten. Die KVG-Anträge geben zudem Aufschluss über die kommenden Investitionsgegenstände. So haben die bsi-Mitglieder bei ihrem Zulassungsantrag im Schnitt 5 Assetklassen beantragt. Die fünf am häufigsten genannten sind dabei Immobilien im In- und Ausland, Infrastruktur, Erneuer-bare Energie und Luftfahrt. Autor: bsi 67 Vertriebserfolg 2014 | REGULIERUNG Vermittlerregulierung: IMD II trifft Versicherungsmakler weitgehend unvorbereitet Aktuelle Studie von HEUTE UND MORGEN und V.E.R.S. Leipzig zeigt erschreckende Unkenntnis und hohen Unterstützungsbedarf in puncto Vermittlerrichtlinie IMD II D Die Umsetzung der Reform der europäischen Vermittlerrichtlinie (IMD II) kommt mit Riesenschritten auf die Assekuranz zu. Bereits im Herbst stehen in Brüssel weitere entscheidende Weichenstellungen an und ab 2015 könnte IMD II in nationales Recht umgewandelt werden. Mit der deutlichen Stärkung des Verbraucherschutzes, und der damit verbundenen Erhöhung des Anforderungsniveaus an die Vermittlerqualifizierung sowie der Bevorzugung der Honorarberatung gegenüber Provisionsvergütungen, steht der Branche ein Paradigmenwechsel bevor. Bereits 2012 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) seinen Verhaltenskodex („11 Gebote“) für den Vertrieb erweitert und verschärft, woraus sich ebenfalls erhebliche Anforderungen an die Qualifizierung der Vermittler ergeben. Doch wie informiert und wie vorbereitet sind die Makler im Hinblick auf die unterschiedlichen gesetzlichen Entwicklungen und freiwilligen Brancheninitiativen sowie deren Anforderungen? Wie groß ist die Akzeptanz und welcher Unterstützungs- und Schulungsbedarf besteht? Und wie sollen Versicherungsunternehmen und Maklerpools aus Sicht der Makler konkret unterstützen? 68 Diese und weitere Fragen untersucht die aktuelle Studie „Vermittlerregulierung aus Maklersicht: Herausforderungen für Makler und Handlungsfelder für Versicherungsgesellschaften“, die das Marktforschungs- und Beratungsinstituts HEUTE UND MORGEN gemeinsam mit der V.E.R.S. Leipzig GmbH durchgeführt hat. 200 unabhängige Versicherungsvermittler und Mehrfachagenten wurden im August 2014 im Rahmen ausführlicher Telefoninterviews befragt. „Ziel der Studie war es, die Auswirkungen der Regulierung auf den einzelnen Makler näher zu beleuchten“, erläutert Prof. Dr. Fred Wagner vom Institut für Versicherungslehre der Universität Leipzig. „Ganz konkret heißt das: Was bedeutet die Regulierung für das Tagesgeschäft des Maklers? Mit welchen Herausforderungen wird er konfrontiert? Ist er überhaupt auf die neue Situation vorbereitet? Wenn das Geschäftsmodell langfristig erhalten werden soll, sind die Makler auf Unterstützung angewiesen. Eine zentrale Frage war daher, was Produktgeber und Maklerpools tun können, um ihren Maklern das Zurechtfinden in der neuen Situation zu erleichtern und sie bei der Bewältigung der neuen Herausforderungen zu unterstützen.“ Alarmierende Ergebnisse Die Ergebnisse der Studie sind zum großen Teil alarmierend: Jeder zweite befragte Makler (47%) beurteilt den eigenen Kenntnisstand zu den aktuellen gesetzlichen und brancheninternen Entwicklungen im Versicherungsvertrieb nur als „mittelmäßig“ oder „schlecht“. Teils haben die Vermittler von Richtlinien wie „PRIBs“, „IMD II“ oder „MiFID II“ noch nicht einmal gehört. Speziell zur Vermittlerrichtlinie IMD II verfügen fast drei Viertel (72%) der Makler nach eigenen Angaben bisher nicht über ausreichende Kenntnisse und wissen noch gar nicht, was auf sie zukommt. Generell stehen die Makler der Reform der Vermittlerrichtlinie – wie auch dem GDVKodex – mehrheitlich ablehnend gegenüber. Die Akzeptanz steigt jedoch mit dem Grad der Beschäftigung mit den konkreten Inhalten. So wird beispielsweise die Forderung nach ständiger beruflicher Weiterbildung von zwei Dritteln der Makler mit gutem Kenntnisstand zu IMD II begrüßt. Auf der anderen Seite betrachten die meisten Makler IMD II als existentielle Herausforderung. Eine Ausschließlichkeit der Honorarberatung wird wmd-brokerchannel.de REGULIERUNG | Vertriebserfolg 2014 strikt abgelehnt. Mehr als jeder vierte Makler hat aufgrund der verschärften Anforderungen auch bereits über eine Aufgabe seiner Maklertätigkeit nachgedacht. Zudem wird erwartet, dass in den kommenden drei Jahren durchschnittlich jeder fünfte Kollege aus dem Markt ausscheiden wird. „Das große Unwissen und die erlebte Bedrohung sind ein deutlicher Hilferuf nach Unterstützung“, sagt Axel Stempel, Geschäftsführer bei HEUTE UND MORGEN. „Zugleich sind Produktgeber und Maklerpools hier gefordert und können mit bedarfsgerechten Schulungsangeboten Makler an sich binden.“ Großer Unterstützungsbedarf und Weiterbildungsperspektiven Versicherungsgesellschaften derzeit erkennbar unterdurchschnittlich abschneiden. Zwei Drittel der Makler wünschen sich Unterstützungsmaßnahmen zu IMD II, allen voran spezielle Informationsveranstaltungen. Zudem zeigt sich im Kontext von IMD II großer Weiterbildungsbedarf, vor allem im Bereich Rechtsund Haftungsfragen sowie sparten- und produktspezifischer Schulungen. Wer dabei von den Maklern als Bildungsanbieter präferiert wird, ist stark themenabhängig. Die aktuelle Qualität der Weiterbildung der einzelnen Anbieter wird allerdings sehr unterschiedlich beurteilt, wobei die „Die Studie zeigt nicht nur eklatante Schwächen der Vorbereitung auf die Umsetzung der neuen Vermittlerrichtlinie, sondern auch konkrete Wege aus dem Dilemma heraus“, so Axel Stempel. „An einer gezielten, bedarfsgerechten Weiterbildungsoffensive, jenseits von Gießkannenprinzip oder oberflächlicher Informationsgestaltung, führt dabei kein Weg mehr vorbei. Produktgeber, Maklerpools und weitere Anbieter können sich hier im Sinne einer Qualitätspartnerschaft erfolgreich in der Maklerschaft positionieren.“ Nach Ende der § 34f-Übergangsfrist drohen Berufsverbot und hohe Kosten W Wenn am 31.12.2014 die Übergangsfrist für die § 34f-Inhaber endet, dann beginnt für alle Vermittler ohne Sachkundenachweis ein Berufsverbot für die Vermittlung von offenen und geschlossenen Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen. Wer sich dann erst 2015 entschließt, die § 34f-Erlaubnis doch noch zu beantragen, der muss diese komplett neu beantragen, also auch den Nachweis ordentlicher Vermögensverhältnisse sowie der Zuverlässigkeit erneut erbringen und höhere Gebühren bezahlen. Am 31.12.2014 endet die Übergangsfrist für Finanzanlagenvermittler. Wer bis dahin seine Sachkunde nicht nachgewiesen hat, wmd-brokerchannel.de verliert die Erlaubnis zur Vermittlung von offenen und geschlossenen Investmentvermögen sowie Vermögensanlagen (u. a. Genossenschaftsanteilen) gem. § 34f GewO. Ab 01.01.2015 gilt dann für diese Vermittler von Finanzanlagen ein Berufsverbot. Vermittler, die sich erst 2015 entschließen, doch noch eine § 34f-Erlaubnis zu beantragen, können dann nicht mehr auf die Erleichterungen der Übergangsfrist zurückgreifen. Sie müssen dann den „34f“ komplett neu beantragen, also inklusive des Nachweises ordentlicher Vermögensverhältnisse und der Zuverlässigkeit, was einen großen Zeitaufwand und viel Rennerei bedeuten wird. Auch die Kosten für die Neubeantragung werden 2015 wesentlich höher ausfallen. „Jetzt geht es los! Sehr viele Vermittler wollen die Erleichterung der Übergangsfrist noch nutzen und starten jetzt ihre 34f-Sachkunde-Intensivlehrgänge bei uns“, so GOING PUBLIC! Vorstand Wolfgang Kuckertz. „So werden viele Vermittler noch in 2014 ihre Sachkunde erwerben und nahtlos auch in 2015 Finanzanlagen vermitteln. Sie werden sich dann darüber freuen, dass viele Kollegen diesen Schritt nicht gemacht und ihnen somit den Markt überlassen haben“, so Dr. Kuckertz weiter. Autor: GOING PUBLIC! 