ARD - Ratgeber Recht

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ARD - Ratgeber Recht
ARD-Ratgeber Recht
aus Karlsruhe
Sendung vom:
02. Februar 2013, 17.03 Uhr
im Ersten
DER NEUE
RUNDFUNKBEITRAG
Zur Beachtung!
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ARD-Ratgeber RECHT vom 02.02.2013
Seite 2
SÜDWESTRUNDFUNK  FERNSEHEN
Postfach 5520  76037 Karlsruhe
Moderation: Dr. Frank Bräutigam
Unsere Berichterstattung übers Recht aus Karlsruhe, hier im Ratgeber oder in der
Tagesschau, die finanzieren wir ja mit Ihrem Geld. Sie haben es sicher gehört, dabei hat
sich was geändert, im System.
Früher galt: bezahlt wurde für Geräte; also Fernseher, Radio, PC, Smartphone, Autoradio.
Ab 2013 lautet der Grundsatz: eine Wohnung - ein Beitrag. Egal, welche Geräte genau in
der Wohnung oder im Auto sind. Der Betrag ist übrigens gleich geblieben: 17,98 Euro pro
Monat.
Fragen und Meinungen dazu, dachten wir uns, die lassen sich am besten im direkten
Gespräch austauschen.
Beitrag:
Autorin:
Der neue Rundfunkbeitrag
Stefanie Zuehlsdorff
Karlsruhe, Fußgängerzone. Wir möchten wissen, was die Leute bewegt, rund um die
17,98 Euro Rundfunkbeitrag. Und hören uns um bei den Karlsruhern.
Passant
„Die GEZ muss nicht mehr in die Wohnungen rein und
schauen wie viele Geräte wirklich vorhanden sind.“
Passant
„Ich finde es ein bisschen kompliziert, wenn ein Blinder, ein
Tauber einen Beitrag zahlen müssen, den sie noch nicht mal
nutzen können.“
Passant
„Dass die, die schwarzhören oder schwarzfernsehen zur
Kasse gebeten werden, jetzt im Allgemeinen, das finde ich in
Ordnung.“
Viele Leute sprechen uns an, wollen wissen, wer künftig weniger zahlen muss als bisher.
Passant
"Also, Ich bin im ersten Semester, im Prinzip frage ich mich
jetzt, dieser neue Beitrag gilt ja jetzt pro Haushalt und ich
habe aber gehört, dass das für WGs nicht so ist. Stimmt
das?"
Das Prinzip lautet: Ein Beitrag für eine Wohnung. Und das bedeutet: Studenten-WGs
profitieren vom neuen Rundfunkbeitrag. Anders als früher muss nur noch einer der
Mitbewohner angemeldet sein. Die anderen können ihm dann ihren Anteil geben.
Nicht nur WGs sparen: Auch Familien mit erwachsenen Kindern oder unverheiratete
Paare zahlen weniger als früher.
Wer jetzt weniger bezahlt, muss selbst aktiv werden. Der WG-Bewohner oder das
Familienmitglied, das früher separat beitragspflichtig war, muss sich beim Beitragsservice
- früher GEZ - abmelden.
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Postfach 5520  76037 Karlsruhe
Aber: manche zahlen nun auch mehr. Menschen mit Behinderungen müssen sich jetzt
genau informieren.
Frank Bräutigam
„Müssen Sie denn Rundfunkbeitrag zahlen?“
Passantin
„Also ich bin seit ein paar Jahren befreit, aber ich glaube,
das hat was mit der Schwerbehinderung zu tun.“
Bisher waren schwerbehinderte Menschen vom Rundfunkbeitrag komplett befreit. Das
ändert sich jetzt: Grundsätzlich müssen sie einen reduzierten Beitrag von 5,99 Euro pro
Monat zahlen. ARD und ZDF werden aber das Angebot für Menschen mit Behinderungen
ausbauen. Zum Beispiel die Untertitelung aller Sendungen im Ersten.
