Lochbauerbrücke im neuen Kleid

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Lochbauerbrücke im neuen Kleid
Amtsblatt der Gemeinde
Impressum: Herausgeber: Gemeinde Pöhl, Sitz Jocketa, Kurze Straße 5, 08543 Jocketa
Gestaltung, Druck sowie Anzeigenannahme: Pauli Offsetdruck, Herlasgrüner Straße 83, 08233 Treuen,
Telefon 03 74 68 / 6 57- 0; Telefax 03 74 68 / 6 57- 25, E-Mail: [email protected]
Verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Bürgermeisterin Daniela Hommel-Kreißl
(namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder)
Jahrgang 2014
Donnerstag, 20. Februar 2014
Nummer 3
Lochbauerbrücke im neuen Kleid
Der Hochwasserschaden an der Lochbauerbrücke ist beseitigt. Sie steht wieder auf festen Füßen. 16.672 Euro aus
dem Hochwasser-Hilfefonds wurden verbaut. Am Bauwerk staute sich vergangenen Juni das Elsterwasser. Das kompakte Bauwerk hielt zwar den Fluten Stand, wurde aber stark beschädigt. Der Betonkranz wurde unterspült, so dass
dort eine Sicherung aus Wasserbausteinen gefertigt werden musste. Auch die Gehwegsanbindung erfolgte neu.
Ein großes Dankeschön gilt den Bauschaffenden, die sich im Elsterwasser mehr als ein Mal nasse Füße holten.
Im Frühjahr erhält der hölzerne Brückenaufbau durch Mitarbeiter des Bauhofs einen neuen Anstrich.
Auf dem Foto zu sehen sind Kevin Fuhrmann vom gleichnamigen Baubetrieb aus Herlasgrün,
Bürgermeisterin Daniela Hommel-Kreißl und Planer Knut Freitag bei der Bauabnahme.
Helm#grün
Herla#grün
Jocketa
Möschwitz
Ruppert#grün
INFORMATIONEN DER BÜRGERMEISTERIN
Hartsteinwerke planen Schutzwall
Die Hartsteinwerke Vogtland GmbH & Co.KG kauft von
der BVVG ein 78.616 Quadratmeter großes Grundstück
in der Flur Christgrün, das zwischen dem Reimersgrüner
Steinbruch und der Kreisstraße am „Kalten Feld“ liegt.
Hartsteinwerke-Geschäftsführer Matthias Wendel versicherte während eines Telefonates mit der Bürgermeisterin, dass eine Erweiterung des Steinbruchs auf diesem
Gelände nicht geplant sei. Diese Versicherung habe sein
Unternehmen auch der BVVG gegeben. Die Hartsteinwerke wollen nach Angaben Herrn Wendels auf dem
Areal einen Lärm- und Sichtschutzwall anlegen, um Unbefugten den Zugang zum Abbaugelände zu erschweren.
An den Plänen, den Steinbruch in Richtung Netzschkau
zu erweitern, halte seine Firma fest, so Wendel.
Kurzzeitige Sperrung
Zwischen dem 17. und 28. 2. 2014 wird die Staatsstraße
in Möschwitz in Höhe des Hausgrundstückes Nr. 11
halbseitig für den Verkehr gesperrt. Der Gehweg im betroffenen Bereich wird ganz gesperrt. Grund für die
Maßnahme sind Arbeiten zur Herstellung einer zweiten
Grundstückszufahrt auf die S 297.
Haushalt beschlossen
Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Talsperre
Pöhl wurde während der Zweckverbandsversammlung
am 11. 2. 2014 mit den Stimmen der Verbandsräte aus
Neuensalz und dem Vogtlandkreis beschlossen. Die
Gemeinde Pöhl hatte – wie auch schon im Dezember
2013 - gegen den Wirtschaftsplan gestimmt.
Der Plan war im Dezember von der Zweckverbandsversammlung abgelehnt worden. Grund dafür war eine Erhöhung der Personalkosten im Gegensatz zum Vorjahr
um rund 9 Prozent. Schon vom Jahr 2012 auf 2013
hatte es eine Personalkostenerhöhung um etwa 9 Prozent gegeben. Die Personalkosten verschlingen damit
nunmehr gut die Hälfte des Gesamtetats für das laufende Jahr – 1.080.900 Euro. Seitens der Zweckverbandsverwaltung hatte es keinerlei Vorschläge gegeben, wie die Personalkosten gesenkt werden können.
Auch ist nicht klar, ob die Personalkosten für die kommenden Jahre auf diesem Niveau gehalten werden können oder ob sie erneut steigen werden. Der im Dezember von Neuensalz und Pöhl abgelehnte Wirtschaftsplan
war der Zweckverbandsversammlung in dieser Position
unverändert im Februar erneut zur Beschlussfassung
vorgelegt worden. Das ist aus Sicht der Gemeinde Pöhl
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nicht akzeptabel, da ein großer Teil der Gelder auf den
Flächen eingespielt wird, die die Gemeinde Pöhl dem
Zweckverband kostenfrei zur Bewirtschaftung überlassen hat. Dass der Zweckverband in der Bilanz eine Senkung der Personalkosten von 56,72 Prozent im Jahr
2010 auf 49,94 Prozent im Jahr 2014 ausweist, liegt an
den gestiegenen Einnahmen. Die Zweckverbandsversammlung hatte zu Beginn des Jahres 2013 zahlreichen
Gebührenerhöhungen zugestimmt – zum Beispiel für
die Tickets in der Fahrgastschifffahrt oder die Parzellennutzung auf den Campingplätzen.
Fördermittel bewilligt
Die Gemeinde Pöhl hat einen Fördermittelbescheid über
38.491 Euro erhalten. Damit kann der Übergang über
den Burkhardtsgraben an der Kreisstraße Richtung
Barthmühle in Stand gesetzt werden. Dieser musste
während des Hochwassers geöffnet werden, da ansonsten ein bewohntes Grundstück in der Barthmühle vollends geflutet worden wäre. Derzeit ermöglicht ein Provisorium die Überfahrt über den Burkhardtsgraben.
Für die Maßnahmen Herlasgrün / Dorfteich, Barthmühle /
Parkplatzwiederaufbau, Rentzschmühle, Siedlung Ruppertsgrün und Jocketa / Dorfanger Altjocketa wurden seitens des Technischen Ausschusses die Ingenieurleistungen vergeben. Für die Maßnahmen Wanderparkplatz
Barthmühle, Dorfteich Herlasgrün und Altjocketa wurden
am 15.1. Fördermittelanträge gestellt.
Herlasgrün: Maßnahmen in Höhe von 85.800 Euro sind
geplant. Die Planung übernimmt das Ingenieurbüro Pfaff
in Falkenstein für 7867,17 Euro.
