PM 071130 Fehlbelegungsabgabe - Johannes Stober

Transcrição

PM 071130 Fehlbelegungsabgabe - Johannes Stober
Johannes Stober
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg
Johannes Stober, MdL, Am Künstlerhaus 30, 76131 Karlsruhe
An
die Presse
in der Region Karlsruhe
Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart
Fon (0711) 2063-786
Fax (0711) 2063-710
[email protected]
Wahlkreisbüro:
Am Künstlerhaus 30
76131 Karlsruhe
Fon (0721) 93104-63
Fax (0721) 93104-64
[email protected]
Johannes Stober (SPD) begrüßt die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe zum 1. Januar 2008
Der Karlsruher SPD-Landtagsabgeordnete Johannes Stober begrüßt die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe zum 1. Januar 2008. „Durch den Landtagsbeschluss am 29. November 2007 kamen CDU und FDP nun endlich dieser langjährigen Forderung der SPD-Landtagsfraktion nach“, so der Karlsruher Abgeordnete.
Ziel der sog. „Fehlbelegungsabgabe“ war es bei langfristig gebundenen Sozialwohnungen finanzielle Vorteile der Mieter, die die Voraussetzungen für den Bezug einer solchen Wohnung nicht mehr erfüllten, abzuschöpfen. Tatsächlich sorgte die „Fehlbelegungsabgabe“ jedoch dafür, dass die Sozialmiete zusammen mit
der Fehlbelegungsabgabe, die zum Beispiel in Karlsruhe bis zu 2,25 EUR pro m2
betrug, vielfach über den ortsüblichen Mietpreisen lag. „Dies sorgte dafür, dass sie
vielerorts eine ‚finanzielle Keule’ war, die die Mieter, die ein Wohngebiet bisher
sozial stabilisierten, zum Auszug bewegte“, so Johannes Stober. „Folgerichtig sei
sie daher auch von vielen Mietervereinigungen als ‚Vertreibungsabgabe’ bezeichnet worden.“
Dazu komme, dass die hohen Kosten für die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe
beim besten Willen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum Ertrag der Abgabe stehen. „Mit dieser Fehllenkungsfunktion sei es nun aber endlich vorbei“, so
Johannes Stober. „Viele Menschen, die zwar knapp über den Einkommensgren-
PRESSEMITTEILUNG
Karlsruhe, d. 30.11.07
zen für die Fehlbelegungsabgabe lagen, aber finanziell nun wahrlich nicht auf Rosen gebettet sind, können nun wieder ein Stück aufatmen und sich über das ihnen mehr zur
Verfügung stehende Geld freuen, anstatt damit die Finanzierung einer unnötigen Bürokratie zu fördern.“
Ebenfalls äußerst erfreulich sei auch, dass in Zukunft nun auch die Belegungsbindungen
der Sozialwohnungen auf andere bisher frei vermietete Wohnungen in anderen Stadtteilen übertragen werden können, so Johannes Stober. Diese neue Flexibilität gebe insbesondere der ‚Volkswohnung’ als mit Abstand größtem Vermieter von Sozialwohnungen in
Karlsruhe die Chance durch eine verantwortungsvolle Belegungspolitik zu einer sozialen
Stabilisierung vieler Wohnquartiere beizutragen. Insbesondere gelte dies für Quartiere
wie die Waldlage in Oberreut oder das Rintheimer Feld, die in den 50er und 60er Jahren
fast ausschließlich im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus errichtet wurden.
Völlig inakzeptabel sei aber, dass auf Beschluss von CDU und FDP die Rückflüsse aus
Wohnungsbaudarlehen nun zweckentfremdet werden können und nicht mehr der Wohnräumförderung zu Gute kommen müssen. „Nach den massiven Kürzungen der letzten
Jahren drohen dem sozialen Wohnungsbau in Baden-Württemberg nun zusätzlich
nochmals jährlich etwa 27 Mio. EUR verloren zu gehen“, so Johannes Stober. Und das
obwohl gerade in Ballungszentren - wie auch in Karlsruhe - leider immer noch erheblicher Wohnungsmangel bestehe.
2