Tagungsmappe - Deutsches Nationalkomitee für

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Tagungsmappe - Deutsches Nationalkomitee für
UN AVENIR
A FUTURE
POUR NOTRE PASSE
FOR OUR PAST
EINE ZUKUNFT
FÜR UNSERE VERGANGENHEIT
Tagesordnung
der 40. Sitzung des Deutschen Nationalkomitees
für Denkmalschutz
am 19. November 2008 in Leipzig
09.30 – 12.30 Uhr
Alte Börse, Stadtgeschichtliches Museum,
Naschmarkt, 04109 Leipzig
TOP 1 Eröffnung der Sitzung (Präsidentin)
1.1. Protokoll
1.2. Tagesordnung
TOP 2 Begrüßung (Präsidentin)
2.1. Mitglieder des DNK
TOP 3 Bericht der Präsidentin
3.1. Themenschwerpunkte der Präsidentschaft 2008 / 2009
3.2. Ergebnisse der Länderabfrage zum Schutz der Weltkulturerbestätten
3.3. Ergebnisse des Gesprächs mit Kulturstaatsminister Bernd Neumann
3.4. Parlamentarischer Abend am 24. März 2009
3.5. Veröffentlichungen des DNK
3.6. Verschiedenes
TOP 4 Arbeitsschwerpunkte
4.1. AG Öffentlichkeitsarbeit (Dagmar Reim)
4.1.1. Neue Publikation der AG: Faltblatt 21
4.1.2. Pressefahrt 2008 / 2009
4.1.3. Medientraining für Denkmalbehörden
4.1.4. DNK-Förderung der Aktion „denkmal aktiv“ der DSD
4.1.5. Veröffentlichungen
4.1.6. Internet-Auftritt und Denkmalschutz-Informationen
4.2. AG Fachliche Fragen der Denkmalpflege (Prof. Dr. Detlef Karg)
4.2.1. Neue Publikation der AG: Tagungsband „1960 plus – ein ausgeschlagenes Erbe?“
4.2.2. Studentenworkshop 2008 / 2009
4.2.3. Datenbank „Wirtschaftskraft Denkmalpflege“
4.2.4. Projekte 2009
4.3. AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt (Dr. Ulrike Wendland)
4.3.1. Neue Publikation der AG: Revitalisierung der Innenstädte
4.3.2. „Zukunftsworkshop“
4.3.3. Kommerzielle Großstrukturen in Innenstädten
4.4. AG Recht und Steuerfragen (Prof. Dr. Ernst-Rainer Hönes)
4.4.1. Neue Publikationen der AG
4.4.2. Bericht des Vorsitzenden
4.4.3. DNK im European Heritage Legal Forum
TOP 5 Finanzierung des DNK 2008/2009 (Geschäftsstelle)
TOP 6 Empfehlungen des DNK (Präsidentin)
6.1. Empfehlung zur Verankerung der Kultur als Staatszielbestimmung im
Grundgesetz
6.2. Appell zur Berücksichtigung der kulturellen Belange in der Neufassung
des Raumordnungsgesetzes (GeROG)
TOP 7 Deutscher Preis für Denkmalschutz (Dagmar Reim, Vorsitzende der Jury)
7.1. Preisträger 2008
7.2. Ausschreibung 2009
TOP 8 Verschiedenes (Präsidentin)
8.1. Termin und Ort der DNK – Jahrestagung 2009
Sitzung des DNK am 19. November 2008
1.
Eröffnung der Sitzung
1.1.
Protokoll der 39. Sitzung des DNK
1.2.
Tagesordnung der 40. Sitzung des DNK
Berichterstattung: Präsidentin
Beschlussvorschlag:
1. Genehmigung des Protokolls der 39. Sitzung des DNK.
2. Bestätigung der Tagesordnung der 40. Sitzung des DNK.
Anlage zu TOP 1.
Sitzung des DNK am 19. November 2008
2.
Begrüßung
2.1.
Mitglieder des DNK
Berichterstattung: Präsidentin
Die aktualisierte Mitgliederliste ist beigefügt.
Anlage zu TOP 2.1.
Veränderungen in der Zusammensetzung des Deutschen Nationalkomitees für
Denkmalschutz seit der letzten Sitzung
ausgeschieden:
neue Mitglieder/ neue Funktion:
Prof. Dr. Hermann Schäfer
Ministerialdirektor
Beim Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien
Dr. Ingeborg Berggreen-Merkel
Ministerialdirektorin
Beim Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien
Prof. Dr. Jens Goebel
Kultusminister des Freistaates Thüringen
Vizepräsident des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
Bernward Müller
Kultusminister des Freistaates Thüringen
Vizepräsident des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
Udo Corts
Minister für Wissenschaft und Kunst
des Landes Hessen
Silke Lautenschläger
Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
des Landes Hessen
Dr. Jürgen Staupe
Staatssekretär im Sächsischen Staatsministerium des Innern
Dr. Michael Wilhelm
Staatssekretär des Sächsischen Staatsministerium des Innern
(Bestätigung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, da
sich der Vorgang noch in der Kabinettsbefassung
befindet)
Dipl.-Ing. Kaspar Kraemer
Präsident des Bundes
Deutscher Architekten
Dipl.-Ing. Michael Frielinghaus
Präsident des Bundes
Deutscher Architekten
Tilo Braune
Präsident des Deutschen Tourismusverbandes
e.V.
Reinhard Meyer
Präsident des Deutschen Tourismusverbandes e.V.
Werner Nagel
Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Referat Kunst und Kultur
(neu aufgenommen als ständiger Vertreter von
Frau RD Halina Makowiak, KMK)
Hildegard Müller, MdB
Staatsministerin
Bundeskanzleramt
Hermann Gröhe, MdB
Staatsminister
Bundeskanzleramt
Prof. Dr. Dieter Planck
Präsident des Präsidiums der Deutschen Altertumsverbände
Prof. Dr. Hermann Parzinger
Präsident des Präsidiums der Deutschen
Altertumsverbände
Sitzung des DNK am 19. November 2008
Anlage zu TOP 3.1.
3.
Bericht der Präsidentin
3.1.
Themenschwerpunkte der Präsidentschaft 2008 / 2009
Berichterstattung: Präsidentin
Teilnahme am Kongress der Deutschen UNESCO-Kommission und der UNESCO-Welterbestätten Deutschland e.V. in Wartburg zum Thema: „UNESCOWelterbe in Gefahr“
Als Anlage sind die Festrede der Präsidentin, die Pressemitteilung der Präsidentin
sowie die Pressemitteilung der DUK mit Link-Hinweis zum Wartburger Appell (endgültige Fassung) angefügt.
Präsidentin des deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz fordert Vorbildrolle Deutschlands beim Umgang mit Welterbestätten
Dr. Eva-Maria Stange: „Föderale Struktur Deutschlands darf nicht zum Hemmschuh werden“
„Ich bitte die Verantwortlichen in der Bundesregierung und in den Ländern weiterhin, die
Frage der Schaffung von Rechtssicherheit zum Schutz der Welterbestätten in Angriff zu
nehmen“, sagte die Präsidentin des Nationalkomitees für Denkmalschutz, Dr. Eva-Maria
Stange heute auf der Jahrestagung der Deutschen UNESCO Kommission in Eisenach.
Die Besonderheit der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer föderalen Verantwortung für die
Kultur dürfe nicht zum Hemmschuh werden beim Umgang Deutschlands mit den internationalen Verpflichtungen, die sich aus der UNESCO Konvention für das Weltkultur- und Naturerbe ergeben.
Eine entsprechende Abfrage unter den Bundesländern habe ergeben, dass die Länder die
UNESCO Konvention grundsätzlich als verbindliche Basis betrachteten. Einige Länder hielten dies für ausreichend, andere Länder arbeiteten an ergänzenden Regelungen zur Umsetzung in das Landesrecht. Die UNESCO müsse davon ausgehen können, dass die Mitgliedsstaaten der Konvention das jeweils erforderliche tun, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Deutschland sollte eine Vorbildrolle für die Länder einnehmen, die materiell wesentlich
schlechter gestellt seien und trotzdem große Anstrengungen unternähmen, vorhandene
Welterbestätten zu schützen.
„Es ist der Vertragsstaaten unwürdig, Verhältnisse zuzulassen, die die Eintragung von Objekten auf der Roten Liste erfordern“, so Präsidentin Dr. Stange. Wenn dies drohe oder bereits geschehen sei, müssten die Verantwortlichen alles tun, um diesen Zustand zu reparieren. Ich appelliere an die Bundesregierung, ihrer außenpolitischen und auch ihrer außenkulturpolitischen Verantwortung für Deutschland, die sich im UNESCO Programm der Welterbestätten bündelt, gerecht zu werden. Sie muss vermitteln um Probleme einvernehmlich zu
lösen, durch verträgliche Lösungen mit dem Ziel der Erhaltung der Welterbestätten.
Pressemitteilung der Deutschen UNESCO-Kommission
Bonn, 23. Oktober 2008
"Wartburg-Erklärung" verabschiedet
Ergebnisse der 8. Jahrestagung der deutschen UNESCO-Welterbestätten vom 22. bis 23.
Oktober 2008 in Eisenach
Mit der Verabschiedung einer so genannten "Wartburg-Erklärung" endete heute, am 23. Oktober 2008, die achte Jahrestagung der deutschen UNESCO-Welterbestätten in Eisenach.
Die Tagung, zu der die Deutsche UNESCO-Kommission und der Verein UNESCOWelterbestätten Deutschland e.V. eingeladen haben, stand unter dem Titel "UNESCOWelterbe in Gefahr". In ihrer Erklärung fordern die Teilnehmer der Tagung alle Beteiligten auf
Bundes-, kommunaler und Landesebene auf, sich konstruktiv-sachlich im Sinne des UNESCO-Übereinkommens vorbeugend oder in Konfliktfällen gemeinsam für Lösungen zu engagieren.
Die Teilnehmer der Tagung würdigten den großen Erfolg des UNESCO-Übereinkommens
zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt von 1972 (Welterbekonvention) "als ein
wirksames und universell anerkanntes Instrument für den fortdauernden Schutz und die
dauerhafte Erhaltung des gemeinsamen Erbes der Menschheit". Deutschland ist mit 33 Stätten auf der UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt vertreten.
Die "Wartburg-Erklärung" bekräftigt die Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland als
Vertragsstaat der UNESCO-Welterbekonvention, für den Schutz und die Erhaltung der in
Deutschland befindlichen Welterbestätten Sorge zu tragen. Angesichts dynamischer Entwicklungsprozesse, die den Schutz und die Erhaltung des "außergewöhnlich universellen
Wertes" von Welterbestätten zuweilen bedrohen, rufen die Teilnehmer der Tagung alle für
das UNESCO-Welterbe in Deutschland politisch und fachlich zuständigen Institutionen zur
Zusammenarbeit auf, "um gemeinsam Gefährdungen von Welterbestätten, beispielsweise im
Zuge von Stadtentwicklungsmaßnahmen, durch Bauprojekte oder durch Umwelteinflüsse
vorzubeugen und gemeinsame Lösungsstrategien für auftretende Probleme und zur Vermeidung von Konflikten zu entwickeln."
In der Erklärung heißt es weiter, dass bei Planungsvorhaben jeder Art höchste Ansprüche an
den Schutz der Welterbestätten angelegt werden müssten. Es sei zu gewährleisten, dass die
mit der Ratifizierung der Welterbekonvention zugesagten gesetzlichen, administrativen und
fachlichen Standards nicht unterschritten werden.
Ziel der Zusammenarbeit müsse sein, effiziente Managementstrukturen für den erfolgreichen
Schutz von Welterbestätten zu entwickeln und umzusetzen. Die für alle Welterbestätten geforderten Managementpläne sollen weiterentwickelt werden im Hinblick auf die Identifikation
möglicher Risiken für die Stätten und Strategien zu ihrer Vermeidung.
Auf der Konferenz wurden aktuelle Bedrohungen und Lösungsansätze für das UNESCOWelterbe in Deutschland diskutiert sowie beispielhafte Lenkungsausschüsse und Managementpläne vorgestellt. In der Erklärung verpflichten sich die Vertreter der deutschen UNESCO-Welterbestätten, "die Stätten des UNESCO-Welterbes in ihrer Authentizität und Integrität
zu bewahren und dieses Erbe vor Gefahren zu schützen, um es möglichst unversehrt an
nachfolgende Generationen weitergeben zu können".
Der vollständige Text der "Wartburg-Erklärung" ist auf der Website der Deutschen UNESCOKommission veröffentlicht unter www.unesco.de/wartburg-erklaerung.html
UNESCO aktuell (UA), Pressemitteilungen der Deutschen UNESCO-Kommission e.V.
Redaktion: Dieter Offenhäußer, Colmantstraße 15, 53115 Bonn
Telefon: 0228-60497-11 • E-Mail: [email protected] •
Internet: www.unesco.de
Die Deutsche UNESCO-Kommission e.V. ist eine vom Auswärtigen Amt
geförderte Mittlerorganisation der deutschen Auswärtigen Kulturpolitik.
Sitzung des DNK am 19. November 2008
Anlage zu TOP 3.2.
3.
Bericht der Präsidentin
3.2.
Ergebnisse der Länderabfrage zum Schutz des UNESCO-Welterbes
Berichterstattung: Präsidentin
Mit Schreiben vom 21. Mai 2008 hat die Präsidentin des DNK ausgehend vom Würzburger Apell von 2007 (zum Umgang mit Welterbestätten) die Ministerpräsidenten
der Länder zur innerstaatlichen Verbindlichkeit bzw. zur Umsetzung der UNESCOWelterbekonvention angefragt.
Die Mehrheit der Länder kam dabei zum Ergebnis, dass die Landesgesetze einen
ausreichenden Schutz zur Einhaltung der UNESCO-Welterbekonvention bieten und
damit ein Handlungsbedarf auf Bundesebene nicht bestehe.
Die Auswertung ist in der Anlage beigefügt.
Ergebnisse der Länderabfrage zum Schutz des Unesco-Welterbes
Sachlage
Mit dem Schreiben der Präsidentin des DNK vom 21.05.2008 an die Ministerpräsidenten der Bundesländer wurden die Länder gebeten, sich zur innerstaatlichen
Verbindlichkeit der Unesco-Konvention für ihr Bundesland zu äußern. Anlass ist die
Kontroverse um den Welterbestatus und die Waldschlösschenbrücke in Dresden.
In dem Schreiben wurde einerseits explizit nachgefragt, auf welcher Grundlage das
Bundesland bei vorgeschlagenen oder zukünftigen Anträgen eine rechtssichere,
rechtskonforme und damit erfolgreiche Umsetzung der Unesco-Konvention innerstaatlich vornehmen wird (die Frage nach den rechtlichen Instrumenten).
Implizit wurde eingangs die Frage gestellt / die Auffassung der MPK dargelegt, dass
für die Erreichung des Zwecks der Unesco-Konvention im Einzelfall ausschließlich
das jeweils geltende Landesrecht maßgebend sei (Frage nach der innerstaatlichen
Verbindlichkeit der Konvention, da außenstaatlich diese durch die Bundesrepublik
1972 ratifiziert, konkludentes Handeln im Bundesstaat).
Auswertung der Länderabfrage
14 von 16 Bundesländern haben sich geäußert, trotz mehrfacher Nachfragen haben
Berlin und Rheinland-Pfalz nicht geantwortet. Von den 16 Bundesländern hat nur
Hamburg keine Welterbestätte, jedoch ein Objekt auf der Tentativliste.
Die Länder haben mehrheitlich auf die wesentliche Frage nach der ausschließlichen
Verbindlichkeit der Konvention, d. h. die Frage nach dem Primat der Unesco-Konvention vor dem Landesrecht, nicht eindeutig geantwortet. Auch auf die zwei weiteren indirekt gestellten Fragen (Auffassung MPK, unterschiedliche Auffassungen zur
innerstaatlichen Verbindlichkeit der Konvention) wird oft nicht direkt geantwortet,
dennoch ergibt sich ein bezeichnendes Bild der Diskussion in Deutschland.
1. Nur zwei Länder haben die Frage uneingeschränkt mit ja beantwortet, zwei
weitere haben indirekt mit ja beantwortet, aber dies nicht zweifelsfrei in einem
Bekenntnis herausgestellt.
2. Eine größere Gruppe von Ländern äußert Überlegungen, dass der Welterbeschutz durch die bestehenden Landesgesetze möglicherweise nicht hinrei-
chend gewährt ist. Diese Länder sehen zumindest, erwägen zukünftig oder
haben bereits begonnen die Anforderungen, die sich aus der Ratifizie-rung der
Unesco-Konvention durch die Bundesrepublik im Jahr 1972 ergeben, in das
Landes-recht, zu implementieren, vornehmlich, aber nicht nur in den Denkmalschutzgesetzen, auch Satzungen.
Zu diese Gruppe gehört dem Vernehmen nach auch Rheinland-Pfalz, dass
nicht geantwortet (parlamentarische Schwierigkeiten mit dem Gesetzesentwurf, indem Änderungen zugunsten des Welterbes eingegangen sind).
3. Eine weitere, kleine Gruppe von Ländern erachtet die Schutzregelungen, die
vornehmlich durch die Denkmalschutzgesetze gegeben sind, als ausreichend.
Bei der Art und Weise der Beantwortung des Schreibens und der Bewertung der
Antwort sollte auch die Interessenlage des jeweiligen Landes berücksichtigt werden.
Ein Stadtstaat wie Bremen, der mit Rathaus und Roland wohl kaum noch weitere
Welterbestätten zuerkannt bekommen dürfte, sieht womöglich nicht ein so dringendes Handlungsbedürfnis im Hinblick auf einen weiteren rechtlichen Schutz in einer
Pufferzone oder einer Kulturlandschaft wie beispielsweise Rheinland–Pfalz (Kulturlandschaft Mittelrhein) oder NRW (Pufferzone Kölner Dom).
Es lassen sich letztlich - bei aller Verallgemeinerung - vier Gruppen unterscheiden:
A
Das Land erkennt den Primat der Unesco-Konvention vor der Landesgesetzgebung ausdrücklich an.
B
Das Land definiert, das der Primat der Konvention vor dem Landesgesetz
bestehe, ohne dies explizit für sich festzustellen.
C1
Das Land hat bereits Regelungen zum Schutz des Unesco-Welterbes in das
Landesrecht aufgenommen.
C2
Das Land will gesetzlicher Regelungen treffen oder ist in Bearbeitung solcher.
C3
Das Land erwägt, gesetzliche Regelungen im DSchG o. a. zu überdenken.
D
Das Land erachtet die Landesgesetze als hinreichend für den Schutz im Sinn
der Unesco-Konvention an.
Fazit
Es ergibt sich kein einheitliches Bild, wie die Länder verfahren werden; eine gewisse
Nachdenklichkeit zum Thema bei einer relevanten Gruppe feststellbar.
Auf der einen Seite stehen Länder wie Bayern, Baden-Württemberg die UnescoKonvention vorbehaltlos anerkennen. Bei diesen Ländern bleibt zumindest als Fragestellung offen, ob der Schutz zukünftig in besonderen Einzelfällen (Kulturlandschaft, Pufferzone) wirklich gegeben ist oder ob auch dort der Welterbeschutz in das
Landesrecht zu implementieren ist?
Auf der anderen Seite sind Länder wie Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und dem
Vernehmen nach auch Rheinland-Pfalz, die bereits Vorschriften zum Schutz des
Welterbes in das Landesrecht aufgenommen haben (Sachsen-Anhalt) oder als Entwurf vorgelegt haben.
Übersicht
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg (kein Welterbe, Tentativliste)
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
A
x
x
-
B
C1
C2
C3
-
-
x
x
D
x
x
x
x
x
-
-
-
x
-
x
x
x
x
x
x
x
Fragen (z. T.
implizit) aus
dem Schreiben vom
21.05.2008)
/
Bundesland
BadenWürttemberg
Bayern
Berlin
Implizite Frage, ob für
die Erreichung des
Zweckes der UnescoKonvention ausschließlich die jeweils geltenden landesrechtlichen
Bestimmungen maßgeblich sind (gemäß
der Auffassung der Ministerpräsidentenkonferenz).
Unesco-Konvention
Unesco-Konvention,
DSchG, Landesentwicklungspro-gram.
-
Implizite Frage: Das Fallbeispiel Dresden verdeut-licht, dass in den
Ländern recht unterschiedliche Auffassungen zu der innerstaatlichen Verbindlichkeit der UnescoKonvention, die von der
Bundesrepublik ratifiziert
ist, bestehen.
verbindlich für BadenWürttemberg anerkannt
verbindlich für Bayern anerkannt
Bitte, die Grundlage mitzuteilen, auf der vom jeweiligen Bundesland bei vorgeschlagenen und zukünftigen Anträgen eine rechtskonforme Umsetzung der
Unesco-Konvention (innerstaatlich) im eigenen Bundesland vorgenommen
werden soll (rechtliche Instrumente).
k. A.
-
keine Antwort trotz persönlicher Nachfragen
k. A.;
Arbeit Land / Stadt Potsdam an der Ausunterstützenswert wird ange- weisung einer Pufferzone, verwaltungsinsehen, eine Verständigung
terne Regelung (Stadt .Potsdam) dabei
der Länder über das DNK
im Vordergrund; Land prüft darüber hinhinsichtlich gemeinsamer
aus, ob Umsetzung Unesco-Konvention
Grundsätze einer erfolgreiin gesetzlichen oder untergesetzlichen
chen Umsetzung der Unesco- Regelungen des Landes erforderlich ist;
Konvention auf der LänderVerständigung, ob Belange des Welterebene zu erreichen
bes zukünftig in Landesregelungen eine
gesetzlichen Rang erhalten oder in den
Grenzen Rahmen des DschG vermittelt
werden, steht noch aus.
DSchG, Naturschutzgesetz,
ausreichend geschützt derzeit, kein
Fachgesetze
Handlungsbedarf, ob Anpassungsbedarf
besteht, wird im Einzelfall zu prüfen sein
DSchG, BauGB, Umweltrecht noch kein Welterbe, aber auf der Tentativliste
DScHG u.a.;
Zweifel daran, ob die unterschiedliche
Brandenburg
DSchG, kommunale Satzung
k. A.
Bremen
DSchG u. Naturschutzgesetz, Fachgesetze
k .A.
Hamburg
DSchG, BauGB, Umweltrecht
DSchG
Hessen
Bundesländer haben, in-
Unesco-Konvention, DSchG,
Landesentwicklungsprogramm
-
Sonstiges
nähere Auskunft Wirtschaftsministerium,
noch ausstehend
Bayern wird auch zukünftig die Einhaltung der Unesco-Konvention sicherstellen
Fragen (z. T.
implizit) aus
dem Schreiben vom
21.05.2008)
/
Bundesland
Implizite Frage, ob für
die Erreichung des
Zweckes der UnescoKonvention ausschließlich die jeweils geltenden landesrechtlichen
Bestimmungen maßgeblich sind (gemäß
der Auffassung der Ministerpräsidentenkonferenz).
Implizite Frage: Das Fallbeispiel Dresden verdeut-licht, dass in den
Ländern recht unterschiedliche Auffassungen zu der innerstaatlichen Verbindlichkeit der UnescoKonvention, die von der
Bundesrepublik ratifiziert
ist, bestehen.
dem sie eine Welterbestätte angestrebt haben und in
die Liste des Welterbes
eingetragen wurden, konkludent die UnescoKonvention anerkannt
Bitte, die Grundlage mitzuteilen, auf der vom jeweiligen Bundesland bei vorgeschlagenen und zukünftigen Anträgen eine rechtskonforme Umsetzung der
Unesco-Konvention (innerstaatlich) im eigenen Bundesland vorgenommen
werden soll (rechtliche Instrumente).
es wird argumentiert, dass
Hessen der Unesco immer
auch den Schutz nach Landesrecht mitgeteilt habe und
dieser von der Unesco nie
beanstandet wurde
k. A.
