Lochbauerbrücke im neuen Kleid
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Lochbauerbrücke im neuen Kleid
Amtsblatt der Gemeinde Impressum: Herausgeber: Gemeinde Pöhl, Sitz Jocketa, Kurze Straße 5, 08543 Jocketa Gestaltung, Druck sowie Anzeigenannahme: Pauli Offsetdruck, Herlasgrüner Straße 83, 08233 Treuen, Telefon 03 74 68 / 6 57- 0; Telefax 03 74 68 / 6 57- 25, E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Bürgermeisterin Daniela Hommel-Kreißl (namentlich gekennzeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers wieder) Jahrgang 2014 Donnerstag, 20. Februar 2014 Nummer 3 Lochbauerbrücke im neuen Kleid Der Hochwasserschaden an der Lochbauerbrücke ist beseitigt. Sie steht wieder auf festen Füßen. 16.672 Euro aus dem Hochwasser-Hilfefonds wurden verbaut. Am Bauwerk staute sich vergangenen Juni das Elsterwasser. Das kompakte Bauwerk hielt zwar den Fluten Stand, wurde aber stark beschädigt. Der Betonkranz wurde unterspült, so dass dort eine Sicherung aus Wasserbausteinen gefertigt werden musste. Auch die Gehwegsanbindung erfolgte neu. Ein großes Dankeschön gilt den Bauschaffenden, die sich im Elsterwasser mehr als ein Mal nasse Füße holten. Im Frühjahr erhält der hölzerne Brückenaufbau durch Mitarbeiter des Bauhofs einen neuen Anstrich. Auf dem Foto zu sehen sind Kevin Fuhrmann vom gleichnamigen Baubetrieb aus Herlasgrün, Bürgermeisterin Daniela Hommel-Kreißl und Planer Knut Freitag bei der Bauabnahme. Helm#grün Herla#grün Jocketa Möschwitz Ruppert#grün INFORMATIONEN DER BÜRGERMEISTERIN Hartsteinwerke planen Schutzwall Die Hartsteinwerke Vogtland GmbH & Co.KG kauft von der BVVG ein 78.616 Quadratmeter großes Grundstück in der Flur Christgrün, das zwischen dem Reimersgrüner Steinbruch und der Kreisstraße am „Kalten Feld“ liegt. Hartsteinwerke-Geschäftsführer Matthias Wendel versicherte während eines Telefonates mit der Bürgermeisterin, dass eine Erweiterung des Steinbruchs auf diesem Gelände nicht geplant sei. Diese Versicherung habe sein Unternehmen auch der BVVG gegeben. Die Hartsteinwerke wollen nach Angaben Herrn Wendels auf dem Areal einen Lärm- und Sichtschutzwall anlegen, um Unbefugten den Zugang zum Abbaugelände zu erschweren. An den Plänen, den Steinbruch in Richtung Netzschkau zu erweitern, halte seine Firma fest, so Wendel. Kurzzeitige Sperrung Zwischen dem 17. und 28. 2. 2014 wird die Staatsstraße in Möschwitz in Höhe des Hausgrundstückes Nr. 11 halbseitig für den Verkehr gesperrt. Der Gehweg im betroffenen Bereich wird ganz gesperrt. Grund für die Maßnahme sind Arbeiten zur Herstellung einer zweiten Grundstückszufahrt auf die S 297. Haushalt beschlossen Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Talsperre Pöhl wurde während der Zweckverbandsversammlung am 11. 2. 2014 mit den Stimmen der Verbandsräte aus Neuensalz und dem Vogtlandkreis beschlossen. Die Gemeinde Pöhl hatte – wie auch schon im Dezember 2013 - gegen den Wirtschaftsplan gestimmt. Der Plan war im Dezember von der Zweckverbandsversammlung abgelehnt worden. Grund dafür war eine Erhöhung der Personalkosten im Gegensatz zum Vorjahr um rund 9 Prozent. Schon vom Jahr 2012 auf 2013 hatte es eine Personalkostenerhöhung um etwa 9 Prozent gegeben. Die Personalkosten verschlingen damit nunmehr gut die Hälfte des Gesamtetats für das laufende Jahr – 1.080.900 Euro. Seitens der Zweckverbandsverwaltung hatte es keinerlei Vorschläge gegeben, wie die Personalkosten gesenkt werden können. Auch ist nicht klar, ob die Personalkosten für die kommenden Jahre auf diesem Niveau gehalten werden können oder ob sie erneut steigen werden. Der im Dezember von Neuensalz und Pöhl abgelehnte Wirtschaftsplan war der Zweckverbandsversammlung in dieser Position unverändert im Februar erneut zur Beschlussfassung vorgelegt worden. Das ist aus Sicht der Gemeinde Pöhl Seite 2 nicht akzeptabel, da ein großer Teil der Gelder auf den Flächen eingespielt wird, die die Gemeinde Pöhl dem Zweckverband kostenfrei zur Bewirtschaftung überlassen hat. Dass der Zweckverband in der Bilanz eine Senkung der Personalkosten von 56,72 Prozent im Jahr 2010 auf 49,94 Prozent im Jahr 2014 ausweist, liegt an den gestiegenen Einnahmen. Die Zweckverbandsversammlung hatte zu Beginn des Jahres 2013 zahlreichen Gebührenerhöhungen zugestimmt – zum Beispiel für die Tickets in der Fahrgastschifffahrt oder die Parzellennutzung auf den Campingplätzen. Fördermittel bewilligt Die Gemeinde Pöhl hat einen Fördermittelbescheid über 38.491 Euro erhalten. Damit kann der Übergang über den Burkhardtsgraben an der Kreisstraße Richtung Barthmühle in Stand gesetzt werden. Dieser musste während des Hochwassers geöffnet werden, da ansonsten ein bewohntes Grundstück in der Barthmühle vollends geflutet worden wäre. Derzeit ermöglicht ein Provisorium die Überfahrt über den Burkhardtsgraben. Für die Maßnahmen Herlasgrün / Dorfteich, Barthmühle / Parkplatzwiederaufbau, Rentzschmühle, Siedlung Ruppertsgrün und Jocketa / Dorfanger Altjocketa wurden seitens des Technischen Ausschusses die Ingenieurleistungen vergeben. Für die Maßnahmen Wanderparkplatz Barthmühle, Dorfteich Herlasgrün und Altjocketa wurden am 15.1. Fördermittelanträge gestellt. Herlasgrün: Maßnahmen in Höhe von 85.800 Euro sind geplant. Die Planung übernimmt das Ingenieurbüro Pfaff in Falkenstein für 7867,17 Euro. Altjocketa: Maßnahmen in Höhe von 105.535,55 Euro sind geplant. Die Planung übernimmt Landschaftsplanung Sandra Momsen in Jocketa für 7350 Euro. Der Überlauf des Teiches wird in Absprache mit der Freiwilligen Feuerwehr runtergesetzt, so dass das Errichten einer Mauer zum Parkplatz nicht nötig wird. Der 1486 Quadratmeter große Platz soll mit Öko-Pflaster ausgelegt werden. Der 2. Dorfteich in der Dorfaue soll geschlämmt werden. Parkplatz Barthmühle: Hier hat der Technische Ausschuss das Projekt bereits bestätigt. Die Bereiche des Parkplatzes, die rein dem Befahren dienen, werden asphaltiert, geparkt wird auf Sand-/Kiesflächen. 