Tagungsmappe - Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz

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Tagungsmappe - Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz
UN AVENIR
POUR NOTRE PASSE
A FUTURE
FOR OUR PAST
EINE ZUKUNFT
FÜR UNSERE VERGANGENHEIT
Tagesordnung
der 44. Sitzung des
Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
am 12. November 2012 in Wismar
9.00 – 13.00 Uhr Zeughaus Wismar, Ulmenstraße 15, 23966 Wismar
– Besprechungsraum –
TOP 1 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung (Präsidentin)
1.1 Protokoll 2011
1.2 Tagesordnung 2012
TOP 2 Bericht der Präsidentin
2.1 Themenschwerpunkte der Präsidentschaft 2012 / 2013
2.2 Vorstellung des neuen Geschäftsführers
2.3 Mitglieder des DNK
TOP 3 Bericht der Geschäftsstelle
3.1 Haushalt 2012 / 2013
3.2 Allgemein
TOP 4 Arbeitsschwerpunkte
4.1 AG Öffentlichkeitsarbeit (Werner von Bergen)
4.1.1 Neue Publikationen
4.1.2 Pressefahrten 2012 und 2013
4.1.3 Medientraining 2012 und 2013
-24.1.4 Internet-Papier
4.1.5 40-jähriges Jubiläum des DNK 2013
4.2 AG Fachliche Fragen der Denkmalpflege (Prof. Dr. Leo Schmidt)
4.2.1 Neue Publikationen
4.2.2 Studentenworkshop 2012 / 2013
4.2.3 Projekt „Integration und Erbe“
4.3 AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt (Jutta Gruß-Rinck)
4.3.1 Workshop „Städte pflegen Denkmale planen“
4.3.2 Projekt „Neue Großstrukturen in historischen Zentren“
4.3.3 Perspektiven
4.4 AG Recht und Steuerfragen (Wolfgang Karl Göhner)
4.4.1
4.4.2
4.4.3
4.4.4
Neue Publikation
Tätigkeitsbericht der Arbeitsgruppe
European Heritage Legal Forum
DNK-Mitwirkung im Deutschen Spiegelausschuss zu
CEN/TC 346 Erhaltung kulturelles Erbe
TOP 5 Deutscher Preis für Denkmalschutz (Manfred Obländer)
5.1 Preisträger 2012
5.2 Ausschreibung 2013
TOP 6 Empfehlungen/Appelle/Resolutionen des DNK
6.1 Gesetzentwurf des Bundesrates vom 15. Juni 2012 „Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben“
6.2 Steuerbegünstigung für Instandsetzungsmaßnahmen an
denkmalgeschützten Gebäuden
TOP 7 Verschiedenes (Präsidentin)
7.1 Termin und Ort der Jahrestagung 2013
13.00 Uhr
Bustransfer zum Hotel Steigenberger
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
Anlage zu TOP 1
1
Eröffnung der Sitzung
1.1
Protokoll der 43. Sitzung des DNK (Versand am 16. Januar 2012)
1.2
Tagesordnung der 44. Sitzung des DNK
Berichterstattung: Präsidentin
Beschlussvorschlag:
1. Genehmigung des Protokolls der 43. Sitzung des DNK.
2. Bestätigung der Tagesordnung der 44. Sitzung des DNK.
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
Anlage zu TOP 2.1
2
Bericht des Präsidentin
2.1
Themenschwerpunkte der Präsidentschaft 2012 / 2013
Ergänzungen gemäß mündlicher Bericht der Präsidentin
Berichterstattung: Präsidentin
•
Pressemitteilungen der Präsidentin:
o Kultusministerkonferenz benennt Eva Kühne-Hörmann, Staatsministerin
für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen, zur Präsidentin des
Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz, Pressemitteilung vom
22. Dezember 2011
o Denkmalpflege und BMVBS stellen neues Fördersegment „Effizienzhaus Denkmal“ der KfW und den „Energieberater für Baudenkmale“ vor,
Pressemitteilung vom 24. Februar 2012
o Pressemitteilung zur Tagung des European Heritage Heads Forum
„Kulturelles Erbe stärkt Europa“ in Berlin und Potsdam vom 23. – 25.
Mai 2012
o Pressemitteilung zum siebten Studentenworkshop des Deutschen
Nationalkomitees für Denkmalschutz in Blankenburg/Harz vom 3. bis 9.
September 2012, 29. August 2012
•
Teilnahme des DNK an Konsultationsverfahren bei Gesetzes- und Richtlinienentwürfen:
o Stellungnahme vom 7. Dezember 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur
Neufassung des Denkmalschutzgesetzes in Schleswig-Holstein, Drucksache 17/1617 (neu) Umdruck 17/3151 vom 29.11.2011
•
Weitere Aktivitäten der Präsidentin / des Präsidenten:
o Schreiben an Ministerin Prof. Dr. Annette Schavan (BMBF), Vorsitzende
des Bundestags-Forschungsausschusses Frau Burchardt, Vorsitzenden
des EP-Forschungsausschusses ITRE Herrn Reul und an Herrn Ehler
(Europäisches Parlament) zur Entwicklung der Kulturerbeforschung in
Deutschland und Europa, insbesondere deren Streichung im
8. Forschungsrahmenprogramm „HORIZON 2020“, 7. Februar 2012
o Schreiben an Minister Rösler, Staatsminister Neumann, Minister Ramsauer, Herrn Troussard (Europäische Kommission Generaldirektion Bildung und Kultur) zur EU-Förderperiode 2014-2020 / Förderbestimmungen – Berücksichtigung des „kulturellen Erbes“, 15. Februar 2012
o Schreiben an das Bundesministerium der Finanzen zur Novellierung der
Muster-Bescheinigungsrichtlinien zu §§ 7h, 7i, 10f, 10g, 11a und 11b
Einkommensteuergesetz (EStG), 10. August 2012
D E N K M A L S C H UTZ
Informationen
HERAUSGEGEBEN
VOM DEUTSCHEN NATIONALKOMITEE FÜR DENKMALSCHUTZ
Informationen für die Presse
Bonn, den 22. Dezember 2011
Kultusministerkonferenz benennt Eva Kühne-Hörmann, Staatsministerin für
Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen, zur Präsidentin des Deutschen
Nationalkomitees für Denkmalschutz
Die Kultusministerkonferenz hat Eva Kühne-Hörmann, Ministerin für Wissenschaft
und Kunst des Landes Hessen, in ihrer 336. Sitzung am 08. Dezember 2011 zur
neuen Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz benannt. Sie
übernimmt das Amt bis zum 30. September 2013.
„Kulturdenkmäler zeugen von Werten, die Zeiten und Generationen überdauern. In
einer Welt, die durch raschen Wandel und damit oftmals auch durch Unsicherheiten
geprägt ist, vermitteln sie die notwendige Kontinuität. Kulturdenkmäler und Denkmalpflege bilden ein ausgleichendes Gegengewicht gegen den ständigen Wandel, der
uns allen viel abfordert und manche Menschen gelegentlich auch überfordert. Denkmalpflege trägt so erheblich dazu bei, unsere Gesellschaft zu stabilisieren“, so Kühne-Hörmann.
Für das Komitee setzt die neue Präsidentin die im letzten Jahr erfolgreichen Bemühungen um qualifizierte Standards in der denkmalgerechten Beratung und Ausführung bei energetischen Instandsetzungsmaßnahmen fort. Sie unterstreicht damit das
Selbstverständnis von Denkmalpflege als aktiven und zeitgemäßen Partner.
Gleichzeitig hebt sie die Bedeutung der Städtebauförderung für den Erhalt der Baudenkmäler und Stadtbilder hervor. Gerade in Zeiten der finanziellen Krise kann durch
ein antizyklisches Verhalten zu den politischen Sparmaßnahmen die Förderung des
Denkmalschutzes wegen seiner wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Impulse
Stabilität bieten. Eva Kühne-Hörmann betont:
„Denkmalpflege gestaltet. Sie gestaltet Baudenkmäler, unser Geschichtsbild und die
Gesellschaft. Und sie ist gleichzeitig Partner in der kultur- und strukturpolitischen
Entwicklung des Landes und seiner Regionen."
Die Präsidentin des Komitees spricht sich für dafür aus, die Bundesförderprogramme
zum Städtebaulichen Denkmalschutz und zur energetischen Gebäudesanierung
besser zu koordinieren und aufeinander abzustimmen, um Synergieeffekte der verschiedenen Städtebau-Förderprogramme einträglicher für den Denkmalschutz zu
nutzen.
Belegexemplar erbeten an:
Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,
Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn
[email protected]
Internet: www.dnk.de
Pressestelle des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen
Rheinstraße 23-25, D-65185 Wiesbaden
Telefon: 0611-323522
[email protected]
Lebenslauf Eva Kühne-Hörmann
Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst
Geboren am 14. März 1962 in Kassel;
evangelisch; zwei Kinder
1981
Abitur
1981-1988
Studium der Rechtswissenschaften,
Universität Würzburg und Göttingen;
1988 erste juristische Staatsprüfung; 1991 zweite juristische Staatsprüfung
1991-1992
Dozententätigkeit bei einem privaten Bildungsträger in Stendal
1992-1993
Regierungsrätin zuletzt im Thüringer Justizministerium
1993-1995
Büroleiterin beim Oberbürgermeister der Stadt Kassel
seit 1995
Mitglied im Hessischen Landtag
seit 1997
Stadtverordnete in Kassel
seit 2006
Kreisvorsitzende der CDU Kassel
seit 1998
Mitglied im Landesvorstand der CDU
seit 12. Kuni 2010
Stellvertretende Landesvorsitzende der CDU Hessen
2001-2009
Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion für Wissenschaft und Kunst
seit 5. Februar 2009
Hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst
Informationen für die Presse
24. Februar 2012
Denkmalpflege und BMVBS stellen neues Fördersegment „Effizienzhaus Denkmal“ der KfW und den „Energieberater für Baudenkmale“ vor
Die KfW-Bankengruppe (KfW) führt zum 1. April 2012 im Rahmen des vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung finanzierten Förderprogramms
„Energieeffizient Sanieren“ ein neues Fördersegment „Effizienzhaus Denkmal“
ein. In Zusammenarbeit mit der bundesdeutschen Denkmalpflege wurden spezielle
Förderbedingungen entwickelt für die energetische Instandsetzung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz im Sinne des § 24 der
EnEV 2009.
Die neuen Förderbedingungen sollen die energetische Sanierung von erhaltenswerter historischer Bausubstanz ermöglichen bei Erhalt des baukulturellen Wertes der
Gebäude. Damit soll es künftig Eigentümern von Kulturdenkmalen erleichtert werden,
KfW-Fördermittel für ihr Sanierungsvorhaben in Anspruch zu nehmen.
Das neue KfW Fördersegment „Effizienzhaus Denkmal“ setzt wesentlich auf die Qualitätssicherung durch eine qualifizierte Planung und Baubegleitung. Ziel ist es, „den
Druck von der Fassade zu nehmen“. Die Förderung stellt daher auf den Primärenergiebedarf ab, der im Regelfall einen Zielwert von 160% erreichen sollte und in der
Förderstufe dem KfW-Effizienzhaus 115 entsprechen wird. Die Qualität der baulichen
Hülle von Baudenkmalen und ausgewiesener sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz
wird, abweichend von den üblichen Förderbedingungen, nicht mit einem Anforderungswert an den mittleren Wärmedurchgang belegt. Im Rahmen einer verpflichtenden qualifizierten Planung durch einen sachverständigen „Energieberater für Baudenkmale“ ist vielmehr zu prüfen, welche energetischen Sanierungsmaßnahmen
sinnvoll, mit der Wahrung des Erscheinungsbildes von Baudenkmalen und erhaltenswerten Gebäuden vereinbar und somit als Bedingung für die Förderung durchzuführen sind.
Dieses Vorgehen ermöglicht eine Einzelfallbetrachtung, eine Eingriffsbewertung und
eine Berücksichtigung der spezifischen Zeugniswerte von Kulturdenkmälern über die
bisherige Bewertung nach technischen und bauphysikalischen Kriterien hinaus. Insgesamt wird das KfW-Förderspektrum auf ein sinnvolles, denkmalverträgliches und
damit optimiertes Maß der energetischen Effizienzsteigerung für Kulturdenkmäler
und sonstige erhaltenswerte Bausubstanz erweitert.
Qualitätssicherung durch Planung und Baubegleitung –
Energieberater für Baudenkmale
Die hohen Anforderungen einer Sanierung von historischem Baubestand sind nur mit
der Etablierung einer qualifizierten Beratungsleistung zu realisieren. Beratung, Planung und Baubegleitung im neuen Fördersegment „Effizienzhaus Denkmal“ werden
daher verbindlich an einen „Energieberater für Baudenkmale“ gekoppelt mit dem
Ziel einer verbesserten Prozesssteuerung und nachhaltigen Wirkung der Maßnahmen. Die bisher durch die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) erfolgte Überprüfung der Anträge betreffend Baudenkmale und sonstige erhaltenswerte Bausubstanz
wird ersetzt.
Für das „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ und die weiteren Fördermöglichkeiten für Baudenkmale (Durchführung von Einzelmaßnahmen an Baudenkmalen, Umwidmung
von Baudenkmalen oder besonders erhaltenswerter Bausubstanz zu Wohnraum)
sind als Sachverständige ausschließlich qualifizierte „Energieberater im Denkmal“
zugelassen, die auf einer für die KfW-Programme eingeführten Expertenliste unter
dem link www.energie-effizienz-experten.de zu finden sind. Die Liste ist momentan
im Aufbau. Sie wird geführt durch eine Koordinierungsstelle, vertreten durch WTA
und VdL, die eine unabhängige Beurteilung und denkmalgerechte, fachliche Einschätzung der Energieberatung bei Baudenkmalen sowie sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz garantieren. Die Koordinierungsstelle wird mit der Anerkennung der Fortbildungskurse und der tätigen Energieberater für Baudenkmale einen
elementaren Baustein der Qualitätssicherung der KfW-Förderung bilden.
Zur Einführung des neuen KfW-Förderangebots für Baudenkmale und besonders
erhaltenswerte Bausubstanz zum 1. April 2012 soll eine Erstliste der für die Beratung, Planung und Baubegleitung qualifizierten Energieberater veröffentlicht werden.
Architekten und Bauingenieure, die bereits heute über entsprechende Erfahrung im
Bereich der energetischen Sanierung von Baudenkmalen und sonstiger erhaltens2
werter Bausubstanz verfügen, können sich über die Koordinierungsstelle in die Erstliste eintragen. Hierzu sind die folgenden Qualifikationen erforderlich:
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Ausbildungsnachweis (Architektur, Bauingenieurwesen, TGA oder Bauphysik).
Abgeschlossene Weiterbildung als Energieberater (BAFA-Berater-Nummer
oder Erfüllung der Qualifizierung gemäß BAFA-Richtlinie „Vor-Ort-Beratung“);
alternativ: Studium mit entsprechend anerkanntem Schwerpunktbereich.
Erklärung der Ausstellungsberechtigung nach § 21 EnEV (nur für Wohngebäude oder für Wohn- und Nichtwohngebäude).
Erklärung zur Unabhängigkeit.
Erfahrung der Energieberatung bei Gebäuden gemäß § 24 EnEV über eine
Referenzliste und mindestens drei Projektdatenblätter aus den letzten drei
Jahren.
Informationen zur Eintragung in die Erstliste finden Sie unter www.energieberaterdenkmal.de.
Fortbildungsmodul „Energieberater für Baudenkmale“
Die Erstliste der Energieberater für Baudenkmale wird nur für einen Übergangszeitraum Gültigkeit haben. Ab dem 01. Januar 2013 wird die Aufnahme in die Lister der
Energieberater für Baudenkmale an den Nachweis einer erfolgreichen Fortbildung
zum „Energieberater für Baudenkmale“ gekoppelt werden. Dieses Fortbildungsmodul
wurde auf Initiative des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz durch einen
Expertenkreis entwickelt. Es soll von einschlägigen Fortbildungsakademien angeboten werden. Ihr denkmalpflegerisches und bauphysikalisch/bautechnisches Wissen
haben folgende Institutionen in das Fortbildungsmodul eingebracht:
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Bayerische Ingenieurkammer-Bau (Arbeitskreis Denkmalpflege und Bauen im
Bestand)
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK)
Fraunhofer Institut für Bauphysik (IBP) (Europäisches Kompetenzzentrum für
energetische Altbausanierung und Denkmalpflege in Benediktbeuern)
Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland
(VdL)
Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und
Denkmalpflege e.V. (WTA)
Zielsetzung des Fortbildungsmoduls ist es, Architekten, Ingenieuren und Bauphysikern, die bereits eine Ausbildung als Energieberater absolviert haben, im Bereich
denkmalpflegerischer Fragestellungen zu sensibilisieren und ihnen eine qualifizierte
und fundierte Schulung anzubieten, um Energieeffizienz und denkmalpflegerische
Belange in idealer Weise zu kombinieren. Besonderer Schwerpunkt liegt in der Ver3
mittlung bauphysikalisch und bautechnischer Grenzen und Möglichkeiten energetischer Sanierung im historischen Gebäudebestand. Im Blickpunkt steht dabei stets
der historische Baukörper mit seinen ihm eigenen Bedingungen, dem sich die modernen energetischen Sanierungsziele und -maßnahmen anpassen müssen.
Informationen zur Fortbildung „Energieberater für Baudenkmale“ sowie zur Listeneintragung finden Sie auf der Internetseite www.energieberater-denkmal.de.
Belegexemplar erbeten an:
Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn
[email protected]
Internet: www.dnk.de
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Kulturelles Erbe stärkt Europa
Tagung des European Heritage Heads Forums in Berlin und Potsdam
vom 23. - 25. Mai 2012
Die Leiter der europäischen Denkmalbehörden aus 24 Nationen der Europäischen
Union sowie der Schweiz und Norwegens haben sich in diesem Jahr in Berlin und
Potsdam zum siebten Mal im Rahmen der jährlichen Konferenzen des EHHF (European
Heritage Heads Forum) getroffen. Damit waren nahezu alle Mitgliedsstaaten der EU der
Einladung Deutschlands gefolgt. Das Treffen stand unter dem Motto „Public
Engagement with Cultural Heritage“.
Das kulturelle Erbe stärkt länderübergreifende Verantwortung
Die obersten Denkmalpfleger Europas waren sich einig, dass der kulturelle Belang als
Entscheidungsfaktor bei den bislang vorrangig wirtschaftlichen Zielen der EU nicht
ausreichend bedacht wird. „Wir sind der Meinung, dass unser gemeinsames kulturelles
Erbe einen wesentlichen Beitrag zur gesamteuropäischen Identität leistet“, sagte Prof.
Dr. Gerd Weiß, Vorsitzender der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der
Bundesrepublik Deutschland. „Nach Auffassung der Vertreter aller teilnehmenden
Nationen muss die Kreativität im sorgsamen Umgang mit dem kulturellen Erbe auf allen
Politikfeldern gefördert werden. Eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit ist erforderlich,
um die Denkmalwerte zu vermitteln und den Schutz der Kulturdenkmäler im
Bewusstsein der Zivilgesellschaft zu verankern. Das Menschen, Regionen und Länder
übergreifende Potential unseres kulturellen Erbes ist bei Weitem noch nicht
ausgeschöpft.“
Vernetzung und Kanalisierung von Informationen
Weiß führte weiter aus, künftig müssten Informationen und Strategien besser kanalisiert
werden. „Wir haben in Europa viele zivile Netzwerke auf dem Gebiet der Bewahrung und
Entwicklung des kulturellen Erbes. Sie alle nehmen sich der Aufgabe an, das allgemeine
Bewusstsein für die Bedeutung der kulturellen Identität zu stärken. Das EHHF sieht
seine Aufgabe deshalb darin, den internationalen Diskurs zu stärken und politische
Entscheidungsträger einzubeziehen.“ Künftig werde deshalb eine engere
Zusammenarbeit mit der Generaldirektion Erziehung und Kultur (DG Education and
culture) der Europäischen Kommission und dem Netzwerk „Heritage Alliance 3.3“,
ICOMOS und anderen Nicht-Regierungsorganisationen angestrebt.
Europäisches Kulturerbesiegel als Zeichen für ein gesamteuropäisches
Bewusstsein
Das Europäische Kulturerbe-Siegel sei ein erstes sichtbares Zeichen des
gesamteuropäischen Bewusstseins für die gemeinsame Verantwortung gegenüber dem
kulturellen Erbe. „Die Beschäftigung mit dem kulturellen Erbe ist auch ein in der
Förderpolitik noch zu wenig genutzter Motor für Wachstum, Beschäftigung und
Stadtentwicklung“, sagte Weiß und verwies auf die Tatsache, dass jeder in die
Denkmalpflege investierte Euro mehr als das Zehnfache an Privatinvestitionen freisetze.
Unterstützung durch das European Heritage Legal Forum (EHLF)
Als Arbeitsgruppe des EHHF arbeitet das European Heritage Legal Forum (EHLF) seit
einiger Zeit daran, die gesetzlichen Aktivitäten der Europäischen Union hinsichtlich ihrer
Auswirkungen auf das kulturelle Erbe zu beobachten und mögliche Gefährdungen an die
EHHF - Mitglieder und die nationalen Entscheidungsträger zu melden. „Dieses
Frühwarnsystem für eine interministerielle Beteiligung auf nationaler und EU-Ebene
funktioniert bereits sehr gut. Es bedarf allerdings noch eines höheren Maßes an
politischer Kompetenz, um wirksam werden zu können“, sagte Weiß.
