Wehrpflicht QuickInfo

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Wehrpflicht QuickInfo
QuickInfo
Wehrpflicht
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I
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jugendservice.at
07/2015
Inhalt
3
Wehrpflicht
3-4
Stellung
4
Aufschub und Befreiung
4-5
Grundwehrdienst
5-6
Zivildienst
6
Auslandsdienst
7
Ersatzdienste
7-8
Finanzielle Leistungen
8-10
Beratungsstellen
10-11 Adressen JugendService
11
Bestellung Infobroschüren
Die richtige Information ist Voraussetzung für die wichtigen
Entscheidungen in deinem Leben.
Die Jugendberaterinnen und Jugendberater des JugendService
unterstützen dich bei deinen individuellen Entscheidungen.
Wir wollen deine Selbstverantwortung stärken und dein
eigenständiges Handeln fördern.
Impressum:
Medieninhaber: Land Oberösterreich
Herausgeber: Amt der oberösterreichischen Landesregierung,
Direktion Bildung und Gesellschaft, Gruppe Jugend,
JugendService
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Redaktion: Michael Peham
Grafik: Abteilung Presse, DTP-Center [2015549]
Fotos: © L.Klauser, Photographee.eu, Gajus - Fotolia.com
1. Auflage, Juli 2015
2
Angaben ohne Gewähr:
Für dieses Infoblatt wurden vom Team des
JugendService Informationen eingeholt.
Wir recherchieren möglichst genau und richten
uns bei der Auswahl der Angebote nach den
internen Leitsätzen. Für die Richtigkeit,Vollständigkeit und Qualität der Angebote kann
von uns keine Gewähr übernommen werden.
Für die Inhalte der Links kann keine Haftung
übernommen werden. Bei Fragen nach Details
bitte das JugendService kontaktieren.
QuickInfo
Wehrpflicht
Stellung, Grundwehrdienst, Zivildienst,
Auslandsdienst und Ersatzdienst
1. Begriffsdefinition Wehrpflicht
Für männliche österreichische Staatsbürger besteht ab dem 17. Geburtstag Wehrpflicht.
Es gibt zwei Möglichkeiten dieser Staatsbürgerpflicht nachzukommen:
Grundwehrdienst oder Zivildienst.
2. Stellung (= Musterung)
Du bekommst zwischen dem 17. und 18. Geburtstag per eingeschriebenen Brief die Aufforderung des Militärkommandos zur Stellung.
Unter Angabe von Gründen kannst du ab dem vollendeten 17. Lebensjahr
auch um einen vorgezogenen Stellungstermin bei der Ergänzungsabteilung
deines Bundeslandes ansuchen.
Die Stellung ist verpflichtend. Kommst du der Stellung nicht nach, sind
eine Strafanzeige und eine damit verbundene Geldstrafe die Konsequenz.
Die Stellung dauert in der Regel zwei Tage. Dabei wird überprüft, ob du
für den Wehrdienst geeignet bist. Diese Überprüfung beinhaltet zahlreiche
Untersuchungen wie Seh-, Hör- und Bluttest, einen sportlichen Belastungstest sowie einen psychologischen Test. Stichprobenartig werden auch
Drogentests durchgeführt. Wenn du irgendwelche ärztlichen Befunde hast,
die eine chronische Krankheit oder Beeinträchtigung belegen, nimm diese
unbedingt zur Stellung mit.
Die ausgewerteten Tests sind Grundlage der Tauglichkeitsbescheinigung.
Mit dieser Bescheinigung wirst du über das Ergebnis der Untersuchungen
informiert.
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Es gibt drei Möglichkeiten:
1. „Tauglich“: Du bekommst eine Tauglichkeitsbescheinigung und bist verpflichtet, Wehroder Zivildienst zu leisten. Bei der Tauglichkeit gibt es verschiedene Tauglichkeitsstufen von
2 bis 9, wobei 2 gerade noch tauglich (stark eingeschränkte Verwendung) und 9 voll tauglich
(für alle Waffengattungen verwendbar) bedeutet.