DSchG wird als nicht ausreichend angesehen, da darin
Kulturlandschaften nicht geschützt sind; es wäre zu erwägen bei entsprechender
Gelegenheit das DSchG zu
ändern
MecklenburgVorpommern
DSchG
Niedersachsen
Jeder Vertragsstaat erindirekt mit ja geantwortet
kennt Unesco-Konvention
an, in Niedersachsen
durch DSchG
Gewährt, wenn auch
Welterbe darin nicht genannt, erstreckt sich Anwendungsbereich auf
Schutzgegenstände nach
der Unesco-Konvention
(Art. 1)
Argumentation, dass sich der
Schutz des Welterbes durch
DSchG gegeben sei
Sonstiges
Auffassungen zur Verbindlichkeit der
durch die Bundesrepublik ratifizierten Unesco-Konvention von praktischer Bedeutung sind
Diskussion um Welterbe in Deutschland
führte in Niedersachsen zu der Überlegung, ob Änderungen am DSchG dienlich
sein können, Meinungsbildung noch nicht
abgeschlossen
Fragen (z. T.
implizit) aus
dem Schreiben vom
21.05.2008)
/
Bundesland
Implizite Frage, ob für
die Erreichung des
Zweckes der UnescoKonvention ausschließlich die jeweils geltenden landesrechtlichen
Bestimmungen maßgeblich sind (gemäß
der Auffassung der Ministerpräsidentenkonferenz).
Welterbestätten nach
DSchG
geschützt
Implizite Frage: Das Fallbeispiel Dresden verdeut-licht, dass in den
Ländern recht unterschiedliche Auffassungen zu der innerstaatlichen Verbindlichkeit der UnescoKonvention, die von der
Bundesrepublik ratifiziert
ist, bestehen.
k. A.
Bitte, die Grundlage mitzuteilen, auf der vom jeweiligen Bundesland bei vorgeschlagenen und zukünftigen Anträgen eine rechtskonforme Umsetzung der
Unesco-Konvention (innerstaatlich) im eigenen Bundesland vorgenommen
werden soll (rechtliche Instrumente).
DSchG
RheinlandPfalz
-
-
dem Vernehmen nach Gesetzesentwurf zur Verankerung des Unesco-Schutzes
Saarland
k. A.
k. A.
k. A.
Sachsen
Schutz wird im Allgemeinen mit dem in Deutschland geltendem Recht
erreicht
DSchG
k. A.
DSchG
k. A.
Bei Neuanträgen wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob zum
Schutz weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sind
DSchG und Instrumentarien
werden auch weiterhin erfolgreich die Umsetzung der Unesco-Konvention gewähren
k. A., Entwurf DSchG mit
Schutz für Unesco-Welterbe
NordrheinWestfalen
SachsenAnhalt
SchleswigHolstein
k. A.
Sonstiges
Fachressort prüft, derzeit, ob die Umsetzung der Unesco-Konvention Gesetzesanpassungen erfordert, Managementpläne werden erstellt bzw. überarbeitet
keine Antwort trotz persönlicher Nachfragen,
Fachressort erarbeitet derzeit Novelle
DschG für nächste Legislatur mit Blick auf
Unesco-Konvention und dem Ziel, ob ein
möglicher Handlungsbedarf ableitbar ist.
DSchG mit Bezug auf UnescoKonvention, Koordinierungsgruppe auf
StS-Ebene, Landesverwaltungsamt mit
Referat Unesco
bei der anstehenden Novelle des DSchG
(s. Entwurf) werden Regelungen zum
Schutz von Unesco-Welterbestätten auf-
Fragen (z. T.
implizit) aus
dem Schreiben vom
21.05.2008)
/
Bundesland
Implizite Frage, ob für
die Erreichung des
Zweckes der UnescoKonvention ausschließlich die jeweils geltenden landesrechtlichen
Bestimmungen maßgeblich sind (gemäß
der Auffassung der Ministerpräsidentenkonferenz).
Implizite Frage: Das Fallbeispiel Dresden verdeut-licht, dass in den
Ländern recht unterschiedliche Auffassungen zu der innerstaatlichen Verbindlichkeit der UnescoKonvention, die von der
Bundesrepublik ratifiziert
ist, bestehen.
Bitte, die Grundlage mitzuteilen, auf der vom jeweiligen Bundesland bei vorgeschlagenen und zukünftigen Anträgen eine rechtskonforme Umsetzung der
Unesco-Konvention (innerstaatlich) im eigenen Bundesland vorgenommen
werden soll (rechtliche Instrumente).
Sonstiges
genommen (Schutzgegenstand Welterbestätte, Pufferzone; Genehmigungspflicht auch in Pufferzone, Verpflichtung
zu Managementplänen
Thüringen
DSchG, Managementpläne
k. A. = keine Angaben
k. A.
DSchG
Managementpläne in Vorbereitung
Sitzung des DNK am 19. November 2008
Anlage zu TOP 3.3.
3.
Bericht der Präsidentin
3.3.
Ergebnisse des Gesprächs mit Kulturstaatsminister Neumann
Berichterstattung: Präsidentin
Am 20. August 2008 fand zwischen der Präsidentin des DNK und Kulturstaatsminister Neumann in Begleitung der Geschäftsführerin des DNK ein Gespräch statt.
Folgende Punkte wurden angesprochen:
1. Zusammenarbeit Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz – Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien
2. Denkmalschutz-Sonderprogramm des BKM
3. Informationen zum Parlamentarischen Abend am 24. März 2009
4. Aufnahme von Denkmalschutz und Denkmalpflege in die Initiative Kulturwirtschaft des BKM und BWI
5. Mitwirkung des DNK im European Heritage Heads Forum (EHHF), Tagung
2012
Der Ergebnisvermerk ist beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee nimmt den Bericht der Präsidentin zur Kenntnis und unterstützt
das Engagement der Geschäftsstelle des DNK im European Heritage Heads
Forum.
Gesprächsvermerk
Das Gespräch fand auf Anregung der Präsidentin des DNK statt, um über einige Projekte des DNK zu informieren sowie Herrn Staatsminister hierfür um Unterstützung
zu bitten.
Begleitung des Gesprächs durch Referat K 25, Dr. Andrea Pufke, gleichzeitig Geschäftsstelle des DNK.
Fünf Themen wurden besprochen:
TOP 1. Zusammenarbeit DNK – BKM
Die Präsidentin des DNK fragte nach der Einbindung des DNK in die Aufgaben des
BKM. Darüber hinaus fand ein kurzer Austausch über die gegenseitigen Vorstellungen der Zusammenarbeit erfolgen.
Die Geschäftsstelle des DNK ist an das Referat K 25 (Neue Länder, Baukultur, Denkmalschutz, Minderheiten) angegliedert. Sie übernimmt auch Aufgaben des Bundes
im Bereich Denkmalschutz, die jenseits des Tätigkeitsbereiches des DNK liegen. In
der Regel handelt es sich um Stellungnahmen zu allgemeinen Anfragen zum Denkmalschutz. Darüber hinaus ist die Geschäftsstelle des DNK als stimmberechtigtes
Mitglied in der Expertenkommission vertreten, die die Anträge des Denkmalpflegeprogramms des Bundes „National wertvolle Kulturdenkmäler“ und des neuen „Denkmalschutz Sonderprogramms“ bewertet. In diesem Zusammenhang ist sie auch in
die Bearbeitung von Anfragen zu Fördermitteln eingebunden.
Nach Einschätzung des BKM und der neuen Geschäftsstelle des DNK sollte die Zusammenarbeit intensiver gestaltet werden. Die Aufgaben des DNK sind im BKM vielfach nicht transparent. Darüber hinaus soll die Geschäftsstelle im BKM stärker als
bisher beratend und vermittelnd tätig werden. Wünschenswert wäre auch die Unterstützung der Geschäftsstelle bei der Absicht, das Thema „Denkmalschutz im BKM“
öffentlichkeitswirksamer zu präsentieren. Neue Perspektiven eröffnen außerdem die
ausgebauten internationalen Kontakte (s. Punkt 5).
Die Präsidentin regte eine intensivere Zusammenarbeit mit dem Bund an. Ferner erläuterte sie die verschiedenen Aktivitäten des DNK (Pressefahrt, Medientraining,
Studentenworkshop und Jahrestagung inkl. Verleihung des Deutschen Preises für
Denkmalschutz im November in Leipzig). Herr Staatsminister Neumann begrüßte die
Intensivierung der Zusammenarbeit, besonders die Absicht, das Thema Denkmalschutz im BKM öffentlichkeitswirksamer zu präsentieren.
TOP 2. Denkmalschutz-Sonderprogramm
Herr Staatsminister erläuterte auf Nachfragen der Präsidentin des DNK das Verfahren. Die Auswahl der Projekte durch das Expertengremium sei eng am erarbeiteten
Eckpunkte-Papier erfolgt. In einer ersten Tranche seien 20 Mio. € verteilt worden. Mit
der 2. Tranche sei dann noch genügend Raum gegeben, um auch weitere Vorschläge des Bundes, d.h. der Abgeordneten zu berücksichtigen. Herr Staatsminister er-
klärte außerdem, dass mit dem Sonderprogramm die Intention verfolgt worden sei,
Projekte in der Fläche zu fördern, so dass in der Regel kleinere Beträge zur Förderung ausgegeben werden sollen. Hierbei habe man sich am Königsteiner Schlüssel
orientiert, so dass es zu einer gerechten Verteilung in den Ländern gekommen sei.
Eine Komplementärfinanzierung durch die Länder werde erwartet, so dass das Sonderprogramm letztlich 80 Mio. € öffentliche Mittel freisetze.
Die Präsidentin des DNK lobte das Programm incl. des Entscheidungsprozedere und
äußerte den Wunsch / die Bitte, das Programm nach Möglichkeit fortzusetzen.
TOP 3. Information zu einem Parlamentarischen Abend im März 2009 in der
Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin
Das DNK plant einen Parlamentarischen Abend, bei dem für das Thema Reduzierung der MWSt für denkmalpflegerische Maßnahmen geworben werden soll.
Zum Hintergrund:
Im Auftrag des DNK wird seit 2006 eine Datenbank mit dem Titel "Wirtschaftskraft
Denkmalpflege" erstellt. Mittlerweile liegen aus einigen Denkmalbehörden der Länder
Zahlen vor, die den Markt Denkmalpflege als vitalen Wirtschaftsfaktor herausstellen.
Hierbei werden das bundes- und landesweite Gesamtvolumen der Denkmalpflege
sowie Effekte der Investition Denkmalpflege auf dem Arbeitsmarkt und ein Beschäftigungsindex zur Darstellung der Bedeutung der Denkmalpflege ermittelt. Die belastbaren Zahlen machen deutlich, dass Denkmalpflege ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor ist, der besonders wegen seines hohen Personalaufwands bei der Instandsetzung
eines Denkmals zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beiträgt. Diese positiven Impulse auf dem Arbeitsmarkt leisten einen wesentlichen Beitrag besonders
zur Revitalisierung strukturschwacher Regionen und damit zum Erhalt des kulturellen
Erbes.
Vor dem Hintergrund einer sinkenden finanziellen Ausstattung in den Landesdenkmalämtern bei gleichzeitig nachweisbaren positiven wirtschaftlichen Effekten steht
der Wunsch des DNK zur Senkung der MWSt im Bereich Denkmalpflege. Hierdurch
könnten die positiven Bilanzen gestärkt und insgesamt die Erhaltung des kulturellen
Erbes gefördert werden.
Das DNK hatte bereits am 19. November 2001 eine Empfehlung zur Reduzierung der
MWSt bei denkmalpflegerischen Maßnahmen abgegeben, die jedoch nicht weiter
verfolgt wurde. Die Präsidentin hat jüngst mit Schreiben vom 8. Mai 2008 eine Stellungnahme an die EU Kommission im Rahmen einer Konsultation (Konsultationspapier TAXUD/D1/D/24232 vom 6. März 2008) zur Änderung der Richtlinie
2006/112/EG in Bezug auf ermäßigte Mehrwertsteuersätze gerichtet (Anlage 3).
Eine Reduzierung der MWSt soll nach Auffassung des DNK nicht um den Preis
einer Abschaffung der §§ 7i, 10f, 10g, 11b EStG erreicht werden (Anlage 4).
Vielmehr ist die Reduzierung der MWSt als Ergänzung im Sinne einer mittelbaren kulturellen Förderung gedacht.
BKM-Position:
Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ hatte ebenfalls angeregt, für Denkmalschutzmaßnahmen den ermäßigten MWSt – Satz einzuführen:
„Ermäßigte Umsatzsteuer für Denkmalschutz an Sakralbauten einführen
Die Enquete-Kommission empfiehlt dem Deutschen Bundestag, eine Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes auf denkmalpflegerische Leistungen in und an gegenwärtigen oder ehemaligen Sakralbauten
einzuführen. Dabei sollte es sich nicht um eine auf Gewerke bezogene, sondern um eine objektbezogene Ermäßigung handeln, um Abgrenzungsprobleme zu vermeiden. Die Ermäßigung auf die auch für
andere Produktionsgruppen geltenden sieben Prozent Mehrwertsteuer soll sich auf gegenwärtige oder
ehemalige Sakralbauten beschränken, die den Status eines Einzeldenkmals im Sinne der staatlichen
Denkmalgesetzgebung besitzen. Die Beschränkung auf diese Einzeldenkmale ist sachlich dadurch
begründet, dass sich für Profanbauten eher alternative Nachnutzungen finden lassen als für genutzte
oder nicht mehr genutzte Gotteshäuser“.
BMF hat zu gleichartigen Forderungen nach Erweiterung des Bereichs der ermäßigten Umsatzsteuer auf Hörbücher und Presseerzeugnisse zusammengefasst folgende
Auffassung vertreten (im Einzelnen Schreiben BMF Steinbrück vom 7. 11. 2007 an
Staatsminister Neumann):
Insgesamt steht die Bundesregierung der Einführung ermäßigter Mehrwertsteuersätze unter Abwägung beschäftigungs-, wettbewerbs- und finanzpolitischer sowie verwaltungstechnischer Gründe ablehnend gegenüber. Die Bundesregierung bezweifelt,
dass durch die Einführung ermäßigter Mehrwertsteuersätze die beabsichtigten Lenkungswirkungen zum Erreichen der angestrebten Ziele tatsächlich realisiert werden
können (Umsatzsteuer sei nur ein Preisbestandteil unter vielen, den sicheren Steuerausfällen stünden höchst unsichere Lenkungswirkungen unter Inkaufnahme von
Mitnahmeeffekten, Missbrauch sowie der Begünstigung einzelner zu Lasten aller anderen Branchen und Steuerpflichtigen gegenüber, Haushaltskonsolidierung sei dringend geboten).
Da der ermäßigte Mehrwertsteuersatz die Wirkung einer Steuersubvention habe, sei
die Ausweitung des Anwendungsbereichs weder steuerpolitisch noch haushaltspolitisch zu vertreten.
Mehrere Versuche, eine deutsche Initiative auf europäischer Ebene zu initiieren, waren bei dieser Haltung des federführenden BMF also auch erfolglos.
BMF weist immer wieder darauf hin, dass der Anhang III in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie den Anwendungsbereich der ermäßigten Steuersätze aufzeige, dieser
auch nach Auffassung der EU-Kommission eher einzuschränken als auszuweiten sei
und die Bundesregierung ausschließlich soziale Erwägungsgründe für die Beibehaltung der ermäßigten Sätze gelten lasse (so auch die Formulierung im Koalitionsvertrag).
Hinsichtlich der aktuellen Situation beim Bund erläuterte Herr Staatsminister, dass
das Thema „Reduzierung der MWSt für denkmalpflegerische Maßnahmen“ momentan keine Aussicht auf Erfolg habe. Gleichwohl lehnte er eine Unterstützung nicht
grundsätzlich ab, sondern signalisierte bei aller Zurückhaltung hinsichtlich der Position des BMF eine positive fachliche Begleitung. Er forderte das DNK auf, mehr Argumente, besonders die Erwägungen anderer europäischer Länder zur Unterstützung
zu sammeln.
TOP 4. Aufnahme von Denkmalschutz und Denkmalpflege in die Initiative Kulturwirtschaft
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat in Folge der EnqueteKommission „Kultur in Deutschland“ die „Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der
Bundesregierung“ gestartet, um die wirtschaftlichen Potentiale der Kultur- und Kreativwirtschaft zu diskutieren und zu stärken, d.h. die Rahmenbedingungen für die kultur- und kreativwirtschaftlichen Akteure zu verbessern. In seiner Sitzung am 23. April
2008 hat der Bundestagsausschuss Kultur und Medien einen ersten Bericht zur Initiative vorgelegt, in dem neben dem grundsätzlichen Beschluss zur Durchführung Ziele und Umsetzungsstrategien dargelegt werden. BMWi und BKM sind für die Koordinierung der Initiative zuständig. Der BKM hat dafür eigens ein Referat „Kulturwirtschaft“ installiert.
Der Bereich Denkmalpflege und Denkmalschutz ist bislang aus der Initiative
ausgeklammert.
Die Präsidentin bat daher Herrn Staatsminister um Unterstützung, Denkmalschutz
und Denkmalpflege als Bestandteile der Kulturwirtschaft in die Initiative zu integrieren.
Vor diesem Hintergrund müsste der Begriff Kulturwirtschaft neu definiert, bzw. weiter
ausgelegt werden. Bislang wird darunter die Vermarktung (neu entstehender) kultureller Erzeugnisse begriffen, so dass Denkmäler und die daran arbeitenden „Kulturschaffenden“ nicht Gegenstand der Betrachtung sind.
Mit dem Hinweis auf die Datenbank „Wirtschaftskraft Denkmalpflege“ kann die Denkmalpflege bereits jetzt mit belastbaren Zahlen aufwarten, die den Nachweis über die
wirtschaftlichen Potentiale von Denkmalpflege veranschaulichen. Denkmäler sind
daher neben (neuen – und irgendwann auch alten oder älteren) Kulturzeugnissen
ebenso Produkte einer Verwertungskette. In diesem Sinne trägt Denkmalpflege der
von der Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung zur Initiative gestellten Empfehlungen bereits Rechnung, die „Kulturwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung (zu) stärken“. Besonders Klein- und Mittelstandsbetriebe profitieren wegen der hohen personalintensiven Arbeitsweise von der Denkmalpflege.
Im Rahmen der geplanten Branchenhearings in den Ländern könnte das Thema
Denkmalschutz und Denkmalpflege im Bereich Architektur verortet werden. Als weitere Aktivität des Bundes wären neben der Förderpolitik des Bundes ebenso die Verleihung des Deutschen Preises für Denkmalschutz einzubinden.
Unterstützt wird der Wunsch des DNK um Aufnahme von Denkmalschutz und Denkmalpflege in die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung auch
vom Zentralverband des Deutschen Handwerks und vom Bundesverband Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW).
Herr Staatsminister hat eine Aufnahme nicht grundsätzlich ausgeschlossen, sondern
die Aspekte des DNK anerkannt. Es wurde vereinbart, dass die Geschäftsstelle mit
Bezug auf das Gespräch mit dem neu im BKM einberufenen Referat Kontakt aufnimmt und einen Vorschlag für die Aufnahme von Denkmalschutz und Denkmalpfle-
ge erarbeitet. Ggf. ist im Rahmen des Branchenhearings „Architektur“ eine Berücksichtiung möglich.
TOP 5. European Heritage Heads Forum (EHHF)
Die Präsidentin bat Herrn Staatsminister um Unterstützung für das Engagement des
DNK im EHHF, insbesondere für die Übernahme der Sekretariatsaufgaben sowie die
Ausrichtung einer Tagung im Jahr 2012 in Berlin.
Im Jahre 2004 wurde das European Heritage Heads Forum auf Initiative der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger der Bundesrepublik Deutschland gegründet, ein
formloses Zusammenschluss der LeiterInnen europäischer Denkmalpflegeorganisationen. Das EHHF pflegt einen fachlichen Austausch mit dem Ziel einer länderübergreifenden Vereinheitlichung von Standards in der Denkmalpflege. Die ersten drei
Jahre hat England Sekretariatsaufgaben übernommen, wozu die Organisation einer
jährlichen Tagung zählt. Mittlerweile haben sich die 24 Länder, die der EHHF beigetreten sind, geeinigt, die Tagung jeweils von einem anderen Land ausrichten zu lassen und damit gleichzeitig auch Sekretariatsaufgaben zu übernehmen. Als Modell
verständigte man sich darauf, dass immer drei Länder über den Zeitraum von drei
Jahren kooperieren. Das Land, das die Tagung ausrichtet, übernimmt hauptsächlich
die Sekretariatsaufgaben und scheidet danach aus dem „Organisationsteam“ aus.
Als Arbeitsgruppe des EHHF konstituiert sich im September das European Heritage
Legal Forum (EHLF) in Brüssel mit der Aufgabe, durch frühzeitige Informationen über
denkmalrelevante Gesetzgebungen, Richtlinien etc. der EU die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in die Verfahren einzubringen. Bislang haben
nicht alle 24 Länder Experten in diese Gruppe entsandt. Ein größerer Zulauf ist aber
zu erwarten. Das EHLF soll dem EHHF zuarbeiten, so dass die in den Ländern betroffenen Mitglieder Informationen in die eigenen Ministerien weiterreichen können.
Deutschland ist aufgrund seiner föderalen Organisation durch den Vorsitzenden der
Vereinigungen der Landesdenkmalpfleger (Prof. Dr. Gerd Weiß) und des Verbandes
der Landesarchäologen (Prof. Dr. Kunow) vertreten. Beide Organisationen haben
darüber hinaus das DNK gebeten, wegen seiner Vermittlerrolle als politisches Gremium zwischen Fachebene, Regierungen und Verwaltungen, ebenfalls am EHHF
teilzunehmen und die Arbeit in Deutschland zu koordinieren.
Da Deutschland bislang nicht in die Organisation des EHHF eingebunden ist, als bedeutende Kulturnation aber nicht länger sein Engagement hinauszögern sollte, wurde
seitens der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger und der Landesarchäologen die
Bitte an das DNK herangetragen, das Projekt zu unterstützen und besonders bei der
Finanzierung behilflich zu sein. Gedacht ist an eine Projektförderung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Wünschenswert ist eine Beteiligung Deutschlands ab Mitte 2009, um im Frühjahr 2012 eine Tagung in Deutschland (Berlin) zu organisieren.
An Kosten sind neben Personal- und Übersetzungskosten sowie allgemeinen Kosten
für das Sekretariat, d.h. Materialkosten, Kosten für zwei Empfänge zu erwarten. Gerechnet wird mit einem Bedarf von ca. 150 T€. Aufgrund der föderalen Struktur
Deutschlands ist bei Empfängen auf internationaler Ebene mit einem größeren Ver-
teiler zu rechnen, um allen politischen Ressorts gerecht zu werden. Die Kosten fallen
besonders im Haushaltsjahr 2011 an und sollten überjährig zur Verfügung stehen.
Detaillierte Ermittlungen erfolgen derzeit. Gewünscht ist, das Sekretariat beim DNK
zu führen, das für die Dauer der Sekretariatsaufgaben Deutschlands durch Werkverträge unterstützt werden könnte.
Da insgesamt 24 Länder vertreten sind, ein weiterer Zuwachs noch erwartet wird,
kommen auf jedes Land höchstens alle 12-15 Jahre Sekretariatsaufgaben zu.
Bei den bisher veranstalteten Treffen waren die Veranstaltungen von höchster politischer Ebene der ausrichtenden Nationen begleitet. Die jeweiligen Staatsempfänge
wurden vom Parlamentspräsidenten bzw. den zuständigen Ministern ausgerichtet
und von ihnen persönlich abgehalten.
Herr Staatsminister sicherte seine Unterstützung für das Engagement des DNK im
EHHF zu, besonders hinsichtlich einer Förderung für die Jahrestagung 2012, bei der
Deutschland federführend Sekretariatsaufgaben übernimmt. Ein Antrag auf Projektförderung für die Haushaltsberatungen soll eingebracht werden.
Außerhalb der Tagesordnung sprach die Präsidentin das Thema Weltkulturerbe
Dresden, Bau der Waldschlösschenbrücke an. Ihrer Ansicht nach, sei ein Kompromiss in Dresden möglich gewesen, sofern der Bund sich stärker engagiert hätte. Herr
Staatsminister verwies auf die Zuständigkeit des Landes Sachsen.
Sitzung des DNK am 19. November 2008
3.
Bericht der Präsidentin
3.4.
Parlamentarischer Abend am 25. März 2009
Anlage zu TOP 3.4.
Berichterstattung: Präsidentin
Zusammen mit dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen
e.V. (BFW) und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD) ist für den 25. März
2009 ein Parlamentarischer Abend in Berlin geplant. Die Veranstaltung wird sich u.a.
dem Thema der Reduzierung der Mehrwertsteuer für denkmalpflegerische Maßnahmen widmen und geht einher mit den Überlegungen der EU-Kommission vom Juli
2008. Trotz der Aufnahme denkmalpflegerischer Maßnahmen als arbeitsintensive
Dienstleistungen durch die EU-Kommission in den Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze lehnt das Bundesfinanzministerium bislang eine Reduzierung ab.