Gemeinsam statt einsam
Das European Heritage Heads Forum (EHHF) mit seiner Arbeitsgruppe sei als ein
aktives Angebot aller staatlichen Denkmalpflegeinstitutionen in Europa zu verstehen,
den nationalen und übernationalen politischen Willensbildungsprozess zum Schutz des
kulturellen Erbes angemessen zu begleiten.
Der Schutz des kulturellen Erbes Europas ist entsprechend Artikel 3 des Lissaboner
Vertrages den einzelnen Nationen übertragen. Grundlage des Potsdamer Treffens war
Artikel 167 des Lissaboner Vertrages zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten der
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EU unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger
Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes.
Unterstützung durch Staatsminister Bernd Neumann zugesichert
Die Tagung der obersten Denkmalpfleger Europas fand auf Schloss Glienicke in Berlin
statt. Sie wurde unterstützt von Seiten des Beauftragten für Kultur und Medien, Herrn
Staatsminister Bernd Neumann, der den Teilnehmern eine Grußbotschaft ausrichten ließ
und erneut seine Bereitschaft zur Unterstützung bei der Bewahrung des kulturellen
Erbes versicherte.
Das European Heritage Heads Forum ist ein informelles Netzwerk aller staatlichen
Denkmalpflegeinstitutionen. Ziel der seit 2006 regelmäßig stattfindenden Treffen ist es,
die Zukunft des kulturellen Erbes im 21. Jahrhundert aktiv zu begleiten.
Ausrichter für die Tagung war die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger, das Deutsche
Nationalkomitee für Denkmalpflege und der Verband der Landesarchäologen.
Weitere Informationen:
www.ehhf.eu; www.denkmalpflege-forum.de; www.dnk.de;
http://de.wikipedia.org/wiki/Verband_der_Landesarch%C3%A4ologen
Berlin / Potsdam / Wiesbaden, den 29. Mai 2012
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D E N K M A L S C H UTZ
Informationen
HERAUSGEGEBEN
VOM DEUTSCHEN NATIONALKOMITEE FÜR DENKMALSCHUTZ
Informationen für die Presse
Bonn, den 29. August 2012
Siebter Studentenworkshop des Deutschen Nationalkomitees für
Denkmalschutz vom 03. bis 09. September 2012 in Blankenburg/Harz
Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) lädt Sie gemeinsam mit
dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, der
Brandenburgischen Technischen Universität (BTU) Cottbus und der Stadt
Blankenburg zur Eröffnung unseres Studentenworkshops
am Montag, 03.09.2012, 9.30 Uhr,
im Ratssaal des Rathauses, Markt 8, in Blankenburg/Harz
sowie zur öffentlichen Abschlusspräsentation der Ergebnisse
am Sonntag, 09.09.2012, 10 Uhr
im Ratssaal des Rathauses, Markt 8, in Blankenburg/Harz
herzlich ein.
Es begrüßen Sie vor Ort:
Hanns-Michael Noll, Bürgermeister der Stadt Blankenburg/Harz
Dr. Elisabeth Rüber-Schütte, Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
Sachsen-Anhalt
Dr. Oliver Karnau, Geschäftsführer des Deutschen Nationalkomitees für
Denkmalschutz
Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz veranstaltet jährlich einen
Studentenworkshop mit dem Ziel, für besondere Baudenkmale oder historische
Quartiere, die ein neues Nutzungskonzept suchen oder leer stehen, konkrete
Lösungsansätze zu erarbeiten. Das Nationalkomitee setzt sich auf Bundesebene für
die nachhaltige Bewahrung und Integration unseres gebauten und archäologischen
Erbes ein. Es beeinflusst maßgeblich die Denkmalpolitik in Deutschland und ist
Schnittstelle und Informationsplattform für Politik und Verwaltung, Kirchen,
Fachämter und Denkmalbehörden.
Nach Workshops u.a. im Schloss Friedrichsfelde in Berlin, im Klosterensemble im
westfälischen Willebadessen und in der Synagoge in Worms findet der DNKStudentenworkshop dieses Jahr in Sachsen-Anhalt statt und wird am Montag, den
03. September 2012, im Rathaus von Blankenburg eröffnet.
Das 1123 erstmals erwähnte Blankenburg war seit dem Mittelalter das strategische
und wirtschaftliche Zentrum des Herrschaftsgebietes der gleichnamigen Grafen. Aus
dieser Zeit und auch aus einer späteren Blütezeit als Residenz der Braunschweiger
Herzöge im 17. und 18. Jahrhundert stammen bedeutende Baudenkmale. Mit der
Aufnahme des Kurbetriebes und der Einrichtung einer Eisenhütte nahm die Stadt
Ende des 19. Jahrhunderts und Anfang des 20. Jahrhunderts weiteren Aufschwung.
Die Besonderheit der Siedlungsstruktur von Blankenburg ergibt sich aus der Lage
der Altstadt am Nordhang des Harzes. Im Bereich um den Markt und um die
mittelalterliche Pfarrkirche St. Bartholomäus („Bergkirche“) hat sich noch eine
weitgehend geschlossene Straßenbebauung mit Fachwerkhäusern erhalten. So hat
Blankenburg eine nahezu intakte Altstadt, die allerdings von Leerstand bedroht ist.
Eine weitere Aufgabe wartet im historischen Kurbereich, der mit der Auslagerung des
Kurbetriebes seine ursprüngliche Funktion und Bedeutung verloren hat. An solchen
Fragen setzt der Workshop an. Die ausgewählten 17 Studierenden der Fachbereiche
Archäologie, Architektur, Denkmalpflege, Geschichte, Kunstgeschichte und
Wirtschaftsingenieurwesen sollen sich mit den verschiedenen denkmalpflegerischen
Aufgaben beschäftigen. Sie reichen von der Analyse der städtebaulichen Situation,
der Erarbeitung von denkmalpflegerischen Zielstellungen für leer stehende Bauten
sowie der Entwicklung von Nutzungs-, Erweiterungs- und didaktischen Konzepten.
Betreut wird dieser siebte Workshop des Deutschen Nationalkomitees für
Denkmalschutz durch das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie SachsenAnhalt, die BTU Cottbus sowie die Stadt Blankenburg.
Durch die Initiative des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz und unter
Einbeziehung des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt,
der BTU Cottbus sowie der Stadt Blankenburg stehen somit die städtebauliche
Denkmalpflege und der denkmalpflegerische Umgang mit Leerständen und
Leerstandsflächen wirkungsvoll in der öffentlichen Wahrnehmung. Wir erwarten aus
dem Studentenworkshop praxisbezogene und spannende Ergebnisse, die am Tag
des offenen Denkmals, den 09. September 2012, im Rathaus der Stadt Blankenburg
von den Studierenden selbst präsentiert werden.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Berichterstattung.
Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn
Weitere Informationen
www.dnk.de
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz
Geschäftsstelle beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Graurheindorfer Straße 198 · 53117 Bonn
www.dnk.de
CDU-Landtagsfraktion
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Az.: K 25 – 331
Datum: 07. Dezember 2011
FDP-Landtagsfraktion
Schleswig-Holsteinischer Landtag
SPD-Landtagsfraktion
Schleswig-Holsteinischer Landtag
DIE LINKE Landtagsfraktion
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Landtagsfraktion
Schleswig-Holsteinischer Landtag
SSW Landtagsfraktion
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Susanne Herold
Vorsitzende des Bildungsausschusses
Torsten Geerdts
Landtagspräsident
nachrichtlich:
Herrn Ministerpräsident Peter Harry Carstensen
Herrn Minister Dr. Ekkehard Klug
Betreff: Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes,
Drucksache 17/1617 (neu) Umdruck 17/3151 vom 29.11.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bildungsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat nach seiner beratenden Sitzung am 1. Dezember 2011 eine novellierte Fassung zum Entwurf eines
Gesetzes zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes, Drucksache 17/1617 (neu),
Telefon: 0228 99/681-3554- e-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 99/681-3611- e-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 99/681-3558- e-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 99/681-3610- e-Mail: [email protected]
Telefax: 0228 99/ 681-3802
Umdruck 17/3151, beschlossen, die dem Landtag zur Beschlussfassung am 14./16.
Dezember 2011 vorgelegt werden soll.
Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz sieht mit großer Sorge, dass der
novellierte Entwurf zwar in einigen Punkten kleine Verbesserungen zugunsten des
Schutzes des baukulturellen Erbes aufnimmt, in wesentlichen Bereichen der Entwurf
jedoch für den Erhalt der Denkmale und der erhaltenswerten Kulturlandschaft unbefriedigend bleibt und gegenüber der bestehenden rechtskräftigen Fassung des
Denkmalschutzgesetzes u.a. durch die vielfältigen problematischen Deregulierungen
nach wie vor eine deutliche Verschlechterung darstellt. Auch können mit dem vorliegenden geänderten Entwurf viele rechtssystematische Bedenken nicht ausgeräumt
werden, zumal eine Fülle unbestimmter Rechtsbegriffe (wesentliche Sichtachsen,
unmittelbare Umgebung, Gefahr für den Denkmalwert, etc.) beibehalten worden sind.
Wie Sie wissen, diskutieren nahezu alle Denkmalpflegebehörden, -organisationen
und -institutionen in Deutschland den Entwurf zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes in Schleswig-Holstein sehr kritisch und haben Ihnen ihre massiven Bedenken
erläutert. Schleswig-Holstein wird mit einem solchen Gesetz, das nun zur Abstimmung steht, bundesweit den schwächsten Schutz der Denkmale aufweisen. Im Gegensatz hierzu stehen die Bemühungen des Landes zur Eintragung der Wikingerstätten Haithabu und Danewerk in die Liste des UNESCO-Welterbes. Gerade die
Welterbekonvention von 1972 verlangt in Artikel 4 aber, einen umfassenden Schutz
und die Erhaltung des gesamten Kultur- und Naturerbes in einem Hoheitsgebiet sicher zustellen. Der vorliegende Entwurf zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes
kommt dieser Verpflichtung, die selbst Bestandteil der Neufassung in § 1 Absatz 4
werden soll (!), jedoch konterkarierend nicht nach.
Unsere und viele weitere Stellungnahmen mit ausführlichen Begründungen liegen
Ihnen vor. Die erneute ausführliche Stellungnahme des Denkmalbeirats SchleswigHolstein vom 05.12.2011 an die Fraktionsvorsitzenden teilen wir uneingeschränkt.
Drei Punkte möchte ich dennoch hervorheben, weil sie exemplarisch die Schwächung
des Denkmalschutzes und besonders der Oberen Denkmalschutzbehörde in Schleswig-Holstein belegen:
1. Ein Denkmalschutzgesetz hat den umfassenden Schutz der baulichen und archäologischen Denkmale zum Ziel. In Schleswig-Holstein wird das bestehende Gesetz seit
Jahren unter Abwägung anderer öffentlicher Belange in bewährter Weise angewandt.
Ein solches Abwägungsgebot erfordert allerdings zwingend einen im Gesetz verankerten Dialog mit allen Beteiligten, um Sachargumente auszutauschen und eine Entscheidung vorzubereiten.
Der vorliegende Entwurf zur Neufassung des Denkmalschutzgesetzes reduziert in § 7
Absatz 3 Satz 2 allerdings die Zustimmungsregelung der Oberen Denkmalschutzbehörde zugunsten einer nur noch optionalen Beteiligung (Beratung), die die Unteren
Denkmalschutzbehörden einholen können. Damit wird der Oberen Denkmalschutzbehörde ihre Kompetenz als Fachbehörde bei der Mitwirkung des Gesetzesvollzugs
entzogen, mithin durch die Änderung ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber der
Oberen Denkmalschutzbehörde ausgesprochen. Wenn die Unteren Denkmalschutzbehörden künftig allein für die Entscheidung bei Veränderungen / Maßnahmen am
Denkmal verantwortlich sind, setzt dies entsprechenden fachlichen Sachverstand voraus, der in den Unteren Denkmalschutzbehörden nicht ausreichend, im Falle des
archäologischen Erbes in der Regel zum Teil überhaupt nicht vorliegt. Ein umfassen-
der Schutz der Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein wird nicht mehr gewährleistet
sein, daran ändert auch die erfreuliche Beibehaltung der Genehmigungspflicht für alle
Maßnahmen an Kulturdenkmalen des bestehenden Gesetzes nichts.
2. Der Entscheidungs-Vorbehalt durch die Oberste Denkmalschutzbehörde für die
Eintragung von Gebäuden, „deren Fertigstellung nicht länger als 65 Jahre zurückliegt“, bleibt auch in der veränderten Form, die anstelle einer „Zustimmung“ nun ein
„Einvernehmen“ mit der Obersten Denkmalschutzbehörde verlangt, eine bundesweit
einzigartige Beschneidung der fachlichen Kompetenz der Oberen Denkmalschutzbehörde. Ein solcher „Minister-Vorbehalt“ ist weder justiziabel prüfbar, noch entspricht er
dem nationalen und internationalen Stand der Denkmalkunde und -forschung, die für
die Inventarisation von Denkmalen stets fachliche und keine politischen Kriterien zugrunde legen. Dass Denkmale der Nachkriegsmoderne zukunftsfähig erhalten und
genutzt werden können, belegen viele Beispiele. Der in der Begründung genannte
generelle Verdacht einer wirtschaftlich nicht zumutbaren Erhaltung und Instandsetzung von Gebäuden der Nachkriegsmoderne, mit dem eine Eintragung eines Gebäudes als Kulturdenkmal versagt werden kann, steht dem Sinn und Zweck eines Denkmalschutzgesetzes entgegen.
3. Der Schutz des archäologischen Erbes vor Raubgräbern wird durch den vorliegenden Entwurf nicht mehr ausreichend sicher gestellt. Schleswig-Holstein gibt mit der
Beschränkung des Straftatbestandes in § 24 für Raubgrabungen nur in Grabungsschutzgebieten den restlichen Teil des Landes frei für unsachgemäße Ausgrabungen
und Plünderungen. Zwar ist in § 18 eine Genehmigungspflicht für die Suche nach Kulturdenkmalen inkl. der Nutzung technischer Geräte geregelt, die Zuwiderhandlung
dieser Regelung für das gesamte Land wird aber in § 24 Absatz 1 nicht aufgenommen. Die ungenehmigte Suche nach Kulturdenkmalen gem. § 18 des Entwurfes soll
ferner nicht einmal mehr als Ordnungswidrigkeit in § 23 geahndet werden. Der Entwurf lässt hier den nötigen Praxisbezug vermissen.
Jenseits von Grabungsschutzgebieten wird es künftig keine justiziable Handhabe gegen Metallsondengänger geben. Die jüngsten Novellierungen anderer Denkmalschutzgesetze wie in Niedersachen, im Saarland oder in Hessen haben dagegen besonders diesem Punkt eine große Aufmerksamkeit beigemessen. Nicht strafbar bleibt
weiterhin leider auch die vorsätzliche oder fahrlässige Veränderung / Zerstörung eines Kulturdenkmals.
Angesichts der o.g. Bemühungen um die Eintragung der archäologischen Wikingerstätten in Haithabu und Danewerk in die Liste des UNESCO-Welterbes ist der mangelhafte Schutz des archäologischen Erbes jenseits von Grabungsschutzgebieten
erschreckend und lässt in Verbindung mit den o.g. Deregulierungen im Denkmalschutz insgesamt Zweifel an einem ernsthaften Interesse am Schutz des baulichen
und archäologischen Erbes in Schleswig-Holstein aufkommen.
Ich bitte Sie daher nochmals sehr herzlich, sich für einen effektiven Schutz der
Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein einzusetzen und den vorliegenden Entwurf zur Neufassung des Denkmalschutz-Gesetzes nicht zu beschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Dr. Andrea Pufke
– Geschäftsführerin –
Deutsches Nationalkomitee
für Denkmalschutz
DIE PRÄSIDENTIN
Az: K 25 – 331 311/8
Datum 7. Februar 2012
Frau
Prof. Dr. Annette Schavan
Bundesministerin für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Hannoversche Straße 28-30
D-10115 Berlin
Betreff: Entwicklung der Kulturerbeforschung in Deutschland und Europa, insbesondere
deren Streichung im 8. Forschungsrahmenprogramm "HORIZON 2020"
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
mit dem 8. Forschungsrahmenprogramm „HORIZON 2020“ droht die bis hinein in das laufende
7. Forschungsrahmenprogramm auch für das bauliche und archäologische Erbe im Bereich der
Bundesrepublik Deutschland erfolgreich aufgestellte und praktizierte Kulturerbeforschung zu
kollabieren!
Im Vorschlag der Europäischen Kommission zum 8. Forschungsrahmenprogramm „HORIZON
2020“ ist das europäische Kulturerbe überraschend komplett gestrichen. Damit wird entgegen
bzw. ohne Beachtung des neuen Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 des EU-Vertrag und Art. 167 des
EU-Arbeitsweisenvertrag, d. h. ohne jeglichen Bezug zu Kultur, kulturellem Erbe bzw. europäischer Forschung, dem vorrangigen Ziel auch der Europäischen Union in eklatanter Weise entgegengewirkt, mit seinem gebauten und archäologisch überdauerten kulturellen Erbe auch einen wesentlichen Teil seiner europäischen und Identität gebenden wie stiftenden Basis zu erhalten und zu vertiefen. Dem Kulturguterhalt wird somit die notwendige Grundlage entzogen.
Kann sich Europa das tatsächlich leisten?
In der ersten Erörterung des 8. FRP im Rat der Europäischen Union wurde bereits von mehreren Mitgliedstaaten heftige Kritik an dieser verfehlten und schädlichen Streichung der
Kulturerbeforschung geübt. Die Bundesrepublik Deutschland sollte sich diesem Widerstand
couragiert anschließen und auf eine wesentliche Programmänderung hinwirken!
Ministerium für Wissenschaft und Kunst
des Landes Hessen
Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden
Wir können auf mittlerweile über 25 Jahre erfolgreicher Kulturerbeforschung zurückblicken. Das
ist ein großer Erfolg für Europa. Das praktizierte, wenn gleich besonders aus Sicht der unmittelbaren Bau- und Bodendenkmalpflege stark ausbaufähige Forschungsrahmenprogramm der
Europäischen Union ist weltweit einzigartig und ohnegleichen.
Im letzten Rahmenprogramm war Deutschland die zweiterfolgreichste Nation in der Einwerbung der Forschungsgelder.
Fig. 7: Countries involved in FP7 CH projects
50
Percentage of projects
45
40
35
30
FP7 PA (%)
25
FP7 CO (%)
20
15
10
5
AT
BA
BE
BG
BR
CH
CZ
DE
DK
DZ
EE
EG
ES
FI
FR
GB
GR
HU
HR
IE
IL
IN
IS
IT
JO
LU
LV
MA
MT
NL
NO
PL
PS
PT
RO
RU
SE
SI
SK
TJ
TN
TR
US
0
Countries
PA: partner CO: coordinator Quelle:3
Beispiele herausragender Projekte sind u. a.
• SMOOHS, Laufzeit: 2008-2011, Projekt Nr. 212939 (1 Mio. € Förderung)
• Climate for Culture, Laufzeit: 2009-2014, Projekt Nr. 226973 (5 Mio. € Förderung).
Viele Forschungsergebnisse haben zudem bereits heute Marktrelevanz erreicht:
So durfte zum Beispiel das Gemälde von Leonardo da Vinci "Die Dame mit dem Hermelin" nur
deshalb auf Reise nach Berlin zur Ausstellung "Gesichter der Renaissance" und jetzt nach
London zur Sonderschau über Leonardo da Vinci reisen, weil sie in einem durch das EUProjekt „Propaint“ entwickelten speziellen Mikroklimarahmen besonders vor schädlichen Einflüssen geschützt ist. Ein weiteres Produkt ist eine Anti-Graffitibeschichtung für historische Gebäude, die in dem EU-Projekt „Graffitage“ entwickelt wurde und die sich gerade kurz vor der
Markteinführung befindet. Ein im EU-Projekt "LIDO" entwickeltes Lichtdosimeter wurde sogar
2003 mit Grand Prix für Innovation ausgezeichnet.
Die Streichung der Kulturerbeforschung auf europäischer Ebene hat besonders für Deutschland verheerende Auswirkungen, da es auch auf nationaler Ebene kein Forschungsprogramm
zum Kulturerbeerhalt gibt. Damit wird vor allem der dringend benötigte wissenschaftliche
Nachwuchs ausbleiben. Ohne Forschung wird der Sektor Schutz und Erhaltung unseres bauliMinisterium für Wissenschaft und Kunst
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chen wie archäologischen kulturellen Erbes veralten und damit auch wirtschaftlich abgehängt
werden.
Deshalb ist es dringend nötig, innerhalb des 8. FRP „HORIZON 2020“ ein eigenständiges
Kulturererbeforschungsprogramm mit einem angemessenen Budget (16 Eurocent pro
Einwohner der EU pro Jahr) aufzulegen, um die großen Herausforderungen wie Klimawandel, Energieeffizienz und Rohstoffknappheit mit den nachhaltigsten Mitteln zu bewältigen.
Analysed data 3
Number of projects
Total number of partners (including
FP5 EESD
FP6 SSP
FP7
41
23
15
322
183
180
8
8
13
35
31
36
955.512
773.163
2.097.629
39.175.997
17.782.581
31.464.435
coordinator)
Average number of partners
Average project duration (months)
Average EC funding /project (Euros)1
Total EC funding (Euros)2
Only until 2010!!
1
For each call, EC introduces funding thresholds which will be applied as eligibility criteria.