Altjocketa: Maßnahmen in Höhe von 105.535,55 Euro
sind geplant. Die Planung übernimmt Landschaftsplanung Sandra Momsen in Jocketa für 7350 Euro. Der
Überlauf des Teiches wird in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr runtergesetzt, so dass das Errichten
einer Mauer zum Parkplatz nicht nötig wird. Der 1486
Quadratmeter große Platz soll mit Öko-Pflaster ausgelegt
werden. Der 2. Dorfteich in der Dorfaue soll geschlämmt
werden.
Parkplatz Barthmühle: Hier hat der Technische Ausschuss das Projekt bereits bestätigt. Die Bereiche des
Parkplatzes, die rein dem Befahren dienen, werden
asphaltiert, geparkt wird auf Sand-/Kiesflächen.
30er Zone wird eingerichtet
Im Bereich der an der Grundschule vorbei führenden
Kreisstraße wird während der Zeit der Sperrung der
Staumauer Talsperre Pöhl eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Das ist das Ergebnis einer Beratung von Verkehrsbehörde, Kreisstraßenmeisterei, Polizei und Gemeinde. Wegen der Sperrung der Staumauer wird die
Kreisstraße über die Barthmühle von vielen als Umfahrung auf dem Weg nach Plauen genutzt. Das Verkehrsaufkommen ist höher als sonst. Dabei war in den ersten
Monaten zu beobachten, dass die Autofahrer dort
schnell fahren. Geschwindigkeitskontrollen sollen nun
für mehr Sicherheit für die Grundschüler sorgen.
Das vom Gemeinderat auf dieser Straße ebenfalls gewünschte Halteverbot gegenüber der Kläranlage soll
mit der verkehrsrechtlichen Anordnung zur erneuten
Baustelleneinrichtung kommen.
Als Verbesserung der Sichtbedingungen für die vom
Berg auf die Bergstraße in Jocketa Auffahrenden wurde
im Ergebnis des Treffens in unmittelbarer Nähe der Einmündung Kurze Straße ein Spiegel angebracht.
die Herlasgrüner bei der Klärung der Frage, wohin mit
dem Abwasser nicht allein gelassen werden. Sie werden
durch ZWAV-Mitarbeiter beraten – auch über den Punkt
„Welche Kläranlage ist die beste für mich“ hinaus.
Zu diesem Zweck wird ein ZWAV-Mitarbeiter am 10.
März in der Zeit von 10 bis 16 Uhr im Versammlungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Herlasgrün für Beratungstermine zur Verfügung stehen – und auch
mit vor Ort gehen, wenn das zur Klärung der Situation
nötig wird.
Sinnvoll ist sicherlich, wenn Grundstückseigentümer,
die jetzt bereits zusammen einen Kanal zur AbwasserAbleitung benutzen, der durch mehrere Grundstücke
führt, gemeinsam zum Beratungsgespräch gehen.
Eine Voranmeldung ist zwar nicht zwingend erforderlich,
die vorherige Terminabsprache aber günstig – und ab
sofort im Gemeindeamt (Frau Petzold/Frau Kreuzer, Telefon: 037439/7400) möglich.
Abwasserentsorgung in Herlasgrün
Laubcontainer
Die Herlasgrüner waren aufgefordert, sich bis zum
15. 1. 2014 zu melden, sofern sie einen Anschluss an
eine noch zu errichtende zentrale Kläranlage möchten.
Nur 15 Prozent der Grundstückseigentümer haben sich
zurückgemeldet. Der ZWAV erwartet nun von der Gemeinde, dass diese den Beschluss der Zweckverbandsversammlung zur dauerhaft dezentralen Entsorgung
Herlasgrüns per Beschluss bestätigt. Die Abstimmung
dazu werde ich auf die Tagesordnung der nächsten
Ratssitzung (27. Februar 2014) setzen.
Die Situation in Herlasgrün ist wie folgt: 16 Grundstücke
sind mit vollbiologischen Kleinkläranlagen ausgestattet.
Für 67, darunter auch die Gemeindegrundstücke und
die mit Gemeindebeteiligung, ist die Abwasserfrage
noch nicht geklärt.
Beim Prüfen der ZWAV-Pläne im Zusammenhang mit
dem Antrag auf Einleitgenehmigung an der Dorfstraße
hat sich herausgestellt, dass die Pläne, die im Gemeindeamt vorliegen seit der Übergabe der Abwasseranlagen an den ZWAV, so nicht mehr mit den Plänen des
ZWAV übereinstimmen. Die Pläne werden nun verglichen.
Am 11. Februar fand in Herlasgrün ein Treffen zwischen
Verantwortlichen der Unteren Wasserbehörde und des
ZWAV, mir und meinem stellvertretenden Bürgermeister
Holger Röhn statt. Dabei wurde noch einmal klargestellt,
dass alle, die eine vollbiologische Kleinkläranlage bauen
wollen, Anträge auf Einleitgenehmigung entweder beim
ZWAV (Einleiter in das bestehende Kanalnetz) oder der
Unteren Wasserbehörde (Einleiter in ein öffentliches
Gewässer – Teich/Bach) stellen müssen.
Außerdem wurde seitens des ZWAV versprochen, dass
Vergangenen Herbst wurden zur Beseitigung des Laubs
von den Straßenbäumen in Jocketa Laubcontainer mit
einem Gesamtfassungsvermögen von 175 Kubikmetern
aufgestellt. Die Kosten für die Entsorgung belaufen sich
auf insgesamt 1.052,90 €. In dem Preis nicht beinhaltet
ist die Entsorgung des Laubes, das auf öffentlichen
Plätzen und Wegen angefallen ist und von Mitarbeitern
des Bauhofes entsorgt wurde.
Grundstücksverkauf durch BVVG
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Talsperre Pöhl hatte Anfang Dezember beschlossen, dass
der Zweckverband Kaufantrag für Flächen auf Pöhler
Gebiet – vor allem im Bereich des FKK-Strandes Helmsgrün und auf der Schlosshalbinsel – stellt. Die BVVG
wird auch rund um die Talsperre Pöhl wieder großzügig
Flächen verkaufen, wobei Alteigentümer bevorzugt gegenüber den derzeitigen Pächtern der Flurstücke zum
Zuge kommen. Die Grundstücke haben eine insgesamt
Größe von 31,5 ha. Der Kaufantrag, den nur die Gemeinde Pöhl im Rahmen ihrer Stellungnahme zum geplanten Verkauf stellen konnte, wurde jedoch von der
BVVG abgelehnt.
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Ehrenamtliche Tä tigkeit
Marietta Leucht hat die ihr übertragenden ehrenamtlichen Tätigkeiten als Gleichstellungs- und Frauenbeauftragende der Gemeinde Pöhl beendet.
