Das Krankenversicherungssystem in Frankreich
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Das Krankenversicherungssystem in Frankreich
DAS KRANKENVERSICHERUNGSSYSTEM IN FRANKREICH Staatliche Krankenversicherung nach dem Solidaritätsprinzip Jeder Bürger mit Wohnsitz in Frankreich erhält Versicherungsschutz – unabhängig von Alter, Einkommen und Gesundheitszustand. Es bestehen mehrere Formen (für Angestellte, Selbstständige etc.) Kostenerstattungssystem Der Arzt stellt für die Behandlung eine Rechnung aus, welche der Patient zunächst aus eigenen Mitteln begleicht und im Anschluss seiner zuständigen CPAM (Caisse Primaire Assurance Maladie – staatliche Krankenversicherung) zur Erstattung einreicht. Notwendig ist die Vorlage der „Carte Vitale“, wonach die meisten Ärzte auf digitalem Weg direkt mit der Kasse abrechnen. Die Erstattung muss innerhalb von 5 Tagen geschehen. ACHTUNG: Die „Carte Vitale“ ist kein Zahlungsmittel. Jeder Arzt hat die Möglichkeit das System des „tiers payant“ anzuwenden. Dabei rechnet er direkt mit dem Krankenversicherer ab. Der Patient erhält vom Versicherer nur noch eine Abrechnung mit der Kostenbeteiligung. Behandlungskosten Nicht-Bedürftige: 70 % der Behandlungskosten (ohne Honorarüberschreitung) übernimmt die zuständige CPAM (90 % im Raum Elsass-Moselle). Zusatzkosten für den Patienten (im Jahr nicht mehr als 50 €): 0,50 € pro Medikamentenpackung, 2 € pro Krankentransport, 1 € pro Behandlung, 18 € pro Krankenhaustag. Bedürftige: (mindestens 3 Monate wohnhaft in Frankreich) 100%-ige Erstattung. Sie werden auf Antrag bei der CMU (Couverture maladie universelle) versichert und müssen keine Vorauszahlungen leisten. 30 % der Behandlungskosten (bzw. 10 % ElsassMoselle) sind vom Patienten selbst zu tragen. Außerdem muss er sich anteilig an den Kosten für Medikamente beteiligen „Mutuelle“ - Zusatzversicherung Ca. 87 % der Versicherten besitzen daher eine Zusatzversicherung (mutuelle), welche ggf. den Eigenanteil an den Kosten übernimmt. Die Couverture maladie universelle complémentaire sichert die vollständige Kostenübernahme von Leistungen für diejenigen ab, die sich keine Zusatzversicherung leisten können. Die Finanzierung des Systems erfolgt hauptsächlich über die Abgaben auf Lohn und Gehalt (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil), öffentliche Mittel, die allgemeine Sozialsteuer (CSG), Steuern aus Kapital und Vermögen etc. Die CMU finanziert sich aus Haushaltsmitteln sowie aus einem Teil der Alkohol- und Tabaksteuern. © 2011 Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. Alle Angaben ohne Gewähr