IMPORTANT NOTICE NOT FOR DISTRIBUTION TO ANY U.S.

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IMPORTANT NOTICE NOT FOR DISTRIBUTION TO ANY U.S.
IMPORTANT NOTICE
NOT FOR DISTRIBUTION TO ANY U.S. PERSON OR TO ANY PERSON OR ADDRESS IN THE
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Listing Prospectus and the section of the Listing Prospectus entitled ‘‘Übernahme und Verkauf’’.
Nothing in this electronic transmission constitutes an offer of securities for sale in the United
States or any other jurisdiction where it is unlawful to do so. The securities referred to in the
Listing Prospectus (the ‘‘Securities’’) have not been, and will not be, registered under the U.S.
Securities Act of 1933 (the ‘‘Securities Act’’) and the Securities may not be offered or sold within
the United States or to, or for the account or benefit of, U. S. Persons (as defined in Regulation S
under the Securities Act), except pursuant to an exemption from, or in a transaction not subject
to, the registration requirements of the Securities Act and applicable state or local securities laws.
The Listing Prospectus may not be forwarded or distributed to any other person and may not be
reproduced, in whole or in part, in any manner whatsoever. In particular, it may not be
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3.
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any liability or responsibility whatsoever in respect of any difference between the Listing
Prospectus distributed to you in electronic format and the hard copy version available to you on
request from BNP Paribas or Morgan Stanley.
BÖRSENZULASSUNGSPROSPEKT
E 300.000.000 auf den Namen lautende Trust-Preferred-Wertpapiere ohne nachzahlbare
Ausschüttungsberechtigung
(Liquidationsvorzugsbetrag E 1.000 je Trust-Preferred-Wertpapier)
Deutsche Postbank Funding Trust I,
Wilmington, Bundesstaat Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika
(eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Postbank AG, Bonn, Bundesrepublik Deutschland)
ISIN: DE000A0DEN75; WKN: A0DEN7
Die Trust-Preferred-Wertpapiere ohne nachzahlbare Ausschüttungsberechtigung (Trust Preferred Securities) (die
,,Trust-Preferred-Wertpapiere’’) mit einem Liquidationsvorzugsbetrag von E 1.000 je Trust-Preferred-Wertpapier (der
,,Liquidationsvorzugsbetrag’’) verbriefen bevorzugtes wirtschaftliches Eigentum nach Bruchteilen am Vermögen des
Deutsche Postbank Funding Trust I, einem nach dem Recht des Staates Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika,
errichteten Statutory Trust (der ,,Trust’’). Ein Stammanteil des Trusts wird im Eigentum der Deutsche Postbank AG
(,,Postbank’’) oder einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Postbank stehen. Die Vermögenswerte des
Trusts
bestehen
ausschließlich
aus
den
Class
B-Preferred-Wertpapieren
ohne
nachzahlbare
Ausschüttungsberechtigung (die ,,Class B-Preferred-Wertpapiere’’), die von der Deutsche Postbank Funding LLC I
(die ,,Gesellschaft’’), einer Delaware Limited Liability Company, ausgegeben werden und durch eine nachrangige
Patronatserklärung der Postbank begünstigt sind. Die Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere sind im
Wesentlichen identisch mit denjenigen der Class B-Preferred-Wertpapiere. Die Gesellschaft hat die Erlöse aus dem
Verkauf der Class B-Preferred-Wertpapiere in von der Postbank ausgegebene nachrangige Schuldverschreibungen
investiert.
Die Trust-Preferred-Wertpapiere und die Class B-Preferred-Wertpapiere haben keinen Endfälligkeitstag und sind zu
keiner Zeit nach Wahl ihrer Inhaber kündbar. Der Trust und die Gesellschaft können die Trust-Preferred-Wertpapiere
bzw. die Class B-Preferred-Wertpapiere am 2. Dezember 2010, dem Anfänglichen Einziehungstag (wie nachstehend
definiert) (oder einem nachfolgenden Zahlungstag (wie nachstehend definiert)), außer bei Eintritt von besonderen
Kündigungsfällen in Bezug auf steuerliche Ereignisse oder die Nichtanerkennung als bankaufsichtsrechtliches
Kernkapital, die in diesem Prospekt näher beschrieben sind, einziehen. Nicht nachzahlbare Ausschüttungen (wie
nachstehend definiert) laufen auf den Liquidationsvorzugsbetrag auf (i) vom 2. Dezember 2004 (einschließlich) (der
,,Valutatag’’) bis zum 2. Dezember 2005 (ausschließlich) (der ,,Reset-Tag’’) mit einem festen Satz von 6,00 % p. a.,
nachträglich zahlbar am Reset-Tag, und (ii) für jeden am oder nach dem Reset-Tag beginnenden Zahlungszeitraum
(wie nachstehend definiert) mit dem Referenzsatz (wie nachstehend definiert) zuzüglich einem Satz von 0,025 % p. a.
für diesen Zahlungszeitraum, zahlbar nachträglich halbjährlich am 2. Juni und 2. Dezember eines jeden Jahres,
erstmals am 2. Juni 2006 (jeder zusammen mit dem Reset-Tag, ein ,,Zahlungstag’’); jedoch wird eine Ausschüttung
für keinen Zahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, zu einem Satz von mehr als 8,00 % p. a.
erfolgen. Die Ausschüttungen hängen von bestimmten Bedingungen ab. So muss unter anderem der
Ausschüttungsfähige Gewinn (wie nachstehend definiert) der Postbank für das letzte abgeschlossene
Geschäftsjahr mindestens dem Betrag der Ausschüttungen entsprechen. Siehe ,,Zusammenfassung des Prospekts
– Zusammenfassung der Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere und der Class B-Preferred-Wertpapiere –
Ausschüttungen’’.
Die Trust-Preferred-Wertpapiere werden zunächst durch eine oder mehrere vorläufige Globalurkunde(n) verbrieft. Die
Rechte an dieser vorläufigen Globalurkunde sind frühestens nach dem Ablauf von 40 Tagen nach dem Valutatag
gegen Nachweis, dass die Trust-Preferred-Wertpapiere nicht im wirtschaftlichen Eigentum von U.S. Personen stehen
(certification of non-U.S. beneficial ownership), durch die oder im Namen der Inhaber dieser Rechte in eine oder
mehrere Dauerglobalurkunde(n) umtauschbar. Die Globalurkunden werden bei der Clearstream Banking AG,
Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland (,,Clearstream AG’’) verwahrt.
Die Trust-Preferred-Wertpapiere haben ein ,,A3’’ Rating von Moody’s Investors Service Ltd, ein ,,BBB+’’ Rating von
Standard and Poor’s, a division of The McGraw-Hill Companies, Inc., und ein ,,A-’’ Rating von Fitch Ratings Ltd.
erhalten. Ein Rating stellt keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder für das Halten von Wertpapieren dar und kann
von der betreffenden Ratingagentur jederzeit geändert, ausgesetzt oder widerrufen werden.
Eine Anlage in die Trust-Preferred-Wertpapiere ist mit bestimmten Risiken verbunden. Siehe ,,Risikofaktoren’’, die
auf Seite 32 beginnen, bezüglich bestimmter Risiken, die von potenziellen Anlegern berücksichtigt werden sollten.
Die Trust-Preferred-Wertpapiere wurden zum amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum
amtlichen Handel an der Euronext Amsterdam N.V.’s Stock Market (,,Euronext Amsterdam’’) zugelassen.
Ausgabepreis: 100 % (entspricht E 1.000 je Trust-Preferred-Wertpapier)
DIE WERTPAPIERE WURDEN UND WERDEN NICHT GEMÄSS DEM U.S. SECURITIES ACT VON 1933 IN SEINER
JEWEILS GÜLTIGEN FASSUNG (DER ,,SECURITIES ACT’’) REGISTRIERT UND WERDEN NUR AUSSERHALB DER
VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA AN NICHT-U.S.-PERSONEN IN OFFSHORE-GESCHÄFTEN GEMÄSS
REGULATION S DES SECURITIES ACT (,,REGULATION S’’) ANGEBOTEN UND VERKAUFT.
Lead Manager und Joint Bookrunners
BNP Paribas
Structuring Advisor
Dieser Börsenzulassungsprospekt datiert vom 3. Dezember 2004.
Morgan Stanley
INHALTSVERZEICHNIS
Definitionen...................................................................................................................................
Allgemeine Informationen...........................................................................................................
Zukunftsgerichtete Aussagen ......................................................................................................
Zusammenfassung des Prospekts ..............................................................................................
Risikofaktoren ...............................................................................................................................
Kapitalisierung der Gesellschaft und des Trusts .......................................................................
Deutsche Postbank Funding Trust I............................................................................................
Deutsche Postbank Funding LLC I ..............................................................................................
Verwendung der Erlöse ...............................................................................................................
Ausschüttungsfähiger Gewinn der Postbank.............................................................................
Beschreibung der Trust-Wertpapiere..........................................................................................
Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere ............................................................................
Beschreibung der Nachrangigen Patronatserklärung ...............................................................
Beschreibung der Anfänglichen Schuldverschreibungen.........................................................
Kernkapital und Angemessene Eigenmittelausstattung ...........................................................
Kapitalisierung der Postbank und des Postbank-Konzerns ......................................................
Postbank-Konzern.........................................................................................................................
Besteuerung ..................................................................................................................................
Übernahme und Verkauf .............................................................................................................
Anhang A: Muster der Nachrangigen Patronatserklärung .......................................................
Finanzteil .......................................................................................................................................
3
11
12
14
32
40
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43
46
47
48
60
72
73
77
78
80
119
125
A-1
F-1
IM ZUSAMMENHANG MIT DEM ANGEBOT KÖNNEN DIE BNP PARIBAS ODER IHRE
BEVOLLMÄCHTIGTEN MEHRZUTEILUNGEN ODER TRANSAKTIONEN DURCHFÜHREN, UM DIE
BÖRSENKURSE DER TRUST-PREFERRED-WERTPAPIERE AUF EINEM NIVEAU ZU STÜTZEN,
DAS HÖHER IST ALS DAS NIVEAU, DAS ANDERENFALLS VORHERRSCHEN WÜRDE. JEDOCH
SIND WEDER DIE BNP PARIBAS NOCH IHRE BEVOLLMÄCHTIGTEN DAZU VERPFLICHTET.
SOFERN EINE SOLCHE STABILISIERUNG DURCHGEFÜHRT WIRD, KANN SIE JEDERZEIT
EINGESTELLT WERDEN. STABILISIERUNGSMAßNAHMEN DÜRFEN ERST AB DEM
ZEITPUNKT DER BEKANNTMACHUNG DER KONDITIONEN DER TRUST-PREFERREDWERTPAPIERE (DIE AM 23. NOVEMBER 2004 ERFOLGTE) VORGENOMMEN WERDEN UND
MÜSSEN SPÄTESTENS AM DREIßIGSTEN TAG NACH DIESEM ZEITPUNKT BEENDET WERDEN
(,,STABILISIERUNGSZEITRAUM’’). DIESE TRANSAKTIONEN KÖNNEN AN DER EURONEXT
AMSTERDAM ODER AN DER FRANKFURTER WERTPAPIERBÖRSE ODER ANDERWEITIG
DURCHGEFÜHRT WERDEN. VOR BEGINN DER ANGEBOTSFRIST WURDE MITTELS
VERÖFFENTLICHUNG EINER BEKANNTMACHUNG IN DER FRANKFURTER ALLGEMEINE
ZEITUNG
UND
DER
HET
FINANCIEELE
DAGBLAD
AUF
MÖGLICHE
STABILISIERUNGSMAßNAHMEN HINGEWIESEN. DES WEITEREN WIRD NACH ENDE DES
STABILISIERUNGSZEITRAUMS
INNERHALB
EINER
WOCHE
MITTELS
EINER
BEKANNTMACHUNG IN DER FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG UND DER HET
FINANCIEELE
DAGBLAD
DIE
VORODER
NICHTVORNAHME
VON
STABILISIERUNGSMAßNAHMEN,
DAS
DATUM
DES
BEGINNS
VON
STABILISIERUNGSMAßNAHMEN, DAS DATUM DER LETZTEN STABILISIERUNGSMAßNAHME,
SOWIE
DIE
PREISSPANNE,
INNERHALB
DERER
STABILISIERUNGSMAßNAHMEN
DURCHGEFÜHRT WURDEN, BEKANNT GEGEBEN WERDEN. EINZELHEITEN ETWAIGER
MEHRZUTEILUNGEN UNTER ANGABE DES DATUMS SOWIE DER MENGE DER BETROFFENEN
TRUST-PREFERRED-WERTPAPIERE WERDEN EBENFALLS UNVERZÜGLICH VERÖFFENTLICHT.
2
DEFINITIONEN
,,1940 Act’’ bedeutet der Investment Company Act von 1940 in seiner jeweils gültigen Fassung.
,,Anfänglicher Einziehungstag’’ bedeutet den 2. Dezember 2010, der erste Tag, an dem die Class
B-Preferred-Wertpapiere nach Wahl der Gesellschaft, ganz oder teilweise, eingezogen werden
können; bei Eintritt eines Gesellschafts-Sonderkündigungsfalls können die Class B-PreferredWertpapiere jedoch auch vor diesem Zeitpunkt eingezogen werden.
,,Anfängliche Schuldverschreibungen’’ bedeutet die von der Postbank auszugebenen
nachrangigen Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft mit dem Emissionserlös aus
der Begebung der Class B-Preferred-Wertpapiere, des Class A-Preferred-Wertpapiers und des
Gesellschafts-Stammanteils erworben werden.
,,Anfänglicher Schuldverschreibungs-Einziehungstag’’ bedeutet den 2. Dezember 2010, der erste
Tag, an dem die Anfänglichen Schuldverschreibungen durch die Postbank vorzeitig
zurückgezahlt werden können; bei Eintritt eines Gesellschafts-Sonderkündigungsfalls oder im
Falle der Ersetzung durch Ersatz-Schuldverschreibungen können die Anfänglichen
Schuldverschreibungen jedoch auch vor diesem Zeitpunkt vorzeitig zurückgezahlt werden.
,,Angebot’’ bedeutet das Angebot der Trust-Preferred-Wertpapiere durch den Deutsche Postbank
Funding Trust I.
,,Angebotsfrist’’ bedeutet den Zeitraum vom 12. November 2004 (einschließlich) bis zum
19. November (einschließlich).
,,Aufsichtsrechtliches Ereignis’’ bedeutet, dass (i) der Postbank nach dem 30. November 2004
von einer zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt wird, dass es der Postbank aufgrund einer
Neufassung oder Änderung (einschließlich einer Änderung, die verabschiedet wurde, aber noch
nicht in Kraft getreten ist) der anwendbaren Gesetze in Bezug auf das Kreditwesen in der
Bundesrepublik Deutschland (oder der Vorschriften, Verordnungen, Auslegungen oder der
Verwaltungspraxis im Rahmen von diesen, einschließlich von Entscheidungen der
maßgeblichen Bankaufsichtsbehörden) oder der Richtlinien des Baseler Ausschusses für
Bankenaufsicht nicht gestattet ist oder sein wird, die Class B-Preferred-Wertpapiere oder die
Trust-Preferred-Wertpapiere für Zwecke der angemessenen Kapitalausstattung als Kernkapital
auf konsolidierter Basis zu behandeln oder (ii) die BaFin der Postbank mitteilt oder auf sonstige
Weise bekannt macht, dass weder die Class B-Preferred-Wertpapiere noch die Trust-PreferredWertpapiere (oder Wertpapiere, die im Wesentlichen identisch mit den Class B-PreferredWertpapieren oder den Trust-Preferred-Wertpapieren sind) für Zwecke der angemessenen
Kapitalausstattung als Kernkapital auf konsolidierter Basis behandelt werden bzw. weiterhin
behandelt werden können.
,,Ausgabepreis’’ bedeutet den Erstausgabepreis von 100 % (entspricht E 1.000 je Trust-PreferredWertpapier).
,,Ausschüttungen’’ bedeutet die periodischen Ausschüttungen auf die Trust-PreferredWertpapiere und die Class B-Preferred-Wertpapiere.
,,Ausschüttungsfähiger Gewinn’’ der Postbank für ein Geschäftsjahr ist der Bilanzgewinn zum
Ende dieses Geschäftsjahres, wie im geprüften Einzelabschluss der Postbank zum Ende eines
solchen Geschäftsjahres ausgewiesen. Dieser Bilanzgewinn umfasst den Jahresüberschuss oder
-fehlbetrag, zuzüglich aller Gewinnvorträge aus früheren Jahren, abzüglich aller Verlustvorträge
aus früheren Jahren, zuzüglich von der Postbank vorgenommener Auflösungen von Kapital- und
Gewinnrücklagen, abzüglich von der Postbank vorgenommener Einstellungen in
Gewinnrücklagen, jeweils gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes und den deutschen
allgemein anerkannten Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, wie im Handelsgesetzbuch
und anderen zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden und anwendbaren deutschen
Rechtsvorschriften beschrieben. Zur Feststellung, ob ein ausreichender Ausschüttungsfähiger
Gewinn der Postbank für ein Geschäftsjahr zur Verfügung steht, damit Ausschüttungen auf die
Class B-Preferred-Wertpapiere festgesetzt werden dürfen, werden vom Ausschüttungsfähigen
Gewinn des betreffenden Geschäftsjahres etwaige Ausschüttungen, die bereits auf die Class BPreferred-Wertpapiere gezahlt worden sind, und etwaige Ausschüttungen, Dividenden oder
3
sonstige Auszahlungen, die auf der Basis eines solchen Ausschüttungsfähigen Gewinns bereits
auf Gleichrangige Wertpapiere gezahlt worden sind, abgezogen.
,,BaFin’’ bedeutet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
,,Berechnungsstelle’’ bedeutet die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Bundesrepublik
Deutschland.
,,Berechnungstag’’ bedeutet für jeden Zahlungszeitraum (oder, im Fall von Anfänglichen
Schuldverschreibungen, Zinszahlungszeitraum), der am oder nach einem Reset-Tag beginnt,
den zweiten Geschäftstag vor dem Zahlungstag (oder, im Fall von Anfänglichen
Schuldverschreibungen, Zinszahlungstag), an dem ein solcher Zahlungszeitraum (oder, im Fall
von Anfänglichen Schuldverschreibungen, Zinszahlungszeitraum) beginnt.
,,Betriebsgewinn’’ der Gesellschaft bedeutet für jeden Zahlungszeitraum denjenigen Betrag, um
den die auf die Schuldverschreibungen oder, nach dem Endfälligkeitstag, auf die Zulässigen
Anlagen, die die Gesellschaft dann gemäß dem LLC-Vertrag in dem betreffenden
Zahlungszeitraum gegebenenfalls hält, zu zahlenden Beträge (ob bereits gezahlt oder nicht)
alle betrieblichen Aufwendungen der Gesellschaft in dem betreffenden Zahlungszeitraum, die
nicht von der Postbank oder einer ihrer Zweigniederlassungen oder mit ihr verbundenen
Unternehmen gezahlt oder erstattet wurden, übersteigen, zuzüglich von Rücklagen.
,,Board of Directors’’ bedeutet das Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft.
,,Bylaws’’ bedeutet die Statuten der Gesellschaft.
,,Class A-Preferred-Wertpapier’’ bedeutet das Preferred-Wertpapier ohne nachzahlbare
Ausschüttungsberechtigung der Gattung A der Gesellschaft, das einen Vorzugsanteil an der
Gesellschaft verbrieft.
,,Class B-Preferred-Wertpapiere’’ bedeutet die Preferred-Wertpapiere ohne nachzahlbare
Ausschüttungsberechtigung der Gattung B der Gesellschaft, die einen Vorzugsanteil an der
Gesellschaft verbriefen.
,,Clearstream AG’’ bedeutet die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, Bundesrepublik
Deutschland.
,,Clearstream Luxemburg’’ bedeutet die Clearstream Banking, société anonyme, Luxemburg.
,,Dauerglobalurkunden’’ bedeutet die Dauerglobalurkunden, die die Trust-Preferred-Wertpapiere
verbriefen.
,,Delaware Trustee’’ bedeutet die Deutsche Bank Trust Company Delaware.
,,Durchsetzungs-Ereignis’’ bedeutet gemäß dem Trust-Vertrag in Bezug auf Trust-Wertpapiere
den Eintritt eines der folgenden Ereignisse zu irgendeinem Zeitpunkt: (i) die Nichtzahlung von
Ausschüttungen (zuzüglich etwaiger darauf bezogener Zusätzlicher Beträge) auf die TrustPreferred-Wertpapiere oder die Class B-Preferred-Wertpapiere zum Festgelegten Zinssatz in
voller Höhe für den ersten Zahlungszeitraum oder danach für zwei aufeinanderfolgende
Zahlungszeiträume oder (ii) die Nichterfüllung von Verpflichtungen der Postbank aus der
Nachrangigen Patronatserklärung; gemäß dem Trust-Vertrag wird der Inhaber des TrustStammanteils jedoch so behandelt, als habe er solange auf ein Durchsetzungs-Ereignis
bezüglich des Trust-Stammanteils verzichtet, bis alle Durchsetzungs-Ereignisse bezüglich der
Trust-Preferred-Wertpapiere entweder geheilt sind, auf diese verzichtet wird oder diese aus
sonstigem Grunde nicht mehr bestehen.
,,Einziehungsmitteilung’’ bedeutet die Bekanntmachung jeder Einziehung von Class B-PreferredWertpapieren.
,,Einziehungstag’’ bedeutet den Tag der Einziehung der Class B-Preferred-Wertpapiere.
,,Endfälligkeitstag’’ bedeutet in Bezug auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen den
2. Dezember 2034.
4
,,Ersatz-Schuldverschreibungen’’ bedeutet die ausgegebenen Schuldverschreibungen, die die
Anfänglichen Schuldverschreibungen ersetzen.
,,Erstinhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren’’ bedeutet eine Person, die die Trust-PreferredWertpapiere an ihrem ursprünglichen Ausgabetag zum ursprünglichen Ausgabepreis erworben
hat.
,,Euroclear’’ bedeutet Euroclear Bank S.A./N.V., als Betreiberin des Euroclear Systems.
,,Feste Ausschüttungsrate’’ bedeutet die feste Ausschüttungsrate zu einem Satz von 6,00 % p.a.,
mit der Ausschüttungen (oder, im Fall der Anfänglichen Schuldverschreibungen, der feste
Zinssatz von mindestens 6,00 % p.a.) für den ersten Zahlungszeitraum (bzw., soweit anwendbar,
den ersten Zinszahlungszeitraum) auflaufen.
,,Festgelegter Zinssatz’’ bedeutet für den ersten Zahlungszeitraum die Feste Ausschüttungsrate
und für die jeweils nachfolgenden Zahlungszeiträume die Variable Ausschüttungsrate, jeweils
auf der Basis eines Jahres mit 360 Tagen und 12 Monaten mit jeweils 30 Tagen, jeweils dividiert
durch 360 (30/360), berechnet. Die Ausschüttungen werden jedoch in keinem Zahlungszeitraum,
der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, zu einem höheren Satz als 8,00 % p.a. auflaufen.
,,Geschäftstag’’ bedeutet einen Tag (außer Samstag oder Sonntag), an dem alle relevanten
Bereiche des TARGET geöffnet sind.
,,Gesellschaft’’ bedeutet die Deutsche Postbank Funding LLC I, eine Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (limited liability company) nach dem Recht des Bundesstaates Delaware, Vereinigte
Staaten von Amerika.
,,Gesellschafts-Nachfolge-Wertpapiere’’ bedeutet andere Wertpapiere, die im Wesentlichen
identisch mit den Class-B-Preferred-Wertpapieren sind.
,,Gesellschafts-Preferred-Wertpapiere’’ bedeutet das Class A-Preferred-Wertpapier und die Class
B-Preferred-Wertpapiere.
,,Gesellschafts-Sonderkündigungsfall’’ bedeutet (i) ein Aufsichtsrechtliches Ereignis, (ii) ein
Steuerrechtliches Ereignis oder (iii) ein Investment Company Act Ereignis in Bezug auf die
Gesellschaft.
,,Gesellschafts-Stammanteil’’ bedeutet den stimmberechtigten Stammanteil der Gesellschaft,
der einen Eigentumsanteil an der Gesellschaft verbrieft.
,,Gesellschafts-Wertpapiere’’ bedeutet den Gesellschafts-Stammanteil und die GesellschaftsPreferred-Wertpapiere.
,,Gleichrangige Wertpapiere’’ bedeutet jede Klasse etwaiger erstrangiger Vorzugsaktien oder
sonstige Instrumente der Postbank, die als Kernkapital qualifizieren, und Gleichrangige
Wertpapiere von Tochtergesellschaften.
,,Gleichrangige Wertpapiere von Tochtergesellschaften’’ bedeutet Vorzugsaktien oder sonstige
Instrumente, die auf konsolidierter Basis als Kernkapital der Postbank qualifizieren, oder sonstige
Instrumente von Tochtergesellschaften der Postbank, die mit einer Garantie oder einer
Patronatserklärung der Postbank ausgestattet sind, die gegenüber den Verpflichtungen der
Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung gleichrangig sind.
,,Globale Wertpapiere’’ bedeutet eine oder mehrere Globalurkunden, die die Class B-PreferredWertpapiere verbriefen, für deren Ausgabe und Registrierung im Namen der Clearstream AG die
Gesellschaft angemessene Anstrengungen unternehmen wird, wenn die Class B-PreferredWertpapiere bei einer unfreiwilligen oder freiwilligen Liquidation, Auflösung, Abwicklung oder
Beendigung des Trusts an die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere ausgekehrt werden.
,,Globalurkunden’’ bedeutet die Dauerglobalurkunden und die Vorläufigen Globalurkunden.
,,Hauptzahlstelle’’ bedeutet die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, Bundesrepublik
Deutschland.
,,Investment Company’’ bedeutet eine Investment Company gemäß dem 1940 Act.
5
,,Investment Company Act Ereignis’’ bedeutet, dass die Postbank ein Gutachten einer national
anerkannten und in diesen Angelegenheiten erfahrenen Anwaltskanzlei in den Vereinigten
Staaten von Amerika angefordert und erhalten hat, laut dem ein nicht unerhebliches Risiko
besteht, dass die Gesellschaft oder der Trust aufgrund (i) einer Gerichtsentscheidung,
Verlautbarung oder Auslegung (unabhängig davon, in welcher Weise eine solche
bekanntgemacht wurde), oder (ii) der Verabschiedung oder Neufassung eines Gesetzes, einer
Vorschrift oder Verordnung oder einer Mitteilung oder Bekanntmachung (einschließlich einer
Mitteilung oder Bekanntmachung, dass die Verabschiedung eines solches Gesetzes bzw. einer
solchen Vorschrift oder Verordnung beabsichtigt ist) durch eine gesetzgebende Körperschaft, ein
Gericht, eine staatliche Stelle oder Aufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten von Amerika,
jeweils nach dem 30. November 2004 (dem Datum des Abschlusses des Kaufvertrags), als eine
Investment Company qualifiziert wird.
,,IRS’’ bedeutet die Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service) der Vereinigten Staaten von
Amerika.
,,Kaufvertrag’’ bedeutet den zwischen der Postbank, der Gesellschaft, dem Trust und den Lead
Managern abzuschließenden Kaufvertrag, nach dem sich der Trust verpflichten wird, die TrustPreferred-Wertpapiere an die Lead Manager zu verkaufen, und die Lead Manager sich
verpflichten werden, die Trust-Preferred-Wertpapiere zu kaufen.
,,Lead Manager’’ bedeutet BNP Paribas und Morgan Stanley & Co. International Limited.
,,Liquidationsvorzugsbetrag’’ bedeutet den Liquidationsvorzugsbetrag von E 1.000 je TrustPreferred-Wertpapier.
,,LLC Act’’ bedeutet den Delaware Limited Liability Company Act in seiner jeweils gültigen
Fassung.
,,LLC-Vertrag’’ bedeutet das Amended and Restated Limited Liability Company Agreement der
Gesellschaft.
,,Maßgebliche Rechtsordnung’’ bedeutet die Vereinigten Staaten von Amerika, die
Bundesrepublik Deutschland oder eine Rechtsordnung, in der ein Schuldner von
Schuldverschreibungen ansässig ist, oder eine Rechtsordnung, von der aus Zahlungen auf die
Trust-Preferred-Wertpapiere, die Class B-Preferred-Wertpapiere oder die Schuldverschreibungen
erfolgen.
,,Mögliche Inhaber von Wertpapieren’’ bedeutet die Postbank oder eine Qualifizierte
Tochtergesellschaft.
,,Nachfolge-Wertpapiere’’ bedeutet andere Wertpapiere, die im Wesentlichen identisch mit den
Trust-Wertpapieren sind.
,,Nachrangige Ausschüttungen’’ bedeutet Ausschüttungen, Dividenden oder sonstige
Auszahlungen auf Nachrangige Wertpapiere (mit Ausnahme von Ausschüttungen, Dividenden
oder sonstigen Auszahlungen von einer Tochtergesellschaft der Postbank ausschließlich an die
Postbank oder eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Postbank).
,,Nachrangige Patronatserklärung’’ bedeutet die zwischen der Postbank und der Gesellschaft
abgeschlossene Patronatserklärung wie in Anhang A beschrieben.
,,Nachrangige Wertpapiere’’ bedeutet (i) die Stammaktien der Postbank, (ii) jede Klasse von
Vorzugsaktien der Postbank, die gegenüber etwaigen Gleichrangigen Wertpapieren der Postbank
nachrangig sind, und jedes andere Instrument der Postbank, das gegenüber solchen
Vorzugsaktien gleichrangig oder nachrangig ist, und (iii) Vorzugsaktien oder jedes andere
Instrument einer Tochtergesellschaft der Postbank, das mit einer Garantie oder einer
Patronatserklärung der Postbank ausgestattet ist, die gegenüber den Verpflichtungen der
Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung nachrangig ist.
,,Nennbetrag’’ bedeutet E 300.027.000 (entspricht den Bruttoerlösen aus der Ausgabe der Class
B-Preferred-Wertpapiere zuzüglich bestimmter Beträge, die die Postbank auf das Class APreferred-Wertpapier und den Gesellschafts-Stammanteil einbringt).
6
,,Niederländische Zahlstelle’’ bedeutet die Deutsche Bank AG, Amsterdam, Niederlande.
,,Postbank’’ bedeutet die Deutsche Postbank AG.
,,Postbank-Konzern’’ bedeutet die Postbank und ihre konsolidierten Tochtergesellschaften.
,,Postbank-Konzerngesellschaft’’
Tochtergesellschaft.
bedeutet
die
Postbank
oder
eine
Qualifizierte
,,Property-Konto’’ bedeutet ein gesondert geführtes, zinsfreies Treuhänderkonto, das unter der
ausschließlichen Kontrolle des Property Trustee steht.
,,Property Trustee’’ bedeutet die Deutsche Bank Trust Company Americas.
,,Qualifizierte Tochtergesellschaft’’ bedeutet eine Tochtergesellschaft, die für Zwecke des
deutschen Bankaufsichtsrechts mit der Postbank konsolidiert wird und bei der sich zum
betreffenden Zeitpunkt über 50 % der ausgegebenen stimmberechtigten Aktien oder sonstigen
Beteiligungsrechte,
die
bei
der
Wahl
des
Vorstands
oder
eines
sonstigen
Geschäftsführungsorgans (wie auch immer bezeichnet) gewöhnlich stimmberechtigt sind, und
über 50 % des ausgegebenen Grundkapitals oder der sonstigen Beteiligungsrechte im
wirtschaftlichen Eigentum der Postbank befinden oder von dieser unmittelbar oder mittelbar
kontrolliert werden und der Definition einer ,,von ihrer Muttergesellschaft kontrollierten
Gesellschaft’’ (,,a company controlled by its parent company’’) gemäß Rule 3a-5 unter dem
1940 Act entspricht.
,,Quellensteuern’’ bedeutet gegenwärtige oder zukünftige Steuern, Abgaben oder staatliche
Gebühren gleich welcher Art, die von oder im Namen einer Maßgeblichen Rechtsordnung oder
einer zur Steuererhebung durch Einbehalt oder Abzug befugten politischen Untergliederung
oder Körperschaft in oder von dieser Maßgeblichen Rechtsordnung auferlegt, erhoben,
abgezogen, einbehalten oder eingezogen werden.
,,Referenzsatz’’ bedeutet in Bezug auf einen Zahlungszeitraum (oder, im Fall der Anfänglichen
Schuldverschreibungen, einen Zinszahlungszeitraum), der am oder nach dem Reset-Tag beginnt,
die ,,EUR-ISDA-EURIBOR Swap Rate – 11:00‘‘ (der jährliche Euro Swapsatz, der als Prozentsatz für
Euro Swap-Transaktionen mit einer 10-jährigen Laufzeit (die ,,Vorgesehene Endfälligkeit’’)
dargestellt wird), die auf dem Reuters Bildschirm ,,ISDAFIX2’’ unter der Überschrift ,,EURIBOR
BASIS’’ und unter dem Untertitel ,,11:00 a.m. Frankfurt’’ (auf dem solche Überschriften und
Untertitel von Zeit zu Zeit erscheinen) um 11 Uhr vormittags mitteleuropäischer Zeit (oder auf
einer sonstigen Seite oder ein sonstiger Informationsdienst, die/der diese Seite für Zwecke dieses
Swapsatzes ersetzt) (die ,,Relevante Bildschirmseite’’) am jeweiligen Berechnungstag erscheint.
Für den Fall, dass der vorgenannte Swapsatz an einem Berechnungstag nicht auf der Relevanten
Bildschirmseite erscheint, ist der Referenzsatz für den betreffenden Zahlungszeitraum (oder, im
Fall von Anfänglichen Schuldverschreibungen, Zinszahlungszeitraum) die ,,Reference Banks’
Swap Rate’’ an einem solchen Berechnungstag. ,,Reference Banks’ Swap Rate’’ ist der
Prozentsatz, der auf Basis der ,,mid-market jährlichen Swapsatz-Quotierungen’’, die der
Berechnungsstelle ungefähr um 11:00 Uhr vormittags mitteleuropäischer Zeit von fünf
führenden Swap-Händlern im Interbankenhandel (die ,,Referenzbanken’’) gestellt werden, am
Berechnungstag festgelegt wird. Wenn mindestens drei Quotierungen genannt werden, wird der
Referenzsatz
für
diesen
Zahlungszeitraum
(oder,
im
Fall
von
Anfänglichen
Schuldverschreibungen, Zinszahlungszeitraum) das rechnerische Mittel der Quotierungen
unter Ausschluss der höchsten Quotierung (bzw., für den Fall von gleich hohen Quotierungen,
einer der höchsten Quotierungen) und der niedrigsten Quotierung (bzw., für den Fall von gleich
hohen Quotierungen, einer der niedrigsten Quotierungen) sein.
Hierbei bedeutet der ,,mid-market jährliche Swapsatz’’ das rechnerische Mittel der
nachgefragten und angebotenen Sätze für den jährlichen Festzinszahlungsstrom (berechnet
auf einer 30/360 Tagesberechnungsbasis) einer fixed-for-floating Euro Zinsswap-Transaktion,
(a) die eine Laufzeit hat, die der Vorgesehenen Endfälligkeit entspricht, und am ersten Tag eines
solchen Zahlungszeitraums (oder, im Fall der Anfänglichen Schuldverschreibungen,
Zinszahlungszeitraums) beginnt, (b) die auf einen Betrag lautet, der dem einer repräsentativen
einzelnen Transaktion in dem relevanten Markt zur relevanten Zeit eines anerkannten Händlers
7
mit guter Bonität im Swap-Markt entspricht, und (c) deren variabler Zahlungsstrom auf dem
6-Monats EURIBOR Satz beruht (berechnet auf einer Actual/360 Tageberechnungsbasis).
,,Regular Trustee’’ bedeutet drei der Trustees, die Angestellte oder Organmitglieder der Postbank
oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens sind.
,,Regulation S’’ bedeutet die Regulation S des Securities Act.
,,Reset-Tag’’ bedeutet den 2. Dezember 2005.
,,Schuldverschreibungen’’ bedeutet die Anfänglichen Schuldverschreibungen und die ErsatzSchuldverschreibungen.
,,Schuldverschreibungs-Einziehungstag’’ bedeutet jeden Zahlungstag am oder nach dem
Anfänglichen Schuldverschreibungs-Einziehungstag.
,,Securities Act’’ bedeutet den United States Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen
Fassung.
,,Sperrfrist’’ bedeutet der Zeitraum nach dem Ablauf von 40 Tagen nach dem Valutatag oder, falls
später, dem Abschluss des Angebots der Trust-Preferred-Wertpapiere.
,,Staatliche
Maßnahme’’
bedeutet
eine
Gerichtsentscheidung,
amtliche
Verwaltungsverlautbarung, veröffentlichte Entscheidung, verbindliche Auskunft (private
ruling), ein aufsichtsrechtliches Verfahren und eine Mitteilung oder Bekanntmachung
(einschließlich einer Mitteilung oder Bekanntmachung, die die Einführung solcher Verfahren
oder Regelungen beabsichtigt) durch eine gesetzgebende Körperschaft, ein Gericht, eine
staatliche Stelle oder Aufsichtsbehörde.
,,Steuerrechtliches Ereignis’’ bedeutet, dass die Postbank ein Gutachten einer national
anerkannten und in diesen Angelegenheiten erfahrenen Anwaltskanzlei oder eines anderen
Steuerberaters in einer Maßgeblichen Rechtsordnung erhalten hat, laut dem aufgrund (i) einer
Neufassung oder Klarstellung oder Änderung (einschließlich einer bekanntgemachten
zukünftigen Änderung) der die Besteuerung betreffenden Gesetze oder Abkommen (oder der
im Rahmen von diesen bekanntgegebenen Verordnungen) einer Maßgeblichen Rechtsordnung
oder einer politischen Untergliederung oder Steuerbehörde in dieser oder von dieser, (ii) einer
Staatlichen Maßnahme, oder (iii) einer Neufassung, Klarstellung oder Änderung der offiziellen
Position in Bezug auf eine solche Staatliche Maßnahme oder deren Auslegung oder einer
Auslegung oder Verlautbarung, durch die in Bezug auf eine solche Staatliche Maßnahme eine
Position eingenommen wird, die sich von der bis dahin allgemein anerkannten Position
unterscheidet, jeweils durch eine gesetzgebende Körperschaft, ein Gericht, eine staatliche Stelle
oder Aufsichtsbehörde (unabhängig davon, in welcher Weise die Neufassung, Klarstellung oder
Änderung bekanntgemacht wurde), wobei das In-Kraft-Treten dieser Neufassung, Klarstellung
oder Änderung bzw. die Bekanntmachung dieser Verlautbarung oder Entscheidung nach dem
Tag der Begebung der Gesellschafts-Wertpapiere und der Trust-Wertpapiere erfolgt, ein nicht
unerhebliches Risiko besteht, dass (a) der Trust oder die Gesellschaft der Zahlung eines nicht nur
geringfügigen Betrags von Steuern, Abgaben oder anderen staatlichen Gebühren unterliegen
bzw. unterliegen werden, oder (b) der Trust, die Gesellschaft oder ein Schuldner der
Schuldverschreibungen verpflichtet ist, Zusätzliche Beträge oder Zusätzliche Zinsbeträge zu
zahlen.
,,Steuergesetz’’ bedeutet den Internal Revenue Code der Vereinigten Staaten von Amerika von
1986 in seiner jeweils gültigen Fassung.
,,TARGET’’ bedeutet das Trans-European Automated Real-time Gross settlement Express
Transfer System.
,,Trust’’ bedeutet den Deutsche Postbank Funding Trust I, einen nach dem Recht des
Bundesstaates Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, errichteten Statutory Trust.
,,Trust Act’’ bedeutet den Delaware Statutory Trust Act.
,,Trustees’’ bedeutet die gemäß dem Trust-Vertrag bestellten Treuhänder (Trustees) des Trusts.
8
,,Trust-Preferred-Wertpapiere’’ bedeutet die im Rahmen dieses Angebots angebotenen auf den
Namen
lautenden
E 300.000.000
Trust-Preferred-Wertpapiere
ohne
nachzahlbare
Ausschüttungsberechtigung.
,,Trust-Sonderkündigungsfall’’ bedeutet (i) ein ausschließlich auf den Trust, aber nicht auf die
Gesellschaft bezogenes Steuerrechtliches Ereignis oder (ii) ein ausschließlich auf den Trust, aber
nicht auf die Gesellschaft bezogenes Investment Company Act Ereignis.
,,Trust-Stammanteil’’ bedeutet einen Stammanteil des Trusts.
,,Trust-Vertrag’’ bedeutet die unter anderem zwischen den Trustees und der Gesellschaft als
Sponsor abgeschlossene Trust Declaration, in ihrer jeweiligen geänderten und neugefassten
Fassung.
,,Trust-Wertpapiere’’ bedeutet den Trust-Stammanteil und die Trust-Preferred-Wertpapiere.
,,Unabhängiger Enforcement Director’’ bedeutet das unter bestimmten Umständen von den
Inhabern der Class B-Preferred-Wertpapiere ernannte unabhängige Mitglied des Board of
Directors.
,,Valutatag’’ ist der 2. Dezember 2004, der Tag der Begebung der Trust-Preferred-Wertpapiere.
,,Variable Ausschüttungsrate’’ bedeutet den Referenzsatz zuzüglich einer Marge von 0,025 %, zu
dem Ausschüttungen für Zahlungszeiträume, die am oder nach dem Reset-Tag beginnen,
auflaufen. Ausschüttungen werden aber in keinem Fall zu einem höheren Satz als 8,00 % p.a
auflaufen.
,,Verwalter’’ bedeutet die PB Capital Corporation.
,,Verwaltungsvertrag’’ bedeutet den zwischen dem Trust, der Gesellschaft und dem Verwalter
abgeschlossene Verwaltungsvertrag.
,,Vorläufige Globalurkunden’’ bedeutet die vorläufigen Globalurkunden, die die Trust-PreferredWertpapiere verbriefen.
,,Zahlungstag’’ bedeutet den Reset-Tag, und anschließend den 2. Juni und den 2. Dezember
eines jeden Jahres, erstmals den 2. Juni 2006.
,,Zahlungszeitraum’’ bedeutet den Zeitraum von einem Zahlungstag (bzw. dem Valutatag im Fall
des ersten Zahlungszeitraums) (einschließlich) bis zum nächsten darauf folgenden Zahlungstag
(ausschließlich).
,,Zinszahlungstag’’ bedeutet in Bezug auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen den ResetTag und anschließend den 2. Juni und den 2. Dezember eines jeden Jahres, erstmals den 2. Juni
2006.
,,Zinszahlungszeitraum’’ bedeutet in Bezug auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen den
Zeitraum von einem Zinszahlungstag (bzw. vom Valutatag im Fall des ersten
Zinszahlungszeitraums) (einschließlich) bis zum nächsten darauf folgenden Zinszahlungstag
(ausschließlich).
,,Zulässige Anlagen’’ bedeutet Anlagen durch die Gesellschaft in Schuldverschreibungen der
Postbank oder einer oder mehrerer Qualifzierter Tochtergesellschaften, die unwiderruflich durch
die Postbank (die jeweils durch eine ausländische Zweigniederlassung handeln kann) auf einer
nachrangigen Basis garantiert sind, oder in U.S. Staatsanleihen; in keinem Fall darf eine solche
Anlage jedoch zu einem Gesellschafts-Sonderkündigungsfall führen.
,,Zusätzliche Beträge’’ bedeutet alle zusätzlichen Beträge, die, soweit notwendig, von der
Gesellschaft oder dem Trust gemäß den Bedingungen der Class B-Preferred-Wertpapiere und
der Trust-Preferred-Wertpapiere nach einem Abzug oder Einbehalt wegen oder aufgrund von
Quellensteuern bei Zahlungen auf die jeweiligen Wertpapiere und bei Zahlungen im Rahmen
einer Liquidation oder Einziehung dieser Wertpapiere gezahlt werden, damit die Inhaber der
Class B-Preferred-Wertpapiere und der Trust-Preferred-Wertpapiere den Betrag erhalten, den sie
ohne einen solchen Abzug oder Einbehalt erhalten hätten.
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,,Zusätzliche Zinsbeträge’’ bedeutet alle zusätzlichen Zinsbeträge, die, soweit notwendig, von der
Postbank oder einem sonstigen Schuldner gemäß den Bedingungen der Schuldverschreibungen
nach einem Abzug oder Einbehalt bei Zinszahlungen auf die Schuldverschreibungen oder bei
Rückzahlung dieser Schuldverschreibungen gezahlt werden, damit die Gesellschaft den Betrag
erhält, den sie ohne einen solchen Abzug oder Einbehalt erhalten hätte.
10
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Gegenstand dieses Börsenzulassungsprospektes
Der Gegenstand dieses Börsenzulassungsprospekts (der ,,Prospekt’’) sind die E 300.000.000
Trust-Preferred-Wertpapiere ohne nachzahlbare Ausschüttungsberechtigung mit einem
Liquidationsvorzugsbetrag von E 1.000 je Wertpapier, die vom Deutsche Postbank Funding
Trust I, einem nach dem Recht des Bundestaates Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika,
gegründeten Statutory Trust, als Namenswertpapiere ausgegeben werden.
Verantwortlichkeit für den Prospektinhalt
Der Trust als Emittent der Trust-Preferred-Wertpapiere, die Gesellschaft, die Postbank und die
Lead Manager übernehmen gemäß §§ 44ff. Börsengesetz die Prospektveranwortung und
erklären hiermit, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Prospekt richtig sind und keine
wesentlichen Umstände ausgelassen wurden.
Bekanntmachungen
Solange Trust-Preferred-Wertpapiere an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind und die
Börse dies verlangt, werden alle Bekanntmachungen gemäß den Bedingungen der TrustPreferred-Wertpapiere in einer Zeitung mit allgemeiner Auflage in der Bundesrepublik
Deutschland, die ein Börsenpflichtblatt der Frankfurter Wertpapierbörse ist (voraussichtlich der
Börsen-Zeitung), veröffentlicht.
Clearing Kenn-Nummern
Die Trust-Preferred-Wertpapiere haben die folgenden Wertpapier-Kenn-Nummern:
ISIN: DE000A0DEN75
Wertpapier-Kenn-Nummer: A0DEN7
Hauptzahlstelle, Transfer- und Registrierungsstelle
Solange Trust-Preferred-Wertpapiere an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind und die
Börse dies verlangt, wird der Trust eine Zahl- und Transferstelle in Frankfurt am Main,
Bundesrepublik Deutschland, unterhalten. Der Trust behält sich vor, deren Bestellung gemäß den
Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere zu ändern. Der Trust wird jede solche Änderung
der Bestellung in einer deutschen Zeitung (voraussichtlich der Börsen-Zeitung) veröffentlichen.
Deutsche Bank AG, Grosse Gallusstrasse 10-14, 60311 Frankfurt am Main, Bundesrepublik
Deutschland ist die Hauptzahlstelle, Transfer- und Registrierungsstelle für die Trust-PreferredWertpapiere.
Einsichtnahme von Unterlagen
Solange die Trust-Preferred-Wertpapiere an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind und die
Börse dies verlangt, sind die in diesem Prospekt genannten Unterlagen, soweit sie die Postbank,
den Trust oder die Gesellschaft betreffen, während der üblichen Geschäftszeiten in den
Geschäftsräumen der Deutsche Postbank AG, Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn,
Bundesrepublik Deutschland, in den Geschäftsräumen der BNP Paribas Niederlassung
Frankfurt am Main, Mainzer Landstraße 16, 60325 Frankfurt am Main, Bundesrepublik
Deutschland, und der Morgan Stanley Bank AG, Junghofstraße 13-15, 60311 Frankfurt am
Main, Bundesrepublik Deutschland, sowie bei der in diesem Prospekt genannten Hauptzahl- und
Transferstelle kostenlos erhältlich, bzw. einzusehen.
Solange die Trust-Preferred-Wertpapiere an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind und die
Börse dies verlangt, sind ferner der zuletzt veröffentlichte, geprüfte und gebilligte bzw.
festgestellte Konzern- und Einzelabschluss und die ungeprüften konsolidierten
Zwischenberichte der Postbank sowie der Einzelabschluss der Gesellschaft sowie der
Einzelabschluss des Trusts kostenlos bei den vorgenannten Stellen erhältlich, bzw. einzusehen.
11
ZUKUNFTSGERICHTETE AUSSAGEN
Dieser Prospekt enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen, die sich auf das Geschäft, die
finanzielle Entwicklung und die Erträge der Postbank sowie auf die Geschäftsbereiche, in denen
die Postbank tätig ist, beziehen. Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen zukünftige Tatsachen,
Ereignisse sowie sonstige Umstände, die keine historischen Tatsachen sind. Angaben unter
Verwendung von Worten wie ,,glauben’’, ,,erwarten’’, ,,vorhersagen’’, ,,beabsichtigen’’,
,,prognostizieren’’, ,,planen’’, ,,schätzen’’, ,,bestrebt sein’’, ,,voraussehen’’, ,,annehmen’’, ,,das
Ziel verfolgen’’ und ähnliche Formulierungen deuten auf solche Aussagen hin. Solche Aussagen
geben nur die Auffassungen der Postbank hinsichtlich zukünftiger Ereignisse zum
gegenwärtigen Zeitpunkt wieder und unterliegen daher Risiken und Unsicherheiten. In diesem
Prospekt betreffen zukunftsgerichtete Aussagen unter anderem:
s die Umsetzung der strategischen Vorhaben der Postbank und die Auswirkungen dieser
Vorhaben (siehe ,,Postbank-Konzern – Geschäftstätigkeit – Strategie’’), insbesondere die
Annahmen und Erwartungen der Postbank hinsichtlich des Auf- und Ausbaus des
Geschäftsbereichs Transaction Banking (siehe unter anderem ,,Postbank-Konzern –
Geschäftstätigkeit – Strategie’’);
s die Entwicklung von Aspekten, die für die Ertragslage des Konzerns wichtig sind,
insbesondere das Zinsniveau;
s die Erwartungen der Postbank hinsichtlich der Auswirkungen von wirtschaftlichen,
operativen, rechtlichen und sonstigen Risiken, die das Geschäft der Postbank betreffen,
insbesondere Risiken im Zusammenhang mit
*
Änderungen von Zinssätzen und Aktienkursen,
*
der Funktionsfähigkeit komplexer IT-Systeme und
*
Unsicherheiten bezüglich beihilferechtlicher,
rechtlicher Fragestellungen; und
steuerrechtlicher
und
sonstiger
s sonstige Aussagen in Bezug auf die zukünftige Geschäftsentwicklung und wirtschaftliche
Leistung der Postbank und allgemeine wirtschaftliche Entwicklungen und Tendenzen.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Plänen, Schätzungen,
Prognosen und Erwartungen der Postbank sowie auf bestimmten Annahmen, die sich, obwohl
sie zum derzeitigen Zeitpunkt nach Ansicht der Postbank angemessen sind, als fehlerhaft
erweisen können. Zahlreiche Faktoren können dazu führen, dass die tatsächliche Entwicklung
oder die erzielten Erträge oder Leistungen der Postbank wesentlich von der Entwicklung, den
Erträgen oder den Leistungen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich
oder implizit angenommen werden. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem:
s Veränderungen
allgemeiner
Rahmenbedingungen,
wirtschaftlicher,
geschäftlicher
oder
rechtlicher
s Änderungen und Schwankungen von Zinssätzen und Aktienkursen,
s politische und regulatorische Veränderungen,
s Veränderungen im Wettbewerbsumfeld der Postbank,
s der Erfolg von Akquisitionen (insbesondere von Banken
Zusammenschlüssen und strategischen Allianzen der Postbank,
und
Kreditportfolien),
s die Fähigkeit der Postbank, Kosteneinsparungen und Synergieeffekte zu erzielen und
Produktivitätssteigerungen zu realisieren,
s die Fähigkeit der Postbank, das neue Geschäftsfeld Transaction Banking erfolgreich
aufzubauen, und
s Faktoren, die der Postbank zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt sind.
12
Sollte eines oder sollten mehrere dieser Risiken oder Unsicherheiten eintreten oder sollten sich
von der Postbank zu Grunde gelegte Annahmen als unrichtig erweisen, ist nicht auszuschließen,
dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denen abweichen, die in diesem Prospekt als
zukunftsgerichtete Aussagen beschrieben wurden. Die Postbank könnte aus diesem Grund daran
gehindert werden, ihre finanziellen und strategischen Ziele zu erreichen. Die Postbank
beabsichtigt nicht, die in diesem Prospekt dargelegten zukunftsgerichteten Aussagen oder
Branchen- und Kundeninformationen über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus zu aktualisieren.
13
ZUSAMMENFASSUNG DES PROSPEKTS
Dieser Abschnitt enthält eine Übersicht über die Transaktion, eine Zusammenfassung der
Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere und der Class B-Preferred-Wertpapiere sowie
Informationen über dieses Angebot. Eine vollständige Beschreibung der Bedingungen der TrustPreferred-Wertpapiere,
der
Class
B-Preferred-Wertpapiere,
der
Anfänglichen
Schuldverschreibungen und der Nachrangigen Patronatserklärung findet sich in den
Abschnitten ,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere’’, ,,Beschreibung der GesellschaftsWertpapiere’’, ,,Beschreibung der Anfänglichen Schuldverschreibungen’’ und ,,Beschreibung
der Nachrangigen Patronatserklärung’’ sowie ,,Ausschüttungsfähiger Gewinn der Postbank’’.
Beschreibungen des Trusts, der Gesellschaft und der Postbank finden sich in den Abschnitten
,,Deutsche Postbank Funding Trust I’’, ,,Deutsche Postbank Funding LLC I’’ und ,,PostbankKonzern’’.
Diese Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird durch die im
Prospekt an anderer Stelle detailliert dargestellten Informationen und Finanzangaben ergänzt.
Großgeschriebene Begriffe in diesem Prospekt haben die unter ,,Definitionen’’ genannte
Bedeutung.
Postbank-Konzern
Die Postbank ist mit rund 12 Mio. aktiven Kunden und rund 4,8 Mio. Girokontoverbindungen die
nach Kundenzahl größte Privatkundenbank (Einzelinstitut) in der Bundesrepublik Deutschland. In
den ersten neun Monaten 2004 erwirtschaftete der Postbank-Konzern ein Ergebnis vor Steuern
von E 449 Mio. Der Postbank-Konzern hat seine Aktivitäten in folgende Geschäftsbereiche
gegliedert:
s Im Geschäftsbereich Retail-Banking, der in den ersten neun Monaten 2004 ein Ergebnis vor
Steuern in Höhe von E 343 Mio. erwirtschaftete, bietet der Postbank-Konzern Privat- und
Geschäftskunden ein breites Spektrum von Bank- und Finanzdienstleistungen an. Die
Produktpalette umfasst das Giro- und Spargeschäft, Kredit- und Debitkarten,
Baufinanzierungen, Ratenkredite, die Vermittlung von Bausparverträgen, das Wertpapierund Depotgeschäft, Investmentfonds sowie Lebens- und Unfallversicherungen.
s Im Geschäftsbereich Firmenkunden, der in den ersten neun Monaten 2004 ein Ergebnis vor
Steuern in Höhe von E 106 Mio. erwirtschaftete, zählt der Postbank-Konzern rund 40.000
Groß- und Mittelstandsunternehmen zu seinen Kunden. In diesem Geschäftsbereich
erbringt der Postbank-Konzern Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr
(Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie ergänzende Produkte für die kurzfristige
Anlage von Liquiditätsüberschüssen, zahlungsverkehrsunterstützende Kreditlinien und
Kreditkarten). Des Weiteren gehören gewerbliche Finanzierungen, insbesondere von
Immobilien, Factoring und Leasing sowie Logistikfinanzierungen zu diesem
Geschäftsbereich.
s Der Geschäftsbereich Financial Markets, der in den ersten neun Monaten 2004 ein
Ergebnis vor Steuern in Höhe von E 82 Mio. erwirtschaftete, ist hauptsächlich
verantwortlich für die Anlage der liquiden Mittel des Postbank-Konzerns sowie die
Steuerung von Zinsänderungs- und Marktrisiken (insbesondere Aktien-, Devisen-, Credit
Spread- (aus Unternehmensanleihen und High-Yield-Anleihen) und Volatilitätsrisiken).
Diesem Geschäftsbereich sind neben den Eigenhandelsaktivitäten ferner die aus
Luxemburg geführten Aktivitäten des Postbank-Konzerns sowie die Fondsverwaltung
und das Fondsmanagement für verschiedene Publikumsfonds und Spezialfonds des
Postbank-Konzerns zugeordnet.
s Der kürzlich neu gebildete Geschäftsbereich Transaction Banking bietet konzernintern und
für
andere
Banken
organisatorische
und
technische
Abwicklungsund
Bearbeitungsleistungen im Bereich des inländischen und grenzüberschreitenden
Zahlungsverkehrs an und erwirtschaftete in den ersten neun Monaten 2004 ein Ergebnis
vor Steuern in Höhe von E 3 Mio.
14
s Im Segment Übrige, das in den ersten neun Monaten 2004 ein negatives Ergebnis vor
Steuern in Höhe von E –85 Mio. auswies, weist der Postbank-Konzern das Ergebnis seines
Eigengeschäfts und seiner Treasury-Aktivitäten aus. Daneben wird in diesem Segment
unter anderem das historische Emissionsgeschäft der DSL Bank und der die
Standardrisikosten übersteigende Teil der Risikovorsorge aus den Geschäftsbereichen
Retail-Banking, Firmenkunden und Financial Markets ausgewiesen.
Die Konzernzentrale der Postbank hat ihren Sitz in Friedrich-Ebert-Allee 114-126, 53113 Bonn,
Bundesrepublik Deutschland.
Übersicht über die Transaktion
Deutsche Postbank Funding Trust I (der ,,Trust’’) besteht zu dem einzigen Zweck (i), die TrustPreferred-Wertpapiere ohne nachzahlbare Ausschüttungsberechtigung
und einen TrustStammanteil ohne nachzahlbare Ausschüttungsberechtigung auszugeben, (ii) die
Bruttoemissionserlöse daraus in die von der Deutsche Postbank Funding LLC I (die
,,Gesellschaft’’)
ausgegebenen
Class
B-Preferred-Wertpapiere
ohne
nachzahlbare
Ausschüttungsberechtigung anzulegen, und (iii) andere Tätigkeiten, die hiermit verbunden
oder hierfür erforderlich sind, auszuüben. Die Trust-Wertpapiere verbriefen alle Eigentumsrechte
am Trust. Der Trust-Stammanteil wird anfangs von der Postbank und danach von einer PostbankKonzerngesellschaft gehalten werden.
Zusätzlich zu den Class B-Preferred-Wertpapieren, die vom Trust erworben wurden, hat die
Gesellschaft zudem den Gesellschafts-Stammanteil und das Class A-Preferred-Wertpapier
ausgegeben. Die Gesellschafts-Wertpapiere verbriefen alle Eigentumsrechte an der
Gesellschaft. Der Gesellschafts-Stammanteil und das Class A-Preferred-Wertpapier werden
anfangs von der Postbank und danach von einer Postbank-Konzerngesellschaft gehalten.
Die Gesellschaft hat die Bruttoerlöse aus der Ausgabe der Gesellschafts-Wertpapiere zum Erwerb
der Anfänglichen Schuldverschreibungen verwendet. Die von der Postbank ausgegebenen
Anfänglichen Schuldverschreibungen haben einen Gesamtnennbetrag von E 300.027.000 und
einen Endfälligkeitstag am 2. Dezember 2034. Die Anfänglichen Schuldverschreibungen sind
gemäß ihren Bedingungen zudem nachrangig gegenüber Ansprüchen anderer Gläubiger der
Postbank. Die Erlöse, die die Gesellschaft aus den Anfänglichen Schuldverschreibungen und
Ersatz-Schuldverschreibungen erzielt, werden an die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere
bzw. den Inhaber des Class A-Preferred-Wertpapiers und des Gesellschafts-Stammanteils
ausgekehrt werden.
Der Trust wird festgesetzte (oder als festgesetzt geltende) periodische Ausschüttungen, die von
der Gesellschaft gemäß dem zwischen der Postbank und dem Trust abgeschlossenen LLCVertrag (der vor der Ausgabe der Gesellschafts-Wertpapiere neu gefasst wurde) auf die Class BPreferred-Wertpapiere gezahlt werden, und die der Trust als Inhaber der Class B-PreferredWertpapiere erhält, an die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere gemäß dem zwischen unter
anderem den Trustees, der Postbank und der Gesellschaft abgeschlossenen Trust-Vertrag (der
vor der Ausgabe der Trust-Wertpapiere neu gefasst wird) weiterleiten. Diese Ausschüttungen auf
die Trust-Preferred-Wertpapiere werden auf den Betrag der Ausschüttungen auf die Class BPreferred-Wertpapiere beschränkt sein.
Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere werden gemäß dem LLC-Vertrag für
einen Zahlungszeitraum aus den Beträgen vorgenommen, um die (i) die auf die Anfänglichen
Schuldverschreibungen und die Ersatz-Schuldverschreibungen durch deren Emittenten bzw.
nach dem Endfälligkeitstag auf die Zulässigen Anlagen, die die Gesellschaft dann gegebenenfalls
hält, oder gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung gezahlten Beträge (ii) die betrieblichen
Aufwendungen der Gesellschaft, die nicht von der Postbank gezahlt oder erstattet werden, im
betreffenden Zahlungszeitraum übersteigen.
Vorbehaltlich der Bestimmungen des LLC-Vertrags und des Trust-Vertrags laufen
Ausschüttungen auf den jeweiligen Liquidationsvorzugsbetrag von E 1.000 der Class BPreferred-Wertpapiere und der Trust-Preferred-Wertpapiere (i) vom Valutatag (einschließlich)
bis zum Reset-Tag (ausschließlich) zu der Festen Ausschüttungsrate, nachträglich zahlbar am
Reset-Tag, und (ii) für jeden Zahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, zu der
15
Variablen Ausschüttungsrate, zahlbar halbjährlich nachträglich am 2. Juni und am 2. Dezember
eines jeden Jahres, erstmals am 2. Juni 2006, auf.
Für jeden Zahlungszeitraum werden die Ausschüttungen auf Basis eines Jahres mit 360 Tagen
und 12 Monaten mit jeweils 30 Tagen, jeweils dividiert durch 360 (30/360), berechnet, wobei der
sich daraus ergebende Betrag zum nächsten Cent gerundet wird (ein halber Cent wird
aufgerundet).
Falls die Gesellschaft keine Ausschüttung auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für einen
Zahlungszeitraum festsetzt (und eine solche Ausschüttung nicht als festgesetzt gilt), haben die
Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere keinen Anspruch auf eine Ausschüttung auf die Class
B-Preferred-Wertpapiere für einen solchen Zahlungszeitraum und die Gesellschaft ist nicht
verpflichtet, eine Ausschüttung auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für einen solchen
Zahlungszeitraum vorzunehmen, unabhängig davon, ob Ausschüttungen auf die Class BPreferred-Wertpapiere für einen zukünftigen Zahlungszeitraum festgesetzt werden (oder als
festgesetzt gelten) und gezahlt werden. In einem solchen Fall werden die Anleger keine
entsprechenden Ausschüttungen auf die Trust-Preferred-Wertpapiere für einen solchen
Zahlungszeitraum erhalten.
Eine Zusammenfassung der Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere und der Class BPreferred-Wertpapiere findet sich unter ,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere’’ und
,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere – Class B-Preferred-Wertpapiere’’.
Die Postbank und die Gesellschaft haben die Nachrangige Patronatserklärung, deren
Bedingungen im Anhang A zu diesem Prospekt beigefügt sind, zugunsten der Inhaber der
Class B-Preferred-Wertpapiere abgeschlossen. Gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung
verpflichtet sich die Postbank unter anderem dazu, dass (i) die Gesellschaft jederzeit in der Lage
sein wird, ihre Verpflichtungen bei jeweiliger Fälligkeit zu erfüllen, einschließlich ihrer
Verpflichtung zur Zahlung der festgesetzten (oder als festgesetzt geltenden) Ausschüttungen
(zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge auf diese) und fälliger Einziehungsbeträge bezüglich der
Class B-Preferred-Wertpapiere, und (ii) die Gesellschaft im Fall ihrer Liquidation oder Auflösung
über ausreichende Mittel verfügen wird, um die gesamten Liquidationsvorzugsbeträge der Class
B-Preferred-Wertpapiere, einschließlich aufgelaufener und nicht gezahlter Ausschüttungen für
den dann laufenden Zahlungszeitraum bis zum Tag der Liquidation oder Auflösung
(ausschließlich) sowie etwaiger Zusätzlicher Beträge zu zahlen.
Die Nachrangige Patronatserklärung stellt keine Garantie und keine Verpflichtung irgendeiner
Art dar, dass die Gesellschaft jederzeit über ein ausreichendes Vermögen verfügt, um
Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere oder sonstige Auszahlungen
festzusetzen. Die Verpflichtungen der Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung
sind gegenüber allen vorrangigen und allen nachrangigen Verpflichtungen der Postbank
nachrangig, mit den höchstrangigen gegebenenfalls ausgegebenen Vorzugsaktien der
Postbank und anderen Instrumenten der Postbank, die als Kernkapital qualifizieren,
mindestens gleichrangig, und gegenüber allen anderen Vorzugs- und Stammaktien der
Postbank vorrangig.
Die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere sind Drittbegünstigte der Nachrangigen
Patronatserklärung.
Eine
Zusammenfassung
der Bedingungen
der Nachrangigen
Patronatserklärung findet sich unter ,,Beschreibung der Nachrangigen Patronatserklärung’’.
Die Trust-Preferred-Wertpapiere und die Class B-Preferred-Wertpapiere haben keinen
festgelegten Endfälligkeitstag und sind zu keiner Zeit nach Wahl ihrer Inhaber kündbar.
Die Class B-Preferred-Wertpapiere können am oder nach dem Anfänglichen Einziehungstag nach
Wahl der Gesellschaft, ganz oder teilweise, an jedem Zahlungstag eingezogen werden. Ferner
können die Class B-Preferred-Wertpapiere von der Gesellschaft bei Eintritt eines GesellschaftsSonderkündigungsfalls eingezogen werden.
Eine Einziehung erfolgt zum Einziehungsbetrag der Class B-Preferred-Wertpapiere, der dem
Liquidationsvorzugsbetrag der Class B-Preferred-Wertpapiere zuzüglich aufgelaufener und nicht
16
gezahlter Ausschüttungen für den dann laufenden Zahlungszeitraum bis zum Einziehungstag
(ausschließlich) und etwaiger Zusätzlicher Beträge entspricht.
Vorbehaltlich der Bedingungen des Trust-Vertrags ist der Trust bei der Einziehung der Class BPreferred-Wertpapiere verpflichtet, die diesbezüglichen Einziehungserlöse dazu zu verwenden,
die Trust-Wertpapiere anteilsmäßig einzuziehen.
Bei Eintritt eines Trust-Sonderkündigungsfalls oder bei der Auflösung, Liquidation, Abwicklung
oder Beendigung des Trusts sind die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere berechtigt, eine
entsprechende Anzahl von Class B-Preferred-Wertpapieren zu erhalten. Siehe ,,Beschreibung der
Wertpapiere – Einziehung’’.
Da die Class B-Preferred-Wertpapiere die einzigen Vermögenswerte des Trusts darstellen und
die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere unter bestimmten Umständen Class B-PreferredWertpapiere erhalten können, machen potenzielle Käufer der Trust-Preferred-Wertpapiere auch
eine Anlageentscheidung bezüglich der Class B-Preferred-Wertpapiere und sollten
dementsprechend aufmerksam alle Informationen hinsichtlich der Class B-PreferredWertpapiere lesen. Siehe ,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere – Class B-PreferredWertpapiere’’ und ,,Risikofaktoren – Risiken einer Sonderkündigung’’.
Gleichzeitig mit dem Erwerb der Trust-Preferred-Wertpapiere durch die Lead Manager, wie unter
,,Übernahme und Verkauf’’ dargestellt, haben die Gesellschaft, der Trust und die Postbank die
folgenden Transaktionen vorgenommen: (i) die Gesellschaft hat an die Postbank den
Gesellschafts-Stammanteil ausgegeben; (ii) die Gesellschaft hat an die Postbank das Class APreferred-Wertpapier ausgegeben; (iii) der Trust hat an die Postbank den Trust-Stammanteil
ausgegeben; (iv) der Trust hat die Trust-Preferred-Wertpapiere, die im Namen der Clearstream
AG registriert wurden, an die Lead Manager ausgegeben, die die Trust-Preferred-Wertpapiere an
die Anleger verkauft haben; (v) die Gesellschaft hat an den Trust die Class B-PreferredWertpapiere ausgegeben; und (vi) die Gesellschaft hat von der Postbank die Anfänglichen
Schuldverschreibungen erworben.
Die Postbank hat als Inhaber des Gesellschafts-Stammanteils das Board of Directors, das anfangs
aus vier Directors bestehen wird, ernannt.
Das folgende Schaubild zeigt die Beziehungen der Gesellschaft, des Trusts und der Postbank
nach Abschluss des Angebots.
Deutsche Postbank
AG
(„Postbank“)
Nachrangige Emissionserlöse
Patronats- der Anfänglichen
Schuldvererklärung
schreibungen
Anfängliche
Schuldverschreibungen
Trust-PreferredClass B-Preferred
Wertpapiere
Wertpapiere
Inhaber der TrustDeutsche Postbank
PreferredFunding Trust I
Wertpapiere
(der „Trust“)
Emissionserlöse
Emissionserlöse
der Class B-Preferredder Trust-PreferredWertpapiere
Wertpapiere
Deutsche Postbank
Funding LLC I
(die „Gesellschaft“)
17
Das Angebot
Der Trust.......................... Deutsche Postbank Funding Trust I ist ein nach dem Recht des
Staates Delaware errichteter Statutory Trust, der für das Halten
der Class B-Preferred-Wertpapiere und die Weiterleitung der
Ausschüttungen und der Einziehungsbeträge der Class BPreferred-Wertpapiere an die Inhaber der Trust-Wertpapiere
gegründet worden ist.
Die Gesellschaft ............
Deutsche Postbank Funding LLC I, eine Delaware Limited Liability
Company, ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der
Postbank. Die einzigen Vermögenswerte der Gesellschaft sind
die Schuldverschreibungen und die Zulässigen Anlagen.
Gegenstand des
Angebots ......................... E 300.000.000 auf den Namen lautende Trust-PreferredWertpapiere ohne nachzahlbare Ausschüttungsberechtigung mit
einem Liquidationsvorzugsbetrag von E 1.000 je Trust-PreferredWertpapier. Die Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere
sind im Wesentlichen identisch mit den Bedingungen der Class
B-Preferred-Wertpapiere. Das Angebot bestand aus einem
öffentlichen Angebot in der Bundesrepublik Deutschland und
den Niederlanden sowie einer internationalen Privatplazierung
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß
Regulation S. Siehe ,,Übernahme und Verkauf’’.
Angebotsfrist................... Potenzielle Anleger konnten ihr Kaufangebot bezüglich der TrustPreferred-Wertpapiere vom 12. November 2004 bis zum
19. November 2004 abgeben.
Ausgabepreis .................. 100 % (entspricht E 1.000 je Trust-Preferred-Wertpapier).
Verwendung
der Erlöse ........................ Der Erlös aus dem Verkauf der Trust-Wertpapiere wurde vom
Trust in die Class B-Preferred-Wertpapiere investiert. Die
Gesellschaft hat den Erlös aus dem Verkauf der Class BPreferred-Wertpapiere, zusammen mit den in Bezug auf die
Ausgabe
des
Class
A-Preferred-Wertpapiers
und
des
Gesellschafts-Stammanteils von der Postbank eingebrachten
Mittel für den Kauf von Anfänglichen Schuldverschreibungen
verwendet. Die Postbank beabsichtigt, den Erlös aus dem Verkauf
der Anfänglichen Schuldverschreibungen für allgemeine
Unternehmenszwecke zu verwenden. Die Postbank beabsichtigt,
die Class B-Preferred-Wertpapiere bzw. die Trust-PreferredWertpapiere
als
aufsichtsrechtliches
Kernkapital
auf
konsolidierter Basis zu behandeln.
Nachrangige
Patronatserklärung
der Postbank ................... Die Postbank hat mit der Gesellschaft eine Nachrangige
Patronatserklärung zugunsten der Gesellschaft und der Inhaber
der Class B-Preferred-Wertpapiere abgeschlossen, wonach sich
die Postbank verpflichtet sicherzustellen, dass
(i)
die Gesellschaft jederzeit in der Lage sein wird, ihre
Verpflichtungen bei jeweiliger Fälligkeit zu erfüllen,
einschließlich festgesetzter (oder als festgesetzt geltender)
Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere
zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge auf diese und
fälliger Einziehungsbeträge bezüglich der Class BPreferred-Wertpapiere; und
18
(ii)
die Gesellschaft im Fall ihrer Liquidation oder Auflösung
über ausreichende Mittel verfügen wird, um die
Liquidationsvorzugsbeträge
der
Class
B-PreferredWertpapiere, einschließlich aufgelaufener und nicht
gezahlter Ausschüttungen für den dann laufenden
Zahlungszeitraum bis zum Tag der Liquidation oder
Auflösung (ausschließlich) sowie etwaiger Zusätzlicher
Beträge zu zahlen.
Die Nachrangige Patronatserklärung stellt keine Garantie
irgendeiner Art dar, dass die Gesellschaft jederzeit über
ausreichendes Vermögen verfügt, um Ausschüttungen oder
sonstige Auszahlungen festzusetzen.
Die Verpflichtungen der Postbank aus der Nachrangigen
Patronatserklärung sind gegenüber allen vorrangigen und allen
nachrangigen Verpflichtungen der Postbank nachrangig, mit den
höchstrangigen gegebenenfalls ausgegebenen Vorzugsaktien der
Postbank und anderen Instrumenten der Postbank, die als
Kernkapital
qualifizieren,
mindestens
gleichrangig,
und
gegenüber allen anderen Vorzugs- und Stammaktien der
Postbank vorrangig. Die Inhaber der Class B-PreferredWertpapiere
sind
Drittbegünstigte
der
Nachrangigen
Patronatserklärung. Falls ein Inhaber von Class B-PreferredWertpapieren der Gesellschaft mitgeteilt hat, dass die Postbank
eine Verpflichtung aus der Nachrangigen Patronatserklärung nicht
erfüllt hat, und diese Nichterfüllung länger als 60 Tage nach dem
Zeitpunkt der Mitteilung fortdauert, sind die Inhaber einer
Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-PreferredWertpapiere berechtigt, den Unabhängigen Enforcement Director
zu ernennen, der verpflichtet ist, die Rechte der Gesellschaft aus
der Nachrangigen Patronatserklärung ohne Beeinträchtigung der
Interessen der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere
durchzusetzen.
Die Postbank verpflichtet sich ferner, keine Garantie oder ähnliche
Versprechen in Bezug auf andere Vorzugswertpapiere oder
vergleichbare
Wertpapiere
eines
anderen
verbundenen
Unternehmens abzugeben oder eine andere Vereinbarung zur
Sicherung solcher Vorzugswertpapiere oder vergleichbarer
Wertpapiere abzuschließen, wenn eine solche Garantie, ein
solches Versprechen oder eine solche Vereinbarung in
irgendeiner
Hinsicht
gegenüber
der
Nachrangigen
Patronatserklärung
vorrangig
wäre,
außer
wenn
die
Patronatserklärung so geändert wird, dass diese mit einer
solchen anderen Garantie oder Vereinbarung mindestens
gleichrangig ist und im Wesentlichen gleichwertige Vorrechte in
Bezug auf Zahlungen enthält.
Zusammenfassung der Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere und der Class B-PreferredWertpapiere
Verbriefung und
Stückelung....................... Die Trust-Preferred-Wertpapiere wurden als Namenswertpapiere
im Girosammelverfahren in einer Stückelung von E 1.000
(Liquidationsvorzugsbetrag) ausgegeben und werden durch eine
oder mehrere von der Clearstream AG verwahrte Globalurkunden
verbrieft (mit Ausnahme von besonderen Umständen, in denen
effektive Stücke ausgegeben werden. Siehe ,,Beschreibung der
Trust-Wertpapiere – Übertragung’’).
19
Fälligkeit .......................... Die Trust-Preferred-Wertpapiere und die Class B-PreferredWertpapiere haben keinen Fälligkeitstag und sind zu keiner Zeit
nach Wahl ihrer Inhaber kündbar. Die Gesellschaft kann unter
bestimmten Umständen die Class B-Preferred-Wertpapiere
einziehen. Siehe ,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere –
Class B-Preferred-Wertpapiere – Einziehung der Class B-PreferredWertpapiere’’.
Ausschüttungen .............. Vorbehaltlich der Bestimmungen des Trust-Vertrags bzw. des LLCVertrags
laufen
Ausschüttungen
auf
den
jeweiligen
Liquidationsvorzugsbetrag von E 1.000 je Trust-PreferredWertpapier (der ,,Liquidationsvorzugsbetrag’’) und von E 1.000
je Class B-Preferred-Wertpapier wie folgt auf: (i) vom Valutatag
(einschließlich) bis zum Reset-Tag (ausschließlich) zu einem
festen Satz von 6,00 % p.a. (die ,,Feste Ausschüttungsrate’’),
nachträglich zahlbar am Reset-Tag, und (ii) für jeden
Zahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag beginnt,
zum Referenzsatz zuzüglich einer Marge von 0,025 % p.a. (die
,,Variable Ausschüttungsrate’’), zahlbar halbjährlich nachträglich
am 2. Juni und am 2. Dezember eines jeden Jahres, erstmals am 2.
Juni 2006. Die Ausschüttungen werden jedoch für keinen
Zahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, zu
einem Satz von mehr als 8,00 % p.a. auflaufen. Für jeden
Zahlungszeitraum werden die Ausschüttungen auf Basis eines
Jahres mit 360 Tagen und 12 Monaten mit jeweils 30 Tagen,
jeweils dividiert durch 360 (30/360), berechnet, wobei der sich
daraus ergebende Betrag zum nächsten Cent gerundet wird (ein
halber Cent wird aufgerundet).
Festsetzung von
Ausschüttungen .............. Es wird erwartet, dass die Ausschüttungen auf die Class BPreferred-Wertpapiere aus Zinszahlungen vorgenommen werden,
die die Gesellschaft aus den Schuldverschreibungen oder den
Zulässigen Anlagen, die die Gesellschaft gegebenenfalls hält,
erhalten hat.
Falls die Gesellschaft für einen Zahlungszeitraum keine
Ausschüttung auf die Class B-Preferred-Wertpapiere festsetzt
(und eine solche Ausschüttung nicht als festgesetzt gilt), haben
die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere keinen Anspruch
auf eine Ausschüttung auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für
diesen Zahlungszeitraum und die Gesellschaft ist nicht
verpflichtet, eine Ausschüttung für diesen Zahlungszeitraum auf
die Class B-Preferred-Wertpapiere zu zahlen, unabhängig davon,
ob Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für
einen zukünftigen Zahlungszeitraum festgesetzt werden (oder als
festgesetzt gelten) und gezahlt werden.
Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere dürfen nur
an einem Zahlungstag festgesetzt und gezahlt werden, sofern:
(i)
der Gesellschaft für den Zahlungszeitraum, der an dem Tag
endet, der diesem Zahlungstag unmittelbar vorhergeht, ein
Betriebsgewinn zur Verfügung steht, der mindestens dem
Betrag dieser Ausschüttungen entspricht, und
(ii)
die Postbank für das vorhergehende Geschäftsjahr, für das
ein geprüfter nicht konsolidierter Einzelabschluss vorliegt,
ein Ausschüttungsfähiger Gewinn zur Verfügung steht, der
mindestens der Summe aus dem Betrag dieser auf die Class
B-Preferred-Wertpapiere zu zahlenden Ausschüttungen und
20
den
Ausschüttungen,
Dividenden
oder
sonstigen
Auszahlungen auf etwaige Gleichrangige Wertpapiere
entspricht, wobei der Ausschüttungsfähige Gewinn des
vorhergehenden Geschäftsjahrs anteilsmäßig auf diese
Ausschüttungen sowie Ausschüttungen, Dividenden oder
sonstige Auszahlungen auf Gleichrangige Wertpapiere
verteilt wird.
Zur Feststellung, ob ein ausreichender Ausschüttungsfähiger
Gewinn der Postbank für ein Geschäftsjahr zur Verfügung steht,
damit Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere
festgesetzt werden dürfen, werden vom Ausschüttungsfähigen
Gewinn
des
betreffenden
Geschäftsjahres
etwaige
Ausschüttungen, die bereits auf die Class B-PreferredWertpapiere gezahlt worden sind, und etwaige Ausschüttungen,
Dividenden oder sonstige Auszahlungen, die auf der Basis eines
solchen Ausschüttungsfähigen Gewinns bereits auf Gleichrangige
Wertpapiere gezahlt worden sind, abgezogen.
Fingierte Festsetzungen
von Ausschüttungen ...... Ungeachtet des Vorstehenden gilt Folgendes: Falls die Postbank
oder eine ihrer Tochtergesellschaften in Bezug auf Gleichrangige
Wertpapiere Ausschüttungen, Dividenden oder sonstige
Auszahlungen festsetzt oder zahlt (mit Ausnahme von
Zahlungen von Tochtergesellschaften der Postbank, die
ausschließlich an die Postbank oder an eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft der Postbank geleistet werden), wird fingiert,
dass die Gesellschaft Ausschüttungen auf die Class B-PreferredWertpapiere festgesetzt hat. Falls eine solche Ausschüttung,
Dividende oder sonstige Auszahlung auf Gleichrangige
Wertpapiere zum vollen festgelegten Betrag, der auf die
Gleichrangigen Wertpapiere im dann laufenden Geschäftsjahr
bis zum maßgeblichen Zahlungstag zahlbar ist, geleistet wurde,
wird fingiert, dass die Ausschüttungen zum Festgelegten Zinssatz
für das dann laufende Geschäftsjahr bis zum Zahlungstag auf die
Class B-Preferred-Wertpapiere in voller Höhe festgesetzt werden.
Falls eine solche Ausschüttung, Dividende oder sonstige
Auszahlung auf Gleichrangige Wertpapiere nur eine Teilzahlung
des so geschuldeten Betrags darstellt, wird die als festgesetzt
fingierte Ausschüttung auf die Class B-Preferred-Wertpapiere
proportional angepasst.
Ferner gilt ungeachtet des Vorstehenden Folgendes: Falls die
Postbank oder eine Tochtergesellschaft der Postbank in Bezug auf
ihre Nachrangigen Wertpapiere Nachrangige Ausschüttungen
festsetzt oder zahlt, wird fingiert, dass die Gesellschaft
Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für einen
Betrag festgesetzt hat, der davon abhängt, wie oft auf die
jeweiligen
Nachrangigen
Wertpapiere
Ausschüttungen,
Dividenden oder sonstige Auszahlungen gezahlt werden:
–
falls die Zahlung von Nachrangigen Ausschüttungen
jährlich erfolgt, in voller Höhe zum Festgelegten Zinssatz
für die ersten zwei Zahlungstage, die auf denselben Tag
fallen wie der Tag, an dem eine solche Ausschüttung,
Dividende oder sonstige Auszahlung festgesetzt oder
geleistet wird, oder die unmittelbar darauf folgen;
–
falls die Zahlung von Nachrangigen Ausschüttungen
halbjährlich erfolgt, in voller Höhe zum Festgelegten
21
Zinssatz für den Zahlungstag, der auf denselben Tag fällt,
wie der Tag, an dem eine solche Ausschüttung, Dividende
oder sonstige Auszahlung festgesetzt oder geleistet wird,
oder der unmittelbar darauf folgt;
–
falls die Zahlung von Nachrangigen Ausschüttungen
vierteljährlich erfolgt:
(i)
falls nur eine Nachrangige Ausschüttung in dem dem
Zahlungstag vorhergehenden Zahlungszeitraum
vorgenommen wurde, gelten Ausschüttungen zu
50 % des Betrags als festgesetzt, der zum
Festgelegten Zinssatz in voller Höhe für denjenigen
Zahlungstag zahlbar wäre, der auf denselben Tag fällt
wie der Tag, an dem eine solche Ausschüttung,
Dividende oder sonstige Auszahlung festgesetzt
oder geleistet wird, oder der unmittelbar darauf
folgt, oder
(ii)
falls zwei Nachrangige Ausschüttungen in einem
solchen Zahlungszeitraum vorgenommen wurden,
gelten Ausschüttungen in voller Höhe zu dem
Betrag als festgesetzt, der zum Festgelegten
Zinssatz für denjenigen Zahlungstag zahlbar wäre,
der auf denselben Tag fällt wie der Tag, an dem eine
solche Ausschüttung, Dividende oder sonstige
Auszahlung festgesetzt oder geleistet wird, oder der
unmittelbar darauf folgt.
Falls die Postbank oder eine ihrer Tochtergesellschaften
Gleichrangige Wertpapiere oder Nachrangige Wertpapiere
einzieht, zurückkauft oder anderweitig erwirbt, außer durch
Wandlung oder Umtausch in Stammaktien der Postbank und
gemäß bestimmten unter ,,Beschreibung der GesellschaftsWertpapiere – Class B-Preferred-Wertpapiere – Ausschüttungen’’
dargestellten Ausnahmen, wird fingiert, dass die Gesellschaft
Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere zum
Festgelegten Zinssatz in voller Höhe für die ersten zwei
Zahlungstage festgesetzt hat, die auf denselben Tag fallen wie
der Tag, an dem eine solche Rücknahme, ein solcher Rückkauf
oder ein solcher anderer Erwerb erfolgt, oder die unmittelbar
darauf folgen.
Verbot von
Ausschüttungen .............. Auch wenn ein ausreichender Betriebsgewinn der Gesellschaft
und ein ausreichender Ausschüttungsfähiger Gewinn der
Postbank zur Verfügung stehen, dürfen an einem Zahlungstag
(oder einem für die Einziehung oder Liquidation festgesetzten
Tag) keine Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere
vorgenommen werden, wenn an diesem Tag eine Anweisung der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die ,,BaFin’’)
(oder einer anderen maßgeblichen Aufsichtsbehörde) in Kraft ist,
die es der Postbank untersagt, Gewinnausschüttungen
(einschließlich etwaiger Gewinnausschüttungen an Inhaber von
Gleichrangigen Wertpapieren) vorzunehmen.
Zahlung von
Zusätzlichen Beträgen .... Alle Zahlungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere und die
Trust-Preferred-Wertpapiere (einschließlich von Zahlungen im
Rahmen einer Liquidation oder bei Einziehung solcher
Wertpapiere) sind ohne Abzug oder Einbehalt von oder
22
aufgrund von Quellensteuern vorzunehmen, es sei denn, ein
solcher Abzug oder Einbehalt ist gesetzlich vorgeschrieben. In
letzterem Fall werden die Gesellschaft bzw. der Trust diejenigen
zusätzlichen Beträge als zusätzliche Ausschüttungen zahlen, die
erforderlich sind, damit die Nettobeträge, die den Inhabern der
Class B-Preferred-Wertpapiere bzw. der Trust-PreferredWertpapiere nach diesem Abzug oder Einbehalt zufließen,
jeweils den Beträgen entsprechen, die sie erhalten hätten, wenn
kein solcher Abzug oder Einbehalt erforderlich gewesen wäre
(,,Zusätzliche Beträge’’). Die Verpflichtung zur Zahlung solcher
Zusätzlichen Beträge auf die Class B-Preferred-Wertpapiere und
die Trust-Preferred-Wertpapiere besteht jedoch nicht:
–
falls und soweit die Gesellschaft nicht in der Lage ist, solche
Zusätzlichen Beträge zu zahlen, weil eine solche Zahlung
den Ausschüttungsfähigen Gewinn der Postbank für das
vorhergehende Geschäftsjahr (nach Abzug des Betrags der
Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere oder
etwaiger Ausschüttungen, Dividenden oder sonstiger
Auszahlungen auf Gleichrangige Wertpapiere, die auf der
Grundlage eines solchen Ausschüttungsfähigen Gewinns
am oder vor dem Tag der Fälligkeit der Zusätzlichen Beträge
bereits vom Ausschüttungsfähigen Gewinn gezahlt
wurden) übersteigen würde;
–
in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund der Tatsache zu
zahlen sind, dass der Inhaber oder wirtschaftliche
Eigentümer der Class B-Preferred-Wertpapiere (mit
Ausnahme des Trusts) oder der Trust-PreferredWertpapiere
eine
andere
Beziehung
zu
einer
Maßgeblichen Rechtsordnung unterhält als lediglich den
Besitz der Class B-Preferred-Wertpapiere bzw. TrustPreferred-Wertpapiere;
–
in Bezug auf Quellensteuern, wenn dieser Einbehalt oder
Abzug gemäß einer Richtlinie der Europäischen Union über
die Besteuerung von Zinserträgen (einschließlich der
beschlossenen Richtlinie vom 3. Juni 2003) erfolgt, oder
gemäß einem Gesetz, das aufgrund einer solchen Richtlinie
erlassen wurde, ihr entspricht oder eingeführt wurde, um
einer solchen Richtlinie nachzukommen;
–
in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund einer Steuer
bezüglich Erbschaft, Spareinlagen, Vermögen, persönlichen
Eigentums, Verkauf oder Übertragung oder aufgrund
sonstiger Steuern zahlbar sind, die anders als durch
Einbehalt von Zahlungen in Bezug auf die Class BPreferred-Wertpapiere
oder
die
Trust-PreferredWertpapiere zahlbar sind;
–
in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt
vermieden werden kann, indem der Inhaber oder
wirtschaftliche
Eigentümer
der
Class
B-PreferredWertpapiere
bzw.
der
Trust-Preferred-Wertpapiere
gegenüber der maßgeblichen Steuerbehörde eine
Erklärung seiner Nichtansässigkeit oder eines anderen
Anspruchs auf Freistellung abgibt;
–
in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt
vermieden werden kann, indem der Inhaber oder
wirtschaftliche Eigentümer die jeweiligen Class B-
23
Preferred-Wertpapiere oder Trust-Preferred-Wertpapiere
einer anderen Zahlstelle in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union vorlegt; oder
–
in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt
dadurch hätte vermieden werden können, dass der Inhaber
der Class B-Preferred-Wertpapiere oder der Trust-PreferredWertpapiere die jeweiligen Class B-Preferred-Wertpapiere
oder Trust-Preferred-Wertpapiere zur Zahlung innerhalb
von 30 Tagen seit dem Fälligkeitstag oder seit dem Tag,
an dem diese zahlbar wurden, vorgelegt hätte; dies gilt
nicht insoweit, als ein solcher Inhaber auf solche
Zusätzlichen Beträge einen Anspruch durch Vorlage
solcher Class B-Preferred-Wertpapiere oder TrustPreferred-Wertpapiere zur Zahlung am letzten Tag einer
solchen 30-Tagefrist gehabt hätte.
Einziehung....................... Falls die Gesellschaft Class B-Preferred-Wertpapiere einzieht,
muss der Trust eine entsprechende Anzahl von Trust-PreferredWertpapieren einziehen. Die Class B-Preferred-Wertpapiere
können nach Wahl der Gesellschaft, ganz oder teilweise, am
Anfänglichen Einziehungstag oder an jedem Zahlungstag danach
eingezogen werden. Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, die
Class B-Preferred-Wertpapiere jederzeit ganz, aber nicht teilweise
bei
Eintritt
eines
Gesellschafts-Sonderkündigungsfalls
einzuziehen.
Eine
solche
Einziehung
erfolgt
zum
Einziehungsbetrag, der dem Liquidationsvorzugsbetrag der
einzuziehenden
Class
B-Preferred-Wertpapiere
entspricht,
zuzüglich aufgelaufener und nicht gezahlter Ausschüttungen für
den jeweils laufenden Zahlungszeitraum bis zum Einziehungstag
(ausschließlich), zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge. Die
Gesellschaft ist nur berechtigt, ihr Recht, die Class B-PreferredWertpapiere einzuziehen, auszuüben, wenn sie:
(i)
mit einer Frist von mindestens 30 Tagen (oder einer
längeren Frist, wenn dies von der zuständigen
Aufsichtsbehörde verlangt wird) den Inhabern der Class BPreferred-Wertpapiere ihre Absicht, die Class B-PreferredWertpapiere am Einziehungstag einzuziehen, bekannt
gemacht hat,
(ii)
gleichzeitig von der Emittentin der Schuldverschreibungen
eine Mitteilung bezüglich der Rückzahlung eines
Gesamtnennbetrags von Schuldverschreibungen, der dem
gesamten Liquidationsvorzugsbetrag der einzuziehenden
Class B-Preferred-Wertpapieren entspricht, erhalten hat,
und
(iii)
die notwendigen regulatorischen Genehmigungen erhalten
hat. Siehe ,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere –
Class B-Preferred-Wertpapiere – Einziehung der Class BPreferred-Wertpapiere’’.
Eine Einziehung von Class B-Preferred-Wertpapieren gleich aus
welchem Grund darf nur erfolgen, falls am Einziehungstag:
–
die Gesellschaft (aufgrund von Zahlungen auf die
Schuldverschreibungen, Zulässigen Anlagen oder
gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung) über
ausreichende
Mittel
verfügt,
um
den
Einziehungsbetrag zu zahlen und einen Betrag in
voller Höhe zu zahlen, der den bis zum
24
Einziehungstag aufgelaufenen und nicht gezahlten
Ausschüttungen zuzüglich etwaiger Zusätzlicher
Beträge entspricht;
–
der Postbank für das vorhergehende Geschäftsjahr
ein Ausschüttungsfähiger Gewinn zur Verfügung
steht, der mindestens der Summe aus dem Betrag
der bis zum Einziehungstag angefallenen und nicht
gezahlten Ausschüttungen auf die Class B-PreferredWertpapiere zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge
entspricht; und
–
keine Anweisung der BaFin (oder einer anderen
zuständigen Aufsichtsbehörde) in Kraft ist, die es
der Postbank untersagt, Gewinnausschüttungen
(einschließlich etwaiger Gewinnausschüttungen an
die Inhaber von Gleichrangigen Wertpapieren)
vorzunehmen.
Bei Eintritt eines Trust-Sonderkündigungsfalls oder im Fall einer
freiwilligen
oder
unfreiwilligen
Liquidation,
Auflösung,
Abwicklung oder Beendigung des Trusts werden die Inhaber der
Trust-Wertpapiere berechtigt sein, in proportionaler Höhe Class BPreferred-Wertpapiere zu erhalten, wobei im Fall einer solchen
Auskehrung von Class B-Preferred-Wertpapieren die Rechte des
Inhabers des Trust-Stammanteils gegenüber den Rechten der
Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere nachrangig sein werden.
Siehe ,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere – Einziehung’’.
Die Trust-Preferred-Wertpapiere und die Class B-PreferredWertpapiere haben keinen festgelegten Endfälligkeitstag und
sind zu keiner Zeit nach Wahl ihrer Inhaber kündbar.
Liquidation ...................... Bei einer freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation, Auflösung,
Abwicklung oder Beendigung des Trusts sind die Inhaber der
Trust-Wertpapiere berechtigt, in proportionaler Höhe Class BPreferred-Wertpapiere zu erhalten. Die Inhaber der TrustPreferred-Wertpapiere haben in Bezug auf Ausschüttungen
aufgrund der Liquidation des Trusts effektiv einen Vorrang vor
dem Inhaber des Trust-Stammanteils.
Bei einer Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft, hat (i) der
Inhaber des Class A-Preferred-Wertpapiers einen Anspruch auf
Erhalt der Schuldverschreibungen oder der Zulässigen Anlagen
(einschließlich aller darauf aufgelaufenen und nicht gezahlten
Zinsen) als seine Liquidationsausschüttung und (ii) jeder Inhaber
der Class B-Preferred-Wertpapiere einen Anspruch auf Erhalt des
Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-Preferred-Wertpapiere,
zuzüglich der jeweils aufgelaufenen und nicht gezahlten
Ausschüttungen für den laufenden Zahlungszeitraum bis zum
Tag der Liquidation oder Auflösung (ausschließlich) und zuzüglich
etwaiger Zusätzlicher Beträge. Die Gesellschaft geht davon aus,
dass die Liquidationsausschüttung an die Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere aus den gemäß der Nachrangigen
Patronatserklärung erhaltenen Mitteln gezahlt wird. Gemäß den
Bestimmungen des LLC-Vertrags und soweit nach anwendbarem
Recht zulässig, wird die Gesellschaft so lange nicht aufgelöst, bis
alle Verpflichtungen der Nachrangigen Patronatserklärung
vollständig gemäß ihren Bedingungen erfüllt worden sind.
Rang der
Trust-Wertpapiere........... Die Vornahme von Ausschüttungen und sonstigen Auszahlungen
25
auf die Trust-Wertpapiere und die Zahlung von Beträgen bei deren
Einziehung erfolgen anteilig zwischen dem Trust-Stammanteil
und den Trust-Preferred-Wertpapieren auf der Grundlage ihres
Liquidationsvorzugs; bei Eintritt und Fortbestehen der
Nichterfüllung einer Verpflichtung aus den Anfänglichen
Schuldverschreibungen oder einer Verpflichtung aus der
Nachrangigen
Patronatserklärung
werden
jedoch
keine
Ausschüttungen oder sonstige Auszahlungen vorgenommen
oder Einziehungsbeträge an den Inhaber des Trust-Stammanteils
geleistet, solange nicht alle aufgelaufenen und nicht gezahlten
Ausschüttungen auf die Trust-Preferred-Wertpapiere und
Einziehungsbeträge bezüglich der Trust-Preferred-Wertpapiere
gezahlt worden sind oder für deren Zahlung gesorgt worden ist,
und alle Mittel, die dem Property Trustee unmittelbar zur
Verfügung stehen, werden zunächst zur Vornahme der Leistung
von fälligen Ausschüttungen auf die Trust-Preferred-Wertpapiere
bzw. fälligen Einziehungsbeträgen bezüglich der Trust-PreferredWertpapiere verwendet, bevor solche Mittel verwendet werden,
um Zahlungen auf den Trust-Stammanteil vorzunehmen.
Rang der GesellschaftsWertpapiere..................... Bei einer freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation, Auflösung,
Abwicklung oder Beendigung der Gesellschaft sind die Class BPreferred-Wertpapiere nachrangig gegenüber dem Class APreferred-Wertpapier
und
vorrangig
gegenüber
dem
Gesellschafts-Stammanteil; jedoch werden Zahlungen der
Postbank gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung von der
Gesellschaft nur an die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere
gezahlt.
Solange Class B-Preferred-Wertpapiere ausstehen, wird die
Gesellschaft nicht ohne die Zustimmung der Inhaber von
mindestens 662/3 % des gesamten Liquidationsvorzugsbetrags der
Class B-Preferred-Wertpapiere, die gesondert als eine Klasse
abstimmen (mit Ausnahme von Class B-Preferred-Wertpapieren,
die von der Postbank oder einem mit ihr verbundenen
Unternehmen (mit Ausnahme des Trusts) gehalten werden), (i)
eine Bestimmung des LLC-Vertrags (einschließlich der
Bedingungen der Class B-Preferred-Wertpapiere) ergänzen, neu
fassen, aufheben oder ändern, falls eine solche Ergänzung,
Neufassung,
Aufhebung
oder
Änderung
die
Rechte,
Vorzugsrechte, Befugnisse oder Vorrechte der Class B-PreferredWertpapiere beeinträchtigen würde; (ii) vereinbaren, eine
Bestimmung der Schuldverschreibungen in einer Weise zu
ändern oder zu ergänzen oder auf die Rechte aus einer
Vertragsverletzung in Bezug auf die Zahlung eines Betrags aus
den Schuldverschreibungen zu verzichten, die die Interessen der
Inhaber
der
Class
B-Preferred-Wertpapiere
nachhaltig
beeinträchtigen würde; oder (iii) eine Verschmelzung (durch
Aufnahme oder Neugründung) oder einen Zusammenschluss
unter Beteiligung der Gesellschaft oder den Verkauf aller oder
eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte der Gesellschaft
durchführen, wobei eine solche Verschmelzung (durch Aufnahme
oder Neugründung) oder ein solcher Zusammenschluss unter
Beteiligung der Gesellschaft oder Verkauf aller oder eines
wesentlichen Teils der Vermögenswerte der Gesellschaft in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen des LLC-Vertrags
stehen muss. Für eine Beschreibung dieser Bestimmungen des
LLC-Vertrags siehe ,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere
26
– Verschmelzungen (durch Aufnahme oder Neugründung) und
Verkäufe’’.
Weitere Emissionen........ Die Gesellschaft wird nicht ohne Zustimmung aller Inhaber von
Class B-Preferred-Wertpapieren (ohne Berücksichtigung von Class
B-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank oder einem ihrer
verbundenen
Unternehmen
gehalten
werden)
weitere
Wertpapiere ausgeben, die gegenüber den Class B-PreferredWertpapieren in Bezug auf periodische Ausschüttungsrechte oder
Rechte bei Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft vorrangig
oder mit diesen gleichrangig sind. Die Gesellschaft kann jedoch
von Zeit zu Zeit ohne die Zustimmung der Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere weitere Class B-Preferred-Wertpapiere mit
identischen Bedingungen (bzw. in allen Punkten identischen
Bedingungen bis auf den Ausgabetag, den Tag, ab dem
Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere auflaufen,
den Ausgabepreis und andere Abweichungen, soweit nach
anwendbarem Recht notwendig) in einer Weise ausgeben, dass
diese Class B-Preferred-Wertpapiere eine einheitliche Serie bilden.
Durchsetzungsrechte ............................... Bei Eintritt eines Ereignisses, das zur Liquidation oder Auflösung
der Gesellschaft führt, oder (i) wenn die Gesellschaft
Ausschüttungen
(zuzüglich
etwaiger
darauf
bezogener
Zusätzlicher Beträge) auf die Class B-Preferred-Wertpapiere zum
Festgelegten Zinssatz nicht in voller Höhe für den ersten
Zahlungszeitraum oder danach für zwei aufeinanderfolgende
Zahlungszeiträume leistet, oder (ii) dem Fortbestehen der
Nichterfüllung einer Verpflichtung der Postbank aus der
Nachrangigen Patronatserklärung mehr als 60 Tage nach dem
Zeitpunkt, zu dem diese Nichterfüllung der Gesellschaft vom
Property Trustee oder von einem Inhaber der Class B-PreferredWertpapiere oder von einem Inhaber der Trust-PreferredWertpapiere angezeigt wurde, sind die Inhaber einer Mehrheit
des
Liquidationsvorzugsbetrags
der
Class-B-PreferredWertpapiere berechtigt, einen Unabhängigen Enforcement
Director zu ernennen. Ein Unabhängiger Enforcement Director
wird sein Amt niederlegen, sobald nach alleinigem Ermessen des
Unabhängigen Enforcement Director: (i) die Ausschüttungen auf
die Class B-Preferred-Wertpapiere (zuzüglich etwaiger darauf
bezogener Zusätzlicher Beträge) zum Festgelegten Zinssatz in
voller Höhe für zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume von
der Gesellschaft gezahlt wurden und (ii) die Postbank alle ihre
Verpflichtungen aus der Nachrangigen Patronatserklärung erfüllt.
Bei Eintritt eines Durchsetzungs-Ereignisses ist der Property
Trustee berechtigt, bestimmte Rechte der Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere durchzusetzen. Falls der Property Trustee
diese Rechte aus den Class B-Preferred-Wertpapieren nicht
durchsetzt, ist der eingetragene Inhaber der Trust-PreferredWertpapiere, also die Clearstream AG, nicht aber ein Anleger
der Trust-Preferred-Wertpapiere, berechtigt, rechtliche Schritte
unmittelbar gegen die Gesellschaft einzuleiten, um die Rechte des
Property Trustee aus den Class B-Preferred-Wertpapieren
durchzusetzen, ohne erst rechtliche Schritte gegen den Property
Trustee, den Trust oder sonstige Personen oder Unternehmen
einleiten zu müssen. Siehe ,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere
– Durchsetzungs-Ereignisse‘‘.
Stimmrechte.................... Außer soweit
vorgeschrieben
ausdrücklich gemäß anwendbarem Recht
oder im Trust-Vertrag oder LLC-Vertrag
27
bestimmt, sind die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere in
Angelegenheiten des Trusts oder der Gesellschaft nicht
stimmberechtigt. Solange der Trust Class B-PreferredWertpapiere hält, sind die Inhaber der Trust-PreferredWertpapiere berechtigt, den Property Trustee anzuweisen, die
mit
den
Class
B-Preferred-Wertpapieren
verbundenen
Stimmrechte auszuüben. Die Inhaber der Trust-PreferredWertpapiere können durch schriftliche Mitteilung an den
Property Trustee und im Einklang mit anwendbarem Recht auf
diese Stimmrechte verzichten. Für weitere Informationen siehe
,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere – Stimmrechte und
Durchsetzungsrechte’’.
Außer soweit ausdrücklich gemäß anwendbarem Recht
vorgeschrieben oder im LLC-Vertrag bestimmt, haben die Class
B-Preferred-Wertpapiere keine Stimmrechte. Für weitere
Informationen
siehe
,,Beschreibung
der
GesellschaftsWertpapiere – Class B-Preferred-Wertpapiere – Stimmrechte und
Durchsetzungsrechte’’.
Notierung ........................ Die Trust-Preferred-Wertpapiere wurden an der Euronext
Amsterdam und der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.
Clearing und
Abwicklung...................... Die Trust-Preferred-Wertpapiere wurden am 2. Dezember 2004 bei
der Clearstream AG eingeliefert. Die Trust-Preferred-Wertpapiere
werden Kontoinhabern der Euroclear, der Clearstream Luxemburg
oder der Clearstream AG am Abwicklungstag gegen Zahlung von
Euro in taggleicher Buchung gutgeschrieben werden.
Hauptzahlstelle;
Berechnungsstelle .......... Deutsche Bank
Deutschland.
AG,
Frankfurt
am
Main,
Bundesrepublik
Niederländische
Zahlstelle ......................... Deutsche Bank AG, Amsterdam, Niederlande.
Bekanntmachungen........ Solange Trust-Preferred-Wertpapiere an der Euronext Amsterdam
notiert sind und die Richtlinien dieser Börse dies erfordern,
werden Bekanntmachungen an die Inhaber der Trust-PreferredWertpapiere in einer Tageszeitung mit allgemeiner Auflage in den
Niederlanden veröffentlicht werden (voraussichtlich die Het
Financieele Dagblad), die Euronext Amsterdam hiervon
benachrichtigt werden und eine Veröffentlichung in der Officiële
Prijscourant erfolgt.
Solange
Trust-Preferred-Wertpapiere
an
der
Frankfurter
Wertpapierbörse notiert sind, werden alle Bekanntmachungen
bezüglich der Trust-Preferred-Wertpapiere in einer Zeitung mit
allgemeiner Auflage in der Bundesrepublik Deutschland, die ein
Börsenpflichtblatt
der
Frankfurter
Wertpapierbörse
ist
(voraussichtlich der Börsen-Zeitung), veröffentlicht.
Anwendbares Recht ....... Der LLC-Vertrag, einschließlich der Bedingungen des Class APreferred-Wertpapiers und der Class B-Preferred-Wertpapiere,
und der Trust-Vertrag, einschließlich der Bedingungen der TrustWertpapiere, unterliegen dem Recht von Delaware. Die
Nachrangige Patronatserklärung unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
28
Zusammenfassung der Bedingungen des Class A-Preferred-Wertpapiers
Class A-PreferredWertpapier....................... Die Gesellschaft erwartet, dass das Class A-Preferred-Wertpapier
nur insoweit Ausschüttungen erhält, als (i) Ausschüttungen auf
die Class B-Preferred-Wertpapiere an einem Zahlungstag in voller
Höhe gezahlt werden dürfen, da kein ausreichender
Ausschüttungsfähiger Gewinn der Postbank vorhanden ist oder
an diesem Tag eine Anweisung der BaFin (oder einer anderen
zuständigen Aufsichtsbehörde) in Kraft ist, die es der Postbank
untersagt, Gewinnausschüttungen vorzunehmen (einschließlich
Gewinnausschüttungen an etwaige Inhaber von Gleichrangigen
Wertpapieren), und (ii) die Gesellschaft über einen ausreichenden
Betriebsgewinn verfügt.
Zusammenfassung der Bedingungen der Anfänglichen Schuldverschreibungen
Endfälligkeit..................... 2. Dezember 2034.
Nennbetrag ..................... E 300.027.000, was dem Betrag der Bruttoerlöse aus dem Angebot
und dem Verkauf der Trust-Wertpapiere und aus der
entsprechenden Ausgabe von Class B-Preferred-Wertpapieren
zuzüglich der Gesamtbeträge, die von der Postbank gegen
Ausgabe
des
Class
A-Preferred-Wertpapiers
und
des
Gesellschafts-Stammanteils eingebracht werden (in der von Zeit
zu Zeit durch Rückzahlungen verringerten Höhe, der
,,Nennbetrag’’)
aus
der
Ausgabe
von
nachrangigen
Schuldverschreibungen
der
Postbank,
entspricht.
Die
Anfänglichen Schuldverschreibungen umfassen jedoch keine
Verbindlichkeiten der Postbank, die als Verbindlichkeiten in den
Büchern einer Niederlassung der Postbank in den Vereinigten
Staaten von Amerika geführt werden.
Zinszahlungen................. Die Anfänglichen Schuldverschreibungen werden auf ihren
Nennbetrag verzinst, und zwar (i) vom Valutatag (einschließlich)
bis zum Reset-Tag (ausschließlich) mit einem festen Zinssatz von
mindestens 6,00 % p. a., nachträglich zahlbar am Reset-Tag und
(ii) für jeden am oder nach dem Reset-Tag beginnenden
Zinszahlungszeitraum mit einem Zinssatz von mindestens
0,025 %
p.
a.
über
dem
Referenzsatz
für
diesen
Zinszahlungszeitraum, zahlbar nachträglich halbjährlich am
2. Juni und 2. Dezember eines jeden Jahres, erstmals am 2. Juni
2006;
die
Zinszahlungen
werden
jedoch
für
keinen
Zinszahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag
beginnt, zu einem Satz von mehr als 8,00 % p. a. auflaufen. Für
jeden Zinszahlungszeitraum werden die Zinsen auf der Basis eines
Jahres mit 360 Tagen und 12 Monaten mit jeweils 30 Tagen,
jeweils dividiert durch 360 (30/360), berechnet, wobei der sich
daraus ergebende Betrag zum nächsten Cent gerundet wird (ein
halber Cent wird aufgerundet). Der auf die Anfänglichen
Schuldverschreibungen zahlbare Zinssatz wird mindestens dem
Zinssatz entsprechen, mit dem Ausschüttungen auf die Class B
Preferred-Wertpapiere und die Trust-Preferred-Wertpapiere
auflaufen werden.
Zahlung Zusätzlicher
Beträge ............................ Zinszahlungen auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen und
deren Rückzahlung werden frei von und ohne Abzug oder
Einbehalt
aufgrund
von
Quellensteuern,
die
in
der
Bundesrepublik
Deutschland
oder
einer
politischen
Untergliederung davon oder einer sonstigen Rechtordnung, von
29
der aus eine solche Zahlung erfolgt, auferlegt werden,
vorgenommen, es sei denn, ein solcher Abzug oder Einbehalt ist
gesetzlich erforderlich. In diesem Fall wird die Postbank als
zusätzliche
Zinsen
zusätzliche
Beträge
(,,Zusätzliche
Zinsbeträge’’) zahlen, die erforderlich sind, damit die
Nettobeträge, die die Gesellschaft nach diesem Abzug oder
Einbehalt auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen erhält,
jeweils den Beträgen entsprechen, die sie erhalten hätte, wenn
kein solcher Abzug oder Einbehalt aufgrund von Quellensteuern
erforderlich gewesen wäre. Solche Zusätzlichen Zinsbeträge sind
von der Postbank (oder der Postbank als Garantiegeber) jedoch
nicht zu zahlen:
(i)
in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund der Tatsache zu
zahlen sind, dass der Inhaber oder wirtschaftliche
Eigentümer der Anfänglichen Schuldverschreibungen eine
andere Beziehung zu einer Maßgeblichen Rechtsordnung
unterhält als lediglich den Besitz der Anfänglichen
Schuldverschreibungen;
(ii)
in Bezug auf Quellensteuern, wenn dieser Einbehalt oder
Abzug gemäß einer Richtlinie der Europäischen Union über
die Besteuerung von Zinserträgen (einschließlich der
beschlossenen Richtlinie vom 3. Juni 2003) erfolgt, oder
gemäß einem Gesetz, das aufgrund einer solchen Richtlinie
erlassen wurde, ihr entspricht oder eingeführt wurde, um
einer solchen Richtlinie nachzukommen;
(iii)
in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund einer Steuer
bezüglich
persönlichen
Eigentums,
Verkauf
oder
Übertragung oder aufgrund sonstiger Steuern zu zahlen
sind, die anders als durch Einbehalt von Zahlungen in
Bezug auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen zahlbar
sind; oder
(iv)
in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt
vermieden werden kann, indem der Inhaber der
Anfänglichen Schuldverschreibungen gegenüber der
maßgeblichen Steuerbehörde eine Erklärung seiner
Nichtansässigkeit oder eines anderen Anspruchs auf
Freistellung abgibt.