For each programme, there is an indicative budget given in advance.
3
“Survey and outcomes of cultural heritage research projects supported in the context of EU environmental research programmes (From 5th to 7th Framework Programme)”, € 244,90, EN ISBN 978-92-79-16354-8,
Luxembourg: Publications Office of the European Union, 2011.
2
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des Landes Hessen
Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden
Im Bereich des baulichen wie archäologischen kulturellen Erbes ist es eine überaus lohnende
und dringend notwendige Aufgabe, die Aktivitäten der europäischen Institutionen, welche auf
mittlere und längere Sicht dem "Sich zu Hause-Fühlen" bzw. dem "Sich wohl-Fühlen" der europäischen Bürger ergänzend zu den Politiken der Mitgliedstaaten und der Regionen vor Ort, in
den Regionen, den Mitgliedstaaten wie auch im einenden Europa dienlich wären, zu unterstützen bzw. ggf. erst zu aktivieren. Dies gilt eben auch und besonders für den Bereich der Kulturerbeforschung.
Die dem Arbeitsprogramm 2012 deutlich zu entnehmende rein ökonomische Brille und Handschrift muss auch angesichts der enormen Finanzkrise europäisches Bewusstsein entgegengestellt sein. Dies kann und wird sich ganz wesentlich "von unten nach oben" entwickeln,
ausgehend von der "Heimat" vor Ort bis am Ende zur "Heimat Europa". An Letzterem zu mitzuarbeiten wäre auch angesichts der Europäischen Verträge Kernaufgabe der Europäischen
Union.
Die Streichung der Kulturerbeforschung aus der 8. FRP steht im Einklang mit dem aktuell vorgestellten Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2012
(http://ec.europa.eu/atwork/programmes/docs/cwp2012_de.pdf). Beides zeigt offenkundig, woran es dem offiziellen "Europa" insgesamt zu fehlen scheint:
Dem notwendigen Sinn wie auch dem erforderlichen Bekenntnis zur "Heimat Europa". Die
Menschen Europas sind "mitzunehmen", sie müssen sich "zu Hause" wohl fühlen können, auch
weil sie sich in einem größeren, zusammenhängenden Ganzen ebenfalls zugeordnet fühlen.
Im Festvortrag zu Ehren der Europäischen Bewegung Bayern am 21. November 2011 führte
Prof. Dr. Heribert Prantl kürzlich hierzu zutreffend aus:
„Machten wir eine Bilanz unseres geistigen Besitzes auf, so würde sich herausstellen, dass das
meiste davon nicht unserem jeweiligen Vaterland, sondern dem gemeinsamen europäischen
Fundus entstammt. Vier Fünftel unserer inneren Habe sind europäisches Gemeingut“ – so hat
das der spanische Philosoph Ortega y Gasset beschrieben. Es gilt, aus dem Fundus ein Fundament zu machen. Nein, dieses Fundament kann nicht auf den Trümmern der Nationalstaaten
stehen. Wer die einzelnen Staaten zertrümmern will, um darauf Europa zu bauen, hat von Europa wenig verstanden. Europa zerschlägt nichts, Europa fügt zusammen. Der Euro gehört
zum Kitt. Es ist nicht ganz falsch, wenn die Kanzlerin sagt, „der Euro ist Europa“. Aber Europa
ist sehr viel mehr als der Euro. Die Union wurzelt in politischen, nicht in monetären Optionen.
Das europäische Betriebssystem ist nicht der Euro, sondern die Demokratie. Wie lässt sich
Demokratie in Europa, in einer Union von 450 Millionen Bürgern, verwirklichen? Am besten so,
dass man couragiert damit anfängt.“
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des Landes Hessen
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Ich bitte Sie daher sehr herzlich, sich in diesem Sinne für einen effektiven Schutz des
gebauten und archäologischen kulturellen Erbes unserer verschiedenen „Heimaten“ Europas und in Europa einzusetzen und sei es gegen einen mancher Orts populären Trend.
Die Kulturerbeforschung ist ein essentieller Teil unserer europäischen Kultur, unseres
gemeinsamen europäischen Fundus und damit unseres gemeinsamen (europäischen)
geistigen Besitzstandes.
Ich bitte Sie daher um Unterstützung auf EU-Ebene hinsichtlich
• der Unterstützung des Widerstandes im Rat der Europäischen Union gegen die
Streichung der Kulturerbeforschung im 8. FRP,
• der unabdingbaren Integration eines eigenständigen Kulturerbeforschungsprogrammes mit einem angemessenen Budget (16 Eurocent pro Einwohner der EU
pro Jahr) sowie
• der Ausweisung ausreichender nationaler Mittel in den kommenden Bundeshaushalten zur Förderung der auf den Erhalt des baulichen und archäologischen kulturellen Erbes gerichteten Forschung.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Kühne-Hörmann
Ministerin
Ministerium für Wissenschaft und Kunst
des Landes Hessen
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Deutsches Nationalkomitee
für Denkmalschutz
DIE PRÄSIDENTIN
Az: K25 – 331 320-1/14
Datum 15. Februar 2012
Herrn
Bundesminister
Dr. Philipp Rösler
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststraße 34-37
10115 Berlin
EU-Förderperiode 2014-2020 / Förderbestimmungen
Berücksichtigung des „kulturellen Erbes“
Sehr geehrter Herr Minister,
derzeit erarbeitet die EU-Kommission in Abstimmung mit den europäischen Gremien und den Mitgliedsstaaten die Förderbestimmungen für die Förderperiode 2014-2020.
Dazu liegt der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 6.10.2011 vor für eine EU-Verordnung mit
gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den
Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für
die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds
(EMFF) sowie mit allgemeinen Bestimmungen über EFRE, ESF und KF.
Ferner liegt der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 6.10.2011 vor für eine EU-Verordnung
mit besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Als Präsidentin des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz bitte ich Sie, sich dafür einzusetzen, dass das bauliche und archäologische „Kulturelle Erbe“ als wesentlicher Bestandteil des Europäischen kulturellen Erbes als solches in den Erwägungsgründen sowie den Zielsetzungen beider genannten Verordnungen in geeigneter Weise direkt benannt wird und nicht nur mittelbar im Zusammenhang
mit Aspekten wie der Sozialen Struktur bzw. der Umwelt und auch ohne einen vorrangig touristischen
Erfolgs- und Rechtfertigungsdruck.
Vorgeschlagen werden insbesondere eine Aufnahme in den Strategischen Ansatz der Allgemeinen
Verordnung (Begründung, Punkt 5.1.2 sowie Titel II, Strategischer Ansatz, Kapitel I, Thematische Ziele
der GSR-Fonds und Gemeinsamer Strategischer Rahmen, Artikel 9 Thematische Ziele) sowie in die
Erwägungen der Verordnung für EFRE (Erwägungen, Ziffer 7 des deutschsprachigen Entwurfs - englisch Ziffer 6 sowie Kapitel I, Gemeinsame Bestimmungen, Artikel 5, Ziffer 7 - englisch Ziffer 6)
BEGRÜNDUNG
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Europa besitzt ein einzigartiges, in Jahrhunderten gewachsenes kulturelles Erbe. Dieses Erbe ist wesentlicher Bestandteil der europäischen Identität sowie der regionalen Identitäten. Für seine Bewahrung
unternehmen die europäischen Institutionen zusammen mit denen der Mitgliedsstaaten vielfältige Anstrengungen.
Der Schutz und die Förderung des kulturellen Erbes innerhalb der EU-Fonds dienen dabei der Umsetzung insbesondere folgender Zielsetzungen:
•
Kohärenz der EU-Politik und EU-Programme, insbesondere;
- Umsetzung der in Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 des EUV und Art. 167 AEUV festgelegten Vorgaben
zum Schutz und zur Entwicklung des Europäischen Kulturellen Erbes;
- durch Umsetzung der "Leipzig Charta zur nachhaltigen europäischen Stadt" vom 24. Mai 2007 in
die konkrete Förderpolitik. In der Leipzig Charta heißt es: „Baukultur ist eine Notwendigkeit für die
Stadt als Ganzes und deren Umgebung. Die Städte und der Staat müssen hier ihren Einfluss geltend machen. Dies gilt insbesondere für die Bewahrung des baukulturellen Erbes. Historische
Gebäude, öffentliche Räume und deren städtische und architektonische Werte müssen erhalten
bleiben. Die Schaffung und Sicherung von funktionsfähigen und gestalterisch anspruchsvollen
städtischen Räumen und Infrastrukturen ist daher eine Gemeinschaftsaufgabe der nationalen, regionalen und kommunalen Behörden, aber auch der Bürger und Unternehmen.“
- durch Umsetzung des Leitfadens „Die städtische Dimension der Gemeinschaftspolitik“ der im Dezember 2005 auf Initiative der Europäischen Kommission gegründeten dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe für Stadtentwicklung, wonach die „Förderung eines integrierten Ansatzes der
nachhaltigen Stadtentwicklung bei der Planung und Durchführung der Maßnahmen der Strukturfonds“ sowie die „Ermittlung von Initiativen im Rahmen der verschiedenen Bereiche der Gemeinschaftspolitik zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung der Städte und zur Gewährleistung der nötigen Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen der Kommission in diesem Bereich“
verfolgt werden sollen;
• Bewahrung des Kulturellen Erbes in baulicher und stadträumlicher Hinsicht als immaterieller Wert
sowie die Erhaltung, Sanierung, Wiederherstellung baukulturell wertvoller, oftmals denkmalgeschützter Bausubstanz als materieller Wert;
• Erhaltung vorhandener Bausubstanz (Graue Energie) als Beitrag zu Ressourcenschonung, also zur
Ökologie und Nachhaltigkeit;
• Anpassung des Altbaubestands an die Herausforderungen des Klimawandels und dazu insbesondere Herstellung und Stärkung deren Akzeptanz bei den Hauseigentümern, Kommunen und Bürgern. Die Anpassung unserer Städte an die Herausforderungen des Klimawandels ist aktuell eine der
großen Kernaufgaben der Politik. Gelingen kann das nur, wenn funktionierende Anreize geschaffen
und vor allem eine entsprechende Akzeptanz in der Bevölkerung und in den Verwaltungen hergestellt werden.
• Innovationen in der Altbausanierung in Form der erforderlichen Forschung und Entwicklung von
innovativen Baustoffen, Technologien und Planungsmethoden, um Erhaltungs-, Unterhaltungs-,
Sanierungs- und Restaurierungsarbeiten in ökologischer und nachhaltiger Hinsicht ausführen zu
können, insbesondere im Hinblick auf Möglichkeiten der Energieeinsparung durch bessere Gebäudeisolierung und dadurch die Reduzierung des CO2-Ausstoßes;
• Innovationen in der Stadtentwicklung (klimagerechte Mobilität und Energieversorgung, Ausweitung
kooperativer und integrierter Planungsprozesse für Städte und Stadtquartiere). Bei der klimagerechten Sanierung historischer Bausubstanz kommt es regelmäßig darauf an, gleichermaßen denkmalgerechte wie quartiersbezogene, also ensemblegerechte Lösungen zu finden. Hier öffnet sich ein
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weites Feld für innovative Planungsansätze und Planungsverfahren insbesondere in Verbindung mit
einer breiten Einbindung der Akteure und der Verknüpfung mit weiteren Zielen der Stadtentwicklung.
• Unterstützung weniger entwickelter Regionen, in denen sich tendenziell häufiger flächenhaft
Baudenkmale erhalten haben, die nicht den Erneuerungen der 1960-80er Jahre in den damals wirtschaftlich besonders prosperierenden Regionen zum Opfer fielen;
• Stärkung der regionalen Identität angesichts der in den Regionen sehr unterschiedlich verlaufenden
Prozesse des demografischen Wandels;
• Stärkung der lokalen Wirtschaftsstandorte. Ein attraktives Stadtbild ist nicht nur einer der wichtigsten Faktoren für die Wohnortentscheidung der Menschen, sondern zudem einer der wichtigsten weichen Standortfaktoren für Unternehmen bei ihren Investitionsentscheidungen. Dies ist mittlerweile
durch eine Vielzahl von Studien hinlänglich belegt. Eine hohe Wohnqualität im urbanen Milieu zieht
zudem unternehmerische Entscheidungsträger an, welche wiederum vor Ort hochqualifizierte Arbeitsplätze generieren.
• Stärkung historischer und damit zentraler und kompakter Quartiere als attraktive Alternative zum
Wohnen und Arbeiten an den Stadträndern, wodurch die vielfältigen Probleme der Zersiedelung reduziert werden.
• Förderung des besonders nachhaltigen und sanften Kultur- und Städte-Tourismus, für den Stadtbild
und Denkmalbestand einer der entscheidenden ist. Tourismus ist einer der Wirtschaftbereiche, der
auch in bislang weniger entwickelten Regionen ein anhaltendes und arbeitsplatzintensives Wachstum aufweist.
• Unterstützung des lokalen und regionalen Handwerks und damit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Bei fachgerechten Investitionen in Altbau und Denkmalpflege bekommen naturgemäß
kleine und mittlere Unternehmen bzw. Handwerksbetriebe Aufträge, da diese Aufgaben gute handwerkliche Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzen und individuelle Materialien und Bauverfahren
Anwendung finden. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Denkmalschutz werden in Deutschland
jährlich 15 Mrd. € in Baudenkmale investiert. Dies entspricht der Sicherung bzw. Schaffung von rund
310.000 Arbeitsplätzen.
Die Novellierung der Förderrichtlinien u. a. für EFRE sollte ganz im Sinne einer erfolgreichen, Europa
als gemeinsame Heimat begreifenden Umsetzung der in Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 EUV und Art. 167
AEUV festgelegten Vorgaben zum Schutz und zur Entwicklung des Europäischen baulichen wie archäologischen kulturellen Erbes nachhaltig dazu genutzt werden, dass auch das bauliche Erbe der Städte
ohne räumliche Beschränkung als förderfähig anerkannt wird. Dem steht entgegen, dass besonders im
Anhang zu Art. 6 EFRE-VO-E Indikatoren für das Kulturelle Erbe unter Sozialstruktur Bewertungs- und
Gewichtungsmaßstäbe vorsieht, welche den Wert des Kulturellen Erbes allein nach der Zahl von Besuchern bemisst! Solche Regelungen stehen weit außerhalb der Aufgaben und Verantwortlichkeiten, welche auch die EU auf der Grundlage der v. e. Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 EUV und Art. 167 AEUV in positiver und aktiver Weise bedenken muss. Folgt man dem Entwurf nach der Vorgabe des Anhangs zu Art.
6 EFRE-VO-E und bemisst die Auswirkungen auf das Kulturelle Erbe allein mit der Zahl von Besuchern
und Touristen, dann kann man dies eigentlich nur als – sicher unbeabsichtigte – „Wertvernichtung“ bezeichnen. Insoweit werden insbesondere die Werte des „Sich-Wohl-Fühlens“ der Bürgerinnen und Bürger Europas wie auch die ästhetischen und historischen Werte de facto mit „0“ definiert.
Jeder Nutzen, den Kulturelles Erbe für die Menschen und die Gesellschaften hat, verschwindet insoweit
aus der Betrachtung und verschwindet dann leider zunehmend auch tatsächlich. Bauliches wie archäologisches Kulturelles Erbe wird dann allein zum Gegenstand der Unterhaltung („Entertainment“), aber
nur für diejenigen, die gerade nicht am lokalen Ort des Kulturellen Erbes wohnen und leben. Eine Basis
für ein zusammenwachsendes, stolzes und kräftiges einiges Europa kann und wird so nicht fortbestehen bzw. entstehen.
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des Landes Hessen
Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden
Mit freundlichen Grüßen
Eva Kühne-Hörmann
Ministerium für Wissenschaft und Kunst
des Landes Hessen
Rheinstraße 23-25, 65185 Wiesbaden
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz
Geschäftsstelle beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Graurheindorfer Straße 198 · 53117 Bonn
www.dnk.de
Az.: K 25 – 331 305/21
Bundesministerium der Finanzen
Herrn Ministerialdirigent Jörg Kraeusel
- Unterabteilung IV C Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Datum:. 10. August 2012
Novellierung der Muster-Bescheinigungsrichtlinien zu §§ 7 h, 10 f, 11 a EStG,
zu §§ 7 i, 10 f, 11 b EStG und zu § 10 g EStG
Ihr Schreiben vom 14. Juni 2012
Sehr geehrter Herr Ministerialdirigent Kraeusel,
wir danken Ihnen sehr herzlich für die Beteiligung von Denkmalschutz und Denkmalpflege in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland. Die Arbeitsgemeinschaft der
Grundbesitzerverbände, Berlin, informierte das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK) über die von der Bund-Länderarbeitsgruppe er- und überarbeiteten
Muster-Bescheinigungsrichtlinien zu § 7 h EStG, zu §§ 7 i, 10 f, 11 b EStG und zu
§ 10 g EStG.
Nach Anhörung unserer Arbeitsgruppe Recht und Steuerfragen (AGRS), in der die in
den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland tätigen Grundlagenbescheinigungsbehörden repräsentiert sind, kann ich Ihnen nunmehr eine Stellungnahme des DNK
übermitteln.
Ich bitte Sie herzlich, diese Ihnen nun etwas spät zugehenden Anmerkungen noch
wohlwollend zur Kenntnis zu nehmen und in die weitere Arbeit der Bund-LänderArbeitsgruppe der Finanz- und Steuerverwaltungen einspeisen zu wollen. Das DNK
ist unverändert sehr dankbar und setzt sich mit allem Nachdruck dafür ein, dass das
bauliche und archäologische kulturelle Erbe als wesentlicher Bestandteil unseres
europäischen kulturellen Erbes erkannt und anerkannt wird. Angesichts der Hauptbetroffenheit der Kulturdenkmäler in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland
würde sich das DNK wünschen, dass die Grundlagenbescheinigungsbehörden,
gerne über unsere Arbeitsgruppe Recht und Steuerfragen, im weiteren Verlauf auch
unmittelbar in den Novellierungsprozess eingebunden werden.
Die inhaltlichen Anmerkungen entnehmen Sie bitte:
•
der in der Anlage enthaltenen Vollversion der zu novellierenden MusterBescheinigungsrichtlinien zu §§ 7 i, 10 f, 11 b EStG. Insbesondere ist dabei zu
beachten, dass die Muster-Bescheinigungsrichtlinien zu §§ 7 i, 10 f, 11 b EStG
gerade hinsichtlich der Aufgaben und Pflichten der denkmalpflegerische Fach-
kompetenz vorhaltenden Grundlagenbescheinigungsbehörden („Denkmalbehörden“) nicht über die Vorgaben des Einkommensteuergesetzes und der Einkommensteuerrichtlinien hinausgehen sollen und dürfen. Die Feststellungen der
Grundlagenbescheinigungen beschränken sich auf Tatbestände des Denkmalrechts bzw. auf diejenigen Aspekte im Zusammenhang mit Baumaßnahmen an
Baudenkmälern, die besonderer denkmalpflegerischer Expertise und Beurteilung
bedürfen, die jedoch in den Landessteuerbehörden nicht vorgehalten wird. Auch
im Einklang mit den aktuellen Bestrebungen u. a. im weitgehend der MusterBauordnung folgenden Bauordnungsrecht der Länder sollte strikt darauf geachtet
werden, den denkmalpflegerischen Grundlagenbescheinigungsbehörden nicht
steuerliche Aufgaben, Erklärungs- und sonstige (Hinweis-) Pflichten „aufzudrängen“, welche sich aus den allgemeinen steuerlichen Vorschriften ergeben und
außerhalb von Zuständigkeit und Kompetenz der Denkmalbehörden liegen.
•
den Anmerkungen zu den zu novellierenden Muster-Bescheinigungsrichtlinien zu
§§ 7 h, 10 f, 11 a EStG. Die dort vorgeschlagenen Ergänzungen stellen keineswegs weitergehende Anforderungen dar. Auch sind weitere denkmalschutzrechtliche Anforderungen im einkommensteuerlichen Verfahren nach § 7h EStG nicht
zu prüfen.
•
den Anmerkungen zu den zu novellierenden Muster-Bescheinigungsrichtlinien zu
§ 10 g EStG.
Zu den Muster-Bescheinigungsrichtlinien zu §§ 7 h, 10 f, 11 a EStG und zu § 10 g
EStG dürfen wir auf die grundsätzlichen Hinweise in der Volltextfassung zu den
Muster-Bescheinigungsrichtlinien zu §§ 7 i, 10 f, 11 b EStG verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Karnau
Geschäftsführer
Telefon: 0228 99/681-3554- e-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 99/681-3611- e-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 99/681-3558- e-Mail: [email protected]
Telefon: 0228 99/681-3610- e-Mail: [email protected]
Telefax: 0228 99/ 681-3802
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
2
Bericht der Präsidentin
2.3
Mitglieder des DNK
Anlage zu TOP 2.3
Berichterstattung: Präsidentin
Die aktualisierte Mitgliederliste ist beigefügt.
Präsidentin und Vizepräsidentin des Deutschen Nationalkomitees für
Denkmalschutz:
Die Kultusministerkonferenz der Länder hat in Ihrer Sitzung am 8. Dezember 2011
für die Amtszeit vom 09. Januar 2012 - 30. September 2013 als Präsidentin des
Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
•
Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann
Ministerium für Wissenschaft und Kunst des Landes Hessen
und als Vizepräsidentin
•
Ministerin Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur
des Landes Brandenburg
bestätigt.
