rbb Standort Berlin Frau Dagmar Reim Masurenallee 8

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rbb Standort Berlin Frau Dagmar Reim Masurenallee 8‐14 14057 Berlin Rundfunkbeitrag in stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und Kriseneinrichtungen Sehr geehrte Frau Reim, in einer Pressemitteilung vom 19.12.12 teilten die Intendantinnen und Intendanten von ARD und ZDF mit, dass stationäre Pflegeeinrichtungen als Gemeinschaftsunterkünfte klassifiziert werden, was dazu führt, dass die Bewohnerinnen und Bewohner keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. In der Pressemitteilung betonte die ARD Vorsitzende Monika Piel, dass dem öffentlich‐rechtlichen Rundfunk ausdrücklich daran gelegen sei, keine sozialen Härten entstehen zu lassen. In Berlin halten einige gemeinnützige Träger im Leistungsfeld der Wohnungslosenhilfe Übergangshäuser und Kriseneinrichtungen als Gemeinschaftsunterkünfte vor, die ebenfalls als stationäre Einrichtungen geführt werden. Die Bewohner und Bewohnerinnen verfügen über keine eigene Wohnung im Sinne des Staatsvertrages und sollten demnach auch keinen Beitrag leisten müssen. Daher bittet die Liga der freien Wohlfahrtspflege den rbb um eine Klärung, inwieweit die stationären Gemeinschaftsunterkünfte der Wohnungslosenhilfe, den stationären Einrichtungen der Pflege gleichgestellt, und somit von der Rundfunkgebühr befreit werden können. Mit freundlichen Grüßen