97-131 Datum der Bekanntgabe: 05.06.1997
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97-131 Datum der Bekanntgabe: 05.06.1997
Lufttüchtigkeitsanweisung LTA-Nr.: 97-131 Luftfahrt-Bundesamt Datum der Bekanntgabe: 05.06.1997 Muster: Air Liquide Smoke Hood Type 15-40F AD der ausländischen Behörde: DGAC CdN 97-088(AB)R1 vom 26.03.1997 Geräte-Nr.: -ohne- Technische Mitteilungen des Herstellers: Air Liquide Alert Service Letter Nø 25-001 Revision 1 vom 10.03.1997 Betroffenes Luftfahrtgerät: Air Liquide Smoke Hood Type 15-40F - Baureihen: Type 15-40F - Werk-Nrn.: 8141 8283 8359 8389 8413 8473 8474 8475 8477 8524 8569 8570 8656 8657 8682 8744 9003 8801 9007 8840 9254 8841 8842 Hinweis: Alle Rauchschutzmasken mit der Kennzeichnung 'R1' neben der Werk- bzw. Seriennummer sind von dieser LTA nicht betroffen. Betrifft: Rauchschutzmaske, Visier (smoke hood, visor, ATA-Kap. 25-60-00) Beschlagen der Visiere nach dem Öffnen des Vacuumanschlusses ggf. kann durch das Beschlagen der Visiere eine erhebliche Sichtbehinderung beim Tragen der Rauchschutzmaske eintreten. Maßnahmen: Im Rahmen dieser LTA sind folgende Maßnahmen vorgesehen: 1. Kontaktaufnahme mit dem Hersteller der Rauchschutzmaske. Der Instruktionen für notwendige Sofortmaßnahmen erteilen. Hersteller wird dann weitere Kontaktadresse des Herstellers: Air Liquide / DTA BP 15 F-38360 Sassenage (France) Tel: 33 (0) 4.76.43.60.60 Fax: 33 (0) 4.76.43.60.98 Telex: ALSAS 320825F Email: richard.zapata air liquide.com 2. Austausch der betroffenen Rauchschutzmasken. 3. Die Installation von betroffenen Rauchschutzmasken in Luftfahrzeuge ist nicht gestattet. Fristen: Für die Durchführung der einzelnen Maßnahmen sind folgende Fristen festgelegt worden: 1. Innerhalb der nächsten 15 Kalendertage. 2. Innerhalb der nächsten 6 Monate. 3. Mit sofortiger Wirkung. Durch die vorgenannten Mängel ist die Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgerätes derart beeinträchtigt, daß es nach Ablauf der genannten Fristen nur in Betrieb genommen werden darf, wenn die angeordneten Maßnahmen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Im Interesse der Aktenzeichen: (12)I141-502.1/97-131 Seite 1 von 2 Sicherheit des Luftverkehrs, das in diesem Fall das Interesse des Adressaten am Aufschub der angeordneten Maßnahmen überwiegt, ist es erforderlich die sofortige Vollziehung dieser LTA anzuordnen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Luftfahrt-Bundesamt, Lilienthalplatz 6, 38108 Braunschweig einzulegen. *** Aktenzeichen: (12)I141-502.1/97-131 Seite 2 von 2