Stellungnahme zum Konzeptverfahren als
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Stellungnahme zum Konzeptverfahren als
1 STELLUNGNAHMEANSTADTRAT,MEDIENUNDÖFFENTLICHKEIT DasNetzwerk„Leipzig–Stadtfüralle“zumModellvorhabenderVergabestädtischerGrundstückeim „Konzeptverfahren“vom21.August2016 DasLiegenschaftsamtbetreibtVerpackungsschwindel– Konzeptvergabestehtdrauf,VeräußerungnachHöchstgebotistdrin 1. Ausgangslage.WeichenstellungfürdieKonzeptvergabeinLeipzig ImApril2015verpflichtetederLeipzigerStadtratdiestädtischeVerwaltungperRatsbeschluss,den stadtentwicklungspolitischverheerendenVerkaufkommunalerGrundstückeundGebäudealleinnach demhöchstmöglichenPreiszubeenden.ÜbereinJahrspäterversuchtdasLiegenschaftsamtimCDUgeführtenDezernatfürWirtschaftundArbeitunterHerrnUweAlbrechtoffenbardurcheinen Verpackungsschwindel,diesenBeschlusszuignorierenbzw.adabsurdumzuführen,umweiterso verfahrenzukönnenwiezuvor. DieVorgabendesStadtratesimBeschlusszurVorlageA-00058/14lassenanKlarheitnichtszu wünschenübrig: „1.DerOberbürgermeisterwirdmitderErarbeitungeinesVerfahrenszurBetroffenen-und InteressenbeteiligunganderErarbeitungvonSozialkriterienfürdieAusschreibungvonLiegenschaftenund GrundstückenderStadtundihrerBeteiligungsunternehmen,darunteranMietergenossenschaftenfürdie SelbstnutzungzurPachtbzw.zumVerkauf,beauftragt. 2.DiekonkretenKriterienundVerfahrensvorschlägesollenvoneinemRundenTischerarbeitetunddem StadtratzurBeschlussfassungvorgelegtwerden.AndemRundenTischwerdenVertreterInnender Stadtverwaltung,derStadtratsfraktionen,derWissenschaft,verschiedenergemeinnützigorientierter Eigentumsformen(Genossenschaften,Wächterhäuser,Kollektivhäuser,derKultur-undKreativwirtschaft sowiederImmobilienwirtschaft)beteiligt. 3.VorderAusschreibungzurVergabesindPachtverträgealsVorrangvordemVerkaufzuprüfen.“ (https://ratsinfo.leipzig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1000060) DieserBeschlusswurdeinsbesonderevordemHintergrunddessichrapideveränderndenLeipziger Wohnungsmarktesgetroffen.AufdieseSituationwilldieStadtmitdemimOktober2015 verabschiedeten„WohnungspolitischenKonzept,Fortschreibung2015“(WoPoKo2015)reagieren. AuchindiesemKonzeptwirddieEinführungderKonzeptvergabealseinInstrumentderStadtplanung undWohnungspolitikausdrücklichherausgestellt: „DurchdieVeräußerungoderVergabevonErbbaurechtgeeigneterstädtischerGrundstückeundGebäude nachkonzeptionellenKriterienkanninWohngebieteneineVielfältigkeithinsichtlichWohn-und EigentumsformensowiePreissegmentenermöglichtwerden.DadurchsollenbesondereNachfragegruppen unterstütztwerdenundeinBeitragzumErhaltbzw.zurSchaffungvonsozial-undnutzungsstrukturell gemischtenStadtteilengeleistetwerden.IndiesemSinnewerdeninsbesonderedieSchaffungvonWohnraum fürFamilien,SeniorinnenundSenioren,MenschenmitBehinderungenundkooperativeWohnformen unterstützt. WeitereSchrittezurUmsetzung -FürdieAusschreibunggeeigneterstädtischerLiegenschaftenwerdenkonkreteKriterienund VerfahrensvorschlägevoneinemRundenTischerarbeitetunddemStadtratim2.Quartal2016zum Beschlussvorgelegt(vgl.V/A567). Netzwerk„Leipzig–Stadtfüralle“ E-Mail:[email protected] http://leipzig-stadtfueralle.de 2 -Anhandvon2bis4Beispielenwerden2015/2016beiderVeräußerunggeeigneterGrundstückeund GebäudedievorgeschlagenenKriterienundRegulariengetestetundanschließendevaluiert.