30er Zone wird eingerichtet Im Bereich der an der Grundschule vorbei führenden Kreisstraße wird während der Zeit der Sperrung der Staumauer Talsperre Pöhl eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Das ist das Ergebnis einer Beratung von Verkehrsbehörde, Kreisstraßenmeisterei, Polizei und Gemeinde. Wegen der Sperrung der Staumauer wird die Kreisstraße über die Barthmühle von vielen als Umfahrung auf dem Weg nach Plauen genutzt. Das Verkehrsaufkommen ist höher als sonst. Dabei war in den ersten Monaten zu beobachten, dass die Autofahrer dort schnell fahren. Geschwindigkeitskontrollen sollen nun für mehr Sicherheit für die Grundschüler sorgen. Das vom Gemeinderat auf dieser Straße ebenfalls gewünschte Halteverbot gegenüber der Kläranlage soll mit der verkehrsrechtlichen Anordnung zur erneuten Baustelleneinrichtung kommen. Als Verbesserung der Sichtbedingungen für die vom Berg auf die Bergstraße in Jocketa Auffahrenden wurde im Ergebnis des Treffens in unmittelbarer Nähe der Einmündung Kurze Straße ein Spiegel angebracht. die Herlasgrüner bei der Klärung der Frage, wohin mit dem Abwasser nicht allein gelassen werden. Sie werden durch ZWAV-Mitarbeiter beraten – auch über den Punkt „Welche Kläranlage ist die beste für mich“ hinaus. Zu diesem Zweck wird ein ZWAV-Mitarbeiter am 10. März in der Zeit von 10 bis 16 Uhr im Versammlungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Herlasgrün für Beratungstermine zur Verfügung stehen – und auch mit vor Ort gehen, wenn das zur Klärung der Situation nötig wird. Sinnvoll ist sicherlich, wenn Grundstückseigentümer, die jetzt bereits zusammen einen Kanal zur AbwasserAbleitung benutzen, der durch mehrere Grundstücke führt, gemeinsam zum Beratungsgespräch gehen. Eine Voranmeldung ist zwar nicht zwingend erforderlich, die vorherige Terminabsprache aber günstig – und ab sofort im Gemeindeamt (Frau Petzold/Frau Kreuzer, Telefon: 037439/7400) möglich. Abwasserentsorgung in Herlasgrün Laubcontainer Die Herlasgrüner waren aufgefordert, sich bis zum 15. 1. 2014 zu melden, sofern sie einen Anschluss an eine noch zu errichtende zentrale Kläranlage möchten. Nur 15 Prozent der Grundstückseigentümer haben sich zurückgemeldet. Der ZWAV erwartet nun von der Gemeinde, dass diese den Beschluss der Zweckverbandsversammlung zur dauerhaft dezentralen Entsorgung Herlasgrüns per Beschluss bestätigt. Die Abstimmung dazu werde ich auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung (27. Februar 2014) setzen. Die Situation in Herlasgrün ist wie folgt: 16 Grundstücke sind mit vollbiologischen Kleinkläranlagen ausgestattet. Für 67, darunter auch die Gemeindegrundstücke und die mit Gemeindebeteiligung, ist die Abwasserfrage noch nicht geklärt. Beim Prüfen der ZWAV-Pläne im Zusammenhang mit dem Antrag auf Einleitgenehmigung an der Dorfstraße hat sich herausgestellt, dass die Pläne, die im Gemeindeamt vorliegen seit der Übergabe der Abwasseranlagen an den ZWAV, so nicht mehr mit den Plänen des ZWAV übereinstimmen. Die Pläne werden nun verglichen. Am 11. Februar fand in Herlasgrün ein Treffen zwischen Verantwortlichen der Unteren Wasserbehörde und des ZWAV, mir und meinem stellvertretenden Bürgermeister Holger Röhn statt. Dabei wurde noch einmal klargestellt, dass alle, die eine vollbiologische Kleinkläranlage bauen wollen, Anträge auf Einleitgenehmigung entweder beim ZWAV (Einleiter in das bestehende Kanalnetz) oder der Unteren Wasserbehörde (Einleiter in ein öffentliches Gewässer – Teich/Bach) stellen müssen. Außerdem wurde seitens des ZWAV versprochen, dass Vergangenen Herbst wurden zur Beseitigung des Laubs von den Straßenbäumen in Jocketa Laubcontainer mit einem Gesamtfassungsvermögen von 175 Kubikmetern aufgestellt. Die Kosten für die Entsorgung belaufen sich auf insgesamt 1.052,90 €. In dem Preis nicht beinhaltet ist die Entsorgung des Laubes, das auf öffentlichen Plätzen und Wegen angefallen ist und von Mitarbeitern des Bauhofes entsorgt wurde. Grundstücksverkauf durch BVVG Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Talsperre Pöhl hatte Anfang Dezember beschlossen, dass der Zweckverband Kaufantrag für Flächen auf Pöhler Gebiet – vor allem im Bereich des FKK-Strandes Helmsgrün und auf der Schlosshalbinsel – stellt. Die BVVG wird auch rund um die Talsperre Pöhl wieder großzügig Flächen verkaufen, wobei Alteigentümer bevorzugt gegenüber den derzeitigen Pächtern der Flurstücke zum Zuge kommen. Die Grundstücke haben eine insgesamt Größe von 31,5 ha. Der Kaufantrag, den nur die Gemeinde Pöhl im Rahmen ihrer Stellungnahme zum geplanten Verkauf stellen konnte, wurde jedoch von der BVVG abgelehnt. ---------------------------------------------------------------------------------------------------- Ehrenamtliche Tä tigkeit Marietta Leucht hat die ihr übertragenden ehrenamtlichen Tätigkeiten als Gleichstellungs- und Frauenbeauftragende der Gemeinde Pöhl beendet. Bürgermeisterin und Gemeinderat danken ihr für ihren engagierten Einsatz. Die Gemeinde Pöhl sucht damit Seite 3 aber ab sofort eine neue Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, Interessenten wenden an Frau Petzold (Telefon: 037439/7400). AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bekanntgabe der Beschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 31.01.2014 TOP 5 - Beschluss Messungsanerkennung und Auflassung - Verkauf des ehem. Kohlebunkers in Jocketa Darlegung des Sachverhalts Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. 11. 