97-131 Datum der Bekanntgabe: 05.06.1997

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97-131 Datum der Bekanntgabe: 05.06.1997
Lufttüchtigkeitsanweisung
LTA-Nr.: 97-131
Luftfahrt-Bundesamt
Datum der Bekanntgabe: 05.06.1997
Muster: Air Liquide
Smoke Hood Type 15-40F
AD der ausländischen Behörde:
DGAC CdN 97-088(AB)R1 vom 26.03.1997
Geräte-Nr.:
-ohne-
Technische Mitteilungen des Herstellers:
Air Liquide Alert Service Letter Nø 25-001 Revision 1
vom 10.03.1997
Betroffenes Luftfahrtgerät:
Air Liquide
Smoke Hood Type 15-40F
- Baureihen:
Type 15-40F
- Werk-Nrn.:
8141
8283
8359
8389
8413
8473
8474
8475
8477
8524
8569
8570
8656
8657
8682
8744 9003
8801 9007
8840 9254
8841
8842
Hinweis: Alle Rauchschutzmasken mit der Kennzeichnung 'R1' neben der Werk- bzw.
Seriennummer sind von dieser LTA nicht betroffen.
Betrifft:
Rauchschutzmaske, Visier (smoke hood, visor, ATA-Kap. 25-60-00) Beschlagen der Visiere nach dem
Öffnen des Vacuumanschlusses ggf. kann durch das Beschlagen der Visiere eine erhebliche
Sichtbehinderung beim Tragen der Rauchschutzmaske eintreten.
Maßnahmen:
Im Rahmen dieser LTA sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
1. Kontaktaufnahme mit dem Hersteller der Rauchschutzmaske. Der
Instruktionen für notwendige Sofortmaßnahmen erteilen.
Hersteller wird dann weitere
Kontaktadresse des Herstellers:
Air Liquide / DTA
BP 15
F-38360 Sassenage (France)
Tel: 33 (0) 4.76.43.60.60
Fax: 33 (0) 4.76.43.60.98
Telex: ALSAS 320825F
Email: richard.zapata air liquide.com
2. Austausch der betroffenen Rauchschutzmasken.
3. Die Installation von betroffenen Rauchschutzmasken in
Luftfahrzeuge ist nicht gestattet.
Fristen:
Für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen sind folgende Fristen festgelegt worden:
1. Innerhalb der nächsten 15 Kalendertage.
2. Innerhalb der nächsten 6 Monate.
3. Mit sofortiger Wirkung.
Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen
nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der
Aktenzeichen: (12)I141-502.1/97-131
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Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es
erforderlich die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder
zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Lilienthalplatz 6, 38108 Braunschweig einzulegen.
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