“ (WoPoKo2015,S.39) DesWeiterenheißtesaufS.21desWohnungspolitischenKonzeptsausdrücklich: „KooperativeWohnformen,dieinFormvongemeinschaftlichem,genossenschaftlichemoderindividuellem Eigentumorganisiertseinkönnen,sindinsbesonderefürNachfragegruppenmitgroßerEigeninitiativevon InteresseundkönnenzueinergrößerenVielfaltimWohnungsangebotsowiezurStärkungdessozialen ZusammenhaltsaufQuartiersebenebeitragen.DahersollenkooperativeWohnformen,angesichtssteigender Nachfragebzw.weiterzunehmenderKonkurrenzaufdemWohnungsmarkt,unterstütztwerden.Hierbei gehtesauchdarum,dieseWohnformenfürHaushaltemitunterenundmittlerenEinkommenweiterhin zugänglichzumachen.“ 2. FünfAusschreibungendesLiegenschaftsamteszur„Konzeptveräußerung“ Am20.und21.JuliveröffentlichtedasLiegenschaftsamtderStadtLeipzigfünfImmobilienangebote unterderÜberschrift„Konzeptveräußerung“:dreiGrundstückefürdenBauvonMehrfamilienhäusern, einGrundstückfürdenBauvonEigenheimenundeinmiteinemdenkmalgeschütztenWohn-und GeschäftshausbebautesGrundstück.DieseAusschreibungenwidersprechensowohlderindenbeiden StadtratsbeschlüssenfestgelegtenVorgehensweisealsauchdenKriterienfüreineKonzeptvergabe fundamental. Derbesagte„RundeTisch“wurdenachunsererKenntnisbislangnichteinberufen.Daherkonntendurch ihnauchwederentsprechendeKriterienundVerfahrensvorschlägefürderenGewichtungfestgelegt werdennocheineBewertungderKonzepteerfolgen.IndenAusschreibungstextendes Liegenschaftsamtesheißteslapidar:„DerVerkauferfordertdieZustimmungderzuständigenGremien“, dochwirdwederderenZusammensetzungnochdieAnbindunggenannt. NachunsererEinschätzungwurdenfüreinModellvorhabeneherungeeignete,weil„schwierige“ Immobilienausgewählt:SoistdasGrundstückinderCichoriusstraße(Reudnitz)nichtnur möglicherweisemithalogeniertenKohlenwasserstoffen(LHKW)kontaminiert,sonderneswirdauch explizitdaraufverwiesen,dassessichvermutlichumeinTrümmergrundstückhandelt: „BeiderRealisierungdesBauvorhabensistzubeachten,dassaufgrunddesmöglichenBomben-oder BrandschadenserhöhteKostenfürdieBeseitigungvonBodenaushubauftretenkönnen.“ EinesinnvolleKostenkalkulationohneweitereUntersuchungenistunterdiesenUmständensogutwie unmöglich.DiesesundauchdasGrundstückinderGöschenstraße(ebenfallsReudnitz)sindmit Garagenbebaut.DiebeginnendenDiskussionenimFallederkünftigenQuartiersschuleinder Ihmelsstraßezeigen,wieschwierigundzeitlichsowiefinanziellschwerplanbardieanstehenden AuseinandersetzungenmitdendortigenGaragennutzer_innensind. DieHermann-Liebmann-Straße43(Volkmarsdorf)isteindenkmalgeschütztes,aberdurchjahrelange UntätigkeitdesLiegenschaftsamtesmittlerweileruinösesGründerzeithaus,dasdieStadtverwaltungvor wenigenJahrennochabreißenwollte(„SchädenaufgrundaufsteigenderNässe,Hausschwammbefallund Vandalismus“).NunliegtdasMindestgebotbei300.000Euro.DeraktuelleBodenwertbeträgtmit407 m²GrundstücksflächebeieinemBodenrichtwertvon150Euro/m²61.050Euro.DamithatdasGebäude ohnejedesZutundesAmtesseinenWertinnerhalbkurzerZeitvonnullaufca.240.000Eurogesteigert. Sehrgutgeeignetfürden„Test“einerKonzeptvergabeisthingegendieBaulückeinderBraustraße (Südvorstadt).AllerdingssinddiehiererklärtenZielediefalschenbzw.imeigentlichenSinnenicht