Zur Vorbereitung des Parlamentarischen Abends erstellen Vertreter des BFW und
des DNK ein Diskussionspapier. Hierbei wird die Frage der Umsetzbarkeit ermittelt,
d.h. für welche Bereiche und in welcher Form ein reduzierter Mehrwertsteuersatz
Anwendung finden könnte, ohne die bestehenden Steuervergünstigungen nach §§
7i, 10f, 10g, 11b EStG zu gefährden.
Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat in einem Gespräch mit der Präsidentin bei
aller Zurückhaltung hinsichtlich der Position des Bundesfinanzministeriums grundsätzlich eine positive fachliche Begleitung signalisiert.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beschließt, zusammen mit der Deutschen Stiftung Denkmalschutz
und dem Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen einen
Parlamentarischen Abend am 25. März 2008 in Berlin zu veranstalten.
Sitzung des DNK am 19. November 2008
3.
Bericht der Präsidentin
3.5.
Veröffentlichungen des DNK
Anlage zu TOP 3.5.
Berichterstattung: Präsidentin
2007 sind folgende Publikationen erschienen:
•
Band 53 der Schriftenreihe:
Archäologie im Fokus – Von wissenschaftlichen Ausgrabungen und illegalen Raubgrabungen
Für die Neufassung der Publikation „Gegen die Raubgräber“ (1997) zeichnet Dr.
Thomas Otten vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW verantwortlich. Sie liegt seit Frühjahr 2008 vor und wird dank der Verbreitung durch
die Bundes- und Landeskriminalämter sehr stark nachgefragt. Mittlerweile ist eine zweite Auflage mit 5000 Exemplaren erschienen.
•
Band 73 der Schriftenreihe:
Tagungsband „1960 plus – ein ausgeschlagenes Erbe?“
Siehe TOP 4.2.1.
•
Faltblatt 21:
•
Späte Moderne. Die Architektur der 1960er und frühen 1970er Jahre
Siehe TOP 4.1.1.
•
Band 71 der Schriftenreihe:
Revitalisierung der Innenstadt – Denkmalpflege als Bestandteil der Stadtentwicklung
Siehe TOP 4.3.1.
•
•
Festbroschüre „Deutscher Preis für Denkmalschutz 2008“
Herausgabe von zwei Ausgaben der „Denkmalschutz-Informationen“ (einschließlich Einstellung ins Internet)
Publikationen im Druck:
•
Band 74 der Schriftenreihe:
Internationaler Denkmal-, Kulturgüter- und Welterbeschutz
Vorsitzender der Arbeitsgruppe Recht und Steuerfragen, befindet sich im Druck.
Die Das Manuskript von Herrn Ministerialrat a. D. Prof. Dr. Ernst-Rainer Hönes,
Publikation ist als Ergänzung zum Band 54 der Schriftenreihe des DNK „Denkmalschutztexte“ gedacht und behandelt ausführlich die historischen und aktuellen Entwicklungen des Denkmal-, Kulturgüter- und Welterbeschutzes in Deutschland sowie den deutschsprachigen Nachbarländern Schweiz und Österreich. Mit
einem Erscheinen wird zum Jahresende gerechnet.
Vorgesehene Publikationen:
•
„Themenpunkte Denkmalpflege“
s. TOP 4.1.5.
•
Faltblatt 1 – Übersetzung ins Englische und Französische
s. TOP 4.1.5.
•
Überarbeitung Faltblatt 3: Aktuelle Schutzmaßnahmen
s. TOP 4.1.5.
•
Druck der Ergebnisse des Studentenworkshops 2008 in Willebadessen
s. TOP 4.2.2.
Sitzung des DNK am 19. November 2008
3.
Bericht der Präsidentin
3.6.
Verschiedenes
keine Anlage in der Tagesordnungsmappe
Anlage zu TOP 3.6.
Sitzung des DNK am 19. November 2008
Anlage zu TOP 4.1.1.
4.1.
Arbeitsschwerpunkte AG Öffentlichkeitsarbeit
4.1.1.
Neue Publikation der AG: Faltblatt 21:
Späte Moderne. Die Architektur der 1960er und 1970er Jahre
Berichterstattung: Dagmar Reim
In Ergänzung der Tagung „1960 plus - ein ausgeschlagenes Erbe?“ hat die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit die Erarbeitung eines Faltblattes zur Architektur der
1960er und frühen 1970er Jahre vorgeschlagen, um für diese „neue“, nicht immer
eingängige Denkmälergruppe zu werben. Für die Erstellung des Textes konnte Herr
Dr. Jürgen Tietz gewonnen werden. Das Faltblatt liegt seit November 2008 vor.
Sitzung des DNK am 19. November 2008
Anlage zu TOP 4.1.2.
4.1.
Arbeitsschwerpunkte AG Öffentlichkeitsarbeit
4.1.2.
Pressefahrt 2008 / 2009
Berichterstattung: Dagmar Reim
Die Pressefahrt 2008 fand unter dem Motte „Rekonstruktion als Architektur der Gegenwart?“ am 20. und 21. Mai 2008 in Hessen statt. Die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit hatte mit Blick auf die aktuellen und brisanten Entwicklungen in Braunschweig, Berlin, Potsdam und Frankfurt das Thema empfohlen. Das Hessische Landesamt für Denkmalpflege war für die inhaltliche Vorbereitung und Durchführung der
Veranstaltung verantwortlich. Frankfurt bot sich als Auftakt für die Pressefahrt an,
weil sich die Rekonstruktionswünsche dort erstmals nicht mehr nur auf ein repräsentatives Gebäude, sondern auf ein ganzes Innenstadtareal beziehen: Die historische
Altstadt soll nach dem Abriss des Historischen Museums und des Technischen Rathauses rekonstruiert werden. Nach einer ausführlichen Einstimmung auf das Thema
zu Beginn der Pressefahrt und mit Beispielen in und um Frankfurt und Wiesbaden
wurden nicht nur grundsätzliche Fragen zur gegenwärtigen Rekonstruktionswelle
erörtert, sondern vor allem auch zukunftsfähige Alternativen dazu vorgestellt. Ausführliche Unterlagen sind beigefügt.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt dem DNK, die Pressefahrt auch im Jahr 2009 fortzusetzen. Hierbei soll das Thema „Nachnutzung / Umnutzung von Kirchen“ näher beleuchtet werden, um auf den steigenden Veränderungsdruck der Kirchen angesichts sinkender Gemeindemitgliederzahlen aufmerksam zu machen. Das LWL-Amt für
Denkmalpflege in Westfalen hat sich bereit erklärt, die Pressefahrt im westfälischen
Teil des Ruhrgebietes durchzuführen. Dabei sollen besonders die Ballungszentren
Gelsenkirchen und Dortmund im Mittelpunkt stehen. Erneut ist auch ein Abschlusspodium vorgesehen, das in der zu einer Multifunktionskirche umgerüsteten St. PetriKirche in Dortmund stattfinden soll. Termin sowie ein erstes Konzept der Pressefahrt
wird in der Jahrestagung bekannt gegeben.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beschließt, die Pressefahrt 2009 in Zusammenarbeit mit dem
LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen im westfälischen Teil des Ruhrgebietes durchzuführen.
Programm Pressefahrt 2008
Rekonstruktion als Architektur der Gegenwart?
Positionen und Alternativen aus der Sicht der Denkmalpflege
33. Pressefahrt des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen
20. /21. Mai 2008
Montag, 19. Mai 2008:
Individuelle Anreise nach Frankfurt am Main
Hotel RAMADA in Frankfurt
(Weserstraße 17, 60329 Frankfurt / a.M.)
Dienstag, 20. Mai 2008:
8.30 Uhr: Abfahrt zur Evangelischen Stadtakademie
9.00 Uhr – 11.30 Uhr: Evangelische Stadtakademie
Einführung ins Thema mit anschließender Stadtbegehung
(10 Min. je Beitrag mit Visualisierung der historischen Stadtansichten)
Römerberg und Paulskirche „Auf der Suche nach der verlorenen Mitte“
- Wiederaufbau des Römers und Erbauung der Paulskirche in den 50er Jahren
(Dr. Christoph Mohr, Hauptkonservator im LfDH)
- Rekonstruktion der Ostzeile des Römers (Prof. Dr. Gerd Weiß, Präsident des LfDH)
- Die Gebäude in der Saalgasse, erbaut im Jahre 1983, als Alternative zur originalgetreuen Rekonstruktion (Peter Cachola Schmal, Direktor des Deutschen Architekturmuseums in
Frankfurt)
- Zur aktuellen Debatte um die Rekonstruktion des Frankfurter Altstadtkerns
(Dieter von Lüpke, Planungsamtsleiter der Stadt Frankfurt)
11.30 Uhr – 12.30 Uhr: Spaziergang am Mainufer zur Alten Stadtbibliothek mit
Besichtigung des Brückengebäudes an der Alten Brücke
„Am alten Ort im neuen Gewand“
(Prof. Christof Mäckler, Frankfurt)
12.30 Uhr – 13.30 Uhr: Mittagspause
Imbiss im Restaurant der rekonstruierten Stadtbibliothek – paris´ BAR CAFÉ –
13.30 Uhr – 14.00 Uhr
„Im neuen Glanz“
Die Auferstehung der kriegszerstörten klassizistischen Stadtbibliothek in Frankfurt
(Prof. Christof Mäckler, Frankfurt)
14.00 Uhr: Abfahrt nach Rumpenheim am Main
14.30 Uhr – 15.15 Uhr: Besichtigung des Lili-Tempels in Offenbach
15.45 Uhr – 16.45 Uhr: Besichtigung des Rumpenheimer Schlosses
„Im neuen Glanz“
Das Rumpenheimer Schloss als wiederhergestelltes Wahrzeichen des gleichnamigen Offenbacher Stadtteils
(Herr Reinhardt, Untere Denkmalschutzbehörde Offenbach
16.45 Uhr: Abfahrt in Rumpenheim nach Wiesbaden
17.40 Uhr: Ankunft in Wiesbaden und Unterbringung in dem Hotel Fürstenhof
(Sonnenberger Straße 30-32, 65193 Wiesbaden)
18.10 Uhr: Abfahrt zum Jagdschloss Platte
18.40 Uhr – 19.10 Uhr: Führung durch das Jagdschloss Platte
„Alt und Neu – Moderne Stahlkonstruktion schützt Ruine“
(Prof. Dr. Gerd Weiß, Präsident des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen und H.P. Gresser,
Architekt)
19.15 Uhr: Pressegespräch im Jagdschloss Platte
22.00 Uhr: Rückfahrt ins Hotel
Mittwoch, 21. Mai 2008:
9.00 Uhr: Abfahrt
„Konservieren statt Restaurieren“
Großbaumaßnahme Kloster Eberbach als Beispiel für eine äußerst
behutsame Sanierung
12.30 Uhr: Abfahrt zum Hbf. nach Mainz (Individuelle Abreise)
Teilnehmerliste
ARNING, Dr. Matthias
Frankfurter Rundschau
Walter-von-Cronberg-Platz 2 – 18
60594 Frankfurt
BACHMAIR, Angela
Augsburger Allgemeine
Curt-Frenzel-Straße 2
86167 Augsburg
BAUS, Dr. Ing. Ursula
frei04-publizistik
Hohenstaufenstraße 20
70178 Stuttgart
BEK, Dr. Katrin
Vereinigung der Landesdenkmalpfleger
c/o Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Schloss Biebrich
65203 Wiesbaden
BERGEN von, Werner
ZDF
HR Kultur/ Wissenschaft
Red. Literatur und Kunst
Postfach 40 40
55100 Mainz
BÖHM, Dr. Ekkehard
Hannoversche Allgemeine Zeitung
30148 Hannover
CACHOLA SCHMAL, Peter
Direktor des Deutschen Architektur Museums
Schaumainkai 43
60596 Frankfurt
DECHAU, Wilfried
Marquardt Straße 33
70186 Stuttgart
FLORIN, Dr. Christiane
Rheinischer Merkur
Heinrich-Brüning-Straße 9
53113 Bonn
FRANK, Robert
Rüdesheimer Platz 7
14197 Berlin
GRESSER, H. P.
Architekturbüro Gresser
Nerobergstraße 15
65193 Wiesbaden
HEINZE, Dora
Radio Brandenburg Berlin
Fraenkelufer 26
10999 Berlin
HOFF, Sigrid
Schnepfenreuther Weg 62 a
13587 Berlin
HOHMANN, Volker
Bauherr des
Lili-Tempels in Offenbach
KALKBRENNER, Dr. Carla
Straßmannstraße 39
10249 Berlin
KIRSCHBAUM, Dr. Juliane
Ehem. Geschäftsführerin des Deutschen
Nationalkomitees für Denkmalschutz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
LAUTENSCHLÄGER, Silke
Staatsministerin
Hessisches Ministerium
für Wissenschaft und Kunst
Rheinstraße 23 – 25
65185 Wiesbaden
LIEBENOW, Dirk
NDR1 Niedersachsen
– Kulturspiegel –
Rudolf von Bennigsen-Ufer 22
30169 Hannover
LÜPKE von, Dieter
Leiter des Stadtplanungsamtes
Frankfurt am Main
Braubachstraße 15
60311 Frankfurt
MÄCKLER, Prof. Christof
Friedrich-Ebert-Anlage 2-14
60325 Frankfurt
MAIER, Thomas
dpa-Landesbüro Frankfurt
Gutleutstraße 110
60327 Frankfurt
MAY, Ute
Prinz-Georg-Straße 34
40477 Düsseldorf
MAZZONI, Ira
Schloss-Oberellenbach 501
84066 Mallersdorf-Pfaffenberg
MOHR, Dr. Christoph
Hauptkonservator
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Schloss Biebrich/Westflügel
65203 Wiesbaden
MÜLLER-GERBES
Wiesbadener Kurier
Langgasse 21
65183 Wiesbaden
MURR, Günter
Frankfurter Neue Presse
Frankenallee 71 – 81
60327 Frankfurt
NIEDERELZ, Cordula
Hessischer Rundfunk
Bertram-Straße 8
60320 Frankfurt am Main
OCHS-KOFFKA, Birgit
Frankfurter Allgemeine Zeitung
Hellerhofstraße 2 – 4
60327 Frankfurt am Main
OLIGER
Frankfurter Rundschau
Walter-von-Cronberg-Platz 2 – 18
60594 Frankfurt
PUFKE, Dr. Andrea
Geschäftsstelle des Deutschen
Nationalkomitees für Denkmalschutz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
REINHARDT, Helmut
Magistrat der Stadt Offenbach
Bauaufsicht
Untere Denkmalschutzbehörde
Stadthof 13
63012 Offenbach am Main
SAYAH, Amber
Stuttgarter Zeitung
Plieninger Straße 150
70567 Stuttgart
SCHRENK, Jan
Bauwelt
Falckensteinstraße 31
10997 Berlin
SCHULZE, Reiner
F.A.Z.-Rhein-Main-Zeitung
Bischofsheimer Weg 55 B/
63075 Offenbach am Main
SCHUMACHER, Sabine
Kommunal-Verlag GmbH
Richard-Wagner-Straße 41
50674 Köln
SEIFERT, Melanie
Redaktion Baumeister
Streitfeldstraße 35
81673 München
STANGE, Dr. Eva-Maria
Staatsministerin
Sächsisches Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst
Präsidentin des Deutschen
Nationalkomitees für Denkmalschutz
Wigardstraße 17
01097 Dresden
STIMPEL, Roland
Deutsches Architektenblatt
Askanischer Platz 4
10963 Berlin
STOCK, Adolf
DeutschlandRadio
Regensburger Straße 34
10777 Berlin
TIETZ, Dr. Jürgen
Grabenstraße 9
12209 Berlin
WALDMANN, Gabriele
Zeitschrift für Naturstein
Callwey Verlag
Streitfeldstraße 35
81673 München
WEINBERGER, Anton Jakob
F.A.Z.-Rhein-Main-Zeitung
Bischofsheimer Weg 55 B/
63075 Offenbach am Main
WEISS, Prof. Dr. Gerd
Landeskonservator
Präsident des Landesamtes
für Denkmalpflege Hessen
Vors. der VDL
Schloss Biebrich/Westflügel
65203 Wiesbaden
WESTPHAL, Jenny
Offenbach Post
Waldstraße 226
63071 Offenbach am Main
WIECKHORST, Thomas
bauverlag
Avenwedder Straße 55
33311 Gütersloh
WÖLFEL, Angelika
Geschäftsstelle des Deutschen
Nationalkomitees für Denkmalschutz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Vorläufiges Programm Pressefahrt 2009
Nachnutzung von Kirchen
34. Pressefahrt des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz in Zusammenarbeit mit dem LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen
am 19./20. Mai 2009
Montag 18. Mai 2009
Individuelle Anreise nach Dortmund [Hotel ....]
Dienstag 19. Mai 2009
Vormittag:
Einführung an Hand von drei modellhaft vorgestellten Kirchen in Dortmund zu den
Problemkreisen 1) erweiterte Nutzung (Petrikirche), 2) Totalaufgabe der gottesdienstlichen Funktion (Lindenhorster Dorfkirche), 3) Mischfunktion mit kirchlicher
Teilnutzung (Liebfrauenkirche)
8:30 Uhr: Eintreffen in der Petrikirche, Dortmund
Ev. St. Petri-Kirche
44137 Dortmund, Petrikirchhof 1/Westenhellweg
Gotische Kirche mit Antwerpener Altar
Erweiterte Nutzung: Gottesdienste, Kulturveranstaltungen, Konzerte
Abfahrt: Busexkursion Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen, Bottrop, Marl
Kath. Liebfrauenkirche, (Mariae Himmelfahrt)
44137 Dortmund (Weststadt), Amalienstr. 18
Neugotische Kirche, Architekt: Friedrich von Schmidt (Architekt des Wiener Rathauses)
Kolumbarium, Gottesdienst möglich
Wettbewerbsergebnis ist ab Dez. 2008 verfügbar
Ev. Kirche Lindenhorst
44339 Dortmund-Lindenhorst, Alte Ellinghauser Str. 5, 7
Westturm 13. Jh., Kirchenschiff 1911, Architekt: Gustav Mucke, Hagen.
Machbarkeitsstudie liegt vor
(Beerdigungszentrum, Wohnen) Evtl. liegt Entscheidung bis zur Pressefahrt vor
Mittagspause in Bochum-Langendreer
Brennerei Eickelberg (Technisches Denkmal, Bj. 1920), 44892 Bochum, Oberstr. 43
La Vecchia Trattoria. Tel.: 02 34 – 9 76 18 66
Nachmittag:
Aufgegebene Gottesdienststandorte, überwiegend Kirchen der Zeit 1948 – 2000. Kirchen von überregionaler künstlerischer Bedeutung in Problemlagen (keine Citykirchen), Umnutzungen.
Ehem. Kath. Pfarrkirche Heilig Kreuz
45886 Gelsenkirchen-Ückendorf, Bochumer Str. 115/117
Expressionistische Backsteinarchitektur, 1927-1929, Architekt: Josef Franke.
Umnutzung: Ausstellungshalle
Kath. Kirche Heilig Kreuz
46236 Bottrop, Scharnhölzstr. 33
Architekt: Prof. Rudolf Schwarz, 1955 bis 1957, Fenstergestaltung: Prof. Georg Meistermann
„Weitere Kirche“ des Bistums Essen
Ehem. Kath. Kirche St. Konrad
45772 Marl, Tannenstr. 3
1956, Architekt Emil Steffann
Umnutzung: Bereits Umbau als Kolumbarium in Abstimmung mit der Denkmalpflege;
Eintragung unstrittig, aber noch im Verfahren
Rückfahrt nach Dortmund, Ankunft 18.00
19:30 Empfang und Abendessen, Petrikirche Dortmund
20:30 „Musikevent“
20:45 – 22:00 Podiumsdiskussion (Petrikirche Dortmund)
Podium:
Moderation: Prof. Dr. Barbara Welzel, (TU Dortmund, Lehrstuhl für Kunstgeschichte)
N. N. (Dt. Nationalkomitee für Denkmalschutz)
Dr. Dorothee Boesler (LWL-AfDW, Denkmalinventarisation)
Dipl. Ing. Arch. Jörg Beste (synergon, Modellvorhaben Kirchenumnutzungen)
Dr. Herbert Fendrich (Bistum Essen)
Dr. Markus Harzenetter (LWL-AfDW)
Dr. Kratzsch (Stadtbaurat Bochum)
Dipl.-Theol. Matthias Ludwig
Weitere Gäste:
Freiin Emanuela von Branca (Erzbistum Paderborn, Diözesanbaumeisterin)
Dr. Ulrich Althöfer (EkvW, Kunstinventarisation)
Dr. Udo Grote (Bistum Münster, Kunstpflege)
Reinhard Miermeister (EkvW, Baureferat),
Prof. Dr. Christoph Stiegemann (Erzbischöfl. Diözesanmuseum Paderborn)
Dipl.-Ing., Architekt, Thomas Tebruck (Bistum Essen)
Georg Wendel (Bistum Münster, Diözesanbaudirektor)
Mittwoch, 20. Mai 2009
9:00 Uhr: Abfahrt mit Bus
Zeche Zollern, LWL-Industriemuseum (Westfälisches Industriemuseum)
44388 Dortmund-Bövinghausen, Grubenweg 5
Arbeitersiedlung "Kolonie Landwehr"
Führung: Dirk Zache (Direktor des LWL-Industriemuseums)
13:00 Uhr: Abfahrt zum Hauptbahnhof Dortmund
Sitzung des DNK am 19. November 2008
Anlage zu TOP 4.1.3.
4.1.
Arbeitsschwerpunkte AG Öffentlichkeitsarbeit
4.1.3.
Medientraining für Denkmalbehörden
Berichterstattung: Dagmar Reim
Auch im dritten Jahr des Medientrainings für Mitglieder der Denkmalfachbehörden
war das Echo der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr positiv. Die Veranstaltung
fand vom 5. – 7. Mai 2008 unter bewährter Leitung der electronic media school (ems)
in Potsdam-Babelsberg statt (s. Anlage). Die Themenbereiche Präsentieren und Moderieren sowie die Erstellung von Texten für das Internet bildeten die Schwerpunkte
der diesjährigen Fortbildung. Neben Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit der Fachämter nahmen erstmals auch Kolleginnen und
Kollegen aus den Fachdisziplinen teil.
Wegen der positiven Resonanz auf das Medientraining empfehlen das Exekutivkomitee und die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit dem DNK die Fortsetzung der Veranstaltung im kommenden Jahr. Verstärkt sollten Mitarbeiter der Fachdisziplinen in den
Landesämtern zur Fortbildung angesprochen werden.
Darüber hinaus empfiehlt die AG Öffentlichkeitsarbeit dem Komitee, im Herbst 2009
erstmals einen eigenen Workshop für die Amtsleiter oder Führungskräfte der Landesdenkmalämter anzubieten. Die thematische Ausrichtung soll in Absprache mit der
Geschäftsstelle festgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beschließt, das Medientraining für Denkmalpfleger für 2009 erneut
auszuschreiben, mit dem Hinweis, verstärkt Mitarbeiter in den Ämtern jenseits
des Bereichs Öffentlichkeitsarbeit einzubeziehen. Darüber hinaus beschließt
das Komitee ein Medientraining für die Amtsleiter oder Führungskräfte der
Landesdenkmalpflegeämter.
