Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz

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Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz
Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz
in
Industrie, Handel, Verwaltung, …
Dipl.Ing.(FH) Bernhard Resch
Regierung d. Oberpfalz –Gerbeaufsichtsamt-
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Übersicht
Übersicht
Rechtsgrundlagen
Zuständigkeiten
Geltungsbereich Ausnahmen
Führerscheinrecht
Qualifikation -Weiterbildung
Kosten
Einbindung der SiFa
Unternehmerpflichten
Verstöße
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Entwicklungen
Zielsetzung:
- “Ertüchtigung“ der Fahrer für berufliche Herausforderungen
- Aufwertung des Berufsbildes
- Erhöhung der Verkehrssicherheit
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Rechtsgrundlagen
RL 2003/95/EG (15.7.2003)
über die Grundqualifikation u. Weiterbildung der Fahrer best. Kfz für den
Güter- oder Personenverkehr
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz „BKrFQG“
(1.10.2006)
zur Einführung einer Grundqualifikation u. Weiterbildung der Fahrer im
Güter- oder Personenverkehr
Berufskraftfahrer-Qualifikat.-Verordnung „BKrFQV“
(1.10.2006)
VO zur Durchführung des BKrFQG
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Zuständigkeiten
(am Beispiel Bayern)
Zuständige Stelle
Funktion
Bay StMWIVT
Federführendes Ministerium
Bay StMI
Führerscheinrecht
Verkehrsüberwachung (Polizei)
Bezirksregierungen
Reg. d. Opf.
Anerkennung von Ausbildungsstätten für
beschl. Grundqual. u. Weiterbildung
Überwachung der Tätigkeiten Ausbildst.
LRÄ / Städte
Führerscheinstellen / Führerscheinrecht
IHK
Prüfungsstelle Grundqualifikation
Berufskraftfahrer- Qualifikation
BKrFQG gilt für
Geltungsbereich
§1(1)
- Deutsche oder EG- / EWR- Staatsangehörige
- Staatsangehörige eines Drittstaates, beschäftigt in EG oder EWR
- Fahrten auf öffentlichen Straßen
- im Güterkraft- oder Personenverkehr
- falls Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE erforderlich
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Geltungsbereich
Führerscheinklassen
Klasse
zul.GG
*)
3,5t < G <7,5t
3,5t - 7,5t max 12t
Anhänger
Ja, < 750 kg
Ja, > 750 kg, max 12t
„Alt“-Führerschein
Klasse 3
Klasse 3
>3,5t, max. 8 Sitze
Ja, < 750 kg
Klasse 2
>3,5t, max. 8 Sitze
Ja,
Klasse 2
8 – 16 Sitze
8 – 16 Sitze
>3,5t, >16 Sitze
>3,5t, >16 Sitze
*) Sitzplatzzahl ohne Fahrer
> 750 kg
Ja, < 750 kg
Ja, > 750 kg, max 12t
Ja,
Klasse 3 **
Klasse 3 **
< 750 kg
Klasse 2
Ja, > 750 kg
Klasse 2
Berufskraftfahrer- Qualifikation
BKrFQG gilt für
Geltungsbereich
§1(1)
- Deutsche oder EG- / EWR- Staatsangehörige
- Staatsangehörige eines Drittstaates, beschäftigt in EG oder EWR
- Fahrten auf öffentlichen Straßen
- im Güterkraft- oder Personenverkehr
- falls Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE erforderlich
- Fahrten zu gewerblichen Zwecken, z.B.
- Werksverkehr
- Kommunale Eigenbetriebe (Stadtwerke,
kom. Entsorgungsbetrieb, …)
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Ausnahmen
BKrFQG gilt nicht für (Auszug)
- KFZ mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
Kranfahrzeuge
Hubarbeitsbühnen
Spülfahrzeuge
-Fahrten nach § 2 (1) Nr.7 GüKG (land-/forstwirtschaftliche Erzeugnisse für eigene Zwecke oder z.B. durch Maschinenring bis 75
km mit KFZ-Steuer befreiten Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen)
Berufskraftfahrer- Qualifikation
BKrFQG gilt nicht für
Ausnahmen
§1(2)Nr. 5
- KFZ zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer
zur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen
des KFZ nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Ausnahmen
Haupttätigkeit, Hauptbeschäftigung
Höhe des regelmäßigen Zeitanteiles, neben den übrigen
Aufgaben (arbeitsvertragliche Hauptleistung)
Branchenzugehörigkeit und über die Fahrtätigkeit
hinausgehende Berufsqualifikation
Berufskraftfahrer- Qualifikation
BKrFQG gilt nicht für
Ausnahmen
§1(2)Nr. 5
- KFZ zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer
zur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen
des KFZ nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Ausnahmen
Material, Ausrüstung
ist weit auszulegen:
… eine zur Erbringung von Dienst- und Werksleistungen
notwendige Beförderung von …
- Ersatzteilen
- Bau- und Einkaufsmaterialien, Werkstoffen
- Geräten, sonstigem Zubehör
Berufskraftfahrer- Qualifikation
„Handwerkerregelung“
Qualifikation
Beispiel: 400-Euro-Kraft als Ausfahrer
ja
nein
Beispiel: Mitarbeiter der Instandsetzung, der
Gasflaschen holt
Qualifikation
Beispiel: Lagerarbeiter, der auch als „Springer“
z.B. in der Urlaubszeit auf dem LKW
einsetzt wird
Qualifikation
ja
ja
nein
nein
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Qualifikation
oder
Grundqualifikation
Prüfung in Theorie
u. Praxis (450 min)
oder
Berufskraftfahrerausbildung
beschleunigte
Grundqualifik.