Veränderungen in der Zusammensetzung des Deutschen
Nationalkomitees für Denkmalschutz seit der letzten Sitzung
Präsidium
ausgeschieden:
neues Präsidiumsmitglied/
neue Funktion:
Henry Tesch
Eva Kühne-Hörmann
(ehem. Minister für Bildung, Wissenschaft und
Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern)
Staatsministerim für Wissenschaft und
Kunst des Landes Hessen
Präsidentin des DNK
Präsidentin des DNK
Ingeborg Junge-Reyer
(ehem. Senatorin für Stadtentwicklung Berlin)
Regula Lüscher
(ehem. ständige Vertreterin von Frau Ingeborg
Junge-Reyer)
Dr. h.c. Petra Roth
Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt
Christian Ude
Oberbürgermeister der Stadt München
(ehem. Präsidentin des Deutschen Städtetages)
(Präsident des Deutschen Städtetages)
Volkmar Vogel, MdB
CDU/CSU
(ehem. Mitglied im DNK)
Markus Ulbig
Staatsminister
Sächsisches Staatsministerium des
Innern
(ehem. Mitglied im DNK)
ausgeschieden:
neues Präsidiumsmitglied/
neue Funktion:
Dr. Michael Wilhelm
Staatssekretär
Sächsisches Staatsministerium des
Innern
(ständiger Vertreter von Herrn Staatsminister
Markus Ulbig
Mitglieder
ausgeschieden:
neue Mitglieder/ neue Funktion:
Joachim Brenncke, Dipl.-Ing.
Vizepräsident der BAK
(ständiger Vertreter von
Herrn Sigurd Trommer, Präsident der
Bundesarchitektenkammer)
Michael Müller
Senator für Stadtentwicklung und
Umwelt,
Berlin
Dr. Dagmar Tille
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung,
Oberste Denkmalschutzbehörde
(ständige Vertreterin von Herrn Michael Müller,
Senator für Stadtentwicklung und Umwelt)
Dr. Simone Peter
(ehem. Ministerin für Umwelt, Energie und
Verkehr des Saarlandes)
Ulrich Commerçon
Minister für Bildung und Kultur des
Saarlandes
ausgeschieden:
neue Mitglieder/ neue Funktion:
Dieter Grünewald
Prof. Dr. Josef Baulig
Leiter des Landesdenkmalamtes
Saarland
(ständiger Vertreter von Dr. Simone Peter, ehem.
Ministerin für Umwelt, Energie und Verkehr des
Saarlandes)
Markus Schächter
(ständiger Vertreter von Herrn Ulrich Commerçon,
Minister für Bildung und Kultur des Saarlandes)
Dr. Thomas Bellut
Intendant ZDF
(ehem. Intendant des ZDF)
Dr. Ekkehard Klug
Anke Spoorendonk
Ministerin für Justiz, Kultur und Europa
(ehem. Minister für Bildung und Kultur des Landes des Landes Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein)
Frank Trende
Christina Wiener
(ständiger Vertreter von Herrn Dr. Ekkehard Klug,
ehem. Minister für Bildung und Kultur des Landes
Schleswig-Holstein)
(ständige Vertreterin von Frau Ministerin Anke
Spoorendonk, Ministerium für Justiz, Kultur und
Europa des Landes Schleswig-Holstein)
Harry K. Voigtsberger
Michael Groschek
Minister für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr des
Landes Nordrhein-Westfalen
(ehem. Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr des Landes NRW)
Anne Katrin Bohle
(ständige Vertreterin von Harry Voigtsberger,
ehem. Minister für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr des Landes NRW)
ausgeschieden:
neue Mitglieder/ neue Funktion:
Dr. Martin Roeder
Dr. Andreas Mackeben
(ehem. ständiger Vertreter von Herrn
Bürgermeister Jens Böhrnsen Senator für Kultur
der Freien Hansestadt Bremen)
(ständiger Vertreter von Herrn Bürgermeister
Jens Böhrnsen, Senator für Kultur der Freien
Hansestadt Bremen)
Daniel Rousta
(ehem. ständiger Vertreter von Herrn Dr. Nils
Schmid; Minister für Finanzen und Wirtschaft des
Landes Baden-Württemberg)
unter nachrichtlich aufgeführt:
Büro der Präsidentin
Ernst Wegener
Stv. Abteilungsleiter Kultur und Kunst
Ref. Kulturpolitik und Kulturförderung
Hess. Ministerium für Wissenschaft und
Kunst
Sitzung des DNK am 12.11.2012
Anlage zu TOP 3.1
Übersicht
über Einnahmen und Ausgaben
des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
Haushalt 2012
(Stand: 31. Oktober 2012)
Der Haushalt setzt sich zusammen aus
-
dem Beitrag des Bundes mit
den Beiträgen der Länder mit
somit ein Sollansatz von
134.000,-- €1
100.000,-- €
234.000,-- €
Diese Mittel wurden bereits ausgegeben
bzw. werden voraussichtlich verwendet für:
1.
Deutscher Preis für Denkmalschutz
Preise, Urkunden, Ausrichtung der Preisverleihung,
Exkursionen, Druck der Festbroschüre
2.
Veranstaltungen
2.1
Tagung „Kommunizieren – Partizipieren. Neue Wege der
Denkmalvermittlung“ vom 6. – 8. Oktober 2011 in Dresden
[Restzahlung]
2.2
Studentenworkshop in Blankenburg / Harz vom 3. – 9.
September 2012
1
.
27.046,-- €
21.045,-- €
48.091,-- €
948,-- €
2.814,-- €
7.725,-- €
10.539,-- €
Kosten von 34.000,--€ für den Versand von Informationsmaterial, die einseitig vom Bund getragen
werden, sind einbezogen
2.3
Jahrestagung des DNK 2012
0,-- €
1.740,-- €
1.740,-- €
2.4
Weitere Sitzungen des DNK und seiner Arbeitsgruppen
6.488,-- €
200,-- €
6.688,-- €
3.
Öffentlichkeitsarbeit
3.1
Internetpräsentation, Pflege der Homepage,
Onlinebewerbung für den Internetpreis, Verbesserung der
PDF-Version des Newsletters
1.383,-- €
2.503,-- €
3.886,-- €
3.2
Medientraining für Denkmalpfleger der UDBs
vom 22. – 24. Mai 2012
7.270,-- €
3.3
Medientraining für Denkmalpfleger der UDBs
Vom 18. – 20. September 2012
7.270,-- €
3.4
Medientraining für Denkmalpfleger der LDAs
vom 26. – 28. Juni 2012
7.031,-- €
3.5
Durchführung der Pressefahrt zum Thema „Jung und
schutzlos? – Nachkriegsmoderne in Schleswig-Holstein“ am
15./16. Mai 2012 in Kiel [wurde abgesagt]
2.289,-- €
3.6
DNK-Stand auf der denkmal-Messe Leipzig 2012
3.7
Internationaler Erfahrungsaustausch
3.8
Öffentlichkeitsarbeit allgemein
.
7.384,-- €
6.845,-- €
14.229,-- €
2.143,-- €
2.886,-- €
5.029,-- €
639,-- €
10.020,-- €
10.659,-- €
4.
Veröffentlichungen
4.1
Band 53 „Archäologie im Fokus“ in englischer Version
2.313,-- €
4.2
Band 59 „Denkmäler im Privateigentum – Hilfe durch
Steuererleichterungen“
9.216,-- €
4.3
Band 80 – Dokumentation des Studentenworkshops in
Münzenberg 2011
6.000,-- €
4.4
Band 81 „Kirchen im Dorf lassen“
20.500,-- €
4.5
Tagungsband 82 – „Kommunizieren – Partizipieren. Neue
Wege der Denkmalvermittlung“
35.425,-- €
4.6
Faltblatt F1 in türkischer Sprache
1.325,-- €
4.7
Neuerscheinung des Faltblattes F22 „Gebaute Bildung –
Hochschularchitektur der Nachkriegszeit“
2.472,-- €
4.8
Digitalisierung der Schriftenreihe
5.
5.1
Sonstiges
Büromaterialien
6.
Versandkosten
Summe der tatsächlichen Ausgaben bisher:
Summe der erwarteten Ausgaben:
Erwartete Endsumme für 2012:
11.219,-- €
1.500,-- €
12.719,-- €
353,-- €
3.116,-- €
3.469,-- €
13.011,-- €
2.400,-- €
15.411,-- €
168.539,-- €
65.980,-- €
234.519,-- €
Spenden gehen jährlich i. H. v. ca. 4.000 € ein und dienen zur Verstärkung des
Ausgabetitels, falls die veranschlagten Mittel erschöpft sein sollten.
.
Planung Haushalt 2013
Der Haushalt setzt sich zusammen aus
-
dem Beitrag des Bundes mit
den Beiträgen der Länder mit
somit ein Sollansatz von
134.000,-- €
100.000,-- €
234.000,-- €
Diese Mittel sollen verwendet werden für:
1.
Deutscher Preis für Denkmalschutz inkl. Druck Festbroschüre
2.
Veranstaltungen
2.1
Veranstaltung der AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung,
Umwelt zur Zukunft der Denkmalpflege
6.000,-- €
2.2
Veranstaltung der AG Fachliche Fragen – Expertentreffen im
Anschluss an die Jahrestagung zum Thema „Integration und
Erbe“
2.000,-- €
2.3
Parlamentarischer Abend im Frühjahr 2013
10.000,-- €
2.4
Studentenworkshop in Bochum Anfang September 2013
10.000,-- €
2.5
Jahrestagung des DNK
2.000,-- €
2.6
Weitere Sitzungen des DNK und seiner Arbeitsgruppen
4.000,-- €
.
50.000,-- €
3.
Öffentlichkeitsarbeit
3.1
Aufbau eines digitalen Informations- und Diskussionsforum im
Internet, Pflege der Homepage, Überarbeitung der
Oberfläche, Erstellen eines Newsletter-Archives
15.000,-- €
3.2
Durchführung der Pressefahrt 2013 in Rheinland-Pfalz
10.000,-- €
3.3
Medientraining für Denkmalpfleger der UDBs
7.000,-- €
3.4
Medientraining für Denkmalpfleger der UDBs
7.000,-- €
3.5
Medientraining für Denkmalpfleger in den LDAs
7.000,-- €
3.6
Internationaler Erfahrungsaustausch EHLF
6.000,-- €
3.7
Öffentlichkeitsarbeit allgemein
3.000,-- €
3.8
40jähriges Jubiläum des DNK – erste Ausgaben zur
Vorbereitung der Feierlichkeiten
4.
Veröffentlichungen
4.1
Dokumentation des Studentenworkshops in Blankenburg /
Harz 2012
4.2
Dokumentation der Tagung „European Heritage Heads
Forum“ in Potsdam 2012
10.000,-- €
4.3
Überarbeitung des Bandes 52 „Texte zum Denkmalschutz
und zur Denkmalpflege“
15.000,-- €
4.4
Überarbeitung und Neufassung der
12.000,-- €
.
10.000,-- €
6.000,-- €
5.
Sonstiges
5.1
Büromaterialien
3.000,-- €
5.2
Ausschreibung zur Gestaltung eines neuen Schinkelringes
(Preisgelder) [von 2012 geschoben]
5.000,- €
6.
Versandkosten
Erwartete Gesamtkosten:
.
34.000,-- €
234.000,-- €
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
4
Arbeitsschwerpunkte
4.1
AG Öffentlichkeitsarbeit
4.1.1
Neue Publikationen
Anlage zu TOP 4.1.1
Berichterstattung: Werner von Bergen
Die Dokumentation zur Tagung „Kommunizieren – Partizipieren. Neue Wege der
Denkmalvermittlung“ erschien im Oktober 2012 als Band 82 der Schriftenreihe des
Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz. Die Publikation ist den Komiteemitgliedern zugeschickt worden.
Ferner ist ein neues Faltblatt zu modernen Universitätsbauten erschienen (F 22 Gebaute Bildung - Hochschularchitektur der Nachkriegszeit), das Jürgen Tietz verfasst hat.
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
4
Arbeitsschwerpunkte
4.1
AG Öffentlichkeitsarbeit
4.1.2
Pressefahrt 2012 und 2013
Anlage zu TOP 4.1.2
Berichterstattung: Werner von Bergen
Pressefahrt 2012
Nachkriegsmoderne in Gefahr (Arbeitstitel)
Die Pressefahrt 2012 nach Schleswig-Holstein musste erstmals in der Geschichte
des DNK von der Präsidentin abgesagt werden.
Die erläuternde Pressemitteilung der Präsidentin finden Sie unter:
http://www.dnk.de/archiv_liste/n2400?node_id=2399&from_node=2400&beitrag_id=1071.
Mit Schreiben v. 23.07.2012 an die Präsidentin des DNK hat die Ministerin für Justiz,
Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein, Anke Spoorendonk, ihr Bedauern
formuliert und erklärt, dass sie sich sehr freuen würde, wenn das DNK sich noch
einmal mit einer Pressefahrt nach Schleswig-Holstein beschäftigt, und für diesen Fall
eine Unterstützung sowohl durch das Landesamt für Denkmalpflege als auch durch
das Fachministerium zugesagt.
Pressefahrt 2013
Urlaub für’s Denkmal (Arbeitstitel)
Termin: voraussichtlich Mai 2013
Bei der Pressefahrt des kommenden Jahres nach Rheinland-Pfalz soll die Frage
nach dem Miteinander von Denkmalschutz und Tourismus im Vordergrund stehen.
Was mutet der Tourismus den Denkmälern zu? Wie reagieren die Orte und Personen? Zwischen Denkmalpflege und Tourismus besteht eine außerordentlich vielschichtige Beziehung, was bisweilen an gegenseitiger Abhängigkeit wie an gegenseitigem Missverständnis deutlich wird. Ein differenziertes Verständnis der Öffentlichkeit
für diese vieldiskutierte Thematik ist wünschenswert.
Das bei Welterbestätten auf der Hand liegende Neben- und Miteinander von Denkmalpflege und Tourismus soll im Rahmen der Pressefahrt ebenso behandelt werden
wie die Inanspruchnahme von weniger prominenten Orten, weil sich der Dialog zwischen den Partnern nicht nur auf wenige weltberühmte Kunst- und Denkmalobjekte
beschränken darf.
Thomas Metz (Direktor) und Dr. Joachim Glatz (Landeskonservator) von der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) Rheinland-Pfalz erwarten die Pressefahrt des
DNK mit Interesse und Freude, die ersten Vorkehrungen sind schon getroffen und
die entsprechenden Beteiligten (Landesdenkmalamt, Ministerium etc.) sind bereits
involviert. Man möchte in diesem touristischen Kontext nicht nur eine Evaluation 10
Jahre nach Verleihung des Welterbetitels für das Mittelrheintal versuchen, sondern
auch den Aspekt der Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit der BUGA 2011 beleuchten.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beschließt, die Pressefahrt 2013 in Rheinland-Pfalz durchzuführen.
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
4
Arbeitsschwerpunkte
4.1
AG Öffentlichkeitsarbeit
4.1.3
Medientraining 2012 und 2013
Anlage zu TOP 4.1.3
Berichterstattung: Werner von Bergen
Das DNK hat 2012 an der electronic media school (ems) in Potsdam-Babelsberg
sehr erfolgreich zwei Medientrainings (Mai und September) für die Kolleginnen und
Kollegen aus den Unteren Denkmalschutzbehörden durchgeführt; für die Landesdenkmalämter hat im Juni ein Training stattgefunden.
Von den Trainingsteilnehmern wurde wieder die Konzentration des Medientrainings
auf die Bereiche Kommunikation, Vermittlung und Konfliktmanagement gelobt, die
als eine Schlüsselkompetenz im Einsatz für die Denkmalpflege angesehen werden.
Die Teilnehmer sind der Auffassung, dass Kommunikation zur „DenkmalpflegerGrundausbildung“ gehört.
Von Kolleginnen und Kollegen aus den Unteren Denkmalschutzbehörden ist berichtet worden, dass sie die Gestaltung ihrer Internet-Auftritte in der Regel selbst übernehmen müssen. Es ist angeregt worden, auch ein Training für eine zeitgemäße und
ansprechende Homepage-Gestaltung zu veranstalten.
Wegen der anhaltend starken Nachfrage aus den Unteren Denkmalschutzbehörden
empfiehlt die Arbeitsgruppe dem Komitee, für diese Berufsgruppe zwei Medientrainings (allgemeines Kommunikationstraining und Homepage-Training) anzubieten.
Ein weiteres Medientraining soll aber auch für Denkmalpfleger/innen in den Landesdenkmalämtern durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beschließt, 2013 ein Medientraining für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Landesdenkmalämtern sowie zwei Medientrainings für Denkmalpfleger in den Unteren Denkmalschutzbehörden auszuschreiben.
Medientraining
Teilnehmerliste Untere Denkmalschutzbehörden
22. bis 24. Mai 2012
Dipl.-Ing. Petra Behrens
Landkreis Helmstedt
Dipl.-Ing. Niels Juister
Landkreis Leer
Martin Horsten
Bauaufsichtsamt Wiesbaden
Roland Buchhold
Main-Kinzig-Kreis, Gelnhausen
Thomas Sommer
Landkreis Uckermark
Dipl.-Ing. Ulrike Willert
Hansestadt Wismar
Dipl.-Ing. Katja Esch
Stadt Bonn
Dipl.-Ing. Heike Madus
Kreisausschuss Landkreis HersfeldRotenburg
Feedback
Martin Horsten
„Auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen darf ich mich ganz herzlich dafür bedanken, dass wir diese Fortbildungsmöglichkeit wahrnehmen durften. Fazit: Sehr
empfehlenswert, nicht zuletzt auch wegen des Seminarleiters, Herrn Neugebauer!
Bitte auch vielen weiteren Kolleginnen und Kollegen, die an der Denkmalpflege-Front
stehen, diese Möglichkeit eröffnen. Wir als "Absolvent/inn/en" sind uns einig, dass
das Thema "Kommunikation" eigentlich in eine Denkmalpfleger-Grundausbildung
hineingehört. Das Zuhören, Darstellen, Überzeugen, Vermeiden von oder zumindest
angemessene Reagieren auf Konfliktsituationen ist unser Hauptarbeitswerkzeug im
einsatz für das kulturelle Erbe. Speziell ausgebildet dafür ist aber offensichtlich niemand von uns. Das Seminar war daher ein echter Gewinn!“
Heike Madus
„[…] da kann ich mich dem Kollegen von Wiesbaden nur anschließen. Schön, dass
wir daran teilnehmen durften. Schade, dass sowas nicht öfters angeboten wird. Richtige und angemessene Kommunikation ist wahrlich eines der wichtigsten Werkzeuge
in unserem täglichen Arbeitsleben. Zu jedem Grundseminar gibt es i.d.R. Aufbauseminare!!! Ich wünsche mir, dass ich vielleicht irgendwann nochmal in diesen Genuss
kommen werde. Das wäre wirklich toll!!“
Medientraining
Teilnehmerliste Denkmalfachämter
26. bis 28. Juni 2012
Dietmar Ridder
Kulturbehörde, Denkmalschutzamt Hamburg
Dr.-Ing. Markus Fritz-von Preuschen
Landesdenkmalpflege Rheinland-Pfalz
Dr. Ruth Klawun
Brandenburgisches Landesamt für
Denkmalpflege
Luise Schier
LDA Sachsen-Anhalt
Dorothee Ott
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Dr. Bernhard Buchstab
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Dr. Bernhard Kohlenbach
Landesdenkmalamt Berlin
Danae Votteler
LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und
Baukultur in Westfalen
Feedback
Dietmar Ridder
„[…] ganz herzlich möchte ich mich dafür bedanken, dass mir das DNK die Teilnahme am diesjährigen Medientraining in Potsdam ermöglicht hat. Dank Ihres Angebotes konnten acht Kollegen aus verschiedenen Bundesländern in drei sehr intensiven
Tagen an ihrer Kommunikationskompetenz arbeiten. Und da dies in unserem Beruf
eine Schlüsselfähigkeit ist, wird die Denkmalpflege sicherlich davon profitieren. Neben der angenehmen Offenheit der Gruppe und der gegenseitigen konstruktiven Kritik möchte ich vor allem die große Kompetenz der beiden Kursleiter Frau Beckmann
und Herrn Neugebauer erwähnen, die für viele Anregungen und Denkanstöße sorgten. Ich hoffe, dass das DNK dieses Angebot auch in den nächsten Jahren noch weiter aufrecht erhalten kann. Denn - wie Sie wissen - ist die Nachfrage zumindest in
unserem Denkmalamt sehr groß, doch in den andern Ländern wird es sicherlich ähnlich sein“.
Medientraining
Teilnehmerliste Untere Denkmalschutzbehörden
18. – 20. September 2012
Karin Hohbein
Stadt Frankfurt/O.
Corina Sauerwein
Kreisausschuss Wetteraukreis
Heike Balzer
Stadt Siegen
Karin Becker
Stadt Rheinberg
Dr. Joachim Hennze
Stadt Heilbronn
Beate Düster
Stadt Gelsenkirchen
Christine Müller,
Stadt Erlange
Jürgen Fröhlich
Stadtverwaltung Altenburg
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
4
Arbeitsschwerpunkte
4.1
AG Öffentlichkeitsarbeit
4.1.4
Internet-Papier
Anlage zu TOP 4.1.4
Berichterstattung: Werner von Bergen
In den letzten Jahren sind mehrere interessante neue Webseiten zu den Themen
Denkmalschutz und Denkmalpflege verwirklicht worden. Dazu gehören die Homepage des DNK, die Seite Denkmaldebatten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
oder die Seite Denkmal Moderne der Wüstenrot-Stiftung. Zudem haben einige Landesdenkmalämter informative Internetauftritte.