2013 den Verkauf des Kohlebunkers auf dem Flurstück 98/12 der Gemarkung Jocketa beschlossen. In dem zwischen der Nahwärmeversorgung Jocketa GmbH & Co.KG und der Gemeinde Pöhl geschlossenen Kaufvertrag wird die vermutliche Grundstücksfläche, die Gegenstand des Kontraktes ist, unter § 3 entsprechend des vorliegenden Wertgutachtens mit 125 Quadratmetern angegeben. Es wurde vereinbart, dass pro Quadratmeter ein Preis von 50 Euro zu zahlen ist. Für die 125 Quadratmeter wurde der Kaufpreis in Höhe von 6250 Euro bereits bezahlt. Im Vertrag ist außerdem vereinbart, dass Abweichungen von der angenommenen Fläche nach der Vermessung gegenseitig ausgeglichen werden. Am 9. 1. 2014 erfolgte die Vermessung des Verkaufsobjektes. Das Grundstück unter dem Kohlebunker ist 200 Quadratmeter groß. Die Toleranz-Grenze bei laut Gesetzgeber üblichen Abweichungen von 10 % ist überschritten. Deshalb wird ein neuerlicher Beschluss des Gemeinderates nötig, worin dieser das Messungsergebnis anerkennt und den Verkauf bestätigt. Nach Beurkundung des Messergebnisses wird Notar Dr. Gössl den Käufer auffordern, der Gemeinde Pöhl für die Mehrfläche 3750 Euro zu zahlen. Das bei der Gemeinde verbleibende Grundstück wird unter der Flst.Nr. 98/15 mit einer Größe von 21.575 Quadratmetern geführt. Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschließt die Bestätigung von Messungsanerkennung und Auflassung zur Urkunde vom 30. September 2013 URNr. 1915/2013 in der Form vom 30. Januar 2014. Im § 4 Seite 4 ist der Seite 4 erste Satz zu streichen. Die Versicherungsfrage wird gesondert geregelt. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 15 davon anwesend: 10 Ja: 10 Nein: 0 Enthaltung: 0 Beschluss Nr.: 03/ 2014 TOP 6 – vorhabenbezogener Bebauungsplan „ Solarkraftwerk Herlasgrün, Christgrüner Straße“ Beschluss - Billigung des Entwurfs Beschluss - Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit Sachverhalt: Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl hat in seiner Sitzung am 12. September 2013 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarkraftwerk Herlasgrün, Christgrüner Straße“ als Satzung beschlossen. Der zugrundeliegende Entwurf der Planunterlagen wurde ab dem 15. Juli 2013 für die Dauer eines Monats in der Gemeindeverwaltung Pöhl öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Bekanntmachung dieser Auslegung erfolgte am 05. Juli 2013. Das Bundesverwaltungsgericht verkündete am 18. Juli 2013 die Entscheidung BVerwG 4 CN 3.12, VGH 8 S 1337/10 bzgl. eines Normenkontrollverfahrens in BadenWürttemberg. Diese Entscheidung enthielt u.a. Ausführungen bzgl. des notwendigen Inhaltes von Texten zur Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung von Bebauungsplänen. Der Antrag zur Genehmigung des als Satzung beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Herlasgrün, Christgrüner Straße“ wurde im Oktober 2013 an das Landratsamt Vogtlandkreis gestellt. Nach ausführlicher Konsultation kann nicht mit letzter Sicherheit garantiert werden, dass der Bekanntmachungstext der öffentlichen Auslegung den Anforderungen gemäß der o.g. Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts entspricht. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, die Planunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarkraftwerk Herlasgrün, Christgrüner Straße“ erneut zu billigen und öffentlich auszulegen, um den Bürgern erneut die Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme zu geben. Der Text der öffentlichen Bekanntmachung ist dabei an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts anzupassen. Beschluss: Billigung des Entwurfs Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl billigt in seiner Sitzung am 30.01.2014 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Herlasgrün, Christgrüner Straße“ in der vorliegenden Fassung. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 15 davon anwesend: 10 Ja: 9 Nein: 0 Enthaltung: 1 Befangenheit: 0 Beschlussnummer: 04/ 2014 Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl beschließt in der öffentlichen Sitzung am 30.01.2014 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Herlasgrün, Christgrüner Straße“ in der vorliegenden Fassung zu billigen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 15 davon anwesend: 10 Ja: 9 Nein: 0 Enthaltung: 1 Befangenheit: 0 Beschluss Nr.: 05/ 2014 TOP 7 – Wahl des Gemeindewahlausschusses Gegenstand der Vorlage: Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Pöhl für die Kommunalwahl am 25. Mai 2014 Gesetzliche Grundlage: § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz-KomWG) Beschluss: Der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl wählt als Mitglieder des Gemeindewahlausschusses: Herrn Bergmann Stefan, als Vorsitzenden Frau Beneke, Astrid, als Beisitzerin Frau Gebhardt, Conny, als Beisitzerin Frau Grimm, Jana, als Beisitzerin Frau Spitzner, Yvonne, als Beisitzerin Frau Stier, Marie-Luise, als stellv. Vorsitzende Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Gemeinderäte: 15 davon anwesend: 10 Ja: 9 Nein: 0 Enthaltung: 1 Beschluss Nr.: 06/ 2014 Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarkraftwerk Herlasgrün, Christgrüner Straße“ Da ein formeller Fehler bei der Formulierung des Textes der Sonderausgabe des Amtsblattes „‘s Pöhler Blättl“ nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden könnte, beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Pöhl in der öffentlichen Sitzung am 30.01.2014, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk Herlasgrün, Christgrüner Straße“ in der vorliegenden Fassung zu billigen und zur Beteiligung der Öffentlichkeit öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich befindet sich auf den Flurstücken 89, 74/1 (jeweils Teilfläche) und 62/9 der Gemarkung Herlasgrün der Gemeinde Pöhl und wird im Süden durch die Bahntrasse Leipzig-Hof, im Westen durch die Staatsstraße 297 und im Osten durch die Christgrüner Straße begrenzt. Die nördliche Grenze verläuft in einem Abstand von 130 m parallel zur Bahntrasse Leipzig-Hof. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarkraftwerk Herlasgrün, Christgrüner Straße“ mit Begründung, Umweltbericht inklusive der umweltbezogenen Informationen wird ab dem 28. Februar 2014 für die Dauer eines Monats für zu jedermanns Einsicht in der Gemeindeverwaltung Pöhl, 08543 Pöhl, Jocketa – Kurze Straße 5, Erdgeschoss, Zimmer 12 während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt: dienstags 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.30 Uhr, mittwochs 8.00–12.00 Uhr, donnerstags 8.00–12.00 Uhr und 13.00–17.00 Uhr. Stellungnahmen zu den Planunterlagen können dort während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Absatz 6 BauGB bei Seite 5 Fassung des Satzungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarkraftwerk Herlasgrün, Christgrüner Straße“ unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag gemäß § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: • Inhalt des Umweltberichtes Der Umweltbericht umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Luft und Klima, Landschaft und Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nach § 2 Abs. 4 Satz 2 UVPG i.V.m. § 2 Abs.1 Satz 2 bis 3 UVPG). Anlagen: Brutvogelkartierung, Reflexionsanalyse • Schutzgüter Schutzgut Mensch: aus Reflexionsanalyse folgt Unbedenklichkeit von Lichtemissionen; Geruch- und Lärmemissionen bei Betrieb der Photovoltaikanlage nicht zu erwarten; Hinweis des Landratsamtes Vogtlandkreis, dass geräuschemittierende Komponenten so zu platzieren sind, dass dadurch keine Beeinträchtigung entstehen Schutzgut Tiere und Pflanzen: Vorhabengebiet nicht in Schutzgebieten gemäß § 16 – 22 SächsNatSchG / in Bereichen mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz oder regionalen Maßnahmenschwerpunkten Arten- und Biotopschutz; Bedeutung des Bereiches für Brutvögel lt. Brutvogelkartierung gering Schutzgut Wasser: Grundsätzliche Zustimmung zum Vorhaben (Stellungnahmen Untere Wasserbehörde; Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland); Lage im Vorranggebiet für die Bereitstellung von Trinkwasser (Hinweis in Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis, Landesdirektion Sachsen) Schutzgut Boden: keine Einwände gegen das Vorhaben seitens des Sachgebietes Abfallrecht / Bodenschutz Landratsamt Vogtlandkreis; keine Einträge im Sächsischen Altlastenkataster; Gebiet mit mittlerer bis großer Erosionsgefährdung durch Wasser (lt. Landesentwicklungsplan Sachsen 2003); potenzielle Verbesserung des Erosionsschutzes durch Photovoltaikanlage und Seite 6 die diese umgebende geschlossene Vegetationsdecke; Lage im Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft (Hinweis in Stellungnahme Landratsamt Vogtlandkreis, Landesdirektion Sachsen) Schutzgut Luft und Klima: Photovoltaikanlage Beitrag zu Klimaschutz und Verbesserung der Luftqualität; keine nachteilige Wirkung zu erwarten Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild: Standort durch Staatsstraße, Bahntrasse, Christgrüner Straße und ausgeräumter Ackerflur anthropogen geprägt Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: archäologische Grabungen (Bodendenkmal 69110-D-03) in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Archäologie führten zu keinen Funden Pöhl, den 31.01.2014 Daniela Hommel-Kreißl, Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Pöhl Bekanntmachung der Wahl zum Gemeinderat am 25. 05. 2014 1. Am 25. 05. 2014 findet die Wahl zum Gemeinderat in der Gemeinde Pöhl statt. Zu wählen sind: Gemeinderäte Anzahl Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag Mindestzahl Unterstützungsunterschriften 12 18 40 2. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen 2.1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge für diese Wahl frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und spätestens am 20. März 2014 bis 18.00 Uhr zu den allgemeinen Öffnungszeiten beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses schriftlich einzureichen. Anschrift: Jocketa-Kurze Str. 5, Erdgeschoss, Zimmer 11, 08543 Pöhl. 2.2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählervereinigungen eingereicht werden. 3. Inhalt und Form der Wahlvorschläge 3.1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen. Wählbar zum Gemeinderat sind Bürger der Gemeinde. Bürger der Gemeinde ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt. Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge der §§ 6 a bis 6 c sowie 6 e Kommunalwahlgesetz (KomWG) und § 16 Kommunalwahlordnung (KomWO) entsprechen; die im § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind den Wahlvorschlägen beizufügen. Sich für den Gemeinderat bewerbende Unionsbürger haben bis zum Ende der Einreichungsfrist gegenüber dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses zusätzlich an Eides Statt zu versichern, dass sie im Herkunftsmitgliedsstaat die Wählbarkeit nicht verloren haben (§ 6 a Abs. 3 KomWG). Sofern sie nach § 17 des Sächsischen Meldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind, haben sie ferner an Eides Statt zu versichern, seit wann sie in der Gemeinde eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland die Hauptwohnung haben. Bei mehreren Wohnungen in der Bundesrepublik sind deren Anschriften anzugeben. 3.2. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärungen sind bei Anschrift: Gemeindeverwaltung Pöhl, Einwohnermeldeamt, Jocketa-Kurze Str. 5, 1. Etage, Zimmer 23, 08543 Pöhl während der allgemeinen Öffnungszeiten erhältlich. 