Bürgermeisterin und Gemeinderat danken ihr für ihren
engagierten Einsatz. Die Gemeinde Pöhl sucht damit
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aber ab sofort eine neue Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Interessenten wenden an Frau Petzold
(Telefon: 037439/7400).
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Bekanntgabe der Beschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom
31.01.2014
TOP 5
- Beschluss Messungsanerkennung und Auflassung
- Verkauf des ehem. Kohlebunkers in Jocketa
Darlegung des Sachverhalts
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. 11. 2013
den Verkauf des Kohlebunkers auf dem Flurstück 98/12
der Gemarkung Jocketa beschlossen. In dem zwischen
der Nahwärmeversorgung Jocketa GmbH & Co.KG und
der Gemeinde Pöhl geschlossenen Kaufvertrag wird die
vermutliche Grundstücksfläche, die Gegenstand des
Kontraktes ist, unter § 3 entsprechend des vorliegenden
Wertgutachtens mit 125 Quadratmetern angegeben. Es
wurde vereinbart, dass pro Quadratmeter ein Preis von
50 Euro zu zahlen ist. Für die 125 Quadratmeter wurde
der Kaufpreis in Höhe von 6250 Euro bereits bezahlt. Im
Vertrag ist außerdem vereinbart, dass Abweichungen
von der angenommenen Fläche nach der Vermessung
gegenseitig ausgeglichen werden.
Am 9. 1. 2014 erfolgte die Vermessung des Verkaufsobjektes. Das Grundstück unter dem Kohlebunker ist 200
Quadratmeter groß. Die Toleranz-Grenze bei laut Gesetzgeber üblichen Abweichungen von 10 % ist überschritten. Deshalb wird ein neuerlicher Beschluss des Gemeinderates nötig, worin dieser das Messungsergebnis
anerkennt und den Verkauf bestätigt.
Nach Beurkundung des Messergebnisses wird Notar Dr.
Gössl den Käufer auffordern, der Gemeinde Pöhl für die
Mehrfläche 3750 Euro zu zahlen.
Das bei der Gemeinde verbleibende Grundstück wird
unter der Flst.Nr. 98/15 mit einer Größe von 21.575 Quadratmetern geführt.
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschließt die Bestätigung von Messungsanerkennung und Auflassung
zur Urkunde vom 30. September 2013 URNr. 1915/2013
in der Form vom 30. Januar 2014. Im § 4 Seite 4 ist der
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erste Satz zu streichen. Die Versicherungsfrage wird gesondert geregelt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 15
davon anwesend: 10
Ja: 10
Nein: 0
Enthaltung: 0
Beschluss Nr.: 03/ 2014
TOP 6 – vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Solarkraftwerk Herlasgrün, Christgrüner Straße“
Beschluss - Billigung des Entwurfs
Beschluss - Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit
Sachverhalt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl hat in seiner Sitzung am 12. September 2013 den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Solarkraftwerk Herlasgrün, Christgrüner
Straße“ als Satzung beschlossen. Der zugrundeliegende
Entwurf der Planunterlagen wurde ab dem 15. Juli 2013
für die Dauer eines Monats in der Gemeindeverwaltung
Pöhl öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Bekanntmachung dieser Auslegung erfolgte am 05. Juli 2013.
Das Bundesverwaltungsgericht verkündete am 18. Juli
2013 die Entscheidung BVerwG 4 CN 3.12, VGH 8 S
1337/10 bzgl. eines Normenkontrollverfahrens in BadenWürttemberg. Diese Entscheidung enthielt u.a. Ausführungen bzgl. des notwendigen Inhaltes von Texten zur
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung von Bebauungsplänen.
Der Antrag zur Genehmigung des als Satzung beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Herlasgrün, Christgrüner Straße“ wurde im Oktober
2013 an das Landratsamt Vogtlandkreis gestellt. Nach
ausführlicher Konsultation kann nicht mit letzter Sicherheit garantiert werden, dass der Bekanntmachungstext
der öffentlichen Auslegung den Anforderungen gemäß
der o.g. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
entspricht.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, die Planunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarkraftwerk Herlasgrün, Christgrüner Straße“ erneut zu
billigen und öffentlich auszulegen, um den Bürgern erneut die Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme zu
geben. Der Text der öffentlichen Bekanntmachung ist
dabei an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts anzupassen.
Beschluss:
Billigung des Entwurfs
Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl billigt in seiner Sitzung am 30.01.2014 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Herlasgrün, Christgrüner Straße“ in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 15
davon anwesend: 10
Ja: 9
Nein: 0
Enthaltung: 1
Befangenheit: 0
Beschlussnummer: 04/ 2014
Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschließt in der
öffentlichen Sitzung am 30.01.2014 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Herlasgrün, Christgrüner Straße“ in der vorliegenden Fassung zu billigen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit
öffentlich auszulegen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 15
davon anwesend: 10
Ja: 9
Nein: 0
Enthaltung: 1
Befangenheit: 0
Beschluss Nr.: 05/ 2014
TOP 7 – Wahl des Gemeindewahlausschusses
Gegenstand der Vorlage:
Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses der
Gemeinde Pöhl für die Kommunalwahl am 25. Mai 2014
Gesetzliche Grundlage:
§ 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im
Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz-KomWG)
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl wählt als Mitglieder
des Gemeindewahlausschusses:
Herrn Bergmann Stefan, als Vorsitzenden
Frau Beneke, Astrid, als Beisitzerin
Frau Gebhardt, Conny, als Beisitzerin
Frau Grimm, Jana, als Beisitzerin
Frau Spitzner, Yvonne, als Beisitzerin
Frau Stier, Marie-Luise, als stellv. Vorsitzende
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 15
davon anwesend: 10
Ja: 9
Nein: 0
Enthaltung: 1
Beschluss Nr.: 06/ 2014
Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarkraftwerk
Herlasgrün, Christgrüner Straße“
Da ein formeller Fehler bei der Formulierung des Textes
der Sonderausgabe des Amtsblattes „‘s Pöhler Blättl“
nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden
könnte, beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl
in der öffentlichen Sitzung am 30.01.2014, den Entwurf
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Herlasgrün, Christgrüner Straße“ in der vorliegenden Fassung zu billigen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen.