Medientraining für das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz
Montag, 05. Mai bis Mittwoch, 07. Mai 2008
Programm
Montag, 05. Mai 2008
08.40 Uhr
Begrüßung
09.00 Uhr
Seminarbeginn
Vorstellung Seminarplan (Marina Riester)
Vorstellung mit dem Trainer des Onlinetrainings (Benjamin Denes)
Erwartungen der Teilnehmer an das Seminar
09.15 Uhr
Übung( Benjamin Denes)
Umarbeitung eines eigenen Print-Textes in einen
Online-Text
Gemeinsame Auswertung
10.00 Uhr
Gemeinsame Analyse (Benjamin Denes)
Der Blick auf die anderen: Zeitgemäße Webtexte
Von Markt- und Meinungsführern
Gemeinsame Erarbeitung erster Grundregeln für Online-Texte und andere –
Angebote
11.15 Uhr
Kaffeepause
11.30 Uhr
Übung (Benjamin Denes)
Verfassen eines Online-Artikels zu einem Tagesthema
Gemeinsame Auswertung
12.30 Uhr
13.30 Uhr
Mittagspause
Präsentation (Benjamin Denes)
Online-Texte, die Erfolg haben
Nachrichten-Prinzip, guter Einstieg, die zehn ‚goldenen’ Regeln sicheren journalistischen Formulierens
14.00 Uhr
Übung (Benjamin Denes)
Worst Case Scenario
Redigieren eines vollkommen missglückten Textes
Auswertung
Weitere Anregungen zum Schreiben für das Web
Länge, Teaser, Brechen, suchmaschinengerechtes Texten
14.45 Uhr
Kaffeepause
15.00 Uhr
Große Praxis-Übung (Benjamin Denes)
Schreiben von Artikeln für eine kleine, eigens für das Seminar eingerichtete
Webseite mit Einbindung von Links, Fotos, Videos und Audio-Dateien
16.35 Uhr
Auswertung der Übung
Gemeinsame Zusammenstellung der wichtigsten Erkenntnisse und eines
handhabbaren Leitfadens, die die Teilnehmer zugeschickt bekommen
17.45 Uhr
18.00 Uhr
Feedbackrunde (Benjamin Denes, Marina Riester)
Ende des ersten Seminartags
Dienstag, 06. Mai 2008
09.00 Uhr
Beginn des zweiten Seminartags
Vorstellung mit der Trainerin des Moderations- und Präsentationstrainings
(Marina Riester, Sabine Beckmann
Erwartungen der Teilnehmer an die zweite Einheit
09.30 Uhr
(Norbert Hansen)
Theorie I (Sabine Beckmann)
Kernaussagen griffig formulieren,
plastische, einfache Sprache benutzen und trotzdem präzise sein,
Inhalte Strukturieren,
Erwartungen von Medien an den Experten,
Erwartungen der Zuhörer/Zuschauer an den Experten
10.30 Uhr
Vorbereitung Übung I (Sabine Beckmann)
Pressestatement (Norbert Hansen)
11.00 Uhr
Pressestatement per Kamera aufzeichnen (Sabine Beckmann, Norbert Hansen)
11.30 Uhr
Kaffeepause
11.45 Uhr
Auswertung Übung I (Sabine Beckmann)
Theorie II
Einführung Interview
Verschiedene Arten von Interviews,
Erwartungen der Journalisten und Ziele der Experten,
verschiedene Gesprächssituationen,
kleine Einführung in Körpersprache,
Verhalten vor Publikum, vor Mikrofon und Kamera
13.00 Uhr
Mittagspause
14.00 Uhr
Gemeinsame Auswertung von Experten-Interviews in Hörfunk- und Fernsehsendungen (Sabine Beckmann)
15.30 Uhr
Aufgabenstellung Übung II (Sabine Beckmann)
Interview (Norbert Hansen)
15.45 Uhr
Kaffeepause
16.00 Uhr
Vorbereitung Übung II (Sabine Beckmann)
Interview (Norbert Hansen)
16.30 Uhr
Aufzeichnung der Interviews per Kamera (Sabine Beckmann, Norbert Han-
sen)
17.00 Uhr
Gemeinsame Auswertung Übung II (Sabine Beckmann)
Kurze Reflexion des ersten Moderations-Tages (Norbert Hansen)
18.30 Uhr
Ende des zweiten Seminartags
Mittwoch, 07. Mai 2008
09.00 Uhr
Guten Morgen (Sabine Beckmann)
Rückblick und Ausblick
09.15 Uhr
Theorie III (Sabine Beckmann)
Moderation auf der Bühne
Leitung einer Diskussionsrunde
Eigene Vorbereitung und Briefing der Gesprächsteilnehmer,
Tricks und Kniffe für die Belebung einer Diskussionsrunde /
Für die Beruhigung einer zu lebhaften Diskussionsrunde,
Körpersprache und Verhalten auf der Bühne
10.15 Uhr
10.30 Uhr
Kaffeepause
Übung III (Sabine Beckmann)
Vorbereitung einer Diskussionsrunde
11.00 Uhr
Training von Talkrunden in verschiedenen Zusammensetzungen (Sabine
Beckmann)
12.00 Uhr
Aufzeichnung einer Diskussionsrunde (Sabine Beckmann)
12.45 Uhr
Mittagspause
13.30 Uhr
Gemeinsame Auswertung von Übung III (Sabine Beckmann)
Individuelles Feedback mit den einzelnen
16.00 Uhr
Teilnehmern
Kaffee und Abschlussrunde (Sabine Beckmann)
Offene Fragen, Seminarreflexion und -kritik (Marina Riester)
16.30 Uhr
Ende des Seminars
Teilnehmer:
Dr. Katrin Bek
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Schloss Biebrich/Westflügel
65203 Wiesbaden
Tel.: 0611/6906-174
Fax: 0611/6906-116
[email protected]
Dr. Dorothee Boesler
LWL - Amt für Denkmalpflege in Westfalen
Fürstenbergstraße 15
48147 Münster
Tel.: 0251/ 591 4012
Fax: 0251/591 4025
[email protected]
www.denkmalpflege-hessen.de
Sabine Cornelius
Rheinisches Amt für Denkmalpflege
Abtei Brauweiler
Ehrenfriedstr. 19
50259 Pulheim
Tel.: 02234/ 98 54 549
[email protected]
(für das Thema Moderation/Präsentation, = halbe Zeit des Medientrainings)
Birgit Parakenings
Rheinisches Amt für Denkmalpflege
Abtei Brauweiler
Ehrenfriedstr. 19
50259 Pulheim
[email protected]
(für das Thema Formulierung im Internet, = andere Hälfte des Medientrainings)
Karin Geiss
Landesamt für Denkmalpflege
der Freien Hansestadt Bremen
Sandstraße 3
28195 Bremen
Tel.: 0421/361 100 40
Fax: 0421/ 361 6452
[email protected]
www.bremen.de/denkmalpflege
Dr. Christoph Heiermann
Landesamt für Archäologie mit
Landesmuseum für Vorgeschichte
Zur Wetterwarte 7
01109 Dresden
Tel.: 0351/ 8926 603
Fax: 0351/8926 999
[email protected]
Dipl.-Ing. Arch. Doris Olbeter
Niedersächsisches Landesamt für
Denkmalpflege
Scharnhorststraße 1
30175 Hannover
Tel.: 0511/925 5274
Fax: 0511/ 925 -5403
[email protected]
Dr. Irene Plein
Regierungspräsidium Stuttgart
Landesamt für Denkmalpflege
Berliner Str. 12
73728 Esslingen
Tel.: 0711/904-45211
Fax: 0711/904-45444
[email protected]
Nina Wiesner M.A.
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Hofgraben 4
80539 München
Tel.: 089/2114-245
Fax: 089/2114-6245
[email protected]
www.blfd.bayern.de
Bericht in: DSI 2/2008 32. Jg. Seite 11
Drittes Medientraining für Denkmalpfleger in Potsdam-Babelsberg
(DSI) Die ems (electronic media school) in Potsdam-Babelsberg, eine Einrichtung
des rbb, hat auch in diesem Jahr wieder ein Medientraining für Denkmalpfleger im
Auftrag des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz (DNK) durchgeführt.
Dipl.-Ing. Doris Olbeter vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege und
Dr. Irene Plein, Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg, haben für diese
Ausgabe der DSI den nachfolgenden Bericht geschrieben.
„Welche Anforderungen sind für das Verfassen eines Online-Text zu beachten? Wie
wirkt mein Pressestatement? Was muss ich bei der Moderation einer Diskussionsrunde beachten?
Diese und viele Fragen mehr erörterte das vom Deutschen Nationalkomitee für
Denkmalschutz (DNK) organisierte Training bei der electronic media school (ems)
vom 05. bis 07.05.2008 in Potsdam-Babelsberg. Neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Landesämtern sowie die jetzige und die zukünftige Leitung
des DNK nutzen die Gelegenheit, sich in diesen Medienaufgaben zu informieren und
aktiv zu trainieren.
2006 und 2007 war die traditionelle Pressearbeit Thema der Schulung und 2008
stand im Zeichen des neunen Medium Internet verbunden mit Präsentation, Interview
und Moderation. Dies ist der Anregung der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger
(VDL) zu verdanken.
Das Fazit der Teilnehmer lautet einstimmig: Das Training sollte wiederholt werden,
damit mehr Kollegen aus den Landesämtern in den Genuss dieser hilfreichen Schulung kommen.
Der erste Tag beschäftigte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Grundlagen
der Erstellung eines Online-Textes. Kurze und prägnante Informationen sind hier gefordert, die mit ihrer Überschrift die Kernaussage treffen und neugierig auf mehr Informationen machen. Nur so kommt man über die Suchmaschinen im Internet zu hohen Trefferquoten. Diese und weitere Anforderungen an den Online-Text verarbeiteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in eigenen Texten, die zum Beispiel von der
Entfernung der Gebeine aus dem Schillersarkophag handelten. Daneben wurden
andere missglückte Texte redigiert und Überschriftenfindung trainiert sowie die Pflege und Ausgestaltung einer Website geübt.
Der zweite Tag war dem Thema der griffigen Formulierung von Kernaussagen gewidmet. Dazu gehört: Fachsprache und Fremdwörter zu vermeiden, Bilder als Vergleiche zu formulieren, die die Vorstellungskraft anregen und die zu liefernde fachliche Information so auszudrücken, dass sie auch unterhaltsam ist. Die Themen „Verleihung des Denkmalschutzpreises“ und Informationen zum „Tag des offenen Denkmals“ zeigten, wie schwer es ist, für eine breite Öffentlichkeit hierzu Texte zu schreiben, die alle interessieren. Das Beratungsgespräch zu „Denkmalschutz und Bauen“
wurde dann vor der Kamera mit einem Journalisten geübt, um auch die Körpersprache und die gesamte Wirkung von Inhalt und Aussagekraft zu erkennen. Die
Schlussfolgerung des Tages war für alle, dass man alles kann, wenn man gut vorbereitet ist.
Der dritte und letzte Tag umfasste die Kunst der guten Moderation. Die Diskussionsrunden erörterten die Fragen des Für und Wieder zum Wiederaufbau des Potsdamer
Stadtschlosses. Dazu schlüpfte jeder in eine bestimmte Position, die die Moderation
dann geschickt zusammenfügen musste, damit es eine inhaltlich interessante und
unterhaltsame Talkrunde wurde. Hierbei hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
die Möglichkeit, unterschiedliches Diskussionsverhalten zu studieren und zu erproben, um so die Techniken für einen reibungslosen Ablauf zu lernen.
Am Ende waren alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr zufrieden mit dem Wissen, das sie für ihre weitere Arbeit nutzen können. Dem DNK ist zu danken, dass es
zu dieser Veranstaltung eingeladen hat.“
Das DNK wird die Reihe der Medientrainings für Denkmalpfleger fortsetzen.
Sitzung des DNK am 19. November 2008
Anlage zu TOP 4.1.4.
4.1.
Arbeitsschwerpunkte AG Öffentlichkeitsarbeit
4.1.4.
DNK-Förderung der Aktion „denkmal aktiv“ der DSD
Berichterstattung: Dagmar Reim
Das Exekutivkomitee hat sich in seiner Sitzung am 6. Oktober 2008 nochmals mit der
Fortsetzung des Schulprojektes der Deutschen Stiftung Denkmalschutz (DSD)
„denkmal aktiv“ beschäftigt. Die Geschäftsstelle des DNK wurde angefragt, ob sich
das DNK auch bei der Neuausschreibung des DSD-Projektes mit einem Sonderpreis
im Jahr 2009 beteiligen möchte.
Seit drei Jahren veranstaltet das DNK einen Studentenworkshop, der sich als eigenständiges Fortbildungsprogramm etabliert hat. Das Exekutivkomitee und die AG Öffentlichkeitsarbeit empfehlen daher dem Komitee, künftig auf das finanzielle Engagement für das DSD Schulprojekt zugunsten des Studentenworkshops als DNKeigene Fortbildungsreihe zu verzichten.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beschließt, das Schulprojekt der DSD „denkmal aktiv“ künftig
nicht weiter mit einem Sonderpreis zu unterstützen.
Sitzung des DNK am 19. November 2008
Anlage zu TOP 4.1.5.
4.1.
Arbeitsschwerpunkte AG Öffentlichkeitsarbeit
4.1.5.
Veröffentlichungen
Berichterstattung: Dagmar Reim
Vorgesehene Publikationen / Überarbeitungen für 2009:
•
„Denkmal Mensch Zukunft. Kulturelles Erbe leben handeln gestalten... (Arbeitstitel)
Erläuterungen zu aktuellen Themen in der Denkmalpflege
•
Neufassung Faltblatt 3: Aktuelle Schutzmaßnahmen
Darüber hinaus kritische Durchsicht der Faltblattreihe
•
Übersetzung Faltblatt 1 ins Englische und Französische
Sitzung des DNK am 19. November 2008
Anlage zu TOP 4.1.6.
4.1.
Arbeitsschwerpunkte AG Öffentlichkeitsarbeit
4.1.6.
Internet-Auftritt und Denkmalschutz-Informationen
Berichterstattung: Dagmar Reim
Die AG Öffentlichkeitsarbeit hat mit der Neuaufstellung des Internet-Auftritts des
DNK begonnen. Hierzu wurde ein Arbeitskreis gegründet, der die Ziele und inhaltliche Ausrichtung der Homepage erarbeitet hat. Der neue Internet-Auftritt soll bis Frühjahr 2009 realisiert werden. Die Ausschreibung für die Teilnahme an einem sog. Pitch
(Probe-Layout incl. Kostenkalkulation auf der Grundlage eines Grobkonzeptes) ist
bereits erfolgt. Die Auswertung der Angebote steht noch aus. Ausführliche Informationen zum neuen Internet-Auftritt sind der Anlage zu entnehmen.
Mit der Neuaufstellung der Internet-Seite des DNK sollen künftig die Denkmalschutz-Informationen in leicht ausdruckbarer Form als Newsletter erscheinen. Informationen können auf der Homepage flexibler und zeitnaher eingestellt werden.
Zur Integration der Denkmalschutz-Informationen in den neuen Internet-Auftritt des
DNK siehe die beiliegende Anlage.
In gedruckter Form soll künftig nur einmal jährlich zur Jahrestagung des Komitees ein
Jahresbericht erscheinen, der über die Leistungen und Aktivitäten des DNK informiert.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beschließt die Neuaufstellung des Internet-Auftritts incl. Denkmalschutz-Informationen in digitaler Form.
Überarbeitung des Internet-Auftritts des DNK
Ideensammlung, 5. September 2008
Teilnehmer (= Arbeitskreis aus der AG Öffentlichkeitsarbeit):
Pieper, Priess, Pufke, Tietz, Wolf
Kritik an der bisherigen Seite:
- optisch und inhaltlich nicht ansprechend
-
keine Priorisierung der Inhalte
-
sehr analoger Auftritt, pro Klick nur eine Seite
-
keine Cluster
-
reine Bleiwüste
-
Sprache ist sperrig
-
Seite ist technisch veraltet (Frame-Lösung)
Welche Zielgruppen sollen erreicht werden?
- Fachpublikum
-
breite Öffentlichkeit
-
Seite muss auch von internationalen Suchern gefunden werden
Welche Anforderungen werden an den neuen Internet-Auftritt gestellt?
Wirkung / Ziel:
-
technische, ästhetische und inhaltliche Überarbeitung: Relaunch
-
ästhetisch ansprechendes, modernes Design
-
Seite sollte zeitgemäß sein, für wertekonservatives Publikum
-
klare Struktur
-
„schlichte“ Seite, soll verlässlich wirken
-
Seite soll langlebig und überarbeitbar sein
-
evtl. eine Navigationsleise horizontal für Standard Cluster + Imagebild(er) +
eine Navigationsleite links/rechts
-
auf Startseite sollte alles auf einen Blick zu sehen sein, keine zu lange Seite,
kein scrollen
gewünschte Funktionen:
- Trennung Service und Inhalt
-
Barrierefreiheit
-
Kontaktformular
-
E-Archiv
-
Download-Möglichkeiten
-
Empfehlungsmöglichkeiten (Beitrag empfehlen)
-
Deutsch/Englisch
-
Corporate Identity: einheitliches Design von Internet-Auftritt und Publikation
-
Suchfunktion
-
Denkmalpflege-Partner (Links)
Relaunch Internet-Auftritt DNK
Allgemeine Hinweise:
- von Autoren gelieferte Texte müssen mit den Bedingungen von VG Wort vereinbar sein.
-
Das Logo des DNK inkl. Farbe (HKS 17) ist festgelegt.
Cluster / Navigationspunkte
Starseite
Service
Impressum (ganz nach unten?)
Wir über uns (kurze Beschreibung der Aufgaben)
1) Präsidentin (incl. Bild und Kontaktdaten)
2) Präsidium
3) Komitee (Mitglieder - Auflistung)
4) Exekutivkomitee (Mitglieder – Auflistung) (?)
5) Geschäftsstelle (incl. Bild und Kontaktdaten)
6) AGs (incl. Bild und Kontaktdaten der AG-Vorsitzenden)
Kontakt(-formular)
Suche
Sitemap (erforderlich?)
Presse ??
Newsletter
Archiv (Gut strukturiert)
7) Pressemitteilungen
8) Resolutionen etc
9) Alte DSI (?)
Englisch / Deutsch
Barrierefreiheit
Empfehlung von Seiten
Denkmalpflege-Partner (Links)
Inhalt
Aufgaben und Ziele
1) „unsere Arbeit“, was machen wir
a) national (gleichzeitig in Aktuelles, bzw Newsletter?)
i) AGs: Stand der Diskussion, Berichte aus den Gruppen, (Ergebnisse nicht Prozesse)
(1) Veröffentlichungen / Berichte
(2) Papiere
(3) Rechtsfragen
ii) Mitteilungen (kann auch unter Aktuelles?)
(1) Denkmalschutz beim Bund (BKM) (sollte in jedem Fall unter
Aufgaben und Ziele; mit Link zu Internet-Seite BKM + Hinweis auf Förderungen: Denkmalpflegeprogramm „National
wertvolle Kulturdenkmäler“
(2) Berichte (aus den Ländern)
(3) Mitteilungen der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger
(4) Mitarbeit DNK in Gremien (DSD, denkmal Leipzig, Denkmalausschuss des Europarates, etc.)
iii) Zum Thema (Aufsätze, längere Berichte zu aktuellen Fragen)
iv) Denkmalschutzgesetze (s. Bd. 52) zum Download
v) Texte zum Denkmalschutz (s. Bd. 54) zum Download
b) International
i) European Heritage Heads Forum (EHHF) und Europen Heritage
Legal Forum (EHLF)
ii) HEREIN
iii) Europarat
iv) Europa Nostra
2) Appelle, Resolutionen
3) Einflussnahme auf Gesetzgebung (Beschreibungen S. Faltblatt 1)
4) Geschäftsordnung
Aktuelles (evtl. auch in Servicezeile)
1) Appelle, Resolutionen
2) Mitteilungen (s.o.)
3) Aktelle Hinweise / Rezensionen zu Veranstaltungen DNK
4) Externe Termine als Links zu Veranstalter: Neues Fenster
5) Veröffentlichungen
6) Personalia
Presse (evtl. auch in Servicezeile)
1) Pressefahrten
2) Pressemitteilungen
3) Kontakte
Publikationen
1) Broschüren
2) Faltblätter
3) Dokumentationen
4) Bestellformular (Email)
Veranstaltungen
1) Jahrestagung/Preisverleihung
2) Pressefahrt
3) Fachtagungen
4) Studentenworkshop
5) Medientraining
6) Parlamentarischer Abend
Deutscher Preis für Denkmalschutz
1) Informationen zum Preis
2) Aktuelle Ausschreibung
3) Akutelle Preisträger (Text Preisbroschüre + Foto)
4) Preisträger der vergangenen Jahre (inkl. Foto + Link zu evtl. vorhandener
Homepage)
Denkmallinks (Links) siehe Vereinigung der Landesdenkmalpfleger
1) National Landesdenkmalämter, Stiftung, etc
2) International
Integration der Denkmalschutz-Informationen in den neuen
Internet-Auftritt des DNK
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Der Internet-Auftritt soll zu einem aktiven, aktuellen Medium ausgebaut werden. Die Geschäftsstelle setzt damit eine seit einigen Jahren vom Komitee
gewünschte Aktualisierung der Website des DNK um.
Damit der Internet-Auftritt ein attraktives Medium für das DNK bleibt, ist eine
kontinuierliche Pflege und Aktualisierung von Informationen erforderlich.
In den Denkmalschutz-Informationen (DSI) werden viele dieser Informationen bereit gehalten, die auch im Netz präsentiert werden sollen. Die DSI soll
daher künftig in einem anderen Medium erscheinen, d.h. als (monatlicher) Newsletter in leicht ausdruckbarer Form und mit Verlinkungen zur
Länderdenkmalpflege. Die DSI bleiben damit für ein breites Publikum, Behörden, Bibliotheken, etc. erreichbar und könnten nach Bedarf als Auslageexemplare individuell ausgedruckt werden.
Informationen über aktuelle Ereignisse / Veranstaltungen können damit zeitnah bereit gestellt und abgerufen werden. Ausdruckfähige Versionen sind vorgesehen.
Über Verlinkungen können die in der DSI bislang stark gekürzten Informationen von Partner-Institutionen in voller Länge wiedergegeben werden. Es entstehen keine rechtlichen Probleme mit der Multiplikation von Informationen.
Durch größere Streuung wird auch der Vernetzungsaspekt zu den Partnern
gestärkt. Darüber hinaus arbeiten die Akteure in der Denkmalpflege (Architekten, Planer) selbstverständlich mit dem Internet, so dass langfristig mit einer
höheren Verbreitung der DSI als bisher zu rechnen ist.
Die DSI nahm zu Beginn der Herausgabe in den 1980er Jahren auf dem Sektor Denkmalpflege ein Alleinstellungsmerkmal ein. Die Präsentation dieser umfänglichen Informationen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege bedarf nun
einer Revision bzw. der Überführung in ein zeitgemäßes Medium.
Der neue Internet-Auftritt des DNK kann mit seinem digital zur Verfügung zu
stellenden Informationsangebot zu Fragen des bundesdeutschen und europäischen Denkmalschutzes und der Denkmalpflege erneut ein Alleinstellungsmerkmal einnehmen. Der Internet-Auftritt der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger deckt dieses Spektrum nicht ab. Bislang führen Fragen zu Denkmalschutz und Denkmalpflege im Internet (z.B. über Google) fast automatisch
auf die Website der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Das DNK kann mit
seinem neuen Auftritt das eigene Profil schärfen.
Der Geschäftsstelle liegen keine Erkenntnisse über das Leserverhalten bzw.
eine Wirkungsanalyse der DSI vor. Über die Auslage in Bibliotheken allein
•
•
•
kann nicht automatisch auf einen großen Leserkreis geschlossen werden. Der
Verteilermodus erscheint z.T. zufällig.
Die Pflege und Aktualisierung eines Internet-Auftritts ist zeitintensiv. Sie soll
von der Geschäftsstelle geleistet werden. Eine gedruckte Ausgabe der DSI
kann bei 2 ¾ Stellen in der Geschäftsstelle daneben nicht mehr realisiert werden.
Die Produktion der DSI nimmt gut zwei Wochen in Anspruch. Das sind bei vier
Ausgaben pro Jahr zwei Monate oder ein Sechstel der Jahresarbeitszeit der
Geschäftsführung. Die Kosten belaufen sich für die Erstellung eines Heftes auf
rd. 5500 € (Arbeitszeit, Schreibdienste, Papier, Versand), das sind rd. 22.000
€ im Jahr, wobei Kosten für Druck und Bindung nicht in Rechnung gestellt,
sondern aus Bordmitteln der BMI-Druckerei erfolgen.
Die neue Geschäftsstelle sieht ihren Schwerpunkt im Ausbau der nationalen
und internationalen Kontakte sowie der politischen Arbeit des DNK. Zusätzliche Arbeitszeit, die für die gedruckte Ausgabe der DSI veranschlagt werden
müsste, würde die Geschäftsstelle zu stark binden.
Einmal jährlich soll zur Jahrestagung des Komitees ein gedruckter Jahresbericht erscheinen, der über die Arbeit des DNK und seiner Arbeitsgruppen informiert und die Leistungen zusammenfasst.
Sitzung des DNK am 19. November 2008
4.2.
Arbeitsschwerpunkte
AG Fachliche Fragen der Denkmalpflege
4.2.1.
Neue Publikation:
Anlage zu TOP 4.2.1.
