Infoblatt_Wehrpflicht 1
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Infoblatt_Wehrpflicht 1
Wehrpflicht Stellung, Grundwehrdienst, Zivildienst, und Ersatzdienst Online findest du diese Infos unter www.jugendinfowien.at/infos-a-z. Wehrpflicht Für männliche österreichische Staatsbürger besteht ab dem 17. Geburtstag Wehrpflicht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten dieser Staatsbürgerpflicht nachzukommen: Grundwehrdienst, Zivildienst oder Ersatzdienst. Stellung (= Musterung) Du bekommst zwischen dem 17. und 18. Geburtstag die Aufforderung des Militärkommandos zur Stellung. Die Stellung ist verpflichtend. Kommst du der Stellung nicht nach, sind eine Strafanzeige und eine Geldstrafe die Konsequenzen. Die Stellung dauert in der Regel zwei Tage. Dabei wird überprüft, ob du für den Wehrdienst geeignet bist. Diese Überprüfung beinhaltet zahlreiche Untersuchungen wie Seh-, Hör- und Bluttest, einen sportlichen Belastungstest sowie einen psychologischen Test. Stichprobenartig werden auch Drogentests durchgeführt. Die ausgewerteten Tests sind Grundlage der Tauglichkeitsbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung wirst du über das Ergebnis der Untersuchungen informiert. Es gibt drei Möglichkeiten: 1. „Tauglich“: Du bekommst eine Tauglichkeitsbescheinigung und bist verpflichtet, Wehr- oder Zivildienst zu leisten. 2. „Vorübergehend untauglich“: Du bist derzeit nicht tauglich und wirst nach einer Frist erneut zu einer Stellung geladen, bei der deine Tauglichkeit geprüft wird. 3. „Untauglich“: Du bist aus körperlichen und/oder psychischen Gründen nicht wehrdienstfähig und wirst daher nicht zum Grundwehrdienst/Zivildienst einberufen. Mehr Infos zur Stellung findest du hier: www.stellung.bundesheer.at 1 Aufschub von der Wehrpflicht, befristete Befreiung und Befreiung Ein Aufschub der Wehrpflicht ist möglich, wenn du durch den Wehr- oder Zivildienst nachweisbar einen bedeutenden Nachteil in einer Schulausbildung oder Berufsvorbereitung hast. Diese Ausbildung muss vor dem 1. Jänner des Stellungsjahres begonnen haben und noch andauern. Für eine später begonnene Ausbildung ist ein Aufschub nur in Härtefällen möglich. Der Wehr- oder Zivildienstantritt kann maximal bis zum 28. Geburtstag des Ansuchenden aufgeschoben werden. Den Antrag auf Aufschub bringst du schon bei der Stellung ein. Lass dir die Übernahme schriftlich bestätigen. Du kannst den Antrag auch innerhalb von sechs Monaten nach der Stellung eingeschrieben per Post an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos schicken oder dort persönlich vorsprechen. Befristete Befreiung Einen Antrag auf befristete Befreiung kannst du stellen, wenn unvorhergesehene wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten (z.B. Pflegefall in der Familie). Befreiung Priester, Absolventen theologischer Studien im Seelsorgedienst oder einem geistlichen Lehramt, Ordensleute und Theologiestudenten, die sich auf ein geistliches Amt vorbereiten, sind von der Stellungspflicht und Wehrpflicht befreit. Sie müssen einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören. Die dazu passenden Formulare findest auf www.bundesheer.at/formular. Grundwehrdienst (Bundesheer) Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate. Mehr dazu findest du auf www.grundwehrdienst.bundesheer.at Ab deinem 18. Geburtstag kannst du einberufen werden. Ein bis sechs Monate nach Erhalt des Einberufungsbefehls ist der Einrückungstermin. Finanzielles Die Geldleistung besteht aus Monatsgeld und Grundvergütung und beträgt aktuell € 321,22 pro Monat. Als Grundwehrdiener ist man kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbefreit. Weiters kann die kostenlose ÖBB-Vorteilscard Österreichisches Bundesheer sowie eventuell Wohnkostenbeihilfe beantragt werden. Wehrdienstleistende haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Alimente. Xtra-Tipp: Du hast die Möglichkeit, bei der Ergänzungsabteilung des Militärkommandos einen Wunsch nach Einberufungsort, Einberufungstermin sowie Funktion zu äußern. Die Vorsprache muss mindestens sechs Monate vor dem Einberufungstermin erfolgen. Du brauchst dafür keinen Termin – eine persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten ist ausreichend. Es kann allerdings sein, dass du ausschließlich nach dem militärischen Bedarf einberufen wirst. 