140 x 60 min Unterricht
und
90 min Prüfung (IHK)
§4
Berufskraftfahrer- Qualifikation
§2
Qualifikation und Mindestalter
Seit 10.9.2009 !
Fahrerlaubnis C1 und C1E (3,5 – 7,5t)
+
18. Lebensjahr
+
Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation
Berufskraftfahrer- Qualifikation
§2
Qualifikation und Mindestalter
Seit 10.9.2009 !
Fahrerlaubnis C und CE
+
18. Lebensjahr
+
Grundqualifikation
(…bis 40 t)
+
21. Lebensjahr
+
beschleunigte Grundqualifikation
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Qualifikation
Grundqualifikation
beschleunigte
Grundqualifik.
§4
Weiterbildung
Berufskraftfahrer- Qualifikation
§ 5 Weiterbildung
Erste Weiterbildung
5 Jahre nach Erwerb (beschleunigte) Grundqualifikation
C1/C1E/C/CE - „Altbesitzer“ spätestens bis 10.9.2014
Auch Klasse 3 – Besitzer !!
Nächste Weiterbildung
alle 5 Jahre
Berufskraftfahrer- Qualifikation
§5
Weiterbildung
Dauer 35 Stunden à 60 Minuten
Inhalt
( = 5 Tage)
- 5 Module
Eco-Training
Ladungssicherung
Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Sozialvorschriften
Schaltstelle Fahrer/Dienstleister
Berufskraftfahrer- Qualifikation
§7
Ausbildungsstätten beschl.Grundqual. / Weiterbildung
- Fahrschulen mit Fahrschulerlaubnis CE
- Bildungseinrichtungen Umschulungen Berufskraftfahrer, Fachkraft
- Ausbildungsbetriebe (Berufskraftfahrer,Fachkraft i. Fahrbetrieb oder vgl.)
- Anerkannte Ausbildungsstätten
(§7 Abs.1 Nr. 5)
- Inhouse-Schulung durch anerk. Aus- und Weiterbildungsstätten
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Führerschein - Eintrag
Nachweis für Grundqualifikation und / oder
Weiterbildung ist der Führerscheineintrag „95“
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Führerschein - Eintrag
05.08.81
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Kosten
Kosten des BKrFQG
Zusatzkosten im ersten 5-Jahreszeitraum für Fahrer
Neuerlaubnis
Beschl. Grundqualifikation
Prüfungsgebühr
Lohnausfall Grundqual.
-Modellrechnung„Altbesitzer“
2.300 €
120 €
2.000 €
Weiterbildung
500 €
500 €
Lohnausfall Weiterbildung
500 €
500 €
50 €
50 €
Neuer Führerschein
5.500 €
1.050 €
Berufskraftfahrer- Qualifikation
BKrFQV - Weiterbildung
Überlappende Ausbildungsinhalte
Weiterbildung BKrFQV
Betriebliche Unterweisung-ArbSich.
Modul 2
-Lenk- u. Ruhezeitvorschriften
- Arbeitszeitgesetz
- Verkehrsrechtl. Regelungen (Handynutzung, Anschnallpflicht…)
Unterweisung (u. Überwachung)
-Lenk- u. Ruhezeitvorschriften
- Arbeitszeitgesetz
- Verkehrsrechtl. Regelungen (Handynutzung, Anschnallpflicht…)
Modul 3 u.a.
- Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges
- Arbeitsunfälle
- Notfälle
Unterweisung u.a.
- Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges
- Gefährdungen am Arbeitsplatz
- Verhalten in Notfällen
Modul 4 u.a.