Band 73 der Schriftenreihe:
Tagungsband „1960 plus – ein ausgeschlagenes Erbe?“
Berichterstattung: Prof. Dr. Detlef Karg
Mit dem Band 73 der Schriftenreihe des DNK liegt die Dokumentation der Tagung
des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz am 17./18. April 2007 in Berlin
vor. Die Publikation wurde bereits ausgeliefert.
Sitzung des DNK am 19. November 2008
4.2.
Arbeitsschwerpunkte
AG Fachliche Fragen der Denkmalpflege
4.2.2.
Studentenworkshop 2008 und 2009
Anlage zu TOP 4.2.2.
Berichterstattung: Prof. Dr. Detlef Karg
Vom 14. bis 20. September 2008 fand der dritte DNK - Studentenworkshop im ehemaligen
Benediktinerinnen-Kloster in Willebadessen (Westfalen) statt. Das LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen hatte den Workshop zusammen mit der Brandenburgischen Technischen
Universität Cottbus vorbereitet und durchgeführt. Auch in diesem Jahr ist das Ergebnis auf
großes Interesse der Beteiligten vor Ort gestoßen. Neben Vertretern des Kreises und der
Kommune nahmen bei der Abschlusspräsentation zahlreiche Bürgerinnen und Bürger von
Willebadessen teil, um sich einen neuen Blick auf die ehem. Klostergebäude und deren Zukunft vermitteln zu lassen. Über Einzelheiten informieren die beigefügten Unterlagen. Die
Arbeitsergebnisse sind im Internet nachzulesen unter:
www-1.tu-cottbus.de/IBK/dmp/Projekte/willebadessen.htm,
Benutzer: DNK
Passwort: WBE2008
Wegen des großen Interesses an den Arbeitsergebnissen des Studentenworkshops schlägt
die AG Fachliche Fragen eine Publikation der Ausarbeitungen vor. Ferner soll geprüft werden, ob auch die Ergebnisse der Workshops in Berlin und Freyenstein nachträglich in Broschürenform gedruckt werden können.
Die AG Fachliche Fragen empfiehlt dem Komitee, den Studentenworkshop 2009 erneut auszuschreiben: Er soll in Thüringen stattfinden und sich mit dem Egon-Eiermann-Bau von
1938/39 in Apolda beschäftigen. Konzeption und Ausführung erfolgen durch das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege in Zusammenarbeit mit der Bauhaus-Universität Weimar.
Eine Projektskizze ist beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1. Das Komitee beschließt, den Studentenworkshop 2009 in Apolda/Thüringen
auszuschreiben.
2. Das Komitee beschließt, die Arbeitsergebnisse des Workshops in Willebadessen und der vorhergehenden Workshops zu publizieren.
Dritter Studentenworkshop des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz vom 14. bis 20. September 2008 in Willebadessen/Eggegebirge, Westfalen
Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz setzt seine Reihe der praxisorientierten Studentenworkshops
zur Fortbildung von Studenten der Architektur und Kunstgeschichte fort. Der diesjährige Workshop findet vom
14. bis 20. September 2008 in Willebadessen im Eggegebirge/Westfalen statt. Die Studenten sollen ein Konzept
für Erhaltung und Nutzung der bedeutenden Klosteranlage in einer strukturschwachen Region unter Einbeziehung der vielschichtigen denkmalpflegerischen, archäologischen und städtebaulichen Fragestellungen erarbeiten.
Betreut wird der dritte Studentenworkshop des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz durch das LWL Amt für Denkmalpflege in Westfalen und die Brandenburgische Technische Universität Cottbus, Lehrstuhl Denkmalpflege und Entwerfen, Bauen im Bestand.
Teilnahmegebühr:
100 Euro, Unterkunft und Verpflegung frei
Anmeldung:
Bewerben können sich Studenten des 3. bis 6. Semesters, die an Fragen der Denkmalpflege interessiert sind und
interdisziplinär und praxisnah miteinander arbeiten wollen.
Die Bewerbungen mit kurzem Motivationsschreiben und Lebenslauf sind bis zum 15. Mai 2008 (Datum des
Poststempels gilt) zu richten an die
Geschäftsstelle des
Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
bei dem Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Weitere Informationen
www.dnk-workshop2008.de
Teilnehmer am DNK – Studentenworkshop
in Willebadessen vom 13. bis 20. September 2008
Name und Anschrift
Geburtsdatum Hochschule
Studiengang
Nancy Eisner
22. 12. 1982
Ernst Moritz
Kunstgeschichte,
Wiesenstraße 79
in Pritzwalk
Arndt Universität
Geschichte
in Greifswald
17489 Greifswald
0173 / 6054824
[email protected]
Felix Erbert
07. 06. 1986
Hochschule
Wätjenstr. 67
in Stralsund
Bremen
Julia Ewald
12. 06. 1985
Philipps-
Kunstgeschichte,
Metzgergasse 1
in Kassel
Universität Mar-
klass. Archäologie
Architektur
28213 Bremen
[email protected]
burg
35037 Marburg
06421/175274
Anna Gäckle
13. 05. 1987
Nizzaallee 20
in Rathenow,
Zimmer 213
Brandenburg
RWTH Aachen
Architektur
Bauwesen
52072 Aachen
0241 / 9187153
0178 / 7185059
[email protected]
Sarah Hamelmann
23. 01. 1985
HAWK Holzmin-
Meintestraße 6
in Höxter
den
Robert Hanke
20. 07. 1984
Universität Göt-
Philosophie,
Bahnerstieg 20
in Heiligenstadt
tingen
Kunstgeschichte
37671 Höxter-Fürstenau
05277/749
[email protected]
37308 Heiligenstadt
Mobil: 0176/65347449
[email protected]
Johannes Gu-
Christliche Archäo-
Neue Straße 19
tenberg Universi-
logie, Byzantini-
55234 Biebelnheim
tät Mainz
sche Kunstge-
Christine Hofmann
21. 02. 1987
schichte
06733/960639
[email protected]
Marie-Luise Jennerjahn
06. 08. 1979
Ottokarstraße 10
in Ludwigslust
FU Berlin
Kunstgeschichte
12105 Berlin
030/66772588
0170/4773542
[email protected]
Elisa Klumb
10. 09. 1985
Otto-Friedrich-
Mittelalterarchäo-
Untere Sandstraße 4
in Gera
Universität Bam-
logie
96049 Bamberg
berg
0951 / 1830945
0163 / 6247473
[email protected]
Judith Köhne
06. 10. 1987
HAWK Holzmin-
Architektur
Pyrmonterstraße 19
in Höxter
den
Stephanie Leßel
15. 07. 1985
Universität Köln
Kunstgeschichte
Paul-Schallück-Str. 33
in Moers
Kunstgeschichte
37696 Marienmünster
05284/942299
50939 Köln
0221/8392810
[email protected]
Mareike Liedmann
06. 02. 1982
Westfälische
Gerstkamp 10
in Aachen
Wilhelms Univer-
48153 Münster
sität Münster
0251 / 2891378
Stud. Hilfskraft
LS Denkmalpfle-
0175 / 2745687
ge
[email protected]
Britta Mevissen
21. 05. 1987
Heuchterstraße 56
in Viersen
RWTH Aachen
41844 Wegberg
Architektur
4. Semester
0177 / 2773389
[email protected]
Manuela Meyer
24. 05. 1985
Oppendorfer Straße 7
in Bonn
Universität Köln
Kunstgeschichte
Kunstgeschichte
50181 Bedburg
02272/3267
0160/1126260
[email protected]
Caroline Ritter
20. 01. 1985
Georg-August-
Friedrichstr. 3/4, Zimmer 26
in Schmalkalden
Universität Göt-
37073 Göttingen
tingen
0551/9953811
0179/7595383
[email protected]
Carol Schneider
21. 12. 1984
Philipps-
Barfüßerstr. 33
in Fulda
Universität Mar-
35037 Marburg
Kunstgeschichte
burg
06241/992022
0176/51348126
[email protected]
Friederike Singer
17. 02. 1989
Martin-Luther-
Kunstgeschichte
Burgkühnauer Str. 18
in Köthen
Universität Halle-
und Archäologie
Wittenberg
06846 Dessau-Rosslau
0340/513681
[email protected]
Jessika Theurich
Zeppelinstraße 51
14471 Potsdam
0175 / 6225729
28. 02. 1984
Humboldt Uni-
in Erfurt
versität Berlin
Kunstgeschichte
Rebekka Welker
24. 08. 1985
Philipps-
Sandweg 40
in Marburg
Universität Mar-
Kunstgeschichte
burg
35274 Kirchhain
06422/85335
0173/1856688
[email protected]
Michael Weyck
16. 10. 1981
Namibiastr. 26
in Köln (?)
50733 Köln
0174/4432170
[email protected]
Brandenburgische Technische Universität Cottbus
(BTU)
Postfach 10 13 44, 03013
Cottbus
Prof. Dr. Leo Schmidt
Lehrstuhl Denkmalpflege
[email protected]
Tel.: 0355 / 69 30 83
Fax: 0355 / 69 30 70
Dipl.-Ing. Henriette von Preuschen MA, Lehrstuhl Denkmalpflege
Tel.: 0335 / 69 39 96
[email protected]
Dipl.-Ing. Ingolf Watzlaw MA
Lehrstuhl Entwerfen und Bauen
im Bestand
Tel.: 0355 / 69 46 76
Email: [email protected]
Universität Köln
Kunstgeschichte,
Archäologie, Philosophie, Geschichte
Konzeptskizze Studentenworkshop 2009
Generelles Thema:
Denkmalpflege der Moderne
Zeit:
wünschenswert: 12. bis 19. September 2008
(13. 09. = Tag des offenen Denkmals, Termin muss ggf. wg. Terminüberschneiden
verschoben werden).
Ort / Objekt:
Egon-Eiermann-Bau in Apolda, Auenstraße 9/11/13 Kreis Weimarer Land, Thüringen
(Wohn- und Fabrikgebäude des ehem. Feuerlöschgerätewerkes
1938/39 nach Entwürfen des Berliner Architekten Egon Eiermann als Erweiterung
des bestehenden Produktionsgebäudes nordöstlich an dieses angebaut im Auftrag
der Totel-Werke Foerstner & Co. KG, die hier Feuerlöschgeräte produzierte.
Viergeschossiger Stahlbeton-Skelettbau zu zehn Achsen mit Dachgarten und Treppenhausanbau. Dieser so genannte „Eiermann-Bau“ übernimmt grundlegende Gestaltungselemente vom älteren Fabrikgebäude: Gebäudetiefe, Achsenbreite, Geschosshöhen. Die kontrastierende Fassadengestaltung mit hellem Stahlbeton-Skelett
und den roten Klinkerflächen entspricht der des Altbaues und zieht beide Teile zu
einer Einheit zusammen.)
Träger:
TLG Technologiepark Ilmenau
Der Träger überlässt momentan dem Verein der Freunde des Eiermann-Baus Apolda
e.V. die momentane Nutzung für Ausstellungen, Studentenprojekte, etc.
Landrat und Untere Denkmalschutzbehörde in Apolda stehen dem Objekt und der
Denkmalpflege sehr wohlwollend gegenüber.
Organisation:
Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege (Herr Dr. Sutter/ Herr Baier), BauhausUniversität Weimar (Herr Prof. Meier / Frau Dr. von Engelberg)
Aufgaben (Vorschläge):
1. Bedeutung des Baukörpers für die Region
2. Bauanalyse
3. Erarbeitung einer denkmalpflegerischen Rahmenzielsetzung
4. Analyse des Standortes und Entwürfe für die zukünftige städtebauliche Einbindung des Denkmals
5. Entwicklung eines Erhaltung- und Nutzungskonzeptes für das Gesamtgebäude oder Teilbereiche
Zeitplan:
Fertigstellung von Flyer und Plakat: bis Ende 2008
Bekanntgabe: Ende Januar 2009
Einsendeschluss: 15. Mai 2009
(Dr. Sutter/Baier/Dr. Pufke)
Sitzung des DNK am 19. November 2008
4.2.
Arbeitsschwerpunkte
AG Fachliche Fragen der Denkmalpflege
4.2.3.
Datenbank „Wirtschaftskraft Denkmalpflege“
Anlage zu TOP 4.2.3.
Berichterstattung: Prof. Dr. Detlef Karg
Die AG Fachliche Fragen hat in ihrer Sitzung am 14. Oktober 2008 über die Weiterführung der Datenbank diskutiert.
Die „Datenbank“ ist ein Programm, das die Eingabe von Werten in Form von Verhältnismäßigkeiten verarbeitet. Auf der Grundlage einer programmierten Berechnung
liefern die eingegebenen Zahlen Hochrechnungen zu den Investitionsvolumen der
Denkmalpflege in Deutschland pro Jahr und zu daraus resultierenden Auswirkungen
auf den Arbeitsmarkt. Dabei werden die eingepflegten Zahlen einerseits auf Gesamtdeutschland hochgerechnet und andererseits mit amtlichen Zahlen zu den Steuerabschreibungs- und Fördervolumina sowie den aktuellen Arbeitsmarktentwicklungen
in Beziehung gesetzt.
Der Cerasus-Index wurde überarbeitet und liefert als Wert inzwischen das Arbeitspotential geteilt durch die Anzahl der Arbeitsplätze in der Denkmalpflege. Ein Index von
8 zeigt beispielsweise an, dass die 8-fache Anzahl an Arbeitsplätzen möglich ist,
wenn die Denkmalpflege weiter gefördert wird.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt dem Komitee, die Weiterführung der Datenbank für das
kommende Jahr nicht zuletzt wegen der geringen Zuarbeit weiterer Fachbehörden
auszusetzen. Auf der Grundlage der in den letzten Jahren ermittelten Daten ist die
Erarbeitung eines abschließenden Ergebnisses möglich, das als Argumentationshilfe
im politischen Raum die Frage nach Investitions- und Arbeitsmarktpotentialen in der
Denkmalpflege beantwortet.
Das Ergebnis wird den Komiteemitgliedern zugeleitet, so dass auf der Jahrestagung
2009 über eine eventuelle Weiterführung der Datenbank entschieden werden kann.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beschließt, die ermittelten Daten im Jahresvergleich auszuwerten
und auf der 41. Jahrestagung des DNK 2009 abschließend über das Projekt zu
entscheiden.
Sitzung des DNK am 19. November 2008
4.2.
Arbeitsschwerpunkte
AG Fachliche Fragen der Denkmalpflege
4.2.4.
Projekte 2009
Anlage zu TOP 4.2.4.
Berichterstattung: Prof. Dr. Detlef Karg
Die AG Fachliche Fragen hat auf ihrer Sitzung am 14. Oktober 2008 nachfolgende
Themenschwerpunkte für 2009 vorgeschlagen, die in Tagungen oder anderen Veranstaltungen bearbeitet werden sollen:
1.
Tagung: „Mauer und Grenze: Denkmale der Teilung Deutschlands. Dokumentation, Bewertung, Erhaltung, Vermittlung“ (Arbeitstitel)
Eine erste Projektskizze ist als Anlage beigefügt.
2.
Die Kirche im Dorf / in der Stadt lassen. (Kirchenraum / Stadtraum) (Arbeitstitel)
Das Thema Weiterbauen an Kirchen soll in Verbindung mit strukturellen Veränderungen in der Stadt oder im dörflichen Umfeld untersucht werden. Das
Thema berührt auch Fragen der AG Öffentlichkeitsarbeit und AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt. Angestrebt wird eine mit den genannten
AGs konzipierte Veranstaltung. Zur Jahrestagung liegt noch kein Konzept
vor.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beauftragt die AG Fachliche Fragen der Denkmalpflege mit der
Ausarbeitung und Umsetzung der vorgeschlagenen Tagungen / Veranstaltungen.
Konzeptvorschlag:
„Mauer und Grenze: Denkmale der Teilung Deutschlands. Dokumentation, Bewertung, Erhaltung, Vermittlung“ (Arbeitstitel)
Der vorgelegte Konzeptvorschlag umfasst ein Paket, bestehend aus einer eintägigen
Tagung (vorgesehener Termin ist Mai/Juni 2009) und einer zweibändigen Tagungspublikation. Band 1 entsteht bis zu Termin der Tagung und soll am Vorabend im
Rahmen einer Buchpräsentation vorgestellt und allen Teilnehmern ausgehändigt
werden. Er enthält unter dem Arbeitstitel „Mauer und Grenze Bd.1: Denkmalbedeutungen der ‚Berliner Mauer‘“ die bisherigen Ergebnisse eines interdisziplinären DFGForschungsprojektes „Die ‚Berliner Mauer‘ als Symbol des Kalten Krieges: vom Instrument der SED-Innenpolitik zum Baudenkmal von internationalem Rang“, das die
vom Lehrstuhl für Denkmalpflege der BTU Cottbus zusammen mit dem Militärgeschichtlichen Forschungsamt, Potsdam und dem Institut für Zeitgeschichte, Berlin
seit 1 1/2 Jahren betreibt. Die Texte dieser Publikation sind bereits weitgehend fertig;
das Inhaltsverzeichnis ist beigefügt. Als Band 2 sollen im Nachgang der Tagung die
Referate und Diskussionsergebnisse erscheinen.
Das Gesamtkonzept besteht darin, die Ergebnisse des interdisziplinären, aber in sich
konsistenten Forschungsprojektes durch eine Palette weiterer Themen zu erweitern:
einerseits durch alternative Dokumentations- und Bewertungsansätze, andererseits
durch die wichtigen Themen der praktischen Erhaltung und der öffentlichen Vermittlung.
Eine für August 2009 geplante Ausstellung unter dem Arbeitstitel „Stadtlandschaft –
Grenzlandschaft: Die „Berliner Mauer“ im Spiegel der Kunst“ rundet das Erinnerungsjahr 20 Berliner Mauer ab. Möglicher Ausstellungsort ist das Dokumentationszentrum
an der Bernauer Straße. Ggf. gelingt es auch, einen Platz im Deutschen Bundestag
zu gewinnen.
Mauer und Grenze: Denkmale der Teilung Deutschlands
DOKUMENTATION – BEWERTUNG – ERHALTUNG – VERMITTLUNG
Veranstalter: Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz
(mit BTU Cottbus/Lehrstuhl Denkmalpflege und Stiftung Berliner Mauer)
– Entwurf 1.11.08 –
I. Tag
18:00 Uhr:
Buchvorstellung der Publikation zur Tagung, Band 1: „Mehr als nur
Mauer“:
Dr. Andrea Pufke, Prof. Dr. Jörg Haspel, Prof. Dr. Detlef Karg
Gastredner: Joachim Gauck
20:00 Uhr:
Abendvortrag:
Prof. Dr.-Ing. Vladimír Šlapeta (Brno, Tschechien) oder Tamasz
Fejerdy (Ungarn): The Iron Curtain
II. Tag
8.45 Uhr
Begrüßung
Dr. Andrea Pufke, Prof. Dr. Leo Schmidt, NN (Direktor Stiftung
Berliner Mauer)
DOKUMENTATION & BEWERTUNG
9.00-9.30 Uhr
Prof. Dr. Gabi Dolff-Bonekämper: Von der damnatio memoriae
zum Denkmal: Wandlungen in der Bewertung der „Berliner Mauer“
9.30-10.00 Uhr
Prof. Dr. Johannes Cramer: Bauforschung an der „Berliner Mauer“
10.00-10.30 Uhr
Dr. Maren Ullrich: Gedenkorte entlang der Innerdeutschen Grenze
10.30-11.00 Uhr
Kaffeepause
11.00-11.30 Uhr
Prof. Dr. Karin Wagner: Mauer- und Tunnelarchäologie
11.30-12.00 Uhr
Herr Pfeifer: Der Bau des Tunnels 57 in der Bernauer Straße
12.00-12.30 Uhr
Petra Morawe: Die geschlossene Grenze – von Osten gesehen
12.30-13.00 Uhr
Diskussion
13.00-14.00 Uhr
Mittagspause
ERHALTEN & VERMITTELN
14.00-14.30 Uhr
Dr. Matthias Dunger/Sibylle Schulz/Herr Norbert Heuler/Dr. AnnaMaria Odenthal: Mauer-Denkmale – Unterschiede in der denkmalpflegerischen Behandlung
14.30-15.00 Uhr
Dr. Ralf Paschke: Türme, Mauern, Zäune – Schutz von Denkmalen des Grenzrings um Berlin
15.00-15.30 Uhr
Dr. Rainer Klemke: Gedenkkonzept „Berliner Mauer“
15.30-16.00 Uhr Kaffeepause
16.00-16.30 Uhr
Dr. Joachim Scherrieble: Erhaltungs- und Vermittlungsarbeit der
Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn
16.30-17.00 Uhr
Prof. Donata Valentien/Prof. Dr. Werner Durth: Die Akademie der
Künste: Historischer Zeuge der innerstädtischen Grenzanlage
oder
Svenja Moor: Lebendige Grenzdenkmale – Kunstfabrik und
Grenzturm „Am Schlesischen Busch“
17.00-17.30 Uhr
Herr Faust: Das Gestaltungskonzept der Erinnerungslandschaft
„Berliner Mauer“ in der Bernauer Straße
17.30-18.00 Uhr
Abschlussdiskussion
___________________________________________________________________
Mögliche Teilnehmer:
Prof. Dr. Johannes Cramer (TU Berlin)
Prof. Dr. Gabi Dolff-Bonekämper (TU Berlin)
Dr. Matthias Dunger (LDA Berlin)
Prof. Dr. Werner Durth (Akademie der Künste Berlin)
Herr Faust (Büro SINAI Landschaftsarchitekten)
Tamasz Fejerdy (ICOMOS Ungarn)
Joachim Gauck (ehem. BStU)
Herr Norbert Heuler (LDA Berlin)
Dr. Rainer Klemke (SenKult Berlin)
Herr Pfeifer (Tunnelbauer und Fluchthelfer)
Svenja Moor (Kunstfabrik am Flutgraben)
Petra Morawe (Beirat Stiftung Berliner Mauer)
Dr. Anna-Maria Odenthal (LDA Berlin)
Dr. Ralf Paschke (BLADAM Wünsdorf)
Dr. Joachim Scherrieble (Gedenkstätte Deutsche Einheit Marienborn)
Sibylle Schulz (LDA Berlin)
Prof. Dr.-Ing. Vladimír Šlapeta (TU Brno)
Dr. Maren Ullrich
Prof. Donata Valentien (Akademie der Künste Berlin)
Prof. Dr. Karin Wagner (LDA Berlin)
Tagungspublikation Bd. 1
Mauer und Grenze: Denkmalbedeutungen der ‚Berliner Mauer‘
Inhalt
1.
Bilder der Mauer: Vielfalt der Wahrnehmung und Bedeutungen
2.
Deutschland nach 1945: internationale Rahmenbedingungen, BerlinStatus und zwei deutsche Staaten
3.
„Gesundungsgürtel um Frontstadtsumpf“: Die Logik des Mauerbaus aus
Sicht der der SED
4.
Die Mauer als Architektur und Botschaft
5.
Die Mauer und ihre Grenztruppen oder die Grenztruppen und ihre Mauer?
6.
Das Gesamtsystem Grenze: zur Bedeutung der Infrastruktur im Hinterland
der Grenzanlagen
7.
Grenzdarstellungen: Die „Berliner Mauer“ in der Kunst
8.
„Die Mauer wird in 50 und auch in 100 Jahren noch bestehen bleiben“:
Mauerstrategien der SED (1962-89)
9.
November 1989: Vom Symbol der Unterdrückung zur Ikone der Befreiung
10. Was von der Mauer blieb
11. Internationale Wahrnehmung heute
12. Von der Verdrängung zur Memorialisierung
13. Über die Webbasierte Datenbank zur Topographie der Grenze um WestBerlin
Literaturverzeichnis
Autoren:
Prof. Dr. Manfred Wilke, Dr. Michael Kubina – Institut für Zeitgeschichte München/Berlin
Oberst Dr. Winfried Heinemann, Hauptmann Jochen Maurer MA – Militärgeschichtliches Forschungsamt Potsdam
Prof. Dr. Leo Schmidt, Dr. Anke Kuhrmann, Dr. Antje Mues, Dr. Axel Klausmeier –
BTU Cottbus LS Denkmalpflege
Ausstellungskozept
Stadtlandschaft – Grenzlandschaft: Die „Berliner Mauer“ im Spiegel der Kunst
28 Jahre lang bestimmte die „Berliner Mauer“ das Leben in der Stadt, zerstörte
menschliche Beziehung und unterbrach städtische Strukturen: auf 43 km Länge –
von Lübars im Norden bis zur Waltersdorfer Chaussee im Süden – durchschnitt das
tiefgestaffelte Grenzanlagensystem die Stadtlandschaft. Vor allem die vertikalen Befestigungs- und Sicherungselementen inner und außerhalb des Todesstreifens – die
verschiedenen Mauern und Zäune, aber auch die Panzersperren, Lampentrassen
und vor allem die Grenzübergangsstellen und zahlreichen Wachtürme dominierten
das Stadtbild und waren täglich Erinnerungszeichen der Teilung.