Rang................................. Die
Anfänglichen
Schuldverschreibungen
begründen
unmittelbare, unbedingte, unbesicherte und nachrangige
Verpflichtungen der Postbank, die mit allen anderen
nachrangigen Verpflichtungen der Postbank gleichrangig sind.
Im Fall der Auflösung, der Liquidation oder eines
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Postbank, oder
eines Vergleichs oder eines anderen der Abwendung des
Insolvenzverfahrens der Postbank dienenden Verfahrens, gehen
diese Verbindlichkeiten den Ansprüchen aller nicht nachrangiger
Gläubiger der Postbank im Rang nach, so dass Zahlungen auf
diese Verbindlichkeiten solange nicht erfolgen, wie die Ansprüche
aller nicht nachrangigen Gläubiger der Postbank nicht voll
befriedigt sind.
Rückzahlung .................... Die Anfänglichen Schuldverschreibungen können außer bei
Eintritt eines Gesellschafts-Sonderkündigungsfalls (und der
Einziehung der Class B-Preferred-Wertpapiere) oder bei einer
Ersetzung der Anfänglichen Schuldverschreibungen durch ErsatzSchuldverschreibungen nicht vor dem 2. Dezember 2010 (der
,,Anfängliche Schuldverschreibungs-Einziehungstag’’) vorzeitig
30
zurückgezahlt werden. Die Anfänglichen Schuldverschreibungen
können, außer wie unter ,,– Ersetzung’’ unten dargestellt, aus
keinem Grund zurückgezahlt werden, soweit die Gesellschaft nicht
das Recht hat und bekannt gemacht hat, dass sie Class BPreferred-Wertpapiere
mit
einem
Gesamtliquidationsvorzugsbetrag, der dem Gesamtnennbetrag
der zurückzuzahlenden Anfänglichen Schuldverschreibungen
entspricht,
oder,
im
Fall
eines
GesellschaftsSonderkündigungsfalles, einem Betrag entspricht, der dem
zurückzuzahlenden
Nennbetrag
entspricht,
zuzüglich
aufgelaufener
und
nicht
gezahlter
Zinsen
bis
zum
Einziehungstag (ausschließlich) und etwaiger Zusätzlicher
Beträge.
Ersetzung......................... Die Postbank hat jederzeit das Recht, (i) als Schuldner der
Schuldverschreibungen eine Qualifizierte Tochtergesellschaft
einzusetzen oder (ii) die Schuldverschreibungen gegen von der
Postbank (auch im Namen einer Niederlassung (ausgenommen
Niederlassungen in den Vereinigten Staaten von Amerika)) oder
von einer Qualifizierten Tochtergesellschaft (auch im Namen einer
Niederlassung
(ausgenommen
Niederlassungen
in
den
Vereinigten Staaten von Amerika)) ausgegebene ErsatzSchuldverschreibungen, deren Bedingungen jeweils mit denen
der Anfänglichen Schuldverschreibungen identisch sind, zu
ersetzen; vorausgesetzt jedoch, dass (a) diese Ersetzung oder
dieser
Austausch
nicht
zu
einem
GesellschaftsSonderkündigungsfall führt; (b) die Postbank (falls sie nicht
selbst der Ersatzschuldner ist) die Verbindlichkeiten einer
Qualifizierten Tochtergesellschaft auf nachrangiger Basis
garantiert; und (c) bei einer solchen Ersetzung die Qualifizierte
Tochtergesellschaft weder nach den Gesetzen der Vereinigten
Staaten von Amerika noch eines ihrer Bundesstaaten errichtet
worden ist.
Wiederanlage .................. Der LLC-Vertrag bestimmt, dass nach dem Endfälligkeitstag,
soweit die Class-B-Preferred-Wertpapiere nicht eingezogen
worden sind, die Gesellschaft in Schuldverschreibungen einer
oder mehrerer Qualifizierter Tochtergesellschaften, die durch die
Postbank unbedingt auf nachrangiger Basis garantiert werden,
oder in U.S. Staatsanleihen (zusammen ,,Zulässige Anlagen’’)
anlegen wird; dies gilt jedoch nur, wenn eine solche Anlage nicht
zu einem Gesellschafts-Sonderkündigungsfall führt.
Anwendbares Recht ....... Die Anfänglichen Schuldverschreibungen unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
31
RISIKOFAKTOREN
Eine Investition in die Trust-Preferred-Wertpapiere beinhaltet Risiken. Anleger sollten vor einer
Anlageentscheidung in Bezug auf die Trust-Preferred-Wertpapiere die nachstehend
beschriebenen Risikofaktoren in Verbindung mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen
Informationen sorgfältig lesen und berücksichtigen.
Risiken im Zusammenhang mit der Finanzlage der Postbank und ihrer verbundenen
Unternehmen
Sollte sich die Finanzlage der Postbank oder der mit ihr verbundenen Unternehmen
verschlechtern, kann dies zur Folge haben, dass (i) der Postbank kein ausreichender
Ausschüttungsfähiger Gewinn zur Verfügung steht, aus dem die Gesellschaft Ausschüttungen
auf die Class B-Preferred-Wertpapiere zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe festsetzen und
zahlen kann; oder (ii) die Gesellschaft von der Postbank reduzierte Zahlungen von den
Anfänglichen Schuldverschreibungen oder aus der Nachrangigen Patronatserklärung erhält.
Dies könnte den Betrag, den der Trust bezüglich der Class B-Preferred-Wertpapiere erhält,
reduzieren, wodurch sich die Beträge, die dem Trust für die periodischen Ausschüttungen an die
Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere zur Verfügung stehen, reduzieren. Ferner könnte eine
freiwillige oder unfreiwillige Liquidation, Auflösung oder Abwicklung der Postbank zur Folge
haben, dass die Inhaber der Trust-Wertpapiere einen Teil oder ihre gesamte Anlage verlieren.
Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Ausschüttungen vorzunehmen
Die Festsetzung von Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere durch die
Gesellschaft (und, dementsprechend, die Vornahme von Ausschüttungen auf die TrustPreferred-Wertpapiere durch den Trust) ist durch die Bestimmungen des LLC-Vertrags
beschränkt. Auch wenn es die Unternehmenspolitik der Gesellschaft ist, den vollen Betrag
ihres Betriebsgewinns für jeden Zahlungszeitraum an die Inhaber der Class B-PreferredWertpapiere auszuschütten, soweit ein ausreichender Ausschüttungsfähiger Gewinn bei der
Postbank vorhanden ist, liegt die Festsetzung und Vornahme dieser Ausschüttungen (außer bei
fingierten Festsetzungen, die zwingend sind) im Ermessen des Board of Directors der
Gesellschaft. Ungeachtet des Vorstehenden, wird die Gesellschaft in bestimmten Fällen bei
Zahlungen auf Gleichrangige Werpapiere oder Nachrangige Wertpapiere jedoch so behandelt,
als habe sie Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere genehmigt. Siehe
,,Beschreibung
der
Gesellschafts-Wertpapiere
–
Class
B-Preferred-Wertpapiere
–
Ausschüttungen’’.
Auch wenn die Postbank über einen ausreichenden Ausschüttungsfähigen Gewinn und die
Gesellschaft über einen ausreichenden Betriebsgewinn verfügen, ist es der Gesellschaft
untersagt, an einem Zahlungstag Ausschüttungen auf die Class B – Preferred – Wertpapiere
vorzunehmen, falls an einem solchen Tag eine Anweisung der BaFin oder einer anderen
zuständigen Aufsichtsbehörde in Kraft ist, die es der Postbank untersagt, Gewinnausschüttungen
(einschließlich an etwaige Inhaber von Gleichrangigen Wertpapieren) vorzunehmen. Sofern es
der Gesellschaft nicht gestattet ist, an einem Zahlungstag Ausschüttungen auf die Class BPreferred-Wertpapiere vorzunehmen, verringern sich die Beträge, die dem Trust für
Ausschüttungen auf die Trust-Preferred-Wertpapiere zur Verfügung stehen. Siehe
,,Beschreibung
der
Gesellschafts-Wertpapiere
–
Class
B-Preferred-Wertpapiere
–
Ausschüttungen’’ und ,,Beschreibung der Trust-Preferred-Wertpapiere’’.
Ausschüttungen sind nicht nachzahlbar
Das Recht der Inhaber der Trust-Wertpapiere auf Erhalt von Ausschüttungen ist nicht
nachzahlbar. Daher haben die Inhaber, falls dem Trust keine Gelder zur Verfügung stehen, um
eine Ausschüttung für einen Zahlungszeitraum vorzunehmen, keinen Anspruch auf Erhalt einer
Ausschüttung für einen solchen Zahlungszeitraum und der Trust ist nicht verpflichtet, eine
Ausschüttung für diesen Zahlungszeitraum zu zahlen, unabhängig davon, ob Ausschüttungen für
einen zukünftigen Zahlungszeitraum gezahlt werden.
32
Keine Stimmrechte; Beziehungen zwischen der Postbank und ihren verbundenen Unternehmen;
bestimmte Interessenkonflikte
Die Postbank wird die Gesellschaft aufgrund der Befugnis der Postbank-Konzerngesellschaft, als
Inhaber des Gesellschafts-Stammanteils eine Mehrheit der Mitglieder des Board of Directors zu
wählen, kontrollieren. Der Trust hat, soweit er der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere ist,
im Allgemeinen kein Stimmrecht bei der Wahl der Mitglieder des Board of Directors. Die einzige
Ausnahme besteht darin, dass der Trust das Recht haben wird, ein zusätzliches Mitglied des
Board of Directors, den Unabhängigen Enforcement Director, bei Eintritt von Ereignissen, die zu
einer Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft führen, zu ernennen, oder falls: (i) die
Gesellschaft Ausschüttungen (zuzüglich darauf bezogener Zusätzlicher Beträge) auf die Class
B-Preferred-Wertpapiere zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe für den ersten
Zahlungszeitraum oder danach für zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume nicht zahlt;
oder (ii) ein Inhaber von Class B-Preferred-Wertpapieren der Gesellschaft mitgeteilt hat, dass die
Postbank eine Verpflichtung aus der Nachrangigen Patronatserklärung nicht erfüllt hat, und diese
Nichterfüllung länger als 60 Tage nach dem Zeitpunkt der Mitteilung andauert.
Risiken einer Sonderkündigung
Einziehung bei Eintritt eines Gesellschafts-Sonderkündigungsfalls. Bei Eintritt eines
Gesellschafts-Sonderkündigungsfalls können die Class B-Preferred-Wertpapiere (und
infolgedessen die Trust-Preferred-Wertpapiere) jederzeit nach Wahl der Gesellschaft, ganz,
aber nicht teilweise eingezogen werden. Ein Gesellschafts-Sonderkündigungsfall tritt ein, falls
aufgrund von Gesetzesänderungen (i) Änderungen im steuerlichen Status der Gesellschaft
eintreten, (ii) bei Zahlungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere, die Trust-Wertpapiere oder
die Schuldverschreibungen Zusätzliche Beträge zu leisten sind; (iii) es der Postbank weder
gestattet ist, die Class B-Preferred-Wertpapiere noch die Trust-Preferred-Wertpapiere als
aufsichtsrechtliches Kernkapital auf konsolidierter Basis zu behandeln; oder (iv) die
Gesellschaft als Investment Company im Sinne des 1940 Act qualifiziert wird. Siehe
,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere – Einziehung’’.
Liquidation des Trusts bei Eintritt eines Trust-Sonderkündigungsfalls. Bei Eintritt eines
Steuerrechtlichen Ereignisses oder eines Investment Company Act Ereignisses, jeweils nur in
Bezug auf den Trust, wird der Trust aufgelöst und liquidiert. Bei einer solchen Auflösung und
Liquidation des Trusts erhält jeder Inhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren als
Liquidationsausschüttung eine entsprechende Anzahl von Class B-Preferred-Wertpapieren. Bei
einer solchen Ausschüttung kann es sein, dass die Class B-Preferred-Wertpapiere niemals an
einer Börse notiert oder für die Abwicklung über Euroclear, Clearstream Luxembourg oder die
Clearstream AG zugelassen werden; außerdem würden Inhaber der Class B-PreferredWertpapiere und durch sie mittelbar Berechtigte der Form K-1 und den Berichtspflichten für
mittelbar Berechtigte (nominee reporting requirements) gemäß dem Steuergesetz unterliegen.
Aus diesem Grund können die Class B-Preferred-Wertpapiere, die ein Anleger bei Auflösung und
Liquidation des Trusts erhält, mit einem Abschlag gegenüber dem Preis der Trust-PreferredWertpapiere, gegen die sie eingetauscht wurden, gehandelt werden.
Die Nachrangige Patronatserklärung ist keine Garantie, dass Ausschüttungen vorgenommen
werden
Die Postbank und die Gesellschaft haben die Nachrangige Patronatserklärung zugunsten der
Gesellschaft und der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere abgeschlossen. Die Nachrangige
Patronatserklärung stellt jedoch keine Garantie der Postbank dafür dar, dass die Gesellschaft für
einen Zahlungszeitraum Ausschüttungen festsetzen und vornehmen darf. Ferner sind die
Verpflichtungen der Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung gegenüber allen
Verbindlichkeiten der Postbank nachrangig, so dass, falls die Postbank (und infolgedessen die
Gesellschaft) liquidiert würde, die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere berechtigt sind,
gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung gleichrangig mit Inhabern der höchstrangigen
Vorzugsaktien der Postbank etwaige Zahlungen zu erhalten, die dem Liquidationsvorzugsbetrag
zuzüglich angefallener und nicht gezahlter Ausschüttungen für den dann laufenden
Zahlungszeitraum bis zum Tag der Liquidation (ausschließlich) und etwaiger Zusätzlicher
Beträge entsprechen. Siehe ,,Beschreibung der Nachrangigen Patronatserklärung’’.
33
Kein bestehender öffentlicher Markt
Für die Trust-Preferred-Wertpapiere besteht bisher kein öffentlicher Markt. Die Zulassung der
Trust-Preferred-Wertpapiere zum Handel am Amtlichen Markt der Euronext Amsterdam und der
Frankfurter Wertpapierbörse wurde erteilt und die Notierung der Trust-Preferred-Wertpapiere
erfolgt voraussichtlich am 6. Dezember 2004. Die Trust-Preferred-Wertpapiere können mit einem
Abschlag zum von Anlegern gezahlten Erwerbspreis gehandelt werden. Es kann nicht garantiert
werden, dass sich ein aktiver Sekundärmarkt für die Trust-Preferred-Wertpapiere entwickeln
wird. Die Liquidität und die Marktpreise der Trust-Preferred-Wertpapiere können Schwankungen
ausgesetzt sein, die auf Änderungen der Markt- und Wirtschaftsbedingungen, der Finanzlage und
der Geschäftsaussichten der Postbank sowie auf sonstige Faktoren, die üblicherweise
Auswirkungen auf die Sekundärmarktpreise von Wertpapieren haben, beruhen. Solche
Fluktuationen können die Liquidität und die Marktpreise der Trust-Preferred-Wertpapiere
erheblich beeinflussen.
Ausschüttungen, die für Zahlungszeiträume nach dem Reset-Tag auflaufen, sind auf einen
Höchstbetrag begrenzt
Auschüttungen auf den Liquidationsvorzugsbetrag der Trust-Preferred-Wertpapiere laufen für
den ersten Zahlungszeitraum bis zum Reset-Tag zur Festen Ausschüttungsrate (wie nachfolgend
näher beschrieben) auf. Ausschüttungen für Zahlungszeiträume, die am oder nach dem ResetTag beginnen, laufen zur Variablen Ausschüttungrate auf. Die Variable Ausschüttungsrate wird
für jeden Zahlungszeitraum als die Summe des Referenzsatzes und einer Marge auf diesen Satz
(wie nachfolgend näher beschrieben) berechnet. Die Ausschüttungen werden jedoch maximal zu
einem Satz von 8,00 % p.a. auflaufen. Dementsprechend, soweit Zinsraten nach dem Reset-Tag
steigen und dadurch der anwendbare Referenzsatz steigt, kann der Satz, zu dem Ausschüttungen
auflaufen, niedriger sein als die Summe des Referenzsatzes und der Marge oder sogar niedriger
als der Referenzsatz. Anleger können daher dem Risiko ausgesetzt sein, dass der Ertrag ihrer
Anlage nicht dem jeweils dann vorherrschenden Zinsniveau entspricht. Da die Trust-PreferredWertpapiere zu keiner Zeit von ihren Inhabern kündbar sind, können die Anleger daher langfristig
einem solchen Risiko ausgesetzt sein. Siehe ,,Zusammenfassung des Prospekts –
Zusammenfassung der Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere und der Class BPreferred-Wertpapiere – Ausschüttungen’’ und ,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere –
Ausschüttungen’’.
Aufsichtsrechtliche Beschränkungen der Aktivitäten der Gesellschaft
Die Gesellschaft ist eine Tochtergesellschaft der Postbank. Deutsche Bankaufsichtsbehörden
könnten Entscheidungen bezüglich der Postbank in der Zukunft treffen, die sich nachteilig auf die
Fähigkeit der Gesellschaft auswirken könnten, Ausschüttungen auf die Class B-PreferredWertpapiere vorzunehmen. Deutsche Behörden und Behörden der Europäischen Union und
anderer Länder haben aufsichtsrechtliche Befugnisse in Bezug auf die Postbank und/oder ihre
Tochtergesellschaften. Diese Aufsichtsbehörden könnten unter bestimmten Voraussetzungen in
der Zukunft Entscheidungen bezüglich der Postbank und/oder ihrer Tochtergesellschaften oder
Teilen ihres Betriebes oder ihrer Vermögenswerte treffen, die sich nachteilig auf ihre Fähigkeit
auswirken könnten, unter anderem, Ausschüttungen an Inhaber ihrer Wertpapiere vorzunehmen,
Geschäfte mit verbundenen Unternehmen zu tätigen, Vermögenswerte zu kaufen oder zu
übertragen, ihre Verbindlichkeiten zu begleichen oder Einziehungs- oder Liquidationszahlungen
an Inhaber von Wertpapieren zu leisten.
Kein festgelegter Endfälligkeitstag
Es gibt keinen festgelegten Endfälligkeitstag für die Class B-Preferred-Wertpapiere und
entsprechend auch nicht für die Trust-Preferred-Wertpapiere. Weder die Class B-PreferredWertpapiere noch die Trust-Preferred-Wertpapiere werden durch deren Inhaber kündbar sein.
Auch wenn die Class B-Preferred-Wertpapiere und die Trust-Preferred-Wertpapiere an einem
Anfänglichen Einziehungstag eingezogen werden können, gibt es keine Sicherheit, dass die
Gesellschaft sich für eine Einziehung der Class B-Preferred-Wertpapiere am Anfänglichen
Einziehungstag entscheiden wird.
34
Die Entscheidung der Gesellschaft, die Class B-Preferred-Wertpapiere einzuziehen, hängt von
einer Reihe von Faktoren ab (wovon die meisten nicht von der Postbank und der Gesellschaft
beeinflusst werden), einschließlich z.B.:
–
des haftenden Eigenkapitals/der Voraussetzungen des haftenden Eigenkapitals und
der Refinanzierungsmöglichkeiten der Postbank zu einem solchen Zeitpunkt;
–
der aufsichtsrechtlichen Qualifizierung der Class B-Preferred-Wertpapiere, der
Anfänglichen Schuldverschreibungen und/oder der Trust-Preferred-Wertpapiere;
–
ob die notwendige vorherige Zustimmung der BaFin eingeholt worden ist; und
–
des Marktes für Zinsmargen und Kreditmargen für hybride Kapitalmarktinstrumente
und der allgemeinen Lage des Kapitalmarkts.
Der Postbank-Konzern ist Markt- und Kreditrisiken ausgesetzt
Der Betrag an Kundeneinlagen des Postbank-Konzerns übersteigt das Volumen des
Kreditgeschäfts des Postbank-Konzerns deutlich. Die Anlage dieses Liquiditätsüberhangs
erfolgt
überwiegend
am
Geldund
Kapitalmarkt
in
Schuldverschreibungen,
Schuldscheindarlehen und anderen zinstragenden Anlagen mit größtenteils kurzen und
mittleren Laufzeiten. Aufgrund dieser Bilanzstruktur und der damit verbundenen
umfangreichen Bestände an Wertpapieren und Derivaten ist der Postbank-Konzern in
besonderem Maße und in besonderer Weise Marktrisiken (insbesondere Zinsänderungsrisiken)
ausgesetzt. Marktrisiken bestehen für den Postbank-Konzern auch hinsichtlich der Bestände im
Bank- und Handelsbuch, die nicht mit der Anlage des Liquiditätsüberhangs in Zusammenhang
stehen. Diese Bestände enthalten vorwiegend festverzinsliche Wertpapiere, Aktien, Devisen und
Finanzderivate. Die beiden größten Aktienpositionen des Postbank-Konzerns hatten zum 30.
September 2004 einen Marktwert von E 315 Mio. (1. Juni 2004: E 339,2 Mio.) und lagen damit um
E 290 Mio. (1. Juni 2004: E 272,2 Mio.) unter den Anschaffungskosten. Diese nicht realisierten
Verluste sind in der Neubewertungsrücklage und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung des
Postbank-Konzerns erfasst. Nach Ansicht der Postbank liegt bei diesen zwei Dax-30-Werten
derzeit keine dauerhafte Wertminderung vor. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass
eine erfolgswirksame Abschreibung in Bezug auf diese Aktienpositionen vorgenommen werden
muss, insbesondere bei erneuten Kursrückgängen an den Aktienmärkten oder bei einer
wesentlichen Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der betroffenen
Unternehmen.
Das Handelsergebnis und das Finanzanlageergebnis des Postbank-Konzerns werden trotz der
Risikosteuerungsmaßnahmen von zahlreichen Faktoren beeinflusst, die außerhalb der Kontrolle
der Postbank liegen, insbesondere der Entwicklung des Zinsniveaus und des Aktienmarktes. Die
Handels- und Finanzanlageergebnisse des Postbank-Konzerns – wie überhaupt von Banken in der
Bundesrepublik Deutschland und im übrigen Europa – haben in den letzten Jahren angesichts
der Volatilität der Märkte sehr geschwankt. Negative Veränderungen bezüglich des allgemeinen
Marktumfelds, negative Entwicklungen am Aktien-, Renten- oder Währungsmarkt sowie der
Eintritt anderer Marktrisiken könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das
Handelsergebnis, das Finanzanlageergebnis sowie das Eigenkapital (Neubewertungsrücklage)
des Postbank-Konzerns haben.
Der Postbank-Konzern ist aufgrund seiner Aktivitäten im Kreditgeschäft Kreditrisiken ausgesetzt,
wobei das Kreditvolumen des Postbank-Konzerns im Vergleich zu anderen großen deutschen
Banken relativ gering ist. Die Postbank plant eine Ausweitung des Kreditgeschäfts. Dabei soll
auch künftig der Schwerpunkt bei der originären Vergabe von privaten Baufinanzierungen und
ausgewählten gewerblichen Finanzierungen liegen; es ist aber auch ein Wachstum durch die
Akquisition von Kreditportfolien oder von anderen Retail-Banken möglich. Eine Erweiterung des
Kreditgeschäfts bringt zusätzliche Kreditausfallrisiken mit sich, die sich trotz konservativer
Risikopolitik und Maßnahmen der Risikosteuerung realisieren und zu erheblichen Verlusten
führen können. Zusätzliche Kreditausfallrisiken schlagen sich zudem grundsätzlich in einer
Erhöhung der Risikovorsorge nieder.
Vor allem der aus der Anlage des Liquiditätsüberhangs resultierende umfangreiche Bestand an
Wertpapieren, aber auch die Bestände im Bank- und Handelsbuch, die nicht mit der Anlage des
35
Liquiditätsüberhangs in Zusammenhang stehen, stellen hohe Anforderungen an die
Zuverlässigkeit und Genauigkeit des Risikomanagements des Postbank-Konzerns. Siehe
,,Postbank-Konzern – Risikomanagement’’. Obwohl der Postbank-Konzern erheblich in die
Entwicklung von Risikomanagementstrategien und -techniken investiert und sein
Risikomanagement ständig weiter entwickelt, ist nicht auszuschließen, dass angesichts der
Komplexität und des Volumens der Geschäftsaktivitäten des Postbank-Konzerns sowie der
Volatilität der Märkte einzelne Marktrisiken nicht oder nicht vollständig erfasst, bewertet und
abgesichert sind oder die Risikomanagementsysteme unter bestimmten Umständen versagen,
insbesondere bei Risiken, die der Postbank-Konzern nicht erkannt oder erwartet hat.
Aufgrund einer Entscheidung jüngeren Datums der Europäischen Kommission besteht
Unsicherheit, ob die überwiegende Finanzierung der Versorgungsleistungen der bei der
Postbank beschäftigten Beamten durch die Bundesrepublik Deutschland eine unerlaubte
staatliche Beihilfe darstellt
Im Zuge der Privatisierung der Deutsche Bundespost wurden die Beamten des
Teilsondervermögens Deutsche Bundespost POSTBANK mit Wirkung zum 1. Januar 1995 auf
die Postbank überführt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben blieb die Bundesrepublik Deutschland
im Hinblick auf die überführten Beamten versorgungspflichtig. Die Versorgungsansprüche der
bei der Postbank beschäftigten Beamten richten sich somit weiterhin gegen die Bundesrepublik
Deutschland. Im Rahmen der Privatisierung wurde diesbezüglich eine Lastenverteilung im
Innenverhältnis
zwischen
der
Bundesrepublik
Deutschland
und
den
privaten
Nachfolgegesellschaften der Deutsche Bundespost angestrebt. Bei der Lastenverteilung wurde
insbesondere berücksichtigt, dass beamtenrechtliche Versorgungsverpflichtungen typische
Mehrkosten beinhalten, die den privaten Nachfolgeunternehmen nicht in vollem Umfang
aufgebürdet werden konnten, da Wettbewerber keine vergleichbaren Lasten zu tragen haben.
Außerdem wurde berücksichtigt, dass viele der berechtigten Leistungsempfänger schon vor der
Privatisierung pensioniert waren oder Dienstzeiten als Beamte geleistet hatten und dass die
daraus resultierenden Lasten der Bundesrepublik Deutschland und nicht der Postbank
zuzurechnen waren. Gleichzeitig musste die Lastenverteilung aber so erfolgen, dass den
Nachfolgeunternehmen auch keine Wettbewerbsvorteile gewährt werden. Die in den
Privatisierungsgesetzen gefundene Lastenverteilung sieht vor, dass die Postbank Zahlungen an
die Unterstützungskasse, die die Versorgungsleistungen der Beamten erbringt, zu entrichten hat.
So zahlt die Postbank für die Altersversorgung ihrer Beamten einen Betrag in Höhe von 33 % der
Bruttobezüge der aktiven Beamten und der fiktiven Bruttobezüge der ruhegehaltsfähig
beurlaubten Beamten. Die Bundesrepublik Deutschland hat eventuelle Unterschiedsbeträge
zwischen laufenden Zahlungsverpflichtungen und laufenden Einnahmen oder anderweitigen
Vermögenserträgen der Unterstützungskasse auszugleichen. Die Bundesrepublik Deutschland
gewährleistet, dass die Unterstützungskasse jederzeit in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu
erfüllen. Eine Rückerstattungspflicht der Postbank für solche Leistungen der Bundesrepublik
Deutschland an die Unterstützungskasse besteht nach den gesetzlichen Regelungen nicht. Die
durchschnittliche jährliche Zahllast der Unterstützungskasse im Hinblick auf Beamte der
Postbank in den Jahren 2001 bis 2003 betrug jeweils E 271 Mio. im Jahr. Die Postbank leistete
für die Jahre 2001 bis 2003 Beiträge in Höhe von E 79 Mio., E 75 Mio. bzw. E 65 Mio. Die
Deckungslücke wurde von der Bundesrepublik Deutschland finanziert.
Die Europäische Kommission hat die staatliche Finanzierung von Versorgungsverpflichtungen in
ihrer bisherigen Entscheidungspraxis in vergleichbaren Fällen (Deutsche Post AG, Poste Italiane,
La Poste Belgien, Deutsche Lufthansa AG) nicht als unerlaubte staatliche Beihilfe beanstandet.
Die Kommission hat sich im Rahmen des Verfahrens gegen die Deutsche Post AG, das sie durch
ihre Entscheidung vom 19. Juni 2002 abgeschlossen hat, detailliert mit den Vorschriften und
Regelungen zur Finanzierung der Unterstützungskasse beschäftigt, diese Regelung jedoch nach
mehrjähriger Prüfung und anders als andere Aspekte des von ihr geprüften Sachverhaltes nicht
als rückzahlungspflichtige Beihilfe beanstandet und ist auch in dem nachfolgenden Zeitraum auf
diesen Gesichtspunkt nicht zurückgekommen. Die Regelungen zur Finanzierung der
Unterstützungskasse durch die Deutsche Post AG beruhen auf denselben gesetzlichen
Vorschriften, die auch für die Finanzierung der Unterstützungskasse durch die Postbank gelten.
Die Postbank geht deshalb davon aus, dass in der Finanzierung der Unterstützungskasse keine
unerlaubte staatliche Beihilfe zu sehen ist. Gegenteilige gerichtliche oder behördliche
Entscheidungen liegen bisher nicht vor.
36
Vor diesem Hintergrund ist noch offen, wie eine neuere Entscheidung der Europäischen
Kommission vom 21. Januar 2004 zu bewerten ist. Diese Entscheidung der Kommission befasst
sich mit der vertraglichen Übernahme von Pensionsansprüchen von Beamten des belgischen
Telekommunikationsunternehmens Belgacom S.A./N.V (,,Belgacom’’) durch den belgischen
Staat. Die Kommission hat in ihrer Entscheidung festgestellt, dass die Übertragung dieser
Verbindlichkeiten gegenüber den Ruhestandsbeamten auf den belgischen Staat deshalb keine
staatliche Beihilfe darstelle, weil das Unternehmen Belgacom als Gegenleistung an den
belgischen Staat einen Betrag überwiesen habe, der dem abgezinsten Barwert dieser
Verpflichtungen entspreche. In der Tagespresse ist diese Entscheidung zum Teil in einer Weise
interpretiert worden, dass sie als Präzedenzfall auch für die Regelungen zur Finanzierung der
Unterstützungskasse durch die Deutsche Post AG verstanden werden könnte. Nach Ansicht der
Postbank weicht der Fall Belgacom in einem entscheidenden Punkt von der hier dargestellten
Situation der Postbank ab. Nachdem die Belgacom im Jahre 1992 von einem staatlichen
Regiebetrieb in eine Aktiengesellschaft umgewandelt worden war, wurden die
Pensionsverpflichtungen, die jetzt Gegenstand der Kommissionsentscheidung waren,
ausdrücklich dem Unternehmen Belgacom übertragen und Belgacom legte für die
Finanzierung dieser Pensionsverpflichtungen einen eigenen Pensionsfond auf, dessen
Vermögen einschließlich der Verbindlichkeiten nun an den belgischen Staat zurückübertragen
wurde. Insofern befasst sich die Belgacom-Entscheidung mit einem Sachverhalt, in dem eine
dem Unternehmen zunächst ausdrücklich zugewiesene eigene Verpflichtung an den Staat
zurückübertragen wurde, während die Verpflichtung zur Zahlung der Ruhestandsversorgung der
früher bei dem Vorgängerunternehmen der Postbank tätigen Beamten eine originäre
Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Daher geht die Postbank davon aus,
dass in den Regelungen zur Finanzierung der Unterstützungskasse entsprechend der bisherigen
Entscheidungspraxis der Kommission keine Beihilfe der Bundesrepublik Deutschland liegt.
Gleichwohl lässt sich nicht ausschließen, dass die Kommission einen genehmigungspflichtigen
Beihilfetatbestand bejaht. Ob und in welchem Ausmaß sich die Grundsätze der BelgacomEntscheidung auf die Situation der Postbank übertragen lassen und ob hieraus Zahlungslasten
oder sonstige Aufwendungen der Postbank resultieren, ist derzeit offen. Würde eine unerlaubte
staatliche Beihilfe bejaht, hätte dies erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Postbank.
Die von der Postbank gezahlte Vergütung für die Nutzung des Filialnetzes der Deutsche Post AG
könnte eine unerlaubte staatliche Beihilfe darstellen
Die deutsche Monopolkommission hat in einem Sondergutachten zum Thema
,,Telekommunikation und Post 2003: Wettbewerbsintensivierung in der Telekommunikation –
Zementierung des Postmonopols’’ im Dezember 2003 die Auffassung vertreten, dass die
Vergütung, die die Postbank der Deutsche Post AG für die Inanspruchnahme des Filialnetzes der
Deutsche Post AG zahlt, eine unerlaubte staatliche Beihilfe im Sinne des europäischen
Beihilferechts
darstelle.
Diese
Auffassung
wird
damit
begründet,
dass
eine
Quersubventionierung der Postbank durch die Deutsche Post AG aus den Einnahmen des (auf
der Grundlage einer Exklusivlizenz betriebenen) Briefdienstes erfolge. Die Monopolkommission
hat ihren Vorwurf darauf gestützt, dass die Vergütung für die Schalterdienstleistungen keine
,,marktgerechte Vergütung’’ darstelle, wie sie nach der Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs verlangt werde. Nach einer Pressemitteilung der EP EuroPost AG & Co. KG vom
16. Juni 2004 hat die EP EuroPost AG & Co. KG basierend auf dem Sondergutachten der
deutschen Monopolkommission eine Wettbewerbsbeschwerde bei der Europäischen
Kommission gegen die Deutsche Post AG und die Postbank erhoben. Eine derartige
Beschwerde ist jedoch bislang weder der Deutsche Post AG noch der Postbank zugestellt
worden. In diesem Zusammenhang hat die EU-Kommission im Oktober 2004 der Bundesrepublik
Deutschland in einem Auskunftsersuchen Fragen bezüglich der Nutzung des Filialnetzes der
Deutsche Post AG durch die Postbank übermittelt.
Nach Ansicht der Postbank trifft dieser Vorwurf einer unerlaubten staatlichen Beihilfe der
Deutsche Post AG an die Postbank nicht zu. Der Europäische Gerichtshof hat seine frühere
Rechtsprechung, der eine Forderung nach einer ,,marktgerechten Vergütung’’ hätte entnommen
werden können, mittlerweile durch das ,,Chronopost’’-Urteil vom 3. Juli 2003 weiterentwickelt. In
diesem Urteil hob der Europäische Gerichtshof hervor, dass eine staatliche Beihilfe nicht
vorliege, wenn für die Nutzung von postalischen Infrastrukturen, die im Rahmen der öffentlichen
37
Daseinsvorsorge aufgebaut wurden und deren Größe am öffentlichen Versorgungsauftrag
ausgerichtet ist, die Gegenleistung die variablen Zusatzkosten und einen angemessenen Beitrag
zu den Festkosten des in Anspruch genommenen Netzes sowie eine angemessene Vergütung
des darauf entfallenden Eigenkapitals umfasst. Die Postbank ist der Ansicht, dass die Vergütung
der Postbank für die Nutzung des Filialnetzes der Deutsche Post AG diesen Anforderungen des
europäischen Beihilferechts gerecht wird. Die Voraussetzungen eines Beihilfetatbestandes nach
den EU-rechtlichen Bestimmungen liegen daher nach Ansicht der Postbank nicht vor.
Gleichwohl lässt sich nicht ausschließen, dass die Europäische Kommission oder die
europäischen Gerichte die ,,Chronopost’’-Rechtsprechung in einer für die Postbank
ungünstigen Art und Weise ändern, fortentwickeln oder auslegen und in der
Vergütungsregelung zwischen der Postbank und der Deutsche Post AG eine unerlaubte
staatliche Beihilfe sehen könnten. Etwaige sich daraus ergebende Pflichten zur Rückzahlung
einer in der Vergangenheit gewährten Beihilfe und/oder einer höheren Nutzungsvergütung für
die Zukunft könnten zu einer hohen einmaligen Zahlung an die Deutsche Post AG und zukünftig
zu einem wesentlich erhöhten Aufwand der Postbank für die nach dem Kooperationsvertrag zu
erbringenden Leistungen bei gleichbleibendem Leistungsumfang führen. Die Höhe dieses
Aufwands ist derzeit nicht abschätzbar.
Die Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge der Postbank könnte gefährdet sein
Zum 1. Januar 1999 hatte die Postbank steuerliche Verlustvorträge in Höhe von rund E 1,6 Mrd.
für Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerzwecke. Diese sind in der Folgezeit zum Teil mit
steuerlichen Gewinnen der Postbank verrechnet worden. Die Verlustvorträge unterliegen noch
dem Vorbehalt der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung.
Voraussetzung für die Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge der Postbank ist nach
derzeitiger Rechtslage, dass die Postbank rechtlich und wirtschaftlich mit der Gesellschaft
identisch ist, die die Verluste erlitten hat. Eine wirtschaftliche Identität liegt insbesondere dann
nicht mehr vor, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an der Gesellschaft übertragen wurde und
die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt.
Im Zuge des Verkaufs der Postbank an die Deutsche Post AG mit Wirkung zum 1. Januar 1999
wurde mehr als die Hälfte der Anteile an der Postbank übertragen.
Die Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge hängt davon ab, ob die Postbank ihren
Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem Betriebsvermögen fortführt. Nach Auffassung der
Finanzverwaltung kommt es in der Regel nur dann zum Verlust der wirtschaftlichen Identität,
wenn die Zuführung von überwiegend neuem Betriebsvermögen innerhalb eines Zeitraums von
fünf Jahren nach der Anteilsübertragung vorgenommen wird. Die Nutzung der steuerlichen
Verlustvorträge der Postbank kann folglich in der Regel nur versagt werden, wenn der Postbank
innerhalb des von der Finanzverwaltung angenommenen Zeitraums von fünf Jahren (bis
31. Dezember 2003) überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wurde.
Nach Auffassung der Postbank ist es unter Berücksichtigung der Besonderheiten des
Bankgeschäfts innerhalb dieses Zeitraums nicht zu einer Zuführung überwiegend neuen
Betriebsvermögens bei der Postbank gekommen. Das gilt nach Auffassung der Postbank auch
für die Verschmelzung der DSL Bank auf die Postbank zum 1. Januar 2000. Aufgrund zahlreicher
ungeklärter Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung des Tatbestandsmerkmals der
Betriebsvermögenszuführung ist eine gesicherte Beurteilung jedoch nicht möglich.
Der vorbezeichnete Zeitraum von fünf Jahren war aber noch nicht Gegenstand einer steuerlichen
Betriebsprüfung. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung die
materiellrechtlichen Fragen zur Betriebsvermögenszuführung abweichend von der Auffassung
der Postbank beurteilt. Dies würde zum einen die aufwandswirksame Auflösung der auf die
Verlustvorträge gebildeten latenten Steueransprüche zur Folge haben. Zum anderen würde es zu
Nachzahlungen von Körperschaft- und Gewerbesteuer auf die nach dem Verlust der
wirtschaftlichen Identität entstandenen Gewinne der Postbank kommen. Steuerliche Gewinne
der Postbank unterlägen demnach der Ertragsbesteuerung. Für die Veranlagungsjahre 1999 und
2000 gilt für die Ertragsbesteuerung im Rahmen des Anrechnungsverfahrens ein
durchschnittlicher auf die Postbank anzuwendender Steuersatz von 44,2 %. Im Rahmen des
38
Halbeinkünfteverfahrens ist seit dem Veranlagungsjahr 2001 ein durchschnittlicher Steuersatz
von 39,9 % für die Ertragsbesteuerung der Postbank anzuwenden. Ausschließlich für das
Veranlagungsjahr 2003 erhöht sich der anzuwendende Steuersatz auf 41,6 %. Die vorgenannten
Steuersätze setzen sich zum einen aus den durchschnittlichen Gewerbesteuersätzen und zum
anderen aus den entsprechenden Körperschaftsteuersätzen unter Berücksichtigung der
Abziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgabe zusammen. Etwaige Körperschaft- und
Gewerbesteuernachzahlungen unterlägen einer Verzinsung von derzeit 0,5 % monatlich.
Diesbezügliche Zinsläufe beginnen jeweils 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem
die Steuer entstanden ist.
Im Hinblick auf einen möglicherweise fehlerhaften Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens
bestehen Bedenken, ob die Bestimmung, die die Gefährdung der steuerlichen Verlustvorträge
begründet, verfassungsgemäß zustande gekommen ist. Sollte das Bundesverfassungsgericht in
einem anhängigen Verfahren, das eine andere Norm betrifft, die in demselben
Gesetzgebungsverfahren
erlassen
worden
ist,
die
Verfassungswidrigkeit
des
Gesetzgebungsverfahrens feststellen, wäre möglicherweise auch einer Anwendung der hier
relevanten Norm die rechtliche Grundlage entzogen.
39
KAPITIALISIERUNG DER GESELLSCHAFT UND DES TRUSTS
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Kapitalisierung der Gesellschaft und des Trusts, jeweils
zum Datum dieses Prospekts unter Berücksichtigung des durchgeführten Verkaufs von
E 300.000.000 Trust-Preferred-Wertpapieren und der Verwendung der Emissionserlöse daraus
wie unter ,,Verwendung der Erlöse’’ beschrieben.
Kapitalisierung der Gesellschaft
3. Dezember 2004
(in Tausend E)
Verbindlichkeiten
Langfristige Verbindlichkeiten ..................................................................................
Gezeichnetes Kapital
Class B-Preferred-Wertpapiere, nicht ausgegeben und im Umlauf befindlich,
tatsächlich; und 300.001 Class B-Preferred-Wertpapiere genehmigt, 300.001
Class B-Preferred-Wertpapiere ausgegeben und im Umlauf befindlich, nach
Anpassung ..............................................................................................................
Class A-Preferred-Wertpapier, nicht ausgegeben und im Umlauf befindlich,
tatsächlich; und 1 Class A-Preferred-Wertpapier genehmigt, 1 Class APreferred-Wertpapier ausgegeben und im Umlauf befindlich, nach
Anpassung ..............................................................................................................
Gesellschafts-Stammanteil, nicht ausgegeben und im Umlauf befindlich,
tatsächlich; und 1 Gesellschafts-Stammanteil genehmigt, 1 GesellschaftsStammanteil ausgegeben und im Umlauf befindlich, nach Anpassung...........
Gesamte Beteiligungen der Inhaber.........................................................................
Gesamtkapitalisierung
(1)
..........................................................................................
0
300.001
1
25
300.027
300.027
Kapitalisierung des Trusts
3. Dezember 2004
(in Tausend E)
Verbindlichkeiten
Gesamte Verbindlichkeiten .......................................................................................
Gezeichnetes Kapital
Trust-Preferred-Wertpapiere, nicht ausgegeben und im Umlauf befindlich,
tatsächlich; und 300.000 genehmigte Wertpapiere, 300.000 Wertpapiere
ausgegeben und im Umlauf befindlich, nach Anpassung..................................
Trust-Stammanteil, nicht ausgegeben und im Umlauf befindlich, tatsächlich;
und 1 Trust-Stammanteil genehmigt, 1 Trust-Stammanteil ausgegeben und
im Umlauf befindlich, nach Anpassung ...............................................................
Gesamte Beteiligungen der Inhaber.........................................................................
Gesamtkapitalisierung
(2)
..........................................................................................
0
300.000
1
300.001
300.001
(1)
Seit der Gründung der Gesellschaft gab es keine wesentlichen Änderungen in ihrer Kapitalisierung, außer wie in obenstehender
Tabelle angegeben.
(2)
Seit der Gründung des Trusts gab es keine wesentlichen Änderungen in seiner Kapitalisierung, außer wie in obenstehender Tabelle
angegeben.
40
DEUTSCHE POSTBANK FUNDING TRUST I
Der Trust ist ein Statutory Trust, der auf der Grundlage der von der Gesellschaft als Sponsor,
dem Property Trustee und dem Delaware Trustee abgeschlossenen Trust Declaration und der
Einreichung des Certificate of Trust beim Secretary of State of Delaware am 18. Oktober 2004
gemäß dem Trust Act errichtet wurde. Die Trust Declaration wurde vor der Begebung der TrustPreferred-Wertpapiere in ihrer Gesamtheit geändert und neu gefasst, um die Bedingungen der
Trust-Preferred-Wertpapiere wiederzugeben (in dieser geänderten und neu gefassten Form, der
,,Trust-Vertrag’’).
Der Trust-Stammanteil hat den gleichen Rang wie die Trust-Preferred-Wertpapiere und
Zahlungen hierauf werden anteilsmäßig mit den Trust-Preferred-Wertpapieren erfolgen,
ausgenommen jedoch im Falle einer Liquidation und in bestimmten Fällen, die unter
,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere – Rang des Trust-Stammanteils’’ beschrieben sind, in
denen die Rechte der Inhaber des Trust-Stammanteils in Bezug auf periodische Ausschüttungen
und Zahlungen und Ausschüttungen bei Liquidation, Einziehung oder in sonstiger Weise
gegenüber den Rechten der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere nachrangig sein werden.
Der Trust hat den Erlös aus der Begebung der Trust-Wertpapiere für den Kauf der Class BPreferred-Wertpapiere von der Gesellschaft verwendet. Daher besteht das Vermögen des Trusts
ausschließlich aus den Class-B-Preferred-Wertpapieren. Der Trust besteht zu dem einzigen
Zweck, (i) die Trust-Wertpapiere, die wirtschaftliches Eigentum nach Bruchteilen an den Class BPreferred-Wertpapiere verbriefen, auszugeben, (ii) die Erlöse aus der Emission der TrustWertpapiere in den Class B-Preferred-Wertpapiere anzulegen und (iii) andere Tätigkeiten, die
hiermit verbunden oder hierfür erforderlich sind, auszuüben. Der Trust kann zudem von Zeit zu
Zeit weitere Trust-Preferred-Wertpapiere ausgeben, soweit der Trust von der Gesellschaft eine
gleiche Anzahl von weiteren Class B-Preferred-Wertpapieren erhält.
Gemäß dem Trust-Vertrag gibt es fünf Treuhänder (trustees) (die ,,Trustees’’) des Trusts. Drei der
Trustees sind natürliche Personen, die Angestellte oder Organe der Postbank oder eines mit der
Postbank verbundenen Unternehmens sind (die ,,Regular Trustees’’). Der vierte Trustee, der
,,Property Trustee’’, ist ein Finanzinstitut, das nicht mit der Postbank verbunden ist. Der fünfte
Trustee ist der ,,Delaware Trustee’’. Deutsche Bank Trust Company Americas, eine
Bankgesellschaft in New York, handelt als Property Trustee und Deutsche Bank Trust
Company Delaware, eine Bankgesellschaft in Delaware, handelt als Delaware Trustee, bis in
beiden Fällen diese durch den Inhaber des Trust-Stammanteils abberufen oder ersetzt werden.
Der Property Trustee hält das Eigentum an den Class B-Preferred-Wertpapieren zugunsten der
Inhaber der Trust-Wertpapiere und ist befugt, alle Rechte, Befugnisse und Vorrechte in Bezug auf
die Class B-Preferred-Wertpapiere gemäß dem LLC-Vertrag auszuüben. Ferner besitzt der
Property Trustee die ausschließliche Kontrolle über das Property-Konto, auf dem alle Zahlungen
auf die Class B-Preferred-Wertpapiere zugunsten der Inhaber der Trust-Wertpapiere verwahrt
werden. Eine Postbank-Konzerngesellschaft als Inhaber des Trust-Stammanteils ist berechtigt,
jeden der Trustees zu bestellen, abzuberufen oder zu ersetzen und die Anzahl der Trustees zu
erhöhen oder zu reduzieren, sofern mindestens ein Trustee der Delaware Trustee, mindestens
ein Trustee der Property Trustee und mindestens ein Trustee ein Regular Trustee ist.
Solange Trust-Preferred-Wertpapiere ausstehen, wird die Postbank gewährleisten, (i) dass der
Trust-Stammanteil von einer Postbank-Konzerngesellschaft gehalten wird; (ii) dafür zu sorgen,
dass der Trust ein Statutory Trust bleibt; (iii) wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu
unternehmen, um sicherzustellen, dass der Trust nicht anders als ein Grantor Trust im Sinne der
U.S.-Bundeseinkommensteuer behandelt wird; und (iv) soweit gesetzlich erlaubt, die Auflösung,
Liquidation, Beendigung oder Abwicklung des Trusts nicht zuzulassen, es sei denn, dass ein
Trust-Sonderkündigungsfall oder ein Gesellschafts-Sonderkündigungsfall eintritt, oder die
Gesellschaft liquidiert wird und die dafür notwendigen aufsichtsrechtlichen Genehmigungen
eingeholt worden sind.
Die Rechte der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere, einschließlich wirtschaftlicher Rechte,
Informationsrechte und Stimmrechte, sind im Trust-Vertrag und dem Trust Act geregelt. Siehe
,,Beschreibung der Trust-Wertpapiere’’.
41
Gemäß dem Verwaltungsvertrag zwischen dem Trust, der Gesellschaft und dem Verwalter (der
,,Verwaltungsvertrag’’) ist der Verwalter verpflichtet, unter anderem steuerliche Dienstleistungen
und sonstige Verwaltungsdienstleistungen gegenüber dem Trust und der Gesellschaft zu
erbringen.
Der Trust ist gegenwärtig und war seit seiner Errichtung nicht an Rechtstreitigkeiten beteiligt, die
einen Einfluss auf seine finanzielle Lage für die Zukunft haben könnten.
Die anfänglichen Regular Trustees sind Thomas J. Leissl, Martha Rebecca Robertson und
Coleman Gregory. Die Adresse aller Regular Trustee ist die Hauptgeschäftsadresse des Trusts,
c/o PB Capital Corporation, 590 Madison Avenue, New York, New York 10022, Vereinigte Staaten
von Amerika.
Die Anschrift des Property Trustee ist Deutsche Bank Trust Company Americas, 60 Wall Street –
MSNYC60-2710, New York, New York 10005, Vereinigte Staaten von Amerika. Die Anschrift des
Delaware Trustee ist Deutsche Bank Trust Company Delware, 1011 Centre Road, Suite 200,
Wilmington, Delaware 19805, Vereinigte Staaten von Amerika.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Abschlüsse des Trusts werden nicht geprüft.
42
DEUTSCHE POSTBANK FUNDING LLC I
Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Limited Liability Company), die
am 18. Oktober 2004 auf der Grundlage eines Limited Liability Company Agreement (wie
nachträglich geändert und neu gefasst (der ,,LLC-Vertrag’’)) und der Einreichung des Certificate
of Formation in Bezug auf die Gesellschaft beim Secretary of State des Staates Delaware, gemäß
dem LLC Act errichtet wurde. Gemäß dem LLC-Vertrag hat die Gesellschaft zwei Klassen nicht
stimmberechtigter Preferred-Wertpapiere ausgegeben, die Gesellschaftsanteile an der
Gesellschaft verbriefen, nämlich das Class A-Preferred-Wertpapier und die Class B-PreferredWertpapiere, und eine Klasse eines Stammanteils, der einen Gesellschaftsanteil an der
Gesellschaft verbrieft, den Gesellschafts-Stammanteil. Der Property Trustee hält anfangs 100 %
der ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Class B-Preferred-Wertpapiere. Eine PostbankKonzerngesellschaft hält den ausgegebenen und im Umlauf befindlichen GesellschaftsStammanteil sowie das ausgegebene und im Umlauf befindliche Class A-Preferred-Wertpapier.
Die Gesellschaft besteht nur zu dem Zweck (i) das Class A-Preferred-Wertpapier, die Class BPreferred-Wertpapiere und den Gesellschafts-Stammanteil auszugeben; (ii) die Erlöse daraus in
die Anfänglichen Schuldverschreibungen anzulegen; (iii) bei einer Einziehung der Anfänglichen
Schuldverschreibungen vor dem Endfälligkeitstag, die nicht zu einer Einziehung der Class BPreferred-Wertpapiere führen, die Erlöse als Ersatz für die Anfänglichen Schuldverschreibungen
in Ersatz-Schuldverschreibungen anzulegen, die von der Postbank (auch im Namen einer
Niederlassung (ausgenommen Niederlassungen in den Vereinigten Staaten von Amerika)) oder
einer Qualifizierten Tochtergesellschaft (ausgenommen Qualifizierte Tochtergesellschaften in
den Vereinigten Staaten von Amerika) (auch im Namen von Niederlassungen (ausgenommen
Niederlassungen in den Vereinigten Staaten von Amerika)) ausgegeben werden, solange solche
Wiederanlagen nicht zu einem Gesellschafts-Sonderkündigungsfall führen; (iv) bei einem Verzug
in Bezug auf die Schuldverschreibungen ihre Rechte auf Zahlung jeglicher überfälliger Beträge
durchzusetzen; (v) nach dem Endfälligkeitstag, falls die Class B-Preferred-Wertpapiere bis zum
Endfälligkeitstag noch nicht eingezogen wurden, in Zulässige Anlagen zu investieren; (vi) die
Nachrangige Patronatserklärung abzuschließen und unter bestimmten Umständen allein zu
Gunsten der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere durchzusetzen; und (vii) alle anderen
Tätigkeiten, auszuüben, die hiermit verbunden oder hierfür erforderlich sind.
Die Gesellschaft kann außerdem von Zeit zu Zeit ohne die Zustimmung der Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere weitere Class B-Preferred-Wertpapiere mit identischen Bedingungen
(bzw. in allen Punkten identisch bis auf den Ausgabetag, den Tag, von dem Ausschüttungen
auf die Class B-Preferred-Wertpapiere auflaufen, den Ausgabepreis und andere Abweichungen,
soweit nach anwendbarem Recht notwendig) wie die Class B-Preferred-Wertpapiere als
Gegenleistung für Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag, der dem gesamten
Liquidationsvorzugsbetrag solcher zusätzlichen Class B-Preferred-Wertpapiere entspricht, in
einer solchen Weise ausgeben, dass diese Class B-Preferred-Wertpapiere eine einheitliche Serie
bilden.
Solange Class B-Preferred-Wertpapiere ausstehen, bestimmt der LLC-Vertrag, dass (i) die
Gesellschaft eine Limited Liability Company bleibt und soweit gesetzlich zulässig nicht freiwillig
oder unfreiwillig liquidiert, aufgelöst, beendet oder abgewickelt wird, außer soweit dies durch
den LLC-Vertrag gestattet ist; (ii) die Postbank und die Gesellschaft angemessene wirtschaftliche
Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Gesellschaft nicht als eine
Association oder eine Publicly Traded Partnership, die als eine Corporation im Sinne der U.S.Bundeseinkommensteuer besteuert werden, qualifiziert wird; (iii) die Postbank sich verpflichtet,
dass eine Postbank-Konzerngesellschaft einziger Inhaber des Gesellschafts-Stammanteils und
des Class A-Preferred-Wertpapiers bleiben wird; und dass (iv) eine Postbank-Konzerngesellschaft
den Gesellschafts-Stammanteil oder das Class A-Preferred-Wertpapier nur auf eine andere
Postbank-Konzerngesellschaft übertragen kann; vorausgesetzt, dass vor einer solchen
Übertragung der jeweilige Übertragende ein Rechtsgutachten einer national anerkannten
Anwaltskanzlei in den Vereinigten Staaten von Amerika mit Erfahrung in solchen
Angelegenheiten zu folgenden Punkten erhalten hat: (A) Die Gesellschaft wird weiterhin als
Partnership und nicht als eine Association oder Publicly Traded Partnership, die als eine
Corporation im Sinne der U.S.-Bundeseinkommensteuer besteuert werden, qualifiziert werden,
(B) eine solche Übertragung wird nicht dazu führen, dass die Gesellschaft sich gemäß dem 1940
43
Act registrieren muss, und (C) eine solche Übertragung wird die beschränkte Haftung der Inhaber
der Class B-Preferred-Wertpapiere nicht beeinträchtigen.
Die Rechte der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere, einschließlich wirtschaftlicher Rechte,
Auskunftsrechte und Stimmrechte, bestimmen sich nach dem LLC-Vertrag und dem LLC Act.
Siehe ,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere – Class B-Preferred-Wertpapiere’’.
Die Geschäfte und Angelegenheiten der Gesellschaft werden von ihrem Board of Directors
geleitet, das anfangs aus vier Mitgliedern bestehen wird, die von der Postbank als anfänglichem
Inhaber des Gesellschafts-Stammanteils gewählt werden. Falls jedoch:
s ein Ereignis eintritt, das zur Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft führt; oder
s die Gesellschaft bei Fälligkeit Ausschüttungen (zuzüglich etwaiger darauf bezogener
Zusätzlicher Beträge) auf die Class B-Preferred-Wertpapiere zum Festgelegten Zinssatz in
voller Höhe für den ersten Zahlungszeitraum oder danach für zwei aufeinanderfolgende
Zahlungszeiträume nicht zahlt; oder
s ein Inhaber von Class B-Preferred-Wertpapieren der Gesellschaft mitgeteilt hat, dass die
Postbank eine Verpflichtung aus der Nachrangigen Patronatserklärung nicht erfüllt hat,
und diese Nichterfüllung länger als 60 Tage nach dem Zeitpunkt der Mitteilung andauert,
haben die Inhaber einer Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-PreferredWertpapiere das Recht, einen Unabhängigen Enforcement Director zu ernennen. Die Amtszeit
des Unabhängigen Enforcement Directors endet, wenn und sobald nach alleinigem Ermessen
des Unabhängigen Enforcement Directors Ausschüttungen auf die Class B-PreferredWertpapiere zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe für mindestens zwei
aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume nach dem ersten Zahlungszeitraum geleistet wurden,
und die Postbank ihre Verpflichtungen aus der Nachrangigen Patronatserklärung erfüllt hat.
Solange Class B-Preferred-Wertpapiere ausstehen, wird die Gesellschaft nicht ohne die
Zustimmung der Inhaber von mindestens 662/3 % des gesamten Liquidationsvorzugsbetrags der
Class B-Preferred-Wertpapiere, die gesondert als eine Klasse abstimmen (mit Ausnahme von
Class B-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank oder einem mit ihr verbundenen
Unternehmen (mit der Ausnahme des Trusts) gehalten werden), (i) eine Bestimmung des LLCVertrags (einschließlich der Bedingungen der Class B-Preferred-Wertpapiere) ergänzen, neu
fassen, aufheben oder ändern, falls eine solche Ergänzung, Neufassung, Aufhebung oder
Änderung die Rechte, Vorzugsrechte, Befugnisse oder Vorrechte der Class B-PreferredWertpapiere
beeinträchtigen
würde;
(ii)
vereinbaren,
eine
Bestimmung
der
Schuldverschreibungen in einer Weise zu ändern oder zu ergänzen oder auf die Rechte aus
einer Vertragsverletzung in Bezug auf die Zahlung eines Betrags aus den Schuldverschreibungen
zu verzichten, die die Interessen der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere beeinträchtigen
würden; (iii) eine Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung) oder einen
geschäftlichen Zusammenschluss unter Beteiligung der Gesellschaft oder den Verkauf aller
oder eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte der Gesellschaft durchführen, wobei eine
solche Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung) oder ein solcher
Zusammenschluss oder Verkauf auch die im Abschnitt ,,Beschreibung der GesellschaftsWertpapiere – Verschmelzungen (durch Aufnahme oder Neugründung) und Verkäufe’’
beschriebenen Erfordernisse erfüllen muss.
Die Gesellschaft wird ohne die Zustimmung aller Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere (mit
Ausnahme von Class B-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank oder einem mit ihr
verbundenen Unternehmen gehalten werden) keine weiteren Wertpapiere an der Gesellschaft
ausgeben, die gegenüber den Class B-Preferred-Wertpapieren in Bezug auf periodische
Ausschüttungsrechte oder Rechte bei Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft vorrangig
oder mit diesen gleichrangig sind, mit Ausnahme von weiteren Class B-Preferred-Wertpapieren,
die als Gegenleistung für Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag ausgegeben werden,
der dem gesamten Liquidationsvorzugsbetrag dieser weiteren Class B-Preferred-Wertpapiere
entspricht.
44
Nach dem Enfälligkeitstag der Anfänglichen Schuldverschreibungen, falls die Class B-PreferredWertpapiere nicht eingezogen wurden, wird die Gesellschaft in Zulässige Anlagen investieren.
Die Gesellschaft wird versuchen, Zulässige Anlagen zu kaufen, die am Besten geeignet sind, die
Mittel für die Zahlung von Ausschüttungen, etwaiger Zusätzlicher Beträge und der
Einziehungsbeträge von Class B-Preferred-Wertpapieren zu generieren:
s erstens, Schuldverschreibungen der Postbank oder einer oder mehrerer Qualifizierter
Tochtergesellschaften der Postbank, die durch die Postbank unbedingt garantiert werden,
und zwar in mindestens gleichem Rang wie die Anfänglichen Schuldverschreibungen,
oder
s zweitens, wenn derartige Anlagen nicht verfügbar sind, in U.S. Staatsanleihen;
jeweils vorausgesetzt, dass
Sonderkündigungsfall führt.
eine
solche
Anlage
nicht
zu
einem
Gesellschafts-
Die Gesellschaft hat ferner den Verwaltungsvertrag mit dem Trust und dem Verwalter
abgeschlossen, gemäß dem der Verwalter unter anderem verpflichtet ist, für die Gesellschaft
und den Trust Steuer- und Verwaltungsdienstleistungen zu erbringen. Die Gebühren und
Aufwendungen des Trusts und der Gesellschaft, einschließlich aller Steuern, Abgaben,
Veranlagungen oder staatlichen Gebühren jeglicher Art (mit Ausnahme von Quellensteuern),
die der Gesellschaft oder dem Trust in der Bundesrepublik Deutschland, den Vereinigten Staaten
von Amerika, oder einer sonstigen zur Steuererhebung berechtigten Behörde auferlegt werden,
die Gebühren und Aufwendungen des Verwalters und alle anderen Verbindlichkeiten der
Gesellschaft und des Trusts (außer in Bezug auf die Trust-Wertpapiere oder die GesellschaftsWertpapiere) werden von der Gesellschaft gemäß dem Verwaltungsvertrag gezahlt.
Die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere sind Drittbegünstigte der Nachrangigen
Patronatserklärung zwischen der Postbank und der Gesellschaft. Siehe ,,Beschreibung der
Nachrangigen Patronatserklärung’’.
Die Gesellschaft ist gegenwärtig und war seit ihrer Errichtung nicht an Rechtstreitigkeiten
beteiligt, die einen Einfluss auf die finanzielle Lage der Gesellschaft für die Zukunft haben
könnten.
Die anfänglichen Directors der Gesellschaft sind Thomas J. Leissl, Martha Rebecca Robertson,
Coleman Gregory und Jeffrey Frost sein. Die anfänglichen Officers der Gesellschaft sind Thomas
J. Leissl, Martha Rebecca Robertson, Coleman Gregory und Jeffrey Frost. Die
Hauptgeschäftstelle der Gesellschaft ist c/o PB Capital Corporation, 590 Madison Avenue, New
York, New York 10022, Vereinigte Staaten von Amerika.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
45
VERWENDUNG DER ERLÖSE
Der Bruttoerlös aus dem Verkauf der Trust-Wertpapiere (insgesamt E 300.001.000 einschließlich
von E 1.000 aus dem Erlös des Verkaufs des Trust-Stammanteils) wurde von dem Trust in die
Class B-Preferred-Wertpapiere investiert. Die Gesellschaft hat den Erlös aus dem Verkauf der
Class B-Preferred-Wertpapiere, zusammen mit bestimmten, in Bezug auf das Class A-PreferredWertpapier und den Gesellschafts-Stammanteil von der Postbank eingebrachten Mitteln für den
Kauf von Anfänglichen Schuldverschreibungen verwendet. Die Postbank beabsichtigt, den
Bruttoerlös aus dem Verkauf der Anfänglichen Schuldverschreibungen für allgemeine
Unternehmenszwecke zu verwenden. Die Postbank beabsichtigt, die Class B-PreferredWertpapiere bzw. die Trust-Preferred-Wertpapiere als aufsichtsrechtliches Kernkapital auf
konsolidierter Basis zu behandeln. Die Postbank wird den Lead Managern bestimmte
Provisionen zahlen und ihnen bestimmte Aufwendungen im Zusammenhang mit diesem
Angebot erstatten. Siehe ,,Übernahme und Verkauf’’. Die Nettoerlöse für den Postbank-Konzern
werden voraussichtlich E 294.000.000 betragen.
46
AUSSCHÜTTUNGSFÄHIGER GEWINN DER POSTBANK
Die Befugnis der Gesellschaft, für einen Zahlungszeitsraum eine Ausschüttung auf die Class BPreferred-Wertpapiere festzusetzen, ist unter anderem vom Ausschüttungsfähigen Gewinn der
Postbank für das vorhergehende Geschäftsjahr abhängig.
Der Ausschüttungsfähige Gewinn der Postbank für ein Geschäftsjahr ist der Bilanzgewinn zum
Ende dieses Geschäftsjahres, wie im geprüften Einzelabschluss der Postbank zum Ende eines
solchen Geschäftsjahres ausgewiesen. Dieser Bilanzgewinn umfasst den Jahresüberschuss oder
–fehlbetrag, zuzüglich aller Gewinnvorträge aus früheren Jahren, abzüglich aller Verlustvorträge
aus früheren Jahren, zuzüglich von der Postbank vorgenommener Auflösungen von Kapital- und
Gewinnrücklagen, abzüglich von der Postbank vorgenommener Einstellungen in
Gewinnrücklagen, jeweils gemäß den Bestimmungen des Aktiengesetzes und den deutschen
allgemein anerkannten Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, wie im Handelsgesetzbuch
und anderen zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden und anwendbaren deutschen
Rechtsvorschriften beschrieben.
Die nachstehende Tabelle zeigt zum 31. Dezember 2003, 2002 und 2001 die Positionen der
geprüften Einzelbilanz der Postbank, die die Berechnung des Ausschüttungsfähigen Gewinns der
Postbank beeinflussen.
Jahr bis zum 31. Dezember
2001
2002
2003
(in Millionen E)
Bilanzgewinn nach Einstellung in die Gewinnrücklage .............................
Andere Gewinnrücklagen .............................................................................
Kapitalrücklage und Gesetzliche Rücklage für den Ausgleich von
Verlusten ....................................................................................................
Die Postbank hat in den vergangenen
Ausschüttungsfähigen Gewinn erzielt.
drei
Geschäftsjahren
137
406
99
265
589
265
1.316
1.159
1.159
1.859
1.523
2.013
für
jedes
Jahr
einen
Die Postbank hat in den am 31. Dezember 2003, 2002 und 2001 abgelaufenen Jahren auf ihre
Stammaktien Dividenden in Höhe von insgesamt E 589 Mio., E 99 Mio. bzw. E 137 Mio. gezahlt.
47
BESCHREIBUNG DER TRUST-WERTPAPIERE
Die Trust-Wertpapiere wurden gemäß den Bestimmungen des Trust-Vertrags begeben. Die
folgende Zusammenfassung beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Bestimmungen der
Trust-Wertpapiere. Die Beschreibung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wird durch
die im Trust-Vertrag und dem Trust Act enthaltenen Bestimmungen ergänzt.
Allgemeines
Die Trust-Wertpapiere werden als Namenswertpapiere ohne Zinsscheine begeben. Die TrustWertpapiere werden nicht als Inhaberwertpapiere begeben.
Der Trust-Vertrag bevollmächtigt die Regular Trustees des Trusts zur Ausgabe der TrustWertpapiere, die wirtschaftliches Eigentum nach Bruchteilen am Vermögen des Trusts, das nur
aus den Class B-Preferred-Wertpapieren besteht, verbriefen. Das rechtliche Eigentum an den
Class B-Preferred-Wertpapieren wird vom Property Trustee zugunsten der Inhaber und
wirtschaftlichen Eigentümer der Trust-Wertpapiere gehalten. Der Trust-Vertrag gestattet dem
Trust nicht, andere Vermögenswerte als die Class B-Preferred-Wertpapiere zu erwerben, andere
Wertpapiere als die Trust-Wertpapiere auszugeben oder Verbindlichkeiten einzugehen; da jedoch
die Gesellschaft berechtigt ist, von Zeit zu Zeit ohne die Zustimmung des Trusts als Inhaber der
Class B-Preferred-Wertpapiere weitere Class B-Preferred-Wertpapiere mit identischen
Bedingungen (bzw. in allen Punkten identischen Bedingungen bis auf den Ausgabetag, den
Tag, ab dem Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere auflaufen, den Ausgabepreis
und andere Abweichungen, soweit nach anwendbarem Recht notwendig) in einer Weise
auszugeben, dass diese Class B-Preferred-Wertpapiere eine einheitliche Serie bilden, kann der
Trust von Zeit zu Zeit ohne die Zustimmung der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere
ebenfalls weitere Trust-Preferred-Wertpapiere mit identischen Bedingungen (bzw. in allen
Punkten identischen Bedingungen bis auf den Ausgabetag, den Tag, ab dem Ausschüttungen
auf die Trust-Preferred-Wertpapiere auflaufen, den Ausgabepreis und andere Abweichungen,
soweit nach anwendbarem Recht notwendig) als Gegenleistung für den Erhalt von weiteren
Class B-Preferred-Wertpapieren, die dem gesamten Liquidationsvorzugsbetrag solcher TrustPreferred-Wertpapiere entsprechen, in einer Weise ausgeben, dass diese Trust-PreferredWertpapiere eine einheitliche Serie bilden.
Ausschüttungen
Vorbehaltlich der Bestimmungen des Trust-Vertrags laufen Ausschüttungen auf den
Liquidationsvorzugsbetrag wie folgt auf: (i) vom Valutatag (einschließlich) bis zum Reset-Tag
(ausschließlich) zu einem festen Satz von 6,00 % p. a. (die ,,Feste Ausschüttungsrate’’),
nachträglich zahlbar am Reset-Tag und (ii) für jeden Zahlungszeitraum, der am oder nach dem
Reset-Tag beginnt, zum Referenzsatz zuzüglich einer Marge von 0,025 % p. a. (die ,,Variable
Ausschüttungsrate’’), zahlbar halbjährlich nachträglich am 2. Juni und am 2. Dezember eines
jeden Jahres, erstmals am 2. Juni 2006. Die Ausschüttungen werden jedoch für keinen
Zahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, zu einem Satz von mehr als
8,00 % p. a. auflaufen. Für jeden Zahlungszeitraum werden die Ausschüttungen auf Basis eines
Jahres mit 360 Tagen und 12 Monaten mit jeweils 30 Tagen, jeweils dividiert durch 360 (30/360),
berechnet, wobei der sich daraus ergebende Betrag zum nächsten Cent gerundet wird (ein halber
Cent wird aufgerundet).
Für den Fall, dass ein Zahlungstag oder ein Einziehungstag auf einen Tag fällt, der kein
Geschäftstag ist, erfolgt die Zahlung am nächsten darauf folgenden Geschäftstag; in keinem Fall
wird die Höhe der Zahlung angepasst oder werden Zinsen oder zusätzliche Zahlungen fällig.
Es wird erwartet, dass Ausschüttungen auf die Trust-Wertpapiere aus Ausschüttungen auf die
Class B-Preferred-Wertpapiere, die der Trust erhält, gezahlt werden. Siehe ,,Beschreibung der
Gesellschafts-Wertpapiere – Class B-Preferred-Wertpapiere – Ausschüttungen’’. Falls die
Gesellschaft keine Ausschüttung auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für einen
Zahlungszeitraum festsetzt (und eine solche Ausschüttung nicht als festgesetzt gilt), haben die
Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere keinen Anspruch auf eine Ausschüttung auf die Class
B-Preferred-Wertpapiere für diesen Zahlungszeitraum und die Gesellschaft ist nicht verpflichtet,
eine Ausschüttung für diesen Zahlungszeitraum auf die Class B-Preferred-Wertpapiere zu zahlen,
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unabhängig davon, ob Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für einen
zukünftigen Zahlungszeitraum festgesetzt werden (oder als festgesetzt gelten) und gezahlt
werden. In diesem Fall erfolgen für den betreffenden Zahlungszeitraum keine Ausschüttungen
auf die Trust-Wertpapiere.
Jede festgesetzte Ausschüttung ist an die eingetragenen Inhaber der Trust-Wertpapiere zahlbar,
die bei Geschäftsschluss an dem maßgeblichen Stichtag in den Registern des Trusts genannt
sind. Der eingetragene Inhaber wird die Clearstream AG sein, in deren Namen die
Globalurkunden registriert werden. Siehe ,,– Verbriefung, Clearing und Abwicklung,
Bescheinigung von Inhabern’’. Der Stichtag für die Trust-Wertpapiere ist (i), solange die TrustWertpapiere weiterhin in Girosammelverwahrung geführt werden, ein Geschäftstag vor dem
maßgeblichen Zahlungstag; und (ii) in allen anderen Fällen 15 Kalendertage vor dem
maßgeblichen Zahlungstag.
Die Ausschüttungen werden, vorbehaltlich aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften und der
Bestimmungen des Trust-Vertrags, über den Property Trustee vorgenommen, der die in Bezug
auf die Class B-Preferred-Wertpapiere vereinnahmten Beträge zugunsten der Inhaber der TrustWertpapiere auf dem Property-Konto verwahrt.
Das Recht der Inhaber der Trust-Wertpapiere auf Erhalt von Ausschüttungen ist nicht
nachzahlbar. Daher haben die Inhaber, falls dem Trust keine Gelder zur Verfügung stehen, um
eine Ausschüttung für einen Zahlungszeitraum vorzunehmen, keinen Anspruch auf Erhalt einer
Ausschüttung für einen solchen Zahlungszeitraum, und der Trust ist nicht verpflichtet, eine
Ausschüttung für diesen Zahlungszeitraum zu zahlen, unabhängig davon, ob Ausschüttungen für
einen zukünftigen Zahlungszeitraum gezahlt werden.
Vorbehaltlich der unter ,,– Rang des Trust-Stammanteils’’ beschriebenen Ausnahme, werden alle
Ausschüttungen und anderen Zahlungen an die Inhaber der Trust-Wertpapiere unter den
eingetragenen Inhabern anteilig auf der Grundlage des Verhältnisses des gesamten
Liquidationsbetrags der von jedem Inhaber gehaltenen Trust-Wertpapiere zum gesamten
Liquidationsbetrag aller Trust-Wertpapiere verteilt.
Zahlungen Zusätzlicher Beträge
Alle Zahlungen des Trusts auf die Trust-Preferred-Wertpapiere (einschließlich Zahlungen im
Rahmen einer Liquidation oder bei Einziehung solcher Trust-Preferred-Wertpapiere) sind ohne
Abzug oder Einbehalt von oder aufgrund von Quellensteuern zu leisten, es sei denn, der Trust ist
zu einem solchen Abzug oder Einbehalt gesetzlich verpflichtet. In letzterem Fall wird der Trust
diejenigen Zusätzlichen Beträge als zusätzliche Ausschüttungen zahlen, die erforderlich sind,
damit die Nettobeträge, die den Inhabern der Trust-Preferred-Wertpapiere nach diesem Abzug
oder Einbehalt zufließen, jeweils den Beträgen entsprechen, die sie erhalten hätten, wenn kein
solcher Abzug oder Einbehalt erforderlich gewesen wäre. Die Verpflichtung zur Zahlung solcher
Zusätzlichen Beträge auf die Trust-Preferred-Wertpapiere besteht jedoch nicht:
s falls und soweit die Gesellschaft nicht in der Lage ist, solche Beträge auf die Class BPreferred-Wertpapiere zu zahlen, weil eine solche Zahlung den Ausschüttungsfähigen
Gewinn der Postbank für das vorhergehende Geschäftsjahr (nach Abzug des Betrags der
Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere und Ausschüttungen, Dividenden
oder sonstige Auszahlungen auf etwaige Gleichrangige Wertpapiere, die auf der
Grundlage eines solchen Ausschüttungsfähigen Gewinns an oder vor dem Tag der
Fälligkeit der Zusätzlichen Beträge bereits vom Ausschüttungsfähigen Gewinn gezahlt
wurden) übersteigen würde;
s in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund der Tatsache zu zahlen sind, dass der Inhaber
oder wirtschaftliche Eigentümer der Trust-Wertpapiere eine andere Beziehung zu einer
Maßgeblichen Rechtsordnung unterhält als lediglich den Besitz der Trust-Wertpapiere;
s in Bezug auf Quellensteuern, wenn dieser Einbehalt oder Abzug gemäß einer Richtlinie der
Europäischen Union über die Besteuerung von Zinserträgen (einschließlich der
beschlossenen Richtlinie vom 3. Juni 2003) erfolgt, oder gemäß einem Gesetz, das
aufgrund einen solchen Richtlinie erlassen wurde, ihr entspricht oder eingeführt wurde,
um einer solchen Richtlinie nachzukommen;
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s in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund einer Steuer bezüglich Erbschaft, Spareinlagen,
Vermögen, persönlichen Eigentums, Verkauf oder Übertragung oder aufgrund sonstiger
Steuern zu zahlen sind, die anders als durch Einbehalt von Zahlungen in Bezug auf die
Class B-Preferred-Wertpapiere oder die Trust-Preferred-Wertpapiere zahlbar sind;
s in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt vermieden werden kann, indem
der Inhaber oder wirtschaftliche Eigentümer der Class B-Preferred-Wertpapiere oder der
Trust-Preferred-Wertpapiere gegenüber der maßgeblichen Steuerbehörde eine Erklärung
seiner Nichtansässigkeit oder eines anderen Anspruchs auf Freistellung abgibt;
s in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt vermieden werden kann, indem
der Inhaber oder wirtschaftliche Eigentümer die jeweiligen Class B-Preferred-Wertpapiere
oder Trust-Preferred-Wertpapiere einer anderen Zahlstelle in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union vorlegt; oder
s in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt dadurch hätte vermieden werden
können, dass der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere oder der Trust-PreferredWertpapiere die jeweiligen Class B-Preferred-Wertpapiere oder Trust-PreferredWertpapiere zur Zahlung innerhalb von 30 Tagen seit dem Fälligkeitstag oder seit dem
Tag, an dem diese zahlbar wurden, vorgelegt hätte; dies gilt nicht insoweit, als ein solcher
Inhaber auf solche Zusätzlichen Beträge einen Anspruch durch Vorlage solcher Class BPreferred-Wertpapiere oder Trust-Preferred-Wertpapiere zur Zahlung am letzten Tag einer
solchen 30-Tagefrist gehabt hätte.
Durchsetzungs-Ereignisse
Falls zu irgendeinem Zeitpunkt (i) Ausschüttungen (zuzüglich etwaiger darauf bezogener
Zusätzlicher Beträge) auf die Trust-Preferred-Wertpapiere oder die Class B-PreferredWertpapiere zum Festgelegten Zinssatz nicht bei Fälligkeit in voller Höhe für den ersten
Zahlungszeitraum oder danach für zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume geleistet
werden, oder (ii) die Postbank ihre Verpflichtungen aus der Nachrangigen Patronatserklärung
verletzt, so stellt dies ein Durchsetzungs-Ereignis gemäß dem Trust-Vertrag in Bezug auf die
Trust-Wertpapiere dar (ein ,,Durchsetzungs-Ereignis’’), wobei gemäß dem Trust-Vertrag der
Inhaber des Trust-Stammanteils jedoch so behandelt wird, als habe er so lange auf die
Geltendmachung eines Durchsetzungs-Ereignisses bezüglich des Trust-Stammanteils verzichtet,
bis alle Durchsetzungs-Ereignisse bezüglich der Trust-Preferred-Wertpapiere entweder geheilt
wurden oder auf deren Geltendmachung verzichtet wurde oder diese aus sonstigen Gründen
nicht mehr bestehen. Bis alle Durchsetzungs-Ereignisse in Bezug auf die Trust-PreferredWertpapiere geheilt sind, auf ihre Geltendmachung verzichtet wurde oder diese aus sonstigen
Gründen nicht mehr bestehen, wird davon ausgegangen, dass der Property Trustee
ausschließlich im Namen der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere handelt und nur die
Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere berechtigt sind, dem Property Trustee Anweisungen für
bestimmte im Trust-Vertrag beschriebene Maßnahmen zu geben. Im Fall der vorstehend unter (i)
genannten Nichtzahlung von Ausschüttungen (zuzüglich etwaiger darauf bezogener Zusätzlicher
Beträge) auf die Class B-Preferred-Wertpapiere oder des Fortbestehens der Nichterfüllung einer
Verpflichtung der Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung für mehr als 60 Tage nach
dem Zeitpunkt, zu dem diese Nichterfüllung der Gesellschaft vom Property Trustee oder einem
Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere oder einem Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere
angezeigt wurde, sind die Inhaber einer Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der Class BPreferred-Wertpapiere berechtigt, einen Unabhängigen Enforcement Director zu ernennen. Siehe
,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere – Class B-Preferred-Wertpapiere – Stimmrechte
und Durchsetzungsrechte’’.
Bei Eintritt eines Durchsetzungs-Ereignisses ist der Property Trustee berechtigt, die Rechte der
Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere durchzusetzen, einschließlich: (i) der Ansprüche auf
Erhalt von Ausschüttungen (nur wenn und soweit diese festgesetzt wurden oder als festgesetzt
gelten) (zuzüglich etwaiger darauf bezogener Zusätzlicher Beträge) auf die Class B-PreferredWertpapiere; (ii) der Ernennung eines Unabhängigen Enforcement Directors (sofern das
Durchsetzungs-Ereignis aus der Nichtzahlung von Ausschüttungen auf die Class B-PreferredWertpapiere für den ersten Zahlungszeitraum oder nachfolgend für zwei aufeinanderfolgende
Zahlungszeiträume oder aus dem Fortbestehen der Nichterfüllung einer Verpflichtung der
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Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung für mehr als 60 Tage nach dem Zeitpunkt, zu
dem diese Nichterfüllung der Gesellschaft vom Property Trustee oder einem Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere oder einem Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere angezeigt wurde,
resultiert), und (iii) der Geltendmachung der diesbezüglichen Rechte aus der Nachrangigen
Patronatserklärung.
Falls der Property Trustee seine Rechte aus den Class B-Preferred-Wertpapieren nicht durchsetzt,
nachdem ein registrierter Inhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren hierum schriftlich ersucht
hat, ist der betreffende eingetragene Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere berechtigt,
rechtliche Schritte unmittelbar gegen die Gesellschaft einzuleiten, um die Rechte des Property
Trustee aus den Class B-Preferred-Wertpapieren durchzusetzen, ohne erst rechtliche Schritte
gegen den Property Trustee, den Trust oder sonstige Personen oder Unternehmen einleiten zu
müssen. Der registrierte Inhaber wird die Clearstream AG sein, in deren Namen die
Globalurkunden registriert werden. Siehe ,,– Verbriefung, Clearing und Abwicklung,
Bescheinigungen von Inhabern’’.
Einziehung
Falls die Gesellschaft Class B-Preferred-Wertpapiere einzieht, muss der Trust eine entsprechende
Anzahl von Trust-Wertpapieren einziehen. Die Class B-Preferred-Wertpapiere können nach Wahl
der Gesellschaft, ganz oder teilweise, am Anfänglichen Einziehungstag oder an jedem
Zahlungstag danach eingezogen werden.
Die Gesellschaft ist zudem berechtigt, die Class B-Preferred-Wertpapiere jederzeit ganz, aber
nicht teilweise bei Eintritt eines Gesellschafts-Sonderkündigungsfalls einzuziehen. Eine solche
Einziehung erfolgt zum Einziehungsbetrag, der dem Liquidationsvorzugsbetrag der
einzuziehenden Class B-Preferred-Wertpapiere entspricht, zuzüglich aufgelaufener und nicht
gezahlter Ausschüttungen für den jeweils laufenden Zahlungszeitraum bis zum Einziehungstag
(ausschließlich), zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge.
Darüber hinaus ist die Gesellschaft nur berechtigt, die Class B-Preferred-Wertpapiere vor dem
Anfänglichen Einziehungstag einzuziehen, wenn sie (i) mit einer Frist von mindestens 30 Tagen
(oder einer längeren Frist, wenn dies von der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde verlangt
wird) den Inhabern der Class B-Preferred-Wertpapiere ihre Absicht, die Class B-PreferredWertpapiere am Einziehungstag einzuziehen, bekannt gemacht hat, (ii) gleichzeitig von
der
Emittentin
der
Schuldverschreibungen
eine
Mitteilung
bezüglich
der
Rückzahlung eines Gesamtnennbetrags von Schuldverschreibungen, der dem gesamten
Liquidationsvorzugsbetrag der einzuziehenden Class B-Preferred-Wertpapieren entspricht,
erhalten hat und (iii) die notwendigen regulatorischen Genehmigungen erhalten hat.
Der Trust-Vertrag bestimmt, dass der Property Trustee den Inhabern der Trust-Wertpapiere die
Absicht der Gesellschaft, die Class B-Preferred-Wertpapiere am Einziehungstag einzuziehen,
unverzüglich mitteilen wird. Einziehungsmitteilungen werden den Inhabern der Trust-PreferredWertpapiere wie unter ,,– Bekanntmachungen’’ beschrieben bekanntgemacht.
Die Class B-Preferred-Wertpapiere und die Trust-Preferred-Wertpapiere werden keinen festen
Endfälligkeitstag haben und werden zu keiner Zeit von ihren Inhabern kündbar sein. Bei jeder
Einziehung von Class B-Preferred-Wertpapieren wird der Einziehungserlös gleichzeitig dazu
verwendet werden, in proportionaler Höhe Trust-Preferred-Wertpapiere einzuziehen. Alle
eingezogenen Class B-Preferred-Wertpapiere und Trust-Preferred-Wertpapiere werden
entwertet und nach ihrer Einziehung nicht wieder ausgegeben werden.
Bei Eintritt eines Trust-Sonderkündigungsfalls oder im Fall einer freiwilligen oder unfreiwilligen
Liquidation, Auflösung, Abwicklung oder Beendigung des Trusts werden die Inhaber der TrustWertpapiere berechtigt sein, in proportionaler Höhe Class B-Preferred-Wertpapiere zu erhalten,
wobei im Fall einer solchen Auskehrung von Class B-Preferred-Wertpapieren die Rechte des
Inhabers des Trust-Stammanteils gegenüber den Rechten der anderen Inhaber der TrustPreferred-Wertpapiere nachrangig sein werden.
Falls zu irgendeinem Zeitpunkt ein Trust-Sonderkündigungsfall eintritt und fortbesteht, werden
die Regular Trustees den Trust innerhalb von 90 Tagen nach Eintritt des TrustSonderkündigungsfalls nach Mitteilung mit einer Frist von mindestens 30 und höchstens 60
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Tagen an die Inhaber der Trust-Wertpapiere und nach Mitteilung mit einer Frist von mindestens
30 und höchstens 60 Tagen und Rücksprache mit der Hauptzahlstelle, der Registrierungsstelle,
dem Property Trustee und der Clearstream AG auflösen, was zur Folge hat, dass – nach
Befriedigung aller etwaigen Ansprüche von Gläubigern des Trusts – Class B-PreferredWertpapiere proportional an die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere und den Inhaber des
Trust-Stammanteils ausgegeben werden, wodurch das rechtliche Eigentum dieser Inhaber am
Trust erlöschen. Falls der Trust jedoch zum betreffenden Zeitpunkt die Möglichkeit hat, den
Trust-Sonderkündigungsfall innerhalb der Frist von 90 Tagen durch eine Verwaltungsmaßnahme
aufzuheben (wie z.B. das Einreichen eines Antrags oder das Treffen einer Wahl oder durch eine
andere angemessene Maßnahme), die nach alleinigem Ermessen der Postbank keine
nachteiligen Auswirkungen auf die Gesellschaft, den Trust, die Postbank oder die Inhaber der
Trust-Wertpapiere zur Folge haben wird und keine wesentlichen Kosten nach sich ziehen wird,
wird der Trust anstelle der Auflösung jede solche Maßnahme ergreifen.
Am für die Auskehrung der Class B-Preferred-Wertpapiere festgesetzten Tag nach der Auflösung
des Trusts, (i) gelten die Trust-Wertpapiere als nicht mehr ausgegeben, und (ii) gelten Urkunden,
die die Trust-Wertpapiere verbriefen, als Urkunden, die die Class B-Preferred-Wertpapiere
verbriefen, mit dem gleichen Liquidationsvorzugsbetrag sowie den gleichen aufgelaufenen und
nicht
gezahlten
Ausschüttungen
wie
die
Trust-Preferred-Wertpapiere
und
dem
Liquidationsbetrag des Trust-Stammanteils, bis diese Urkunden der Gesellschaft oder deren
Bevollmächtigtem zur Übertragung oder Wiederausgabe vorgelegt werden.
Falls die Class B-Preferred-Wertpapiere an die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere
ausgekehrt werden, wird die Postbank angemessene wirtschaftliche Anstrengungen
unternehmen, um dafür zu sorgen, dass die Class B-Preferred-Wertpapiere (i) die
Voraussetzungen für ein Clearing und eine Abwicklung über die Clearstream AG oder eine
Nachfolge-Clearingstelle erfüllen und (ii) an der Euronext Amsterdam und der Frankfurter
Wertpapierbörse oder einer anderen Börse oder Organisation zugelassen werden, an der die
Trust-Preferred-Wertpapiere dann zugelassen sind.
Verfahren zur Einziehung
An dem Tag, der in einer veröffentlichten Einziehungsmitteilung in Bezug auf die Trust-PreferredWertpapiere (welche unwiderruflich ist und mindestens 30 Kalendertage vor dem Einziehungstag
erfolgt) bestimmt ist, wird der Trust, sofern die Gesellschaft an den Property Trustee einen
ausreichenden Geldbetrag im Zusammenhang mit der damit verbundenen Einziehung der Class
B-Preferred-Wertpapiere gezahlt hat, bis 9:00 Uhr vormittags mitteleuropäische Zeit Gelder, die
für die Zahlung der für die Einziehung vorgesehenen Trust-Preferred-Wertpapiere ausreichend
sind, bei der Hauptzahlstelle unwiderruflich hinterlegen. Falls eine Einziehungsmitteilung
abgegeben wurde und die Gelder wie erforderlich hinterlegt wurden, erlöschen alle Rechte der
Inhaber der auf diese Weise einzuziehenden Trust-Preferred-Wertpapiere mit Ausnahme des
Rechts der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere auf Erhalt des Einziehungsbetrags für diese
Trust-Preferred-Wertpapiere, aber ohne Zinsen auf den Einziehungsbetrag. Für den Fall, dass
nicht alle ausgegebenen Trust-Preferred-Wertpapiere eingezogen werden, werden die TrustPreferred-Wertpapiere anteilsmäßig gemäß den Vorschriften der Clearstream AG eingezogen.
Kauf von Trust-Preferred-Wertpapieren
Vorbehaltlich des anwendbaren Rechts (einschließlich anwendbare Wertpapiergesetze und
Regeln der Börsen und der BaFin), ist die Postbank oder ihre Tochtergesellschaften jederzeit
berechtigt, ausgegebene Trust-Preferred-Wertpapiere am Markt oder durch privatschaftliche
Vereinbarung zu erwerben.
Rang des Trust-Stammanteils
Die Zahlung von Ausschüttungen und anderen Auszahlungen auf die Trust-Wertpapiere und die
Zahlung von Beträgen bei deren Einziehung erfolgen grundsätzlich anteilig auf der Grundlage
des Liquidationsbetrags der Trust-Wertpapiere. Bei der Liquidation des Trusts und bei Eintritt
und Fortbestehen der Nichterfüllung einer Verpflichtung aus den Schuldverschreibungen oder
der Nichterfüllung einer Verpflichtung der Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung
haben die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere jedoch effektiv einen Vorrang vor dem
Inhaber des Trust-Stammanteils, was Zahlungen von Ausschüttungen und sonstige
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Auszahlungen und die Zahlung von Beträgen aufgrund von Kündigung oder Liquidation des
Trusts anbelangt, da keine solche Zahlungen auf den Trust-Stammanteil an den Inhaber des
Trust-Stammanteils erfolgen, bevor die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere nicht
vollständig befriedigt worden sind.
Im Fall eines Durchsetzungs-Ereignisses wird der Inhaber des Trust-Stammanteils so behandelt,
als habe er so lange auf die Geltendmachung eines Durchsetzungs-Ereignisses verzichtet, bis alle
Durchsetzungs-Ereignisse bezüglich der Trust-Preferred-Wertpapiere geheilt wurden, auf deren
Geltendmachung verzichtet wurde oder diese aus sonstigen Gründen nicht mehr bestehen. Bis
alle Durchsetzungs-Ereignisse in Bezug auf die Trust-Preferred-Wertpapiere geheilt sind, auf ihre
Geltendmachung verzichtet wurde oder sie aus sonstigen Gründen nicht mehr bestehen, wird
davon ausgegangen, dass der Property Trustee ausschließlich im Namen der Inhaber der TrustPreferred-Wertpapiere handelt und nicht im Namen des Inhabers des Trust-Stammanteils, und
nur die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere berechtigt sind, den Property Trustee
anzuweisen, in ihrem Namen zu handeln.
Liquidationsausschüttung bei Auflösung
Vorbehaltlich der Bestimmungen des Trust-Vertrags wird der Trust aufgelöst (i) bei Insolvenz,
Liquidation oder Auflösung der Postbank, (ii) bei Zustimmung zur Auflösung des Trusts durch
mindestens die Mehrheit der ausgegebenen Trust-Wertpapiere, die zusammen als eine Klasse
abstimmen, (iii) bei Auskehrung aller Class B-Preferred-Wertpapiere bei Eintritt eines TrustSonderkündigungsfalls, (iv) bei Beschluss einer gerichtlichen Auflösung der Gesellschaft oder
des Trusts oder (v) wenn alle Trust-Wertpapiere eingezogen wurden; vorausgesetzt jedoch, dass,
soweit ein Anspruch gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung geltend gemacht worden ist,
der Trust soweit gesetzlich möglich erst dann aufgelöst werden soll, wenn (a) ein solcher
Anspruch befriedigt worden ist und die Erlöse daraus an die Inhaber der Trust-Wertpapiere
ausgekehrt worden sind oder (b) die Class B-Preferred-Wertpapiere an die Inhaber der TrustWertpapiere ausgekehrt worden sind.
Bei einer freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation, Auflösung, Abwicklung oder Beendigung
des Trusts sind die Inhaber der Trust-Wertpapiere berechtigt, eine entsprechende Anzahl von
Class B-Preferred-Wertpapieren zu erhalten. Die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere haben
in Bezug auf Ausschüttungen aufgrund der Liquidation des Trusts effektiv einen Vorrang vor dem
Inhaber des Trust-Stammanteils.
Verjährung
Die Verjährungsfrist für die Zahlung der Ausschüttungen, der Zusätzlichen Beträge und des
Einziehungsbetrags bezüglich der Trust-Preferred-Wertpapiere beträgt drei Jahre nach dem Tag,
an dem entsprechende Zahlungsansprüche fällig geworden sind.
Stimmrechte und Durchsetzungsrechte
Außer soweit ausdrücklich gemäß anwendbarem Recht vorgeschrieben oder im Trust-Vertrag
oder LLC-Vertrag bestimmt, sind die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere in
Angelegenheiten des Trusts oder der Gesellschaft nicht stimmberechtigt. Solange der Trust
Class B-Preferred-Wertpapiere hält, sind die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere berechtigt,
den Property Trustee anzuweisen, die mit den Class B-Preferred-Wertpapieren verbundenen
Stimmrechte auszuüben. Die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere können durch schriftliche
Mitteilung an den Property Trustee und im Einklang mit anwendbarem Recht auf diese
Stimmrechte verzichten.
Vorbehaltlich des Erfordernisses des Erhalts eines Steuergutachtens durch den Property Trustee,
wie im letzten Satz dieses Absatzes beschrieben, sind die Inhaber der Mehrheit des
Liquidationsvorzugsbetrags der ausgegebenen Trust-Preferred-Wertpapiere (mit Ausnahme
von Trust-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank oder einem mit ihr verbundenen
Unternehmen gehalten werden) berechtigt, Zeitpunkt, Methode und Ort der Durchführung eines
Verfahrens in Bezug auf Rechtsbehelfe, die dem Property Trustee aufgrund des Trust-Vertrags
zur Verfügung stehen, festzulegen und Anweisungen zur Ausübung jeder treuhänderischen
Vollmacht oder Befugnis zu geben, die dem Property Trustee durch den Trust-Vertrag verliehen
wird. Dies schließt das Recht ein, den Property Trustee als Inhaber der Class B-Preferred-
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Wertpapiere anzuweisen, (i) die ihm als Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere gemäß dem
LLC-Vertrag zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe auszuüben, (ii) einer Neufassung, Änderung
oder Beendigung des LLC-Vertrags oder der Class B-Preferred-Wertpapiere zuzustimmen, sofern
eine solche Zustimmung erforderlich ist. Falls jedoch eine Zustimmung oder Maßnahme gemäß
dem LLC-Vertrag die Zustimmung oder das Handeln einer Anzahl von Inhabern erfordern würde,
die die Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der hiervon betroffenen Class B-PreferredWertpapiere übersteigt, sind nur die Inhaber desjenigen prozentualen Anteils des
Gesamtliquidationsvorzugsbetrags der ausgegebenen Trust-Wertpapiere, der mindestens dem
prozentualen Anteil des Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-Preferred-Wertpapiere
entspricht, der für die Zustimmung oder das Handeln gemäß dem LLC-Vertrag erforderlich ist,
berechtigt, den Property Trustee anzuweisen, im Namen des Trusts eine solche Zustimmung zu
geben oder eine solche Maßnahme zu treffen. Siehe ,,Beschreibung der GesellschaftsWertpapiere – Class B-Preferred-Wertpapiere – Stimmrechte und Durchsetzungsrechte’’. Außer
in Bezug auf die vorstehend beschriebene Festlegung von Zeitpunkt, Methode und Ort der
Durchführung eines Verfahrens in Bezug auf Rechtsbehelfe ist der Property Trustee nicht
verpflichtet, eine der vorstehend unter (i) und (ii) genannten Maßnahmen zu treffen, es sei denn,
wenn er ein Gutachten eines unabhängigen Steuerberaters erhalten hat, laut dem nach einer
solchen Maßnahme der Trust weiterhin als ein Grantor Trust im Sinne der U.S.Bundeseinkommensteuer behandelt wird, und dass nach einer solchen Maßnahme jeder
Inhaber der Trust-Wertpapiere weiter so behandelt wird, als halte er wirtschaftliches Eigentum
nach Bruchteilen an den Class B-Preferred-Wertpapieren.
Jede erforderliche Zustimmung oder Anweisung der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere
kann auf einer für diesen Zweck einberufenen gesonderten Versammlung von Inhabern der
Trust-Preferred-Wertpapiere, auf einer Versammlung aller Inhaber der Trust-Wertpapiere oder
durch schriftliche Zustimmung erteilt werden. Die Regular Trustees werden dafür Sorge tragen,
dass für jede Versammlung, auf der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere stimmberechtigt
sind, oder für jede Angelegenheit, in der eine Maßnahme durch schriftliche Zustimmung der
Inhaber zu treffen ist, eine Bekanntmachung in der unter ,,– Bekanntmachungen’’ beschriebenen
Art und Weise erfolgt. Jede solche Bekanntmachung wird folgende Angaben beinhalten: (i) den
Tag der Versammlung oder den Tag, an dem die Maßnahme getroffen werden soll; (ii) eine
Beschreibung jeden Beschlusses, der einer solchen Versammlung, auf der Inhaber
stimmberechtigt sind, zur Abstimmung vorgelegt wird, oder jeder Angelegenheit, in der um
schriftliche Zustimmung ersucht wird; und (iii) Anweisungen zur Übermittlung von
Stimmrechtsvollmachten oder Zustimmungen. Eine Abstimmung oder eine Zustimmung der
Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere ist für den Trust nicht erforderlich, um Trust-PreferredWertpapiere einzuziehen und zu entwerten oder Class B-Preferred-Wertpapiere gemäß dem
Trust-Vertrag auszukehren.
Ungeachtet der Tatsache, dass Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere unter den vorstehend
genannten Umständen ein Stimmrecht bzw. Zustimmungsrecht besitzen, haben alle TrustPreferred-Wertpapiere, die sich zum betreffenden Zeitpunkt im wirtschaftlichen Eigentum der
Postbank oder einer Gesellschaft, die von der Postbank unmittelbar oder mittelbar kontrolliert
wird oder die unter der unmittelbaren oder mittelbaren gemeinsamen Kontrolle der Postbank
stehen, kein Stimmrecht bzw. Zustimmungsrecht und werden für die Zwecke einer solchen
Abstimmung oder Zustimmung so behandelt, als wären sie nicht ausgegeben, mit Ausnahme
von Trust-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank oder von einer ihrer
Tochtergesellschaften oder von mit ihr verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit
Transaktionen gekauft oder erworben wurden, die von oder für Rechnung von Kunden der
Postbank oder Kunden einer Tochtergesellschaft der Postbank oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens oder im Zusammenhang mit dem Vertrieb oder Handel oder Market-Making im
Zusammenhang mit diesen Trust-Preferred-Wertpapieren im gewöhnlichen Geschäftsverlauf
durchgeführt wurden. Hierbei gilt jedoch, dass bestimmte Personen (mit Ausnahme von
Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen der Postbank (mit Ausname des Trusts)),
an die die Postbank oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder ein mit ihr verbundenes
Unternehmen Trust-Preferred-Wertpapiere verpfändet haben, gemäß den Pfandbedingungen für
die verpfändeten Trust-Preferred-Wertpapiere ein Stimmrecht bzw. Zustimmungsrecht besitzen.
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Die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere sind nicht berechtigt, die Regular Trustees zu
bestellen oder abzuberufen, die ausschließlich von der Postbank-Konzerngesellschaft als Inhaber
des Trust-Stammanteils bestellt, abberufen oder ersetzt werden können.
Versammlungen der Inhaber
Versammlungen der Inhaber der verschiedenen Gattungen der Trust-Wertpapiere können
jederzeit von den Regular Trustees (oder wie in den Bedingungen der Trust-Wertpapiere
vorgesehen) einberufen werden, um solche Angelegenheiten zu beraten und zu beschließen, zu
denen Inhaber dieser Gattung Trust-Wertpapiere gemäß den Bestimmungen des Trust-Vertrags,
den Bestimmungen der Trust-Werpapiere, dem LLC-Vertrag, den Regeln von Börsen, an denen
die Trust-Preferred-Wertpapiere notiert oder zum Handel zugelassen sind, dem Trust Act oder
sonstigem anwendbaren Recht berechtigt sind. Die Regular Trustees werden eine Versammlung
der Inhaber einer Gattung einberufen, wenn sie diesbezüglich von Inhabern mit einem
Liquidationsbetrag solcher Trust-Wertpapiere von mindestens 10 % der ausstehenden Gattung
dazu aufgefordert werden. Solche Aufforderungen sollten durch die Übersendung einer oder
mehrerer schriftlicher Aufforderungen an die Regular Trustees, dass die unterzeichnenden
Inhaber der Trust-Wertpapiere eine Versammlung einberufen möchten, und die den allgemeinen
oder speziellen Grund für eine solche Einberufung angeben, vorgenommen werden. Inhaber von
Trust-Wertpapieren, die eine Versammlung einberufen, müssen schriftlich die Anzahl und die
Gattung der Trust-Wertpapiere, die von ihnen gehalten werden, angeben, und nur diejenigen
Trust-Wertpapiere, die auf diese Weise angegeben werden, werden bei der Feststellung, ob die
im zweiten Satz dieses Absatzes genannte notwendige Prozentzahl erreicht worden ist, gezählt.
Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung)
Der Trust ist, außer wie nachstehend beschrieben, nicht berechtigt, mit einer Gesellschaft oder
einem anderen Unternehmen zu verschmelzen (weder durch Aufnahme noch durch
Neugründung), sich mit dieser/diesem zusammenzuschließen, durch diese/dieses ersetzt zu
werden oder dieser/diesem einen wesentlichen Teil seiner Eigentums- oder Vermögenswerte zu
übereignen oder zu übertragen oder an diese/dieses zu vermieten. Der Trust ist mit
mehrheitlicher Zustimmung der Regular Trustees und ohne die Zustimmung der Inhaber der
Trust-Wertpapiere, des Property Trustee oder des Delaware Trustee berechtigt, sich mit einem
nach dem Recht irgendeines Staates der Vereinigten Staaten von Amerika errichteten Trust zu
verschmelzen (durch Aufnahme oder Neugründung), sich mit diesem zusammenzuschließen
oder durch diesen ersetzt zu werden, sofern:
(i)
sein Rechtsnachfolger, falls der Trust nicht fortbesteht, entweder (x) ausdrücklich
alle Verpflichtungen des Trusts gegenüber den Inhabern der Trust-Wertpapiere
übernimmt oder (y) die Trust-Preferred-Wertpapiere durch andere Wertpapiere
ersetzt, deren Bedingungen mit den Bedingungen der Trust-Preferred-Wertpapiere
(die ,,Nachfolge-Wertpapiere’’) und des Trust-Stammanteils im Wesentlichen
identisch sind, solange die Nachfolge-Wertpapiere mit den Trust-PreferredWertpapieren in Bezug auf die Ausschüttungen, sonstigen Auszahlungen und
Rechte bei einer Liquidation, Einziehung oder in sonstiger Weise gleichrangig sind;
(ii)
die Gesellschaft ausdrücklich anerkennt, dass ein Trustee oder ein sonstiger
Bevollmächtigter des Rechtsnachfolgers dieselben Befugnisse und Pflichten wie
der Property Trustee als Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere besitzt;
(iii)
die Nachfolge-Wertpapiere an der Börse oder einer sonstigen Organisation, an der
die Trust-Preferred-Wertpapiere dann zugelassen oder notiert sind, zugelassen sind
oder bei Bekanntgabe der Ausgabe zugelassen werden;
(iv)
die Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung), der Zusammenschluss
oder die Ersetzung nicht zur Folge hat, dass die Trust-Preferred-Wertpapiere
(einschließlich der Nachfolge-Wertpapiere) von einer national anerkannten
Ratingorganisation in den Vereinigten Staaten von Amerika herabgestuft werden;
(v)
die Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung), der Zusammenschluss
oder die Ersetzung in keiner wesentlichen Hinsicht nachteilige Auswirkungen auf die
55
Rechte, Vorzugsrechte und Vorrechte der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere
(einschließlich der Nachfolge-Wertpapiere) hat;
(vi)
der Rechtsnachfolger im Wesentlichen identische Unternehmenszwecke wie der
Trust verfolgt;
(vii)
die Verpflichtungen der Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung
uneingeschränkt wirksam bleiben; und
(viii) die Postbank vor einer solchen Verschmelzung (durch Aufnahme oder
Neugründung), einem solchen Zusammenschluss oder einer solchen Ersetzung
ein Gutachten einer in diesen Angelegenheiten erfahrenen national anerkannten
Anwaltskanzlei in den Vereinigten Staaten von Amerika erhalten hat, laut dem (A)
die Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung), der Zusammenschluss
oder die Ersetzung in keiner wesentlichen Hinsicht nachteilige Auswirkungen auf die
Rechte, Vorzugsrechte und Vorrechte der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere
(einschließlich der Nachfolge-Wertpapiere) hat, (B) weder der Trust noch sein
Rechtsnachfolger nach einer solchen Verschmelzung (durch Aufnahme oder
Neugründung), einem solchen Zusammenschluss oder einer solchen Ersetzung
einer Registrierungspflicht gemäß dem 1940 Act unterliegen werden, (C) der Trust
(oder sein Rechtsnachfolger) nach einer solchen Verschmelzung (durch Aufnahme
oder Neugründung), einem solchen Zusammenschluss oder einer solchen
Ersetzung
weiterhin
als
ein
Grantor
Trust
im
Sinne
der
U.S.Bundeseinkommensteuer behandelt wird, und (D) die Gesellschaft nach einer
solchen Verschmelzung, einem solchen Zusammenschluss oder einer solchen
Ersetzung nicht als Association oder Publicly Traded Partnership, die als eine
Corporation im Sinne der U.S.-Bundeseinkommensteuer besteuert werden,
qualifiziert wird.
Ungeachtet des Vorstehenden wird der Trust nur mit der Zustimmung der Inhaber von 100 % des
Liquidationsvorzugsbetrags der ausgegebenen Trust-Preferred-Wertpapiere (mit Ausnahme von
Trust-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank und mit der Postbank verbundenen
Unternehmen gehalten werden), mit einem anderen Unternehmen verschmelzen (durch
Aufnahme oder Neugründung), sich mit diesem zusammenschließen bzw. durch dieses ersetzt
werden oder einem anderen Unternehmen gestatten, mit ihm zu verschmelzen (durch Aufnahme
oder Neugründung), sich mit ihm zusammenschließen oder ihn zu ersetzen, wenn diese
Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung), dieser Zusammenschluss oder diese
Ersetzung zur Folge hätte, dass der Trust bzw. sein Rechtsnachfolger nicht mehr als ein Grantor
Trust im Sinne der U.S.-Bundeseinkommensteuer behandelt würde.
Änderungen des Trust-Vertrags
Der Trust-Vertrag kann nur geändert oder neu gefasst werden, falls die Mehrheit der Regular
Trustees (und unter bestimmten Umständen der Property Trustee und der Delaware Trustee)
dem zustimmen. Falls jedoch eine vorgeschlagene Änderung oder ein anderer Vorschlag der
Regular Trustees (i) eine Maßnahme vorsieht, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die
Befugnisse, Vorzugsrechte oder besonderen Rechte der Trust-Wertpapiere, ob durch Änderung
des Trust-Vertrags oder aus einem anderen Grund hätte; oder (ii) die Liquidation, Auflösung,
Abwicklung oder Beendigung des Trusts auf eine andere Weise als gemäß den Bestimmungen
des Trust-Vertrags vorsieht, dann sind die Inhaber der Trust-Wertpapiere, die gemeinsam als
eine Gattung abstimmen, berechtigt, über eine solche Änderung oder einen solchen Vorschlag
abzustimmen, und eine solche Änderung bzw. ein solcher Vorschlag ist nur mit Zustimmung von
mindestens der Mehrheit des Liquidationsbetrags der ausgegebenen Trust-Wertpapiere, die
davon betroffen sind (mit Ausnahme von Trust-Wertpapieren, die von der Postbank und ihren
verbundenen Unternehmen gehalten werden), wirksam. Falls jedoch eine Änderung oder ein
Vorschlag, die/der vorstehend unter (i) genannt ist, nur die Trust-Preferred-Wertpapiere oder nur
den Trust-Stammanteil benachteiligen würde, ist nur die betroffene Gattung berechtigt, über
eine solche Änderung bzw. einen solchen Vorschlag abzustimmen, und eine solche Änderung
bzw. ein solcher Vorschlag wird nur mit Zustimmung der Mehrheit der betreffenden Gattung der
ausgegebenen Trust-Wertpapiere wirksam.
56
Der Trust-Vertrag kann auch ohne die Zustimmung der Inhaber der Trust-Wertpapiere geändert
werden, um (i) Mehrdeutigkeiten klarzustellen, (ii) eine Bestimmung des Trust-Vertrags, die
fehlerhaft oder mit einer anderen Bestimmung des Trust-Vertrags nicht vereinbar ist, zu
berichtigen oder zu ergänzen, (iii) Zusicherungen, Beschränkungen oder Verpflichtungen der
Postbank hinzuzufügen, (iv) eine Übereinstimmung mit Änderungen des 1940 Act oder im
Rahmen des 1940 Act erlassener Vorschriften oder Richtlinien herzustellen, (v) Bestimmungen
des Trust-Vertrags zu ändern, zu streichen und hinzuzufügen, soweit dies erforderlich oder
wünschenswert ist, wobei keine derartige Änderung wesentliche nachteilige Auswirkungen auf
die Rechte, Vorzugsrechte oder Vorrechte der Inhaber der Trust-Wertpapiere haben darf, oder (vi)
die Ausgabe weiterer Trust-Preferred-Wertpapiere von Zeit zur Zeit ohne die Zustimmung der
Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere mit identischen Bedingungen (bzw. in allen Punkten
identischen Bedingungen bis auf den Ausgabetag, den Tag, ab dem Ausschüttungen auf die
Trust-Preferred-Wertpapiere auflaufen, den Ausgabepreis und andere Abweichungen, soweit
nach anwendbarem Recht notwendig) als Gegenleistung für den Erhalt von weiteren Class BPreferred-Wertpapieren, die dem gesamten Liquidationsvorzugsbetrag solcher zusätzlichen
Trust-Preferred-Wertpapiere entsprechen, in einer Weise zu ermöglichen, dass diese TrustPreferred-Wertpapiere eine einheitliche Serie bilden.