2 Zivildienst Der Zivildienst ist ein Ersatz für den Grundwehrdienst. Wenn du es aus Gewissensgründen ablehnst, Waffengewalt gegen andere Menschen anzuwenden, hast du das Recht, Zivildienst zu leisten. Der Zivildienst dauert neun Monate. Zivildiensterklärung Die Zivildiensterklärung kann bereits bei der Stellung abgegeben werden. Tust du das nicht, hast du sechs Monate Zeit dich für Wehr- oder Zivildienst zu entscheiden. In dieser Zeit kannst du nicht einberufen werden. Ab dem sechsten Monat nach der Stellung kann der Einberufungsbefehl für den Grundwehrdienst jederzeit kommen. Die Zivildiensterklärung (= das ausgefüllte Antragsformular) kannst du bis zwei Tage vor Erhalt des Einberufungsbefehls eingeschrieben an die Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos schicken. Nach Erhalt des Einberufungsbefehles ist es nicht mehr möglich, eine Zivildiensterklärung abzugeben. Das Antragsformular für die Zivildiensterklärung findest du hier: www.bmi.gv.at/cms/zivildienst Zuweisung zu einer Zivildiensteinrichtung Bewirb dich rechtzeitig bei deiner Wunscheinrichtung. Eine Übersicht über Zivildiensteinrichtungen findest du im Platzangebot der Zivildienstserviceagentur: www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/platzangebot Die Einrichtung kann dich auch bei der Zivildienstserviceagentur anfordern. Eine Anforderung erhöht die Chancen beträchtlich, dass du den Zivildienst bei der gewünschten Stelle ableisten kannst. Den Zuweisungswunsch kannst du gleich in der Zivildiensterklärung oder nach Erhalt des Feststellungsbescheides im Platzangebot der Zivildienstserviceagentur angeben. Feststellung der Zivildienstpflicht Ungefähr sechs Wochen nach Abgabe der Zivildiensterklärung bekommst du den Bescheid über deine Zivildienstpflicht. Zuweisungsbescheid Im Zuweisungsbescheid der Zivildienstserviceagentur steht, wo, wann und mit welcher Tätigkeit du deinen Zivildienst leisten wirst. Ab der Zustellung des Zuweisungsbescheides gibt es keine Möglichkeit mehr, eine andere Stelle zu bekommen. Geldleistungen Die Grundvergütung beträgt € 321,30 pro Monat. Als Zivildiener ist man kranken- und unfallversichert, sowie rezeptgebührenbefreit. Weiters kann die ÖBBVorteilscard Zivildienst, sowie eventuell Wohnkostenbeihilfe beantragt werden. Zivildienstleistende haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Alimente. 3 Ersatzdienst Hierbei handelt es sich um einen „Ersatz“ für den Zivildienst, welcher mindestens zehn Monate dauert. Der Antrag dafür muss schriftlich und eingeschrieben an das BMI für Inneres, Abteilung III/7/b gerichtet werden. Das Antragsformular findest du auf: www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/formulare/zivildiener.aspx Du kannst den Ersatzdienst nur bei Organisationen machen, die vom Innenministerium als Trägerorganisationen für diesen anerkannt sind. Die Liste findest du unter: www.freiwilligenweb.at ( Service Zugelassene Träger) Es gibt verschiedene Arten des Ersatzdienstes: Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland Entwicklungshilfedienst Freiwilliges Sozialjahr Freiwilliges Umweltjahr Freiwilligendienst im Ausland im Rahmen von Erasmus+ Beim Gedenkdienst arbeitest du in Einrichtungen zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. Der Friedensdienst ist eine Tätigkeit in Einrichtungen, die der Sicherung oder dem Erreichen des Friedens in Konfliktgebieten dienen. Beim Sozialdienst arbeitest du in Einrichtungen, die der wirtschaftlichen oder sozialen Entwicklung eines Landes dienen. Ein Entwicklungshilfedienst kann als Ersatz für den Zivildienst akzeptiert werden, wenn der Einsatz mindestens zwei Jahre dauert und bei einer anerkannten Organisation absolviert wird. Ein Entwicklungshilfeeinsatz ist dann eine Option, wenn die entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung mitgebracht werden. Das freiwillige Sozialjahr (FSJ) bietet dir die Möglichkeit die Arbeit im Sozialbereich kennen zu lernen. Beim freiwilligen Umweltjahr (FUJ) arbeitest du bei einer gemeinnützigen Einrichtung im Umwelt-, Naturschutz- und Nachhaltigkeitsbereich mit. Mehr Informationen zum freiwilligen Sozialjahr oder freiwilligen Umweltjahr findest du auf www.fsj-at.org und www.jugendumwelt.at ( Programme Freiwilliges Umweltjahr Zivildienstersatz). Seit dem 1.1.2016 kannst du dir auch einen Freiwilligendienst im Ausland (EFD) im Rahmen von Erasmus+ als Zivildienstersatz anrechnen lassen. Hierbei arbeitest du freiwillig an einem Projekt im Ausland mit. Weitere Informationen dazu findest du auf www.jugendinaktion.at/europaeischer-freiwilligendienst Finanzielles Beim Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst bist du kranken- und unfallversichert, und leistest den Dienst in der Regel unentgeltlich ab. Reisekosten, Verpflegung, Unterbringung sind nicht einheitlich geregelt und hängen von der Organisation ab, bei der du dich bewirbst. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf finanzielle Leistungen. Entwicklungshilfeeinsätze sind häufig bezahlte Jobs. Die Konditionen sind je nach Arbeitsvertrag unterschiedlich. Beim freiwilligen Sozialjahr oder freiwilligen Umweltjahr erhältst du ein monatliches Taschengeld sowie freie Unterkunft und Verpflegung. Außerdem kannst du weiterhin Familienbeihilfe beziehen. 4 Grundwehrdienst Bundesministerium für Landesverteidigung 9., Roßauer-Lände 1 Tel. 050/201-0 www.bundesheer.at Bürgerservicestelle des BMLV 7., Mariahilfer Straße 24 Tel. 0810/20 01 06 [email protected] Infos zu Stellung, Aufschub, Befreiung und Einberufung sowie Vermittlung zur zuständigen Dienststelle Ergänzungsabteilung Militärkommando Wien 16., Panikengasse 2 Tel. 050/201-104 15 11 [email protected] Abgabestelle für Zivildiensterklärung, Antrag auf Aufschub des Wehrdienstes sowie Wünsche bezüglich Einsatzbereich, Zeitpunkt und Ort der Einberufung durch persönliche Vorsprache Beschwerde- und Disziplinarabteilung 9., Roßauer-Lände 1 Tel. 050/201-0 [email protected] Berufungsinstanz und Beschwerdestelle für Grundwehrdiener Zivildienst Bundesministerium für Inneres Abteilung III/7/b - Zivildienst 1., Minoritenplatz 9 Tel. 01/531 26-3436 [email protected] www.bmi.gv.at/cms/zivildienst Sämtliche Angelegenheiten des Zivildienstes, Beratung und Information rund um den Auslandsdienst bzw. Ersatzdienste Zivildienstserviceagentur Infopoint für persönliche Vorsprache: 4., Paulanergasse 7 – 9 Tel. 01/585 47 09-0 [email protected] www.bmi.gv.at/cms/zivildienst Informations- und Auskunftsstelle für alle Fragen zum Zivildienst: Feststellung der Zivildienstpflicht Zuweisung zum Zivildienst Aufschub und befristete Befreiung Unterbrechung und Entlassung Ausstellung der Zivildienstbescheinigung Infos zu Ersatzdiensten zum Zivildienst ARGE für Wehrdienstverweigerung und Gewaltfreiheit 1., Schottengasse 3a/1/59 Tel. 01/535 91 09 [email protected] www.verweigert.at Zivildienstberatung jeden Montag ab 18 Uhr (vorher anrufen!) 5 Ersatzdienst Bundesministerium für Inneres Abteilung III/7/b - Zivildienst 1., Minoritenplatz 9 Tel. 01/531 26-3436 www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/zugang/freiwilligen dienste.aspx Beratung und Information zu rechtlichen Fragen bzw. Vorausetzungen rund um die Freiwilligendienste im In- und Ausland als Zivildienstersatz Verein Österreichischer Auslandsdienst Hutterweg 6 6020 Innsbruck Tel. 0664/100 83 61 [email protected] www.auslandsdienst.at Informationen und Beratung rund um den Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst. Für Wien gibt es Tutoren, die man über die Website kontaktieren kann Verein Gedenkdienst 5., Margaretenstraße 166 Tel. 01/581 04 90 [email protected] www.gedenkdienst.at Information und Beratung, Auswahlseminare, Bewerbungen Sozialministerium – Portal für freiwilliges Engagement www.freiwilligenweb.at Liste der zugelassenen Träger für das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr, den Gedenkdienst, Friedens- oder Sozialdienst im Ausland Erasmus+: Jugend in Aktion www.jugendinaktion.at Informationen rund um den Europäischen Freiwilligendienst Du hast noch einen tollen Tipp, der auf unserem Infoblatt fehlt? Sag einfach dem Team der wienXtra-jugendinfo Bescheid. Wir freuen uns auf deine Tipps & Infos! wienXtra-jugendinfo 1., Babenbergerstraße 1/Ecke Burgring Tel. 01/4000-84 100 [email protected] www.jugendinfowien.at www.facebook.com/jugendinfowien Für dieses Infoblatt wurden vom Team der wienXtra-jugendinfo Informationen eingeholt. Wir recherchieren möglichst genau und richten uns bei der Auswahl der Angebote nach den wienXtra-Leitsätzen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität der Angebote kann von uns keine Gewähr übernommen werden. Für die Inhalte der Links kann keine Haftung übernommen werden. Bei Fragen nach Details kontaktiere bitte die MitarbeiterInnen der wienXtra-jugendinfo. Stand: Jänner 2017/MT 6