Die für August 2009 im Dokumentationszentrum an der Bernauer Straße geplante
Ausstellung widmet sich erstmals der Frage, wie Künstler in Ost und West sich mit
diesem „Bauwerk“ auseinandersetzten. Ausgewählt werden Werke der bildenden
Kunst – Malerei, Grafik, Objektkunst und Fotografie – die die Grenzanlage und ihre
Auswirkungen auf die Berliner Stadtlandschaft zeigen.
Die Ausstellung geht aus dem DFG-Forschungsprojekt „Die ‚Berliner Mauer’ als
Symbol des Kalten Krieges. Vom Instrument der SED-Innenpolitik zum Baudenkmal
von nationalem Rang“ hervor, das gemeinsam vom Lehrstuhl für Denkmalpflege,
BTU Cottbus, dem Militärgeschichtlichen Forschungsamt, Potsdam und dem Institut
für Zeitgeschichte, Berlin bearbeitet wird.
Im Folgenden findet sich eine Auflistung von thematisch-motivisch interessanten
Werken, aus denen es eine Auswahl von maximal 20 Arbeiten zu treffen gilt. Die kursiv hervorgehobenen sind von besonderem Interesse. Die Aufstellung ist je nach Nationalität des Künstlers – ob DDR-Bürger oder im Westen lebend – zweigeteilt. Bei
den in der DDR entstandenen Werken wird darüber hinaus unterschieden, ob sie im
staatlichen Auftrag oder in einem freien Zusammenhang, mit meist kritischoppositionellem Hintergrund, entstanden.
Mauerkunst – Ost
ohne staatlichen Auftrag – von exilierten DDR-Künstlern – Nachwendezeit
Horst Strempel: Sektorengrenze, 1957
Bildquelle: Stadtbilder
Leihgeber: Ostdeutsche Galerie Regensburg, Inv. 922
Roger Loewig: Eine zulange Mauer, 1983 (nach seiner Übersiedlung in den Westen
1972)
Bildquelle: Feist
Leihgeber: o.A.
Roger Loewig: Das Märkische Viertel aus der Wächterperspektive, 1974 (nach seiner
Übersiedlung in den Westen 1972)
Leihgeber: Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur
Roger Loewig: Die große Pleite der Plattenfirma I, 1991
Leihgeber: Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur
Sighard Gille: Berliner Landschaft, 1976/79
Bildquelle: Mensch: Durchblick
Hans Ticha: Mauer, 1979
Bildquelle: Feist
Leihgeber: o.A.
Manfred Butzmann: Grenzmauer, 1981
Leihgeber: M. Butzmann
Manfred Butzmann: Haus an der Grenze 1990
Leihgeber: Dokumentationszentrum DDR Kunst, Burg Beeskow
Manfred Butzmann: Mauer am Brandenburger Tor, 1988
Leihgeber: M. Butzmann
Manfred Butzmann: Mauer bei der Thomaskirche in Kreuzberg von der Westseite,
1982
Leihgeber: M. Butzmann
Manfred Butzmann: „Mauerfriedhof“ in Pankow 1991
Leihgeber: M.Butzmann
Eberhard von der Erde: Ost-Berliner Bahnhof Wedding, 1983
Im Besitz des Künstler, über Katja Protte MHM, Dresden
Bildquelle:
Peter Herrmann: Gesamtdeutsches Gewitter, 1987
Bildquelle: Feist (Klappentext)
Peter Herrmann: Stadtlandschaft, 1961
Leihgeber: Manfred Butzmann
Martin Hoffmann: Die Mauer, 1980
Bildquelle: Martin Hoffmann. Reflexe aus Papier und Schatten
Leihgeber: vermutl. Besitz des Künstlers
Martin Hoffmann: Friedhof (an der Bernauer Straße), 1973
Bildquelle: Martin Hoffmann. Reflexe aus Papier und Schatten
Leihgeber: vermutlich Besitz des Künstlers
Roland Nicolaus: Blick über das Gelände der Reichskanzlei zum Potsdamer Platz,
1987
Bildquelle: Raum 2000. FH 13.01.20 R246
Konrad Knebel
Straße mit Mauer, 1977
Leihgeber: Märkisches Museum
Konrad Knebel
Niemandsland 1991
Leihgeber: Märkisches Museum
(Ohne Bild)
Hans Körnig: An der Liesenstraße, Berlin-Wedding, 1965 (seit 1961 im Westen)
Leihgeber: Privat Gottfried Hübner, Berlin
Hans Körnig: Am Nordbahnhof, Berlin, 1966 (seit 1961 im Westen)
Leihgeber: Kunstforum Ostdeutsche Galerie
Hans Körnig: Blick über die Mauer, Bernauer Straße 1966 (seit 1961 im Westen)
Leihgeber: Kunstforum Ostdeutsche Galerie
Hans Körnig: Die Bernauer Straße (seit 1961 im Westen)
Leihgeber: Kunstforum Ostdeutsche Galerie
Hans Körnig: Am Potsdamer Platz (seit 1961 im Westen)
Bildquelle: Ostdeutsche Galerie Regensburg: Hans Körnig. Aquatintaradierungen
Sigurd Kuschnerus: Grenzübergangsstelle
Leihgeber: Märkisches Museum
(ohne Bild)
Ursula Strozynski: Mauer II 1991
Bildquelle: U.S. Aquarelle und Radierungen
Leihgeber: vermutlich im Besitz der Künstlerin
Ursula Strozynski: Danach 1991
Bildquelle: U.S. Aquarelle und Radierungen
Leihgeber: vermutlich im Besitz der Künstlerin
A.R. Penck/Schleime/Streitparth u.a.: 100 Steine für die Versöhnungskirche (Objekte), 2000
Leihgeber: Versöhnungsgemeinde
DDR-Mauer-Auftragskunst
Hans Räde: Dass sicher sei, was uns lieb ist, 1971
Blatt 1 Dass sicher sei, was uns lieb ist
Blatt 6: Der Sumpf hat verwirrende Lichter
Leihgeber: MHM, Dresden
Mauerkunst – West
Oskar Kokoschka: Berlin 13. August 1966, 1966
Bildquelle: Stadtbilder
Leihgeber: Berlin, Verlagshaus Axel Springer
Antoni Tapies: aus der Berlin Suite, 1971
Bildquelle: Hildebrandt
Leihgeber: Haus am Checkpoint Charlie
Kurt Thiede: Rundblick Potsdamer Platz, 1972
Leihgeber: Stiftung Stadtmuseum
Kurt Thiede: Axel Springer Haus, 1972
Leihgeber: Stiftung Stadtmuseum
Kurt Thiede: Lindenstraße/Kommandantenstr., 1972
Leihgeber: Stiftung Stadtmuseum
Kurt Thiede: Reichstag
Leihgeber: Stiftung Stadtmuseum
Wolf Vostell: Mauer und Brandenburger Tor, 1972
Bildquelle: Stadtbilder
Leihgeber: Stiftung Stadtmuseum Inv. GEM 86/2
Wolf Vostell: Die Betonierung, 1972
Bildquelle: Hildebrandt
Leihgeber: Berlinische Galerie
Weitemeyer: o.T., 1972
Bildquelle: Hildebrandt
Leihgeber: Haus am Checkpoint Charlie
Karl Oppermann: Berlin Fokus, 1974
Bildquelle: Hildebrandt
Leihgeber: Haus am Checkpoint Charlie
Karl Oppermann: Bernauer Straße 1973
Leihgeber: Gemäldesammlung der Weberbank, Berlin
Matthias Koeppel: Potsdamer Platz, 1973
Bildquelle: Hildebrandt
Leihgeber: Haus am Checkpoint Charlie
Jörg Immendorf: Café Deutschland 1977/78 (Einzelne Bilder aus dem Zyklus)
Leihgeber: Museum Ludwig Köln
Rainer Fetting: Sonne über Ostberlin 1979
Bildquelle: Stadtbilder
Leihgeber: Dr. Peter Pohl, Berlin
Rainer Fetting: Mauer, 1980
Bildquelle: Stadtbilder
Leihgeber: Stiftung Stadtmuseum GEM 86/21
Carla Fioravanti: Bauerwartungsland, 1994
Leihgeber: Gemäldesammlung der Weberbank, Berlin
Rüdiger Moegelin: Brandenburger Tor, Blick vom Reichstag, 1987
Bildquelle: R.M.: Stadtbilder 1987-95
Leihgeber: vermutlich im Besitz des Künstlers
Emmett Williams: Potsdamer Platz I (1980)
Bildquelle: Stadtbilder
Sammlung Rainer Pretzell, Berlin
Jiri Kolar: Vergil und Dante schauen in den Hades 1981
Bildquelle: Hildebrandt
Leihgeber: Haus am Checkpoint Charlie
Hal Meltzer: The Berlin Painting 1984
Bildquelle: Stadtbilder
Galerie am Moritzplatz, Berlin
Ekkeland Götze: Berliner Mauer – Todesstreifen (Objekt), 1990-92
Leihgeber: Stiftung Stadtmuseum bzw. ggf. E. Götze
Sitzung des DNK am 19. November 2008
Anlage zu TOP 4.3.1.
4.3.
Arbeitsschwerpunkte
AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt
4.3.1.
Neue Publikation:
Band 71 der Schriftenreihe
Revitalisierung der Innenstadt – Denkmalpflege als Bestandteil der
Stadtentwicklung
Berichterstattung: Dr. Ulrike Wendland
Die bei der Jahrestagung 2006 von der Arbeitsgruppe „Denkmalpflege, Stadtentwicklung,.Umwelt“ angekündigte Publikation eines Leitfadens für Stadtplaner, Architekten
und Denkmalpfleger ist in diesem Jahr zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen.
Die Broschüre entstand als Gemeinschaftsproduktion der Arbeitsgruppenmitglieder
Jutta Gruß-Rinck, Dagmar Tille und Thomas Drachenberg und liegt seit November
2008 vor.
Sitzung des DNK am 19. November 2008
Anlage zu TOP 4.3.2.
4.3.
Arbeitsschwerpunkte
AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt
4.3.2.
Workshop: Die Zukunft der Denkmalpflege im demografischen Wandel
Berichterstattung: Dr. Ulrike Wendland
Die Arbeitsgruppe fordert eine kritische Diskussion über die Rolle der Denkmalpflege:
Die Position und die Akzeptanz der Denkmalpflege in der Gesellschaft sind nach wie
vor in Gefahr. In vielen Bereichen gerate die Denkmalpflege in die öffentliche Diskussion (Stadtumbauprozesse, Rekonstruktionen von Stadtgrundrissen und Gebäuden,
im Rahmen von Förderprogrammen) ohne an ihr beteiligt zu sein. Vielfach werde ihr
einerseits eine aktive Rolle nicht zugestanden, andererseits lasse sich aber auch eine gewisse Schwerfälligkeit der Institution beobachten. Neue Probleme stellen sich
besonders vor dem Hintergrund des demografischen Wandels.
Die AG kam zu dem Schluss, dass die Denkmalpflege gefordert sei, sich aktiver in
alle Bereiche einzubringen. Hierbei sei es wichtig herauszufinden, wer die Denkmalpflege sei, was sie leiste und was die Gesellschaft von ihr erwarte. Ein kreativer Diskussionsprozess soll in Gang gesetzt werden. Die AG schlägt hierfür einen Arbeitsgruppen-übergreifenden Workshop vor. Ein erstes Konzept liegt bei.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beauftragt die AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt mit
der Durchführung des Workshops „Die Zukunft der Denkmalpflege im demografischen Wandel.“
Die Zukunft der Denkmalpflege im demografischen Wandel
Konzeptioneller Ansatz für einen gemeinsamen Workshop aller Arbeitsgruppen
des DNK im Jahr 2009
Ideenskizze der DNK-Arbeitsgruppe „Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt“,
Beratung am 22.10.2008
___________________________________________________________________
Ausgangspunkt:
Ziel:
Interesse an gemeinsamer Verständigung über Chancen und
zukünftige Rolle des DNK:
a) DNK als eine Institution mit übergeordneter Rolle in der bundesdeutschen Denkmalpflege, die politisch agieren kann!
b) DNK als Instrument, um die Denkmalpflege in der Fachwelt zu verlinken und ihr Profil in der Zivilgesellschaft zu stärken
AG-übergreifende Diskussion als Auftakt eines Kommunikationsprozesses zur Frage:
„Welche Zukunft hat die Denkmalpflege angesichts der Folgen des
demografischen Wandels?“
Diskussionsgrundlage soll die „Sicht von Außen“ auf Denkmalpflege,
Akteure und ihre Aufgaben in der Zukunft sein.
Unter Einbeziehung externer Positionen und Sichtweisen wird ein
offener Austausch angestrebt.
Inhalt: Künftiges Rollenverständnis, zentrale Aufgaben und Beiträge
der Denkmalpflege angesichts sich generell ändernder gesellschaftlicher Verhältnisse in Deutschland und Europa.
Fragen:
Grundlage können folgende Fragestellungen sein:
Was erwartet die Gesellschaft gegenwärtig von der Denkmalpflege?
Wie sind die baukulturellen Werte und ihre Erhaltung im Bewusstsein
der Gesellschaft verankert?
Wie wird die Denkmalpflege derzeit ihrer Verantwortung für die Stadtund Raum(Landes-)entwicklung gerecht? Ist sie sich ihrer Aufgaben
für eine nachhaltige Stadt- und Raum(Landes-)entwicklung bewusst?
Was bedeutet das für die Denkmalpflege, den Denkmalschutz?
Wie wird sie zu einem gleichwertigen Partner in der Stadt- und
Raumentwicklung?
Wie stärkt sie ihre Position als Partner in der Stadt- und Raumentwicklung?
Welche Entwicklungen und Probleme erfordern derzeit welche Ansätze einer nachhaltigen Stadt- und Raum(Landes-)entwicklung?
Wie kann die Gesellschaft von der Denkmalpflege profitieren?
Was bedeutet die Denkmal-/Kulturlandschaft für die Gesellschaft, wie
definiert sich ihr Beitrag zu einer ökonomisch, ökologisch und kulturell nachhaltigen Entwicklung?
Welche Allianzen sind in der Zukunft notwendig?
Aufgabe:
a) Reflexion und Verständigung über wesentliche Schwerpunkte
der Denkmalpflege im 21. Jahrhundert
und
b) Wie erfolgt die initiative Kommunikation/Implementierung in der
Gesellschaft (Schwerpunkte, Chancen, Probleme)
Konzeptidee: Gemeinsame Veranstaltung des DNK (alle AG’s) mit externen
Fachleuten
- aufbauend auf gesamtgesellschaftlicher / öffentlicher Wertediskussion, z.B. im Rahmen der Debatten um demografische Entwicklung,
Baukultur, zu bau- und planungskulturellen Aspekten der Integration der Denkmalpflege
- unter Einbeziehung der dynamischen Entwicklung von Bau- und
Planungsrecht, im Verständnis von Denkmalpflege/-schutz als integrativer Teil dessen.
Struktur der Veranstaltung:
Teil A:
Input und Fragestellungen von Externen,
Podium/Plenum mit fachfremden Akteuren, die ihre Position zu verschiedenen Fragestellungen an die Denkmalpflege, Themen und Positionen vorstellen.
Darstellung visionärer, übergeordneter Ansätze der Disziplinen
Teil B:
gemeinsame Diskussion als offenes Brainstorming
Orientierung an
Positionen der jeweiligen Fachleute zu
a) Aufgaben/Schwerpunkten und
b) Kommunikation/Implementierung
der Denkmalpflege.
Vorschlag für Disziplinen eingeladener Fachleute
- Wirtschaft (ökonomische Dimension),
- Naturschutz (ökologische Dimension),
- Kultur (kulturhistorische / kulturpolitische Dimension),
- Stadtsoziologe, (Nutzungs-/Akteursdimension)
- Zukunftsforscher,
- Bau- und Planungsrecht (juristische Dimension),
- Regional-/Stadtplaner (bauliche, physische Dimension),
- Politikwissenschaft (politische Dimension)
- Kulturlandschaftsforscher (Verknüpfung von Denkmal- und Naturschutz).
(Einbeziehung der Denkmalpflege in eine ganzheitliche Betrachtung)
Vorschläge:
Moderation:
Hans-Joachim Hamerla, Architekt, Stadtplaner und Geograph, Düsseldorf
Referenten:
Andreas Willisch, Soziologe, Thuenen-Institut Bollewick, (u.a. Die
Zukunft des Dorfes)
Prof. Dr. J.E.(Koos) Bosma, Faculteit der Letteren Kunst en Kultur,
Amsterdam, (Denkmalpflege und Architektur, Sinn, Zweck und Erfolg…)
Dr. Werner Sewing, Architektursoziologe, Privatdozent und Lehrbeauftragter der TU Berlin, (Welche Rolle spielen Denkmale zukünftig
in unseren Städten?) (N.H-H)
Prof. Dr. Walter Siebel,....., Stadtsoziologie (J.G-R)
Prof. Dr. Ursula Boos-Nünning, Universität Duisburg/Essen,
(Demografischer Wandel), (J.G-R)
Elisabeth Niejahr, DIE ZEIT, Berlin, (Demografischer Wandel),
(J.G-R)
Dr. Warnfried Dettling, Publizist
Eike Münke, Stabsstelle Demografischer Wandel beim Regierungspräsidium Chemnitz,
(Anpassungskonzepte und –strategien an die Herausforderungen
des demografischen Wandels: Einführung und Qualifizierung eines
„DemografieChecks“ für Gesetzgebungs-, Planungs- und Förderverfahren. Vortrag am 2.12.08 in Berlin), Herr Münke war vormals für die
Denkmalpflege im Sächsischen Staatsministerium des Innern zuständig
Prof. Peter Wippermann, Zukunftsforscher, Trendbüro
www.trendbuero.de, (Gesellschaftlicher Wandel wohin?) (N.H-H)
Prof. Dr. Ernst W. Opaschowski, ………, Zukunftsforscher, berät Politik und Wirtschaft, u.a. EXPO 2000 Hannover, lt. DPA „Zukunftspapst“
(Freizeitforschung, Tourismusforschung, Trendforschung, Arbeitsformen der Zukunft)
Matthias Horx,....., ......., (Zukunftsforschung)
Ben Rodenhäuser, Director Foresight research, Z_punkt GmbH, Essen,
(Die Zukunft des Wohnens)
Prof. Dr. Vera Denzer, Geographin, Universität Leipzig, (Kulturlandschaftsforschung zu Beginn des 21. Jahrhunderts)
Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Werner Sinn, IFO-Institut für
Wirtschaftsförderung, München, (J.G-R)
Prof. Dr. Ernst-Ulrich von Weizsäcker, Vorsitzender des Wuppert. Instituts für Umwelt des Landes NRW, (J.G-R)
Prof. Dr. Michael Krautzberger, Honorarprofessor an der HumboldtUniversität zu Berlin und an der Universität Dortmund, Vizepräsident
der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung sowie
Ordentliches Mitglied der Akademie für Raumforschung und Landesplanung
(Entwicklungen im Baurecht)
Dagmar Tille, Berlin, 29. Oktober 2008
Sitzung des DNK am 19. November 2008
Anlage zu TOP 4.3.3.
4.3.
Arbeitsschwerpunkte
AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt
4.3.3.
Kommerzielle Großstrukturen in Innenstädten
Berichterstattung: Dr. Ulrike Wendland
Die Arbeitsgruppe hat sich in ihrer letzten Sitzung mit einem neuen Schwerpunktthema beschäftigt. Betrachtet werden soll die Frage, welche baulichen Dimensionen
auch unter wirtschaftlichen Aspekten historische Strukturen sprengen. Ferner soll
anhand von Beispielen aufgezeigt werden, in welchen Prozessen kommerzielle
Großstrukturen in Innenstädten verträglich zu realisieren sind. Dabei stehen nicht nur
Einkaufszentren im Blickpunkt, wie auf der Tagung 2007 in Göttingen zu großflächigen Einzelhandelszentren, sondern jede Form groß dimensionierter Neubebauung in
historischen Strukturen, die u. a. dem demografischen Wandel der Gesellschaft geschuldet sind (Wohnbebauung, Altenheime, etc.)
Die Arbeitsgruppe beabsichtigt unter den genannten Fragestellungen und auf der
Grundlage eines ersten Konzeptes (s. Anlage) einen Leitfaden für eine nachhaltige
Stadtentwicklung. Für die schriftliche Bearbeitung soll ein externer Autor gewonnen
werden.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beauftragt die AG Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt mit
der Ausarbeitung und Betreuung eines Leitfadens zur nachhaltigen Stadtentwicklung.
Arbeitsschwerpunkt der AG „ Denkmalpflege, Stadtentwicklung, Umwelt“
Kommerzielle Großstrukturen in Innenstädten (Arbeitstitel)
I
Historische Stadt vs. kommerzielle Ansprüche
1. Historisch gewachsene Stadt
- Historie und Gegenwart
- Entwicklung
- Typisierung
2. Gesellschaftliche Veränderungen
- Historie und Gegenwart
- Entwicklung
- Typisierung
3. Kommerzielle Großstrukturen
- Historie und Gegenwart
- Entwicklung
- Typisierung
4. Fazit
- Geänderte Rahmenbedingungen
- Demografischer Wandel
- Fakten
- Einkaufs- und Freizeitverhalten (kommerziell gesteuert oder geänderte Lebensgewohnheiten?)
II Ziele einer nachhaltigen Stadtentwicklung
1. Gesellschaftliche und politische Bedeutung der Denkmalpflege für eine nachhaltige Stadtentwicklung
2. Lage der Einrichtungen
- in der Innenstadt
- am Rand der Innenstadt
- außerhalb
3. Standortvoraussetzungen und Dimensionen
4. Gestaltqualität
5. Wirtschaftliche Tragfähigkeit mit Zeit- und Finanzbezug
III Lösungen
1. Information/Aufklärung und Motivation (über und zu o.g. Zielen)
2. Kooperation, Moderation, Interaktion (Realität bestimmen, Schwarz-weißBetrachtung vermeiden)
3. Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzepte erarbeiten (unter besonderer Berücksichtigung o.g. Themen)
4. Ausschreibung und gezielte Investorenansprache (mit eindeutig definierten
Vorgaben)
5. Institutionalisierung Forum Baukultur (mit kunsthistorischer und wirtschaftlicher
Betrachtung)
6. Fazit: Progressive Denkmalpflege unterstützt Investitionen und die sich wandelnde historische Stadt
(Jutta Gruß-Rinck)
Sitzung des DNK am 19. November 2008
4.4.
Arbeitsschwerpunkte
AG Recht und Steuerfragen
4.4.1.
Neue Publikationen:
Anlage zu TOP 4.4.1.
Berichterstattung: Prof. Dr. Rainer Hönes
Band 74 der Schriftenreihe
Internationaler Kulturgüter-, Denkmal- und Welterbeschutz
Die Publikation zum Thema befindet sich im Druck und liegt voraussichtlich noch Ende des Jahres 2008 vor. Prof. Dr. Rainer Hönes zeichnet ein umfassendes Bild des
internationalen Kulturgüterschutzes von seinen Anfängen im 19. Jahrhundert bis zu
seinen jüngsten Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland incl. Querverweisen auf das deutschsprachige Ausland.
Geplante Überarbeitung:
Band 59 der Schriftenreihe:
Eine gesicherte Zukunft für unser Erbe. Steuererleichterungen nach
dem Einkommenssteuergesetz als Eckstein der Kulturpolitik für Denkmalschutz und Denkmalpflege, Investitionen und Arbeitsplätze
Die seit einiger Zeit vergriffene Broschüre aus dem Jahr 1998 soll aufgrund vielfältiger Nachfragen überarbeitet und auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung gebracht werden.
Sitzung des DNK am 19. November 2008
4.4.
Arbeitsschwerpunkte
AG Recht und Steuerfragen
4.4.2.
Bericht des Vorsitzenden
Anlage zu TOP 4.4.2.
Berichterstattung: Prof. Dr. Ernst-Rainer Hönes
Über das Arbeitsprogramm der Arbeitsgruppe „Recht und Steuerfragen“ informiert
der beiliegende Jahresbericht 2008 (s. Anlage).