2. „Vorübergehend untauglich“: Du bist derzeit nicht tauglich und wirst nach einer Frist
erneut zu einer Stellung geladen, bei der deine Tauglichkeit geprüft wird.
3. „Untauglich“: Du bist aus körperlichen und/oder psychischen Gründen nicht wehrdienstfähig und wirst daher nicht zum Grundwehrdienst/Zivildienst einberufen.
Verantwortlich für die Stellung ist die Stellungskommission des jeweiligen Bundeslandes:
Stellungskommission Oberösterreich
Ergänzungsabteilung
4017 Linz, Garnisonstr. 36
Tel.: +43(0)50201 – 4241004
Fax: +43(0)50201 – 4217410
Mail: [email protected]
Web: www.bundesheer.at
www.stellung.bundesheer.at
3. Aufschub und Befreiung
Aufschub
Ein Aufschub der Wehrpflicht ist nur möglich, wenn du durch den Wehrdienst nachweisbar
einen bedeutenden Nachteil in einer Schulausbildung oder Berufsvorbereitung hast. Der Antrag sollte vor dem Einberufungsbefehl gestellt werden, ansonsten könnte der Aufschub abgelehnt werden.
Befristete Befreiung
Einen Antrag auf befristete Befreiung kannst du stellen, wenn unvorhergesehene wirtschaftliche oder familiäre Ereignisse eintreten.
Befreiung
Priester, Absolventen theologischer Studien im Seelsorgedienst oder einem geistlichen Lehramt, Ordensleute und Theologiestudenten, die sich auf ein geistliches Amt vorbereiten sind
von der Stellungspflicht und Wehrpflicht befreit. Sie müssen einer gesetzlich anerkannten
Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören.
4. Grundwehrdienst
Wenn du bei der Musterung tauglich bist, erhältst du einen Einberufungsbefehl. Dieser wird
frühestens sechs Monate bis spätestens vier Wochen vor dem Einrückungstermin an dich
übermittelt. Einberufung bedeutet, dass du den Dienst beim Bundesheer antreten musst.
Der Grundwehrdienst dauert sechs Monate. Du hast keinen Anspruch auf Urlaub.
4
Frühzeitiges Einrücken
Wenn du das 17. Lebensjahr vollendet hast, kannst du den Grundwehrdienst frühzeitig leisten.
Dafür musst du deine freiwillige Meldung mit der Zustimmung einer erziehungsberechtigten
Person bei der Ergänzungsabteilung der Stellungskommission abgeben. Diese Formulare findest du auf der Website des Bundesheeres unter www.bundesheer.at/formular.
Für Frauen gibt es keine Wehrpflicht und somit keine Stellungspflicht. Als Frau kannst du dich
freiwillig für das Bundesheer melden. Nähere Informationen dazu findest du auf der Website
des Bundesheeres unter soldatin.bundesheer.at.
Mehr Infos zum Grundwehrdienst findest du unter www.grundwehrdienst.bundesheer.at.
5. Zivildienst
Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Du kannst den Zivildienst statt dem Grundwehrdienst machen.
Wenn du bei der Musterung tauglich bist, kannst du innerhalb von sechs Monaten bis spätestens 3 Tage vor der Einberufung eine Zivildiensterklärung abgeben. In dieser Zivildiensterklärung lehnst du aus Gewissensgründen den Pflichtdienst an der Waffe (Grundwehrdienst) ab. Eine Zivildienstpflicht bringt ein 15-jähriges Waffenbesitzverbot
mit sich.
Das Formular findest du unter
www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/formulare. Das ausgefüllte
Formular kannst du bei der Stellungskommission einreichen oder
bereits bei der Stellung abgeben.
Der Bescheid für die Zuweisung zu einer Einsatzstelle wird sechs
Monate bis sechs Wochen vor Dienstantritt von der Zivildienstserviceagentur zugestellt.
