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Teures Wasser an der Kuhdrift
12. August 2008 | 00:10 Uhr | von zvs
Mit Unterstützung des FDP-Ortsverbandes Neustadt-Glewe fand eine Versammlung der Kuhdrift-Anlieger in Neustadt-Glewe statt.
Die überwiegende Anzahl der Grundstückseigentümer war gekommen.
Anlass der Zusammenkunft war, dass seitens des Zweckverbandes ZkWAL Beitragsbescheide für die Erschließungsanlage
Trinkwasser versandt worden waren, obwohl alle Grundstückseigentümer von der Kuhdrift-Grundstücksgesellschaft mbH, dem
Erschließungsträger, Grundstücke mit der Zusicherung, diese seien voll erschlossen, gekauft haben.
Rechtsanwalt Jürgen Cirksena, Anwohner der Kuhdrift, stellte klar, dass die durch den ZkWAL gewährte Verlängerung der
Zahlungsfrist für die Beiträge bis zum 15. Oktober keinen Einfluss auf die Frist zur Einlegung des Widerspruches haben würde. Somit
sei dringend zu raten, die Empfehlung des Bürgermeisters Uwe Menz, Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen, zu befolgen.
Die Einwohner treibt jedoch auch die Frage um, was passiert, wenn eine Verständigung zwischen der Stadt Neustadt-Glewe, der
Kuhdrift Grundstücksgesellschaft mbH und dem ZkWAL, die zur Aufhebung der Bescheide führt, nicht erreicht werden kann. Bei
einer derartigen Konstellation wird ein Klageverfahren für unvermeidlich gehalten. Gleichzeitig wäre gegen die
Kuhdrift-Grundstücksgesellschaft mbH vorzugehen, die den Grundstückseigentümern ein voll erschlossenes Grundstück
versprochen habe, dieses Versprechen jedoch nicht eingehalten habe, erklärte der Rechtsanwalt. Soweit die Erschließung nicht
kurzfristig weitergeführt werde, stünden den Eigentümern zudem Ansprüche auf Minderung des Kaufpreises gegenüber der
Kuhdrift-Grundstücksgesellschaft mbH in nicht unerheblichem Umfange zu.
Anwohner beklagten den jammervollen Zustand der bisher halbfertig gestellten Straße und Wege im Erschließungsgebiet. Es sei
nicht erkennbar, wann die Kuhdrift-Grundstücksgesellschaft die Erschließung weiterführe.
Die Grundstücke Ahornstraße 1 bis 3 haben seit rund zehn Jahren lediglich eine Schotterpiste vor der Haustür, obwohl die
Grundstücke ebenfalls voll erschlossen erworben wurden. Die Anwohner hatten sich nun sogar bereit erklärt, nochmals Kosten für
einen Fußweg auf sich zu nehmen. Ein Anwohner hat Angebote eingeholt: Danach würde die Herstellung des Gehweges noch ca.
6000 Euro kosten. Vom Erschließungsträger sei jedoch eine Vorausleistung von 15 000 Euro gefordert worden. Die Anwohner
beschlossen, Vertreter der Stadt, der Stadtvertretung, des Zweckverbandes und auch des Erschließungsträgers einzuladen.
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