Alle diese Webseiten mit ihren unterschiedlichen Inhalten und Zielstellungen verbindet, dass sie nur auf eine einseitige Kommunikation hin ausgerichtet sind. Was bisher fehlt ist eine übergeordnete, alle Mitwirkenden beim Thema Denkmalschutz einschließende Plattform, die einen interaktiven offenen und öffentlichen Austausch
über denkmalrelevante Themen ermöglicht. Die AG Öffentlichkeitsarbeit hat deshalb
ein Konzept für ein digitales Diskussionsforum für Denkmalinteressierte erarbeitet,
das eine für den wünschenswerten bundesweiten und interdisziplinären Austausch
über die engen Grenzen von Regionen, Fachgebieten und Spezialinteressen sein
soll.
Das DNK stellt damit ein digitales Informations- und Diskussionsforum im Internet zur
Verfügung. Es ermöglicht den Teilnehmern einen Austausch über Denkmalthemen
und besitzt das Potential, die wachsende Zahl netzaffiner Denkmalinteressierter anzusprechen. Aufgrund seiner breiten politischen Verankerung als bundesweite
Schnittstelle des Denkmalschutzes ist dafür das DNK der ideale Initiator.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beauftragt die AG Öffentlichkeitsarbeit, 2013 ein digitales Informations- und Diskussionsforum im Internet aufzubauen.
Denkmalschutz im Internet
Konzept für ein Forum des DNK
Unterarbeitsgruppe „Internet“ der AG Öffentlichkeitsarbeit
Denkmalpflege findet im Internet bislang vor allem in einer Form statt: Behörden, Organisationen oder Vereine bieten Informationen an. Die Kommunikation mit Interessierten, Engagierten, Ratsuchenden ist nur einseitig. Die spezifischen Möglichkeiten
des Internets werden dagegen bisher nicht genutzt, nämlich einen schnellen und einfachen, offenen und öffentlichen Austausch über denkmalrelevante Themen zu gewährleisten – bundesweit, unhierarchisch und interdisziplinär.
Das DNK strebt daher an, ein Informations- und Diskussionsforum im Internet einzurichten, um eine Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Bereich der
Denkmalpflege zu ermöglichen, der über die engen Grenzen von Regionen, Fachgebieten und Spezialinteressen hinweg reicht und darüber hinaus die Funktion eines
sozialen Netzwerks der deutschen Denkmalpflege erfüllt.
Die Einrichtung eines solchen Forums ermöglicht der Denkmalpflege in Deutschland
eine größere Präsenz und einen besseren Austausch. Es trägt zur Schärfung des
Profils des DNK bei: als Motor zur Verankerung des Denkmalschutzgedankens in der
Gesellschaft, als zentrale Anlaufstelle für nationale und internationale Belange des
Denkmalschutzes, als Vertreter bürgerschaftlichen Engagements und als bundesweite Klammer aller wichtigen Denkmalschutz-Institutionen.
Im Internet-Forum des DNK:
finden sich alle wichtigen Akteure der Denkmalpflege und der Archäologie in
Deutschland
können sich Vereine, Initiativen und Einzelpersonen vorstellen und Kontakte
knüpfen
kann man Informationen austauschen, Ratschläge zum Umgang mit Denkmalen erhalten und mehr über allgemeine Probleme und Entwicklungen erfahren
kann allerdings aus rechtlichen und inhaltlichen Gründen keinerlei Einzelberatung bei denkmalpflegerischen Fragen stattfinden
Zwei Redakteure sorgen nicht nur für die – schon aus rechtlichen Gründen unverzichtbare – Moderation des Forums (wo Beiträge aber natürlich nur entfernt werden,
wenn sie Grenzen des Rechts oder des guten Umgangs miteinander überschreiten).
Sie ergänzen die Website auch um ein journalistisches Angebot.
Mit aktuellen Meldungen, selbst recherchierten oder in Auftrag gegebenen Berichten,
Hinweisen auf Ereignisse und Entwicklungen regen sie die Diskussion im Forum
stets aufs Neue an und machen dadurch einen möglichst häufigen Besuch dieses
Internetangebots attraktiv. Die redaktionellen Beiträge richten sich bewusst auch an
Laien und können gelegentlich unterhaltenden und die Interaktion fördernden Charakter besitzen (z.B. Bildrätsel, Pflegefall des Monats, bedrohte Denkmale, geheimnisvolle Denkmale), um ein möglichst breites Publikum für das Thema Denkmalpflege zu interessieren.
Das DNK wird dieses für den Bereich der Denkmalpflege in Deutschland neuartige,
innovative Projekt nicht aus dem knapp bemessenen Etat der Geschäftsstelle finanzieren können. Neben Mitteln für die technische Erstellung der Website, deren Wartung und gelegentliche Weiterentwicklung müssen vor allem Mittel für zwei
Redakteursposten (befristete Werkverträge) und für ein kleines Budget zum Erwerb
von Texten und Bildern bereitgestellt werden.
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
4
Arbeitsschwerpunkte
4.1
AG Öffentlichkeitsarbeit
4.1.5
40jähriges Jubiläum des DNK
Anlage zu TOP 4.1.5
Berichterstattung: Werner von Bergen
Im kommenden Jahr kann das DNK auf seine Gründung im Jahre 1973 zurückblicken. Die AG Öffentlichkeitsarbeit hat in ihrer letzten Sitzung diskutiert, auf welche
Weise das 40jährige Jubiläum des DNK in 2013 genutzt und auch gefeiert werden
kann. Die Jahrestagung soll einen besonders feierlichen Akt, ggf. mit einem besonderen Fach- bzw. Festvortrag haben und Auftakt einer Reihe von speziellen Aktivitäten (real und virtuell) sein; die Anwesenheit des Bundespräsidenten wird begrüßt.
Dabei ist aber wichtig, dass nicht nur ein einmaliger Festakt stattfindet, sondern eine
„road show“ hintereinander an verschiedenen Orten ggf. mit unterschiedlicher
Schwerpunktsetzung stattfindet, in fünf deutschen Städten (z.B. Berlin, Köln/Bonn,
Hamburg, Frankfurt, München) und auch in Brüssel, weil zurzeit viele Aufgaben aus
dem europäischen Bereich auf das DNK zukommen.
Da der Beginn des Jahres 2013 schon in wenigen Wochen bevorsteht, empfiehlt die
AG Öffentlichkeit, die Aktivitäten zum 40jährigen Jubiläum des DNK mit der
Komiteesitzung im 2013 zu beginnen und mit mehreren Veranstaltungen in das vierzigste Jahr des DNK hineinzugehen.
Eine erste Ideensammlung hat gezeigt, dass die Vorbereitung voraussichtlich zusätzliche Finanzmittel erfordert.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beauftragt die AG Öffentlichkeitsarbeit, der Präsidentin ein Konzept für Aktivitäten im Jubiläumsjahr 2013 vorzulegen.
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
4
Arbeitsschwerpunkte
4.2
AG Fachliche Fragen der Denkmalpflege
4.2.1
Neue Publikationen
Anlage zu TOP 4.2.1
Berichterstattung: Prof. Dr. Leo Schmidt
In Band 80 der Schriftenreihe des DNK werden die Ergebnisse des Studentenworkshops 2011 in Münzenberg (Hessen) publiziert und zum Jahresende veröffentlicht. Der Band wird in einer Auflage von 1.000 Stück gedruckt und dient in erster
Linie als Informationsbroschüre für die Verantwortlichen vor Ort.
Die Vorbereitungen für die Publikation der Workshop-Ergebnisse des diesjährigen
Studentenworkshops in Blankenburg/Harz (Sachsen-Anhalt) sind bereits
angelaufen.
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
4
Arbeitsschwerpunkte
4.2
AG Fachliche Fragen der Denkmalpflege
4.2.2
Studentenworkshop 2012 und 2013
Anlage zu TOP 4.2.2
Berichterstattung: Prof. Dr. Leo Schmidt
Studentenworkshop 2012
Der DNK-Studenten-Workshop hat in diesem Jahr in Blankenburg/Harz stattgefunden, wo er unter fachlicher Leitung der BTU Cottbus (Prof. Baller, Prof. Schmidt) und
mit Unterstützung vom Landesamt für Denkmalpflege Sachsen-Anhalt und von der
Stadt Blankenburg überaus erfolgreich durchgeführt wurde. Die studentischen Arbeiten konnten dem zuständigen Kultusminister des Landes Sachsen-Anhalt und DNKMitglied Stephan Dorgerloh vorgestellt werden, der mit der Abschlusspräsentation
des Workshops den Tag des offenen Denkmals in seinem Bundesland eröffnet hat.
Die Ergebnisse waren für die Studierenden aber auch für die Verantwortlichen vor
Ort wieder einmal sehr aufschlussreich und ermutigend. Kurze Zusammenfassungen
der Arbeiten sind bereits auf der Homepage des DNK zu finden. Die AG empfiehlt,
auch in den kommenden Jahren wieder solche Workshops durchzuführen.
Das 1123 erstmals erwähnte Blankenburg war seit dem Mittelalter das strategische
und wirtschaftliche Zentrum des Herrschaftsgebietes der gleichnamigen Grafen. Aus
dieser Zeit und auch aus einer späteren Blütezeit als Residenz der Braunschweiger
Herzöge im 17. und 18. Jahrhundert stammen bedeutende Baudenkmale. Mit der
Aufnahme des Kurbetriebes und der Einrichtung einer Eisenhütte nahm die Stadt
Ende des 19. Jahrhunderts und Anfang des 20. Jahrhunderts weiteren Aufschwung.
Die Besonderheit der Siedlungsstruktur von Blankenburg ergibt sich aus der Lage
der Altstadt am Nordhang des Harzes. Im Bereich um den Markt und um die mittelalterliche Pfarrkirche ist noch eine weitgehend geschlossene Fachwerk-Altstadt erhalten, die allerdings von Leerstand bedroht ist.
Die Arbeitsergebnisse sind auf der Internet-Seite des DNK einzusehen
(http://www.dnk.de/aktuelles/n2399/?beitrag_id=1132).
Studentenworkshop 2013
Die AG Fachliche Fragen empfiehlt dem Komitee, den Studentenworkshop 2013 erneut auszuschreiben. Er soll im Ortsteil Langendreer von Bochum stattfinden und
wird in Kooperation mit der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in
Westfalen in Kooperation mit einer Hochschule organisiert. Damit könnten Themen
der Großstadtdenkmalpflege (Leerstandsproblematik, Nachnutzung einer Kirche u.ä.)
bearbeitet werden, was angesichts der bislang überwiegend in ländlichen Regionen
stattgefundenen Workshops von der AG begrüßt wird.
Projektskizze Studentenworkshop 2013
Bochum-Langendreer
Allgemeine Informationen:
größter Stadtteil Bochums, ca. 14 qkm Fläche, ca. 33000 Einwohner, 7 Ortsteile,
1929 eingemeindet.
Kleinstädtische Infrastruktur vorhanden: Bezirksverwaltung, Krankenhaus, alle Schulformen einschließlich Waldorfschule und LWL-Förderschulen, S-Bahnanschluss, 2
Geschäftszentren, Kirchen, Universitätsnähe (RUB ca.3km, TU Dortmund ca.12km)
Baudenkmäler:
Mittelalterl. Kirche, historist. Kirche, Reste mittelalterl. Adelssitz (Förderschule), Jugendstilbahnhof (Kulturzentrum), express. Brauereigebäude (Diskothek), Brennerei
(Gastronomie), div. Fachwerkhäuser und große Hofanlagen, Bergarbeitersiedlungen,
Vielzahl historist. Einzelgebäude
Geschichte:
Ursprüngl. Bauerndorf „lange Dreer“ bestehend aus Ober-, Mittel- und Unterdorf, seit
Mitte des 19. Jh. starkes Wachstum durch Industrialisierung (Bergbau, Güterbahnhof). Entstehung neuer Wohngebiete und Ortsteile um 1900 mit Versuch der städtebaulichen Neuordnung und Verbindung durch eine „neue Mitte“ (Platzgestaltung mit
Amtshaus, Bürgermeisterhaus, Amtsgericht und Reichsbank)
Ortsteil Alter Bahnhof:
Ca. 1900 bis 1930 in der Nähe des damaligen Bahnhofs Entstehung eines großen
historistischen Wohn- und Geschäftsviertel mit ausgeprägtem städtischen Charakter
als bewusster Kontrast zu der bäuerlich geprägten Ortsgestalt des alten Dorfes. Bau
einer kath. Kirche für die zugezogene Bevölkerung aus dem Paderborner Land und
einer weiteren ev. Kirche. Aufwändige, repräsentative Fassaden in den Stilrichtungen
der Neorenaissance, Neugotik, Neobarock und Jugendstil.
Aktuelle Situation und Problemlage:
Eines der besten und nahezu geschlossen erhaltenen „Gründerzeitviertel“ im Ruhrgebiet mit sehr hohem Anteil an Baudenkmalen, aber hoher Investitionsstau, einfache Wohnverhältnisse, hohe Leerstandszahlen der Geschäftslokale, schwierige Bevölkerungsstruktur, hoher Migrantenanteil, ev. Lutherkirche wegen Mitgliederschwund und Sanierungsbedarf entwidmet, ehemals attraktive Geschäftsräume heute überformt und hoher Anteil an Spielhallen, Sonnenstudios, Billigläden, Schnellimbissen
Zielvorstellung:
Attraktivitätssteigerung des Standortes und somit Identifikation der Bevölkerung mit
dem Viertel und Erhalt der bedeutenden Bausubstanz; Konzept zur Reaktivierung
der leerstehenden Wohnungen und Geschäfte durch Bevölkerungs- und Branchenmix (z.B. Studentenwohnen, Nutzung vorhandene kulturelle Szene, Gewährleistung
der Grundversorgungseinrichtungen); Nutzungsmöglichkeiten für Lutherkirche (neugotische, zentrale Predigtkirche auf Kreuzgrundriss); Entwicklung eines Gestaltungsplans (städtebaulich, fassadenbezogen, freiräumlich etc.)
Bochum-Langendreer, ehem. Brauerei (Foto: S. Schöfer LWL-DLBW 2012)
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beschließt, den Studentenworkshop 2013 in BochumLangendreer auszuschreiben.
Studentenworkshops bis 2020
Gleichzeitig wird die AG die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger in der Bundesrepublik Deutschland bitten, Bundesländer für die folgenden Jahre bis 2020 zu benennen. Zur Orientierung hier eine Aufstellung der zurückliegenden StudentenWorkshops:
2006
Friedrichsfelde (Berlin),
2007
Freyenstein (Brandenburg),
2008
Willebadessen (Westfalen),
2009
Apolda (Thüringen),
2010
Worms (Rheinland-Pfalz),
2011
Münzenberg (Hessen),
2012
Blankenburg/Harz (Sachsen-Anhalt).
D E N K M A L S C H UTZ
Informationen
HERAUSGEGEBEN
VOM DEUTSCHEN NATIONALKOMITEE FÜR DENKMALSCHUTZ
Informationen für die Presse
Bonn, den 6. September 2012
Neue Lösungen für denkmalpflegerische Aufgaben in Blankenburg/Harz
Kultusminister Stephan Dorgerloh bei der
Abschluss-Präsentation des DNK-Studentenworkshops in Blankenburg/Harz
am 9. September 2012, 10 Uhr, anlässlich des Tages des offenen Denkmals,
im Ratssaal des Rathauses, Markt 8, in 38889 Blankenburg
Zur Abschlusspräsentation des vom Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz
(DNK) veranstalteten Studentenworkshops in Blankenburg im Rahmen des Tages
des offenen Denkmals am 9. September wird Sachsen-Anhalts Kultusminister
Stephan Dorgerloh erwartet und ein Grußwort an die Teilnehmer richten. Bei der
Präsentation stellen 16 Studierende verschiedener Fächer ihre Ergebnisse des
einwöchigen Workshops zur Denkmalpflege vor.
Die Studierenden haben sich mit den hochrangigen Denkmalwerten der Stadt
Blankenburg vertraut gemacht, haben über Lösungen für denkmalpflegerische
Aufgaben gesprochen, Pläne gezeichnet, Texte formuliert und vor allem: frische
Ideen der nächsten Generation produziert. Ihre Aufgabe war, für die nahezu intakte,
aber von Leerstand bedrohte Altstadt von Blankenburg sowie für ausgewählte
Objekte Perspektiven zur Erhaltung und Nutzung zu erarbeiten.
Der Studentenworkshop des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz findet
jedes Jahr in einem anderen Bundesland statt – 2012 zum siebten Mal. Bewerben
können sich Studierende der Fächer Archäologie, Architektur, Denkmalpflege,
Geschichte und Kunstgeschichte. Die ausgewählten Kandidaten können an realen
(Stadt-) Denkmalen und mit professionellen Methoden eigenständige Ideen für das
Lösen denkmalpflegerischer Aufgaben entwickeln. Sie erhalten dadurch einen ersten
Einblick in die Anwendbarkeit ihrer Studienfächer in einer beruflichen Praxis und
lernen reale Akteure am Ort kennen.
Die Stadt Blankenburg, das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
Sachsen-Anhalt, die Lehrstühle für Denkmalpflege sowie Entwerfen und Bauen im
Bestand der BTU Cottbus haben diesen Workshop vorbereitet und betreut, das
Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz finanziert und organisiert ihn.
Begeisterter und engagierter Gastgeber ist der Verein Rettet Schloss Blankenburg.
Zu der Abschluss-Präsentation des DNK-Studentenworkshops am 9. September
2012 ergeht herzliche Einladung. Neben Kultusminister Stephan Dorgerloh
werden anwesend sein: Dr. Ulrike Wendland und Dr. Elisabeth Rüber-Schütte
(Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt), die Professoren
Inken Baller und Dr. Leo Schmidt (Brandenburgische Technische Universität
Cottbus) und Dr. Oliver Karnau (Geschäftsführer des Deutschen Nationalkomitees
für Denkmalschutz). Bürgermeister Hanns-Michael Noll ist der Gastgeber in der
Stadt Blankenburg.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Berichterstattung.
Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Graurheindorfer Straße 198, 53117 Bonn
Weitere Informationen
www.dnk.de
Teilnehmerliste für den DNK – Studentenworkshop
in Blankenburg/Harz vom 2. – 9. September 2012
Nr.
1.
Name
Uschkurat, Katalin
Hochschule
Studienfach
Fachhochschule
Kaiserslautern
Bachelor-Studiengang
Architektur (Abschluss)
Fachhochschule
Kaiserslautern
Master-Studiengang Architektur
HAWK Hildesheim
Master-Studiengang
Baudenkmalpflege
2.
Aschenbrenner,
Katharina Laurenzia
Albert-Ludwig-Universität
Freiburg
Bachelor-Studiengang
Kunstgeschichte,
3.
Boll, Anna Maria
Johann Wolfgang
Goethe-Universität
Frankfurt am Main
Kunstgeschichte, NF: Romanistik
mit Schwerpunkt Italienische
Linguistik / Germanistik mit
Schwerpunkt Linguistik
Universitá degli Studi di
Cagliari, Italien
Auslandssemester
4.
Brinkmann, Dominik
Johannes Gutenberg
Universität Mainz
Kunstgeschichte, Archäologie
und Germanistik
5.
Doll, Tobias
Johannes Gutenberg
Universität Mainz
Klass. Archäologie (HF),
Philosophie (NF), Alte
Geschichte (NF)
Klass. Archäologie (HF),
Kunstgeschichte (NF), Alte
Geschichte (NF)
(Magisterabschluss im HF)
Auslandssemester ErasmusProgramm, Griechenland
TU Berlin
Masterstudiengang
Denkmalpflege
Bachelor-Studiengang
Architektur
6.
Eggert, Marie
Bauhaus Universität Weimar
7.
Ferri, Davide
Humboldt-Universität zu Berlin Kunst- und Bildgeschichte (HF),
Griechisch-römische Archäologie
(ZF)
Stipendium
Stipendiat des DAAD,
Begabtenförderung des
Auswärtigen Amtes (PASCHInitiative)
8.
Gonstalla, Astrid
Westfälische WilhelmsUniversität Münster
Bachelor-Studiengang
Kunstgeschichte und
Germanistik (Abschluss)
Universität Paderborn
Master-Studiengang Kulturerbe
İstanbul Üniversitede, Institut
für Kunstgeschichte, Türkei
09/2010 – 02/2011 ERASMUSStipendium
9.
Haarmann, Christoph Universität Kassel
Maria
Bachelor-Studiengang
Architektur
10.
Hofmann, Jakob
René
Westfälische WilhelmsUniversität Münster
Bachelor-Studiengang
Geschichte und Kultur- und
Sozialanthropologie (Abschluss)
Universität Paderborn
Master-Studiengang Kulturerbe
(Abschluss)
Jugendbauhütte Romrod
Freiwilliges Jahr in der
Denkmalpflege (FJD)
Leibniz-Universität Hannover
Bachelor-Studiengang
Architektur
Fachhochschule Köln
Bachelor-Studiengang
(Abschluss)
11.
12.
Kruza, Verena
Kümmritz, Marcel
Master-Studiengang Architektur
13.
Kerstan, Anika
Georg-August-Universität
Göttingen
Studium der Kunstgeschichte (HF),
Italianistik
(HF)
KIT / Universität Karlsruhe (TH)
Bachelor-Studiengang
Kunstgeschichte (HF), Angewandte
Kulturwissenschaft (EB),
(Abschluss)
KIT / Universität Karlsruhe (TH)
Master-Studiengang
Kunstgeschichte
Universität Bern
Master-Studiengang
Kunstgeschichte mit Denkmalpflege
und Monumentenmanagement
Stipendium
Stipendiatin in der Grundförderung
des Evangelischen Studienwerks e.