- Bedeutung guter körperlicher u. geistiger
Verfassung
- Vorbeugung von Gesundheitsschäden
Vermittlung von Erkenntnissen über
- Arbeitsplatzergonomie
- Psychomentale Belastungen, Streß am
Arbeitsplatz, Vorbeugender Gesundheitsschutz,…
Modul 5
Ladungssicherung
- rechtl. Grundlagen, Zurrmittel, …
Ladungssicherung
Unterweisung der AN, Verantwortlichkeiten
Berufskraftfahrer- Qualifikation
BKrFQV - Weiterbildung
Überlappende Ausbildungsinhalte
Weiterbildung BKrFQV
Betriebliche Unterweisung-ArbSich.
Ladungssicherung
§22 Abs.1 StVO
§29 GGVSEB
Verantwortlich: - Leiter der Ladearbeiten
- Unternehmer
Verantwortlich: - Verlader
- Fahrzeugführer
auch 1.3, 1.4 und 8.2.3 ADR,
§34 BGV D 29 „Fahrzeuge“: Anweisungen, Betriebsanweisungen (DA zu §34 „Ladungssicherung“)
ArbSchG §5 „Gefährdungsbeurteilung“, §6 Dokumentation
§12 Unterweisung
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Weiterbildung
Einbindungsmöglichkeiten der SiFa, z.B.
Einarbeitung des BKrFQG in die Gefährdungsbeurteilung
- Ist für den Arbeitsplatz BKrFQG anzuwenden?
- Welche Qualifikation muss der AN besitzen §5(3) Nr.5 ArbSchG ..Qualifikation
Zuarbeit für die Inhalte der Weiterbildungsmodule bei InhouseSchulung, z.B.
- Betriebsspezifische Ladungssicherungsprobleme
- Folgerungen aus Arbeitsunfällen
- Betriebsspezifische Notfallmaßnahmen, etc….
Übernahme von Schulungsteilen bei Inhouse-Weiterbildungsmaßnahmen, z.B.
- Ergonomie am Arbeitsplatz (Fahrerhaus)
- Gesundheitsschutz (Rauchen, Alkohol, Streß,…)
- Ausarbeitung / Ergänzung von Checklisten zu Arb.platzbegehungen
- Einarbeitung des BKrFQG in Arbeitsschutzmanagementsystem
- Erstellung eines Zeitmanagementsystems zur Überwachung der Weiterbildung
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Aufgaben des Unternehmens nach Inkrafttreten des BKrFQG
- Überprüfung, welche Fahrten fallen unter BKrFQG ?
(§§ 5, 6 ArbSchG)
- Festlegung: wer kann wo eingesetzt werden ?
- Ausschreibung/Neueinstellungen: FE und Qualifikation vorhanden ?
- „Altbesitzer“: Wird bzw. wann wird Weiterbildung erforderlich ?
- Regelungen zu Kosten treffen (Lohnausgleich, Teilnahmegebühr,..)
- evt. Organisation Inhouse-Schulung
- evt. Einbindung in betriebliche Unterweisung
- Kontrolle Fahrerlaubnis und Qualifikation (Terminmanagement)
Berufskraftfahrer- Qualifikation
Aufgaben des Unternehmens nach Inkrafttreten des BKrFQG
- Kontrolle Fahrerlaubnis und Qualifikation (Terminmanagement)
Halter:
…wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrach hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt ….
Kontrolle der Fahrerlaubnis:
Regelmäßige Stichprobenkontrollen (Rechtssprechung mind. 2x jährl.)
Kontrolle des Originaldokumentes
Passt eingetragene Fahrerlaubnisklasse zum Fahrzeug
Schriftliche Dokumentation der Kontrolle
Ist Eintrag „95“ nach BKrFQG erforderlich bzw. vorhanden
Berufskraftfahrer- Qualifikation
§9 Fahrerverstoß
Verstöße gegen BKrFQG
Fahrer führt Fahrt durch
- ohne Grundqualifikation
- ohne erforderliche Weiterbildung
Bußgeld bei Fahrlässigkeit
bei Vorsatz
50,- € je Arbeitsschicht
100,- € je Arbeitsschicht
Bußgeldrahmen 5.000 €
Berufskraftfahrer- Qualifikation
§9 Unternehmerverstoß
Verstöße gegen BKrFQG
„Der Unternehmer darf Fahrten … weder anordnen noch zulassen, wenn
der Fahrer die dort genannten Voraussetzungen nicht erfüllt“ (§2 Abs.3)
Unternehmer ordnet Fahrt an / lässt Fahrt zu, obwohl Fahrer
- ohne Grundqualifikation
oder
- ohne erforderliche Weiterbildung oder
- Mindestalter nicht erreicht
Bußgeld bei Fahrlässigkeit
bei Vorsatz
200,- € je Arbeitsschicht
400,- € je Arbeitsschicht
Bußgeldrahmen 20.000 €

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