4. Hinweise auf Bestimmungen zu Unterstützungsunterschriften 4.1. Jeder Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung muss entsprechend der unter 1. angegebenen Mindestzahl von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlberechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden (Unterstützungsunterschriften). Ein Wahlberechtigter kann nicht mehrere Wahlvorschläge für dieselbe Wahl unterstützen. 4.2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Einreichung des Wahlvorschlags bei Anschrift: Gemeindeverwaltung Pöhl, Einwohnermeldeamt, Jocketa-Kurze Str. 5, 1. Etage, Zimmer 23, 08543 Pöhl während der allgemeinen Öffnungszeiten bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge gem. Pkt. 2.1. (20. März 2014, 18.00 Uhr) geleistet werden. Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszu- weisen. Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, die Verwaltung aufzusuchen, können die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen. Sie haben dies beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses spätestens am siebten Tag vor Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (13. 3. 2014) schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen. 4.3. Für die Gemeinderatswahl bedarf der Wahlvorschlag einer Partei, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags im Sächsischen Landtag vertreten ist oder seit der letzten Wahl im Gemeinderat vertreten ist oder im Stadt- bzw. Gemeinderat einer an einer Gemeindeeingliederung oder Gemeindevereinigung beteiligten früheren Gemeinde im Wahlgebiet zum Zeitpunkt des Erlöschens der Mandate vertreten war, jedoch keiner Unterstützungsunterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat zum Zeitpunkt der Einreichung angehören oder zum Zeitpunkt der Gemeindeeingliederung oder Gemeindevereinigung angehört haben, unterschrieben ist. Hommel-Kreißl, Bürgermeisterin Pöhl, 11.02.2014 Straßensperrung in der Rentzschmühle Mitnetz Strom Plauen wechselt am 21.02. und 25.02.2014 jeweils in der Zeit von 7.30 bis 16.00 Uhr im Bereich der Gebäudehausnummer 10 bis oberhalb der Hausnummer 2 die Masten mit Unimogkran aus. In dieser Zeit ist die Straße vollgesperrt. VEREINE UND VERANSTALTUNGEN Unsere März-Wanderung Die nächste Wanderung führt uns auf einer Gesamtlänge von ca. 8 km von Bad Elster nach Adorf. Wir treffen uns Seite 7 am 13.03.2014 um 8.46 Uhr am Bahnhof Jocketa und fahren mit der Vogtlandbahn bis Plauen. Von da nutzen wir den Bus um 09.09 Uhr bis zur Haltestelle Wettiner Hof in Bad Elster. Gegen 10.15 Uhr starten wir unsere Wanderung, die mit einem steileren Stück Straße, vorbei an der Vogtlandklinik und der Kinderklinik "Heimdall" beginnt. Nach dem Anstieg liegt ein ca. 2 km langer, leicht begehbarer Waldweg - der "Arnsgrüner Kirchsteig" - vor uns. Anschließend erreichen wir das Zeidelweidetal. Auf dem Lehrpfad Adorf- Zeidelweide führen wir unsere Wanderung fort. Sehr viel Interessantes über die Pflanzenwelt unseres Vogtlandes können wir hier erfahren, bevor wir gegen 12.30 Uhr im Gasthof "Weißes Rössl" in Arnsgrün unser wohlverdientes Mittagessen zu uns nehmen werden. Nach ordentlicher Stärkung erklimmen wir nochmal eine ca. 150 m stärkere Steigung, um unseren Weg zur "Goldenen Höhe" bei Adorf fortzusetzen. An diesem Aussichtspunkt haben wir bei klarem Wetter einen herrlichen Blick über die Berge unseres Vogtlandes. Der weitere Wanderweg führt uns nun ständig leicht bergab bis zur Bushaltestelle Elstercafé in Adorf, wo wir 14.49 Uhr mit dem Bus zurück nach Plauen und dann mit der Vogtlandbahn um 16.05 Uhr weiter bis Jocketa fahren. KINDERFLOHMARKT SAMSTAG 22.03. 2014 10.00 – 13.00 Uhr Es können Baby-, Kinder- und Jugendbekleidung, Schuhe, Spielzeug (außer Stofftiere), Bücher, Kinderzubehör usw. verkauft und gekauft werden. IIG Kultur und Heimat Jocketa e.V. Heinz Kießling ------------------------------------------------------------------------------------------------------- VERKAUFSNUMMER ERFRAGEN: Hobbygärtner und Obstbaumbesitzer An Alle am → Telefonisch am Montag, den 17.03.2014 von 17.00 – 18.00 Uhr unter 037439/ 456721 → Per Mail bis zum 20.03.2014 über Info@Jugendzentrum -Jocketa.de Der Kleingartenverein „Heiterer Blick“ e.V. Herlasgrün lädt ABGABE: Freitag, den 21.03.2014 von 16.00 bis 18.00 Uhr 22.03.2014 ab 10.00 Uhr VERKAUF: Samstag, den 22.03.2014 von 10.00 bis 13.00 Uhr in unserem Vereinsheim alle Interessenten zu einer ABHOLUNG: Montag, den 24.03.2014 von 17.00 bis 18.00 Uhr theoretischen und praktischen Schulung SO FUNKTIONIERT ES: im Obstbaumverschnitt ein. Dauer der Schulung ca. 3 h Fürs leibliche Wohl ist gesorgt. Der Vorstand ------------------------------------------------------------------------------------------------------Seite 8 → Angenommen werden nur gut erhaltene Kleidung usw. → Bitte kennzeichnen Sie die Ware mit einem haltbaren Klebeetikett oder einem Etikett mit Sicherheitsnadel. → Die Verkaufsnummer und den Preis deutlich auf das Etikett schreiben. Die Preise auf volle Euro bzw. auf 50 Cent angeben. → Jeder Teilnehmer wird gebeten seine Sachen selbst in der Begegnungsstätte auf die Tische zu sortieren. → Zur finanziellen Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 € bei der Abgabe der Kleidung sowie eine Verkaufsgebühr von 15% des Verkaufserlöses. → Für gestohlene oder beschädigte Ware kann keine Haftung übernommen werden. → Waren, die nicht bis zum 24.03.2014 abgeholt werden, spenden wir an die Kleiderkammer. → Wir freuen uns über Ihre Anmeldung und Ihren Besuch! schon gleich gar nicht. Wir lernten, dass Vollkornbrot, Obst und Gemüse, Getreideund Milchprodukte für uns wichtig sind. Außerdem sollte man viel trinken, damit der Körper und das Gehirn leistungsfähig sind. JUGENDZENTRUM JOCKETA Straße der Völkerfreundschaft 5 08543 Pöhl / Jocketa GRUNDSCHULE Gesunde Ernährung ist wichtig Schon die kleinsten Kinder wissen, dass man sich gesund ernähren soll um lange fit zu bleiben. Deshalb trafen