V. Villigst
14.
Florek, Sarah
Brandenburgische Technische
Universität Cottbus
Bachelor-Studiengang Architektur
(Abschluss)
Master-Studiengang Bauen und
Erhalten
15.
Sewing, Katinka
Westfälische WilhelmsUniversität Münster
Frühchristliche Archäologie (HF),
Klassische Archäologie (1. NF),
Alte Geschichte (2. NF)
16.
Strupp, Sabine
Johann-Wolfgang-GoetheUniversität Frankfurt am Main
Magister-Studiengang
Geschichte und JüdischChristliche Religionswissenschaft
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
4
Arbeitsschwerpunkte
4.2
AG Fachliche Fragen der Denkmalpflege
4.2.3
Projekt: Integration und Erbe (Arbeitstitel)
Anlage zu TOP 4.2.3
Berichterstattung: Prof. Dr. Leo Schmidt
Projekt „Integration und Erbe“
Zur weiteren Bearbeitung des auf der letzten Jahrestagung unter dem Titel „Erbe der
Migranten – Migranten als Erben“ vorgestellten Projekts ist ein Arbeitskreis gebildet
worden, der die inhaltliche Dimension, die Frage Workshop oder/und Publikation, die
Zeitschiene und die Finanzierung weiter prüft und ausgearbeitet hat. Dabei haben
sich u.a. folgende Überlegungen als wichtig herausgestellt:
Das Erbe in Deutschland ist nicht einfach „deutsches Erbe“, sondern enthält
bzw. wird geprägt von Elementen aus allen möglichen Provenienzen (z.B.
Römer in Trier, französische Prägung der Gotik, italienische Prägung des Barock etc. Holländer, Hugenotten, Slawen etc.)
Wie gehen Migranten verschiedenster Herkunft und Zeiten mit dem jeweils
vorgefundenen Bestand/Erbe um, wie nehmen sie es an?
Bauwerke als Langfristobjekte werden von immer neuen Generationen (mit
jeweils oft auch anderem Hintergrund) angenommen/verwendet und sie inspirieren jeweils auch neue Nutzer (Prozesshaftigkeit der Objekte).
Das DNK sollte die Botschaft vermitteln, dass das Erbe in Deutschland nicht
national ist – gerade von einem Deutschen National-Komitee kommend wäre
dies eine bemerkenswerte Botschaft.
Darauf aufbauend sind Themenstränge erarbeitet, die in einem Workshop weiter vertieft werden sollen:
1. Der gar nicht so deutsche Charakter des Erbes / der Denkmale in Deutschland
2. Die neuen Nutzer für übernommenes Kulturerbe, etwa im Elsass, in Schlesien
(Kontext der Stadterneuerung)
3. Die nächste Generation – Kinder, Schüler, Jugendliche mit unterschiedlichstem Hintergrund – und ihr Zugang zu Erbe
4. Konkrete Denkmalpflegethemen: Leit- und Schlüsselprojekte, Migranten als
Partner der Denkmalpflege an konkreten Objekten und Projekten
5. Kontext Religion: Umwidmung von Tempeln, Kirchen, Synagogen, Moscheen
6. Aktivitäten der Glaubensgemeinschaften (Kirchen als Gesprächspartner von
Muslimen und Juden).
Von der AG wird die besondere Verantwortung des DNKs betont, sich mit dieser
Thematik auseinanderzusetzen. Angesichts der Vielschichtigkeit und Umfänglichkeit
dieses wichtigen Projekts wird empfohlen, im kommenden Jahr ein Experten-Treffen
mit externen Spezialisten durchzuführen, bei dem in Impulsreferaten die Themenschwerpunkte präzisiert werden, die dann in einer größeren Publikationsform als Tagung, Film o.ä. der Öffentlichkeit vermittelt werden sollen. Den Impulsreferaten sollen
Berichterstatter gegenübergestellt werden, die dann zusammen mit einer ExpertenDiskussion (ca. 30 Teilnehmer) die Themenschwerpunkte weiter präzisieren und
Empfehlungen zur weiteren Bearbeitung formulieren. Je nach Ergebnis dieser Expertenreferate soll bereits eine Publikation in Aussicht genommen werden.
Mit Blick auf die bundesweite und politische Relevanz der Fragestellung schlägt die
AG vor, das Projekt im kommenden Jubiläumsjahr des DNK herauszustellen und dafür das voraussichtlich eintägige Expertentreffen als eigenständige Veranstaltung
(kein Plenum!) an die Jahrestagung 2013 anzuhängen.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beauftragt die Arbeitsgruppe mit der Durchführung eines moderierten Experten-Treffens im Anschluss an die Jahrestagung 2013.
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
4
Arbeitsschwerpunkte
4.3
AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt
4.3.1
Workshop „Städte pflegen Denkmal planen“
Anlage zu TOP 4.3
Berichterstattung: Jutta Gruß-Rinck
Angesichts der wichtigen Fragen von demographischem Wandel, Bildung, Stadtentwicklung und ihren Auswirkungen auf die Denkmalpflege war die Arbeitsgruppe 2009
beauftragt worden, auf die Kommunen zuzugehen und das Thema in einem Workshop weiter zu bearbeiten. Hierzu ergab sich eine besondere Möglichkeit, weil in einem bundesweit modellhaften Pilotprojekt vier NRW-Kommunen ein regionales integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept erarbeitet haben, mit dem sie in den
kommenden zunächst zehn Jahren ihre gesamte Stadtentwicklung miteinander abstimmen wollen. Vor diesem Hintergrund waren diese vier Kommunen bereit, bei einem DNK-Workshop für den Märkischen Kreis mitzuwirken, in dem sie mit anderen
Kommunen die Denkmalpflege als einen grundlegenden Teil der Stadtentwicklung
sowie die konkrete Umsetzung und Vorgehensweise diskutieren wollten.
Trotz intensiver Vorbereitung konnte ein ursprünglich für Oktober 2012 geplanter
Termin mit vier ausgewählten Kommunen im südlichen Westfalen nicht stattfinden,
weil sich wegen des Interesses von verschiedenen Partnern gezeigt hat, dass es
sinnvoll ist, einen noch größeren Adressaten-Kreis (z.B. einer ganzen Region) einzuladen. Ein neuer Termin soll im Frühjahr 2013 stattfinden und dann für Teilnehmer in
ganz Südwestfalen ausgerichtet werden. Es ist der zweite einer Reihe von geplanten
Workshops in anderen Regionen und Bundesländern.
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
Anlage zu TOP 4.3
4
Arbeitsschwerpunkte
4.3
AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt
4.3.2
Projekt: Neue Großstrukturen in historischen Zentren
Berichterstattung: Jutta Gruß-Rinck
Ein herausragendes Arbeitsziel der AG DSU ist die Relevanz von Inhalten für die
konkrete tägliche Arbeit in den Kommunen. Aktuell fallen darunter in besonderem
Maße großflächige Angebote in historischen Zentren wie z.B. Einkaufszentren, Freizeiteinrichtungen und Altenwohnungen. Investoren werden auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels zunehmend in die Innenstädte gezogen. Wie
sollen die Kommunen mit diesem Druck umgehen, wie können und müssen sie sich
darauf vorbereiten?
Zu diesen Fragen soll eine Arbeitshilfe entwickelt werden, die aufzeigt, welche Planungsinstrumente für eine qualitätvolle Entwicklung der Innenstädte genutzt werden
können. So kann der Rat auf dem Wege einer Selbstbindung spezielle Qualitätsmaßstäbe formulieren, die dem Investor Planungs- und Kostensicherheit geben und
zugleich und gleichwertig auch die qualitativen Anforderungen der Kommune bestimmen.
Ein „Folder“, den man sich als Bild oder einen Ablaufplan aufhängen kann, stellt in
plakativer Form die wichtigsten Inhalte dar und wird allen Kommunen bundesweit
zugeschickt. Dieser Folder dient der vertieften Befassung mit der Integration von
größeren Vorhaben in historischen Stadtquartieren und gibt in ansprechender Form
einen nicht primär wissenschaftlichen, aber gleichwohl fundierten Überblick über die
Chancen und Risiken von großflächigen Angeboten und bietet konkrete Hinweise
zum Umgang mit dieser Herausforderung in der kommunalen Handlungspraxis an.
Der AG DSU ist es wichtig, dass das DNK dieses Planungsinstrument nicht nur abrufbar macht, sondern durch Versendung damit direkt auf die Kommunen zugeht.
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
4
Arbeitsschwerpunkte
4.3
AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt
4.3.3
Perspektiven
Anlage zu TOP 4.3
Berichterstattung: Jutta Gruß-Rinck
Im Rahmen der Energiewende werden zunehmend Flächen in Anspruch genommen,
deren Nutzung in Konflikt mit der Erhaltung von schützenswerten Kulturlandschaften
steht. Da die Kommunen immer stärker aufgefordert sind, Vorrangflächen z.B. für
Windkraft oder für Kollektoren auszuweisen, geraten sie immer wieder auch in Kollision mit dem Anspruch, die Kulturlandschaften zu bewahren. Es soll überlegt werden, wie das DNK auf diese Herausforderung reagieren kann bzw. wie denkmalpflegerischen Belange von Beginn an in die Diskussion eingebracht werden können.
Ein weiteres Thema steht in Zusammenhang mit dem Workshop „Denkmale planen
Städte pflegen“. Es soll ein „Denkmal-Quartett“ (Arbeitstitel) veranstaltet werden, in
dem viermal im Jahr in unterschiedlichen Bundesländern und eventuell in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Architektenkammern ein öffentliches Gespräch stattfindet, in dem brisante oder aktuelle Themen der Denkmalpflege vorgestellt werden.
Daran beteiligt sein können Stadt- und Landschaftplaner, Bürger, Politiker etc.
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
4
Arbeitsschwerpunkte
4.4
AG Recht und Steuerfragen
4.4.1
Neue Publikation
Anlage zu TOP 4.4.1
Berichterstattung: Wolfgang-Karl Göhner
In Gesellschaft und Politik besteht trotz einzelner Deregulierungen nach wie vor ein
grundlegender Konsens darüber, Baudenkmale und archäologische Stätten zu erhalten und zu pflegen. Die Denkmalschutzgesetze der Länder regeln die Erhaltung des
Kulturerbes als vorrangiges Anliegen im öffentlichen Interesse. Aber die Erhaltung
benötigt auch ein großes finanzielles Engagement. Das Deutsche Nationalkomitee
für Denkmalschutz setzt sich für den Erhalt von steuerlichen Vergünstigungen für
Denkmaleigentümer ein.
Als Band 59 der Schriftenreihe des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
ist von Frau Reinhild Leins und Herrn Gerhard Bruckmeier als Steuerexperten im
Denkmalrecht die Broschüre “Denkmäler im Privateigentum - Hilfe durch Steuererleichterungen“ erarbeitet worden.
Die Broschüre veranschaulicht und erklärt die geltenden Regeln und dient zur Orientierung für Denkmaleigentümer bei der steuerlichen Behandlung ihrer Erhaltungsund Herstellungsaufwendungen am Baudenkmal. Auffällig viele Bestellungen und
zahlreiche Nachfragen in Geschäftsstelle zeigen den Bedarf nach solchen erklärenden Arbeitshilfen für die Praxis.
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
4
Arbeitsschwerpunkte
4.4
AG Recht und Steuerfragen
4.4.2
Tätigkeitsbericht der Arbeitsgruppe
Anlage zu TOP 4.4.2
Berichterstattung: Wolfgang-Karl Göhner
Die AG Recht und Steuerfragen tagte am 12.-13. März 2012 in Kassel und am 1./ 2.
Oktober 2012 in Düsseldorf.
Zusammenfassend ist im Wesentlichen über Folgendes zu berichten:
1.
2.
3.
Bei einer Übertragung von Kunstgegenständen kann Verschonung nach § 13
Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) gewährt werden,
wenn der Steuerpflichtige bereit ist, den Kunstgegenstand den geltenden Bestimmungen der Denkmalpflege zu unterstellen. Was es im Einzelfall bedeutet, den Kunstgegenstand den Bestimmungen zu unterstellen, hängt mit den
Besonderheiten des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes, aber auch mit
den einheitlichen Vollzugsanweisungen der Oberfinanzbehörden der Länder,
welche die Eintragung in die Landesdenkmalliste fordern, wenn das Landesrecht dies vorsieht, zusammen. Die AGRS-Mitglieder sind aufgerufen, die
Praxis in den einzelnen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland abzuklären, da hierüber erhebliche Vollzugsunterschiede bestehen.
Eingehend erörterte die AGRS die aktuellen Fragen zur energetischen Gebäudesanierung bzw. zu Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten.
Nach eingehender Diskussion setzt die AGRS eine Unterarbeitsgruppe, bestehend aus den Kolleginnen Leins und Dr. Tille sowie Herrn Dr. Bruckmeier.
Der vom Vorstand der AGRS und der Geschäftsführung des DNK endbearbeitete Entwurf liegt zu Nummer 7.2 vor.
Eingehend erörtert die AGRS die Notwendigkeit, zur Wertermittlung von
Grundstücken, auf/ in denen Denkmäler erkannt sind, initiativ zu werden, um
mittelfristig eine denkmalgerechtere Vollzugspraxis herbeizuführen.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Besonders aktuell ist das Problem der Gewährung von Steuervorteilen für
Kultureinrichtungen gem. § 4 Nr. 20 a Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes
(UStG) hinsichtlich sog. Ausstellungshallen, die zwar teils höchst bedeutsame
Kunst beherbergen, allerdings über keine eigene Sammlung verfügen (s. u. a.
Bundeskunsthalle, Haus der Kunst). Auch insoweit besteht eiliger Informations- und Abstimmungsbedarf.
Schwerpunkt unserer Jahresarbeit war die Beschäftigung mit der Novellierung der Muster-Bescheinigungsrichtlinien zu §§ 7 h, 10 f EStG, zu §§ 7 i, 10
f, 11, b EStG und zu § 10 g EStG. Die Mitglieder erarbeiteten eine umfassende Stellungnahme, die vom Vorsitzenden und dem Geschäftsführer des DNK
dem Bundesfinanzministerium zur Kenntnis gegeben wurden. Im Nachgang
wird die AGRS diese Stellungnahme noch weiter vertiefen. Hierzu wurde eine
Unterarbeitsgruppe eingesetzt, die sich auf Einladung des Landes Hessen
noch in 2012 in Wiesbaden treffen wird.
Zum Umgang insb. des Bundes mit denkmalgeschützten Objekten und zur
Arbeit der BImA bestand Konsens, dass eine Stellungnahme des DNK erforderlich ist. Eine Unterarbeitsgruppe unter Leitung des Vorsitzenden formulierte eine Empfehlung, die unter Nummer 7.1 dem Komitee vorliegt.
Hinsichtlich des Leitfadens „Wertermittlung bei denkmalgeschützten Ein- und
Zweifamilienhäusern“ wird die VdL erneut auf den Bundesverband der Versicherungswirtschaft zugehen. Es ist darauf hinzuwirken, dass ein denkmalfreundlicherer Leitfaden konsensual erarbeitet werden wird.
Ein Problem ist der Vollzug des KfW-Programms „Effizienzhaus Denkmal“
und insb. die Umsetzung des Leitfadens „Energieberater am Baudenkmal“.
Die unbeendete Diskussion insb. mit der Bundesarchitektenkammer sowie
die damit einhergehend unterschiedliche Praxis beim Aufbau der Fortbildungsseminare in den Ländern ist sehr unbefriedigend. Die koordinierende
Arbeit des DNK beim Aufbau sowohl des KfW-Programms als auch des Leitfadens sollte erneut aufgenommen werden, um in diesem hochaktuellen Politikfeld, das bauliche kulturelle Erbe weiterhin Gewicht zu verleihen.
Auf die Berichte des Vorsitzenden zur internationalen Zusammenarbeit im
EHLF und im CEN/TC 346 wurde eingehend diskutiert. Die Berichterstattung
liegt dem Komitee unter Nummern 6.4.2 und 6.4.3 vor.
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
4
Arbeitsschwerpunkte
4.4
AG Recht und Steuerfragen
4.4.3
DNK im European Heritage Legal Forum
Anlage zu TOP 4.4.3
Berichterstattung: Wolfgang-Karl Göhner
I. Bericht zur 6. Sitzung am 17. Oktober 2012 in Nikosia / Zypern
Auf Einladung der Republik Zypern fand im unmittelbaren Anschluss an die Konferenz der EU-Präsidentschaft „5. European Heritage Forum: Communicating Heritage“
vom 14. mit 16. Oktober 2012 die sechste Sitzung des EHLF im Hauptquartier des
Departments of Town Planning and Housing der Republik Zypern in Nikosia statt.
Der Schwerpunkt der Sitzung lag in Anwesenheit von Petar Miladinov, Policy Officer
der Abteilung D 1 Culture Policy, Diversity and Intercultural Dialogue der Generaldirektion für Bildung und Kultur (EAC) der Europäischen Kommission, auf der seit Beginn der Arbeit der EU Working Group on Cultural Heritage an EU Directives und
dem daraus hervorgegangenen European Heritage Legal Forum (EHLF) angestrebten Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission. Ferner wurden die in der
fünften Sitzung des EHLF in Wroclaw (Breslau) beschlossenen bzw. angekündigten
personellen wie organisatorischen Veränderungen im EHLF umgesetzt.
Kritisierten die ehem. Working Group on Cultural Heritage and EU Directives und das
EHLF seit Anbeginn das Fehlen des kulturellen Erbes als Gegenstand der von der
EU-Kommission regelmäßig durchgeführten Folgenabschätzung (Impact
Assessment), so änderte die EU Kommission inzwischen ihre Politik. Es stellt eine
bewusste Wertschätzung der EU Kommission für die informierende, vernetzende und
integrierende Arbeit des EHLF als Ganzem, insbesondere aber der einzelnen, von
den Mitgliedstaaten offiziell bestellten Mitglieder in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) dar, dass in rechtlichen Zusammenhängen das
EHLF ständiger Ansprechpartner der EU Kommission (sog. "watchdog") sein wird.
Impact Assessment sichert und ermöglicht nach Auffassung der EU Kommission „gute Regierung“. Sie ermöglicht frühe Koordination und Effizienz innerhalb der EU
Kommission. Impact Assessment sei daher erforderlich bei sämtlichen legislativen
Vorschlägen, bei nicht legislativen Vorschlägen mit eindeutig identifizierbaren ökonomischen, sozialen und Umwelteinflüssen, bei nicht legislatorischen Initiativen zur
Gestaltung zukünftiger Politiken. Die EU Kommission beabsichtigt daher, das EHLF
schon zu Beginn der Planungsarbeit einzubinden in dem im interaktiven Verfahrensprozess bei der Vorschlagsbe- und -erarbeitung die jeweiligen Vorschläge auf Betroffenheit des baulichen und archäologischen kulturellen Erbes abgeprüft werden.
Diese Kooperation soll ab sofort stattfinden. Daher werden die Mitglieder des EHLF
ihre Netzwerkarbeit intensivieren und auch intern noch weiter koordinieren.
Auf der 5. Vollversammlung des EHLF am 13. Oktober 2011 in Wroclaw (Breslau) /
Polen wurde der Berichterstatter mit Wirkung vom 18. Oktober 2012 zum Vorsitzenden (Chairman) des EHLF und Nachfolger seines Gründers, Dr. Terje Nypan, Königreich Norwegen, gewählt. Diese Ernennung wurde zum Ende der Sitzung in Nikosia
vollzogen.
Die Mitglieder beschlossen, die nächste, siebte Vollversammlung des EHLF erneut
durch den Mitgliedstaat, der die EU Präsidentschaft im zweiten Halbjahr innehat,
2013 die Republik Litauen, ausrichten zu lassen. Zeit und Ort der Sitzung sind noch
nicht bestimmt.
II. Inhaltliche Berichterstattung (Aktuelle Schwerpunkte)
Intensiv beschäftigten sich die nationalen Mitglieder des EHLF mit dem 8. Forschungsrahmenprogramm „HORIZON 2020“. Hier drohte die bis hinein in das laufende 7. Forschungsrahmenprogramm auch für das bauliche und archäologische
Erbe im Bereich der Bundesrepublik Deutschland erfolgreich aufgestellte und praktizierte Kulturerbeforschung zu kollabieren! Im Vorschlag der Europäischen Kommission zum 8. FRP war das europäische Kulturerbe überraschend komplett gestrichen.
Ähnliche Fragen stellten sich auch hinsichtlich der Vorschläge der EU Kommission
vom 6. Oktober 2011 für eine EU-Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen über
den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF), den Kohäsionsfonds (KF), den Europäischen Landwirtschaftsfonds für
die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Meeres- und
Fischereifonds (EMFF) sowie mit allgemeinen Bestimmungen über EFRE, ESF und
KF sowie für die EU-Verordnung mit besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Auch das DNK verlangte, dass das
„kulturelle Erbe“ als wesentlicher Bestandteil des Europäischen kulturellen Erbes als
solches in der Verordnung, insb. in den Zielsetzungen beider genannten Verordnungen in geeigneter Weise direkt benannt wird und nicht nur mittelbar im Zusammenhang mit Aspekten wie der Umwelt und auch ohne einen vorrangig touristischen Erfolgs- und Rechtfertigungsdruck.
