Musterschreiben - Personality Coaches
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Anton Mustermann Strasse und Hausnummer D-PLZ und Ort Telefonnummer Titel ANTON MUSTERMANN, Strasse und Hausnummer, D-PLZ und Ort An die Deutsche Rentenversicherung 10787 Berlin Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen, unsere Nachricht vom Telefon, Name Datum MUSTERSCHREIBEN – (QUELLE: „FAKTOR 2 – WAS BEAMTE WIRKLICH VERDIENEN“ – TORSTEN ERMEL) WIDERSPRUCH RENTENBESCHEID (NUR FÜR NEUZUGÄNGE) – GLEICHBEHANDLUNG HOCHSCHULAUSBILDUNGSZEITEN SOWIE WEHR- UND ZIVILDIENST BEI RENTNERN UND PENSIONÄREN Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit lege ich gegen Ihren Rentenbescheid Widerspruch ein. Begründung: Der Widerspruch richtet sich erstens gegen die rentenrechtliche Bewertung meiner Hochschulausbildung mit Null €. Diese Bewertung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG (Grundgesetz). Danach sind vergleichbare Fälle auch gleich zu behandeln. Hochschulausbildungszeiten gelten bei Beamten in der Regel noch für 855 Tage als ruhegehaltsfähige Dienstzeit und wirken sich entsprechend erhöhend auf das Altersruhegeld aus. Für Neurentner ab Januar 2009 wirken sich solche Ausbildungszeiten dagegen überhaupt nicht mehr rentensteigernd aus. Darüber hinaus tritt die Kürzung der Anerkennung von Hochschulausbildungszeiten für Beamte erst in vollen Umfang für Neupensionäre ab Januar 2012 in Kraft, während sie für Neurentner bereits ab Januar 2009 gilt. Diese Ungleichbehandlungen lassen sich sachlich nicht rechtfertigen. Insbesondere kann die Ungleichbehandlung nicht damit begründet werden, dass die vom Gesetzgeber beschlossenen Kürzungen der Anerkennung von Hochschulausbildungszeiten für Rentner bei gleicher Übertragung in das Beamtenrecht für Pensionäre einen gegenüber Rentnern größeren absoluten Nachteil mit sich gebracht hätten, den dies ergibt sich zwangsläufig aus den verschiedenen Systemen der Altersversorgung. Für die für Pensionäre gegenüber Rentnern um drei Jahre verspätet in Kraft tretenden Kürzungen ist überhaupt kein Grund ersichtlich. –2– Der Widerspruch richtet sich zweitens gegen die rentenrechtliche Bewertung meines Wehr/Zivildienstes mit 60% des Durchschnittsentgeltes. Auch diese Bewertung verstößt gegen Art. 3 GG (Grundgesetz). Beamten wird Wehr-/Zivildienst in vollen Umfang als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet. Eine systemgerechte Gleichbehandlung würde jedoch erfordern, dass diese Zeiten für Beamte ebenfalls zu 60% als ruhegehaltsfähige Dienstzeiten angerechnet werden. Die Ungleichbehandlung lässt sich ebenfalls sachlich nicht rechtfertigen. Mit freundlichen Grüßen