Der Geltungsbereich befindet sich auf den Flurstücken
89, 74/1 (jeweils Teilfläche) und 62/9 der Gemarkung
Herlasgrün der Gemeinde Pöhl und wird im Süden durch
die Bahntrasse Leipzig-Hof, im Westen durch die Staatsstraße 297 und im Osten durch die Christgrüner Straße
begrenzt. Die nördliche Grenze verläuft in einem Abstand
von 130 m parallel zur Bahntrasse Leipzig-Hof.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Solarkraftwerk Herlasgrün, Christgrüner Straße“ mit Begründung, Umweltbericht inklusive der umweltbezogenen Informationen wird ab dem 28. Februar 2014 für
die Dauer eines Monats für zu jedermanns Einsicht in
der Gemeindeverwaltung Pöhl, 08543 Pöhl, Jocketa –
Kurze Straße 5, Erdgeschoss, Zimmer 12 während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
dienstags 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr,
mittwochs 8.00–12.00 Uhr,
donnerstags 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr.
Stellungnahmen zu den Planunterlagen können dort während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift
abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Absatz 6 BauGB bei
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Fassung des Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarkraftwerk Herlasgrün,
Christgrüner Straße“ unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist
unzulässig soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber
hätten geltend gemacht werden können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind
verfügbar:
• Inhalt des Umweltberichtes
Der Umweltbericht umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden,
Luft und Klima, Landschaft und Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
nach § 2 Abs. 4 Satz 2 UVPG i.V.m. § 2 Abs.1 Satz 2
bis 3 UVPG). Anlagen: Brutvogelkartierung, Reflexionsanalyse
• Schutzgüter
Schutzgut Mensch: aus Reflexionsanalyse folgt Unbedenklichkeit von Lichtemissionen; Geruch- und
Lärmemissionen bei Betrieb der Photovoltaikanlage
nicht zu erwarten; Hinweis des Landratsamtes Vogtlandkreis, dass geräuschemittierende Komponenten
so zu platzieren sind, dass dadurch keine Beeinträchtigung entstehen
Schutzgut Tiere und Pflanzen: Vorhabengebiet nicht
in Schutzgebieten gemäß § 16 – 22 SächsNatSchG /
in Bereichen mit besonderer Bedeutung für den
Fledermausschutz oder regionalen Maßnahmenschwerpunkten Arten- und Biotopschutz; Bedeutung
des Bereiches für Brutvögel lt. Brutvogelkartierung
gering
Schutzgut Wasser: Grundsätzliche Zustimmung zum
Vorhaben (Stellungnahmen Untere Wasserbehörde;
Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland); Lage
im Vorranggebiet für die Bereitstellung von Trinkwasser (Hinweis in Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis, Landesdirektion Sachsen)
Schutzgut Boden: keine Einwände gegen das Vorhaben
seitens des Sachgebietes Abfallrecht / Bodenschutz
Landratsamt Vogtlandkreis; keine Einträge im Sächsischen Altlastenkataster; Gebiet mit mittlerer bis großer
Erosionsgefährdung durch Wasser (lt. Landesentwicklungsplan Sachsen 2003); potenzielle Verbesserung
des Erosionsschutzes durch Photovoltaikanlage und
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die diese umgebende geschlossene Vegetationsdecke;
Lage im Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft (Hinweis in
Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis, Landesdirektion Sachsen)
Schutzgut Luft und Klima: Photovoltaikanlage Beitrag
zu Klimaschutz und Verbesserung der Luftqualität;
keine nachteilige Wirkung zu erwarten
Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild: Standort
durch Staatsstraße, Bahntrasse, Christgrüner Straße
und ausgeräumter Ackerflur anthropogen geprägt
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: archäologische Grabungen (Bodendenkmal 69110-D-03) in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Archäologie
führten zu keinen Funden
Pöhl, den 31.01.2014
Daniela Hommel-Kreißl, Bürgermeisterin
Öffentliche Bekanntmachung der
Gemeinde Pöhl
Bekanntmachung der Wahl zum
Gemeinderat am 25. 05. 2014
1. Am 25. 05. 2014 findet die Wahl zum Gemeinderat
in der Gemeinde Pöhl statt.
Zu wählen sind:
Gemeinderäte Anzahl
Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag
Mindestzahl Unterstützungsunterschriften
12
18
40
2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
2.1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge
für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 20. März 2014 bis
18.00 Uhr zu den allgemeinen Öffnungszeiten beim
Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses schriftlich einzureichen.
Anschrift: Jocketa-Kurze Str. 5, Erdgeschoss, Zimmer
11, 08543 Pöhl.
2.2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden.
3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
3.1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen.
Wählbar zum Gemeinderat sind Bürger der Gemeinde.
Bürger der Gemeinde ist jeder Deutsche im Sinne des
Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen
Union, der am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt. Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge
der §§ 6 a bis 6 c sowie 6 e Kommunalwahlgesetz
(KomWG) und § 16 Kommunalwahlordnung (KomWO)
entsprechen; die im § 16 Abs. 3 KomWO genannten
Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen.
Sich für den Gemeinderat bewerbende Unionsbürger
haben bis zum Ende der Einreichungsfrist gegenüber
dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses zusätzlich an Eides Statt zu versichern, dass sie im Herkunftsmitgliedsstaat die Wählbarkeit nicht verloren haben (§ 6 a Abs. 3 KomWG). Sofern sie nach § 17 des
Sächsischen Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit
sind, haben sie ferner an Eides Statt zu versichern, seit
wann sie in der Gemeinde eine Wohnung, bei mehreren
Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland die
Hauptwohnung haben. Bei mehreren Wohnungen in
der Bundesrepublik sind deren Anschriften anzugeben.
3.2. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärungen sind
bei Anschrift:
Gemeindeverwaltung Pöhl, Einwohnermeldeamt,
Jocketa-Kurze Str. 5, 1. Etage, Zimmer 23, 08543 Pöhl
während der allgemeinen Öffnungszeiten erhältlich.
4. Hinweise auf Bestimmungen zu Unterstützungsunterschriften
4.1. Jeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung muss entsprechend der unter 1. angegebenen
Mindestzahl von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des
Wahlvorschlages Wahlberechtigten, die keine Bewerber
des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). Ein Wahlberechtigter kann
nicht mehrere Wahlvorschläge für dieselbe Wahl unterstützen.
4.2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Anschrift:
Gemeindeverwaltung Pöhl, Einwohnermeldeamt,
Jocketa-Kurze Str. 5, 1. Etage, Zimmer 23, 08543 Pöhl
während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zum Ende
der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge gem. Pkt. 2.1.
(20. März 2014, 18.00 Uhr) geleistet werden.
Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszu-
weisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind,
die Verwaltung aufzusuchen, können die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen. Sie haben dies beim Vorsitzenden
des Gemeindewahlausschusses spätestens am siebten
Tag vor Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge
(13. 3. 2014) schriftlich zu beantragen; dabei sind die
Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.
4.3. Für die Gemeinderatswahl bedarf der Wahlvorschlag
einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags im
Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten
Wahl im Gemeinderat vertreten ist oder im Stadt- bzw.