In beiden Fällen bestand dasselbe Gesamtziel, dazu beizutragen, dass den in Art. 3
Abs. 3 Unterabs. 4 des EU-Vertrages (EUV) und des Art. 167 EUArbeitsweisenvertrages (AEUV) festgelegten Vorgaben zum Schutz und zur Entwicklung des Europäischen baulichen wie archäologischen kulturellen Erbes ausreichend
Rechnung getragen wird, so dass Europa endlich als gemeinsame Heimat begriffen
werden kann.
Da Art. 3 Abs. 3 Unterabs. 4 EUV und Art. 167 AEUV insoweit keinerlei Beachtung
gezollt worden, die europäische Forschungspolitik ohne jeglichen Bezug zu Kultur,
kulturellem Erbe bzw. europäischer Forschung erfolgen würde, bestand Informationsund Handlungsbedarf. Nahezu sämtliche EHLF-Mitglieder informierten die je nach
nationaler Situation zuständigen Behörden und Verantwortlichen, nicht selten incl.
der Abgeordneten auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene.
Ferner begleiten die Mitglieder des EHLF die Weiterentwicklung der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) der EU mit dem Ziel, Kulturlandschaften in GAP einzubeziehen
sowie GAP-Fördermittel zu sichern, die im Rahmen der EU-Förderung für Ländliche
Entwicklung für die Erhaltung des Kulturerbes eingesetzt werden können (Tourismusförderung, Dorferneuerung etc.).
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
Anlage zu TOP 4.4.4
4
Arbeitsschwerpunkte
4.4
AG Recht und Steuerfragen
4.4.4
DNK-Mitwirkung im Deutschen Spiegelausschuss zu CEN/TC 346
Erhaltung kulturelles Erbe
Berichterstattung: Wolfgang Karl Göhner
Die Zukunft von CEN 2013-2015
I.
Die Neustrukturierung von CEN
An Stelle von bislang 6 Working Groups (WGs) treten 11 Working Groups, die sich
jeweils auf ein Spezialgebiet konzentrieren.
1. Die neuen Working Groups von CEN/TC 346
WG 1
General methodologies and terminology
Als deutsche Experten wurden Frau Dr. Schäfer und Herr Ermert benannt.
WG 2
Characterisation and analysis of porous inorganic materials constituting cultural heritage
Als deutsche Experten wurden Herr Dr. Brüggerhoff und Herr Dr. Weise benannt.
WG 3
Evaluation of methods and products for conservation works on porous
inorganic materials constituting cultural heritage
Als deutsche Experten wurden Herr Prof. Garrecht und Herr Dr. Weise benannt.
WG 4
Protection of collections
Die Zielsetzung der Arbeit der WG ist die Erarbeitung von Standards und
Richtlinien im Bezug auf Umwelteinflüsse und deren Einfluss auf Erhaltung,
Risiko und Nachhaltigkeit bzgl. beweglicher Kulturgüter.
Als deutsche Experten für spezielle Normentwürfe wurden Frau Dr.
Schieweck für prEN 15999-1 und prEN 15999-2, Herr Eppel für WI
00346029, WI 00346031, WI 00346040 und NWI 11, Herr Kilian für WI
00346028 und WI 00346029 sowie Herr Landsberger für WI 00346028 ernannt.
WG 5
Packing and transport
Als deutsche Experten wurden Herr Eppel, Herr Schneider und Herr Kupfer
bestimmt.
WG 6
Exhibition lighting of cultural heritage
Als deutsche Experten wurden Herr Prof. Simon und Dr. Röhrs ernannt.
WG 7
Specifying and measuring Indoor/outdoor climate
Die Zielsetzung der Arbeit der WG ist die Erarbeitung von Richtlinien und die
Festlegung von Methoden, Vorgehensweisen und Instrumenten zur genauen
Messung und Kontrolle des Indoor/outdoor Klimas, von Klima relevanten Variablen und physikalischen Interaktionen zwischen dem Klima und den in
Kulturgütern verwendeten Materialien.
Als deutsche Experten wurden Herr Prof. Garrecht, Herr Heimsch, Herr Kilian und Herr Weiß benannt.
WG 8
Energy efficiency of historic buildings
Die Zielsetzung der Arbeit der WG ist die Erarbeitung von Normen zur Verbesserung der Energieeffizienz von architektonisch, kulturell und historisch
bedeutsamen Gebäuden.
Als deutsche Experten wurden Herr RD Wolfgang Karl Göhner (Bayerisches
Landesamt für Denkmalpflege), Herr Dr. Dimitrij Davydov M.A. (LWLDenkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen), Herr Prof.
Garrecht, Herr Heimisch und Herr Kilian benannt.
WG 9
Waterlogged wood
Die Zielsetzung der Arbeit der WG ist die Erarbeitung von Normen zu Bestimmung, Schutz und Management von durchnässtem archäologischem
Holz in archäologischen Stätten.
Als deutsche Expertin wurde Frau Dr. Gelbrich bestimmt.
WG 10 Historic timber structures
Die Zielsetzung der Arbeit der WG konzentriert sich das Assessment von
tragenden Holzstrukturen in Baudenkmälern.
Als deutsche Expertin wurde Frau Dr. Gelbrich benannt.
WG 11 Conservation process
Die Zielsetzung der Arbeit der WG ist die Beschreibung der sukzessiven
Schritte bei der Konservierung des Kulturerbes unter Berücksichtigung der
Vielfalt des kulturellen Erbes, der Situationen und der Terminologie in EN
15898:2011.
Als deutsche Experten wurden Frau Dr. Schäfer und Herr Götz, zugleich
Vorsitzender der WG, benannt.
2. Aktueller Stand der Normierungsarbeit
Die 11 neugebildeten Working Groups beschäftigen sich derzeit mit 12 Normen, die
sich im Umfrageverfahren (Enquiry) befinden oder dies bereits abgeschlossen haben. Weitere 16 Normvorschläge sind derzeit in Bearbeitung.
2.1. Folgende Normen befinden sich im Umfrageverfahren (Enquiry) oder
haben dies bereits abgeschlossen
prEN 15999-1
Erhaltung des kulturellen Erbes – Richtlinien für das Management
von Umweltbedingungen – Empfehlungen für Vitrinen für Ausstellungen und zur Erhaltung von Kulturgütern – Teil 1: Allgemeine Anforderungen (WG 4)
prEN 15999-2
Erhaltung des kulturellen Erbes – Erhaltung des kulturellen Erbes –
Richtlinien für das Management von Umweltbedingungen –
Empfehlungen für Vitrinen für Ausstellungen und zur Erhaltung von
Kulturgütern – Teil 2: Technische Anforderungen (WG 4)
prEN 15759-2
Erhaltung des kulturellen Erbes - Hausklima – Teil 2: Belüftung
(WG 7)
FprEN 16085
Erhaltung des kulturellen Erbes – Methodologie der Probenahmen
von Materialien des kulturellen Erbes – Allgemeine Regeln (WG 2)
FprEN 16095
Erhaltung des kulturellen Erbes – Zustandsbericht von beweglichem
Kulturerbe – visuelle Abnahme und Beschreibung der Beschaffenheit (WG 1)
FprEN 16096
Erhaltung des kulturellen Erbes – Zustandsbericht von unbeweglichem Kulturerbe (WG 1)
FprEN 16141
Erhaltung des kulturellen Erbes – Richtlinien zur Umsetzung der
Außen- und Umgebungsparameter – Schaudeponierung: Definitionen und Merkmale von dem Erhalt und der Pflege von Kulturgütern
gewidmeten Sammlungszentren (WG 4)
prEN 16161
Erhaltung des kulturellen Erbes – Ausstellungsbeleuchtung in Kulturliegenschaften (WG 6)
prEN 16242
Erhaltung des kulturellen Erbes – Verfahren und Geräte zur
Messung der Luftfeuchte und des Feuchtigkeitsaustausches zwischen Luft und Kulturgut (WG 7)
prEN 16302
Erhaltung des kulturellen Erbes – Prüfverfahren – Messung der
Wasseraufnahme bei niedrigem Druck (WG 3)
prEN 16322
Erhaltung des kulturellen Erbes – Bestimmung des Trocknungsverhaltens (WG 3)
prEN 16455
Erhaltung des kulturellen Erbes - Bestimmung von löslichen
Salzen in Naturstein und artverwandten Materialien des kulturellen
Erbes (WG 2)
2.2. Folgende Normvorschläge (WI) befinden sich in Bearbeitung
WI 00346001
Erhaltung des kulturellen Erbes – Oberflächenschutz für poröse anorganische Materialien (WG 3)
WI 00346003
Erhaltung des kulturellen Erbes – Schadensglossar (WG 1)
WI 00346018
Erhaltung des kulturellen Erbes – Transportmethoden (WG 5)
WI 00346024
Erhaltung des kulturellen Erbes – Glossar technischer Terminologie
für historischen Mörtel (WG 2)
WI 00346025
Erhaltung des kulturellen Erbes – Bestimmung von Mörteln in Kulturdenkmälern (WG 2)
WI 00346027
Erhaltung des kulturellen Erbes – Bestimmung von Natursteinen zur
Restaurierung (WG 2)
WI 00346028
Erhaltung des kulturellen Erbes – Schädlingsbekämpfung (IPM)
(WG 4)
WI 00346029
Erhaltung des kulturellen Erbes – Museumsanforderungen (WG 4)
WI 00346031
Erhaltung des kulturellen Erbes – Risikoanalyse für bewegliches
Kulturgut (WG 4)
WI 00346033
Erhaltung des kulturellen Erbes – Energieeffizienz von Baudenkmälern (WG 8)
WI 00346039
Erhaltung des kulturellen Erbes – Guidelines for the on-site assessment of historic timber structures (WG 10)
WI 00346040
Erhaltung des kulturellen Erbes – Emergency and contingency plan
(WG 4)
WI 00346041
Erhaltung des kulturellen Erbes – Framework of the conservation
process (WG 11)
WI 00346042
Erhaltung des kulturellen Erbes – Laser cleaning techniques for
natural and artificial stones used in cultural heritage (WG 3)
WI 00346043
Erhaltung des kulturellen Erbes – Cleaning of porous inorganic materials - Methodology for evaluation (in laboratory and in situ) of
methods and materials used to clean porous inorganic materials
(WG 3)
WI 00346044
Erhaltung des kulturellen Erbes – Artificial ageing for evaluation of
treatments applied on porous inorganic materials: exposure to solar
light, salt crystallization, freeze-thaw cycles, wet and dry conditions
(WG 3)
II.
Finanzierung des Deutschen Spiegelausschusses zu CEN/TC 346
Im März 2012 richtete der Deutsche Spiegelausschuss CEN/TC 346 einen Antrag
auf Förderung zur Fortführung des Projekts für den Zeitraum 2013-2015. Der Kulturausschuss der KMK hat die Angelegenheit auf der Sitzung vom 25./26.10.2012 diskutiert und wird sie bei seiner Sitzung am 28.2./1.3.2013 erneut beraten.
III. Die Arbeit der WG 8 – Energieeffizienz in historischen Gebäuden
Die endgültige Fassung der Machbarkeitsstudie wurde in der Plenarsitzung von
CEN/TC 346 vom 29.-30.03.2012 angenommen. Dem Entwurf des überarbeiteten
Businessplans folgend, wurde die bestehende TG 15 in eine eigenständige Working
Group (WG 8 – Energy efficiency of historic buildings) umgewandelt und mit der Erarbeitung eines Normentwurfs (prEN) beauftragt. Zur Vorsitzenden der WG 8 wurde
Marte Boro, Norwegen, gewählt.
1. Die Machbarkeitsstudie zur Energieeffizienz von Baudenkmälern
Nach Einschätzung der CEN-Experten könnte es durchaus gelungen sein, eine
Machbarkeitsstudie entworfen zu haben, welche die positiven Möglichkeiten und
Auswirkungen einer Standardisierung derjenigen grundlegenden Aspekte aufzeigt,
die vor dem Hintergrund des EU-Energieeffizienz-Rechts nicht von jedem Mitgliedsstaat des EWR unbestritten eigenständig geregelt werden können und müssen.
Die wesentlichsten Aspekte hierbei sind die Klärung der mit „Energieeffizienz“ verbundenen Inhalte und Ziele, die Definition der Mindestanforderung an die Qualität
derjenigen, die sich mit dieser Energieeffizienz von Baudenkmälern bzw. weiterer
wertvoller Bausubstanz beschäftigen (u. a. Energieberater) sowie die Frage, ob bzw.
welches Mindestprüfprogramm vorgesehen werden muss.
Die Präzisierung und Übernahme des im Fortbildungsmodul „Energieberater im
Denkmal“ formulierten Ansatzes der Berücksichtigung integrativer städtebaulicher
Konzeptionen zur Erzielung höherer Energieeffizienz bei historischen Bestandsbauten ist anzustreben.
2. Weiteres Vorgehen
2.1 3. Sitzung der TG 15 in Berlin am 18. April 2012
Am 18. April 2012 trafen die Mitglieder der TG 15 zu ihrer 3. Sitzung in Berlin zusammen. In Vorarbeit zur Erarbeitung eines Normentwurfs wurden u. a. folgende
Resolutionen verabschiedet:
 Erstellung einer Projektliste laufender nationaler, regionaler und internationaler Projekte bzgl. Energieeffizienz in architektonisch, kulturell
und historisch wertvollen Gebäuden.
 Erstellung einer Liste relevanter Standards im Bereich Energieeffizienz.
 Umfassende Prüfung der in der Projektliste aufgeführten Fallbeispiele
als Basis für die Findung von Symbiosen und Abstraktionen, die abschließend in der Erstellung eines Normentwurfs gipfeln.
 Nach Aussage der Vorsitzenden wird dem deutschen Projekt „Energieberater für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz im Sinne des § 24 EnEV 2009“ besondere Bedeutung bei der
Normfindung zugewiesen.
2.2 1. Sitzung der WG 8 in Benediktbeuern vom 26.-27. September 2012
Vom 26. -27. September 2012 trafen die Mitglieder der WG 8 zu ihrer konstituierenden Sitzung in Benediktbeuern zusammen. Hierbei wurden 5 Entscheidungen getroffen:
 Decision 1
WG 8 stimmt überein, momentan den vorgeschlagenen Normtitel beizubehalten und den Anwendungsbereich um einen Satz zu ergänzen,
wonach der Standard zusätzlich in der Lage sein sollte, auf eine breite
Palette traditioneller Gebäude anwendbar zu sein, bei denen besondere Überlegungen anzustellen sind, um ein nachhaltiges Gleichgewicht
zwischen Energieeinsparung und Denkmalschutz zu finden. Die einzusetzende Arbeitsgruppe (Task Group – TG) wird einen Vorschlag für
diesen erweiterten Anwendungsbereich erarbeiten.
 Decision 2
WG 8 stimmt überein, dass der Standard Verfahrensabläufe vorgeben
sollte („procedural standard“).
 Decision 3
WG 8 stimmt überein, zu Beginn der Normierungsarbeit den Fokus auf
nachfolgende Punkte zu legen in Bezug auf Nummer 4 im ersten Standardentwurf (Dokument N005):
- Verbesserung der Gebäudehülle,
- Beurteilung der Energieversorgung und
- ergänzender Energieträger
- Nutzerverhalten und
- Energie-Laststeuerung (Demand Side Management).
 Decision 4
WG 8 stimmt überein, dass die ins Auge gefassten Endbenutzer des
Standards sein sollten: Bauherren, Immobilienverwaltungen (Facility
Manager), Behörden und Fachleute auf dem Gebiet der Energieeinsparungen sowie auf dem Gebiet der Erhaltung baulichen kulturellen Erbes
in Form von architektonisch, kulturell oder historisch wertvoller Gebäude.
 Decision 5
WG 8 beschließt die Einsetzung einer Unterarbeitsgruppe (Task Group
– TG), die einen ersten Arbeitsentwurf des Standards zu erarbeiten und
bis zum 8. März 2013 zur Verteilung vor der nächsten WG 8-Sitzung (s.
Decision 6) vorzulegen hat.
Die TG Mitglieder sind: Alexandra Troi (Italy), Marte Boro (Norway),
Ralf Kilian (Germany), Roger Curtis (UK-England) and Tor Brostrøm
(Sweden, Convenor).
 Decision 6
Die 2. und 3. Sitzung der WG 8 werden stattfinden in Kopenhagen am
29. April 2013 und in Bozen (Bolzano) am 19. September 2013.
IV. Aktueller Stand der Normierungsarbeit – dargestellt am Beispiel ausgewählter Europäischer Normen
FprEN 16085
Erhaltung des kulturellen Erbes – Methodologie der Probenahmen von Materialien des kulturellen Erbes – Allgemeine Regeln
Die Europäische Norm wurde am 23.06.2012 angenommen und im
Oktober 2012 veröffentlicht.
FprEN 16095
Erhaltung des kulturellen Erbes – Zustandsbericht von beweglichem Kulturerbe – visuelle Abnahme und Beschreibung der
Beschaffenheit
Die Europäische Norm wurde am 23.06.2012 angenommen und im
Oktober 2012 veröffentlicht.
Trotz Zustimmung Deutschlands in der Schlussabstimmung ist angedacht, bei der turnusmäßigen Revision der Norm auf eine Zusammenlegung von EN 16096 und 16095 zu drängen. Ein entsprechender Vorstoß soll von Deutscher Seite auf der Plenarsitzung im
Jahr 2013 erfolgen.
FprEN 16096
Erhaltung des kulturellen Erbes – Zustandserhebung und Bericht für das gebaute Kulturerbe
Die Europäische Norm wurde am 23.06.2012 angenommen und im
Oktober 2012 veröffentlicht.
Der deutsche Spiegelausschuss lehnte den Normentwurf in der
Schlussabstimmung mit der Begründung ab, dass seine Einsprüche
nicht hinreichend berücksichtigt wurden. Die fehlende Archivierungspflicht der Berichte und das Fehlen normativer Verweise bzw.
Literaturhinweise wurden nicht behandelt. Zudem wird die Absolutheit der Aussage angezweifelt, bei im Katastrophenfall zu Ruinen
gewordenen Baudenkmälern gehe es nicht in erster Linie um die
Erhaltung der Ruine.
Es ist angedacht, die Einwände bei der turnusmäßigen Revision der
Norm vorzubringen und auf eine Zusammenlegung von EN 16096
und 16095 zu drängen. Ein entsprechender Vorstoß soll von Deutscher Seite auf der Plenarsitzung im Jahr 2013 erfolgen. Auf Grund
dessen soll bereits jetzt mit der Sichtung und Sammlung von Kritikpunkten begonnen werden.
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
5
Anlage zu TOP 5
Deutscher Preis für Denkmalschutz
5.1 Preisträger 2012
Berichterstattung: Manfred Obländer
Über die diesjährigen Preisträger informieren die beigelegte Pressemitteilung sowie
die Festbroschüre 2012, die zur Preisverleihung in der Kirche St. Georgen ausgelegt
wird.
Erfreulicherweise wurden in diesem Jahr viele ehrenamtlich tätige Personen und
Personengruppen vorgeschlagen, die zudem die Bandbreite des Deutschen Preises
für Denkmalschutz ausgezeichnet darstellen. Somit konnten sechs Silberne Halbkugeln in unterschiedlichen Bereichen der Denkmalpflege und Archäologie sowie drei
Journalistenpreise und erstmals der neu ausgelobte Internetpreis vergeben werden.
Die Preisverleihung findet am 12. November 2012 in der Kirche St. Georgen,
Schweriner Straße 6, 23970 Wismar statt. Beginn ist 14.30 Uhr.
5.2 Ausschreibung des Deutschen Preises für Denkmalschutz 2013
Berichterstattung: Manfred Obländer
Die Jury empfiehlt, den Preis 2013 erneut auszuschreiben.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beschließt, den Deutschen Preis für Denkmalschutz 2013 erneut
auszuschreiben.
D E N K M A L S C H UTZ
Informationen
HERAUSGEGEBEN
VOM DEUTSCHEN NATIONALKOMITEE FÜR DENKMALSCHUTZ
Informationen für die Presse
Bonn, den 14. August 2012
Verleihung des Deutschen Preises für Denkmalschutz
am 12. November 2012 in Wismar
Das Präsidium des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz verleiht in
diesem Jahr 10 Persönlichkeiten, die sich in besonderem Maße um die Erhaltung
des baulichen und archäologischen Erbes verdient gemacht haben, den Deutschen
Preis für Denkmalschutz.
Der Deutsche Preis für Denkmalschutz ist die höchste Auszeichnung auf diesem
Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland.
Es können verliehen werden: Der Karl-Friedrich-Schinkel-Ring (geschaffen von
Professor Hermann Jünger, München), die Silberne Halbkugel (geschaffen von
Professor Fritz Koenig, Landshut), der Journalistenpreis und der Internetpreis.
1
Der Karl-Friedrich-Schinkel-Ring wird in diesem Jahr nicht vergeben
Die Silberne Halbkugel erhalten:
Uwe Klein, Meiningen, Lkr. Schmalkalden-Meiningen
Reinhard Wolf, Marbach am Neckar, Lkr. Ludwigsburg
UT Connewitz e.V., Leipzig
Dr. Christian Kahl und Dr. Johannes Kahl, Schloss Riede, Landkreis Kassel
Prof. Dr. Heinz Günter Horn, Wesseling, Rhein-Erft-Kreis
Uwe Karstens, Ascheberg, Kreis Plön
Die Journalistenpreise gehen an:
Thorsten Mack, Autor, NDR
Sabine Astrid Carbon, Autorin, rbb
Dr. Arnold Bartetzky, Freier Journalist
Den neu ausgelobten Internetpreis erhält:
Architektenkammer und Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
Die Preise werden am 12. November 2012 in der Kirche St. Georgen in Wismar
übergeben.