Ungeachtet des Vorstehenden darf der Trust-Vertrag nicht geändert oder neu gefasst werden,
wenn die Änderung oder Neufassung zur Folge hätte, dass (i) der Trust nicht mehr als ein Grantor
Trust im Sinne der U.S.-Bundeseinkommensteuer behandelt wird, (ii) die Gesellschaft als eine
Association oder Publicly Traded Partnership, die als eine Corporation im Sinne der U.S.Bundeseinkommensteuer besteuert werden, qualifiziert wird, (iii) die Befugnisse des Property
Trustee beschränkt werden oder andere Nachteile erfahren oder (iv) der Trust oder die
Gesellschaft einer Registrierungspflicht gemäß dem 1940 Act unterliegt.
Verbriefung, Clearing und Abwicklung, Bescheinigungen von Inhabern
Die Trust-Preferred-Wertpapiere werden als Namenswertpapiere ohne Zinsscheine in einer
Stückelung von E 1.000 ausgegeben. Die Trust-Preferred-Wertpapiere werden zunächst durch
eine oder mehrere auf den Namen lautende Vorläufige Globalurkunde(n) verbrieft. Rechte an
dieser/diesen Vorläufigen Globalurkunde(n) können, nach der Bescheinigung wie unten
beschrieben, in Rechte an einer oder mehreren auf den Namen lautenden
Dauerglobalurkunde(n) nach dem Abflauf von 40 Tagen nach dem Valutatag oder, falls später,
dem Abschluss des Angebots der Trust-Preferred-Wertpapiere umgetauscht werden (die
,,Sperrfrist’’). Die Globalurkunden werden nach der Ausgabe bei der Clearstream AG hinterlegt
und im Namen der Clearstream AG registriert. Urkunden, die einzelne Trust-PreferredWertpapiere verbriefen, und Zinsscheine werden außer in den unter ,,– Übertragung’’
dargestellten seltenen Fällen nicht ausgegeben. Kopien der Vorläufigen Globalurkunden und
der Dauerglobalurkunden sind bei den genannten Zahlstellen kostenlos erhältlich.
Miteigentumsanteile an den Globalurkunden können mit Ausnahme wie unten beschrieben
nicht gegen effektive Trust-Preferred-Wertpapiere umgetauscht werden.
Bei oder nach Ablauf der Sperrfrist ist an die Hauptzahlstelle eine Bescheinigung von (oder im
Namen von) jedem Inhaber eines Miteigentumsanteils an der Vorläufigen Globalurkunde zu
liefern, in der bestätigt wird, dass der Inhaber dieses Miteigentumsanteils an der Vorläufigen
Globalurkunde keine U.S.-Person. ist. Falls eine solche Bescheinigung nicht geliefert wird, (i)
erhält der Inhaber des Miteigentumsanteils keine Ausschüttungen, Zahlungen des
Einziehungsbetrags oder andere Zahlungen in Bezug auf seinen Miteigentumsanteil an der
Vorläufigen Globalurkunde, (ii) kann dieser Miteigentumsanteil nicht in einen
Miteigentumsanteil an der Dauerglobalurkunde umgetauscht werden, und (iii) wird die
Abwicklung von Geschäften in Bezug auf diesen Miteigentumsanteil suspendiert.
Übertragung
Der Nachweis des wirtschaftlichen Eigentums an den Trust-Preferred-Wertpapieren und
Übertragungen derselben erfolgen nur im Girosammelverfahren über die Clearstream AG und
ihre Teilnehmer und mit Ausnahme wie unten beschrieben werden keine effektiven TrustPreferred-Wertpapiere ausgegeben. Die Inhaber der Miteigentumsanteile an den Globalurkunden
müssen sich bei der Ausübung aller Rechte eines Inhabers aus den Globalurkunden auf die
Verfahren der Clearstream AG und (soweit gegeben) ihrer Teilnehmer verlassen. Weder die
57
Postbank, die Gesellschaft, noch der Trust übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung
für irgendwelche Aspekte der Aufzeichnungen in Bezug auf Zahlungen, die aufgrund der
Miteigentumsanteile an den Globalurkunden geleistet werden, oder für die Führung,
Überwachung oder Überprüfung von Aufzeichnungen, die sich auf solche Miteigentumsanteile
beziehen.
Eine Dauerglobalurkunde wird die Trust-Preferred-Wertpapiere nur dann nicht mehr verbriefen
und auf den Namen lautende effektive Trust-Preferred-Wertpapiere können nur dann dagegen
ausgetauscht werden, wenn (i) die Clearstream AG den Trust davon benachrichtigt, dass sie nicht
mehr als Verwahrer für solche Dauerglobalurkunden fungieren möchte oder kann, und kein
Nachfolgeverwahrer ernannt worden ist oder (ii) der Trust nach eigenem Ermessen beschließt,
dass eine solche Dauerglobalurkunde umtauschbar sein soll. Effektive Trust-PreferredWertpapiere werden in Stückelungen von E 1.000 ausgegeben und werden in den von der
Clearstream AG vorgegebenen Namen registriert. Zahlungen auf diese effektiven TrustPreferred-Wertpapiere werden von den unten beschriebenen Stellen vorgenommen. Zudem
werden Stichtage für Ausschüttungen in Fällen, in denen Trust-Preferred-Wertpapiere als
effektive Stücke ausgegeben werden, 15 Tage vor dem relevanten Zahlungstag sein (gleichgültig
ob dies ein Geschäftstag oder nicht ist). Effektive Stücke werden, mit Ausnahme wie in diesem
Abschnitt beschrieben, nicht ausgegeben.
Die Trust-Preferred-Wertpapiere können nicht von einem Employee Benefit Plan (betriebliche
Versorgungseinrichtung für Arbeitnehmer), der Titel I des U.S. Employee Retirement Income
Security Act von 1974 in seiner jeweils gültigen Fassung unterliegt, einem Plan oder eine
Vereinbarung, die Section 4975 des Steuergesetzes unterliegt, oder einer sonstigen Gesellschaft,
deren Vermögenswerte Vermögenswerte eines solchen Employee Benefit Plan, Plans oder einer
solchen Vereinbarung umfasst, gekauft oder an dieses/diesen übertragen werden.
Zahlungen
Zahlungen in Bezug auf die Trust-Preferred-Wertpapiere erfolgen an die Clearstream AG als
registrierter Inhaber der Dauerglobalurkunden, die die Trust-Preferred-Wertpapiere verbriefen.
Zahlungen an die Clearstream AG müssen durch Überweisung erfolgen und Clearstream AG
wird diese den jeweiligen Konten ihrer Teilnehmer an den maßgeblichen Tagen gutschreiben.
Alle Zahlungen auf die Trust-Preferred-Wertpapiere durch den Trust und Zahlungen im Rahmen
einer Liquidation oder bei Einziehung dieser Wertpapiere erfolgen ohne Einbehalt oder Abzug
wegen oder aufgrund von Quellensteuern, es sei denn, dass ein solcher Einbehalt oder Abzug
gesetzlich vorgeschrieben ist. In einem solchen Fall wird der Trust Zusätzliche Beträge als weitere
Ausschüttungen zahlen, damit die Nettoerlöse, die die Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere
erhalten, denjenigen Beträgen entsprechen, die sie erhalten hätten, wenn kein solcher Einbehalt
oder Abzug vorgenommen worden wäre. Solche Zusätzlichen Beträge werden aber unter
bestimmten Umständen, wie unter ,,– Zahlungen von Zusätzlichen Beträgen’’ beschrieben, nicht
gezahlt werden.
Registrierungsstelle, Transferstelle und Zahlstellen
Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, ist Registrierungsstelle und Haupttransferstelle (die
,,Transferstelle’’) und Hauptzahlstelle (die ,,Hauptzahlstelle’’). Die Registrierung von
Übertragungen der Trust-Preferred-Wertpapiere wird von oder im Namen des Trusts kostenlos
vorgenommen, jedoch erst nach Zahlung (und mit derjenigen Freistellung, die die Transferstelle
verlangen kann) aller Steuern oder anderen staatlichen Gebühren, der sie unterliegen kann. Die
Transferstelle muss eine Übertragung von Trust-Preferred-Wertpapieren nicht registrieren oder
registrieren lassen, nachdem solche Trust-Preferred-Wertpapiere eingezogen wurden.
Solange die Trust-Preferred-Wertpapiere an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind und die
Richtlinien dieser Börse dies erfordern, wird der Trust eine Zahl- und Transferstelle in Frankfurt
am Main, Bundesrepublik Deutschland, unterhalten. Anfangs wird Deutsche Bank AG, Frankfurt
am Main, die Zahl- und Transferstelle in Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, sein.
Solange die Trust-Preferred-Wertpapiere an der Euronext Amsterdam notiert sind und die
Richtlinien dieser Börse dies erfordern, wird der Trust eine Zahlstelle in Amsterdam,
58
Niederlande, unterhalten (die ,,Niederländische Zahlstelle’’). Anfangs wird Deutsche Bank AG,
Amsterdam, Niederlande, die Niederländische Zahlstelle sein.
Angaben zum Property Trustee
Der Property Trustee verpflichtet sich, vor Eintritt eines Durchsetzungs-Ereignisses und nach der
Heilung oder dem Verzicht der Geltendmachung aller Durchsetzungs-Ereignisse, die eingetreten
sein können, nur diejenigen Pflichten zu erfüllen, die ausdrücklich im Trust-Vertrag festgelegt
sind, und wird nach Eintritt eines solchen Durchsetzungs-Ereignisses dasselbe Maß an Sorgfalt
anwenden, das eine gewissenhafte Person unter den gegebenen Umständen beim Betreiben
ihrer eigenen Geschäfte anwenden würde. Vorbehaltlich dieser Bestimmungen ist der Property
Trustee nicht verpflichtet, eine der ihm durch den Trust-Vertrag verliehenen Befugnisse auf
Verlangen eines Inhabers der Trust-Preferred-Wertpapiere auszuüben, es sei denn, wenn ihm
eine angemessene Freistellung bezüglich der damit möglicherweise verbundenen Kosten,
Aufwendungen und Verbindlichkeiten von einem solchen Inhaber angeboten wird. Inhaber der
Trust-Preferred-Wertpapiere sind nicht verpflichtet, eine solche Freistellung anzubieten, wenn sie
ihre Rechte wahrnehmen, den Property Trustee anzuweisen, nach Eintritt eines DurchsetzungsEreignisses Maßnahmen zu ergreifen.
Bekanntmachungen
Alle Bekanntmachungen oder Mitteilungen an einen Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere
werden an die Adresse des Inhabers in den Registern des Trusts gesandt, gefaxt oder durch
frankierten adressierten Brief oder Einschreiben geschickt.
Solange Trust-Preferred-Wertpapiere an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert sind, werden
alle Bekanntmachungen bezüglich der Trust-Preferred-Wertpapiere in einer Zeitung mit
allgemeiner Auflage in der Bundesrepublik Deutschland, die ein Börsenpflichtblatt der
Frankfurter Wertpapierbörse ist (voraussichtlich der Börsen-Zeitung), veröffentlicht.
Solange Trust-Preferred-Wertpapiere an der Euronext Amsterdam notiert sind und die
Richtlinien dieser Börse dies erfordern, werden Bekanntmachungen an die Inhaber der TrustPreferred-Wertpapiere als erfolgt angesehen, wenn diese in einer Tagszeitung mit allgemeiner
Auflage in den Niederlanden (voraussichtlich die Het Financieele Dagblad) veröffentlicht werden,
der Euronext Amsterdam bekanntgegeben werden, und eine Veröffentlichung in der Officiële
Prijscourant erfolgt.
Anwendbares Recht
Der Trust-Vertrag und die Trust-Wertpapiere unterliegen dem Recht des Staates Delaware,
Vereinigte Staaten von Amerika, und werden in Übereinstimmung damit ausgelegt.
Sonstiges
Die Regular Trustees sind berechtigt und angewiesen, die Geschäfte des Trusts so zu führen,
dass der Trust keiner Registrierungspflicht gemäß dem 1940 Act unterliegt und nicht anders als
ein Grantor Trust im Sinne der U.S.- Bundeseinkommensteuer behandelt wird.
59
BESCHREIBUNG DER GESELLSCHAFTS-WERTPAPIERE
Der folgende Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Bestimmungen der
Anteile an der Gesellschaft, einschließlich der Class B-Preferred-Wertpapiere. Die Beschreibung
wird ergänzt durch die Bestimmungen des LLC-Vertrags.
Die Gesellschaft hat Gesellschaftsanteile an der Gesellschaft ausgegeben, die aus dem
Gesellschafts-Stammanteil, dem Class A-Preferred-Wertpapier und den Class B-PreferredWertpapieren bestehen. Der Gesellschafts-Stammanteil und das Class A-Preferred-Wertpapier
werden anfangs von der Postbank und danach von einer Postbank-Konzerngesellschaft gehalten.
Alle Class B-Preferred-Wertpapiere stehen im Eigentum des Trusts. Die Postbank verpflichtet
sich, unmittelbares oder mittelbares Eigentum an dem Class A-Preferred-Wertpapier und dem
Gesellschafts-Stammanteil so lange zu halten, wie Class B-Preferred-Wertpapiere ausstehend
sind.
Gesellschafts-Stammanteil
Vorbehaltlich der Rechte der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere auf Ernennung des
Unabhängigen Enforcement Director sind sämtliche Stimmrechte dem GesellschaftsStammanteil zugeordnet. Der Gesellschafts-Stammanteil berechtigt zu einer Stimme je Anteil.
Der Gesellschafts-Stammanteil wird nach Abschluss des Angebots von einer PostbankKonzerngesellschaft gehalten.
Ausschüttungen auf den Gesellschafts-Stammanteil können erst festgesetzt und gezahlt werden,
wenn alle etwaigen Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für den betreffenden
Zahlungszeitraum festgesetzt und gezahlt wurden. Die Gesellschaft beabsichtigt nicht,
Dividenden auf den Gesellschafts-Stammanteil auszuschütten.
Bei einer freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation, Auflösung, Beendigung oder Abwicklung
der Gesellschaft hat der Inhaber des Gesellschafts-Stammanteils, nachdem alle Schulden und
Verbindlichkeiten beglichen wurden und nachdem die Vorzugsbeträge, auf die die Inhaber der
Gesellschafts-Preferred-Wertpapiere Anspruch haben, in voller Höhe an diese Inhaber gezahlt
oder für sie zurückgelegt wurden, Anspruch auf gleiche und anteilsmäßige Beteiligung an allen
verbleibenden Vermögenswerten.
Class A-Preferred-Wertpapier
Das Class A-Preferred-Wertpapier ist nicht stimmberechtigt. Ausschüttungen auf das Class APreferred-Wertpapier sind zahlbar, falls sie vom Board of Directors festgesetzt werden. Eine
solche Festsetzung wird nur insoweit erfolgen, als der Board of Directors an einem Zahlungstag
Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere nicht zum Festgelegten Zinssatz in voller
Höhe festsetzt. Die Gesellschaft erwartet, dass der Inhaber des Class A-Preferred-Wertpapiers nur
insoweit Ausschüttungen erhält, als
(i)
Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere an einem Zahlungstag nicht
zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe festgesetzt werden dürfen, da kein
ausreichender Ausschüttungsfähiger Gewinn der Postbank für das diesem
Zahlungszeitraum vorhergehende Geschäftsjahr vorhanden ist oder an diesem
Tag eine Anweisung der BaFin (oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde)
in Kraft ist, die es der Postbank untersagt, Gewinnausschüttungen (einschließlich an
etwaige Inhaber von Gleichrangigen Wertpapieren) vorzunehmen, und
(ii)
die Gesellschaft über einen ausreichenden Betriebsgewinn verfügt.
Die Gesellschaft beabsichtigt gegenwärtig nicht, Ausschüttungen auf das Class A-PreferredWertpapier vorzunehmen. Die Zahlung von Ausschüttungen auf das Class A-PreferredWertpapier ist keine Bedingung für die Zahlung von Ausschüttungen auf die Class B-PreferredWertpapiere.
Im Fall einer freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation, Auflösung, Abwicklung oder
Beendigung der Gesellschaft sind die Class B-Preferred-Wertpapiere gegenüber dem Class APreferred-Wertpapier nachrangig und die Class B-Preferred-Wertpapiere gegenüber dem
60
Gesellschafts-Stammanteil vorrangig; hierbei gilt, dass alle Zahlungen der Postbank gemäß der
Nachrangigen Patronatserklärung von der Gesellschaft ausschließlich an die Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere zu zahlen sind. Daher hat bei einer Liquidation der Inhaber des Class APreferred-Wertpapiers Anspruch auf Erhalt einer Liquidationsausschüttung in Form der
Schuldverschreibungen oder Zulässigen Anlagen (einschließlich darauf aufgelaufener und
nicht gezahlter Zinsen). Bei der Liquidation der Gesellschaft wird der Unabhängige
Enforcement Director die Nachrangige Patronatserklärung ausschließlich zugunsten der
Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere durchsetzen. In Bezug auf die Rechte der
Gesellschaft aus der Nachrangigen Patronatserklärung sind die Class B-Preferred-Wertpapiere
gegenüber dem Class A-Preferred-Wertpapier vorrangig und Zahlungen gemäß der
Nachrangigen Patronatserklärung werden von der Gesellschaft ausschließlich unter den
Inhabern der Class B-Preferred-Wertpapiere verteilt. Eine Beschreibung der Umstände, unter
denen ein Unabhängiger Enforcement Director gewählt werden kann, ist im Abschnitt ,,– Class BPreferred-Wertpapiere Stimmrechte und Durchsetzungsrechte’’ enthalten.
Class B-Preferred-Wertpapiere
Allgemeines
Die Class B-Preferred-Wertpapiere wurden voll eingezahlt und sind nicht nachschusspflichtig.
Den Inhabern der Class B-Preferred-Wertpapiere stehen keine Bezugsrechte in Bezug auf
irgendwelche anderen Wertpapiere der Gesellschaft zu. Die Class B-Preferred-Wertpapiere haben
keinen festen Endfälligkeitstag, sind zu keiner Zeit von ihren Inhabern kündbar, sind nicht
umwandelbar in sonstige Wertpapiere der Gesellschaft und unterliegen keinem Tilgungsfonds
oder anderen Verpflichtungen der Gesellschaft zu einem Rückkauf oder einer Einziehung. Der
LLC-Vertrag untersagt der Gesellschaft, ohne Zustimmung aller Inhaber von Class B-PreferredWertpapieren (ohne Berücksichtigung von Class B-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank
oder einem ihrer verbundenen Unternehmen gehalten werden) weitere Schuldverschreibungen
oder weitere Gattungen oder Serien von Eigenkapitalpapiere auszugeben, die gegenüber den
Class B-Preferred-Wertpapieren in Bezug auf periodische Ausschüttungsrechte oder Rechte bei
Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft vorrangig oder mit diesen gleichrangig sind. Die
Gesellschaft kann jedoch von Zeit zu Zeit ohne die Zustimmung der Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere weitere Class B-Preferred-Wertpapiere mit identischen Bedingungen
(bzw. in allen Punkten identischen Bedingungen bis auf den Ausgabetag, den Tag, ab dem
Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere auflaufen, den Ausgabepreis und andere
Abweichungen, soweit nach anwendbarem Recht notwendig) als Gegenleistung für
Schuldverschreibungen
mit
einem
Gesamtnennbetrag,
der
dem
gesamten
Liquidationsvorzugsbetrag solcher Class B-Preferred-Wertpapiere entspricht, in einer Weise
ausgeben, dass diese Class B-Preferred-Wertpapiere eine einheitliche Serie bilden.
Ausschüttungen
Vorbehaltlich der Bestimmungen des Trust-Vertrags bzw. des LLC-Vertrags, laufen
Ausschüttungen auf den Liquidationsvorzugsbetrag von E 1.000 je Class B-PreferredWertpapier wie folgt auf: (i) vom Valutatag (einschließlich) bis zum Reset-Tag (ausschließlich)
zu einem festen Satz von 6,00 % p.a. (die ,,Feste Ausschüttungsrate’’), nachträglich zahlbar am
Reset-Tag und (ii) für jeden Zahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, zum
Referenzsatz zuzüglich einer Marge von 0,025 % p.a. (die ,,Variable Ausschüttungsrate’’), zahlbar
halbjährlich nachträglich am 2. Juni und am 2. Dezember eines jeden Jahres, erstmals am 2.
Juni 2006. Die Ausschüttungen werden jedoch für keinen Zahlungszeitraum, der am oder nach
dem Reset-Tag beginnt, zu einem Satz von mehr als 8,00 % p. a. auflaufen. Für jeden
Zahlungszeitraum werden die Ausschüttungen auf Basis eines Jahres mit 360 Tagen und 12
Monaten mit jeweils 30 Tagen, jeweils dividiert durch 360 (30/360), berechnet, wobei der sich
daraus ergebende Betrag zum nächsten Cent gerundet wird (ein halber Cent wird aufgerundet).
Für den Fall, dass ein Zahlungstag oder ein Einziehungstag auf einen Tag fällt, der kein
Geschäftstag ist, erfolgt die Zahlung am nächsten darauffolgenden Geschäftstag; in keinem Fall
wird die Höhe der Zahlung angepasst oder werden Zinsen oder zusätzliche Zahlungen fällig.
Es wird erwartet, dass Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere aus dem
Betriebsgewinn der Gesellschaft oder aufgrund von Zahlungen gemäß der Nachrangigen
Patronatserklärung vorgenommen werden. Falls die Gesellschaft keine Ausschüttung auf die
61
Class B-Preferred-Wertpapiere für einen Zahlungszeitraum festsetzt (und eine solche
Ausschüttung nicht als festgesetzt gilt), haben die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere
keinen Anspruch auf eine Ausschüttung auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für einen solchen
Zahlungszeitraum und die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, eine Ausschüttung auf die Class BPreferred-Wertpapiere für einen solchen Zahlungszeitraum vorzunehmen, unabhängig davon, ob
Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für einen zukünftigen Zahlungszeitraum
festgesetzt werden (oder als festgesetzt gelten) und gezahlt werden.
Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere dürfen nur an einem Zahlungstag
festgesetzt und gezahlt werden, sofern
(i)
der Gesellschaft für den Zahlungszeitraum, der an dem Tag endet, der diesem
Zahlungstag unmittelbar vorhergeht, ein Betriebsgewinn zur Verfügung steht, der
mindestens dem Betrag dieser Ausschüttungen entspricht; und
(ii)
die Postbank für das vorhergehende Geschäftsjahr, für das ein geprüfter nicht
konsolidierter Jahreseinzelabschluss vorliegt, ein Ausschüttungsfähiger Gewinn zur
Verfügung steht, der mindestens der Summe aus dem Betrag dieser auf die Class BPreferred-Wertpapiere zu zahlenden Ausschüttungen und den etwaigen
Ausschüttungen, Dividenden oder sonstigen Auszahlungen, die bereits auf der
Grundlage eines solchen Ausschüttungsfähigen Gewinns auf Gleichrangige
Wertpapiere anteilsmäßig gezahlt wurden, entspricht.
Ungeachtet des Vorstehenden gilt Folgendes: Falls die Postbank oder eine ihrer
Tochtergesellschaften in Bezug auf Gleichrangige Wertpapiere Ausschüttungen, Dividenden
oder sonstige Auszahlungen festsetzt oder zahlt (mit der Ausnahme von Ausschüttungen,
Dividenden, oder sonstigen Auszahlungen von Tochtergesellschaften der Postbank, die
ausschließlich an die Postbank oder eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Postbank
geleistet werden), wird fingiert, dass die Gesellschaft Ausschüttungen auf die Class B-PreferredWertpapiere für den ersten Zahlungstag, der auf denselben Tag fällt wie der Tag, an dem eine
solche Ausschüttung, Dividende oder sonstige Auzahlung festgesetzt oder vorgenommen wird,
oder für den unmittelbar darauf folgenden Tag festgesetzt hat. Falls eine solche Ausschüttung,
Dividende oder sonstige Auszahlung auf die Gleichrangigen Wertpapiere zum vollen
festgelegten Betrag, der auf die Gleichrangigen Wertpapiere im dann laufenden Geschäftsjahr
bis zum maßgeblichen Zahlungstag zahlbar ist, geleistet wurde, wird fingiert, dass die
Ausschüttungen zum Festgelegten Zinssatz für das dann laufende Geschäftsjahr bis zum
Zahlungstag in voller Höhe festgesetzt werden. Falls eine solche Ausschüttung, Dividende oder
sonstige Auszahlung auf die Gleichrangigen Wertpapiere nur eine Teilzahlung des so
geschuldeten Betrags darstellte, wird die als festgesetzt geltende Ausschüttung auf die Class
B-Preferred-Wertpapiere proportional angepasst.
Ferner gilt ungeachtet des Vorstehenden Folgendes: Falls die Postbank oder eine ihrer
Tochtergesellschaften in Bezug auf ihre Nachrangigen Wertpapiere Nachrangige
Ausschüttungen festsetzt oder zahlt, wird fingiert, dass die Gesellschaft Ausschüttungen auf
die Class B-Preferred-Wertpapiere für einen Betrag festgesetzt hat, der davon abhängt, wie oft
auf die jeweiligen Nachrangigen Wertpapiere Ausschüttungen, Dividenden oder sonstige
Auszahlungen vorgenommen werden:
–
falls die Zahlung von Nachrangigen Ausschüttungen jährlich erfolgt, in voller Höhe
zum Festgelegten Zinssatz für die ersten zwei Zahlungstage, die auf denselben Tag
fallen wie der Tag, an dem eine solche Ausschüttung, Dividende oder sonstige
Auszahlung festgesetzt oder vorgenommen wird, oder die unmittelbar darauf
folgen;
–
falls die Zahlung von Nachrangigen Ausschüttungen halbjährlich erfolgt, in voller
Höhe zum Festgelegten Zinssatz für den Zahlungstag, der auf denselben Tag fällt
wie der Tag, an dem eine solche Ausschüttung, Dividende oder sonstige
Auszahlung festgesetzt oder vorgenommen wird, oder der unmittelbar darauf folgt;
–
falls die Zahlung von Nachrangigen Ausschüttungen vierteljährlich erfolgt:
62
(i)
falls nur eine Nachrangige Ausschüttung in dem dem Zahlungstag
vorhergehenden
Zahlungszeitraum
vorgenommen
wurde,
gelten
Ausschüttungen zu 50 % des Betrags festgesetzt, der zum Festgelegten
Zinssatz in voller Höhe für denjenigen Zahlungstag zahlbar wäre, der auf
denselben Tag fällt wie der Tag, an dem eine solche Ausschüttung, Dividende
oder sonstige Auszahlung festgesetzt oder vorgenommen wird, oder der
unmittelbar darauf folgt, oder
(ii)
falls zwei Nachrangige Ausschüttungen in einem solchen Zahlungszeitraum
vorgenommen wurden, gelten Auschüttungen in voller Höhe zu dem Betrag
als festgesetzt, der zum Festgelegten Zinssatz für denjenigen Zahlungstag
zahlbar wäre, der auf denselben Tag fällt wie der Tag, an dem eine solche
Ausschüttung, Dividende oder sonstige Auszahlung festgesetzt oder
vorgenommen wird, oder der unmittelbar darauf folgt.
Falls die Postbank oder eine ihrer Tochtergesellschaften Gleichrangige Wertpapiere oder
Nachrangige Wertpapiere einzieht, zurückkauft oder anderweitig erwirbt, außer durch
Wandlung oder Umtausch in Stammaktien der Postbank (außer (i) in Zusammenhang mit
Transaktionen, die von oder für Rechnung von Kunden der Postbank oder einer ihrer
Tochtergesellschaften oder in Zusammenhang mit dem Vertrieb, dem Handel oder dem
Market-Making im Hinblick auf diese Wertpapiere durchgeführt werden, (ii) in Zusammenhang
mit der Erfüllung der Verpflichtungen der Postbank oder einer ihrer Tochtergesellschaften
gemäß einem Employment Benefit Plan oder einer ähnlichen Vereinbarung mit oder zugunsten
von Mitarbeitern, leitenden Angestellten, Mitgliedern der Geschäftsführung oder Beratern, (iii)
infolge einer anderen Klassifizierung der Stammaktien der Postbank oder einer ihrer
Tochtergesellschaften oder des Umtauschs oder der Wandlung einer Gattung oder Serie
solcher Stammaktien in eine andere Gattung oder Serie solcher Stammaktien oder (iv) dem
Verkauf von Teilrechten an Stammaktien der Postbank oder einer ihrer Tochtergesellschaften
gemäß den Bedingungen eines Wertpapiers, das in Stammaktien gewandelt oder umgetauscht
wird), wird fingiert, dass die Gesellschaft Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere
zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe für die ersten zwei Zahlungstage festgesetzt hat, die auf
denselben Tag fallen wie der Tag, an dem eine solche Rücknahme, ein solcher Rückkauf oder ein
solcher anderer Erwerb erfolgt, oder die unmittelbar darauf folgen.
Auch wenn ein ausreichender Betriebsgewinn der Gesellschaft und ein ausreichender
Ausschüttungsfähiger Gewinn der Postbank zur Verfügung stehen, dürfen an einem
Zahlungstag (oder einem für die Einziehung oder Liquidation festgesetzten Tag) keine
Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere vorgenommen werden, wenn an
diesem Tag eine Anweisung der BaFin (oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde) in
Kraft ist, die es der Postbank untersagt, Gewinnausschüttungen (einschließlich an etwaige
Inhaber von Gleichrangigen Wertpapieren) vorzunehmen. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet,
zu irgendeinem Zeitpunkt Ausschüttungen, die aufgrund eines nicht ausreichenden
Betriebsgewinns der Gesellschaft, eines nicht ausreichenden Ausschüttungsfähigen Gewinns
der Postbank oder einer Anweisung der BaFin (oder einer anderen zuständigen
Aufsichtsbehörde) nicht in voller Höhe gezahlt wurden, nachzuzahlen.
Zur Feststellung, ob ein ausreichender Ausschüttungsfähiger Gewinn der Postbank für ein
Geschäftsjahr zur Verfügung steht, damit Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere
festgesetzt werden dürfen, werden vom Ausschüttungsfähigen Gewinn des betreffenden
Geschäftsjahres etwaige Ausschüttungen, die bereits auf die Class B-Preferred-Wertpapiere
gezahlt worden sind, und etwaige Ausschüttungen, Dividenden oder sonstige Auszahlungen, die
auf der Basis eines solchen Ausschüttungsfähigen Gewinns bereits auf Gleichrangige
Wertpapiere gezahlt worden sind, abgezogen. Jede auf die Class B-Preferred-Wertpapiere
festgesetzte (oder als festgesetzt geltende) Ausschüttung ist an die eingetragenen Inhaber der
Class B-Preferred-Wertpapiere zahlbar, die am Ende des maßgeblichen Stichtags im Register der
Gesellschaft eingetragen sind. Der maßgebliche Stichtag für Class B-Preferred-Wertpapiere ist:
s für die Class B Preferred-Wertpapiere, die vom Property Trustee gehalten werden, solange
die Trust-Preferred-Wertpapiere in Girosammelverwahrung geführt werden, und für die
63
Class B-Preferred-Wertpapiere, die in Girosammelverwahrung geführt werden, der erste
Geschäftstag vor dem jeweiligen Zahlungstag; und
s in allen sonstigen Fällen der 15. Kalendertag vor dem maßgeblichen Zahlungstag.
Zahlung Zusätzlicher Beträge
Alle Zahlungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere (einschließlich von Zahlungen im Rahmen
einer Liquidation oder bei Einziehung solcher Class B-Preferred-Wertpapiere) sind ohne Abzug
oder Einbehalt von oder aufgrund von Quellensteuern zu leisten, es sei denn, ein solcher Abzug
oder Einbehalt ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Gesellschaft wird diejenigen Zusätzlichen
Beträge als zusätzliche Ausschüttungen zahlen, die erforderlich sind, damit die Nettobeträge, die
den Inhabern der Class B-Preferred-Wertpapiere und der Trust-Preferred-Wertpapiere nach
diesem Abzug oder Einbehalt zufließen, jeweils den Beträgen entsprechen, die sie jeweils in
Bezug auf die Class B-Preferred-Wertpapiere und Trust-Preferred-Wertpapiere erhalten hätten,
wenn kein solcher Abzug oder Einbehalt erforderlich gewesen wäre. Die Verpflichtung zur
Zahlung solcher Zusätzlichen Beträge auf die Class B-Preferred-Wertpapiere und Trust-PreferredWertpapiere besteht jedoch nicht,
(i)
falls und soweit die Gesellschaft nicht in der Lage ist, solche Zusätzlichen Beträge zu
zahlen, weil eine solche Zahlung den Ausschüttungsfähigen Gewinn der Postbank
für das vorhergehende Geschäftsjahr (nach Abzug des Betrags der Ausschüttungen
auf die Class B-Preferred-Wertpapiere oder etwaiger Ausschüttungen, Dividenden
oder sonstigen Auszahlungen auf Gleichrangige Wertpapiere, die auf der Grundlage
eines solchen Ausschüttungsfähigen Gewinns an oder vor dem Tag der Fälligkeit
der Zusätzlichen Beträge bereits von diesem Ausschüttungsfähigen Gewinn gezahlt
wurden) übersteigen würde;
(ii)
in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund der Tatsache zu zahlen sind, dass der
Inhaber oder wirtschaftliche Eigentümer der Class B-Preferred-Wertpapiere (mit
Ausnahme des Trusts) oder Trust-Preferred-Wertpapiere eine andere Beziehung zu
einer Maßgeblichen Rechtsordnung unterhält als lediglich den Besitz der Class BPreferred-Wertpapiere bzw. Trust-Preferred-Wertpapiere;
(iii)
in Bezug auf Quellensteuern, wenn dieser Einbehalt oder Abzug gemäß einer
Richtlinie der Europäischen Union über die Besteuerung von Zinserträgen
(einschließlich der beschlossenen Richtlinie vom 3. Juni 2003) erfolgt, oder
gemäß einem Gesetz, das aufgrund einer solchen Richtlinie erlassen wurde, ihr
entspricht oder eingeführt wurde, um einer solchen Richtlinie nachzukommen;
(iv)
in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund einer Steuer bezüglich Erbschaft,
Spareinlagen, Vermögen, persönlichen Eigentums, Verkauf oder Übertragung
oder aufgrund sonstiger Steuern zahlbar sind, die anders als durch Einbehalt von
Zahlungen in Bezug auf die Class B-Preferred-Wertpapiere oder die Trust-PreferredWertpapiere zahlbar sind;
(v)
in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt vermieden werden kann,
indem der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere bzw. der Trust-PreferredWertpapiere gegenüber der maßgeblichen Steuerbehörde eine Erklärung seiner
Nichtansässigkeit oder eines anderen Anspruchs auf Freistellung abgibt;
(vi)
in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt vermieden werden kann,
indem der Inhaber oder wirtschaftliche Eigentümer die jeweiligen Class B-PreferredWertpapiere oder Trust-Preferred-Wertpapiere einer anderen Zahlstelle in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union vorlegt; oder
(vii)
in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt dadurch hätte vermieden
werden können, dass der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere oder der TrustPreferred-Wertpapiere die jeweiligen Class B-Preferred-Wertpapiere oder TrustPreferred-Wertpapiere zur Zahlung innerhalb von 30 Tagen seit dem Fälligkeitstag
oder seit dem Tag, an dem diese zahlbar wurden, vorgelegt hätte; dies gilt nicht
insoweit, als ein solcher Inhaber auf solche Zusätzlichen Beträge einen Anspruch
64
durch Vorlage solcher Class B-Preferred-Wertpapiere oder Trust-PreferredWertpapiere zur Zahlung am letzten Tag einer solchen 30-Tagefrist gehabt hätte.
Stimmrechte und Durchsetzungsrechte
Außer sofern durch anwendbares Recht bestimmt oder wie nachstehend beschrieben, gewähren
die Class B-Preferred-Wertpapiere keine Stimmrechte. Falls die Inhaber der Class B-PreferredWertpapiere, wie nachstehend beschrieben, stimmberechtigt sind, berechtigt jedes Class BPreferred-Wertpapier zu einer Stimme in Angelegenheiten, in denen Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere stimmberechtigt sind. Falls:
(i)
die Gesellschaft bei Fälligkeit Ausschüttungen (zuzüglich etwaiger darauf bezogener
Zusätzlicher Beträge) auf die Class B-Preferred-Wertpapiere nicht zum Festgelegten
Zinssatz in voller Höhe für den ersten Zahlungszeitraum oder für zwei
aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume zahlt; oder
(ii)
ein Inhaber von Class B-Preferred-Wertpapieren der Gesellschaft mitteilt, dass die
Postbank eine Verpflichtung aus der Nachrangigen Patronatserklärung nicht erfüllt
hat, und diese Nichterfüllung länger als 60 Tage nach dem Zeitpunkt der Mitteilung
andauert,
sind die Inhaber einer Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-PreferredWertpapiere berechtigt, einen Unabhängigen Enforcement Director zu ernennen. Die
Ernennung des Unabhängigen Enforcement Directors erfolgt durch einen Beschluss, der von
der Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der in dieser Angelegenheit stimmberechtigten
Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere, wie im LLC-Vertrag beschrieben, die auf einer zu
diesem Zweck (auf Ersuchen eines in dieser Angelegenheit stimmberechtigten Inhabers von
Class B-Preferred-Wertpapieren) einberufenen gesonderten Versammlung der Inhaber der Class
B-Preferred-Wertpapiere persönlich anwesend oder durch Bevollmächtigte vertreten sind, oder
durch schriftliche Zustimmung der Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der in dieser
Angelegenheit stimmberechtigten Inhaber von Class B-Preferred-Wertpapieren gefasst wird. Ein
Unabhängiger Enforcement Director wird sein Amt niederlegen, sobald nach alleinigem
Ermessen des Unabhängigen Enforcement Directors
(i)
die Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere (zuzüglich etwaiger
darauf bezogener Zusätzlicher Beträge) zum Festgelegten Zinssatz in voller Höhe für
zwei aufeinanderfolgende Zahlungszeiträume gezahlt wurden; und
(ii)
die Postbank alle ihre Verpflichtungen aus der Nachrangigen Patronatserklärung
erfüllt hat.
Der Unabhängige Enforcement Director kann jederzeit mit oder ohne Grund durch (und
ausschließlich durch) das Votum der Mehrheit des Liquidationsvorzugsbetrags der
stimmberechtigten Inhaber der ausgegebenen Class B-Preferred-Wertpapiere auf einer zu
diesem Zweck einberufenen Versammlung der Anteilsinhaber der Gesellschaft oder der in
dieser Angelegenheit stimmberechtigten Inhaber von Class B-Preferred-Wertpapieren aus
seinem Amt abberufen werden. Falls das Amt des Unabhängigen Enforcement Directors zu
irgendeinem Zeitpunkt nicht besetzt ist, zu dem die Inhaber einer Mehrheit
des
Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-Preferred-Wertpapiere berechtigt sind, einen
Unabhängigen Enforcement Director zu ernennen, werden die Inhaber einer Mehrheit des
Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-Preferred-Wertpapiere, wie vorstehend beschrieben,
einen Unabhängigen Enforcement Director ernennen.
Der Unabhängige Enforcement Director wird ein weiteres Mitglied des vorstehend genannten
Board of Directors sein und die alleinige Vollmacht und Befugnis und das alleinige Recht haben,
Ansprüche der Gesellschaft aus der Nachrangigen Patronatserklärung durchzusetzen und zu
begleichen. Der Unabhängige Enforcement Director besitzt jedoch kein Recht und keine Befugnis
bzw. Vollmacht, an der Leitung der Geschäfte und der Angelegenheiten der Gesellschaft
teilzunehmen, es sei denn in Bezug auf
s Maßnahmen, die die Durchsetzung der Nachrangigen Patronatserklärung im Namen der
Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere betreffen, und
65
s die Ausschüttung von Beträgen, die aufgrund der Nachrangigen Patronatserklärung an die
Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere gezahlt werden.
Kein Mitglied des Board of Directors, einschließlich des Unabhängigen Enforcement Directors,
wird in der Bundesrepublik Deutschland ansässig sein oder in der Bundesrepublik Deutschland
seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Solange Class B-Preferred-Wertpapiere ausstehend sind, wird die Gesellschaft nicht ohne die
Zustimmung der Inhaber von mindestens 662/3 % des gesamten Liquidationsvorzugsbetrags der
Class B-Preferred-Wertpapiere, die gesondert als eine Klasse abstimmen, (mit Ausnahme von
Class B-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank oder einem mit ihr verbundenen
Unternehmen (mit Ausnahme des Trusts) gehalten werden)
(i)
eine Bestimmung des LLC-Vertrags (einschließlich der Bedingungen der Class BPreferred-Wertpapiere) ergänzen, neu fassen, aufheben oder ändern, falls eine
solche Ergänzung, Neufassung, Aufhebung oder Änderung die Rechte,
Vorzugsrechte, Befugnisse oder Vorrechte der Class B-Preferred-Wertpapiere
erheblich beeinträchtigen würde;
(ii)
vereinbaren, eine Bestimmung der Schuldverschreibungen in einer Weise zu ändern
oder zu ergänzen oder auf die Rechte aus einer Vertragsverletzung in Bezug auf die
Zahlung eines Betrags aus den Schuldverschreibungen zu verzichten, die die
Interessen der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere erheblich beeinträchtigen
würde; oder
(iii)
eine Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung) oder einen
Zusammenschluss unter Beteiligung der Gesellschaft oder den Verkauf aller oder
eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte der Gesellschaft durchführen, wobei
eine solche Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung) oder ein solcher
Zusammenschluss unter Beteiligung der Gesellschaft oder ein solcher Verkauf aller
oder eines wesentlichen Teils der Vermögenswerte der Gesellschaft auch die unter
,,Beschreibung der Gesellschafts-Wertpapiere – Verschmelzungen (durch Aufnahme
oder Neugründung) und Verkäufe’’ genannten Erfordernisse erfüllen muss.
Die Gesellschaft wird ohne die einstimmige Zustimmung aller Inhaber von Class B-PreferredWertpapieren (ohne Berücksichtigung von Class B-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank
oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen gehalten werden) keine weiteren
Eigenkapitalpapiere ausgeben, die gegenüber den Class B-Preferred-Wertpapieren in Bezug
auf periodische Ausschüttungsrechte oder Rechte bei Liquidation oder Auflösung der
Gesellschaft vorrangig oder mit diesen gleichrangig sind. Die Gesellschaft kann jedoch von
Zeit zu Zeit ohne die Zustimmung der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapier weitere Class BPreferred-Wertpapiere mit identischen Bedingungen (bzw. in allen Punkten identischen
Bedingungen bis auf den Ausgabetag, den Tag, ab dem Ausschüttungen auf die Class BPreferred-Wertpapiere auflaufen, den Ausgabepreis und andere Abweichungen, soweit nach
anwendbarem Recht notwendig) als Gegenleistung für Schuldverschreibungen mit einem
Gesamtnennbetrag, der dem gesamten Liquidationsvorzugsbetrag solcher Class B-PreferredWertpapieren entspricht, in einer Weise ausgeben, dass diese Class B-Preferred-Wertpapiere
eine einheitliche Serie bilden.
Ungeachtet der Tatsache, dass Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere unter jedem der im
LLC-Vertrag oder den Statuten der Gesellschaft (die ,,Bylaws’’) beschriebenen Umstände ein
Stimmrecht bzw. Zustimmungsrecht besitzen können, haben alle Class B-Preferred-Wertpapiere,
die sich im unmittelbaren oder mittelbaren Eigentum der Postbank, der Gesellschaft oder mit
ihnen verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften (mit Ausnahme des Trusts)
befinden, kein Stimmrecht bzw. Zustimmungsrecht und werden für die Zwecke einer solchen
Abstimmung oder Zustimmung so behandelt, als wären sie nicht ausgegeben, mit Ausnahme
von Class B-Preferred-Wertpapieren, die von der Postbank oder von einer ihrer
Tochtergesellschaften oder von mit ihr verbundenen Unternehmen im Zusammenhang mit
Transaktionen gekauft oder erworben wurden, die von oder für Rechnung von Kunden der
Postbank oder Kunden einer Tochtergesellschaft der Postbank oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens oder im Zusammenhang mit dem Vertrieb oder Handel oder Market-Making im
66
Zusammenhang mit diesen Class B-Preferred-Wertpapieren im gewöhnlichen Geschäftsverlauf
durchgeführt wurden. Hierbei gilt jedoch, dass bestimmte Personen (mit Ausnahme von
Tochtergesellschaften oder verbundenen Unternehmen der Postbank), mit Ausnahme des
Trusts, an die die Postbank oder eine ihrer Tochtergesellschaften oder ein mit ihr verbundenes
Unternehmen die Class B-Preferred-Wertpapiere verpfändet haben, gemäß den
Pfandbedingungen für die verpfändeten Class B-Preferred-Wertpapiere ein Stimmrecht bzw.
Zustimmungsrecht besitzen.
Einziehung der Class B-Preferred-Wertpapiere
Am Anfänglichen Einziehungstag oder jedem darauf folgenden Zahlungstag können die Class BPreferred-Wertpapiere nach Wahl der Gesellschaft ganz oder teilweise eingezogen werden.
Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, die Class B-Preferred-Wertpapiere jederzeit ganz, aber nicht
teilweise einzuziehen, falls ein Gesellschafts-Sonderkündigungsfall eingetreten ist.
Eine solche Einziehung erfolgt zu einem Einziehungsbetrag, der (i) im Fall einer Einziehung am
oder nach dem Anfänglichen Einziehungstag dem Liquidationsvorzugsbetrag der eingezogenen
Class B-Preferred-Wertpapiere und (ii) im Fall einer Einziehung vor dem Anfänglichen
Einziehungstag, dem Liquidationsvorzugsbetrag der Class B-Preferred-Wertpapiere, jeweils
zuzüglich aufgelaufener und nicht gezahlter Ausschüttungen für den dann laufenden
Zahlungszeitraum bis zum Einziehungstag (ausschließlich) und etwaiger Zusätzlicher Beträge,
entspricht.
Eine Einziehung von Class B-Preferred-Wertpapieren gleich aus welchem Grund darf nur
erfolgen, falls am Einziehungstag
(i)
die Gesellschaft (aufgrund der Schuldverschreibungen, Zulässigen Anlagen oder
Nachrangigen Patronatserklärung) über ausreichende Mittel verfügt, um den
Einziehungsbetrag zu zahlen und einen Betrag in voller Höhe zu zahlen, der den
zum Einziehungstag aufgelaufenen und nicht gezahlten Ausschüttungen zuzüglich
etwaiger Zusätzlicher Beträge entspricht;
(ii)
die Schuldverschreibungen zu einem Gesamtnennbetrag zurückgezahlt worden
sind, der dem Liquidationsvorzugsbetrag der einzuziehenden Class B-PreferredWertpapiere entspricht;
(iii)
der Postbank ein Ausschüttungsfähiger Gewinn zur Verfügung steht, der
mindestens der Summe aus dem Betrag der zum Einziehungstag angefallenen
und nicht gezahlten Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere
zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge entspricht; und
(iv)
keine Anweisung der BaFin (oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde) in
Kraft ist, die es der Postbank untersagt, Ausschüttungen (einschließlich etwaiger
Ausschüttungen an die Inhaber von Gleichrangigen Wertpapieren) vorzunehmen.
Falls die ausgegebenen Class B-Preferred-Wertpapiere teilweise eingezogen werden sollen, wird
der Umfang der einzuziehenden Class B-Preferred-Wertpapiere vom Board of Directors
bestimmt, und die Wertpapiere werden anteilsmäßig oder durch Losentscheid, wie nach dem
freien Ermessen des Board of Directors nach Treu und Glauben bestimmt, eingezogen, soweit
eine solche Vorgehensweise im Einklang mit anwendbaren Erfordernissen von Börsen, an denen
die Class B-Preferred-Wertpapiere dann notiert sind, und Regeln von maßgeblichen
Clearingstellen steht. Im Fall einer teilweisen Einziehung wird die Gesellschaft die
Registrierungsstelle und die Transferstelle für die Class B-Preferred-Wertpapiere unverzüglich
schriftlich bezüglich der Class B-Preferred-Wertpapiere, die für die teilweise Einziehung
ausgewählt worden sind, und des Liquidationsvorzugsbetrags der einzuziehenden Class BPreferred-Wertpapiere informieren.
Falls die Zahlung des Einziehungsbetrags in Bezug auf Class B-Preferred-Wertpapiere in
unzulässiger Weise zurückgehalten oder verweigert bzw. nicht gezahlt wird, fallen vom
Einziehungstag bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung des Einziehungsbetrags weitere
Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere an.
67
Für eine Einziehung von Class B-Preferred-Wertpapieren, ob an einem Zahlungstag, ab bzw. nach
dem Anfänglichen Einziehungstag oder bei Eintritt eines Gesellschafts-Sonderkündigungsfalls,
ist keine Abstimmung oder Zustimmung von Inhabern der Class B-Preferred-Wertpapiere
erforderlich.
Einziehungsverfahren
Jede Einziehung der Class B-Preferred-Wertpapiere wird jedem eingetragenen Inhaber eines
einzuziehenden Class B-Preferred-Wertpapiers vom Board of Directors im Namen der
Gesellschaft mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor dem für die Rücknahme
festgesetzten Tag oder derjenigen anderen Frist, die von den zuständigen Aufsichtsbehörden
gegebenenfalls gefordert wird, durch eine Mitteilung per Post (eine ,,Einziehungsmitteilung’’)
mitgeteilt. Für die Zwecke der Ermittlung des Einziehungstags und der Tage, an denen
Mitteilungen gemäß dem LLC-Vertrag vorzunehmen sind, gilt eine Einziehungsmitteilung als
an dem Tag erfolgt, an dem sie erstmals per Post als frankierter Brief an Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere geschickt wird. Jede Einziehungsmitteilung wird an die Inhaber der Class
B-Preferred-Wertpapiere an die Anschrift des jeweiligen Inhabers, die in den Registern der
Gesellschaft erscheint, gesendet. Ein Fehler in der Einziehungsmitteilung oder bei ihrem
Postversand in Bezug auf einen Inhaber berührt nicht die Wirksamkeit des Rücknahmeverfahrens
in Bezug auf andere Inhaber.
Falls die Gesellschaft eine Einziehungsmitteilung (welche unwiderruflich ist) um 10:00 Uhr
vormittags mitteleuropäischer Zeit vorgenommen hat und falls die Class B-PreferredWertpapiere in Girosammelverwahrung verwahrt werden, wird die Gesellschaft am
Einziehungstag zur Zahlung des Einziehungsbetrags ausreichende Gelder bei der
Hauptzahlstelle unwiderruflich hinterlegen und der Hauptzahlstelle die unwiderrufliche
Anweisung und Vollmacht erteilen, den Einziehungsbetrag in Bezug auf die Class B-PreferredWertpapiere, die bei der Clearstream AG hinterlegt sind, zu zahlen, oder, falls die Class BPreferred-Wertpapiere in effektiven Stücken gehalten werden, wird die Gesellschaft am
Einziehungstag ausreichende Gelder bei der Hauptzahlstelle unwiderruflich hinterlegen, um
den maßgeblichen Einziehungsbetrag zu zahlen, und der Hauptzahlstelle die unwiderrufliche
Anweisung und Vollmacht erteilen, die jeweiligen Beträge an die Inhaber der einzuziehenden
Class B-Preferred-Wertpapiere nach Einreichung ihrer effektiven Stücke per Scheck, der per Post
an die Anschrift des jeweiligen Inhabers der Class B-Preferred-Wertpapiere, die am
Einziehungstag in den Registern der Gesellschaft erscheint, gesendet wird, zu zahlen.
Solange jedoch der Property Trustee die Class B-Preferred-Wertpapiere hält, erfolgt die Zahlung
durch taggleiche Überweisung bis 12:00 Uhr Mittag mitteleuropäischer Zeit am Einziehungstag
an den Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere. Sofern alle vorstehend genannten
Bedingungen eingehalten wurden, erlöschen unmittelbar vor Geschäftsschluss am Tag der
Zahlung alle Rechte der Inhaber der auf diese Weise eingezogenen Class B-PreferredWertpapiere, mit Ausnahme des Rechts der Inhaber auf Erhalt des Einziehungsbetrags, aber
ohne Anspruch auf Zinsen bezüglich des Einziehungsbetrags, und ab dem Einziehungstag und
danach fallen keine Ausschüttungen oder Zinsen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere an.
Für den Fall, dass ein Einziehungstag auf einen Tag fällt, der kein Geschäftstag ist, erfolgt die
Zahlung aller ansonsten an diesem Tag fälligen Beträge am nächsten darauf folgenden
Geschäftstag; in keinem Fall werden die Höhe der Zahlung angepasst oder werden infolge
dieser Zahlungsverzögerung, Zinsen oder zusätzliche Zahlungen fällig.
Rückkauf von Class B-Preferred-Wertpapieren
Die Gesellschaft kann nach Maßgabe des LLC Acts von Zeit zu Zeit Class B-Preferred-Wertpapiere
gemäß Bedingungen, die von einem vom Board of Directors ausgewählten Officer bestimmt
werden, zurückkaufen oder auf sonstige Weise zur Entwertung erhalten, soweit (i), solange TrustPreferred-Wertpapiere des Trusts ausstehen, der Trust Trust-Preferred-Wertpapiere mit einem
entsprechenden Liquidationsvorzugsbetrag zu denselben Bedingungen (einschließlich der
Vornahme von Ausschüttungen zum Festgelegten Zinssatz bis zum gleichen Tag)
zurückgekauft oder auf sonstige Weise zur Entwertung erhalten hat wie die zurückzukaufenden
Class B-Preferred-Wertpapiere, (ii) die Postbank Anfängliche Schuldverschreibungen mit einem
Gesamtnennbetrag, der dem Gesamtliquidationsvorzugsbetrag der zu denselben Bedingungen
68
(einschließlich der Vornahme von Ausschüttungen zum Festgelegten Zinssatz bis zum gleichen
Tag) zurückzukaufenden oder zu entwertenden Class B-Preferred-Wertpapiere entspricht,
zurückgekauft oder auf sonstige Weise zur Entwertung erhalten hat und (iii) die Postbank, der
Trust und die Gesellschaft alle mit diesen Transaktionen notwendigen aufsichtsrechtlichen
Genehmigungen erhalten haben. Alle auf diese Weise zurückgekauften oder auf sonstige Weise
zur Entwertung erhaltenen Class B-Preferred-Wertpapiere werden entwertet und gelten als nicht
mehr ausstehend.
Liquidationsausschüttung
Bei einer Liquidation der Gesellschaft hat der Inhaber des Class A-Preferred-Wertpapiers einen
Anspruch, der gegenüber dem Anspruch der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere
vorrangig ist, und die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere haben einen Anspruch, der
gegenüber dem Anspruch des Inhabers des Gesellschafts-Stammanteils vorrangig ist. Hierbei
gilt, dass alle Zahlungen der Postbank aufgrund der Nachrangigen Patronatserklärung von der
Gesellschaft ausschließlich an die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere ausgekehrt werden.
Der Inhaber des Class A-Preferred-Wertpapiers hat Anspruch auf Erhalt der
Schuldverschreibungen oder der Zulässigen Anlagen (einschließlich aller darauf aufgelaufenen
und nicht gezahlten Zinsen) als seine Liquidationsausschüttung.
Im Fall einer freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation, Auflösung oder Abwicklung der
Gesellschaft haben die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere, vorbehaltlich der
nachstehend genannten Beschränkungen, Anspruch auf Erhalt des Liquidationsvorzugsbetrags
der Class B-Preferred-Wertpapiere, zuzüglich der jeweils aufgelaufenen und nicht gezahlten
Ausschüttungen auf die Class B-Preferred-Wertpapiere für den laufenden Zahlungszeitraum bis
zum Tag der Liquidation, Auflösung oder Abwicklung zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge.
Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Liquidationsausschüttung an die Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere aus den gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung erhaltenen Geldern
gezahlt wird. Die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere werden berechtigt sein, ihre
Liquidationsausschüttung zu erhalten, bevor Vermögenswerte an den Inhaber des GesellschaftsStammanteils ausgeschüttet werden. Gemäß den Bestimmungen des LLC-Vertrags und soweit
nach anwendbarem Recht zulässig, wird die Gesellschaft so lange nicht aufgelöst bis alle
Verpflichtungen gemäß der Nachrangigen Patronatserklärung vollständig gemäß den
Bedingungen der Nachrangigen Patronatserklärung erfüllt worden sind.
Verschmelzungen (durch Aufnahme oder Neugründung) und Verkäufe
Die Gesellschaft ist, außer wie nachstehend beschrieben, nicht berechtigt, mit einer Gesellschaft
oder einem anderen Unternehmen zu verschmelzen (weder durch Aufnahme noch durch
Neugründung), sich mit dieser/diesem zusammenzuschließen, durch diese/dieses ersetzt zu
werden oder dieser/diesem einen wesentlichen Teil ihres Eigentums- oder Vermögenswerte zu
übereignen oder zu übertragen oder an diese/dieses zu vermieten. Die Gesellschaft ist mit der
Zustimmung der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere berechtigt, mit einer Limited
Partnership, einer Limited Liability Company oder einem Trust, die jeweils nach dem Recht
eines Staates der Vereinigten Staaten von Amerika errichtet sind, zu verschmelzen (durch
Aufnahme oder Neugründung), sich mit diesen zusammenzuschließen oder durch diese ersetzt
zu werden, sofern:
s ihr Rechtsnachfolger entweder ausdrücklich alle Verpflichtungen der Gesellschaft aus den
Class B-Preferred-Wertpapieren übernimmt oder die Class B-Preferred-Wertpapiere durch
andere Wertpapiere ersetzt, deren Bedingungen mit den Bedingungen der Class BPreferred-Wertpapiere im Wesentlichen identisch sind (die ,,Gesellschafts-NachfolgeWertpapiere’’), solange die Gesellschafts-Nachfolge-Wertpapiere nicht gegenüber
irgendwelchen Eigenkapitalpapieren des Rechtsnachfolgers in Bezug auf die Beteiligung
an Gewinnen, Ausschüttungen und Vermögenswerten des Rechtsnachfolgers nachrangig
sind, außer dass sie gegenüber dem Class A-Preferred-Wertpapier oder einem dieses
ersetzenden Class A-Preferred-Wertpapier im selben Maße nachrangig sein dürfen, in dem
die Class B-Preferred-Wertpapiere gegenüber dem Class A-Preferred-Wertpapier
nachrangig sind;
69
s die Postbank den Rechtsnachfolger ausdrücklich als Inhaber der Schuldverschreibungen
anerkennt und unmittelbar oder mittelbar alle stimmberechtigten Wertpapiere (voting
securities) (im Sinne von Rule 3a-5 gemäß dem 1940 Act) des Rechtsnachfolgers hält;
s die Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung), der Zusammenschluss oder die
Ersetzung in keiner wesentlichen Hinsicht nachteilige Auswirkungen auf die Befugnisse,
Vorzugsrechte und anderen Sonderrechte der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere
oder Class B-Preferred-Wertpapiere (einschließlich aller Gesellschafts-NachfolgeWertpapiere) hat;
s der Rechtsnachfolger im Wesentlichen identische Unternehmenszwecke wie die
Gesellschaft verfolgt;
s die Gesellschaft vor einer solchen Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung),
einem solchen Zusammenschluss oder einer solchen Ersetzung ein Gutachten einer in
diesen Angelegenheiten erfahrenen national anerkannten Anwaltskanzlei in den
Vereinigten Staaten von Amerika erhalten hat, laut dem:
–
der Rechtsnachfolger als Partnership und nicht als Association oder Publicly Traded
Partnership, die als eine Corporation im Sinne der U.S.-Bundeseinkommensteuer
besteuert werden, qualifiziert wird;
–
eine solche Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung), ein solcher
Zusammenschluss oder eine solche Ersetzung nicht zur Folge hat, dass der Trust
nicht anders als ein Grantor Trust im Sinne der U.S.-Bundeseinkommensteuer
behandelt wird;
–
der Rechtsnachfolger nach einer solchen Verschmelzung (durch Aufnahme oder
Neugründung), einem solchen Zusammenschluss oder einer solchen Ersetzung
keiner Registrierungspflicht gemäß dem 1940 Act unterliegen wird; und
–
eine solche Verschmelzung, ein solcher Zusammenschluss, oder eine solche
Ersetzung keine nachteiligen Auswirkungen auf die beschränkte Haftung der
Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere haben wird; und
s die Postbank gegenüber dem Rechtsnachfolger in Bezug auf die Gesellschafts-NachfolgeWertpapiere eine Verpflichtung eingeht, die mit derjenigen gleichwertig ist, die sie in
Bezug auf die Class B-Preferred-Wertpapiere in der Nachrangigen Patronatserklärung
eingegangen ist.
Clearing und Abwicklung
Falls die Class B-Preferred-Wertpapiere im Zusammenhang mit der freiwilligen oder
unfreiwilligen Liquidation, Auflösung, Abwicklung oder Beendigung des Trusts an Inhaber der
Trust-Preferred-Wertpapiere ausgeschüttet werden, werden die Gesellschaft und die Postbank
angemessene Bemühungen unternehmen, um dafür zu sorgen, dass die Class B-PreferredWertpapiere in einer oder mehreren Globalurkunde(n) (jeweils ein ,,Globales Wertpapier’’)
verbrieft werden, die im Namen der Clearstream AG registriert wird/werden. Zum Datum dieses
Prospekts findet die in diesem Prospekt enthaltene Beschreibung der Girosammelverwahrung
der Clearstream AG und der Gepflogenheiten in Bezug auf den Kauf, die Übertragung,
Bekanntmachungen und Zahlungen bezüglich der Trust-Preferred-Wertpapiere in allen
wesentlichen Punkten auf die Class B-Preferred-Wertpapiere, die durch ein oder mehrere
Globale(s) Wertpapier(e) verbrieft sind, Anwendung.
Registrierungsstelle und Transferstelle
Die Postbank ist die Registrierungsstelle und Transferstelle für die Class B-PreferredWertpapiere. Die Registrierung einer Übertragung der Class B-Preferred-Wertpapiere wird von
oder im Namen der Gesellschaft kostenlos vorgenommen, jedoch kann die Registrierungsstelle
die Zahlung eines ausreichenden Betrags (mit einer gegebenenfalls durch die Transferstelle der
Class B-Preferred-Wertpapiere verlangten Freistellung) zur Deckung aller Steuern oder anderen
staatlichen Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Übertragung oder einem Umtausch
erhoben werden können, verlangen. Die Transferstelle für die Class B-Preferred-Wertpapiere
70
muss eine Übertragung von Class B-Preferred-Wertpapieren nicht registrieren oder registrieren
lassen, nachdem diese Class B-Preferred-Wertpapiere gekündigt wurden.
Anwendbares Recht
Der LLC-Vertrag und die Class B-Preferred-Wertpapiere unterliegen dem Recht des
Bundesstaates Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, und werden in Übereinstimmung
mit diesem ausgelegt.
Sonstiges
Das Board of Directors ist berechtigt und angewiesen, die Geschäfte der Gesellschaft so zu
führen, dass (i) die Gesellschaft nicht so angesehen wird, dass sie sich unter dem 1940 Act
registrieren muss; und (ii) die Gesellschaft nicht als eine Association oder als eine Publicly
Traded Partnership (im Sinne von Section 7704 des Steuergesetzes), die als eine Corporation im
Sinne der U.S.-Bundeseinkommensteuer besteuert werden, qualifiziert wird. Diesbezüglich ist
das Board of Directors bevollmächtigt, sämtliche Maßnahmen vorzunehmen, die nicht gegen
geltendes Recht oder den LLC-Vertrag verstoßen und die nach dem Ermessen des Board of
Directors hierfür notwendig oder erstrebenwert sind, solange solche Maßnahmen nicht
nachteilig die Interessen der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere beeinträchtigen.
Die Class B-Preferred-Wertpapiere können nicht von einem Employee Benefit Plan, der Titel I des
U.S. Employee Retirement Income Security Act von 1974 in seiner jeweils gültigen Fassung
unterliegt, einem Plan oder einer Vereinbarung, die Section 4975 des Steuergesetzes unterliegt,
oder einer sonstigen Gesellschaft, deren Vermögenswerte die Vermögenswerte eines solchen
Employee Benefit Plan, Plans oder Vereinbarung umfasst, gekauft oder an diese/diesen
übertragen werden.
71
BESCHREIBUNG DER NACHRANGIGEN PATRONATSERKLÄRUNG
Der folgende Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bestimmungen und Bedingungen der
Nachrangigen Patronatserklärung. Die Beschreibung wird ergänzt durch die Bestimmungen
dieser Nachrangigen Patronatserklärung, die als Anhang A diesem Prospekt beigefügt ist.
Die Postbank und die Gesellschaft haben eine Nachrangige Patronatserklärung abgeschlossen, in
der sich die Postbank verpflichtet sicherzustellen, dass (i) die Gesellschaft jederzeit in der Lage
sein wird, ihre Verpflichtungen bei jeweiliger Fälligkeit zu erfüllen, einschließlich ihrer
Verpflichtung zur Zahlung der festgesetzten (oder als festgesetzt geltenden) Ausschüttungen
auf die Class B-Preferred-Wertpapiere (zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge auf diese), fälliger
Einziehungsbeträge bezüglich der Class B-Preferred-Wertpapiere und (ii) die Gesellschaft im Fall
ihrer Liquidation oder Auflösung über ausreichende Mittel verfügen wird, um die
Liquidationsvorzugsbeträge der Class B-Preferred-Wertpapiere, einschließlich aufgelaufener
und nicht gezahlter Ausschüttungen für den dann laufenden Zahlungszeitraum bis zum Tag
der Liquidation oder Auflösung (ausschließlich) sowie etwaiger Zusätzlicher Beträge zu zahlen. In
der Nachrangigen Patronatserklärung verpflichtet sich die Postbank ferner, keine Garantie oder
ähnliche Versprechen in Bezug auf andere Vorzugswertpapiere oder ähnliche Instrumente eines
anderen verbundenen Unternehmens abzugeben oder eine andere Vereinbarung zur Sicherung
von Beträgen darauf abzuschließen, wenn eine solche Garantie, ein solches Versprechen oder
eine solche Vereinbarung in Bezug auf einen Zahlungsanspruch gegenüber ihren
Verpflichtungen aus der Nachrangigen Patronatserklärung vorrangig wäre, sofern nicht die
Nachrangige Patronatserklärung so geändert wird, dass die Verpflichtungen der Postbank daraus
mit einer solchen anderen Garantie oder Vereinbarung mindestens gleichrangig sind und im
Wesentlichen gleichwertige Vorrechte in Bezug auf Zahlungen gemäß einer solchen Garantie
oder Vereinbarung enthalten. Solange Class B-Preferred-Wertpapiere ausstehen, darf die
Nachrangige Patronatserklärung nicht ohne die Zustimmung der Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere geändert oder gekündigt werden, mit Ausnahme solcher Änderungen,
die für die Interessen der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere nicht nachteilig sind. Die
Nachrangige Patronatserklärung stellt keine Garantie irgendeiner Art dar, dass die Gesellschaft
zu jedem Zeitpunkt über ein ausreichendes Vermögen verfügt, um Ausschüttungen oder
sonstige Auszahlungen festzusetzen.
Die Verpflichtungen der Postbank aus der Nachrangigen Patronatserklärung sind gegenüber
allen vorrangigen und allen nachrangigen Verpflichtungen der Postbank (einschließlich von
Genussrechten) nachrangig, mit jeder Gattung höchstrangiger gegebenenfalls ausgegebener
Vorzugsaktien der Postbank und anderen Instrumenten der Postbank, die als Kernkapital
qualifizieren, mindestens gleichrangig, und gegenüber allen anderen Vorzugs- und Stammaktien
der Postbank vorrangig.
Die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere sind Drittbegünstigte der Nachrangigen
Patronatserklärung. Als Inhaber des rechtlichen Eigentums an den Class B-PreferredWertpapieren zugunsten der Inhaber der Trust-Wertpapiere ist der Property Trustee berechtigt,
alle Rechte, Befugnisse und Vorrechte in Bezug auf die Class B-Preferred-Wertpapiere aufgrund
der Nachrangigen Patronatserklärung auszuüben. Falls ein Inhaber von Class B-PreferredWertpapieren der Gesellschaft mitgeteilt hat, dass die Postbank eine Verpflichtung aus der
Nachrangigen Patronatserklärung nicht erfüllt hat und diese Nichterfüllung länger als 60 Tage
nach dem Zeitpunkt der Mitteilung fortdauert, sind die Inhaber einer Mehrheit des
Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-Preferred-Wertpapiere (und entsprechend die durch
den Property Trustee handelnden Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere, die die Class BPreferred-Wertpapiere repräsentieren) berechtigt, den Unabhängigen Enforcement Director zu
ernennen, der verpflichtet ist, die Rechte der Gesellschaft aus der Nachrangigen
Patronatserklärung durchzusetzen.
Alle Zahlungen aufgrund der Nachrangigen Patronatserklärung werden von der Gesellschaft
anteilig unter den Inhabern der Class B-Preferred-Wertpapiere verteilt, bis die Inhaber der Class
B-Preferred-Wertpapiere den vollen zahlbaren Betrag in Bezug auf die Class B-PreferredWertpapiere erhalten haben. Solange der Trust die Class B-Preferred-Wertpapiere hält, wird der
Property Trustee diese von dem Trust vereinnahmten Zahlungen anteilig unter den Inhabern der
Trust-Preferred-Wertpapiere verteilen.
Die Nachrangige Patronatserklärung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
72
BESCHREIBUNG DER ANFÄNGLICHEN SCHULDVERSCHREIBUNGEN
Die folgende Zusammenfassung beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Bestimmungen
der Anfänglichen Schuldverschreibungen. Diese Zusammenfassung wird ergänzt durch
Bezugnahme auf die vollständigen Bedingungen der Anfänglichen Schuldverschreibungen.
Allgemeines
Der Nennbetrag der Anfänglichen Schuldverschreibungen beträgt E 300.027.000 und entspricht
der Summe des gesamten Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-Preferred-Wertpapiere
zuzüglich bestimmter Beträge, die von der Postbank gegen Ausgabe des Class A-PreferredWertpapiers und des Gesellschafts-Stammanteils eingebracht wurden. Der Erlös aus der
Ausgabe der Class B-Preferred-Wertpapiere, zusammen mit den von der Postbank
eingebrachten E 1.000 für das Class A-Preferred-Wertpapier und den von der Postbank
eingebrachten E 25.000 für den Gesellschafts-Stammanteil, wurden von der Gesellschaft für
den Erwerb der Anfänglichen Schuldverschreibungen verwendet. Der Erwerb der Anfänglichen
Schuldverschreibungen erfolgte gleichzeitig mit der Ausgabe der Class B-Preferred-Wertpapiere.
Die Anfänglichen Schulverschreibungen werden nicht börsennotiert sein.
Die Anfänglichen Schuldverschreibungen bestehen aus einer Emission nachrangiger
Schuldverschreibungen der Postbank, die am 2. Dezember 2034 (dem ,,Endfälligkeitstag’’) zur
Rückzahlung fällig werden. Die Anfänglichen Schuldverscheibungen umfassen jedoch keine
Verbindlichkeiten der Postbank, die als Verbindlichkeiten in den Büchern einer Niederlassung der
Postbank in den Vereinigten Staaten von Amerika geführt werden.
Die Anfänglichen Schuldverschreibungen werden auf ihren Nennbetrag verzinst, und zwar (i)
vom Valutatag (einschließlich) bis zum Reset-Tag (ausschließlich) mit einem Festzins von
mindestens 6,00 % p. a., nachträglich zahlbar am Reset-Tag, und (ii) für jeden am oder nach dem
Reset-Tag beginnenden Zinszahlungszeitraum mit einem Satz von mindestens 0,025 % p. a. über
dem Referenzsatz für diesen Zinszahlungszeitraum, zahlbar nachträglich halbjährlich am 2. Juni
und 2. Dezember eines jeden Jahres, erstmals am 2. Juni 2006; die Zinszahlungen werden jedoch
für keinen Zinszahlungszeitraum, der am oder nach dem Reset-Tag beginnt, zu einem Satz von
mehr als 8,00 % p. a. auflaufen. Für jeden Zinszahlungszeitraum werden die Zinsen auf der Basis
eines Jahres mit 360 Tagen und 12 Monaten mit jeweils 30 Tagen, jeweils dividiert durch 360 (30/
360), berechnet, wobei der sich daraus ergebende Betrag zum nächsten Cent gerundet wird (ein
halber Cent wird aufgerundet).
Falls ein Zinszahlungstag oder ein Schuldverschreibungs-Rückzahlungstag auf einen Tag fällt,
der kein Geschäftstag ist, erfolgt die betreffende Zahlung am darauffolgenden Geschäftstag; in
keinem Fall wird die Höhe der Zahlung angepasst oder werden Zinsen oder zusätzliche
Zahlungen fällig.
Zinszahlungen auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen und deren Rückzahlung werden frei
von und ohne Abzug oder Einbehalt aufgrund von Quellensteuern, die in der Bundesrepublik
Deutschland oder einer Rechtsordnung, in der ein Schuldner von Schuldverscheibungen
ansässig ist oder einer sonstigen Rechtsordnung, von der aus eine solche Zahlung erfolgt,
auferlegt werden, oder jeweils einer politischen Untergliederung oder Körperschaft davon
vorgenommen, es sei denn, ein solcher Abzug oder Einbehalt ist gesetzlich erforderlich. In
diesem Fall wird die Postbank oder ein anderer Schuldner als zusätzliche Zinsen zusätzliche
Beträge (,,Zusätzliche Zinsbeträge’’) zahlen, die erforderlich sind, damit die Nettobeträge, die die
Gesellschaft auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen erhält, jeweils den Beträgen
entsprechen, die sie erhalten hätte, wenn kein solcher Abzug oder Einbehalt aufgrund von
Quellensteuern erforderlich gewesen wäre. Solche Zusätzlichen Zinsbeträge auf die
Anfänglichen Schuldverscheibungen sind jedoch nicht zu zahlen:
s in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund der Tatsache zu zahlen sind, dass der Inhaber
der Anfänglichen Schuldverschreibungen eine andere Beziehung zu einer Maßgeblichen
Rechtsordnung
unterhält
als
lediglich
den
Besitz
der
Anfänglichen
Schuldverschreibungen;
s in Bezug auf Quellensteuern, wenn dieser Einbehalt oder Abzug gemäß einer Richtlinie der
Europäischen Union über die Besteuerung von Zinserträgen (einschließlich der
73
beschlossenen Richtlinie vom 3. Juni 2003) erfolgt, oder gemäß einem Gesetz, das
aufgrund einer solchen Richtlinie erlassen wurde, ihr entspricht oder eingeführt wurde, um
einer solchen Richtlinie nachzukommen;
s in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund einer Steuer bezüglich persönlichen Eigentums,
Verkauf oder Übertragung oder aufgrund sonstiger Steuern zu zahlen sind, die anders als
durch Einbehalt von Zahlungen in Bezug auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen
zahlbar sind; oder
s in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt vermieden werden kann, indem
der Inhaber der Anfänglichen Schuldverschreibungen gegenüber der maßgeblichen
Steuerbehörde eine Erklärung seiner Nichtansässigkeit oder eines anderen Anspruchs
auf Freistellung abgibt.
Die Anfänglichen Schuldverschreibungen können, vorbehaltlich der nachfolgend beschriebenen
Ausnahmen, vor dem 2. Dezember 2010 nicht vorzeitig zurückgezahlt werden. Etwaige
aufsichtsrechtlich erforderliche Genehmigungen vorausgesetzt, kann die Postbank vor dem 2.
Dezember 2010 die vollständige, aber nicht teilweise Rückzahlung der Anfänglichen
Schuldverschreibungen veranlassen (i) bei Eintritt eines Gesellschafts-Sonderkündigungsfalls
und der Entscheidung der Gesellschaft, die Class B Preferred-Wertpapiere einzuziehen und (ii)
einer mindestens 30 Tage vorher erfolgenden Kündigungserklärung.
Etwaige aufsichtsrechtlich erforderliche Genehmigungen vorausgesetzt, kann die Postbank nach
ihrer Wahl, die Anfänglichen Schuldverschreibungen ganz oder teilweise an jedem
Schuldverschreibungs-Einziehungstag mit einer Frist von 30 Tagen vorzeitig zurückzahlen,
sofern sich die Gesellschaft in zulässiger Weise gemäß dem LLC-Vertrag ebenfalls dazu
entschieden hat, einen entsprechenden Betrag an Class B Preferred-Wertpapieren einzuziehen.
Jede Rückzahlung wird zum Nennbetrag zuzüglich aufgelaufener und noch nicht gezahlter
Zinsen und ggf. zahlbarer Zusätzlicher Zinsbeträge erfolgen.
Im Falle eines Zahlungsverzugs oder einer Vertragsverletzung der Postbank in Bezug auf die
Anfänglichen Schuldverschreibungen wird die Gesellschaft ihre Rechte auf Zahlung der
überfälligen Beträge ausüben, kann aber die Anfänglichen Schuldverschreibungen nicht zur
vorzeitigen Rückzahlung fällig stellen.
Nachrangigkeit
Die Anfänglichen Schuldverschreibungen begründen unmittelbare, unbedingte, unbesicherte
und nachrangige Verpflichtungen der Postbank, die mit allen anderen nachrangigen
Verpflichtungen der Postbank gleichrangig sind. Im Fall der Auflösung, der Liquidation oder
eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Postbank oder eines Vergleichs oder eines
anderen der Abwendung des Insolvenzverfahrens der Postbank dienenden Verfahrens gehen
diese Verbindlichkeiten den Ansprüchen aller nicht nachrangigen Gläubiger der Postbank im
Rang nach, so dass Zahlungen auf diese Verbindlichkeiten solange nicht erfolgen, wie die
Ansprüche aller nicht nachrangigen Gläubiger der Postbank nicht voll befriedigt sind.
Die Gesellschaft, als Inhaber der Anfänglichen Schuldverschreibungen, hat mit deren Erwerb auf
jegliches Recht auf Aufrechnung ihrer Ansprüche gegen Ansprüche der Postbank verzichtet.
Werden die Anfänglichen Schuldverschreibungen von der Postbank vor dem Zeitpunkt, zu dem
ein Rückkauf oder eine Rückzahlung nach den Bestimmungen der Anfänglichen
Schuldverschreibungen zulässig ist, eingezogen, zurückgezahlt oder zurückerworben, so ist der
gezahlte Betrag ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen gemäß § 10 (5a)
Kreditwesengesetz zurückzugewähren, sofern nicht der Nennbetrag durch mindestens
gleichwertig haftendes Eigenkapital ersetzt wird oder die vorherige Zustimmung der BaFin
erfolgt ist.
Die Verbindlichkeiten der Postbank aus den Anfänglichen Schuldverschreibungen dürfen durch
kein Pfandrecht, Sicherungsrecht oder andere Belastungen des Vermögens der Postbank oder
Dritter besichert werden. Sofern nicht gesetzlich zulässig, wird die Postbank weder unmittelbar
noch mittelbar Anfängliche Schuldverschreibungen auf eigene Rechnung erwerben, deren
Erwerb durch eine andere Person finanzieren oder diese als Sicherheit für ihr geschuldete
74
Verbindlichkeiten annehmen. Der Postbank ist es ferner nicht gestattet, die Bedingungen der
Anfänglichen Schuldverschreibungen zu ändern, um den Nachrang zu beschränken oder den
Anfänglichen Einziehungstag vorzuverlegen.
Ersetzung
Die Postbank hat jederzeit das Recht (i) als Schuldner der Schuldverschreibungen eine
Qualifizierte Tochtergesellschaft einzusetzen oder (ii) die Schuldverschreibungen gegen ErsatzSchuldverschreibungen der Postbank (auch im Namen einer Niederlassung (ausgenommen
Niederlassungen in den Vereinigten Staaten von Amerika)) oder einer Qualifizierten
Tochtergesellschaft (auch im Namen einer Niederlassung (ausgenommen Niederlassungen in
den Vereinigten Staaten von Amerika)) jeweils mit identischen Bedingungen wie die
Anfänglichen Schuldverschreibungen auszutauschen; vorausgesetzt jedoch, dass (a) diese
Ersetzung oder dieser Austausch nicht einen Gesellschafts-Sonderkündigungsfall begründet;
(b) die Postbank, falls sie nicht selbst der Ersatzschuldner ist, die Verbindlichkeiten des
Ersatzschuldners nachrangig auf einer Basis garantiert, die mindestens gleichrangig mit den
Anfänglichen Schuldverschreibungen ist (wie nachstehend beschrieben); und (c) bei einer
solchen Ersetzung die Qualifizierte Tochtergesellschaft keine Tochtergesellschaft ist, die nach
den Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika oder eines ihrer Bundesstaaten errichtet
worden ist.
Falls die Postbank nicht der Ersatzschuldner ist, wird die Postbank die Zahlung des Nennbetrags
und der Zinsen in Bezug auf die Ersatz-Schuldverschreibungen garantieren. Die
Verbindlichkeiten der Postbank unter dieser Garantie werden im Falle der Liquidation der
Postbank gegenüber allen nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Postbank im Rang
nachrangig sein. Alle Zahlungen der Postbank unter dieser Garantie werden von der Postbank
frei von und ohne Abzug oder Einbehalt aufgrund von Quellensteuern vorgenommen, es sei
denn, ein solcher Abzug oder Einbehalt ist gesetzlich erforderlich. In diesem Fall wird die
Postbank oder ein anderer Schuldner Zusätzliche Zinsbeträge zahlen, die erforderlich sind, damit
die Nettobeträge, die die Gesellschaft auf die Anfänglichen Schuldverschreibungen erhält,
jeweils den Beträgen entsprechen, die sie erhalten hätte, wenn kein solcher Abzug oder Einbehalt
aufgrund von Quellensteuern erforderlich gewesen wäre. Solche Zusätzlichen Zinsbeträge sind
jedoch nicht zu zahlen:
s in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund der Tatsache zu zahlen sind, dass der Inhaber
von Ersatz-Schuldverschreibungen eine andere Beziehung zu einer Maßgeblichen
Rechtsordnung unterhält als lediglich den Besitz der Ersatz-Schuldverschreibungen;
s in Bezug auf Quellensteuern, wenn dieser Einbehalt oder Abzug gemäß einer Richtlinie der
Europäischen Union über die Besteuerung von Zinserträgen (einschließlich der
beschlossenen Richtlinie vom 3. Juni 2003) erfolgt, oder gemäß einem Gesetz, das
aufgrund einer solchen Richtlinie erlassen wurde, ihr entspricht oder eingeführt wurde, um
einer solchen Richtlinie nachzukommen;
s in Bezug auf Quellensteuern, die aufgrund einer Steuer bezüglich Erbschaft, Spareinlagen,
Vermögen, persönlichen Eigentums, Verkauf oder Übertragung oder aufgrund sonstiger
Steuern zu zahlen sind, die anders als durch Einbehalt von Zahlungen in Bezug auf die
Ersatz-Schuldverschreibungen zahlbar sind; oder
s in Bezug auf Quellensteuern, deren Abzug oder Einbehalt vermieden werden kann, indem
der Inhaber der Ersatz-Schuldverschreibungen gegenüber der maßgeblichen
Steuerbehörde eine Erklärung seiner Nichtansässigkeit oder eines anderen Anspruchs
auf Freistellung abgibt.
Einziehung und Wiederanlage des Erlöses
Nach dem Endfälligkeitstag, falls die Class B-Preferred-Wertpapiere nicht eingezogen wurden,
wird die Gesellschaft die Nettoerlöse aus der Rückzahlung der Schuldverschreibungen in
Zulässige Anlagen investieren. Die Gesellschaft wird versuchen, Zulässige Anlagen zu kaufen,
die am besten geeignet sind, die Mittel für die Vornahme von Ausschüttungen und der
Rückzahlung von Class B Preferred-Wertpapiere zu generieren):
75
s erstens, Schuldverschreibungen der Postbank oder einer oder mehrerer Qualifizierter
Tochtergesellschaften, die durch die Postbank (die auch durch eine ausländische
Niederlassung handeln kann) unbedingt garantiert werden, und zwar in mindestens
gleichem Rang wie die Anfänglichen Schuldverschreibungen,
s zweitens, wenn derartige Anlagen nicht verfügbar sind, in U.S. Staatsanleihen.
Anwendbares Recht
Die Anfänglichen Schuldverschreibungen
Deutschland.
unterliegen
76
dem
Recht
der
Bundesrepublik
KERNKAPITAL UND ANGEMESSENE EIGENMITTELAUSSTATTUNG
Die Postbank beabsichtigt, die Class B-Preferred-Wertpapiere bzw. die Trust-PreferredWertpapiere bei der Ermittlung der bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderung auf
konsolidierter Basis als aufsichtsrechtliches Kernkapital zu behandeln.
Die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen werden vom Postbank-Konzern auf der
Grundlage des Kreditwesengesetzes und der darunter veröffentlichten Grundsätze bezüglich der
bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel überwacht.
Die Kapitalquoten des Kreditwesengesetzes vergleichen das haftende Eigenkapital einer Bank
mit ihrem Adressenausfall- und dem Marktrisiko. Das Adressenausfallrisiko wird anhand von
Vermögenswerten und außerbilanziellen Risikoaktiva gemessen, die nach Bonitätsklassen
gewichtet sind. Das Adressenausfallrisiko von Derivaten wird täglich anhand von Marktpreisen
bestimmt.
Das haftende Eigenkapital einer Bank wird in drei Positionen aufgeteilt (Kernkapital,
Ergänzungskapital und Drittrangmittel). Das Kernkapital besteht in erster Linie aus dem
Grundkapital und den Rücklagen. Bestimmte hybride Kapitalmarktinstrumente (wie die Class
B-Preferred-Wertpapiere) sind von der BaFin als Kernkapital auf konsolidierter Basis anerkannt
worden. Das Ergänzungskapital besteht hauptsächlich aus Vorzugsbeteiligungen, längerfristigen
nachrangigen Verbindlichkeiten und Vorsorgereserven für notierte Wertpapiere und
Drittrangmittel hauptsächlich aus kurzfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten. Die
Mindestkernkapitalquote der BIZ (Kernkapital, Ergänzungskapital und Drittrangmittel) beträgt
8 % der Risikoaktiva, und die Mindesteigenkapitalquote der BIZ (Kernkapital) beträgt 4 % der
Risikoaktiva. Nach den Richtlinien der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (,,BIZ’’) ist der
Betrag der nachrangigen Verbindlichkeiten, die als Ergänzungskapital erfasst werden dürfen, auf
50 % des Kernkapitals und das gesamte Ergänzungskapital ist auf 100 % des Kernkapitals
begrenzt.
Für weitere Informationen siehe ,,Postbank-Konzern – Regulierung’’.
77
KAPITALISIERUNG DER POSTBANK UND DES POSTBANK-KONZERNS
In den nachfolgenden Tabellen wird die ungeprüfte konsolidierte und nicht konsolidierte
Kapitalisierung der Postbank zum 30. September 2004 sowie die bankaufsichtlichen Eigenmittel,
tatsächlich und nach Anpassung aufgrund der Durchführung des Angebots dargestellt. Die
Postbank berechnet derzeit die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel allein nach den Vorgaben
des Kreditwesengesetzes. Die Eigenkapitalquoten werden von der Postbank bisher nicht nach
den Vorgaben des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht bei der Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich (BIZ) berechnet, da der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Bundesrepublik
Deutschland liegt und sie nur in geringem Umfang international tätig ist. Zu weiteren
Informationen bezüglich der finanziellen Lage der Postbank zum 30. September 2004 siehe den
in diesem Prospekt enthaltenen Konzernabschluss.
Zum 30. September
2004
Nach Anpassung
(in E Mio.)
Kapitalisierung (konsolidiert)(1)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten(2) ........................
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden(2) .....................................
Verbriefte Verbindlichkeiten(2) .....................................................
Nachrangkapital ...........................................................................
Anteil im Fremdbesitz..................................................................
Eigenkapital:
Gezeichnetes Kapital ................................................................
Kapitalrücklage .........................................................................
Gewinnrücklage ........................................................................
Konzerngewinn .........................................................................
Summe Eigenkapital ................................................................
Gesamtkapitalisierung.................................................................
Eventualverpflichtungen
Aus Bürgschaften und Gewährleistungen..............................
Andere Verpflichtungen
Unwiderrufliche Kreditzusagen ...............................................
7.462
9.775
12.120
1.958
14
7.462
9.775
12.120
2.258
14
410
1.157
2.635
291
4.493
410
1.157
2.635
291
4.493
35.822
36.122
1.843
1.843
13.512
13.512
(1)
Angaben nach IFRS.
(2)
Die Summe der Kapitalisierung umfasst Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und
Verbriefte Verbindlichkeiten mit vertraglichen Restlaufzeiten von mindestens einem Jahr.
Zum 30. September
2004
Nach Anpassung
(in E Mio.)
Kapitalisierung (unkonsolidiert)(1)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten(2) ........................
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden(2) .....................................
Verbriefte Verbindlichkeiten(2) .....................................................
Nachrangkapital ...........................................................................
Eigenkapital:
Gezeichnetes Kapital ................................................................
Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter ..............................
Kapitalrücklage .........................................................................
Andere Gewinnrücklagen ........................................................
Rücklage für eigene Anteile.....................................................
Bilanzgewinn.............................................................................
Summe Eigenkapital ................................................................
7.462
9.721
8.648
1.388
7.462
9.721
8.648
1.688
410
87
1.159
262
2
184
2.104
410
87
1.159
262
2
184
2.104
Gesamtkapitalisierung.................................................................
29.323
29.623
Eventualverpflichtungen..............................................................
Unwiderrufliche Kreditzusagen...................................................
4.051
12.599
4.051
12.599
(1)
Angaben nach HGB.
(2)
Die Summe der Kapitalisierung umfasst Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und
Verbriefte Verbindlichkeiten mit vertraglichen Restlaufzeiten von mindestens einem Jahr.
78
Zum 30. September
2004
nach Anpassung
(in Mio E)
1. Bankaufsichtrechtliche Eigenmittel der Postbank
(nicht konsolidiert)
Kernkapital ....................................................................................
Eingezahltes Kapital..................................................................
Offene Rücklagen ......................................................................
Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter ..............................
Allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB .............................
Eigene Aktien ............................................................................
Ergänzungskapital ........................................................................
Nicht realisierte Reserven in Wertpapieren ............................
Genussrechtsverbindlichkeiten ................................................
Nachrangige Verbindlichkeiten................................................
Summe des haftenden Eigenkapitals – Postbank.....................
Drittrangmittel...............................................................................
Summe der bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel –
Postbank ....................................................................................
(1)
3.047
410
1.423
51
1.165
–2
2.237
354
359
1.524(1)
5.284
155
5.139
5.439
Da nachrangige Verbindlichkeiten auf 50 % des Kernkapitals begrenzt sind (siehe ‘‘Postbank-Konzern – Regulierung’’), können die
Emissionserlöse der Anfänglichen Schuldverschreibungen auf unkonsolidierter Basis nur zu einem Teilbetrag als Ergänzungskapital
angerechnet werden. Der darüber hinausgehende Betrag wird in den Posten Drittrangmittel eingestellt.
2. Bankaufsichtsrechtliche Eigenmittel des PostbankKonzerns (konsolidiert)
Kernkapital ....................................................................................
Eingezahltes Kapital..................................................................
Offene Rücklagen ......................................................................
Hybride Kapitalinstrumente (Trust-Preferred-Wertpapiere) ..
Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter ..............................
Allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB .............................
Eigene Aktien ............................................................................
Immaterielle Vermögensgegenstände ....................................
Ergänzungskapital ........................................................................
Nicht realisierte Reserven in Wertpapieren ............................
Genussrechtsverbindlichkeiten ................................................
Nachrangige Verbindlichkeiten................................................
Korrekturposten.........................................................................
Summe des haftenden Eigenkapitals – Postbank-Konzern......
Drittrangmittel...............................................................................
Summe der bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel –
Postbank-Konzern.....................................................................
(1)
3.047
410
1.423
51
1.165
–2
2.092
354
359
1.379
5.139
0
2.786
410
1.295
0
51
1.165
–2
–133
2.083
384
359
1.393
–53
4.869
11
3.086
410
1.295
300
51
1.165
–2
–133
2.094
384
359
1.404(1)
–53
5.180
0
4.880
5.180
Die Emissionserlöse der Trust-Preferred Wertpapiere erhöhen das Kernkapital auf konsolidierter Basis. Deshalb können
Drittrangmittel, die als nachrangige Verbindlichkeiten qualifizieren, jedoch aufgrund der Begrenzung auf 50 % des Kernkapitals
bislang nicht als solche angerechnet werden konnten, in den Posten nachrangige Verbindlichkeiten eingestellt werden.
Zu Verträgen über stille Beteiligungen siehe ,,Postbank-Konzern – Kapital – Verträge über
typische stille Beteiligungen mit fünf deutschen Versicherungsgesellschaften’’.
79
POSTBANK-KONZERN
Geschäftstätigkeit
Überblick
Die Postbank ist mit rund 12 Mio. aktiven Kunden und rund 4,8 Mio. Girokontoverbindungen die
nach Kundenzahl größte Privatkundenbank (Einzelinstitut) in der Bundesrepublik Deutschland.
Durch strategische Neuausrichtung und Akquisitionen, insbesondere der DSL Bank im Jahr 2000,
hat sich die Postbank von einer Behörde zu einer modernen Privatkundenbank entwickelt. Die
Summe der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden betrug zum 30. September 2004 E 78,5 Mrd.
(31. Dezember 2003: E 73,9 Mrd.; 31. Dezember 2002: E 66,7 Mrd.). Die Summe der Forderungen
an Kunden aus Krediten zum 30. September 2004 betrug E 47,5 Mrd. (31. Dezember 2003: E 43,3
Mrd.; 31. Dezember 2002: E 43,9 Mrd.). In den ersten neun Monaten 2004 erwirtschaftete der
Postbank-Konzern ein Ergebnis vor Steuern von E 449 Mio. (in den ersten neun Monaten 2003:
E 324 Mio.; 2003: E 497 Mio.; 2002: E 399 Mio.).
Der Postbank-Konzern hat seine Aktivitäten in folgende Geschäftsbereiche gegliedert:
s Retail-Banking: Im Geschäftsbereich Retail-Banking, der in den ersten neun Monaten 2004
ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von E 343 Mio. (in den ersten neun Monaten 2003: E 259
Mio.; 2003: E 381 Mio.; 2002: E 203 Mio.) erwirtschaftete, bietet der Postbank-Konzern
seinen rund 12 Mio. Privatkunden und Geschäftskunden (Selbstständige und
Gewerbetreibende mit einem jährlichen Außenumsatz bis zu E 2,5 Mio.) ein breites
Spektrum weitgehend standardisierter und auf typische Bedarfssituationen ausgerichteter
Bank- und Finanzdienstleistungen an. Der Kernmarkt des Postbank-Konzerns ist in der
Bundesrepublik Deutschland, der nach Ertragsvolumen des Bankensektors größte Markt
für Retail-Banking in Kontinentaleuropa. Das Produktangebot des Postbank-Konzerns
umfasst neben dem traditionell starken Giro- und Spargeschäft auch Baufinanzierungen,
Ratenkredite, Kredit- und Debitkarten, die Vermittlung von Bausparverträgen, das
Wertpapierund
Depotgeschäft,
Investmentfonds
sowie
Lebensund
Unfallversicherungen.
s Firmenkunden: Im Geschäftsbereich Firmenkunden, der in den ersten neun Monaten 2004
ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von E 106 Mio. (in den ersten neun Monaten 2003: E 88
Mio.; 2003: E 118 Mio., 2002: E 93 Mio.) erwirtschaftete, zählt der Postbank-Konzern
ungefähr 40.000 Groß- und Mittelstandsunternehmen (Unternehmen mit einem jährlichen
Außenumsatz von mindestens E 2,5 Mio.) zu seinen Kunden. Das Geschäftsfeld Payment
Solutions erbringt Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr, ermöglicht den
Kunden des Postbank-Konzerns die kurzfristige Anlage von Liquiditätsüberschüssen und
gewährt zahlungsverkehrsunterstützende Kreditlinien. Das Geschäftsfeld Selective
Commercial Finance ist im Bereich der nationalen und internationalen gewerblichen
Finanzierung (in Nordamerika über die PB Capital Group) sowie im Factoring und Leasing
aktiv und gewährt Kunden Finanzierungen entlang der logistischen Wertschöpfungskette,
wie beispielsweise die Finanzierung von Logistikimmobilien.
s Financial Markets: Der Geschäftsbereich Financial Markets, der in den ersten neun
Monaten 2004 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von E 82 Mio. (in den ersten neun
Monaten 2003: E 78 Mio.; 2003: E 96 Mio.; 2002: E 117 Mio.) erwirtschaftete, ist
hauptsächlich für die Steuerung der Geld- und Kapitalmarktgeschäfte des PostbankKonzerns und der damit verbundenen Zinsänderungs- und Marktrisiken (insbesondere
Aktien-, Devisen-, Credit-Spread-Risiken (aus Unternehmens- und High-Yield-Anleihen)
und Volatilitätsrisiken) sowie der Liquiditätsrisiken verantwortlich. Darüber hinaus hat
dieser Geschäftsbereich die Funktion, im so genannten Eigengeschäft einen Beitrag zum
Ergebnis des Postbank-Konzerns zu erwirtschaften. Unter Eigengeschäft versteht die
Postbank zum einen das Management des historischen Emissionsgeschäfts der früheren
DSL Bank, also die von der früheren DSL Bank zur Refinanzierung ihres Kreditgeschäfts
aufgenommenen Verbindlichkeiten, und zum anderen banktypische Eigenhandels- und
Treasury-Aktivitäten. Dem Geschäftsbereich Financial Markets sind ferner die aus
Luxemburg
geführten
Bankgeschäfte
sowie
die
Fondsverwaltungsund
Fondsmanagementaktivitäten für die Publikumsfonds der Postbank und Spezialfonds
zugeordnet.
80
s Transaction Banking: Der kürzlich neu gebildete Geschäftsbereich Transaction Banking
bietet organisatorische und technische Abwicklungs- und Bearbeitungsleistungen im
inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr an und erwirtschaftete in den
ersten neun Monaten 2004 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von E 3 Mio. Diese
Dienstleistungen umfassen neben der Annahme und Bearbeitung des Zahlungsauftrags
das Clearing, die Buchung, die Archivierung und die Bearbeitung von Reklamationen. Der
Geschäftsbereich Transaction Banking erbringt diese Leistungen konzernintern für die
anderen Geschäftsbereiche des Postbank-Konzerns. Der Postbank-Konzern hat kürzlich
eine Tochtergesellschaft der Dresdner Bank AG erworben und erbringt über diese
Gesellschaft seit 1. Mai 2004 den gesamten inländischen und grenzüberschreitenden
Zahlungsverkehr für die Dresdner Bank AG als ersten externen Kunden. Im Juli 2004 hat
der Postbank-Konzern eine Tochtergesellschaft der Deutsche Bank AG erworben, über die
der Postbank-Konzern den inländischen und standardisierten Euro-Zahlungsverkehr der
Deutsche Bank AG abwickeln wird.
s Übrige: Im Segment Übrige, das in den ersten neun Monaten 2004 ein negatives Ergebnis
vor Steuern in Höhe von E -85 Mio. (in den ersten neun Monaten 2003: E -101 Mio.; 2003:
E -98 Mio.; 2002: E -14 Mio.) auswies, weist der Postbank-Konzern das Ergebnis seines
Eigengeschäfts und seiner Treasury-Aktivitäten aus. Daneben wird in diesem Segment das
historische Emissionsgeschäft der DSL Bank und der die Standardrisikokosten
übersteigende Teil der Risikovorsorge aus den Geschäftsbereichen Retail-Banking,
Firmenkunden und Financial Markets ausgewiesen.
Darüber hinaus führt der Postbank-Konzern das Treuhandgeschäft der früheren DSL Bank fort. In
diesem
Geschäft
verwaltet
der
Postbank-Konzern
auf
der
Grundlage
von
Geschäftsbesorgungsverträgen und Verwaltungsrichtlinien und -anweisungen von der
Bundesrepublik Deutschland und von den Bundesländern für Förderkredite bereitgestellte
Haushaltsmittel. Diese Förderkredite dienen im Wesentlichen der Finanzierung von Maßnahmen
zur Eingliederung aus früheren deutschen Gebieten vertriebener oder geflüchteter Landwirte
sowie der Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Der Postbank-Konzern trägt
aus diesen Darlehen keine Kreditrisiken.
Strategie
Die Postbank verfolgt folgende Ziele:
s Ausbau der Marktposition im Retail-Geschäft: Die Postbank beabsichtigt, vor allem mit
ihrem Angebot an Giro- und Sparprodukten im Geschäftsbereich Retail-Banking neue
Kunden zu gewinnen. Durch eine Reihe von Maßnahmen, wie die weitere Verbesserung
der Kundenberatung und -betreuung, die Vervollständigung der Produktpalette und die
Intensivierung des Vertriebs der gesamten Produktpalette, will die Postbank die Anzahl der
je Kunde verkauften Produkte und Dienstleistungen erhöhen und den Vertrieb von
beratungsintensiveren Produkten stärken. Damit soll der Durchschnittserlös pro Kunde
gesteigert werden. Zur weiteren Expansion ihres Retail-Geschäfts, insbesondere im
Bereich der Konsumentenkredite, beabsichtigt die Postbank, weiterhin Kreditportfolien
oder andere Kreditinstitute zu erwerben. Des Weiteren soll der Vertrieb von
Konsumentenkrediten insbesondere über externe Vermittler unter der Marke ,,DSL’’
verstärkt werden.
s Selektiver
Ausbau
der
Dienstleistungen
im
Firmenkundengeschäft:
Im
Firmenkundengeschäft beabsichtigt die Postbank, sich weiterhin auf ausgewählte Bankund Finanzdienstleistungen zu konzentrieren. Im Geschäftsfeld Payment Solutions will die
Postbank ihre führende Marktstellung festigen, vor allem durch die Einführung neuer
Produkte im elektronischen und Internet-basierten Zahlungsverkehr und eine
ergebnisorientierte Betreuung ihrer Kunden. Im Geschäftsfeld Selective Commercial
Finance beabsichtigt die Postbank, unter Beibehaltung der bisherigen konservativen
Risikostrategie ihr Engagement in den Bereichen nationaler und internationaler
gewerblicher Finanzierung fortzusetzen. Die Postbank will auch den Bereich der
Logistikfinanzierung ausbauen.
81
s Übernahme der Zahlungsverkehrsabwicklung für Dritte (Transaction Banking): Die
Postbank beabsichtigt, sich als Partner für Banken bei der Abwicklung von
Zahlungsvorgängen zu etablieren. Ein erster wesentlicher Schritt zum Aufbau dieses
Geschäftsbereichs ist die Erbringung von Zahlungsverkehrsdienstleistungen für die
Dresdner Bank AG und die Deutsche Bank AG.
s Beibehaltung des relativ niedrigen Kreditrisikoprofils: Die Postbank beabsichtigt nicht, ihr
relativ niedriges Kreditrisikoprofil in Zukunft zu ändern. Auch künftig soll der Schwerpunkt
bei der Kreditvergabe im Geschäftsbereich Retail-Banking auf der privaten
Wohnungsbaufinanzierung liegen, während im Geschäftsbereich Firmenkunden
weiterhin selektiv gewerbliche Finanzierungen ausgereicht werden.
Retail-Banking
Produkte und Dienstleistungen
Der Postbank-Konzern bietet seinen Kunden im Geschäftsbereich Retail-Banking eine breite
Palette weitgehend standardisierter und auf typische Bedarfssituationen zugeschnittener
Produkte an. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem traditionellen Giro- und Spareinlagengeschäft.
s Zahlungsverkehr: Der Postbank-Konzern zählt in der Bundesrepublik Deutschland zu den
führenden Anbietern von Dienstleistungen im inländischen Zahlungsverkehr:
*
Girokonten: ,,Giro Plus’’, ein ab einem monatlichen Zahlungseingang in Höhe von
E 1.250 kostenloses Girokonto für Privatkunden, zählt zu den wichtigsten Produkten
des Postbank-Konzerns. Das ,,Business Giro’’ ist ein Girokonto, das auf die
Bedürfnisse von Geschäftskunden ausgerichtet ist. Zur Sicherstellung einer
reibungslosen Abwicklung des Zahlungsverkehrs räumt der Postbank-Konzern
seinen Privat- und Geschäftskunden Dispositionskredite ein.
*
Kredit- und Debitkarten: Der Postbank-Konzern bietet seinen Kunden die Ausgabe
von Giro- und Debitkarten sowie VISA oder MasterCard Kreditkarten an, und zwar
sowohl in Form einer so genannten Charge Card (bei der der Kunde monatlich seine
Kartenumsätze an den Postbank-Konzern zurückzahlt) als auch in der Form ,,echter’’
Kreditkarten (bei der der Kunde seine Kartenumsätze innerhalb eines Kreditrahmens
in im Wesentlichen frei wählbaren Teilbeträgen zurückzahlt).
s Spar- und Anlageprodukte:
*
Sparprodukte: Die Sparprodukte des Postbank-Konzerns sind auf die
Grundbedürfnisse der Kunden bei Vermögensaufbau und Geldanlage gerichtet. Die
Standardisierung sowie die IT-gestützte Bearbeitung und Verwaltung der Produkte
tragen zur Kosteneffizienz bei. Aufgrund seiner starken Marktposition bei
Sparprodukten konnte der Postbank-Konzern in den letzten drei Jahren von der
Schwäche der Aktienmärkte und dem dadurch zunehmenden Bedürfnis der Kunden
nach sicheren Anlageformen profitieren. Bei zunehmender Erholung der
Aktienmärkte kann sich dieser Trend allerdings wenden und zu einem Abfluss von
Sparvolumen führen.
*
Wertpapiere und Fonds: Der Postbank-Konzern verwaltet Fondsgesellschaften
Investment-Fonds (Publikumsfonds). Neben diesen eigenen Publikumsfonds bietet
der Postbank-Konzern seinen Kunden eine umfangreiche Palette von Drittfonds an,
die von konzernunabhängigen Anbietern verwaltet werden. Außerdem bietet der
Postbank-Konzern seinen Kunden die Wertpapierverwahrung und BrokerageDienstleistungen an.
*
Versicherungen: Über zwei Gemeinschaftsunternehmen mit der Talanx AG, einer
Tochtergesellschaft des HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie VVaG, bietet
der Postbank-Konzern seit 1999 ausgewählte Versicherungsprodukte für die Altersund Risikovorsorge an. Die Produktpalette besteht im Wesentlichen aus
Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Unfallversicherungen. Die
Postbank ist in Gesprächen mit der Talanx AG über mögliche Veränderungen in
der Zusammenarbeit.
82
*
Bausparen: Die Produktpalette im Bereich Spar- und Anlageprodukte wird durch die
Vermittlung von Bausparverträgen in Kooperation mit Wüstenrot &
Württembergische Aktiengesellschaft vervollständigt.
s Finanzierungen:
*
Baufinanzierungen: Der Postbank-Konzern bietet Baufinanzierungen mit
Schwerpunkt im Bereich des privaten Wohnungsbaus unter zwei Marken an: ,,DSL’’
und ,,Postbank Baufinanzierung’’. Diese Zwei-Marken-Strategie erlaubt es dem
Postbank-Konzern, die Preisgestaltung der Baufinanzierung nach Kundengruppen
und Produktkomplexität zu differenzieren.
*
Privatkredite: Auch im Bereich Privatkredite bietet der Postbank-Konzern einen
weitgehend standardisierten Ratenkredit über alle Vertriebswege an. Die Laufzeiten
liegen in der Regel zwischen 12 und 84 Monaten. Der durchschnittlich ausgereichte
Kreditbetrag pro Kunde liegt unter E 10.000, der maximale Kreditbetrag in der Regel
nicht über E 25.000. Diese Kredite sind überwiegend unbesichert.
Kunden und Vertrieb
Die Postbank vertreibt als so genannte Multikanalbank ihre Produkte über verschiedene Kanäle,
nämlich über die Filialen der Deutsche Post AG, Call Center, das Internet, Mailings, mobile
Vermögensberater und, insbesondere im Bereich der Baufinanzierung, Vermittler und
Kooperationspartner. Die Kunden können zwischen den verschiedenen Vertriebskanälen
grundsätzlich frei wählen.
s Filialnetz. Der Postbank-Konzern nutzt für den stationären Vertrieb ausschließlich das
Filialnetz der Deutsche Post AG. Die Produkte des Postbank-Konzerns werden derzeit in
über 9.000 Filialen, inklusive der rund 780 Postbank Center der Deutsche Post AG
angeboten. Über diese Postbank Center wurden im Jahr 2003 ungefähr 70 % des
Neugeschäfts im stationären Vertrieb generiert. Der Vertrieb der Produkte und
Dienstleistungen des Postbank-Konzerns über das Filialnetz der Deutsche Post AG
erfolgt auf der Grundlage eines mit Wirkung ab dem 1. Januar 2002 abgeschlossenen
Kooperationsvertrages. Siehe dazu ,,– Beziehungen zu Nahestehenden Personen’’.
s Call Center. Der Postbank-Konzern betreibt an sechs Standorten Call Center. Die Call
Center setzen bei der Bearbeitung von Telefonanrufen unter anderem ein System zur
interaktiven
Spracherkennung
ein
und
erreichen
damit
einen
hohen
Automatisierungsgrad.
s Internet. Der Postbank-Konzern führt mehr als 2,2 Mio. Online-Konten. Die IT-Infrastruktur
des Postbank-Konzerns soll es zukünftig ermöglichen, Kundenkontakte über das Internet
zeitgleich dem Filialnetz transparent zu machen. Die Call Center sollen voraussichtlich im
Laufe des Jahres 2005 in diese IT-Infrastrukturen eingebunden werden. Diese Technik
erleichtert dem Kunden den Wechsel in diese anderen Vertriebskanäle und unterstützt
damit den Multikanal-Ansatz des Postbank-Konzerns.
s Mailings. Der Postbank-Konzern nutzt auch Postsendungen (Mailings) als Vertriebskanal.
Die Mailing-Versendung ist standardisiert und berücksichtigt die vorhandenen
Kundeninformationen, die auf bestimmte Bedürfnisse des Kunden schließen lassen.
s Vertrieb der Marke DSL. Über die Marke ,,DSL’’ bietet der Postbank-Konzern
Baufinanzierungen mittelbar als Partner von Finanzvertrieben an. Der Vertrieb erfolgt
dabei ausschließlich über Vertriebspartner, wie Finanz- und Anlageberater, Immobilienund Versicherungsmakler, Bauträger und Architekten sowie über Kooperationspartner wie
beispielsweise Banken, Bausparkassen und Versicherungen. Diese Vertriebspartner
erhalten ausschließlich eine erfolgsabhängige Vergütung.
s Vermögensberatung. Im Bereich der Vermögensberatung von Kunden vertreibt der
Postbank-Konzern insbesondere seine beratungsintensiveren Produkte, wie InvestmentFonds und andere steuerlich begünstigte Kapitalanlagen sowie Versicherungen, über mehr
als 260 Handelsvertreter. Unterstützend zu diesem mobilen Vertrieb über Handelsvertreter
83
unterhält der Postbank-Konzern nach dem Erwerb von Entrium City seit Januar 2004
Vermögensberatungszentren in Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg,
Köln, Leipzig, München und Nürnberg.
Firmenkunden
Produkte und Dienstleistungen
s Payment Solutions. Der Postbank-Konzern zählt in der Bundesrepublik Deutschland zu den
führenden Anbietern von Dienstleistungen im inländischen Zahlungsverkehr. Das
wichtigste Produkt des Postbank-Konzerns im Bereich Payment Solutions ist das
Girokonto für Firmenkunden. Im Jahr 2003 unterhielten Firmenkunden durchschnittlich
52.707 Girokonten beim Postbank-Konzern. In Ergänzung zum Girokonto bietet der
Postbank-Konzern zur Anlage von Liquiditätsüberschüssen verzinsliche Termineinlagen
in der Bundesrepublik Deutschland und Luxemburg, zahlungsverkehrsunterstützende
Kreditlinien (Kontokorrentkredite) sowie Kreditkarten an.
s Selective Commercial Finance. Im Bereich ,,Selective Commercial Finance’’ bietet der
Postbank-Konzern nationale und internationale gewerbliche Finanzierungen sowie
Factoring, Leasing und Logistikfinanzierungen an. Im Bereich der nationalen
gewerblichen Finanzierungen ist der Postbank-Konzern in der gewerblichen
Immobilienfinanzierung, in der Refinanzierung von Leasinggesellschaften (Immobilien
und Mobilien) und vereinzelt in der Finanzierung von Bauträgergesellschaften (für
Grundstücksankauf und Baumaßnahmen mit überwiegend wohnwirtschaftlicher
Nutzung) tätig. Der Schwerpunkt der Finanzierung liegt auf drittverwendungsfähigen
Immobilien, wie beispielsweise Bürogebäuden, Einkaufszentren und Wohnungsprojekten.