Gemeinderat einer an einer Gemeindeeingliederung
oder Gemeindevereinigung beteiligten früheren Gemeinde im Wahlgebiet zum Zeitpunkt des Erlöschens
der Mandate vertreten war, jedoch keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den
Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von
der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten,
die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung
angehören oder zum Zeitpunkt der Gemeindeeingliederung oder Gemeindevereinigung angehört haben, unterschrieben ist.
Hommel-Kreißl, Bürgermeisterin
Pöhl, 11.02.2014
Straßensperrung in der Rentzschmühle
Mitnetz Strom Plauen wechselt am 21.02. und 25.02.2014
jeweils in der Zeit von 7.30 bis 16.00 Uhr im Bereich der
Gebäudehausnummer 10 bis oberhalb der Hausnummer
2 die Masten mit Unimogkran aus. In dieser Zeit ist die
Straße vollgesperrt.
VEREINE UND VERANSTALTUNGEN
Unsere März-Wanderung
Die nächste Wanderung führt uns auf einer Gesamtlänge
von ca. 8 km von Bad Elster nach Adorf. Wir treffen uns
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am 13.03.2014 um 8.46 Uhr am Bahnhof Jocketa und fahren mit der Vogtlandbahn bis Plauen. Von da nutzen wir
den Bus um 09.09 Uhr bis zur Haltestelle Wettiner Hof in
Bad Elster. Gegen 10.15 Uhr starten wir unsere Wanderung, die mit einem steileren Stück Straße, vorbei an der
Vogtlandklinik und der Kinderklinik "Heimdall" beginnt.
Nach dem Anstieg liegt ein ca. 2 km langer, leicht begehbarer Waldweg - der "Arnsgrüner Kirchsteig" - vor uns. Anschließend erreichen wir das Zeidelweidetal. Auf dem
Lehrpfad Adorf- Zeidelweide führen wir unsere Wanderung
fort. Sehr viel Interessantes über die Pflanzenwelt unseres
Vogtlandes können wir hier erfahren, bevor wir gegen
12.30 Uhr im Gasthof "Weißes Rössl" in Arnsgrün unser
wohlverdientes Mittagessen zu uns nehmen werden.
Nach ordentlicher Stärkung erklimmen wir nochmal eine
ca. 150 m stärkere Steigung, um unseren Weg zur "Goldenen Höhe" bei Adorf fortzusetzen. An diesem Aussichtspunkt haben wir bei klarem Wetter einen herrlichen Blick
über die Berge unseres Vogtlandes. Der weitere Wanderweg führt uns nun ständig leicht bergab bis zur Bushaltestelle Elstercafé in Adorf, wo wir 14.49 Uhr mit dem Bus
zurück nach Plauen und dann mit der Vogtlandbahn um
16.05 Uhr weiter bis Jocketa fahren.
KINDERFLOHMARKT
SAMSTAG
22.03. 2014
10.00 – 13.00 Uhr
Es können Baby-, Kinder- und Jugendbekleidung, Schuhe, Spielzeug (außer Stofftiere), Bücher, Kinderzubehör usw. verkauft und gekauft
werden.
IIG Kultur und Heimat Jocketa e.V.
Heinz Kießling
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VERKAUFSNUMMER ERFRAGEN:
Hobbygärtner und
Obstbaumbesitzer
An Alle
am
→ Telefonisch am Montag, den 17.03.2014 von
17.00 – 18.00 Uhr unter 037439/ 456721
→ Per Mail bis zum 20.03.2014 über
Info@Jugendzentrum -Jocketa.de
Der Kleingartenverein
„Heiterer Blick“ e.V. Herlasgrün lädt
ABGABE:
Freitag, den 21.03.2014 von 16.00 bis 18.00 Uhr
22.03.2014 ab 10.00 Uhr
VERKAUF:
Samstag, den 22.03.2014 von 10.00 bis 13.00 Uhr
in unserem Vereinsheim
alle Interessenten zu einer
ABHOLUNG:
Montag, den 24.03.2014 von 17.00 bis 18.00 Uhr
theoretischen und praktischen Schulung
SO FUNKTIONIERT ES:
im Obstbaumverschnitt ein.
Dauer der Schulung ca. 3 h
Fürs leibliche Wohl ist gesorgt.
Der Vorstand
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→ Angenommen werden nur gut erhaltene Kleidung usw.
→ Bitte kennzeichnen Sie die Ware mit einem haltbaren
Klebeetikett oder einem Etikett mit Sicherheitsnadel.
→ Die Verkaufsnummer und den Preis deutlich auf das
Etikett schreiben. Die Preise auf volle Euro bzw. auf 50
Cent angeben.
→ Jeder Teilnehmer wird gebeten seine Sachen selbst in
der Begegnungsstätte auf die Tische zu sortieren.
→ Zur finanziellen Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe
von 2 € bei der Abgabe der Kleidung sowie eine Verkaufsgebühr von 15% des Verkaufserlöses.
→ Für gestohlene oder beschädigte Ware kann keine Haftung übernommen werden.
→ Waren, die nicht bis zum 24.03.2014 abgeholt werden,
spenden wir an die Kleiderkammer.
→ Wir freuen uns über Ihre Anmeldung und Ihren Besuch!
schon gleich gar nicht.
Wir lernten, dass Vollkornbrot, Obst und Gemüse, Getreideund Milchprodukte für uns wichtig sind. Außerdem sollte
man viel trinken, damit der Körper und das Gehirn leistungsfähig sind.
JUGENDZENTRUM JOCKETA
Straße der Völkerfreundschaft 5
08543 Pöhl / Jocketa
GRUNDSCHULE
Gesunde Ernährung ist wichtig
Schon die kleinsten Kinder wissen, dass man sich gesund
ernähren soll um lange fit zu bleiben. Deshalb trafen sich
alle Kinder der Klasse 1 am 21. Januar 2014 zu einem
ganz besonderen Tag in der Schule.
Gemeinsam mit Frau Turreck, einer Mutti eines Mädchens
aus unserer Klasse, bereiteten wir ein GESUNDES FRÜHSTÜCK zu.
Zuerst erfuhren wir viel über die Ernährungspyramide...
und das was man essen sollte. Wir unterhielten uns auch
über „ungesunde“ Dinge...und ob man die trotzdem essen
darf. Zum Glück erfuhren wir, dass diese nicht ganz „verboten“ sind...nur in Massen sollte man sie nicht verzehren.
Doch wir haben nicht nur erzählt und zugehört... NEIN!
Wir haben selbst „gewerkelt“ und uns ein gesundes Frühstück zubereitet. Das ist auf den Bildern gut zu sehen.
Es gab: Schnittchen mit selbstgemachtem Kräuterquark,
Obstsalat, selbstgemachten Milchshake und leckere Käsehappen. Auch ungewöhnliche Früchte durften wir kosten.