vorhanden.EsheißtimAusschreibungstextlediglich: „AngebotevonBaugruppen(ZusammenschlussmehrererprivaterBauherren,diegemeinsamzur EigennutzungMehrfamilienwohnhäuserplanen,bauenoderumbauen),diesichzurSelbstnutzung verpflichten,werdenbevorzugtberücksichtigt.VollständigistdasKonzeptderBaugruppe,wennes Netzwerk„Leipzig–Stadtfüralle“ E-Mail:[email protected] http://leipzig-stadtfueralle.de 3 energieeffizientesWohnennachdemKlimaschutzprogrammderStadtLeipzig(KfWEffizienzhaus70) umsetzt.“ GeradeineinerLagewiederSüdvorstadtmussesjedochdarumgehen,nichtdieüblichenKonzeptezu wiederholen.SelbstgenutztesWohneigentumoderteureMietwohnungenentsteheninder NachbarschaftschonzurGenüge.StrategischeStadtentwicklungsolltehierbedeuten,preisgünstige Mietwohnungenzuschaffen. WieeinsolchesKonzeptaussehenkönnte,zeigtsichbeispielhaftinDresden.HierhatdieStadteine KonzeptausschreibungzumZweckedesAbschlussesvonErbbaurechtsverträgenfürzweikommunale Grundstückegestartet,dieeswertist,alsmöglichesVorbildausführlicherzitiertzuwerden: "ZielderAusschreibungistes,diebeidenkommunalenGrundstückeeinersozialverträglichenNutzung zuzuführensowiedenWohnungsmarktauchfürsozialschwächerePersonengruppenmitundohne MigrationshintergrundbreiterzuöffnenunddenIntegrationsprozesszubeschleunigen,diesennachhaltig undsinnvollzuunterstützenundbeidenBauprojektendieBildungsozialerBrennpunktevonAnfanganzu vermeiden.DamitsollgleichsamderWegfürweiterePilotprojektehinsichtlichderUnterbringung anerkannterFlüchtlingegeebnetunddasImagederLandeshauptstadtDresdenimBereichMigrationund Integrationgefördertundgestärktwerden. DiekommunalenGrundstücke,dienach§34BauGBbebaubarsind,sollenzwecksErrichtungeines WohngebäudesmitMietpreisenmöglichstunterderjeweilsgültigenRichtliniederAngemessenheitsgrenzen derLandeshauptstadtDresdennachSGBIIundSGBXIImiteinemWohnanteilvonmindestens30%für einkommensschwacheHaushaltefüreinenZeitraumvonmindestens15JahrenzurVergabeimErbbaurecht ausgeschriebenwerden.ZudenrestlichenWohneinheitensollendieBieterinihremGeboteinenVorschlag zurMietpreisobergrenzefürHaushaltemitmittlerenEinkommenunterbreiten. BesonderesAugenmerkbeiderKonzeptausschreibungliegtaufdermöglichenKompatibilitätdes ZusammenlebensinFormderIntegrationderkünftigenBewohner/innenmitundohne MigrationshintergrundimHinblickaufdieBereitstellungvonGemeinschaftsflächenzurFreizeitgestaltung, zuBildungsangebotenundfürKultur-undKreativaustauscheimSinneeinesinterkulturellenWohnprojektes. EssolleininnovativesModellprojektimSinneeinesinklusivenKonzeptesentwickeltwerden,dasaufder BasiseinerprofessionellenOrganisationGewährbietet,einenProzessderPartizipationmitdenkünftigen Bewohner/innenzuübernehmen." (http://ratsinfo.dresden.de/vo0050.php?__kvonr=12302&voselect=5131). BeidervorliegendenAusschreibungdesLeipzigerLiegenschaftsamteskanndagegenvoneiner KonzeptvergabekeineRedesein:SobaldschwammigeMindestkriterienerfülltsind,istdaskonkrete Konzeptbelanglos.EinenotwendigeAbwägungfindetnichtstatt.Stattdessenheißtes: „UntermehrerenGebotenmitdiesemKonzeptentscheidetdasHöchstgebot.Angebote,dieohnedieses eingereichtwerden,könnennurbeachtetwerden,wennkeinGebotmitKonzeptabgegebenwordenist.Unter ihnenentscheidetdannausschließlichdasHöchstgebot.AuchhierbeimusssichderKäufervertraglichzu einerInvestitionverpflichten.