Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt warnen Internet

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Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt warnen Internet
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01.04.2011
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Die Bundespolizei (BPol) und das Bundeskriminalamt (BKA)
warnen vor einer aktuellen Erpressungsvariante durch Schadsoftware:
Erpresser missbraucht Polizei-Logos
Die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt warnen Internetuser vor einem aggressiven
Computervirus. Die Schadsoftware lädt sich automatisch beim Surfen im Internet herunter
und installiert sich dann selbstständig auf dem infizierten Computer. Nach der Installation
öffnet sich ein bildschirmfüllendes Pop-Up-Fenster. Der darin erscheinende Text behauptet,
dass der Computer an strafbaren Handlungen, insbesondere im Zusammenhang mit der
Verteilung kinderpornografischen Materials sowie dem Versand von E-Mails mit
terroristischem Hintergrund beteiligt gewesen sein soll.
Aufgrund dieser Umstände sei der Computer gesperrt worden. Zur Entsperrung soll der
Benutzer des Computers nunmehr binnen 24 Stunden eine „Strafe“ in Höhe von 100 Euro
mittels des digitalen Bezahldienstes „uKash“ entrichten. Sollte der geforderte Betrag nicht
entrichtet werden, würde die Festplatte des Computers gelöscht werden (siehe unter
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/7).
BKA-Pressestelle
V. i. S. d. P.: Michael Albertz, Pressesprecher
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Das Pop-Up enthält zur weiteren Untermauerung der Authentizität der Meldung Angaben
über den betroffenen Computer, dessen Betriebssystem sowie der verwendeten IP-Adresse
und dessen Provider.
Besonders dreist: Um den Eindruck einer polizeilichen Handlung zu erwecken bzw. zur
Bekräftigung der Drohung nutzen die Täter rechtswidrig die Logos des Bundeskriminalamtes
und der Bundespolizei sowie von verschiedenen bekannten Antiviren-Herstellern.
Hierzu erklären die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt:
Weder das Bundeskriminalamt noch die Bundespolizei sind Urheber einer solchen Meldung.
In dem vorliegenden Fall handelt es sich um einen Betrugsversuch. Die Polizeien in
Deutschland nutzen in keinem Fall Pop-Up-Fenster, in denen zur Zahlung bestimmter Beträge
aufgefordert wird.
Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei raten:
Internetuser, die eine derartige Pop-Up-Meldung auf ihrem Computer erhalten, sollten den
geforderten Betrag auf keinen Fall bezahlen. Der Rechner ist bereits mit der Schadsoftware
infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert hat, um das Pop-Up zu
generieren. Ein normaler Zugriff auf das Betriebssystem ist auch nach der rechtswidrig
geforderten Zahlung nicht möglich. Die Sicherheitsbehörden arbeiten derzeit gemeinsam
intensiv an einer Empfehlung, wie durch die Benutzer eine Bereinigung des infizierten
Rechners erfolgen kann.
Generell gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht - Halten Sie deshalb den Update-Status ihres
Betriebssystems und Ihrer genutzten Anti-Viren-Software immer auf dem aktuellen Stand.
Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit der Schadsoftware
kommt.

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