PM 071130 Fehlbelegungsabgabe - Johannes Stober
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PM 071130 Fehlbelegungsabgabe - Johannes Stober
Johannes Stober Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg Johannes Stober, MdL, Am Künstlerhaus 30, 76131 Karlsruhe An die Presse in der Region Karlsruhe Haus des Landtags Konrad-Adenauer-Str. 3 70173 Stuttgart Fon (0711) 2063-786 Fax (0711) 2063-710 [email protected] Wahlkreisbüro: Am Künstlerhaus 30 76131 Karlsruhe Fon (0721) 93104-63 Fax (0721) 93104-64 [email protected] Johannes Stober (SPD) begrüßt die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe zum 1. Januar 2008 Der Karlsruher SPD-Landtagsabgeordnete Johannes Stober begrüßt die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe zum 1. Januar 2008. „Durch den Landtagsbeschluss am 29. November 2007 kamen CDU und FDP nun endlich dieser langjährigen Forderung der SPD-Landtagsfraktion nach“, so der Karlsruher Abgeordnete. Ziel der sog. „Fehlbelegungsabgabe“ war es bei langfristig gebundenen Sozialwohnungen finanzielle Vorteile der Mieter, die die Voraussetzungen für den Bezug einer solchen Wohnung nicht mehr erfüllten, abzuschöpfen. Tatsächlich sorgte die „Fehlbelegungsabgabe“ jedoch dafür, dass die Sozialmiete zusammen mit der Fehlbelegungsabgabe, die zum Beispiel in Karlsruhe bis zu 2,25 EUR pro m2 betrug, vielfach über den ortsüblichen Mietpreisen lag. „Dies sorgte dafür, dass sie vielerorts eine ‚finanzielle Keule’ war, die die Mieter, die ein Wohngebiet bisher sozial stabilisierten, zum Auszug bewegte“, so Johannes Stober. „Folgerichtig sei sie daher auch von vielen Mietervereinigungen als ‚Vertreibungsabgabe’ bezeichnet worden.“ Dazu komme, dass die hohen Kosten für die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe beim besten Willen in keinem vernünftigen Verhältnis mehr zum Ertrag der Abgabe stehen. „Mit dieser Fehllenkungsfunktion sei es nun aber endlich vorbei“, so Johannes Stober. „Viele Menschen, die zwar knapp über den Einkommensgren- PRESSEMITTEILUNG Karlsruhe, d. 30.11.07 zen für die Fehlbelegungsabgabe lagen, aber finanziell nun wahrlich nicht auf Rosen gebettet sind, können nun wieder ein Stück aufatmen und sich über das ihnen mehr zur Verfügung stehende Geld freuen, anstatt damit die Finanzierung einer unnötigen Bürokratie zu fördern.“ Ebenfalls äußerst erfreulich sei auch, dass in Zukunft nun auch die Belegungsbindungen der Sozialwohnungen auf andere bisher frei vermietete Wohnungen in anderen Stadtteilen übertragen werden können, so Johannes Stober. Diese neue Flexibilität gebe insbesondere der ‚Volkswohnung’ als mit Abstand größtem Vermieter von Sozialwohnungen in Karlsruhe die Chance durch eine verantwortungsvolle Belegungspolitik zu einer sozialen Stabilisierung vieler Wohnquartiere beizutragen. Insbesondere gelte dies für Quartiere wie die Waldlage in Oberreut oder das Rintheimer Feld, die in den 50er und 60er Jahren fast ausschließlich im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus errichtet wurden. Völlig inakzeptabel sei aber, dass auf Beschluss von CDU und FDP die Rückflüsse aus Wohnungsbaudarlehen nun zweckentfremdet werden können und nicht mehr der Wohnräumförderung zu Gute kommen müssen. „Nach den massiven Kürzungen der letzten Jahren drohen dem sozialen Wohnungsbau in Baden-Württemberg nun zusätzlich nochmals jährlich etwa 27 Mio. EUR verloren zu gehen“, so Johannes Stober. Und das obwohl gerade in Ballungszentren - wie auch in Karlsruhe - leider immer noch erheblicher Wohnungsmangel bestehe. 2