Auch wer bisher nur ein Radio oder einen PC angemeldet hatte, zahlt mehr. Bisher waren
es 5,76 Euro monatlich, jetzt ist der komplette Beitrag von 17,98 Euro fällig.
Und: auch wer weder Fernseher, Radio oder Internet hat, zahlt solidarisch dafür mit, dass
es das öffentlich-rechtliche Angebot gibt. Dafür gibt‘s Kritik:
Passant
"Dass jeder bezahlen muss, auch wenn er auch keinen
Fernseher und kein Radio hat, das ist ja so, als wenn
jeder, der kein Auto hat auch Autosteuer bezahlen muss."
Passant
"Wenn ich keine Leistung in Anspruch nehme, dann
möchte ich dafür auch nicht bezahlen müssen."
Nach Schätzungen haben etwa 1-3 % der Bundesbürger tatsächlich keinen Fernsehen,
Radio, PC oder Smartphone zu Hause.
Wer deshalb nicht zahlen will, muss wissen: Nach 6 Monaten Beitragsrückstand ist das
laut Gesetz eine Ordnungswidrigkeit, eine Geldbuße ist möglich. Dagegen, wie auch
gegen den Beitrag an sich, kann man Widerspruch einlegen. Und - wie gegen jeden
hoheitlichen Akt - auch klagen.
Viele Zuschauerinnen und Zuschauer müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, sind
befreit. Und das bleibt auch so.
Passantin
"Ich zahl gar nichts mehr, weil ich ja in einem Pflegeheim
bin."
Die größte Gruppe ist aus finanziellen Gründen befreit: Zum Beispiel wer Hartz IV,
Grundsicherung oder Bafög bezieht, muss auch weiterhin nichts zahlen.
Aus gesundheitlichen Gründen können sich taubblinde Menschen befreien lassen.
Auch Bewohner von sog. "Gemeinschaftsunterkünften" zahlen nichts: Zum Beispiel in
Kasernen, Internaten oder in Altenpflegeheimen, sie sind von der Beitragspflicht
ausgenommen.
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Das ist ein wichtiger Punkt für pflegebedürftige Menschen. Als Altenpflegeheim gilt ein
Haus, in dem vollstationäre Pflege angeboten wird. Bewohner müssen eine Bestätigung
über die vollstationäre Betreuung im Heim vorlegen und können sich so abmelden.
Von Pflegeheimen muss man Altenwohnheime unterscheiden, sie gelten nicht als
Gemeinschaftsunterkunft. Wer im Altenwohnheim selbständig lebt, der muss Beitrag
zahlen.
Was manchen Karlsruher in der Fußgängerzone erstaunt hat: Für 90 % der Beitragszahler
wird sich im neuen System gar nichts verändern. Und ob die Vorlieben im Programm
gleich bleiben, das entscheidet natürlich jeder selbst.
Passant
„Nachrichten daheim, Tatort über den Live-Stream oder in
irgendwelchen Cafés. Doch schon, man nutzt alle
Möglichkeiten.“
Moderation: Dr. Frank Bräutigam
Ja, ein Beispiel. In diesem Heft hier finden Sie alle nötigen Formulare, falls Sie
Veränderungen melden möchten. Die Hefte gibt es zum Beispiel bei allen Banken und
Sparkassen.
Übrigens: beim neuen Beitragssystem, das die Länder beschlossen haben, geht es nicht
darum, dass wir Sender insgesamt mehr Geld bekommen sollen. Der Finanzbedarf wird
von einer unabhängigen Kommission geprüft und festgelegt. Sollte es doch
Mehreinnahmen geben, dann würde das bei der nächsten Prüfung berücksichtigt.
Sie haben sicher gehört, dass z. B. die Kommunen über mögliche Mehrkosten klagen.
ARD und ZDF haben angekündigt, erneut auf die Vertreter der Kommunen zuzugehen und
diese Fragen im Dialog anzugehen.

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