Der Zivildienst dauert neun Monate, du hast Anspruch auf zwei
Wochen Urlaub.
TIPP: Möchtest du deinen Zivildienst in einer
bestimmten Einrichtung machen, suche dir rechtzeitig (1 Jahr vorher) eine Stelle und lass
dich von dieser anfordern. Ansonsten wird
dir eine Stelle von der Zivildienstserviceagentur zugewiesen.
www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/platzangebot
5
Widerruf der Zivildiensterklärung
Entscheidest du dich doch noch für den Wehrdienst beim Bundesheer, kannst du bis 14 Tage
nach Zustellung des Zuweisungsbescheides eine Widerrufserklärung einbringen.
Weitere Infos zum Zivildienst findest du unter www.bmi.gv.at/cms/zivildienst.
6. Auslandsdienst
Du hast auch die Möglichkeit einen Auslandsdienst als Ersatz für den Zivildienst zu leisten. Du
kannst zwischen einem Auslandsdienst (12 Monate) oder Entwicklungshilfedienst (2 Jahre)
wählen.
Den Auslandsdienst kannst du machen, wenn du:
• bei der Musterung als tauglich eingestuft worden bist.
• eine Zivildiensterklärung und die Interessensbekundung für den Auslandsdienst abgegeben
hast. Diese Formulare findest du auf der Website der Zivildienstserviceagentur unter
www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/formulare.
• über eine vom Innenministerium anerkannte Organisation (auch Trägerorganisation genannt) ins Ausland entsendet wirst. Eine Liste dieser Organisationen findest du auf der Website der Zivildienstserviceagentur unter
www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/auslandsdienst.
Für den Auslandsdienst gibt es folgende Arten:
Gedenkdienst
Tätigkeit in einer Einrichtung zum Gedenken an die Opfer des
Nationalsozialismus: zum Beispiel Holocaustgedenkstätten wie
Museen und Forschungseinrichtungen.
Friedensdienst
Tätigkeit, die der Erreichung oder Sicherung des Friedens im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten dient: zum Beispiel Tätigkeiten bei der Hiroshima Friedens-Kulturstiftung in Japan.
Sozialdienst
Tätigkeit, die der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung eines
Landes dient: zum Beispiel Straßenkinder-Projekte, Bildungsprojekte, Arbeit in Kinderdörfern oder in Umwelt- und Entwicklungsprojekten.
Entwicklungshilfedienst bedeutet, in einem Entwicklungsland an der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung mitzuarbeiten, zum Beispiel als Maurer in Afrika.
Nähere Informationen zum Auslandsdienst und zum Entwicklungshilfedienst findest du auf der
Website der Zivildienstserviceagentur unter
www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/auslandsdienst.
6
7. Ersatzdienste
Als Ersatzdienst bezeichnet man Dienste, die ebenfalls anstelle des Zivildienstes zur
Ableistung der Wehrpflicht geleistet werden können.
Solche Dienste sind:
• Freiwilliges Soziales Jahr
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet dir die Möglichkeit, die Arbeit im Sozialbereich
kennen zu lernen. Die Einsatzbereiche sind vielfältig - bei Menschen mit physischer oder
psychischer Beeinträchtigung, bei alten Menschen, bei Kindern oder Jugendlichen.
Ein 12-monatiger FSJ-Einsatz wird zur Erfüllung der Zivildienstpflicht angerechnet. Für
den Einsatz gelten die Rahmenbedingungen des Freiwilligengesetzes, nicht jene des Zivildienstgesetzes.
Voraussetzung ist, dass nach der Stellung ein Zivildienstantrag gestellt wird und du zivildienstpflichtig bist.
www.fsj.at
• Freiwilliges Umweltjahr
Das Freiwillige Umweltjahr FUJ bietet jungen Menschen ab 17 Jahren die Möglichkeit, bei
einer gemeinnützigen Einsatzstelle im Umwelt-, Naturschutz- und Nachhaltigkeitsbereich in ganz Österreich mitzuarbeiten (z.B. NGOs, Nationalparks, sozialökonomische Einrichtungen, etc.). Du musst einen Zivildienstantrag stellen.