69 Vertriebserfolg 2014 | REGULIERUNG BCA AG: LVRG beeinflusst freien Vertrieb entscheidend Regulierungsflut ist mit Abschluss der Fußball-WM noch nicht abgepfiffen M Mit dem Ziel, sowohl Versicherer als auch die Versicherten zu schützen, regulierte die Bundesregierung im Eiltempo die Lebensversicherung – mit den seit langem massivsten Veränderungen für die Vermittlerwelt. Trotz Streichung der ursprünglich angedachten Provisionsoffenlegung in Euro und Cent lässt sich konstatieren, dass freie MaklerInnen keineswegs als Sieger der installierten Reform zu sehen sind – im Gegenteil. Anlässlich der durch das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) kommenden einschneidenden Herausforderungen für die freie Vermittlerschaft kommentiert BCA-AG-Vorstandsmitglied Dr. Jutta Krienke: „Begrüßenswert ist zunächst, dass die Politik Sachverstand bewiesen hat und gemäß dem am 04.07.2014 durch den Bundestag verabschiedeten LVRGEntwurf von der ursprünglich angedachten Provisionsoffenlegung in Euro und Cent wieder abgekommen ist. Die bekannten Konsequenzen dieser „Anti-Makler-Regelung“ wären verheerend gewesen – denn unabhängige und sorgfältige Beratung durch freie MaklerInnen sind gelebter Verbraucherschutz. Sollte das LVRG in dieser Form auch nach der Bundesrat-Verabschiedung an diesem Freitag Bestand haben, bedeutet dies jedoch keinesfalls ein nachhaltiges Aufatmen für den freien Vertrieb. Im Gegenteil: Die Konsequenzen für die gesamte Branche werden vehement sein. 70 Erste konkrete Konsequenz: Die Lebensversicherung verliert weiter an ihrem ehemals guten Image. Durch die mit Wirkung zum 01.01.2015 vorgesehene Absenkung des Höchstrechnungszinses bei allen Garantieprodukten von 1,75 auf 1,25 Prozent verliert die Lebensversicherung zwangsläufig an Attraktivität vor allem beim sicherheitsorientierten Kunden. So besteht die Gefahr, dass der Deutschen einst liebste Altersvorsorge alsbald ein vollständiges Schattendasein fristen wird. Eine Torpedierung des ursprünglichen Ziels des LVRG: Lebensversicherer und Lebensversicherung an sich attraktiv und wettbewerbsfähig zu halten. Zweite konkrete Konsequenz: Versicherer müssen Vertriebskosten senken. Hintergrund ist die zum 01.01.2015 angedachte Absenkung des Höchstzillmersatzes bei Lebensversicherungsprodukten von 40 auf 25 Promille der Beitragssumme. Auch wenn formal die Einführung einer gesetzlichen Provisionsdeckelung verhindert und somit ein wettbewerbsorientiertes Vergütungssystem beibehalten wurde: Im Grunde ist damit der „schwarze Provisions-Peter“, der zwangsweise zu einer Reduzierung der Kosten führen wird, an die Versicherer weitergegeben. Es ist davon auszugehen, dass Versicherer an der Provisionsschraube innerhalb der Leben-Sparte drehen werden. Dies betrifft generell die Kürzung der Maklerprovision oder eine Umverteilung weg von Abschluss- hin zu Bestandsvergütungen. Angesprochene Kostenrisiken haben MaklerInnen alleine zu schultern. Bereits jetzt sind die stetigen Eingriffe in die Einkommenssituation der freien VermittlerInnen beispiellos. Der jedes Jahr zunehmende Aufwand, den sie betreiben müssen, um VerbraucherInnen zur Risiko- und/oder Altersvorsorge zu bewegen, wird von Gesetzgeber wie Verbraucherschutz offenkundig schlicht ignoriert. Selbst wenn weiterhin eine Vergütung über die Vertragslaufzeit hinweg möglich bleibt, müssen VermittlerInnen sofort über ein finanzielles Grundpolster verfügen, um einerseits den drastischen Einbruch der Verdienstquelle Vergütung wegstecken zu können und parallel dazu ihr gewohntes Geschäftsmodell neu auszurichten. Dritte konkrete Konsequenz: Produkte können teurer werden, die bedarfsgerechte Risikodeckung wird schwieriger. Die gesetzlich gewollte stärkere Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Risikoüberschüssen (von 75 auf 90 Prozent), die gleichsam eine drastische Deckelung der möglichen Gewinne für den Versicherer bei weiterhin unverminderter Leistungspflicht bedeutet, wird die Versicherer umdenken lassen. Die Folgen: Produkte, wie Risikolebens-, Berufs- und Pflegewmd-brokerchannel.de REGULIERUNG | Vertriebserfolg 2014 versicherungen könnten sich ab nächstem Jahr für den Verbraucher deutlich verteuern. Eine weitere Konsequenz dürfte zudem die Reduzierung des angebotenen Versicherer-Leistungsspektrums sowohl auf Produkt- als auch Vertriebsunterstützungsseite mit sich bringen. Vierte konkrete Konsequenz: Die Regulierungsflut ist mit Abschluss der Fußball-WM noch nicht abgepfiffen. Bereits jetzt sind auf deutscher und europäischer Ebene weitere Initiativen in den Startlöchern, die auf eine angeblich noch detailgenauere Beratungsprotokollierung, eine größere Kostentransparenz bis hin zur Zwangsverhaftung der Branche Richtung Honorarberatung abzielen. Hierbei begrüßt die BCA AG generell eine gesetzliche Verankerung der Finanzberatung auf Honorarbasis in Deutschland als eine weitere Möglichkeit neben der provisionsbasierten Beratungsform. Derzeit scheint es jedoch en vogue zu sein, einseitig die Honorarberater gesetzlich zu favorisieren, indem der freie Vertrieb durch entsprechende Vorgaben beschnitten wird. Eine einseitige EU-Harmonisierung unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes zwingt letztlich die Maklerbranche und somit die unabhängige Beratung in die Knie, und das, obwohl Beispiele aus den Nachbarländern zeigen, wie sich der Zugang zu hochwertiger Beratung für breite Bevölkerungsgruppen verengt. Am Ende der Kette bedeutet ein solcher Einbruch automatisch eine Unterversorgung beim Kunden, vor allem bei denjenigen, die sich keine Honorarberatung leisten können oder wollen. Ein vom Gesetzgeber derart unbedacht eingeschlagener Weg käme letztlich einem Pyrrhussieg gleich. Denn bei einem derartigen Szenario darf künftig fest davon ausgegangen werden, dass sich der Großteil der Bevölkerung nicht mehr von sich heraus um seine private Risikovorsorge und vorausschauende Finanzplanung kümmern dürfte. Weiterer Ballast auf die ohnehin klammen Kassen der Sozialversicherungssysteme wäre die zwangsläufige Folge. Im Fazit mitunter demütigende Perspektiven für Betroffene. Indes gilt für MaklerInnen, eine in alle Belangen unternehmerische Professionalisierung, hochwertige Aus- und Weiterbildung, gepaart mit hoher Veränderungsbereitschaft für sich mehr denn je als unabdingbare Voraussetzungen anzunehmen. Bei all den anstehenden Herausforderungen unterstützt die BCA AG ihre PartnerInnen gewohnt dienstleistungsorientiert und professionell.