Jahresbericht 2008 der Arbeitsgruppe Recht und Steuerfragen
Die AG Recht und Steuerfragen hatte ihre 83. Sitzung am 21./22. April 2008 in
Schwerin und hat ihre 84. Sitzung nun am 6./7. Oktober 2008 in Dresden.
Im laufenden Jahr wurden über 30 Themen behandelt, wobei der vom DNK 2005 in
Bremen beschlossene Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Berücksichtigung des
Denkmalschutzes im Bundesrecht“ weiterhin im Vordergrund stand. Allerdings wurde
der Gesetzentwurf bisher weder ganz noch in Teilen im Bundestag eingebracht.
Auch daraus übernommene Einzelvorschläge z. B. zu laufenden Gesetzgebungsverfahren wurden leider nicht berücksichtigt.
Bekanntestes Beispiel ist derzeit der Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) in der Fassung vom 22. 9. 2008 (BT-Drs. 16/10292), zu dem der
Vorsitzende der AG bereits am 24. 3. 2008 Stellung genommen hatte. Wie bisher
wird die Leitvorstellung der Raumordnung nach § 1 Abs. 2 des Entwurfs von den sozialen und wirtschaftlichen Ansprüchen an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen beherrscht, so dass die kulturellen Funktionen des Raumes nach wie vor verschwiegen werden. Das Kultur- und Naturerbe der Welt kommt trotz ausgedehnter
Welterbestätten wie das 65 km lange obere Mittelrheintal nicht vor. Auch für laufende
und künftige Anträge vom Wattenmeer bis zu den Buchenwäldern in Deutschland
wäre die Berücksichtigung des Welterbes zu dem gebotenen tatsächlichen und rechtlichen Schutz dringend notwendig, wobei gerade bei diesen Beispielen das Bundesrecht gefordert ist. Durch die geänderte Verfassungslage seit der Föderalismusreform 2006 hat der Bund nun die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr.
31 GG, so dass dies nach § 8 f. GeROG auch Auswirkungen auf die Raumordnung
der Länder haben muss. Es besteht die Gefahr, dass die Kultur in den Landesplanungsgesetzen, soweit bisher berücksichtigt, nun auch wegen der Vorgaben des
Bundes gestrichen wird.
Zur juristischen Rechtfertigung des „Artikelgesetzes“ einschließlich einzelner Änderungswünsche wie der zum ROG hatte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe in zahlreichen Fachzeitschriften Aufsätze veröffentlicht, mit denen die jeweilige Notwendigkeit
der Berücksichtigung des Denkmalschutzes im konkreten Bundesrecht begründet
und die Umsetzung des Welterbeübereinkommens von 1972 angemahnt wurde. Die
vielfach leider nach wie vor unbekannte am gleichen Tag wie das Welterbeübereinkommen am 16. 11. 1972 beschlossene UNESCO-Empfehlung betreffend den
Schutz des Kultur- und Naturerbes auf nationaler Ebene wurde zur Beachtung empfohlen (DSI 2/3/2007, S. 113).
Das mit Gesetz vom 20. April 2007 (BGBl. I S. 626) ratifizierte UNESCOÜbereinkommen vom 14. November 1970 ist in Deutschland am 29. Februar 2008 in
Kraft getreten. Es wurde mit dem Ausführungsgesetz vom 18. Mai 2007 (BGBl. S.
757) umgesetzt, ohne dass die Forderungen des DNK zum Schatzfund (§ 984 BGB)
oder zur gemeinschädlichen Sachbeschädigung (§ 304 StGB) bisher berücksichtigt
wurden. Jedoch wurden diese Gedanken von den kulturpolitischen Sprecherinnen
und Sprechern von vier Fraktionen in einem Brief vom 27. 1. 2007 an den BKM aufgegriffen. Auf der 83. Sitzung wurde dieser Punkt mit dem Vertreter des BKM und
dem Präsidenten von ICOM -Deutschland erörtert, so dass weitere Verbesserungsvorschläge des DNK nach einer Erprobungszeit des Gesetzes von 3 Jahren vielleicht
möglich sind.
Die Erörterung der Konsequenzen des UNESCO-Welterbeübereinkommens von
1972 zur Durchsetzung des von der UNESCO geforderten tatsächlichen und rechtlichen Schutzes des Kulturerbes hat gerade nach der Diskussion über den Bau der
Waldschlößchenbrücke ergeben, dass diese völkerrechtlichen Vorgaben das deutsche Bundesrecht meist noch nicht erreicht haben, so dass auch aus kulturstaatlicher
(Mit-)Verantwortung des Bundes für dieses Erbe das Anliegen des vom DNK am 21.
11. 2005 in Bremen beschlossenen „Artikelgesetzes“ umgesetzt werden muss. Deshalb hat auch die Kultusministerkonferenz mit Beschluss der 191. Amtschefkonferenz
am 20. 9. 2007 in Berlin das Vorhaben einer gesetzlichen Umsetzung der internationalen Vorgaben unterstützt. Dazu gehört auch, dass der Bund bei der Vergabe von
Zuschüssen in seinen Richtlinien die internationalen und europäischen Vorgaben
einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung berücksichtigt.
Zum Staatsziel Kultur liegt nunmehr ein Gesetzesantrag des Landes Berlin für einen
neuen Art. 20 b GG vor (BR-Drs. 646/08 vom 1. 9. 2008), wonach der Staat die Kultur schützt und fördert. In der Begründung wird auf die Europäische Union Bezug
genommen.
Da der EG-Vertrag (EGV) anders als das Grundgesetz in Art. 151 EGV die Kultur
ausdrücklich berücksichtigt und der Umweltbegriff der EU entwicklungsoffener ist als
der Begriff der natürlichen Lebensgrundlagen in Art. 20 a GG, wird in der EU die natürliche und die vom Menschen geschaffene gegenständliche Umwelt bereits berücksichtigt. Bekanntestes Beispiel ist die 1985 von der EG initiierte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Deshalb bemüht sich die AG bereits jetzt um eine angemessene
Berücksichtigung des Denkmal-, Kulturgüter- und Welterbeschutzes im kommenden
Umweltgesetzbuch des Bundes.
Von besonderem Interesse ist für die Arbeitsgruppe nach der auf der auf der Sitzung
in Bonn begründeten aktiven Mitarbeit von Herrn Reg.Dir. Göhner (LfD, Bayern) in
der bisherigen Europäischen Arbeitsgruppe (Dr. Nypan) die Fortführung der erfolgreichen Arbeit in dem European Heritage Legal Forum (EHLF). Hierzu gibt es noch
Koordinationsbedarf insbesondere mit der Kulturministerkonferenz, der Vereinigung
der Landesdenkmalpfleger und dem Verband der Landesarchäologen.
Andere internationale und europäische Vorgaben wie die EuroparatsÜbereinkommen von Granada 1985 oder Valletta/Malta 1992, die ratifiziert und somit
geltendes Recht sind (Art. 59 Abs. 2 GG), müssen eingehalten werden. Die in Florenz 2000 beschlossene Europäische Landschaftskonvention sollte trotz der Vorbehalte des Bundesumweltministeriums (BT-Drs. 16/5375 vom 11. 5. 2007, S. 11) endlich auch von Deutschland ratifiziert werden. Insgesamt mangelt es zu oft an der Beachtung völkerrechtlicher und europarechtlicher Vorgaben durch den Bundes- und
Landesgesetzgeber. Der Denkmalschutz wird einfach verschwiegen.
Die Bedenken des DNK und der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger mit der Aktion „Energieberatung statt Energiepässe für Baudenkmäler“ wurden im Bundeskabinett zunächst nicht berücksichtigt, so dass dank einer Initiative Bayerns im Bundesrat
nach § 16 Abs. 4 Satz 2 EnEV die Baudenkmäler und Ensembles von der Pflicht zur
Vorlage eines Energieausweises nun doch ausgenommen sind.
Die Behandlung zahlreicher Gerichtsentscheidungen aus dem Denkmal- und Steuerrecht einschließlich der Analyse der Entscheidungen zum Welterbeübereinkommen
brachte der AG wichtige Einsichten.
Im Steuerrecht gab es wenig zuverlässige Signale zur künftigen Entwicklung (z. B.
Erbschaftssteuer), so dass diese Anliegen von der AG weiterverfolgt werden. Die
geltenden Bestimmungen, die den Denkmalschutz berücksichtigen, sind eingespielt
und haben sich bewährt. Auf den Haushalt haben sie keine erheblichen Auswirkungen. Daher müssen sie beibehalten werden. Sie dienen dem denkmalpflegerischen
Erhaltungsgedanken und der Ressourcenschonung und sind damit ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit.
Die Ermäßigung der Mehrwertsteuer bei denkmalpflegerischen Maßnahmen bleibt
weiterhin ein Ziel des DNK. Bei der Generaldirektion Kulturelles Erbe in Brüssel wurde ein entsprechender Vorstoß gemacht. Auf nationaler Ebene dürfte von der Bundestagswahl in rund einem Jahr derzeit wenig Aussicht bestehen.
Ernst-Rainer Hönes
Mainz, den 25. 9. 2008
Sitzung des DNK am 19. November 2008
4.4.
Arbeitsschwerpunkte
AG Recht und Steuerfragen
4.4.3.
DNK im European Heritage Legal Forum
Anlage zu TOP 4.4.3.
Berichterstattung: Prof. Dr. Ernst-Rainer Hönes
Vom 21.-23. September 2008 fand in Brüssel die 1. konstituierende Sitzung des European Heritage Legal Forum (EHLF) auf Einladung des Bayerischen Landesamtes
für Denkmalpflege in der Vertretung des Freistaates Bayern in Brüssel statt. Über die
Ergebnisse informiert das Sitzungsprotokoll (s. Anlage).
Beschlussvorschlag
1. Das Komitee beschließt, Herrn Wolfgang Göhner für das DNK (AG Recht und
Steuerfragen) als deutsches Mitglied im European Heritage Legal Forum
(EHLF) zu benennen.
2. Die Ergebnisse des EHLF sollen dem DNK zur weiteren Verbreitung zur Verfügung gestellt werden. Das Komitee empfiehlt, dass auch die Länder die Ergebnisse des EHLF zur Kenntnis nehmen und sich an seiner Arbeit aktiv beteiligen.
„European Heritage Legal Forum (EHLF);
1. konstituierende Sitzung vom 21.-23. September 2008 in Brüssel
Auf Einladung des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege wählte das European
Heritage Legal Forum (EHLF) die Vertretung des Freistaates Bayern bei der Europäischen Union in Brüssel als Ort seiner konstituierenden Sitzung.
Nach einer letzten Abstimmungssitzung des Sekretariats des EHLF, bestehend aus
den Landesvertretern Norwegens (Vorsitz), Finnland, Frankreich, Niederlande und
Vereinigtes Königreich, sowie dem Berichterstatter als Organisator und Gastgeber
am Abend des 21. September 2008 eröffnete Dr. Terje Nypan (Norwegen) die konstituierende Sitzung des EHLF am Montag, den 22. September 2008 im Marstall des
(vormaligen) „Institut Pasteur du Brabant“, dem von den Glaspalästen der Europäischen Union umrahmten, vom Freistaat Bayern Ende 2001 erworbenen und denkmalgerecht sanierten Baudenkmal und Juwel Brüssels, dem heutigen Sitz der Bayerischen Vertretung.
Der freistehende massive Ziegelmauerwerksbau mit Mittel- und Seitenrisaliten wurde
im Jahre 1903 als mikrobiologisches Laborgebäude errichtet und als solches bis
1987 genutzt. Seitdem stand das Gebäude bis Ende 2001 leer. Die zum Institut gehörende ehemalige "Direktoren-Villa", ein Massivbau mit Ziegelfassade und Sandsteinelementen, wurde 1905 erbaut und beherbergte zunächst die Wohnung des Direktors und seiner Familie. In den letzten Jahren wurde die Villa als Institutsbibliothek
sowie zu Bürozwecken genutzt. Im Jahre 1990 wurde eine bescheidene, aber Substanz erhaltende Renovierung durchgeführt und bis 2001 als Bürogebäude genutzt.
Das vormals als Pferdestall genutzte Marstallgebäude steht in spitzem Winkel zum
dazugehörigen Nebengebäude, beide wurden ebenfalls jeweils 1903-1905 mit Ziegelfassade und Sandsteinelementen errichtet. Das Institutsgelände konnte als ein
Teil des „Parc Léopold“ erhalten und saniert werden.
Nach einem ausführlichen Einführungsreferat von Christina Guiterrez-Cortines,
MdEP, und einem herzlichen Willkommensgruß von Silke Tannapfel, Leiterin des
Referats für Wissenschaft, Forschung und Kunst, die den europäischen Sitzungsteilnehmern in Vertretung der Leiterin der Bayerischen Vertretung, MDirig. Heidrun Pi-
wernetz, auch die Geschichte des Baudenkmals (s. oben) sowie die Aufgaben der
Bayerischen Vertretung kurz erläuterte, führten Dr. Terje Nypan, Seija Linnanmaki
(Finnland), Elisabeth Ballu (Frankreich), Jacques Akerboom (Niederlande) und Alexandra Coxen (Vereinigtes Königreich) in die Entstehungsgeschichte des EHLF ein,
präsentierten dessen Organisation und Mitglieder und erläuterten die Vernetzung
und Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Organisationen der Mitgliedstaaten
und dem European Heritage Heads Forum (EHHF).
Die von den Mitgliedstaaten von Europäischer Union und Europäischer Freihandelsassoziation (EFTA) entsandten Vertreter im EHLF stellten sich vor und erläuterten
ihre Vorstellungen und Erwartungen an die Zusammenarbeit im EHLF. Sehr deutlich
wurde dabei, dass viele Mitgliedstaaten sowohl i. d. R. juristische Vertreter aus der
Ministerialebene als auch aus den Denkmalfachbehörden benannten. Insoweit erscheint es mir durchaus eine interessante Überlegung zu sein, dass die Bundesrepublik Deutschland hiervon ebenfalls Gebrauch machen und zusätzlich einen Vertreter aus der Landes- und ggf. Bundesministerien in das EHLF entsenden könnte; damit wäre es auch möglich, dem in den letzten Wochen aus verschiedenen Landesministerien geäußerten Wunsch an persönlicher Teilnahme an der Arbeit des EHLF
erfüllen zu können.
Die EHLF-Mitglieder stimmten in der zweitägigen Veranstaltung in den Diskussionen
und Workshops unter Darstellung heimischer Beispiele und Betroffenheiten in Folge
„nicht beabsichtigter Nebenwirkungen“ europäischer Normgebung mit den einführenden Worten von Christina Guiterrez-Cortines, MdEP, in großem Umfang überein:
•
Verantwortliche Normgebung bedarf einer systematischen und methodischen
Erforschung aller betroffenen Belange,
•
Gute Normgebung sollte daher erst nach einer umfassenden, ganzheitlichen
Gesetzesfolgenabschätzung („impact assessment“) erfolgen,
•
Dennoch ist in der Europäischen Union, aber auch in den meisten Mitgliedstaaten, eine stark zersplitterte Herangehensweise, fast „im Sinne einer
Volkskrankheit“ festzustellen. Dies beruht ganz wesentlich auf den aktuellen
europäischen und nationalen Organisationsstrukturen. Auch die Abteilungen
der Generaldirektionen der EU-Kommission haben in dieser Hinsicht eben nur
•
In dieser Hinsicht wird insbesondere im Umweltbereich sowohl in der EUKommission als im EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten ein tief verwurzelter Monotheismus („ohne Blick nach links und rechts“) gepflegt; die Umweltverbände und –organisationen wären dabei nicht wesentlich anders. Daher
werden sowohl in europäischen Normen als auch in den nationalen Transformationen bindende Regelungen (insbesondere in den technischen Anhängen)
ohne jegliche Ausnahmen bevorzugt.
•
Die Erkenntnis der Eigenheit bestimmter Bereiche (wie z. B. den des kulturellen Erbes) wie auch die Bereitschaft, die in europäischen Verordnungen und
Richtlinien durchaus nicht selten, in Ausprägung von Art. 95 und 151 Abs. 4
EUV vorgesehenen Sonder- und Ausnahmeregelungen wird in dieser Hinsicht
sehr oft als Schwäche des Gesetzgebers angesehen. Angestrebt wird insoweit
regelmäßig, dass „jeder die gleiche Kleidung“ anhaben müsse!
•
Daher war die Gründung und die Arbeit der Working Group on EU Directives
and Cultural Heritage (EU-WG), derjenigen Organisation, aus der das EHLF
erwachsen ist, von großer Bedeutung. Die EU-WG prüfte ca. 25 EU-Normen,
wobei allein 16 dem baulichen und archäologischen kulturellen Erbe abträgliche Richtlinien festzustellen waren.
•
Die europäische Umwelt- und Gesundheitspolitik zeichnet sich meist exemplarisch dadurch aus, dass Regelungsziele vorgegeben und angestrebt werden
(z. B. in der REACH-VO, der RL 85/337/EWG, der RL 76/769/EWG, der RL
98/8/EG, der RL 93/76/EWG, RL 99/13/EG), die hinsichtlich der Kernzielsetzung meist wenig bestritten positiv und akzeptiert sind, allerdings für den Bereich der Kultur eher selten die zum Erhalt der föderalen und kulturellen Strukturen Europas und der Mitgliedstaaten erforderlichen Ausnahmebestimmungen entweder nicht in der EU-Norm vorgesehen oder spätestens in der transformierten Norm des Mitgliedstaates „verloren geht“ (s. o.).
•
In den meisten europäischen Neuregelungen sollte daher in Ansehung von
Art. 95 und 151 Abs. 4 EUV als Ausnahmeregelung – am Beispiel des aktuell
diskutierten Dichlormethan-Verbots – folgende, die Besonderheiten des kulturellen Erbes wahrende Bestimmung aufgenommen und u. a. von den Mitgliedstaaten beachtet werden:
„Zum Zweck der Restaurierung und Instandhaltung von durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten als Teil des bestimmten historischen und kulturellen ausgewiesenen Gebäuden oder anderen Wirtschaftsgütern dürfen die Mitgliedstaaten
Erlaubnisse bewilligen, Dichlormethan enthaltene Produkte in strikt begrenzten Umfang zu kaufen und zu verkaufen.“
•
In diesem Sinne äußerten sich auch die meisten Mitgliedstaaten auf die Umfrage der EU-Kommission zum Entwurf zu den Leitlinien zur Folgenabschätzung („Impact Assessment Guidelines“). Dabei wurde eingefordert, dass die
EU-Normen die Auswirkungen ihrer Rechtssetzung auf das kulturelle Erbe
selbst ausreichend prüft (vgl. hierzu Art. 95, 151 Abs. 4 EUV) und im Falle der
Betroffenheit die erforderlichen Ausnahmebestimmungen vorgesehen sind, die
es den Mitgliedstaaten ermöglichen, das kulturelle Erbe in geeigneter Weise
zu schützen.
Die Aufgabe des EHLF wird es daher sein,
•
das neue Netzwerk aufzubauen und sich gegenseitig zu konsultieren,
•
die Normgebungsprozesse insbesondere in der EU-Kommission zu beobachten und zu begleiten,
•
im Fall erkannter Betroffenheit des baulichen und archäologischen kulturellen Erbes die zuständigen Organisationen der Behörden der Mitgliedstaaten (nationale Ebene) und die Kolleginnen und Kollegen des EHLF zu informieren und zum Ergreifen der notwendigen Maßnahmen anzuregen sowie
•
dabei allerdings nicht selbst als EHLF gegenüber u. a. der EU-Kommission
aktiv zu werden, auch wenn manche Vertreter im EHLF für ihren jeweiliges
Mitgliedstaat hierzu durchaus befugt sind.
Die Mitglieder des EHLF beschlossen daher nach eingehender Diskussion
•
die diesen Vorgaben entsprechenden „Operation Guidelines for the European Heritage Legal Forum (EHLF)“ (s. Anlage).
•
in ihren Mitgliedstaaten selbst sich auf der Grundlage der „EHLFGuidelines“ um den Aufbau bzw. die vertiefte Vernetzung zu bemühen.
Dies sollte sowohl in organisatorischer, personenunabhängigerer Weise
als auch in materieller Hinsicht erfolgen.
•
Insbesondere sollten die diversen administrativen und fachlichen Organisationen, in föderal strukturierten Mitgliedstaaten auch unter Berücksichtigung dieser Besonderheiten, so automatisiert vernetzt sein, dass die Informationen zum frühest möglichen Zeitpunkt („Gras wachsen hören) z. B.
über die nationalen Vertretungen in Brüssel und die Landesministerien
(„national Verantwortliche“) unverzüglich auch an die Vertreter im EHLF
gelangen, von dort an die nationalen Vertreter im EHHF sowie an die
EHLF-Mitglieder. Nach jeweiliger Prüfung auf der Grundlage der nationalen
Aufgabenstellung (vgl. hierzu die nicht unerheblichen Unterschiede zwischen dem norwegischen Reichsantiquariat, English Heritage – das allerdings auch als Vertreter der Pendants der anderen Landesteile des Vereinigten Königreichs auftritt –, dem französischem Kultusministerium oder
dem deutschen Vertreter einer Fachbehörde) sollten die nationalen Ergebnisse dann wieder an das EHLF weitergeleitet, zusammengefasst und ggf.
verbunden mit Handlungsempfehlungen wieder in die nationalen Kanäle
und das EHHF weitergereicht werden.
•
Unter dem allseits bestaunten Eindruck der agilen Informations- und Netzwerktätigkeit der Bayerischen Vertretung bei der Europäischen Union in
Brüssel entstand als eine erste Umsetzungsidee zudem die Überlegung,
auf die Problematik unerwünschter Auswirkungen an sich meist wenig umstrittener europäischer Normen auf das bauliche und archäologische kulturelle Erbe Europas in einem kleinen Folder hinzuweisen, den die nationalen Vertretungen (in der Bundesrepublik Deutschland bis zu siebzehn)
dann auch selbst aktiv verteilen und so u. a. auch zur weiteren Sensibilisierung von EU-Kommission und EU-Parlament beitragen könnten. Das Königreich Norwegen wird auch hierzu einen Vorschlag unterbreiten.
•
Ferner wird das Sekretariat beauftragt, den Entwurf einer Pressemitteilung
zu erarbeiten, der danach durch die EHLF-Vertreter verteilt werden soll.
Abschließend lud der Vertreter Kroatien, Prof. Jadran Antolović, zur zweiten Sitzung
des EHLF nach Kroatien ein für den 23. mit 24. April 2009.
Zum Ende der Tagung dankten der in seinem Amt bestätigte Vorsitzende des Sekretariats, Dr. Terje Nypan, Norwegen, und der Berichtsverfasser ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen der Vertretung des Freistaates Bayern, die ihm die Organisa-
tion und Durchführung der Tagung in Brüssel überhaupt erst ermöglichten. Allen voran gebührt dieser Dank der Leiterin der Bayerischen Vertretung, Frau MDirig. Heidrun Piwernetz, die in politisch hektischeren Tagen (der Woche der Bayerischen Landtagswahl) ihr Haus dennoch so großzügig den noch unbekannten denkmaljuristischen Kolleginnen und Kollegen aus (fast) ganz Europa zur Verfügung stellte, zudem
auch für eine exquisite Tagungsunterbringung und Ablauforganisation incl. Catering
sorgte. Ganz im Sinne des europäischen Grundprinzips der Subsidiarität zeigte der
Freistaat Bayern damit erfolgreich auf, dass einer der herausragenden Reize Europas und der Europäischen Idee gerade die kulturelle Vielfalt ist, die allerdings noch
besser erhalten und gepflegt werden kann, wenn die dafür Verantwortlichen sich
wirksam organisieren, vernetzen und solidarisch jeweils auf ihrer Verantwortungsebene zusammenarbeiten. Frau MDirig. Piwernetz bot Dr. Nypan und dem Berichterstatter in einem noch kurzfristig ermöglichten, außerplanmäßigen Gespräch ihre
großzügige Unterstützung auch in Zukunft an. Arbeit und Ziele des EHLF lägen ganz
auf der Linie der Aufgaben wohl nicht nur der Bayerischen Vertretung in Brüssel. Die
vom EHLF angestrebte Vernetzung könne über die zahlreichen nationalen, aber eben auch der Vertretungen der Bundesrepublik und der deutschen Länder, doch erheblich vorangebracht, aber u. a. auch unter Einbindung des Impact Assessment
Boards (IAB) der EU-Kommission sowie durch Nutzung der meist hervorragenden
Kontakte in alle Generaldirektionen sinnvoll unterstützt werden. Dr. Nypan und ich
nahmen dieses Angebot gerne und herzlich dankend an.