sich alle Kinder der Klasse 1 am 21. Januar 2014 zu einem ganz besonderen Tag in der Schule. Gemeinsam mit Frau Turreck, einer Mutti eines Mädchens aus unserer Klasse, bereiteten wir ein GESUNDES FRÜHSTÜCK zu. Zuerst erfuhren wir viel über die Ernährungspyramide... und das was man essen sollte. Wir unterhielten uns auch über „ungesunde“ Dinge...und ob man die trotzdem essen darf. Zum Glück erfuhren wir, dass diese nicht ganz „verboten“ sind...nur in Massen sollte man sie nicht verzehren. Doch wir haben nicht nur erzählt und zugehört... NEIN! Wir haben selbst „gewerkelt“ und uns ein gesundes Frühstück zubereitet. Das ist auf den Bildern gut zu sehen. Es gab: Schnittchen mit selbstgemachtem Kräuterquark, Obstsalat, selbstgemachten Milchshake und leckere Käsehappen. Auch ungewöhnliche Früchte durften wir kosten. Einige hatten noch nie zuvor Mango gegessen.. auch das war eine neue Erfahrung. Dieser Tag hat uns allen sehr gut gefallen und wir hatten viel Spaß. Wir bedanken uns nochmals ganz herzlich bei Frau Turreck und möchten sie gerne schon für nächstes Jahr wieder zu uns einladen. Die Kinder der Klasse 1 und Frau Friedrich ORTSTEIL HERLASGRÜN Veranstaltungen im Monat März 2014 Gemeinschaftsstunden der Landeskirchlichen Gemeinschaft Gemeinschaftsstunden Sonntag, dem 02.03.2014 – 9.00 Uhr Sonntag, dem 16.03.2014 – 9.00 Uhr im Veranstaltungsraum der ehemaligen Kindertagesstätte Wer würde denn auch schon gerne ganz auf Schokolade, Eis und Süßigkeiten verzichten wollen??? Das schaffen ja nicht mal die Erwachsenen...und wir Kinder Frauenstunde Donnerstag, dem 06.03.2014 - 9.00 Uhr im Veranstaltungsraum der ehemaligen Kindertagesstätte --------------------------------------------------------------------------------------------------------Seite 9 KIRCHLICHE NACHRICHTEN Christgrün Nr. 32A • 08543 Pöhl Tel. 037439/44423 • Fax 037439/44428 rund-um-die-Uhr 0171/8341218 Kirchgemeinde Jocketa März 2014 [email protected] Unser Angebot für Sie: • • • • • • • • • • • Häusliche Krankenpflege Verhinderungspflege Behandlungspflege Palliativpflege Portversorgung Hausnotruf Hauswirtschaft Seniorenbetreuung Essen auf Rädern kostenlos Beratungsdienste Wohngemeinschaften für Senioren und an Demenz erkrankten Menschen Veranstaltungen im März 2014 GLAUBENSKURS Termin für „Quereinsteiger“: 05.03. um 19.30 Uhr, Gemeindezentrum Jocketa Der Kurs bietet Gelegenheit zwanglos etwas (mehr) über Gott, Jesus Christus und den Glauben nachzudenken. Selbstverständlich ist es dabei auch möglich, sich auf Taufe, Konfirmation oder einen Wiedereintritt vorzubereiten oder auch, sich einfach nur persönlich segnen zu lassen. Voranmeldung wäre nett, ist aber nicht erforderlich. Sie können auch einfach mal „schnuppern“ kommen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an. Ihr Pfr. Sebastian Zehme (03765 - 34228) Folgende Angebote gelten für alle Seniorinnen und Seniore Gymnastik – jeden Dienstag, 13.15 Uhr, im Gemeindesaal der Jocketaer Kirche Einkaufsfahrt in den Plauen-Park: Abfahrt jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat um 9:00 Uhr (Bitte um Anmeldung) Fahrdienste bitte anmelden: Tel. 037439/44423 Wir laden Seniorinnen, Senioren und alle Interessierte herzlich ein! Änderungen vorbehalten! Sie erreichen uns: Montag bis Freitag unter 037439/44423 und Rund-um-die Uhr 0171/8341218 WIR LADEN HERZLICH EIN ZU UNSEREN GOTTESDIENSTEN UND KREISEN Gottesdienste mit zeitgleichem Kindergottesdienst Sonntag 02.03., 09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Sonntag 09.03., 10.30 Uhr Gottesdienst Sonntag 16.03., 09.00 Uhr Gottesdienst Sonntag 23.03., 10.00 Uhr FAMILIENGOTTESDIENST TMG-Reiseservice Andreas Steinbach Flüge Reisen Reiseschutz Jößnitzer Str. 25 · 08525 Plauen Tel.: 03741-279 555 Fax: 03741-2 89 33 57 Mobil: 0173-440 38 07 www.a-s.reisepreisvergleich.de Mail: [email protected] Unabhängig Flexibel Kompetent Wohin Sie auch reisen, ich schone Ihre Reisekasse ! Seite 10 Sonntag 30.03., 09.00 Uhr Gottesdienst, gestaltet von den KONFIRMANDEN (Zeitumstellung) Fahrdienst für alle Gottesdienste, Kindergottesdienste und festlichen Musiken immer ca. 15 min vor Veranstaltungsbeginn ab Bahnhof Jocketa und nach der Veranstaltung zurück Unsere Gemeindekreise: 9. März · CHRISTENLEHRE (außer Ferien) 1. Klasse Mittwoch 14.-15.00 Uhr 2. und 4. Klasse Donnerstag 14.-15.00 Uhr 3. Klasse Montag 14.-15.00 Uhr · JUNGSCHAR (5. und 6. Klasse) Montag 17.00-18.00 Uhr (außer Ferien) · KONFISAMSTAG Samstag 08.03. – 9.30 -15.30 Uhr in Jocketa · KINDERCHOR (außer Ferien) Jeden Freitag – 16.30 Uhr im Gemeindezentrum · FLÖTENKREIS für Anfänger Jeden Donnerstag 16.30 Uhr - Pfarrhaus LIMBACH · JUNGE GEMEINDE – Jeden Freitag 19.00 Uhr · FRAUENDIENST – Mittwoch 12.03. – 14.00 Uhr · MÄNNERWERK – 28.03.-19.30 Uhr Pfarrhaus LIMBACH · BIBEL- UND GESPRÄCHSKREIS Mittwoch 19.03. – 19.30 Uhr · Ü20 KREIS – Freitag 28.03. - 20.15 im Gemeindezentrum · Ü40 KREIS – Freitag 21.03. – 20.00 Uhr im Gemeindesaal · HAUSKREIS „best age“ 11.03.- 20.00 Uhr im Christenlehreraum · POSAUNENCHOR – jeden Dienstag 19.00 Uhr · CHOR – jeden Montag 20.00 Uhr · FLÖTENKREIS jeden Donnerstag 17.30 Uhr Pfarrhaus LIMBACH 16.März 23. März 30. März Invokavit 17.00 Uhr Gottesdienst Dankopfer: eigene Gemeinde Reminiszere 17.00 Uhr Gottesdienst Dankopfer: missionarische Öffentlichkeitsarbeit Okuli 9.30 Uhr Gottesdienst Dankopfer: eigene Gemeinde Lätare 17.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Dankopfer: Luth.Weltdienst Veranstaltungen der Kirchgemeinde 14. März 14.30 Uhr Seniorennachmittag jeden Montag, 19.15 Uhr Kirchenchorprobe 16.30 Uhr Kinderstunde vom 24. bis 28. März gemeinsame Bibelwoche mit Elsterberg Öffnungszeiten Pfarrbüro: dienstags 8.30–14.30 Uhr Telefon 037439/6434 GEMEINDEGEBET nach jedem 9.00 Uhr Gottesdienst im Christenlehrraum Ev.