ARD - Ratgeber Recht
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ARD - Ratgeber Recht
ARD-Ratgeber Recht aus Karlsruhe Sendung vom: 02. Februar 2013, 17.03 Uhr im Ersten DER NEUE RUNDFUNKBEITRAG Zur Beachtung! Dieses Manuskript ist urheberrechtlich geschützt. Der vorliegende Abdruck ist nur zum privaten Gebrauch des Empfängers/der Empfängerin hergestellt. Jede andere Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des/der Urheberberechtigten unzulässig und strafbar. Insbesondere darf er weder vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. ARD-Ratgeber RECHT vom 02.02.2013 Seite 2 SÜDWESTRUNDFUNK FERNSEHEN Postfach 5520 76037 Karlsruhe Moderation: Dr. Frank Bräutigam Unsere Berichterstattung übers Recht aus Karlsruhe, hier im Ratgeber oder in der Tagesschau, die finanzieren wir ja mit Ihrem Geld. Sie haben es sicher gehört, dabei hat sich was geändert, im System. Früher galt: bezahlt wurde für Geräte; also Fernseher, Radio, PC, Smartphone, Autoradio. Ab 2013 lautet der Grundsatz: eine Wohnung - ein Beitrag. Egal, welche Geräte genau in der Wohnung oder im Auto sind. Der Betrag ist übrigens gleich geblieben: 17,98 Euro pro Monat. Fragen und Meinungen dazu, dachten wir uns, die lassen sich am besten im direkten Gespräch austauschen. Beitrag: Autorin: Der neue Rundfunkbeitrag Stefanie Zuehlsdorff Karlsruhe, Fußgängerzone. Wir möchten wissen, was die Leute bewegt, rund um die 17,98 Euro Rundfunkbeitrag. Und hören uns um bei den Karlsruhern. Passant „Die GEZ muss nicht mehr in die Wohnungen rein und schauen wie viele Geräte wirklich vorhanden sind.“ Passant „Ich finde es ein bisschen kompliziert, wenn ein Blinder, ein Tauber einen Beitrag zahlen müssen, den sie noch nicht mal nutzen können.“ Passant „Dass die, die schwarzhören oder schwarzfernsehen zur Kasse gebeten werden, jetzt im Allgemeinen, das finde ich in Ordnung.“ Viele Leute sprechen uns an, wollen wissen, wer künftig weniger zahlen muss als bisher. Passant "Also, Ich bin im ersten Semester, im Prinzip frage ich mich jetzt, dieser neue Beitrag gilt ja jetzt pro Haushalt und ich habe aber gehört, dass das für WGs nicht so ist. Stimmt das?" Das Prinzip lautet: Ein Beitrag für eine Wohnung. Und das bedeutet: Studenten-WGs profitieren vom neuen Rundfunkbeitrag. Anders als früher muss nur noch einer der Mitbewohner angemeldet sein. Die anderen können ihm dann ihren Anteil geben. Nicht nur WGs sparen: Auch Familien mit erwachsenen Kindern oder unverheiratete Paare zahlen weniger als früher. Wer jetzt weniger bezahlt, muss selbst aktiv werden. Der WG-Bewohner oder das Familienmitglied, das früher separat beitragspflichtig war, muss sich beim Beitragsservice - früher GEZ - abmelden. ARD-Ratgeber RECHT vom 02.02.2013 Seite 3 SÜDWESTRUNDFUNK FERNSEHEN Postfach 5520 76037 Karlsruhe Aber: manche zahlen nun auch mehr. Menschen mit Behinderungen müssen sich jetzt genau informieren. Frank Bräutigam „Müssen Sie denn Rundfunkbeitrag zahlen?“ Passantin „Also ich bin seit ein paar Jahren befreit, aber ich glaube, das hat was mit der Schwerbehinderung zu tun.