Besonderer Dank gebührt an dieser Stelle aber noch den Kolleginnen des Referats
für Wissenschaft, Forschung und Kunst der Bayerischen Vertretung in Brüssel, die
en detail für diese gelungene Tagung sorgten:
-
Frau Silke Tannapfel, der Referatsleiterin,
-
Frau Anna Lechner, ihrer Vorgängerin im Amt, die mit dem Berichtsverfasser die
Idee einer konstituierenden Tagung am Ort des „zu beobachtenden“ Geschehens, in Brüssel, zusammen gebar und nun als Referentin der EU-Kommission
schon als Teil des Netzwerks gewonnen werden konnte, und
-
Frau Eva Stiefenhofer, ohne die in diesen beiden Tagen organisatorisch, aber
auch kulinarisch wenig funktioniert hätte, so aber – bis hin zur heiklen MenueVorauswahl für das gemeinsame Diner am Montag Abend – bei allen Teilneh-
mern allergrößte Komplimente und herzlichsten Dank hervorrief; diesen kann ich
mich auch an dieser Stelle nochmals ganz herzlich anschließen.
Der Vorsitzende beschloss danach pünktlich gegen 12.30 Uhr die Tagung nicht ohne
dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und der Bayerischen Vertretung
sehr herzlich für die Gastfreundschaft und gelungene Organisation zu danken sowie
zur nächsten planmäßigen 2. Tagung vom 23. bis 24. April 2009 nach Kroatien einzuladen.
RD Wolfgang Karl Göhner
Justitiar des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege
Mitglied der AG Recht und Steuerfragen des DNK
Sitzung des DNK am 19. November 2008
5.
Anlage zu TOP 5.
Finanzierung des DNK 2008 / 2009
Berichterstattung: Geschäftsstelle
Eine detaillierte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben des DNK für das Haushaltsjahr 2008 sowie eine Finanzplanung für 2009 werden zur Jahrestagung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee nimmt die Finanzierungsübersicht 2008 zur Kenntnis und beschließt die Finanzierungsplanung für 2009.
Übersicht
über Einnahmen und Ausgaben
des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
Haushalt 2008
Der Haushalt setzt sich zusammen aus
-
dem Beitrag des Bundes mit
den Beiträgen der Länder mit
Spenden
somit ein Sollansatz von
134.000,-- € 1
100.000,-- €
2.732,-- €
236.732,-- €
Diese Mittel wurden bereits ausgegeben
bzw. werden voraussichtlich verwendet für:
1.
Deutscher Preis für Denkmalschutz
Silberne Halbkugeln, Journalistenpreise, Urkunden,
Ausrichtung der Preisverleihung, Exkursionen, Druck der
Festbroschüre
20.788,-- €
29.830,-- €
2.
Veranstaltungen
2.1
Sitzung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
2.2
Studentenworkshop – Kloster Willebadessen
3.
Öffentlichkeitsarbeit
3.1
Internetpräsentation, Pflege der Homepage, Erstellung von
Pitches
2.088,-- €
3.452,-- €
3.2
Durchführung der Pressefahrt zum Thema Rekonstruktion
nach Hessen
7.625,-- €
3.3
Medientraining – Arbeitshilfen für Öffentlichkeitsarbeit
6.820,-- €
1
1.030,-- €
10.770,-- €
950,-- €
Kosten von 34.000,--€ für den Versand von Informationsmaterial, die einseitig vom Bund getragen
werden, sind einbezogen
in der Denkmalpflege
3.4
Fortführung der Datenbank „Wirtschaftskraft Denkmalpflege“
28.000,-- €
14.000,-- €
3.5
DNK-Infostand und Forumsgespräch anlässlich der Messe
„denkmal 2008“ in Leipzig
10.815,-- €
2.500,-- €
3.6
Internationaler Erfahrungsaustausch
3.7
Öffentlichkeitsarbeit allgemein
4.
Veröffentlichungen
4.1
Neufassung von Band 53 – „Archäologie im Fokus – Von wissenschaftlichen Ausgrabungen und illegalen Raubgrabungen“
3.868,-- €
4.2
Band 71 – „Revitalisierung der Innenstadt – Denkmalpflege
als Bestandteil der Stadtentwicklung“
5.200,-- €
4.3
Band 73 – Dokumentation der Tagung „1960 plus – ein ausgeschlagenes Erbe?“
6.624,-- €
4.4
Band 74 – „Internationaler Denkmal-, Kulturgüter und Welterbeschutz“
12.000,-- €
4.5
Faltblatt 21 – „Späte Moderne - Die Architektur der 1960er
und frühen 1970er Jahre“
5.
Sonstiges
5.1
Reisekosten, Büromaterialien
6.
Versandkosten
Summe der tatsächlichen Ausgaben bisher:
Summe der erwarteten Ausgaben:
Endsumme für 2008:
540,-- €
2.043,-- €
2.950,-- €
357,-- €
4.044,-- €
5.454,-- €
500,-- €
20.789,-- €
12.000,-- €
120.987,-- €
94.050,-- €
215.037,-- €
Planung Haushalt 2009
Der Haushalt setzt sich zusammen aus
-
dem Beitrag des Bundes mit
134.000,-- €
-
den Beiträgen der Länder mit
100.000,-- €
somit ein Sollansatz von
234.000,-- €
Diese Mittel sollen verwendet werden für:
1.
Deutscher Preis für Denkmalschutz inkl. Jahrestagung inkl.
Druck der Festbroschüre
2.
Veranstaltungen
2.1
Sitzungen des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz und des Exekutivkomitees
2.2
Studentenworkshop – Eiermannbau in Apolda
10.000,-- €
2.3
Tagung der AG Fachliche Fragen „Mauer und Grenze“
13.000,-- €
2.4
„Zukunftsworkshop“ der AGs des DNK
2.500,-- €
2.5
Parlamentarischer Abend
5.000,-- €
2.6
Sonstige Veranstaltungen
10.000,-- €
3.
Öffentlichkeitsarbeit
3.1
Neugestaltung der Internetpräsentation, Pflege der Homepage
3.2
Durchführung der Pressefahrt – Um- und Nachnutzung von
Kirchen am Beispiel des Ruhrgebietes
8.500,-- €
3.3
Medientraining für Mitarbeiter in der Denkmalpflege
7.000,-- €
3.4
Medientraining für die Amtsleiter bzw. Abteilungsleiter in den
Landesdenkmalämtern
7.000,-- €
3.5
Internationaler Erfahrungsaustausch
2.000,-- €
50.000,-- €
2.000,-- €
35.000,-- €
3.6
Öffentlichkeitsarbeit allgemein
4.
Veröffentlichungen
4.1
Band 75 – Dokumentation des Studentenworkshops in Willebadessen
4.000,-- €
4.2
Publikation der AG Öffentlichkeitsarbeit
8.000,-- €
4.3
Tagungsband der AG Fachliche Fragen „Mauer und Grenze“
8.000,-- €
4.4
Neufassung des Bandes 51
8.000,-- €
4.5
Übersetzung des Faltblattes 1 in Englisch und Französisch
4.6
Überarbeitung und ggf. Neufassung der Faltblattreihe
5.
Sonstiges
5.1
Informationsdienste, Reisekosten, Büromaterialien
6.
Versandkosten
Erwartete Gesamtkosten:
1.000,-- €
10.000,-- €
7.000,-- €
2.000,-- €
34.000,-- €
234.000,-- €
Sitzung des DNK am 19. November 2008
6.
Anlage zu TOP 6.
Empfehlungen des DNK
Berichterstattung: Präsidentin (bei Bedarf Prof. Dr. Ernst-Rainer Hönes)
6.2.
Appell zur Berücksichtigung der kulturellen Belange in der Neufassung
des Raumordnungsgesetzes (GeROG)
Die Bundesregierung hat die Vorschläge der AG Recht und Steuerfragen des DNK
zur Berücksichtigung der Kultur bzw. des kulturellen Erbes im Entwurf zum neuen
Raumordnungsgesetz nicht berücksichtigt. Das Exekutivkomitee sieht daher nach
wie vor dringenden Handlungsbedarf, neben den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belangen auch die Kultur bei allen raumplanerischen Fragen angemessen
zu berücksichtigen.
6.1.
Empfehlung zur Verankerung der Kultur als Staatszielbestimmung im
Grundgesetz
Viele Organisationen und Verbände wie der Deutsche Kulturrat haben die Berliner
Bundesratsinitiative zur Verankerung der Kultur im Grundgesetz begrüßt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2008 diesen Antrag jedoch abgelehnt.
Dabei sind die Ministerpräsidenten nicht dem Votum des Kulturausschusses gefolgt,
sondern haben sich dem Votum des Rechtsausschusses und des Ausschusses für
Innere Angelegenheiten gegen das Staatsziel Kultur angeschlossen.
Trotz der Ablehnung dieser Initiative im Bundesrat bleibt das Thema aktuell, weil der
Deutsche Bundestag noch in dieser Legislaturperiode über den Antrag der FDPBundestagsfraktion für ein Staatsziel Kultur im Grundgesetz abstimmen lässt.
Das Exekutivkomitee hat in seiner Sitzung am 6. Oktober beide Empfehlungsentwürfe diskutiert und empfiehlt dem Komitee aus aktuellem Anlass, beide Empfehlungen
zu verabschieden und den Verantwortlichen zu übergeben.
Entsprechende Entwürfe sind als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beschließt die Veröffentlichung beider Empfehlungen.
UN AVENIR
A FUTURE
POUR NOTRE PASSE
FOR OUR PAST
EINE ZUKUNFT
FÜR UNSERE VERGANGENHEIT
Entwurf
Empfehlung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
zur Verankerung der
Kultur als Staatszielbestimmung im Grundgesetz
Leipzig, 19. November 2008
Kultur ist ein Fundament unserer Staatlichkeit. Das Einzige, was von einer Gesellschaft bleibt, ist das kulturelle Erbe. Deshalb ist der Denkmal-, Kulturgüter- und Welterbeschutz in Deutschland eine Staatsaufgabe von hohem Rang. Schon immer hat
das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz die Berücksichtigung des kulturellen Erbes im Grundgesetz befürwortet. Deshalb wurde in dem vom DNK 2005 in
Bremen beschlossenen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Berücksichtigung des
Denkmalschutzes im Bundesrecht auch die Notwendigkeit aufgegriffen, „eine kulturelle Staatszielbestimmung in das Grundgesetz aufzunehmen“ (BT-Drs. 15/5560 vom
1. 6. 2005, S. 12).
Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland“ hat in
ihrem Schlussbericht ausdrücklich ein Staatsziel Kultur gefordert.
Dem Deutschen Bundestag liegt seit dem 18. Januar 2006 mit der Drucksache
16/387 der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel
Kultur) vor. Dieser Entwurf wird nun durch den Gesetzesantrag des Landes Berlin
zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 20 b) ergänzt
(Bundesrat, Drucksache 646/08 vom 1. 9. 08).
Beide Gesetzentwürfe fordern wortgleich:
„Der Staat schützt und fördert die Kultur.“
Dem Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz geht es von seinem Auftrag
primär um den Schutz und die Förderung des kulturellen Erbes. Dies entspricht auch
der mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 (Art. 150 WRV) und den Verfassungen der Länder nach 1945 begründeten Tradition. Auch in den Verfassungen
anderer Länder und in Artikel 151 des EG-Vertrages kommt dies klar zum Ausdruck.
Entsprechendes für Artikel 35 des Einigungsvertrags. Deutschland versteht sich als
Kulturstaat. Die Einführung einer Staatszielbestimmung „Kultur“ führt auch nicht zu
einer Änderung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Kulturbereich. Daher begrüßt das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz ausdrücklich
die vorstehenden Initiativen.
UN AVENIR
A FUTURE
POUR NOTRE PASSE
FOR OUR PAST
EINE ZUKUNFT
FÜR UNSERE VERGANGENHEIT
Entwurf
Appell des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
zur Berücksichtigung der kulturellen Belange in der Neufassung
des Raumordnungsgesetzes (GeROG)
Leipzig, 19. November 2008
Die Raumordnung nimmt als übergeordnete und zusammenfassende Planung Einfluss auf Struktur, Aufbau und Gefüge des Raumes. Damit wirkt sie sich unweigerlich
auch auf die Zeugnisse des Menschen und seine Kulturlandschaften aus, die im Laufe der Jahrhunderte entstanden sind. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich für flächenhafte Welterbestätten wie das obere Mittelrheintal, das Dresdner Elbtal
oder den römischen Limes.
In den Gerichtsentscheidungen zu Planungen in oder um solche Welterbestätten
wird das Thema Denkmalschutz und Raumordnung jedoch trotz des erkennbaren
Spannungsverhältnisses kaum diskutiert. Dementgegen hat der Konkretisierungsgrad raumordnerischer Festlegungen z. B. im Bereich von Eisenbahn- oder Straßenbauvorhaben zugenommen. Die Ansiedlung größerer Windparks wird zunehmend
raumplanerisch gesteuert, wodurch selbst Welterbestätten wie die Wartburg gefährdet werden. Beim Streit um den Bau der Waldschlösschenbrücke in Dresden kommt
in den Gerichtsentscheidungen das Sächsische Denkmalschutzgesetz überhaupt
nicht vor.
Nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 31 GG hat der Bund nunmehr die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Raumordnung. Davon macht er mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes (GeROG) Gebrauch (BTDrucks. 16/10292 vom 22. 9. 2008).
Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz hat deshalb im Rahmen der Anhörung (mit Schreiben vom 24. März 2008) darum gebeten, neben der Trias der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belange bei den Zielen der Raumordnung
auch die kulturellen Belange ausdrücklich in § 1 Abs. 2 ROG zu berücksichtigen.
Dies folgt auch aus den europäischen und internationalen Vorgaben zur Berücksichtigung des kulturellen Erbes in der Raumordnung der Vertragsstaaten.
Dieser Vorschlag geht auf den vom Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz
2005 in Bremen beschlossenen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Bundesrecht zurück. Er wird u. a. von der Kultusministerkonferenz (191. AK, TOP 31) und von der Enquete-Kommission „Kultur in
Deutschland“ (BT-Drucks. 16/7000, S. 206 und 208) unterstützt.
Deshalb fordert das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz, dass bei der Leitvorstellung nach § 1 Abs. 2 ROG und auch bei nachfolgenden Vorschriften die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen kulturellen und ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen sind.
Das kulturelle Erbe ist unser Fundament. Deshalb muss es auch im Raumordnungsgesetz des Bundes beachtet werden!
Sitzung des DNK am 19. November 2008
7.
Anlage zu TOP 7.
Deutscher Preis für Denkmalschutz
Berichterstattung: Dagmar Reim, Vorsitzende der Jury
7.1.
Ausschreibung des Deutschen Preises für Denkmalschutz 2009
Die Jury empfiehlt, den Preis 2009 erneut auszuschreiben. Ein entsprechender Entwurf der Auslobung ist mit kleinen Präzisierungen hinsichtlich der Anzahl der abzugebenden Unterlagen als Anlage beigefügt. Wegen der geringen Anzahl an eingereichten Hörfunkbeiträgen empfiehlt die Jury ferner, mit der nächsten Auslobung
nochmals gezielt Hörfunkanstalten auf die Vergabe des Journalistenpreises aufmerksam zu machen.
7.2. Preisträger 2008
Über die Preisträger informieren die beigelegte Pressemitteilung sowie die Festbroschüre 2008. Die Preisverleihung findet am 19. November 2008 im Festsaal des Alten Rathauses in Leipzig statt. Beginn ist 14.30 Uhr.
Beschlussvorschlag:
Das Komitee beschließt, den Deutschen Preis für Denkmalschutz 2009 erneut
auszuschreiben.
D E N K M A L S C H UTZ
Informationen
HERAUSGEGEBEN
VOM DEUTSCHEN NATIONALKOMITEE FÜR DENKMALSCHUTZ
Informationen für die Presse
Bonn, den 10. November 2008
Verleihung des Deutschen Preises für Denkmalschutz 2008 im Festsaal des
Alten Rathauses in Leipzig am 19. November 2008
Das Präsidium des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz verleiht in diesem Jahr 10 Persönlichkeiten, die sich in besonderem Maße um die Erhaltung des
baulichen und archäologischen Erbes verdient gemacht haben, den Deutschen Preis
für Denkmalschutz.
Zur feierlichen Preisverleihung ab 14.30 Uhr im Festsaal des Alten Rathauses ist die
Presse herzlich eingeladen. Der Deutsche Preis für Denkmalschutz ist die höchste
Auszeichnung auf diesem Gebiet in der Bundesrepublik Deutschland.
Es können verliehen werden: Der Karl-Friedrich-Schinkel-Ring (geschaffen von Professor Hermann Jünger, München), die Silberne Halbkugel (geschaffen von Professor Fritz Koenig, Landshut) und der Journalistenpreis.
Der Karl-Friedrich-Schinkel-Ring wird 2008 nicht vergeben.
Die Silberne Halbkugel erhalten:
Wilderich Graf von und zu Bodman, Bodman-Ludwigshafen
baudenkmal bundesschule bernau e.V., Bernau-Waldfrieden
Bauverein Historische Stadt Oberwesel e.V., Oberwesel
Harry Träger, Berkatal-Frankershausen
Landesverband für Unterwasserarchäologie Mecklenburg-Vorpommern e.V.,
Putgarten
Förderkreis zur Erhaltung Eisenachs e.V., Eisenach
Die Journalistenpreise gehen an:
Carola Grau, Freie Autorin, Südwestdeutscher Rundfunk, Weissach
Dr. Meinhard Prill, Autor, Bayerischer Rundfunk
Angela Bachmair, Redakteurin, Kulturredaktion Augsburger Allgemeine
Frauke Thiele, Autorin rbb, Potsdam
Zusammenfassende Begründungen für die diesjährige Vergabe der Preise sind dieser Information beigefügt.
Belegexemplar erbeten an:
Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
Graurheindorfer Str. 198, 53117 Bonn
Fax-Nr.: 0228 99 - 681 3802
Email:
[email protected]
Die Silberne Halbkugel erhalten:
Wilderich Graf von und zu Bodman, Schloss Bodman am Bodensee, BodmanLudwigshafen für sein vorbildliches und uneigennütziges Engagement zur Rettung
und Sanierung seiner zahlreichern Besitzungen sowie zur Erhaltung von Kulturdenkmalen im westlichen Bodenseegebiet.
baudenkmal bundesschule bernau e.V., Bernau-Waldfrieden, für den Wagemut und
die Beharrlichkeit des Vereins zur Erhaltung eines markanten Bauwerkes der klassischen Moderne, deren Zeugnisse zunehmend vom Verdrängen und Vergessen
durch unsere heutige Gesellschaft bedroht sind. Die wissenschaftliche Begleitung
und Öffentlichkeitsarbeit der ehrenamtlichen Vereinsmitglieder ist setzt Maßstäbe.
Bauverein Historische Stadt Oberwesel e.V, Oberwesel, für sein vorbildliches bürgerschaftliches Engagement zur Bewahrung der Kultur eines überregional bedeutenden
Kulturdenkmals, dessen Verfall durch Eigenleistungen der Vereinsmitglieder, Spenden und die Zusammenarbeit mit Landesbehörden verhindert werden konnte.
Harry Träger, Berkatal-Frankershausen, für seine annähernd dreißigjährige kontinuierliche Dokumentation, vorbildliche Bewahrung und Erschließung zahlreicher bergbaugeschichtlicher Relikte im Gebiet des Hohen Meißners. Durch umfangreiche
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit macht er immer wieder auf drohende Gefährdungen
aufmerksam und setzt sich für die Erhaltung ein.
Landesverband für Unterwasser-Archäologie Mecklenburg-Vorpommern e.V., Putgarten, für sein interdisziplinäres Engagement im Bereich der Unterwasserarchäologie. Auf hohem wissenschaftlichem Niveau trägt der Verein wesentlich zur Erhaltung
und Erschließung des einzigartigen kulturgeschichtlichen Archivs in der Ostsee und
den Binnengewässern Mecklenburg-Vorpommerns bei.
Förderkreis zur Erhaltung Eisenachs e.V., Eisenach, für sein beispielgebendes langjähriges bürgerschaftliches Engagement zur Erhaltung Eisenachs, insbesondere für
die mit hoher Sach- und Fachkenntnis der Vereinsmitglieder geführte, kritische Begleitung von Denkmalschutz und Denkmalpflege in Eisenach.
Den Journalistenpreis erhalten:
Carola Grau, Südwestdeutscher Rundfunk, für Ihren Beitrag „Schön schräg – von
Bruchbuden und Denkmalschützern“. Auf eindrucksvolle Weise gelingt es ihr mit ihrer
Reise zu acht verschiedenen Orten, die besondere Individualität von Denkmalen,
Denkmalschützern und Denkmalnutzern zu zeigen. Ausgewogen recherchiert und
sympatisch vermittelt sie ein Bild von Denkmalpflege als unverzichtbarer Beitrag zur
Erhaltung der bebauten und natürlichen Umwelt und vor allem als ein Stück Lebensinhalt und Lebensqualität.
Dr. Meinhard Prill, Bayerischer Rundfunk, für seinen Fernsehbeitrag „Unter unserem
Himmel. Kulisse für den Kommerz - Die alten Städte und die neuen Zentren“. An
Hand lokaler Exempel wird ein Zeichen der Zeit von internationaler Dimension beleuchtet. Zu einem akuten Problem ist ein ebenso unterhaltsamer wie erhellender
und konstruktive Kritik übender Film entstanden. Auch mit einem brillanten Kommentar versehen, setzt er in vorbildlicher Weise die lange Tradition qualitätvoller Produktionen des Bayerischen Fernsehens zu Fragen von Denkmal-, Stadtbild- und Landschaftspflege fort.
Angela Bachmair, Redakteurin Augsburger Allgemeine, für ihre langjährige kontinuierliche Berichterstattung zur Denkmalerhaltung. Mit ihren gut recherchierten Beiträgen und ihrer gerade im lokalen Kulturjournalismus vorbildlichen kritischen Haltung
übersetzt sie seit zwei Jahrzehnten die Debatten der Denkmalpfleger für ein breites
Publikum.
Frauke Thiele, Rundfunk Berlin-Brandenburg, für den Hörfunkbeitrag “Ein Jahr für die
Denkmalpflege - Die Jugendbauhütte Brandenburg-Berlin“. Mit ihrem Beitrag fördert
sie in vorbildlicher Weise das Verständnis für den Gedanken des Denkmalschutzes
und motiviert zugleich andere junge Menschen, sich in der Denkmalpflege zu engagieren.
Sitzung des DNK am 19. November 2008
8.
Anlage zu TOP 8
Verschiedenes
Berichterstattung: Präsidentin
8.1.
Termin und Ort der DNK – Jahrestagung 2009
Der Geschäftsstelle liegt ein Vorschlag des Landes Baden-Württemberg vor, die Jahrestagung des DNK 2009 in Ulm oder Schwäbisch Hall zu veranstalten. Eine Entscheidung steht noch aus. Die Präsidentin wird in der Sitzung einen Terminvorschlag
machen.
Für 2010 hat sich darüber hinaus bereits das Land Brandenburg bereit erklärt, die
Jahrestagung und Preisverleihung des Deutschen Preises für Denkmalschutz in
Frankfurt/Oder durchzuführen.
Übersicht über die Sitzungsorte der DNK-Jahrestagungen
Jahr
Land
Stadt
1973
1974
1975
1976
1977
1978
1979
1980
1981
1982
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Nordrhein-Westfalen
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Berlin
Baden-Württemberg
Bayern
Baden-Württemberg
Schleswig-Holstein
Niedersachsen
Bayern
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Hessen
Bayern
Niedersachsen
Berlin
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
Brandenburg
Nordrhein-Westfalen
Sachsen-Anhalt
Hamburg
Niedersachsen
Sachsen
Rheinland-Pfalz
Hessen
Thüringen
Berlin
Nordrhein-Westfalen
Saarland
Bremen
Thüringen
Bayern
Bonn
Alsfeld
Xanten*)
Berlin*)
Freiburg
München
Heidelberg
Lübeck
Lüneburg
Regensburg
Bonn
Trier
Frankfurt/Main
Augsburg
Celle
Berlin
Münster
Saarbrücken
Schwerin
Passau
Potsdam
Essen
Magdeburg
Hamburg
Hannover
Dresden
Speyer
Wiesbaden
Erfurt
Berlin
Bonn
Saarbrücken
Bremen
Weimar
Würzburg
_________________
*)*) 1975 eine 2. Sitzung in Bamberg, 1976 eine 2. Sitzung in Berlin