Verfassungsbeschwerde gegen Null-Retaxationen - ETL
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Verfassungsbeschwerde gegen Null-Retaxationen - ETL
proMail Verfassungsbeschwerde gegen Null-Retaxationen geplant Apotheker wehren sich D Krankenkassen: Bei einer falschen Medikamentenabgabe der Apotheker (Verstoß gegen Rabattverträge) müssen Krankenkassen überhaupt nichts zahlen. ie gesetzlichen Krankenkassen schließen regelmäßig mit den einzelnen Pharmaherstellern Rabattverträge ab. Die AOK hat beispielsweise Rabattverträge für mehr als 230 Wirkstoffe. Seit April 2007 müssen Apotheken bei der Auswahl eines Medikamentes (Generika-Substitution) zwingend die Arzneimittelrabattverträge der jeweiligen Krankenkasse des Versicherten beachten. Das bedeutet: Verschreibt ein Arzt nur einen Wirkstoff und überlässt die Auswahl des Arzneimittels der Apotheke - sogenannte aut-idem-Regelung - muss der Apotheker nach den §§ 129 Abs. 1 und 130a Abs. 8 SGB V vorrangig das Medikament abgeben, für das die Krankenkasse des Patienten eine Rabattregelung mit dem Hersteller vereinbart hat. Apotheker sind bei den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln damit grundsätzlich verpflichtet, das preisgünstigste Medikament abzugeben. Nur der Arzt kann bei der Verschreibung festlegen, dass ein Patient ein ganz spezielles Medikament und nicht das aut-idemMedikament erhält. Allerdings muss sich der Arzt dann in Wirtschaftlichkeitsprüfungen rechtfertigen, denn auch er ist nach dem Sozilagesetzbuch verpflichtet, Generika zu verordnen. Nur in medizinisch begründeten Fällen darf ausnahmsweise das aut-idem-Kreuz gesetzt werden. Gibt hingegen der Apotheker von sich aus ein anderes als das nach dem Rabattvertrag vorgesehene Medikament ab, muss er mit einer Regressforderung der gesetzlichen Krankenkassen rechnen. Im schlimmsten Fall kommt es sogar zur Null-Retaxation, d. h. die Krankenkassen fordern den gesamten vergüteten Rezeptwert zurück. Nur wenn der Apotheker gut begründete pharmazeutische Bedenken gegen die Abgabe eines rabattierten Arzneimittels dokumentiert, ist eine Retaxation vermeidbar. 12/13 Heike Kriegel Steuerberaterin im ETL ADVISION-Verbund aus Ilmenau Spezialisiert auf die Beratung von Apotheken Die Apotheker sehen das anders, denn die gesetzlich vorgesehenen Retaxationen sollen nur vermeiden, dass den Krankenkassen Schaden entsteht. Dass sie zusätzlich sanktionieren, ist nicht vorgesehen. Daher kann nur eine Teilretaxation gerechtfertigt sein. Das rabattierte Arzneimittel ist eine Kassenleistung, auf die der Patient einen gesetzlichen Anspruch hat. Wird ein teureres Medikament abgegeben, entsteht der Krankenkasse somit nur ein Schaden in Höhe der Preisdifferenz zwischen dem teureren und dem rabattierten Medikament. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts ist daher für die Apotheker nicht nachvollziehbar. Null-Retaxation kann nicht rechtens sein Apotheken wehren sich schon seit einigen Jahren gegen diese Null-Retaxationen. In der ersten Instanz hatten sie Ende 2012 auch Erfolg. Das Sozialgericht Lübeck urteilte, dass zwar ein Verstoß gegen den Rahmenvertrag der Arzneimittelversorgung vorgelegen habe, die mit einer Verwarnung oder Vertragsstrafe geahndet werden könne. Eine Retaxation auf Null lasse sich aber weder aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V) noch aus den vertraglichen Vereinbarungen herleiten. Doch das Bundessozialgericht entschied im Juli 2013 zu Gunsten der Kontakt: ETL ADVITAX Ilmenau [email protected] www.etl.de/advitax-ilmenau/ Tel: 03677/846515 10 Retaxationen verursachen zusätzliche Personalkosten Auch wenn nicht jede Krankenkasse auf Null retaxiert, sind die wirtschaftlichen Auswirkungen erheblich. Private Rezeptabrechner haben ermittelt, dass ungefähr 10 Cent pro Packung retaxiert werden. Für eine Apotheke mittlerer Größe bedeutet das ein jährliches Retaxationsvolumen von circa 3.000 EUR. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Retaxationen sind jedoch noch weitaus größer als der Einnahmeverlust. So fallen die mit der Beratung des Patienten, der Entgegennahme des Rezepts, der Aushändigung des Medikaments und der Abrechnung des Rezepts verbundenen Personalkosten in jedem Fall an, auch wenn retaxiert wird. Hinzu kommt noch ein mit der Retaxation verbundener Nachbearbeitungsaufwand, der zusätzliche Personalkosten verursacht. Die Personalkosten steigen zudem durch den zusätzlichen Kontrollaufwand, der erforderlich ist, um Retaxationen zu vermeiden. Denn bei jedem Rezept muss a proMail geprüft werden, ob für den verschriebenen Wirkstoff mit der jeweiligen Krankenkasse des Patienten ein Rabattvertrag besteht und welches Medikament abgegeben werden darf. Hinweis: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) prüft derzeit, ob gegen das Urteil des Bundessozialgerichts Verfassungsbeschwerde eingelegt werden soll. Es ist fraglich, ob Apotheker durch die Null-Retaxationen in ihren Grundrechten verletzt werden, insbesondere in ihrem Recht auf Berufsfreiheit und dem Recht auf Eigentum. Es bleibt also abzuwarten, ob die Bundesverfassungsrichter den n Null-Taxationen ein Ende bereiten. 16. PZ-Managementkongress mit awinta und VSA 9. bis 12. April 2014 auf Mallorca „Gemeinsam stark“ „ G emeinsam stark“ ist das Thema des 16. PZ-Management-Kongresses 2014, den awinta wie bereits im Jahr 2013 zusammen mit der VSA Unternehmensgruppe als wichtigster Kooperationspartner unterstützt. Gemeinsame Zusammenarbeit und Kooperationen werden in Zukunft im Gesundheitswesen immer wichtiger: Sei es im Apothekenteam, durch Apothekenkooperationen oder auch in der Zusammenar- beit mit Ärzten, Pflegeheimen oder Selbsthilfegruppen. Auf dem Kongress, der in entspannter Atmosphäre im Castillo Hotel Son Vida auf Mallorca stattfinden wird, werden renommierte Experten zu Wort kommen. Neben ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hat auch die ehemalige FußballNational-Spielerin Steffi Jones als Key-Note-Speakerin ihre Teilnahme zugesagt. Als führender Branchentreff gibt es an vier Tagen viele Möglichkeiten des Austausches, aber sicher auch die eine oder andere Ge- Der PZ-Management-Kongress Mallorca 2013 12/13 11 legenheit, sich in der Frühlingssonne Mallorcas zu entspannen. Kommen auch Sie nach Mallorca. Ausführliche Informationen zum Kongress, das Programm sowie das Anmeldeformular finden Sie hier: http://www.awinta.de/aktuelles/news/ single-news/news/detail/News/gemeinsam-stark-16-pz-managementkongress-mit-awinta-und-vsa.html