Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz
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Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz
Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz in Industrie, Handel, Verwaltung, … Dipl.Ing.(FH) Bernhard Resch Regierung d. Oberpfalz –Gerbeaufsichtsamt- Berufskraftfahrer- Qualifikation Übersicht Übersicht Rechtsgrundlagen Zuständigkeiten Geltungsbereich Ausnahmen Führerscheinrecht Qualifikation -Weiterbildung Kosten Einbindung der SiFa Unternehmerpflichten Verstöße Berufskraftfahrer- Qualifikation Entwicklungen Zielsetzung: - “Ertüchtigung“ der Fahrer für berufliche Herausforderungen - Aufwertung des Berufsbildes - Erhöhung der Verkehrssicherheit Berufskraftfahrer- Qualifikation Rechtsgrundlagen RL 2003/95/EG (15.7.2003) über die Grundqualifikation u. Weiterbildung der Fahrer best. Kfz für den Güter- oder Personenverkehr Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz „BKrFQG“ (1.10.2006) zur Einführung einer Grundqualifikation u. Weiterbildung der Fahrer im Güter- oder Personenverkehr Berufskraftfahrer-Qualifikat.-Verordnung „BKrFQV“ (1.10.2006) VO zur Durchführung des BKrFQG Berufskraftfahrer- Qualifikation Zuständigkeiten (am Beispiel Bayern) Zuständige Stelle Funktion Bay StMWIVT Federführendes Ministerium Bay StMI Führerscheinrecht Verkehrsüberwachung (Polizei) Bezirksregierungen Reg. d. Opf. Anerkennung von Ausbildungsstätten für beschl. Grundqual. u. Weiterbildung Überwachung der Tätigkeiten Ausbildst. LRÄ / Städte Führerscheinstellen / Führerscheinrecht IHK Prüfungsstelle Grundqualifikation Berufskraftfahrer- Qualifikation BKrFQG gilt für Geltungsbereich §1(1) - Deutsche oder EG- / EWR- Staatsangehörige - Staatsangehörige eines Drittstaates, beschäftigt in EG oder EWR - Fahrten auf öffentlichen Straßen - im Güterkraft- oder Personenverkehr - falls Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE erforderlich Berufskraftfahrer- Qualifikation Geltungsbereich Führerscheinklassen Klasse zul.GG *) 3,5t < G <7,5t 3,5t - 7,5t max 12t Anhänger Ja, < 750 kg Ja, > 750 kg, max 12t „Alt“-Führerschein Klasse 3 Klasse 3 >3,5t, max. 8 Sitze Ja, < 750 kg Klasse 2 >3,5t, max. 8 Sitze Ja, Klasse 2 8 – 16 Sitze 8 – 16 Sitze >3,5t, >16 Sitze >3,5t, >16 Sitze *) Sitzplatzzahl ohne Fahrer > 750 kg Ja, < 750 kg Ja, > 750 kg, max 12t Ja, Klasse 3 ** Klasse 3 ** < 750 kg Klasse 2 Ja, > 750 kg Klasse 2 Berufskraftfahrer- Qualifikation BKrFQG gilt für Geltungsbereich §1(1) - Deutsche oder EG- / EWR- Staatsangehörige - Staatsangehörige eines Drittstaates, beschäftigt in EG oder EWR - Fahrten auf öffentlichen Straßen - im Güterkraft- oder Personenverkehr - falls Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE erforderlich - Fahrten zu gewerblichen Zwecken, z.B. - Werksverkehr - Kommunale Eigenbetriebe (Stadtwerke, kom. Entsorgungsbetrieb, …) Berufskraftfahrer- Qualifikation Ausnahmen BKrFQG gilt nicht für (Auszug) - KFZ mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Kranfahrzeuge Hubarbeitsbühnen Spülfahrzeuge -Fahrten nach § 2 (1) Nr.7 GüKG (land-/forstwirtschaftliche Erzeugnisse für eigene Zwecke oder z.B. durch Maschinenring bis 75 km mit KFZ-Steuer befreiten Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen) Berufskraftfahrer- Qualifikation BKrFQG gilt nicht für Ausnahmen §1(2)Nr. 5 - KFZ zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des KFZ nicht um die Hauptbeschäftigung handelt. Berufskraftfahrer- Qualifikation Ausnahmen Haupttätigkeit, Hauptbeschäftigung Höhe des regelmäßigen Zeitanteiles, neben den übrigen Aufgaben (arbeitsvertragliche