Einige hatten noch nie zuvor Mango gegessen.. auch das
war eine neue Erfahrung. Dieser Tag hat uns allen sehr
gut gefallen und wir hatten viel Spaß. Wir bedanken uns
nochmals ganz herzlich bei Frau Turreck und möchten sie
gerne schon für nächstes Jahr wieder zu uns einladen.
Die Kinder der Klasse 1 und Frau Friedrich
ORTSTEIL HERLASGRÜN
Veranstaltungen im Monat März 2014
Gemeinschaftsstunden der
Landeskirchlichen Gemeinschaft
Gemeinschaftsstunden
Sonntag, dem 02.03.2014 – 9.00 Uhr
Sonntag, dem 16.03.2014 – 9.00 Uhr
im Veranstaltungsraum der ehemaligen Kindertagesstätte
Wer würde denn auch schon gerne ganz auf Schokolade,
Eis und Süßigkeiten verzichten wollen???
Das schaffen ja nicht mal die Erwachsenen...und wir Kinder
Frauenstunde
Donnerstag, dem 06.03.2014 - 9.00 Uhr im Veranstaltungsraum der ehemaligen Kindertagesstätte
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KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Christgrün Nr. 32A • 08543 Pöhl
Tel. 037439/44423 • Fax 037439/44428
rund-um-die-Uhr 0171/8341218
Kirchgemeinde
Jocketa März 2014
[email protected]
Unser Angebot für Sie:
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Häusliche Krankenpflege
Verhinderungspflege
Behandlungspflege
Palliativpflege
Portversorgung
Hausnotruf
Hauswirtschaft
Seniorenbetreuung
Essen auf Rädern
kostenlos Beratungsdienste
Wohngemeinschaften für Senioren und an
Demenz erkrankten Menschen
Veranstaltungen im März 2014
GLAUBENSKURS
Termin für „Quereinsteiger“:
05.03. um 19.30 Uhr,
Gemeindezentrum Jocketa
Der Kurs bietet Gelegenheit zwanglos etwas (mehr) über
Gott, Jesus Christus und den Glauben nachzudenken.
Selbstverständlich ist es dabei auch möglich, sich auf
Taufe, Konfirmation oder einen Wiedereintritt vorzubereiten
oder auch, sich einfach nur persönlich segnen zu lassen.
Voranmeldung wäre nett, ist aber nicht erforderlich. Sie
können auch einfach mal „schnuppern“ kommen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an.
Ihr Pfr. Sebastian Zehme (03765 - 34228)
Folgende Angebote gelten für alle Seniorinnen und Seniore
Gymnastik – jeden Dienstag, 13.15 Uhr,
im Gemeindesaal der Jocketaer Kirche
Einkaufsfahrt in den Plauen-Park:
Abfahrt jeden zweiten und vierten Donnerstag
im Monat um 9:00 Uhr
(Bitte um Anmeldung)
Fahrdienste bitte anmelden: Tel. 037439/44423
Wir laden Seniorinnen, Senioren und alle Interessierte
herzlich ein!
Änderungen vorbehalten!
Sie erreichen uns:
Montag bis Freitag unter 037439/44423
und Rund-um-die Uhr
0171/8341218
WIR LADEN HERZLICH EIN ZU UNSEREN
GOTTESDIENSTEN UND KREISEN
Gottesdienste mit zeitgleichem Kindergottesdienst
Sonntag 02.03., 09.00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
Sonntag 09.03., 10.30 Uhr
Gottesdienst
Sonntag 16.03., 09.00 Uhr
Gottesdienst
Sonntag 23.03., 10.00 Uhr
FAMILIENGOTTESDIENST
TMG-Reiseservice
Andreas Steinbach
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Jößnitzer Str. 25 · 08525 Plauen
Tel.: 03741-279 555
Fax: 03741-2 89 33 57
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Sonntag 30.03., 09.00 Uhr
Gottesdienst, gestaltet von den
KONFIRMANDEN
(Zeitumstellung)
Fahrdienst für alle Gottesdienste, Kindergottesdienste und
festlichen Musiken immer ca. 15 min vor Veranstaltungsbeginn
ab Bahnhof Jocketa und nach der Veranstaltung zurück
Unsere Gemeindekreise:
9. März
· CHRISTENLEHRE (außer Ferien)
1. Klasse Mittwoch 14.-15.00 Uhr
2. und 4. Klasse Donnerstag 14.-15.00 Uhr
3. Klasse Montag 14.-15.00 Uhr
· JUNGSCHAR (5. und 6. Klasse)
Montag 17.00-18.00 Uhr (außer Ferien)
· KONFISAMSTAG
Samstag 08.03. – 9.30 -15.30 Uhr in Jocketa
· KINDERCHOR (außer Ferien)
Jeden Freitag – 16.30 Uhr im Gemeindezentrum
· FLÖTENKREIS für Anfänger
Jeden Donnerstag 16.30 Uhr - Pfarrhaus LIMBACH
· JUNGE GEMEINDE – Jeden Freitag 19.00 Uhr
· FRAUENDIENST – Mittwoch 12.03. – 14.00 Uhr
· MÄNNERWERK – 28.03.-19.30 Uhr
Pfarrhaus LIMBACH
· BIBEL- UND GESPRÄCHSKREIS
Mittwoch 19.03. – 19.30 Uhr
· Ü20 KREIS – Freitag 28.03. - 20.15
im Gemeindezentrum
· Ü40 KREIS – Freitag 21.03. – 20.00 Uhr
im Gemeindesaal
· HAUSKREIS „best age“
11.03.- 20.00 Uhr im Christenlehreraum
· POSAUNENCHOR – jeden Dienstag 19.00 Uhr
· CHOR – jeden Montag 20.00 Uhr
· FLÖTENKREIS jeden Donnerstag 17.30 Uhr
Pfarrhaus LIMBACH
16.März
23. März
30. März
Invokavit
17.00 Uhr
Gottesdienst
Dankopfer: eigene Gemeinde
Reminiszere
17.00 Uhr
Gottesdienst
Dankopfer: missionarische
Öffentlichkeitsarbeit
Okuli
9.30 Uhr
Gottesdienst
Dankopfer: eigene Gemeinde
Lätare
17.00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl
Dankopfer: Luth.Weltdienst
Veranstaltungen der Kirchgemeinde
14. März
14.30 Uhr Seniorennachmittag
jeden Montag, 19.15 Uhr Kirchenchorprobe
16.30 Uhr Kinderstunde
vom 24. bis 28. März gemeinsame Bibelwoche
mit Elsterberg
Öffnungszeiten Pfarrbüro: dienstags 8.30–14.30 Uhr
Telefon 037439/6434
GEMEINDEGEBET
nach jedem 9.00 Uhr Gottesdienst im Christenlehrraum
Ev.-Luth. Kirchgmeinde
St. Michaelis Limbach
Kirchliche Nachrichten
Ruppertsgrün März 2014
Unsere Veranstaltungen im März
MONATSSPRUCH Februar:
Jesus Christus spricht: Daran werden alle erkennen,
dass ihr meine Jünger seid: wenn ihr einander liebt. Joh.
