amtsblatt - Landratsamt Dachau
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AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS DACHAU Verantwortlich für den Inhalt: Landratsamt Dachau Erscheint nach Bedarf – Zu beziehen beim Landratsamt Dachau, Sg 10, Weiherweg 16, 85221 Dachau; [email protected]; www.landkreis-dachau.de; Jährlicher Bezugspreis Euro 35,00 60. Jahrgang Nr. 9 Datum 15.04.2004 Inhaltsverzeichnis: · · · Änderung der Verordnung des Landkreises Dachau über das Landschaftsschutzgebiet „Amperauen mit Hebertshauser Moos und Inhauser Moos“; hier: Bekanntmachung von Ort und Dauer der öffentlichen Auslegung der Verordnung mit Karten Amtliche Bekanntmachung gem. Art. 46 Abs. 2 BayNatSchG. Öffentliche Sitzung des Kreistages am 23.04.2004 um 09.00 Uhr Sprechtage des Kreisbauamtes in den Gemeinden ********************************************** Az.:60/173-2/8.2 A Änderung der Verordnung des Landkreises Dachau über das Landschaftsschutzgebiet „Amperauen mit Hebertshauser Moos und Inhauser Moos“; öffentliche Auslegung des Entwurfs der Änderungsverordnung mit Karten Der Landkreis Dachau beabsichtigt gemäß Art. 10 i.V. mit Art. 45 und Art. 46 des Bayer. Naturschutzgesetzes die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Amperauen mit Hebertshauser Moos und Inhauser Moos“ zu ändern. Die Änderung besteht einerseits in der Herausnahme einer unmittelbar nördlich des Schlosses Haimhausen gelegenen, als Schulgelände genutzten Fläche von ca. 0,93 ha aus dem Landschaftsschutzgebiet. Im Gegenzug wird die landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen Mühlbach und dem Auwald an der Amper bis zur Amperpettenbacher Straße sowie das Schloss und der sich südlich und östlich daran anschließende Grünzug mit altem Baumbestand und der Mühlbach mit seinen Gehölzsäumen in das Landschaftsschutzgebiet einbezogen. Die neu einbezogene Fläche beträgt insgesamt ca. 19,04 ha. Darüber hinaus wird mit der beabsichtigten Änderungsverordnung der in der Verordnung vom 15.Juni 1983 genannte Bußgeldrahmen der aktuellen Fassung des Bayer. Naturschutzgesetzes angepasst. Der Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landkreises Dachau über das Landschaftsschutzgebiet „Amperauen mit Hebertshauser Moos und Inhauser Moos“ einschließlich der zugehörigen Karten liegt in der Zeit vom 30. April 2004 bis 31. Mai 2004 im Landratsamt Dachau, Zimmer 228 und 229, während der üblichen Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme für jedermann auf. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Dachau vorgebracht werden. Latz Oberregierungsrat ********************************************** -1- Am Freitag, 23.04.2004, um 09:00 Uhr findet eine Sitzung statt. Gremium: Kreistag Ort: Raum: Landratsamt Dachau Großer Sitzungssaal Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Weiterentwicklung des Realschulwesens; a) Realschulneubau in Dachau (Berufsschule) b) Antragstellungen c) mögliche Erweiterung bei den Provisorien für die Staatl. Realschule Dachau 2. Ergebnis der Jahresrechnung 2003 3. Haushaltssatzung 2004 und Finanzplanung 2005 bis 2007 4. S-Bahnlinie A; a) aktueller Sachstandsbericht durch die Bayer. Eisenbahngesellschaft mbH b) freiwilliger Zuschuss des Landkreises Dachau für Gutachten 5. Stadt-Umland-Bahn (SUB) für die Region München; Stellungnahme des Landkreises Dachau zum Endbericht der Machbarkeitsstudie 6. Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH; Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung 7. Besetzung des Sozialhilfeausschusses des Landkreises Dachau 8. Feststellung der Jahresrechnungen 2001 und 2002 des Landkreises Dachau 9. Entlastung der Jahresrechnungen 1992 mit 2000 des Landkreises Dachau Die Sitzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. ********************************************** -2- Sprechtage des Kreisbauamtes in den Gemeinden Das Kreisbauamt setzt seine Gemeindesprechtage fort. Dabei können Bauangelegenheiten mit Vertretern des Bauamtes besprochen und auch Ortsbesichtigungen vorgenommen werden. Gleichzeitig dürfen wir Sie über die Sprechzeiten des Kreisbauamtes im Landratsamt informieren: Dienstag Donnerstag 08.00 - 13.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Wann und wo die Sprechzeiten in den Gemeinden stattfinden, kann dem nachfolgenden Terminplan entnommen werden (im Hinblick auf eine technische Umstellung werden die Gemeinden nun nach dem Alphabet genannt): Terminplan Gemeinde Altomünster Bergkirchen Erdweg Haimhausen Hebertshausen Hilgertshausen-Tandern Karlsfeld Markt Indersdorf Petershausen Röhrmoos Schwabhausen Odelzhausen Pfaffenhofen a. d. Glonn Sulzemoos Vierkirchen Weichs Ort Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Hilgertshausen Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Gemeindeverwaltung Gemeindeverwaltung Datum 17.05.2004 07.06.2004 03.06.2004 14.06.2004 16.06.2004 24.05.2004 Uhrzeit 8.30 – 12.00 8.30 – 12.00 8.30 – 12.00 8.30 – 12.00 9.00 – 12.00 13.00 – 16.00 17.06.2004 17.05.2004 17.05.2004 16.06.2004 02.06.2004 19.05.2004 9.00 – 12.00 13.00 – 16.00 8.30 – 12.00 13.00 – 16.00 8.30 – 12.00 8.30 – 12.00 19.05.2004 07.06.2004 8.30 – 12.00 13.00 – 16.00 Eine Änderung der Termine behalten wir uns im Einzelfall vor LANDRATSAMT DACHAU Maria Kreitmair Stellv. Landrätin -3-