Hauptleistung) Branchenzugehörigkeit und über die Fahrtätigkeit hinausgehende Berufsqualifikation Berufskraftfahrer- Qualifikation BKrFQG gilt nicht für Ausnahmen §1(2)Nr. 5 - KFZ zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des KFZ nicht um die Hauptbeschäftigung handelt. Berufskraftfahrer- Qualifikation Ausnahmen Material, Ausrüstung ist weit auszulegen: … eine zur Erbringung von Dienst- und Werksleistungen notwendige Beförderung von … - Ersatzteilen - Bau- und Einkaufsmaterialien, Werkstoffen - Geräten, sonstigem Zubehör Berufskraftfahrer- Qualifikation „Handwerkerregelung“ Qualifikation Beispiel: 400-Euro-Kraft als Ausfahrer ja nein Beispiel: Mitarbeiter der Instandsetzung, der Gasflaschen holt Qualifikation Beispiel: Lagerarbeiter, der auch als „Springer“ z.B. in der Urlaubszeit auf dem LKW einsetzt wird Qualifikation ja ja nein nein Berufskraftfahrer- Qualifikation Qualifikation oder Grundqualifikation Prüfung in Theorie u. Praxis (450 min) oder Berufskraftfahrerausbildung beschleunigte Grundqualifik. 140 x 60 min Unterricht und 90 min Prüfung (IHK) §4 Berufskraftfahrer- Qualifikation §2 Qualifikation und Mindestalter Seit 10.9.2009 ! Fahrerlaubnis C1 und C1E (3,5 – 7,5t) + 18. Lebensjahr + Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation Berufskraftfahrer- Qualifikation §2 Qualifikation und Mindestalter Seit 10.9.2009 ! Fahrerlaubnis C und CE + 18. Lebensjahr + Grundqualifikation (…bis 40 t) + 21. Lebensjahr + beschleunigte Grundqualifikation Berufskraftfahrer- Qualifikation Qualifikation Grundqualifikation beschleunigte Grundqualifik. §4 Weiterbildung Berufskraftfahrer- Qualifikation § 5 Weiterbildung Erste Weiterbildung 5 Jahre nach Erwerb (beschleunigte) Grundqualifikation C1/C1E/C/CE - „Altbesitzer“ spätestens bis 10.9.2014 Auch Klasse 3 – Besitzer !! Nächste Weiterbildung alle 5 Jahre Berufskraftfahrer- Qualifikation §5 Weiterbildung Dauer 35 Stunden à 60 Minuten Inhalt ( = 5 Tage) - 5 Module Eco-Training Ladungssicherung Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit Sozialvorschriften Schaltstelle Fahrer/Dienstleister Berufskraftfahrer- Qualifikation §7 Ausbildungsstätten beschl.Grundqual. / Weiterbildung - Fahrschulen mit Fahrschulerlaubnis CE - Bildungseinrichtungen Umschulungen Berufskraftfahrer, Fachkraft - Ausbildungsbetriebe (Berufskraftfahrer,Fachkraft i. Fahrbetrieb oder vgl.) - Anerkannte Ausbildungsstätten (§7 Abs.1 Nr. 5) - Inhouse-Schulung durch anerk. Aus- und Weiterbildungsstätten Berufskraftfahrer- Qualifikation Führerschein - Eintrag Nachweis für Grundqualifikation und / oder Weiterbildung ist der Führerscheineintrag „95“ Berufskraftfahrer- Qualifikation Führerschein - Eintrag 05.08.81 Berufskraftfahrer- Qualifikation Kosten Kosten des BKrFQG Zusatzkosten im ersten 5-Jahreszeitraum für Fahrer Neuerlaubnis Beschl. Grundqualifikation Prüfungsgebühr Lohnausfall Grundqual. -Modellrechnung„Altbesitzer“ 2.300 € 120 € 2.000 € Weiterbildung 500 € 500 € Lohnausfall Weiterbildung 500 € 500 € 50 € 50 € Neuer Führerschein 5.500 € 1.050 € Berufskraftfahrer- Qualifikation BKrFQV - Weiterbildung Überlappende Ausbildungsinhalte Weiterbildung BKrFQV Betriebliche Unterweisung-ArbSich. Modul 2 -Lenk- u. Ruhezeitvorschriften - Arbeitszeitgesetz - Verkehrsrechtl. Regelungen (Handynutzung, Anschnallpflicht…) Unterweisung (u. Überwachung) -Lenk- u. Ruhezeitvorschriften - Arbeitszeitgesetz - Verkehrsrechtl. Regelungen (Handynutzung, Anschnallpflicht…) Modul 3 u.a. - Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges - Arbeitsunfälle - Notfälle Unterweisung u.a. - Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges - Gefährdungen am Arbeitsplatz - Verhalten in Notfällen Modul 4 u.a. - Bedeutung guter körperlicher u. geistiger Verfassung - Vorbeugung von Gesundheitsschäden Vermittlung von Erkenntnissen über - Arbeitsplatzergonomie - Psychomentale Belastungen, Streß am Arbeitsplatz, Vorbeugender Gesundheitsschutz,… Modul 5 Ladungssicherung - rechtl. Grundlagen, Zurrmittel, … Ladungssicherung Unterweisung der AN, Verantwortlichkeiten Berufskraftfahrer- Qualifikation BKrFQV - Weiterbildung Überlappende Ausbildungsinhalte Weiterbildung BKrFQV Betriebliche Unterweisung-ArbSich. Ladungssicherung §22 Abs.1 StVO §29 GGVSEB Verantwortlich: - Leiter der Ladearbeiten - Unternehmer Verantwortlich: - Verlader - Fahrzeugführer auch 1.3, 1.4 und 8.2.3 ADR, §34 BGV D 29 „Fahrzeuge“: Anweisungen, Betriebsanweisungen (DA zu §34 „Ladungssicherung“) ArbSchG §5 „Gefährdungsbeurteilung“, §6 Dokumentation §12 Unterweisung Berufskraftfahrer- Qualifikation Weiterbildung Einbindungsmöglichkeiten der SiFa, z.B. Einarbeitung des BKrFQG in die Gefährdungsbeurteilung - Ist für den Arbeitsplatz BKrFQG anzuwenden? - Welche Qualifikation muss der AN besitzen §5(3) Nr.5 ArbSchG ..Qualifikation Zuarbeit für die Inhalte der Weiterbildungsmodule bei InhouseSchulung, z.B. - Betriebsspezifische Ladungssicherungsprobleme - Folgerungen aus Arbeitsunfällen - Betriebsspezifische Notfallmaßnahmen, etc…. Übernahme von Schulungsteilen bei Inhouse-Weiterbildungsmaßnahmen, z.B. - Ergonomie am Arbeitsplatz (Fahrerhaus) - Gesundheitsschutz (Rauchen, Alkohol, Streß,…) - Ausarbeitung / Ergänzung von Checklisten zu Arb.platzbegehungen - Einarbeitung des BKrFQG in Arbeitsschutzmanagementsystem - Erstellung eines Zeitmanagementsystems zur Überwachung der Weiterbildung Berufskraftfahrer- Qualifikation Aufgaben des Unternehmens nach Inkrafttreten des BKrFQG - Überprüfung, welche Fahrten fallen unter BKrFQG ? (§§ 5, 6 ArbSchG) - Festlegung: wer kann wo eingesetzt werden ? - Ausschreibung/Neueinstellungen: FE und Qualifikation vorhanden ? - „Altbesitzer“: Wird bzw. wann wird Weiterbildung erforderlich ? - Regelungen zu Kosten treffen (Lohnausgleich, Teilnahmegebühr,..) - evt. Organisation Inhouse-Schulung - evt. Einbindung in betriebliche Unterweisung - Kontrolle Fahrerlaubnis und Qualifikation (Terminmanagement) Berufskraftfahrer- Qualifikation Aufgaben des Unternehmens nach Inkrafttreten des BKrFQG - Kontrolle Fahrerlaubnis und Qualifikation (Terminmanagement) Halter: …wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrach hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt …. Kontrolle der Fahrerlaubnis: Regelmäßige Stichprobenkontrollen (Rechtssprechung mind. 2x jährl.) Kontrolle des Originaldokumentes Passt eingetragene Fahrerlaubnisklasse zum Fahrzeug Schriftliche Dokumentation der Kontrolle Ist Eintrag „95“ nach BKrFQG erforderlich bzw. vorhanden Berufskraftfahrer- Qualifikation §9 Fahrerverstoß Verstöße gegen BKrFQG Fahrer führt Fahrt durch - ohne Grundqualifikation - ohne erforderliche Weiterbildung Bußgeld bei Fahrlässigkeit bei Vorsatz 50,- € je Arbeitsschicht 100,- € je Arbeitsschicht Bußgeldrahmen 5.000 € Berufskraftfahrer- Qualifikation §9 Unternehmerverstoß Verstöße gegen BKrFQG „Der Unternehmer darf Fahrten … weder anordnen noch zulassen, wenn der Fahrer die dort genannten Voraussetzungen nicht erfüllt“ (§2 Abs.3) Unternehmer ordnet Fahrt an / lässt Fahrt zu, obwohl Fahrer - ohne Grundqualifikation oder - ohne erforderliche Weiterbildung oder - Mindestalter nicht erreicht Bußgeld bei Fahrlässigkeit bei Vorsatz 200,- € je Arbeitsschicht 400,- € je Arbeitsschicht Bußgeldrahmen 20.000 €