Der geographische Schwerpunkt der Aktivitäten des Postbank-Konzerns im Bereich der
internationalen gewerblichen Finanzierungen liegt in West- und Mitteleuropa. Im Bereich
des Factoring bietet der Postbank-Konzern seinen Firmenkunden (einschließlich der
Deutsche Post AG) unterschiedliche Factoring-Varianten an, die jeweils auf die typischen
Bedürfnisse der Kunden und deren Finanzierungsbedarf zugeschnitten sind. Im Bereich
Leasing bietet der Postbank-Konzern in Kooperation mit einer deutschen LeasingGesellschaft seinen Firmenkunden (insbesondere Sub-Unternehmer der Deutsche Post
AG) das Leasing von Fahrzeugen, Maschinen und anderen mobilen Investitionsgütern an.
Privat- und Geschäftskunden wird das PKW-Leasing über das Internet angeboten. Seit dem
Erwerb der PB Capital Group im Jahr 2001 ist der Postbank-Konzern selektiv in
Nordamerika tätig, und zwar vornehmlich in den Bereichen Immobilienfinanzierung,
Logistikfinanzierung und syndizierte Kredite. Vor dem Erwerb durch die Postbank war die
PB Capital Group bei risikoreicheren Finanzierungen engagiert, die im Einklang mit der
konservativen Risikostrategie der Postbank weitgehend abgebaut wurden.
s Kreditportfolio-Management. Dem Geschäftsbereich Firmenkunden sind auch die
Aktivitäten zugewiesen, mit denen der Postbank-Konzern das Kreditrisiko seines
gesamten Kreditportfolios steuert. Investitionsentscheidungen im Rahmen dieser
Kreditportfolio-Steuerung werden vom Kreditrisikokomitee der Postbank getroffen. Die
Aktivitäten sind damit in das Risikomanagementsystem des Postbank-Konzerns
eingegliedert. Siehe ,,- Risikomanagement’’. Der Postbank-Konzern setzt zur Änderung
der Struktur seines Kreditportfolios, zur Absicherung gegen die Zahlungsunfähigkeit von
Darlehensnehmern oder zur Übertragung von Risiken aus Kreditportfolien an den
Kapitalmarkt eine Reihe von Finanzinstrumenten ein, wie beispielsweise Asset-Backed
oder Mortgage-Backed Securities (Wertpapiere, die einen Anteil an (hypothekarisch
gesicherten) Forderungen verbriefen) und Kreditderivate (wie Credit Default Swaps). Im
Jahr 2003 verbriefte der Postbank-Konzern erstmals ein Portfolio von WohnungsbauDarlehen mit einem Volumen von E 2,0 Mrd. über die so genannte Provide-Plattform der
KfW und verkaufte die mit diesem Portfolio verbundenen Kreditrisiken auf diese Weise
synthetisch an Anleger im Kapitalmarkt. Das Darlehensportfolio verbleibt weiterhin in der
Bilanz des Postbank-Konzerns. Es muss jedoch für Zwecke der Berechnung der
bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen, mit Ausnahme des vom PostbankKonzern vertraglich zurückbehaltenen Verlustanteils (so genannter ,,First Loss’’), nicht
mehr berücksichtigt werden, da der Postbank-Konzern durch die Transaktion von darüber
84
hinausgehenden Kreditrisiken entlastet wurde. Die Postbank beabsichtigt, künftig bei
Bedarf weitere Verbriefungstransaktionen durchzuführen.
Vertrieb
Der Vertrieb des Postbank-Konzerns (über die PB Firmenkunden AG), der entsprechend den
bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben von dem Kreditbereich organisatorisch getrennt ist, ist im
Bereich der Firmenkunden primär auf die Kunden in der Bundesrepublik Deutschland
ausgerichtet. Die Vertriebsorganisation wird ergänzt durch einen spezialisierten Vertrieb für die
Factoring und Leasing-Produkte des Postbank-Konzerns. Der Vertrieb in Nordamerika erfolgt im
Wesentlichen über die PB Capital Group.
Der Postbank-Konzern hat seine Firmenkunden in der Bundesrepublik Deutschland nach Ertrag
und Geschäftspotenzial segmentiert. Diese Segmentierung dient als Basis für eine differenzierte
Intensität in der Kundenbetreuung. Mit den beiden oberen Kundensegmenten, denen ungefähr
10 % der Firmenkunden zugeordnet sind, erwirtschaftete der Postbank-Konzern im Jahr 2003 den
weit überwiegenden Teil der Gesamterträge im Girogeschäft. Diese Kundensegmente werden
durch das so genannte Key Account Management, die beiden anderen Kundensegmente durch
das so genannte Account Management betreut. Für die 100 umsatzstärksten Kunden hat der
Postbank-Konzern zusätzlich ein zentrales ,,Global Relationship Management’’ eingerichtet. Das
Key Account und Account Management ist in der Bundesrepublik Deutschland dezentral an
14 Standorten organisiert. Der dem Kunden zugeordnete Kundenbetreuer wird bei Bedarf durch
Spezialisten in den jeweiligen Produktbereichen unterstützt. Das ,,Global Relationship
Management’’ für die 100 umsatzstärksten Kunden einschließlich Gesellschaften des Deutsche
Post-Konzerns koordiniert die regional organisierten Key Account Management Aktivitäten. Das
,,Global Relationship Management’’ ist nach Branchen organisiert, um im Rahmen der
Kundenbetreuung entsprechende Expertise einbringen und branchenorientierte Lösungen
entwickeln zu können. Darüber hinaus obliegt dem ,,Global Relationship Management’’ die
Akquisition und Betreuung multinationaler Kunden für Finanzdienstleistungsprodukte.
Financial Markets
Anlage des Liquiditätsüberhangs
Der Geschäftsbereich Financial Markets hat eine besondere Rolle im ,,Kundengeschäft’’ des
Postbank-Konzerns. Das ,,Kundengeschäft’’ des Postbank-Konzerns umfasst alle Aktiva und
Passiva, die aus den Aktivitäten des Postbank-Konzerns in den Geschäftsbereichen RetailBanking und Firmenkunden resultieren. Die ,,Kunden-Passiva’’ bestehen im Wesentlichen aus
Sicht- und Spareinlagen der Kunden im Giro- und Spargeschäft, während die ,,Kunden-Aktiva’’
im Wesentlichen aus den ausgereichten Krediten bestehen. Aufgrund ihrer starken Position im
Spar- und Girogeschäft und des im Vergleich zu den Kundeneinlagen relativ geringen Volumens
der ausgereichten Kredite ist die Bilanz des Postbank-Konzerns von einem Liquiditätsüberhang
geprägt. Der Geschäftsbereich Financial Markets legt diesen Liquiditätsüberhang im Rahmen der
so genannten Aktiv/Passiv-Steuerung an den Geld- und Kapitalmärkten an. Ziel ist es dabei, die
aus der Anlage des Liquiditätsüberhangs resultierenden Marktrisiken unter Beachtung der vom
Vorstand festgelegten Risikopolitik unter Einsatz von Derivaten zu minimieren. In diesem Prozess
werden die Kundenbereiche von den Marktrisiken entlastet.
Eigengeschäft
Darüber hinaus hat der Bereich Financial Markets die Aufgabe, im so genannten Eigengeschäft
einen Beitrag zum Ergebnis des Postbank-Konzerns zu leisten. Unter Eigengeschäft versteht die
Postbank das Management des historischen Emissionsgeschäfts der früheren DSL Bank mit
seinen hohen Zinsaufwendungen und das sonstige Eigengeschäft, insbesondere Treasury- und
Eigenhandelsaktivitäten. Das ,,historische’’ Emissionsgeschäft der früheren DSL Bank umfasst
noch ausstehende langfristige Kapitalaufnahmen, die der früheren DSL Bank vor deren
Verschmelzung auf die Postbank im Jahr 2000 in erster Linie zur fristenkongruenten
Refinanzierung
der
ausgereichten
Baufinanzierungen
dienten.
Die
ausstehenden
Verbindlichkeiten können aufgrund der festen Laufzeiten nicht vorzeitig zurückgeführt werden.
Da diese Verbindlichkeiten in Zeiten relativ hoher Zinsen aufgenommen wurden, kann der
Postbank-Konzern aufgrund des gegenwärtig niedrigen Zinsniveaus aus der Anlage dieser Mittel
am Geld- und Kapitalmarkt keinen dem Zinsaufwand entsprechenden Zinsertrag erwirtschaften.
85
Der Ergebnisbeitrag des historischen Emissionsgeschäfts ist daher mit E – 192 Mio. im Jahr 2003
(in den ersten neun Monaten 2004: E – 161 Mio.) ähnlich den Vorjahren deutlich negativ. Das
sonstige Eigengeschäft umfasst ferner den Eigenhandel des Postbank-Konzerns, in dem der
Postbank-Konzern im Rahmen seiner konservativen Risikopolitik Marktrisiken in den Zins-,
Aktien-, und Credit-Spread-Märkten (Unternehmensanleihen und High-Yield-Anleihen) sowie in
den dazu gehörigen Derivate- und Volatilitätsmärkten eingeht, um durch Ausnutzung
kurzfristiger Marktschwankungen einen zusätzlichen Ertrag zu erwirtschaften.
Sonstige Aktivitäten
Dem Geschäftsbereich Financial Markets sind die Aktivitäten der Deutsche Postbank
International S.A., die als Vollbank mit Sitz in Luxemburg Leistungen in den Bereichen
Privatkunden und Firmenkunden erbringt, zugeordnet und zwar insbesondere bei
Termineinlagen und Individual- und Konsortialkrediten sowie das Wertpapiergeschäft und die
Wertpapierverwahrung. Dem Geschäftsbereich Financial Markets sind ferner verschiedene
Investmentfondsgesellschaften der Postbank in der Bundesrepublik Deutschland und
Luxemburg sowie eine Asset Management Gesellschaft zugeordnet. Ferner verwaltet die
Postbank einige Spezialfonds, durch die überwiegend eigene Gelder angelegt werden.
Transaction Banking
Inländischer Zahlungsverkehr
Im inländischen Zahlungsverkehr bietet der Postbank-Konzern die gesamte Abwicklung des
Zahlungsverkehrs an. Diese Dienstleistungen umfassen die Auftragsannahme (beleghaft und
beleglos), Verarbeitung, Disposition, Clearing, Buchung, Archivierung und Nachforschung bei
Reklamationen. Im beleghaften Zahlungsverkehr bietet der Postbank-Konzern die
Belegerfassung (also das digitale Einlesen und Erfassen der Belege über Scanner), die
Verarbeitung der Belege durch Generierung von Zahlungsverkehrsdatensätzen und die
Bereinigung von Zahlungsverkehrsdifferenzen sowie die Archivierung der Belege an. Der
Postbank-Konzern bietet bei der so genannten Disposition die Überwachung des Kontostands
des Kunden durch Kontrolle der Zahlungseingänge und -ausgänge und die
Datenarchivierung an.
Auslandszahlungsverkehr
Zahlungen
im
grenzüberschreitenden
Zahlungsverkehr
werden
entweder
über
Korrespondenzbanksysteme oder – in einem einheitlichen Währungsraum – über Clearingbzw. Settlement-Systeme abgewickelt. Der Postbank-Konzern bietet Produkte an, die die
gesamte Wertschöpfungskette des Auslandszahlungsverkehrs abdecken. Bei den angebotenen
Produkten werden die Aufträge geprüft und disponiert (inklusive Devisenpositionen), die
Datensätze im Anschluss an die Empfängerbank über SWIFT oder Eurogiro weitergeleitet und
gebucht. Der Postbank-Konzern führt die Clearingkonten, bereinigt Zahlungsverkehrsdifferenzen,
archiviert die Belege und den Schriftwechsel und stellt nötigenfalls Nachforschungen an.
Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Dresdner Bank AG
Die Postbank und die Dresdner Bank AG haben im März 2004 die Übernahme der gesamten
inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrsabwicklung der Dresdner Bank AG
und ausgewählter, mit der Dresdner Bank AG verbundener Unternehmen (,,Dresdner Bank
Gruppe’’) vereinbart. Zu diesem Zweck hat die Dresdner Bank AG ihre bisher mit der
Zahlungsverkehrsabwicklung betraute Tochtergesellschaft Dresdner Zahlungsverkehrsservice
GmbH (,,Dresdner Zahlungsverkehr’’) an die Betriebs-Center für Banken Deutschland GmbH &
Co. KG (,,Betriebs-Center’’), einer 100 %-igen Tochtergesellschaft der Postbank, verkauft und mit
der Betriebs-Center einen Auslagerungsvertrag bezüglich der Zahlungsverkehrsabwicklung für
die Dresdner Bank Gruppe geschlossen. Gemäß den Vorgaben des Auslagerungsvertrags
erbringt die Betriebs-Center die Zahlungsverkehrsabwicklungsleistungen für die Dresdner Bank
Gruppe zunächst durch Nutzung der derzeit von der Dresdner Zahlungsverkehr benutzten
Systeme. Die Betriebs-Center beabsichtigt, nach einer Übergangszeit einen Großteil der
Zahlungsverkehrsabwicklungsleistungen auf eine neue oder weiter entwickelte IT-Plattform
überzuleiten, die auch zur Erbringung von Zahlungsverkehrsabwicklungsleistungen für andere
Banken eingesetzt werden kann. Der Auslagerungsvertrag hat eine mehrjährige Laufzeit und
verlängert sich automatisch, wenn er nicht zum Ende der ursprünglichen Laufzeit oder des
86
jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird. Ferner kann die Dresdner Bank AG den
Auslagerungsvertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn die Überleitung der
Zahlungsverkehrsabwicklung auf die neue IT-Plattform für Zahlungsverkehrsabwicklung nicht
fristgerecht abgeschlossen ist oder wenn die Postbank ein abhängiges Unternehmen eines
Wettbewerbers der Dresdner Bank AG wird oder mit einem Wettbewerber der Dresdner Bank AG
verschmolzen wird. Um bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen zu genügen, ist die Dresdner
Bank AG berechtigt, den Auslagerungsvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer
Kündigungsfrist von neun Monaten gegen Zahlung einer an der Restlaufzeit orientierten
Entschädigung zu kündigen. Die Vertragsparteien haben vereinbart, 450 rechnerische
Vollzeitkräfte (Full Time Equivalents) der Dresdner Zahlungsverkehr und neun Standorte
abzubauen. Die Dresdner Bank AG trägt wirtschaftlich die geschätzten Kosten der
abzubauenden 450 rechnerischen Vollzeitkräfte (Full Time Equivalents) und der
entsprechenden Restrukturierungsmaßnahmen.
Abwicklung des Zahlungsverkehrs der Deutsche Bank AG
Die Postbank und die Deutsche Bank AG haben im April 2004 eine Vereinbarung über die
wesentlichen Bedingungen für die Übernahme des inländischen und standardisierten EuroZahlungsverkehrs der Deutsche Bank AG und ausgewählter, mit der Deutsche Bank AG
verbundener Unternehmen (,,Deutsche Bank Gruppe’’) getroffen. Auf Grundlage dieser
Vereinbarung schlossen die Parteien am 30. Juni 2004 einen Kaufvertrag über die DB
Payments Projektgesellschaft AG (,,DB Payments’’), die bisher mit der Erbringung der
Zahlungsverkehrsabwicklung für die Deutsche Bank Gruppe betraut war, sowie einen
Auslagerungsvertrag über Zahlungsverkehrsabwicklungsleistungen. Die Betriebs-Center
erbringt seit dem 1. Juli 2004 die vereinbarte Zahlungsverkehrsabwicklung für die Deutsche
Bank Gruppe, wobei zunächst noch die derzeit von der DB Payments verwendeten Systeme
genutzt werden. Die Betriebs-Center beabsichtigt, nach einer Übergangszeit einen Großteil der
Zahlungsverkehrsabwicklungsleistungen auf eine neue oder weiter entwickelte IT-Plattform
überzuleiten, die auch zur Erbringung von Zahlungsverkehrsabwicklungsleistungen gegenüber
anderen Banken eingesetzt werden kann. Der Auslagerungsvertrag hat eine mehrjährige Laufzeit
und wird sich automatisch verlängern, wenn er nicht zum Ende der ursprünglichen Laufzeit oder
des jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird. Die Deutsche Bank AG ist berechtigt,
den Auslagerungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn die
Überleitung
der
Zahlungsverkehrsabwicklung
auf
die
neue
IT-Plattform
für
Zahlungsverkehrsabwicklung nicht fristgerecht abgeschlossen ist oder wenn die vereinbarte
Qualität der Vertragsleistungen nachhaltig unterschritten wird und dies zur Unzumutbarkeit der
Fortführung des Vertrags für die Deutsche Bank AG führt. Im Falle der Beendigung des Vertrags
ist die Deutsche Bank AG berechtigt, die DB Payments zum Buchwert zu erwerben. Bis zur
Einführung der IT-Plattform ist die Postbank außer im Fall einer Kündigung der Deutsche Bank
AG aus wichtigem Grund berechtigt, die DB Payments zum Buchwert an die Deutsche Bank AG
zu verkaufen. Um regulatorischen Anforderungen zu genügen, ist die Deutsche Bank AG darüber
hinaus berechtigt, den Auslagerungsvertrag ohne Angabe von Gründen gegen Zahlung einer an
der Restlaufzeit orientierten Entschädigung zu kündigen. Die Postbank hat das finanzielle Risiko
der Restrukturierung der DB Payments übernommen. Dies wurde im Kaufpreis für die DB
Payments berücksichtigt.
Marken, Patente
Die Postbank hat sich eine Vielzahl von Bezeichnungen markenrechtlich in der Bundesrepublik
Deutschland sowie teilweise im Ausland schützen lassen oder entsprechenden Schutz beantragt.
Hierzu gehören z.B. die Marken ,,Postbank’’, ,,Deutsche Postbank AG’’ und ,,Postbank Giro-3000
plus’’. Die Postbank hat weiterhin eine Vielzahl von Internet-Domains für sich registriert. Sie ist
der Ansicht, hierdurch eine ausreichende Grundlage für ihre Internetaktivitäten, insbesondere im
eCommerce-Bereich, geschaffen zu haben. Sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist, ist die Postbank
bestrebt, ihre Produkte und Dienstleistungen insbesondere markenrechtlich in ihren Zielmärkten
abzusichern. Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster der Postbank haben nach Ansicht der
Postbank eine untergeordnete Bedeutung für ihre Geschäftstätigkeiten.
87
Investitionen
In den Jahren 2003, 2002 und 2001 wurden in Sachanlagen und Anlagen in immateriellen
Vermögenswerten E 130 Mio., E 251 Mio. und E 150 Mio. investiert. Der Rückgang der
Investitionen im Jahr 2003 ist hauptsächlich in der Konsolidierungsphase nach Einführung der
SAP-Plattform begründet. Schwerpunkte der Investitionstätigkeit werden ab dem Jahr 2005
IT-Umsetzungsprojekte auf Basis der bestehenden IT-Infrastruktur des Postbank-Konzerns sein.
Rechtsstreitigkeiten
Die Postbank und ihre Tochtergesellschaften sind nicht an Gerichts- oder Schiedsverfahren
beteiligt, die nach Ansicht der Postbank einen erheblichen Einfluß auf die wirtschaftliche Lage
der Postbank haben können oder in den letzten zwei Geschäftsjahren gehabt haben.
Risikomanagement
Einleitung
Der Postbank-Konzern hat entsprechend gesellschaftsrechtlichen und bankaufsichtsrechtlichen
Vorgaben ein Risikomanagementsystem eingerichtet, um die Risiken, die sich aus seiner
Geschäftstätigkeit ergeben, rechtzeitig erkennen, analysieren, messen, kontrollieren und steuern
zu können. Das Risikomanagement des Postbank-Konzerns ist sowohl auf die Steuerung von
Einzelrisiken (also das Risiko eines einzelnen Geschäfts) als auch auf die Steuerung der
Gesamtrisikoposition des Postbank-Konzerns (so genannte Portfoliosteuerung), also die Summe
aller Risikopositionen, ausgerichtet. Die Summe aller Risiken, denen der Postbank-Konzern
ausgesetzt ist, sowie infolgedessen das Risikomanagement, ist von der besonderen
Bilanzstruktur des Postbank-Konzerns mit erheblichem Liquiditätsüberhang geprägt. Diesen
Liquiditätsüberhang investiert der Postbank-Konzern überwiegend am Geld- und Kapitalmarkt in
zinstragenden Aktiva mit unterschiedlichen Laufzeiten und hoher Bonität. Die
Gesamtrisikoposition des Postbank-Konzerns ist daher charakterisiert von einem im Vergleich
zu
den
Kreditrisiken
überproportionalen
Anteil
an
Marktrisiken
(insbesondere
Zinsänderungsrisiken und Aktienrisiken).
Risikokapital und Risikolimite
Die Postbank weist das verfügbare Risikokapital den einzelnen Risikoarten zu und begrenzt das
zulässige Eingehen von Risiken über Limits mit dem Ziel, dass der Postbank-Konzern die
Belastungen auch in Krisensituationen tragen kann.
Am 18. Mai 2004 hat der Vorstand der Postbank (vorbehaltlich künftiger Änderungen) das
Gesamtrisikolimit auf E 3,2 Mrd. festgelegt, mit einem ,,Sicherheitspuffer’’ von E 150 Mio.
Zusätzlich zu dem offen ausgewiesenen ,,Sicherheitspuffer’’ teilt der Vorstand der Postbank
grundsätzlich nur 20 % des Gesamtrisikolimits für Marktrisiken als Zehn-Tages-Limite zu. Die
nachstehende Grafik zeigt die Verteilung des Risikokapitals seit dem 18. Mai 2004:
Risikokapital
2004: € 3,2 Mrd.
Kreditrisiko
2004: € 600 Mio.
Marktrisiko
2004: € 1.670 Mio.
(€ 334 Mio.
10-Tages Limit)
Modellrisiko
2004: € 400 Mio.
88
Operationelles Risiko
2004: € 380 Mio.
Sicherheitspuffer
2004: € 150 Mio.
Marktrisiken
Als Marktrisiken werden mögliche Gefahren bezeichnet, die bei Bilanzpositionen und
außerbilanziellen Geschäften, einschließlich Derivaten, durch Veränderung von Zinsen,
Volatilitäten, Wechselkursen und Aktienkursen zu Verlusten führen können. Ziel der
Risikopolitik des Postbank-Konzerns ist es, den aus dem Einlagengeschäft resultierenden
Liquiditätsüberhang an den Geld- und Kapitalmärkten so anzulegen, dass die rechnerische
Marge aus dem Kundengeschäft weitgehend abgesichert wird. Darüber hinaus geht der
Postbank-Konzern in begrenztem Umfang bewusst Marktrisiken ein, um zusätzliche Erträge zu
erwirtschaften. Marktrisiken haben für den Postbank-Konzern im Vergleich zu den anderen
Risikoarten die größte Bedeutung.
Der Postbank-Konzern verwendet im Wesentlichen zwei Methoden zur Messung seiner
Marktrisiken, nämlich die so genannten ,,Basis Point Value’’-Methode (BPV) einerseits und die
,,Value at Risk’’-Methode (VaR) andererseits. Der BPV misst, um welchen Betrag sich der Barwert
aller zinstragenden Positionen verändert, wenn die Marktrendite um einen Basispunkt (also um
0,01 %) steigt oder sinkt. VaR hingegen ist eine Kennzahl, die den in der Zukunft
wahrscheinlichen Verlust mit Hilfe mathematisch-statistischer Verfahren schätzt. Das VaRModell des Postbank-Konzerns legt dieser Berechnung einen historischen Betrachtungszeitraum
von 250 Handelstagen, eine Haltedauer von zehn Handelstagen und ein so genanntes
Konfidenzniveau von 99 % zugrunde. Der VaR zeigt demgemäß den auf der Basis historischer
Daten erwarteten Maximalverlust aller mit Marktrisiken behafteten Positionen des PostbankKonzerns, der während einer Haltedauer von zehn Handelstagen mit einer Wahrscheinlichkeit
von 99 % nicht überschritten wird. Es besteht allerdings keine Gewähr, dass diese von dem VaRModell prognostizierten Werte nicht überschritten werden.
Die nachstehenden Grafiken zeigen das den Marktrisiken zugewiesene Risikolimit und die
Entwicklung des BPV bzw. VaR des Gesamtbestands (Bankbuch und Handelsbuch) für die Jahre
2001 bis 2003 und die ersten neun Monate des Jahres 2004. Das zugewiesene Risikolimit war
während des in den folgenden Grafiken dargestellten Zeitraums durchschnittlich zu 51,4 %
ausgenutzt:
VAR Gesamt
VAR Gesamt 2001-09/2004
300.000,00
250.000,00
150.000,00
100.000,00
Datum
89
02.09.2004
02.07.2004
02.05.2004
02.03.2004
02.01.2004
02.11.2003
02.09.2003
02.07.2003
02.05.2003
02.03.2003
02.01.2003
02.11.2002
02.09.2002
02.07.2002
02.05.2002
02.03.2002
02.01.2002
02.11.2001
02.09.2001
02.07.2001
02.05.2001
0,00
02.03.2001
50.000,00
02.01.2001
VaR in TEUR
200.000,00
BPV Gesamt 2001-09/2004
BPV T€
4.000,00
3.000,00
2.000,00
BPV in TEUR
1.000,00
0,00
-1.000,00
-2.000,00
-3.000,00
-4.000,00
-5.000,00
02.09.2004
02.07.2004
02.05.2004
02.03.2004
02.01.2004
02.11.2003
02.09.2003
02.07.2003
02.05.2003
02.03.2003
02.01.2003
02.11.2002
02.09.2002
02.07.2002
02.05.2002
02.03.2002
02.01.2002
02.11.2001
02.09.2001
02.07.2001
02.05.2001
02.03.2001
02.01.2001
-6.000,00
Datum
Kreditrisiken
Kreditrisiken definiert der Postbank-Konzern als mögliche Wertverluste, die durch
Bonitätsveränderungen oder durch den Ausfall eines Geschäftspartners (zum Beispiel durch
Insolvenz) verursacht werden können. Kreditrisiken umfassen:
s das Adressenausfallrisiko, also mögliche Wertverluste, die durch die Zahlungsunfähigkeit
oder durch eine Verschlechterung der Bonität des Schuldners entstehen;
s das Länderrisiko oder Transferrisiko, das bei grenzüberschreitenden Zahlungen infolge der
Zahlungsunwilligkeit (politisches Risiko) oder Zahlungsunfähigkeit (wirtschaftliches Risiko)
eines Staates entstehen kann; und
s das Kontrahentenrisiko, das durch den Ausfall eines Vertragspartners bei der Abwicklung
von Leistungsansprüchen (Wiedereindeckungsrisiko) oder die nicht termingerechte
Erfüllung von Leistungsansprüchen (Abwicklungsrisiko) entstehen kann.
Kreditgenehmigungsverfahren
Die Kreditrichtlinien der Postbank beinhalten detaillierte Vorgaben für alle Kreditgeschäfte des
Postbank-Konzerns.
Kreditgenehmigungen
unterliegen
einer
festgelegten
Kompetenzzuordnung, in deren Rahmen Entscheidungsträger oder -gremien zum Abschluss
von Kreditgeschäften autorisiert sind. Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Krediten ist
grundsätzlich abhängig von deren Höhe und bei Firmenkunden und Geschäften im
Geschäftsbereich Financial Markets zusätzlich von der Bonitätseinstufung (Rating) des
jeweiligen
Kreditnehmers
bzw.
Schuldners.
Ein
wesentliches
Merkmal
des
Kreditgenehmigungsverfahrens im Bereich Firmenkunden und Financial Markets ist die
vorgenommene Trennung zwischen dem Vertrieb/Handel (der Marktseite) und dem
Risikomanagement (der Marktfolgeseite) entsprechend den bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben
(Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft, MaK).
Risikomessung und –steuerung
Die Postbank misst ihr Kreditrisiko grundsätzlich auf zwei Ebenen, nämlich auf der Ebene des
einzelnen Kredits (basierend auf Rating- und Scoringmodellen) sowie bezogen auf das gesamte
Kreditportfolio (basierend auf einem Portfoliomodell).
s Scoring und Rating: Im Geschäftsbereich Retail-Banking basieren die Kreditvergabe und
die Gestaltung der Konditionen auf den Ergebnissen so genannter statistischer
Punktebewertungsverfahren
(Scorecards)
und
der
Anwendung
von
Genehmigungsrichtlinien. Beim Punktebewertungsverfahren werden Kreditnehmerdaten,
wie beispielsweise Alter, Postleitzahlenregion, Familienstand, Einkommen und externe
Bonitätsbeurteilungen erfasst und basierend auf statistischen Modellen die
90
Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredits geschätzt. Im Kreditgeschäft mit Firmenkunden
und Finanzinstituten, insbesondere Banken, wird der Prozess der Kreditentscheidung und
Konditionengestaltung durch interne und externe Bonitäts-Ratings unterstützt. Die
nachstehende Tabelle zeigt das Kreditrisikovolumen des Postbank-Konzerns. Die
Zuweisung einer Forderung zu einer bestimmten Rating-Klasse basiert auf externen
Ratings, internen Bonitäts-Ratings sowie auf bestimmten Annahmen, die aus Stichproben
abgeleitet wurden (Pauschal-Ratings). AAA stellt dabei das höchste Bonitäts-Rating dar.
Zum 31. Dezember
Ratingklasse
2002
2003
Zum 30.
September
2004
(in E Mio.)
AAA ....................................................................................................
AA .......................................................................................................
A..........................................................................................................
BBB .....................................................................................................
BB und niedriger ...............................................................................
ohne Rating*......................................................................................
25.566
40.960
47.394
11.308
2.228
17.985
24.247
40.626
42.499
10.327
1.788
21.801
23.002
44.759
42.739
8.264
2.254
22.719
Gesamt...............................................................................................
145.441
141.288
143.738
Private Baufinanzierungen, Dispositions- und Kontokorrentkredite für Privat- und Geschäftskunden, Ratenkredite sowie kleinvolumige
Kontokorrentkredite an Firmenkunden und gewerbliche Immobilienfinanzierungen, denen kein Pauschalrating zugeordnet werden
konnte, entweder weil die Bestände nicht vollständig geratet wurden oder weil die IT-Voraussetzungen für eine Nutzbarmachung der
Ratings innerhalb der Portfolio-Messung noch nicht geschaffen wurden.
s Credit Value at Risk: Der Vorstand der Postbank stellte für das Geschäftsjahr 2004 für
Kreditrisiken insgesamt ein Risikokapital in Höhe von E 600 Mio. bereit und teilte es wie
folgt zu: Retail-Banking E 90 Mio.; Firmenkunden E 130 Mio.; Financial Markets E 250 Mio.;
PB Capital Group E 80 Mio. und Kreditrisikokomitee E 50 Mio. In welchem Maße dieses
zugewiesene Risikokapital ausgenutzt ist, berechnet die Postbank auf Basis des
,,unerwarteten Verlustes’’, der auch als ,,Credit Value at Risk’’, oder ,,CvaR’’ bezeichnet
wird. Der CvaR zeigt die negative Wertveränderung des Kreditportfolios des PostbankKonzerns, die innerhalb eines Jahres mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % nicht
überschritten wird.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Kreditrisikovolumens, den Credit
Value at Risk sowie den erwarteten Verlust des Postbank-Konzerns:
Gesamtbank
300.000
600
550
Bank Bestand
500
250.000
400
350
200.000
300
250
Risiko € Mio
450
Bank EV
200
150.000
150
100
91
Sep'04
Juni'04
Mrz'04
Dez'03
Sep'03
Juni'03
Mrz'03
Dez'02
Sep'02
Juni'02
Mrz'02
Bank VaR
100.000
Dez'01
Bestand € Mio
*
50
,,Bank Bestand’’ zeigt das Kreditrisikovolumen des Postbank-Konzerns (das sich von den
bilanziellen Beständen unterscheidet). ,,Bank EV’’ zeigt den erwarteten Verlust, basierend
auf historischen Ausfallraten. ,,Bank VaR’’ zeigt den Credit Value at Risk oder unerwarteten
Verlust. Die Ausnutzung des Risikokapitals von E 600 Mio. lag am 30. September 2004 bei
47 %. Die Erhöhung des Bank EV und Bank VaR resultiert hauptsächlich aus
Laufzeitverlängerungen und einer gestiegenen Konzentration bei einzelnen Bank- und
Staatsadressen. Außerdem wurden für die Risikoberechnung nach einer
Systemumstellung für einen Teil der Interbankengeschäfte im Firmenkundengeschäft
Laufzeiten statt Zinsbindungsfristen zugrunde gelegt.
Kreditüberwachung und Problemkreditverfahren
Bei größeren Krediten (Individualgeschäft) erfolgt eine Überwachung der Kreditrisiken durch
regelmäßige Bonitätsprüfungen. Die Risikohöhe wird durch Einzelkrediteinräumung oder durch
Limite für die Kreditnehmer begrenzt und in Datenverarbeitungssystemen erfasst und
entsprechend der bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben kontrolliert. Im Bereich des individuellen
Kreditgeschäfts mit Firmenkunden, bei Geschäftskunden mit Kreditlinien über E 25.000 sowie im
Bereich der Baufinanzierung ab E 500.000 je Kreditnehmer bzw. Kreditnehmereinheit hat die
Postbank
entsprechend
den
bankaufsichtsrechtlichen
Anforderungen
einen
Kreditüberwachungsprozess implementiert, durch den anhand produktspezifisch definierter
harter und weicher Risikoindikatoren, wie zum Beispiel Brancheninformationen und
betriebswirtschaftlichen Daten, Kunden- und Kontoführungsdaten sowie Ratingveränderungen
erhöht risikobehaftete Kredite identifiziert werden.
Wird ein Kredit eines Firmenkunden durch den Kreditüberwachungsprozess anhand von
Risikoindikatoren nach Einschätzung der Postbank als erhöht risikobehaftet identifiziert, wird
der betreffende Kreditnehmer auf eine ,,Watch-List’’ gesetzt. Die in der Watch-List
aufgenommenen Kredite werden einer der Kategorien Intensivbetreuung (A), Sanierung (B)
oder Kreditabwicklung (C) zugewiesen. Kredite in Kategorie A (Intensivbetreuung) verbleiben
zunächst in der Betreuung des zuständigen Kreditverantwortlichen, unterliegen jedoch einer
intensiveren Überwachung. Zeigt sich in angemessener Zeit keine Verbesserung der
Kreditqualität des Schuldners oder treten weitere Risikoindikatoren hinzu, wie beispielsweise
andauernde
Überziehungen,
fehlende
nachhaltige
Kapitaldienstdeckung
oder
Zahlungsunfähgikeit, liegt ein Sanierungsfall (Kategorie B) vor. Unter Hinzuziehung von
Sanierungsspezialisten arbeiten die Kreditverantwortlichen regelmäßig intensiv mit dem
Kreditnehmer zusammen, um gegebenenfalls Lösungen zur Sanierung des Kreditnehmers
entwickeln zu können. Hat sich nach erfolgreichen Sanierungsmaßnahmen die wirtschaftliche
Situation des Schuldners nachhaltig verbessert, kann der Kredit in die Kategorie A heraufgestuft
oder von der Watch-List gestrichen werden. Ist eine Sanierung des Kredits nicht erfolgreich oder
nach Einschätzung der Postbank nicht zu wirtschaftlich vertretbaren Konditionen möglich,
beginnt die Phase der Abwicklung des Kredits (Kategorie C).
Liquiditätsrisiken
Das Liquiditätsrisiko ist die Gefahr, dass fällige Zahlungsverpflichtungen (zum Beispiel die
Auszahlung von Kundeneinlagen) den Kassenbestand der Postbank und den Bestand der
Einzahlungen übersteigen. Die unterschiedlichen Kapitalbindungsfristen auf der Aktiv- und
Passivseite sind für das Liquiditätsrisiko von wesentlicher Bedeutung. Die Liquiditätssteuerung
des Postbank-Konzerns differenziert deshalb nach Fristigkeit der Kapitalbindung. Die kurzfristige
Steuerung erfolgt im Rahmen der Geldmarktaktivitäten; die mittel- und langfristige
Liquiditätssicherung erfolgt im Bereich Treasury. Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen
werden die Liquiditätspositionen regelmäßig Stresstests in Form von Simulationsberechnungen
unterzogen. Die Liquidität des Postbank-Konzerns war in allen diesen Stresstests ausreichend.
Operationelle Risiken
Das operationelle Risiko bezeichnet nach der Definition des Baseler Ausschusses für
Bankenaufsicht die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit bzw. des
Versagens von Menschen, internen Verfahren und Systemen oder von externen Ereignissen
eintreten. Operationelle Risiken werden für den Postbank-Konzern im Zusammenhang mit dem
Aufbau des Geschäftsbereichs Transaction Banking zunehmend an Bedeutung gewinnen. Die
Umsetzung der bankaufsichtsrechtlichen Vorgaben liegt in der Verantwortung der Abteilung
92
Risiko-Controlling. Die Steuerung der operationellen Risiken ist Aufgabe der einzelnen Einheiten
des Postbank-Konzerns. Das Marktrisiko-Komitee der Postbank überwacht die operationellen
Risiken. Die Postbank beabsichtigt, im Laufe des vierten Quartals des Jahres 2004 ein Komitee für
Operationelle Risiken einzurichten, das diese Aufgabe dann übernehmen wird.
Modellrisiken
Das Modellrisiko beschreibt die Risiken, die daraus resultieren, dass zur Steuerung durch die
Entscheidungsträger nur Informationen auf der Basis einer vereinfachten Modellierung zur
Verfügung stehen und ein analytisches Modell die Wirklichkeit nur unzureichend abbildet. Dieses
Modellrisiko ist für den Postbank-Konzern vor allem bei der sachgerechten Abbildung der
variabel verzinsten Kundenprodukte (Einlagen und Dispositionskredite) relevant. Das
Modellrisiko wird gesondert mit Risikokapital unterlegt.
Strategische Risiken
Strategische Risiken sind Gefährdungen der Ergebniserreichung infolge einer unzureichenden
Ausrichtung des Unternehmens auf das jeweilige – möglicherweise kurzfristig veränderte –
Geschäftsumfeld. Strategische Risiken können somit aus einem inadäquaten strategischen
Entscheidungsprozess, unvorhersehbaren Marktveränderungen oder aus einer mangelhaften
Umsetzung der gewählten Strategie resultieren. Strategische Risiken sind allerdings nur sehr
schwer quantitativ messbar.
Beziehungen zu Nahestehenden Personen
Allgemeines
Der Postbank-Konzern unterhält vielfältige Beziehungen zum Deutsche Post-Konzern, zur
Bundesrepublik Deutschland und anderen von der Bundesrepublik Deutschland kontrollierten
Unternehmen. Die Postbank hat jährlich über ihre Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
einen Abhängigkeitsbericht aufzustellen. In diesem Bericht sind alle Rechtsgeschäfte, welche die
Postbank im abgelaufenen Geschäftsjahr mit der Bundesrepublik Deutschland als einer
mittelbaren Anteilseignerin der Postbank und der Deutsche Post AG oder einem mit diesen
verbundenen Unternehmen oder auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen im
vergangenen Geschäftsjahr vorgenommen hat, und alle anderen Maßnahmen, die die Postbank
auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen im vergangenen Geschäftsjahr
getroffen oder unterlassen hat, aufzuführen. Bei der Aufstellung der Rechtsgeschäfte sind
jeweils Leistung und Gegenleistung, bei den getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen
jeweils die Gründe der einzelnen Maßnahme sowie deren Vorteile und Nachteile für die Postbank
anzugeben. Sofern der Postbank Nachteile erstattet wurden, ist im Einzelnen anzugeben, wie die
Erstattung während des Geschäftsjahrs tatsächlich erfolgt ist, oder auf welche Vorteile der
Postbank ein Rechtsanspruch gewährt worden ist. Am Schluss des Berichts hat der Vorstand zu
erklären, ob die Postbank nach den Umständen, die ihm in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem
das Rechtsgeschäft vorgenommen oder die Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, bei
jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass die
Maßnahme getroffen oder unterlassen wurde, nicht benachteiligt wurde. Sofern die Postbank
benachteiligt wurde, hat der Vorstand zu erklären, ob die Nachteile ausgeglichen worden sind.
Der Abhängigkeitsbericht ist vom Abschlussprüfer zu prüfen. Der Aufsichtsrat der Postbank hat
den Abhängigkeitsbericht seinerseits zu prüfen sowie der Hauptversammlung über das Ergebnis
der Prüfung zu berichten und zum Prüfbericht des Abschlussprüfers Stellung zu nehmen. Im
Abhängigkeitsbericht 2003 erklärte der Vorstand der Postbank, dass die Postbank nach den
Umständen im Zeitpunkt des jeweiligen Geschäfts für jede Leistung im Sinne des
Abhängigkeitsberichts stets eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen
wurden auf Veranlassung oder im Interesse der Deutsche Post AG bzw. ihrer verbundenen
Unternehmen weder getroffen noch unterlassen. Der Abschlussprüfer bestätigte, dass die
tatsächlichen Angaben des Abhängigkeitsberichts 2003 richtig sind und bei den im Bericht
aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Postbank nicht unangemessen hoch war.
Zu Angaben über Verbindlichkeiten gegenüber sowie Erträgen und Aufwendungen mit
verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht,
siehe Erläuterung 52 und 53 im Anhang zu dem hierin enthaltenen Konzernabschluss der
Postbank für das Geschäftsjahr 2003.
93
Kooperationsvertrag
Allgemeines
Zwischen der Postbank und der Deutsche Post AG besteht seit dem 1. Januar 2002 ein
Kooperationsvertrag (,,Kooperationsvertrag’’), nach dem die Deutsche Post AG in derzeit über
9.000 ihrer Filialen, davon rund 780 so genannte Postbank Center, im Namen und für Rechnung
der Postbank bundesweit Finanzdienstleistungen vertreibt und andere Dienstleistungen
(insbesondere Ein- und Auszahlungen) (,,Kooperationsdienstleistungen’’) erbringt.
Der Kooperationsvertrag wurde von der Postbank entsprechend den bankaufsichtsrechtlichen
Anforderungen an die Auslagerung wesentlicher Bereiche der BaFin angezeigt. Die Postbank
sichert durch die langfristige Zusammenarbeit mit der Deutsche Post AG ihren wichtigsten
Vertriebskanal. In dem Bereich Privat- und Geschäftskunden ist die Vergütung für
Kooperationsdienstleistungen im Rahmen bestehender Kundenbeziehungen (nachfolgend
,,Bestandsgeschäft’’)
und
die
Vergütung
des
Neugeschäfts
(Neuabschluss
von
Finanzdienstleistungs-Geschäften) wert- bzw. ergebnisorientiert ausgestaltet.
Die Sicherstellung der reibungslosen Zusammenarbeit im Filialbereich zum Wohle beider
Unternehmen ist auch der wesentliche Grund für die bestehenden personellen Verflechtungen
zwischen der Postbank und der Deutsche Post AG, insbesondere auch der gleichzeitigen
Mitgliedschaft des Vorstandsvorsitzenden der Postbank, Prof. Dr. von Schimmelmann, im
Vorstand der Deutsche Post AG.
Kooperationsdienstleistungen
Die nach dem Kooperationsvertrag durch die Deutsche
Dienstleistungen können in drei Kategorien unterteilt werden:
Post
AG
zu
erbringenden
s Kooperationsdienstleistungen für Privat- und Geschäftskunden (wie zum Beispiel der
Vertrieb und der Verkauf der Produkte der Postbank, die Kundenberatung und die
Kundenbetreuung);
s Kooperationsdienstleistungen für Firmenkunden (einschließlich Bareinzahlungen und
-auszahlungen, Erteilung von Auskünften und sonstige Leistungen wie die Ausgabe,
Entgegennahme und Weiterleitung von Formularen, und produktspezifische Leistungen
für Geschäftsgirokonten), und
s die Betreuung von Selbstbedienungseinrichtungen
Automaten und der Kontoauszugsdrucker).
(Betreuung
der
Geldausgabe-
Leistungserbringung
Bei der Leistungserbringung ist die Deutsche Post AG verpflichtet, ausschließlich die von der
Postbank
vorgegebenen
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen,
Preislisten,
Leistungsverzeichnisse, Preisblätter, Vordrucke und Werbematerialien zu verwenden sowie
den in den Handbüchern und Verfahrensanweisungen der Postbank vorgegebenen
Verfahrensabläufen und produktspezifischen Regelungen zu folgen. Die Deutsche Post AG ist
insbesondere verpflichtet, sicherzustellen, dass die Filialen, die betrieblichen Abläufe und die
technischen Systeme in Erscheinungsform, Qualität und technischem Stand den Ansprüchen an
einen modernen stationären Finanzdienstleistungsvertrieb entsprechen.
Die interne Revision der Postbank in Zusammenarbeit mit der internen Revision der Deutsche
Post AG führt nach Maßgabe der bankaufsichtsrechtlichen Regelungen in den Filialen der
Deutsche Post AG Revisionsmaßnahmen in Bezug auf Kooperationsdienstleistungen durch.
Die Deutsche Post AG kann sich mit Zustimmung der Postbank bei der Erbringung der
Kooperationsdienstleistungen Dritter bedienen, so z.B. bei den derzeit rund 7.000 Filialen der
Deutsche Post AG, die von Dritten betrieben werden. Um zu gewährleisten, dass die Postbank
ihren gesetzlichen Melde- und Anzeigepflichten (z.B. Anzeige des Outsourcing von
Bankgeschäften nach dem Kreditwesengesetz) genügen kann, ist die Deutsche Post AG
verpflichtet, die Postbank in einem solchen Fall rechtzeitig zu informieren. Zudem ist die
Deutsche Post AG verpflichtet, in den mit Dritten bezüglich der Erbringung von
Kooperationsdienstleistungen geschlossenen Verträgen sicherzustellen, dass die Einhaltung
94
der maßgeblichen rechtlichen Regelungen und Qualitätsmaßstäbe sichergestellt ist und der
Postbank die gesetzlich erforderlichen Mitwirkungsrechte eingeräumt werden.
Vergütung für Kooperationsdienstleistungen
Für Dienst- und Vertriebsleistungen für Privat- und Geschäftskunden enthält der
Kooperationsvertrag eine wertorientierte Vergütung für das Bestandsgeschäft und eine
ergebnisorientierte Vergütung für das Neugeschäft. Zudem erhält die Deutsche Post AG eine
von der Anzahl der getätigten Transaktionen abhängige Vergütung für Dienstleistungen für
Firmenkunden, eine Vergütung für die Betreuung von Selbstbedienungseinrichtungen
(Geldausgabe-Automaten und Kontoauszugsdrucker) sowie Zuschüsse zu Investitionen in das
Filialnetz. Die Vergütungsregelungen gelten bis zum 31. Dezember 2008 und werden im Turnus
von fünf Kalenderjahren neu verhandelt. Kann keine Einigung erzielt werden, gelten die
bestehenden Vergütungsregeln fort. Die Neugeschäftsvergütung für die Vermittlung
verschiedener Produkte (u.a. bestimmte Girokonto-, Kreditkarten- sowie Spar-Produkte) erhöht
sich beginnend mit dem Jahr 2009 automatisch mit Wirkung zum jeweils 1. Januar eines jeden
Kalenderjahres um jährlich 3 % bezogen auf die Höhe der Neugeschäftsvergütung des
vorangegangenen Kalenderjahres, soweit die Deutsche Post AG und die Postbank nichts
anderes vereinbaren. Dies gilt auch in Bezug auf die Neugeschäftsvergütung für die Vermittlung
anderer Produkte, soweit die Parteien eine Stückvergütung für diese Produkte vereinbaren.
Die von der Postbank an die Deutsche Post AG nach dem Kooperationsvertrag auf Grundlage
einer vorläufigen Abrechnung für das Jahr 2003 gezahlte Gesamtvergütung betrug E 454 Mio.
Danach einigten sich die Parteien auf eine endgültige Abrechnung, dergemäß die endgültige
Gesamtvergütung für das Jahr 2003 E 458 Mio. betrug. Die auf Grundlage der vorläufigen
Abrechnung gezahlte und im Konzernabschluss der Postbank angegebene Gesamtvergütung für
das Jahr 2002 betrug E 465 Mio. Die endgültige Gesamtvergütung für das Jahr 2002 betrug E 454
Mio. Im Jahr 2001 betrug die nach den damals gültigen vertraglichen Regelungen zu zahlende
Gesamtvergütung E 468 Mio.
Exklusivität
Der Kooperationsvertrag sieht hinsichtlich der Erbringung von Kooperationsdienstleistungen für
Privat- und Geschäftskunden grundsätzlich gegenseitige Exklusivität vor. Die Deutsche Post AG
vertreibt über das Vertriebsnetz keine Finanzdienstleistungen dritter Unternehmen, es sei denn,
der Vertrieb erfolgt im Auftrag der Postbank. Die Postbank darf als stationären Vertriebsweg
ausschließlich das Vertriebsnetz der Deutsche Post AG nutzen, es sei denn, die Deutsche Post AG
stimmt einer Ausnahme zu. Diese Exklusivität ist für die Postbank auf den stationären Vertrieb
beschränkt und gilt nicht für andere Vertriebswege. Die Postbank und die Deutsche Post AG
haben jeweils die Gewähr dafür übernommen, dass die gegenseitige Exklusivität grundsätzlich
auch durch ihre verbundenen Unternehmen eingehalten wird. Ausgenommen von der
Exklusivität sind der Vertrieb der derzeitigen Produkte der Marke DSL.
Laufzeit und Kündigung
Der Kooperationsvertrag hat eine unbegrenzte Laufzeit. Der Vertrag kann von jeder
Vertragspartei mit einer Frist von drei Jahren zum Jahresende, frühestens jedoch zum 31.
Dezember 2012, gekündigt werden.
Die Deutsche Post AG kann bereits vor dem 31. Dezember 2012 eine Anpassung der
Vertragsbedingungen des Kooperationsvertrags verlangen, wenn sie beabsichtigt, ihre
Anteilsmehrheit an der Postbank aufzugeben. Kommt eine entsprechende Vertragsänderung
innerhalb angemessener Frist nicht zustande, kann die Deutsche Post AG den
Kooperationsvertrag mit einer Frist von zwei Jahren zum Kalendermonatsende kündigen.
Regulierung
Einführung
Die Postbank hat seit dem 1. Januar 1995 eine Vollbanklizenz, d.h. sie hat das Recht, alle Arten
von Bankgeschäften in der Bundesrepublik Deutschland zu betreiben. Dazu gehören unter
anderem das Einlagengeschäft, das Kreditgeschäft, das Depotgeschäft, das Investmentgeschäft,
das Giro- und das E-Geld-Geschäft sowie das Emissionsgeschäft. Daneben hat die Postbank
95
aufgrund der Verschmelzung mit der DSL Bank das bis dahin der DSL Bank zustehende Recht,
gedeckte Schuldverschreibungen auszugeben, erworben.
Das Kreditwesengesetz enthält die wichtigsten aufsichtsrechtlichen Vorschriften für Banken in
der Bundesrepublik Deutschland. Das Kreditwesengesetz sowie die zugehörigen Verordnungen,
Richtlinien und Verlautbarungen setzen unter anderem bestimmte Empfehlungen des Baseler
Ausschusses für Bankenaufsicht (der ,,Baseler Ausschuss’’) bei der Bank für internationalen
Zahlungsausgleich (die ,,BIZ’’) sowie bestimmte auf Banken anzuwendende europäische
Richtlinien um. Diese Richtlinien betreffen die Rechnungslegung, das haftende Eigenkapital,
die risikobezogene Kapitaladäquanz, die konsolidierte Aufsicht, die Überwachung und Kontrolle
von Großkrediten, die Errichtung von Geschäftsstellen innerhalb der Europäischen Union sowie
die Schaffung eines einheitlichen Bankenmarkts für den gesamten Bereich der Europäischen
Union ohne interne Beschränkungen für grenzüberschreitende Bankdienstleistungen.
Bankenaufsicht
Die BaFin ist sowohl auf unkonsolidierter Basis (nur die Postbank) wie auch auf konsolidierter
Basis (die Postbank und die für Zwecke der deutschen Bankaufsicht konsolidierten Unternehmen)
die wichtigste Aufsichtsbehörde für die Postbank. Ein besonderer Schwerpunkt der Aufsicht liegt
auf der Zulassung zum Geschäftsbetrieb und der Bestellung von Geschäftsleitern, der Einhaltung
der Eigenkapitalerfordernisse, der Liquiditätserfordernisse, der Großkreditgrenzen und der
Beschränkungen bei bestimmten Geschäftstätigkeiten.
Die BaFin ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die unter der Rechts- und
Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen steht. Unter dem Dach der BaFin sind zum
1. Mai 2002 das frühere Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, das Bundesaufsichtsamt für
den Wertpapierhandel und das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zu einer
einzigen
Finanzdienstleistungsaufsichtsbehörde
mit
umfassender
Zuständigkeit
zusammengeführt worden. Die BaFin ist befugt, für in der Bundesrepublik Deutschland tätige
Banken Verordnungen sowie Verfügungen zu erlassen. Wie im Rahmen der laufenden Aufsicht
üblich, überprüft die BaFin ihre Maßnahmen und Entscheidungen, falls sich die Rechts- oder
Sachlage maßgeblich ändern sollte.
Die BaFin nimmt ihre Funktion als Aufsichtsbehörde in enger Zusammenarbeit mit der Deutsche
Bundesbank wahr. Die wichtigste Aufgabe der Deutsche Bundesbank ist die laufende
Überwachung von Banken in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Überwachung umfasst
insbesondere die Erhebung und Analyse von Statistiken und anderer Meldungen von deutschen
Banken sowie die Durchführung und Analyse von aufsichtsrechtlichen Prüfungen im Bereich der
Einhaltung der Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung und Risikosteuerung.
Im Rahmen ihrer Aufsicht verlangen die BaFin und die Deutsche Bundesbank von Banken in der
Bundesrepublik Deutschland die Übermittlung von umfassenden Informationen, um die
Einhaltung des Kreditwesengesetzes und anderer gesetzlicher Bestimmungen überwachen zu
können.
Aufsichtsrechtliche Anforderungen an eine angemessene Eigenkapitalausstattung
Regulatorische Bedeutung der Eigenmittelausstattung
Aus bankaufsichtsrechtlicher Sicht dient das Eigenkapital als Bemessungsgrundlage für eine
Reihe von bankaufsichtsrechlichen Beschränkungen. Nach dem Kreditwesengesetz müssen
Banken mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland für ihren laufenden Geschäftsbetrieb im
Interesse der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern, insbesondere zur
Sicherheit der ihnen anvertrauten Vermögenswerte, angemessene Eigenmittel haben. Die
Eigenmittel dienen insofern der Vorsorge zur Abdeckung des Adressenausfallrisikos (Insolvenz
eines Schuldners) und des Marktrisikos aus Handelsgeschäften. Unter Marktrisiken sind
insbesondere Zinsänderungs-, Kurs- und Fremdwährungsrisiken zu verstehen. Daneben
knüpfen zahlreiche weitere aufsichtsrechtliche Bestimmungen – wie etwa die Voraussetzungen
für den Entzug der Betriebserlaubnis, die Begrenzung der Großkredite und Maßnahmen bei
Gefahr – an die Eigenmittelausstattung an.
96
Angemessene Eigenmittelausstattung
Die Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Banken mit Sitz in der Bundesrepublik
Deutschland basieren auf dem Prinzip der Risikogewichtung. Die Banken müssen ihre
Adressenausfallrisiken und Marktrisiken mit Kernkapital und Ergänzungskapital unterlegen
(zusammen ,,Haftendes Eigenkapital’’). Darüber hinaus können Marktrisiken auch mit
Drittrangmitteln und (soweit dieses nicht zur Unterlegung des Adressenausfallrisikos
erforderlich ist) Haftendem Eigenkapital unterlegt werden. Die Zusammensetzung des
Kernkapitals und des Ergänzungskapitals sowie die Ermittlung des Haftenden Eigenkapitals
und der Drittrangmittel werden nachstehend erläutert.
Grundsatz I, in dem die BaFin die Grundsätze über eine angemessene Eigenmittelausstattung
von Banken unter dem Kreditwesengesetz aufstellt, verlangt, dass Banken mit Sitz in der
Bundesrepublik Deutschland ein Verhältnis (die ,,Eigenkapitalquote’’) von haftendem
Eigenkapital und gewichteten Risikoaktiva von mindestens 8 % aufweisen. Die gewichteten
Risikoaktiva
umfassen
Kredite,
Wertpapiere,
Finanz-Swaps,
Finanztermingeschäfte,
Optionsrechte und andere außerbilanzielle Geschäfte, wie nachstehend ausführlicher
beschrieben. Die Vorschriften zur Eigenkapitalquote setzen die Bestimmungen der EGRichtlinien über die Eigenmittel und die Kapitaladäquanz um.
Die Postbank berechnet derzeit die bankaufsichtsrechtlichen Eigenmittel allein nach den
Vorgaben des Kreditwesengesetzes. Die Eigenmittelquoten nach den Vorgaben des Baseler
Ausschusses für Bankenaufsicht bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich werden von
der Postbank nicht berechnet, da der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Bundesrepublik
Deutschland liegt und sie nur in geringem Umfang international tätig ist.
Haftendes Eigenkapital
Für eine Bank in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, wie die Postbank, besteht das Haftende
Eigenkapital nach der Definition im Kreditwesengesetz hauptsächlich aus den nachstehend
aufgeführten Positionen:
Kernkapital:
s Eingezahltes Grundkapital (ohne das auf Vorzugsaktien (Aktien, die mit einem
nachzuzahlenden Vorzug bei der Verteilung des Gewinns ausgestattet sind) eingezahlte
Kapital).
s Kapitalrücklage.
s Gewinnrücklage.
s Sonderposten für allgemeine Bankrisiken. Eine Bank kann diesen Sonderposten auf der
Passivseite ihrer Bilanz im Hinblick auf die dem Bankgewerbe innewohnenden speziellen
Risiken bilden. Die Festsetzung muss nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der
Bank notwendig sein.
s Stille Beteiligungen. Stille Beteiligungen sind Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter am
Geschäft einer Bank. Diese Beteiligungen unterliegen im Hinblick auf ihre
Anrechnungsfähigkeit als Haftendes Eigenkapital bestimmten Anforderungen, wie etwa
einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren, nicht nachzahlbaren Ausschüttungen, der
Teilnahme am Verlust der Bank und der Nachrangigkeit gegenüber den Rechten
sämtlicher Gläubiger im Falle einer Insolvenz oder Liquidation der Bank. Eine
Beschreibung der Bedingungen der gegenwärtigen stillen Beteiligungen findet sich unter
,,Kapitalisierung der Postbank und des Postbank-Konzerns’’.
Bei der Berechnung des Kernkapitals werden von einer Bank gehaltene eigene Aktien,
Bilanzverluste und immaterielle Vermögenswerte abgezogen. Des Weiteren kann die BaFin
weitere Abzüge von dem Kernkapital der Bank, vor allem im Hinblick auf die nicht realisierten
Verluste einer Bank, verlangen. Die BaFin hat die Postbank zu keinem Zeitpunkt aufgefordert,
solche Abzüge vorzunehmen. Zum 30. September 2004 betrug das Kernkapital der Postbank auf
konsolidierter Basis E 2,79 Mrd. (31. Dezember 2003: E 2,76 Mrd.; 31. Dezember 2002: E 2,78
97
Mrd.). Die Postbank beabsichtigt, die Class B-Preferred-Wertpapiere bzw. die Trust-PreferredWertpapiere als aufsichtsrechtliches Kernkapital auf konsolidierter Basis zu behandeln.
Ergänzungskapital (begrenzt auf die Höhe des Kernkapitals):
s Vorzugsaktien. Als Ergänzungskapital gelten Vorzugsaktien,
nachzuzahlenden Vorzug des Gewinns ausgestattet sind.
die
mit
einem
s Genussrechte. Diese Rechte unterliegen bestimmten Anforderungen, wie etwa einer
Mindestlaufzeit von fünf Jahren, der Teilnahme am Verlust der Bank und der
Nachrangigkeit gegenüber den Rechten aller nicht nachrangigen Gläubiger im Falle
einer Insolvenz oder Liquidation der Bank.
s Längerfristige nachrangige Verbindlichkeiten (begrenzt auf 50 % des Kernkapitals). Diese
Verbindlichkeiten müssen bestimmte Kriterien erfüllen, wie etwa eine Mindestlaufzeit von
fünf Jahren und die Nachrangigkeit gegenüber den Ansprüchen aller nicht nachrangigen
Gläubiger im Falle einer Insolvenz oder Liquidation der Bank.
s Rücklagen, die den steuerlichen Gewinn mindern (§ 6b des Einkommensteuergesetzes).
Eine Bank kann 45 % dieser Rücklagen zum Haftenden Eigenkapital rechnen. Sämtliche
Rücklagen, die zum Haftenden Eigenkapital gerechnet werden, müssen jedoch aus Erlösen
aus dem Verkauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Gebäuden
gebildet worden sein.
s Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken. Eine Bank kann in ihrer Bilanz bestimmte
Forderungen mit einem niedrigeren Wert als dem für Industrieunternehmen zulässigen
Wert ansetzen. Diese Forderungen umfassen Darlehen und Wertpapiere, die weder
Anlagevermögen noch Teil des Handelsbestands sind. Die Bank kann diese Forderungen
mit einem niedrigeren Wert ansetzen, wenn die Anwendung dieses niedrigeren
Wertansatzes nach der vernünftigen kaufmännischen Beurteilung der Bank notwendig
ist, um sich gegen spezielle dem Bankgewerbe innewohnende Risiken abzusichern. Die
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken dürfen 4 % des Buchwerts der
ausgewiesenen Forderungen und Wertpapiere nicht überschreiten.
s Bestimmte nicht realisierte Reserven. Diese Reserven können die folgenden Positionen
enthalten: 45 % des Unterschiedsbetrages zwischen dem Buchwert und dem
Beleihungswert von Grundstücken und Gebäuden und 35 % des Unterschiedsbetrages
zwischen dem Buchwert und dem Kurswert von Wertpapieren, die an einer
Wertpapierbörse zum Handel zugelassen sind, oder dem veröffentlichten
Rücknahmepreis von Anteilen, die von bestimmten Wertpapier- oder Immobilienfonds
ausgegeben worden sind. Eine Bank darf diese Reserven dem Ergänzungskapital nur
zurechnen, wenn ihr Kernkapital mindestens 4,4 % der gewichteten Risikoaktiva beträgt.
Die Reserven können dem Ergänzungskapital nur in Höhe von höchstens 1,4 % der
gewichteten Risikoaktiva zugerechnet werden.
Zum 30. September 2004 betrug das Ergänzungskapital der Postbank auf konsolidierter Basis
E 2,08 Mrd. (31. Dezember 2003: E 1,78 Mrd.; 31. Dezember 2002: E 1,48 Mrd.).
Eigenkapitalkomponenten, die die vorstehenden Kriterien erfüllen, jedoch einer anderen Bank,
einem
Finanzdienstleistungsinstitut
oder
Finanzunternehmen,
die
jeweils
für
bankaufsichtsrechtliche Zwecke nicht mit der Bank konsolidiert werden, gewährt werden,
dürfen dem Haftenden Eigenkapital der Bank nicht zugerechnet werden,
s wenn die Bank mehr als 10 % des Eigenkapitals dieser anderen Bank, dieses
Finanzdienstleistungsinstituts oder Finanzunternehmens hält; oder
s wenn die Bank 10 % oder weniger des Eigenkapitals dieser anderen Bank, dieses
Finanzdienstleistungsinstituts oder Finanzunternehmens hält, soweit der gesamte
Buchwert dieser Anlagen 10 % des haftenden Eigenkapitals der Bank überschreitet.
98
Gewichtete Risikoaktiva
Die Berechnung der gewichteten Risikoaktiva, des Nenners der Eigenkapitalquote, ist ebenfalls in
Grundsatz I festgelegt. Bilanzaktiva werden einer von fünf Bonitätsklassen zugeordnet, abhängig
vom Schuldner oder gegebenenfalls von der Art der für das betreffende Bilanzaktivum bestellten
Sicherheit. Jeder Bonitätsklasse wird ein Risikofaktor (0 %, 10 %, 20 %, 50 % bzw. 100 %)
zugeordnet. Der Bilanzwert jedes bilanziellen Vermögenswerts wird mit dem für seine
Bonitätsklasse geltenden Risikofaktor gewichtet. Das Ergebnis ist der risikogewichtete Wert
des bilanziellen Vermögenswerts.
Die Risikogewichtung außerbilanzieller Geschäfte wie Garantien, Akkreditive und bestimmte
Kreditzusagen wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt. Zuerst wird der Wert jeder
Position ermittelt. Dieser Wert wird mit einem von drei Risikofaktoren (20 %, 50 % bzw. 100 %),
der sich nach der Art des Geschäftes bestimmt, multipliziert. Im zweiten Schritt werden die
außerbilanziellen Risikoaktiva einer von fünf Bonitätsklassen zugeordnet. Die Auswahl eines
angemessenen Risikofaktors ist abhängig von der Art der Vertragspartei oder des Schuldners
oder gegebenenfalls der Art der für die betreffenden Risikoaktiva bestellten Sicherheiten. Dann
wird der angepasste Wert des außerbilanziellen Geschäfts mit dem Risikofaktor multipliziert, um
so den risikogewichteten Wert des außerbilanziellen Geschäfts zu erhalten.
Zum 30. September 2004 verfügte die Postbank auf konsolidierter Basis über gewichtete
Risikoaktiva in Höhe von E 46,81 Mrd. (31. Dezember 2003: E 42,20 Mrd.; 31. Dezember 2002:
E 40,34 Mrd.).
Drittrangmittel und Marktrisiko
Grundsatz I legt auch die Grundsätze für die Eigenkapitalunterlegung für Marktrisiken fest. Zu
den Marktrisikopositionen einer Bank gehören:
s Währungspositionen;
s Rohwarenpositionen;
s bestimmte Handelsbuchpositionen einschließlich solcher, die sich
Adressenausfallrisiko, das Zins- und das Aktienkursrisiko beziehen; und
auf
das
s Optionspositionen.
Die risikogewichteten Nettomarktrisikopositionen, die bei der Postbank auf konsolidierter Basis
zum 30. September 2004 E 7,24 Mrd. (31. Dezember 2003: E 3,75 Mrd.; 31. Dezember 2002: E 4,20
Mrd.) betrugen, müssen mit Eigenmitteln unterlegt werden, die nicht benötigt werden, um das
Adressenausfallrisiko
zu
unterlegen.
Die
Berechnung
der
risikogewichteten
Marktrisikopositionen hat gemäß speziellen in Grundsatz I festgelegten Regeln oder auf
Verlangen einer Bank ganz oder teilweise gemäß den von der BaFin genehmigten eigenen
Risikomodellen der Bank zu erfolgen. Die Eigenmittel umfassen das Haftende Eigenkapital
(Kernkapital zuzüglich Ergänzungskapital) und Drittrangmittel.
Drittrangmittel bestehen aus den nachstehend aufgeführten Positionen:
s Nettogewinn. Der Nettogewinn ist definiert als der anteilige Gewinn einer Bank, der bei
einer Glattstellung aller Handelsbuchpositionen am Ende eines Tages entstünde, abzüglich
aller vorhersehbaren Aufwendungen und Ausschüttungen sowie der bei einer Liquidation
der Bank voraussichtlich entstehenden Verluste aus dem Anlagebuch, es sei denn, solche
Verluste sind auf Verlangen der BaFin vom Kernkapital abzuziehen.
s Kurzfristige nachrangige Verbindlichkeiten. Diese Verbindlichkeiten müssen bestimmte
Anforderungen erfüllen, wie etwa eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren, die
Nachrangigkeit gegenüber den Ansprüchen aller nicht nachrangigen Gläubiger im Falle
einer Insolvenz oder Liquidation der Bank sowie die Aussetzung von Zins- und
Tilgungszahlungen, wenn diese zur Folge hätten, dass die Eigenmittel der Bank die
gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllen würden.
99
Der Nettogewinn und die kurzfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten können als
Drittrangmittel nur bis zu einem Betrag anerkannt werden, der zusammen mit dem
Ergänzungskapital, das nicht für die Unterlegung der aus dem Anlagebuch entstehenden
Risiken benötigt wird (wie vorstehend beschrieben), 250 % des Kernkapitals, das nicht zur
Unterlegung der Risiken aus dem Anlagebuch erforderlich ist, nicht überschreitet.
Am Ende eines jeden Geschäftstages dürfen
Marktrisikopositionen einer Bank nicht die Summe aus
die
gesamten
risikogewichteten
s der Differenz zwischen dem Haftenden Eigenkapital der Bank und 8 % des Gesamtbetrages
der gewichteten Risikoaktiva und
s den Drittrangmitteln der Bank
übersteigen.
Konsolidierte Regulierung und Aufsicht hinsichtlich Eigenmittelanforderungen
Die Bestimmungen des Kreditwesengesetzes über die konsolidierte Aufsicht verlangen, dass
jede Institutsgruppe als Ganzes die Eigenmittelanforderungen erfüllt. Nach dem
Kreditwesengesetz
besteht
eine
Institutsgruppe
aus
einer
Bank
oder
einem
Finanzdienstleistungsinstitut
als
Mutterunternehmen
und
allen
anderen
Banken,
Finanzdienstleistungsinstituten, Finanzunternehmen und Unternehmen mit bankbezogenen
Hilfsdiensten, an denen das Mutterunternehmen über 50 % der Stimmrechte hält oder auf
welche das Mutterunternehmen anderweitig einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Auf
Joint-Venture-Vereinbarungen, die zu der gemeinsamen Leitung einer Bank, eines
Finanzdienstleistungsinstituts, Finanzunternehmens oder Unternehmens mit bankbezogenen
Hilfsdiensten durch eine Bank und mindestens einen Dritten führen, finden spezielle Regelungen
Anwendung.
Eigenkapitalanforderungen nach der Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II)
Im Januar 2001 veröffentlichte der Baseler Ausschuss einen Vorschlag, um seine Empfehlungen
aus dem Jahr 1988 durch eine neue Eigenkapitalvereinbarung zu ersetzen und die bestehenden
internationalen Eigenkapitalstandards zu überarbeiten. Die zwei wichtigsten Ziele dieser
Vorschläge sind (i) die weitere Anpassung der Eigenkapitalanforderungen an die zugrunde
liegenden Risiken und (ii) die Einführung einer Unterlegungspflicht für operative Risiken (die
unter anderem Risiken in Bezug auf bestimmte externe Faktoren sowie auf technische Fehler und
Fehler von Mitarbeitern umfassen). Der Baseler Ausschuss hat die Vorschläge Ende Juni 2004
veröffentlicht. Die Vorschläge werden teilweise bis Ende 2006 und teilweise bis Ende 2007 in den
verschiedenen Ländern, die sich am Baseler Ausschuss beteiligen, umgesetzt werden. Auf der
Grundlage von vorausgegangenen Analysen geht die Postbank davon aus, dass ihre gewichteten
Risikoaktiva auf konsolidierter Basis und, als Folge, ihre Eigenkapitalanforderungen nach
Inkrafttreten der neuen Bestimmungen und Einführung eines Internal Ratings Based (,,IRB’’)
Advanced Approach reduziert werden. Diese Erwartung beruht auf der Annahme, dass alle
anderen Bedingungen unverändert bleiben, und berücksichtigt nicht den Kapitalbedarf für
operative Risiken.
Bedeutung der Eigenmittelausstattung
Die regulatorischen Anforderungen an eine angemessene Eigenmittelausstattung steuern das
Volumen der Kredite sowie sonstiger risikotragender Aktiva und beschränken so die operative
Geschäftstätigkeit und strategische Planung einer Bank. Eine Bank mit einem geringen
Eigenkapital kann unter Umständen Kreditwünsche größerer Kunden nicht befriedigen oder
muss das Gesamtvolumen der Aktivgeschäfte, also insbesondere die Kreditausreichungen,
einschränken. Die Alternative, das Eigenkapital zu erhöhen, stellt einen bedeutenden
Kostenfaktor dar, da Eigenkapitalgeber aufgrund der mit der Bereitstellung von Eigenkapital
verbundenen Risiken im Regelfall eine höhere Rendite erwarten als die Bank gewöhnlich auf
Einlagen zahlt.
100
Liquiditätsanforderungen
Das Kreditwesengesetz verlangt von deutschen Banken, dass sie ihre Mittel so anlegen, dass
jederzeit eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist. Die Liquiditätsanforderungen sind im
Grundsatz II der BaFin festgelegt und basieren auf einem Vergleich der Restlaufzeiten bestimmter
Aktiv- und Passivposten. Grundsatz II verlangt ein Verhältnis (Liquiditätskennzahl) der
Zahlungsmittel zu den Zahlungsverpflichtungen, die innerhalb eines Monats nach dem Tag
erwartet werden, an dem die Kennzahl ermittelt wird, von mindestens eins. Die in Grundsatz II
festgelegten Liquiditätsanforderungen finden auf konsolidierter Basis keine Anwendung. Siehe
bezüglich
des
Risikomanagements
,,Postbank-Konzern
–
Risikomanagement
–
Liquiditätsrisiken’’.
Großkreditgrenzen
Das Kreditwesengesetz und die Großkredit- und Millionenkreditverordnung beschränken die
Konzentration von Kreditrisiken einer Bank auf unkonsolidierter und konsolidierter Basis durch
Grenzen bei der Vergabe von Großkrediten.
Die Bestimmungen über Großkredite enthalten verschiedene Grenzen für Großkredite, die das
Anlagebuch betreffen (Anlagebuch-Großkredite), und für die Gesamtsumme der Großkredite
(Gesamtbuch-Großkredite) einer Bank oder Institutsgruppe.
Anlagebuch-Großkredite sind Kredite, die dem Anlagebuch zuzurechnen sind und einem
einzelnen Kunden (und mit ihm verbundenen Unternehmen) zugeordnet werden können und
10 % des Haftenden Eigenkapitals einer Bank oder Institutsgruppe erreichen oder überschreiten.
Einzelne Anlagebuch-Großkredite dürfen 25 % des Haftenden Eigenkapitals der Bank oder
Institutsgruppe nicht überschreiten (20 % im Falle von Krediten an verbundene Unternehmen der
Bank, die für bankaufsichtsrechtliche Zwecke nicht konsolidiert werden).
Gesamtbuch-Großkredite liegen vor, wenn die Summe der Kredite (Anlagebuch und
Handelsbuch), die einem einzelnen Kunden (und mit ihm verbundenen Unternehmen)
zugeordnet werden können, 10 % der Eigenmittel der Bank oder Institutsgruppe erreichen oder
überschreiten. Einzelne Gesamtbuch-Großkredite dürfen 25 % (20 % im Fall von unkonsolidierten
verbundenen Unternehmen), der Eigenmittel einer Bank oder Institutsgruppe nicht übersteigen.
Kredite, die dem Handelsbuch zuzurechnen sind, umfassen:
s den Nettobetrag aller Kauf- und Verkaufspositionen von Finanzinstrumenten, die
Zinsrisiken beinhalten (Nettozinspositionen);
s den Nettobetrag aller Kauf- und Verkaufspositionen von Finanzinstrumenten, die
Aktienkursrisiken beinhalten (Nettoaktienpositionen); und
s das Adressenausfallrisiko aus Positionen des Handelsbuchs.
Neben den vorstehenden Grenzen dürfen die gesamten Anlagebuch-Großkredite das Achtfache
des Haftenden Eigenkapitals der Bank oder Institutsgruppe nicht überschreiten, und die
Gesamtbuch-Großkredite dürfen insgesamt das Achtfache der Eigenmittel der Bank oder
Institutsgruppe nicht überschreiten.
Eine Bank oder Institutsgruppe darf diese Obergrenzen nur mit Zustimmung der BaFin
überschreiten. In diesem Fall muss die Bank oder Institutsgruppe den die Obergrenze
überschreitenden Betrag des Großkredits vollständig mit Haftendem Eigenkapital (im Falle von
Obergrenzen, die im Hinblick auf das Haftende Eigenkapital berechnet werden) oder mit
Eigenmitteln (im Falle von Obergrenzen, die im Hinblick auf die Eigenmittel berechnet werden)
unterlegen.
Außerdem dürfen die gesamten Handelsbuch-Kredite an einen einzelnen Kunden (und mit ihm
verbundener Unternehmen) das Fünffache derjenigen Eigenmittel der Bank oder der
Institutsgruppe nicht übersteigen, die nicht für die Eigenkapitalunterlegung des Anlagenbuchs
benötigt werden. Eine Gesamtposition von Handelsbuch-Krediten an einen einzelnen Kunden
(und mit ihm verbundenen Unternehmen), die über die vorgenannte Grenze hinausgeht, ist nicht
zulässig.
101
Abschlüsse und Prüfungen
Die Einhaltung der Eigenmittelerfordernisse wird auf der Grundlage von Jahresabschlüssen
gemäß den deutschen Rechnungslegungsvorschriften festgestellt. Die für Banken geltenden
deutschen
Rechnungslegungsvorschriften
ergeben
sich
vorwiegend
aus
dem
Handelsgesetzbuch und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute. Die
Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute schreibt ein einheitliches Format für
die
Darstellung
der
Jahresabschlüsse
von
Banken
vor.
Die
deutschen
Rechnungslegungsvorschriften
stellen
die
Grundlage
für
die
Berechnung
der
Eigenkapitalquoten nach dem Kreditwesengesetz sowohl auf unkonsolidierter als auch auf
konsolidierter Basis dar. Die deutschen Rechnungslegungsvorschriften unterscheiden sich in
vielen Aspekten von den International Financial Reporting Standards. Nach den deutschen
Rechnungslegungsvorschriften können Banken beispielsweise für die Berechnung ihres
Haftenden Eigenkapitals Sonderposten für allgemeine Bankrisiken in Ansatz bringen.
Nach deutschem Recht muss der Jahresabschluss der Postbank durch einen Wirtschaftsprüfer
oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer geprüft werden. Der
Abschlussprüfer wird von der Hauptversammlung bestellt. Der Prüfungsausschuss des
Aufsichtsrats erteilt den Prüfungsauftrag und überwacht die Prüfung. Die BaFin muss von der
Bestellung des Abschlussprüfers unterrichtet werden und kann die Bestellung eines anderen
Prüfers verlangen.
Nach dem Kreditwesengesetz muss der Abschlussprüfer einer Bank der BaFin anzeigen, wenn
ihm Tatsachen bekannt werden, welche die Einschränkung oder Versagung des
Bestätigungsvermerks für den Jahresabschluss einer Bank rechtfertigen oder die finanzielle
Lage der Bank negativ beeinflussen können. Des Weiteren muss der Abschlussprüfer der BaFin
schwerwiegende Verstöße der Geschäftsleiter (Vorstandsmitglieder bei einer Aktiengesellschaft
wie der Postbank) gegen Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag anzeigen.
Der Abschlussprüfer muss einmal jährlich einen umfassenden Prüfungsbericht erstellen, der
dem Aufsichtsrat, der BaFin und der Deutsche Bundesbank vorgelegt wird.
Mindestanforderungen für das Kreditgeschäft
Im Dezember 2002 hat die BaFin die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der
Kreditinstitute (,,MaK’’) veröffentlicht, die von allen Kreditinstituten zur Begrenzung der Risiken
aus dem Kreditgeschäft zu beachten sind. Die MaK finden Anwendung für alle Kreditgeschäfte,
d.h. die Gewährung von Darlehen, den Erwerb von sonstigen Risikoaktiva sowie außerbilanzielle
Geschäfte mit Adressenausfallrisiko. Als wesentliche Mindestanforderungen werden von der
BaFin angesehen:
s Das Kreditgeschäft darf nur innerhalb von Rahmenbedingungen betrieben werden, die in
schriftlichen Organisationsrichtlinien fixiert sind und die den entsprechenden Mitarbeitern
bekannt gemacht sind.
s Die mit den einzelnen Prozessen des Kreditgeschäfts betrauten Mitarbeiter sowie deren
Vertreter müssen über die erforderlichen Kenntnisse zur Beurteilung der Risiken des
Geschäfts verfügen; durch geeignete Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ist zu
gewährleisten, dass das Qualifikationsniveau dem aktuellen Stand der Entwicklungen
entspricht.
s Vor der Aufnahme von Geschäften mit neuen Produkten, Geschäftsarten oder auf neuen
Märkten (einschließlich neuer Vertriebswege) ist jeweils ein schriftliches Konzept
auszuarbeiten.
s Jedes Kreditinstitut hat standardisierte Kreditvorlagen zu verwenden, soweit dies in
Anbetracht der jeweiligen Geschäftsarten möglich und zweckmäßig ist.
s Durchgehende funktionale Trennung (bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung)
der Bereiche, welche die Geschäfte initiieren und bei den Kreditentscheidungen über ein
Votum verfügen (,,Markt’’) und der Bereiche, die bei den Kreditentscheidungen über ein
weiteres vom Markt unabhängiges Votum verfügen (,,Marktfolge’’); die unabhängige
102
Überwachung der Risiken auf Portfolioebene sowie das unabhängige Berichtswesen sind
außerhalb des Bereichs Markt wahrzunehmen.
s Abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Kreditengagements
erfordert eine Kreditentscheidung zwei zustimmende Voten der Bereiche Markt und
Marktfolge.
s Einrichten von aussagekräftigen Risikoklassifizierungsverfahren für die erstmalige bzw. die
turnusmäßige oder anlassbezogene Beurteilung des Adressenausfallrisikos sowie
gegebenenfalls des Objekt-/Projektrisikos.
s Abhängig von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt sind Verfahren zur
Früherkennung von Risiken, zum Kreditrisikomanagement und Kreditrisikocontrolling
einzurichten.
s Eine vom Bereich Markt unabhängige Stelle hat – abhängig von der Risikosituation im
Kreditgeschäft – in laufenden Abständen, mindestens aber vierteljährlich, einen
Risikobericht, in dem die wesentlichen strukturellen Merkmale des Kreditgeschäftes
enthalten sind, zu erstellen und der Geschäftsleitung zur Verfügung zu stellen.
s Vertragliche Vereinbarungen im Kreditgeschäft sind auf der Grundlage rechtlich geprüfter
und korrekt dokumentierter Unterlagen abzuschließen.
s Das Kreditgeschäft ist in angemessenen Abständen der Prüfung durch die interne Revision
zu unterziehen.
s Der Abschlussprüfer hat sich einen umfassenden Einblick in das Kreditgeschäft und seine
Organisation, die damit verbundenen Risiken sowie die internen Kontrollsysteme und
Kontrollverfahren zu verschaffen und die Angemessenheit und Wirksamkeit der Prozesse
und Verfahren zu beurteilen.
Alle Geschäftsleiter sind unabhängig von der internen Zuständigkeitsregelung für die
ordnungsgemäße Organisation des Kreditgeschäftes und deren Weiterentwicklung sowie die
ordnungsgemäße Steuerung und Überwachung der Risiken aus dem Kreditgeschäft
verantwortlich. Die Geschäftsleiter haben unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit des
Kreditinstituts auf der Grundlage einer Analyse der geschäftspolitischen Ausgangssituation
sowie der Einschätzung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken eine
Kreditrisikostrategie festzulegen. Darin sind die geplanten Aktivitäten im Kreditgeschäft für
einen angemessenen Zeitraum zu bestimmen. Die MaK umfassen zudem bankübliche Standards
für die Prozesse der Kreditbearbeitung, der Kreditbearbeitungskontrolle, der Intensivbetreuung,
der Problemkreditbearbeitung sowie der Risikovorsorge. Die Anforderungen der MaK hat die
Postbank fristgerecht umgesetzt. Notwendige Anpassungen der IT-Systeme müssen die Banken
bis zum 31. Dezember 2005 vorgenommen haben.
Interne Revision
Die BaFin verlangt, dass jede deutsche Bank eine funktionsfähige interne Revisionsabteilung hat,
die mit ausreichenden Personal- und Sachmitteln auszustatten ist. Die interne Revisionsabteilung
muss ausreichend groß und qualitativ ausgestattet sein und angemessene Verfahren zur
Überwachung und Kontrolle der Aktivitäten der Bank einrichten. Die interne Revisionsabteilung
muss den von der BaFin im Januar 2002 beschlossenen Mindestanforderungen an die
Ausgestaltung der Internen Revision der Kreditinstitute (MaI), entsprechen.
Durchsetzung der bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften; Auskünfte und Prüfungen
Auskünfte und Prüfungen
Die BaFin führt Prüfungen bei Banken im Rahmen von Stichproben oder aus besonderem Anlass
durch. Um die Einhaltung des Kreditwesengesetzes und der aufgrund des Kreditwesengesetzes
ergangenen Verordnungen sicherzustellen, kann sie Informationen oder Dokumente von einer
Bank anfordern.
Prüfungen können auch bei einem ausländischen Tochterunternehmen, das zur Institutsgruppe
einer Bank gehört, durchgeführt werden, wenn dies erforderlich ist, um die Richtigkeit von
103
Informationen betreffend die Konsolidierung, die Großkreditobergrenzen und die in diesem
Zusammenhang erforderlichen Meldungen zu verifizieren. Prüfungen bei ausländischen
Tochterunternehmen können jedoch nur im Rahmen der am Sitz des betreffenden
Tochterunternehmens geltenden Gesetze durchgeführt werden. Darüber hinaus kann die BaFin
in Einzelfällen die Deutsche Bundesbank mit der Durchführung der Prüfung beauftragen.
Die BaFin kann außerdem an Sitzungen des Aufsichtsrates oder an Hauptversammlungen der
Bank teilnehmen. Darüber hinaus kann sie verlangen, dass Sitzungen oder Versammlungen
dieser Organe einberufen werden. Vertreter der BaFin nehmen in regelmäßigen Abständen an
Aufsichtsratssitzungen großer deutscher Banken, darunter auch an denen der Postbank, teil.
Maßnahmen in besonderen Fällen
Stellt die BaFin Unregelmäßigkeiten fest, verfügt sie über ein breites Spektrum von Maßnahmen.
Sie kann Geschäftsleiter abberufen oder ihnen die weitere Ausübung ihrer Tätigkeit untersagen.
Wenn die Eigenmittel einer Bank unzureichend sind oder wenn die Liquiditätsanforderungen
nicht erfüllt werden und die Bank die Mängel nicht innerhalb einer gesetzten Frist behebt, kann
die BaFin die Ausschüttung von Gewinnen oder die Gewährung von Krediten untersagen oder
beschränken. Diese Verbote können auch auf das übergeordnete Kreditinstitut einer
Institutsgruppe angewendet werden, wenn die Eigenmittel der gruppenangehörigen
Unternehmen auf konsolidierter Basis nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Werden die Liquiditätsanforderungen nicht erfüllt, kann die BaFin auch die weitere Anlage in
illiquiden Werten untersagen.
Besteht Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen einer Bank gegenüber ihren Gläubigern,
kann die BaFin zur unmittelbaren Abwendung der Gefahr einstweilige Maßnahmen treffen. Diese
einstweiligen Maßnahmen können die folgenden Maßnahmen umfassen:
s Anweisungen für die Geschäftsführung der Bank;
s Untersagung der Annahme von Einlagen oder der Gewährung von Krediten;
s Untersagung oder Beschränkung der Tätigkeit der Geschäftsleiter der Bank; und
s Bestellung von Aufsichtspersonen.
Um die Insolvenz einer Bank zu verhindern, kann die BaFin ein Veräußerungs- und
Zahlungsverbot erlassen, die Bank für den Kundenverkehr schließen und die Entgegennahme
von Zahlungen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Bank bestimmt sind,
verbieten. Nur die BaFin kann die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über eine Bank
beantragen.
Falls diese Maßnahmen nicht ausreichen, kann die BaFin der Bank die Erlaubnis zum Betreiben
von Bankgeschäften und zum Erbringen von Finanzdienstleistungen entziehen und, falls
erforderlich, die Schließung der Bank anordnen.
Weiterhin kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung einen Aufschub für die Erfüllung
der Verbindlichkeiten einer oder mehrerer Banken zu Gunsten einer Bank anordnen, wenn
wirtschaftliche Schwierigkeiten bei Banken zu befürchten sind, die schwerwiegende Gefahren für
die Gesamtwirtschaft erwarten lassen.
Bei Verstößen gegen bestimmte Bestimmungen des Kreditwesengesetzes können Strafen oder
Geldbußen verhängt werden.
Allgemeine Angaben über die Postbank
Gründung und Sitz
Die Postbank ist als Aktiengesellschaft nach deutschem Recht gegründet.
Die Postbank war bis 1989 ein unselbständiger Bestandteil der Deutschen Bundespost, eines
Sondervermögens des Bundes. Im Jahre 1989 wurde die Deutsche Bundespost organisatorisch
in die drei Teile Deutsche Bundespost POSTDIENST, Deutsche Bundespost POSTBANK und
Deutsche Bundespost TELEKOM aufgeteilt. Im Jahre 1990 wurde die Postbank der ehemaligen
104
DDR in die Deutsche Bundespost POSTBANK integriert. Die Deutsche Bundespost POSTBANK
wurde anschließend aufgrund des ,,Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen
Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft’’ vom 14. September 1994 am 20. Dezember
1994 als Aktiengesellschaft unter der Firma Deutsche Postbank AG gegründet und erhielt durch
Gesetz eine Vollbanklizenz. Am 2. Januar 1995 wurde die Postbank im Handelsregister beim
Amtsgericht Bonn unter HRB 6793 eingetragen. Die Postbank hat ihren Sitz und ihre
Geschäftsadresse in der Friedrich Ebert-Allee 114-126 in 53113 Bonn.
Im Juni 1999 verständigten sich die Postbank und die Bundesrepublik Deutschland sowie das
Bundesland Berlin und der Freistaat Bayern über den Verkauf der Anteile an der DSL Bank an die
Postbank mit Wirkung vom 1. Januar 2000. Aufgrund des Gesetzes über die Umwandlung der
DSL Bank in eine Aktiengesellschaft (,,DSL Bank Gesetz’’) vom 16. Dezember 1999 wurde die DSL
Bank mit Ablauf des 31. Dezembers 1999 von einer Anstalt des öffentlichen Rechts in die
privatrechtliche DSL Bank Aktiengesellschaft umgewandelt. Die Eintragung der DSL Bank
Aktiengesellschaft in das Handelsregister beim Amtsgericht Bonn fand am 24. Januar 2000 statt.
Anschließend erfolgte mit Verschmelzungsvertrag vom 8. Mai 2000 die Verschmelzung der DSL
Bank Aktiengesellschaft auf die Postbank. Die Eintragung der Verschmelzung in das
Handelsregister der Postbank beim Amtsgericht Bonn erfolgte am 26. Mai 2000.
Gegenstand des Unternehmens
Die Postbank ist ein Kreditinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes.
Satzungsmäßiger Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften aller Art,
das Erbringen von Finanz- und sonstigen Dienstleistungen sowie damit in Zusammenhang
stehende Tätigkeiten. Die Postbank ist zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen
berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Die
Postbank kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an
ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung
beschränken. Die Postbank kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen
ausgliedern und ist berechtigt, Unternehmensverträge abzuschließen.
Die Postbank ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, zu betreiben und aufzulösen.
Zweigniederlassungen können auch die Firma ,,DSL Bank – Ein Geschäftsbereich der Deutsche
Postbank AG’’ führen.
Management
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Postbank besteht satzungsgemäß aus zwanzig Mitgliedern. Zehn Mitglieder
der Anteilseigner werden in der Hauptversammlung nach Maßgabe der Vorschriften des
Aktiengesetzes gewählt. Zehn weitere Mitglieder werden von den Arbeitnehmern nach den
Bestimmungen
des
Mitbestimmungsgesetzes
1976
gewählt.
Von
diesen
zehn
Aufsichtsratsmitgliedern müssen sieben Arbeitnehmer der Postbank sein, darunter ein
leitender Angestellter. Die übrigen Aufsichtsratsmitglieder müssen Vertreter von im
Unternehmen vertretenen Gewerkschaften sein.
105
Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats (Vertreter der Aktionäre) der Postbank und deren
Tätigkeiten außerhalb der Postbank sind in der folgenden Übersicht aufgeführt:
NAME
TÄTIGKEITEN AUßERHALB DER POSTBANK
Dr. Klaus Zumwinkel (Vorsitzender).....................
Vorsitzender des Vorstands, Deutsche Post
AG, Bonn; Vorsitzender des Aufsichtsrats,
Deutsche Telekom AG, Bonn; Mitglied des
Aufsichtsrats, Deutsche Lufthansa AG, Köln;
Mitglied des Aufsichtsrats, KarstadtQuelle
AG, Essen; Mitglied des Board of Directors,
Morgan Stanley, Delaware; Mitglied des
Board of Directors, C.V. International Post
Corp. U.A., Amsterdam
Wilfried Boysen......................................................
Unternehmensberater
Dr. Edgar Ernst.......................................................
Mitglied des Vorstands, Deutsche Post AG,
Bonn; Mitglied des Aufsichtsrats, Allianz
Versicherungs AG, München
Dr. Peter Hoch ........................................................
Präsident Mastercard Europe, Brüssel (bis
30. Juni 2004)
Prof. Dr. Ralf Krüger ..............................................
Unternehmensberater; Professor, FH
Wiesbaden; Mitglied des Ausichtsrats,
Deutsche Post AG, Bonn
Dr. Hans-Dieter Petram..........................................
Mitglied des Vorstands, Deutsche Post AG,
Bonn; Mitglied des Aufsichtsrats, HDI
Industrie Versicherung AG, Hannover;
Mitglied des Aufsichtsrats, HDI Privat
Versicherung AG, Hannover; Mitglied des
Aufsichtsrats, HDI Service AG, Hannover;
Vorsitzender des Aufsichtsrats, Gästehaus
Petersberg GmbH, Königswinter
Dr. Klaus Schlede...................................................
Mitglied des Aufsichtsrats, Deutsche
Lufthansa AG, Köln; Mitglied des
Aufsichtsrats, Deutsche Telekom AG, Bonn;
Mitglied des Aufsichtsrats, Globale
Rückversicherungs-AG, Köln
Elmo von Schorlemer............................................
Rechtsanwalt, Aachen; Mitglied des
Aufsichtsrats, VHV Autoversicherung AG,
Hannover; Mitglied des Aufsichtsrats, VHV
Beteiligungs AG, Hannover; Vorsitzender des
Aufsichtsrats, Securess AG, Essen
Dr. Manfred Schüler ..............................................
Staatssekretär a.D., Wachtberg
Dr. Alfred Tacke .....................................................
Staatssekretär des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Arbeit, Berlin; Mitglied des
Beraterkreises IKB Deutsche Industriebank
AG, Düsseldorf; Mitglied des Aufsichtsrats,
Deutsche Bahn AG, Berlin
106
Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats (Vertreter der Arbeitnehmer) der Postbank und deren
Tätigkeiten außerhalb der Postbank sind in der folgenden Übersicht aufgeführt:
NAME
TÄTIGKEITEN AUßERHALB DER POSTBANK
Michael Sommer (Stellvertretender
Vorsitzender).......................................................
Vorsitzender des Deutschen
Gewerkschaftsbund, Berlin
Marietta Auer .........................................................
Abteilungsleiterin, Deutsche Postbank AG,
Bonn(1)
Rosemarie Bolte.....................................................
Leiterin des Vorstands des Fachbereichs 1,
ver.di, Stuttgart; Mitglied des Aufsichtsrats,
Karlsruher Lebensversicherung AG,
Karlsruhe
Annette Harms .......................................................
Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende,
Postbank Hamburg, Hamburg
Ralf Höhmann ........................................................
Vorsitzender des Betriebsrats, Postbank
Stuttgart, Stuttgart; Mitglied des Vorstands
des Landesfachbereichs 1
Finanzdienstleistungen, ver.di, Stuttgart
Elmar Kallfelz .........................................................
Stellvertretender Vorsitzender des
Konzernbetriebsrats, Deutsche Post AG,
Bonn
Harald Kuhlow .......................................................
Sachverständiger beim Gesamtbetriebsrat,
Deutsche Postbank AG, Bonn(2)
Sabine Schwarz .....................................................
Vorsitzende des Betriebsrats, Postbank
Berlin, Berlin(2)
Christine Weiler .....................................................
Vorsitzende des Betriebsrats, Postbank
München, München(2)
Christel Zobeley .....................................................
Gewerkschaftssekretärin, ver.di, Berlin
(1)
Von 1989 bis 1995 Mitglied des Aufsichtsrats des Sondervermögens Deutsche Bundespost POSTBANK.
(2)
Keine Tätigkeit ‘‘außerhalb der Postbank’’.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind unter der Geschäftsadresse der Postbank erreichbar.
Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Die Vergütungsregelungen der Satzung wurden am 25. März 2004 neu gefasst und sehen jetzt
neben
einer
festen
Vergütungskomponente
und
einer
kurzfristigen
variablen
Vergütungskomponente zusätzlich eine erfolgsorientierte jährliche Vergütungskomponente mit
langfristiger Anreizwirkung vor. So erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß der Satzung
für ihre Tätigkeit neben der Erstattung ihrer baren Auslagen und der auf die Vergütung und
Auslagen anfallenden Umsatzsteuer in Zukunft (Geschäftsjahr 2004 eingeschlossen) eine feste
jährliche Vergütung in Höhe von E 15.000 sowie:
(i)
eine jährliche variable Vergütung in Höhe von E 300 für jeweils E 0,03, um die der
Konzerngewinn der Postbank pro Aktie im jeweiligen Geschäftsjahr den Betrag von E 2,00
übersteigt; und
(ii)
eine jährliche variable Vergütung in Höhe von E 300 für jeweils 1 %, um die der
Konzerngewinn der Postbank pro Aktie für das dem jeweiligen Geschäftsjahr (= Jahr x)
zwei Jahre nachfolgende Geschäftsjahr (= Jahr x + 2) den Konzerngewinn der Postbank pro
Aktie für das dem jeweiligen Geschäftsjahr vorangegangene Geschäftsjahr (= Jahr x –1)
übersteigt. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird dieser Vergütungsbestandteil
erstmals für das Geschäftsjahr 2004 gewährt und nach Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2007 fällig werden.
107
Die beiden variablen Vergütungskomponenten dürfen jeweils für sich genommen den Betrag
von
E 15.000
nicht
überschreiten.
Die
oben
unter
(ii)
dargestellte
variable
Vergütungskomponente darf zusätzlich 0,5 % des Bilanzgewinns, vermindert um einen Betrag
von 4 % des Gesamtbetrags des Grundkapitals, nicht überschreiten.
Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache des
Betrages
der
so
errechneten
Gesamtvergütung.
Für
den
Vorsitzenden
eines
Aufsichtratsausschusses erhöht sich die Vergütung um das Einfache, für ein anderes Mitglied
eines Ausschusses jeweils um das 0,5-fache, wobei diese Regelung keine Anwendung auf den
Vorsitzenden
des
Vermittlungsausschusses
und
die
anderen
Mitglieder
des
Vermittlungsausschusses findet. Die Erhöhung der Vergütung für einen Vorsitzenden und die
Mitglieder eines Ausschusses darf das Zweifache der Gesamtvergütung (= Fixbetrag + variable
Vergütungskomponenten (i) + variable Vergütungskomponente (ii)) nicht übersteigen.
Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat bzw. seinen Ausschüssen nur während eines
Teils des Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.
Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtrats für jede Sitzung des Aufsichtrats und
seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen, ein Sitzungsgeld von E 250.
Vor der Neufassung der Vergütungsregelungen für Aufsichtsratsmitglieder erhielten die
Mitglieder des Aufsichtsrats der Postbank neben dem Ersatz ihrer Auslagen eine feste jährliche
Vergütung in Höhe von E 15.000 sowie eine variable Vergütung in Höhe von E 1,00 pro
Basispunkt der Eigenkapitalrendite vor Steuern, maximal jedoch 10 % der fixen Vergütung. Der
Aufsichtsratsvorsitzende erhielt das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses
Betrags. Mitglieder des Kreditausschusses erhielten zusätzlich E 5.000, Mitglieder des Präsidial-,
Prüfungs- sowie Personalausschusses erhielten zusätzlich E 2.500. Die Vorsitzenden dieser
Ausschüsse erhielten jeweils das Doppelte der Vergütung eines Mitglieds. Gemäß dieser alten
Regelung wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihre Tätigkeit als Aufsichtsrat der Postbank
im Geschäftsjahr 2003 insgesamt E 0,45 Mio. (2002: E 0,43 Mio.) gezahlt.
Daneben haben Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2003 von der Postbank und ihren
Konzernunternehmen Gesamtbezüge (Löhne und Gehälter der Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat) in Höhe von E 0,49 Mio. erhalten.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats hielten am 30. September 2004 insgesamt 543 Aktien der
Postbank.
Beziehungen zur Deutsche Post AG
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Postbank Herr Dr. Zumwinkel ist gleichzeitig Vorsitzender
des Vorstands der Deutsche Post AG. Des Weiteren sind die Aufsichtsratsmitglieder der Postbank
Dr. Ernst und Dr. Petram gleichzeitig Mitglieder des Vorstands der Deutsche Post AG. Die
Mitglieder des Aufsichtsrats, die gleichzeitig Mitglieder des Vorstands der Deutsche Post AG
sind, halten zum 30. September 2004 insgesamt 1.311.943 Aktienoptionen der Deutsche Post AG.
Von diesen Aktienoptionen stammen 29.191 aus der im Jahr 2001 begebenen Tranche, 468.156
aus der im Jahr 2002 begebenen Tranche, 468.156 aus der im Jahr 2003 begebenen Tranche und
346.440 aus der im Jahr 2004 begebenen Tranche. Der Ausübungspreis beträgt für die Tranche
2001 E 23,05, für die Tranche 2002 E 14,10, für die Tranche 2003 E 12,40 und für die Tranche 2004
E 17,00 je Aktienoption. Zum 31. Dezember 2003 wurde im Konzernabschluss der Deutsche Post
AG je eine Aktienoption aus der Tranche 2001 mit E 1,40, aus der Tranche 2002 mit E 0,86 und
aus der Tranche 2003 mit E 0,56 bewertet. Die Ausübung der Aktienoptionen ist unter anderem
abhängig von der Erreichung bestimmter Erfolgsziele, die an die Entwicklung des Kurses der
Aktie der Deutsche Post AG anknüpfen. Nach Wahl der Deutsche Post AG berechtigt jede
Aktienoption entweder zum Erwerb einer Aktie der Deutsche Post AG zum Ausübungspreis oder
zum Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen Ausübungspreis und dem Durchschnittskurs
der Aktie der Deutsche Post AG während der letzten fünf Handelstage vor dem Ausübungstag.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Postbank hielten am 30. September 2004 insgesamt 77.307
Aktien der Deutsche Post AG. Das gezeichnete Kapital der Deutsche Post AG bestand zu diesem
Zeitpunkt aus 1.112.800.000 Stückaktien.
108
Die
Aufsichtsräte
der
Postbank
sind
im
Rahmen
der
bestehenden
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) der Deutsche Post AG
mitversichert. Dabei gilt für ein Aufsichtsratsmitglied ein Selbstbehalt in Höhe von E 5.000. Die
Postbank zahlt für ihre Mitversicherung eine anteilige Prämie.
Kredite; Sonstige Rechtsbeziehungen
Zum 30. September 2004 standen Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats in Höhe von
E 206.372,21 aus. Die Kredite wurden im Rahmen des üblichen Geschäfts der Postbank zu
Konditionen gewährt, zu denen auch Mitarbeiter der Postbank Kredite erhalten. Sonstige
Haftungsverhältnisse wurden nicht eingegangen.
Es bestehen auch keine sonstigen wesentlichen Geschäfte oder Rechtsbeziehungen zwischen der
Postbank und den Mitgliedern des Aufsichtsrats oder deren Ehepartnern und Verwandten ersten
Grades.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Postbank waren während des laufenden und des
vorhergehenden Geschäftsjahres nicht an Geschäften außerhalb der Geschäftstätigkeit der
Postbank beteiligt; Aufsichtsratsmitglieder, die Funktionen im Konzern der Deutsche Post AG
(außerhalb der Postbank) ausüben, haben allerdings ihre jeweilige Funktion bei der Deutsche
Post AG wahrgenommen. Die Aufsichtsratsmitglieder der Postbank waren während des
laufenden und des vorhergehenden Geschäftsjahres nicht an anderen der Form oder der
Sache nach ungewöhnlichen Geschäften der Postbank während des laufenden und des
vorhergehenden Geschäftsjahres oder an derartigen ungewöhnlichen Geschäften in weiter
zurückliegenden Geschäftsjahren beteiligt, die noch nicht endgültig abgeschlossen sind.
109
Vorstand
Der Vorstand der Postbank besteht nach der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Zahl
der Vorstandsmitglieder wird im Übrigen vom Aufsichtsrat bestimmt. Gegenwärtig hat der
Vorstand sieben Mitglieder.
Die Mandate, die von den derzeit amtierenden Vorstandsmitgliedern der Postbank gegenwärtig
in Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien außerhalb der Postbank ausgeübt werden, sind
in der folgenden Übersicht aufgeführt:
NAME
TÄTIGKEITEN AUßERHALB DER POSTBANK
Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann ......................
Dirk Berensmann ...................................................
Stefan Jütte ............................................................
Dr. Wolfgang Klein ................................................
Loukas Rizos...........................................................
Lothar Rogg............................................................
Ralf Stemmer .........................................................
Mitglied des Aufsichtsrats, TCHIBO Holding
AG, Hamburg; Mitglied des Board of
Directors, Accenture Corp., Irving, Texas;
Mitglied des Board of Directors, Altadis S.A.,
Madrid
Mitglied des Board of Directors, Eurogiro
Network A/S, Taastrup (Denmark); Mitglied
des Vorstands, e-Finance Lab Universität
Frankfurt/Main; Stellvertretender
Vorsitzender des Beirats, einsnull IT-Support
GmbH, Bonn
Mitglied des Aufsichtsrats, BVVG
Bodenverwertungs- und
Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin
Vorsitzender des Aufsichtsrats, Comma Soft
AG, Bonn; Mitglied des Verwaltungsrats,
VISA Deutschland e.V., Frankfurt
—
Vorsitzender des Aufsichtsrats, McPaper AG,
Bonn
Mitglied des Verwaltungsrats, Bundesanstalt
für Post und Telekommunikation, Deutsche
Bundespost, Bonn; Mitglied des
Aufsichtsrats, Danzas Deutschland Holding
GmbH, Düsseldorf; Mitglied des
Aufsichtsrats, Danzas GmbH, Düsseldorf;
Mitglied des Beirats, einsnull IT-Support
GmbH, Bonn; Vorsitzender des Beirats,
Einlagensicherungsfonds des
Bundesverbands öffentlicher Banken
Deutschland e.V. (bis 30. Juni 2004), Berlin
Die Mitglieder des Vorstands sind unter der Geschäftsadresse der Postbank erreichbar.
Vergütung der Vorstandsmitglieder
Die Geldbezüge der Vorstandsmitglieder setzen sich jeweils aus einem Fixbetrag und einem
variablen Betrag zusammen. Der variable Betrag, der 50 % der Gesamtvergütung ausmachen
kann, richtet sich nach verschiedenen Kriterien, unter anderem nach dem Erreichen bestimmter
finanzieller und operativer Leistungsziele. Ein Teil der variablen Vergütung richtet sich dabei
nach dem Konzernergebnis der Deutsche Post AG, welches auch das Ergebnis der Postbank
umfasst. Im Geschäftsjahr 2004 sind bei Prof. Dr. von Schimmelmann 25 % der Gesamtvergütung
vom Konzernergebnis der Deutsche Post AG abhängig, während bei den übrigen derzeitigen
Vorstandsmitgliedern bis zu 12,5 % der Gesamtvergütung vom Konzernergebnis der Deutsche
Post AG abhängig sind. Es gibt derzeit keine konkreten Pläne, die Anknüpfung eines Anteils der
variablen Vergütung an das Konzernergebnis der Deutsche Post AG in nächster Zeit
abzuschaffen.
Im Geschäftsjahr 2003 beliefen sich die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands der
Postbank auf E 4,28 Mio. (2002: E 4,27 Mio.; 2001: E 2,98 Mio.).
110
Die Vergütung von Prof. Dr. von Schimmelmann und von Herrn Rogg wird in voller Höhe von der
Postbank getragen. Weitere Vergütungen von der Deutsche Post AG oder von
Tochtergesellschaften der Postbank erhalten sie nicht. Die Vergütung von Herrn Stemmer, der
mit Wirkung zum 1. Juli 2004 Mitglied des Vorstandes der Postbank wurde, wurde bis zum
30. Juni 2004 in voller Höhe von der Deutsche Post AG getragen. Zusätzliche Vergütungen durch
die Postbank erhielt Herr Stemmer nicht. Seit Juli 2004 wird die Vergütung von Herrn Stemmer
überwiegend von der Postbank getragen. Die übrigen Mitglieder des Vorstands der Postbank
erhalten ihre Vergütung in voller Höhe von der Postbank. Weitere Vergütungen von der Deutsche
Post AG oder von Tochtergesellschaften der Postbank erhalten sie nicht.
Am 30. September 2004 hielten Vorstandsmitglieder insgesamt 284 Aktien der Postbank. Rechte
zum Bezug von Aktien der Postbank werden von Vorstandsmitgliedern nicht gehalten. Es besteht
zur Zeit auch kein Programm für den Erwerb von Aktienoptionen der Postbank für Mitglieder des
Vorstands. Derzeit ist nicht vorgesehen, ein Aktienoptionsprogramm einzuführen. Allerdings ist
vorgesehen, ab dem Geschäftsjahr 2005 für die Vorstände auf die Postbank bezogene
kapitalmarktorientierte variable Vergütungsbestandteile einzuführen.
An vor dem Geschäftsjahr 2003 ausgeschiedene frühere Vorstandsmitglieder sind im
Geschäftsjahr 2003 Pensionsleistungen in Höhe von E 1,28 Mio. gezahlt worden. Für diesen
Personenkreis bestanden am 31. Dezember 2003 Rückstellungen für Pensionen in Höhe von
E 20,41 Mio.
Beziehungen zur Deutsche Post AG
Der Vorstandsvorsitzende der Postbank Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann ist gleichzeitig
Mitglied des Vorstands der Deutsche Post AG und trägt dort Verantwortung für den
Unternehmensbereich ,,Finanz Dienstleistungen’’, zu dem neben der Postbank der Filialbereich
und der Renten Service zählen. Das für das Ressort ,,Privatkunden – Stationärer Vertrieb’’
zuständige Vorstandsmitglied der Postbank Lothar Rogg ist Sprecher des Bereichsvorstands
,,Filialen’’ der Deutsche Post AG, einer unmittelbar unter dem Vorstand angesiedelten
Managementebene. Zudem ist Ralf Stemmer, der seit Juli 2004 das Ressort ,,Ressourcen’’ als
Vorstand der Postbank leitet, ,,Zentralbereichsleiter Tarifpolitik/Personalrecht Konzern’’ bei der
Deutsche Post AG.
Die Mitglieder des Vorstands der Postbank hielten am 30. September 2004 insgesamt 793.051
Aktienoptionen, die zum Bezug von Aktien der Deutsche Post AG berechtigen und von der
Deutsche Post AG in verschiedenen Tranchen ausgegeben wurden. Von diesen Aktienoptionen
stammen 28.639 aus der im Jahr 2001 begebenen Tranche, 272.622 aus der im Jahr 2002
begebenen Tranche, 263.268 aus der im Jahr 2003 begebenen Tranche und 228.522 aus der im
Jahr 2004 begebenen Tranche. Der Ausübungspreis beträgt für die Tranche 2001 E 23,05, für die
Tranche 2002 E 14,10, für die Tranche 2003 E 12,40 und für die Tranche 2004 E 17,00 je
Aktienoption. Zum 31. Dezember 2003 wurde im Konzernabschluss der Deutsche Post AG je eine
Aktienoption aus der Tranche 2001 mit E 1,40, aus der Tranche 2002 mit E 0,86 und aus der
Tranche 2003 mit E 0,56 bewertet.
Die Ausübung der Aktienoptionen ist unter anderem abhängig von der Erreichung bestimmter
Erfolgsziele, die an die Entwicklung des Kurses der Aktie der Deutsche Post AG anknüpfen. Nach
Wahl der Deutsche Post AG berechtigt jede Aktienoption entweder zum Erwerb einer Aktie der
Deutsche Post AG zum Ausübungspreis oder zum Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen
Ausübungspreis und dem Durchschnittskurs der Aktie der Deutsche Post AG während der letzten
fünf Handelstage vor dem Ausübungstag. Derzeit ist vorgesehen, Aktienoptionen der Deutsche
Post AG auch in Zukunft an die Mitglieder des Vorstands der Postbank sowie an
Aufsichtsratsmitglieder, die Mitglieder im Vorstand der Deutsche Post AG sind, für deren
Vorstandsfunktion zu gewähren.