“ Autor: BCA AG Quelle: © Photographee.eu - Fotolia.com wmd-brokerchannel.de 71 Vertriebserfolg 2014 | RECHT Darf der Berater die Anlagestrategie des Kunden ändern? Anlegern kann eine von ihrer Anlagestrategie abweichende Kaptalanlage ohne Haftungsrisiko vermittelt werden U Unter welchen Voraussetzungen können die Anlagestrategien eines Anlegers geändert werden? Das OLG Frankfurt hat dazu in einer aktuellen Entscheidung Stellung genommen. Danach müssen Anlageempfehlungen, um anlegergerecht zu sein, unter Berücksichtigung des Anlageziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein. Nach Ansicht des Gerichts sind diese daran auszurichten, ob das beabsichtigte Anlagegeschäft der sicheren Geldanlage dienen Quelle: © Scott Maxwell - Fotolia.com 72 soll oder spekulativen Charakter hat. Hierbei sind insbesondere der Wissensstand des Kunden über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art und dessen Risikobereitschaft zu berücksichtigen. Dies führe aber nicht dazu, dass ein Kunde, der weder Erfahrungen mit noch Kenntnisse über Wertpapiere habe, niemals derartige Anlagegeschäfte tätigen könnte. Zudem könne auch eine außerhalb des Anlageprofils liegende Anlageempfehlung vom Kunden durch konkludente Änderung seiner Anlagestrategie gebilligt und so den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kapitalanlageberatung gerecht werden. Der Kunde müsse das empfohlene Wertpapier aber in Kenntnis seiner Risikostruktur erwerben. Dabei trage der Anlageberater, der bei einer Anlageempfehlung vom Risikoprofil des Kunden abgewichen ist, und nicht der Anleger die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Anleger die Risikostruktur im Einzelfall kennt. „Zwar wurde die beratende Bank in der Entscheidung zu Recht zum Schadensersatz wegen Verletzung von Beratungspflichten verurteilt. Die Entscheidung eröffnet aber die Möglichkeit, dass einem Anleger eine von seiner Anlagestrategie abweichende Kaptalanlage ohne Haftungsrisiko vermittelt werden kann“, so der auf Kapitalanlagehaftung spezialisierte Rechtsanwalt Oliver Korn von der Kanzlei GPC Law. „Dann muss aber eine ordnungsgemäße Aufklärung, insbesondere anhand eines Beratungsprotokolls, dargelegt werden können und vor allem beweisbar sein“, betont Korn. „Die beratende Bank hätte diesen Fall also gewinnen können, wenn aus einer Dokumentation die Aufklärung über die Risikostruktur des riskanteren Wertpapiers hervorgegangen wäre“, gibt der Anwalt aus Berlin zu bedenken. Autor: GPC Law wmd-brokerchannel.de RECHT | Vertriebserfolg 2014 Quelle: © goa novi - Fotolia.com Maklerbefragung: Bedarf an Rechtsberatung von Maklern nimmt zu Hohe Fachkompetenz und Expertise ist Auswahlkriterium 36 Prozent der Maklerbüros mussten in den letzten zwei Jahren professionelle Unterstützung bei Rechtsfragen oder Rechtsstreitigkeiten in Anspruch nehmen. Im Vergleich zu 2012 (32 Prozent) stellt dies einen steigenden Bedarf an Rechtsberatung dar. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage im Rahmen des YouGov Makler-Absatzbarometers, für das bundesweit 257 repräsentativ ausgewählte unabhängige Finanz- und Versicherungsvermittler im Dezember 2013 (Vorjahresbefragung Dezember 2012) befragt wurden. Die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte (KMR Hamburg) wurde mit 35 Prozent unter den Nutzern von Rechtsberatung (-3 Prozentpunkte im Vergleich zu 2012) am häufigsten in Anspruch genommen. Rechtsanwalt Norman Wirth (17 Prozent, +1 Prozentpunkt) konnte sich von Rang fünf auf Rang zwei hocharbeiteten. Der Verband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM) konnte sich mit nunmehr 16 Prozent (-9 Prozentpunkte) auf Rang drei der Nutzungshäufigkeit platzieren und wmd-brokerchannel.de Quelle: © Maksim Kabakou - Fotolia.com ist somit um einen Platz gefallen. Auf dem vierten Rang steht die Kanzlei Sandkühler und Schirmer mit zwölf Prozent Nutzungsquote (+2 Prozentpunkte) und auf Rang fünf wurde Kanzlei Blanke, Meier und Evers (11 Prozent Nutzung in den letzten zwei Jahren, -11 Prozentpunkte) platziert. Im Schnitt nutzten die Makler knapp zwei Kanzleien oder Rechtsberater (1,8) für juristische Fragen. Im Vorjahr waren es noch 2,8. Hohe Fachkompetenz und Expertise ist Auswahlkriterium Neben der Nutzung der Rechtsberatung wurde ebenso nach der erfahrenen Qualität mit diesen Kanzleien gefragt. Alles in allem loben die Makler die hohe Fachkompetenz in allen relevanten Rechtsfragen (56 Prozent) und die große Expertise speziell für Finanz- und Versicherungsmakler (43 Prozent) aller untersuchten Rechtsanwälte und Kanzleien. Damit wird deutlich, dass dies die wichtigsten Kriterien für die Auswahl der Rechtsberatung durch Makler sind. Die drei am häufigsten genutzten Beratungspunkte, die Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte (KMR Hamburg), Rechtsanwalt Norman Wirth und VDVM, zeichnen sich insbesondere durch eine große Expertise speziell für Finanz- und Versicherungsmakler sowie hohe Fachkompetenz in allen relevanten Rechtsfragen aus. Herr Michaelis, Inhaber und aktiver Rechtsanwalt der Kanzlei, sagt auf Nachfrage dazu: „Wir sind sehr stolz, dass uns eine große Expertise und hohe Fachkompetenz zugesprochen wird. Auch wir versuchen jeden Tag etwas Neues dazu zu lernen und setzen uns selbst hohe Servicemaßstäbe. Es ist uns wichtig den hohen Ansprüchen unserer Mandantschaft immer gerecht zu werden.“ Autor: YouGov 73 Vertriebserfolg 2014 | RECHT Beruf und Vergütung des Finanzund Versicherungsmaklers im Umbruch durch Regulierung * Ausgewählte Herausforderungen und Megatrends im Finanzdienstleistungsvertrieb Beitrag von Dr. Johannes Fiala * RA (München), VB, MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), Geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), LB (Univ.), Bankkaufmann (www.fiala.de) und Dipl.-Math. Peter A. Schramm, Sachverständiger für Versicherungsmathematik (Diethardt), Aktuar DAV, öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Frankfurt am Main für Versicherungsmathematik in der privaten Krankenversicherung (www.pkv-gutachter.de) D Das Image des Finanzdienstleistungsvertriebs der Kreditinstitute und Versicherer leidet seit Jahren, insbesondere durch TVDokumentationen über dubiose Geschäftsmodelle oder Manipulation von Zinssätzen, Aktienkursen und Rohstoffpreisen. Auch Produktgeber stehen am Pranger, etwa wenn bis zu mehr als eine Milliarde an Anlegergeldern von Insolvenz betroffen sind, oder der Kundenprofit auf der Basis von Steuerhinterziehung z.B. bei Cum-Ex-Geschäften erwirtschaftet werden soll. Die Klassiker zum Vermögensaufbau, Immobilien und Lebensversicherungen, erscheinen riskant durch Preisblasen 74 und Schrottimmobilien bzw. eine Niedrigzinspolitik mit Aussicht auf ein Verlustgeschäft. Jüngst lies der Bundesjustizminister durch Forschung feststellen, daß bis zu weniger als 1/3 der Vermittler und Berater ihrer Dokumentationspflicht nachkommen. Obergerichte haben daraus Konsequenzen gezogen, die auf eine Beweislastumkehr hinaus laufen; und weiteren Imageschaden. Selektion und Kollegen-Netzwerke Mit der Aussicht auf bis zu mehr als 15% Provision werden gerne geschlossene Beteiligungen ver- mittelt. Daß vielleicht nur bis zu wenig mehr als 1/3 der Renditeprognosen später der Realität entsprechen, und möglicherweise bis zu mehr als die Hälfte der