“ Bisher waren schwerbehinderte Menschen vom Rundfunkbeitrag komplett befreit. Das ändert sich jetzt: Grundsätzlich müssen sie einen reduzierten Beitrag von 5,99 Euro pro Monat zahlen. ARD und ZDF werden aber das Angebot für Menschen mit Behinderungen ausbauen. Zum Beispiel die Untertitelung aller Sendungen im Ersten. Auch wer bisher nur ein Radio oder einen PC angemeldet hatte, zahlt mehr. Bisher waren es 5,76 Euro monatlich, jetzt ist der komplette Beitrag von 17,98 Euro fällig. Und: auch wer weder Fernseher, Radio oder Internet hat, zahlt solidarisch dafür mit, dass es das öffentlich-rechtliche Angebot gibt. Dafür gibt‘s Kritik: Passant "Dass jeder bezahlen muss, auch wenn er auch keinen Fernseher und kein Radio hat, das ist ja so, als wenn jeder, der kein Auto hat auch Autosteuer bezahlen muss." Passant "Wenn ich keine Leistung in Anspruch nehme, dann möchte ich dafür auch nicht bezahlen müssen." Nach Schätzungen haben etwa 1-3 % der Bundesbürger tatsächlich keinen Fernsehen, Radio, PC oder Smartphone zu Hause. Wer deshalb nicht zahlen will, muss wissen: Nach 6 Monaten Beitragsrückstand ist das laut Gesetz eine Ordnungswidrigkeit, eine Geldbuße ist möglich. Dagegen, wie auch gegen den Beitrag an sich, kann man Widerspruch einlegen. Und - wie gegen jeden hoheitlichen Akt - auch klagen. Viele Zuschauerinnen und Zuschauer müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, sind befreit. Und das bleibt auch so. Passantin "Ich zahl gar nichts mehr, weil ich ja in einem Pflegeheim bin." Die größte Gruppe ist aus finanziellen Gründen befreit: Zum Beispiel wer Hartz IV, Grundsicherung oder Bafög bezieht, muss auch weiterhin nichts zahlen. Aus gesundheitlichen Gründen können sich taubblinde Menschen befreien lassen. Auch Bewohner von sog. "Gemeinschaftsunterkünften" zahlen nichts: Zum Beispiel in Kasernen, Internaten oder in Altenpflegeheimen, sie sind von der Beitragspflicht ausgenommen. ARD-Ratgeber RECHT vom 02.02.2013 Seite 4 SÜDWESTRUNDFUNK FERNSEHEN Postfach 5520 76037 Karlsruhe Das ist ein wichtiger Punkt für pflegebedürftige Menschen. Als Altenpflegeheim gilt ein Haus, in dem vollstationäre Pflege angeboten wird. Bewohner müssen eine Bestätigung über die vollstationäre Betreuung im Heim vorlegen und können sich so abmelden. Von Pflegeheimen muss man Altenwohnheime unterscheiden, sie gelten nicht als Gemeinschaftsunterkunft. Wer im Altenwohnheim selbständig lebt, der muss Beitrag zahlen. Was manchen Karlsruher in der Fußgängerzone erstaunt hat: Für 90 % der Beitragszahler wird sich im neuen System gar nichts verändern. Und ob die Vorlieben im Programm gleich bleiben, das entscheidet natürlich jeder selbst. Passant „Nachrichten daheim, Tatort über den Live-Stream oder in irgendwelchen Cafés. Doch schon, man nutzt alle Möglichkeiten.“ Moderation: Dr. Frank Bräutigam Ja, ein Beispiel. In diesem Heft hier finden Sie alle nötigen Formulare, falls Sie Veränderungen melden möchten. Die Hefte gibt es zum Beispiel bei allen Banken und Sparkassen. Übrigens: beim neuen Beitragssystem, das die Länder beschlossen haben, geht es nicht darum, dass wir Sender insgesamt mehr Geld bekommen sollen. Der Finanzbedarf wird von einer unabhängigen Kommission geprüft und festgelegt. Sollte es doch Mehreinnahmen geben, dann würde das bei der nächsten Prüfung berücksichtigt. Sie haben sicher gehört, dass z. B. die Kommunen über mögliche Mehrkosten klagen. ARD und ZDF haben angekündigt, erneut auf die Vertreter der Kommunen zuzugehen und diese Fragen im Dialog anzugehen.