-Luth. Kirchgmeinde St. Michaelis Limbach Kirchliche Nachrichten Ruppertsgrün März 2014 Unsere Veranstaltungen im März MONATSSPRUCH Februar: Jesus Christus spricht: Daran werden alle erkennen, dass ihr meine Jünger seid: wenn ihr einander liebt. Joh. 13,25 2. März Estomihi 9.30 Uhr Gottesdienst Dankopfer: Seelsorgedienste Wir laden herzlich ein zu unseren Gottesdiensten und Veranstaltungen Sonntag, 02.03.2014, Estomihi 10:30 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst Dankopfer: Besondere Seelsorgedienste: Krankenhaus-, Klinik-, Gehörlosen-, Schwerhörigen-, Justizvollzugs- und Polizeiseelsorge Sonntag, 09.03.2014, Invokavit 09:00 Uhr Gottesdienst und Kindergottesdienst mit anschließendem Mittagessen und Jahresrückblick Dankopfer: für eigene Kirchgemeinde Sonntag, 16.03.2014, Reminiszere 10:00 Uhr Familiengottesdienst Dankopfer: Missionarische ÖffentlichkeitsSeite 11 arbeit – Landeskirchliche Projekte des Gemeindeaufbaus Sonntag, 23.03.2014, Okuli 09:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Kindergottesdienst 10:30 Uhr Krabbelgottesdienst Dankopfer: für eigene Kirchgemeinde Sonntag, 30.03.2014, Lätare ( Z e i t u m s t e l l u n g ! ! ! ) 10:30 Uhr Gottesdienst, gestaltet von den Konfirmanden Dankopfer: Lutherischer Weltdienst Sonntag, 06.04.2014, Judika 09:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl und Kindergottesdienst Dankopfer: für eigene Kirchgemeinde Unsere Gemeindekreise Minikreis: 11. und 25. März 2014 „Winterspielplatz“ jeweils von 15.15 - 16.15 Uhr in der Turnhalle der Montessori-Schule Limbach. Alle Kinder von 0-6 mit ihren Eltern oder Großeltern sind herzlich eingeladen! Bitte Turnschuhe oder Hausschuhe mitbringen! RATZ-FATZ-Kindertreff für Kinder von 3 bis 6: - singen, spielen, basteln, Bibelgeschichten und vieles mehr - alle 2 Wochen samstags 09:30 Uhr in der Landeskirchlichen Gemeinschaft Limbach, Dr.-Friedrichs-Str. 1 - am 01.03. und 15.03.2014 Kontakt: Claudia Seifert – Tel. 03765/36739 Christenlehre: 1. – 6. Schuljahr mittwochs 15:30-16:30 Uhr Konfisamstag: Samstag, 08.03.2014, 09:30 Uhr – 15:30 Uhr im Gemeindesaal Jocketa Pfadfinderstunde 15.03.2014 Gruppenstunde Kontakt: André Fritzsch, Tel. 0171 / 6887737 Flötenkreise Jeden Donnerstag im Pfarrhaus Limbach 16:00 Uhr für Kinder (Anfänger) 17:00 Uhr für alle Flötenspieler (9-99) mit Kenntnissen Frauendienst: Dienstag, 18.03.2014, 14:30 Uhr Frauenfrühstück: Donnerstag, 27.03.2014, 09:00 Uhr, bei Sarah Zehme Kontakt: Cornelia Mäthger, Tel.: 03 765 / 38 21 14 Männerwerk: Freitag, 28.03.2014, 19:30 Uhr, im Pfarrhaus Limbach Alle Männer - auch aus Jocketa und Umgebung - sind herzlich eingeladen! Kontakt: Ronny Mäthger, Tel: 03 765 / 382 114 Seite 12 Kirchenchor: mittwochs 19:30 Uhr Hauskreise: 1. donnerstags 19:30 Uhr in Buchwald, Kontakt: Jochen Kühn, Tel.: 03765 / 30 00 94 2. donnerstags 20:00 Uhr Limbach/Pfarrsaal Kontakt: Roselinde Weinhold, Tel.: 03 765 / 36 399 3. dienstags 14-tägig (gerade Wochen) 20:00 Uhr in Limbach Kontakt: Steffen Lohmeier, Tel.: 03 765 / 37 69 902 4. freitags oder nach Absprache Kontakt: Fam. Bürger, Tel.: 03 765 / 39 29 40 5. donnerstags 14-tägig (gerade Wochen) 20:00 Uhr in Limbach/Pfarrhaus Kontakt: Fam. Zehme, Tel.: 03765 / 34228 Gemeindegebet: Gebetsgemeinschaft für alle, die es sich einrichten können, von Montag – Samstag 17:00 -17:30 Uhr in der Kirche Limbach Basteloase: Für alle, die Spaß am Basteln und Handarbeiten haben! Samstag, 15.03.2014, 19:00-21:00 Uhr im „Pfarrstübchen“, Am Pfarrberg 1 in Limbach Kontakt über Kerstin Schawaller, Tel. 03765 65698, oder Petra Paetzold, Tel. 03765 49932 Achtung! Neue SEPA-Kontonummern für die Bankverbindungen der Kirchgemeinde Limbach: Für Kirchgeld SP Vogtland: IBAN: DE32 8705 8000 3823 0005 85 • BIC: WELADED1PLX Für Friedhofsgebühren LGK Sachsen: IBAN: DE27 3506 0190 1638 1000 17 • BIC: GENODED1DKD JUBILARE Seniorengeburtstage März 2014 Helmsgrün Herlasgrün Herlasgrün Herlasgrün Herlasgrün Herlasgrün Herlasgrün Herlasgrün Herlasgrün Frau Anita Jacob Herr Wolfgang Tunger Herr Harri Riedel Frau Sigrun Sitz Herr Peter Singer Herr Harald Petzoldt Frau Dorothea Knüpfer Frau Gertrud Reimann Herr Karlheinz Jahn 11.03.1939 03.03.1935 06.03.1935 08.03.1938 09.03.1942 10.03.1929 11.03.1935 13.03.1927 13.03.1941 Herlasgrün Jocketa Jocketa Jocketa Jocketa Jocketa Jocketa Jocketa Jocketa Jocketa Jocketa Jocketa Neudörfel Neudörfel Möschwitz Möschwitz Möschwitz Ruppertsgrün Ruppertsgrün Ruppertsgrün Liebau Liebau Christgrün Christgrün Frau Helga Melitzer Herr Wolfgang Kaufmann Herr Rolf Hanack Frau Monika Wagner Frau Erika Wunderlich Herr Peter Schmidt Herr Rainer Köhler Herr Elmar Gruber Frau Christa König Frau Renate Abend Frau Ilse Meinel Herr Richard Wagner Herr Harry Hefft Frau Bärbel Beszon Herr Lothar Simon Frau Iselinde Fietz Frau Gisela Seidel Herr Helmut Kramer Herr Richard Fichtner Frau Gertrud Jablonowsky Frau Ilse Müller Herr Heinz Flach Frau Ingeborg Heinicke Frau Christa Petzold 20.03.1942 01.03.1940 03.03.1944 06.03.1940 13.03.1941 14.03.1942 15.03.1944 18.03.1943 22.03.1934 23.03.1937 27.03.1936 31.03.1938 15.03.1936 20.03.1938 15.03.1940 23.03.1936 28.03.1944 23.03.1925 27.03.1943 29.03.1938 08.03.1932 27.03.1935 10.03.1930 11.03.1934 Erblasserin jahrelang bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen, bei Botengängen, Arztbesuchen und der Vorsprache bei Behörden unterstützte, wollte dem nicht folgen, da die Feststellung einer Pflegestufe nicht im Gesetzestext gefordert ist. Die Richter des Bundesfinanzhof definierten den Begriff der „Pflege“ daraufhin als „regelmäßige und dauerhafte Fürsorge für das körperliche, geistige oder seelische Wohlbefinden einer wegen Krankheit, Behinderung, Alters oder eines sonstigen Grundes hilfsbedürftigen Person“. Es ist damit nicht notwendig, dass die gepflegte Person einer Pflegestufe zugordnet wurde. Wichtig ist hingegen, dass die Pflegeleistungen regelmäßig und über eine längere Dauer erbracht worden sind, und zwar in einer Art, die über ein übliches Maß an zwischenmenschlicher Hilfe hinausgeht. Auch fordern die Richter, dass der Erwerber der Zuwendung Art, Dauer, Umfang und Wert der erbrachten Pflegeleistung schlüssig darlegt und glaubhaft macht. In Fällen, in welchen das Finanzamt den Freibetrag für Pflegeleistungen trotz dieser Nachweise nicht anerkennt, sollte Einspruch eingelegt und auf die neue Rechtsprechung verwiesen werden (BFH-Urteil 11.09.2013, Az. II R 37/12). Lars Meinel, Dipl.