Angebote sich später als kriminell im Hintergrund bzw. Verlustgeschäft nach Steuern herausstellte, führt zum Mißtrauen der Anleger. Nur ganz wenige Initiatoren können eine Leistungsbilanz vorweisen, die seit vielen Jahren ausnahmslos mehr als etwa 8% Rendite ausweist. Bei professionellem Einsatz durch den Vermittler, kann ein Prospektprüfungsgutachten diesen vor Regreß schützen, und den Anleger vor bösen Überraschungen. Der Gesetzgeber verpflichtet wmd-brokerchannel.de RECHT | Vertriebserfolg 2014 die Initiatoren bisher nicht ein beanstandungsfreies IDW-S4-Gutachten bereit zu halten. Die Höhe des Risikos spiegelt sich darin wieder, daß VSH-Versicherer für die Mindestdeckung zu den Zulassungen nach § 34 f Abs.1, § 34 f Abs.2, bzw. § 34 f Abs.3 GewO eine steigende VSH-Prämie von rund 1, 3 bzw. 7 TEUR verlangen. Hilfreich für die Auswahl ist der kritische Austausch mit Kollegen, um am Ende allenfalls die ganz wenigen seriösen Angebote zu identifizieren. Die anstehenden weiteren Regulierungen rücken als Zielgruppe für Initiatoren die institutionellen Anleger in den Mittelpunkt – das Angebot richtet sich zunehmend nicht mehr an freie Vermittler, insbesondere wenn nach dem Fall „Prokon“ keine Werbung bei Endkunden mehr erfolgen darf. Dies bevorzugt Finanzhäuser, wie Kreditinstitute, die wie bisher schon im Stillen ihre Private-Placements beim Kundenbestand unterbringen können. Qualifikation, Doppelzulassung und Honorarberatung Neuerdings kann man sich als Honorar-Anlageberater nach dem WpHG bei der BaFin zur Beratung über Finanzinstrumente (z.B. Aktien, Rentenpapiere), sowie als Honorar-Finanzanlagenberater nach § 36 h GewO bei der IHK zur Beratung über offene Fonds etc. registrieren. Auch eine Honorarberatung bei der Kreditvermittlung soll sich etablieren – stets ohne gleichzeitige Registrierung für Tätigkeiten bei denen üblicherweise Courtagen oder Provisionen anfallen. Bereits vor Jahren haben Steuer- oder Versicherungsberater zunächst ein Honorar berechnet, um sodann über die Ehefrau, eine eigene GmbH oder einen Geschäftspartner das Provisionsgeschäft auch noch mitzunehmen. wmd-brokerchannel.de Die Beratung eines Maklers zielt darauf ab dem Kunden ein bestimmtes Produkt zu verkaufen, wohingegen die Beratung eines (Honorar-/ Versicherungs-)Beraters auf objektive vergleichende Begutachtung hinaus laufen soll. Während ein Versicherungsmakler lediglich eine „hinreichende Anzahl“ von Angeboten beraten soll, noch dazu je nach Höhe der Prämie auch weniger intensiv beraten muß, erwartet man etwa vom Versicherungsberater stets eine umfassende vollständige Fallbearbeitung und Beratung. Die Idee des Gesetzgebers, eine solche Honorarberatung zu etablieren, bleibt Wunschdenken je geringer die Zulassungsanforderungen sind. Kannibalisierung des Versicherungsvertriebs Seit Jahren beklagen Versicherungsvertreter, daß sie zunächst beraten, dann jedoch der schlauer gewordene Kunde über das Internet abschließt – nicht selten Tarife die der Agent gar nicht anbieten kann. Danach bleibt der Versicherer, und bei Zuschlüsselung von Internetkunden zu einer Agentur, auch der Versicherungsvertreter bei gegebenem Anlaß in der Beratungspflicht. Der Trend zum Online-Abschluß läßt sich auch in der PKV nicht aufhalten. Selbst wenn bisher wohl nur ein Versicherer auch Nettotarife für die Honorarberatung anbietet, kann gleichwohl die vielleicht unvermeidliche Courtage oder Provision dem Kunden erstattet werden. Gewerbe- und Industrieversicherungsmakler sind es seit Jahrzehnten gewohnt, von ihren Einnahmen einen Anteil an die Kundschaft, vielleicht einen Einkäufer oder einen Betriebsrat abzugeben; faktisch hat sich hier bereits auch eine Art von Vergütung nach Aufwand ähnlich der Honorarberatung etabliert. Bei zugelassenen Honorarberatern gibt es eine Erstattungspflicht für Provisionszahlungen, mit beispielsweise bei einigen Steuerberatern geübter Praxis dies durch Einschaltung nahestehender Dritter zu umgehen. Für den Versicherungsmakler besteht die Schwierigkeit, daß er ein Beratungshonorar nur im B2B-Geschäft für seine fachliche Beratung wirksam vereinbaren kann. Eine Maklerberatung von Verbrauchern gegen Honorar ohne Vermittlungserfolg erlaubt die Gewerbeordnung nicht. Mancher Makler oder Agent freut sich, wenn er bei einem Versicherer nun angestellt wird, vielleicht auch um zurück in die GKV zu kommen, und weil die heute etwa mit dem Faktor 0,8 bewerteten Bestände nach einem Betriebsoder Bestandsverkauf kaum mehr die Altersversorgung sicherstellen können. Spezialisierung Andere Makler haben seit Jahren mit gutem Erfolg sich vom Privatkunden die Erstattung von Auslagen und Aufwendungen versprechen lassen. Diese vereinbaren dann auch völlig legal eine Zeitvergütung, beispielsweise für die (sekretariatsmäßige, ggf. elektronische) Führung von Versicherungsakten, und die regelmäßige Zusammenstellung der Finanzanlagen aller Art einschließlich einer Darstellung der Wertentwicklung. Dieser Gesamtüberblick ähnelt dann eher einer Finanzplanung und weniger einer Vertragsverwaltung, zu der sich mancher Makler verpflichtet, ohne dafür versichert zu sein. Den Kunden leuchtet die eigene Zahlung der Vermittlervergütung ein, wenn sie einen Nettotarif vermittelt bekommen, und man darauf hinweist, daß die Courtagezahlung durch den Versicherer sich so ähnlich anfühlt, als wenn das Finanzamt den eigenen Steuerberater bezahlen würde. 75 Vertriebserfolg 2014 | RECHT Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubt es als sogenannte Nebenleistungen, auch rechtliche Dinge zu beraten sofern sie einfach gehalten sind. Wird beispielsweise eine Altersversorgung vermittelt, können sich Fragen im Zusammenhang mit Patientenverfügung, Testament und Vorsorgevollmacht stellen. Ein weiterer potentieller Schlüssel zum Erfolg des Maklers ist die Spezialisierung auf bestimmte Berufsgruppen und/oder ausgewählte Spezialversicherungssparten. Courtagezusage als Enteignungsfalle Es besteht die Gefahr, dass Lebensversicherungsunternehmen (LVU) das Lebensversicherungs-Regulierungsgesetz (LVRG) nutzen, um die einmaligen Abschlussprovisionen zurückzufahren, zugunsten ggf. laufender, insbesondere Bestandspflegevergütungen. Viele Makler sind aber auf größere Einmalzahlungen angewiesen, weil sie noch keinen großen Bestand mit hohen bereits vereinbarten laufenden Provisionen haben. Für Neueinsteiger wird daher der Beruf des Maklers unattraktiver, und für Agenten der Umstieg auf Makler immer unattraktiver, weil sie dann weder bisher höhere Einmalprovisionen bekommen haben, noch die stattdessen gezahlten höheren laufenden Provisionen behalten dürfen, nachdem sie den Bestand ja nicht mehr pflegen. Sie müssten also von vorne mit dann niedrigen Einmalcourtagen anfangen. Und die Altersvorsorge - nicht nur des Agenten - ist gefährdet, weil die Bestandspflegeprovisionen nicht bei der Bemessung des Ausgleichsanpruchs mitzählen bzw. mit Aufgabe der Maklertätigkeit auch dort wegfallen, im Gegensatz zu Abschlussfolgecourtagen. Makler riskieren dann noch mehr, dass eine Agentur oder ein anderer 76 Makler die nun deutlich lukrativere Bestandsbetreuung übernimmt. Jedenfalls, wenn es nicht