“ DieVermutungliegtnahe,dassdemLiegenschaftsamtdiezweiteOptionamliebstenwäre. BeiderHermann-Liebmann-Straße43–aberauchbeidenanderenGrundstücken–stelltsichdie grundsätzlicheFrage,wieangesichtsderangesetztenMindestgebotebezahlbarerWohnraum geschaffenwerdenkann.UmindemverkapptenHöchstpreisverfahrenüberhauptChancenzuhaben, mussdeutlichmehralsdasMindestgebotgebotenwerden.DieMindestgeboterichtensichvermutlich anneuerenVerkehrswertgutachtenaus,dieallerdingsnichtmitausgereichtwerden.Diein VerkehrswertgutachtenüblicherweiseangegebenenZahlenwiederumorientierensichbeiNeubau-und SanierungsprojektenandenzukünftigzuerzielendenmarktüblichenMietenbzw.anderKaufpreishöhe vergleichbarerBauprojekte,diesichderzeitfastausschließlichimsogenanntenhöherenAusstattungs- undPreissegmentbewegen. KooperativeWohnformen,dieinFormvongemeinschaftlichemodergenossenschaftlichemEigentum organisiertsind,werdendenUnterlagenzufolgenichtexplizitoderbevorzugtberücksichtigt.Sofernin Netzwerk„Leipzig–Stadtfüralle“ E-Mail:[email protected] http://leipzig-stadtfueralle.de 4 denAusschreibungenüberhauptAussagenzuspeziellenNachfragegruppengetroffenwerden,wird deutlich,dassdasLiegenschaftsamthiernuranBaugruppeninderRechtsformder Wohneigentümergemeinschaft(WEG)Interessehat,dieaufIndividualeigentumausgerichtetsind: „AngebotevonBaugruppen(ZusammenschlussmehrererprivaterBauherren,diegemeinsamzur überwiegendenEigennutzungMehrfamilienwohnhäuserplanen,bauenoderumbauen)und/oderFamilien, diesichzurSelbstnutzungvonmindestens75%derNettowohnflächeverpflichten,werdenbevorzugt berücksichtigt.“ VoneinerVergabederGrundstückeimErbbaurecht,dielautStadtratsbeschlussnachPrüfung vorrangigvordemVerkauferfolgensoll,istindenfünfAusschreibungenankeinerStelledieRede.Ein ErbbaurechtwurdeimModellverfahren„Konzeptveräußerung“vomLiegenschaftsamtüberhauptnicht inBetrachtgezogen. SchließlichistderAusschreibungszeitraumzwischendem20./21.Juli,mittenindenSommerferien,und dem5.SeptembervielzukurzfürkooperativeBau-undWohngruppen,umeinschlüssiges Finanzierungs-undNutzungskonzeptfürdiejeweiligeImmobilievorzulegen.Alleinschon FinanzierungsgesprächemiteinerodermehrerenBankensindinderkurzenZeitsogutwieunmöglich, erstrechtdieBeibringungdernotwendigenFinanzierungszusage.LautAusschreibungmusssichein KäuferodereineKäuferinabervertraglichzueinerInvestitionverpflichten. 3. EinNeustartdesVerfahrensistunumgänglich! AlldiesführtunszuderVermutungbzw.Einschätzung,dassdasLeipzigerLiegenschaftsamtmitden fünfaktuellenAusschreibungeneinScheiterndesInstrumentsKonzeptvergabeprovozierenwill.Eine WeiterführunginderbisherigenFormwürdedemzuvordurchStadtratsbeschlussfestgelegten VerfahrenundderZielsetzunginkeinerWeisegerechtwerden.WennesderStadtverwaltung,dem StadtratunddenBürgermeister_innenmiteinersozialenStadtentwicklungernstist,müssensiedie EinhaltungdergeltendenBeschlusslagedesLeipzigerStadtratsdurchsetzenunddaslaufende Verfahrenabbrechen.Esistvölligintransparentund–zumalalsbeispielgebendund„Praxistest“– ungeeignet,denn • eswerdenkeinefestenKriterienfüreinKonzeptbzw.fürdieUmsetzung