Zusammenfassende Begründungen für die diesjährige Vergabe der Preise sind
dieser Information beigefügt.
Zur Preisverleihung am 12. November 2012, 14.30 Uhr in der Kirche St. Georgen in
Wismar, ist die Presse herzlich eingeladen. Die Geschäftsstelle bittet um vorherige
Anmeldung und Akkreditierung.
Belegexemplar erbeten an:
Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien,
Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn
[email protected]
Internet:www.dnk.de
2
Anlage
Kurzbegründung für die
Verleihung des Deutschen Preises für Denkmalschutz 2012
Der Karl-Friedrich-Schinkel-Ring wird in diesem Jahr nicht vergeben.
Die Silberne Halbkugel sollen erhalten:
Uwe Klein, Meiningen, Lkr. Schmalkalden-Meiningen
für sein herausragendes Engagement bei der Sanierung und dem Erhalt historischer
Bauten in der ehemaligen Residenzstadt Meiningen und der Gründung der Stiftung
„Meininger Baudenkmale“. Mit Weitblick und Sachkenntnis für historische Architektur
hat er sich tatkräftig für die gebaute Geschichte seiner Heimat eingesetzt und dabei
bewiesen, dass Denkmalpflege und wirtschaftliche Nutzung problemlos in Einklang
zu bringen sind.
Reinhard Wolf, Marbach am Neckar, Lkr. Ludwigsburg
für seine außerordentlichen Verdienste bei der Erforschung, dem Erhalt und
Beschützen von Kleindenkmalen in Baden-Württemberg und eine von ihm initiierte
landesweit flächendeckende Dokumentation. Mit Ausdauer und Überzeugungskraft
hat er auf eine wenig beachtete Denkmalgruppe aufmerksam gemacht und sie durch
Pressearbeit, Tagungen, Vorträge und Publikationen in das Bewusstsein der
Öffentlichkeit gebracht.
UT Connewitz e.V., Leipzig
für ihr tatkräftiges, generationsübergreifendes, ehrenamtliches Engagement zur
Erhaltung und Revitalisierung eines der ältesten originalgetreu erhaltenen
Filmtheater Deutschlands, das denkmalgeschützte UT Connewitz.
3
Dr. Christian Kahl und Dr. Johannes Kahl, Schloss Riede, Landkreis Kassel
für ihr großes, privates Engagement bei der Wiederbelebung und damit Rettung des
Denkmal-Ensembles Schloss und Park Riede in Nordhessen. Sie haben behutsam,
den Charakter wahrend, in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt renoviert und
dies nicht nur für ihren privaten Nutzen, sondern auch große Teile des Schlosses
und Parks der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Prof. Dr. Heinz Günter Horn, Wesseling, Rhein-Erft-Kreis
für sein außerordentliches, ehrenamtliches Engagement für die Belange der
Archäologie und Denkmalpflege als Wissenschaftler, Netzwerker, Stratege, Lehrer
und Gutachter im ganzen Bundesgebiet. Durch seine vielfältigen Tätigkeiten in
Gremien, Verbänden und länderübergreifenden Projekten hat er im In- und Ausland
große Anerkennung erhalten und besonders der Archäologie einen wichtigen
Stellenwert im kulturellen Erbe erstritten.
Uwe Karstens, Ascheberg, Kreis Plön
für seinen langjährigen, umfassenden und unermüdlichen Einsatz für die
denkmalgerechte Instandsetzung zahlreicher historischer Wind und Wassermühlen;
insbesondere auch die Herausgabe mehrerer Publikationen zur Mühlengeschichte
und -forschung im europäischen Ausland. Durch seine sachkundige und
leidenschaftliche Beratungstätigkeit hat er wesentlich dazu beigetragen, die Mühlen
als bedeutende Zeugnisse der europäischen Entwicklungs- und Technikgeschichte
zu etablieren.
Den Journalistenpreis sollen erhalten:
Thorsten Mack, Autor, NDR
für seinen denkmalpolitischen Fernsehbeitrag „Umstrittenes Kulturgut – Kein
Denkmalschutz mehr für Nachkriegsbauten in Schleswig-Holstein?“. Durch sein
subtiles, differenziertes und verständliches Einmischen in eine fachlich komplexe
Materie, wobei seine eigene Position gekonnt durch künstlerische Mittel des Films
zum Ausdruck gebracht wird, zeigt er couragierten Einsatz für ein umstrittenes,
aktuelles Thema.
4
Sabine Astrid Carbon, Autorin, rbb
für ihren Fernsehbeitrag „Berlin – Ein Garten – Historisches Grün für alle“, in dem sie
sowohl das Auge für Schutz und Pflege der Grünanlagen öffnet, als auch das
Spannungsverhältnis zwischen Naturschutz und Denkmalschutz beleuchtet. Sie zeigt
in anschaulicher Weise die Fülle und Vielschichtigkeit des Themas auch unter
städtebaulichen und stadtentwicklungspolitischen Aspekten auf und weckt dabei das
Verständnis für die kulturellen, identitätsstiftenden Oasen in der Mitte Berlins.
Dr. Arnold Bartetzky, freier Journalist
für seine fachjournalistische, lebendige und kontinuierliche Berichterstattung über
das baukulturelle Erbe, mit der er die Bewahrung und Wertschätzung von
Denkmalen und stadtbildprägenden Gebäuden unterstützt. Als sachkundiger und
sprachlich versierter Kunst- und Architekturkritiker ist er gleichermaßen ernsthafter
Mahner, wenn es um den drohenden Verlust von Denkmalen geht, zudem Moderator
und engagierter Diskussionsteilnehmer in aktuellen, kritischen Fachdiskussionen.
Den neu ausgelobten Internetpreis soll erhalten:
Architektenkammer und Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
für ihre Internetplattform als innovativen, umfassenden und stets aktuellen
Architektur- und Ingenieurbaukunstführer zu den wichtigsten Objekten des Landes,
der ein ausgezeichnetes Recherche- und Informationswerkzeug insbesondere auch
für denkmalgeschützte Objekte bietet.
5
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
Anlage zu TOP 6.1
6
Empfehlungen des DNK
6.1
Gesetzentwurf des Bundesrates vom 15. Juni 2012 „Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“
Berichterstattung: Wolfgang-Karl Göhner
Stellungnahme des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz (DNK) zu
Bundesrat-Drucksache 227/12 (Beschluss)
Denkmalschutz und Denkmalpflege leisten einen grundlegenden Beitrag zur Erhaltung unseres kulturellen Erbes. Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz
setzt sich für die Bewahrung unserer baulichen und archäologischen sowie der erdgeschichtlichen Zeugnisse ein.
Baudenkmäler und Denkmäler der Archäologie (Bodendenkmäler) und Erdgeschichte stiften Identität und Heimat. Lebensqualität wird geschaffen, wenn die historische
Bausubstanz in gewachsenen Wohnstrukturen sensibel und fachgerecht erhalten
wird. Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz ist seit seiner Gründung im
Jahr 1973 ein interdisziplinäres Forum für aktuelle Fragen der Denkmalerhaltung. In
Zeiten, in denen öffentliche Mittel für den Denkmalschutz knapper werden, kommt es
mehr denn je darauf an, für die große gesellschaftliche Bedeutung des Denkmalschutzes zu werben, seine Nachhaltigkeit ebenso zu betonen wie sein Potential, u. a.
neue und qualifizierte Arbeitsplätze zu schaffen.
Im Interesse heutiger und nachfolgender Generationen fordert das DNK die Berücksichtigung von Denkmalschutz und Denkmalpflege bei allen Planungen und Maßnahmen, eben auch in allen Konversionskonzepten. Bei Erörterungen und Planungen über Nachnutzungskonzepte von nicht mehr militärisch genutzten Flächen müssen denkmalpflegerische Belange als eine Zieldimension beachtet werden, weil sich
nur so der vom Bundesrat zu Recht geforderte ganzheitliche Ansatz für eine nachhaltige Regionalentwicklung verwirklichen lässt.
Auf militärisch genutzten Flächen wie Truppenübungsplätzen oder Munitionslagerstandorten etc. befinden sich regelmäßig wertvolle archäologische Bodendenkmäler,
historische Kulturlandschaften und Baudenkmäler. Bei den Bodendenkmälern handelt es sich sowohl um unterirdische Fundstellen wie auch obertägig sichtbare Bodendenkmäler, wie z. B. Grabhügel. Ein herausragendes und bekanntes Beispiel für
ein solches Bodendenkmal innerhalb einer ehem. militärischen Liegenschaft ist u. a.
der sog. Goloring bei Kobern-Gondorf (Kreis Mayen-Koblenz), eine wahrscheinlich
als Kultplatz genutzte, kreisförmige Wall- und Grabenanlage der späten Bronze- und
frühen Eisenzeit (ca. 1200 – 600 v. Chr.). Ein anderes Beispiel sind die von der Natur
zunehmend zurückeroberten Ruinen der militärischen Vergangenheit auf der 25 km²
großen Gemarkung Peenemünde, welche eine Vielzahl von Boden- und Baudenkmalen vom 17. bis zum 20. Jahrhundert birgt; den Schwerpunkt bilden die Ruinen
der Peenemünder Versuchsanstalten, die heute als eines der größten Flächendenkmale in der Bundesrepublik Deutschland angesehen werden können.
Mit großer Sorge und Bedauern stellt das DNK fest, dass öffentliche Eigentümer immer wieder bau- und bodendenkmalschutzrechtlichen Erfordernissen nicht den ihnen
zukommenden Stellenwert einräumen. Damit droht Schaden am kulturellen Erbe in
bedeutendem Umfang. Wegen ihrer Vorbildwirkung sehen wir u.a. Änderungsbedarf
bei der Aufgabenwahrnehmung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
aber auch bei vergleichbaren anderen Einrichtungen. Das BVerfG (Beschluss vom 2.
März 1999, Az.: 1 BvL 7/91, juris) und auch das BVerwG (Urteil vom 21. April 2009,
Az.: BVerwG 4 C 3.08, juris) haben klargestellt, dass eine Verpflichtung zu aktiver
Pflege, Unterhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung für jeden Eigentümer besteht. Dies gilt für die öffentlichen Hände je nach Landesverfassungsrecht noch uneingeschränkter und insbesondere auch in Hinblick auf ihre Vorbildwirkung.
Zur Erhaltung des kulturellen Erbes und der Bau- und Bodendenkmäler in öffentlicher
Hand sollten also die auf Bundesebene handelnden Behörden wie die Bundesanstalt
für Immobilienangelegenheiten denkmalpflegerische Belange als gleichrangig zu Belangen der Bauunterhaltung oder Verkehrssicherungspflicht anerkennen. Positive
Beispiele wie etwa der Umgang der BImA mit den denkmalgeschützten Bunkeranlagen des Westwalls in NRW können dabei richtungweisend sein, da hier nach einem
Abrissmoratorium sowohl die Verkehrssicherungspflicht, wie auch Naturschutz- und
Denkmalschutzbelange gleichermaßen Berücksichtigung finden.
Das DNK weist darauf hin, dass Bau- und Bodendenkmäler unter Beachtung der
denkmalpflegerischen Erfordernisse auch einer schonenden und sinnvollen, d. h. den
Zielen der Geschichtsbildung Rechnung tragenden touristischen Nutzung zugänglich
gemacht werden können. Entsprechende Konversionslösungen können zur Bewältigung der regionalpolitischen Folgelasten des Stationierungskonzeptes der Bundes-
wehr wirksam beitragen, denn sie sind häufig mittelbar ertragsstark und fördern zudem das positive Image einer Region.
In diesem Sinne schlagen wir vor, den Text der Entschließung des Bundesrates vom
15. Juni 2012 über die Bewältigung von Konversionsfolgen entsprechend wie folgt zu
ergänzen:
„Stellungnahme
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK)
zu Bundesrats-Drucksache 227/12 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates vom 15. Juni 2012
„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben“
Vorschlag für eine Textergänzung der Entschließung des Bundesrates zu BR-Drs.
227/12 (dortige Anlage 2) zur Berücksichtigung der Belange des baulichen und archäologischen kulturellen Erbes:
Entschließung
Der Bund trägt bei der Bewältigung der Konversionsfolgen eine regional-politische
Verantwortung.
Ein tragfähiges Konzept, welches zum einen Lösungen für die Bewältigung der Konversionslasten bietet und zum anderen den Erhalt ökologischer wie kultureller Werte
nachhaltig absichert, liegt bislang jedoch nicht vor.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine konsensorientierte Diskussion über
mögliche Nachnutzungskonzepte auch für naturschutzfachlich und denkmalpflegerisch wertvolle nicht mehr militärisch genutzte Liegenschaften in Abstimmung mit den
Kommunen und Gebietskörperschaften sicherzustellen, um die freiwerdenden archäologisch, kulturlandschaftlich und ökologisch besonders wertvollen Flächen – wie
im überhaupt die im Eigentum des Bundes stehenden Bau- und Bodendenkmäler –
zu schützen und zu erhalten. Dabei sind insbesondere auch Übertragungsmöglichkeiten an die Länder, Kommunen und Gebietskörperschaften anzustreben.
Insbesondere ehemals militärisch genutzte Anlagen und Flächen (u. a. Truppenübungsplätze) stellen oftmals ökologisch wie auch denkmalpflegerisch und
kulturlandschaftlich besonders wertvolle Gebiete dar. Die Erhaltung dieser großen
zusammenhängenden Flächen bietet große Potenziale für den Natur-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz wie auch für den Schutz von Bau- und Bodendenkmä-
lern incl. der (historischen) Kulturlandschaften. Denkmal- und Naturschutz sind
entscheidende Grundlagen nicht nur für die Bewahrung der regionalen, nationalen und europäischen Identitäten, Kulturen und Heimaten, sondern insbesondere auch für den Tourismus und eine damit im Zusammenhang stehende
nachhaltige Regionalentwicklung.“
Originalfassung der Bundesrat-Drucksache 227/12 (Beschluss):
Drucksache 227/12 (Beschluss)
Anlage 2
________________________________________________________
Entschließung
Der Bund trägt bei der Bewältigung der Konversionsfolgen eine regional-politische
Verantwortung.
Ein tragfähiges Konzept, welches zum einen Lösungen für die Bewältigung der Konversionslasten bietet und zum anderen den Erhalt ökologischer Werte nachhaltig absichert, liegt bislang jedoch nicht vor.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, eine konsensorientierte Diskussion über
mögliche Nachnutzungskonzepte auch für naturschutzfachlich wertvolle nicht mehr
militärisch genutzte Liegenschaften in Abstimmung mit den Kommunen und Gebietskörperschaften sicherzustellen, um die freiwerdenden ökologisch besonders wertvollen
Flächen zu schützen und zu erhalten. Dabei sind insbesondere auch Übertragungsmöglichkeiten an die Länder, Kommunen und Gebietskörperschaften anzustreben, beispielsweise im Sinne einer Weiterführung des erfolgreichen Projektes "Nationales Naturerbe".
Insbesondere betroffene Truppenübungsplätze stellen oftmals ökologisch besonders
wertvolle Gebiete dar. Die Erhaltung dieser großen zusammenhängenden Flächen bietet große Potenziale für den Natur-, Arten-, Boden- und Gewässerschutz sowie für den
Tourismus und die damit im Zusammenhang stehende nachhaltige Regionalentwicklung.
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
6.2
Anlage zu TOP 6.2
Steuerbegünstigung für Instandsetzungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden
Berichterstattung: Wolfgang Karl Göhner
Um privaten Wohngebäudeeigentümern zusätzliche Anreize zur energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu geben, hat der Bundestag ein Gesetz zur steuerlichen
Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit einem
Gesamtvolumen (Steuermindereinnahmen) von 1,5 Mrd. Euro verabschiedet. Das
Gesetz befindet sich zurzeit, nach Ablehnung im Bundesrat, im Vermittlungsverfahren. Der Gesetzentwurf des Bundestags entspricht in seiner Ausgestaltung der Steuerbegünstigung von denkmalgeschützten Gebäuden und schutzwürdigen Kulturgütern nach §§ 7i, 10f und 10g EStG, allerdings in der bis Ende 2003 gültigen Fassung:
Aufwendungen zur energetischen Sanierung an Wohngebäuden sollen über einen
Zeitraum von zehn Jahren mit 10 v. H. jährlich abgeschrieben werden können.
Denkmalgeschützte Gebäude sind von Sanierungsmaßnahmen, mit denen der
Transmissionswärmeverlust auf die nach dem Gesetzentwurf geforderten Werte verringert wird, ausgeschlossen, denn solche Maßnahmen würden in aller Regel zum
Verlust des Denkmalwertes führen und der Bausubstanz schaden. Die in § 7e Abs. 1
Nr. 1 und 2 des Gesetzentwurfs zum Einkommensteuergesetz genannten Grenzen
können denkmalverträglich kaum erreicht werden.
Denkmalgeschützte Gebäude wirken aber auf andere Weise, nämlich durch einen
geringeren Ressourcen-Verbrauch, nachhaltig und klimaschonend. Deshalb wurde
für Baudenkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz bei der KfW das Förderprogramm KfW-Effizienzhaus Denkmal eingerichtet, das für solche Gebäude die Förderung unter realisierbaren Voraussetzungen ermöglicht.
Die steuerliche Förderung von notwendigen Baumaßnahmen an Denkmälern ist
durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 vom 29.12.2003 auf ca. 90 % abgesenkt
worden.
Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer dürfen aber nicht schlechter gestellt sein als andere private Wohngebäudeeigentümer. Bei dem Gesetzesvorhaben
zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden muss eine nicht zu rechtfertigende Diskriminierung von Denkmaleigentümern
vermieden werden. Deshalb fordern wir im Gesetzesvorschlag für die Begünstigungen nach §§ 7i, 10f und 10g EStG zumindest wieder die Einführung der bis 2003 geltenden Regelung. Ausgehend von den Schätzungen des 23. Subventionsberichts der
Bundesregierung würde diese Rückführung auf die alte Regelung Steuermindereinnahmen von insgesamt ca. 9 Mio. Euro verursachen. Auf Länder und Kommunen
würden davon insgesamt 5,2 Mio. Euro entfallen.
Um auch Denkmaleigentümer in ihrem Bemühen um die Erhaltung und zeitgemäße
Nutzung ihrer Gebäude zu unterstützen, sollte die für energetische Sanierungsmaßnahmen vorgesehene Steuervergünstigung auch denkmalgeschützten Gebäuden
zugänglich gemacht werden, indem die Fördervoraussetzungen für solche Gebäude
– analog zum KfW-Programm „Effizienzhaus Denkmal“ – angepasst würden.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beschließt die Veröffentlichung beider Empfehlungen.
44. Sitzung des DNK am 12. November 2012
Anlage zu TOP 7.1
7
Verschiedenes
7.1
Termin und Ort der DNK-Jahrestagung und Preisverleihung 2013
Berichterstattung: Präsidentin
Als Termin wird Sonntag, 27. Oktober, bis Dienstag, 29. Oktober 2013 vorgeschlagen, Komiteesitzung und Preisverleihung werden für den 28.10.2013 vorgesehen.
Es gibt mehrere Vorschläge für den Ort der DNK-Jahrestagung und Preisverleihung
2013:
Bonn (NRW)
Gründungsort des DNK und Sitz der Geschäftsstelle;
Dienstsitz des Beauftragten der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM); zuletzt 1973, 1983 und 2003
Berlin (Berlin)
Regierungssitz; zuletzt 1976, 1988, 2002
Bremen (Bremen)
zuletzt 2005
Frankfurt/Main (Hessen)
zuletzt 1985
Kassel (Hessen)
bereits 2011 vorgeschlagen; Entscheidung WelterbeKomitee Sommer 2013; 1100. Geburtstag 2013
Entscheidungskriterien sind im Jubiläumsjahr u.a. besondere Anlässe, Häufigkeit,
Erreichbarkeit, Aufmerksamkeit von Presse und Öffentlichkeit.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beschließt die Jahrestagung vom 27.-29.10.2013 (Ort nachtragen)
durchzuführen.
Übersicht über die Sitzungsorte der DNK-Jahrestagungen
Jahr
Land
Stadt
1973
1974
1975
1976
1977
1978
1979
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Nordrhein-Westfalen
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Berlin
Baden-Württemberg
Bayern
Baden-Württemberg
Schleswig-Holstein
Niedersachsen
Bayern
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Hessen
Bayern
Niedersachsen
Berlin
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
Brandenburg
Nordrhein-Westfalen
Sachsen-Anhalt
Hamburg
Niedersachsen
Sachsen
Rheinland-Pfalz
Hessen
Thüringen
Berlin
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Bremen
Thüringen
Bayern
Sachsen
Baden-Württemberg
Schleswig-Holstein
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Bonn
Alsfeld
Xanten1
Berlin2
Freiburg
München
Heidelberg
Lübeck
Lüneburg
Regensburg
Bonn
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Frankfurt/Main
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Celle
Berlin
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Saarbrücken
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Potsdam
Essen
Magdeburg
Hamburg
Hannover
Dresden
Speyer
Wiesbaden
Erfurt
Berlin
Bonn
Saarbrücken
Bremen
Weimar
Würzburg
Leipzig
Schwäbisch Hall
Kiel
Cottbus
Wismar
1
1975 eine 2. Sitzung in Bamberg
2
1976 eine 2. Sitzung in Berlin