gelingt, diese als Abschluss-Folgecourtage zu deklarieren. Die Theorie, dass es sich um Abschluss-Folgecourtagen handeln muss, nutzt wenig, wenn es das LVU anders zugesagt hat, und der Makler vor Gericht - in der Regel - dies nicht widerlegen kann. Die Theorie ist daher nur ein Argument, auf einer entsprechend klaren Courtagezusage des LVU zu bestehen. Anderenfalls bekommt die Witwe des Versicherungsmaklers die Auskunft, daß ohne Betreuung durch den verstorbenen Makler, es auch keine Bestandsprovision mehr gibt. Ähnlich ging es bei einigen Versicherern auch Maklern, die ihre Zulassung zurückgegeben hatten oder denen sie entzogen worden war. Derlei faktische Enteignungen lassen sich durch rechtliche Vertragsgestaltungen vielfach vermeiden – jedoch nicht wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, denn so etwas hat einen zeitlichen Vorlauf von bis zu mehr als einem Jahr. Ausweichstrategie, auch ganz ohne Zulassung Es etabliert sich zunehmend das Segment des Handels mit Kunstgegenständen, Oldtimern, physischen Rohstoffen, insbesondere Edelmetallen und Diamanten. Mancher Vermittler reibt sich hin- terher die Augen, wenn bei der Justiz der Verdacht eines Betruges oder einer Untreue aufkommt, weil von einer vereinbarten Marge abgewichen wurde, oder ein Bezahlsystem für Vermittler auf der Basis von verheimlichten Kickbacks betrieben worden war. Mancher erfahrene Finanzdienstleister hat seinen Topkunden geholfen ein eigenes Family-Office zu errichten, und bekam sodann dort eine Anstellung als Teilzeitberater oder fester Interimsmanager – ganz ohne Gewerbeerlaubnis. Dies öffnet dann auch Tür und Tor für fallweise umfassendere Rechts- und Steuerdienstleistungen, sowie damit im Einklang gleichsam „aus einer Hand“ auch die Betreuung von Finanzen und Versicherungen. Bisher noch nicht umfassend genutzt wird auch, dass ein einfacher Versicherungsvermittler beliebig gefährliche Finanzprodukte ganz ohne Zulassung dafür vermitteln kann, wenn sie als Fondspolice gestaltet sind, denn dafür reicht es, Lebensversicherungen vermitteln zu dürfen. Doch kann auch auf diese Zulassung verzichtet werden, wenn die Fondspolice bereits mindestens eine „Tageszulassung“ hatte, und dann als Gebrauchtpolice von jedermann verkauft werden darf, mit geringem Erstbeitrag vorher und beliebig flexiblen Ein- und Auszahlungen nach dem Verkauf. n Quelle: © Jürgen Priebe - Fotolia.com wmd-brokerchannel.de RECHT | Vertriebserfolg 2014 VSAV: Aufklärung über versteckte Innenprovisionen erst ab dem 01.08.2014 V BGH - Urteil vom 03.06.2014 - XI ZR 147/12 - Vor dem 01.08.2014 liegt kein Verschulden der Bank vor. Für die Zeit danach sind die Definitionen festgelegt, manches ist noch ungeklärt. Auch freie Berater sollten die Hintergründe kennen. Nach dem Urteil des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 03.06.2014 – Aktenzeichen: XI ZR 147/12 – hat eine Bank Kunden auf Grund von Anlageberatungsverträgen ab dem 01. August 2014 über den Empfang versteckter Innenprovisionen von Seiten Dritter unabhängig von deren Höhe aufzuklären. Wenn diese Aufklärung im Rahmen von Anlageberatungsverträgen vor dem 01. August 2014 unterblieben ist, handelte die Bank ohne Verschulden. Sachverhalt Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Der Kläger kaufte im Jahr 1996 mehrere Grundstücke von einer Kommanditgesellschaft, die sich darauf zur Errichtung eines Einkaufs- und Erlebniszentrums verpflichtet hat. Den Gesamtkaufpreis in Höhe von netto DM 52.175.000,00 finanzierte der Kläger in Höhe von 24 Mio. DM durch ein Darlehen bei der beklagten Bank, die den Kläger auch bzgl. des Kaufs beraten hatte. Die Bank erhielt von den Initiatoren, die Gesellschafter der Kommanditgesellschaft waren und an die der Kläger den wmd-brokerchannel.de Quelle: © arsdigital - Fotolia.com Kaufpreis bezahlte in den Jahren 1997 und 1998 Vermittlungsprovisionen in Höhe von 1,35 Mio. DM. Der Kläger verlangte von der beklagten Bank Schadensersatz in Höhe von ca. 26,7 Mio. EURO, da er nicht über die Provision sowie eine nicht bestehende tatsächliche Vollvermietung aufgeklärt hat. Das Berufungsgericht, das Hanseatische Oberlandesgericht hatte zunächst mit Urteil vom 29. Februar 2012 der Klage stattgegeben (Urteil vom 29.02.2012 – Aktenzeichen: 13 U 152/09). Der Kläger hätte von der beklagten Bank über die von Verkäuferseite erlangte Provision aufgeklärt werden müssen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Differenzierung: Innenprovision und Rückvergütung Der Bundesgerichtshof hat nunmehr mit Urteil vom 03. Juni 2014 eine grundlegende Entscheidung zur Differenzierung zwischen aufklärungspflichtiger Rückvergütung und grundsätzlich nicht zu offenbarender Innenprovision gefällt (Urteil vom 03. Juni 2014 – XI ZR 147/12). Im vorliegenden Fall handelte es sich danach nicht um eine Rückvergütung, sondern um eine Innenprovision. Der Bundesgerichtshof unterscheidet also zunächst wie folgt: „Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in diesem Sinne sind regelmäßig umsatzabhängige Provisionen, 77 Vertriebserfolg 2014 | RECHT Quelle: © xmasarox - Fotolia.com die im Gegensatz zu versteckten Innenprovisionen nicht aus dem Anlagevermögen, sondern aus offen ausgewiesenen Provisionen wie zum Beispiel Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen gezahlt werden, deren Rückfluss an die beratende Bank aber nicht offenbart wird, sondern hinter dem Rücken des Anlegers erfolgt. Hierdurch kann beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen, er kann jedoch das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen (vgl. nur Senatsbeschluss vom 9. März 2011 – XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 20 ff. und Senatsurteil vom 8. Mai 2012 – XI ZR 262/10, BGHZ 193, 159 Rn. 17).“. Bei versteckten Innenprovisionen werden dahingegen die Vertriebsprovisionen nicht offen gelegt: „Die Vertriebsprovision war dem Kläger nicht offengelegt worden, sondern wurde versteckt aus dem Anlagebetrag gezahlt. Es handelte sich deshalb nicht um eine Rückvergütung, sondern um eine Innenprovision im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. Beschluss vom 9. März 2011 – XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 22).