Mitglieder des Vorstands der Postbank hielten am 30. September 2004 31.650 Aktien der
Deutsche Post AG. Das gezeichnete Kapital der Deutsche Post AG bestand zu diesem Zeitpunkt
aus 1.112.800.000 Stückaktien.
Die Vorstände der Postbank sowie Organmitglieder der Tochtergesellschaften der Postbank sind
im Rahmen der bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung)
111
der Deutsche Post AG mitversichert. Dabei gilt für ein Vorstandsmitglied ein Selbstbehalt in Höhe
von E 100.000. Die Postbank zahlt für ihre Mitversicherung eine anteilige Prämie.
Kredite; Sonstige Rechtsbeziehungen
Zum 30. September 2004 standen Kredite an Mitglieder des Vorstands in Höhe von E 229.731,07
aus. Die Kredite wurden im Rahmen des üblichen Geschäfts der Postbank zu Konditionen
gewährt, zu denen auch andere Mitarbeiter der Postbank Kredite erhalten. Sonstige
Haftungsverhältnisse wurden nicht eingegangen.
Es bestehen auch keine sonstigen wesentliche Geschäfte oder Rechtsbeziehungen zwischen der
Postbank und den Mitgliedern des Vorstands oder deren Ehepartnern und Verwandten ersten
Grades.
Die Vorstandsmitglieder der Postbank waren während des laufenden und des vorhergehenden
Geschäftsjahres nicht an Geschäften außerhalb der Geschäftstätigkeit der Postbank beteiligt; die
Doppelmandatsträger haben allerdings ihre jeweiligen Funktionen bei der Deutsche Post AG
wahrgenommen. Die Vorstandsmitglieder der Postbank waren während des laufenden und des
vorhergehenden Geschäftsjahres nicht an anderen der Form oder der Sache nach
ungewöhnlichen Geschäften der Postbank oder an derartigen ungewöhnlichen Geschäften in
weiter zurückliegenden Geschäftsjahren beteiligt, die noch nicht endgültig abgeschlossen sind.
Kapital
Grundkapital
Das Grundkapital der Postbank beträgt E 410.000.000 und ist eingeteilt in 164.000.000 auf den
Namen lautende Stückaktien (Aktien ohne Nennwert) mit einem derzeitigen rechnerischen Anteil
je Stückaktie am Grundkapital von E 2,50.
Derzeit hält die Deutsche Post AG 66,7 % des Grundkapitals der Postbank unmittelbar oder
mittelbar über ihre Tochtergesellschaft Postbank Beteiligungs GmbH. Nach Kenntnis der
Postbank gibt es keine anderen Aktionäre, die unmittelbar oder mittelbar mit 10 % oder mehr
am Grundkapital der Postbank beteiligt sind.
Im Juni 2004 begab die Deutsche Post AG eine 2,65 % Umtauschanleihe mit einem Nennbetrag
von E 1.081.550.000. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Anleihegläubiger berechtigt,
vom 11. August 2004 bis zum 25. Juni 2007 ihre Schuldverschreibungen in Aktien der Postbank
umzutauschen. Der Umtauschpreis beträgt E 39,33 pro Aktie der Postbank (vorbehaltlich
bestimmter Anpassungen). Die Deutsche Post AG ist berechtigt, Anleihegläubiger bei
Ausübung des Umtauschrechts anstelle der Lieferung von Postbank-Aktien eine Geldzahlung
zu leisten. Das Umtauschvolumen entspricht (vorbehaltlich bestimmter Anpassungen) rund
16,8 % der Aktien der Postbank.
Die Deutsche Post AG hat sich gegenüber der Bundesrepublik Deutschland vertraglich
verpflichtet, bis zum 5. Januar 2009 einen Kapitalanteil von mehr als 50 % an der Postbank im
Ganzen oder teilweise nur nach Einwilligung der Bundesrepublik Deutschland zu veräußern. Dies
gilt unter anderem auch für die Ausgabe weiterer Aktien der Postbank an Dritte, soweit die
Ausgabe weiterer Aktien eine Fremdbestimmung der Postbank durch Dritte erlaubt. Die
Bundesrepublik Deutschland kann diese Zustimmung jederzeit erteilen. Mit Ausnahme der
Umtauschanleihe hat weder die Postbank noch ein verbundenes Unternehmen
Schuldverschreibungen begeben, die in Aktien umtauschbar oder umwandelbar sind, und
keine der vorgenannten hat Schuldverschreibungen begeben, die eine Option zum Erwerb von
Aktien gewähren.
Die Aktien der Postbank sind in mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream
Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurden. Den Inhabern der Aktien stehen
Miteigentumsanteile entweder unmittelbar, wenn sie Teilnehmer der Clearstream AG sind,
oder mittelbar durch Organisationen (wie Banken), die Teilnehmer bei der Clearstream AG sind,
an der jeweiligen Globalurkunde zu. Ein Anspruch von Aktionären auf Einzel- oder
Mehrfachverbriefung der Aktien ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig und nicht
eine Verbriefung nach den Regeln einer Börse vorgeschrieben ist, an der die Aktien zugelassen
sind.
112
Jede Aktie der Postbank gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist voll
gewinnanteilsberechtigt.
Sämtliche Aktien der Postbank sind voll eingezahlt und frei übertragbar. Es bestehen keine
Verkaufsbeschränkungen oder sonstige Beschränkungen im Hinblick auf die Übertragbarkeit der
Aktien der Postbank.
Das Grundkapital der Postbank war bis zum 27. April 2004 in 16.000.000 Aktien eingeteilt. Mit
Hauptversammlungsbeschluss vom 25. März 2004 wurde ein Aktiensplit im Vehältnis 1:10,25
durchgeführt. Seit Eintragung des Hauptversammlungsbeschlusses in das Handelsregister der
Postbank am 27. April 2004 ist das Grundkapital der Postbank in Höhe von E 410.000.000 in
164.000.000 Aktien eingeteilt.
Die Höhe des Grundkapitals und die Gattung der Aktien hat sich in den letzten drei Jahren nicht
geändert. Lediglich die Zahl der Aktien der Postbank hat sich in den letzten drei Jahren aufgrund
des oben beschriebenen Aktiensplits geändert.
Am 30. September 2004 hielt die Postbank 80.054 eigene Aktien für Handelszwecke.
Genehmigtes Kapital
Die ordentliche Hauptversammlung vom 25. März 2004 hat den Vorstand ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Postbank bis zum 24. März 2009 um bis zu
insgesamt E 41.000.000 durch die Ausgabe von neuen, stimmrechtslosen, auf den Namen
lautenden Stückaktien (Vorzugsaktien) gegen Sacheinlagen, ganz oder in Teilbeträgen, einmal
oder mehrmals zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Im Falle der Ausgabe von Vorzugsaktien
erhalten die Vorzugsaktionäre ohne Stimmrecht bei der Verteilung des Bilanzgewinns eines
Geschäftsjahres einen Vorzugsgewinnanteil von E 0,05 je Vorzugsaktie. Sofern der Bilanzgewinn
eines Geschäftsjahres nicht ausreicht, um den Vorzugsgewinnanteil von E 0,05 je Vorzugsaktie zu
zahlen, werden die fehlenden Beträge ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden
Geschäftsjahre nachgezahlt, und zwar nach Verteilung des Vorzugsgewinnanteils für diese
Geschäftsjahre und vor Verteilung eines Gewinnanteils auf die Stammaktien.
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe
festzulegen. Das genehmigte Kapital ist am 28. Mai 2004 in das Handelsregister eingetragen
worden.
Die Postbank wird von der eingeräumten Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien nicht ohne
vorherige Zustimmung des Vorstands der Deutsche Post AG Gebrauch machen, um
sicherzustellen, dass die Ausgabe neuer Aktien nicht zu einer Verletzung der Verpflichtung der
Deutsche Post AG gegenüber der Bundesrepublik Deutschland führt, bis zum 5. Januar 2009
weitere Aktien der Postbank an Dritte nur mit Einwilligung der Bundesrepublik Deutschland
auszugeben, soweit die Ausgabe weiterer Aktien eine Fremdbestimmung der Postbank durch
Dritte erlaubt.
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
Ermächtigung zum Zwecke des Wertpapierhandels
Ermächtigung. Die Postbank ist ermächtigt, während des Zeitraums vom 25. März 2004 bis
einschließlich 24. September 2005 zum Zwecke des Wertpapierhandels eigene Aktien zu
erwerben und zu verkaufen. Der Bestand der zu diesem Zweck zu erwerbenden Aktien darf am
Ende eines jeden Tages fünf Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Postbank nicht
übersteigen. Darüber hinaus dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien
zusammen mit anderen Aktien der Postbank, welche die Postbank bereits erworben hat und noch
besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn Prozent des Grundkapitals entfallen. Die
Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgeübt werden.
Erwerbspreis. Sofern der Erwerb der Aktien über die Börse erfolgt, darf der Erwerbspreis (ohne
Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Postbank
im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter
Wertpapierbörse an den letzten zehn aufeinander folgenden Börsenhandelstagen vor dem
113
Erwerb oder der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder
unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb aufgrund eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre oder auf andere Weise
unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots, so darf der an die Aktionäre gezahlte
Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) nicht mehr als 10 % vom arithmetischen Mittelwert der
Schlusskurse der Aktie der Postbank im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn aufeinander
folgenden Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung des Angebots abweichen. Bei einem
Erwerb auf andere Weise darf der Erwerbspreis den arithmetischen Mittelwert dieser
Schlusskurse vor dem Erwerb um nicht mehr als 20 % über- bzw. 10 % unterschreiten. Sofern
die von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien den Gesamtbetrag des
Erwerbsangebots der Postbank überschreiten, erfolgt die Annahme im Verhältnis des
Gesamtbetrags des Erwerbsangebots zu den insgesamt von den Aktionären angebotenen
Aktien. Es kann aber vorgesehen werden, dass geringe Stückzahlen bis zu fünfzig angebotene
Aktien je Aktionär bevorrechtigt angenommen werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit diese Anwendung finden.
Ermächtigung zu sonstigen Zwecken
Ermächtigung. Die Postbank ist ermächtigt, während des Zeitraums vom 25. März 2004 bis
einschließlich 24. September 2005 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der
Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser
Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Postbank, welche die
Postbank bereits erworben hat und noch besitzt, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des
Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder
mehrmals ausgeübt werden.
Erwerbspreis. Sofern der Erwerb der Aktien über die Börse erfolgt, darf der Erwerbspreis (ohne
Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse für Aktien der Postbank
im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter
Wertpapierbörse an den letzten zehn aufeinander folgenden Börsenhandelstagen vor dem
Erwerb oder der Eingehung einer Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder
unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb aufgrund eines öffentlichen Angebots an alle Aktionäre oder auf andere Weise
unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots, so darf der an die Aktionäre gezahlte
Erwerbspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) nicht mehr als 10 % vom arithmetischen Mittelwert der
Schlusskurse der Aktie der Postbank im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn aufeinander
folgenden Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung des Angebots abweichen. Bei einem
Erwerb auf andere Weise darf der Erwerbspreis den arithmetischen Mittelwert dieser
Schlusskurse vor dem Erwerb um nicht mehr als 20 % über- bzw. 10 % unterschreiten. Sofern
die von den Aktionären zum Erwerb angebotenen Aktien den Gesamtbetrag des
Erwerbsangebots der Postbank überschreiten, erfolgt die Annahme im Verhältnis des
Gesamtbetrags des Erwerbsangebots zu den insgesamt von den Aktionären angebotenen
Aktien. Es kann aber vorgesehen werden, dass geringe Stückzahlen bis zu fünfzig angebotene
Aktien je Aktionär bevorrechtigt angenommen werden. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit diese Anwendung finden.
Zweck. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften können die auf Grundlage der Ermächtigung
erworbenen Aktien über die Börse veräußert werden. Eine andere Veräußerung muss
demgegenüber in der Ermächtigung explizit vorgesehen sein. Bei einer nicht über die Börse
erfolgenden Veräußerung besteht zudem ein Vorerwerbsrecht der Aktionäre, welches allerdings
gemäß den oben beschriebenen Regeln zum Bezugsrechtsausschluss ausgeschlossen werden
kann.
Die Ermächtigung vom 25. März 2004 sieht vor, dass der Vorstand der Postbank sie zu jedem
gesetzlich zulässigen Zweck, insbesondere zur Verfolgung eines oder mehrerer der nachfolgend
genannten Ziele ausüben kann. So ist der Vorstand der Postbank insbesondere ermächtigt, die
aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats:
114
s ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen; oder
s in anderer Weise als durch einen Verkauf über die Börse oder ein Angebot an alle Aktionäre
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wie folgt zu verwenden:
*
Veräußerung gegen Sachleistung, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen,
Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben oder
Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen;
*
Veräußerung gegen Barzahlung von bis zu 50.000 zurückerworbenen Aktien an
Anleger, die in einem bestimmten Umfang Investmentfondsanteile von der Postbank
erwerben; oder
*
Veräußerung gegen Barzahlung, soweit diese zu einem Preis erfolgt, der den
Börsenwert von Aktien der Postbank zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht
wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung ist unter Einbeziehung sonstiger
Ermächtigungen zur Ausgabe neuer Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
gemäß den gesetzlichen Vorschriften auf insgesamt höchstens 10 % des
bestehenden Grundkapitals der Postbank beschränkt.
Verträge über typische stille Beteiligungen mit fünf deutschen Versicherungsgesellschaften
Fünf deutsche Versicherungsgesellschaften (die ,,Stillen Gesellschafter’’) haben sich mit
Vermögenseinlagen in Höhe von insgesamt rund E 51 Mio. (E 10 Mio, E 10 Mio., E 10 Mio.,
E 15 Mio. und E 6 Mio.) als typische stille Gesellschafter an der DSL Bank beteiligt. Infolge der
Verschmelzung der DSL Bank auf die Postbank ist diese Rechtsnachfolgerin der DSL Bank in
Bezug auf die Beteiligungsverträge. Die Stillen Gesellschafter nehmen im Verhältnis ihrer
jeweiligen Vermögenseinlage zum Eigenkapital der Postbank am Gewinn und Verlust der
Postbank teil. Der Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung entfällt, soweit dadurch ein
Jahresfehlbetrag der Postbank auf Einzelbankebene entsteht oder sich erhöht. Die
Vermögenseinlagen der Stillen Gesellschafter nehmen durch Herabsetzung des Nennbetrags
an einem Jahresfehlbetrag der Postbank teil. Kommt es zu einer Herabsetzung, wird diese im
Folgejahr sowie in den nach Ende der Laufzeit folgenden drei Jahren vorrangig vor Dotierung der
Rücklagen gegebenenfalls anteilig wieder bis zum ursprünglichen Betrag aufgefüllt und
ausgefallene Gewinnbeteiligungsansprüche aus den Vorjahren werden nachgeholt, soweit
dadurch kein Jahresfehlbetrag entsteht oder sich erhöht. Die stillen Gesellschaften enden in
drei Fällen am 31. Dezember 2009 und in zwei Fällen am 31. Dezember 2018. Im Falle der
Insolvenz oder der Liquidation der Postbank sind die Vermögenseinlagen erst nach vollständiger
Befriedigung aller Gläubiger einschließlich der Inhaber von Genussrechten zurückzuzahlen,
jedoch vor Befriedigung der Anteilseigner der Postbank und atypischer Gesellschafter im Sinne
des § 4 Abs. 1 Satz 2 des DSL Bank Gesetzes. Die Postbank behandelt die Vermögenseinlagen der
Stillen Gesellschafter derzeit als Kernkapital auf Einzel- sowie auf Gruppenebene.
Genussrechte
Zum 30. September 2004 wies die Postbank ein Genussrechtskapital in Höhe von E 451 Mio. aus.
Dieses Genussrechtskapital setzt sich zusammen aus von der ehemaligen DSL Bank und der
Postbank begebenen Genussrechten.
Aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Postbank vom 26. Mai 2003 ist der
Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 25. Mai 2008 einmalig oder mehrmals auf den Namen
und/oder auf den Inhaber lautende Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis E 2.500.000.000
zu begeben. Die Bedingungen der auszugebenden Genussrechte müssen den Voraussetzungen
des Kreditwesengesetzes an Ergänzungskapital entsprechen. Die maximale Laufzeit der
Genussrechte beträgt bis zu 20 Jahre. Der Vorstand ist ermächtigt, mit der Zustimmung des
Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Genussrechte
festzulegen. Der Vorstand hat auf Grundlage dieser Ermächtigung zwischen dem 25. Juli und
dem 20. Oktober 2003 auf den Namen lautende Genussrechte in sieben Tranchen mit einem
Gesamtnennbetrag von E 99,5 Mio. ausgegeben und bei inländischen institutionellen Investoren
platziert. Diese Genussrechte dienen der Verstärkung des haftenden Eigenkapitals der Postbank
entsprechend den Vorschriften des Kreditwesengesetzes. Die ausgegebenen Genussrechte
nehmen bis zur vollen Höhe am Verlust der Postbank teil. Zinszahlungen erfolgen nur im Rahmen
115
eines vorhandenen Bilanzgewinns. Die Ansprüche der Genussrechtsinhaber auf Rückzahlung des
Kapitals sind gegenüber den Ansprüchen der anderen Gläubiger nachrangig. Die Genussrechte
haben eine Laufzeit von 10 Jahren. Die ausstehenden Genussrechte gewähren keine
Bezugsrechte im Hinblick auf neue Aktien der Postbank oder zusätzliche Genussrechte im Falle
einer Kapitalerhöhung der Postbank.
Aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25. März 2004 ist der Vorstand
ermächtigt, in der Zeit bis zum 24. März 2009 einmalig oder mehrmals auf den Namen und/oder
auf den Inhaber lautende Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis zu E 41.000.000 oder unter
Beachtung des zulässigen Gesamtnennbetrags außer in Euro auch in einer gesetzlichen
Währung eines OECD-Landes zu begeben. Der Vorstand ist ermächtigt, das Bezugsrecht der
Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtrats auszuschließen, soweit Genussrechte gegen
Sachleistungen ausgegeben werden und dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen,
Unternehmensteile
oder
Beteiligungen
an
Unternehmen
zu
erwerben
oder
Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit der
Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der
Genussrechte festzulegen. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bislang keinen Gebrauch
gemacht.
Ergebnis und Dividende je Aktie
Die nachfolgende Übersicht stellt das Ergebnis je Aktie sowie die je Aktie ausgeschüttete
Jahresdividende für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003 dar:
Ausgeschüttete Dividende je Aktie in E*............................................................
Ergebnis je Aktie in E* (auf Grundlage des Konzernabschlusses) .................
Ergebnis je Aktie in E* (auf Grundlage des Einzelabschlusses) .....................
*
2001
2002
2003
0,84
1,16
0,84
0,60
0,81
0,60
3,59
2,14
3,59
Diese Angaben wurden auf Grundlage der Anzahl der derzeit ausstehenden Aktien der Postbank (164 Mio. Stückaktien) berechnet. Die
entsprechenden Angaben in den Konzernabschlüssen der Postbank für die Jahre 2001, 2002 und 2003 weichen von diesen Angaben
ab, da sie auf Grundlage des am jeweiligen Stichtag bestehenden Grundkapitals (jeweils 16 Mio. Stückaktien) berechnet wurden.
Beteiligungsunternehmen
Die Postbank verfügt über keine Tochtergesellschaften, deren Buchwert 10 % oder mehr des
konsolidierten Eigenkapitals der Postbank darstellt bzw. die mit 10 % oder mehr zum
konsolidierten Jahresergebnis der Postbank beitragen. Eine Liste der Beteiligungsunternehmen
findet sich in Erläuterung 57 zu dem hierin enthaltenen Konzernabschluss.
Zweigniederlassungen
Die Postbank hat Zweigniederlassungen in Berlin, Bielefeld, Bonn, Köln, Dortmund, Dresden,
Düsseldorf, Erfurt, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hanover, Karlsruhe, Leipzig,
Ludwigshafen, Magdeburg, Mannheim, München, Nürnberg, Saarbrücken, Schwerin und
Stuttgart sowie Luxemburg.
Bekanntmachungen
Nach der Satzung der Postbank sind Bekanntmachungen an die Aktionäre der Postbank im
elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Rating
Allgemeines
Jedes Rating drückt ausschließlich die Beurteilung der jeweiligen Ratingagentur zum Zeitpunkt
seiner Vergabe aus. Die Ratingagenturen können ihr Rating jederzeit ändern. Ein Ausblick
(Outlook) für ein bestimmtes Rating der Postbank gibt Aufschluss darüber, wie die Ratingagentur
die voraussichtliche weitere Entwicklung des jeweiligen Ratings über eine mittel- bis langfristige
Zeitspanne (Standard & Poor’s), mittelfristig (Moody’s Investors Service) oder über einen
Zeitraum von ein- bis zwei Jahren (Fitch Ratings) einschätzt. Ein positiver oder negativer
Ratingausblick impliziert nicht, dass eine Änderung des Ratings unausweichlich bevorsteht. Ein
Rating von langfristigen oder kurzfristigen Verbindlichkeiten oder ein Finanzkraftrating beinhaltet
keine Beurteilung in Bezug auf Aktien oder andere Wertpapiere. Deshalb enthalten die im
116
Folgenden angegebenen Ratings keine Aussage über die Aktien oder andere Wertpapiere der
Postbank. Ein Rating ist keine Empfehlung, Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen oder zu halten.
Jedes Rating sollte für sich genommen und unabhängig von anderen Ratings betrachtet werden.
Bonitäts-Ratings
Die Postbank wird von drei großen internationalen Ratingagenturen im Hinblick auf ihre Bonität
bewertet: Standard & Poor’s (,,S&P’’), Moody’s Investors Service (,,Moody’s’’) und Fitch Ratings
(,,Fitch’’). Zum Datum des Prospekts lauteten die Bonitäts-Ratings der Postbank wie folgt:
S&P ..................................................................................................
Moody’s...........................................................................................
Fitch .................................................................................................
*
Langfristige
Verbindlichkeiten
Kurzfristige
Verbindlichkeiten
A*
A1*
A*
A-1
P-1
F1
Ausblick stabil
Die Ratingagenturen definieren die der Postbank jeweils zugeordneten Ratings wie folgt:
S&P:
A:
A-1:
Moody’s:
A1:
P-1:
Fitch:
A:
F1:
,,Ein Emittent mit dem Rating ,,A’’ wird der Gruppe von Schuldnern
zugeordnet, die über eine starke Fähigkeit zur Erfüllung ihrer
finanziellen Verbindlichkeiten verfügen. Er ist jedoch etwas anfälliger
für nachteilige Auswirkungen aufgrund veränderter Umstände und
wirtschaftlicher Bedingungen als Emittenten mit Ratings aus den
höheren Kategorien.’’
,,Ein Emittent mit dem Rating ,,A-1’’ weist eine starke Fähigkeit zur
Erfüllung seiner finanziellen Verbindlichkeiten auf. Er wird von S&P der
höchsten Rating-Kategorie zugeordnet.’’
,,Schuldverschreibungen mit dem Rating ,,A1’’ werden dem oberen
Drittel der Gruppe von Schuldverschreibungen zugeordnet, die als
Wertpapiere der oberen Mittelklasse angesehen werden und einem
geringen Kreditrisiko unterliegen.’’
,,Ein Emittent mit dem Rating ,,Prime-1’’ verfügt in herausragender
Weise über die Fähigkeit, seine kurzfristigen Schuldverschreibungen
zurückzuzahlen.’’
‘‘Hohe Bonität. Ein ,,A’’-Rating weist darauf hin, dass die Erwartung
eines Kreditrisikos gering ist. Die Fähigkeit zur pünktlichen Begleichung
finanzieller Verpflichtungen wird als stark erachtet. Dennoch kann diese
Fähigkeit anfälliger für Veränderungen von Umständen oder
wirtschaftlichen Bedingungen sein als dies bei höheren Ratings der Fall
ist.’’
,,Höchste Bonität. Das Rating weist auf die stärkste Fähigkeit zur
pünktlichen Begleichung finanzieller Verpflichtungen hin.’’
S&P’s Ratings für langfristige Verbindlichkeiten umfassen Ratings von AAA (höchstes Rating) bis
D (geringstes Rating). Ein A Rating folgt AAA und AA Ratings und geht BBB und geringeren
Ratings voraus. Ein A1 Rating für langfristige Verbindlichkeiten von Moody’s folgt einem Aa3
Rating und geht einem A2 und geringeren Ratings voraus. Fitch’s Ratings für langfristige
Verbindlichkeiten umfassen Ratings von AAA (höchstes Rating) bis D (geringstes Rating). Fitch’s
A Rating folgt einem AA Rating und geht einem A und geringeren Ratings voraus.
Die Ratings der Postbank für kurzfristige Verbindlichkeiten sind in den jeweils höchsten Rating
Kategorien für kurzfristige Verbindlichkeiten der drei genannten Ratingagenturen.
Finanzkraftrating
Neben dem Bonitätsrating erteilt Moody’s der Postbank auch ein Finanzkraftrating. Das von
Moody’s erteilte Finanzkraftrating der Postbank zum Datum des Prospekts ist C+.
Moody’s Finanzkraft-Ratings für Banken drücken die Auffassung von Moody’s über die innere
Sicherheit und Solidität einer Bank aus und beziehen sich nicht auf die Wahrscheinlichkeit
117
pünktlicher Zahlung. Vielmehr ist jedes Rating der Finanzkraft ein Maßstab für die
Wahrscheinlichkeit, dass die Bank Unterstützung von Dritten in Anspruch nehmen muss.
Moody’s definiert das Finanzkraftrating C+ wie folgt:
Moody’s:
C+:
,,Eine Bank mit dem Rating ,,C+’’ wird dem oberen Ende der Gruppe
von Banken zugeordnet, die über eine ausreichend hohe eigene
Finanzkraft verfügen. In der Regel handelt es sich um Institute mit
einer eher eingeschränkten, aber durchaus noch wertvollen und
effizienten Dienstleistungsstruktur und Vertriebsorganisation. Diese
Banken können eine akzeptable finanzwirtschaftliche Verfassung in
einem attraktiven und stabilen operativen Geschäftsumfeld oder aber
eine gute finanzwirtschaftliche Verfassung in einem weniger attraktiven
und stabilen operativen Geschäftsumfeld aufweisen.’’
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr der Postbank ist das Kalenderjahr.
Abschlussprüfer
Abschlussprüfer der Postbank ist die PwC Deutsche Revision Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Moskauer Straße 19, 40227 Düsseldorf (,,PwC’’).
PwC hat die Jahres- und Konzernabschlüsse der Postbank zum 31. Dezember 2001, zum
31. Dezember 2002 und zum 31. Dezember 2003 geprüft und mit uneingeschränkten
Bestätigungsvermerken versehen.
Jüngste Entwicklung und Ausblick
Die Umsätze des Postbank-Konzerns werden weiterhin durch das niedrige Zinsniveau belastet.
Der Zinsüberschuss des Postbank-Konzerns dürfte im Jahr 2004 unter dem Niveau des Vorjahres
liegen. Die Postbank erwartet jedoch, dass die anderen Ergebniskomponenten diesen Effekt
voraussichtlich deutlich überkompensieren können. Beim Verwaltungsaufwand rechnet die
Postbank,
im
Wesentlichen
bedingt
durch
die
Übernahme
der
Zahlungsverkehrsabwicklungseinheiten von Deutscher Bank AG und Dresdner Bank AG, mit
einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt rechnet die Postbank im Vergleich zum
Vorjahr mit einem verbesserten Ergebnis.
118
BESTEUERUNG
INTERESSIERTEN ANLEGERN WIRD DRINGEND EMPFOHLEN, SICH IM HINBLICK AUF DIE
FOLGEN DES ERWERBS, DER INHABERSCHAFT UND DER VERÄUSSERUNG DER TRUSTPREFERRED-WERTPAPIERE
NACH
DEUTSCHEM,
NIEDERLÄNDISCHEM
UND
USAMERIKANISCHEM ERTRAGSTEUERRECHT SOWIE IM HINBLICK AUF DIE AUSWIRKUNGEN
VON EINZELSTAATLICHEN, LOKALEN ODER AUSLÄNDISCHEN STEUERGESETZEN VON IHREN
STEUERBERATERN BERATEN ZU LASSEN.
Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland
Der folgende Abschnitt ist eine Zusammenfassung bestimmter deutscher steuerrechtlicher
Aspekte, die für einen Inhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren von Bedeutung sein können,
der für steuerliche Zwecke in der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist oder für den Erträge in
Bezug auf die Trust-Preferred-Wertpapiere als inländische Einkünfte im Sinne des deutschen
Einkommensteuerrechts angesehen werden, etwa weil die Trust-Preferred-Wertpapiere zum
Betriebsvermögens einer Betriebsstätte oder festen Einrichtung in der Bundesrepublik
Deutschland gehören (ein ,,Deutscher Anleger’’). Die in dieser Zusammenfassung enthaltenen
Informationen stellen keine Steuerberatung dar. Diese Zusammenfassung basiert auf den
deutschen Steuergesetzen, die zum Datum dieses Verkaufsprospekts in Kraft sind und
Änderungen unterliegen. Derartige Änderungen können rückwirkend wirksam werden und die
hier beschriebenen steuerlichen Folgen nachteilig beeinflussen. Diese Zusammenfassung kann
nicht alle Aspekte der Besteuerung behandeln, die für Anleger in Anbetracht ihrer individuellen
Umstände von Bedeutung sein können. Potenziellen Anlegern wird empfohlen, ihren
Steuerberater im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen des Erwerbs, der Inhaberschaft,
der Rückzahlung oder der Veräußerung der Trust-Preferred-Wertpapiere zu Rate zu ziehen.
Einkommensbesteuerung
Ausschüttungen, die in Bezug auf die Trust-Preferred-Wertpapiere an einen Deutschen Anleger
gezahlt werden, oder die diesem in bestimmten Fällen geschuldet werden, unterliegen der
deutschen Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Ferner wird ein Solidaritätszuschlag von
gegenwärtig 5,5 % auf die zu entrichtende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer erhoben.
Deutsche Anleger, die natürliche Personen sind, unterliegen gegebenenfalls zusätzlich der
Kirchensteuer. Der zu versteuernde Betrag aus dem Verkauf oder der Rückzahlung der TrustPreferred-Wertpapiere ergibt sich aus der Differenz zwischen den Anschaffungskosten (oder dem
sonstigen für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblichen Wert) und dem Erlös aus der
Veräußerung oder der Rückzahlung der Trust-Preferred-Wertpapiere. Wenn die Trust-PreferredWertpapiere zum Betriebsvermögen eines in der Bundesrepublik Deutschland belegenen
Gewerbebetriebs gehören oder von einer Kapitalgesellschaft gehalten werden, unterliegen
diese Beträge auch der Gewerbesteuer.
Deutschen Anlegern, bei denen es sich um natürliche Personen handelt und die ihre TrustPreferred-Wertpapiere nicht im Betriebsvermögen halten, stehen bei der Ermittlung ihrer
Einkünfte aus Kapitalvermögen (zu denen auch die Erträge aus den Trust-PreferredWertpapieren gehören) ein Werbungskosten-Pauschbetrag in Höhe von E 51 zu, wenn keine
höheren Werbungskosten nachgewiesen werden, sowie ein Sparer-Freibetrag in Höhe von
E 1.370. Für Verheiratete, die eine gemeinsame Steuerklärung abgeben, werden diese Beträge
verdoppelt.
Zinsabschlag
Werden
die
Trust-Preferred-Wertpapiere
von
einem
deutschen
Kreditoder
Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des Kreditwesengesetzes (eingeschlossen sind deutsche
Zweigniederlassungen ausländischer Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute, nicht aber
ausländische Zweigniederlassungen deutscher Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute)
(eine ,,Inländische Zahlstelle’’) für einen Deutschen Anleger verwahrt, ist die Inländische
Zahlstelle grundsätzlich verpflichtet, Zinsabschlag in Höhe von 30 % einzubehalten. Ferner
wird von der Inländischen Zahlstelle ein Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf den Zinsabschlag
einbehalten. Dies bedeutet einen effektiven Steuerabzug von 31,65 % auf den Gesamtbetrag der
Ausschüttungen, die an einen Inhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren gezahlt werden. Bei
119
Veräußerung oder Rückzahlung der Trust-Preferred-Wertpapiere ist die Inländische Zahlstelle
generell verpflichtet, Zinsabschlag in Höhe von insgesamt 31,65 % von folgendem Betrag
einzubehalten:
(i)
sofern die Trust-Preferred-Wertpapiere von der Inländischen Zahlstelle erworben
oder veräußert und seitdem verwahrt oder verwaltet wurden, von dem Betrag, um
den der Erlös aus der Veräußerung oder Einziehung der Trust-PreferredWertpapiere die Anschaffungskosten des Inhabers übersteigt, und
(ii)
wenn dies nicht der Fall ist, von einem Betrag in Höhe von 30 % des Erlöses aus
Veräußerung oder Rückzahlung der Trust-Preferred-Wertpapiere.
Die einbehaltene Steuer wird auf die endgültige Einkommen- und Körperschaftsteuerschuld
angerechnet. Übersteigt sie die endgültige Steuerschuld, wird sie erstattet.
Schenkung- und Erbschaftsteuer
Der Erwerb von Trust-Preferred-Wertpapieren von Todes wegen oder durch Schenkung unter
Lebenden unterliegt der deutschen Erbschaft- oder Schenkungsteuer (unter Zugrundelegung des
Börsenkurses der Trust-Preferred-Wertpapiere im Zeitpunkt des Erwerbs), wenn der Inhaber oder
der Empfänger der Trust-Preferred-Wertpapiere im Zeitpunkt des Erwerbs in der Bundesrepublik
Deutschland ansässig ist oder als ansässig gilt. Wenn im Zeitpunkt des Erwerbs weder der
Inhaber noch der Empfänger der Trust-Preferred-Wertpapiere in der Bundesrepublik Deutschland
ansässig ist oder als ansässig gilt, wird keine deutsche Schenkungs- oder Erbschaftsteuer
erhoben, es sei denn, die Trust-Preferred-Wertpapiere dienen einer Betriebsstätte oder festen
Einrichtung des Inhabers in der Bundesrepublik Deutschland.
Sonstige deutsche Steuern
Im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Übertragung der Trust-Preferred-Wertpapiere
werden in der Bundesrepublik Deutschland keine Stempel-, Ausgabe-, Registrierungs- oder
sonstige ähnliche Steuern erhoben. Seit dem 1. Januar 1997 wird in der Bundesrepublik
Deutschland keine Vermögenssteuer mehr erhoben. Gewerbekapitalsteuer wird seit dem
1. Januar 1998 nicht mehr erhoben.
EU-Richtlinie zur Besteuerung von Zinseinkünften
Am 3. Juni 2003 hat der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie zur Besteuerung von
Zinseinkünften beschlossen. Gemäß der Richtlinie sind Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
verpflichtet, den Steuerbehörden anderer Mitgliedsstaaten Informationen in Bezug auf
Zinszahlungen (oder ähnlichem Einkommen) von einer Person innerhalb ihres Rechtsraums an
eine in dem anderen Mitgliedsstaat ansässige Person, zur Verfügung zu stellen. Ausgenommen
von dieser Regelung sind Belgien, Luxemburg und Österreich, die für eine Übergangszeit eine
Quellensteuer auf diese Zahlungen erheben, es sei denn, diese Mitgliedstaaten entscheiden sich
während dieser Periode für eine Teilnahme am Informationsaustausch. Vorbehaltlich bestimmter
Bedingungen treten diese Bestimmungen der Richtlinie zum 1. Juli 2005 in Kraft.
Besteuerung in den Vereinigten Staaten von Amerika
Der folgende Abschnitt enthält eine Zusammenfassung der wichtigsten Folgen des USBundeseinkommensteuerrechts für einen Anleger, der in die Trust-Preferred-Wertpapiere
investiert und ein Nicht-US-Inhaber (wie nachfolgend definiert) ist. Die Zusammenfassung
berücksichtigt nicht steuerliche Folgen für US-Inhaber (wie nachfolgend definiert) oder für
Personen, die der US-Bundeseinkommensteuer auf der Basis ihres Nettoeinkommens
unterliegen. Für Zwecke dieser Zusammenfassung bedeutet ,,Nicht-US-Inhaber’’ ein
Nutzungsberechtigter von Trust-Preferred-Wertpapieren, der nicht ein US-Inhaber ist. Ein ,,USInhaber’’ ist ein Nutzungsberechtigter von Trust-Preferred-Wertpapieren, der für Zwecke der USBundeseinkommensteuer ein Staatsangehöriger oder eine gebietsansässige Person der
Vereinigten Staaten von Amerika ist oder eine Kapitalgesellschaft, Personengesellschaft oder
eine sonstige in den Vereinigten Staaten von Amerika oder gemäß den Gesetzen der Vereinigten
Staaten von Amerika oder einer politischen Untergliederung der Vereinigten Staaten von
Amerika geschaffene oder organisierte Körperschaft oder ein Nachlass, dessen Ertrag
ungeachtet seiner Herkunft der US-Bundeseinkommensteuer unterliegt, oder ein Trust, wenn
120
(i) ein US-Gericht in der Lage ist, die hauptsächliche Beaufsichtigung über die Verwaltung des
Trusts auszuüben und (ii) wenn eine oder mehrere US-Personen bevollmächtigt sind, alle
maßgeblichen Entscheidungen des Trusts zu kontrollieren.
Diese Zusammenfassung behandelt diejenigen steuerlichen Aspekte für Nicht-US-Inhaber, die
Trust-Preferred-Wertpapiere im Rahmen der Erstplatzierung zum Ausgabepreis erwerben
(,,Erstinhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren’’). Diese Zusammenfassung deckt nicht alle
steuerlichen Aspekte ab, die für Nutzungsberechtigte der Trust-Preferred-Wertpapiere relevant
sein können, und sie berücksichtigt nicht steuerliche Folgen für Nicht-US-Inhaber, für die
Besonderheiten gelten (z.B. geht diese Zusammenfassung nicht auf Nicht-US-Inhaber ein, die der
US-Bundeseinkommensteuer auf Basis ihres Nettoeinkommens unterliegen). Diese
Zusammenfassung basiert auf dem Internal Revenue Code von 1986, in seiner geänderten
Fassung (das ,,Steuergesetz’’), Vorschriften des Finanzministeriums, Entscheidungen und
Verlautbarungen des Internal Revenue Service (,,IRS’’) sowie Gerichtsentscheidungen, die bis
zum Datum dieses Verkaufsprospekts erlassen bzw. beschlossen wurden und die Änderungen
(möglicherweise auch mit Rückwirkung) unterliegen können.
Interessierte Anleger sollten beachten, dass beim Internal Revenue Service keine Auskünfte in
Bezug auf die steuerliche Behandlung der Trust-Preferred-Wertpapiere beantragt wurden und
nicht beabsichtigt ist, solche in der Zukunft zu beantragen. Es ist daher nicht gewährleistet, dass
die IRS keine abweichende Auffassung vertreten wird. Ferner kann nicht gewährleistet werden,
dass die in dieser Zusammenfassung beschriebenen steuerlichen Folgen von der IRS anerkannt
werden oder, sollte dies nicht der Fall sein, die Auffassung der IRS nicht Bestand haben würde.
Interessierten Anlegern wird empfohlen, sich im Hinblick auf die Auswirkungen der USBundeseinkommensteuer in Bezug auf den Erwerb, die Inhaberschaft und die Veräußerung der
Trust-Preferred-Wertpapiere sowie im Hinblick auf die Auswirkungen von einzelstaatlichen,
lokalen oder ausländischen Steuergesetzen von ihren Steuerberatern beraten zu lassen.
Steuerliche Behandlung des Trusts
Sofern die Bestimmungen des Trust-Vertrags eingehalten werden, wird der Trust steuerlich als
Grantor Trust behandelt und für Zwecke des US-Bundeseinkommensteuerrechts nicht als
Kapitalgesellschaft besteuert.
Steuerliche Behandlung der Gesellschaft
Durch den Kauf der Trust-Preferred-Wertpapiere erklärt sich jeder Erstinhaber von TrustPreferred-Wertpapieren gegenüber der Postbank, der Gesellschaft und den Trustees damit
einverstanden, dass die Postbank, die Gesellschaft, die Trustees und die Erstinhaber von TrustPreferred-Wertpapieren die Erstinhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren für alle Zwecke als
Inhaber eines ungeteilten Eigentumsrechts am Vermögen des Trusts, einschließlich der Class BPreferred-Wertpapiere, und nicht als Inhaber eines unmittelbaren Eigentumsrechts an der
Postbank oder einer anderen Person behandeln werden. Im Folgenden wird davon ausgegangen,
dass diese Behandlung auch für Zwecke der US-Bundeseinkommensteuer gilt. Sofern die
Bestimmungen des LLC-Vertrages vollständig eingehalten werden, wird die Gesellschaft
steuerlich nicht als Kapitalgesellschaft behandelt und unterliegt nicht selbst der USBundeseinkommensteuer, sondern wird für deren Zwecke als Personengesellschaft behandelt.
Einkommensteuer und Quellensteuer
Sofern die Bestimmungen des LLC-Vertrages eingehalten werden und sofern die Gesellschaft
außer den in diesem Prospekt beschriebenen Tätigkeiten keine anderen Tätigkeiten ausübt, wird
die Gesellschaft nicht so behandelt werden, als ob sie in den Vereinigten Staaten von Amerika
ein Gewerbe oder Geschäft betreibt. Zudem beabsichtigt die Gesellschaft, bis zum
Endfälligkeitstag in Schuldverschreibungen zu investieren, die vom Einbehalt von USBundeseinkommensteuer freigestellt sind, wenn aus diesen Schuldverschreibungen
stammende Erträge an Nutzungsberechtigte der Class B-Preferred-Wertpapiere ausgeschüttet
oder ihnen zugerechnet werden. Dementsprechend unterliegt ein Nicht-US-Inhaber in Bezug auf
Zahlungen unter den Trust-Preferred-Wertpapieren nicht dem Abzug von USBundeseinkommensteuer. Ein Nicht-US-Inhaber unterliegt zudem für den ihm zuzurechnenden
Anteil am Ertrag der Gesellschaft nicht der US-Bundeseinkommensteuer, es sei denn ein
121
derartiger Ertrag steht mit dem Betrieb eines Gewerbes oder Geschäfts durch den Nicht-USInhaber in den Vereinigten Staaten von Amerika in Zusammenhang. Ein Nicht-US-Inhaber
unterliegt in Bezug auf Gewinne, die er aus dem Verkauf oder Tausch von Trust-PreferredWertpapieren erzielt, keiner US-Bundeseinkommen- oder Quellensteuer, es sei denn, dass
derartige Gewinne von einem Nicht-US-Inhaber erzielt werden, der eine natürliche Person ist und
sich in dem Steuerjahr, in dem der Verkauf stattfindet, 183 Tage oder länger in den Vereinigten
Staaten aufhält und bestimmte weitere Bedingungen erfüllt sind.
Weitergabe von Informationen und Sicherungseinbehalt
Grundsätzlich ist ein Nicht-US-Inhaber, der Trust-Preferred-Wertpapiere über eine nicht-USamerikanische Bank oder über ein anderes nicht-US-amerikanisches Finanzinstitut hält, welches
Teilnehmer an Euroclear, der Clearstream AG oder Clearstream Luxemburg ist, nicht verpflichtet,
zu US-Quellensteuerzwecken eine Bestätigung seines Status als Steuerausländer abzugeben,
und er unterliegt nicht den Bestimmungen über die Weitergabe von Mitteilungen über Einkünfte
oder dem Erfordernis von Sicherheitseinbehalten. In anderen Fällen können Nicht-US-Inhaber,
insbesondere wenn sie ihre Beteiligung an dem Trust aufgeben und unmittelbar Inhaber von
Class-B-Preferred-Wertpapieren werden, verpflichtet sein, bestimmte Bescheinigungserfordernisse zu erfüllen, um nachzuweisen, dass sie keine US-Inhaber sind, und so die
Anwendung der Bestimmungen über die Weitergabe von Mitteilungen und das Erfordernis von
Sicherheitseinbehalten zu vermeiden.
Besteuerung in den Niederlanden
Der folgende Abschnitt ist eine Zusammenfassung bestimmter Auswirkungen der
niederländischen Besteuerung im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Inhaberschaft, der
Einziehung und der Veräußerung der Trust-Preferred-Wertpapiere und der Class B-PreferredWertapiere. Diese Zusammenfassung beinhaltet ausschließlich Aussagen zu den Steuergesetzen
der Niederlande in ihrer derzeit geltenden Fassung und wie derzeit von den niederländischen
Gerichten aufgrund veröffentlichtem Fallrecht ausgelegt. Die Steuergesetze und ihre Auslegung
können sich ändern, wobei derartige Änderungen auch rückwirkenden Effekt haben können.
Diese Zusammenfassung beinhaltet ausschließlich Aussagen in Bezug auf Inhaber von TrustPreferred-Wertpapieren oder Class B-Preferred Wertpapieren, die für Zwecke der
niederländischen Besteuerung in den Niederlanden ansässig sind bzw. als in den
Niederlanden ansässig gelten, einschließlich natürlicher Personen, die Inhaber von TrustPreferred-Wertpapieren oder Class B-Preferred-Wertpapieren sind und für die niederländische
Besteuerung optiert haben. Diese Zusammenfassung ist keine vollständige Darstellung der
relevanten steuerlichen Aspekte, weshalb Anleger nicht von der Vollständigkeit dieser
Zusammenfassung ausgehen können. Anleger und potenzielle Anleger sollten daher bezüglich
der Folgen des niederländischen Steuerrechts für eine Anlage in Trust-Preferred-Wertpapieren
oder Class B-Preferred Wertpapieren ihren Steuerberater zu Rate zu ziehen.
Diese Zusammenfassung beinhaltet keine Aussage zu den Auswirkungen des niederländischen
Steuerrechts in Bezug auf einen Anleger, der eine wesentliche Beteiligung (aanmerkelijk belang)
an der Gesellschaft im Sinne von § 4.3 des Einkommensteuergesetzes 2001 (Wet
incomstenbelasting 2001) hält. Grundsätzlich hält ein Inhaber von Trust-PreferredWertpapieren oder Class B-Preferred-Wertpapieren dann eine solche wesentliche Beteiligung,
wenn er, alleine oder zusammen mit einem ,,Partner’’ (partner) (wie gesetzlich definiert) oder
bestimmten verwandten Personen, unmittelbar oder mittelbar (i) eine Beteiligung von 5 % oder
mehr am gezeichneten Kapital oder am Gesamtbetrag bestimmter Anteilsgattungen der
Gesellschaft, (ii) Rechte auf den mittelbaren oder unmittelbaren Bezug solcher Anteile oder (iii)
bestimmte Gewinnanteilsberechtigungen in Bezug auf die Gesellschaft hält.
Für Zwecke der wichtigsten hierin beschriebenen Auswirkungen der niederländischen
Besteuerung wurde angenommen, dass die Postbank, die Gesellschaft und der Trust nicht in
den Niederlanden ansässig sind bzw. als in den Niederlanden ansässig gelten.
Quellensteuer
Zahlungen auf die Trust-Preferred-Wertpapiere und die Class B-Preferred-Wertpapiere
unterliegen nicht der niederländischen Quellensteuer.
122
Niederländische Steuer auf Einkommen und Veräußerungsgewinne
Grundsätzlich unterliegt ein Inhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren oder Class B-PreferredWertpapieren der niederländischen Körperschaftsteuer in Bezug auf Ausschüttungen und
Gewinne aus der Rückzahlung, Veräußerung oder angenommenen Veräußerung der TrustPreferred-Wertpapiere oder Class B-Preferred-Wertpapiere, sofern der Inhaber in den
Niederlanden ansässig ist oder als in den Niederlanden ansässig gilt. Dabei wird
angenommen, dass ein Inhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren oder Class B-PreferredWertpapieren, alleine oder zusammen mit einem verbundenen Unternehmen (verbonden
lichamen), keine Beteiligung von 25 % oder mehr am Trust oder an der Gesellschaft hält.
Sofern nicht von der Steuerpflicht ausgenommen, unterliegen in den Niederlanden ansässige
Körperschaften grundsätzlich der Körperschaftsteuer, die auf die ersten E 22.689 des
steuerpflichtigen Gewinns in Höhe von 29 % und auf den darüber hinausgehenden
steuerpflichtigen Gewinn in Höhe von 34,5 % erhoben wird.
Ein Inhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren oder Class B-Preferred-Wertpapieren, der für
Zwecke der niederländischen Besteuerung in den Niederlanden ansässig ist bzw. als in den
Niederlanden ansässig gilt, oder der optiert hat, als in den Niederlanden ansässig behandelt zu
werden, unterliegt der Einkommensteuer in Bezug auf Einkommen und Veräußerungsgewinne
aus Trust-Preferred-Wertpapieren oder Class B-Preferred-Wertpapieren, und zwar zu den
progressiven Steuersätzen, die im Einkommensteuergesetz 2001 vorgesehen sind, sofern
(i)
der Inhaber der Trust-Preferred-Wertpapiere oder der Class B-Preferred Wertpapiere
ein Unternehmen oder eine Beteiligung an einem Unternehmen hat, dem die TrustPreferred-Wertpapiere oder die Class B-Preferred Wertpapiere zuzurechnen sind;
oder
(ii)
das Einkommen oder der Gewinn ,,Einkommen aus Arbeitstätigkeit’’ (wie in § 3.3
des Einkommensteuergesetz 2001 definiert) oder ,,Einkommen aus sonstigen
Aktivitäten (belastbaar resultaat uit overige werkzaamheden) in den Niederlanden’’
(wie im Einkommensteuergesetz 2001 definiert) darstellt.
Inhaber von Trust-Preferred-Wertpapieren oder Class B-Preferred-Wertpapieren, die natürliche
Personen sind, auf die aber die unter (i) und (ii) genannten Voraussetzungen keine Anwendung
finden, unterliegen der niederländischen Einkommensteuer mit einem angenommenen Ertrag,
und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich Einkommen oder ein Gewinn oder Verlust infolge
der Veräußerung oder angenommenen Veräußerung aus den Trust-Preferred-Wertpapieren oder
den Class B-Preferred-Wertpapieren erzielt wurde.
Dieser angenommene Ertrag beträgt 4 % des durchschnittlichen Wertes des Nettovermögens
(einschließlich der Trust-Preferred-Wertpapiere und der Class B-Preferred-Wertpapiere) im
relevanten Geschäftsjahr. Der durchschnittliche Wert des Nettovermögens des Inhabers
entspricht der Summe des Wertes des Nettovermögens zu Beginn des Steuerjahres und des
Wertes des Nettovermögens zum Ende des Steuerjahres geteilt durch zwei. Eine Besteuerung
erfolgt jedoch nur, soweit der durchschnittliche Wert des Nettovermögens des Inhabers den
,,befreiten Nettovermögensbetrag’’ (heffingsvrij vermogen) überschreitet. Der befreite
Nettovermögensbetrag beträgt für das Jahr 2004 E 19.252. Von dem angenommenen Ertrag ist
der zulässige Anteil der Beträge, die der Inhaber von seinem jährlichen Einkommen
berechtigterweise absetzen kann, abzuziehen. Der verbleibende Betrag ist mit einem
Steuersatz in Höhe von 30 % zu versteuern.
Niederländische Schenkung-, Nachlass – und Erbschaftsteuer
Der Erwerb von Trust-Preferred-Wertpapieren oder Class B-Preferred-Wertpapieren durch
Schenkung unter Lebenden oder von Todes wegen unterliegt der niederländischen
Schenkung-, Nachlass- oder Erbschaftsteuer, sofern der Inhaber zum Zeitpunkt der Schenkung
oder seines Todes in den Niederlanden für Zwecke der jeweiligen Vorschriften ansässig ist bzw.
als in den Niederlanden ansässig gilt.
Eine natürliche Person mit niederländischer Staatsangehörigkeit gilt für Zwecke der
niederländischen Schenkung- und Erbschaftsteuer als in den Niederlanden ansässig, sofern sie
123
in den Niederlanden während der letzten zehn Jahre vor der Schenkung bzw. dem Zeitpunkt
ihres Todes in den Niederlanden ansässig war. Eine natürliche Person einer anderen Nationalität
gilt für Zwecke der niederländischen Schenkungsteuer nur dann als in den Niederlanden
ansässig, wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt in den letzten zwölf Monaten vor der Schenkung in
den Niederlanden ansässig war. Anwendbare Besteuerungsabkommen können die fiktive
Ansässigkeit außer Kraft setzen.
Sonstige Steuern
In Bezug auf oder im Zusammenhang mit der Ausfertigung, der Lieferung und der rechtlichen
Durchsetzung sämtlicher auf die Trust-Preferred-Wertpapiere und die Class-B-PreferredWertpapiere bezogener Vereinbarungen sowie der Erfüllung der Verpflichtungen der
Gesellschaft aus den Trust-Preferred-Wertpapieren und den Class-B-Preferred-Wertpapieren
werden (mit Ausnahme von Gerichtsgebühren) keine niederländischen Registrierungs-, Kapital-,
Ausgabe- oder Stempelsteuern und keine Zollgebühren oder ähnliche Steuern oder Gebühren
erhoben.
Zahlungen als Gegenleistung für die Begebung der Trust-Preferred-Wertpapiere oder der Class
B-Preferred-Wertpapiere unterliegen nicht der niederländischen Mehrwertsteuer.
124
ÜBERNAHME UND VERKAUF
Vorbehaltlich der im Kaufvertrag zwischen der Postbank, der Gesellschaft, dem Trust und den
Lead Managern enthaltenen Bedingungen, hat sich der Trust verpflichtet, den Lead Managern die
Trust-Preferred-Wertpapiere zu einem Preis von 100 % (entspricht E 1.000 je Trust-PreferredWertpapier) (der ,,Ausgabepreis’’) zu verkaufen, und die Lead Manager haben sich verpflichtet,
die Trust-Preferred Wertpapiere zu diesem Preis zu kaufen.
Die Trust-Preferred-Wertpapiere wurden Anlegern während der Angebotsfrist, d. h. vom
12. November 2004 (einschließlich) bis zum 19. November 2004 (einschließlich), zum
Ausgabepreis angeboten. Potenzielle Anleger konnten ihre Angebote zum Kauf von TrustPreferred-Wertpapieren während der Angebotsfrist bei den Lead Managern, Banken, Brokern
und anderen Finanzintermediären abgeben.
Die Trust-Preferred-Wertpapiere werden am zweiten Geschäftstag nach dem Valutatag gegen
Zahlung an die Anleger im Girosammelverfahren geliefert. Die Zahlung und Lieferung erfolgt
über die Clearstream AG. Der Kaufvertrag sieht vor, dass die Lead Manager unter bestimmten
Umständen berechtigt sind, den Kaufvertrag zu kündigen. In einem solchen Fall werden keine
Trust-Preferred-Wertpapiere an die Anleger geliefert.
Der Kaufvertrag sieht vor, dass die Postbank (i) den Lead Managern eine kombinierte
Management-, Übernahme- und Verkaufsprovision zahlt und (ii) den Lead Managern
bestimmte Aufwendungen im Rahmen des Angebots ersetzt. Die Gesellschaft, der Trust und
die Postbank haben jeweils zugestimmt, die Lead Manager von bestimmten Haftungsrisiken
freizustellen.
Die Lead Manager oder ihre verbundenen Unternehmen haben für die Postbank und ihre
verbundenen Unternehmen von Zeit zu Zeit Dienstleistungen erbracht und werden dies
voraussichtlich auch in der Zukunft tun. Für diese Dienstleistungen haben bzw. werden die
Lead Manager oder ihre verbundenen Unternehmen die üblichen Gebühren und Provisionen
erhalten.
Verkaufsbeschränkungen
Vereinigte Staaten von Amerika
Jeder Lead Manager hat zugesichert und sich verpflichtet, die Trust-Preferred-Wertpapiere,
soweit nicht nach dem Kaufvertrag gestattet, (i) zu keinem Zeitpunkt im Rahmen der Platzierung
und (ii) nicht vor Ablauf von 40 Tagen nach dem Ausgabetag oder, falls später, dem Abschluss
der Platzierung der Trust-Preferred-Wertpapiere innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika
oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen anzubieten oder zu verkaufen, und
an jeden Händler, an den der jeweilige Lead Manager Trust-Preferred-Wertpapiere innerhalb der
40-tägigen Frist verkauft, eine Bestätigung oder sonstige Bekanntmachung zu schicken, die die
Beschränkungen von Angeboten und Verkäufen der Trust-Preferred-Wertpapiere in den
Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von US-Personen
darstellt. Die in diesem Abschnitt verwendeten Begriffe haben die ihnen in Regulation S des
Securities Act zugewiesene Bedeutung.
Bis zum Ablauf der 40-Tagesfrist nach Beginn des Angebots kann das Angebot oder der Verkauf
von Trust-Preferred-Wertpapieren innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika durch einen
Händler (unabhängig davon, ob der Händler am Angebot teilnimmt oder nicht) eine Verletzung
der Registrierungspflichten des Securities Act darstellen.
Die Trust-Preferred-Wertpapiere dürfen von keinem Employee Benefit Plan im Sinne von Title I
des Employee Retirement Income Security Act der Vereinigten Staaten von Amerika von 1974 in
seiner jeweils gültigen Fassung und von keinem Plan und keiner Einrichtung im Sinne von
Section 4975 des Steuergesetzes und von keinem Rechtssubjekt, zu dessen Vermögen
Vermögenswerte eines solchen Employee Benefit Plan, solcher Pläne oder solcher
Einrichtungen gehören, erworben oder auf einen solchen übertragen werden.
Vereinigtes Königreich
Jeder Lead Manager hat gesondert zugesichert, gewährleistet und sich verpflichtet, dass
125
(i)
er keine Trust-Preferred-Wertpapiere an Personen im Vereinigten Königreich
angeboten oder verkauft hat und vor Ablauf von sechs Monaten ab dem Valutatag
keine Trust-Preferred-Wertpapiere an Personen im Vereinigten Königreich anbieten
oder verkaufen wird, mit Ausnahme solcher Personen, deren gewöhnliche
Geschäftstätigkeit es mit sich bringt, dass sie Anlagen für geschäftliche Zwecke
erwerben, halten, verwalten oder über sie verfügen (als Geschäftsherr oder
Vertreter) sowie mit Ausnahme von Angeboten und Verkäufen unter Umständen,
die nicht zu einem öffentlichen Angebot im Vereinigten Königreich im Sinne der
Public Offers of Securities Regulations des Vereinigten Königreiches von 1995 in
ihrer jeweils gültigen Fassung geführt haben oder führen werden;
(ii)
er eine Aufforderung oder einen Anreiz zu einer Anlagetätigkeit (im Sinne von
Section 21 des Financial Services and Markets Act des Vereinigten Königreiches von
2000 (,,FSMA’’)), die er im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von
Trust-Preferred-Wertpapieren erhalten hat, ausschließlich unter Umständen
weitergegeben hat oder weitergeben wird oder eine solche Weitergabe veranlasst
hat oder veranlassen wird, unter denen Section 21(1) des FSMA nicht auf den Trust
oder die Gesellschaft anwendbar ist; und
(iii)
er bei allen seinen Handlungen in Bezug auf die Trust-Preferred-Wertpapiere, soweit
diese im Vereinigten Königreich erfolgen, von diesem ausgehen oder dieses
betreffen, alle anwendbaren Bestimmungen des FSMA erfüllt hat und erfüllen wird.
Allgemeines
Jeder Lead Manager hat sich gesondert verpflichtet, in jedem Hoheitsgebiet, in dem er TrustPreferred-Wertpapiere anbietet oder Angebotsunterlagen verteilt, alle maßgeblichen Gesetze
einzuhalten.
126
ANHANG A: MUSTER DER NACHRANGIGEN PATRONATSERKLÄRUNG
Diese Nachrangige Patronatserklärung (der ,,Vertrag’’) vom 2. Dezember 2004 wurde zwischen
der Deutsche Postbank AG, einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht (die ,,Postbank’’),
und der Deutsche Postbank Funding LLC, einer Limited Liability Company nach dem Recht des
Staates Delaware (die ,,Gesellschaft’’), abgeschlossen.
Präambel:
(1)
Die Postbank ist Eigentümer des Gesellschafts-Stammanteils (wie nachstehend definiert).
(2)
Gemäß dem LLC-Vertrag (wie nachstehend definiert) wird die Gesellschaft das Class APreferred-Wertpapier (wie nachstehend definiert) an die Postbank und die Class BPreferred-Wertpapiere (wie nachstehend definiert) an den Trust (wie nachstehend
definiert) begeben.
(3)
Gemäß dem Trust-Vertrag (wie nachstehend definiert) wird der Trust die Trust-PreferredWertpapiere zu denselben Bestimmungen in Beträgen gleicher Höhe wie die Class BPreferred-Wertpapiere ausgeben.
(4)
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Erlös aus der Begebung der Class B-PreferredWertpapiere zum Kauf nachrangiger Schuldverschreibungen der Postbank zu verwenden.
(5)
Die Gesellschaft kann von Zeit zu Zeit gemäß dem LLC-Vertrag Ausschüttungen (wie
nachstehend definiert) auf die Class B-Preferred-Wertpapiere festsetzen.
(6)
Die Postbank beabsichtigt, zugunsten der Gesellschaft und aller gegenwärtigen und
zukünftigen Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere eine Verpflichtung dergestalt
einzugehen, dass (i) die Postbank das unmittelbare oder mittelbare Eigentum am Class
A-Preferred-Wertpapier und dem Gesellschafts-Stammanteil hält, solange Class BPreferred-Wertpapiere ausstehen; (ii) die Gesellschaft jederzeit in der Lage ist, ihre
Verpflichtungen bei jeweiliger Fälligkeit zu erfüllen, einschließlich ihrer Verpflichtung zur
Zahlung von Ausschüttungen und etwaiger Zusätzlicher Beträge (wie nachstehend
definiert) auf diese sowie des Einziehungspreises (wie nachstehend definiert); und (iii)
die Gesellschaft im Fall ihrer Liquidation oder Auflösung über ausreichende Mittel verfügt,
um den Liquidationsvorzugsbetrag (wie nachstehend definiert) (einschließlich
aufgelaufener und nicht gezahlter Ausschüttungen bis zum Tag der Liquidation oder
Auflösung (ausschließlich) zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge) zu zahlen.
AUF DIESER GRUNDLAGE kommen die Parteien wie folgt überein:
§1
Ausgewählte Definitionen
,,Ausschüttungen’’ bedeutet alle Ausschüttungen oder sonstigen Auszahlungen auf die Class BPreferred-Wertpapiere zu einem beliebigen Zeitpunkt nach dem Datum dieses Vertrags, die vom
Board of Directors der Gesellschaft festgesetzt wurden (oder gemäß dem LLC-Vertrag als
festgesetzt gelten), aber noch nicht bezahlt wurden.
,,Class A-Preferred-Wertpapier’’ bedeutet die Gattung von Gesellschaftsanteilen an der
Gesellschaft, die als Class A bezeichnet wird.
,,Class B-Preferred-Wertpapiere’’ bedeutet die Gattung von Gesellschaftsanteilen an der
Gesellschaft, die als Class B bezeichnet wird und mit einem Liquidationsvorzugsbetrag von
E 1.000 je Wertpapier ausgestattet ist.
,,Einziehungspreis’’ hat die im LLC-Vertrag angegebene Bedeutung.
,,Gesellschaft’’ hat die in der Präambel angegebene Bedeutung.
,,Gesellschafts-Stammanteil’’ bedeutet der Stammanteil der Gesellschaft.
,,Liquidationsvorzugsbetrag’’ bedeutet den festgesetzten Liquidationsvorzugsbetrag der Class BPreferred-Wertpapiere und alle sonstigen Beträge, die gemäß dem LLC-Vertrag bei der
A-1
freiwilligen oder unfreiwilligen Liquidation, Auflösung, Abwicklung oder Beendigung der
Gesellschaft an die Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere fällig und zahlbar sind.
,,LLC-Vertrag’’ bedeutet das Limited Liability Company Agreement der Gesellschaft vom
18. Oktober 2004, in seiner geänderten und neugefassten Fassung vom 2. Dezember 2004
bzw. in der von Zeit zu Zeit danach geänderten Fassung.
,,Person’’ bedeutet eine natürliche oder juristische Person, eine Vereinigung, eine
Personengesellschaft (mit persönlicher oder beschränkter Haftung), ein Joint Venture, ein
Trust, ein Nachlass, eine Limited Liability Company oder sonstige Rechtssubjekte oder
Organisationen.
,,Postbank’’ hat die in der Präambel angegebene Bedeutung.
,,Trust’’ bedeutet der Deutsche Post Funding Trust I, ein Statutory Trust, der auf der Grundlage
einer Declaration of Trust vom 18. Oktober 2004, in ihrer durch die Amended and Restated
Declaration of Trust geänderten und neugefassten Fassung vom 2. Dezember 2004 bzw. in der
von Zeit zu Zeit danach gemäß den Bestimmungen der Trust Declaration geänderten Fassung
(der ,,Trust-Vertrag’’) errichtet wurde.
,,Trust-Preferred-Wertpapiere’’ bedeutet die vom Trust begebenen Trust-Preferred-Wertpapiere
ohne nachzahlbare Ausschüttungsberechtigung.
,,Unabhängiger Enforcement Director’’ bedeutet das unabhängige Mitglied des Board of
Directors der Gesellschaft, das von den Inhabern der Class B-Preferred-Wertpapiere bei Eintritt
bestimmter Ereignisse gemäß den Bestimmungen des LLC-Vertrags ernannt wird.
,,Vertrag’’ hat die in der Präambel angegebene Bedeutung.
,,Zahlungszeitraum’’ hat die im LLC-Vertrag angegebene Bedeutung.
,,Zusätzliche Beträge’’ hat die im LLC-Vertrag angegebene Bedeutung.
§2
§3
Nachrangige Patronatserklärung
(a)
Die Postbank verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Gesellschaft jederzeit in der
Lage ist, ihre Verpflichtungen bei jeweiliger Fälligkeit zu erfüllen, einschließlich ihrer
Verpflichtungen zur Zahlung der Ausschüttungen und etwaiger hierauf zahlbarer
Zusätzlicher Beträge sowie des Einziehungspreises.
(b)
Die Postbank verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Gesellschaft im Fall ihrer
Liquidation oder Auflösung über ausreichende Mittel verfügen wird, um den
Liquidationsvorzugsbetrag (einschließlich aufgelaufener und nicht gezahlter
Ausschüttungen für den dann laufenden Zahlungszeitraum bis zum Tag der
Liquidation (ausschließlich) zuzüglich etwaiger Zusätzlicher Beträge) zu zahlen.
(c)
Die Verpflichtungen der Postbank aufgrund dieses § 2 sind gegenüber allen
vorrangigen und allen nachrangigen schuldrechtlichen Verpflichtungen der
Postbank (einchließlich von Genussrechten) nachrangig und mit den
höchstrangigen, etwa begebenen Vorzugsaktien und anderen Instrumenten der
Postbank, die als bankaufsichtsrechtliches Kernkapital qualifzieren, mindestens
gleichrangig und gegenüber allen anderen Vorzugs- und Stammaktien der Postbank
vorrangig.
(d)
Dieser Vertrag ist keine Garantie oder Verpflichtung irgendeiner Art, dass die
Gesellschaft jederzeit über ausreichendes Vermögen verfügen oder gemäß dem
LLC-Vertrag befugt sein wird, eine Ausschüttung oder eine sonstige Auszahlung
festzusetzen.
Drittbegünstigte und Geltendmachung von Rechten
(a)
Die Parteien dieses Vertrags vereinbaren, dass dieser Vertrag zugunsten der
Gesellschaft und aller gegenwärtigen und zukünftigen Inhaber der Class BPreferred-Wertpapiere abgeschlossen wird, und dass die Gesellschaft und jeder
A-2
Inhaber von Class B-Preferred-Wertpapieren die Verpflichtungen der Postbank
gemäß § 2 unabhängig voneinander geltend machen können.
(b)
§4
Die Parteien dieses Vertrags erkennen an, dass die Inhaber einer Mehrheit des
Liquidationsvorzugsbetrags der Class B-Preferred-Wertpapiere gemäß den
Regelungen des LLC-Vertrages berechtigt ist, einen Unabhängigen Enforcement
Director zu ernennen, der verpflichtet ist, die Rechte der Gesellschaft aus diesem
Vertrag geltend zu machen, falls ein Inhaber von Class B-Preferred-Wertpapieren der
Gesellschaft mitgeteilt hat, dass die Postbank mit der Zahlung eines gemäß diesem
Vertrag fälligen Betrages in Verzug geraten ist und dieser Verzug länger als sechzig
(60) Tage nach dem Zeitpunkt der Mitteilung andauert.
Nichtausübung von Rechten
Solange Class B-Preferred-Wertpapiere ausstehen, wird die Postbank ein Recht auf Aufrechnung,
eine Gegenforderung oder einen Rückgriffsanspruch gegenüber der Gesellschaft nicht ausüben.
§5
Beweislast
Jede Nichtzahlung der Ausschüttungen, des Einziehungspreises, der Liquidationsvorzugbeträge
(oder Teilen davon) und jeweils etwaiger Zusätzlicher Beträge durch die Gesellschaft, sofern
fällig und zahlbar, gilt als Anscheinsbeweis für einen Verstoß der Postbank gegen ihre
Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Die Postbank trägt die Beweislast dafür, dass der Eintritt
eines solchen Verstoßes weder auf einem fahrlässigen noch vorsätzlichen Fehlverhalten
ihrerseits beruht.
§6
Keine vorrangige Unterstützung zugunsten anderer Tochtergesellschaften
Die Postbank verpflichtet sich, keine Garantie oder ähnliche Versprechen in Bezug auf andere
Vorzugsanteile oder vergleichbare Wertpapiere (oder gegenüber solchen Vorzugsanteilen oder
vergleichbaren Wertpapieren gleichrangigen oder nachrangigen Instrumenten) eines anderen
verbundenen Unternehmens abzugeben oder eine andere Vereinbarung zur Sicherung oder
Zahlung von Beträgen darauf abzuschließen, wenn eine solche Garantie, ein solches
Versprechen oder eine solche Vereinbarung in irgendeiner Hinsicht in Bezug auf einen
Zahlungsanspruch gegenüber ihren Verpflichtungen aufgrund dieses Vertrags vorrangig wäre,
sofern die Parteien diesen Vertrag nicht so ändern, dass die Verpflichtungen der Postbank
aufgrund dieses Vertrags mit einer solchen anderen Garantie oder Vereinbarung mindestens
gleichrangig sind und im Wesentlichen gleichwertige Vorrechte in Bezug auf Zahlungen
enthalten.
§7
Fortbestand des Eigentums am Class A-Preferred-Wertpapier und am GesellschaftsStammanteil
Die Postbank verpflichtet sich, das unmittelbare oder mittelbare Eigentum am Class A-PreferredWertpapier und dem Gesellschafts-Stammanteil zu halten, solange Class B-PreferredWertpapiere ausstehen.
§8
Nichtauflösung der Gesellschaft
Gemäß den Bestimmungen des LLC-Vertrags und soweit gesetzlich zulässig, wird die Postbank
es der Gesellschaft nicht gestatten sich aufzulösen, bis alle Verpflichtungen der Gesellschaft
gemäß den Vertragsbestimmungen dieses Vertrages vollständig erfüllt sind.
§9
Änderung und Kündigung
Solange Class B-Preferred-Wertpapiere ausstehen, kann dieser Vertrag, wie im LLC-Vertrag
vorgesehen, nicht ohne die Zustimmung von 100 % der Inhaber der Class B-PreferredWertpapiere geändert oder gekündigt werden, mit Ausnahme solcher Änderungen, die die
Interessen der Inhaber der Class B-Preferred-Wertpapiere nicht beeinträchtigen.
§ 10
Abtretungsverbot
Solange Class B-Preferred-Wertpapiere ausstehen, kann die Postbank ihre Rechte oder
Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht ohne die Zustimmung von 100 % der Inhaber der
Class B-Preferred-Wertpapiere an eine andere Person abtreten oder übertragen.
A-3
§ 11
Rechtsnachfolger
Dieser Vertrag ist für alle Rechtsnachfolger der Parteien bindend.
§ 12 Teilunwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund unwirksam, gesetzeswidrig
oder undurchsetzbar sein, gilt sie als durch diejenige wirksame, gesetzliche und durchsetzbare
Bestimmung ersetzt, die der in der betreffenden Bestimmung niedergelegten Absicht der
Parteien am nächsten kommt, und die Wirksamkeit, Gesetzlichkeit und Durchsetzbarkeit der
übrigen Bestimmungen dieses Vertrags wird hierdurch in keiner Weise berührt oder
beeinträchtigt.
§ 13
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und wird nach diesem
ausgelegt und die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich dem Landgericht Frankfurt am Main,
Bundesrepublik Deutschland, als nicht-ausschließlichem Gerichtsstand.
A-4
AUF DIESER GRUNDLAGE, haben die Postbank und die Gesellschaft diesen Vertrag durch
bevollmächtigte Organe zum oben genannten Datum unterschreiben und übergeben lassen.
DEUTSCHE POSTBANK AG
Durch: ___________________________
Name:
Titel:
Durch: ___________________________
Name:
Titel:
DEUTSCHE POSTBANK FUNDING LLC I
Durch: ___________________________
Name:
Titel:
Durch: ___________________________
Name:
Titel:
A-5
[Diese Seite wurde absichtlich freigelassen]
FINANZTEIL
Seite
Konzernabschlüsse der Deutsche Postbank AG (IFRS).........................................................................
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003, 2002
und 2001 ....................................................................................................................................................
Konzernbilanz der Deutsche Postbank AG zum 31. Dezember 2003, 2002 und 2001 .............................
Konzern-Kapitalflussrechnung der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003, 2002 und 2001
Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Deutsche Postbank AG für die Geschäftsjahre 2001, 2002
und 2003 ....................................................................................................................................................
Anhang zum Konzernabschluss der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003.........................
Konzernlagebericht der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003 ............................................
Bestätigungsvermerke für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003..........................................................
Ungeprüfter Konzernzwischenabschluss der Deutsche Postbank AG (IFRS) ....................................
Ungeprüfte Konzernzwischen-Gewinn- und Verlustrechnung der Deutsche Postbank AG für die Zeit
vom 1. Januar 2004 bis zum 30. September 2004 ..................................................................................
Ungeprüfte Konzernzwischen-Bilanz der Deutsche Postbank AG zum 30. September 2004 ...................
Ungeprüfte Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Deutsche Postbank AG zum 30. September
2004 ...........................................................................................................................................................
Ungeprüfte Konzernzwischen-Kapitalflussrechnung der Deutsche Postbank AG für die Zeit vom
1. Januar 2004 bis zum 30. September 2004...........................................................................................
Anhang zum ungeprüften Konzernzwischenabschluss der Deutsche Postbank AG zum 30. September
2004 ...........................................................................................................................................................
Jahresabschlüsse der Deutsche Postbank AG (HGB) ............................................................................
Bilanz der Deutsche Postbank AG zum 31. Dezember 2003, 2002 und 2001 ..........................................
Gewinn- und Verlustrechnung der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003, 2002 und 2001
Anhang zum Jahresabschluss der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003 ............................
Lagebericht der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003.........................................................
Bestätigungsvermerke für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003..........................................................
F-1
F-3
F-4
F-5
F-6
F-8
F-9
F-60
F-78
F-83
F-85
F-87
F-88
F-89
F-90
F-101
F-102
F-104
F-106
F-127
F-146
[Diese Seite wurde absichtlich freigelassen]
F-2
KONZERNABSCHLÜSSE DER DEUTSCHE POSTBANK AG (IFRS)
F-3
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung der Deutsche Postbank AG für das
Geschäftsjahr 2003, 2002 und 2001
Für das Geschäftsjahr zum
31. Dezember
Erläuterung
2003
2002
2001
in E Mio.
Konzern
Zinserträge ............................................................................
Zinsaufwendungen ...............................................................
Zinsüberschuss .....................................................................
Risikovorsorge im Kreditgeschäft .......................................
Zinsüberschuss nach Risikovorsorge .................................
Provisionserträge ..................................................................
Provisionsaufwendungen ....................................................
Provisionsüberschuss ...........................................................
Handelsergebnis ...................................................................
Ergebnis aus Finanzanlagen ................................................
Verwaltungsaufwand ............................................................
Sonstige Erträge ...................................................................
Sonstige Aufwendungen .....................................................
(6)
(6)
(6)
(7)
5.610
–3.957
1.653
–154
1.499
539
–72
467
183
75
–1.809
218
–136
6.458
–4.606
1.852
–137
1.715
517
–62
455
80
36
–1.883
121
–125
6.810
–5.171
1.639
–102
1.537
484
–76
408
56
63
–1.811
360
–270
497
399
343
–144
–259
–152
Ergebnis nach Steuern .........................................................
Ergebnis Konzernfremde .....................................................
353
–1
140
–8
191
–1
Jahresüberschuss .................................................................
352
132
190
(8)
(8)
(8)
(9)
(10)
(11)
(12)
(13)
Ergebnis vor Steuern ...........................................................
Ertragsteuern ........................................................................
(14)
Ergebnis je Aktie
Im Geschäftsjahr 2003 befanden sich wie in den Vorjahren durchschnittlich 16.000.000 Aktien
im Umlauf.
Ergebnis je Aktie in E ......................................................................................
Bereinigtes Ergebnis je Aktie in E ..................................................................
F-4
2003
2002
2001
21,97
21,97
8,26
8,26
11,91
11,91
Konzernbilanz der Deutsche Postbank AG zum 31. Dezember 2003, 2002 und 2001
Für das Geschäftsjahr zum
31. Dezember
Erläuterung
2003
2002
2001
in E Mio.
Aktiva
Barreserve .......................................................................
Forderungen an Kreditinstitute .....................................
Forderungen an Kunden ................................................
Risikovorsorge ................................................................
Handelsaktiva .................................................................
Hedging Derivative .........................................................
Finanzanlage ...................................................................
Sachanlagen ...................................................................
Sonstige Aktiva ..............................................................
davon latente Steuerforderung .................................
Summe der Aktiva ..........................................................
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten .............
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ..........................
Verbriefte Verbindlichkeiten ..........................................
Handelspassiva ...............................................................
Hedging Derivative .........................................................
Rückstellungen ...............................................................
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen ......................................................
b) Steuerrückstellungen .............................................
davon latente Rückstellungen ...................................
c) andere Rückstellungen ...........................................
Sonstige Passiva ............................................................
Nachrangkapital .............................................................
Anteile in Fremdbesitz ...................................................
Eigenkapital ....................................................................
a) Gezeichnetes Kapital ..............................................
b) Kapitalrücklage .......................................................
c) Gewinnrücklagen ....................................................
d) Konzerngewinn ......................................................
Summe der Passiva .......................................................
F-5
(15)
(16)
(17)
(19)
(20)
(21)
(22)
(23)
(24)
(25)
1.623
34.071
43.310
–597
12.588
832
38.859
960
973
564
132.619
1.307
37.774
43.929
–588
11.295
1.121
44.252
977
1.023
584
141.090
1.373
37.402
44.278
–621
5.407
1.723
48.058
1.022
1.174
824
139.816
(27)
(28)
(29)
(30)
(31)
(32)
20.271
73.941
26.267
1.647
1.814
1.704
28.300
66.665
34.797
1.001
2.645
1.655
26.819
62.318
39.468
560
2.413
1.641
(33)
(34)
572
873
836
259
371
1.724
14
4.866
410
1.159
2.708
589
132.619
563
738
706
354
413
1.204
14
4.396
410
1.159
2.728
99
141.090
552
737
692
352
516
1.174
60
4.847
410
1.159
3.141
137
139.816
(35)
(36)
(37)
(38)
Konzern-Kapitalflussrechnung der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003,
2002 und 2001
Für das Geschäftsjahr zum
31. Dezember
Kapitalflussrechnungen
2003
2002
2001
In E Mio.
Ergebnis (nach Steuern)........................................................................
Im Jahresüberschuss enthaltene zahlungswirksame Posten und
Überleitung auf den Cashflow aus operativer Tätigkeit
Abschreibung, Wertberichtigungen und Zuschreibungen auf Sachund Finanzanlagen sowie auf Handelsaktiva ...................................
Veränderungen der Rückstellung .........................................................
Veränderung anderer zahlungsunwirksamer Posten..........................
Gewinne aus der Veräußerung von Sach- und Finanzanlagen .........
Sonstige Anpassungen (per Saldo)......................................................
Zwischensumme ....................................................................................
Im Jahresüberschuss enthaltene zahlungswirksame Posten und
Überleitung auf den Cashflow aus operativer Tätigkeit
Forderungen an Kreditinstitute.............................................................
Forderungen an Kunden .......................................................................
Handelsaktiva .........................................................................................
Hedging Derivate positive Marktwerte.................................................
Sonstige Aktiva aus operativer Aktivität..............................................
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten .....................................
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden..................................................
Verbriefte Verbindlichkeiten..................................................................
Handelspassiva ......................................................................................
Hedging Derivative negative Marktwerte ............................................
Sonstige Passiva ....................................................................................
Zinseinzahlungen ...................................................................................
Zinsauszahlungen ..................................................................................
Sonstige Zahlungszuflüsse ...................................................................
Erhaltene Dividendenzahlungen ...........................................................
Sonstige Auszahlungen aus operativer Tätigkeit................................
Ertragsteuerzahlungen...........................................................................
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit .......................................
Einzahlung aus der Veräußerung von
Finanzanlagen ........................................................................................
Anteilen an Tochterunternehmen.........................................................
Sachanlagen ...........................................................................................
Immateriellen Anlagewerten.................................................................
Auszahlung für den Erwerb von
Finanzanlagen ........................................................................................
Anteilen an Tochterunternehmen.........................................................
Sachanlagen ...........................................................................................
Immateriellen Anlagewerten (Saldo) ...................................................
Cashflow aus Investitionstätigkeit.......................................................
Dividendenzahlungen ............................................................................
Mittelveränderung aus sonstiger Finanzierungstätigkeit (Saldo) ......
Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten (Saldo) .................................
Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Geschäftsjahres....................
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit ........................................
Cashflow aus Investitionstätigkeit ........................................................
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit....................................................
Effekte aus Wechselkursänderungen ...................................................
Zahlungsmittelbestand zum Ende des Geschäftsjahres....................
(1)
In 2001 in der Position Sonstige Aktiva aus operativer Tätigkeit enthalten.
(2)
In 2001 in der Position Sonstige Aufwendungen aus operativer Tätigkeit enthalten.
F-6
352
132
190
246
49
101
–22
–1.705
–979
241
14
93
–200
–1.640
–1.360
–33
–639
11
–48
–1.504
–2.023
3.769
380
–1.650
–78
42
–7.996
7.280
–8.071
642
–856
–42
5.918
–3.974
12
31
–19
–24
–5.615
131
879
–5.980
–140(1)
899
475
4.264
–4.138
441
–48(2)
–134
6.420
–4.605
29
17
—
–6
–2.856
1.575
–5.263
–2.220
—
3.479
11.275
–949
–8.133
104
—
–682
6.770
–4.880
6
33
–2.713
—
–3.621
8.601
40
2
—
15.956
—
58
1
23.266
—
97
1
–2.893
–1
–67
–63
5.619
–99
399
300
1.307
–5.615
5.619
300
12
1.623
–12.864
—
–179
–72
2.900
–137
27
–110
1.373
–2.856
2.900
–110
—
1.307
–20.068
–12
–99
–51
3.134
—
464
464
1.396
–3.621
3.134
464
—
1.373
Die ausgewiesenen Zahlungsmittelbestände umfassen den Kassenbestand, die Guthaben bei
Zentralnotenbanken sowie die Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind.
Die Zuordnung von Zahlungsströmen zur operativen Geschäftstätigkeit erfolgt in Anlehnung
an die Abgrenzung des Ergebnisses aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Die Veränderung
anderer zahlungsunwirksamer Posten enthält insbesondere die Veränderung der positiven und
negativen Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten.
F-7
Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Deutsche Postbank AG für die
Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003
Gezeichnetes Kapital- GewinnKapital
rücklage Rücklagen
Stand 1. Januar 2001 (nach
Erstanwendung IAS 39) ...
Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln .........
Zuführungen zu den
Gewinnrücklagen aus
dem Vorjahresgewinn ......
Veränderung aus
Währungsumrechnung.....
Veränderung unrealisierte
Gewinne und Verluste
nach latenten Steuern ......
Sonstige Anpassungen ........
Jahresüberschuss.................
Stand 31. Dezember 2001....
Ausschüttung .......................
Veränderung aus
Währungsumrechnung.....
Veränderung unrealisierte
Gewinne und Verluste
nach latenten Steuern ......
Jahresüberschuss.................
Stand 31. Dezember 2002....
Ausschüttung .......................
Veränderung aus
Währungsumrechnung.....
Veränderung unrealisierte
Gewinne und Verluste
nach latenten Steuern ......
Jahresüberschuss.................
Stand 31. Dezember 2003....
Mio. E
Mio. E
Mio. E
409
1.160
3.064
1
–1
Währungsum- Neuberechnungs- wertungs- Konzernrücklage
rücklage
gewinn Gesamt
Mio. E
—
Mio. E
Mio. E
Mio. E
259
81
4.973
—
—
81
–81
—
6
6
–330
410
1.159
8
53
3.206
6
–71
137
137
–137
–44
–44
–402
410
1.159
33
3.239
–38
–473
99
99
–99
–56
410
1.159
–94
–402
132
4.396
–99
–56
273
–237
3.002
–330
8
190
4.847
–137
–200
589
589
273
352
4.866
In den Veränderungen der unrealisierten Gewinne und Verluste nach latenten Steuern sind
Bewertungs- und Abgangsveränderungen der Finanzinstrumente Available for Sale enthalten.
Für die detailliertere Darstellung der Entwicklung der Neubewertungsrücklage wird auf Note
38 verwiesen.
Für 2004 ist eine Dividendenausschüttung in Höhe von 36,81 E je Aktie geplant; die 589 Mio E
setzen sich dabei aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 352 Mio E und einer Entnahme aus
den Gewinnrücklagen in Höhe von 237 Mio E zusammen.
F-8
Anhang zum Konzernabschluss der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003
Allgemeine Angaben
(1)
Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Die Postbank erstellt ihren Konzernabschluss nach den IFRS und somit nach international
anerkannten Grundsätzen. Der vorliegende Konzernabschluss erfüllt die Voraussetzungen des
§ 292a Abs. 2 HGB für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses
nach den Vorschriften des HGB. Des Weiteren steht der IFRS-Konzernabschluss im Einklang
mit den Richtlinien 83/349/EWG (Konzernbilanzrichtlinie) und 86/635/EWG
(Bankbilanzrichtlinie), dem DRS 1 (Befreiender Konzernabschluss nach § 292a HGB) und erfüllt
die Publizitätsanforderungen der Europäischen Union (§ 292a Abs. 2 Nr. 2 b) HGB).
Die Erstellung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2003 erfolgt in Übereinstimmung
mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und
veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Auslegung durch
das International Financial Reporting Committee (IFRIC), sofern diese für das Geschäftsjahr
2003 in Kraft getreten sind. Eine Übersicht über die angewandten IFRS (Stand 31. Dezember
2003) enthält Anlage A.1 zu diesem Konzernabschluss, in Anlage A.2 sind die IFRICInterpretationen aufgeführt (Stand 31. Dezember 2003).
Die Bilanzierung und Bewertung wurden unter der Annahme der Unternehmensfortführung
(Going Concern) vorgenommen. Erträge und Aufwendungen werden zeitanteilig abgegrenzt.
Sie werden in der Periode erfasst und ausgewiesen, der sie wirtschaftlich zuzurechnen sind.
Der Konzernabschluss umfasst die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz, die
Eigenkapitalentwicklung, die Kapitalflussrechnung sowie die Erläuterungen (Notes).
Alle Beträge werden, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wurde, in Millionen Euro
(Mio E) angegeben.
Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz schreiben die IFRS keine
zwingende Form vor. Nach international üblichen Gepflogenheiten werden die GuV und die
Bilanz in einer übersichtlichen Kurzform, die den Vorschriften der IAS 1 und 30 entspricht,
dargestellt und durch zusätzliche Angaben in den Notes ergänzt. Alle Angaben, die nach der 4.
und 7. EU-Richtlinie sowie der Richtlinie 86/635/EWG (Bankbilanzrichtlinie) Pflichtangaben im
Konzernabschluss sind, wurden, soweit sie nicht bereits in der Bilanz oder der Gewinn- und
Verlustrechnung enthalten sind, in die Notes aufgenommen.
(2)
Wesentliche Abweichungen der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze gegenüber
der Rechnungslegung nach HGB
Die Befreiung von der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den
Vorschriften des HGB setzt unter anderem nach § 292a Abs. 2 Nr. 4 b) HGB voraus, dass die
vom deutschen Recht abweichenden Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Konsolidierungsmethoden erläutert werden.
(a)
Bildung stiller Reserven für allgemeine Bankrisiken nach § 340 f HGB sowie offener
Reserven und Ausweis der Risikovorsorge
Nach IAS 30.44 ist die Bildung stiller Reserven für allgemeine Bankrisiken analog § 340 f HGB
nicht zulässig.
Die Bildung von Reserven für die Berücksichtigung allgemeiner Risiken aus dem Bankgeschäft
(§ 340 g HGB) ist nach IAS 30.44 und IAS 30.50 nur offen im Rahmen der Ergebnisverwendung
zulässig.
Die Risikovorsorge für das Kreditgeschäft wird offen auf der Aktivseite ausgewiesen.
(b)
Forderungen
Nach HGB werden Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden ausgewiesen.
Nach IFRS werden Handelsforderungen unter den Handelsaktiva, die insbesondere
Handelsderivate mit positiven Marktwerten enthalten, gezeigt.
F-9
Darüber hinaus werden die finanziellen Vermögenswerte nach IAS 39 in Forderungen, die vom
Unternehmen originär ausgereicht wurden, und in erworbene Forderungen unterteilt. Dabei ist
es unerheblich, ob die Forderungen verbrieft wurden.
Nach HGB werden alle Forderungen mit ihren Nominalwerten bilanziert. Die abgegrenzten
Zinsen werden direkt den Forderungen zugeordnet und unter den jeweiligen Bilanzposten
bilanziert. Disagien/Agien werden im Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.
Nach IFRS erfolgt eine direkte Bilanzierung sowohl der abgegrenzten Zinsen als auch der
Disagien/Agien unter dem entsprechenden Bilanzposten, in dem die Forderungen bilanziert
werden.
Die originär ausgereichten Forderungen sind nach IAS 39 zu fortgeführten Anschaffungskosten
zu bewerten, wenn sie nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Originär ausgereichte
Forderungen, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden dagegen zum Fair Value
bewertet.
Geldhandelsforderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Die erworbenen Forderungen sind nach IAS 39 mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu
bewerten, wenn die Fähigkeit und die Absicht besteht, sie bis zur Endfälligkeit zu halten, und
sie somit der Kategorie Held to Maturity zugeordnet werden können. Werden sie dagegen zu
Handelszwecken gehalten (Trading) oder stehen sie zur Veräußerung zur Verfügung (Available
for Sale), dann sind sie nach IAS 39.69 mit dem Fair Value zu bewerten.
Bewertungsänderungen von Forderungen des Handelsbestands fließen direkt in das
Periodenergebnis ein. Für die Erfassung der Bewertungsergebnisse der erworbenen
Forderungen Available for Sale besteht nach IAS 39 ein einmaliges Wahlrecht zwischen der
erfolgswirksamen Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung und der erfolgsneutralen
Erfassung im Eigenkapital in der Neubewertungsrücklage. Die Postbank hat sich für die
erfolgsneutrale Erfassung entschieden. Somit werden Bewertungsänderungen von
erworbenen Forderungen, die dem Available for Sale Bestand zugeordnet werden, im
Eigenkapital in der Neubewertungsrücklage ausgewiesen und fließen erst dann in das
Ergebnis ein, wenn sie realisiert werden bzw. wenn ein Impairment (bonitätsinduzierte
Wertminderung) vorgenommen wird.
(c)
Leasinggeschäfte
Das Leasingvermögen wird nach HGB i. d. R. sowohl bei Finance als auch bei Operating Lease
unter den Sachanlagen ausgewiesen. Die Abschreibungen werden im Verwaltungsaufwand
gebucht.
Leasingverhältnisse werden nach IFRS nach der Verteilung der wirtschaftlichen Risiken und
Chancen aus dem Leasinggegenstand zwischen Leasinggeber und -nehmer beurteilt und
entsprechend bilanziert.
Somit werden bei Leasinggeschäften Finance Lease die Leasingobjekte anders als nach HGB
beim Leasingnehmer zuzüglich einer Verpflichtung über noch zu leistende Leasingzahlungen
bilanziert, wogegen der Leasinggeber eine entsprechende Forderung bilanziert.
Bei Leasinggeschäften Operating Lease bilanziert der Leasinggeber entsprechend
handelsrechtlichen Regelungen das Leasingobjekt als Sachanlagen, beim Leasingnehmer wird
kein Vermögenswert und keine Verpflichtung bilanziert.
(d)
Wertpapiere
Nach HGB werden Wertpapiere in die Bestände der Liquiditätsreserve, Wertpapiere des
Handelsbestandes sowie Wertpapiere, die wie Anlagevermögen bewertet werden, unterteilt.
Für die Wertpapiere der Liquiditätsreserve sowie des Handelsbestands gilt nach HGB das
strenge Niederstwertprinzip, das zwingend den Ansatz zum Börsen- oder Marktpreis bzw.
beizulegenden Zeitwert fordert, falls dieser am Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten
liegt (§ 253 Abs. 3 Satz 1 u. 2 HGB). Dagegen werden die Wertpapiere des Anlagevermögens
F-10
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB nach dem gemilderten Niederstwertprinzip angesetzt. Dies
bedeutet, dass diese Wertpapiere nur für den Fall einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung auf den niedrigeren, sich aus einem Börsen- oder Marktpreis ergebenden
Wert bzw. beizulegenden Zeitwert abzuschreiben sind. Bei einer nur vorübergehenden
Wertminderung können die Wertpapiere entweder mit dem niedrigeren Wert am
Bilanzstichtag oder mit dem bisherigen höheren Wert angesetzt werden. Gemäß § 280 Abs. 1
HGB gilt bei späteren Kursanstiegen ein Wertaufholungsgebot bis zu den ursprünglichen
Anschaffungskosten.
Nach IAS 39.10 sind Wertpapiere in vier Kategorien einzuteilen: Wertpapiere Held to Maturity,
direkt vom Emittenten erworbene Wertpapiere, Wertpapiere Available for Sale und
Wertpapiere des Handelsbestands (Trading).
Wertpapiere Held to Maturity und direkt vom Emittenten erworbene Wertpapiere sind nach
IAS 39.69 i. V. m. IAS 39.73 zu fortgeführten Anschaffungskosten (Amortised Cost) zu
bewerten. Wertpapiere des Handelsbestandes bzw. Wertpapiere Available for Sale werden
grundsätzlich mit dem Fair Value bewertet.
Bewertungsergebnisse der Wertpapiere des Handelsbestands sind erfolgswirksam zu erfassen.
Für die Erfassung der Bewertungsergebnisse der Wertpapiere Available for Sale besteht nach
IAS 39 ein einmaliges Wahlrecht zwischen der erfolgswirksamen Erfassung in der Gewinnund Verlustrechnung und der erfolgsneutralen Erfassung im Eigenkapital in der
Neubewertungsrücklage. Die Postbank hat sich für die erfolgsneutrale Erfassung entschieden.
Daher werden die Bewertungsergebnisse der Wertpapiere Available for Sale ergebnisneutral
im Eigenkapital in der Neubewertungsrücklage ausgewiesen. Sie fließen erst bei Realisierung
der Gewinne oder Verluste oder bei vorgenommenem Impairment in das Ergebnis ein.
Nach Wegfall der Gründe für eine vorgenommene Abschreibung ist ein Ertrag aus der
Zuschreibung erfolgswirksam zu erfassen (IAS 39.114). Dabei darf bei Wertpapieren Held to
Maturity und Wertpapieren, die direkt beim Emittenten erworben werden, höchstens bis zur
Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten zugeschrieben werden.
(e)
Wertpapierleihegeschäfte
Bei Wertpapierleihegeschäften (Wertpapierdarlehen) bucht der Verleiher nach HGB die
Wertpapiere zum Buchwert aus und bilanziert stattdessen eine (Sachdarlehens-)Forderung
(Aktivtausch). Der Entleiher aktiviert die Wertpapiere und passiviert eine entsprechende
Rückgabeverpflichtung.
Nach IFRS ist bei der Entleihe im Gegensatz zu HGB nur dann eine Rückgabeverpflichtung
durch den Entleiher zu bilanzieren, wenn die Wertpapiere an Dritte weitergereicht wurden. Der
Verleiher bilanziert weiterhin die Wertpapiere.
(f)
Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte
Spezifische Regelungen für die Bewertung derivativer Finanzinstrumente finden sich derzeit
nicht im HGB, es werden daher die allgemeinen Bewertungsgrundsätze nach §§ 252 ff. HGB
herangezogen. Wurde ein derivatives Finanzinstrument für Handelszwecke erworben, werden
dessen Bewertungsverluste durch Bildung einer Rückstellung (Drohverlustrückstellung) bzw.
Abschreibung erfolgswirksam erfasst, unrealisierte Gewinne dagegen bleiben
unberücksichtigt.
Für die Bewertung von Sicherungsderivaten fällt dagegen in der Regel nach HGB kein
Bewertungsergebnis an. Das Grund- und Sicherungsgeschäft werden nach deutschen
Rechnungslegungsgrundsätzen in einer Bewertungseinheit zusammengefasst. In der Bilanz
wird das Grundgeschäft zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Das
Sicherungsgeschäft wird grundsätzlich nicht in der Bilanz erfasst.
Zinsderivate des Bankbuchs bleiben nach HGB ebenfalls grundsätzlich unbewertet.
Nach IAS 39 werden alle derivativen Finanzinstrumente erfolgswirksam zum Fair Value
bewertet und, sofern sie zu Handelszwecken gehalten werden, unter den Handelsaktiva
(positive Marktwerte) oder den Handelspassiva (negative Marktwerte) ausgewiesen.
F-11
Werden die derivativen Finanzinstrumente zu Sicherungszwecken gehalten, so kann
grundsätzlich ein Sicherungsinstrument einem einzelnen und auch mehreren ähnlichen
Grundgeschäften zugeordnet werden. Diese Sicherungsbeziehungen werden in der Regel als
Mikrohedge bezeichnet.
Die bilanzielle Abbildung von Sicherungszusammenhängen (Hedge Accounting) wird durch
IAS 39 restriktiv geregelt. Nach den IFRS dürfen nur solche Sicherungsbeziehungen nach den
Regelungen zum Hedge Accounting bilanziert werden, die die Voraussetzungen des IAS
39.142 ff. erfüllen. Daraus ergibt sich eine Unterscheidung in effektive und ineffektive
Sicherungsbeziehungen.
Derivative Finanzinstrumente, die zum Bilanzstrukturmanagement abgeschlossen werden,
sowie Derivate aus ineffektiven Sicherungsbeziehungen erfüllen nicht die Voraussetzungen
des IAS 39.142 ff. und werden daher stets erfolgswirksam bewertet und in den Bilanzposten
Handelsaktiva/-passiva als ,,Derivate des Bankbuches’’ zum Fair Value ausgewiesen.
Die Anforderungen der IAS 39.142 ff. müssen zu allen Bilanzstichtagen und für alle
Sicherungsbeziehungen erfüllt sein.
Sind die folgenden Voraussetzungen für das Hedge Accounting nach IAS 39.142 erfüllt, ist bei
der bilanziellen Behandlung zu unterscheiden, ob es sich beim Sicherungsgeschäft um die
Absicherung des Fair Value handelt oder um die Absicherung von Cashflows:
q
Zu Beginn des Sicherungsgeschäfts liegt eine Dokumentation des
Sicherungszusammenhangs in der Form vor, dass Grund- und Sicherungsgeschäft
sowie das abgesicherte Risiko und die Art, wie das Unternehmen die Wirksamkeit des
Sicherungsinstruments misst, benannt sind und die Zielsetzung des Risikomanagements
verdeutlicht ist.
q
Die Absicherung der dem abgesicherten Risiko zuzurechnenden Änderungen des Fair
Value oder des Cashflow wird erwartungsgemäß als hochwirksam eingestuft und dies
stimmt mit der ursprünglich dokumentierten Risikomanagementstrategie für das
Sicherungsgeschäft überein. Ein Sicherungsgeschäft gilt dann als hochwirksam, wenn
über die gesamte Laufzeit des Sicherungsgeschäfts davon ausgegangen werden kann,
dass Änderungen des Fair Value oder des Cashflow eines gesicherten Grundgeschäfts
nahezu vollständig durch eine Änderung des Fair Value oder Cashflow des
Sicherungsinstruments kompensiert werden. Dies wird durch einen Effektivitätstest
überprüft.
q
Bei Absicherungen künftiger Cashflows muss eine dem Sicherungsgeschäft zugrunde
liegende vorherhesehene Transaktion eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit haben und
Risiken im Hinblick auf Schwankungen des Cashflow ausgesetzt sein, die sich letztlich
im berichteten Ergebnis niederschlagen können.
q
Die Wirksamkeit des Sicherungsgeschäfts kann verlässlich bestimmt werden.
q
Die Wirksamkeit des Sicherungsgeschäfts wird fortlaufend beurteilt und als effektiv
eingestuft.
Beim Fair Value Hedge (Absicherung des Fair Value) werden Vermögenswerte und
Verbindlichkeiten gegen Wertänderungen abgesichert, soweit diese Veränderungen auf
Marktpreisrisiken beruhen. Hierbei ist nach IAS 39.153 der Buchwert des gesicherten
Grundgeschäfts erfolgswirksam um die Marktwertänderung zu berichtigen, die auf das
gesicherte Risiko zurückzuführen ist. Das gilt sowohl für die zu fortgeführten
Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente (originäre Forderungen sowie Wertpapiere,
die direkt vom Emittenten erworben wurden) als auch für die zum Fair Value bewerteten
Grundgeschäfte, deren Wertänderungen grundsätzlich in der Neubewertungsrücklage erfasst
werden (Finanzinstrumente der Bewertungskategorie Available for Sale). Die Änderungen des
Fair Value des Grundgeschäfts, die nicht dem abgesicherten Risiko zuzurechnen sind, werden
entsprechend den Regeln der zugehörigen Bewertungskategorie behandelt.
F-12
Die aus der Bewertung des Sicherungsgeschäfts resultierenden Bewertungsgewinne und
-verluste kompensieren den Bewertungseffekt aus den abgesicherten Grundgeschäften, die
dem abgesicherten Risiko zuzurechnen sind. Sie werden erfolgswirksam im Periodenergebnis
erfasst.
Bei einem Cashflow Hedge wird durch die Designation eines Sicherungsgeschäfts – anders als
bei einem Fair Value Hedge – das Risiko zukünftiger Zahlungsströme abgesichert. Soweit
letztere aus einem bilanziellen Geschäft resultieren, ist der Buchwert dieses Geschäfts jedoch
nicht zum Fair Value zu bewerten, da Absicherungsgegenstand nicht der Fair Value, sondern
zukünftige Zahlungsströme sind. Das Sicherungsgeschäft ist mit dem Fair Value in der Bilanz
anzusetzen. Die sich hieraus ergebenden Fair-Value-Änderungen des effektiven Teils werden
ergebnisneutral im Eigenkapital in der Neubewertungsrücklage ausgewiesen. Der ineffektive
Teil des Sicherungsgeschäfts wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigt.
Eine Hedge-Beziehung endet, wenn das Grund- oder Sicherungsgeschäft ausläuft, veräußert
oder ausgeübt wurde bzw. die Anforderungen an das Hedge Accounting nicht mehr erfüllt
sind.
Durch den Ansatz der derivativen Fremdwährungsgeschäfte zum Fair Value entfällt die Bildung
des nach HGB notwendigen Ausgleichspostens aus der Fremdwährungsumrechnung.
(g)
Pensionsverpflichtungen
Pensionsverpflichtungen entstehen durch die unmittelbare Zusage eines Unternehmens,
seinen Arbeitnehmern zukünftige Versorgungsleistungen zu gewähren. Diese Verpflichtungen
stellen Verbindlichkeiten dar, die in ihrer Höhe und Fälligkeit ungewiss sind. Somit besteht
nach § 249 HGB für Verpflichtungen aus unmittelbaren Versorgungszusagen grundsätzlich
eine Rückstellungspflicht.
Nach IFRS sind nicht nur unmittelbare Verpflichtungen bei der Ermittlung der
Pensionsverpflichtungen zu berücksichtigen, sondern auch mittelbare Verpflichtungen. Bei der
Bewertung der Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 werden zukünftige wirtschaftliche und
demografische Entwicklungen (z. B. Gehaltssteigerungen und Karrieretrends, Wahl eines
vergleichbaren Marktzinses zur Abzinsung der Rückstellungen) berücksichtigt. Der
Abzinsungsfaktor orientiert sich nach den IFRS am Kapitalmarktzins laufzeitkongruenter
risikofreier Industrieanleihen. Dadurch wird der ökonomischen und demografischen
Entwicklung, die sich auf die Höhe der durch das Unternehmen eingegangenen Verpflichtung
auswirkt, besser Rechnung getragen als im HGB-Abschluss. Die Pensionsverpflichtungen nach
IFRS basieren auf dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Dagegen erfolgt die Ermittlung für
deutsche Rechnungslegungszwecke nach dem Teilwertverfahren gemäß § 6 a EStG.
Der IAS 19 unterscheidet zwischen beitragsorientierten und leistungsorientierten
Versorgungszusagen. Als Rückstellung ist nur die leistungsorientierte Versorgungszusage zu
erfassen (IAS 19.49), da die beitragsorientierten Versorgungszusagen sagen direkt als Aufwand
und Auszahlungen der Periode erfasst (IAS 19.44) bzw. als sonstige Verbindlichkeiten
(Accruals) bilanziert werden.
(h)
Andere Rückstellungen
Die nach § 249 Abs. 1 Satz 2 HGB bestehende Bilanzierungspflicht für bestimmte
Aufwandsrückstellungen ist nach IAS 37 nicht zulässig. Die Bilanzierungswahlrechte nach
§§ 249 Abs. 1 Satz 3 und 249 Abs. 2 HGB entfallen ebenso nach IFRS.
(i)
Wertansätze aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften
Aus steuerrechtlichen Gründen nach HGB vorgenommene Abschreibungen, Einstellungen in
den Sonderposten mit Rücklageanteil und Sonderabschreibungen sind im IFRS-Abschluss
nicht zulässig.
F-13
(j)
Latente Steuern
Nach § 274 und § 306 HGB werden latente Steuern nur auf Unterschiede zwischen dem
handels- und steuerrechtlichen Ergebnis, die sich in den Folgejahren wieder ausgleichen,
gebildet (sog. Defferal-Methode).
Nach HGB besteht für aktive latente Steuern nach § 306 HGB ein Bilanzierungsgebot und nach
§ 274 Abs. 2 HGB ein Wahlrecht. Für Verlustvorträge besteht ein Bilanzierungsverbot. Eine
Verrechnung aktiver und passiver latenter Steuern ist nach HGB zulässig.
IAS 12 (revised 2000) legt dagegen das bilanzbezogene Temporary-Konzept zugrunde. Nach
diesem sind grundsätzlich alle Unterschiede (Temporary Differences) zwischen den
steuerlichen Wertansätzen (Tax Base) und den Wertansätzen im IFRS-Abschluss, die künftig zu
einer steuerlichen Be- oder Entlastung führen, in die Ermittlung der latenten Steuern
einzubeziehen.
Latente Steuern sind nach IFRS unabhängig davon zu bilden, ob die unterschiedlichen
Wertansätze im IFRS-Abschluss und in der Steuerbilanz das Ergebnis beeinflusst haben. Die
Berechnung der latenten Steuern erfolgt nach der Liability-Methode mit den zukünftig
anzuwendenden landesspezifischen Steuersätzen.
Eine Aufrechnung von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerverpflichtungen ist nach
IFRS nur zulässig, wenn rechtlich durchsetzbare Aufrechnungsmöglichkeiten bestehen (IAS
12.74). Dabei müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
–
Die latenten Steuern müssen gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen,
–
die es fordert oder zumindest akzeptiert, dass die Steuern auf Nettobasis geleistet
werden.
Daneben sieht IAS 12 eine Aktivierungspflicht für latente Steuern auf steuerliche
Verlustvorträge vor, sofern deren Nutzung in Folgejahren wahrscheinlich erscheint.
Ausnahmen für die Bildung von latenten Steuern nach IFRS sind permanente Differenzen,
nicht ausgeschüttete Gewinne einzelner Konzerngesellschaften, der Goodwill aus der
Kapitalkonsolidierung sowie Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten
und Verpflichtungen.
(k)
Treuhandgeschäfte
Treuhandgeschäfte werden gemäß IAS 30.55 nicht wie nach HGB bilanziert, sondern in den
Notes erläutert.
(l)
Anteile in Fremdbesitz
Anteile in Fremdbesitz sind nach HGB innerhalb des Eigenkapitals auszuweisen, während sie
nach IFRS gesondert zwischen den Verpflichtungen und dem Eigenkapital ausgewiesen
werden.
(3)
Konsolidierungskreis
In dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2003 sind neben dem Mutterunternehmen
Deutsche Postbank AG, Bonn, 22 (Vorjahr 24) Tochterunternehmen und 2 (Vorjahr 2)
Gemeinschaftsunternehmen einbezogen worden, die in der Anteilsbesitzliste (Note 56)
aufgeführt sind.
Mit dem Anteilskauf- und Übertragungsvertrag vom 27. November 2002 hat die Deutsche
Postbank AG von der Credit Suisse (Deutschland) AG die Gesellschaften ,,Credit Suisse
(Deutschland) Asset Advisory AG’’ mit Sitz in Frankfurt a. M. und ,,CS Direkt GmbH’’ mit Sitz in
Bonn mit wirtschaftlicher Wirkung ab dem 1. Januar 2003 übernommen.
Diese beiden Gesellschaften sind im Geschäftsjahr umfirmiert und unter folgenden
Firmierungen in den Konsolidierungskreis neu aufgenommen:
–
Postbank Vermögensberatung AG, Bonn
F-14
–
Postbank Vermögensberatung Service GmbH, Köln
Insgesamt sind im Geschäftsjahr 2003 4 Tochterunternehmen aus dem Konsolidierungskreis
ausgeschieden.
Aus dem Konsolidierungskreis ist ein Tochterunternehmen aufgrund einer Verschmelzung auf
ein anderes konsolidiertes Unternehmen ausgeschieden. Es handelt sich dabei um die:
–
Postbank EasyTrade.AG, Köln
Zwei weitere Tochterunternehmen sind aufgrund eines Verkaufs aus dem Konsolidierungskreis
ausgeschieden. Es handelt sich dabei um die:
–
einsnull IT-Support GmbH, Bonn
–
interServ Gesellschaft für Personal- und Beraterdienstleistungen mbH, Bonn
Ein Tochterunternehmen ist aus dem Konsolidierungskreis in 2003 aufgrund der Auflösung
ausgeschieden. Es handelt sich hier um die:
–
Deutsche Postbank Fonds-Management S. A., Luxemburg
Gemäß der vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
veröffentlichten Interpretation SIC-12, nach der Zweckgesellschaften unter bestimmten
Voraussetzungen zu konsolidieren sind, wurden im Geschäftsjahr 2003 insgesamt 25 (Vorjahr
24) Spezialfonds als Special Purpose Entities in den Konzernabschluss einbezogen.
(4)
Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss der Deutsche Postbank AG wird gemäß IAS 27.21 nach
konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.
Die Kapitalkonsolidierung der Tochtergesellschaften erfolgt nach der Buchwertmethode
gemäß IAS 22.32. Für neu einbezogene Unternehmen werden im Rahmen der
Erstkonsolidierung die jeweiligen Gründungs- bzw. Erwerbszeitpunkte zugrunde gelegt.
Gemeinschaftsunternehmen werden gemäß IAS 31.25 quotal in den Konzernabschluss
einbezogen.
Konzerninterne Forderungen und Schulden sowie die aus dem konzerninternen Finanz- und
Leistungsverkehr stammenden Aufwendungen und Erträge werden gemäß IAS 27.17 f.
eliminiert. Zwischenergebnisse innerhalb des Konzerns werden gemäß IAS 27.17 f.
herausgerechnet.
Gemäß der vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC)
veröffentlichten Interpretation SIC-12 sind Zweckgesellschaften unter bestimmten
Voraussetzungen zu konsolidieren. Dies betrifft bei der Postbank insbesondere Spezialfonds.
(5)
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
(a)
Barreserve
Mit Ausnahme der Wechsel, die zum Fair Value bilanziert wurden, werden alle Bestände zum
Nennwert ausgewiesen.
(b)
Forderungen
Originär ausgereichte Forderungen an Kreditinstitute und Kunden werden mit ihren
fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Erworbene Forderungen des Available for Sale
Bestands werden mit dem Fair Value ergebnisneutral über die Neubewertungsrücklage im
Eigenkapital bewertet. Die Bilanzierung erfolgt bei den Forderungen zum Erfüllungszeitpunkt.