13,25
2. März
Estomihi
9.30 Uhr
Gottesdienst
Dankopfer: Seelsorgedienste
Wir laden herzlich ein zu unseren Gottesdiensten
und Veranstaltungen
Sonntag, 02.03.2014, Estomihi
10:30 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst
Dankopfer: Besondere Seelsorgedienste:
Krankenhaus-, Klinik-, Gehörlosen-, Schwerhörigen-, Justizvollzugs- und Polizeiseelsorge
Sonntag, 09.03.2014, Invokavit
09:00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst
mit anschließendem Mittagessen und
Jahresrückblick
Dankopfer: für eigene Kirchgemeinde
Sonntag, 16.03.2014, Reminiszere
10:00 Uhr Familiengottesdienst
Dankopfer: Missionarische ÖffentlichkeitsSeite 11
arbeit – Landeskirchliche Projekte des
Gemeindeaufbaus
Sonntag, 23.03.2014, Okuli
09:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und
Kindergottesdienst
10:30 Uhr Krabbelgottesdienst
Dankopfer: für eigene Kirchgemeinde
Sonntag, 30.03.2014, Lätare ( Z e i t u m s t e l l u n g ! ! ! )
10:30 Uhr Gottesdienst, gestaltet von den
Konfirmanden
Dankopfer: Lutherischer Weltdienst
Sonntag, 06.04.2014, Judika
09:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und
Kindergottesdienst
Dankopfer: für eigene Kirchgemeinde
Unsere Gemeindekreise
Minikreis: 11. und 25. März 2014 „Winterspielplatz“ jeweils von 15.15 - 16.15 Uhr in der Turnhalle der Montessori-Schule Limbach. Alle Kinder von 0-6 mit ihren Eltern
oder Großeltern sind herzlich eingeladen! Bitte Turnschuhe oder Hausschuhe mitbringen!
RATZ-FATZ-Kindertreff für Kinder von 3 bis 6:
- singen, spielen, basteln,
Bibelgeschichten und vieles mehr
- alle 2 Wochen samstags 09:30 Uhr in der
Landeskirchlichen Gemeinschaft Limbach,
Dr.-Friedrichs-Str. 1
- am 01.03. und 15.03.2014
Kontakt: Claudia Seifert – Tel. 03765/36739
Christenlehre: 1. – 6. Schuljahr
mittwochs 15:30-16:30 Uhr
Konfisamstag: Samstag, 08.03.2014,
09:30 Uhr – 15:30 Uhr im Gemeindesaal Jocketa
Pfadfinderstunde
15.03.2014 Gruppenstunde
Kontakt: André Fritzsch, Tel. 0171 / 6887737
Flötenkreise
Jeden Donnerstag im Pfarrhaus Limbach
16:00 Uhr für Kinder (Anfänger)
17:00 Uhr für alle Flötenspieler (9-99) mit Kenntnissen
Frauendienst: Dienstag, 18.03.2014, 14:30 Uhr
Frauenfrühstück: Donnerstag, 27.03.2014,
09:00 Uhr, bei Sarah Zehme
Kontakt: Cornelia Mäthger, Tel.: 03 765 / 38 21 14
Männerwerk: Freitag, 28.03.2014, 19:30 Uhr,
im Pfarrhaus Limbach
Alle Männer - auch aus Jocketa und Umgebung - sind
herzlich eingeladen!
Kontakt: Ronny Mäthger, Tel: 03 765 / 382 114
Seite 12
Kirchenchor: mittwochs 19:30 Uhr
Hauskreise:
1. donnerstags 19:30 Uhr in Buchwald,
Kontakt: Jochen Kühn, Tel.: 03765 / 30 00 94
2. donnerstags 20:00 Uhr Limbach/Pfarrsaal
Kontakt: Roselinde Weinhold, Tel.: 03 765 / 36 399
3. dienstags 14-tägig (gerade Wochen)
20:00 Uhr in Limbach
Kontakt: Steffen Lohmeier, Tel.: 03 765 / 37 69 902
4. freitags oder nach Absprache
Kontakt: Fam. Bürger, Tel.: 03 765 / 39 29 40
5. donnerstags 14-tägig (gerade Wochen)
20:00 Uhr in Limbach/Pfarrhaus
Kontakt: Fam. Zehme, Tel.: 03765 / 34228
Gemeindegebet:
Gebetsgemeinschaft für alle, die es sich einrichten können,
von Montag – Samstag 17:00 -17:30 Uhr in der Kirche Limbach
Basteloase:
Für alle, die Spaß am Basteln und Handarbeiten haben!
Samstag, 15.03.2014, 19:00-21:00 Uhr im „Pfarrstübchen“, Am Pfarrberg 1 in Limbach
Kontakt über Kerstin Schawaller, Tel. 03765 65698, oder
Petra Paetzold, Tel. 03765 49932
Achtung!