“. Es muss daher zunächst 78 festgestellt werden, ob es sich um Rückvergütungen oder Innenprovisionen handelt. Bei Rückvergütungen handelte die Bank seit 1990 schuldhaft Rückvergütungen sind hierbei gegenüber dem Kunden sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach aufklärungspflichtig. Eine Bank handelte hierbei auch für die Zeit nach 1990 schuldhaft. Sie kann sich nicht auf einen sogenannten unvermeidbaren Rechtsirrtum berufen. Bei Innenprovisionen bis 15% kein Verschulden – Aufklärungspflicht erst ab dem 01.08.2014 Anders verhält es sich bei Innenprovisionen. Über solche muss – betreffend Beratungen bis zum 31. Juli 2014 – nur aufgeklärt werden, wenn diese eine Größenordnung von 15% des Anlagebetrages übersteigen. Für Beratungen ab dem 01. August 2014 hingegen geht der Bundesgerichtshof unter Verweis auf die deutsche Gesetzgebung betreffend den provisionsbasierten Vertrieb von Kapitalanlagen davon aus, dass über den Empfang von versteckten Innenprovisionen stetes aufzuklären ist. Jedenfalls liegt für den vorlie- genden Fall kein Verschulden vor, da es sich bzgl. der Aufklärung über Innenprovisionen um einen nicht vermeidbaren Rechtsirrtum handelte. Mit einer Aufklärungspflicht bei Innenprovisionen mussten Banken bislang nicht rechnen. Fazit Mangels Zuständigkeit des Bankensenats hat dieser keine Entscheidung darüber getroffen, ob dies auch für freie Berater gilt. Von dem kann man jedoch unter Verweis auf die Gesetzgebung ausgehen. Dies bleibt jedoch abzuwarten. Der Bundesgerichtshof schaffte mit diesem Urteil Klarheit, was die Unterscheidung von versteckten Innenprovisionen und Rückvergütungen angeht. Details hingegen etwa bei Fragen der Kausalität und Verjährung sind jedoch weiterhin strittig. Hier werden nur die Einzelfälle Klarheit schaffen. Unklar bleibt, ob auch bei Gewinnmargen – anders als bislang – ebenfalls eine Aufklärungspflicht künftig anzunehmen sein wird oder nicht. Autor: Oliver Renner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Autor: VSAV wmd-brokerchannel.de NACHRICHTEN | Vertriebserfolg 2014 DFSI Institut bewertet WWK mit Bestnote AAA Aktuelle Studie zur Unternehmensqualität von Lebensversicherungen D Das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) bewertet die WWK Lebensversicherung a. G. in ihrer aktuellen Studie zur Unternehmensqualität von Lebensversicherungen mit der Bestnote AAA. Die WWK wurde damit erneut als einer der besten Lebensversicherer in Deutschland ausgezeichnet. Der Vorstandsvorsitzende der WWK Versicherungsgruppe Jürgen Schrameier betonte anlässlich der Veröffentlichung des Ratingergebnisses die hohe Bedeutung einer starken Finanzkraft. „Für Kunden konventioneller Lebensversicherungen hat die Sicherheit der Kapitalanlage oberste Priorität; schließlich soll die gewählte Sparform einen planbaren und verlässlichen Baustein für die Altersvorsorge liefern. Die erneute Auszeichnung heißt für unsere Kunden: Sie können sich mit der WWK auch in Zeiten der Niedrigzinsphase auf einen starken und sicheren Partner verlassen.“ Die Ratingagentur DFSI berücksichtigt in ihrer umfangreichen Analyse die Substanzkraft des Versicherers, die Produktqualität und den Service. Diese drei Teilbereiche wurden getrennt analysiert und mit der Gewichtung 40%/40%/20% zu einem Qualitätsrating aggregiert. Autor: WWK Dr. Maasjost & Collegen AG beteiligt sich mit 51 Prozent an der CONZEPTA Service GmbH D Die Dr. Maasjost & Collegen AG, Münster, teilt mit, dass sie neuer Gesellschafter der CONZEPTA Service GmbH ist und 51 % der Gesellschaftsanteile übernimmt. Der bisherige alleinige Gesellschafter Reiner Schrot bleibt im Besitz der verbleibenden 49 %. Die Geschäftsführung der CONZEPTA Service GmbH wird um Markus Trogemann erweitert, Reiner Schrot ergänzt die der [pma:] Finanzund Versicherungsmakler GmbH. Beide Unternehmen pflegen untereinander seit vielen Jahren ein gutes und freundschaftliches Geschäftsverhältnis. Bereits 2009 begann die Kooperation der beiden wmd-brokerchannel.de Unternehmen. Die Beteiligung ist eine logische Konsequenz aus der bisherigen guten Zusammenarbeit. „Mit dem Einstieg bei der CONZEPTA Service GmbH setzen wir unseren Wachstumskurs fort und gehen einen wichtigen, strategischen Schritt.“ sagt Dr. Bernward Maasjost, Vorstand der Dr. Maasjost & Collegen AG. Eine große Chance sehen beide Unternehmen in ihrer Zusammenarbeit, um gemeinsam die erforderlichen Anpassungen an aktuelle und zukünftige Veränderungen der Branche zu meistern. „Wer sich weiterentwickeln und zeitgemäß handeln will, der schließt sich zu effektiv arbeitenden Netzwerken zusammen. Gemeinsam mit der [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH, der Value Experts Vermögensverwaltungs AG und nunmehr auch mit der CONZEPTA Service GmbH sehen wir uns im Markt sehr gut positioniert.“ so Maasjost weiter. Die Beteiligung bringt für beide Unternehmen und ihre Berater eine Reihe von Vorteilen. Durch den Zusammenschluss wird ein noch breiteres Spektrum an Leistungen rund um Finanzen, Versicherungen und Vermögen angeboten. Auch die regionale 79 Vertriebserfolg 2014 | NACHRICHTEN Präsenz erweitert sich stark in Hamburg, Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg. Hier sind die Verbundpartner der CONZEPTA Service GmbH zahlreich vertreten. „Uns ist sehr daran gelegen, mit dieser Kooperation mehr als nur eine Einkaufsgemeinschaft zu organisieren“, so Reiner Schrot. „Unser Ziel ist es, auch zukünftig den Beratern verschiedene Vertriebsmo- delle unter einem gemeinsamen Dach anzubieten.“ Das Dach bildet die Dr. Maasjost & Collegen AG als Holding. Aber die beteiligten Gesellschaften werden ihre Besonderheiten behalten, wie Name und Vertriebsmodell. Eine Zusammenarbeit wird in den Bereichen organisiert, wo es betriebswirtschaftlich angebracht ist. Weitere wesentliche Synergieeffekte werden sich in der erwei- terten Produktpalette und einem größeren Dienstleistungsangebot ausdrücken. Dr. Maasjost & Collegen AG verfügt mit den beteiligten Gesellschaften über eine exzellente Expertise im Vertrieb von Finanzprodukten und bildet damit eine starke Plattform für Finanzvertriebe. Dabei werden sämtliche in Deutschland benötigten Vertriebswege unterstützt. Autor: Dr. Maajost & Collegen AG BCA AG kooperiert mit Wirtschaftsprüfung und unterstützt §-34f-Vermittler dabei nicht nur exklusiv A Auf Finanzberater und -vermittler kommen derzeit immer schärfere Regularien und immer mehr Pflichten zu. Alle §-34fPartner haben nunmehr jährlich die Einhaltung der rechtlichen Verpflichtungen ihrer erbrachten Beratungsleistungen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Diese Prüfung der Einhaltung der neuen Qualitätsanforderungen bedeutet eine zusätzliche Hürde für Vermittler. Doch die BCA AG als einer der führenden Maklerpools Deutschlands bietet nun einen besonderen Service an: „Wir unterstützen unsere §-34f-Partner bei der Einrichtung der neuen Qualitätsstandards sowie bei der Prüfungsvorbereitung und der Prüfungsdurchführung. Zudem bieten wir diesen Service auch jenen Partnern, die nicht ausschließlich ihr Investmentgeschäft über die BCA abwickeln“, erläu- 80 tert Dr. Frank Ulbricht, Mitglied des Vorstandes der BCA AG. Bei zahlreichen anderen Pools werden Vermittler bei der neuen Pflichtprüfung nur unterstützt, wenn sie ausschließlich das Investmentgeschäft über den jeweiligen Pool laufen lassen. „Im Gegensatz dazu unterstützt die BCA AG alle §-34f-Partner, einen klar strukturierten und verständlichen Prüfungsprozess zu durch- laufen und ermöglicht so, die Prüfungsleistung zu einem vernünftigen Preis zu erhalten“, sagt Dr. Ulbricht. Das bedeutet: Selbst wenn der BCA-Partner auch über andere Dienstleister, Plattformen oder Direktanbindungen Anteile in Investmentvermögen berät und vermittelt, kann er trotzdem den von der BCA begleiteten Prüfungsprozess durchlaufen. Autor: BCA Quelle: © Artur Marciniec - Fotolia.com wmd-brokerchannel.de NACHRICHTEN | Vertriebserfolg 2014 Versicherungsgruppe die Bayerische übernimmt Mehrheit an der compexx Finanz AG Geschäftsmodell der Compexx bleibt vollständig erhalten D D Die Versicherungsgruppe