Bonitätsinduzierte Wertminderungen von Forderungen werden separat in der Risikovorsorge
erfasst und aktivisch abgesetzt.
F-15
Der Buchwert von gesicherten Forderungen, für die Hedge Accounting zulässig ist, wird um
die Gewinne und Verluste aus Schwankungen des Fair Value angepasst, die auf das gesicherte
Risiko zurückzuführen sind.
Agio- und Disagiobeträge sowie Anschaffungsnebenkosten werden über das Zinsergebnis
erfolgswirksam erfasst. Abgegrenzte Zinsen auf Forderungen sowie Agien und Disagien
werden mit den jeweiligen Forderungen unter den entsprechenden Bilanzposten ausgewiesen.
Falls Marktwerte im Sinne des IAS 32.5 vorliegen, werden diese grundsätzlich als Fair Value
verwendet, ansonsten wird der Fair Value anhand anerkannter Bewertungsmethoden ermittelt.
(c)
Leasinggeschäfte
Als Leasinggeber weist die Postbank bei einem Finance Lease die Forderung mit dem
Nettoinvestitionswert unter den Forderungen an Kreditinstitute bzw. Forderungen an Kunden
aus. Die fälligen Leasingraten sind als Zinsertrag (erfolgswirksamer Ertragsanteil) sowie gegen
den ausgewiesenen Forderungsbestand (erfolgsneutraler Tilgungsanteil) zu buchen.
Als Leasinggeber bei einem Operating Lease weist die Postbank das Leasingobjekt als
Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten in den Sachanlagen aus. Die in der
Periode vereinnahmten Leasingraten werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen und
die Abschreibungen auf die verleasten Objekte entsprechend unter dem Verwaltungsaufwand
ausgewiesen.
Bei einem Operating Lease weist die Postbank als Leasingnehmer die geleisteten Leasingraten
in voller Höhe als Mietaufwand in den sonstigen Aufwendungen aus.
(d)
Risikovorsorge und Wertberichtigung
Erkennbare Risiken aus dem Kreditgeschäft werden durch die Bildung von
Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Für latente Risiken werden darüber hinaus
Pauschalwertberichtigungen gebildet, deren Höhe auf der Basis historischer Ausfallquoten
ermittelt wird.
Die Risikovorsorge wird als separater Bilanzposten aktivisch abgesetzt. Sie beinhaltet die
Risikovorsorge für Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden.
Der Bedarf für eine Wertberichtigung liegt vor, wenn der voraussichtlich erzielbare Betrag
(Estimated Recoverable Amount) eines finanziellen Vermögenswertes niedriger ist als der
betreffende Buchwert, d. h., wenn ein Darlehen voraussichtlich (teilweise) uneinbringlich ist.
Ist dies der Fall, so ist der Verlust sowohl für Vermögenswerte, die zu Amortised Cost (IAS
39.111), als auch für Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum Fair Value (IAS 39.117)
anzusetzen sind, entweder über eine indirekte Wertberichtigung (Risikovorsorge) oder eine
Direktabschreibung erfolgswirksam abzubilden (IAS 39.111).
Der erzielbare Betrag (Estimated Recoverable Amount) wird gemäß IAS 39.111 ff. nach
folgenden Methoden ermittelt:
–
Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows (Zins- und Tilgungszahlungen) aus dem
finanziellen Vermögenswert.
–
Marktpreis, sofern für das Finanzinstrument ein beobachtbarer Marktpreis vorliegt, da
die Marktbewertung das erhöhte Adressenausfallrisiko beinhaltet (IAS 39.113).
Uneinbringliche Forderungen werden in entsprechender Höhe direkt erfolgswirksam
abgeschrieben, Eingänge auf bereits abgeschriebene Forderungen erfolgswirksam erfasst.
Für Bürgschaften und Avale, für die ein Ausfallrisiko besteht, werden Rückstellungen für das
Kreditgeschäft gebildet.
(e)
Handelsaktiva
Unter diesem Bilanzposten werden Wertpapiere sowie derivative Finanzinstrumente mit einem
positiven Marktwert bilanziert, die zum Zwecke der kurzfristigen Gewinnerzielung aus
F-16
Marktpreisänderungen oder der Realisierung einer Handelsspanne erworben wurden. Darüber
hinaus wird der positive Marktwert von derivativen Finanzinstrumenten des Bankbuchs
bilanziert. Die Bilanzierung dieser Geschäfte erfolgt zum Handelstag.
Die Bewertung erfolgt zum Fair Value. Das Bewertungsergebnis sowie die realisierten
Ergebnisse werden im Handelsergebnis erfasst.
(f)
Wertpapierpensions- und Wertpapierleihegeschäfte
Die Postbank schließt sowohl Wertpapierleihe- als auch echte Wertpapierpensionsgeschäfte
ab. Die bei Repo-Geschäften und Sell and Buy Back-Geschäften in Pension gegebenen
Wertpapiere (Kassa-Verkauf) werden in der Konzernbilanz als Wertpapierbestand bilanziert.
Der Liquiditätszufluss aus den Geschäften wird je nach Gegenpartei als Verbindlichkeit
gegenüber Kreditinstituten oder gegenüber Kunden in der Bilanz ausgewiesen. Die
Verbindlichkeiten werden entsprechend handelsrechtlichen Regelungen in Höhe des
erhaltenen Kaufpreises (Netto) ausgewiesen; die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens
über die zu zahlende Repo-Rate unterbleibt. Zinszahlungen werden als Zinsaufwendungen
gebucht.
Reverse Repos und Sell and Buy Back-Geschäfte (Kassa-Kauf von Wertpapieren) werden als
Forderungen an Kreditinstitute oder Kunden bilanziert. Die in Pension genommenen
Wertpapiere werden nicht in der Bilanz ausgewiesen; aus diesem Geschäftsvorgang
entstehende Zinsen werden als Zinserträge erfasst.
(g)
Hedging Derivate
Unter den Hedging Derivaten werden die Sicherungsgeschäfte bilanziert, welche die
Voraussetzungen des Hedge Accounting gemäß IAS 39.142 ff. erfüllen (Note 2f). Derivative
Finanzinstrumente, die zum Bilanzstrukturmanagement abgeschlossen werden, sowie Derivate
aus ineffektiven Sicherungsbeziehungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht und werden
daher in den Bilanzposten Handelsaktiva/-passiva als ,,Derivate des Bankbuchs’’ bilanziert.
Die Hedging Derivate werden mit dem Fair Value bewertet und bilanziert. Die Bilanzierung der
Hedging Derivate erfolgt zum Handelstag. Eine Hedge-Beziehung endet, wenn das Grund- oder
Sicherungsgeschäft ausläuft, veräußert oder ausgeübt wurde beziehungsweise die
Anforderungen an das Hedge Accounting nicht mehr erfüllt sind.
Im Rahmen des Hedge Accounting werden im Wesentlichen Zins- und Aktienkursrisiken
abgesichert.
Die Postbank schließt im Rahmen des Hedge Accounting zur Zeit fast ausschließlich Fair Value
Hedges ab. Cashflow Hedges sind nur in geringen Volumina abgeschlossen.
(h)
Finanzanlagen
Der Bilanzposten Finanzanlagen umfasst Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Anteile an nicht
konsolidierten Tochterunternehmen und sonstige Beteiligungen.
Bei der erstmaligen Erfassung der Finanzanlagen werden diese mit den Anschaffungskosten
bewertet. Die Folgebewertung der Finanzanlagen Available for Sale erfolgt grundsätzlich zum
Fair Value. Wertpapiere, die direkt beim Emittenten erworben werden, Anteile an nicht
konsolidierten Tochterunternehmen sowie teilweise sonstige Beteiligungen werden in der
Regel zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Änderungen des Marktwerts bei
Finanzanlagen Available for Sale werden in der Neubewertungsrücklage des Eigenkapitals
ausgewiesen und fließen erst in das Ergebnis ein, wenn der Gewinn oder Verlust realisiert
wird. Bei dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen vorgenommen. Die
Bilanzierung der Finanzanlagen erfolgt zum Erfüllungszeitpunkt.
Schuldverschreibungen Held to Maturity sowie Wertpapiere, die direkt beim Emittenten
erworben werden, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Agien und Disagien
werden den Finanzinstrumenten direkt zugerechnet und über die Restlaufzeit verteilt. Bei
dauerhaften Wertminderungen werden Abschreibungen vorgenommen.
F-17
(i)
Sachanlagen
Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der
Bestimmung der Nutzungsdauer von Sachanlagen werden die physische Abnutzung, die
technische Alterung sowie rechtliche und vertragliche Beschränkungen berücksichtigt. Bei
darüber hinausgehenden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Sachanlagen werden linear über die folgenden Zeiträume abgeschrieben:
Nutzungsdauer in Jahren
Gebäude ...........................................................................................................
EDV-Anlagen ....................................................................................................
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung .............................................
60
4-7
3-20
Die Kosten zur Erhaltung von Sachanlagen werden als Aufwand erfasst.
Als Investment Properties (als Finanzinvestition gehaltene Immobilien) werden gemäß den
Vorschriften nach IAS 40 solche Immobilien behandelt, die zur Erzielung von Mieteinnahmen
und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden und nicht zur Erbringung von
Dienstleistungen oder für Verwaltungszwecke bzw. zum Verkauf im Rahmen der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit des Unternehmens genutzt werden.
Zur Abgrenzung von Investment Property und Owner-occupied Property wurde bei gemischter
Nutzung eines Grundstücks folgendermaßen vorgegangen. Es wurde untersucht, ob der
fremdvermietete Teil unabhängig von dem betrieblich genutzten verkauft werden könnte. In
diesem Fall werden die beiden Teile separat und somit zum einen als Anlagevermögen
(Owner-occupied Property) und zum anderen als Investment Property behandelt. Eine
Fremdnutzung von weniger als 20 % der Gesamtfläche und weniger als 20 % der
Gesamtmieteinnahmen wurde als unwesentlich betrachtet.
Das nach IAS 40 bestehende Wahlrecht zwischen einer Bewertung zum Fair Value oder zu
Anschaffungskosten wird von der Postbank zu Gunsten der Anschaffungskostenbewertung
ausgeübt. Die notwendigen Angaben werden in den Notes (23) erläutert.
(j)
Sonstige Aktiva
Unter den sonstigen Aktiva werden neben den immateriellen Anlagewerten die
Rechnungsabgrenzungsposten sowie alle nicht einem der sonstigen Aktivposten
zuzuordnenden Vermögenswerte ausgewiesen.
Immaterielle Anlagewerte werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Unter
immateriellen Anlagewerten werden im Wesentlichen Software und erworbene Geschäfts- und
Firmenwerte ausgewiesen.
Grundsätzlich ist für die bilanzielle Behandlung von immateriellen Vermögenswerten eine
Unterscheidung zwischen selbst erstellten und erworbenen immateriellen Vermögenswerten
zu treffen.
Zur Zeit verfügt die Postbank ausschließlich über erworbene immaterielle Vermögenswerte.
Immaterielle Anlagewerte werden linear über eine Nutzungsdauer von drei Jahren
abgeschrieben. Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden über eine gewöhnliche
Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, sofern eine Wertminderung
vorliegt oder mit einem zukünftigen Nutzenzufluss nicht mehr gerechnet wird.
Die Umrechnung der bestehenden Geschäfts- und Firmenwerte erfolgte gemäß IAS 21.45 zu
den Wechselkursen zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls.
F-18
(k)
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen (IAS 39.93).
Der Buchwert von gesicherten Verbindlichkeiten, für die Hedge Accounting zulässig ist, wird
um die Gewinne und Verluste aus Schwankungen des Fair Value angepasst, die auf das
gesicherte Risiko zurückzuführen sind.
Agio- und Disagiobeträge sowie Emissionskosten werden zeitanteilig über das Zinsergebnis
erfolgswirksam erfasst.
(l)
Handelspassiva
Unter diesem Bilanzposten werden derivative Finanzinstrumente mit einem negativen Fair
Value bilanziert, die zum Zwecke der kurzfristigen Gewinnerzielung aus Marktpreisänderungen
oder der Realisierung einer Handelsspanne erworben wurden. Darüber hinaus wird der
negative Fair Value von derivativen Finanzinstrumenten des Bankbuchs bilanziert.
Bewertungsgewinne und -verluste sowie realisierte Ergebnisse werden im Handelsergebnis
erfasst. Die Bilanzierung der Handelspassiva erfolgt zum Handelstag.
(m)
Rückstellungen
Für zum Bilanzstichtag bestehende ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften wurde durch die Bildung von Rückstellungen ausreichend Vorsorge
getroffen, sofern nach IFRS zulässig.
Für die betriebliche Altersversorgung bestehen leistungsorientierte Pläne, die vollständig über
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen finanziert sind. Diese entsprechen
dem Barwert der zum Bewertungsstichtag erdienten Pensionsansprüche unter
Berücksichtigung von erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie eines prognostizierten
Rententrends und wurden auf der Basis versicherungsmathematischer Gutachten gemäß IAS
19 (revised 2002) ermittelt. Die Berechnung der Versorgungsverpflichtungen und
Versorgungsaufwendungen erfolgt auf Basis der ,,Projected-Unit-Credit-Methode’’
(Anwartschaftsbarwertverfahren).
Die den Pensionsverpflichtungen zugrunde liegenden Vereinbarungen sehen nach den
verschiedenen Gruppen der Versicherten unterschiedliche Leistungen vor, z. B.:
–
Altersrenten ab Vollendung des 62. bzw. 63. Lebensjahrs, bei Schwerbehinderung ab
Vollendung des 60. Lebensjahrs
–
Invalidenrenten bei Vorliegen von Dienst-, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit
–
Hinterbliebenenrenten
Für die in Vorjahren in die betriebliche Altersversorgung der Bank übernommenen, bis dahin
bei der Versorgungsanstalt Post (VAP) versicherten Rentner und Arbeitnehmer hat die Bank
eine Direktzusage auf betriebliche Altersversorgung erteilt.
Folgende versicherungsmathematische Annahmen liegen der Berechnung zugrunde:
Rechnungszinsfuß ..........................................................................................
Gehaltsdynamik ..............................................................................................
Anpassungsrate für Renten ..........................................................................
Fluktuation .....................................................................................................
Pensionsalter ..................................................................................................
Invalidität.........................................................................................................
5,75 % p.a.
2,5 %
2,0 %
4,0 % p.a.
60-63 Jahre
Heubeck-Tafeln 1998
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden gemäß IAS 19.92 erst dann als
Ertrag bzw. Aufwand erfasst, wenn der Saldo der kumulierten, nicht erfassten
versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste am Ende der vorherigen Berichtsperiode
10 % des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung zu diesem Zeitpunkt übersteigt.
F-19
(n)
Währungsumrechnung
Gemäß IAS 21.11 wurden sämtliche monetären Fremdwährungsposten sowie Aktien in
Fremdwährung, die nach IAS 21.7 als nicht monetäre Posten eingestuft werden, zum
Kassamittelkurs des Bilanzstichtags in Euro umgerechnet. Wesentliche nicht monetäre, zu
(fortgeführten) Anschaffungskosten bewertete Posten (insbesondere Sachanlagen und
Abgrenzungsposten), die gemäß IAS 21.7 zum historischen Kurs umgerechnet werden,
bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Aufwendungen und Erträge in Fremdwährung wurden
grundsätzlich mit dem zum Monatsultimo gültigen Kurs umgerechnet.
Umrechnungsdifferenzen wurden gemäß der Benchmark-Methode (IAS 21.15-18)
erfolgswirksam erfasst.
Die Umrechnung des in US-Dollar aufgestellten Teilkonzernabschlusses der PB (USA)
Holdings-Gruppe erfolgte nach der modifizierten Stichtagskursmethode (IAS 21.30). Die daraus
resultierende Umrechnungsdifferenz wurde erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals
ausgewiesen.
(o)
Ertragsteuern
Die Bilanzierung und Bewertung von Ertragsteuern erfolgt gemäß IAS 12 (revised 2000).
Latente Steuern werden grundsätzlich für alle temporären Differenzen zwischen den sich nach
IFRS ergebenden Wertansätzen und den steuerlichen Wertansätzen gebildet. Latente Steuern
auf steuerliche Verlustvorträge werden nur in der Höhe angesetzt, in der eine zukünftige
Nutzung realistisch erscheint.
Die Deutsche Postbank AG wurde zum 1. Januar 1996 erstmalig körperschaftsteuerpflichtig.
Für die Erstellung der steuerlichen Eröffnungsbilanz erfolgte eine Neubewertung der
Vermögenswerte und Schulden zum Fair Value. Bei der Berechnung der latenten Steuern nach
IAS 12 wurden zum 1. Januar 1996 bestehende Differenzen zwischen handels- und
steuerrechtlichem Wertansatz eliminiert. Da es sich bei der Neubewertung um einen Vorgang
handelt, der nicht mit steuerbaren staatlichen Zuschüssen vergleichbar ist, sind nach IAS 12
keine latenten Steuern zu bilden. Die sich zum 1. Januar 1996 ergebenden Differenzen werden
in den Folgejahren fortgeschrieben und bei der Ermittlung der latenten Steuern berücksichtigt.
Latente Steuern werden unter dem Posten Sonstige Aktiva, soweit es sich um
Steueransprüche handelt, und unter den Steuerrückstellungen, soweit es sich um
Steuerverpflichtungen handelt, ausgewiesen.
Die Berechnung erfolgt mit den erwarteten Steuersätzen. Für das Geschäftsjahr 2003 wird ein
Steuersatz von 41,2 % angewandt. Der erhöhte Steuersatz ist aufgrund des
Flutopfersolidaritätsgesetzes, welches für den Veranlagungszeitraum 2003 gilt, entstanden.
Die Aufwendungen und Erträge aus Steuerlatenzen sind periodengerecht in der Gewinn- und
Verlustrechnung getrennt von den tatsächlichen Steueraufwendungen und -erträgen unter den
Ertragsteuern zu erfassen. Dabei ist die Bilanzierung des zugrunde liegenden Sachverhalts zu
berücksichtigen. So werden die latenten Steuern erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Bilanzposten selbst erfolgswirksam behandelt wird. Eine ergebnisneutrale Erfassung im Eigenkapital in der Neubewertungsrücklage erfolgt, wenn der
Bilanzposten selbst erfolgsneutral behandelt wird (IAS 12.61), z. B. bei Neubewertungen von
Wertpapieren Available for Sale.
F-20
(p)
Ausweisänderungen
Um eine übersichtlichere und klarere Darstellung zu erreichen, haben wir den Ausweis in
einigen Positionen umgestellt:
x
In der Gewinn- und Verlustrechnung ist in diesem Geschäftsjahr das Zinsergebnis aus
Swapgeschäften, die nicht den Anforderungen des Hedge Accounting nach IAS 39
genügen, aus dem Zinsergebnis in das Handelsergebnis umgegliedert worden. Auf eine
Anpassung der Vorjahreszahlen wurde verzichtet; die jeweiligen Beträge werden in den
entsprechenden Notesangaben offen gezeigt.
x
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden in den Posten Sonstige Erträge und
Sonstige Aufwendungen einzelne Sachverhalte aus der Position Übrige in eigenständige
Positionen umgegliedert, um die Position Übrige zu verringern. Aus Gründen der
Vergleichbarkeit wurden die Vorjahreszahlen ebenfalls umgegliedert, sofern es diese
Geschäftsvorfälle in 2002 gab. Des Weiteren wird das Ergebnis aus dem Leasinggeschäft
in diesem Jahr erstmalig netto unter den sonstigen Erträgen ausgewiesen, auf eine
Anpassung der Vorjahreszahlen wurde verzichtet.
x
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde in dem Posten Provisionsüberschuss eine
Umgliederung vom Provisionsüberschuss für das Girogeschäft in den
Provisionsüberschuss für das Wertpapiergeschäft infolge der Verschmelzung einer
Tochtergesellschaft vorgenommen, um eine Vergleichbarkeit mit den Zahlen des
Berichtsjahres zu ermöglichen. Die jeweiligen Beträge werden in den entsprechenden
Notes gezeigt.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(6)
Zinsüberschuss
Zins- und laufende Erträge
Zinserträge aus
Kredit- und Geldmarktgeschäften ..............................................................................
Festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen ............................
Handelsgeschäften ..................................................................................................
Hedge-Ergebnis ...........................................................................................................
Laufende Erträge aus
Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren ..................................
Beteiligungen ...........................................................................................................
Zinsaufwendungen aus
Verbindlichkeiten .....................................................................................................
Verbrieften Verbindlichkeiten .................................................................................
Nachrangkapital .......................................................................................................
Swaps (Hedge Accounting nach IAS 39) ...............................................................
Handelsgeschäften ..................................................................................................
Gesamt .........................................................................................................................
2003
2002
Mio E
Mio E
3.194
2.115
261
4
5.574
3.555
2.557
308
9
6.429
35
1
36
5.610
28
1
29
6.458
2.057
1.348
85
285
182
3.957
1.653
2.293
1.769
75
239
230
4.606
1.852
Das Zinsergebnis aus Swaps wird netto ausgewiesen. Die hier zugrunde liegenden Geschäfte
sind Sicherungsgeschäfte, die die Anforderungen an das Hedge Accounting nach IAS 39
erfüllen. Im Vorjahr waren in diesem Ergebnis 156 Mio E Close-Out-Zahlungen und 12 Mio E
Zinsergebnis für Handelsswaps und Derivate des Bankbuchs enthalten. Diese Posten werden
in diesem Geschäftsjahr im Handelsergebnis ausgewiesen. Im Zinsaufwand des
Handelsbestands sind kalkulatorische Zinsaufwendungen in Höhe von 181 Mio E (Vorjahr
228 Mio E) enthalten. Die Gewinne bzw. Verluste, die aus der Bewertungsänderung von Fair
Value Hedges resultieren, werden im Hedge-Ergebnis ausgewiesen.
F-21
Das Hedge-Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Fair-Value-Änderung der Grundgeschäfte .................................................................
Fair-Value-Änderung der Sicherungsgeschäfte .........................................................
Gesamt ..........................................................................................................................
(7)
2003
2002
Mio E
Mio E
62
–58
4
572
–563
9
Risikovorsorge im Kreditgeschäft
Aufwand aus der Zuführung
Einzelwertberichtigungen .........................................................................................
Aufwand aus der Zuführung zu Rückstellungen für das Kreditgeschäft ...............
Direkte Forderungsabschreibung ...............................................................................
Ertrag aus der Auflösung
Einzelwertberichtigungen .........................................................................................
Pauschalwertberichtigungen ...................................................................................
Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen für das Kreditgeschäft ..................
Eingänge auf abgeschriebene Forderungen ..............................................................
Gesamt ..........................................................................................................................
2003
2002
Mio E
Mio E
221
221
3
33
257
187
187
2
29
218
86
7
93
3
7
103
154
72
8
80
—
1
81
137
Die Veränderung der Risikovorsorge für Länderrisiken (Auflösung 4 Mio E, Vorjahr 2 Mio E;
Zuführung Vorjahr 2 Mio E) ist in diesem Geschäftsjahr zusammen mit den
Einzelwertberichtigungen ausgewiesen, da sie bestimmten Krediten zugeordnet werden kann.
Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend umgegliedert.
(8)
Provisionsüberschuss
Girogeschäft .................................................................................................................
Wertpapiergeschäft ......................................................................................................
Kredit- und Avalgeschäft .............................................................................................
Sonstiges Provisionsgeschäft .....................................................................................
Gesamt ..........................................................................................................................
2003
2002
Mio E
Mio E
343
81
26
17
467
329
66
35
25
455
Infolge der diesjährigen Verschmelzung der Postbank EasyTrade.AG, Köln, auf die Postbank
AG, Bonn, wurde eine Umgliederung in den Vorjahreszahlen vom Provisionsüberschuss für
das Wertpapiergeschäft in Höhe von 8 Mio E in den Provisionsüberschuss für das
Girogeschäft vorgenommen, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten.*
*
Diese Erläuterung wurde gegenüber der im Geschäftsbericht 2003 abgedruckten Fassung korrigiert.
F-22
(9)
Handelsergebnis
Bei der Fair Value Ermittlung von Handelsaktiva und Handelspassiva werden grundsätzlich
Börsenkurse zugrunde gelegt. Für nicht börsennotierte Produkte werden die Fair Values nach
der Barwertmethode oder anhand geeigneter Optionspreismodelle ermittelt. Im
Handelsergebnis ist neben dem realisierten Ergebnis auch das Bewertungsergebnis aus
Handelsaktivitäten enthalten.
Ergebnis aus dem Verkauf von Wertpapieren ........................................................
Bewertungsergebnis der Handelsbestände
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ....................
Aktien ......................................................................................................................
Ergebnis aus Derivaten des Handelsbestands und des Bankbuches
Ertrag aus Derivaten ..............................................................................................
Aufwand aus Derivaten .........................................................................................
Devisenergebnis .........................................................................................................
Gesamt .......................................................................................................................
2003
2002
Mio E
Mio E
275
3
142
2
144
45
–7
38
1.079
–1.291
–212
–24
183
824
–755
69
–30
80
Im Ergebnis aus Derivaten des Handelsbestands und des Bankbuchs ist ein Aufwand aus
Swapzinsen in Höhe von 436 Mio E (Vorjahr: 12 Mio E Ertrag) enthalten. Die diesen Zinsen
zugrunde liegenden Swapbestände sind nicht Bestandteil einer Hedge-Beziehung nach IAS 39.
Im Vorjahr wurde dieses Zinsergebnis im Zinsüberschuss ausgewiesen.
(10) Ergebnis aus Finanzanlagen
Im Finanzanlageergebnis werden Veräußerungs- und Bewertungsergebnisse aus Wertpapieren
des Finanzanlagebestands, Beteiligungen und Anteilen an Tochterunternehmen, die nicht
konsolidiert werden, ausgewiesen.
2003
2002
Mio E
Mio E
Ergebnis aus direkt beim Emittenten erworbenen Wertpapieren ..........................
davon Verkaufsergebnis ..........................................................................................
Verkaufsgewinne ...................................................................................................
Verkaufsverluste ....................................................................................................
davon Wertminderungsergebnis .............................................................................
–16
–11
60
71
–5
194
203
223
20
–9
Ergebnis aus Finanzanlagevermögen Available for Sale .........................................
davon Verkaufsergebnis ..........................................................................................
Verkaufsgewinne ...................................................................................................
Verkaufsverluste ....................................................................................................
davon Wertminderungsergebnis .............................................................................
33
35
160
125
–2
–233
–4
163
167
–229
Ergebnis aus Forderungen an Kreditinstitute (saldiert) ...........................................
davon Verkaufsergebnis aus Originären Forderungen ......................................
davon Verkaufsergebnis aus Forderungen Available for Sale ..........................
19
19
—
18
16
2
Ergebnis aus Forderungen an Kunden (saldiert) ......................................................
davon Verkaufsergebnis aus Originären Forderungen ......................................
davon Verkaufsergebnis aus Forderungen Available for Sale ..........................
39
31
8
53
31
22
Sonstiges Ergebnis ......................................................................................................
—
4
Gesamt ..........................................................................................................................
75
36
F-23
(11)
Verwaltungsaufwand
Die Verwaltungsaufwendungen im Konzern setzen sich zusammen aus Personalaufwand,
Sachaufwand, Abschreibungen auf Immobilien, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Sie
gliedern sich wie folgt:
Personalaufwand
Löhne und Gehälter..................................................................................................
Soziale Abgaben .......................................................................................................
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung ....................................
Andere Verwaltungsaufwendungen ..........................................................................
Abschreibungen auf Sachanlagen ..............................................................................
Gesamt ..........................................................................................................................
2003
2002
Mio E
Mio E
434
35
139
608
1.121
80
1.809
455
36
150
641
1.160
82
1.883
In diesem Geschäftsjahr wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe
von 2 Mio E vorgenommen. Von den Abschreibungen auf Sachanlagen entfallen 1 Mio E
(Vorjahr 1 Mio E) auf Investment Property.
In den anderen Verwaltungsaufwendungen sind im Wesentlichen Aufwendungen für
Verbundleistungen mit der Deutsche Post AG 454 Mio E (Vorjahr 465 Mio E), EDV-Kosten
270 Mio E (Vorjahr 297 Mio E), Marktkommunikation 77 Mio E (Vorjahr 75 Mio E),
Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke und Gebäude 44 Mio E (Vorjahr 68 Mio E)
sowie Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten 28 Mio E (Vorjahr 53 Mio E) enthalten. Von
den anderen Verwaltungsaufwendungen entfallen 1 Mio E (Vorjahr 1 Mio E) auf Investment
Property.
In den anderen Verwaltungsaufwendungen sind erfolgswirksam erfasste
Mindestleasingaufwendungen in Höhe von 68 Mio E (Vorjahr 51 Mio E) enthalten, die sich aus
Aufwendungen für geleaste immaterielle Vermögenswerte, Grundstücke und Gebäude sowie
Betriebs- und Geschäftsausstattung im Rahmen des Operating Lease zusammensetzen.
Vom Verwaltungsaufwand entfallen 10 Mio E (Vorjahr 11 Mio E) auf quotal einbezogene
Gemeinschaftsunternehmen.
(12)
Sonstige Erträge
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen .........................................................
Erträge aus dem Sachanlagevermögen ......................................................................
Ergebnis aus dem Versicherungsgeschäft (saldiert) ..................................................
Erträge aus der Schlussabrechnung für die Filialen ..................................................
Erträge aus der Auflösung von Accruals ....................................................................
Erträge aus der Rückerstattung der Postbeamtenunterstützungskasse ...................
Erträge aus uneinbringlichen Zahlungsvorfällen .......................................................
Sonstige betriebliche Erträge .......................................................................................
Gesamt ...........................................................................................................................
2003
2002
Mio E
Mio E
92
20
11
11
6
6
4
68
218
8
34
5
—
5
—
4
65
121
In den Erträgen aus Sachanlagevermögen sind im Wesentlichen Mieteinnahmen enthalten,
von denen 9 Mio E (Vorjahr 10 Mio E) auf Investment Property entfallen.
In den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen wurde im Wesentlichen eine
Rückstellung in Höhe von 64 Mio E aufgelöst, die infolge der Übertragung der interServ
Gesellschaft für Personal- und Beraterdienstleistungen mbH nicht mehr benötigt wurde.
Von den gesamten Sonstigen Erträgen in Höhe von 218 Mio E entfallen 11 Mio E (Vorjahr
5 Mio E) auf die quotal einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen und entsprechen voll dem
Ergebnis aus dem Versicherungsgeschäft.
F-24
(13)
Sonstige Aufwendungen
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte..................................................
Aufwendungen für Sonderprojekte .............................................................................
Aufwendungen für Risikoausgleichsbeträge der Postbeamtenkrankenkasse ..........
Aufwendungen für sonstige Steuern...........................................................................
Aufwendungen aus dem Sachanlagevermögen.........................................................
Aufwendungen für die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
(BAnstPT und StiftPT)................................................................................................
Aufwendungen aus Verlustübernahmeverträgen.......................................................
Übrige.............................................................................................................................
Gesamt ...........................................................................................................................
2003
2002
Mio E
Mio E
34
30
9
8
7
31
30
5
8
11
7
1
40
136
6
—
34
125
In den Aufwendungen für sonstige Steuern sind im Wesentlichen Grundsteuern in Höhe von
3 Mio E (Vorjahr 4 Mio E) enthalten.
Im Geschäftsjahr 2003 wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf immaterielle
Vermögenswerte vorgenommen.
In dem Posten Übrige sind Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von 9 Mio E, Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 4 Mio E sowie
Zinsaufwendungen für Steuerforderungen in Höhe von 3 Mio E enthalten. Im Vorjahr waren
19 Mio E Aufwendungen für Leasinggeschäfte enthalten, die aus den realisierten
Mindestleasingzahlungen resultierten. Diese werden ab 2003 saldiert mit den Erträgen aus
Leasinggeschäften unter dem Posten Sonstige Erträge ausgewiesen.
(14)
Ertragsteueraufwand
Die Ertragsteuern des Konzerns gliedern sich wie folgt:
Laufende Ertragsteuern
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ..........................................................
Gewerbeertragsteuer .................................................................................................
Ertragsteuern Vorjahr ...................................................................................................
Tatsächliche Ertragsteuern...........................................................................................
Aufwand aus latenten Ertragsteuern
Aus temporären Differenzen .....................................................................................
Aus Verlustvorträgen.................................................................................................
Gesamt ...........................................................................................................................
F-25
2003
2002
Mio E
Mio E
18
4
22
13
35
8
12
20
–2
18
80
29
109
144
25
216
241
259
Der Steueraufwand hat sich wie folgt entwickelt:
Ergebnis nach Steuern ................................................................................................
Ertragsteuern................................................................................................................
Überschuss vor Steuern ..............................................................................................
Anzuwendender Steuersatz ........................................................................................
Rechnerische Ertragsteuer ..........................................................................................
Steuereffekte
Effekte aus Änderung des Steuersatzes (Flutopfersolidaritätsgesetz) .................
Effekte wegen abweichender Effektivsteuersätze im In- und Ausland ................
Effekte aus steuerfreien ausländischen Erträgen...................................................
Effekte aus steuerfreien inländischen Erträgen und nicht abzugsfähigen
Aufwendungen ......................................................................................................
Effekte aus bisher nicht berücksichtigten steuerlichen Verlusten ........................
Effekte für Steuern aus Vorjahren ...........................................................................
Effekte aus Spezialfonds (steuerlich nicht anerkannte Aktienverluste)
aufgrund § 8b KStG ..............................................................................................
Effekte aus Aktien und Beteiligungen aufgrund § 8b KStG ..................................
Aus § 8b KStG resultierender zusätzlicher Abbau-Verlustvortrag........................
Sonstige.....................................................................................................................
2003
2002
Mio E
Mio E
353
140
144
259
497
399
41,20% 39,90%
205
159
Ertragsteueraufwand ...................................................................................................
6
–3
–12
8
–7
–11
–14
–59
13
—
—
—
11
–4
—
2
–61
144
150
–66
24
2
100
259
Erläuterungen Zur Bilanz
(15) Barreserve
Die Barreserve gliedert sich in folgende Positionen:
Kassenbestand ...................................................................................................
Guthaben bei Zentralnotenbanken ..................................................................
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei
Zentralnotenbanken zugelassen sind ..........................................................
Gesamt ...............................................................................................................
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
791
831
961
345
1
1.623
1
1.307
Die Guthaben bei Zentralnotenbanken entfallen mit 745 Mio E (Vorjahr 315 Mio E) auf
Guthaben bei der Deutschen Bundesbank.
Das Mindestreserve-Soll Ende Dezember 2003 beträgt 1.214 Mio E (Vorjahr 1.097 Mio E).
(16)
Forderungen an Kreditinstitute
Inländische Kreditinstitute
Täglich fällig ...................................................................................................
Andere Forderungen ......................................................................................
Ausländische Kreditinstitute
Täglich fällig ...................................................................................................
Andere Forderungen ......................................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
F-26
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
4.076
12.109
16.185
1.220
21.333
22.553
3.631
14.255
17.886
34.071
134
15.087
15.221
37.774
Zum 31. Dezember 2003 bestanden echte Pensionsgeschäfte in Höhe von 1.336 Mio E (Vorjahr
3.126 Mio E). Die Postbank ist hierbei Pensionsnehmer. Bei den in Pension genommenen
Papieren handelt es sich ausschließlich um börsennotierte Anleihen öffentlicher Emittenten
bzw. deutscher Kreditinstitute.
Von den Forderungen an Kreditinstitute entfallen insgesamt 39 Mio E (Vorjahr 17 Mio E) auf
quotal einbezogene Gemeinschaftsunternehmen.
Nach den im IAS 39 definierten Bewertungskategorien für Finanzinstrumente gliedert sich der
Forderungsbestand an Kreditinstitute wie folgt:
31.12.2003
Originäre Forderungen an Kreditinstitute .......................................................
davon Fair Value Hedge ................................................................................
Angekaufte Forderungen an Kreditinstitute (Available for Sale)..................
davon Fair Value Hedge ................................................................................
Geldhandelsaktiva .............................................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
31.12.2002
Mio E
Mio E
27.390
2.246
1.190
389
5.491
34.071
27.041
2.836
1.730
558
9.003
37.774
Das Bewertungsergebnis aus den nicht abgesicherten erworbenen Forderungen an
Kreditinstitute Available for Sale wurde in Höhe von 2 Mio E (Vorjahr 11 Mio E Zugang) als
Verminderung der Neubewertungsrücklage erfasst. Durch den Abgang von Forderungen an
Kreditinstitute Available for Sale wurden in der Berichtsperiode 0,3 Mio E (Vorjahr 2 Mio E)
aus der Neubewertungsrücklage erfolgswirksam entnommen und im Periodenergebnis
ausgewiesen.
Im Berichtsjahr waren keine Wertberichtigungen (Vorjahr 2 Mio E) für originäre Forderungen
an Kreditinstitute erforderlich.
(17)
Forderungen an Kunden
31.12.2003
Baufinanzierungen.............................................................................................
Forderungen an öffentliche Haushalte ............................................................
Ratenkredite .......................................................................................................
Sonstige Forderungen.......................................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert ...........................................................
Kommunalkredite .......................................................................................
Inländische Kunden ...........................................................................................
Ausländische Kunden........................................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
31.12.2002
Mio E
Mio E
17.209
14.951
1.011
10.139
43.310
15.221
17.794
937
9.977
43.929
11.200
14.951
10.668
17.794
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
37.276
6.034
43.310
37.679
6.250
43.929
Die Forderungen an Kunden mit unbestimmter Laufzeit betragen 1,1 % (Vorjahr 1,1 %) der
Bilanzsumme.
In den Forderungen an Kunden sind Forderungen aus Finanzierungsleasingverträgen in Höhe
von 8 Mio E (Vorjahr 47 Mio E) enthalten. Der entsprechende Bruttoinvestitionswert dieser
Leasingverhältnisse beträgt 27 Mio E (Vorjahr 60 Mio E). Die Summe der zukünftigen Leasingraten beläuft sich auf 24 Mio E (Vorjahr 55 Mio E) und gliedert sich in folgende
Fälligkeitsstruktur:
31.12.2003
Mio E
unter 1 Jahr ..........................................................................................................................
1 bis 5 Jahre .........................................................................................................................
über 5 Jahre .........................................................................................................................
Gesamt..................................................................................................................................
F-27
4
11
9
24
Nach den im IAS 39 definierten Bewertungskategorien für Finanzinstrumente gliedert sich der
Forderungsbestand an Kunden wie folgt:
31.12.2003
Originäre Forderungen an Kunden ..................................................................
davon Fair Value Hedge ................................................................................
Angekaufte Forderungen an Kunden (Held to Maturity)...............................
Angekaufte Forderungen an Kunden (Available for Sale) .............................
davon Fair Value Hedge ................................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
31.12.2002
Mio E
Mio E
38.311
4.450
710
4.289
1.627
43.310
38.738
5.294
779
4.412
2.411
43.929
Das Bewertungsergebnis aus den nicht abgesicherten erworbenen Forderungen an Kunden
Available for Sale wurde in Höhe von 8 Mio E (Vorjahr 22 Mio E Zugang) als Verminderung
der Neubewertungsrücklage erfasst. Durch den Abgang von Forderungen an Kunden Available
for Sale wurden in der Berichtsperiode 8 Mio E (Vorjahr 23 Mio E) aus der
Neubewertungsrücklage erfolgswirksam entnommen und im Periodenergebnis erfasst.
Für originäre Forderungen an Kunden wurden im Geschäftsjahr Wertberichtigungen in Höhe
von 221 Mio E (Vorjahr 185 Mio E) gebildet.
(18)
Kreditvolumen
31.12.2003
Forderungen an Kreditinstitute ........................................................................
Forderungen an Kunden ...................................................................................
Bürgschaften und Garantien ............................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
(19)
31.12.2002
Mio E
Mio E
34.071
43.310
1.254
78.635
37.774
43.929
1.304
83.007
Risikovorsorge
Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft deckt alle erkennbaren Bonitäts- und Länderrisiken ab.
Für das latente Kreditrisiko wurden aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Risikovorsorge wurde durch aktivisch ausgewiesene Risikovorsorge sowie durch Bildung von
Rückstellungen für das Kreditgeschäft getroffen.
Die Risikovorsorge gliedert sich dabei wie folgt auf:
Risikovorsorge für Forderungen an Kreditinstitute .......................................
Risikovorsorge für Forderungen an Kunden ...................................................
Risikovorsorge für Forderungen gesamt.........................................................
Rückstellungen für das Kreditgeschäft............................................................
Gesamt ...............................................................................................................
F-28
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
3
594
597
5
602
9
579
588
7
595
Die aktivisch ausgewiesene Risikovorsorge hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Einzelrisiken
Stand 1.1. .....................................................................
Zugänge
Zu Lasten GuV gebildete Vorsorge ........................
Abgänge
Inanspruchnahme ....................................................
Zu Gunsten GuV aufgelöste Vorsorge...................
Währungsumrechnungsdifferenzen .......................
Stand 31.12. .................................................................
Latente
Risiken
Gesamt
2003
2002
2003
2002
2003
2002
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
545
570
43
51
588
621
221
187
—
—
221
187
97
86
22
561
133
72
7
545
—
7
—
36
—
8
—
43
97
93
22
597
133
80
7
588
Die in diesem Geschäftsjahr noch verbleibenden 2 Mio E (Vorjahr 7 Mio E) Wertberichtigung
für Länderrisiken können bestimmten Krediten zugeordnet werden und sind daher in 2003 in
den Einzelrisiken ausgewiesen. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend umgegliedert.
Der Gesamtbetrag der Kredite, auf die keine Zinszahlungen eingehen, belief sich zum
Abschlussstichtag auf 424 Mio E (Vorjahr 475 Mio E). Für Kredite mit einem Gesamtvolumen
von 939 Mio E (Vorjahr 1.265 Mio E) wurden Wertberichtigungen gebildet. Die auf diese
Kredite entfallenden ausstehenden Zinsforderungen beliefen sich zum 31. Dezember 2003 auf
66 Mio E (Vorjahr 48 Mio E).
Ab dem Geschäftsjahr 2003 werden keine Verzugszinsen auf Forderungen an Kunden aktiviert.
Auf im Vorjahr aktivierte Verzugszinsen auf Forderungen an Kunden in Höhe von 23 Mio E
bestand zum 31. Dezember 2002 eine Risikovorsorge in Höhe von 19 Mio E. Diese wurde in
diesem Geschäftsjahr als Inanspruchnahme der Risikovorsorge gebucht und der darüber
hinaus bestehende Betrag an aktivierten Verzugszinsen wurde als Direktabschreibung in das
Periodenergebnis gebucht.
Im Geschäftsjahr 2003 erfolgten direkte Forderungsabschreibungen in Höhe von 33 Mio E
(Vorjahr 29 Mio E). Die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen betrugen 7 Mio E (Vorjahr
1 Mio E).
(20)
Handelsaktiva
Die Handelsaktivitäten des Konzerns umfassen den Handel mit Schuldverschreibungen und
anderen festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und anderen nicht festverzinslichen
Wertpapieren, Schuldscheindarlehen und Devisen sowie derivativen Finanzinstrumenten. Alle
Handelsbestände werden zum Fair Value bilanziert.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
von öffentlichen Emittenten ..........................................................................
von anderen Emittenten ................................................................................
davon Geldmarktpapiere............................................................................
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere..................................
Positive Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten des
Handelsbestands ............................................................................................
Positive Marktwerte aus Derivaten des Bankbuches.....................................
Gesamt ...............................................................................................................
F-29
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
1.143
10.523
483
11.666
21
1.499
8.934
1.705
10.433
19
508
393
12.588
442
401
11.295
Von den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sowie den
Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren des Handelsbestands sind
börsenfähig und börsennotiert:
31.12.2003
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere...............
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere..................................
(21)
31.12.2002
Mio E
Mio E
11.345
21
10.083
19
Hedging Derivate
Die Sicherungsgeschäfte mit positivem Marktwert, welche die Voraussetzungen für das Hedge
Accounting nach IAS 39 erfüllen, gliedern sich wie folgt:
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
Aktivposten
Hedging Derivate auf Forderungen an Kreditinstitute
Originäre Forderungen...............................................................................
5
5
6
6
9
9
7
7
7
1
8
8
4
12
63
63
672
12
810
832
64
54
969
9
1.096
1.121
Hedging Derivate auf Forderungen an Kunden
Originäre Forderungen...............................................................................
Hedging Derivate auf Finanzanlagen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ........
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere............................
Passivposten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ............................................
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden..........................................................
Verbriefte Verbindlichkeiten .........................................................................
Nachrangige Verbindlichkeiten ....................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
(22)
Finanzanlagen
Der Bilanzposten Finanzanlagen beinhaltet Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere, Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, Beteiligungen und Anteile
an nicht konsolidierten Tochterunternehmen.
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
von öffentlichen Emittenten ..........................................................................
davon Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand ...................
von anderen Emittenten ................................................................................
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Aktien ..............................................................................................................
Investmentfondsanteile..................................................................................
Beteiligungen .....................................................................................................
Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen ...................................
Gesamt ...............................................................................................................
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
14.530
25
22.853
37.383
15.327
37
27.962
43.289
1.286
160
1.446
17
13
38.859
707
204
911
39
13
44.252
In den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren sind
Einzugspapiere in Höhe von 44 Mio E (Vorjahr 444 Mio E) enthalten.
Von den Finanzanlagen entfallen 17 Mio E (Vorjahr 16 Mio E) auf die quotal einbezogenen
Gemeinschaftsunternehmen.
F-30
Nach den im IAS 39 definierten Bewertungskategorien für Finanzinstrumente gliedert sich der
Finanzanlagebestand wie folgt:
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Direkt beim Emittenten erworbene Wertpapiere.........................................
davon Fair Value Hedge .............................................................................
Held to Maturity .............................................................................................
Available for Sale ...........................................................................................
davon Fair Value Hedge .............................................................................
(Originäre) Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand ...............
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Available for Sale ...........................................................................................
davon Fair Value Hedge .............................................................................
Beteiligungen (Available for Sale)....................................................................
Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen (Available for Sale) .
Gesamt ...............................................................................................................
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
12.284
1.445
2.633
22.441
12.441
25
37.383
14.056
1.071
3.102
26.094
15.931
37
43.289
1.446
70
1.446
17
13
38.859
911
49
911
39
13
44.252
31.12.2003
31.12.2002
Von den Finanzanlagen sind börsenfähig und börsennotiert:
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere...............
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere..................................
Beteiligungen .....................................................................................................
Mio E
Mio E
36.111
1.284
—
41.785
741
13
Bewertungsänderungen von Wertpapieren Available for Sale, die nicht abgesichert sind,
wurden in Höhe von 328 Mio E (Vorjahr 537 Mio E Abgang) als Zugang in der
Neubewertungsrücklage erfasst. Durch den Abgang von Finanzanlagen und die Bildung von
Impairment wurden in der Berichtsperiode 33 Mio E aufwandswirksam aus der
Neubewertungsrücklage entnommen (Vorjahr 201 Mio E in das Eigenkapital eingestellt) und
im Periodenergebnis gezeigt.
Zum Abschluss von Offenmarktgeschäften hat die Postbank zu Gunsten der Europäischen
Zentralbank Verpfändungserklärungen für Wertpapiere mit einem Beleihungswert von 2 Mrd E
(Vorjahr 13,3 Mrd E) abgegeben. Zum Bilanzstichtag bestanden Offenmarktgeschäfte in Höhe
von 2 Mrd E (Vorjahr 8,9 Mrd E). Die als Sicherheiten hinterlegten Wertpapiere werden
weiterhin als Finanzanlagen ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2003 wurden Wertberichtigungen (Impairment) in Höhe von 7 Mio E (Vorjahr
238 Mio E) gebildet.
Nachfolgend ist die Entwicklung der langfristigen Finanzanlagen im Geschäftsjahr 2003
dargestellt:
Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche
Wertpapiere
Anschaffungskosten
Stand 1.1.2003 ........................................
Wechselkursänderungen .......................
Zugänge ..................................................
Abgänge ..................................................
Stand 31.12.2003 ....................................
Anteile an
nicht einbezogenen
verbundenen
Unternehmungen
Beteiligungen
Held to
Maturity
andere
langfristig
gehaltene
Bestände
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
13
—
—
—
13
13
—
13
9
17
3.102
–8
24
485
2.633
11.181
—
3.925
5.388
9.718
F-31
Schuldverschreibungen und
andere festverzinsliche
Wertpapiere
Anteile an
nicht einbezogenen
verbundenen
Unternehmungen
Beteiligungen
Held to
Maturity
andere
langfristig
gehaltene
Bestände
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
—
—
—
—
–26
26
—
—
—
—
—
—
–46
18
45
–73
13
13
39
17
3.102
2.633
11.227
9.791
Abschreibungen/Neubewertungen
Stand 1.1.2003 ........................................
Lfd. Abschreibungen/Veränderungen ...
Zuschreibungen ......................................
Stand 31.12.2003 ....................................
Buchwerte
Stand 1.1.2003 ........................................
Stand 31.12.2003 ....................................
Bei Schuldverschreibungen, Aktien und anderen Wertpapieren werden nur die Wertpapiere
dargestellt, die der IAS-Kategorie Held to Maturity oder bei anderen IAS-Kategorien der HGBKategorie Anlagevermögen (andere langfristig gehaltene Bestände) zugeordnet sind.
Die Abgänge der Schuldverschreibungen und anderer festverzinslicher Wertpapiere der IASKategorie Held to Maturity sind allein aufgrund von Fälligkeiten der entsprechenden Geschäfte
entstanden. Es wurden keine Papiere vor ihrer jeweiligen Endfälligkeit veräußert.
(23)
Sachanlagen
Grundstücke und Gebäude ...............................................................................
Technische Anlagen und Maschinen ...............................................................
Betriebs- und Geschäftsausstattung ................................................................
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ................................................
Gesamt ...............................................................................................................
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
807
—
131
22
960
822
—
150
5
977
Die Anschaffungswerte sowie die kumulierten Abschreibungen stellen sich im Vergleich zum
Vorjahr wie folgt dar:
Anschaffungs- oder
Herstellungskosten
Anfangsbestand 1.1.2002 ..........
Zugänge......................................
Umbuchungen ...........................
Abgänge .....................................
Währungsdifferenzen ................
Endbestand 31.12.2002..............
Veränderungen des
Konsolidierungskreises ..........
Zugänge......................................
Umbuchungen ...........................
Abgänge .....................................
Währungsdifferenzen ................
Endbestand 31.12.2003..............
Grundstücke
und
Gebäude
Technische
Anlagen und
Maschinen
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau
Gesamt
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
1.062
24
3
46
—
1.043
3
—
–3
—
—
—
375
151
3
62
–1
466
5
4
–3
1
—
5
1.445
179
—
109
–1
1.514
—
1
—
2
–1
1.041
—
—
—
—
—
—
–1
43
4
59
—
453
—
23
–4
2
—
22
–1
67
—
63
–1
1.516
F-32
Grundstücke
und Gebäude
Technische
Anlagen und
Maschinen
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Geleistete
Anzahlungen und
Anlagen im Bau
Gesamt
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Abschreibungen
Anfangsbestand 1.1.2002 .........
Veränderungen des
Konsolidierungskreises und
sonstige Anpassungen..........
Laufende Abschreibungen .......
Umbuchungen ..........................
Abgänge ....................................
Währungsdifferenzen ..............
Endbestand 31.12.2002 ...........
Veränderungen des
Konsolidierungskreises und
sonstige Anpassungen..........
Laufende Abschreibungen ......
Umbuchungen .........................
Abgänge ...................................
Währungsdifferenzen ..............
Endbestand 31.12.2003 ...........
Buchwert 31.12.2002 ...............
Buchwert 31.12.2003 ...............
195
2
226
—
423
15
15
—
4
—
221
—
—
–2
—
—
—
66
67
2
44
–1
316
—
—
—
—
—
—
81
82
—
48
–1
537
—
15
—
2
—
234
822
807
—
—
—
—
—
—
—
—
–1
65
—
57
–1
322
150
131
—
—
—
—
—
—
5
22
–1
80
—
59
–1
556
977
960
Die Buchwerte der Sachanlagen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Buchwert WährungsBuchwert
1.1.2003 differenzen Zugänge Abgänge Umbuchungen Abschreibungen 31.12.2003
Grundstücke und Gebäude...........
Techn. Anlagen und Maschinen ..
Betriebs- und
Geschäftsausstattung ...............
Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau ........................
Gesamt...........................................
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
822
—
–1
—
1
—
—
—
—
—
15
—
807
—
150
1
43
2
4
65
131
5
977
—
—
23
67
2
4
–4
—
—
80
22
960
Zum Bilanzstichtag bestehen Anlagen im Bau, für die bereits Kosten angefallen sind, die bis
zum Bilanzstichtag aber noch nicht fertig gestellt wurden, in Höhe von 18 Mio E.
Die Sachanlagen, bei denen die Postbank als Leasinggeber im Rahmen des Operating Lease
fungiert, bestehen in 2003 aus Grundstücken und Gebäuden und gliedern sich dabei in
folgende Fälligkeitsstrukturen:
Grundstücke
und Gebäude
Mio E
Anschaffungs- oder Herstellungskosten .......................................................................
Kumulierte Abschreibungen ..........................................................................................
Buchwert zum 31.12.2003 ..............................................................................................
Fällige Mindestleasingzahlungen
unter 1 Jahr .................................................................................................................
1 bis 5 Jahre ................................................................................................................
über 5 Jahre .................................................................................................................
Gesamt ............................................................................................................................
F-33
71
32
39
13
46
49
108
Die Angaben der Investment Property stellen sich im Geschäftsjahr 2003 wie folgt dar:
Investment
Property ..........
Fremdnutzung
Mieteinnahmen
Direkte
betriebliche
Aufwendungen
%
Mio E
Mio E
86
9
1
Beschränkungen
der Veräußerbarkeit
Eingang von
Veräußerungserlösen
Vertragliche
Verpflichtungen
—
—
—
Beschränkungen
der Veräußerbarkeit
Eingang von
Veräußerungserlösen
Vertragliche
Verpflichtungen
—
—
—
Im Geschäftsjahr 2002 stellten sich die Zahlen wie folgt dar:
Investment
Property ..........
Fremdnutzung
Mieteinnahmen
Direkte
betriebliche
Aufwendungen
%
Mio E
Mio E
88
10
1
Die Anschaffungswerte sowie die kumulierten Abschreibungen stellen sich im Vergleich zum
Vorjahr wie folgt dar:
Anschaffungswerte
Kumulierte Abschreibungen
31.12.2003
31.12.2002
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
198
198
58
57
Investment Property ...............................................
Die Buchwerte der Investment Property haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Investment Property ......
Buchwert
1.1.2003
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
Abschreibungen
Buchwert
31.12.2003
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
141
—
—
—
1
140
Der beizulegende Zeitwert (Fair Value) der Investment Property beträgt 140 Mio E (Vorjahr
141 Mio E).
(24)
Sonstige Aktiva
Notes
Aktive latente Steuern .........................................................................
Immaterielle Vermögenswerte ...........................................................
Rechnungsabgrenzungsposten ...........................................................
Forderungen an Finanzbehörden ........................................................
Übrige ....................................................................................................
Gesamt ..................................................................................................
(25)
(26)
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
564
168
140
24
77
973
584
139
162
35
103
1.023
Von den Rechnungsabgrenzungsposten entfallen 91 Mio E (Vorjahr 108 Mio E) auf Miet- und
Leasingaufwendungen.
Die übrigen Forderungen enthalten Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von
19 Mio E (Vorjahr 7 Mio E), Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von
15 Mio E sowie Vorschüsse in Höhe von 4 Mio E (Vorjahr 3 Mio E). Die Forderungen aus dem
Versicherungsgeschäft stammen insgesamt aus den quotal einbezogenen
Gemeinschaftsunternehmen.
F-34
(25)
Aktive latente Steuern
Latente Ertragsteueransprüche
aus temporären Differenzen ..........................................................................
aus steuerlichen Verlustvorträgen, davon ...................................................
inländisch........................................................................................................
ausländisch .....................................................................................................
Gesamt ..............................................................................................................
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
289
275
261
14
564
276
308
288
20
584
Latente Ertragsteueransprüche wurden im Zusammenhang mit temporären Unterschieden der
folgenden Bilanzposten sowie noch nicht genutzten steuerlichen Verlusten gebildet:
Aktivposten
Forderungen ...................................................................................................
Risikovorsorge ................................................................................................
Handelsaktiva..................................................................................................
Hedging Derivate............................................................................................
Finanzanlagen.................................................................................................
Sachanlagen ...................................................................................................
Sonstige Aktiva...............................................................................................
Passivposten
Verbindlichkeiten............................................................................................
Handelspassiva...............................................................................................
Hedging Derivate............................................................................................
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ...................
Andere Rückstellungen ..................................................................................
Sonstige Passiva ............................................................................................
Steuerliche Verlustvorträge..............................................................................
Saldierung mit passiven latenten Steuern......................................................
Gesamt ...............................................................................................................
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
1
11
—
—
2
—
35
4
—
166
69
—
1
122
77
397
545
27
18
5
1.118
275
830
564
171
356
—
21
113
15
1.038
308
762
584
Zum 31. Dezember 2003 bestanden keine abzugsfähigen temporären Unterschiede und
steuerlichen Verlustvorträge, für die in der Bilanz kein latenter Steueranspruch angesetzt
wurde.
(26)
Immaterielle Vermögenswerte
Software .............................................................................................................
Erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte .......................................................
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte ........................
Gesamt ...............................................................................................................
F-35
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
120
21
27
168
40
19
80
139
Die Anschaffungswerte sowie die kumulierten Abschreibungen stellen sich im Vergleich zum
Vorjahr wie folgt dar:
Software
Erworbene
Geschäftsoder
Firmenwerte
Geleistete Anzahlungen auf immat.
Vermögenswerte
Gesamt
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
198
—
19
2
4
215
27
86
42
286
16
—
6
—
—
22
3
—
—
25
36
—
47
–2
1
80
33
–86
—
27
250
—
72
—
5
317
63
—
42
338
Software
Erworbene
Geschäfts- oder
Firmenwerte
Geleistete
Anzahlungen
auf immat.
Vermögenswerte
Gesamt
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Anfangsbestand 1.1.2002 ....................................
Veränderungen des Konsolidierungskreises......
Zugänge ................................................................
Umbuchungen ......................................................
Abgänge................................................................
Endbestand 31.12.2002 ........................................
Zugänge ................................................................
Umbuchungen ......................................................
Abgänge................................................................
Endbestand 31.12.2003 ........................................
Abschreibungen
Anfangsbestand 1.1.2002 ..................................
Veränderungen des Konsolidierungskreises
und sonstige Anpassungen...........................
Laufende Abschreibungen ................................
Umbuchungen ...................................................
Abgänge .............................................................
Währungsdifferenzen ........................................
Endbestand 31.12.2002......................................
Laufende Abschreibungen ................................
Umbuchungen ...................................................
Abgänge .............................................................
Endbestand 31.12.2003......................................
Buchwert 31.12.2002 .........................................
Buchwert 31.12.2003 .........................................
155
2
—
157
–6
30
—
4
—
175
33
—
42
166
40
120
—
1
—
—
—
3
1
—
—
4
19
21
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
80
27
–6
31
—
4
—
178
34
—
42
170
139
168
Die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte haben sich im Berichtsjahr wie folgt
entwickelt:
Software ...........................
Erworbene Geschäftsoder Firmenwerte .........
Geleistete Anzahlungen ..
Gesamt..............................
Buchwert
1.1.2003
Zugänge
Abgänge
Umbuchungen
Abschreibungen
Buchwert
31.12.2003
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
40
27
—
86
33
120
19
80
139
3
33
63
—
—
—
—
–86
—
1
—
34
21
27
168
F-36
(27)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Inländische Kreditinstitute
täglich fällig ....................................................................................................
mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist...........................................
Ausländische Kreditinstitute
täglich fällig ....................................................................................................
mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist...........................................
Gesamt ...............................................................................................................
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
1.112
11.317
12.429
333
20.876
21.209
115
7.727
7.842
20.271
806
6.285
7.091
28.300
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind 894 Mio E (Vorjahr 935 Mio E) Fair
Value gehedgt.
Zum 31. Dezember 2003 bestanden echte Wertpapierpensionsgeschäfte in Höhe von
7.068 Mio E (Vorjahr 2.400 Mio E). Die Postbank ist hierbei Pensionsgeber.
(28)
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden setzen sich überwiegend aus Spareinlagen, täglich
fälligen Geldern und Termineinlagen zusammen.
Spareinlagen
mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten ..................................
mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten ..................
Andere Verbindlichkeiten
täglich fällig ....................................................................................................
mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist...........................................
Geldhandelsverbindlichkeiten ..........................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
Inländische Kunden ...........................................................................................
Ausländische Kunden........................................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
33.363
376
33.739
28.611
442
29.053
20.227
19.975
40.202
—
73.941
72.768
1.173
73.941
16.614
20.979
37.593
19
66.665
59.497
7.168
66.665
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind 1.233 Mio E (Vorjahr 683 Mio E) Fair Value
gehedgt.
(29)
Verbriefte Verbindlichkeiten
Als Verbriefte Verbindlichkeiten werden Schuldverschreibungen einschließlich
Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe und Geldmarktpapiere (z. B. Certificates of
Deposit, Euro-Notes, Commercial Paper) ausgewiesen.
Hypothekenpfandbriefe.....................................................................................
Öffentliche Pfandbriefe .....................................................................................
Sonstige Schuldverschreibungen ....................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
878
3.570
21.819
26.267
1.234
5.508
28.055
34.797
Von den Verbrieften Verbindlichkeiten sind 10.556 Mio E (Vorjahr 10.753 Mio E) Fair Value
gehedgt.
Von den Verbrieften Verbindlichkeiten wurden zurückgekaufte eigene Schuldverschreibungen
in Höhe von 337 Mio E (Vorjahr 371 Mio E) direkt abgesetzt.
F-37
(30)
Handelspassiva
In den Handelspassiva werden die negativen Marktwerte aus derivativen Finanzinstrumenten
des Handelsbestands und des Bankbuchs sowie Lieferverpflichtungen aus
Wertpapierleerverkäufen ausgewiesen.
Negative Marktwerte der Handelsderivate .....................................................
Negative Marktwerte Hedging Derivate des Bankbuchs...............................
Sonstige Handelsbestände ...............................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
(31)
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
506
1.139
2
1.647
515
486
—
1.001
Hedging Derivate
Die Sicherungsgeschäfte mit negativem Marktwert, welche die Voraussetzung für das Hedge
Accounting nach IAS 39 erfüllen, gliedern sich wie folgt:
Aktivposten
Hedging Derivate auf Forderungen an Kreditinstitute
Originäre Forderungen .................................................................................
Angekaufte Forderungen Available for Sale ...............................................
Hedging Derivate auf Forderungen an Kunden
Originäre Forderungen .................................................................................
Angekaufte Forderungen Available for Sale ...............................................
Hedging Derivate auf Finanzanlagen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ..........
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ..............................
Passivposten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ............................................
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden .........................................................
Verbriefte Verbindlichkeiten .........................................................................
Nachrangige Verbindlichkeiten ....................................................................
Gesamt ..............................................................................................................
(32)
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
142
34
176
200
39
239
346
109
455
448
177
625
1.062
9
1.071
1.641
—
1.641
2
2
107
1
112
1.814
—
3
137
—
140
2.645
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
572
563
37
836
873
259
1.704
32
706
738
354
1.655
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen ................................................
Steuerrückstellungen
für laufende Steuerverpflichtungen .............................................................
für latente Steuerverpflichtungen ................................................................
Andere Rückstellungen ....................................................................................
Gesamt ..............................................................................................................
Von den Rückstellungen entfallen 72 Mio E (Vorjahr 47 Mio E) auf die quotal einbezogenen
Gemeinschaftsunternehmen. Davon sind 68 Mio E (Vorjahr 44 Mio E) versicherungstechnische
Rückstellungen in dem Posten Andere Rückstellungen und 4 Mio E (Vorjahr 3 Mio E)
Steuerrückstellungen für latente Steuerverpflichtungen.
(33)
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
Bei den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen handelt es sich
überwiegend um Rückstellungen für die Verpflichtungen zur Leistung von betrieblichen
Ruhegeldern aufgrund von unmittelbaren Versorgungszusagen. Art und Höhe der Ruhegelder
F-38
der versorgungsberechtigten Mitarbeiter richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen
Versorgungsregelungen (u. a. Pensionsrichtlinien, Versorgungsordnung). Diese sind im
Wesentlichen vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses abhängig.
Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen haben sich wie folgt entwickelt:
Stand 1. Januar ................................................................................................
Zuführungen
Dienstzeitaufwand .........................................................................................
Zinsaufwand ..................................................................................................
Vermögenstransfer ........................................................................................
Auswirkungen von Plankürzungen und Abgeltungen ...............................
Verbrauch
Erbrachte Pensionsleistungen ......................................................................
Stand 31. Dezember .........................................................................................
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
563
555
10
35
4
2
51
7
34
—
5
46
42
572
38
563
Die Zuführungen durch Vermögenstransfer sind durch Umwandlung von Tantiemeleistungen
in Rückstellungen für Pensionsleistungen entstanden. Der Aufwand war bereits im
Geschäftsjahr 2002 im Periodenergebnis enthalten. Im Geschäftsjahr 2003 wurden den
Pensionsrückstellungen 47 Mio E erfolgswirksam aus dem Personalaufwand zugeführt.
Die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen sind aus dem Barwert der
Pensionsverpflichtungen abgeleitet:
Barwert der Pensionsverpflichtungen ............................................................
Nicht erfasste versicherungsmathematische Verluste .................................
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen ................................................
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
614
–42
572
623
–60
563
Der Saldo der noch nicht erfassten versicherungsmathematischen Verluste liegt unterhalb von
10 % des Barwerts der Gesamtverpflichtung (Defined Benefit Obligation) von 614 Mio E
(Vorjahr 623 Mio E). Daher wurde der Betrag bisher nicht erfolgswirksam erfasst.
(34)
Steuerrückstellungen
Laufende Steuern ..........................................
Latente Steuern ............................................
Gesamt ..........................................................
Stand
1.1.2003
Verbrauch
Auflösung
Zuführung
Stand
31.12.2003
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
32
706
738
17
—
17
—
4
4
22
134
156
37
836
873
Die Rückstellungen für laufende Steuern betreffen gegenwärtige Zahlungsverpflichtungen
gegenüber den Finanzverwaltungen.
F-39
Die latenten Steuerverpflichtungen stehen in Zusammenhang mit folgenden Bilanzposten:
Aktivposten
Forderungen ..................................................................................................
Handelsaktiva ................................................................................................
Hedging Derivate ..........................................................................................
Finanzanlagen ................................................................................................
Sachanlagen ..................................................................................................
Sonstige Aktiva .............................................................................................
Passivposten
Verbindlichkeiten ...........................................................................................
Handelspassiva ..............................................................................................
Hedging Derivate ..........................................................................................
Andere Rückstellungen .................................................................................
Sonstige Passiva ...........................................................................................
Saldierung mit aktiven latenten Steuern .......................................................
Gesamt ..............................................................................................................
(35)
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
262
234
178
858
27
9
342
10
—
843
26
2
—
—
—
—
98
1.666
830
836
146
—
6
1
92
1.468
762
706
Andere Rückstellungen
Die anderen Rückstellungen haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Neustrukturierung ...................
Risikoausgleichsbeträge der
Postbeamten-Krankenkasse ...
Übrige .......................................
Gesamt .....................................
Stand
1.1.2003
Währungsumrechnung
Verbrauch
Auflösung
Zuführung
Stand
31.12.2003
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
198
—
38
82
—
78
80
76
354
—
–1
–1
1
16
55
—
10
92
9
44
53
88
93
259
Die Rückstellungen für Neustrukturierung wurden für eine weitgehende Reform der Betriebsund Organisationsstruktur gebildet. Zielsetzung ist es, eine langfristig wettbewerbsfähige
Organisationsstruktur herzustellen, die einem branchenüblichen Entwicklungsstandard
entspricht. Ein Großteil dieser Rückstellung, die infolge der Übertragung der interServ
Gesellschaft für Personal- und Beratungsdienstleistungen mbH nicht mehr benötigt wurde,
wurde in diesem Jahr aufgelöst bzw. verbraucht.
Die übrigen Rückstellungen beinhalten versicherungstechnische Rückstellungen in Höhe von
68 Mio E (Vorjahr 44 Mio E), Rückstellungen für Prozesskosten in Höhe von 2 Mio E (Vorjahr
5 Mio E), Rückstellungen für die Jahresabschlusskosten in Höhe von 3 Mio E (Vorjahr 3 Mio E)
sowie Jubiläumsrückstellungen in Höhe von 1 Mio E (Vorjahr 2 Mio E).
(36)
Sonstige Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen .....................................
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern .......................................................
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern ...............................................................
Sonstige Verbindlichkeiten ..............................................................................
Rechnungsabgrenzungsposten .......................................................................
Gesamt ..............................................................................................................
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
55
75
1
234
6
371
53
69
—
193
98
413
Unter Sonstige Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten aus Vorfälligkeitsentschädigungen
in Höhe von 12 Mio E (Vorjahr 11 Mio E), Aufwendungen für ausstehende Rechnungen in
Höhe
F-40
von 38 Mio E (Vorjahr 33 Mio E), Aufwendungen für Leistungen der Deutsche Post AG in
Höhe von 63 Mio E, Aufwendungen für das Versicherungsgeschäft in Höhe von 10 Mio E,
Aufwendungen für Tantiemen in Höhe von 11 Mio E (Vorjahr 10 Mio E), Abgegrenzte
Mitarbeiterboni in Höhe von 11 Mio E sowie Aufwendungen für ausstehende Urlaubs- und
Freizeitansprüche in Höhe von 20 Mio E (Vorjahr 20 Mio E) bilanziert.
Von den Sonstigen Passiva entfallen insgesamt 13 Mio E (Vorjahr 13 Mio E) auf die quotal
einbezogenen Gemeinschaftsunternehmen.
(37)
Nachrangkapital
Nachrangige Verbindlichkeiten(1) ....................................................................
Genussrechtskapital(2) .......................................................................................
Vermögenseinlagen typisch stiller Gesellschafter ........................................
Gesamt ..............................................................................................................
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
1.315
354
55
1.724
897
253
54
1.204
(1)
Die Nachrangigen Verbindlichkeiten sind Eigenmittel im Sinne des 1 10 Abs. 5a KWG. Ansprüche von Gläubigern auf Rückzahlung
dieser Verbindlichkeiten sind gegenüber anderen Gläubigern nachrangig. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung kann nicht
entstehen. Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation dürfen sie erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger
zurückgezahlt werden.
(2)
Genussrechtskapital dient der Verstärkung des haftenden Eigenkapitals entsprechend den Vorschriften des Kreditwesengesetzes.
Es nimmt bis zur vollen Höhe am Verlust teil. Zinszahlungen erfolgen nur im Rahmen eines vorhandenen Bilanzgewinns. Die
Ansprüche der Genussrechtsinhaber auf Rückzahlung des Kapitals sind gegenüber den Ansprüchen der anderen Gläubiger
nachrangig.
Die im Nachrangkapital ausgewiesenen Posten entsprechen aufgrund der derzeitigen
Restlaufzeitenstruktur nur in Höhe von 1.438 Mio E dem haftenden Eigenkapital nach § 10
Abs. 4, Abs. 5 und 5a KWG.
Von den Nachrangigen Verbindlichkeiten entfallen 25 Mio E (Vorjahr 25 Mio E) auf die
Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg.
Von den Nachrangigen Verbindlichkeiten sind 620 Mio E (Vorjahr 434 Mio E) gegen
Änderungen des Fair Value abgesichert.
Der Zinsaufwand für Nachrangige Verbindlichkeiten beträgt 61 Mio E (Vorjahr 54 Mio E).
Abgegrenzte, noch nicht fällige Zinsen in Höhe von 23 Mio E (Vorjahr 13 Mio E) werden im
Nachrangkapital bei den Nachrangigen Verbindlichkeiten bilanziert.
Die Genussscheininhaber erhalten eine dem Gewinnanteil der Aktionäre vorgehende jährliche
gewinnabhängige Ausschüttung; der Ausschüttungsanspruch mindert sich, wenn und soweit
ein ausschüttungsfähiger Gewinn nicht vorhanden ist.
Zinsen auf das Genussrechtskapital für das Jahr 2003 in Höhe von insgesamt 20 Mio E
(Vorjahr 18 Mio E) sind ebenfalls dem Posten direkt zugeordnet.
Die Vermögenseinlage typisch stiller Gesellschafter stellt aufgrund ihrer vertraglichen
Ausgestaltung und ihres wirtschaftlichen Charakters Fremdkapital dar und wird gemäß IAS 32
im Nachrangkapital ausgewiesen.
Der Zinsaufwand für die aufgenommenen Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter beträgt
4 Mio E (Vorjahr 3 Mio E).
F-41
(38)
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital .........................................................................................
Kapitalrücklage ..................................................................................................
Gewinnrücklagen...............................................................................................
Währungsumrechnungsrücklage .....................................................................
Neubewertungsrücklage ...................................................................................
Bilanzgewinn......................................................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
410
1.159
3.002
–94
–200
589
4.866
410
1.159
3.239
–38
–473
99
4.396
Das gezeichnete Kapital der Postbank ist in 16 Mio Stück nennwertlose Namensaktien
eingeteilt.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- und
Bareinlagen ein- oder mehrmals zu erhöhen. Das genehmigte Kapital ist insgesamt auf die
Hälfte des Grundkapitals beschränkt und unterliegt einer zeitlichen Befristung bis zum 5.
Dezember 2005.
Die Gewinnrücklagen beinhalten neben den Einstellungen aus dem Jahresüberschuss der
Deutsche Postbank AG die Konzernanteile an den Bilanzergebnissen der konsolidierten
Tochterunternehmen, soweit sie seit ihrer Zugehörigkeit zum Konzern erwirtschaftet worden
sind. Zusätzlich beinhalten die Gewinnrücklagen die kumulierten Auswirkungen aus
Konsolidierungsmaßnahmen.
Die in der Neubewertungsrücklage ausgewiesenen erfolgsneutralen Bewertungsergebnisse
von Finanzinstrumenten der Bewertungskategorie Available for Sale haben sich wie folgt
entwickelt:
Finanzinstrumente
Available for Sale
Stand zum 1. Januar.................................................................................................
Zugang (+)/Abgang (–) .............................................................................................
Available for Sale gehedgt (bonitätsinduzierter Teil).........................................
Available for Sale nicht gehedgt..........................................................................
Umbuchungen in die Gewinn- und Verlustrechnung – Zugang (+)/Abgang (–)
Available for Sale aufgrund Impairment.............................................................
davon auf gehedgte Bestände ..........................................................................
davon auf nicht gehedgte Bestände ................................................................
Available for Sale aufgrund von Verkauf/Hedge-Auflösung..............................
davon auf gehedgte Bestände ..........................................................................
davon auf nicht gehedgte Bestände ................................................................
Erfolgsneutral gebildete latente Steuern ...............................................................
Stand zum 31. Dezember.........................................................................................
2003
2002
Mio E
Mio E
–473
350
32
318
–43
1
—
1
–44
–3
–41
–34
–200
–71
–600
–96
–504
209
229
22
207
–20
11
–31
–11
–473
Aus den Abgängen und Wertberichtigungen von Finanzinstrumenten Available for Sale
wurden im Geschäftsjahr 43 Mio E (Vorjahr 209 Mio E Zugang) erfolgswirksam als Abgang in
die Neubewertungsrücklage eingestellt. Des Weiteren erhöhte sich die Neubewertungsrücklage
um 350 Mio E (Vorjahr 600 Mio E nach latenten Steuern reduziert) aufgrund der Bewertung
von Finanzinstrumenten Available for Sale. Die erfolgsneutral gebildeten latenten Steuern
veränderten sich in diesem Geschäftsjahr um 34 Mio E (Vorjahr 11 Mio E) auf einen
Endbestand von 92 Mio E (Vorjahr 58 Mio E), welche die Neubewertungsrücklage insgesamt
reduzieren.
F-42
Sonstige Angaben
(39)
Segmentberichterstattung
Segmentberichterstattung nach Geschäftsfeldern
Der Postbank Konzern steuert seine Aktivitäten auf der Grundlage eines ManagementInformationssystems, dessen zentraler Bestandteil die betriebswirtschaftliche Rechnung nach
Geschäftsfeldern ist. Die Geschäftsfelder entsprechen der Organisationsstruktur des Konzerns.
Retailbanking
Firmenkunden
2003
2002
2003
2002
Financial Markets
2003
2002
2003
2002
2003
2002
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Zinsüberschuss.................................... 1.539 1.390
Provisionsüberschuss .........................
262
254
Handelsergebnis..................................
—
—
Finanzanlageergebnis .........................
—
—
Erträge ................................................. 1.801 1.644
Verwaltungsaufwand .......................... –1.343 –1.367
Risikovorsorge.....................................
–92
–78
Sonst. Ertr. /Aufw................................
15
4
Ergebnis vor Steuern..........................
381
203
206
90
4
5
305
–145
–40
–2
118
191
88
3
—
282
–143
–45
–1
93
72
46
50
2
170
–79
4
1
96
85
53
50
3
191
–74
–2
2
117
–164
69
129
68
102
–242
–26
68
–98
186
60
27
33
306
–299
–12
–9
–14
1.653
467
183
75
2.378
–1.809
–154
82
497
1.852
455
80
36
2.423
–1.883
–137
–4
399
Segmentvermögen ............................. 19.704 17.372 24.154 23.267 17.461
Segmentverbindlichkeiten ................. 54.693 50.355 5.742 5.147 10.552
Cost-Income-Ratio (CIR) .....................
Eigenkapital-Rendite vor Steuern
(RoE) ................................................
Übrige
Konzern
18.585 67.509 78.026 128.828 137.250
8.699 51.139 66.562 122.126 130.763
74,6
83,2
47,8
50,8
46,6
38,5
238,4
97,9
76,1
77,7
20,7
12,5
28,8
19,2
10,5
13,0
–6,6
–0,9
10,7
8,6
Die Ermittlung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses basiert auf den gängigen Standards
einer modernen Performancerechnung. In den Erträgen sind Zinsüberschüsse,
Provisionsüberschüsse, Handelsergebnisse und Ergebnisse aus Finanzanlagen enthalten. In
dem Posten ,,Übrige’’ sind Konsolidierungssachverhalte, nicht den Geschäftsfeldern
zuordenbare Positionen, nicht verrechnete Overhead-Kosten sowie das Eigengeschäftsergebnis
enthalten.
Die Vorjahreszahlen wurden an die 2003 geltenden Organisationsstrukturen bzw. an geänderte
Zuordnungskriterien angepasst.
Segmentberichterstattung nach geografischen Bereichen
Die Zuordnung der Segmente nach dem jeweiligen Sitz der Niederlassung oder des
Konzernunternehmens ergibt nachfolgende Verteilung:
Vermögen
2003
Deutschland.............
Übrige ......................
Europa ..................
USA.......................
Gesamt.....................
2002
Verbindlichkeiten
2003
2002
Erträge
2003
Ergebnis vor Steuern
2002
2003
2002
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
103.110
25.718
22.941
2.777
128.828
113.272
23.978
20.688
3.290
137.250
97.299
24.827
22.370
2.457
122.126
107.824
22.939
20.035
2.904
130.763
2.242
136
61
75
2.378
2.253
170
92
78
2.423
424
73
47
26
497
319
80
61
19
399
(40) Eventual- und andere Verpflichtungen
Eventualverpflichtungen beruhen auf vergangenen Ereignissen, die in der Zukunft zu
möglichen Verpflichtungen führen. Diese Verpflichtungen entstehen durch den Eintritt
ungewisser zukünftiger Ereignisse, deren Erfüllungsbetrag nicht mit hinreichender
Zuverlässigkeit geschätzt werden kann.
F-43
Eventualverpflichtungen
Aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen .....................................
Andere Verpflichtungen
Unwiderrufliche Kreditzusagen .....................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
(41)
31.12.2002
Mio E
Mio E
1.254
1.304
12.890
14.144
11.321
12.625
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
16.636
85
69
16.790
18.291
92
69
18.452
31.12.2003
31.12.2002
Umlauf Schuldverschreibungen
Im Umlauf befindliche Schuldverschreibungen
Begebene Schuldverschreibungen ...............................................................
Zur Sicherstellung ausgehändigte Namenspfandbriefe .............................
Öffentliche Pfandbriefe/Kommunalschuldverschreibungen .......................
Deckungspflichtiger Umlauf .............................................................................
(42)
31.12.2003
Deckung der umlaufenden Schuldverschreibungen
Mio E
Mio E
Deckung der Namenspapiere
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden ...............................................
Summe der deckungspflichtigen Namenspapiere ......................................
Überdeckung ......................................................................................................
6.670
2.124
4.546
3.494
803
2.691
Deckung der Pfandbriefe
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (Hypothekendarlehen).........
Summe der deckungspflichtigen Pfandbriefe .............................................
Überdeckung ......................................................................................................
4.914
4.008
906
5.517
4.809
708
Deckung der Kommunalschuldverschreibungen
Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie Ersatzdeckung in
Wertpapieren...............................................................................................
Summe der deckungspflichtigen Kommunalschuldverschreibungen .......
Überdeckung ......................................................................................................
12.788
10.504
2.284
17.662
12.840
4.822
Deckung der Zinsaufwendungen für Namenspapiere
Zinsaufwendungen für Namenspapiere.......................................................
Zinserträge aus Deckungswerten..................................................................
Überdeckung ......................................................................................................
97
344
247
40
186
146
Deckung der Zinsaufwendungen für Pfandbriefe
Zinsaufwendungen für Pfandbriefe ..............................................................
Zinserträge aus Deckungswerten..................................................................
Überdeckung ......................................................................................................
223
292
69
267
338
71
Deckung der Zinsaufwendungen für Kommunalschuldverschreibungen
Zinsaufwendungen für Kommunalschuldverschreibungen .......................
Zinserträge aus Deckungswerten..................................................................
Überdeckung ......................................................................................................
497
669
172
622
995
373
F-44
(43)
Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren
Anhängige Zwangsversteigerungsverfahren ..................................................
Zwangsverwaltungsverfahren ..........................................................................
Durchgeführte Zwangsversteigerungen ..........................................................
31.12.2003
31.12.2002
Anzahl
Anzahl
961
536
212
838
305
154
(44)
Beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten, die mit den fortgeführten
Anschaffungskosten oder mit dem Hedge Fair Value bilanziert werden
Finanzinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder mit dem Hedge Fair Value
bilanziert werden, müssen nach den Vorschriften des IAS 39.166 in Verbindung mit IAS 32
auch mit den beizulegenden Zeitwerten (Full Fair Value) angegeben werden. Nach dem
Verständnis des IAS 39 entspricht der beizulegende Zeitwert (Full Fair Value) den Beträgen, zu
denen am Bilanzstichtag zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander
unabhängigen Geschäftspartnern ein Vermögenswert getauscht oder eine Verbindlichkeit
beglichen werden könnte.
Existiert für ein Finanzinstrument ein aktiver Markt (z. B. Aktienbörse), wird der beizulegende
Zeitwert (Full Fair Value) durch den Markt- bzw. Börsenpreis des Bilanzstichtags ausgedrückt.
Da nicht für alle Vermögenswerte ein aktiver Markt besteht, ist für diese Instrumente aufgrund
von finanzmathematischen Verfahren der beizulegende Zeitwert (Full Fair Value) ermittelt
worden. Die in die Ermittlung eingehenden Parameter resultieren aus Marktkonditionen zum
Bilanzstichtag.
Die beizulegenden Zeitwerte (Full Fair Value) werden den Buchwerten (fortgeführten
Anschaffungskosten oder Hedge Fair Value) für die nach den Bilanzposten eingeordneten
Finanzinstrumente gegenübergestellt:
31.12.2003
Aktiva
Barreserve ..........................................................
Forderungen an Kreditinstitute ........................
Forderungen an Kunden ...................................
Risikovorsorge ...................................................
Finanzanlagen ....................................................
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden .............
Verbriefte, nachrangige Verbindlichkeiten
und Genussrechtskapital................................
(45)
31.12.2002
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
1.623
32.881
39.021
–597
14.942
87.870
1.623
33.068
39.237
–597
14.704
88.035
1.307
36.044
39.517
–588
17.195
93.475
1.307
36.891
39.895
–588
17.837
95.342
20.271
73.941
20.791
73.448
28.300
66.665
29.011
66.619
27.935
122.147
28.096
122.335
35.947
130.912
36.714
132.344
Fremdwährungsvolumina
31.12.2003
Fremdwährungsaktiva.......................................................................................
Fremdwährungspassiva ....................................................................................
F-45
31.12.2002
Mio E
Mio E
9.730
9.916
15.565
15.449
(46)
Angaben über wesentliche Konzentrationen
Das Aktiv- und Passivgeschäft des Konzerns ist wesentlich durch die Geschäftstätigkeit des
Mutterunternehmens, der Deutsche Postbank AG, bestimmt.
Die prozentuale Gliederung der Kredite erfolgt nach Wirtschaftszweigen:
2003
2002
%
Wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen ...............................
Organisationen ohne Erwerbszweck .........................................................................
Öffentliche Haushalte ..................................................................................................
Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen
Kreditinstitute............................................................................................................
Sonstige Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen.........
%
22,5
0,1
18,4
19,0
0,1
21,5
44,0
15,0
100,0
46,9
12,5
100,0
2003
2002
Die prozentuale Gliederung nach Inländern und Ausländern ergibt sich wie folgt:
Inländer .........................................................................................................................
Ausländer ......................................................................................................................
(47)
%
%
68,3
31,7
100,0
73,7
26,3
100,0
Finanzinstrumente nach IAS 39 – Bewertungskategorien
Fair Value Hedge
Aktiva ........................................
Originäre Forderungen ............
Forderungen Kreditinstitute .
Forderungen Kunden............
Finanzanlagen....................
Direkt beim Emittenten
erworbene Wertpapiere........
Finanzanlagen....................
Available for Sale Assets .........
Forderungen
Kreditinstitute ....................
Forderungen Kunden ........
Finanzanlagen....................
Held to Maturity Investments..
Forderungen Kunden ........
Finanzanlagen....................
Held for Trading .......................
Handelsaktiva.....................
Hedging Derivate......................
Passiva.......................................
Verbindlichkeiten ......................
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten ..................
Verbindlichkeiten
gegenüber Kunden............
Verbriefte Verbindlichkeiten.
Nachrangige
Verbindlichkeiten...............
Held for Trading
Handelspassiva .....................
Hedging Derivate ..................
Nicht gehedgt
Gesamt
31.12.2003
31.12.2002
31.12.2003
31.12.2002
31.12.2003
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
23.498
6.694
2.246
4.448
—
29.271
8.130
2.836
5.294
—
106.161
64.523
30.635
33.863
25
109.100
66.689
33.208
33.444
37
129.659
71.216
32.881
38.311
25
138.371
74.819
36.044
38.738
37
1.445
1.445
14.527
1.071
1.071
18.949
10.839
10.839
14.869
12.985
12.985
14.250
12.284
12.284
29.396
14.056
14.056
33.199
389
1.627
12.511
—
—
—
—
—
832
15.117
13.304
558
2.411
15.980
—
—
—
—
—
1.121
15.450
12.805
801
2.662
11.406
3.343
710
2.633
12.588
12.588
—
110.137
108.490
1.172
2.001
11.077
3.881
779
3.102
11.295
11.295
—
118.855
117.854
1.190
4.289
23.917
3.343
710
2.633
12.588
12.588
832
125.255
121.794
1.730
4.412
27.057
3.881
779
3.102
11.295
11.295
1.121
134.305
130.659
894
935
19.377
27.365
20.271
28.300
1.233
10.556
683
10.753
72.708
15.711
65.982
24.044
73.941
26.267
66.665
34.797
620
—
—
1.814
434
—
—
2.645
695
1.647
1.647
—
463
1.001
1.001
—
1.315
1.647
1.647
1.814
897
1.001
1.001
2.645
F-46
31.12.2002
(48)
Derivative Finanzinstrumente
Der Postbank Konzern setzt derivative Finanzinstrumente überwiegend zur Sicherung im
Rahmen der Aktiv-/Passivsteuerung ein. Darüber hinaus werden derivative Finanzgeschäfte
auch als Handelsgeschäfte getätigt.
Derivative Finanzinstrumente auf fremde Währungen werden im Wesentlichen in der Form
von Devisentermingeschäften, Devisenswaps, Zins-/Währungsswaps und
Devisenoptionsgeschäften abgeschlossen. Zinsderivate sind vor allem Zinsswaps, Forward
Rate Agreements sowie Zinsfutures und Zinsoptionsgeschäfte; vereinzelt werden auch
Termingeschäfte auf festverzinsliche Wertpapiere abgeschlossen. Aktienderivate werden
insbesondere als Aktienoptionen und Aktien-/Indexfutures abgeschlossen. Kreditderivate
(Credit Default Swaps) wurden in geringem Umfang abgeschlossen.
Bei der Darstellung der derivativen Finanzinstrumente wird der Empfehlung des Verbands
öffentlicher Banken gefolgt. Die Nominalwerte stellen das Bruttovolumen aller Käufe und
Verkäufe dar. Bei diesem Wert handelt es sich um eine Referenzgröße für die Ermittlung
gegenseitig vereinbarter Ausgleichszahlungen, nicht jedoch um bilanzierungsfähige
Forderungen oder Verbindlichkeiten.
Die Marktwerte resultieren aus den Brutto-Wiederbeschaffungskosten der einzelnen Kontrakte
ohne Berücksichtigung von Nettingvereinbarungen.
Der Bestand an derivativen Finanzinstrumenten setzt sich dabei wie folgt zusammen:
Nominalwerte
Derivate des Handelsbestands
Hedging Derivate ....................
Gesamt .....................................
Positive Marktwerte
Negative Marktwerte
31.12.2003
31.12.2002
31.12.2003
31.12.2002
31.12.2003
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
31.12.2002
Mio E
169.185
34.059
203.244
171.032
39.225
210.257
901
832
1.733
843
1.121
1.964
1.645
1.814
3.459
1.001
2.645
3.646
Nachfolgend sind die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten zins- und
fremdwährungsbezogenen, bedingten und unbedingten Termingeschäfte des Postbank
Konzerns dargestellt.
Fair Value
Nominalbetrag
Derivate des Handelsbestands
Fremdwährungsderivate
OTC-Devisen
Devisentermin (Forwards) ...
Devisenswaps ......................
Gesamtbestand der OTCDerivate ................................
Gesamtbestand
Fremdwährungsderivate .....
Zinsderivate
OTC-Derivate
Zinsswaps .............................
Cross Currency Swaps ........
FRAs ......................................
OTC-Zinsoptionen ................
Sonstige zinsgebundene
Verträge ................................
Gesamtbestand der OTCDerivate ................................
Positive Marktwerte
31.12.2003
Mio E
31.12.2002
Mio E
548
7.633
Negative Marktwerte
31.12.2003
Mio E
31.12.2002
Mio E
194
7.262
34
297
1
188
23
267
17
267
8.181
7.456
331
189
290
284
8.181
7.456
331
189
290
284
137.917
191
920
5.452
135.747
828
3.510
136
559
—
1
—
519
44
13
—
1.317
11
1
13
680
10
13
—
25
15
—
—
8
—
144.505
140.236
560
576
1.350
703
F-47
31.12.2003
Mio E
31.12.2002
Mio E
Fair Value
Nominalbetrag
Börsengehandelte Zinsfutures ......
Börsengehandelte Zinsoptionen ..
Gesamtbestand Zinsderivate .......
Aktien-/indexbezogene Derivate
Aktienoptionen (long/short) ......
Gesamtbestand der OTC-Derivate
Börsengehandelte Aktien-/
Indexfutures ............................
Börsengehandelte Aktien-/
Indexoptionen .........................
Gesamtbestand
Aktien-/indexbezogene Derivate ..
Kreditderivate
Credit Default Swaps .................
Gesamtbestand der
Kreditderivate .............................
Gesamtbestand der derivativen
Vermögenswerte
(Verbindlichkeiten) zu
Handelszwecken gehalten
davon Derivate des Bankbuchs .
Sicherungsderivate
Fair Value Hedges
Zinsswaps ...................................
Cross Currency Swaps ...............
Aktienoptionen ...........................
Sonstige zinsgeb. Verträge .......
Gesamtbestand der derivativen
Vermögensgegenstände
(Verbindlichkeiten) aus
Sicherungsgeschäften Fair
Value Hedge ...............................
Cashflow Hedges
Credit Default Swap ......................
Gesamtbestand der derivativen
Vermögensgegenstände
(Verbindlichkeiten) aus
Sicherungsgeschäften Fair
Value Hedge ...............................
Gesamtbestand der derivativen
Vermögensgegenstände
(Verbindlichkeiten) aus
Sicherungsgeschäften ...............
Gesamtbestand der derivativen
Vermögensgegenstände
(Verbindlichkeiten) .....................
Positive Marktwerte
Negative Marktwerte
31.12.2003
31.12.2002
31.12.2003
31.12.2002
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
10.602
5.240
160.347
20.772
445
161.453
—
5
565
—
—
576
—
1
1.351
—
—
703
11
11
2.085
2.085
1
1
73
73
—
—
6
6
12
–110
—
—
—
3
570
44
3
1
1
1
593
2.019
4
74
1
10
64
104
1
4
3
4
64
104
1
4
3
4
169.185
62.375
171.032
43.108
901
393
843
401
1.645
1.139
1.001
486
30.361
3.311
386
—
34.543
4.521
148
12
740
87
1
4
803
314
4
—
1.605
184
9
16
2.400
245
—
—
34.058
39.224
832
1.121
1.814
2.645
1
1
—
—
—
—
1
1
—
—
—
—
34.059
39.225
832
1.121
1.814
2.645
203.244
210.257
1.733
1.964
3.459
3.646
Gesamtbestand der bilanziell ausgewiesenen derivativen Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten
F-48
Hedging Derivate
Positive
Marktwerte
31.12.2003
Negative
Marktwerte
31.12.2003
Positive
Marktwerte
31.12.2002
Negative
Marktwerte
31.12.2002
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
383
19
304
126
832
376
76
788
574
1.814
35
69
729
288
1.121
47
52
1.726
820
2.645
Restlaufzeiten
bis 3 Monate ......................................................
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr ..........................
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre ..............................
mehr als 5 Jahre ................................................
Handelsderivate und Derivate des Bankbuches
Positive
Marktwerte
31.12.2003
Negative
Marktwerte
31.12.2003
Positive
Marktwerte
31.12.2002
Negative
Marktwerte
31.12.2002
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
386
259
130
126
901
607
302
420
316
1.645
261
110
310
162
843
260
261
259
221
1.001
Restlaufzeiten
bis 3 Monate ......................................................
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr ..........................
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre ..............................
mehr als 5 Jahre ................................................
Als Restlaufzeit wird der Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und der vertraglichen Fälligkeit der
Forderung oder der Verbindlichkeit angesehen.
In der nachstehenden Tabelle sind die positiven und negativen Marktwerte der derivativen
Geschäfte nach den jeweiligen Kontrahenten aufgegliedert.
Positive Marktwerte
Kontrahenten
Banken in der OECD .................................................
Öffentliche Stellen in der OECD ..............................
Sonstige Kontrahenten in der OECD ......................
(49)
Negative Marktwerte
31.12.2003
31.12.2002
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
1.710
—
23
1.733
1.890
73
1
1.964
3.429
—
30
3.459
3.426
197
23
3.646
Risikoaktiva und Eigenkapitalquote
Die ordnungsgemäße Ermittlung des haftenden Eigenkapitals und der Eigenmittel stellt die
Postbank auf Konzernebene sicher. Die Eigenmittelausstattung gemäß Bankenaufsicht stellt
sich zum 31. Dezember 2003 wie folgt dar:
31.12.2003
Gewichtete Risikoaktiva ..................................................................................
Marktrisikopositionen ......................................................................................
Anrechnungspflichtige Positionen ..................................................................
Kernkapital ........................................................................................................
Ergänzungskapital ............................................................................................
Haftendes Eigenkapital ....................................................................................
Anrechenbare Eigenmittel ...............................................................................
Kernkapitalquote in % ......................................................................................
Eigenkapitalquote in % ....................................................................................
Gesamtkennziffer in % .....................................................................................
31.12.2002
Mio E
Mio E
42.200
3.750
45.950
2.760
1.780
4.540
4.540
6,6
10,8
9,9
40.338
4.200
44.538
2.782
1.482
4.264
4.264
6,9
10,6
9,6
Mit einer Eigenkapitalquote von 10,8 % bzw. einer Gesamtkennziffer von 9,9 % liegt der
Postbank Konzern deutlich über dem geforderten Wert von 8 %.
F-49
(50)
Restlaufzeitengliederung
Zum 31. Dezember 2003:
Forderungen an Kreditinstitute .....
Forderungen an Kunden.................
Handelsaktiva ..................................
Hedging Derivate.............................
Finanzanlagen..................................
Sonstige Aktiva ...............................
Gesamt .............................................
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten ............................
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden .........................................
Verbriefte Verbindlichkeiten ..........
Handelspassiva................................
Hedging Derivate.............................
Rückstellungen ................................
Pensionsrückstellungen...............
Steuerrückstellungen...................
Sonst. Rückstellungen .................
Sonstige Passiva .............................
Nachrangkapital ..............................
Gesamt .............................................
Täglich fällig
Bis
3 Monate
3 Monate
bis 1 Jahr
1 Jahr bis
zu 5 Jahren
Mehr als
5 Jahre
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
7.707
1.578
—
—
1.115
194
10.594
10.947
1.542
1.204
383
1.244
27
15.347
3.658
3.471
2.288
19
1.941
56
11.433
5.985
18.232
6.726
304
19.642
636
51.525
5.774
18.487
2.370
126
14.917
60
41.734
34.071
43.310
12.588
832
38.859
973
130.633
1.227
11.007
887
3.482
3.668
20.271
20.227
239
—
—
28
1
19
8
166
—
21.887
41.430
7.191
607
376
20
15
—
5
131
—
60.762
3.318
4.412
302
76
74
43
14
17
51
214
9.334
5.105
9.626
420
788
1.066
159
840
67
15
261
20.763
3.861
4.799
318
574
516
354
—
162
8
1.249
14.993
73.941
26.267
1.647
1.814
1.704
572
873
259
371
1.724
127.739
Summe
Die Restlaufzeiten der derivativen Finanzinstrumente sind gesondert in einer Tabelle unter
Notes (48) ausgewiesen.
Zum 31. Dezember 2002:
Forderungen an Kreditinstitute .....
Forderungen an Kunden.................
Handelsaktiva ..................................
Hedging Derivate.............................
Finanzanlagen..................................
Sonstige Aktiva ...............................
Gesamt .............................................
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten ...............................
Verbindlichkeiten gegenüber
Kunden .............................................
Verbriefte Verbindlichkeiten ..........
Handelspassiva................................
Hedging Derivate.............................
Rückstellungen ................................
Pensionsrückstellungen...............
Steuerrückstellungen...................
Sonst. Rückstellungen .................
Sonstige Passiva .............................
Nachrangkapital ..............................
Gesamt .............................................
Täglich fällig
Bis
3 Monate
3 Monate
bis 1 Jahr
1 Jahr bis
zu 5 Jahren
Mehr als
5 Jahre
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
1.354
1.551
1
—
529
167
3.602
13.777
1.611
2.322
35
2.469
89
20.303
5.732
2.789
3.188
69
4.514
63
16.355
7.883
17.125
5.231
729
24.241
696
55.905
9.028
20.853
553
288
12.499
8
43.229
37.774
43.929
11.295
1.121
44.252
1.023
139.394
1.139
19.847
446
2.991
3.877
28.300
16.917
—
1
—
70
—
13
57
277
—
18.404
31.884
5.100
259
47
25
8
—
17
36
—
57.198
4.343
6.422
261
52
71
19
29
23
43
97
11.735
8.724
17.032
259
1.726
850
57
677
116
22
132
31.736
4.797
6.243
221
820
639
479
19
141
35
975
17.607
66.665
34.797
1.001
2.645
1.655
563
738
354
413
1.204
136.680
F-50
Summe
(51)
Forderungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht
Forderungen an nicht konsolidierte verbundene Unternehmen sowie an Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ergeben sich in folgender Höhe:
Forderungen an Kunden
Verbundene Unternehmen ............................................................................
Unternehmen, mit denen eine Beteiligungsverhältnis besteht..................
Sonstige Aktiva
Verbundene Unternehmen ............................................................................
Unternehmen, mit denen eine Beteiligungsverhältnis besteht..................
Gesamt ...............................................................................................................
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
79
45
124
62
—
62
7
3
10
134
—
2
2
64
Die wesentlichen Posten beziehen sich auf Forderungen gegenüber der Deutsche Post AG.
(52)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht
Verbindlichkeiten gegenüber nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen und
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ergeben sich in folgender Höhe:
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Verbundene Unternehmen ............................................................................
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht....................
Sonstige Passiva
Verbundene Unternehmen ............................................................................
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht....................
Gesamt ...............................................................................................................
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
607
—
607
557
—
557
76
—
76
683
89
—
89
646
Die wesentlichen Posten beziehen sich auf Verbindlichkeiten gegenüber der Deutsche Post AG.
F-51
(53)
Erträge und Aufwendungen mit verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
2003
2002
Mio E
Mio E
Zinsüberschuss
Verbundene Unternehmen........................................................................................
1
1
—
—
16
2
18
16
2
18
627
3
630
655
3
658
42
—
42
9
1
10
24
—
24
2
—
2
Provisionsüberschuss
Verbundene Unternehmen........................................................................................
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ...............................
Verwaltungsaufwand
Verbundene Unternehmen........................................................................................
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ...............................
Sonstige Erträge
Verbundene Unternehmen........................................................................................
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ...............................
Sonstige Aufwendungen
Verbundene Unternehmen........................................................................................
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ...............................
(54)
Nachrangige Vermögenswerte
Als nachrangig sind Vermögenswerte anzusehen, wenn sie als Forderungen im Fall der
Liquidation oder der Insolvenz des Schuldners erst nach den Forderungen der anderen
Gläubiger erfüllt werden dürfen.
In den Bilanzaktiva sind folgende nachrangige Vermögensgegenstände enthalten.
Forderungen an Kunden ...................................................................................
Forderungen an Kreditinstitute ........................................................................
Finanzanlagen ....................................................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
(55)
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
81
16
5
102
81
47
5
133
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Seit 2000 zahlt die Postbank 33 v. H. der Bruttobezüge ihrer aktiven Beamten und der fiktiven
Bruttobezüge ihrer beurlaubten Beamten an eine zu diesem Zweck gegründete
Unterstützungskasse. Darüber hinausgehende Verpflichtungen der Postbank für Leistungen der
Unterstützungskasse bestehen nicht, sondern sind durch den Bund zu tragen.
Die Postbank hat für ihre Tochtergesellschaft Deutsche Postbank International S.A.,
Luxemburg, eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich verpflichtet, abgesehen vom
Fall eines politischen Risikos, dafür Sorge zu tragen, dass die Deutsche Postbank International
S.A., Luxemburg, ihre Verpflichtungen erfüllen kann.
Die Postbank AG hat für ihre Tochtergesellschaft PB Capital Corp., Delaware, USA, eine
Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich verpflichtet, abgesehen vom Fall eines
politischen Risikos, dafür Sorge zu tragen, dass die PB Capital Corp. ihre Verpflichtungen
erfüllen kann.
Die Postbank hat Nachschussverpflichtungen aus der freiwilligen Einlagensicherung des
Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. in der satzungsmäßig vorgesehenen
Höhe und aus der gesetzlich festgelegten Einlagensicherung.
Außerdem ist die Deutsche Postbank International S.A. Luxemburg Mitglied des ,,Verbands zur
Einlagensicherung, Luxemburg’’.
F-52
Die finanziellen Verpflichtungen aus operativen Leasinggeschäften verteilen sich auf folgende
Vermögensklassen und stellen sich in ihrer Fälligkeitsstruktur wie folgt dar:
Immaterielle
Vermögenswerte
Grundstücke
und Gebäude
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
Gesamt
Mio E
Mio E
Mio E
Mio E
32
87
—
119
15
41
27
83
12
50
—
62
59
178
27
264
Unter 1 Jahr.....................................................
1 bis 5 Jahre ....................................................
Über 5 Jahre....................................................
Gesamt.............................................................
(56)
Treuhandgeschäfte
Die Treuhandgeschäfte gliedern sich wie folgt:
Treuhandvermögen
Forderungen an Kreditinstitute .....................................................................
Forderungen an Kunden................................................................................
Treuhandverbindlichkeiten
Treuhandmittel für durchlaufende Kredite ..................................................
Sondervermögen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ........................
Altenteilerentenfonds.....................................................................................
Zweckvermögen .............................................................................................
(57)
31.12.2003
31.12.2002
Mio E
Mio E
41
1.602
1.643
71
1.668
1.739
749
45
11
838
1.643
803
56
11
869
1.739
Anteil (%)
Anteil (%)
Unmittelbar
Mittelbar
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Name und Sitz des Unternehmens
1) Voll konsolidierte Unternehmen:
Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg .................................
Deutsche Postbank Asset Management S.A., Luxemburg......................
Deutsche Postbank Capital Management S.A., Luxemburg ...................
Deutsche Postbank Vermögens-Management S.A., Luxemburg ...........
Deutsche Postbank Privat Investment Kapitalanlage-Gesellschaft
mbH, Bonn...............................................................................................
Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH, Bonn.....................
Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH & Co. Objekt
Leipzig KG, Bonn.....................................................................................
Postbank Systems AG, Bonn.....................................................................
Ralos Verwaltungs GmbH & Co. Vermietungs KG, München ............
DSL Finance N.V., Amsterdam ..................................................................
DSL Holding AG i.A., Bonn........................................................................
Deutsche Postbank Financial Services GmbH, Frankfurt am Main ........
Deutsche Postbank Finance Center Object GmbH, Luxemburg .............
DPBI Immobilien KGaA, Luxemburg ........................................................
Postbank Leasing GmbH, Bonn.................................................................
PB (USA) Holdings Inc., Delaware, USA ..................................................
PB Capital Corp., Delaware, USA ..............................................................
PB Realty Corp., New York, USA ..............................................................
PB Finance (Delaware), Inc., Delaware, USA ...........................................
PB Factoring GmbH, Bonn.........................................................................
Postbank Vermögensberatung AG, Bonn.................................................
Postbank Vermögensberatung Service GmbH, Köln...............................
F-53
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
90,0
100,0
94,0
100,0
97,46
100,0
10,0
100,0
100,0
90,0
0,06
100,0
94,65
100,0
100,0
100,0
100,0
Name und Sitz des Unternehmens
Anteil (%)
Anteil (%)
Unmittelbar
Mittelbar
2) Quotal konsolidierte Unternehmen:
PB Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Hilden.................................
PB Versicherung Aktiengesellschaft, Hilden ............................................
(58)
50,0
50,0
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Durchschnittlicher Personalbestand im Konzern während des Berichtszeitraumes:
Gesamt
2003
Vollzeitkräfte
Beamte ...................................................................................................................
Angestellte .............................................................................................................
Gewerbliche Arbeitnehmer ..................................................................................
Teilzeitkräfte
Beamte ...................................................................................................................
Angestellte .............................................................................................................
Gewerbliche Arbeitnehmer ..................................................................................
(59)
Gesamt
2002
3.001
5.222
88
8.311
3.405
5.293
120
8.818
790
640
6
1.436
9.747
933
618
10
1.561
10.379
Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Berichtszeitraum 4,28 Mio E
(Vorjahr 4,27 Mio E).
An frühere Vorstandsmitglieder sind 1,28 Mio E (Vorjahr 1,29 Mio E) gezahlt worden. Für
diesen Personenkreis bestanden Rückstellungen für Pensionen in Höhe von 20,41 Mio E
(Vorjahr 19,87 Mio E), die sämtliche Verpflichtungen decken.
Zum Bilanzstichtag waren Kredite an Mitglieder des Vorstands und Mitglieder des
Aufsichtsrats in Höhe von 0,53 Mio E (Vorjahr 0,89 Mio E) und an in 2003 ausgeschiedene
Vorstandsmitglieder in Höhe von 0,22 Mio E gewährt. Weitere Haftungsverhältnisse wurden
nicht eingegangen.
Die Bezüge des Aufsichtsrats betragen 0,49 Mio E (Vorjahr 0,43 Mio E).
(60)
Andere Angaben
Alle Anteile an der Deutsche Postbank AG werden direkt oder indirekt von der Deutsche Post
AG gehalten. Der Konzernabschluss der Postbank wird in den Konzernabschluss der Deutsche
Post AG einbezogen.
Nach § 2 Abs. 4 Postumwandlungsgesetz (PostUmwG) trägt der Bund die Gewährleistung für
die Erfüllung der zum Zeitpunkt der Eintragung der Deutsche Postbank AG in das
Handelsregister bestehenden Verbindlichkeiten. Für die Spareinlagen endete die
Gewährleistung nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Handelsregistereintragung.
Die Deutsche Postbank AG gehört dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken e. V. sowie der Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher
Banken Deutschlands GmbH an.
Die Deutsche Postbank AG hat für ihre Tochtergesellschaft PB Capital Corp., Delaware, USA,
Garantieerklärungen in Höhe von USD 3.095,8 Mio abgegeben. Diese beinhalten die
Garantieerklärung für Swaps (USD 68,3 Mio), eine Mietgarantie für Geschäftsräume in New
York (USD 22,1 Mio) und eine Garantieerklärung für das Commercial-Paper-Programm (USD
3.005,4 Mio).
Die Deutsche Postbank AG garantiert für sämtliche von der DSL Finance N.V. begebenen
Emissionen.
F-54
(61)
Namen der Organmitglieder
Vorstand
Mitglieder des Vorstands sind:
Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann, Bonn (Vorsitzender)
Dirk Berensmann, Unkel
Stefan Jütte, Bonn
Volker Mai, Bad Honnef
Dr. Wolfgang Klein, Bonn
Loukas Rizos, Bonn
Lothar Rogg, Bonn
F-55
bis 30. Juni 2003
Mandate der Vorstandsmitglieder der Deutsche Postbank AG zum 31. Dezember 2003 in
Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien:
Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann, Bonn
Funktion
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorsitzender des Board of Directors
Vorsitzender des Board of Directors
Mitglied des Aufsichtsrats (ab 26. September 2003)
Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 1. Oktober 2003)
Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
Gesellschaft
PB Lebensversicherung AG, Hilden
PB Versicherung AG, Hilden
PB (USA) Holdings, Inc., Wilmington (Delaware, USA)
PB Capital Corp., Wilmington (Delaware, USA)
PB Firmenkunden AG*, Bonn
Deutsche Postbank Financial Services GmbH,
Frankfurt a. M.
TCHIBO Holding AG, Hamburg
Accenture Corp., Irving (Texas, USA)
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.
(VÖB), Berlin
Mitglied des Aufsichtsrats (ab 18. August 2003)
Mitglied des Board of Directors
Mitglied des Vorstands
Im Laufe des Jahres aufgegebenes Mandat
Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 28. August 2003)
DSL Holding AG i.A., Bonn
Dirk Berensmann, Unkel
Funktion
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Mitglied des Beirats (ab 28. Juli 2003)
Stv. Vorsitzender des Beirats (ab 15. Oktober 2003)
Mitglied des Board of Directors
Mitglied des Vorstands (ab 18. März 2003)
Gesellschaft
Postbank Systems AG, Bonn
einsnull IT-Support GmbH, Bonn
Eurogiro Network A/S, Taastrup (Dänemark)
e-Finance Lab Universität Frankfurt a. M.
Stefan Jütte, Bonn
Funktion
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Mitglied des Aufsichtsrats (ab 26. September 2003)
Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 1. Oktober 2003)
Mitglied des Verwaltungsrats
Mitglied des Board of Directors
Mitglied des Board of Directors
Mitglied des Aufsichtsrats
Gesellschaft
Postbank Leasing GmbH, Bonn
PB Factoring GmbH, Bonn
PB Firmenkunden AG*, Bonn
Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg
PB (USA) Holdings, Inc., Wilmington (Delaware, USA)
PB Capital Corp., Wilmington (Delaware, USA)
BVVG Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft
mbH, Berlin
Im Laufe des Jahres aufgegebenes Mandat
Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 28. August 2003)
*
DSL Holding AG i.A., Bonn
Firmierte bis 2. Februar 2004 als PB Erste Beteiligungen AG
F-56
Dr. Wolfgang Klein, Bonn
Funktion
Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 10. Januar 2003)
Vorsitzender des Beirats
Gesellschaft
Postbank Vermögensberatung AG, Bonn
VÖB-ZVD Bank für Zahlungsverkehrsdienstleistungen
GmbH, Bonn
Postbank P.O.S. Transact GmbH, Schwalbach am
Taunus
Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg
Vorsitzender des Management Committee
Mitglied des Verwaltungsrats (ab 1. Juli 2003)
Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (ab 23. September
2003)
Mitglied des Verwaltungsrats (ab 1. Juli 2003)
Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (ab 23. September
2003)
Mitglied des Verwaltungsrats (ab 1. Juli 2003) Stv.