stadtentwicklungspolitischerZielebenannt, • eineBewertungundGewichtungderKonzepteistunklarbzw.garnichtvorgesehen, • dieZusammensetzungdesbenanntenEntscheidungsgremiumsundseineLegitimationsind unklar, • dieEignungbestimmterGrundstückeineinembeispielgebendenVerfahrenwirdbezweifelt, • dieMindestgeboteentsprechenaktuell„marktüblichen“PreisenfürBauprojekteim„höheren Preissegment“,vonFestpreisenistkeineRede, • eineVergabederGrundstückeimErbbaurechtistoffenbarnichtvorgesehen, • kooperativeWohnformeninFormvongemeinschaftlichemodergenossenschaftlichem Eigentumwerdennichtexplizitundbevorzugtberücksichtigt,siewerdenvielmehrimplizit AnlegernundklassischenBauträgerngleichgestellt. FüreinenunumgänglichenNeustartdesModellverfahrensfordertdasNetzwerk„Leipzig–Stadtfür alle“: • dieBildungeines„RundenTischs“alsGremiumzurEntwicklungundBegleitungdes KonzeptverfahrensentsprechenddemStadtratsbeschluss,andemVertreter_innender Stadtverwaltung,derStadtratsfraktionen,derWissenschaftundverschiedenerkooperativer undgemeinnützigorientierterWohnprojektebeteiligtsind, • eineAuswahlgeeigneterImmobilienfüreinensolchen„Praxistext“durchdiesesGremiumnach VorstellungallerfürdiesenZweckinBetrachtkommenderImmobilienimBesitzderKommune, Netzwerk„Leipzig–Stadtfüralle“ E-Mail:[email protected] http://leipzig-stadtfueralle.de 5 • • • • • • • • keinverkapptesHöchstpreisverfahren,sonderneineAusschreibungderGrundstückeund GebäudezumFestpreis, dieVergabeimErbbaurechtsollVorrangvordemVerkaufhaben, zumindestgleichberechtigteBerücksichtigungkooperativerWohnformeninFormvon gemeinschaftlichemodergenossenschaftlichemEigentumgegenüberindividuellemEigentumin FormeinerWohneigentümergemeinschaft, AusschlussvonrenditeorientiertenUnternehmenundBauträgernohneZusammenarbeitmit einerBaugruppe, FestlegungkonzeptionellerZieleundKriterienfürjedeImmobilieausSichtder StadtentwicklungundalswichtigerBeitragzumErhaltbzw.zurSchaffungvonsozial-und nutzungsstrukturellgemischtenStadtteilen, DiskussionderVorschlägefürdieNutzungskriterienmitdenBürger_innenderStadtLeipzig undinsbesonderedenkünftigenNachbar_innen, BewertungskriterienundderenGewichtungalsInhaltderAusschreibungenund PräsentationundDiskussionderNutzungskonzeptevorderVergabebeiöffentlichemInteresse. DievielenBeispielegemeinschaftlicherWohnformenundkooperativenBauprojekteinLeipzig zeigen,dasssiebezahlbarenWohnrauminLeipzigerhaltenundschaffenkönnen.Die KonzeptvergabeisteinwichtigesInstrument,umprogressiveundsozialeWohnungspolitikin Leipzigzuermöglichen. DabeimussLeipzigdasRadnichtneuerfinden,sondernkannaufdieschonlängererprobtePraxisaus anderenGroßstädtenwieMünchen,HamburgundBerlinebensozurückgreifenwieaufdenreichen Erfahrungsschatz,dendieTeilnehmer_innenansolchenKonzeptvergabenbereitsgesammelthaben. Beispielhaftverweisenwirdabeiaufden„GemeinsamenForderungskatalogfürkünftige konzeptorientierteVergabenderLiegenschaftendesLandesBerlin“,dendie„InitiativeRathausstern Lichtenberg“imAnschlussaneinähnlichesModellprojektinderBundeshauptstadtimNovember2014 erstellthat(www.rathausstern-lichtenberg.de/wp-content/uploads/2014/11/GemeinsamerForderungskatalog-f%C3%BCr-konzeptorientierte-Liegenschaftsvergaben.pdf). Netzwerk„Leipzig–Stadtfüralle“ E-Mail:[email protected] http://leipzig-stadtfueralle.de