die Bayerische übernimmt von der Aragon AG, Wiesbaden, 57,4 Prozent der Aktien an der compexx Finanz AG. Weitere Anteile erwirbt die Bayerische vom Compexx-Management, damit hält die Versicherungsgruppe insgesamt 75 Prozent der Aktien. Compexx mit Sitz in Regensburg ist ein bundesweit tätiger Finanzdienstleister mit dem Schwerpunkt auf nachhaltiger Beratung mit über 30 Standorten und mehr als 50000 Kunden. "Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit der Bayerischen", sagt Compexx-Vorstandsvorsitzender Jochen Schramm. "Die mittelständische Versicherungsgruppe verfügt über eine ausgezeichnete Organisation, innovative Produkte und exzellenten Service." "Das er- folgreich etablierte Geschäftsmodell der Compexx bleibt vollständig erhalten, das Unternehmen wird weiterhin selbstständig am Markt agieren", sagt Martin Gräfer, Vorstand Vertrieb und Service der Bayerischen. "Wir erwarten uns von dieser Beteiligung weitere Impulse auf dem Feld der persönlichen Beratung." Autor: dieBayerische OVB zeigt Stärke in Europa Wachstum bei Kunden, Finanzvermittlern und Neuverträgen Der europäische Finanzdienstleister OVB konnte seinen Gesamtumsatz im ersten Halbjahr 2014 um 2,3 Prozent auf 103,7 Mio. Euro steigern. Nach einer im ersten Quartal 2014 erwartet verhaltenen Entwicklung legte der Umsatz des Konzerns im Vergleich der zweiten Quartale 2014 zu 2013 kräftig um rund 16 Prozent zu. Trotz dieser Erfolge sorgt sich Michael Rentmeister, CEO der OVB Holding AG, um die private Altersvorsorge in Europa: „Wir erleben derzeit, dass eine emotional gefärbte Diskussion um Lebensversicherungen und Vergütungsmodelle für Finanzvermittler wmd-brokerchannel.de die Schlagzeilen beherrscht. Und dies, obwohl klar und auch bei Kunden weitgehend akzeptiert ist, dass gute Beratung ihren Preis hat. Viel wichtiger wäre es also, die verheerenden Wirkungen der gezielten Niedrigzinspolitik auf die Altersvorsorge an den Pranger zu stellen: Sie kommt tatsächlich einer Enteignung der Vorsorgesparer gleich und beeinträchtigt das Bewusstsein der Menschen für dringend notwendige Eigenvorsorge erheblich. Denjenigen, die hier zu falschen Schlüssen kommen, droht ein hoher Preis: Armut im Alter.“ Dass der Bedarf nach themenübergreifender Be- ratung in Finanz- und Vorsorgefragen vorhanden ist, zeigt sich bei OVB am erreichten Wachstum bei Kunden, Beratern sowie der Zahl der vermittelten Neuverträge: Der OVB Konzern konnte seine Kundenbasis in Europa seit Jahresmitte 2013 auf aktuell 3,14 Mio. Kunden ausbauen. Die Zahl der abgeschlossenen Neuverträge nahm im Vorjahresvergleich um 5,7 Prozent auf 247.349 Verträge zu. Die Zahl der hauptberuflich für OVB tätigen Finanzberater stieg in den vergangenen zwölf Monaten um 3,5 Prozent auf 5.134. „Wir sehen hier sehr deutlich, wie entscheidend es 81 Vertriebserfolg 2014 | NACHRICHTEN ist, die im Jahr 2012 gestarteten strategischen Kernmaßnahmen auf unserem Weg zum führenden Systemvertrieb in Europa weiter konsequent voranzutreiben. Maßnahmen wie BOOST (Best of OVB Success Teams), mit denen OVB erfolgreiches Unternehmertum in Europa durch transparente und unternehmensweit multiplizierbare „Best-of-Ansätze“ unterstützt, zeigen nun nachhal- tig Wirkung und stärken uns im Neugeschäft in anspruchsvollem Umfeld“, kommentiert Rentmeister die positive Entwicklung der operativen Kennzahlen des Konzerns. Der OVB Konzern verzeichnete im ersten Halbjahr 2014 eine sehr positive Umsatzentwicklung in Spanien, Ungarn, Polen, Italien und der Schweiz. Das Geschäft in Deutschland verlief stabil. Autor: OVB Holding Quelle: © meshmerize - Fotolia.com GLOBAL-FINANZ AG startet mit Erfolg ins Jahr 2014 Wachstum: Bonner Allfinanz-Dienstleister gegen den Trend erfolgreich D Die GLOBAL-FINANZ AG, einer der Top Ten Allfinanz-Dienstleister in Deutschland, konnte entgegen dem Trend in den ersten 5 Monaten ein Umsatzplus von 11,5 Prozent verzeichnen. Trotz der eher zurückhaltenden Branchenstimmung konnte die GLOBAL-FINANZ AG ihren Erfolgskurs im 35. Unternehmensjahr auf beeindruckende Art und Weise fortsetzen. Zum überzeugenden Umsatzplus von 11,5 Prozent trugen vor allem die Bereiche Sachversicherungen, Krankenversicherungen, Baufinanzierungen und die Vermittlung von Investmentfonds bei. Auch das derzeit viel diskutierte Lebensversicherungsgeschäft konnte annähernd auf Vorjahresniveau gehalten werden. Mit ausschlaggebend für den wachsenden Erfolg des Bonner Allfinanz- Dienstleisters ist seine Strategie der ganzheitlichen Finanzplanung, die sich, basierend auf einer neutralen, banken- und versicherungskonzernunabhängigen Kundenbedarfsanalyse, gerade auch in unruhigen Zeiten und unter schwierigen Rahmenbedingungen besonders auszahlt. Auch die Rekrutierung neuer Vertriebspartner trug zum Erfolg der GLOBAL-FINANZ bei. So konnte deren Anzahl auch im neuen Geschäftsjahr weiter ausgebaut werden. Autor: Global-Finanz Quelle: © Tanusha - Fotolia.com 82 wmd-brokerchannel.de NACHRICHTEN | Vertriebserfolg 2014 Allianz Beratungs- und Vertriebs-AG: Vorstandsressorts neu geordnet A Andreas Kanning, 49, ist zum 1. September 2014 in den Vorstand der Allianz Beratungsund Vertriebs-AG (ABV) berufen worden. Er leitet derzeit den Ressortbereich "Personal-Service und Interne Dienste" der Allianz Deutschland AG. "Mit Andreas Kanning hat die ABV einen Vorstand mit langjähriger Vertriebserfahrung und hervorragender Expertise gewonnen", sagt Joachim Müller, 42, Vorstandsvorsitzender der ABV. Kanning startete seine Laufbahn bei der Allianz im Jahr 1995 und war seitdem langjährig als Vertriebsbereichsleiter, Geschäftsstellenleiter und Vertriebsdirektor sehr erfolgreich im Vertrieb tätig. Zum gleichen Termin legt die ABV ihre Vorstandsressorts "Strategie, Spezialisten- und Vertriebsmanagement" und "Spezial- / Bankenvertrieb und Personal" zusammen. Verantwortlicher für das neue Ressort "Spezialisten- / Vertriebsmanagement und Spezial- / Bankenvertrieb" wird Jens Grote, 43, der derzeit noch das Ressort "Vertrieb Nord" leitet. Hans-Peter Wolf, 53, derzeit verantwortlich für das Ressort "Spezial- / Bankenvertrieb und Personal" der ABV, übernimmt zum 1. September 2014 den Ressortbereich „Personal-Service und Interne Dienste“ in der Allianz Deutschland AG. Generali Versicherungen stärkt Vertriebe: Gründung einer Vertriebsgesellschaft geplant D Die Vorstände der Generali Deutschland Holding, Köln, und der Generali Versicherungen, München, wollen die Vertriebe des Münchener Versicherers in einer Vertriebsgesellschaft zusammenführen. Hierzu ist geplant, eine Vertriebsgesellschaft unter dem Markendach der Generali zu gründen. Die Vertriebsmarke Volksfürsorge wird zugunsten einer klaren Fokussierung auf die Marke Generali abgelöst. „Das anhaltende Niedrigzinsumfeld, die wachsenden Regulierungsanforderungen sowie zunehmend preissensiblere Kunden erhöhen seit längerem den Veränderungsdruck auf die gesamte Versichewmd-brokerchannel.de rungsbranche“, so Dietmar Meister, Vorstandsvorsitzender der Generali Deutschland Holding. „Konzerne und Unternehmen wie die Generali Versicherungen, die gut am Markt positioniert sind, müssen bereits heute die organisatorische Aufstellung für die Marktanforderungen von morgen vorwegnehmen, um ihre Spitzenposition erfolgreich im Wettbewerb zu verteidigen.