Vorsitzender des Verwaltungsrats (ab 23.
September 2003)
Mitglied des Verwaltungsrats (ab 1. Juli 2003)
Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (ab 23. September
2003)
Mitglied des Aufsichtsrats
Mitglied des Aufsichtsrats
Mitglied des Aufsichtsrats
Mitglied des Verwaltungsrats
Deutsche Postbank Capital Management S.A.,
Luxemburg
Deutsche Postbank Asset Management S.A., Luxemburg
Deutsche Postbank Vermögens-Management S.A.,
Luxemburg
PB Lebensversicherung AG, Hilden
PB Versicherung AG, Hilden
Comma Soft AG, Bonn
VISA Deutschland e.V., Frankfurt
Im Laufe des Jahres aufgegebenes Mandat
Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 15. April 2003)
Postbank EasyTrade.AG, Köln
Volker Mai, Bad Honnef
Funktion
Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003)
Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003)
Gesellschaft
einsnull IT-Support GmbH, Bonn
Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH,
Bonn
interServ Gesellschaft für Personal- und
Beraterdienstleistungen mbH, Bonn
CREDA Objektanlage- und -verwaltungsgesellschaft
mbH, Bonn
KORDOBA Gesellschaft für Bankensoftware mbH & Co.
KG, München
Postbank Systems AG, Bonn
Deutsche Postbank Privat Investment
Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn
Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg
Deutsche Postbank Capital Management S.A.,
Luxemburg
Deutsche Postbank Asset Management S.A., Luxemburg
Deutsche Postbank Vermögens-Management S.A.,
Luxemburg
Deutsche Postbank Fonds-Management S.A, Luxemburg
Niedersächsische Landesgesellschaft mbH, Hannover
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Deutsche Bundespost, Bonn
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands
Öffentlicher Banken Deutschlands e.V., Berlin
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands
Öffentlicher Banken Deutschlands e.V., Berlin
Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003)
Vorsitzender des Beirats (bis 19. Mai 2003)
Vorsitzender des Beirats (bis 19. Mai 2003)
Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003)
Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 14. April 2003)
Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 30. Juni 2003)
Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 30. Juni 2003)
Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 30. Juni 2003)
Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 30. Juni 2003)
Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 30. Juni 2003)
Mitglied des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003)
Mitglied des Verwaltungsrats (bis 19. Mai 2003)
Vorsitzender des Beirats (bis 19. Mai 2003)
Vorsitzender des Anlageausschusses (bis 19. Mai 2003)
Herr Mai ist mit Ablauf des 30. Juni 2003 aus dem Vorstand ausgeschieden.
Loukas Rizos, Bonn
Funktion
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Mitglied des Aufsichtsrats (ab 10. Januar 2003)
Mitglied des Aufsichtsrats (ab 26. September 2003)
Gesellschaft
Deutsche Postbank Privat Investment
Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn
Deutsche Postbank Financial Services GmbH,
Frankfurt a.M.
Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg
Deutsche Postbank Capital Management S.A.,
Luxemburg
Deutsche Postbank Asset Management S.A., Luxemburg
Deutsche Postbank Vermögens-Management S.A.,
Luxemburg
Postbank Vermögensberatung AG, Bonn
PB Firmenkunden AG*, Bonn
Im Laufe des Jahres aufgegebene Mandate
Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 15. April 2003)
Vorsitzender des Verwaltungsrats (bis 5. Dezember 2003)
Postbank EasyTrade.AG, Köln
Deutsche Postbank Fonds-Management S.A, Luxemburg
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorsitzender des Verwaltungsrats
Vorsitzender des Verwaltungsrats
Vorsitzender des Verwaltungsrats
Vorsitzender des Verwaltungsrats
*
Firmierte bis 2. Februar 2004 als PB Erste Beteiligungen AG
F-57
Lothar Rogg, Bonn
Funktion
Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 10. Januar 2003)
Mitglied des Aufsichtsrats
Gesellschaft
Postbank Vermögensberatung AG, Bonn
Deutsche Postbank Privat Investment
Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn
PB Lebensversicherung AG, Hilden
PB Versicherung AG, Hilden
McPaper AG, Berlin
Mitglied des Aufsichtsrats
Mitglied des Aufsichtsrats
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Im Laufe des Jahres aufgegebene Mandate
Mitglied des Aufsichtsrats (bis 15. April 2003)
Vorsitzender des Beirats (bis 13. März 2003)
Postbank EasyTrade.AG, Köln
In insgesamt elf Deutsche Post Vertriebsgesellschaften,
jeweils GmbH, jeweils deutsche Standorte
In insgesamt elf Deutsche Post Retailgesellschaften,
jeweils GmbH, jeweils deutsche Standorte
Vorsitzender des Beirats (bis 13. März 2003)
F-58
Der Aufsichtsrat der Deutsche Postbank AG setzt sich wie folgt zusammen:
1. Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
Dr. Klaus Zumwinkel, Vorsitzender des Vorstands Deutsche Post
AG, Bonn (Vorsitzender)
Prof. Dr. Hans-E. Büschgen, Universitätsprofessor (em.), Direktor
des Forschungsinstituts für Leasing, Köln
Dr. Edgar Ernst, Mitglied des Vorstands Deutsche Post AG, Bonn
Dietrich Jahn, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium der
Finanzen, Berlin
Prof. Dr. Ralf Krüger, Unternehmensberater, Professur FH,
Wiesbaden
Dr. Axel Nawrath, Abteilungsleiter im Bundesministerium der
Finanzen, Berlin
Dr. Hans-Dieter Petram, Mitglied des Vorstands Deutsche Post AG,
Bonn
Dr. Klaus Schlede, ehem. stv. Vorsitzender des Vorstands
Deutsche Lufthansa AG, Köln
Dr. Manfred Schüler, Staatssekretär a.D., Wachtberg
Dr.-Ing. Dieter Soltmann, ehemals persönlich haftender
Gesellschafter Spaten-Franziskaner-Bräu KGaA, München
Dr. Alfred Tacke, Staatssekretär im Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit, Berlin
2. Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen
Gewerkschaftsbundes, Berlin (Stellvertretender Vorsitzender)
Marietta Auer, Abteilungsleiterin Deutsche Postbank AG, Zentrale,
Bonn
Rosemarie Bolte, Fachbereichsleiterin Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Stuttgart
Annette Harms, Mitglied des Betriebsrats Postbank Hamburg,
Hamburg
Ralf Höhmann, Mitglied des Betriebsrats Postbank Stuttgart,
Stuttgart
Elmar Kallfelz, Mitglied des Konzernbetriebsrats Deutsche Post
AG, Bonn
Harald Kuhlow, Vorsitzender des Betriebsrats Postbank Karlsruhe,
Karlsruhe
Sabine Schwarz, Vorsitzende des Betriebsrats Postbank Berlin,
Berlin
Horst-Peter Voegler, Mitglied des Betriebsrats Postbank Hannover,
Langenhagen
Christine Weiler, Vorsitzende des Betriebsrats Postbank München,
München
Christel Zobeley, Gewerkschaftsfunktionärin Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Berlin
Bonn, 27. Februar 2004
Deutsche Postbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann
Dirk Berensmann
Stefan Jütte
Dr. Wolfgang Klein
Loukas Rizos
Lothar Rogg
F-59
ab 20. März 2003
bis 28. Februar 2003
ab 1. März 2003
bis 28. Februar 2003
Der Konzernlagebericht wurde im Zusammenhang mit der Aufstellung des
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2003 erstellt und berücksichtigt naturgemäß nur
diejenigen Umstände, die zu jenem Zeitpunkt bekannt waren. Der Konzernlagebericht
sollte daher nur in Zusammenhang mit den Abschnitten ,,Postbank-Konzern’’ sowie
,,Jüngste Entwicklung und Ausblick’’ gelesen werden, die den zum Datum dieses Prospekts
aktuellen Informationsstand wiedergeben.
Konzernlagebericht der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003
Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Weltwirtschaft startete schwach in das Jahr 2003. Der Irakkrieg führte zu einer
ausgeprägten Zurückhaltung bei Investoren und Konsumenten und lähmte dadurch die
wirtschaftlichen Aktivitäten. Nach Kriegsende erholte sich die globale Konjunktur aber wieder
und gewann im Verlauf des Jahres an Schwung.
Eine Lokomotivfunktion für die Weltwirtschaft übernahmen wieder einmal die USA. Trotz
eines mäßigen ersten Halbjahres stieg dort das Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2003 um 3,1 %.
Überraschend günstig war im Jahr 2003 die wirtschaftliche Entwicklung in Japan. Getrieben
von kräftig steigenden Exporten wuchs die japanische Wirtschaft um 2,7 %. Positiv wirkte sich
dabei die enge Verflechtung mit den aufstrebenden Ländern Südostasiens aus, der erneut
wachstumsstärksten Region der Welt.
Den Nachzügler im globalen Aufschwung bildete der Euroraum. Im ersten Halbjahr belastete
die schwache Weltwirtschaft das Wachstum. Da auch die Binnennachfrage sehr verhalten
blieb, kam der Euroraum in dieser Phase über Stagnation nicht hinaus. Dank der globalen
Erholung kamen in der zweiten Jahreshälfte aber wieder positive Impulse von steigenden
Exporten. Dennoch fiel das gesamtwirtschaftliche Wachstum 2003 mit lediglich 0,4 % sehr
niedrig aus.
Noch schwächer entwickelte sich die deutsche Wirtschaft, die 2003 um 0,1 % schrumpfte.
Nach rückläufigen Ausfuhren in der ersten Jahreshälfte profitierte die Exportwirtschaft ab der
Jahresmitte zwar ebenfalls von der anziehenden Auslandsnachfrage. Dennoch wurde bei den
Exporten lediglich ein Zuwachs von 1,1 % erreicht. Das war das niedrigste Wachstum seit zehn
Jahren. In diesem Umfeld ging die Investitionsbereitschaft weiter zurück, wobei sich allerdings
zum Jahresende erste Besserungstendenzen abzeichneten. Ausgesprochen enttäuschend
entwickelte sich aber die Konsumneigung. Eine bedeutende Rolle spielten hierbei die
langwierigen Verhandlungen über Steuerentlastungen und Reformen der sozialen
Sicherungssysteme, die zu einer Verunsicherung der Bürger führten.
Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr
Die bereits in 2002 erworbene Postbank Vermögensberatung AG hat in 2003 ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen. Sie berät vermögende Privatkunden und ergänzt damit sinnvoll
unseren Filialvertrieb.
Im Berichtsjahr ging nunmehr das zweite Modul unserer mit SAP entwickelten
Standardsoftware für Banken in den Wirkbetrieb. Es dient der Kontoführung und dem
Zahlungsverkehr.
In 2003 hat die Postbank zum ersten Mal Kreditrisiken mittels einer synthetischen Verbriefung
(Residential Mortgage Backed Security) unter Nutzung der Provide-Plattform der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) begeben.
Zum 1. November 2003 haben wir unsere Tochtergesellschaft interServ Gesellschaft für
Personal-und Beraterdienstleistungen mbH an die Deutsche Post Beteiligungen Holding GmbH
veräußert.
F-60
Erfolgsrechnung
Der Deutsche Postbank Konzern konnte beim Ergebnis vor Steuern in 2003 erneut zulegen. Es
stieg gegenüber dem Vorjahr um 24,5 % auf 497 Mio E.
Der leichte Rückgang der Gesamterträge und die gestiegene Risikovorsorge konnten durch
einen Rückgang der Verwaltungsaufwendungen, insbesondere der Personalkosten, sowie
einen höheren Saldo der Sonstigen Erträge und Aufwendungen überkompensiert werden.
Gesamterträge
Die Summe der Erträge, das heißt die bilanzbezogenen Erträge (Zinsüberschuss, Handels- und
Finanzanlageergebnis) und der Provisionsüberschuss, ging um 1,9 % von 2.423 Mio E auf
2.377 Mio E leicht zurück. Während die bilanzbezogenen Erträge trotz des niedrigen
Zinsniveaus nur um 2,9 % unter dem Vorjahr lagen, hat sich deren Struktur spürbar verändert.
Der Zinsüberschuss ging um 10,7 % auf 1.653 Mio E zurück, während gleichzeitig das Handelsund Finanzanlageergebnis mit 258 Mio E deutlich über dem Vorjahreswert von 116 Mio E
lagen. Der Provisionsüberschuss stieg unter anderem durch die positive Entwicklung des
Fondsgeschäfts um 2,6 % auf 467 Mio E.
Kreditrisikovorsorge
Die Risikovorsorge für das Kreditgeschäft stieg um 13,1 % auf 154 Mio E (Vorjahr: 137 Mio E).
Hier wirkte sich die konjunkturell bedingte Verringerung der Schuldnerbonität aus. Für alle
erkennbaren Risiken wurde angemessene Vorsorge gebildet.
Verwaltungsaufwand
Der gesamte Verwaltungsaufwand konnte um 4,0 % oder 75 Mio E auf 1.809 Mio E verringert
werden. Dabei sank der Personalaufwand, vor allem bedingt durch den Rückgang der Mitarbeiterzahl, von 641 Mio E auf 608 Mio E und der Sachaufwand um 40 Mio E oder 3,4 % auf
1.121 Mio E. Die Abschreibungen auf Sachanlagen lagen ebenfalls unter dem Vorjahreswert.
Sonstige Erträge und Aufwendungen
Der Saldo aus Sonstigen Erträgen und Aufwendungen verbesserte sich um 87 Mio E auf
83 Mio E. Hier war unter anderem eine Rückstellung aufzulösen als Folge der Übertragung der
interServ Gesellschaft für Personal- und Beraterdienstleistungen mbH.
Ergebnis vor Steuern
Zum Ergebnis vor Steuern von 497 Mio E (Vorjahr 399 Mio E) hat das Geschäftsfeld Retailbanking mit 381 Mio E (Vorjahr 203 Mio E), das Geschäftsfeld Firmenkunden mit 118 Mio E
(Vorjahr 93 Mio E) und das Geschäftsfeld Financial Markets mit 96 Mio E (Vorjahr 117 Mio E)
beigetragen.
Jahresüberschuss
Unter Berücksichtigung der Ertragsteuern und des Ergebnisses Konzernfremder ergibt sich
somit ein Überschuss von 352 Mio E (Vorjahr 132 Mio E).
Bilanzsumme und Bilanzentwicklung
Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich die Bilanzsumme um 8,5 Mrd E auf 132,6 Mrd E.
Die Entwicklung ist erneut geprägt durch den deutlichen Zuwachs der Kundeneinlagen einerseits und den Abbau der Geld- und Kapitalmarktrefinanzierungen andererseits, was letztlich
insgesamt zu einem Rückgang von 6,0 % führte. Auf der Aktivseite gingen dementsprechend
die Geld- und Kapitalmarktanlagen zurück.
Forderungen an Kunden
Die Kundenforderungen liegen mit insgesamt 43,3 Mrd E um 0,6 Mrd E unter dem Vorjahr.
Direkte Kundenkredite konnten dabei um 2,8 Mrd E gesteigert werden. Rückläufig waren
insbesondere die Forderungen an öffentliche Haushalte.
F-61
Geld- und Kapitalmarktanlagen
Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten sind um 3,7 Mrd E auf 34,1 Mrd E, die Finanzanlagen um 5,4 Mrd E auf 38,9 Mrd E gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Dem
gegenüber steht ein Anstieg der Handelsaktiva um 1,3 Mrd E auf 12,6 Mrd E.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen gegenüber dem Vorjahresende um 7,3 Mrd E
auf 73,9 Mrd E an. Das darin enthaltene bilanzwirksame Sparvolumen wuchs um 3,4 Mrd E.
Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich um 8,0 Mrd E auf
20,3 Mrd E. Bedingt durch auslaufende Emissionen gingen die Verbrieften Verbindlichkeiten
im Geschäftsjahr 2003 um 8,5 Mrd E auf 26,3 Mrd E zurück.
Eigenkapital
Das ausgewiesene Eigenkapital des Konzerns stieg um 0,5 Mrd E auf 4,9 Mrd E gegenüber
dem Vorjahr an.
Die Gesamtkapital-Quote nach Grundsatz I der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) liegt bei 9,9 %, die Kernkapital-Quote bei 6,6 %.
Risikobericht 2003
Strategie und Ziele des Risikomanagements im Konzern
Risikomanagement definiert der Postbank Konzern als einen Regelkreis, der auf der Basis
festgelegter Ziele einen systematischen und permanenten Prozess über alle Bereiche des
Postbank Konzerns umfasst. Dieser Prozess beinhaltet Strategie, Analyse und Bewertung,
Steuerung und Controlling der Gesamtbankrisiken.
Das Risikomanagement ist so Teil der risiko- und ertragsorientierten Gesamtsteuerung. Ziel
des Postbank Konzerns ist das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen der
Konzernstrategie und des zur Verfügung stehenden Risikokapitals. Ein effektives
Risikomanagementsystem liefert die relevanten Impulse für die strategischen und täglichen
Geschäftsentscheidungen und ermöglicht einen ertragsorientierten und verantwortungsvollen
Umgang mit Risiken. Dieses misst der Postbank Konzern für seine Ressorts und
Geschäftsbereiche durch das Verhältnis von eingesetztem Kapital und Ertrag, ausgedrückt
durch die Kennzahl RoE (Return on Equity).
Organisation des Risikomanagements
Die Grundlage für die risiko- und ertragsorientierte Gesamtsteuerung hat der Postbank
Konzern durch die Organisation seines Risikomanagements geschaffen.
Der Gesamtvorstand trägt die Verantwortung für die Risikostrategie, die ordnungsgemäße
Organisation des Risikomanagements, die Überwachung des Risikos aller risikotragenden
Geschäfte sowie die Risikosteuerung.
Der Gesamtvorstand hat in Zusammenarbeit mit den Risikokomitees die grundlegenden
Strategien für die Aktivitäten an den Finanzmärkten und die sonstigen Geschäftsfelder des
Konzerns festgelegt. Der Gesamtvorstand entscheidet für alle mit den Bank- und
Nichtbankgeschäften verbundenen Risiken über das Risikokapital, die Limitierungsverfahren
und die Limithöhen; er legt fest, in welchen Produkten und Märkten der Postbank Konzern
aktiv wird.
Das Marktrisikokomitee (MRK) ist für die strategische Steuerung der Marktpreisrisiken des
Konzerns und somit auch für die Allokation des vom Vorstand bereitgestellten
Marktpreisrisikokapitals zuständig. Die Steuerung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen
Marktsituation, der ökonomischen Erwartungen und der Liquiditätsposition des Konzerns.
Die im Marktrisikokomitee vertretenen einzelnen Vorstandsmitglieder arbeiten dabei mit den
Bereichen Treasury und Rechnungswesen/Controlling zusammen.
F-62
Die strategische Steuerung durch das Marktrisikokomitee umfasst neben den Marktpreisrisiken
der Handelsbereiche insbesondere die Marktpreisrisiken des Anlagebuches sowie der strategischen Positionen.
Im Kreditrisikokomitee (KRK) legen die verantwortlichen Vorstandsmitglieder den Rahmen der
Kreditpolitik des Konzerns sowie die Allokation des vom Vorstand bereitgestellten
Kreditrisikokapitals fest. Das Kreditrisikokomitee entwickelt auch die Optimierungsstrategien
für das Kreditportfolio des Konzerns und wird ab 2004 im Rahmen der Umsetzung der MAK
die Steuerung der Aktivitäten des Kreditportfoliomanagements übernehmen. Die im
Kreditrisikokomitee vertretenen Vorstandsmitglieder werden durch die Bereiche
Kreditsteuerung und Rechnungswesen/Controlling unterstützt.
Das in 2004 aufzubauende Komitee für Operationelle Risiken (ORK) wird die Strategien und die
Rahmenbedingungen für das Management operationeller Risiken im Konzern festlegen. Seine
Aufgaben wurden in 2003 noch vom Marktrisikokomitee wahrgenommen.
Die operative Verantwortung für die Risikosteuerung ist im Konzern auf mehrere Einheiten
verteilt; dazu gehören in erster Linie die Bereiche Treasury und Kreditsteuerung sowie
dezentral die Tochtergesellschaften Postbank International S.A., Luxemburg, und Postbank
Capital Corp., New York.
Die von der operativen Risikosteuerung unabhängigen Risikocontrollingeinheiten messen und
bewerten die konzernweiten Risiken und gewährleisten die Überwachung sowie die Einhaltung
der Limite.
Die interne Revision prüft regelmäßig die Wirksamkeit der Risikomanagementaktivitäten im
Postbank Konzern und berichtet ihre Prüfungsergebnisse sowie Empfehlungen unmittelbar an
den Konzernvorstand.
Organisation des Risikomanagements
Risikokapital und Risikolimitierung
Im Rahmen der Risikokapitalallokation wird sichergestellt, dass auftretende Verluste vom
Postbank Konzern verkraftet werden können; zu jedem Zeitpunkt müssen deshalb sämtliche
aggregierten Risikopotenziale kleiner sein als das zur Verfügung stehende Risikokapital.
Dabei wird berücksichtigt, dass die Postbank in der Lage sein muss, nicht nur wahrscheinliche
Risikoszenarien abzufangen, sondern auch Crash-Situationen zu überstehen. Aus diesem
Grund wird das verfügbare Risikokapital nicht vollständig als Limite, sondern auch als
Risikopuffer verteilt.
F-63
Die Grafik zeigt die prozentuale Aufteilung des Risikokapitals des Postbank Konzerns nach
Risikoarten:
Das Risikokapital wird im Postbank Konzern ohne Berücksichtigung von risikomindernd wirkenden Korrelationseffekten den Risikoarten zugeteilt. Innerhalb der Risikoarten Marktpreisund Adressenausfallrisiken werden aus Vorsichtsgründen zwischen verschiedenen Portfolios
ebenfalls keine Korrelationseffekte berücksichtigt. Korrelationseffekte werden nur innerhalb
eines Portfolios risikomindernd angerechnet.
Die Allokation erfolgt in Form von Jahreslimiten. Die Zuordnung von Jahreslimiten wurde
gewählt, um vor dem Hintergrund der auf der Risikokapitalallokation aufbauenden
Gesamtbanksteuerung eine einheitliche Basis für alle Risikoarten zu schaffen.
Das Jahreslimit für die Marktpreisrisiken wird den operativen Einheiten auf der Basis von
dynamischen 10-Tages-Limiten zur Verfügung gestellt; im Ergebnis bedeutet dies, dass
grundsätzlich nur 20 % des globalen Jahreslimits auf die operativen Einheiten verteilt werden
und dass grundsätzlich 80 % des in der Abbildung genannten Jahreslimits für (den sehr
unwahrscheinlichen Fall von) Crash-Szenarien und lang anhaltende Verlustperioden
zurückgehalten werden. Über eine mögliche Verwendung des nicht unmittelbar als Limit
bereitgestellten Risikokapitals beschließt das MRK.
Der Sicherheitspuffer setzt sich bei der Postbank aus dem offen ausgewiesenen
Sicherheitspuffer, der Zurückhaltung von 80 % des Jahreslimits für Marktpreisrisiken sowie
aus der Vernachlässigung von Korrelationseffekten zusammen.
Definition der Risikokategorien und Risikoarten
x
Marktpreisrisiken
Mit Marktpreisrisiken werden die möglichen Gefahren bezeichnet, die bei
Finanztransaktionen durch Veränderungen von Zinsen, Volatilitäten, Fremdwährungsund Aktienkursen zu Verlusten führen können. Die Wertveränderungen werden dabei
unabhängig von der bilanziellen Betrachtung aus der täglichen Marktbewertung
abgeleitet.
x
Adressenausfallrisiken
Unter den Adressenausfallrisiken, welche nachfolgend näher definiert werden, werden
die Verlustrisiken subsumiert, die durch Bonitätsveränderungen oder durch den Ausfall
eines Geschäftspartners induziert werden. Die Adressenausfallrisiken umfassen das
Kredit- (Emittenten-), das Länder- und das Kontrahentenrisiko (Abwicklungs- und
Wiedereindeckungsrisiko):
–
Als Kreditrisiken (Emittentenrisiken) definiert die Bank mögliche Wertverluste, die
durch den Ausfall der Zahlungsfähigkeit oder durch eine Verschlechterung der
Bonität ihrer Schuldner entstehen.
–
Das Länderrisiko beschreibt das Transferrisiko grenzüberschreitender Zahlungen,
welches infolge der Zahlungsunwilligkeit (politisches Risiko) als auch durch die
Zahlungsunfähigkeit (wirtschaftliches Risiko) eines Landes verursacht wird.
F-64
–
x
Das Kontrahentenrisiko beinhaltet die Gefahr, durch den Ausfall eines
Vertragspartners bei der Abwicklung von Leistungsansprüchen
(Wiedereindeckungsrisiko) oder durch die nicht termingerechte Erfüllung von
Leistungsansprüchen (Abwicklungsrisiko) Verluste zu erleiden.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist die Gefahr, dass die Postbank ihren gegenwärtigen und
zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht zeitgerecht beziehungsweise nicht in voller
Höhe nachkommen kann. Ein Refinanzierungsrisiko entsteht als spezielle Ausprägung
des Liquiditätsrisikos, wenn bei Bedarf die erforderliche Liquidität nicht zu den
erwarteten Konditionen beschafft werden kann.
x
Modellrisiko
Unter dem Modellrisiko werden die Risiken zusammengefasst, die daraus resultieren,
dass zur Steuerung durch die Entscheidungsträger nur Informationen auf der Basis einer
vereinfachenden Modellierung zur Verfügung stehen.
x
Strategische Risiken
Als strategische Risiken klassifiziert die Postbank eine Gefährdung der
Ergebniserreichung infolge einer unzureichenden Ausrichtung der Unternehmung auf
das jeweilige – möglicherweise kurzfristig veränderte – Geschäftsumfeld. Strategische
Risiken können somit resultieren aus einem inadäquaten strategischen
Entscheidungsprozess, unvorhersehbaren Diskontinuitäten im Markt oder aber aus einer
mangelhaften Umsetzung der gewählten Strategie.
x
Operationelles Risiko
Unter dem operationellen Risiko wird gemäß der Definition nach Basel II ,,die Gefahr
von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von Menschen,
internen Verfahren und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten’’, verstanden.
Entsprechend der Definition nach Basel II werden auch die rechtlichen Risiken hier
einbezogen.
Überwachung und Steuerung von Marktpreisrisiken
Operatives Risikomanagement
Im Postbank Konzern sind mehrere organisatorische Einheiten in den
Gesamtbankrisikoprozess eingebunden: die Postbank mit dem Ressort Financial Markets – die
Geschäftsbereiche Treasury und Eigenhandel – und dem zentralen Risikocontrolling sowie die
Tochtergesellschaften in New York und Luxemburg. Die ausländischen Tochtergesellschaften
steuern ihre Risiken auf Basis separat vergebener Risikolimite eigenständig.
Die Marktrisikosteuerung der Postbank erfolgt für das Bankbuch im Bereich Treasury. Zur
Sicherung der Marktpreisrisiken aus Kundengeschäften liegt ein besonderer Fokus auf der
Aussteuerung der Zinsänderungsrisiken.
Zinsrisiken kennzeichnen die aus einer Marktzinsänderung resultierenden Änderungen des
Marktwertes verzinslicher Finanzinstrumente; sie resultieren aus durch Fristeninkongruenzen
entstehenden Aktiv- bzw. Passivüberhängen. Zur Quantifizierung der Zinsänderungsrisiken der
Postbank kommen neben den Standardansätzen noch eigenentwickelte statistische Modelle
zur Anwendung. Einen besonderen Fokus besitzen in diesem Zusammenhang die
Bewertungen der variabel verzinslichen Kundengeschäfte. Besondere Abbildungsvorschriften
und Bodensatz-definitionen bilden hier die Basis für das Konzept zur Risikosteuerung der
Postbank als Retailbank mit überwiegend zinstragenden Geschäften.
In der nachstehenden Grafik sind die offenen Zinspositionen der Postbank zum 31. Dezember
2003 dargestellt. Die Auswirkungen der Sicherungsgeschäfte der Postbank (zum Beispiel
Zinsswaps) sind in der unten gezeigten Abbildung der Zinsänderungspositionen enthalten. Die
F-65
Struktur der aktivischen bzw. passivischen Überhänge ist das Resultat einer insgesamt
moderaten Risikoübernahme.
Zinsbindungsbilanz
Das Aussteuern der Aktiv- und Passivüberhänge erfolgt über bilanzielle und außerbilanzielle
Geschäfte, wobei die Instrumentenauswahl von der Liquiditätssituation und den aktuellen
Marktpreisen abhängig gemacht wird.
Überwachung der Marktpreisrisiken nach dem Value at Risk Konzept
Zur Überwachung der Marktpreisrisiken bedient sich der Postbank Konzern geeigneter
mathematisch-statistischer Modelle und Verfahren des Value at Risk. Die Ermittlung des Value
at Risk (VaR) erfolgt grundsätzlich nach dem Varianz-Kovarianz-Ansatz. Dabei wird ein
historischer Betrachtungszeitraum von 250 Handelstagen, eine Haltedauer von 10
Handelstagen und ein Konfidenzniveau von 99 % unterstellt. Der VaR eines Portfolios
bestimmt so den potenziellen künftigen Verlust, der in einem Zeitraum von 10 Handelstagen
mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 % nicht überschritten wird. Der Varianz-Kovarianz-Ansatz
wird auf alle Portfolios konsistent angewandt und transformiert unterschiedliche Risiken auf
eine einheitliche Risikomessgröße, den VaR. Um der steigenden Bedeutung asymmetrischer
Verteilungen oder Konvexitätsrisiken bei der Postbank gerecht zu werden, befindet sich derzeit
zusätzlich ein Verfahren zur Messung des VaR auch nach der Monte-Carlo-Simulation im
Aufbau.
x
Backtesting
Die zur Berechnung des VaR angewandten Verfahren werden regelmäßigen
Untersuchungen unterzogen, die deren Zuverlässigkeit überprüfen. Dabei wird die
Prognosegenauigkeit des berechneten VaR durch Vergleich mit den eingetretenen
Gewinnen und Verlusten infolge tatsächlicher Marktveränderungen, aber unveränderten
Bestands überprüft (Clean Backtesting). Die Auswertung erfolgt nach dem Ampel-Modell
der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). Die durchgeführten Backtestings
geben wesentliche Impulse für die Weiterentwicklung und Validierung der verwendeten
VaR-Verfahren. Die in 2003 durchgeführten Backtestings gaben grundsätzlich keinen
Anlass, das verwendete VaR-Verfahren zu verändern.
x
Stresstesting
Da der VaR extreme Marktbewegungen nicht hinreichend erfasst, werden zusätzlich in
regelmäßigen Abständen Szenarioanalysen (Worst-Case-Szenarien) durchgeführt. Diese
Analysen quantifizieren die Auswirkungen außergewöhnlicher Ereignisse und extremer
Marktbedingungen auf die Vermögenspositionen des Postbank Konzerns. Die
F-66
Auswirkungen der Worst-Case-Szenarien müssen für jedes Risiko durch die alloziierten
Jahreslimite gedeckt sein. Im Berichtsjahr wurde die Methodik der Szenarioanalysen
grundlegend überarbeitet und verfeinert. Die Postbank hat ferner an den Stresstests
teilgenommen, die im Rahmen des Financial Sector Assessment Program (FSAP) für
den Internationalen Währungsfonds, in Deutschland begleitet durch die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank, durchgeführt wurden.
Die im Berichtsjahr durchgeführten Szenarioanalysen zeigten, dass die
Risikotragfähigkeit der Postbank auch bei extremen Marktsituationen gesichert ist.
Limitierung und Reporting
Die Marktpreisrisiken werden bei der Postbank durch das oben detaillierter beschriebene
System risikobegrenzender Limite auf der Grundlage des Value at Risk Verfahrens überwacht.
Die Gesamtlimite werden vom Gesamtvorstand beschlossen und vom Marktrisikokomitee als
Sublimite den einzelnen operativen Einheiten zugeteilt. Die Limite werden ergebnisabhängig
dynamisiert; aufgelaufene Verluste reduzieren das Limit, aufgelaufene Gewinne füllen es
wieder auf. Die Risikomessung und -überwachung erfolgt auf End-of-Day-Basis, für die
Handelsportfolios auch Intra-Day.
Das für die Risikoüberwachung zuständige Vorstandsmitglied, der Fachvorstand Financial
Markets und die Positionsverantwortlichen werden täglich morgens über die eingegangenen
Positionen, die Auslastung der Limite und den Profit/Loss der Positionen informiert. Der
Gesamtvorstand erhält hierzu einen umfassenden Monatsbericht.
Für die Bankbuch- und Handelsportfolios der Postbank wurden am 31. Dezember 2003 die
folgenden Value at Risk Werte ermittelt:
Value at Risk Werte für den Zeitraum 1.1.2003 bis 31.12.2003 in Mio E
Gesamtbank
Bankbuch
Handelsbuch
Mio E
Mio E
Mio E
VaR per 31.12.2003 ....................................................................
Minimaler VaR ...........................................................................
Maximaler VaR...........................................................................
188,06
89,01
247,37
181,11
82,92
235,28
6,95
5,32
19,95
VaR im Jahresdurchschnitt ......................................................
174,58
164,80
9,78
Die Entwicklung des Value at Risk im Laufe des Berichtsjahres 2003 für die Handelsportfolien
ist der folgenden Grafik zu entnehmen.
VaR-Handelsbestand 1.1.2003 bis 31.12.2003
Die Entwicklung des Value at Risk im Laufe des Berichtsjahres 2003 für den Postbank Konzern
ist der folgenden Grafik zu entnehmen.
F-67
VaR und VaR-Limit Zeitraum 2.1.2003 bis 31.12.2003
Identifikation im Rahmen von Produkteinführungen
Die Bank hat für die gehandelten Produkte die Risikofaktoren umfassend identifiziert und in
einer Produktdatenbank dokumentiert. Bei Aufnahme neuer Produkte wird ebenfalls eine
Untersuchung hinsichtlich der Identifikation der Risikofaktoren durchgeführt und dokumentiert.
Im Produkteinführungsprozess wird geprüft, ob die identifizierten Risiken vollständig
abgebildet werden können.
Marktgerechte Bedingungen
Neben der Überwachung der Marktpreisrisiken führt die Postbank bei Geschäftsabschluss
auch eine Prüfung aller Handelsgeschäfte auf marktgerechte Preise
(Marktgerechtheitskontrolle) durch. Die Überwachung erfolgt durch vom Handel unabhängige
interne Kontrollstellen.
Überwachung und Steuerung von Adressenausfallrisiken
Risikostrategie
Im Kreditrisikokomitee (KRK) legen die verantwortlichen Vorstandsmitglieder den Rahmen der
Kreditpolitik des Konzerns sowie die Allokation des vom Gesamtvorstand bereitgestellten
Kreditrisikokapitals für Kredit-, Länder- und Kontrahentenrisiken auf die operativen Einheiten
fest. Die Risikostrategie findet in der Folge Ausdruck durch die Festlegung von Emittenten-,
Länder- und Kontrahentenlimiten. Als eine weitere risikostrategische Maßnahme und in
Vorbereitung auf die Umsetzung der Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK)
orientiert sich der Postbank Konzern bezüglich der Gesamtzusammensetzung des
Kreditportfolios an einem Zielportfolio. Dieses wurde unter Berücksichtigung einer
Ausgewogenheit von Rendite und Risiko aufgestellt. Quartalsweise erfolgt ein Abgleich des
Istportfolios mit dem Zielportfolio.
Neben der Festlegung der Risikopolitik bilden die Risikomessung, die Risikosteuerung und das
Risikocontrolling die Kernelemente des Regelkreises zur Steuerung der Kreditrisikoposition der
Postbank.
F-68
Steuerungselemente der Kreditposition
Steuerung der Einzelrisiken
Auf Einzelgeschäftsebene werden alle Kreditrisikopositionen auf Basis risikoadäquater
Kreditentscheidungsprozesse und -systeme getätigt. Die Kreditkompetenzen und -prozesse
sind in Form von Richtlinien klar definiert und zentral dokumentiert. Ein wesentliches Element
der Kreditsteuerung ist das Ratingsystem. Je nach Geschäftsfeld sind adäquate Rating- bzw.
Scoringmodelle im Einsatz.
x
Rating, Scoring und Monitoring
Im Retailgeschäft einschließlich der privaten Baufinanzierung und des standardisierten
Firmenkundenkreditgeschäftes stehen diverse statistische Scorecards zur Verfügung. Im
individuellen Kreditgeschäft mit Firmenkunden und Finanzdienstleistungsunternehmen,
insbesondere Kreditinstituten, unterstützen interne wie externe Ratings die
Kreditrisikosteuerung. In diesem Segment fließen in das Rating neben quantitativen
auch qualitative, d.h. weiche und zukunftsgerichtete Merkmale ein. Die internen Ratings
sind empirisch validiert; durch ein Mapping auf tatsächliche Ausfälle oder externe
Ratings lassen sich erwartete Ausfallwahrscheinlichkeiten kalkulieren.
Im Rahmen des Screenings der größten kapitalmarktnotierten Corporate Exposures setzt
die Postbank zusätzlich KMV Credit Edge, ein Modell zur zeitnahen marktbasierten
Kalkulation erwarteter Ausfallwahrscheinlichkeiten, ein. Hierdurch können kurzfristige
Signale über eine eventuelle Verschlechterung der Kreditqualität aufgenommen werden.
Das Screening der größten Corporate-Exposures wurde im Rahmen einer regelmäßig
tagenden Task-Force institutionalisiert. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Trends in der
Kreditqualität der beobachteten Adressen zu erkennen und Handlungsmöglichkeiten zu
diskutieren.
Anhand definierter Risikoindikatoren ist ein objektivierter Credit-Monitoring-Prozess für
das individuelle Firmenkunden-Geschäft und die Baufinanzierung implementiert. Dieser
Prozess hat die Aufgabe, erhöht risikobehaftete Engagements zu identifizieren, den
Vorsorgebedarf laufend zur quantifizieren und eine effiziente Kreditsanierung und
notfalls Kreditabwicklung zu gewährleisten.
F-69
x
Risiko-/Rendite-Steuerungsgrößen
Für erwartete Ausfälle im Kreditgeschäft des Postbank Konzerns werden die
durchschnittlichen Ausfallkosten in der Vorkalkulation kreditindividuell berücksichtigt.
Mit diesem System können alle Kreditgeschäfte im Rahmen der Vorkalkulation bewertet
werden.
Die Standardrisikokosten fließen als Prämie für den erwarteten Verlust in die Preisbestimmung
und in die Rentabilitätsberechnung, die in Form von Return on Equity (RoE) und Return on
Risk Adjusted Capital (RoRAC) Kennziffern ermittelt wird, ein.
Überwachung der Kreditlimite pro Kreditnehmereinheit
Die Kreditrisiken pro Kreditnehmereinheit werden über ein für alle Kreditarten geltendes
Limitsystem begrenzt. Die Überwachung der genehmigten Kredit-, Länder- und
Kontrahentenlimite (Abwicklungs- und Wiedereindeckungs-) sowie der Großkreditlimite erfolgt
über ein Global-Limitsystem, in das die Geschäfte aus dem Handels- und dem Bankbuch
konzernweit einfließen.
Steuerung der Länderrisiken
Zur Steuerung von Länderrisiken hat der Postbank Konzern Country Risk Limits eingerichtet.
Deren Höhe orientiert sich an den Country Credit Ratings von Moody’s und eigenen Ratings
sowie an der am BIP gemessenen Wirtschaftskraft der jeweiligen Länder. In einer Country Risk
Datenbank, die neben den Country Risk Limits und deren Ausnutzungen auch alle relevanten
volkswirtschaftlichen Schlüsselgrößen der einzelnen Länder enthält, werden die Staaten im
Rahmen eines Länder-Ratings verschiedenen internen Risikoklassen zugeordnet.
Portfoliosteuerung
Zusätzlich zur Erfassung der Einzelrisiken ermittelt die Postbank einen Credit Value at Risk
(CVaR) des Konzernkreditportfolios. Der Credit Value at Risk (CVaR) ist die negative Wertveränderung des Konzernkreditportfolios, die innerhalb eines Jahres mit einer Wahrscheinlichkeit
von 99 % nicht überschritten wird.
Die Kreditrisiken der Postbank in 2003 und deren Struktur werden für die verschiedenen ProfitCenter in der folgenden Grafik dargestellt:
Kreditrisiken 2003 in Mio E
Volumen
Erwarteter
Verlust
Credit VaR
Mio E
Mio E
Mio E
Firmenkunden ..................................................................................
Privatkunden.....................................................................................
Financial Markets .............................................................................
25.346
18.962
96.979
50
81
42
82
54
119
Gesamt (inkl. Portfolioeffekt) .........................................................
141.288
173
173
Die Messung des Credit Value at Risk wird mit einem Kreditrisikomodell durchgeführt, das die
konsistente Erfassung aller Kreditrisiken ermöglicht. Das auf Ratings basierende Modell
berücksichtigt unter anderem das Migrationsverhalten und die Verbundeffekte im Portfolio.
Diese Betrachtung erlaubt dabei eine angemessene Berücksichtigung der Risiken aus einer
unvorteilhaften Konzentration der Kreditnehmer bezüglich ihrer Branchen-, Größenklassen-,
Bonitäts- und Länderzugehörigkeit. Die Input-Parameter des Kreditrisikomodells unterliegen
einer fortlaufenden Aktualisierung.
Alle kreditrisikobehafteten Bestände werden mit ihren künftigen Cashflows erfasst und auf den
Betrachtungszeitpunkt abdiskontiert, so dass neben den Marktwertänderungen nicht nur der
Kapitalausfall, sondern auch der Barwert aller künftigen Ausfälle gemessen wird.
F-70
Inputfaktoren sind unter anderem Migrationstabellen, die aus Daten der Ratingagenturen
abgeleitet werden, Credit Spreads als Risikoaufschläge für verschiedene Rating-/
Bonitätsklassen sowie abgeschätzte Recovery-Rates, die sowohl als fester Wert als auch als
Bandbreite in eine Monte-Carlo-Simulation eingestellt werden können.
Homogene, granulare Produkte oder Geschäftsfelder werden dabei zusammengefasst und
nicht auf Einzelgeschäftsebene berechnet. Dies sind vor allem Produkte des
Privatkundenbereiches.
Mit den jeweils aktualisierten Bestands- und Marktdaten wird vierteljährlich der Credit Value at
Risk des Konzernkreditportfolios gerechnet sowie für einzelne Produkte/Geschäftsbereiche der
Stand Alone Credit Value at Risk. Aufgrund der Diversifikationseffekte ist der CVaR im
Konzernportfolio geringer als die Summe der einzelnen Stand Alone CVaRs der
Geschäftsbereiche. Die Angabe des erwarteten Verlustes bezieht sich dabei auf den
gewichteten mittleren Verlust des Portfolios.
Die Verteilung der Ratingklassen des Konzernkreditportfolios zeigt die konservative
Ausrichtung des Postbank Konzerns. Es dominieren die guten Ratingklassen. Nicht in der
folgenden Grafik berücksichtigt ist das Retailgeschäft, welches kein Rating besitzt, jedoch
einem Scoring unterliegt.
Die Branchenaufteilung des Volumens im Kreditportfolio blieb weitgehend konstant. Das
Exposure im Bankenbereich resultiert vor allem aus Geld- und Kapitalmarktengagements,
deren Kontrahenten fast ausschließlich den Ratingklassen A und besser zugeordnet sind.
Neben dem aktiven Management bestehender Konzentrationen ist es das Ziel der Postbank,
diese auch zu reduzieren. Als Orientierung dient hierbei das oben genannte Zielportfolio. Der
Postbank stehen hierfür sowohl auf Portfolio- wie auch auf Einzelgeschäftsebene die
modernen Instrumente des aktiven Kreditportfoliomanagements zur Verfügung.
Die historische Entwicklung der Risikokennziffern, die der nachfolgenden Grafik zu entnehmen
ist, bestätigt auch im Zeitablauf die konservative Ausrichtung des Konzernkreditportfolios der
Postbank.
F-71
Gesamtbankbestands- und Risikoentwicklung über die Zeit
Das Gleiche gilt für die Strukturentwicklung bezüglich der Ratingverteilung. Hier ist eine
Abnahme der Non-Investment-Grade-Ratingklassen im Zeitablauf festzustellen; dies ist auf die
konservativere Risikopolitik bei der PB Capital nach deren Integration in den Postbank Konzern
zurückzuführen.
Ratingstrukturentwicklung
Reporting
Die regelmäßigen Reportinginstrumente zu den Adressenausfallrisiken im Postbank Konzern
sind für Einzelrisiken der Credit-Monitoring-Bericht und für Portfoliorisiken die Kreditmatrix.
Der Credit-Monitoring-Bericht stellt die Ausfallentwicklung auf Einzelgeschäftsfeldebene dar.
Der Credit-Monitoring-Bericht besteht im Wesentlichen aus einem Risikobarometer zur Ausfallund Geschäftsentwicklung der einzelnen Geschäftsfelder und aus einer Watch-List zur
Darstellung aller Einzelengagements, die entweder intensiv betreut oder saniert bzw.
abgewickelt werden.
Die Kreditmatrix schafft Transparenz über die Zusammensetzung und die Entwicklung des
aktuellen Konzernkreditportfolios. Der Schwerpunkt liegt daher auf der Darstellung von Kreditbestands-, Kreditrisiko- und Kreditergebnisdaten. Hierdurch werden die Voraussetzungen für
eine aktive Kreditportfoliosteuerung geschaffen.
F-72
Überwachung und Steuerung von Liquiditätsrisiken
Die Liquiditätssteuerung der Postbank erfolgt differenziert nach Fristigkeit der Kapitalbindung.
Die kurzfristige Steuerung erfolgt im Rahmen der Geldmarktaktivitäten; die mittel- und
langfristige Liquiditätssicherung erfolgt im Bereich Treasury. Die Bilanzstruktur der Postbank
zeigt einen Einlagenüberschuss aus dem Retail-Kundengeschäft. Diese Mittel werden von
Treasury größtenteils in liquide Wertpapiere des Geld- und Kapitalmarktes investiert. Als
Refinanzierungsquellen stehen diese Aktiva zur Verfügung (alternativ auch Repo-Geschäfte),
ergänzt um die Möglichkeit, Emissionen zu begeben oder ein Commercial-Paper-Programm zu
nutzen.
Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen werden die Liquiditätspositionen regelmäßig
Stresstests unterzogen. Diese Simulationsberechnungen berücksichtigen externe
Veränderungen diverser Marktfaktoren und Strukturveränderungen innerhalb der
Refinanzierungsbestände der Postbank.
Die unten aufgeführte Liquiditätsbindungsbilanz der Postbank zeigt eine saldierte Darstellung
sämtlicher Cashflows und unterstreicht die starke Liquiditätsposition der Postbank.
Liquiditätsbindungsbilanz
Die Spitzenrefinanzierungsfazilitäten der EZB wurden vereinzelt in Anspruch genommen,
Offenmarktgeschäfte regelmäßig durchgeführt. Der Liquiditätsgrundsatz (II) gem. § 11 KWG als
aufsichtsrechtliches Beurteilungskriterium der Zahlungsfähigkeit wurde stets eingehalten.
Außergewöhnliche Abrufrisiken aus vorzeitiger Kündigung größerer Einlagen sind nicht
entstanden.
Überwachung und Steuerung von operationellen Risiken
Das operationelle Risiko bezeichnet die ,,Gefahr von Verlusten, die infolge der
Unangemessenheit bzw. des Versagens von Menschen, internen Verfahren und Systemen
oder von externen Ereignissen eintreten’’. Die Postbank hat diese Definition des Baseler
Ausschusses für Bankenaufsicht unverändert als Grundlage zur Einführung eines
entsprechenden Controllingprozesses übernommen. Ziel der Postbank ist es, bei Inkrafttreten
der neuen Eigenkapitalanforderungen den Standardansatz zu erfüllen. Gleichzeitig werden
jedoch die Weichen für einen der risikosensitiveren, fortgeschrittenen Ansätze gestellt.
Die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben innerhalb des Postbank Konzerns wird vom
zentralen Risikocontrolling der Postbank verantwortet. In einem Handbuch zum Controlling
operationeller Risiken sind die Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten aller am
Controllingprozess Beteiligten beschrieben. Das Management der operationellen Risiken ist
und bleibt originäre Aufgabe der einzelnen Einheiten der Bank.
F-73
Zur Identifikation und Bewertung der operationellen Risiken bedient sich die Postbank eines
qualitativen Self-Assessments. Die Organisationseinheiten beurteilen hierbei ihre
Risikosituation mittels Fragebögen. Die Ergebnisse erlauben für jede Einheit die Erstellung
eines detaillierten Risikoprofils mit entsprechenden Handlungsempfehlungen zur Steuerung
der Risiken.
Zum Aufbau eines Frühwarnsystems werden in zahlreichen Organisationseinheiten
Risikoindikatoren definiert. Sie ermöglichen eine aktuelle Beurteilung der Risikosituation je
Bereich und weisen auf den Handlungsbedarf bei Überschreiten der bereichsspezifisch
definierten Grenzwerte hin.
In einer Schadensfalldatenbank werden eingetretene Verluste aus operationellen Risiken
erfasst und ausgewertet. Da die Postbank künftig den Einsatz eines risikosensitiven Ansatzes
anstrebt, werden diese Daten unter anderem die Grundlage zur Ermittlung des
Eigenkapitalbedarfes bilden.
Die Ergebnisse des Controllingprozesses werden sowohl zentral an den Vorstand als auch
dezentral in den Einheiten berichtet. Hierzu wurde ein periodisches Berichtswesen initiiert, das
die Ergebnisse der drei eingeführten Methoden darstellt. Geplant ist für das Jahr 2004 die
Bildung eines Risikokomitees für operationelle Risiken.
Die Erfassung der Daten erfolgt dezentral auf einer Client-Server-Architektur in InternetTechnologie. Auswertungen sind auf allen Ebenen sowohl zentral als auch dezentral möglich.
Zur Qualifikation der in den Controllingprozess operationeller Risiken eingebundenen
Mitarbeiter wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung Fortbildung und Training ein
mehrstufiges Fortbildungskonzept erarbeitet.
Die Postbank sieht sich in Fortführung der in den letzten Jahren begonnenen Arbeiten auf
einem guten Weg, die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen umzusetzen.
Überwachung und Steuerung von Modellrisiken
Zur sachgerechten Abbildung der variabel verzinsten Kundenprodukte (Einlagen und
Dispositionskredite) verwendet der Postbank Konzern ein Replikationsmodell, welches auf
Annahmen beruht. Für dieses Modell wird das Modellrisiko analytisch ermittelt und in der
Risikokapitalallokation gesondert mit Risikokapital unterlegt. Das Abbildungsmodell unterstellt
erstens ein Produktbewertungsportfolio, welches eine annähernd konstante Konditionsmarge
sicherstellt und zweitens, dass die untersuchten Volumina annähernd konstant sind
(Bodensatz). Zur Bestimmung des Modellrisikos werden mögliche Veränderungen des
Zinsanpassungsverhaltens und mögliche Volumenabflüsse untersucht, um beide
Modellrisikokomponenten zu quantifizieren. Als gesamtes Modellrisiko wird der addierte Wert
beider Komponenten angesetzt. Eventuelle risikomindernde Kompensationseffekte werden aus
Vorsichtsgründen nicht berücksichtigt.
Überwachung und Steuerung von strategischen Risiken
Als strategische Risiken klassifiziert die Postbank eine Gefährdung der Ergebniserreichung
infolge einer unzureichenden Ausrichtung der Unternehmung auf das jeweilige –
möglicherweise kurzfristig veränderte – Geschäftsumfeld. Strategische Risiken können somit
resultieren aus einem inadäquaten strategischen Entscheidungsprozess, unvorhersehbaren
Diskontinuitäten im Markt oder aber aus einer mangelhaften Umsetzung der gewählten
Strategie.
Anders als etwa Adressen- oder Marktrisiken sind die strategischen Risiken nur sehr schwer
quantitativ messbar. Ebensowenig ist eine Verdichtung dieser Risikoart unter Anwendung
statistischer Verfahren in einer einzigen Risikokennzahl möglich.
Die Postbank versucht, strategische Risiken frühzeitig durch eine kontinuierliche Analyse der
Markt- und Wettbewerbsgegebenheiten sowie im Rahmen der rollierenden Mehrjahresplanung
zu identifizieren und anschließend entsprechende strategische Gegenmaßnahmen einzuleiten.
Um die notwendige Geschwindigkeit und Effektivität der Anpassungsmaßnahmen
F-74
sicherzustellen, besteht zudem ein zentrales Projektcontrolling, das Fortschritt und
Zielerreichung der wesentlichen Projekte in der Postbank nachhält.
Strategische Entscheidungen liegen in der Verantwortung des Gesamtvorstands, wobei bei
besonders weit reichenden strategischen Entscheidungen zusätzlich die Zustimmung des
Aufsichtsrats erforderlich ist.
Darstellung der Risikolage
Der Postbank Konzern besitzt für die unterschiedlichen Risikoarten ausgefeilte Instrumente und
Verfahren für das Risikomanagement und -controlling. Sie ermöglichen eine über alle
Risikoarten und Geschäftsbereiche aggregierte Steuerung und Limitierung des Gesamtrisikos
der Bank. Die Methoden und Verfahren entsprechen sämtlichen aktuellen gesetzlichen und
aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Sie werden ständig den Änderungen des Marktes und der
Entwicklung des Konzerns angepasst und verbessert.
So konnten auch im gesamtwirtschaftlich schwierigen Jahr 2003 das risikoarme Profil sowie
die vorteilhafte Situation relativ geringer Risikokosten für die Bank sichergestellt werden. Im
Berichtsjahr wurde erstmalig eine bedeutende Verbriefung von Wohnungsbaudarlehen im
Rahmen der Kreditportfoliosteuerung erfolgreich platziert. Es ist beabsichtigt, die
Kapitalmärkte für Maßnahmen der Verbriefung intensiver zu nutzen, um so die
Risikodiversifikation weiter zu verbessern.
Im Berichtsjahr wurden die neuen Anforderungen der MAK plangemäß in der Aufbau- und
Ablauforganisation umgesetzt. Die Umsetzung im Bereich der IT wird im Rahmen des Basel-IIProjektes fristgerecht stattfinden.
In der Risikokapitalallokation konnte den Geschäftsbereichen des Postbank Konzerns
ausreichend Spielraum für ein konsequentes Umsetzen der wachstumsorientierten
Geschäftsstrategie gegeben werden. Entwicklungsbeeinträchtigende oder
bestandsgefährdende Risiken waren und sind nicht erkennbar.
Die Monopolkommission erhebt den Vorwurf, dass die Deutsche Post AG gegen das
Beihilfeverbot des EU-Vertrags verstoße, indem sie der Postbank die Nutzung von Postfilialen
zu nicht marktgerechter Vergütung ermögliche. Dieser Vorwurf ist nach Auffassung der
Deutsche Post AG und der Postbank nicht zutreffend. Das von der Postbank entrichtete Entgelt
entspricht den wettbewerbs- und beihilferechtlichen Vorgaben des EU-Rechts.
Die EU-Kommission hat am 21. Januar 2004 eine beihilferechtliche Entscheidung über die
Übernahme von Pensionsansprüchen von Beschäftigten des belgischen
Telekommunikationsunternehmens Belgacom durch den belgischen Staat getroffen.
Presseberichten zufolge prüft die EU-Kommission, ob die beihilferechtlichen Grundsätze dieser
Entscheidung auf die Übernahme der Pensionsverpflichtungen der bei der Deutsche Post AG
beschäftigten Beamten übertragen werden können. Die EU-Kommission hat diese Berichte
jedoch nicht bestätigt.
Ob die beihilferechtlichen Grundsätze der Entscheidung der EU-Kommission auch auf die
Postbank als eines der Nachfolgeunternehmen der Deutsche Bundespost Anwendung finden
und welche finanzielle Belastung in diesem Fall hieraus folgen könnten, ist derzeit offen. Die
Entscheidung der EU-Kommission ist bisher nicht veröffentlicht, so dass nicht bekannt ist, ob
der Fall mit der gesetzlichen Regelung der Pensionsverpflichtungen der Deutsche Post AG
oder der Postbank überhaupt vergleichbar ist.
Interne Revision
Die Interne Revision ist wesentlicher Bestandteil des unternehmerischen
Überwachungssystems im Postbank Konzern. Sie prüft – entsprechend den
Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision in Kreditinstituten – alle
Teilbereiche des Konzerns in mindestens dreijährigem Rhythmus. Risikobehaftetere Bereiche
werden jährlich geprüft. Die Prüfungsplanung und Festlegung der Prüfungsfrequenzen
erfolgen risikoorientiert auf Basis der Ergebnisse der letzten Prüfung unter Berücksichtigung
aktueller Veränderungen. Hieraus ergeben sich die mehrjährige Prüfungsplanung und das
F-75
Jahresprogramm für das nächste Geschäftsjahr, mit dessen Durchführung die Interne Revision
durch den Vorstand beauftragt wird.
Als regelmäßige Prüfungen werden im Rahmen des Jahresprogramms
Systemuntersuchungen und Ordnungsmäßigkeitsprüfungen durchgeführt. Darüber hinaus
führt die Interne Revision anlassbezogen Sonderuntersuchungen durch. Außerdem ist sie bei
der Einführung und Umsetzung von bedeutenden Projekten begleitend prüferisch tätig. Die
Prüfungskonzepte werden laufend den aktuellen Veränderungen im Konzern und der
Rechtslage angepasst.
Über ihre Prüfungsergebnisse berichtet die Interne Revision unabhängig an den
Gesamtvorstand. Organisatorisch ist sie dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt.
Basel II
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht möchte die regulatorischen Kapitalanforderungen
im Kreditgeschäft stärker an den ökonomischen Risiken ausrichten. Dazu sollen Kredite künftig
abhängig von ihrem Rating mit Eigenkapital unterlegt werden. Darüber hinaus fordert die
Aufsicht mit der neuen Eigenkapitalübereinkunft erstmals auch eine Unterlegung
operationeller Risiken mit Eigenkapital.
Basel II soll am 31. Oktober 2003 in der endgültigen Fassung vorgelegt werden. Um die
erforderlichen Datenhistorien aufzubauen und die zeitgerechte Anpassung der Ratingsysteme,
Prozesse sowie IT-Systeme zu gewährleisten, hat sich der Postbank Konzern frühzeitig mit
diesem Thema befasst und ein umfassendes Basel-II-Projekt aufgesetzt.
Das Teilprojekt ,,Rating und kreditspezifische Prozesse’’ hat das Ziel, die Basel-IIAnforderungen für den internen Ratingbasisansatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt für alle
Geschäftsfelder zu erfüllen. Dies umfasst auch die Integration der Ratingsysteme in die
kreditspezifischen Prozesse. Die Weiterentwicklung und Anpassung der Ratingmodelle hat,
abgesehen von den regulatorischen Erfordernissen, auch einen erheblichen
betriebswirtschaftlichen Nutzen: Durch Basel-II-konforme Ratings werden
Kreditentscheidungen optimiert, dadurch Ausfallkosten gesenkt und die ,,richtigen’’ Kredite
angenommen bzw. risikoadäquate Preise für die Kredite gestellt.
Im Rahmen der IT-Umsetzung erfolgt auch die erforderliche umfangreiche Historisierung der
Daten. In einem gesonderten Projekt ,,Konzernweites Kreditsteuerungssystem’’ wird die ITInfrastruktur des Kreditgeschäfts der Postbank weiter verbessert.
Wesentlicher Projektinhalt des Teilprojektes ,,Risk Mitigation’’ ist es, die bestehenden
Sicherheitssysteme anzupassen und die Prozesse für die Erfassung und Pflege der
Sicherheiten zu definieren und umzusetzen.
Das bereits dargestellte Teilprojekt zu operationellen Risiken fokussiert auf die
Implementierung eines umfassenden und bankeinheitlichen Controllingprozesses betrieblicher
Risiken. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der systematischen und flächendeckenden Erhebung
und Erfassung operationeller Risiken. Dies umfasst die Durchführung eines regelmäßigen SelfAssessments, den Aufbau einer Schadensfalldatenbank sowie die Definition und Beobachtung
von Risikoindikatoren.
Der Postbank Konzern setzt damit Basel II frühzeitig um und schafft die Voraussetzungen, um
die daraus folgenden günstigen Optionen zu nutzen.
Ausblick
Nach einer im Jahr 2003 von enttäuschender Wirtschaftsentwicklung im Euroraum und der
Abschwächung des US-Dollars gegenüber dem Euro geprägten Zinsentwicklung erwarten wir
für das laufende Jahr per Saldo wieder leicht steigende Zinsen im Euroraum, gekoppelt mit
einem moderaten Wirtschaftswachstum in Deutschland.
Im Jahr 2003 wurden die Grundlagen für eine weitere Kostenentlastung 2004 geschaffen. Die
bereits erfolgte sowie die vorbereitete Personalreduktion, unabhängig von der natürlichen
Fluktuation, wirken sich positiv auf den Personalaufwand aus.
F-76
In den drei vergangenen Jahren investierte die Postbank stark in die weitere Verbesserung
ihrer Informationstechnologie. Das wichtigste Projekt, die Einführung eines neuen SAPbasierten Systems zur Abwicklung der Transaktionen rund um das Girokonto, konnte im Jahr
2003 erfolgreich abgeschlossen werden. Hieraus resultieren ebenfalls Kostenentlastungen im
laufenden Jahr.
Im Retailgeschäft wollen wir auf Basis unseres Leistungsversprechens ,,einfach und günstig’’
weiter stärker wachsen als der Markt und unsere bereits hohe Neukundengewinnung weiter
ausbauen. Produktinnovationen wie dem sehr erfolgreichen DAX-Sparbuch werden weitere
folgen.
Darüber hinaus werden wir in verstärktem Maß unsere Vollbankeigenschaft herausstellen, um
auch bei den bestehenden Kunden unsere Cross-Selling-Ratio weiter zu erhöhen.
Unsere Top-Position im Online-Banking werden wir weiter ausbauen. Dies gilt ebenso für
unsere führende Stellung als Deutschlands größter Kartenemittent. Weitere Schwerpunkte
sind der Ratenkredit, die private Baufinanzierung und das Wertpapiergeschäft.
Im Firmenkundengeschäft werden wir auch weiterhin unsere Kernkompetenzen, insbesondere
Leistungen rund um den Zahlungsverkehr, weiter ausbauen und in neue Produktfelder wie
E-Banking und webbasierten Zahlungsverkehr investieren.
Im Bankbetrieb haben wir die Technologieführerschaft im Bereich Kernsysteme erreicht und
auch im Bereich Supportsysteme die Grundsteine für eine ähnliche Position gelegt. Neben der
Abwicklung eigener Transaktionen werden wir unsere Plattform als Dienstleister auch anderen
Banken zur Verfügung stellen. Entsprechende Vorverträge wurden mit bedeutenden
Kreditinstituten geschlossen. Unser Angebot rund um die Produkte Girokonto, Sparkonto und
Karte werden wir ausbauen.
Auch für 2004 erwarten wir ein über dem Vorjahr liegendes Ergebnis. Insgesamt streben wir
eine weitere Reduzierung der Cost-Income-Ratio sowie eine Verbesserung der
Eigenkapitalrendite an.
F-77
Bestätigungsvermerke für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003
Die folgenden in Übereinstimmung mit § 322 Handelsgesetzbuch erteilten
Bestätigungsvermerke beziehen sich jeweils auf den vollständigen Konzernabschluss,
bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngewinn- und Verlustrechnung,
Eigenkapitalveränderungsrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzernanhang,
sowie den Konzernlagebericht der Postbank für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003. Die
Konzernlageberichte für die Geschäftsjahre 2001 und 2002 sind nicht im Prospekt
abgedruckt.
F-78
Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2001
Wir haben den von der Deutsche Postbank AG, Bonn, aufgestellten Konzernabschluss,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapital-Veränderungsrechnung,
Kapitalflussrechnung und Anhang, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001
geprüft. Aufstellung und Inhalt des Konzernabschlusses liegen in der Verantwortung des
Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung zu beurteilen, ob der Konzernabschluss den Internationalen
Accounting Standards (IAS) entspricht.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach den deutschen Prüfungsgrundsätzen und
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der
International Standards on Auditing (ISA) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen
und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der
Konzernabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen ist. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Wertansätze und
Angaben im Konzernabschluss auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises sowie der angewandten
Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den IAS
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns sowie der Zahlungsströme des Geschäftsjahres.
Unsere Prüfung, die sich auch auf den von dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2001 aufgestellten Konzernlagebericht erstreckt hat, hat zu keinen
Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung gibt der Konzernlagebericht insgesamt
eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns und stellt die Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar. Außerdem bestätigen wir, dass der Konzernabschluss und der
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001 die
Voraussetzungen für eine Befreiung der Gesellschaft von der Aufstellung eines
Konzernabschlusses und Konzernlageberichts nach deutschem Recht erfüllen. Die Prüfung des
für die Befreiung von der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegungspflicht erforderlichen
Einklangs der Konzernrechnungslegung mit der 7. EU-Richtlinie sowie der Bilanzrichtlinie
haben wir auf der Grundlage der Auslegung der Richtlinie gemäß DRS 1 des Deutschen
Rechnungslegungs Standards Committee vorgenommen.
Düsseldorf, den 4. März 2002
PwC Deutsche Revision
Aktiengesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Kütter)
Wirtschaftsprüfer
(Güldenberg)
Wirtschaftsprüfer
F-79
Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2002
Wir haben den von der Deutsche Postbank AG, Bonn, aufgestellten Konzernabschluss,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapital-Veränderungsrechnung,
Kapitalflussrechnung und Anhang, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002
geprüft. Aufstellung und Inhalt des Konzernabschlusses liegen in der Verantwortung des
Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung zu beurteilen, ob der Konzernabschluss den Internationalen
Accounting Standards (IAS) entspricht.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach den deutschen Prüfungsgrundsätzen und
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der
International Standards on Auditing (ISA) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen
und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der
Konzernabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen ist. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Wertansätze und
Angaben im Konzernabschluss auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises sowie der angewandten
Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der
gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den IAS
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns sowie der Zahlungsströme des Geschäftsjahres.
Unsere Prüfung, die sich auch auf den von dem Vorstand für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2002 aufgestellten Konzernlagebericht erstreckt hat, hat zu keinen
Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung gibt der Konzernlagebericht insgesamt
eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns und stellt die Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar. Außerdem bestätigen wir, dass der Konzernabschluss und der
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002 die
Voraussetzungen für eine Befreiung der Gesellschaft von der Aufstellung eines
Konzernabschlusses und Konzernlageberichts nach deutschem Recht erfüllen. Die Prüfung des
für die Befreiung von der handelsrechtlichen Konzernrechnungslegungspflicht erforderlichen
Einklangs der Konzernrechnungslegung mit der 7. EU-Richtlinie sowie der Bilanzrichtlinie
haben wir auf der Grundlage der Auslegung der Richtlinie gemäß DRS 1 des Deutschen
Rechnungslegungs Standards Committee vorgenommen.
Düsseldorf, den 21. Februar 2003
PwC Deutsche Revision
Aktiengesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Kütter)
Wirtschaftsprüfer
(Güldenberg)
Wirtschaftsprüfer
F-80
Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2003
Wir haben den von der Deutsche Postbank AG, Bonn, aufgestellten Konzernabschluss,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapital-Veränderungsrechnung,
Kapitalflussrechnung und Anhang, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003
geprüft. Aufstellung und Inhalt des Konzernabschlusses nach den International Financial
Reporting Standards des IASB (IFRS) liegen in der Verantwortung des Vorstands der
Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
zu beurteilen, ob der Konzernabschluss den IFRS entspricht.
Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach den deutschen Prüfungsgrundsätzen und
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der
International Standards an Auditing (ISA) vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen
und durchzuführen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der
Konzernabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen ist. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Wertansätze und
Angaben im Konzernabschluss auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung beinhaltet
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Konzernabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere
Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den IAS/
IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Konzerns sowie der Zahlungsströme des Geschäftsjahres.
Unsere Prüfung, die sich nach den deutschen Prüfungsvorschriften auch auf den vom
Vorstand aufgestellten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2003 erstreckt hat, hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Überzeugung
gibt der Konzernlagebericht zusammen mit den übrigen Angaben des Konzernabschlusses
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Konzerns und stellt die Risiken der
künftigen Entwicklung zutreffend dar. Außerdem bestätigen wir, dass der Konzernabschluss
und der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003 die
Voraussetzungen für eine Befreiung der Gesellschaft von der Aufstellung eines
Konzernabschlusses und Konzernlageberichts nach deutschem Recht erfüllen.
Düsseldorf, den 27. Februar 2004
PwC Deutsche Revision
Aktiengesellschaft/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Kütter)
Wirtschaftsprüfer
(Güldenberg)
Wirtschaftsprüfer
F-81
[Diese Seite wurde absichtlich freigelassen]
F-82
UNGEPRÜFTER KONZERNZWISCHENABSCHLUSS
DER DEUTSCHE POSTBANK AG (IFRS)
F-83
[Diese Seite wurde absichtlich freigelassen]
F-84
Ungeprüfte Konzernzwischen-Gewinn- und Verlustrechnung der Deutsche Postbank AG für
die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 30. September 2004
01.01.-30.09.
Erläuterung
2004
2003
E Mio.
Zinserträge ............................................................................................
Zinsaufwendungen ...............................................................................
Zinsüberschuss .....................................................................................
Risikovorsorge im Kreditgeschäft .......................................................
Zinsüberschuss nach Risikovorsorge .................................................
Provisionserträge..................................................................................
Provisionsaufwendungen ....................................................................
Provisionsüberschuss...........................................................................
Handelsergebnis ...................................................................................
Ergebnis aus Finanzanlagen ................................................................
Verwaltungsaufwand............................................................................
Sonstige Erträge ...................................................................................
Sonstige Aufwendungen .....................................................................
(5)
(5)
(5)
(6)
3.941
–2.793
1.148
–126
1.022
493
–60
433
186
177
–1.379
73
–63
4.313
–3.050
1.263
–107
1.156
393
–48
345
154
52
–1.390
55
–48
Ergebnis vor Steuern ...........................................................................
449
324
Ertragsteuern.........................................................................................
–157
–129
Ergebnis nach Steuern.........................................................................
Ergebnis Konzernfremde .....................................................................
292
–1
195
–1
Konzerngewinn .....................................................................................
291
194
(7)
(7)
(7)
(8)
(9)
(10)
(11)
(12)
Ergebnis je Aktie
Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 25. März 2004 wurde ein Aktiensplit im Verhältnis
1:10,25 durchgeführt. Die Anzahl der Aktien erhöhte sich dadurch von 16.000.000 auf
164.000.000 Stück. Gemäß IAS 33.43 wurde das Ergebnis je Aktie für 2003 mit der aktuell in
Umlauf befindlichen Aktienanzahl neu berechnet.
01.01.-30.09.
Ergebnis je Aktie in E ......................................................................................................
Bereinigtes Ergebnis je Aktie in E ..................................................................................
F-85
2004
2003
1,77
1,77
1,18
1,18
Gewinn- und Verlustrechnung Quartalsübersicht
III. Quartal
II. Quartal
I. Quartal
IV. Quartal
III. Quartal
2004
II. Quartal
I. Quartal
2003
Jan.-Sept.
Jan.-Sept.
2004
2003
E Mio.
Zinserträge ............................
Zinsaufwendungen ...............
Zinsüberschuss .....................
Risikovorsorge im
Kreditgeschäft ..................
Zinsüberschuss nach
Risikovorsorge .................
Provisionserträge ..................
Provisionsaufwendungen.....
Provisionsüberschuss...........
Handelsergebnis ...................
Ergebnis aus Finanzanlagen
Verwaltungsaufwand............
Sonstige Erträge ...................
Sonstige Aufwendungen......
1.335
–931
404
1.299
–919
380
1.307
–943
364
1.297
–907
390
1.336
–948
388
1.468
–1.026
442
1.509
–1.076
433
3.941
–2.793
1.148
4.313
–3.050
1.263
–44
–41
–41
–47
–37
–35
–35
–126
–107
360
189
–20
169
59
53
–488
28
–21
339
157
–19
138
86
36
–454
23
–22
323
147
–21
126
41
88
–437
22
–20
343
146
–24
122
29
23
–419
163
–88
351
132
–16
116
74
8
–447
30
–12
407
131
–16
115
44
8
–468
15
–18
398
130
–16
114
36
36
–475
10
–18
1.022
493
–60
433
186
177
–1.379
73
–63
1.156
393
–48
345
154
52
–1.390
55
–48
Ergebnis vor Steuern............
160
146
143
173
120
103
101
449
324
Ertragsteuern.........................
–56
–51
–50
–15
–47
–42
–40
–157
–129
Ergebnis nach Steuern .........
Ergebnis Konzernfremde......
104
0
95
0
93
–1
158
0
73
0
61
0
61
–1
292
–1
195
–1
Konzerngewinn .....................
104
95
92
158
73
61
60
291
194
F-86
Ungeprüfte Konzernzwischen-Bilanz der Deutsche Postbank AG zum 30. September 2004
Erläuterung
30.09.2004
31.12.2003
E Mio.
Aktiva
Barreserve ......................................................................................
Forderungen an Kreditinstitute ....................................................
Forderungen an Kunden ...............................................................
Risikovorsorge ...............................................................................
Handelsaktiva .................................................................................
Hedging Derivate ...........................................................................
Finanzanlagen ................................................................................
Sachanlagen...................................................................................
Sonstige Aktiva ..............................................................................
Summe der Aktiva.........................................................................
Passiva
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.............................
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden..........................................
Verbriefte Verbindlichkeiten .........................................................
Handelspassiva ..............................................................................
Hedging Derivate ...........................................................................
Rückstellungen...............................................................................
Sonstige Passiva............................................................................
Nachrangkapital .............................................................................
Anteile in Fremdbesitz...................................................................
Eigenkapital ....................................................................................
a) Gezeichnetes Kapital .............................................................
b) Kapitalrücklage ......................................................................
c) Gewinnrücklagen ...................................................................
d) Konzerngewinn ......................................................................
Summe der Passiva.......................................................................
F-87
(13)
(14)
(16)
(17)
(18)
(19)
(20)
(21)
(22)
(23)
(24)
(25)
(26)
(27)
707
24.802
47.486
–647
9.338
642
48.674
934
1.145
133.081
1.623
34.071
43.310
–597
12.588
832
38.859
960
973
132.619
24.396
78.489
18.104
1.593
1.785
1.999
250
1.958
14
4.493
410
1.157
2.635
291
133.081
20.271
73.941
26.267
1.647
1.814
1.704
371
1.724
14
4.866
410
1.159
2.708
589
132.619
Ungeprüfte Entwicklung des Konzerneigenkapitals der Deutsche Postbank AG zum
30. September 2004
Stand 1. Januar 2003..........................................
Ausschüttung ......................................................
Veränderungen aus Währungsumrechnung ....
Veränderungen unrealisierter Gewinne und
Verluste nach latenten Steuern ......................
Konzerngewinn 01.01.-30.09.2003......................
Stand 30. September 2003.................................
Veränderungen aus Währungsumrechnung ....
Veränderungen unrealisierter Gewinne und
Verluste nach latenten Steuern ......................
Konzerngewinn 01.10.-31.12.2003......................
Stand 31. Dezember 2003 ..................................
Ausschüttung ......................................................
Eigene Aktien im Bestand* ................................
Veränderungen aus Währungsumrechnung
Veränderungen unrealisierter Gewinne und
Verluste nach latenten Steuern ......................
Konzerngewinn 01.01.-30.09.2004......................
Stand 30. September 2004.................................
*
Gezeichnetes
Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklagen
Neubewertungsrücklage
Konzerngewinn
Gesamt
Mio E
Währungsumrechnungsrücklage
Mio E
Mio E
Mio E
410
1.159
Mio E
Mio E
Mio E
3.239
–38
–473
99
–99
4.396
–99
–36
–36
196
410
1.159
3.239
1.159
–237
3.002
–74
–20
–277
193
193
77
410
–94
–200
396
589
–589
–2
1
–74
410
1.157
3.002
–93
Am 30. September 2004 hielt die Postbank 80.054 Stück eigene Aktien zu Handelszwecken
F-88
–274
291
291
196
193
4.650
–20
77
159
4.866
–589
–2
1
–74
291
4.493
Ungeprüfte Konzernzwischen–Kapitalflussrechnung der Deutsche Postbank AG für die Zeit
vom 1. Januar 2004 bis zum 30. September 2004
01.01.–30.09.
Zahlungsmittelbestand zu Beginn des Geschäftsjahres.......................................
Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit........................................................
Cashflow aus Investitionstätigkeit .......................................................................
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ...................................................................
Effekte aus Wechselkursänderungen...................................................................
Zahlungsmittelbestand zum 30. September..........................................................
2004
Mio E
2003
Mio E
1.623
9.282
–9.809
–389
0
707
1.307
–1.904
1.681
198
9
1.291
Die ausgewiesenen Zahlungsmittelbestände umfassen den Kassenbestand, die Guthaben bei
Zentralnotenbanken sowie die Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Zentralnotenbank zugelassen sind.
F-89
Anhang zum ungeprüften Konzernzwischenabschluss der Deutsche Postbank AG zum
30. September 2004
(1)
Segmentberichterstattung
Segmentberichterstattung nach Geschäftsfeldern
Retailbanking
Firmenkunden
01.01.–30.09.
01.01.–30.09.
2004
2003
2004
Transaction Banking Financial Markets
01.01.–30.09.
2003
2004
01.01.–30.09.
2003
2004
2003
Übrige
Konzern
01.01.–30.09.
01.01.–30.09.
2004
2003
2004
2003
Mio E
Zinsüberschuss ............................ 1.230 1.133
167
149
2
Handelsergebnis ..........................
–
–
2
3
–
Finanzanlageergebnis..................
–
–
9
3
–
Bilanzbezogene Erträge .............. 1.230 1.133
178
155
2
Provisionsüberschuss..................
236
189
65
67
124
Gesamt-Erträge............................ 1.466 1.322
243
222
126
Verwaltungsaufwand................... –1.042 –1.003
–112
–108
–121
Risikovorsorge .............................
–85
–69
–28
–27
–
Sonst. Ertr./Aufw. ........................
4
9
3
1
–2
Ergebnis vor Steuern ..................
343
259
106
88
3
Cost-Income-Ratio (CIR)..............
71,1% 75,9% 46,1% 48,6% 96,0%
Eigenkapital-Rendite vor
Steuern (RoE)...........................
23,1% 20,5% 30,9% 29,8%
–
–
–
–
0
–
0
–
–
–
–
–
47
56
2
105
40
145
–64
1
–
82
44,1%
–
16,2% 11,8%
30.09.
31.12.
30.09.
31.12.
30.09.
31.12.
30.09.
31.12.
30.09.
31.12.
30.09.
31.12.
2004
Mio E
2003
Mio E
2004
Mio E
2003
Mio E
2004
Mio E
2003
Mio E
2004
Mio E
2003
Mio E
2004
Mio E
2003
Mio E
2004
Mio E
2003
Mio E
148
7
0
0
Segmentvermögen...................... 23.614 19.704 26.647 24.154
Segmentverbindlichkeiten.......... 55.951 54.693 6.039 5.742
58
–298
37
128
1
166
96
–4
37
–32
133
–36
–59
–40
3
–14
1
5
78
–85
44,4%
–
–8,1%
–77
114
48
85
52
137
–220
–14
–4
–101
–
–9,0%
1.148
1.263
186
154
177
52
1.511
1.469
433
345
1.944
1.814
–1.379 –1.390
–126
–107
10
7
449
324
70,9%
76,6%
13,2%
9,7%
17.358 17.461 62.533 67.509 130.300 128.828
9.935 10.552 50.650 51.139 122.582 122.126
Da es sich bei der Abwicklung von Zahlungsverkehrstransaktionen nicht um Bankgeschäfte im
klassischen Sinne handelt, weisen wir im Geschäftsfeld Transaction Banking keine
Eigenkapitalrentabilität aus.
Segmentberichterstattung nach geographischen Bereichen
Vermögen
30.09
2004
31.12
2003
Verbindlichkeiten
30.09
2004
31.12
2003
Erträge
Ergebnis vor Steuern
01.01-30.09.
2004
2003
01.01-30.09.
2004
2003
Mio E
Deutschland .............
Übrige ......................
Europa ..................
USA.......................
98.914
31.386
28.559
2.827
103.110
25.718
22.941
2.777
92.077
30.505
28.008
2.497
97.299
24.827
22.370
2.457
1.818
126
68
58
1.700
115
58
57
361
88
56
32
248
76
49
27
Gesamt .....................
130.300
128.828
122.582
122.126
1.944
1.815
449
324
Die Zuordnung der Segmente erfolgt nach dem jeweiligen Sitz der Niederlassung oder des
Konzernunternehmens.
Allgemeine Angaben
(2)
Grundlagen der Konzernrechnungslegung
Zwischenabschluss wurde im Einklang mit den Richtlinien 83/349/EWG
(Konzernbilanzrichtlinie) und 86/635/EWG (Bankbilanzrichtlinie) auf der Grundlage der vom
International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten
International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, sofern sie zum
Abschlussstichtag anzuwenden sind. Insbesondere wird für die Anforderungen an einen
Zwischenbericht der IAS 34 berücksichtigt. Dabei wurden dieselben Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wie im Konzernabschluss 2003 angewandt.
Um eine übersichtlichere Darstellung zu erreichen sowie eine Vergleichbarkeit mit den Zahlen
des Berichtszeitraumes zu ermöglichen, haben wir den Ausweis der Vorjahreszahlen in dem
Posten Provisionsüberschuss umgestellt.
Alle Beträge werden, sofern nicht besonders darauf hingewiesen wurde, in Millionen Euro
(Mio E) angegeben.
F-90
(3) Konsolidierungskreis
In dem Konzernzwischenabschluss zum 30. September 2004 sind neben dem Mutterunternehmen Deutsche Postbank AG, Bonn, 29 (31. Dezember 2003: 22) Tochterunternehmen und 2
(31. Dezember 2003: 2) Gemeinschaftsunternehmen einbezogen worden, die in der Anteilsbesitzliste (Note 32) aufgeführt sind.
Mit dem Hauptversammlungsbeschluss vom 26. September 2003 wurde die PB Erste Beteiligungen AG in PB Firmenkunden AG umfirmiert. Die Änderung des Firmennamens wurde mit
Eintragung in das Handelsregister ab 3. Februar 2004 wirksam. In diese Gesellschaft wurde der
Vertrieb für den Geschäftsbereich Firmenkunden der Postbank ausgelagert.
Mit Gesellschafterbeschluss vom 16. Oktober 2003 wurde die easytrade services Köln GmbH in
Betriebs-Center für Banken Frankfurt am Main GmbH umfirmiert. Mit Gesellschafterbeschluss
vom gleichen Datum wurde die PB Zweite Beteiligungen GmbH in Betriebs-Center für Banken
Berlin GmbH umfirmiert. Die Änderung der Firmennamen wurde jeweils mit der Eintragung in
das Handelsregister am 24. bzw. 12. November 2003 wirksam.
Mit Datum vom 19. Dezember 2003 wurden die Gesellschaft Betriebs-Center für Banken Verwaltungs GmbH sowie die Gesellschaft Betriebs-Center für Banken Deutschland GmbH & Co.
KG errichtet. Mit Abschluss des Kauf- und Abtretungsvertrags am 19. Dezember 2003 wurden
die Gesellschaften Betriebs-Center für Banken Berlin GmbH und Betriebs-Center für Banken
Frankfurt am Main GmbH vom alleinigen Anteilseigner Deutsche Postbank AG auf die
Betriebs-Center für Banken Deutschland GmbH & Co. KG mit Wirkung ab 1. Januar 2004
übertragen.
Die Betriebs-Center für Banken Deutschland GmbH & Co. KG hat mit Wirkung zum 1. Mai 2004
alle Anteile an der Dresdner Zahlungsverkehrsservice GmbH von der Dresdner Bank AG übernommen.
Zum 1. Juli 2004 hat die Betriebs-Center für Banken Deutschland GmbH & Co. KG alle Aktien
an der DB Payments Projektgesellschaft AG von der DB New Ventures AG (Deutsche Bank
Gruppe) übernommen. Die DB Payments Projektgesellschaft AG wurde im August 2004 umfirmiert in die Betriebs-Center für Banken Payments AG.
Bis zum 30. September 2004 wurden die folgenden Gesellschaften neu in den
Konsolidierungskreis aufgenommen:
PB Firmenkunden AG, Bonn
Betriebs-Center für Banken Deutschland GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main
Betriebs-Center für Banken Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main
Betriebs-Center für Banken Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main
Betriebs-Center für Banken Berlin GmbH, Frankfurt am Main
Dresdner Zahlungsverkehrsservice GmbH, Frankfurt am Main
Betriebs-Center für Banken Payments AG, Frankfurt am Main
Wesentliche Auswirkungen der erstmaligen Einbeziehung der Dresdner Zahlungsverkehrsservice GmbH und der Betriebs-Center für Banken Payments AG auf den Konzernabschluss der
Deutsche Postbank AG haben wir in Note 25 beschrieben; durch die Erstkonsolidierung der
anderen Gesellschaften ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen.
Gemäß der vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) veröffentlichten Interpretation SIC-12, nach der Zweckgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen zu konsolidieren sind, wurden insgesamt 25 (31. Dezember 2003: 25) Spezialfonds als
Special Purpose Entities in den Konzernabschluss einbezogen.
(4)
Wesentliche Geschäftsvorfälle nach dem Bilanzstichtag
Am 4. Oktober 2004 ist der Beschluss der Hauptversammlung der DSL Holding AG i.A. zur
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die Deutsche
Postbank AG, in das Handelsregister der DSL Holding AG i.A. eingetragen worden. Mit der
Eintragung des Übertragungsbeschlusses gehen alle Aktien der Minderheitsaktionäre auf die
Deutsche Postbank AG über, die somit 100 % der Anteile an der DSL Holding AG i.A. hält.
F-91
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(5)
Zinsüberschuss
01.01.–30.09.
2004
2003
Mio E
Zins- und laufende Erträge
Zinserträge aus
Kredit- und Geldmarktgeschäften ...........................................................................
festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen .............................
Handelsgeschäften....................................................................................................
Hedge-Ergebnis ............................................................................................................
Laufende Erträge aus
Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren* .................................
Beteiligungen ............................................................................................................
Zinsaufwendungen aus
Verbindlichkeiten ......................................................................................................
verbrieften Verbindlichkeiten...................................................................................
Nachrangkapital ........................................................................................................
Swaps (Hedge Accounting nach IAS 39) ................................................................
Handelsgeschäften....................................................................................................
Gesamt ..........................................................................................................................
*
(6)
2.207
1.502
172
0
3.881
2.412
1.657
214
3
4.286
59
1
60
3.941
26
1
27
4.313
1.643
735
70
291
54
2.793
1.148
1.575
1.049
57
225
144
3.050
1.263
Im Berichtszeitraum 2004 einschließlich neu erworbener, nicht konsolidierter Rentenfonds
Risikovorsorge im Kreditgeschäft
01.01.–30.09.
2004
2003
Mio E
Aufwand aus der Zuführung zur Risikovorsorge ...........................................................
Direkte Forderungsabschreibung.....................................................................................
Ertrag aus der Auflösung der Risikovorsorge ................................................................
Eingänge auf abgeschriebene Forderungen...................................................................
Gesamt...............................................................................................................................
(7)
167
8
48
1
126
142
10
42
3
107
Provisionsüberschuss
01.01.–30.09.
2004
2003
Mio E
Girogeschäft ......................................................................................................................
Wertpapiergeschäft ...........................................................................................................
Kredit- und Avalgeschäft ..................................................................................................
Sonstiges Provisionsgeschäft ..........................................................................................
Gesamt...............................................................................................................................
F-92
242
61
24
106
433
235
45
27
38
345
(8)
Handelsergebnis
01.01.–30.09.
2004
2003
Mio E
Ergebnis aus Zinsprodukten ............................................................................................
Ergebnis aus Derivaten des Handelsbestands und des Bankbuches ...........................
Ergebnis aus Aktien ..........................................................................................................
Devisenergebnis ................................................................................................................
Gesamt...............................................................................................................................
61
108
1
16
186
(9)
01.01.–30.09.
Ergebnis aus Finanzanlagen
251
–86
5
–16
154
2004
2003
Mio E
Ergebnis aus Schuldverschreibungen .............................................................................
Ergebnis aus Schuldscheindarlehen ...............................................................................
Ergebnis aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren.....................
Ergebnis aus Beteiligungen .............................................................................................
Gesamt...............................................................................................................................
(10)
112
48
17
0
177
60
18
–23
–3
52
Verwaltungsaufwand
01.01.–30.09.
2004
2003
Mio E
Personalaufwand ..........................................................................................................
Andere Verwaltungsaufwendungen ...........................................................................
Abschreibungen auf Sachanlagen ..............................................................................
Gesamt ..........................................................................................................................
(11)
465
858
56
1.379
480
852
58
1.390
Sonstige Erträge
01.01.–30.09.
2004
2003
Mio E
Erträge aus dem Sachanlagevermögen ..........................................................................
Sonstige betriebliche Erträge...........................................................................................
Gesamt...............................................................................................................................
(12)
17
56
73
12
43
55
Sonstige Aufwendungen
01.01.–30.09.
2004
2003
Mio E
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte .....................................................
Übrige ................................................................................................................................
Gesamt...............................................................................................................................
33
30
63
23
25
48
Erläuterungen zur Bilanz
(13) Forderungen an Kreditinstitute
30.09.2004
31.12.2003
Mio E
Täglich fällig.......................................................................................................
Andere Forderungen .........................................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
F-93
3.790
21.012
24.802
7.707
26.364
34.071
(14)
Forderungen an Kunden
30.09.2004
31.12.2003
Mio E
Private Baufinanzierungen ................................................................................
Forderungen an öffentliche Haushalte.............................................................
Ratenkredite........................................................................................................
Sonstige Forderungen.......................................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
(15)
21.171
12.494
1.172
12.649
47.486
17.209
14.951
1.011
10.139
43.310
30.09.2004
31.12.2003
Kreditvolumen
Mio E
Forderungen an Kreditinstitute.........................................................................
Forderungen an Kunden ...................................................................................
Bürgschaften und Garantien.............................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
24.802
47.486
1.843
74.131
34.071
43.310
1.254
78.635
30.09.2004
31.12.2003
Die Risikovorsorge gliedert sich dabei wie folgt auf:
(16)
Risikovorsorge
Mio E
Einzelwertberichtigungen..................................................................................
Pauschalwertberichtigungen.............................................................................
Bestand Risikovorsorge.....................................................................................
Rückstellungen für das Kreditgeschäft ............................................................
Gesamt ...............................................................................................................
606
41
647
4
651
561
36
597
5
602
Die aktivisch ausgewiesene Risikovorsorge hat sich wie folgt entwickelt:
2004
2003
Mio E
Stand 1. Januar .................................................................................................................
Zugänge .............................................................................................................................
Abgänge
Inanspruchnahme ..........................................................................................................
Zu Gunsten GuV aufgelöste Vorsorge .........................................................................
Währungsumrechnungsdifferenzen .............................................................................
Stand 30. September ........................................................................................................
(17)
597
167
588
142
70
48
–1
647
56
42
13
619
Handelsaktiva
30.09.2004
31.12.2003
Mio E
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ...............
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere ...................................
Positive Marktwerte aus derivaten Finanzinstrumenten
des Handelsbestands.........................................................................................
Positive Marktwerte aus Derivaten des Bankbuches ......................................
Gesamt ...............................................................................................................
F-94
7.683
61
11.666
21
1.167
427
9.338
508
393
12.588
(18)
Finanzanlagen
30.09.2004
31.12.2003
Mio E
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ...............
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere* .................................
Beteiligungen .....................................................................................................
Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen ....................................
Gesamt ...............................................................................................................
46.436
2.207
18
13
48.674
37.383
1.446
17
13
38.859
30.09.2004
31.12.2003
* Im Berichtszeitraum 2004 einschließlich neu erworbener, nicht konsolidierter Rentenfonds
(19)
Sachanlagen
Mio E
Grundstücke und Gebäude ...............................................................................
Betriebs- und Geschäftsausstattung ................................................................
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau ................................................
Gesamt ...............................................................................................................
(20)
819
112
3
934
807
131
22
960
30.09.2004
31.12.2003
Sonstige Aktiva
Mio E
Aktive latente Steuern .......................................................................................
Immaterielle Vermögenswerte .........................................................................
Rechnungsabgrenzungsposten.........................................................................
Forderungen an Finanzbehörden .....................................................................
Übrige .................................................................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
(21)
563
161
139
20
262
1.145
564
168
140
24
77
973
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
30.09.2004
31.12.2003
Mio E
Täglich fällig.......................................................................................................
Sonstige Verbindlichkeiten ...............................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
(22)
621
23.775
24.396
1.227
19.044
20.271
30.09.2004
31.12.2003
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Mio E
Spareinlagen ......................................................................................................
Andere Verbindlichkeiten
Täglich fällig ...................................................................................................
Mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist...........................................
Gesamt ...............................................................................................................
(23)
35.764
33.739
20.361
22.364
42.725
78.489
20.227
19.975
40.202
73.941
30.09.2004
31.12.2003
Verbriefte Verbindlichkeiten
Mio E
Hypothekenpfandbriefe .....................................................................................
Öffentliche Pfandbriefe......................................................................................
Sonstige Schuldverschreibungen.....................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
F-95
314
1.714
16.076
18.104
878
3.570
21.819
26.267
(24)
Handelspassiva
30.09.2004
31.12.2003
Mio E
Negative Marktwerte der Handelsderivate ......................................................
Negative Marktwerte Hedging Derivate des Bankbuchs ................................
Sonstige Handelsbestände
(Lieferverpflichtungen aus Wertpapierleerverkäufen) ....................................
Gesamt ...............................................................................................................
(25)
1.105
487
506
1.139
1
1.593
2
1.647
30.09.2004
31.12.2003
Rückstellungen
Mio E
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen ..................................................
Steuerrückstellungen .........................................................................................
Andere Rückstellungen .....................................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
623
971
405
1.999
572
873
259
1.704
In Anderen Rückstellungen sind Rückstellungen für Neustrukturierungen in Höhe von
162 Mio E (Vorjahr 78 Mio E) enthalten. Durch die Einbeziehung der Dresdner
Zahlungsverkehrsservice GmbH sowie der Betriebs-Center für Banken Payments AG in den
Konsolidierungskreis des Postbank Konzerns ist in Anderen Rückstellungen ein
erfolgsneutraler Zugang in Höhe von 55 Mio E bzw. 68 Mio E zu verzeichnen. Dieser setzt sich
zusammen aus Rückstellungen für Neustrukturierungen (97 Mio E) und
Jubiläumsverpflichtungen (9 Mio E) und sonstigen Rückstellungen (17 Mio E). Darüber hinaus
ergab diese Veränderung des Konsolidierungskreises einen Zugang in Höhe von 75 Mio E in
den Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen.
(26)
Sonstige Passiva
30.09.2004
31.12.2003
Mio E
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen .......................................
Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern ........................................................
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern ................................................................
Sonstige Verbindlichkeiten ...............................................................................
Rechnungsabgrenzungsposten.........................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
(27)
45
6
0
193
6
250
55
75
1
234
6
371
30.09.2004
31.12.2003
Nachrangkapital
Mio E
Nachrangige Verbindlichkeiten1 .......................................................................
Genussrechtskapital2 .........................................................................................
Vermögenseinlagen typisch stiller Gesellschafter ..........................................
Gesamt ...............................................................................................................
1.456
451
51
1.958
1.315
354
55
1.724
1
Die Nachrangigen Verbindlichkeiten sind Eigenmittel im Sinne des § 10 Abs. 5a KWG. Ansprüche von Gläubigern auf Rückzahlung
dieser Verbindlichkeiten sind gegenüber anderen Gläubigern nachrangig. Eine vorzeitige Rückzahlungsverpflichtung kann nicht
entstehen. Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation dürfen sie erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger
zurückgezahlt werden.
2
Genussrechtskapital dient der Verstärkung des haftenden Eigenkapitals entsprechend den Vorschriften des Kreditwesengesetzes.
Es nimmt bis zur vollen Höhe am Verlust teil. Zinszahlungen erfolgen nur im Rahmen eines vorhandenen Bilanzgewinns. Die
Ansprüche der Genussrechtsinhaber auf Rückzahlung des Kapitals sind gegenüber den Ansprüchen der anderen Gläubiger
nachrangig.
Sonstige Angaben
(28)
Eventual- und andere Verpflichtungen
30.09.2004
31.12.2003
Mio E
Eventualverpflichtungen
Aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen .....................................
Andere Verpflichtungen
Unwiderrufliche Kreditzusagen .....................................................................
Gesamt ...............................................................................................................
F-96
1.843
1.254
13.512
15.355
12.890
14.144
(29)
Derivative Finanzinstrumente
Bei der Darstellung der derivativen Finanzinstrumente wird der Empfehlung des Verbands
öffentlicher Banken gefolgt. Die Nominalwerte stellen das Bruttovolumen aller Käufe und
Verkäufe dar. Bei diesem Wert handelt es sich um eine Referenzgröße für die Ermittlung
gegenseitig vereinbarter Ausgleichszahlungen, nicht jedoch um bilanzierungsfähige
Forderungen oder Verbindlichkeiten.
Die Marktwerte resultieren aus den Brutto-Wiederbeschaffungskosten der einzelnen Kontrakte
ohne Berücksichtigung von Nettingvereinbarungen.
Der Bestand an derivativen Finanzinstrumenten setzt sich dabei wie folgt zusammen:
Positive
Marktwerte
Nominalwerte
30.09.2004
31.12.2003
30.09.2004
Negative
Marktwerte
31.12.2003
30.09.2004
31.12.2003
1.592
1.785
3.377
1.645
1.814
3.459
Mio E
Derivate des Handelsbestands
Hedging Derivate......................
Gesamt ......................................
261.600
37.148
298.748
169.185
34.059
203.244
1.594
642
2.236
901
832
1.733
Nachfolgend sind die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten zins- und fremdwährungsbezogenen, bedingten und unbedingten Termingeschäfte des Postbank Konzerns dargestellt.
Fair Value
Nominalwerte
Positive
Marktwerte
Negative
Marktwerte
30.09.2004 31.12.2003 30.09.2004 31.12.2003 30.09.2004 31.12.2003
Mio E
Derivate des Handelsbestands
Fremdwährungsderivate ................... 19.915
8.181
Zinsderivate........................................ 239.857 160.347
Aktien-/Indexbezogene Derivate .......
1.141
593
Kreditderivate.....................................
687
64
Gesamtbestand der derivativen
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten
zu Handelszwecken gehalten ........... 261.600 169.185
252
1.317
13
12
331
565
4
1
247
1.312
20
13
290
1.351
1
3
1.594
901
1.592
1.645
Hedging Derivate
Fair Value Hedges .................................
Cashflow Hedges...................................
37.147
1
34.058
1
642
0
832
0
1.785
0
1.814
0
Gesamtbestand der derivativen
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten
aus Sicherungsgeschäften................
37.148
34.059
642
832
1.785
1.814
Gesamtbestand der derivativen
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten 298.748 203.244
2.236
1.733
3.377
3.459
F-97
(30)
Marktpreisrisiken aus Handelsaktivitäten
Handelsbuch
30.09.2004
31.12.2003
Mio E
Value at Risk.......................................................................................................
Minimaler Value at Risk ....................................................................................
Maximaler Value at Risk....................................................................................
Value at Risk im Durchschnitt...........................................................................
13,87
4,43
15,23
7,98
6,95
5,32
19,95
9,78
Die Value at Risk Werte des Postbank Konzerns unterstellen ein Konfidenzniveau von 99 %
sowie eine Haltedauer von 10 Handelstagen.
(31) Risikoaktiva und Eigenkapitalquote
Die ordnungsgemäße Ermittlung des haftenden Eigenkapitals und der Eigenmittel stellt die
Postbank auf Konzernebene sicher. Die Eigenmittelausstattung gemäß Bankenaufsicht (KWG)
stellt sich wie folgt dar:
30.09.2004
31.12.2003
Mio E
Gewichtete Risikoaktiva.....................................................................................
Marktrisikopositionen ........................................................................................
Anrechnungspflichtige Positionen ...................................................................
Kernkapital..........................................................................................................
Ergänzungskapital..............................................................................................
Haftendes Eigenkapital ......................................................................................
Anrechenbare Eigenmittel.................................................................................
Kernkapitalquote (%) .........................................................................................
Eigenkapitalquote (%)........................................................................................
Gesamtkennziffer (%) ........................................................................................
F-98
46.810
7.238
54.048
2.786
2.083
4.869
4.880
6,0
10,4
9,0
42.200
3.750
45.950
2.760
1.780
4.540
4.540
6,6
10,8
9,9
(32)
Wesentliche Konzerngesellschaften
Name und Sitz des Unternehmens
1) Voll konsolidierte Unternehmen:
Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg .................................
Deutsche Postbank Asset Management S.A., Luxemburg ......................
Deutsche Postbank Capital Management S.A., Luxemburg....................
Deutsche Postbank Vermögens-Management S.A., Luxemburg ............
Deutsche Postbank Privat Investment Kapitalanlagegesellschaft mbH,
Bonn .........................................................................................................
Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH, Bonn .....................
Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH & Co. Objekt
Leipzig KG, Bonn .....................................................................................
Postbank Systems AG, Bonn .....................................................................
Ralos Verwaltungs GmbH & Co. Vermietungs KG, München ................
DSL Finance N.V., Amsterdam...................................................................
DSL Holding AG i.A., Bonn ........................................................................
Deutsche Postbank Financial Services GmbH, Frankfurt am Main ........
Deutsche Postbank Finance Center Object GmbH, Luxemburg..............
DPBI Immobilien KGaA, Luxemburg .........................................................
Postbank Leasing GmbH, Bonn .................................................................
PB (USA) Holdings Inc., Delaware, USA ...................................................
PB Capital Corp., Delaware, USA ..............................................................
PB Realty Corp., New York, USA...............................................................
PB Finance (Delaware), Inc., Delaware, USA ............................................
PB Factoring GmbH, Bonn .........................................................................
Postbank Vermögensberatung AG, Bonn .................................................
Postbank Vermögensberatung Service GmbH, Köln ...............................
PB Firmenkunden AG, Bonn ......................................................................
Betriebs-Center für Banken Deutschland GmbH & Co. KG, Frankfurt
am Main ...................................................................................................
Betriebs-Center für Banken Verwaltungs GmbH, Frankfurt am Main ....
Betriebs-Center für Banken Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt
am Main ...................................................................................................
Betriebs-Center für Banken Berlin GmbH, Frankfurt am Main................
Dresdner Zahlungsverkehrsservice GmbH, Frankfurt am Main..............
Betriebs-Center für Banken Payments AG, Frankfurt am Main ..............
2) Quotal konsolidierte Unternehmen:
PB Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Hilden .................................
PB Versicherung Aktiengesellschaft, Hilden .............................................
(33)
Anteil (%)
Anteil (%)
unmittelbar
mittelbar
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
90,0
100,0
94,0
100,0
97,5
100,0
10,0
100,0
100,0
90,0
0,1
100,0
94,7
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
100,0
50,0
50,0
Namen der Organmitglieder
Mitglieder des Vorstands sind:
Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann, Bonn (Vorsitzender)
Andreas Bezold, Bonn
vom 1. April 2004 bis 31. Juli 2004
Dirk Berensmann, Unkel
Stefan Jütte, Bonn
Dr. Wolfgang Klein, Bonn
Loukas Rizos, Bonn
Lothar Rogg, Bonn
Ralf Stemmer, Königswinter
ab 1. Juli 2004
F-99
Der Aufsichtsrat der Deutsche Postbank AG setzt sich wie folgt zusammen:
1. Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
Dr. Klaus Zumwinkel, Vorsitzender des Vorstands
Deutsche Post AG, Bonn (Vorsitzender)
Prof. Dr. Hans-E. Büschgen, Universitätsprofessor (em.),
Direktor des Forschungsinstituts für Leasing, Köln
Wilfried Boysen, Hamburg
Dr. Edgar Ernst, Mitglied des Vorstands Deutsche Post AG, Bonn
Dr. Peter Hoch, München
Dietrich Jahn, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium der
Finanzen, Berlin
Prof. Dr. Ralf Krüger, Unternehmensberater, Professur FH,
Wiesbaden
Dr. Hans-Dieter Petram, Mitglied des Vorstands Deutsche Post
AG, Bonn
Dr. Klaus Schlede, ehem. stv. Vorsitzender des Vorstands Deutsche
Lufthansa AG, Köln
Elmo von Schorlemer, Rechtsanwalt, Aachen
Dr. Manfred Schüler, Staatssekretär a. D., Wachtberg
Dr.-Ing. Dieter Soltmann, ehemals persönlich haftender
Gesellschafter Spaten-Franziskaner-Bräu KGaA, München
Dr. Alfred Tacke, Staatssekretär im Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit, Berlin
bis 30. April 2004
ab 12. Mai 2004
ab 1. Juli 2004
bis 30. April 2004
ab 12. Mai 2004
bis 30. April 2004
2. Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
Berlin (Stellvertretender Vorsitzender)
Marietta Auer, Abteilungsleiterin Deutsche Postbank AG,
Zentrale, Bonn
Rosemarie Bolte, Fachbereichsleiterin Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Stuttgart
Annette Harms, Mitglied des Betriebsrats Postbank Hamburg,
Hamburg
Ralf Höhmann, Mitglied des Betriebsrats Postbank Stuttgart,
Stuttgart
Elmar Kallfelz, Mitglied des Konzernbetriebsrats Deutsche Post AG,
Bonn
Harald Kuhlow, Sachverständiger beim Gesamtbetriebsrat Deutsche
Postbank AG, Bonn
Sabine Schwarz, Vorsitzende des Betriebsrats Postbank Berlin,
Berlin
Christine Weiler, Vorsitzende des Betriebsrats Postbank München,
München
Christel Zobeley, Gewerkschaftsfunktionärin Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Berlin
Bonn, 2. November 2004
Deutsche Postbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann
Dirk Berensmann
Stefan Jütte
Loukas Rizos
Lothar Rogg
Ralf Stemmer
F-100
Dr. Wolfgang Klein
JAHRESABSCHLÜSSE DER DEUTSCHE POSTBANK AG (HGB)
F-101
Bilanz der Deutsche Postbank AG zum 31. Dezember 2003, 2002 und 2001
Aktivseite
EUR
EUR
2002
Vorjahr
EUR
2001
Vorjahr
Mio EUR Mio EUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand.............................
b) Guthaben bei
Zentralnotenbanken ....................
darunter: bei der Deutschen
Bundesbank ................................. EUR
c) Guthaben bei Postgiroämtern ....
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und
Wechsel, die zur Refinanzierung
bei Zentralnotenbanken zugelassen
sind
a) Schatzwechsel und
unverzinsliche
Schatzanweisungen sowie
ähnliche Schuldtitel öffentlicher
Stellen...........................................
b) Wechsel ........................................
darunter: bei der Deutschen
Bundesbank refinanzierbar ......... EUR
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig .................................
b) andere Forderungen....................
4. Forderungen an Kunden
darunter: durch Grundpfandrechte
gesichert............................................. EUR
Kommunalkredite ..............................
EUR
5. Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten .......
darunter: beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank............... EUR
ab) von anderen Emittenten ............. EUR
darunter: beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank............... EUR
b) Anleihen und
Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten .......
darunter: beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank............... EUR
bb) von anderen Emittenten .............
darunter: beleihbar bei der
Deutschen Bundesbank............... EUR
c) eigene Schuldverschreibungen..
Nennbetrag ........................................
EUR
6. Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere............
7. Beteiligungen.....................................
darunter:
an Kreditinstituten .............................
EUR
an Finanzdienstleistungsinstituten...
EUR
8. Anteile an verbundenen
Unternehmen.....................................
darunter:
an Kreditinstituten .............................
iVj.
744.773.118,16 Mio
256
313
–,—
1.567.876.515,46
–,—
–,—
–,—
–,—
12
7.621.164.998,66
27.595.661.757,24
35.216.826.755,90
2.375
35.803
1.402
37.533
40.756.075.131,73
40.520
40.734
–,—
258
1.352
77
14.464.333.029,09
15.369
11.658
20.423.364.158,22 34.887.697.187,31
23.443
25.188
35.657.793.026,56
359
462
8.626.776.944,81
7.821
7.784
30.149.386,15
40
38
1.021.272.133,48
1.048
897
1.642.506.607,32
1.739
1.844
–,—
i.Vj.
–,— Mio
–,—
483.293.231,71
i.Vj.
177.435.456,84 Mio
483.293.231,71
354
i.Vj.
13.702.666.605,58 Mio 13.953
i.Vj.
15.812.482.906,53 Mio 17.277
286.802.607,54
i.Vj.
239.045.242,20 Mio
i.Vj.
98.617,98 Mio
i.Vj.
–,— Mio
EUR
i.Vj.
1.547.505.846,30 Mio
9. Treuhandvermögen
darunter: Treuhandkredite ................
1.093
315
i.Vj.
11.192.890.341,92 Mio 9.700
i.Vj.
14.075.619.652,28 Mio 16.732
EUR
EUR
961
777.342.389,32
–,—
i.Vj.
194.431.058,55 Mio
i.Vj.
5.000.000,00 Mio
an Finanzdienstleistungsinstituten...
790.534.126,14
346
–,—)
–,—)
225)
5)
1.669)
10. Ausgleichsforderungen gegen die
öffentliche Hand
einschließlich
Schuldverschreibungen aus deren
Umtausch...........................................
24.475.123,28
37
49
11. Sachanlagen ......................................
723.077.422,91
743
802
12. Sonstige Vermögensgegenstände ..
140.421.933,22
674
1.030
13. Rechnungsabgrenzungsposten........
246.502.794,10
339
428
125.653.753.774,92
132.938
131.545
Summe der Aktiva
F-102
Bilanz der Deutsche Postbank AG zum 31. Dezember 2003, 2002 und 2001
Passivseite
EUR
EUR
EUR
2002
Vorjahr
2001
Vorjahr
Mio EUR Mio EUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
a) täglich fällig..........................................
b) mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist ...................................
1.244.132.207,44
19.279.778.799,48
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von drei
Monaten ......................................
ab) mit vereinbarter
Kündigungsfrist von mehr als
drei Monaten ..............................
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig ................................
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist ..........................
20.523.911.006,92
33.362.501.257,78
375.730.331,26 33.738.231.589,04
19.873.605.343,01
1.198
771
26.598
23.645
28.611
23.579
442
712
19.131
16.992
77.841.087.560,90
23.158
25.858
3. Verbriefte Verbindlichkeiten begebene
Schuldverschriebungen ............................
18.555.008.673,92
25.194
31.587
4. Treuhandverbindlichkeiten .......................
1.642.506.607,32
1.739
1.844
5. Sonstige Verbindlichkeiten ......................
343.593.433,03
919
302
6. Rechnungsabgrenzungsposten ................
647.557.051,76
764
968
826.194.861,75
506
18
384
504
17
456
8. Nachrangige Verbindlichkeiten................
1.266.293.651,01
858
813
9. Genussrechtskapital..................................
332.908.552,89
233
233
1.165.000.000,00
1.165
865
410.000.000,00
410
410
35.790.431,68
36
78
51.225.837,62
1.158.937.687,86
264.740.481,86
588.997.936,40
51
1.159
265
99
51
1.316
406
137
24.229.250.628,85 44.102.855.971,86
i.Vj.
darunter: Treuhandkredite ........................ EUR 1.547.505.846,30 Mio 1.669
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen ....................
b) Steuerrückstellungen...........................
c) andere Rückstellungen........................
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren
fällig ............................................................
499.801.525,60
16.913.155,25
309.480.180,90
EUR 166.768.072,89
10. Fonds für allgemeine Bankrisiken ...........
11. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital............................
b) Vermögenseinlagen atypisch stiller
Gesellschafter.......................................
c) Vermögenseinlage typisch stiller
Gesellschafter.......................................
d) Kapitalrücklage.....................................
e) andere Gewinnrücklagen ....................
f) Bilanzgewinn........................................
g) verbleibender Gewinnanspruch DSLHolding AG i. A....................................
1
2.509.692.375,42
Summe der Passiva
EUR
125.653.753.774,92 132.938
131.545
2002
Vorjahr
2001
Vorjahr
EUR
Mio EUR Mio EUR
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln...................................
–,—
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen(*) ...........................................
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten..................................
3.652.224.722,32
–,—
3.989
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften.......................................................
–,—
—
b) Plazierungs- und Übernahmeverpflichtungen....................................................................................
