Schriftliche Anfrage Antwort
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Schriftliche Anfrage Antwort
Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/17496 31.07.2013 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Gote BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24.05.2013 Modellbau im Bezirkskrankenhaus Straubing Medienberichten zufolge wurde dem sich im Maßregelvoll zug des BKH Straubing befindenden Roland S., der für die Firma Sapor als Modellbauer tätig war, eine Vorzugsbehand lung zuteil. Die Sozialministerin Christine Haderthauer und ihr Ehemann, der Landgerichtsarzt Dr. Hubert Haderthauer, waren an Sapor beteiligt. Umstände und Vertragsgrundlagen der Modellbautätigkeiten des Roland S. sind unklar. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Trifft es zu, dass im Bezirksklinikum Straubing ein Team von 10 bis 14 Personen 6 Stunden am Tag damit beschäftigt war/ist, Automodelle für die Firma Sapor herzustellen? 1.2 Trifft es zu, dass Roland S. die Modellbauabteilung lei tet bzw. eine leitende Funktion einnimmt? 1.3 Besteht ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Be zirksklinikum Straubing und der Firma Sapor? 2.1 Ist der Vertrag zwischen Sapor und dem Klinikum bzw. sind die Modellbauarbeiten für Sapor von der Regie rung von Niederbayern geprüft worden? 2.2 Trifft es zu, dass Dr. Hubert Haderthauer Zugang zu Roland S. im BKH Straubing hatte, obwohl er dort nicht beruflich tätig war und nicht in einem Betreuungs verhältnis zu S. stand? 2.3 Auf welcher rechtlichen Grundlage und zu welchem Zweck wurde dieser Zugang gewährt? 3.1 Gab es seitens der Klinik bzw. von Mitarbeiterseite Be schwerden/kritische Nachfragen zu der Tatsache, dass Dr. Haderthauer Zugang zu S. erhielt? 3.2 Welche Ebenen bzw. behördlichen Stellen befassten sich wie mit derartigen Beschwerden? 4.1 Trifft es zu, dass Roland S. wiederholt Freigang ge währt wurde und diese Erlaubnis im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die Firma Sapor zu Recherche zwecken und Museumsbesuchen erteilt wurde? 4.2 Zu welchen Terminen wurde Roland S. Freigang ge währt und mit welcher Begründung? 4.3 Von wem wurde Roland S. auf diesen Unternehmungen jeweils begleitet? 5.1Hat die Staatsregierung Kenntnis über persönliche Treffen zwischen Dr. Hubert Haderthauer und Roland S.? 5.2 Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde Roland S. ein Generalschlüssel für die Fenster des Krankenhauses sowie das Büro der Arbeitstherapiegruppe zur Verfü gung gestellt? 5.3 Trifft es zu, dass Postsendungen für Roland S. von der üblichen Sicherheitskontrolle ausgenommen waren? 6.1 Auf welcher rechtlichen Grundlage bzw. auf wessen Veranlassung hin wurde dies so gehandhabt? 6.2 Zu welchen Zeiten und in welcher Funktion betreute Herr Dr. Hubert Haderthauer Roland S.? 6.3 Durch welche Maßnahmen wurde die Sicherheit der Modellbauwerkstatt sichergestellt? 7.1 Zu welchen Zeiten und in welchem Ausmaß war Chris tine Haderthauer an Sapor beteiligt? 7.2 Gab es eine Genehmigung für die Nebentätigkeit von Christine Haderthauer bei Sapor? 8. Wie bewertet die Staatsregierung den Sachverhalt, dass ein Mediziner, der beim Freistaat Bayern angestellt und mit einer prominenten CSU-Politikerin verheiratet ist, mit Produkten, die innerhalb des Maßregelvollzugs in einer forensischen Abteilung eines Bezirksklinikums hergestellt werden, eine private Gewinnerzielungsab sicht verbindet? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.06.2013 Vorbemerkung: Nach Kenntnis der Staatsregierung war der derzeit im Be zirkskrankenhaus Straubing untergebrachte Roland S. zu keiner Zeit für die SAPOR Modelltechnik als Modellbauer tätig. Richtig ist, dass Herr S. in der Arbeitstherapie Modell bau im Bezirkskrankenhaus Straubing zum Zwecke der The rapie beschäftigt ist. Zu 1.1: Das Bezirkskrankenhaus Straubing betont, dass die Arbeits therapie Modellbau aufgrund der anspruchsvollen Tätigkeit seit vielen Jahren eine Bereicherung des therapeutischen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Spektrums des Bezirkskrankenhauses Straubing darstellt. Wegen ihrer Gefährlichkeit befinden sich die untergebrach ten Personen im Bezirkskrankenhaus Straubing über viele Jahre, so dass es zum Erhalt von deren Arbeitsfähigkeit auch sinnvoll erscheint, geeigneten Personen auch komplexere Arbeiten anzubieten. Dem Bezirkskrankenhaus ist es – trotz aller Bemühungen – bisher nicht gelungen, weitere Auftrag geber zur Vergabe ähnlich komplexer, anspruchsvoller Auf träge zu gewinnen. Nach Angabe des Bezirkskrankenhauses Straubing stellt die dortige Arbeitstherapie Modellbau eine von den unter gebrachten Personen sehr geschätzte und anspruchsvolle Therapie dar, die seit vielen Jahren zur therapeutischen För derung der untergebrachten Personen durchgeführt wird. Es wurde und wird dort eine wechselnde Zahl von unterge brachten Personen beschäftigt; aktuell handelt es sich um drei Personen. Zu 1.2: Nein. Die Leitung der Arbeitstherapie Modellbau obliegt nach Auskunft des Bezirkskrankenhauses Straubing aus schließlich Mitarbeitern des Bezirkskrankenhauses Strau bing. Zu 1.3: Nach Auskunft des Bezirkskrankenhauses Straubing, ja. Zu 2.1: Der Vertrag zwischen dem Bezirkskrankenhaus Straubing und SAPOR Modelltechnik wurde vom örtlichen Rech nungsprüfungsamt des Bezirks Niederbayern geprüft. Der Regierung von Niederbayern obliegt hier keine Zuständig keit. Zu 2.2: Nach Art. 15, 28 Abs. 1 Bayerisches Unterbringungsgesetz – UnterbrG steht den im Maßregelvollzug untergebrachten Personen grundsätzlich ein Recht auf den Empfang von Be such zu. Nach Angaben des Bezirkskrankenhauses Strau bing müssen Besuche von den untergebrachten Personen beantragt und von den zuständigen Therapeuten genehmigt werden. Besuchsanträge über Besuche des Herrn Dr. Hadert hauer bei Herrn S. liegen laut der Dokumentation des Be zirkskrankenhauses Straubing nicht vor. Das Bezirkskran kenhaus Straubing kann nicht ausschließen, dass Personen der SAPOR Modelltechnik und hiermit gegebenenfalls auch Herr Dr. Haderthauer im Rahmen einer Auftragserteilung an die Arbeitstherapie Modellbau in Anwesenheit und unter Aufsicht von den Arbeitstherapeuten Kontakt zu Herrn S. hatten. Zu 2.3: Im Rahmen von Geschäftsbeziehungen des Bezirkskranken hauses können und müssen Kontaktaufnahmen von Auftrag gebern, die Aufträge an die Beschäftigungs- und Arbeitsthe rapie im Maßregelvollzug vergeben, mit den hierfür in den Maßregelvollzugseinrichtungen verantwortlichen Mitarbei terinnen und Mitarbeitern erfolgen. Die Auftraggeber kön nen auch ein berechtigtes Interesse an den Produktions- und Arbeitsbedingungen in den jeweiligen Beschäftigungs- und Drucksache 16/17496 Arbeitstherapien haben, soweit ihre betrieblichen Belange betroffen