Musterschreiben - Personality Coaches

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Musterschreiben - Personality Coaches
Anton Mustermann
Strasse und Hausnummer
D-PLZ und Ort
Telefonnummer
Titel
ANTON MUSTERMANN, Strasse und Hausnummer, D-PLZ und Ort
An die
Deutsche Rentenversicherung
10787 Berlin
Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom
Unser Zeichen, unsere Nachricht vom
Telefon, Name
Datum
MUSTERSCHREIBEN – (QUELLE: „FAKTOR 2 – WAS BEAMTE WIRKLICH VERDIENEN“ –
TORSTEN ERMEL)
WIDERSPRUCH RENTENBESCHEID (NUR FÜR NEUZUGÄNGE) – GLEICHBEHANDLUNG
HOCHSCHULAUSBILDUNGSZEITEN SOWIE WEHR- UND ZIVILDIENST BEI
RENTNERN UND PENSIONÄREN
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen Ihren Rentenbescheid Widerspruch ein.
Begründung: Der Widerspruch richtet sich erstens gegen die rentenrechtliche Bewertung
meiner Hochschulausbildung mit Null €. Diese Bewertung verstößt gegen den
Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG (Grundgesetz). Danach sind vergleichbare Fälle
auch gleich zu behandeln.
Hochschulausbildungszeiten gelten bei Beamten in der Regel noch für 855 Tage als ruhegehaltsfähige
Dienstzeit und wirken sich entsprechend erhöhend auf das Altersruhegeld aus. Für Neurentner ab
Januar 2009 wirken sich solche Ausbildungszeiten dagegen überhaupt nicht mehr
rentensteigernd aus.
Darüber hinaus tritt die Kürzung der Anerkennung von Hochschulausbildungszeiten für
Beamte erst in vollen Umfang für Neupensionäre ab Januar 2012 in Kraft, während sie für
Neurentner bereits ab Januar 2009 gilt.
Diese Ungleichbehandlungen lassen sich sachlich nicht rechtfertigen. Insbesondere kann die
Ungleichbehandlung nicht damit begründet werden, dass die vom Gesetzgeber beschlossenen
Kürzungen der Anerkennung von Hochschulausbildungszeiten für Rentner bei gleicher Übertragung in
das Beamtenrecht für Pensionäre einen gegenüber Rentnern größeren absoluten Nachteil mit sich
gebracht hätten, den dies ergibt sich zwangsläufig aus den verschiedenen Systemen der
Altersversorgung. Für die für Pensionäre gegenüber Rentnern um drei Jahre verspätet in Kraft
tretenden Kürzungen ist überhaupt kein Grund ersichtlich.
–2–
Der Widerspruch richtet sich zweitens gegen die rentenrechtliche Bewertung meines Wehr/Zivildienstes mit 60% des Durchschnittsentgeltes. Auch diese Bewertung verstößt gegen Art. 3
GG (Grundgesetz).
Beamten wird Wehr-/Zivildienst in vollen Umfang als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet. Eine
systemgerechte Gleichbehandlung würde jedoch erfordern, dass diese Zeiten für Beamte ebenfalls zu
60% als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten angerechnet werden. Die Ungleichbehandlung lässt sich
ebenfalls sachlich nicht rechtfertigen.
Mit freundlichen Grüßen