–,—
—
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen ........................................................................................................... 12.068.358.137,51 12.068.358.137,51
(*)
Verpflichtungen aus Patronatserklärungen sind im Anhang unter Punkt C.I. angegeben
F-103
1.941
3.652.224.722,32
10.274
11.065
Gewinn- und Verlustrechnung der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr
2003, 2002 und 2001
Aufwendungen
EUR
EUR
EUR
2002
Vorjahr
2001
Vorjahr
Mio EUR
4.524
Mio EUR
4.962
1.
Zinsaufwendungen .....................
4.040.068.126,57
2.
3.
Provisionsaufwendungen...........
Nettoaufwand aus
Finanzgeschäften ........................
70.008.156,20
51
63
—
25
22
332
348
165
161
1.750.639.809,96
1.263
1.183
Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf
immaterielle Anlagewerte und
Sachanlagen ................................
29.138.118,58
30
31
Sonstige betriebliche
Aufwendungen............................
73.757.518,81
80
182
Abschreibungen und
Wertberichtigungen auf
Forderungen und bestimmte
Wertpapiere sowie
Zuführungen zu Rückstellungen
im Kreditgeschäft........................
—
—
—
Zuführung zum Fonds für
allgemeine Bankrisiken...............
—
300
200
Aufwendungen aus
Verlustübernahme ......................
16.618.718,95
67
99
10. Steuern vom Einkommen und
vom Ertrag...................................
14.856.975,08
17
4
11. Sonstige Steuern, soweit nicht
unter Posten 6 ausgewiesen......
4.744.405,41
5
12
12. Auf Grund einer
Gewinngemeinschaft, eines
Gewinnabführungsoder eines
Teilgewinnabführungsvertrags
abgeführte Gewinne ...................
3.707.647,39
3
4
13. Gewinnanspruch DSL Holding
AG i.A...........................................
—
26
15
14. Abfindung DSL-Holding AG i.A.
12.271.957,33
152
0
15. Jahresüberschuss .......................
588.997.936,40
99
137
Summe der Aufwendungen.......
6.604.809.370,68
7.139
7.423
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Allgemeine
Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter........
ab) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für
Altersversorgung- und
für Unterstützung
darunter: für
Altersversorgung
EUR 110,615,509.08 ........
b) andere
Verwaltungsaufwendungen ..
319.121.849,25
149.324.268,04
468.446.117,29
1.282.193.692,67
F-104
Gewinn- und Verlustrechnung der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr
2003, 2002 und 2001
Erträge
2002
Vorjahr
2001
Vorjahr
Mio EUR
Mio EUR
4.047
4.065
5.117.898.829,16
1.943
2.066
411.663.439,32
363
—
42
434
—
62
Erträge aus Gewinngemeinschaften,
Gewinnabführungs—
oder Teilgewinnabführungsverträgen ..........................
12.502.558,52
4
6
4.
Provisionserträge ...........................................................
491.688.779,41
446
415
5.
Nettoertrag aus Finanzgeschäften ................................
68.876.527,00
—
—
6.
Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und
bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung
von Rückstellungen im Kreditgeschäft.........................
284.670.316,06
181
35
Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen,
Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie
Anlagevermögen behandelten Wertpapieren..............
8.179.585,56
16
—
Sonstige betriebliche Erträge........................................
209.329.335,65
97
340
Summe der Erträge........................................................
6.604.809.370,68
7.139
7.423
EUR
2002
Vorjahr
2001
Vorjahr
Mio EUR
99
Mio EUR
137
EUR
1.
2.
3.
7.
8.
Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften ............................
b) festverzinslichen Wertpapieren und
Schuldbuchforderungen ...........................................
Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen
Wertpapieren..............................................................
b) Beteiligungen .............................................................
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen .................
EUR
3.491.347.369,43
1.626.551.459,73
361.670.546,28
203.999,30
49.788.893,74
EUR
1.
Jahresüberschuss..................................................................................
588.997.936,40
2.
Entnahmen aus der Kapitalrücklage....................................................
—
—
—
588.997.936,40
99
137
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
588.997.936,40
99
137
Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die gesetzliche Rücklage ..............................................................
b) in die Rücklage für eigene Anteile ..................................................
c) in satzungsmäßige Rücklagen .........................................................
d) in andere Gewinnrücklagen .............................................................
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
Bilanzgewinn..........................................................................................
588.997.936,40
99
137
3.
4.
5.
Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der gesetzlichen Rücklage.........................................................
b) aus der Rücklage für eigene Anteile ...............................................
c) aus satzungsmäßigen Rücklagen ....................................................
d) aus anderen Gewinnrücklagen ........................................................
F-105
Anhang zum Jahresabschluss der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003
A.
I.
Allgemeine Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses sowie zu den Bilanz- und
Bewertungsmethoden
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Deutsche Postbank AG wird nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) sowie der Verordnung über die
Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV)
aufgestellt und umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003.
Verschmelzung
Die Postbank EasyTrade.AG (als übertragender Rechtsträger), deren Alleinaktionärin die
Deutsche Postbank AG war, wurde rückwirkend zum 30.09.2002 (Verschmelzungsstichtag) auf
die Deutsche Postbank AG (übernehmender Rechtsträger) verschmolzen.
Folgende Werte wurden nach Verrechnung der die Postbank betreffenden Posten
übernommen:
–
Guthaben bei Zentralnotenbanken in Höhe von E 2,1 Mio,
–
Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von E 126,2 Mio,
–
Forderungen an Kunden in Höhe von E 6,1 Mio,
–
Sonstige Aktiva in Höhe von E 1,7 Mio,
–
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von E 0,4 Mio,
–
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von E 101,6 Mio,
–
Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von E 11,7 Mio,
–
Rückstellungen in Höhe von E 1,3 Mio.
Da die übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden insgesamt nicht von
wesentlicher Bedeutung sind, hat die Postbank auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen
verzichtet.
Verbriefung von Wohnungsbaudarlehen
Die Deutsche Postbank AG hat im Dezember 2003 zusammen mit der KfW eine ABSTransaktion durchgeführt. Hierbei wurde das Adressenausfallrisiko eines zugrunde liegenden
Kreditportfolios durch Credit Default Swaps der KfW abgesichert. Das Kreditportfolio umfasst
insgesamt rund 21.000 Darlehensnehmer mit einem Kreditvolumen zum Bilanzstichtag von
rund E 2,0 Mrd.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Wie Umlaufvermögen bewertete Vermögensgegenstände
Die Barreserve, die Forderungen an die Kreditinstitute und Kunden, andere Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert angesetzt. Agien/Disagien
wurden zeitanteilig verteilt. Angekaufte Forderungen wurden mit ihren Anschaffungskosten
angesetzt. Die in den Forderungen an Kreditinstitute und Kunden enthaltenen Namenspapiere
und Schuldscheindarlehen sind nach § 340e Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem Nennbetrag zuzüglich
abgegrenzter Zinsen bewertet. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwerten und den
Anschaffungskosten wurden in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und
planmäßig aufgelöst.
Allen erkennbaren Einzelrisiken im Kreditgeschäft sowie Länderrisiken wurde durch die
Bildung von Wertberichtigungen und Rückstellungen ausreichend Rechnung getragen. Für
latente Risiken im Forderungsbestand bestehen Pauschalwertberichtigungen in steuerlich
zulässiger Höhe. Darüber hinaus besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gem. § 340g
HGB.
F-106
Schuldverschreibungen, festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht
festverzinsliche Wertpapiere (Investmentanteile) des Umlaufvermögens sind mit ihren
historischen Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des
Wertaufholungsgebots bilanziert (§ 340e Abs. 1 Satz 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB und
§ 280 HGB). Soweit Wertpapiere durch betrags-, währungs- und laufzeitkongruente Terminoder Optionsgeschäfte gesichert wurden, wurden Bewertungseinheiten gebildet;
Bewertungsergebnisse wurden nicht berücksichtigt.
Soweit derivative Produkte zu Handelszwecken abgeschlossen wurden, sind sie zu aktuellen
Marktpreisen bewertet worden. Für Bewertungsverluste wurden Rückstellungen gebildet.
Bewertungsgewinne wurden nicht vereinnahmt.
Die Bank führt eine Portfoliobewertung für das Handelsbuch in der Abteilung Geld- und
Devisenhandel durch. Die Zinsfutures, Optionen auf Zinsfutures und Geldmarktprodukte
innerhalb der Portfolien Geldmarkt-Kasse, Geldmarkt-Derivate und Geldmarkt-Portfolio werden
mit Marktkursen bewertet. Die sich ergebenden Bewertungsverluste werden mit
Bewertungsgewinnen des Portfolios verrechnet. Eine sich ergebende Spitze wird imparitätisch
behandelt.
Aus der Portfoliobewertung resultierte im Jahr 2003 keine Drohverlustrückstellung. Im Vorjahr
ergab sich aus der Portfoliobewertung eine Rückstellung in Höhe von E 8,6 Mio.
Die Ausgleichsforderungen aus der Währungsumstellung 1990 wurden gemäß DMarkbilanzgesetz (DMBilG) bilanziert.
Wie Anlagevermögen bewertete Vermögensgegenstände
Wie Anlagevermögen bewertete Wertpapiere wurden gemäß § 340e Abs.1 i.V.m. § 253 Abs. 2
Satz 3 HGB nach dem gemilderten Niederstwertpinzip bewertet. Die Unterschiedsbeträge
zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag (Agien/Disagien) wurden zeitanteilig
verteilt. Die Bestände werden buchhalterisch getrennt von den Wertpapieren des
Umlaufvermögens geführt.
Beteiligungen einschließlich der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie die Betriebsund Geschäftsausstattung wurden gemäß § 340e Abs. 1 S. 1 HGB nach den für das
Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet.
Die auf ausländische Währung lautenden Beteiligungen einschließlich der Anteile an
verbundenen Unternehmen wurden mit dem jeweiligen Anschaffungskurs in EUR
umgerechnet.
Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten, abzüglich planmäßiger
Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, orientiert an den
amtlichen AfA-Tabellen, angesetzt.
Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen wurden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Agien/Disagien wurden
zeitanteilig verteilt. Begebene Zerobonds sind mit dem Emissionswert zuzüglich anteiliger
Zinsen bis zum Bilanzstichtag passiviert. Die anteiligen Zinsen von Zerobonds wurden nach
der Effektiv-Zinsmethode zugeschrieben.
Rückstellungen
Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Berücksichtigung der Richttafeln von 1998 errechnet und mit dem steuerlich zulässigen
Teilwert der Verpflichtungen für laufende Pensionszahlungen und Pensionsanwartschaften
bewertet.
F-107
Die Steuerrückstellungen und die anderen Rückstellungen wurden ausreichend bemessen und
tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung. Im
Zusammenhang mit vereinnahmten Vorfälligkeitsentschädigungen wurden wegen der in
zukünftigen Jahren verminderten Zinserträge Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungen
enthalten E 3,0 Mio pass. lat. Steuern, die auf Grund der lediglich in der Steuerbilanz der
Niederlassung Luxemburg angesetzten Sammelwertberichtigung, gebildet wurden.
Wertpapierpensionsgeschäfte
Reverse Repos i.H.v. E 1.336,3 Mio wurden als Forderungen an Kreditinstitute bilanziert.
Die in Pension genommenen Wertpapiere werden nicht in der Bilanz ausgewiesen; aus diesem
Geschäftsvorgang entstehende Zinsen i.H.v. E 54,9 Mio wurden als Zinserträge erfasst.
Repos i.H.v. E 7.068,0 Mio wurden als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bilanziert.
Aus diesem Geschäftsvorgang entstehende Zinsen i.H.v. E 79,7 Mio wurden als
Zinsaufwendungen erfasst.
Eventualverbindlichkeiten
Unter den Eventualverbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und
Gewährleistungsverträgen mit ihren valutierenden Beträgen zum Bilanzstichtag ausgewiesen.
Währungsumrechnung
Die Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung wurden gemäß § 340h Abs. 1 Satz 2
HGB mit den am Bilanzstichtag gültigen Kassamittelkursen in EUR umgerechnet.
Termingeschäfte, die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelt sind, wurden zum Terminkurs
des Bilanzstichtages bewertet.
Ergebnisse aus der Umrechnung kursgesicherter Bilanzposten und korrespondierender
schwebender Geschäfte wurden durch die Bildung von Ausgleichsposten neutralisiert.
Die auf Fremdwährung lautenden Bilanzbestände und schwebende Geschäfte werden in jeder
Währung gemäß § 340h Abs. 2 S. 2 HGB als besonders gedeckt eingestuft und bewertet.
Dementsprechend wurden alle Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung
gemäß § 340h Abs. 2 S. 1 und 2 HGB in der Erfolgsrechnung erfasst. Auszusondernde Erträge
ergaben sich nicht, da die am Bilanzstichtag bestehenden Positionen aufgrund der hohen
Umschlaghäufigkeit zeitnah begründet worden sind.
Änderung der Ausweismethoden
In der Gewinn- und Verlustrechnung ist in diesem Geschäftsjahr das Zinsergebnis aus
Swapgeschäften des Handelsbestandes aus dem Zinsergebnis in den Nettoertrag aus
Finanzgeschäften umgegliedert worden. Auf eine Anpassung der Vorjahreszahlen wurde
verzichtet.
III.
Angaben über Beteiligungsverhältnisse
Die Deutsche Postbank AG wurde zum 31. Dezember 2003 in den Konzernabschluss der
Deutsche Post AG, Bonn, aufgenommen. Der Konzernabschluss Deutsche Post AG ist beim
Handelsregister Bonn hinterlegt.
F-108
IV.
KWG Grundsätze
Im Berichtsjahr hielten sich die eigenen Mittel und die Liquidität der Bank stets im Rahmen
der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgestellten Grundsätze (§§ 10,
10a und 11 KWG)
B.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
I.
Aktivseite der Bilanz
Verbundene Unternehmen
In den nachfolgenden Positionen sind Forderungen an verbundene
Unternehmen enthalten:
Forderungen an Kreditinstitute.............................................................................
Forderungen an Kunden .......................................................................................
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ...................
Sonstige Vermögensgegenstände........................................................................
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
In den nachfolgenden Positionen sind Forderungen an Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten:
Forderungen an Kreditinstitute.............................................................................
Forderungen an Kunden .......................................................................................
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ...................
Sonstige Vermögensgegenstände........................................................................
Nachrangige Forderungen
Nachrangige Forderungen sind in folgenden Positionen ausgewiesen:
Forderungen an Kreditinstitute.............................................................................
Forderungen an Kunden .......................................................................................
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ...................
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere .......................................
Forderungen an Kreditinstitute
Als Deckung verwendet mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist von..
– mindestens drei Monaten, aber weniger als vier Jahren...............................
– vier Jahren oder länger .....................................................................................
Forderungen an Kunden
Als Deckung verwendet mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist von..
– weniger als vier Jahren .....................................................................................
– vier Jahren oder länger .....................................................................................
Sicherung durch Grundpfandrechte.....................................................................
– davon als Deckung verwendet ..........................................................................
Kommunaldarlehen ...............................................................................................
– davon als Deckung verwendet ..........................................................................
F-109
2003
Mio EUR
2002
Mio EUR
3.735
302
39
37
3.018
308
149
36
0
129
0
6
0
77
0
6
16
81
0
5
47
81
0
5
377
0
377
685
0
685
22.074
62
22.012
11.193
8.474
13.825
13.600
23.737
227
23.510
9.700
7.735
16.731
16.002
Angaben zu den Wertpapier-Positionen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
In dieser Position sind börsenfähige Wertpapiere enthalten in Höhe von:......
Geldmarktpapiere
Von öffentlichen Emittenten
börsennotierte Geldmarktpapiere..................................................................
nicht börsennotierte Geldmarktpapiere ........................................................
Von anderen Emittenten
börsennotierte Geldmarktpapiere..................................................................
nicht börsennotierte Geldmarktpapiere ........................................................
Anleihen und Schuldverschreibungen
Von öffentlichen Emittenten
börsennotierte Anleihen und Schuldverschreibungen ................................
nicht börsennotierte Anleihen und Schuldverschreibungen ......................
Von anderen Emittenten
börsennotierte Anleihen und Schuldverschreibungen ................................
nicht börsennotierte Anleihen und Schuldverschreibungen ......................
Nicht nach dem Niederstwertprinzip bewertete Wertpapiere............................
Eigene Schuldverschreibungen
börsennotierte eigene Schuldverschreibungen ...........................................
nicht börsennotierte eigene Schuldverschreibungen ..................................
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
In dieser Position sind börsenfähige Wertpapiere enthalten in Höhe von:......
davon börsennotierte Wertpapiere ...............................................................
davon nicht börsennotierte Wertpapiere ......................................................
Nicht nach dem Niederstwertprinzip bewertete Wertpapiere............................
Sonstige Vermögensgegenstände
Hier werden im Wesentlichen folgende Werte ausgewiesen:
– Einzugspapiere................................................................................................
– Nicht bankgeschäftliche Forderungen ..........................................................
– Steuererstattungsansprüche ..........................................................................
– Erstattungsanspruch an den Bund................................................................
F-110
2003
Mio EUR
2002
Mio EUR
35.658
40.523
0
0
0
0
177
306
1.352
0
14.397
68
15.369
0
19.502
922
71
22.207
1.236
301
262
25
326
33
193
190
3
5
211
208
3
0
45
43
16
12
445
42
25
0
Anlagespiegel
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand
01.01.03
Zugänge
2003
Abgänge
2003
Stand
31.12.03
in Mio EUR
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche
Wertpapiere ..........................................................................
Aktien........................................................................................
Beteiligungen ...........................................................................
Anteile an verbunden Unternehmen .....................................
Sachanlagen.............................................................................
5.219
5
40
1.048
1.005
—
—
—
4
9
–1.097
—
–10
–31
–7
4.122
5
30
1.021
1.007
7.317
13
–1.146
6.184
Abschreibungen Restbuchwert
Bilanzwerte
01.01.03
Abgänge
2003
Abschreibungen 2003
Stand
31.12.03
31.12.03
in Mio EUR
Schuldverschreibungen und andere
festverzinsliche Wertpapiere.....................
Aktien .............................................................
Beteiligungen.................................................
Anteile an verbunden Unternehmen ...........
Sachanlagen(*) ...............................................
—
—
—
—
–262
—
—
—
—
7
—
—
—
—
–29
—
—
—
—
–284
4.122
5
30
1.021
723
–262
7
–29
–284
5.901
(*) darin enthalten
im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude .........................
Betriebs- und Geschäftsausstattung....................................................................................
Rechnungsabgrenzungsposten
In dem Ausweis sind enthalten:
– Investitionszuschüsse .....................................................................................
– Abgrenzung Emissionskosten/Disagio..........................................................
– Agioabgrenzungen aus Forderungen ...........................................................
Restlaufzeiten
andere Forderungen an Kreditinstitute ...............................................................
bis 3 Monate .......................................................................................................
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr ...........................................................................
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre...............................................................................
mehr als 5 Jahre.................................................................................................
mit unbestimmter Laufzeit.................................................................................
Forderungen an Kunden .......................................................................................
bis 3 Monate .......................................................................................................
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr ...........................................................................
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre...............................................................................
mehr als 5 Jahre.................................................................................................
mit unbestimmter Laufzeit.................................................................................
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
im Folgejahr fällig werdend ..............................................................................
Fremdwährungsaktiva
Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden
Vermögensgegenstände ....................................................................................
F-111
540
27
2003
Mio EUR
2002
Mio EUR
90
73
30
106
123
50
27.599
9.275
4.345
7.085
6.894
0
40.756
1.421
2.436
16.257
19.077
1.565
35.803
13.570
5.594
7.816
8.823
0
40.520
2.187
2.754
15.548
18.563
1.468
4.299
9.535
5.086
7.898
Treuhandvermögen
In dieser Position sind enthalten: .........................................................................
Forderungen an Kunden .......................................................................................
Forderungen an Kreditinstitute.............................................................................
2003
Mio EUR
2002
Mio EUR
1.643
1.602
41
1.739
1.669
70
Den traditionellen Schwerpunkt bildet die Finanzierung von Maßnahmen zur
Strukturverbesserung des ländlichen Raumes und hierbei insbesondere die Förderung
landwirtschaftlicher Betriebe im Haupt- und Nebenerwerb. In den neuen Bundesländern
finanziert die Bank im Rahmen staatlicher Förderprogramme die Wiedereinrichtung und die
Umstrukturierung landwirtschaftlicher Unternehmen durch Gewährung von Darlehen und
Zuschüssen sowie durch Zinsverbilligungen und Bürgschaften.
II.
Passivseite der Bilanz
Verbundene Unternehmen
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in unverbriefter
Form sind in den nachstehenden Positionen enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten .....................................................
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ..................................................................
Sonstige Verbindlichkeiten ...................................................................................
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten .....................................................
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden ..................................................................
Sonstige Verbindlichkeiten ...................................................................................
Sonstige Verbindlichkeiten
Im Wesentlichen setzt sich diese Position zusammen aus:
– Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung ..........................................
– Steuerverbindlichkeiten ......................................................................................
– Nichtbankgeschäftliche Verbindlichkeiten ........................................................
Rechnungsabgrenzungsposten
In dem Ausweis sind enthalten:
– Über Pari-Anteil erworbener Par Structure Bonds...........................................
– Zinsen und Gebühren Ratenkredit ....................................................................
– Disagioabgrenzungen aus Forderungen ...........................................................
– Emissionskosten/Agioabgrenzung begebene Anleihen...................................
Rückstellungen
In den anderen Rückstellungen sind enthalten:
– Personalbezogene Rückstellungen ....................................................................
– Rückstellungen für Neustrukturierungsmaßnahmen.......................................
– Drohverlustrückstellungen aus Derivaten .........................................................
2003
Mio EUR
2002
Mio EUR
1.014
6.624
14
697
7.743
564
0
36
5
0
28
8
156
72
19
202
64
572
198
154
80
66
403
143
88
104
119
78
67
109
199
26
Nachrangige Verbindlichkeiten
Angaben zu jeder Mittelaufnahme über mehr als 10% des
Gesamtbetrages der nachrangigen Verbindlichkeiten
WK-Nr. 3606293011 ................................................................................
Währung ..................................................................................................
Betrag ......................................................................................................
Zinssatz....................................................................................................
Fälligkeit ..................................................................................................
Die Bedingungen der nachrangigen Verbindlichkeiten entsprechen
den Voraussetzungen des § 10 Abs. 5a KWG; ein
außerordentliches Kündigungsrecht ist nicht eingeräumt
F-112
139663
(Darlehensnummer)
EUR
EUR
250.000.000 150.000.000
5,8325%
5,95%
29.12.2008
28.12.2011
2003
Mio EUR
2002
Mio EUR
59
52
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit
oder Kündigungsfrist.............................................................................................
bis 3 Monate .......................................................................................................
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr ...........................................................................
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre...............................................................................
mehr als 5 Jahre.................................................................................................
19.280
11.313
832
3.467
3.668
26.598
15.962
3.405
2.766
4.465
Spareinlagen mit einer vereinbarter Laufzeit von mehr als 3 Monaten mit ...
bis 3 Monate .......................................................................................................
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr ...........................................................................
mehr als 1 Jahre bis 5 Jahre.............................................................................
mehr als 5 Jahre.................................................................................................
375
28
95
252
0
442
32
113
297
0
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder
Kündigungsfrist......................................................................................................
bis 3 Monate .......................................................................................................
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr ...........................................................................
mehr als 1 Jahre bis 5 Jahre.............................................................................
mehr als 5 Jahre.................................................................................................
24.229
7.483
4.188
7.323
5.235
23.158
3.894
4.171
9.753
5.340
Verbriefte Verbindlichkeiten
Begebene Schuldverschreibungen im Folgejahr fällig werdend ...................
7.756
7.233
8.158
12.538
2003
Mio EUR
2002
Mio EUR
1.610
1.643
8.958
1.739
749
45
11
563
275
333
803
56
11
594
275
233
167
166
167
66
Für die nachrangigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen (inkl. anteiliger
Zinsen und Agiobeträge) angefallen in Höhe von: .............................................
Restlaufzeiten
Für die Verbindlichkeiten sind keine Vermögensgegenstände als
Sicherheit übertragen worden.
Fremdwährungspassiva
Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautende Schulden ............................
Offenmarktgeschäfte
Im Rahmen von Offenmarktgeschäften waren Wertpapiere mit
Rückkaufvereinbarungen an den Pfandpool der EZB abgetreten ..................
Treuhandverbindlichkeiten ...................................................................................
In dieser Position sind enthalten:
Kapital Treuhandvermögen (Durchlaufende Kredite) .........................................
Sondervermögen des Landes Mecklenburg-Vorpommern ................................
Altenteilerrentenfonds ...........................................................................................
Kapital Zweckvermögen ........................................................................................
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten .....................................................
Genussrechte .........................................................................................................
In dieser Position sind enthalten:
– Inhabergenussscheine ........................................................................................
– Namensgenussscheine .......................................................................................
Von den E 166 Mio Namensgenussscheinen sind in 2003 E 99,5 neu begeben worden.
Eigenkapital
Das voll eingezahlte Grundkapital der Bank (EUR 410.000.000,00) ist eingeteilt in 16.000.000
nennwertlose Stückaktien, die auf den Namen lauten.
F-113
Gemäß Satzungsänderung vom 25. August 2000 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital
bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung (5. Dezember 2000)
durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- und Bareinlagen ein- oder mehrmals zu erhöhen.
Das genehmigte Kapital ist insgesamt auf die Hälfte des Grundkapitals zum Zeitpunkt der
Satzungsänderung beschränkt.
Über einen Bezugsrechtsausschluss entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats.
Kapitalrücklage:
31.12.02 1.158.937.687,86
31.12.03 1.158.937.687,86
andere Gewinnrücklagen
31.12.02 264.740.481,86
31.12.03 264.740.481,86
Der Bilanzgewinn der Deutsche Postbank AG beläuft sich auf EUR 589,0 Mio.
Den Eigenmitteln werden nach Feststellung des Jahresabschlusses nicht realisierte Reserven
aus Wertpapieren und Beteiligungen gemäß § 10 Abs. 4a Satz 1 KWG in Höhe von EUR
354,5 Mio zugerechnet.
Atypisch stille Beteiligungen ................................................................................
Typisch stille Beteiligungen..................................................................................
2003
Mio EUR
2002
Mio EUR
36
51
36
51
Die typisch stillen Gesellschafter erhalten für jedes Geschäftsjahr eine Gewinnbeteilung auf
den Nennbetrag der Vermögenseinlage in Höhe des Prozentsatzes, den die Postbank der
Ausschüttung auf das Grundkapital der Bank einschließlich offener Rücklagen zugrunde legt.
Der Prozentsatz ist jeweils durch Mindest- bzw. Höchstsätze begrenzt.
III. Gewinn- und Verlustrechnung
Der Posten ‘‘Sonstige betriebliche Erträge’’ beinhaltet EUR 119 Mio Erträge aus der Auflösung
von Rückstellungen, EUR 27 Mio Erträge aus Mieten und Pachten, EUR 12 Mio
Erstattungsanspruch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland aus dem Verkauf DSL Bank,
EUR 11 Mio Erträge aus der Schlussabrechnung der Deutsche Post AG für die
Verbundleistungen 2002 und EUR 6 Mio aus dem Beitragsausgleich Bundespensionsservice.
Die ‘‘Sonstigen betrieblichen Aufwendungen’’ enthalten EUR 30 Mio Aufwendungen aus
Sonderprojekten, EUR 9 Mio aus der Zuführung zu der Rückstellung für die
Postbeamtenkrankenkasse auf Grundlage eines neuen Gutachtens und EUR 9 Mio aus
nachgeholter Wertberichtigung aus den Vorjahren für Darlehenskonten.
Im Posten ,,Nettoertrag aus Finanzgeschäften’’ ist das Zinsergebnis aus Swaps des
Handelsbestandes in Höhe von minus E 86,7 Mio enthalten. Im Vorjahr wurde deren Ergebnis
(plus E 28,5 Mio) im Zinsergebnis ausgewiesen.
F-114
C.
Sonstige Angaben
I.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Gemäß Artikel 4 § 16 PTNeuOG zahlt die Postbank ab 2000 33 v.H. der Bruttobezüge ihrer
aktiven Beamten und der fiktiven Bruttobezüge ihrer beurlaubten Beamten an eine zu diesem
Zweck eingerichtete Unterstützungskasse. Darüber hinausgehende Verpflichtungen der
Postbank für Leistungen der Unterstützungskasse bestehen nicht, sondern sind durch den
Bund zu tragen.
Der Barwert der Leasingverbindlichkeiten beträgt EUR 45 Mio.
Patronatserklärung
Die Postbank AG trägt, abgesehen vom Fall des politischen Risikos, dafür Sorge, dass sowohl
die Deutsche Postbank International S.A. als auch die PB Capital Corp. ihre Verpflichtungen
erfüllen können.
Nachschussverpflichtung
Nachschussverpflichtungen bestehen aus der freiwilligen Einlagensicherung des
Bundesverbands Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. in der satzungsmäßig vorgesehenen
Höhe und aus der gesetzlich festgelegten Einlagensicherung.
II.
Mitarbeiter (durchschnittliche Arbeitskräfteeinheiten)
Gewerbl. Arbeitnehmer
Vollzeit .....................................................................
Teilzeit ......................................................................
Angestellte
Vollzeit .....................................................................
Teilzeit ......................................................................
Beamte
Vollzeit .....................................................................
Teilzeit ......................................................................
Zwischensumme ..........................................................................................................
Nachwuchs....................................................................................................................
Auszubildende ..............................................................................................................
Trainees.........................................................................................................................
AIS-Studierende ...........................................................................................................
Gesamtsumme Mitarbeiter..........................................................................................
III.
Bezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats
Bezüge des Vorstands..............................................................................................
Bezüge des Aufsichtsrats.........................................................................................
Bezüge früherer Mitglieder des Vorstands u. deren Hinterbliebenen .................
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern
des Vorstands und deren Hinterbliebenen.........................................................
Kredite an Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder der Deutsche
Postbank AG..........................................................................................................
2003
2002
88
7
3.213
373
3.001
791
7.473
120
10
3.341
417
3.405
933
8.226
461
6
16
7.956
497
4
19
8.746
2003
TEUR
2002
TEUR
4.281
488
1.283
4.275
426
1.286
20.410
19.870
750
892
IV.
Termingeschäfte
Das Volumen der noch nicht abgewickelten Termingeschäfte, die einem Erfüllungsrisiko sowie
Währungs-, Zins- und/oder sonstigen Marktpreisrisiken aus offenen und im Fall eines
Adressenausfalls auch aus geschlossenen Positionen unterliegen, belief sich zum 31.12.2003
auf EUR 285 Mrd. (Vorjahr EUR 255 Mrd.)
Auf der Folgeseite (Tabelle 1) sind die bestehenden Kontrakte im derivativen Geschäft
hinsichtlich ihrer Risikostruktur aufgegliedert. Entsprechend den international üblichen
Usancen werden die Nominalvolumina ausgewiesen, die aber nicht dem Ausfallrisikobetrag
entsprechen.
F-115
Die Nominalwerte stellen das Bruttovolumen aller Käufe und Verkäufe dar. Um die
Aussagefähigkeit zu erhöhen, wurden zur Risikobeurteilung zusätzlich die
Kreditrisikoäquivalente sowie die Wiederbeschaffungskosten aufgeführt.
Die Kreditrisikoäquivalente wurden nach der Marktbewertungsmethode unter Berücksichtigung
der Kontrahentengewichtung ermittelt. Nettingverfahren kamen hierbei nicht zur Anwendung.
Die Wiederbeschaffungskosten betreffen alle Kontrakte mit positiven Marktwerten.
Eine Verrechnung mit Kontrakten mit negativen Marktwerten wurde nicht vorgenommen.
Die Tabellen 2,3 und 4 auf der Folgeseite erläutern die Angaben nach unterschiedlichen
Kriterien. Neben den Angaben zur Laufzeitklasse nach Risikokategorie erfolgte eine Aufteilung
nach Kontrahenten. Handelsgeschäfte wurden separat dargestellt. Im Hinblick auf die
Darstellung der Fristengliederung bestimmen sich die Restlaufzeiten der derivativen Geschäfte
grundsätzlich aufgrund der Kontraktlaufzeit. Soweit allerdings ein Underlying mit
bestimmbarer Laufzeit vorliegt, wird auf die Restlaufzeit des Underlyings abgestellt.
F-116
Tabelle 1:
Derivative Geschäfte – Darstellung der Volumina
Nominalwerte – in Mio EUR –
Kreditrisikoäquivalente
gemäß 6. KWG-Novelle
Nominalwerte
Wiederbeschaffungskosten
31.12.03
31.12.02
31.12.03
31.12.02
31.12.03
31.12.02
156.388
0
160.860
0
1.795
0
1.747
0
1.144
0
1.380
0
0
5.350
40
1.378
0
205
27
0
0
0
1
4
0
0
0
0
0
34
0
0
0
0
0
0
97.628
11.921
79.506
2.421
104
19
356
2
48
8
324
2
272.705
243.019
1.957
2.105
1.200
1.706
7.797
1.660
1.595
7.358
1.084
2.035
611
75
133
371
65
276
532
1
83
295
1
175
6
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
11.058
10.477
819
712
616
471
0
0
0
0
0
0
377
268
2
510
331
0
34
16
0
113
20
0
11
0
0
83
0
0
13
618
5
68
1
38
0
4
0
1
0
0
Insgesamt .........................................
1.278
914
89
137
12
83
Kreditderivate
Käufe .............................................
Verkäufe ........................................
31
34
31
74
0
0
0
0
0
1
0
0
Insgesamt .........................................
65
105
0
0
1
0
Gesamtsumme.................................
285.106
254.515
2.865
2.954
1.829
2.260
Zinsrisiken
OTC-Produkte
Zinsswaps.........................................
FRA‘s.................................................
Zinsoptionen
Käufe (long) ..................................
Verkäufe (short)............................
Caps, Floors .....................................
sonstige Zinstermingeschäfte.........
börsengehandelte Produkte
Zinsfutures (Bund, Bobl, Schatz)....
Zinsoptionen (Bund, Bobl, Schatz).
Insgesamt .........................................
Währungsrisiken
OTC-Produkte
Devisentermingeschäfte/-swaps .....
Währungsswaps ..............................
Zins-Währungsswaps ......................
Devisenoptionen
Käufe (long) ..................................
Verkäufe (short)............................
sonstige
Währungstermingeschäfte..............
börsengehandelte Produkte
Devisenfutures .................................
Devisenoptionen ..............................
Insgesamt .........................................
Aktien – und sonstige Preisrisiken
OTC-Produkte
Aktientermingeschäfte.....................
Aktien-/Index-Optionen
Käufe (long) ..................................
Verkäufe (short)............................
sonstige Aktien-/Indexkontrakte .....
börsengehandelte Produkte
Aktien-/Index-Futures ......................
Aktien-/Index-Optionen ...................
F-117
Tabelle 2:
Derivative Geschäfte – Restlaufzeiten
Zinsrisiken
Nominalwerte – in Mio EUR –
31.12.03
Währungsrisiken
Aktienund sonstige
Preisrisiken
Kreditderivate
31.12.02 31.12.03 31.12.02 31.12.03 31.12.02 31.12.03 31.12.02
Restlaufzeiten
bis 3 Monate............................... 146.330 119.340
mehr als 3 Monate bis 1 Jahr ... 35.288 71.802
mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre ...... 61.089 36.910
mehr als 5 Jahre ........................ 29.998 14.966
2.880
6.181
1.462
535
5.367
2.043
2.520
547
1.240
39
0
0
810
104
0
0
0
0
64
1
0
0
104
1
insgesamt ................................... 272.705 243.019 11.058 10.477
1.279
914
65
105
Tabelle 3:
Derivative Geschäfte – Kontrahentengliederung
Nominalwerte
Nominalwerte – in Mio EUR –
Kreditrisikoäquivalente
gemäß 6. KWG-Novelle
Wiederbeschaffungskosten
31.12.03
31.12.02
31.12.03
31.12.02
31.12.03
31.12.02
Banken in der OECD ........................
Banken außerhalb der OECD ..........
Öffentliche Stellen in der OECD .....
sonstige Kontrahenten ....................
270.588
0
0
14.518
242.631
25
0
11.859
2.599
0
0
266
2.712
4
0
238
1.712
0
0
117
2.077
4
0
179
insgesamt .........................................
285.106
254.515
2.865
2.954
1.829
2.260
Tabelle 4:
Derivative Geschäfte – Handelsgeschäfte
Nominalwerte
Nominalwerte – in Mio EUR –
Kreditrisikoäquivalente
gemäß 6. KWG-Novelle
Wiederbeschaffungskosten
31.12.03
31.12.02
31.12.03
31.12.02
31.12.03
31.12.02
Zinskontrakte ................................
Währungskontrakte......................
Aktienkontrakte ............................
Kreditderivatekontrakte ...............
162.405
7.757
262
0
159.122
7.317
37
0
281
611
18
0
416
370
2
0
140
532
2
0
357
294
0
0
Handelsgeschäfte insgesamt..........
170.424
166.476
910
788
674
651
–
–
–
–
F-118
V.
Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Betriebs-Center für Banken Berlin GmbH, Bonn ....................
Betriebs-Center für Banken Deutschland GmbH & Co. KG,
Frankfurt a.M. .........................................................................
Betriebs-Center für Banken Frankurt Main GmbH, Bonn ......
Betriebs-Center für Banken Verwaltungs GmbH, Frankfurt
a.M. .........................................................................................
CREDA Objektanlage- und- verwaltungsgesellschaft mbH,
Bonn........................................................................................
Deutsche Postbank Asset Management S.A., Luxemburg ....
Deutsche Postbank Capital Management S.A., Luxemburg ..
Deutsche Postbank Financial Services GmbH, Frankfurt am
Main ........................................................................................
Deutsche Postbank International S.A., Luxemburg................
Deutsche Postbank Privat Investment
Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn .................................
Deutsche Postbank Vermögens-Management S.A.,
Luxemburg .............................................................................
DPBI Immobilien KGaA, Luxemburg .......................................
DSL Finance N.V., Amsterdam.................................................
DSL Holding AG i.A., Bonn ......................................................
DVB Processing GmbH, Eschborn
DVD Gesellschaft für DV-gestützte Dienstleistungen mbH &
Co. KG, Köln...........................................................................
easytrade services GmbH, Leipzig...........................................
PB (USA) Holdings Inc., Delaware/USA ..................................
PB Factoring GmbH, Bonn .......................................................
PB Firmenkunden AG(1), Bonn .................................................
Postbank Immobilien und Baumanagement GmbH, Bonn ...
Postbank Leasing GmbH, Bonn ...............................................
Postbank Systems AG, Bonn ...................................................
Postbank Vermögensberatung AG, Bonn ...............................
Postbank Vermögensberatung Service GmbH, Köln .............
Ralos Verwaltungs GmbH & Co. Vermietungs KG,
München.................................................................................
VÖB-ZVD Bank für Zahlungsverkehrsdienstleistungen
GmbH, Bonn...........................................................................
Beteiligungen
PB Lebensversicherung AG, Hilden.........................................
PB Versicherung AG, Hilden ....................................................
Postbank P.O.S. Transact GmbH, Schwalbach am Taunus...
Societá di Commercializzazione e Distribuzione Ricambi
S.p.A., Turin ...........................................................................
(1)
firmierte bis 2. Februar 2004 als PB Erste Beteiligungen AG
(2)
Ergebnis- und Verlustübernahmevertrag
(3)
zum 31.12.2002
(4)
zum 30.09.2002
Beteiligungsverhältnisse
31. Dez 03
Eigenkapital
31. Dez 03
Jahresergebnis
%
TEUR
TEUR
100,00
25
0
100,00
100,00
100
25
0
0
100,00
25
0
100,00
100,00
100,00
250
8.824
6.192
0(2)
8.119
5.930
100,00
100,00
5.000
207.800
0(2)
15.846
100,00
14.878
0(2)
100,00
10,01
100,00
97,46
51,00
2.185
333
10.967
515.362
–6.332
1.545
130
1.455
3.418
–6.457(3)
51,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
100,00
752
25
288.277
5.000
50
18.874
500
51.573
1.000
50
355(3)
0(2)
15.793
0(2)
0(2)
0(2)
0(2)
0(2)
0(2)
0(2)
94,00
26
75,00
5.165
50,00
50,00
50,00
28.129
17.519
2.621
29,10
250
123
1.555(3)
0(2),(3)
0(2),(3)
–3.062(3)
150(4)
In den Positionen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind börsenfähige
Anteile in Höhe von EUR 951 Mio bzw. EUR 16 Mio (i.Vj. 814 bzw. 16) enthalten. Davon
börsennotiert EUR 348 Mio (i.Vj. 289) und nicht börsennotiert EUR 603 Mio (i.Vj. 525).
F-119
VI.
Deckungsrechnung
Deckung der Pfandbriefe
— deckungspflichtige Pfandbriefe........................................................................
— Deckungswerte ..................................................................................................
Überdeckung ..........................................................................................................
Deckung der Kommunalschuldverschreibungen
— deckungspflichtige Kommunalschuldverschreibungen .................................
— Deckungswerte ..................................................................................................
Überdeckung ..........................................................................................................
Deckung der Namenspapiere Typ C
— deckungspflichtige Namensschuldverschreibungen......................................
— Deckungswerte ..................................................................................................
Überdeckung ..........................................................................................................
Deckung der Zinsaufwendungen für Pfandbriefe
— Zinsaufwendungen für Pfandbriefe .................................................................
— Zinserträge aus Deckungswerten.....................................................................
Überdeckung ..........................................................................................................
Deckung der Zinsaufwendungen für Kommunalschuldverschreibungen
— Zinsaufwendungen für Kommunalschuldverschreibungen ..........................
— Zinserträge aus Deckungswerten.....................................................................
Überdeckung ..........................................................................................................
Deckung der Zinsaufwendungen für Namenspapiere Typ C
— Zinsaufwendungen für Namensschuldverschr. Typ C...................................
— Zinserträge aus Deckungswerten.....................................................................
Überdeckung ..........................................................................................................
VII.
2003
Mio EUR
2002
Mio EUR
4.008
4.914
906
4.809
5.517
708
10.504
12.788
2.284
12.840
17.662
4.822
2.124
6.670
4.546
803
3.494
2.691
223
292
69
267
338
71
497
669
172
622
995
373
97
344
247
40
186
146
Andere Angaben
Nach § 2 Abs. 4 Postumwandlungsgesetz (PostUmwG) trägt der Bund die Gewährleistung für
die Erfüllung der zum Zeitpunkt der Eintragung der Deutsche Postbank AG in das
Handelsregister bestehenden Verbindlichkeiten. Für die Spareinlagen endete die
Gewährleistung nach Ablauf von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Handelsregistereintragung.
Die Deutsche Postbank AG ist seit 1995 dem Einlagensicherungsfonds des Verbands
Öffentlicher Banken angeschlossen.
Die Deutsche Postbank AG verfügt zum 31.12.2003 über 97,64% der Stimmrechte an der DSL
Holding AG i. A., Bonn.
D.
Namen der Organmitglieder
Vorstand
Mitglieder des Vorstands sind:
Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann, Bonn (Vorsitzender)
Dirk Berensmann, Unkel
Stefan Jütte, Bonn
Volker Mai, Bad Honnef
bis 30. Juni 2003
Dr. Wolfgang Klein, Bonn
Loukas Rizos, Bonn
Lothar Rogg, Bonn
F-120
Mandate der Vorstandsmitglieder der Deutsche Postbank AG zum 31.Dezember 2003 in
Aufsichtsräten oder anderen Kontrollgremien:
Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann, Bonn
Funktion
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorsitzender des Board of Directors
Vorsitzender des Board of Directors
Mitglied des Aufsichtsrats (ab 26. September
2003)
Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 1. Oktober
2003)
Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
Mitglied des Aufsichtsrats (ab 18. August 2003)
Mitglied des Board of Directors
Mitglied des Vorstands
Im Laufe des Jahres aufgegebenes Mandat
Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 28. August
2003)
Dirk Berensmann, Unkel
Funktion
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Mitglied des Beirats (ab 28. Juli 2003)
Stv. Vorsitzender des Beirats (ab 15. Oktober
2003)
Mitglied des Board of Directors
Mitglied des Vorstands (ab 18. März 2003)
Stefan Jütte, Bonn
Funktion
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Mitglied des Aufsichtsrats (ab 26. September
2003)
(ab 1. Oktober 2003)
Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
Mitglied des Verwaltungsrats
Mitglied des Board of Directors
Mitglied des Board of Directors
Mitglied des Aufsichtsrats
Im Laufe des Jahres aufgegebenes Mandat
Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
(bis 28. August 2003)
(1)
Gesellschaft
PB Lebensversicherung AG, Hilden
PB Versicherung AG, Hilden
PB (USA) Holdings, Inc., Wilmington
(Delaware, USA)
PB Capital Corp., Wilmington (Delaware,
USA)
PB Firmenkunden AG(1), Bonn
Deutsche Postbank Financial Services
GmbH, Frankfurt a.M.
TCHIBO Holding AG, Hamburg
accenture Corp., Irving (Texas, USA)
Bundesverband Öffentlicher Banken
Deutschlands e.V. (VÖB), Berlin
DSL Holding AG i.A., Bonn
Gesellschaft
Postbank Systems AG, Bonn
einsnull IT-Support GmbH, Bonn
Eurogiro Network A/S, Taastrup (Dänemark)
e-Finance Lab Universität Frankfurt a.M.
Gesellschaft
Postbank Leasing GmbH, Bonn
PB Factoring GmbH, Bonn
PB Firmenkunden AG(1), Bonn
Deutsche Postbank International S.A.,
Luxemburg
PB (USA) Holdings, Inc., Wilmington
(Delaware, USA)
PB Capital Corp., Wilmington (Delaware,
USA)
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin
DSL Holding AG i.A., Bonn
Firmierte bis 2. Februar 2004 als PB Erste Beteiligungen AG
F-121
Dr. Wolfgang Klein, Bonn
Funktion
Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 10. Januar
2003)
Vorsitzender des Beirats
Vorsitzender des Management Committees
Mitglied des Verwaltungsrats (ab 1. Juli
Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats
(ab 23. September 2003)
Mitglied des Verwaltungsrats (ab 1. Juli
Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats
(ab 23. September 2003)
Mitglied des Verwaltungsrats (ab 1. Juli
Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats
(ab 23. September 2003)
Mitglied des Verwaltungsrats (ab 1. Juli
Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats
(ab 23. September 2003)
Mitglied des Aufsichtsrats
Mitglied des Aufsichtsrats
Mitglied des Aufsichtsrats
Mitglied des Verwaltungsrats
2003)
Gesellschaft
Postbank Vermögensberatung AG, Bonn
VÖB-ZVD Bank für Zahlungsverkehrsdienstdienstleistungen GmbH, Bonn
Postbank P.O.S. Transact GmbH,
Schwalbach am Taunus
Deutsche Postbank International S.A.,
Luxemburg
2003)
Deutsche Postbank Capital Management
S.A., Luxemburg
2003)
Deutsche Postbank Asset Management S.A.,
Luxemburg
2003)
Deutsche Postbank Vermögens-Management
S.A., Luxemburg
Im Laufe des Jahres aufgegebenes Mandat
Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 15. April
2003)
PB Lebensversicherung AG, Hilden
PB Versicherung AG, Hilden
Comma Soft AG, Bonn
VISA Deutschland e.V., Frankfurt
Postbank EasyTrade.AG, Köln
F-122
Volker Mai, Bad Honnef
Funktion
Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003)
Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003)
Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003)
Vorsitzender des Beirats (bis 19. Mai 2003)
Vorsitzender des Beirats (bis 19. Mai 2003)
Gesellschaft
einsnull IT-Support GmbH, Bonn
Postbank Immobilien und Baumanagement
GmbH, Bonn
interServ Gesellschaft für Personal- und
Beraterdienstleistungen mbH, Bonn
CREDA Objektanlage- und
-verwaltungsgesellschaft mbH, Bonn
Kordoba Gesellschaft für Bankensoftware
mbH & Co. KG, München
Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
(bis 19. Mai 2003)
Postbank Systems AG, Bonn
Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
(bis 14. April 2003)
Deutsche Postbank Privat Investment
Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn
Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats
(bis 30. Juni 2003)
Deutsche Postbank International S.A.,
Luxemburg
Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats
(bis 30. Juni 2003)
Deutsche Postbank Capital Management
S.A., Luxemburg
Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats
(bis 30. Juni 2003)
Deutsche Postbank Asset Management S.A.,
Luxemburg
Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats
(bis 30. Juni 2003)
Deutsche Postbank VermögensManagement S.A., Luxemburg
Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrats
(bis 30. Juni 2003)
Deutsche Postbank Fonds-Management S.A,
Luxemburg
Mitglied des Aufsichtsrats (bis 19. Mai 2003)
Niedersächsische Landgesellschaft mbH,
Hannover
Mitglied des Verwaltungsrats (bis 19. Mai 2003)
Bundesanstalt für Post und
Telekommunikation Deutsche Bundespost,
Bonn
Vorsitzender des Beirats (bis 19. Mai 2003)
Einlagensicherungsfonds des
Bundesverbands Öffentlicher Banken
Deutschlands e.V., Berlin
Vorsitzender des Anlageausschusses
(bis 19. Mai 2003)
Einlagensicherungsfonds des
Bundesverbands Öffentlicher Banken
Deutschlands e.V., Berlin
Herr Mai ist mit Ablauf des 30. Juni 2003 aus dem Vorstand ausgeschieden.
F-123
Loukas Rizos, Bonn
Funktion
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Gesellschaft
Deutsche Postbank Privat Investment
Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Deutsche Postbank Financial Services
GmbH, Frankfurt a.M.
Vorsitzender des Verwaltungsrats
Deutsche Postbank International S.A.,
Luxemburg
Vorsitzender des Verwaltungsrats
Deutsche Postbank Capital Management
S.A., Luxemburg
Vorsitzender des Verwaltungsrats
Deutsche Postbank Asset Management S.A.,
Luxemburg
Vorsitzender des Verwaltungsrats
Deutsche Postbank Vermögens-Management
S.A., Luxemburg
Mitglied des Aufsichtsrats (ab 10. Januar 2003)
Postbank Vermögensberatung AG, Bonn
Mitglied des Aufsichtsrats (ab 26. September
2003)
PB Firmenkunden AG(3), Bonn
Im Laufe des Jahres aufgegebene Mandate
Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
(bis 15. April 2003)
Vorsitzender des Verwaltungsrats
(bis 5. Dezember 2003)
(3)
Postbank EasyTrade.AG, Köln
Deutsche Postbank Fonds-Management S.A,
Luxemburg
Firmierte bis 2. Februar 2004 als PB Erste Beteiligungen AG
Lothar Rogg, Bonn
Funktion
Stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
(ab 10. Januar 2003)
Mitglied des Aufsichtsrats
Gesellschaft
Postbank Vermögensberatung AG, Bonn
Mitglied des Aufsichtsrats
Mitglied des Aufsichtsrats
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Deutsche Postbank Privat Investment
Kapitalanlagegesellschaft mbH, Bonn
PB Lebensversicherung AG, Hilden
PB Versicherung AG, Hilden
McPaper AG, Berlin
Im Laufe des Jahres aufgegebene Mandate
Mitglied des Aufsichtsrats (bis 15. April 2003)
Postbank EasyTrade.AG, Köln
Vorsitzender des Beirats (bis 13. März 2003)
Vorsitzender des Beirats (bis 13. März 2003)
In insgesamt elf Deutsche Post
Vertriebsgesellschaften, jeweils GmbH,
jeweils deutsche Standorte
In insgesamt elf Deutsche Post RetailGesellschaften, jeweils GmbH, jeweils
deutsche Standorte
F-124
Der Aufsichtsrat der Deutsche Postbank AG setzt sich wie folgt zusammen:
1. Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner
Dr. Klaus Zumwinkel, Vorsitzender des Vorstands Deutsche Post
AG, Bonn (Vorsitzender)
Prof. Dr. Hans-E. Büschgen, Universitätsprofessor (em.), Direktor
des Forschungsinstituts für Leasing, Köln
Dr. Edgar Ernst, Mitglied des Vorstands Deutsche Post AG, Bonn
Dietrich Jahn, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium der
Finanzen, Berlin
Prof. Dr. Ralf Krüger, Unternehmensberater, Professur FH,
Wiesbaden
Dr. Axel Nawrath, Abteilungsleiter im Bundesministerium der
Finanzen, Berlin
Dr. Hans-Dieter Petram, Mitglied des Vorstands Deutsche Post AG,
Bonn
Dr. Klaus Schlede, ehem. stv. Vorsitzender des Vorstands Deutsche
Lufthansa AG, Köln
Dr. Manfred Schüler, Staatssekretär a.D., Wachtberg
Dr.-Ing. Dieter Soltmann, ehemals persönlich haftender
Gesellschafter Spaten-Franziskaner-Bräu KGaA, München
Dr. Alfred Tacke, Staatssekretär im Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit, Berlin
2. Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
Michael Sommer, Vorsitzender des Deutschen
Gewerkschaftsbundes, Berlin (Stellvertretender Vorsitzender)
Marietta Auer, Abteilungsleiterin Deutsche Postbank AG, Zentrale,
Bonn
Rosemarie Bolte, Fachbereichsleiterin Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Stuttgart
Annette Harms, Mitglied des Betriebsrats Postbank Hamburg,
Hamburg
Ralf Höhmann, Mitglied des Betriebsrats Postbank Stuttgart,
Stuttgart
Elmar Kallfelz, Mitglied des Konzernbetriebsrats Deutsche Post AG,
Bonn
Harald Kuhlow, Vorsitzender des Betriebsrats Postbank Karlsruhe,
Karlsruhe
Sabine Schwarz, Vorsitzende des Betriebsrats Postbank Berlin,
Berlin
Horst-Peter Voegler, Mitglied des Betriebsrats Postbank Hannover,
Langenhagen
Christine Weiler, Vorsitzende des Betriebsrats Postbank München,
München
Christel Zobeley, Gewerkschaftsfunktionärin Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Berlin
F-125
ab 20. März 2003
bis 28. Februar 2003
ab 1. März 2003
bis 28. Februar 2003
Bonn, 27. Februar 2004
Deutsche Postbank Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Prof. Dr. Wulf von Schimmelmann
Dirk Berensmann
Stefan Jütte
Loukas Rizos
Lothar Rogg
F-126
Dr. Wolfgang Klein
Der Lagebericht wurde im Zusammenhang mit der Aufstellung des Jahresabschlusses für
das Geschäftsjahr 2003 erstellt und berücksichtigt naturgemäß nur diejenigen Umstände,
die zu jenem Zeitpunkt bekannt waren. Der Lagebericht sollte daher nur in Zusammenhang
mit den Abschnitten ,,Postbank-Konzern’’ sowie ,,Jüngste Entwicklung und Ausblick’’
gelesen werden, die den zum Datum dieses Prospekts aktuellen Informationsstand
wiedergeben.
Lagebericht der Deutsche Postbank AG für das Geschäftsjahr 2003
Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Weltwirtschaft startete schwach in das Jahr 2003. Der Irakkrieg führte zu einer
ausgeprägten Zurückhaltung bei Investoren und Konsumenten und lähmte dadurch die
wirtschaftlichen Aktivitäten. Nach Kriegsende erholte sich die globale Konjunktur aber wieder
und gewann im Verlauf des Jahres an Schwung.
Eine Lokomotivfunktion für die Weltwirtschaft übernahmen wieder einmal die USA. Trotz
eines mäßigen ersten Halbjahres stieg dort das Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2003 um 3,1%.
Überraschend günstig war im Jahr 2003 die wirtschaftliche Entwicklung in Japan. Getrieben
von kräftig steigenden Exporten wuchs die japanische Wirtschaft um 2,7%. Positiv wirkte sich
dabei die enge Verflechtung mit den aufstrebenden Ländern Südostasiens aus, der erneut
wachstumsstärksten Region der Welt.
Den Nachzügler im globalen Aufschwung bildete der Euroraum. Im ersten Halbjahr belastete
die schwache Weltwirtschaft das Wachstum. Da auch die Binnennachfrage sehr verhalten
blieb, kam der Euroraum in dieser Phase über Stagnation nicht hinaus. Dank der globalen
Erholung kamen in der zweiten Jahreshälfte aber wieder positive Impulse von steigenden
Exporten. Dennoch fiel das gesamtwirtschaftliche Wachstum 2003 mit lediglich 0,4% sehr
niedrig aus.
Noch schwächer entwickelte sich die deutsche Wirtschaft, die 2003 um 0,1% schrumpfte. Nach
rückläufigen Ausfuhren in der ersten Jahreshälfte profitierte die Exportwirtschaft ab der
Jahresmitte zwar ebenfalls von der anziehenden Auslandsnachfrage. Dennoch wurde bei den
Exporten lediglich ein Zuwachs von 1,1% erreicht. Das war das niedrigste Wachstum seit zehn
Jahren. In diesem Umfeld ging die Investitionsbereitschaft weiter zurück, wobei sich allerdings
zum Jahresende erste Besserungstendenzen abzeichneten. Ausgesprochen enttäuschend
entwickelte sich aber die Konsumneigung. Eine bedeutende Rolle spielten hierbei die
langwierigen Verhandlungen über Steuerentlastungen und Reformen der sozialen
Sicherungssysteme, die zu einer Verunsicherung der Bürger führten.
Wichtige Ereignisse im Geschäftsjahr
Im Berichtsjahr ging nunmehr das zweite Modul unserer mit SAP entwickelten
Standardsoftware für Banken in den Wirkbetrieb. Es dient der Kontoführung und dem
Zahlungsverkehr.
In 2003 hat die Postbank zum ersten Mal Kreditrisiken mittels einer synthetischen Verbriefung
(Residential Mortgage Backed Security) unter Nutzung der Provide-Plattform der KfW
(Kreditanstalt für Wiederaufbau) begeben.
Zum 01. November 2003 haben wir unsere Tochtergesellschaft interServ Gesellschaft für
Personal- und Beraterdienstleistungen mbH an die Deutsche Post Beteiligungen Holding
GmbH, veräußert.
Erfolgsrechnung
Im Berichtsjahr hat sich das Betriebsergebnis der Deutsche Postbank AG gegenüber dem
Vorjahr um 323 Mio. Euro auf 616 Mio. Euro erhöht.
Verminderte Erträge wurden bei in etwa gleich hohem Verwaltungsaufwand durch einen
höheren Saldo aus sonstigen Erträgen und Aufwendungen sowie einer verbesserten
Risikovorsorge überkompensiert.
F-127
Zinsüberschuss
Die Deutsche Postbank AG erzielte im Berichtsjahr aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus
einen Zinsüberschuss in Höhe von 1.498 Mio. Euro, der um 19,9% oder 373 Mio. Euro unter
dem Vorjahr lag.
Provisionsüberschuss
Der Provisionsüberschuss stieg unter anderem durch die positive Entwicklung des
Fondsgeschäft um 27 Mio. Euro auf 422 Mio. Euro.
Nettoergebnis aus Finanzgeschäften
Das Nettoergebnis aus Finanzgeschäften beträgt 69 Mio. Euro (Vorjahr -25 Mio. Euro).
Verwaltungsaufwand
Der gesamte Verwaltungsaufwand sank auf 1.780 Mio. Euro (-0,5%). Dabei reduzierte sich der
Personalaufwand von 496 Mio. Euro auf 468 Mio. Euro und der Sachaufwand stieg um 20 Mio.
Euro auf 1.311 Mio. Euro. Die Abschreibungen auf Sachanlagen lagen unter dem
Vorjahreswert.
Sonstige Erträge und Aufwendungen
Der Saldo aus Sonstigen Erträgen und Aufwendungen verbesserte sich um 120 Mio. Euro auf
132 Mio. Euro. Hier war unter anderem eine Rückstellung aufzulösen als Folge der
Übertragung der interServ Gesellschaft für Personal- und Beraterdienstleistungen mbH.
Risikovorsorge
Die Position Risikovorsorge beläuft sich im Jahr 2002 auf +275 Mio. Euro (Vorjahr -170 Mio.
Euro). Hierin enthalten ist eine gestiegene Kreditrisikovorsorge, der ein verbessertes
Wertpapierergebnis gegenübersteht. Ferner ist hier die Auflösung von Rücklagen nach § 340f
HGB in Höhe von 265 Mio. Euro (im Vorjahr 170 Mio. Euro) enthalten, der in diesem Jahr
keine Dotierung von Rücklagen nach § 340g HGB (im Vorjahr 300 Mio. Euro) gegenübersteht.
Jahresüberschuss
Nach Berücksichtigung der Steuern vom Einkommen und Ertrag von 15 Mio. Euro (Vorjahr
17 Mio. Euro), der verbleibenden Sonderaufwendung ,,Abfindung DSL Holding AG i. A.’’ in
Höhe von 12 Mio. Euro (Vorjahr 152 Mio. Euro), die noch aus der Aufhebung des
Beteiligungsvertrages resultiert, ergibt sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 589 Mio. Euro.
(im Vorjahr 99 Mio. Euro).
Verwendung des Jahresüberschusses
Der Bilanzgewinn beträgt 589 Mio. Euro. Über seine Verwendung beschließt die
Hauptversammlung.
Bilanzsumme und Bilanzentwicklung
Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich die Bilanzsumme um 7,3 Mrd. Euro auf 125,7 Mrd.
Euro. Die Entwicklung ist – wie auch in den Vorjahren – erneut geprägt durch den deutlichen
Zuwachs der Kundeneinlagen einerseits und den Abbau der Geld- und
Kapitalmarktrefinanzierungen andererseits, was letztlich insgesamt zu einem Rückkgang von
5,5% führte. Auf der Aktivseite gingen dementsprechend die Geld- und Kapitalmarktanlagen
zurück.
Forderungen an Kunden
Die Kundenforderungen liegen mit insgesamt 40,8 Mrd. Euro um 0,2 Mrd. Euro über dem
Vorjahr. Direkte Kundenkredite konnten dabei gesteigert werden. Rückläufig waren
insbesondere die Forderungen an öffentliche Haushalte.
F-128
Geld- und Kapitalmarktanlagen
Die Forderungen gegenüber Kreditinstituten sind um 3,0 Mrd. Euro auf 35,2 Mrd. Euro, die
Schuldverschreibungen um 4,9 Mrd. Euro auf 35,7 Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr
zurückgegangen.
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stiegen gegenüber dem Vorjahresende um 6,5 Mrd.
Euro auf 77,8 Mrd. Euro an. Das darin enthaltenen bilanzwirksame Sparvolumen wuchs um 3,4
Mrd. Euro.
Geld- und Kapitalmarktverbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringerten sich um 7,3 Mrd. Euro auf 20,5
Mrd. Euro. Bedingt durch auslaufende Emissionen gingen die Verbrieften Verbindlichkeiten im
Geschäftsjahr 2003 um 6,6 Mrd. Euro auf 18,6 Mrd. Euro zurück.
Eigenkapital
Das ausgewiesene Eigenkapital der Deutsche Postbank AG stieg um 0,5 Mrd. Euro auf 2,5
Mrd. Euro gegenüber dem Vorjahr an.
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
Über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen hat der Vorstand Bericht erstattet und
zusammenfassend erklärt: ,,...dass die Deutsche Postbank AG nach den Umständen im
Zeitpunkt des jeweiligen Geschäfts für jede Leistung im Sinne dieses Berichtes stets eine
angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen wurden auf Veranlassung oder im
Interesse der Deutsche Post AG bzw. ihrer verbundenen Unternehmen weder getroffen noch
unterlassen.’’
Risikobericht
Strategie und Ziele des Risikomanagements im Konzern
Risikomanagement definiert der Postbank Konzern als einen Regelkreis, der auf der Basis
festgelegter Ziele einen systematischen und permanenten Prozess über alle Bereiche des
Postbank Konzerns umfasst. Dieser Prozess beinhaltet Strategie, Analyse und Bewertung,
Steuerung und Controlling der Gesamtbankrisiken.
Das Risikomanagement ist so Teil der risiko- und ertragsorientierten Gesamtsteuerung. Ziel
des Postbank Konzerns ist das kontrollierte Eingehen von Risiken im Rahmen der
Konzernstrategie und des zur Verfügung stehenden Risikokapitals. Ein effektives
Risikomanagementsystem liefert die relevanten Impulse für die strategischen und täglichen
Geschäftsentscheidungen und ermöglicht einen ertragsorientierten und verantwortungsvollen
Umgang mit Risiken. Dieses misst der Postbank Konzern für seine Ressorts und
Geschäftsbereiche durch das Verhältnis von eingesetztem Kapital und Ertrag, ausgedrückt
durch die Kennzahl ROE (Return On Equity).
Organisation des Risikomanagements
Die Grundlage für die risiko- und ertragsorientierte Gesamtsteuerung hat der Postbank
Konzern durch die Organisation seines Risikomanagements geschaffen.
Der Gesamtvorstand trägt die Verantwortung für die Risikostrategie, die ordnungsgemäße
Organisation des Risikomanagements, die Überwachung des Risiko aller risikotragenden
Geschäfte sowie die Risiko-Steuerung.
Der Gesamtvorstand hat in Zusammenarbeit mit den Risiko-Komitees die grundlegenden
Strategien für die Aktivitäten an den Finanzmärkten und die sonstigen Geschäftsfelder des
Konzerns festgelegt. Der Gesamtvorstand entscheidet für alle mit den Bank- und
Nichtbankgeschäften verbundenen Risiken über das Risikokapital, die Limitierungsverfahren
und die Limithöhen; er legt fest, in welchen Produkten und Märkten der Postbank Konzern
aktiv wird.
F-129
Das Marktrisikokomitee (MRK) ist für die strategische Steuerung der Marktpreisrisiken des
Konzerns und somit auch für die Allokation des vom Vorstand bereitgestellten
Marktpreisrisikokapitals zuständig. Die Steuerung erfolgt unter Berücksichtigung der aktuellen
Marktsituation, der ökonomischen Erwartungen und der Liquiditätsposition des Konzerns.
Die im Marktrisikokomitee vertretenen einzelnen Vorstandsmitglieder arbeiten dabei mit den
Bereichen Treasury und Rechnungswesen / Controlling zusammen.
Die strategische Steuerung durch das Marktrisikokomitee umfasst neben den Marktpreisrisiken
der Handelsbereiche insbesondere die Marktpreisrisiken des Anlagebuches sowie der
strategischen Positionen.
Im Kreditrisikokomitee (KRK) legen die verantwortlichen Vorstandsmitglieder den Rahmen der
Kreditpolitik des Konzerns sowie die Allokation des vom Vorstand bereitgestellten
Kreditrisikokapitals fest. Das Kreditrisikokomitee entwickelt auch die Optimierungsstrategien
für das Kreditportfolio des Konzerns und wird ab 2004 im Rahmen der Umsetzung der MAK
die Steuerung der Aktivitäten des Kreditportfoliomanagements übernehmen. Die im
Kreditrisikokomitee vertretenen Vorstandsmitglieder werden durch die Bereiche
Kreditsteuerung und Rechnungswesen / Controlling unterstützt.
Das in 2004 aufzubauende Komitee für Operationelle Risiken (ORK) wird die Strategien und die
Rahmenbedingungen für das Management operationeller Risiken im Konzern festlegen. Seine
Aufgaben wurden in 2003 noch vom Marktrisikokomitee wahrgenommen.
Die operative Verantwortung für die Risikosteuerung ist im Konzern auf mehrere Einheiten
verteilt; dazu gehören in erster Linie die Bereiche Treasury und Kreditsteuerung sowie
dezentral die Tochtergesellschaften Postbank International S.A., Luxemburg und Postbank
Capital Corp., New York.
Die von der operativen Risikosteuerung unabhängigen Risikocontrollingeinheiten messen und
bewerten die konzernweiten Risiken und gewährleisten die Überwachung sowie die Einhaltung
der Limite.
Die interne Revision prüft regelmäßig die Wirksamkeit der Risikomanagementaktivitäten im
Postbank Konzern und berichtet ihre Prüfungsergebnisse sowie Empfehlungen unmittelbar an
den Konzernvorstand.
Risikokapital und Risikolimitierung
Im Rahmen der Risikokapitalallokation wird sichergestellt, dass auftretende Verluste vom
Postbank Konzern verkraftet werden können; zu jedem Zeitpunkt müssen deshalb sämtliche
aggregierten Risikopotenziale kleiner sein als das zur Verfügung stehende Risikokapital.
F-130
Dabei wird berücksichtigt, dass die Postbank in der Lage sein muss, nicht nur wahrscheinliche
Risikoszenarien abzufangen, sondern auch Crash-Situationen zu überstehen. Aus diesem
Grund wird das verfügbare Risikokapital nicht vollständig als Limite, sondern auch als
Risikopuffer verteilt.
Die Graphik zeigt die prozentuale Aufteilung des Risikokapitals des Postbank Konzerns nach
Risikoarten:
Das Risikokapital wird im Postbank Konzern ohne Berücksichtigung von risikomindernd
wirkenden Korrelationseffekten den Risikoarten zugeteilt. Innerhalb der Risikoarten Marktpreisund Adressenausfallrisiken werden aus Vorsichtsgründen zwischen verschiedenen Portfolien
ebenfalls keine Korrelationseffekte berücksichtigt. Korrelationseffekte werden nur innerhalb
eines Portfolios risikomindernd angerechnet.
Die Allokation erfolgt in Form von Jahreslimiten. Die Zuordnung von Jahreslimiten wurde
gewählt, um vor dem Hintergrund der auf der Risikokapitalallokation aufbauenden
Gesamtbanksteuerung eine einheitliche Basis für alle Risikoarten zu schaffen.
Das Jahres-Limit für die Marktpreisrisiken wird den operativen Einheiten auf der Basis von
dynamischen 10-Tages-Limiten zur Verfügung gestellt; im Ergebnis bedeutet dies, dass
grundsätzlich nur 20% des globalen Jahres-Limits auf die operativen Einheiten verteilt werden
und dass grundsätzlich 80% des in der Abbildung genannten Jahres-Limits für (den sehr
unwahrscheinlichen Fall von) Crash Szenarien und langanhaltenden Verlustperioden
zurückgehalten wird. Über eine mögliche Verwendung des nicht unmittelbar als Limit
bereitgestellten Risikokapitals beschließt das MRK.
Der Sicherheitspuffer setzt sich bei der Postbank aus dem offen ausgewiesenen
Sicherheitspuffer, der Zurückhaltung von 80% des Jahreslimits für Marktpreisrisiken sowie aus
der Vernachlässigung von Korrelationseffekten zusammen.
Definition der Risikokategorien und Risikoarten
Mit Marktpreisrisiken werden die möglichen Gefahren bezeichnet, die bei Finanztransaktionen
durch Veränderungen von Zinsen, Volatilitäten, Fremdwährungs- und Aktienkursen zu
Verlusten führen können. Die Wertveränderungen werden dabei unabhängig von der
bilanziellen Betrachtung aus der täglichen Marktbewertung abgeleitet.
Unter den Adressenausfallrisiken, welche nachfolgend näher definiert werden, werden die
Verlustrisiken subsumiert, die durch Bonitätsveränderungen oder durch den Ausfall eines
Geschäftspartners induziert werden. Die Adressausfallrisiken umfassen das Kredit(Emittenten-), das Länder- und das Kontrahentenrisiko (Abwicklungs- und
Wiedereindeckungsrisiko):
F-131
Als Kreditrisiken (Emittentenrisiken) definiert die Bank mögliche Wertverluste, die durch den
Ausfall der Zahlungsfähigkeit oder durch eine Verschlechterung der Bonität ihrer Schuldner
entstehen.
Das Länderrisiko beschreibt das Transferrisiko grenzüberschreitender Zahlungen, welches
infolge der Zahlungsunwilligkeit (politisches Risiko) als auch durch die Zahlungsunfähigkeit
(wirtschaftliches Risiko) eines Landes verursacht wird.
Das Kontrahentenrisiko beinhaltet die Gefahr, durch den Ausfall eines Vertragspartners bei der
Abwicklung von Leistungsansprüchen (Wiedereindeckungsrisiko) oder durch die nicht
termingerechte Erfüllung von Leistungsansprüchen (Abwicklungsrisiko) Verluste zu erleiden.
Das Liquiditätsrisiko ist die Gefahr, dass die Postbank ihren gegenwärtigen und zukünftigen
Zahlungsverpflichtungen nicht zeitgerecht bzw. nicht in voller Höhe nachkommen kann. Ein
Refinanzierungsrisiko entsteht als spezielle Ausprägung des Liquiditätsrisikos, wenn bei Bedarf
die erforderliche Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann.
Unter dem Modellrisiko werden die Risiken zusammengefasst, die daraus resultieren, dass zu
Steuerung durch die Entscheidungsträger nur Informationen auf der Basis einer
vereinfachenden Modellierung zur Verfügung stehen.
Als Strategische Risiken klassifiziert die Postbank eine Gefährdung der Ergebniserreichung
infolge einer unzureichenden Ausrichtung der Unternehmung auf das jeweilige –
möglicherweise kurzfristig veränderte – Geschäftsumfeld. Strategische Risiken können somit
resultieren aus einem inadäquaten Strategischen Entscheidungsprozess, unvorhersehbaren
Diskontinuitäten im Markt, oder aber aus einer mangelhaften Umsetzung der gewählten
Strategie.
Unter dem operationellen Risiko wird gemäß der Definition nach Basel II ‘‘die Gefahr von
Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von Menschen, internen
Verfahren und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten’’, verstanden. Entsprechend
der Definition nach Basel II werden auch die rechtlichen Risiken hier einbezogen.
Überwachung und Steuerung von Marktpreisrisiken
Operatives Risikomanagement
Im Postbank Konzern sind mehrere organisatorische Einheiten in den
Gesamtbankrisikoprozess eingebunden: die Postbank AG mit dem Ressort Financial Markets –
die Geschäftsbereiche Treasury und Eigenhandel – und dem zentralen Risikocontrolling sowie
die Tochtergesellschaften in New York und Luxemburg. Die ausländischen
Tochtergesellschaften steuern ihre Risiken auf Basis separat vergebener Risikolimite
eigenständig.
Die Marktrisikosteuerung der Deutschen Postbank AG erfolgt für das Bankbuch im Bereich
Treasury. Zur Sicherung der Marktpreisrisiken aus Kundengeschäfte liegt ein besonderer
Fokus auf der Aussteuerung der Zinsänderungsrisiken.
Zinsrisiken kennzeichnen die aus einer Marktzinsänderung resultierenden Änderungen des
Marktwertes verzinslicher Finanzinstrumente; sie resultieren aus durch Fristeninkongruenzen
entstehenden Aktiv- bzw. Passivüberhängen. Zur Quantifizierung der Zinsänderungsrisiken der
Postbank kommen neben den Standardansätzen noch eigenentwickelte statistische Modelle
zur Anwendung. Einen besonderen Fokus besitzen in diesem Zusammenhang die
Bewertungen der variabel verzinslichen Kundengeschäfte. Besondere Abbildungsvorschriften
und Bodensatzdefinitionen bilden hier die Basis für das Konzept zur Risikosteuerung der
Postbank als Retailbank mit überwiegend zinstragenden Geschäften.
In der nachstehenden Grafik sind die offenen Zinspositionen der Deutsche Postbank AG zum
31.12.2003 dargestellt. Die Auswirkungen der Sicherungsgeschäfte der Postbank AG (z.B.
Zinsswaps) sind in der unten gezeigten Abbildung der Zinsänderungspositionen enthalten. Die
Struktur der aktivischen bzw. passivischen Überhänge ist das Resultat einer insgesamt
moderaten Risikoübernahme.
F-132
Zinsbindungsbilanz
Daten per Stichtag: 31.12.2003
Das Aussteuern der Aktiv- und Passivüberhänge erfolgt über bilanzielle und außerbilanzielle
Geschäfte, wobei die Instrumentenauswahl von der Liquiditätssituation und den aktuellen
Marktpreisen abhängig gemacht wird.
Überwachung der Marktpreisrisiken nach dem Value at Risk-Konzept
Zur Überwachung der Marktpreisrisiken bedient sich der Postbank Konzern geeigneter
mathematisch-statistischer Modelle und Verfahren des Value at Risk. Die Ermittlung des Valueat-Risk (VaR) erfolgt grundsätzlich nach dem Varianz-Kovarianz-Ansatz. Dabei wird ein
historischer Betrachtungszeitraum von 250 Handelstagen, eine Haltedauer von 10
Handelstagen und ein Konfidenzniveau von 99% unterstellt. Der VaR eines Portfolios bestimmt
so den potenziellen künftigen Verlust, der in einem Zeitraum von 10 Handelstagen mit einer
Wahrscheinlichkeit von 99% nicht überschritten wird. Der Varianz-Kovarianz-Ansatz wird auf
alle Portfolien konsistent angewandt und transformiert unterschiedliche Risiken auf eine
einheitliche Risikomessgröße, den VaR. Um der steigenden Bedeutung asymmetrischer
Verteilungen oder Konvexitätsrisiken bei der Postbank gerecht zu werden, befindet sich derzeit
zusätzlich ein Verfahren zur Messung des VaR auch nach der Monte Carlo-Simulation im
Aufbau.
Backtesting
Die zur Berechnung des VaR angewandten Verfahren werden regelmäßigen Untersuchungen
unterzogen, die deren Zuverlässigkeit überprüfen. Dabei wird die Prognosegenauigkeit des
berechneten VaR durch Vergleich mit den eingetretenen Gewinnen und Verlusten infolge
tatsächlicher Marktveränderungen, aber unverändertem Bestand, überprüft (Clean
Backtesting). Die Auswertung erfolgt nach dem Ampel-Modell der Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich (BIZ). Die durchgeführten Backtestings geben wesentliche Impulse für die
Weiterentwicklung und Validierung der verwendeten VaR-Verfahren. Die in 2003
durchgeführten Backtestings gaben grundsätzlich keinen Anlass, das verwendete VaRVerfahren zu verändern.
Stresstesting
Da der VaR extreme Marktbewegungen nicht hinreichend erfasst, werden zusätzlich in
regelmäßigen Abständen Szenarioanalysen (Worst-Case-Szenarien) durchgeführt. Diese
F-133
Analysen quantifizieren die Auswirkungen außergewöhnlicher Ereignisse und extremer
Marktbedingungen auf die Vermögenspositionen des Postbank Konzerns. Die Auswirkungen
der Worst-Case-Szenarien müssen für jedes Risiko durch die alloziierten Jahres-Limite gedeckt
sein. Im Berichtsjahr wurde die Methodik der Szenarioanalysen grundlegend überarbeitet und
verfeinert. Die Postbank hat ferner an den Stresstests teilgenommen, die im Rahmen des
Financial Sector Assesment Program (FSAP) für den Internationalen Währungsfonds, in
Deutschland begleitet durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die
Deutsche Bundesbank, durchgeführt wurden. Die im Berichtsjahr durchgeführten
Szenarioanalysen zeigten, dass die Risikotragfähigkeit der Postbank auch bei extremen
Marktsituationen gesichert ist.
Limitierung und Reporting
Die Marktpreisrisiken werden bei der Postbank durch das oben detaillierter beschriebene
System risikobegrenzender Limite auf der Grundlage des Value-at-Risk-Verfahrens überwacht.
Die Gesamtlimite werden vom Gesamtvorstand beschlossen und vom Marktrisikokomitee als
Sublimite den einzelnen operativen Einheiten zugeteilt. Die Limite werden ergebnisabhängig
dynamisiert; aufgelaufene Verluste reduzieren das Limit, aufgelaufene Gewinne füllen es
wieder auf. Die Risikomessung und -überwachung erfolgt auf End-of-Day-Basis, für die
Handelsportfolien auch Intra-Day.
Das für die Risikoüberwachung zuständige Vorstandsmitglied, der Fachvorstand Financial
Markets und die Positionsverantwortlichen werden täglich morgens über die eingegangenen
Positionen, die Auslastung der Limite und den Profit/Loss der Positionen informiert. Der
Gesamtvorstand erhält hierzu einen umfassenden Monatsbericht.
Für die Bankbuch- und Handelsportfolien der Postbank wurden am 31. Dezember 2003 die
folgenden Value-at-Risk-Werte ermittelt:
Value-at-Risk Werte für den Zeitraum 01.01.2003 – 31.12.2003
in Mio. E
VaR per 31.12.2003 ..........................................................................
Min. VaR...........................................................................................
Max. VaR ..........................................................................................
VaR im Jahresdurchschnitt.............................................................
F-134
GesamtBank
Bankbuch
Handelsbuch
188,06
89,01
247,37
174,58
181,11
82,92
235,28
164,80
6,95
5,32
19,95
9,78
Die Entwicklung des Value-at-Risk im Laufe des Berichtsjahres 2003 für die Handelsportfolien
ist der folgenden Graphik zu entnehmen.
Die Entwicklung des Value-at-Risk im Laufe des Berichtsjahres 2003 für den Postbank-Konzern
ist der folgenden Graphik zu entnehmen.
Identifikation im Rahmen von Produkteinführungen
Die Bank hat für die gehandelten Produkte die Risikofaktoren umfassend identifiziert und in
einer Produktdatenbank dokumentiert. Bei Aufnahme neuer Produkte wird ebenfalls eine
Untersuchung hinsichtlich der Identifikation der Risikofaktoren durchgeführt und dokumentiert.
Im Produkteinführungsprozess wird geprüft, ob die identifizierten Risiken vollständig
abgebildet werden können.
F-135
Marktgerechte Bedingungen
Neben der Überwachung der Marktpreisrisiken führt die Postbank bei Geschäftsabschluss
auch eine Prüfung aller Handelsgeschäfte auf marktgerechte Preise
(Marktgerechtheitskontrolle) durch. Die Überwachung erfolgt durch vom Handel unabhängigen
internen Kontrollstellen.
Überwachung und Steuerung von Adressenausfallrisiken
Risikostrategie
Im Kreditrisikokomitee (KRK) legen die verantwortlichen Vorstandsmitglieder den Rahmen der
Kreditpolitik des Konzerns sowie die Allokation des vom Gesamtvorstand bereitgestellten
Kreditrisikokapitals für Kredit-, Länder- und Kontrahentenrisiken auf die operativen Einheiten
fest. Die Risikostrategie findet in der Folge Ausdruck durch die Festlegung von Emittenten-,
Länder- und Kontrahentenlimiten. Als eine weitere risikostrategische Maßnahme und in
Vorbereitung auf die Umsetzung der Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK)
orientiert sich der Postbank-Konzern bezüglich der Gesamtzusammensetzung des
Kreditportfolios an einem Zielportfolio. Dieses wurde unter Berücksichtigung einer
Ausgewogenheit von Rendite und Risiko aufgestellt. Quartalsweise erfolgt ein Abgleich des
Istportfolios mit dem Zielportfolio.
Neben der Festlegung der Risikopolitik bilden die Risikomessung, die Risikosteuerung und das
Risikocontrolling die Kernelemente des Regelkreises zur Steuerung der Kreditrisikoposition der
Postbank.
Steuerung der Einzelrisiken
Auf Einzelgeschäftsebene werden alle Kreditrisikopositionen auf Basis risikoadäquater
Kreditentscheidungsprozesse und -systeme getätigt. Die Kreditkompetenzen und -prozesse
sind in Form von Richtlinien klar definiert und zentral dokumentiert. Ein wesentliches Element
der Kreditsteuerung ist das Rating-System. Je nach Geschäftsfeld sind adäquate Rating- bzw.
Scoringmodelle im Einsatz.
Rating, Scoring und Monitoring
Im Retailgeschäft einschließlich der privaten Baufinanzierung und des standardisierten
Firmenkundenkreditgeschäftes stehen diverse statistische Scorecards zur Verfügung. Im
individuellen Kreditgeschäft mit Firmenkunden und Finanzdienstleistungsunternehmen,
insbesondere Kreditinstituten, unterstützen interne wie externe Ratings die
Kreditrisikosteuerung. In diesem Segment fließen in das Rating neben quantitativen auch
qualitative, d.h. weiche und zukunftsgerichtete Merkmale ein. Die internen Ratings sind
empirisch validiert; durch ein Mapping auf tatsächliche Ausfälle oder externe Ratings lassen
sich erwartete Ausfallwahrscheinlichkeiten kalkulieren.
Im Rahmen des Screenings der größten kapitalmarktnotierten Corporate Exposures setzt die
Postbank zusätzlich KMV Credit Edge, ein Modell zur zeitnahen marktbasierten Kalkulation
F-136
erwarteter Ausfallwahrscheinlichkeiten, ein. Hierdurch können kurzfristige Signale über eine
eventuelle Verschlechterung der Kreditqualität aufgenommen werden. Das Screening der
größten Corporate- Exposures wurde im Rahmen einer regelmäßig tagenden Task-Force
institutionalisiert. Ziel ist es, möglichst frühzeitig Trends in der Kreditqualität der beobachteten
Adressen zu erkennen und Handlungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Anhand definierter Risikoindikatoren ist ein objektivierter Credit Monitoring-Prozess für das
individuelle Firmenkunden Geschäft und die Baufinanzierung implementiert. Dieser Prozess
hat die Aufgabe, erhöht risikobehaftete Engagements zu identifizieren, den Vorsorgebedarf
laufend zur quantifizieren und eine effiziente Kreditsanierung und notfalls Kreditabwicklung zu
gewährleisten.
Risiko- / Rendite-Steuerungsgrößen
Für erwartete Ausfälle im Kreditgeschäft des Postbank Konzerns werden die durchschnittlichen
Ausfallkosten in der Vorkalkulation kreditindividuell berücksichtigt. Mit diesem System können
alle Kreditgeschäfte im Rahmen der Vorkalkulation bewertet werden.
Die Standardrisikokosten fließen als Prämie für den erwarteten Verlust in die Preisbestimmung
und in die Rentabilitätsberechnung, die in Form von Return on Equity- (ROE) und Return On
Risk Adjusted Capital- (RORAC) Kennziffern ermittelt wird, ein.
Überwachung der Kreditlimite pro Kreditnehmereinheit
Die Kreditrisiken pro Kreditnehmereinheit werden über ein für alle Kreditarten geltendes
Limitsystem begrenzt. Die Überwachung der genehmigten Kredit-, Länder- und
Kontrahentenlimite (Abwicklungs- und Wiedereindeckungs-) sowie der Großkreditlimite erfolgt
über ein Global-Limit-System, in das die Geschäfte aus dem Handels- und dem Bankbuch
konzernweit einfließen.
Steuerung der Länderrisiken
Zur Steuerung von Länderrisiken hat der Postbank Konzern Country Risk Limits eingerichtet.
Deren Höhe orientiert sich an den Country Credit Ratings von Moody‘s und eigenen Ratings
sowie an der am BIP gemessenen Wirtschaftskraft der jeweiligen Länder. In einer Country Risk
Datenbank, die neben den Country Risk Limits und deren Ausnutzungen auch alle relevanten
volkswirtschaftlichen Schlüsselgrößen der einzelnen Länder enthält, werden die Staaten im
Rahmen eines Länder-Ratings verschiedenen internen Risikoklassen zugeordnet.
Portfoliosteuerung
Zusätzlich zur Erfassung der Einzelrisiken ermittelt die Postbank einen Credit-Value-at-Risk
(CVaR) des Konzernkreditportfolios. Der Credit-Value-at-Risk (CVaR) ist die negative die
Wertveränderung des Konzernkreditportfolios, die innerhalb eines Jahres mit einer
Wahrscheinlichkeit von 99% nicht überschritten wird.
Die Kreditrisiken der Postbank in 2003 und deren Struktur werden für die verschiedenen ProfitCenter in der folgenden Graphik dargestellt:
Kreditrisiken 2003 in Mio E
Volumen
Erwarteter
Verlust
Credit
VaR
Mio E
Mio E
Mio E
Firmenkunden.........................................................................................
Privatkunden ...........................................................................................
Financial Markets ...................................................................................
Gesamt (inkl. Portfolioeffekt)................................................................
25.346
18.962
96.979
141.288
50
81
42
173
82
54
119
173
F-137
Die Messung des Credit-Value-at-Risk wird mit einem Kreditrisikomodell durchgeführt, das die
konsistente Erfassung aller Kreditrisiken ermöglicht. Das auf Ratings basierende Modell
berücksichtigt unter anderem das Migrationsverhalten und die Verbundeffekte im Portfolio.
Diese Betrachtung erlaubt dabei eine angemessene Berücksichtigung der Risiken aus einer
unvorteilhaften Konzentration der Kreditnehmer bezüglich ihrer Branchen-, Größenklassen-,
Bonitäts- und Länderzugehörigkeit. Die Input-Parameter des Kreditrisikomodells unterliegen
einer fortlaufenden Aktualisierung.
Alle kreditriskobehafteten Bestände werden mit ihren künftigen Cash-Flows erfasst und auf
den Betrachtungszeitpunkt abdiskontiert, so dass neben den Marktwertänderungen nicht nur
der Kapitalausfall, sondern auch der Barwert aller künftigen Ausfälle gemessen wird.
Inputfaktoren sind u.a. Migrationstabellen, die aus Daten der Rating Agenturen abgeleitet
werden, Credit Spreads als Risikoaufschläge für verschiedene Rating-/Bonitätsklassen sowie
abgeschätzte Recovery-Rates, die sowohl als fester Wert als auch als Bandbreite in eine
Monte-Carlo-Simulation eingestellt werden können.
Homogene, granulare Produkte oder Geschäftsfelder werden dabei zusammengefasst und
nicht auf Einzelgeschäftsebene berechnet. Dies sind vor allem Produkte des
Privatkundenbereiches.
Mit den jeweils aktualisierten Bestands- und Marktdaten wird vierteljährlich der Credit-Valueat-Risk des Konzernkreditportfolios gerechnet, sowie für einzelne Produkte/Geschäftsbereiche
der Stand Alone Credit Value at Risk. Aufgrund der Diversifikationseffekte ist der CVaR im
Konzernkreditportfolio geringer als die Summe der einzelnen Stand Alone CVaRs der
Geschäftsbereiche. Die Angabe des erwarteten Verlustes bezieht sich dabei auf den
gewichteten mittleren Verlust des Portfolios.
Die Verteilung der Ratingklassen des Konzernkreditportfolios zeigt die konservative
Ausrichtung des Postbank Konzerns. Es dominieren die guten Ratingklassen. Nicht in der
folgenden Graphik berücksichtigt ist das Retailgeschäft, welches kein Rating besitzt, jedoch
einem Scoring unterliegt.
F-138
Die Branchenaufteilung des Volumens im Kreditportfolio blieb weitgehend konstant. Das
Exposure im Bankenbereich resultiert vor allem aus Geld- und Kapitalmarktengagements,
deren Kontrahenten fast ausschließlich den Ratingklassen A und besser zugeordnet sind.
Neben dem aktiven Management bestehender Konzentrationen ist es das Ziel der Postbank,
diese auch zu reduzieren. Als Orientierung dient hierbei das o.g. Zielportfolio. Der Postbank
stehen hierfür sowohl auf Portfolio- wie auch auf Einzelgeschäftsebene die modernen
Instrumente des aktiven Kreditportfoliomanagements zur Verfügung.
Die historische Entwicklung der Risikokennziffern, die der nachfolgenden Graphik zu
entnehmen ist, bestätigt auch im Zeitablauf die konservative Ausrichtung des
Konzernkreditportfolios der Postbank.
F-139
Das gleiche gilt für die Strukturentwicklung bezüglich der Ratingverteilung. Hier ist eine
Abnahme der Non-Investment Grade Ratingklassen im Zeitablauf festzustellen; dies ist auf die
konservativere Risikopolitik bei der PB Capital nach deren Integration in den Postbank-Konzern
zurückzuführen.
Reporting
Die regelmäßigen Reportinginstrumente zu den Adressenausfallrisiken im Postbank Konzern
sind für Einzelrisiken der Credit Monitoring Bericht und für Portfoliorisiken die Kreditmatrix.
Der Credit Monitoring Bericht stellt die Ausfallentwicklung auf Einzelgeschäftsfeldebene dar.
Der Credit Monitoring Bericht besteht im Wesentlichen aus einem Risikobarometer zur Ausfallund Geschäftsentwicklung der einzelnen Geschäftsfelder und aus einer Watch-List zur
Darstellung aller Einzelengagements, die entweder intensiv betreut oder saniert bzw.
abgewickelt werden.
Die Kreditmatrix schafft Transparenz über die Zusammensetzung und die Entwicklung des
aktuellen Konzernkreditportfolios. Der Schwerpunkt liegt daher auf der Darstellung von
Kreditbestands-, Kreditrisiko- und Kreditergebnisdaten. Hierdurch werden die Voraussetzungen
für eine aktive Kreditportfoliosteuerung geschaffen.
Überwachung und Steuerung von Liquiditätsrisiken
Die Liquiditätssteuerung der Postbank AG erfolgt differenziert nach Fristigkeit der
Kapitalbindung. Die kurzfristige Steuerung erfolgt im Rahmen der Geldmarktaktivitäten; die
mittel- und langfristige Liquiditätssicherung erfolgt im Bereich Treasury. Die Bilanzstruktur der
Postbank zeigt einen Einlagenüberschuss aus dem Retail-Kundengeschäft. Diese Mittel werden
von Treasury größtenteils in liquide Wertpapiere des Geld- und Kapitalmarktes investiert. Als
Refinanzierungsquellen stehen diese Aktiva zur Verfügung (alternativ auch Repo-Geschäfte),
ergänzt um die Möglichkeit Emissionen zu begeben oder ein Commercial-Paper-Programm zu
nutzen.
Zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen werden die Liquiditätspositionen regelmäßig
Stresstests unterzogen. Diese Simulationsberechnungen berücksichtigen externe
Veränderungen diverser Marktfaktoren und Strukturveränderungen innerhalb der
Refinanzierungsbestände der Postbank.
F-140
Die u.a. Liquiditätsbindungsbilanz der Postbank AG zeigt eine saldierte Darstellung sämtlicher
Cash-Flows und unterstreicht die starke Liquiditätsposition der Postbank.
Die Spitzenrefinanzierungsfazilitäten der EZB wurden vereinzelt in Anspruch genommen,
Offenmarktgeschäfte regelmäßig durchgeführt. Der Liquiditätsgrundsatz (II) gem. § 11 KWG als
aufsichtsrechtliches Beurteilungskriterium der Zahlungsfähigkeit wurde stets eingehalten.
Außergewöhnliche Abrufrisiken aus vorzeitiger Kündigung größerer Einlagen sind nicht
entstanden.
Überwachung und Steuerung von Operationellen Risiken
Das Operationelle Risiko bezeichnet die ,,Gefahr von Verlusten, die infolge der
Unangemessenheit bzw. des Versagens von Menschen, internen Verfahren und Systemen
oder von externen Ereignissen eintreten’’. Die Postbank hat diese Definition des Baseler
Ausschusses für Bankenaufsicht unverändert als Grundlage zur Einführung eines
entsprechenden Controllingprozesses übernommen. Ziel der Postbank ist es, bei Inkrafttreten
der neuen Eigenkapitalanforderungen den Standardansatz zu erfüllen. Gleichzeitig werden
jedoch die Weichen für einen der risikosensitiveren, fortgeschrittenen Ansätze gestellt.
Die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben innerhalb des Postbankkonzerns wird vom
zentralen Risikocontrolling der Postbank verantwortet. In einem Handbuch zum Controlling
Operationeller Risiken sind die Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten aller am
Controllingprozess Beteiligten beschrieben. Das Management der Operationellen Risiken ist
und bleibt originäre Aufgabe der einzelnen Einheiten der Bank.
Zur Identifikation und Bewertung der Operationellen Risiken bedient sich die Postbank eines
qualitativen Self-Assessments. Die Organisationseinheiten beurteilen hierbei ihre
Risikosituation mittels Fragebögen. Die Ergebnisse erlauben für jede Einheit die Erstellung
eines detaillierten Risikoprofils mit entsprechenden Handlungsempfehlungen zur Steuerung
der Risiken.
Zum Aufbau eines Frühwarnsystems werden in zahlreichen Organisationseinheiten
Risikoindikatoren definiert. Sie ermöglichen eine aktuelle Beurteilung der Risikosituation je
Bereich und weisen auf den Handlungsbedarf bei Überschreiten der bereichsspezifisch
definierten Grenzwerte hin.
In einer Schadenfalldatenbank werden eingetretene Verluste aus Operationellen Risiken erfasst
und ausgewertet. Da die Postbank künftig den Einsatz eines risikosensitiven Ansatzes anstrebt,
werden diese Daten u.a. die Grundlage zur Ermittlung des Eigenkapitalbedarfes bilden.
Die Ergebnisse des Controllingprozesses werden sowohl zentral an den Vorstand als auch
dezentral in den Einheiten berichtet. Hierzu wurde ein periodisches Berichtswesen initiiert, das
F-141
die Ergebnisse der drei eingeführten Methoden darstellt. Geplant ist für das Jahr 2004 die
Bildung eines Risikokomitees für Operationelle Risiken.
Die Erfassung der Daten erfolgt dezentral auf einer Client-Server-Architektur in InternetTechnologie. Auswertungen sind auf allen Ebenen sowohl zentral als auch dezentral möglich.
Zur Qualifikation der in den Controllingprozess Operationeller Risiken eingebundenen
Mitarbeiter wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung Fortbildung und Training ein
mehrstufiges Fortbildungskonzept erarbeitet.
Die Postbank sieht sich in Fortführung der in den letzten Jahren begonnenen Arbeiten auf
einem guten Weg, die neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen umzusetzen.
Überwachung und Steuerung von Modellrisiken
Zur sachgerechten Abbildung der variabel verzinsten Kundenprodukte (Einlagen und
Dispositionskredite) verwendet der Postbank Konzern ein Replikationsmodell, welches auf
Annahmen beruht. Für dieses Modell wird das Modellrisiko analytisch ermittelt und in der
Risikokapitalallokation gesondert mit Risikokapital unterlegt. Das Abbildungsmodell unterstellt
erstens ein Produktbewertungsportfolio, welches eine annähernd konstante Konditionsmarge
sicherstellt und zweitens, dass die untersuchten Volumina annähernd konstant sind
(Bodensatz). Zur Bestimmung des Modellrisikos werden mögliche Veränderungen des
Zinsanpassungsverhaltens und mögliche Volumensabflüsse untersucht, um beide
Modellrisikokomponenten zu quantifizieren. Als gesamtes Modellrisiko wird der addierte Wert
beider Komponenten angesetzt. Eventuelle risikomindernde Kompensationseffekte werden aus
Vorsichtsgründen nicht berücksichtigt.
Überwachung und Steuerung von Strategische Risiken
Als Strategische Risiken klassifiziert die Postbank eine Gefährdung der Ergebniserreichung
infolge einer unzureichenden Ausrichtung der Unternehmung auf das jeweilige –
möglicherweise kurzfristig veränderte – Geschäftsumfeld. Strategische Risiken können somit
resultieren aus einem inadäquaten Strategischen Entscheidungsprozess, unvorhersehbaren
Diskontinuitäten im Markt, oder aber aus einer mangelhaften Umsetzung der gewählten
Strategie.
Anders als etwa Adressen- oder Marktrisiken sind die Strategischen Risiken nur sehr schwer
quantitativ messbar. Ebensowenig ist eine Verdichtung dieser Risikoart unter Anwendung
statistischer Verfahren in einer einzigen Risikokennzahl möglich.
Die Postbank versucht, Strategische Risiken frühzeitig durch eine kontinuierliche Analyse der
Markt- und Wettbewerbsgegebenheiten sowie im Rahmen der rollierenden Mehrjahresplanung
zu identifizieren und anschliessend entsprechende strategische Gegenmassnahmen
einzuleiten. Um die notwendige Geschwindigkeit und Effektivität der Anpassungsmassnahmen
sicherzustellen, besteht zudem ein zentrales Projektcontrolling, das Fortschritt und
Zielerreichung der wesentlichen Projekte in der Postbank nachhält.
Strategische Entscheidungen liegen in der Verantwortung des Gesamtvorstands, wobei bei
besonders weitreichenden strategischen Entscheidungen zusätzlich die Zustimmung des
Aufsichtsrates erforderlich ist.
Darstellung der Risikolage
Der Postbank Konzern besitzt für die unterschiedlichen Risikoarten ausgefeilte Instrumente und
Verfahren für das Risikomanagement und -controlling. Sie ermöglichen eine über alle
Risikoarten und Geschäftsbereiche aggregierte Steuerung und Limitierung des Gesamtrisikos
der Bank. Die Methoden und Verfahren entsprechen sämtlichen aktuellen gesetzlichen und
aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Sie werden ständig den Änderungen des Marktes und der
Entwicklung des Konzerns angepasst und verbessert.
So konnte auch im gesamtwirtschaftlich schwierigen Jahr 2003 das risikoarme Profil sowie die
vorteilhafte Situation relativ geringer Risikokosten für die Bank sichergestellt werden. Im
Berichtsjahr wurde erstmalig eine bedeutende Verbriefung von Wohnungsbaudarlehen im
Rahmen der Kreditportfoliosteuerung erfolgreich platziert. Es ist beabsichtigt, die
F-142
Kapitalmärkte für Maßnahmen der Verbriefung intensiver zu nutzen, um so die
Risikodiversifikation weiter zu verbessern.
Im Berichtsjahr wurden die neuen Anforderungen der MAK plangemäß in der Aufbau- und
Ablauforganisation umgesetzt. Die Umsetzung im Bereich der IT wird im Rahmen des Basel
II-Projektes fristgerecht stattfinden.
In der Risikokapitalallokation konnte den Geschäftsbereichen des Postbank Konzerns
ausreichend Spielraum für ein konsequentes Umsetzen der wachstumsorientierten
Geschäftsstrategie gegeben werden. Entwicklungsbeeinträchtigende oder
bestandsgefährdende Risiken waren und sind nicht erkennbar.
Die Monopolkommission erhebt den Vorwurf, dass die Deutsche Post AG gegen das
Beihilfeverbot des EU-Vertrags verstoße, indem sie der Deutsche Postbank AG die Nutzung
von Postfilialen zu nicht marktgerechter Vergütung ermögliche. Dieser Vorwurf ist nach
Auffassung der Deutsche Post AG und der Deutsche Postbank AG nicht zutreffend. Das von
der Deutsche Postbank AG entrichtete Entgelt entspricht den wettbewerbs- und
beihilferechtlichen Vorgaben des EU-Rechts.
Die EU-Kommission hat am 21. Januar 2004 eine beihilferechtliche Entscheidung über die
Übernahme von Pensionsansprüchen von Beschäftigten des belgischen
Telekommunikationsunternehmens Belgacom durch den belgischen Staat getroffen.
Presseberichten zu Folge prüft die EU-Kommission, ob die beihilferechtlichen Grundsätze
dieser Entscheidung auf die Übernahme der Pensionsverpflichtungen der bei der Deutsche
Post AG beschäftigten Beamten übertragen werden können. Die EU-Kommission hat diese
Berichte jedoch nicht bestätigt.
Ob die beihilferechtlichen Grundsätze der Entscheidung der EU-Kommission auch auf die
Deutsche Postbank AG als eines der Nachfolgeunternehmen der Deutsche Bundespost
Anwendung finden und welche finanzielle Belastung in diesem Fall hieraus folgen könnten, ist
derzeit offen. Die Entscheidung der EU-Kommission ist bisher nicht veröffentlicht, so dass
nicht bekannt ist, ob der Fall mit der gesetzlichen Regelung der Pensionsverpflichtungen der
Deutsche Post AG oder der Deutsche Postbank AG überhaupt vergleichbar ist.
Interne Revision
Die Interne Revision ist wesentlicher Bestandteil des unternehmerischen
Überwachungssystems im Postbank Konzern. Sie prüft – entsprechend den
Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision in Kreditinstituten – alle
Teilbereiche des Konzerns in mindestens dreijährigem Rhythmus. Risikobehaftetere Bereiche
werden jährlich geprüft. Die Prüfungsplanung und Festlegung der Prüfungsfrequenzen
erfolgen risikoorientiert auf Basis der Ergebnisse der letzten Prüfung unter Berücksichtigung
aktueller Veränderungen. Hieraus ergibt sich die mehrjährige Prüfungsplanung und das
Jahresprogramm für das nächste Geschäftsjahr, mit dessen Durchführung die Interne Revision
durch den Vorstand beauftragt wird.
Als regelmäßige Prüfungen werden im Rahmen des Jahresprogramms
Systemuntersuchungen und Ordnungsmäßigkeitsprüfungen durchgeführt. Darüber hinaus
führt die Interne Revision anlassbezogen Sonderuntersuchungen durch. Außerdem ist sie bei
der Einführung und Umsetzung von bedeutenden Projekten begleitend prüferisch tätig. Die
Prüfungskonzepte werden laufend den aktuellen Veränderungen im Konzern und der
Rechtslage angepasst.
Über Ihre Prüfungsergebnisse berichtet die Interne Revision unabhängig an den
Gesamtvorstand. Organisatorisch ist sie dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt.
Basel II
Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht möchte die regulatorischen Kapitalanforderungen
im Kreditgeschäft stärker an den ökonomischen Risiken ausrichten. Dazu sollen Kredite künftig
abhängig von ihrem Rating mit Eigenkapital unterlegt werden. Darüber hinaus fordert die
F-143
Aufsicht mit der neuen Eigenkapitalübereinkunft erstmals auch eine Unterlegung
operationeller Risiken mit Eigenkapital.
Basel II soll am 31. Oktober 2003 in der endgültigen Fassung vorgelegt werden. Um die
erforderlichen Datenhistorien aufzubauen und die zeitgerechte Anpassung der Ratingsysteme,
Prozesse sowie IT-Systeme zu gewährleisten, hat sich der Postbank Konzern frühzeitig mit
diesem Thema befasst und ein umfassendes Basel-II-Projekt aufgesetzt.
Das Teilprojekt ,,Rating und kreditspezifische Prozesse’’ hat das Ziel, die Basel-IIAnforderungen für den internen Rating-Basis-Ansatz zum frühestmöglichen Zeitpunkt für alle
Geschäftsfelder zu erfüllen. Dies umfasst auch die Integration der Ratingsysteme in die
kreditspezifischen Prozesse. Die Weiterentwicklung und Anpassung der Ratingmodelle hat,
abgesehen von den regulatorischen Erfordernissen, auch einen erheblichen
betriebswirtschaftlichen Nutzen: Durch Basel-II-konforme Ratings werden
Kreditentscheidungen optimiert, dadurch Ausfallkosten gesenkt und die ,,richtigen’’ Kredite
angenommen bzw. risikoadäquate Preise für die Kredite gestellt.
Im Rahmen der IT-Umsetzung erfolgt auch die erforderliche umfangreiche Historisierung der
Daten. In einem gesonderten Projekt ,,Konzernweites Kreditsteuerungssystem’’ wird die ITInfrastruktur des Kreditgeschäfts der Postbank weiter verbessert.
Wesentlicher Projektinhalt des Teilprojektes ,,Risk Mitigation’’ ist es, die bestehenden
Sicherheitensysteme anzupassen und die Prozesse für die Erfassung und Pflege der
Sicherheiten zu definieren und umzusetzen.
Das bereits dargestellte Teilprojekt zu operationellen Risiken fokussiert auf die
Implementierung eines umfassenden und bankeinheitlichen Controllingprozesses betrieblicher
Risiken. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der systematischen und flächendeckenden Erhebung
und Erfassung operationeller Risiken. Dies umfasst die Durchführung eines regelmäßigen SelfAssessments, den Aufbau einer Schadensfalldatenbank sowie die Definition und Beobachtung
von Risikoindikatoren.
Der Postbank Konzern setzt damit Basel II frühzeitig um und schafft die Voraussetzungen, um
die daraus folgenden günstigen Optionen zu nutzen.
Ausblick
Nach einer im Jahr 2003 von enttäuschender Wirtschaftsentwicklung im Euroraum und der
Abschwächung des US Dollars gegenüber dem Euro geprägten Zinsentwicklung, erwarten wir
für das laufende Jahr per Saldo wieder leicht steigende Zinsen im Euroraum, gekoppelt mit
einem moderaten Wirtschaftswachstum in Deutschland.
Im Jahr 2003 wurden die Grundlagen für eine weitere Kostenentlastung 2004 geschaffen. Die
bereits erfolgte sowie die vorbereitete Personalreduktion, unabhängig von der natürlichen
Fluktuation, wirken sich positiv auf den Personalaufwand aus.
In den drei vergangenen Jahren investierte die Postbank stark in die weitere Verbesserung
ihrer Informationstechnologie. Das wichtigste Projekt, die Einführung eines neuen SAP
basierten Systems zur Abwicklung der Transaktionen rund um das Girokonto, konnte im Jahr
2003 erfolgreich abgeschlossen werden. Hieraus resultieren ebenfalls Kostenentlastungen im
laufenden Jahr.
Im Retailgeschäft wollen wir auf Basis unseres Leistungsversprechens ‘‘einfach und günstig’’
weiter stärker wachsen als der Markt und unsere bereits hohe Neukundengewinnung weiter
ausbauen. Produktinnovationen wie dem sehr erfolgreichen DAX Sparbuch werden weitere
folgen.
Darüber hinaus werden wir in verstärktem Maß unsere Vollbankeigenschaft herausstellen, um
auch bei den bestehenden Kunden unsere Cross Selling Ratio weiter zu erhöhen.
Unsere Top-Position im Online Banking werden wir weiter ausbauen. Dies gilt ebenso für
unsere führende Stellung als Deutschlands größter Kartenemittent. Weitere Schwerpunkte
sind der Ratenkredit, die private Baufinanzierung und das Wertpapiergeschäft.
F-144
Im Firmenkundengeschäft werden wir auch weiterhin unsere Kernkompetenzen, insbesondere
Leistungen rund um den Zahlungsverkehr, weiter ausbauen und in neue Produktfelder wie
eBanking und Web-basierten Zahlungsverkehr investieren.
Im Bankbetrieb haben wir die Technologieführerschaft im Bereich Kernsysteme erreicht und
auch im Bereich Supportsysteme die Grundsteine für eine ähnliche Position gelegt. Neben der
Abwicklung eigener Transaktionen werden wir unsere Plattform als Dienstleister auch anderen
Banken zur Verfügung stellen. Entsprechende Vorverträge wurden mit bedeutenden
Kreditinstituten geschlossen. Unser Angebot rund um die Produkte Girokonto, Sparkonto und
Karte werden wir ausbauen.
Wegen der Besonderheiten in 2003 erwarten wir für 2004 ein unter dem Vorjahr liegendes
Ergebnis.
F-145
Bestätigungsvermerke für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003
Die folgenden in Übereinstimmung mit § 322 Handelsgesetzbuch erteilten
Bestätigungsvermerke beziehen sich jeweils auf den vollständigen Jahresabschluss,
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, und Anhang, sowie den Lagebericht
der Deutsche Postbank AG für die Geschäftsjahre 2001, 2002 und 2003. Die Lageberichte für
die Geschäftsjahre 2001 und 2002 sind nicht im Prospekt abgedruckt.
F-146
Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2001
Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Deutsche Postbank AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Deutsche Postbank AG. Unsere
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Deutsche Postbank
AG sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesent lichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Postbank AG. Der Lagebericht gibt
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Deutsche Postbank AG und stellt die
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.’’
Düsseldorf, den 4. März 2002
(Kütter)
Wirtschaftsprüfer
(Güldenberg)
Wirtschaftsprüfer
F-147
Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2002
Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Deutsche Postbank AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2002
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Deutsche Postbank AG. Unsere
Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten
und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Deutsche Postbank
AG sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung
werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend
auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten
Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung
bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Postbank AG. Der Lagebericht gibt
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Deutsche Postbank AG und stellt die
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 21. Februar 2003
(Kütter)
Wirtschaftsprüfer
(Güldenberg)
Wirtschaftsprüfer
F-148
Bestätigungsvermerk für das Geschäftsjahr 2003
Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der
Deutsche Postbank AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2003
geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung
liegen in der Verantwortung des Vorstandes der Deutsche Postbank AG. Unsere Aufgabe ist
es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Deutsche Postbank AG sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutsche Postbank AG. Der Lagebericht gibt
insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Deutsche Postbank AG und stellt die
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 27. Februar 2004
(Güldenberg)
Wirtschaftsprüfer
(Beurschgens)
Wirtschaftsprüferin
F-149
Bonn und Wilmington, Delaware, im Dezember 2004
Deutsche Postbank Funding Trust I
Deutsche Postbank Funding LLC I
Deutsche Postbank AG
Aufgrund des vorstehenden Prospekts wurden
E 300.000.000 auf den Namen lautende Trust-Preferred-Wertpapiere
mit einem Liquidationsvorzugsbetrag von E 1.000 je Trust-Preferred-Wertpapier
der
Deutsche Postbank Funding Trust I
Wilmington, Bundesstaat Delaware, Vereinigte Staaten
von Amerika
(eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Postbank AG,
Bonn, Bundesrepublik Deutschland)
– ISIN: DE000A0DEN75 –
– WKN: A0DEN7 –
zum amtlichen Markt an der Wertpapierbörse zu Frankfurt am Main zugelassen.
Frankfurt am Main, 3. Dezember 2004
BNP PARIBAS
MORGAN STANLEY
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