-Betriebswirt (BA) Steuerberater www.taxco-steuerberatung.de AKTUELLES AUS DEM STEUERRECHT Steuerbefreiung für die Pflege des Erblassers Die Zahl der pflegebedürftigen Personen steigt seit Jahren ununterbrochen an. Wird die Pflegeleistung dabei nicht von einem Pflegedienst, sondern von einer Privatperson erbracht, kann eine Vermögenszuwendung von der Pflegeperson an den Pflegenden im Erbfall unter Umständen steuerfrei erfolgen. Welche Voraussetzungen und Nachweise für die Steuerbefreiung notwendig sind, hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil klargestellt und präzisiert. Die Präzisierung war notwendig, da der Gesetzestext in § 13 ErbStG lediglich vorgibt, steuerpflichtige Erwerbe bis zu 20.000 € wären steuerfrei, wenn der Erwerb bei Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt „Pflege oder Unterhalt gewährt“ haben. Das Zugewendete muss dabei als angemessenes Entgelt anzusehen sein. Was der Gesetzgeber unter „Pflege“, „unzureichendem Entgelt“ und „angemessen“ versteht, bleibt im Dunkeln. Im Klagefall wollte das Finanzamt den Freibetrag nur anteilig anerkennen, da die Erblasserin erst kurz vor ihrem Tod in eine Pflegestufe eingeordnet wurde. Der Kläger, der die Grundstücksverkauf Gem. Neudörfel / Helmsgrün Der ZWAV verkauft die Flurstücke 142/3 der Gemarkung Neudörfel, 9.616 m² Grünfläche und das dazugehörende Flurstück 343/18 der Gemarkung Helmsgrün, 177 m² Zuwegung zum Preis für Grünland nach aktuellem Bodenrichtwert des Vogtlandkreises. Interessenten wenden sich bitte an: ZWAV, Hammerstraße 28, 08253 Plauen Frau Herold, Telefon: 03741 402 341 oder per E-Mail: [email protected] Seite 13 !" www.erler-bauelemente.de www.erler-bauelemente.de * #'"&'+ && ,, + - #$%&' () #."" 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Tel.: 037468 / 657-0, Fax:und 037468 / 657-25 Ihre Insertion für die nächste Ausgabe Mit freundlichen Grüßen können Sie in Auftrag geben bis Sabine Künzel 2 0 . 3 . 2 014 Pauli Offsetdruck 08233 Treuen/Vogtland Das „Pöhler Blättl“ erhält jeder Haushalt der Gemeinde, und es besteht die Tel.: (037468) Möglich keit, das Blättl657-0 in der Gemeindeverwaltung käuflich zu erwerben. Fax: (037468) 657-25 Die nächste Ausgabe des Pöhler Blättl erscheint am Seite 14 27. 3 . 2 014 BAUSERVICE FUHRMANN Dirk Fuhrmann, Neudörfel / Nr. 4b, 08543 Pöhl Tel. & Fax: 037439/6966 Mobil: 0173/3964400 (037468) Heizöl??? 23 62 • Containerdienst • Brennstoffe • Heizöl Jürgen König Hartmannsgrüner Str.1 08233 Treuen Tel.: 03 74 68 / 23 62 Fax: 03 74 68 / 23 75 www.koenig-heizoel.de [email protected] Unfallinstandsetzung Karosserie und Lackierung Beseitigung von Kratzern, Rost und Dellen Fahrzeugaufbereitung Außen und Innen GAHO GRUND-AUS-und HOCHBAU GmbH -Bauunternehmen- Wertaufbesserung Maschinen- und Handpolitur Instandsetzung von Verschleißteilen und Abgasanlagen Karosserie- und Fahrzeugbau KFZ- Service und Aufbereitung An- und Einbau von Tuningteilen, Tagfahrlicht u.v.m. 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Gelände Göltzschtalbrücke MODERATIONS- UND REZITATIONSZIRKEL Ä%h+1(15(,)³ Ludwig Müller singt Lieder von REINHARD MEY Durch den Sprachwissenschaftler Dr. Frieder Spitzner werden die Teilnehmer auf öffentliche Auftritte in Form von Übungen zu wirkungsvollem Auftreten (Sprache, Äußeres, Textgestaltung) etc. vorbereitet. Die Talentförderung sowie die Befähigung zu bühnenreifen Auftritten soll dabei das Ziel sein. Das Projekt eignet sich für Schüler ab Klasse 7, junge Autoren und verantwortliche für Öffentlichkeitsarbeit. Die besten Geschichten schreibt das Leben, denn es ist voller Humor und all den ewig kleinen Tücken, die uns tagtäglich begleiten. Aus dieser Vielfalt schöpft Reinhard Mey seine ,GHHQ ÄhEHU GHQ :RONHQ³ XQG GRFK PLW GHQ Beinen auf der Erde, immer mit einem Augenzwinkern und dem Eindruck, alles so oder so ähnlich selbst schon einmal erlebt zu haben. Genau diesen Zauber und diese Kraft seiner Chansons präsentiert voller Leidenschaft der talentierte Ludwig Müller, der schon früh seine Leidenschaft für die Gitarre und den Gesang entdeckte und neben seinem Beruf als Steinmetz auszuleben begann. Es ist bald Ostern! Und wohin mit den schönen bunten Eier? Im Rahmen eines großen Mittelaltermarktes «ZLUJHVWDOWHQRULJLQHOOH(LHUZlUPHU Eierhalter und Eierbecher für Ihre frühlingshaft bunte Tischdekoration. Fr., 20. Juni um 20.30 Uhr Wir bitten um Voranmeldung bis 16. März! Fr., 21. März - 19.30 Uhr ELFENTHAL NORWEGEN - 7 Monate Abenteuer im Land der Mitternachtssonne *Ensemble für Alte Musik* präsentiert "Die Rückkehr der Könige" Karten ab sofort in den Geschäftsstellen der FREIEN PRESSE Reisereportage Salon Britta Friedrich Podologische Praxis mit Kassenzulassung Bahnhofstraße 4 08543 Jocketa Telefon 03 74 39 67 82 Montag - Freitag 8:00 Uhr - 18:00 Uhr Samstag (nach Vereinbarung) Vom 01.03.2014 - 30.04.2014 Geschenkt .... zu jeder Kosmetikbehandlung schenke ich Ihnen eine entspannende Fußmassage dazu. Die Muskulatur wird gelockert, die Hautoberfläche geglättet. Zum einfach mal Wohlfühlen.... 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