Ein 12-monatiger FSJ-Einsatz wird zur Erfüllung der Zivildienstpflicht angerechnet. Es
gelten die Rahmenbedingungen des FUJ.
www.jugendumwelt.at/upp
Sobald du den Bescheid zur Zivildienstpflicht erhalten hast, kannst du per Mail dein Interesse
am FSJ (an [email protected]) oder am FUJ (an [email protected])
bekannt geben. Gib deinen Namen, dein Geburtsdatum und deine Zivildienstzahl an.
8. Finanzielle Leistungen
Grundwehrdienst
Die Geldleistung besteht aus Monatsgeld und Grundvergütung und beträgt aktuell
Euro 307,46 pro Monat.
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Als Grundwehrdiener ist man kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbefreit.
Du hast Anspruch auf Fahrtkostenersatz vom Wohnort zur Kaserne sowie auf eine kostenlose
ÖBB-Vorteilskarte und du kannst eine Wohnkostenbeihilfe beantragen.
Wehrdienstleistende haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Alimente.
www.grundwehrdienst.bundesheer.at/ueberblick
Zivildienst
Die Geldleistung beträgt Euro 307,50 pro Monat.
Du erhältst Naturalverpflegung oder Verpflegungsgeld oder eine Mischform aus beidem.
Wie beim Grundwehrdienst ist man kranken- und unfallversichert sowie rezeptgebührenbefreit.
Du hast Anspruch auf die ÖBB-Vorteilscard und Fahrtkostenvergütung. Außerdem kannst du
Wohnkostenbeihilfe, Familienunterhalt und GIS-Befreiung beantragen.
www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/finanzielles
Auslandsdienst
Du bist kranken- und unfallversichert und leistest den Auslandsdienst in der Regel unentgeltlich ab. Reisekosten,Verpflegung und Unterbringung sind einheitlich geregelt und hängen von
der Organisation ab, bei der du dich bewirbst. Es gibt keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen.
Entwicklungshilfeeinsätze sind bezahlte Jobs. Die Konditionen sind je nach Arbeitsvertrag unterschiedlich.
Nähere Infos auf www.auslandsdienst.at.
Ersatzdienst
Du erhältst ein monatliches Taschengeld - für das Freiwillige Soziale Jahr 225 EURO netto und
für das Freiwillige Umweltjahr 200 EURO netto.
Außerdem erhältst du freie Verpflegung, kannst weiterhin Familienbeihilfe beziehen und bekommst eine ÖBB Vorteilscard und eine Jugend-Netzfahrkarte. Du bekommst freie Unterkunft
oder Fahrtkostenersatz und bist unfall-, kranken-, pensions- und haftpflichtversichert.
Infos auf www.fsj.at und www.jugendumwelt.at/site/projekte/umweltjahrfuj/alszivildienst.
9. Beratungsstellen
Grundwehrdienst
Bundesministerium für Landesverteidigung Informationen zum Wehrdienst allgeund Sport - Wehrdienstberatung
mein, Frauen beim Bundesheer, WehrRoßauer Lände 1, 1090 Wien
dienstberatung, ...
Tel.: 05 02 01 40 264-32 oder -33
Mail: Kontakt per Kontaktformular möglich
Web: www.bundesheer.at
8
Heerespersonalamt Linz Hiller-Kaserne
Wiener Straße 545-549, 4033 Linz-Ebelsberg
Tel.: +43(0)50201 - 0
Kundentelefon: 0 810 / 242 814
Auslandstelefon: 0810 / 810 161
Frauentelefon: 0 810 / 242 810
Wehrdienstberatung zu Karriere beim
Bundesheer und Anlaufstelle für Fragen
zum Ausbildungsdienst.
