Prävention: Vorsicht vor vermeintlichem Lotteriegewinn

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Prävention: Vorsicht vor vermeintlichem Lotteriegewinn
Prävention
Vorsicht vor vermeintlichem Lotteriegewinn
In letzter Zeit kursieren wieder zweifelhafte Schreiben und E-Mails, die den
Adressaten als Millionengewinner einer spanischen Lotterie ankündigen. Ein
Österreicher wurde Opfer und leistete Vorauszahlungen in der Höhe von über
400.000 Euro. Das Bundeskriminalamt warnt davor, auf solche Mitteilungen zu
reagieren.
Den angeschriebenen Personen wird mitgeteilt, sie hätten bei der Ziehung einer
Lotterie einen sehr hohen Gewinn erzielt, obwohl die Empfänger niemals bei einer
derartigen Lotterie mitgespielt haben. Um den Gewinn möglichst rasch zu erhalten,
soll man entweder Vorauszahlungen leisten oder persönliche Daten, die
Bankverbindung und eine Kopie eines Ausweises zurücksenden. Das alles soll
innerhalb einer sehr kurzen Frist vor sich gehen, da der Gewinn verfalle, falls nicht
rechtzeitig geantwortet würde. Als Kontaktdaten der Unternehmen gibt es in der
Regel nur eine Telefonnummer, eine E-Mail- oder Postfachadresse.
Die bisher aufgetauchten Gewinnankündigungen tragen teilweise Bezeichnungen
von existierenden ausländischen Lotterien wie "European Lotteries", "El Gordo de la
Primitiva", Loterías y Apuestas del Estado (LAE) oder Fantasienamen wie "Fortune
Lotteria", "Victoria State Lottery", "El Mundo Lotto Company S.A" und andere.
Sobald man mit dem Lotterieunternehmen zwecks Zustellung des Gewinnes Kontakt
aufgenommen hat, wird der vermeintliche Gewinner aufgefordert, eine "Gebühr" für
die Zustellung des Gewinnes vorzustrecken. Diese Summe ist oft ein sehr hoher
Euro-Betrag. Wenn dieser Betrag überwiesen wurde, wird eine "Bearbeitungsgebühr"
für die Auszahlung des angekündigten Gewinnes verlangt. Auch dieser Betrag ist oft
eine vierstellige Euro-Summe. Dem Bundeskriminalamt liegen Anzeigen vor, wonach
Lotterie-Opfern nach Überweisung dieser Beträge weiter versucht wurde "Geld aus
deren Taschen zu ziehen". So meldet sich ein angeblicher Mitarbeiter einer
spanischen Bank und behauptet, dass der Gewinn bereits zur Überweisung bei der
Bank liege. Nur ein Problem gäbe es noch: Für den Gewinn muss noch Steuer
bezahlt werden – eine weitere Zahlung ist fällig. Wurden dann alle
Geldbeträge (bis zu mehreren tausend Euro) bezahlt, bricht der Kontakt zum fiktiven
Lotterieveranstalter ab und die von den gutgläubigen Opfern bezahlten Gelder sind
meist unwiederbringlich verloren.
Wenn man tatsächlich Opfer derartiger Betrüger geworden ist, sollte unverzüglich
Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle erstattet werden. Im
vorliegenden Falle ist es der spanische Polizei, unter Mithilfe des österreichischen
Verbindungsbeamten, gelungen, bereits einige Mitglieder der Banden, die von
Spanien aus tätig waren, festzunehmen und der Justiz zu übergeben. Auch konnten
größere Geldbeträge, die aus den betrügerischen Machenschaften stammen,
sichergestellt werden.
Das Bundeskriminalamt rät davon ab, auf solche zweifelhafte Schreiben und E-Mails
mit der Ankündigung eines ausländischen Lotteriegewinns zu reagieren und sogar
persönliche Daten und Angaben über Bankverbindungen bekannt zu geben.
Keinesfalls sollte man irgendwelche Zahlungen leisten. Offiziell zugelassene in- und
ausländische Lotterieveranstalter verlangen von den Gewinnern nie eine
Vorauszahlung von Bearbeitungsgebühren oder dergleichen für die Auszahlung von
Lotteriegewinnen. Weiters rät das Bundeskriminalamt auch zum vorsichtigen
Umgang mit persönlichen Daten, insbesondere der Kontonummer. Die Kenntnis der
Kontodaten ermöglicht Betrügern unter Umständen, unrechtmäßig Geld von Ihrem
Konto einzuziehen, auch wenn Sie dazu keine schriftliche Einverständniserklärung
und keinen schriftlichen Einziehungsauftrag gegeben haben.
Rückfragen:
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Bundeskriminalamt
Oberst Helmut Greiner
Mobil: + 43 (0) 664/813 21 28
[email protected]
www.bundeskriminalamt.at