sein können. Einer gesetzlichen Grundlage, damit dieses Informationsbedürfnis erfüllt werden kann, bedarf es nicht. Sollten Kontakte zwischen Herrn S. und Personen der SAPOR Modelltechnik stattgefunden haben, so dürfte dies nach Angabe des Bezirkskrankenhauses Straubing aus schließlich zur differenzierten Darlegung der speziellen Auf tragswünsche der SAPOR Modelltechnik erfolgt sein. Zu 3.1: Weder an die Klinikleitung des Bezirkskrankenhauses Straubing noch an das Staatsministerium für Arbeit und So zialordnung, Familie und Frauen als Fachaufsicht über den Maßregelvollzug in Bayern wurden solche Beschwerden herangetragen. Zu 3.2: Entfällt (vgl. Antwort zu 3.1). Zu 4.1: Aufgrund der Konzeption des Bezirkskrankenhauses Straubing dürfen den dort untergebrachten Personen keine Vollzugslockerungen gewährt werden. Nach Angabe des Bezirkskrankenhauses Straubing erhielt aufgrund dieser Vorgabe auch Herr S. keinen Freigang. Zu 4.2: Entfällt (vgl. Antwort zu 4.1). Zu 4.3: Entfällt (vgl. Antwort zu 4.1). Zu 5.1: Nein. Zu 5.2: Nach Angabe des Bezirkskrankenhauses Straubing wurde Herrn S. kein (General-)Schlüssel für die Fenster des Kran kenhauses oder das Büro der Arbeitstherapiegruppe ausge händigt. Zu 5.3: Nach Angabe des Bezirkskrankenhauses Straubing, nein. Zu 6.1: Entfällt (vgl. Antwort zu 5.3). Zu 6.2: Nach Angabe des Bezirkskrankenhauses Straubing besteht und bestand weder ein Betreuungsverhältnis zwischen den genannten Personen noch erfolgten private Besuche. Zu 6.3: Nach Angabe des Bezirkskrankenhauses Straubing wird die Sicherheit in der Arbeitstherapie Modellbau durch Kontrol len des Sicherheitsdienstes und durch die Aufsicht der Ar beits- und Beschäftigungstherapeuten sichergestellt. Drucksache 16/17496 Bayerischer Landtag · 16. Wahlperiode Zu 7.1: Frau Staatsministerin Christine Haderthauer war zum Zeit punkt ihrer Ernennung zur Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Herbst 2008 bereits seit etwa fünf Jahren nicht mehr Teilhaberin an SAPOR Mo delltechnik. Fragen hinsichtlich einer Beteiligung von Frau Christine Haderthauer an SAPOR Modelltechnik vor ihrer Berufung ins Kabinett betreffen deren privaten Schutzbe reich. Die Anfrage betrifft insoweit nicht Angelegenheiten, für die die Staatsregierung unmittelbar oder mittelbar ver antwortlich ist. Zu 7.2: Siehe Antwort zu 7.1. Zu 8.: Für den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Siche rung nach § 61 Nr. 1 und 2 Strafgesetzbuch (StGB), also Seite 3 den Maßregelvollzug, sind in Bayern die Bezirke oder de ren Unternehmen zuständig (Art. 95 Abs. 1 Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze – AGSG). Sie tragen für den gesetzesmäßigen Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung die Verantwortung. Sie entscheiden also in eigener Zuständigkeit und Verantwortung über die Ausge staltung und Durchführung des Maßregelvollzugs und haben dabei die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Dies gilt auch für die Annahme und Vergabe von Aufträgen im Rahmen der Beschäftigungs- und Arbeitstherapie. Dabei haben sie insbesondere den gesetzlichen Auftrag der Besserung und Sicherung zu beachten. Zudem haben sie darauf zu achten, dass dabei weder ein Interessenkonflikt aufseiten der Maß regelvollzugseinrichtung noch beim Auftraggeber besteht. Das Verhalten des Bezirks Niederbayern ist fachaufsichtlich nicht zu beanstanden.