“ Ziel ist es, ab 2015 die beiden Stammorganisationen der Generali Versicherungen - den Generali Exklusivvertrieb (Ausschließlichkeitsvertreter nach §84 HGB) und die Volksfürsorge AG (angestellte Versicherungsvertreter nach §59 Quelle: © bluedesign - Fotolia.com HGB) - sowie die unabhängigen Vertriebe (Makler-, Banken- und Finanzenvertrieb) in der neuen Vertriebsorganisation zusammenzuführen. Autor: Generali Deutschland 83 Vertriebserfolg 2014 | NACHRICHTEN InterVisio live: Neuer Zuschauerrekord aufgestellt Thema Nachfolgeregelung für Makler: So plant man richtig!, verfolgen rund 1100 Makler A Am 24.06.2014 fand eine Diskussionsrunde via Live-Web-TV zum Thema „Nachfolgeregelung für Makler: So plant man richtig!“ statt. Rund 1.100 Makler und Mehrfachvertreter hatten sich zu der Sendung angemeldet, um von ihrem Schreibtisch aus den Statements, Ratschlägen und Tipps einer hochkarätigen ExpertenRunde aufmerksam zu folgen und sich interaktiv an der lebhaften Diskussion zu beteiligen. Die InterRisk hat mit dieser Live-Sendung im Rahmen ihrer InterVisio live-Reihe einen neuen Zuschauerrekord aufgestellt. Die Sendung wurde aufgezeichnet und ist für registrierte Vermittler und Interessenten der InterRisk im Partnerbereich aufrufbar. Mit Einführung der Online-Live-Sendungen „InterVisio live“ im Jahr 2010 hat die InterRisk als erstes Unternehmen der Branche einen neuen Weg der Kommunikation und Information eingeschlagen und damit den überaus erfolgreichen Wechsel von der Roadshow hin zum interaktiven Web-TV einge- leitet. Seither werden regelmäßig Sendungen angeboten, die von den Vertriebspartnern und Interessenten des Wiesbadener Versicherers intensiv genutzt werden. Keine langen Anfahrtswege, keine Staus, kein Parkplatzsuchen – die Vorteile für die neue Schulungsmöglichkeit liegen auf der Hand. Ausgestrahlt werden die Live-Sendungen aus dem unternehmenseigenen Online-TV-Studio der InterRisk in Wiesbaden. Autor: InterRisk Pflegekosten der Eltern in die Finanzplanung unbedingt mit einbeziehen S FPBS: Aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs beachten "Sandwich-Generation“ wird eine bestimmte Bevölkerungsgruppe hierzulande neudeutsch genannt, die es vor allem aus finanzieller Sicht nicht leicht hat. Denn gemeint sind die Personen mittleren Alters, die einerseits für ihre Kinder sorgen und andererseits für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe gilt das auch in Fällen, 84 wenn der Kontakt längst abgebrochen ist. „Die Entscheidung der Karlsruher Richter macht einmal mehr klar, dass jeder das Pflegerisiko der Eltern in seine Finanzplanung einbeziehen muss. Und das möglichst frühzeitig“, sagt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Wichtige Unterstützung leisten die vom FPSB Deutschland zertifizierten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER (CFP®Zertifikatsträger). Im aktuellen Fall hatte ein Sohn vor dem BGH geklagt, weil er für die Pflege seines Vaters nicht zahlen wollte. Der Kontakt sei bereits seit längerem völlig abgerissen gewesen, der Vater habe ihn zudem enterbt, so die Begründung. Doch die Richter in Karlsruhe entschieden, dass der Sohn trotzdem für die Pflegekowmd-brokerchannel.de NACHRICHTEN | Vertriebserfolg 2014 sten aufkommen müsse (Az. XII ZB 607/12). Der einseitige Kontaktabbruch alleine reiche nicht aus. „Kinder müssen für ihre Eltern die Pflegekosten übernehmen“, verdeutlicht Prof. Tilmes. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt dies in Paragraf 1601: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“, heißt es dort. Und das kann ins Geld gehen. „Viele Bürger sind sich dessen aber nicht bewusst. Dieser Unwissenheit begegnen wir häufig in unserem Beratungsalltag“, sagt Prof. Tilmes, der neben seiner Vorstandstätigkeit auch Inhaber des Stiftungslehrstuhls für Private Finance & Wealth Management an der EBS Business School, Wiesbaden ist. Hinzu kommt: Kinder können nicht nur - wie nun vom Bundesgerichtshof festgestellt für die Pflegekosten ungeliebter Eltern haftbar gemacht werden. Liegen sie als Eltern wiederum mit ihren Kindern im Clinch, können diese ebenfalls gerichtlich Zah- Quelle: © tycoon101 - Fotolia.com lungen einklagen - was häufig genug geschieht, etwa wenn Vater und Mutter ihrem Nachwuchs die erste Ausbildung oder das Studium finanzieren müssen. „Der Begriff Sandwich-Generation ist also durchaus treffend“, sagt Tilmes: Denn der Zahlungsdruck kommt von zwei Seiten: Es überfordert nicht selten die mittlere Generation, wenn sie nicht nur die Erziehungs- und Ausbildungskosten für die eigenen Kinder, sondern auch noch die Pflegekosten für die Eltern tragen soll. „Eine ganzheitlich Finanzplanung, die diese potenziellen Verpflichtungen mit berücksichtigt, ist deshalb unbedingt erforderlich“, sagt der FPSB-Vorstand. Zumal die Zahl der Pflegebedürftigen hierzulande weiter zunehmen wird. Wurden 2005 noch 2,1 Millionen gezählt, waren es fünf Jahre später schon 2,4 Millionen. Das Bundesamt für Statistik rechnet für 2020 bereits mit 2,9 Millionen Pflegebedürftigen, für 2030 sogar mit 3,4 Millionen. Tilmes rät dringend dazu, das Thema Pflegekosten schnellstmöglich in Angriff zu nehmen und dazu die Hilfe qualifizierter Finanzfachleute zu suchen. Gerade die CFP®Zertifikatsträger können die möglichen Unterhaltspflichten für Kinder und Eltern berechnen und organisatorisch begleiten. Autor: FPSB germanBroker.net AG weiter auf Wachstumskurs I Zahl der angeschlossenen Partner weiter gesteigert In einem schwierigen Marktumfeld konnte die germanBroker. net AG trotz rückläufiger Umsätze die Erlöse über Plan steigern und blieb somit auch in 2013 auf einem stabilen Wachstumskurs, voraussichtlich erneut deutlich über dem Durchschnitt des Poolmarktes. Die germanBroker. net AG konnte besonders in den Sparten Privat/Sach und Gewerbe Wachstum verzeichnen. Im Vergleich zum Gesamtmarkt gibt wmd-brokerchannel.de es sogar deutliche Zuwächse (Privat/Sach +18,3 Prozent, Gewerbe +25,2 Prozent). Im Personenver sicherungsgeschäf t hat besonders das BU- und KVGeschäft die Erwartungen nicht erfüllt. Im Vergleich zum Vorjahr und den Planzahlen ist ein Rückgang zu erkennen. Einzig das LVGeschäft bewegte sich im Wesentlichen auf dem Niveau des Vorjahres und konnte sogar leicht verbessert werden. Die Zahl der angeschlossenen Partner konnte von 276 in 2012 auf nunmehr 308 in 2013 gesteigert werden. Der gesamte Maklerpoolmarkt steht vor einer Neuorientierung, da das Personenversicherungsgeschäft als Wachstumstreiber wegfällt. Dennoch ist der Vorstand optimistisch, die Gesellschaft weiterhin auf einem stabilen Wachstumspfad halten zu können. Autor: germanBroker.net 85 Die Online-Plattform für Vermittler: null Kosten, maximaler Nutzen Gesetzliche Krankenkassen Der Türöffner beim für den Kunden Vertrieb: www.makleraktiv.de makleraktiv.de Ein Service von gesetzlichekrankenkassen.de Ein Service von gesetzlichekrankenkassen.de Mitgliedschaften Leistungs- Kassenvergleich check Binden Sie sich an: Tel. 06109 - 50560 · Fax 06109 - 505629 · E-Mail: [email protected]