Ergänzungsabteilung Oberösterreich
Amtsgebäude Garnisonstraße 36, 4017 Linz,
Tel.: +43(0)50201 – 4241004
Fax: +43(0)50201 – 4217410
Mail: [email protected]
Web: www.bundesheer.at
Anlaufstelle bei Fragen zum Grundwehrdienst, zu Musterung, Aufschub und Befreiung.
Beschwerde- und Disziplinarabteilung
Roßauer-Lände 1, 1090 Wien
Tel.: 050 201-0
Berufsinstanz und Beschwerdestelle für
Grundwehrdiener.
Zivildienst
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Inneres und Kommunales
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-114 51
Fax (+43 732) 77 20-21 48 15
E-Mail: [email protected]
Zivildienstberatung beim Land OÖ
Zivildienstserviceagentur
Paulanergasse 7-9, 1040 Wien
Tel.: 01 58 54 709-0
Mail: [email protected]
Web: www.bmi.gv.at/cms/zivildienst
Informationen zum Zivildienst, Hilfe bei
finanziellen Fragen und Zuweisungsfragen.
ARGE für Wehrdienstverweigerung und
Gewaltfreiheit
Schottengasse 3a/1/59, 1010 Wien
Tel.: 01 535 9109
[email protected]
www.verweigert.at
Zivildienstberatung jeden Montag ab
18 Uhr (vorher anrufen!).
Bundesministerium für Inneres
Abteilung III/7/b – Zivildienst
Minoritenplatz 9, 1010 Wien
Tel.: 01 531 26 3436
[email protected]
www.bmi.gv.at/cms/zivildienst
Sämtliche Angelegenheiten des Zivildienstes, Beratung und Information rund um
den Auslandsdienst.
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Auslandsdienst
Bundesministerium für Inneres
Abteilung III/7/b – Zivildienst,
Minoritenplatz 9, 1010 Wien
Tel.: 01 531 26 3436
www.bmi.gv.at/cms/zivildienst/auslandsdienst
Anträge und Formulare für den Auslandsdienst, Liste aller Trägerorganisationen
sowie Beratung und Information zu rechtlichen Fragen rund um den Auslandsdienst.
Verein Österreichischer Auslandsdienst
Hutterweg 6, 6020 Innsbruck
Tel.: 0664 100 83 61
[email protected]
www.auslandsdienst.at
www.friendensdienst.at
www.sozialdienst.at
Trägerverein für Auslandsdienst
Informationen und Beratung rund um den
Auslandsdienst.
Verein Gedenkdienst
Margaretenstraße 166, 1050 Wien
Tel.: 01 581 04 90
www.gedenkdienst.at
Trägerdienst für Gedenkdienst
Information und Beratung, Auswahlseminare, Bewerbungen.
JugendService des Landes OÖ.
4021 Linz, Bahnhofplatz 1
Mo - Fr: 13.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 0732/66 55 44
e-mail: [email protected]
www.jugendservice.at
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JugendService Gmunden:
4810 Gmunden, Marktplatz 21
Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07612/64455
e-mail: [email protected]
JugendService Braunau:
5280 Braunau, Salzburger Vorstadt 13
Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07722/222 33
e-mail: [email protected]
JugendService Grieskirchen:
4710 Grieskirchen, Roßmarkt 10
Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07248/64 4 64
e-mail: [email protected]
JugendService Eferding:
4070 Eferding, Schmiedstraße 18
Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07272/75823
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4560 Kirchdorf, Kirchengasse 6
Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07582/60416
e-mail: [email protected]
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4240 Freistadt, Hauptplatz 12
Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07942/72572
e-mail: [email protected]
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4320 Perg, Johann-Paur Straße 1
Mo + Mi: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07262/58186
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Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr
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4840 Vöcklabruck, Parkstraße 2a
Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07672/75 700
e-mail: [email protected]
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Di + Do: 14.00 - 17.00 Uhr
Tel.: 07712/35707
e-mail: [email protected]
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4600 Wels, Vogelweiderstraße 5
Di + Do: 14.00 - 17.00
Tel.: 07242/211411
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