Neue SEPA-Kontonummern für die
Bankverbindungen der Kirchgemeinde Limbach:
Für Kirchgeld SP Vogtland:
IBAN: DE32 8705 8000 3823 0005 85 • BIC: WELADED1PLX
Für Friedhofsgebühren LGK Sachsen:
IBAN: DE27 3506 0190 1638 1000 17 • BIC: GENODED1DKD
JUBILARE
Seniorengeburtstage März 2014
Helmsgrün
Herlasgrün
Herlasgrün
Herlasgrün
Herlasgrün
Herlasgrün
Herlasgrün
Herlasgrün
Herlasgrün
Frau Anita Jacob
Herr Wolfgang Tunger
Herr Harri Riedel
Frau Sigrun Sitz
Herr Peter Singer
Herr Harald Petzoldt
Frau Dorothea Knüpfer
Frau Gertrud Reimann
Herr Karlheinz Jahn
11.03.1939
03.03.1935
06.03.1935
08.03.1938
09.03.1942
10.03.1929
11.03.1935
13.03.1927
13.03.1941
Herlasgrün
Jocketa
Jocketa
Jocketa
Jocketa
Jocketa
Jocketa
Jocketa
Jocketa
Jocketa
Jocketa
Jocketa
Neudörfel
Neudörfel
Möschwitz
Möschwitz
Möschwitz
Ruppertsgrün
Ruppertsgrün
Ruppertsgrün
Liebau
Liebau
Christgrün
Christgrün
Frau Helga Melitzer
Herr Wolfgang Kaufmann
Herr Rolf Hanack
Frau Monika Wagner
Frau Erika Wunderlich
Herr Peter Schmidt
Herr Rainer Köhler
Herr Elmar Gruber
Frau Christa König
Frau Renate Abend
Frau Ilse Meinel
Herr Richard Wagner
Herr Harry Hefft
Frau Bärbel Beszon
Herr Lothar Simon
Frau Iselinde Fietz
Frau Gisela Seidel
Herr Helmut Kramer
Herr Richard Fichtner
Frau Gertrud Jablonowsky
Frau Ilse Müller
Herr Heinz Flach
Frau Ingeborg Heinicke
Frau Christa Petzold
20.03.1942
01.03.1940
03.03.1944
06.03.1940
13.03.1941
14.03.1942
15.03.1944
18.03.1943
22.03.1934
23.03.1937
27.03.1936
31.03.1938
15.03.1936
20.03.1938
15.03.1940
23.03.1936
28.03.1944
23.03.1925
27.03.1943
29.03.1938
08.03.1932
27.03.1935
10.03.1930
11.03.1934
Erblasserin jahrelang bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen, bei Botengängen, Arztbesuchen und der Vorsprache
bei Behörden unterstützte, wollte dem nicht folgen, da die
Feststellung einer Pflegestufe nicht im Gesetzestext gefordert ist. Die Richter des Bundesfinanzhof definierten den
Begriff der „Pflege“ daraufhin als „regelmäßige und dauerhafte Fürsorge für das körperliche, geistige oder seelische Wohlbefinden einer wegen Krankheit, Behinderung,
Alters oder eines sonstigen Grundes hilfsbedürftigen Person“. Es ist damit nicht notwendig, dass die gepflegte Person einer Pflegestufe zugordnet wurde. Wichtig ist hingegen, dass die Pflegeleistungen regelmäßig und über eine
längere Dauer erbracht worden sind, und zwar in einer Art,
die über ein übliches Maß an zwischenmenschlicher Hilfe
hinausgeht. Auch fordern die Richter, dass der Erwerber
der Zuwendung Art, Dauer, Umfang und Wert der erbrachten Pflegeleistung schlüssig darlegt und glaubhaft macht.
In Fällen, in welchen das Finanzamt den Freibetrag für Pflegeleistungen trotz dieser Nachweise nicht anerkennt, sollte
Einspruch eingelegt und auf die neue Rechtsprechung verwiesen werden (BFH-Urteil 11.09.2013, Az. II R 37/12).
Lars Meinel, Dipl.-Betriebswirt (BA)
Steuerberater
www.taxco-steuerberatung.de
AKTUELLES AUS DEM STEUERRECHT
Steuerbefreiung für die Pflege des Erblassers
Die Zahl der pflegebedürftigen Personen steigt seit Jahren
ununterbrochen an. Wird die Pflegeleistung dabei nicht von
einem Pflegedienst, sondern von einer Privatperson erbracht, kann eine Vermögenszuwendung von der Pflegeperson an den Pflegenden im Erbfall unter Umständen steuerfrei erfolgen. Welche Voraussetzungen und Nachweise
für die Steuerbefreiung notwendig sind, hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil klargestellt und präzisiert.
Die Präzisierung war notwendig, da der Gesetzestext in §
13 ErbStG lediglich vorgibt, steuerpflichtige Erwerbe bis zu
20.000 € wären steuerfrei, wenn der Erwerb bei Personen
anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt „Pflege oder Unterhalt gewährt“ haben.
Das Zugewendete muss dabei als angemessenes Entgelt
anzusehen sein. Was der Gesetzgeber unter „Pflege“, „unzureichendem Entgelt“ und „angemessen“ versteht, bleibt
im Dunkeln.
Im Klagefall wollte das Finanzamt den Freibetrag nur anteilig
anerkennen, da die Erblasserin erst kurz vor ihrem Tod in
eine Pflegestufe eingeordnet wurde. Der Kläger, der die
Grundstücksverkauf
Gem. Neudörfel / Helmsgrün
Der ZWAV verkauft die
Flurstücke 142/3 der Gemarkung Neudörfel,
9.616 m² Grünfläche
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Kapelle Neuensalz
Altensalzer Straße 2
08451 Neuensalz
Tel.: 03741 ± 41 32 90
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Di., 11. März - 16.00 Uhr
Fr., 14. März - 19.30 Uhr
Mi., 19. März - 16.00 Uhr
KONZERT - VORSCHAU
Start eines neuen Kurses
zum Thema:
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Ei, ei, ei - ich bastle was!
Gelände Göltzschtalbrücke
MODERATIONS- UND
REZITATIONSZIRKEL
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Ludwig Müller singt Lieder von
REINHARD MEY
Durch den Sprachwissenschaftler Dr.
Frieder Spitzner werden die Teilnehmer auf
öffentliche Auftritte in Form von Übungen
zu wirkungsvollem Auftreten (Sprache,
Äußeres, Textgestaltung) etc. vorbereitet.
Die Talentförderung sowie die Befähigung
zu bühnenreifen Auftritten soll dabei das
Ziel sein.
Das Projekt eignet sich für Schüler ab
Klasse 7, junge Autoren und verantwortliche für Öffentlichkeitsarbeit.
Die besten Geschichten schreibt das Leben,
denn es ist voller Humor und all den ewig
kleinen Tücken, die uns tagtäglich begleiten.
Aus dieser Vielfalt schöpft Reinhard Mey seine
,GHHQ ÄhEHU GHQ :RONHQ³ XQG GRFK PLW GHQ
Beinen auf der Erde, immer mit einem
Augenzwinkern und dem Eindruck, alles so
oder so ähnlich selbst schon einmal erlebt zu
haben. Genau diesen Zauber und diese Kraft
seiner
Chansons
präsentiert
voller
Leidenschaft der talentierte Ludwig Müller, der
schon früh seine Leidenschaft für die Gitarre
und den Gesang entdeckte und neben seinem
Beruf als Steinmetz auszuleben begann.
Es ist bald Ostern! Und wohin mit
den schönen bunten Eier?
Im Rahmen
eines großen
Mittelaltermarktes
«ZLUJHVWDOWHQRULJLQHOOH(LHUZlUPHU
Eierhalter und Eierbecher für Ihre
frühlingshaft bunte Tischdekoration.
Fr., 20. Juni um 20.30 Uhr
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Fr., 21. März - 19.30 Uhr
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Mitternachtssonne
*Ensemble für Alte Musik*
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"Die Rückkehr der Könige"
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eine entspannende Fußmassage dazu.
Die Muskulatur wird gelockert, die Hautoberfläche geglättet.
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