Verfassungsbeschwerde gegen Null-Retaxationen - ETL

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Verfassungsbeschwerde gegen Null-Retaxationen - ETL
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Verfassungsbeschwerde gegen Null-Retaxationen geplant
Apotheker wehren sich
D
Krankenkassen: Bei einer falschen Medikamentenabgabe der Apotheker (Verstoß
gegen Rabattverträge) müssen Krankenkassen überhaupt nichts zahlen.
ie gesetzlichen Krankenkassen
schließen regelmäßig mit den einzelnen Pharmaherstellern Rabattverträge ab. Die AOK hat beispielsweise
Rabattverträge für mehr als 230 Wirkstoffe. Seit April 2007 müssen Apotheken bei der Auswahl eines Medikamentes (Generika-Substitution) zwingend
die Arzneimittelrabattverträge der jeweiligen Krankenkasse des Versicherten beachten.
Das bedeutet: Verschreibt ein Arzt nur einen
Wirkstoff und überlässt die Auswahl des
Arzneimittels der Apotheke - sogenannte
aut-idem-Regelung - muss der Apotheker
nach den §§ 129 Abs. 1 und 130a Abs. 8
SGB V vorrangig das Medikament abgeben, für das die Krankenkasse des Patienten eine Rabattregelung mit dem Hersteller
vereinbart hat. Apotheker sind bei den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln damit
grundsätzlich verpflichtet, das preisgünstigste Medikament abzugeben.
Nur der Arzt kann bei der Verschreibung
festlegen, dass ein Patient ein ganz spezielles Medikament und nicht das aut-idemMedikament erhält. Allerdings muss sich
der Arzt dann in Wirtschaftlichkeitsprüfungen rechtfertigen, denn auch er ist nach
dem Sozilagesetzbuch verpflichtet, Generika zu verordnen. Nur in medizinisch begründeten Fällen darf ausnahmsweise das
aut-idem-Kreuz gesetzt werden.
Gibt hingegen der Apotheker von sich
aus ein anderes als das nach dem Rabattvertrag vorgesehene Medikament ab,
muss er mit einer Regressforderung der
gesetzlichen Krankenkassen rechnen.
Im schlimmsten Fall kommt es sogar zur
Null-Retaxation, d. h. die Krankenkassen
fordern den gesamten vergüteten Rezeptwert zurück. Nur wenn der Apotheker gut
begründete pharmazeutische Bedenken
gegen die Abgabe eines rabattierten Arzneimittels dokumentiert, ist eine Retaxation vermeidbar.
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Heike Kriegel
Steuerberaterin im ETL ADVISION-Verbund aus Ilmenau
Spezialisiert auf die Beratung von Apotheken
Die Apotheker sehen das anders, denn die
gesetzlich vorgesehenen Retaxationen sollen nur vermeiden, dass den Krankenkassen Schaden entsteht. Dass sie zusätzlich
sanktionieren, ist nicht vorgesehen. Daher
kann nur eine Teilretaxation gerechtfertigt
sein. Das rabattierte Arzneimittel ist eine
Kassenleistung, auf die der Patient einen
gesetzlichen Anspruch hat. Wird ein teureres Medikament abgegeben, entsteht
der Krankenkasse somit nur ein Schaden
in Höhe der Preisdifferenz zwischen dem
teureren und dem rabattierten Medikament. Die Entscheidung des Bundessozialgerichts ist daher für die Apotheker nicht
nachvollziehbar.
Null-Retaxation kann nicht rechtens sein
Apotheken wehren sich schon seit einigen
Jahren gegen diese Null-Retaxationen. In
der ersten Instanz hatten sie Ende 2012
auch Erfolg. Das Sozialgericht Lübeck urteilte, dass zwar ein Verstoß gegen den
Rahmenvertrag der Arzneimittelversorgung vorgelegen habe, die mit einer Verwarnung oder Vertragsstrafe geahndet
werden könne.
Eine Retaxation auf Null lasse sich aber
weder aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V)
noch aus den vertraglichen Vereinbarungen
herleiten. Doch das Bundessozialgericht
entschied im Juli 2013 zu Gunsten der
Kontakt:
ETL ADVITAX Ilmenau
[email protected]
www.etl.de/advitax-ilmenau/
Tel: 03677/846515
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Retaxationen verursachen
zusätzliche Personalkosten
Auch wenn nicht jede Krankenkasse auf
Null retaxiert, sind die wirtschaftlichen
Auswirkungen erheblich. Private Rezeptabrechner haben ermittelt, dass ungefähr
10 Cent pro Packung retaxiert werden. Für
eine Apotheke mittlerer Größe bedeutet
das ein jährliches Retaxationsvolumen von
circa 3.000 EUR. Die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen der Retaxationen sind
jedoch noch weitaus größer als der Einnahmeverlust. So fallen die mit der Beratung
des Patienten, der Entgegennahme des
Rezepts, der Aushändigung des Medikaments und der Abrechnung des Rezepts
verbundenen Personalkosten in jedem Fall
an, auch wenn retaxiert wird.
Hinzu kommt noch ein mit der Retaxation
verbundener Nachbearbeitungsaufwand,
der zusätzliche Personalkosten verursacht.
Die Personalkosten steigen zudem durch
den zusätzlichen Kontrollaufwand, der erforderlich ist, um Retaxationen zu vermeiden. Denn bei jedem Rezept muss a
proMail
geprüft werden, ob für den verschriebenen
Wirkstoff mit der jeweiligen Krankenkasse
des Patienten ein Rabattvertrag besteht
und welches Medikament abgegeben werden darf.
Hinweis: Der Deutsche Apothekerverband
(DAV) prüft derzeit, ob gegen das Urteil des
Bundessozialgerichts Verfassungsbeschwerde eingelegt werden soll. Es ist fraglich, ob
Apotheker durch die Null-Retaxationen in
ihren Grundrechten verletzt werden, insbesondere in ihrem Recht auf Berufsfreiheit und
dem Recht auf Eigentum. Es bleibt also abzuwarten, ob die Bundesverfassungsrichter den
n
Null-Taxationen ein Ende bereiten. 16. PZ-Managementkongress mit awinta und VSA 9. bis 12. April 2014 auf Mallorca
„Gemeinsam stark“
„
G
emeinsam stark“ ist das Thema des
16. PZ-Management-Kongresses
2014, den awinta wie bereits im Jahr
2013 zusammen mit der VSA Unternehmensgruppe als wichtigster Kooperationspartner unterstützt.
Gemeinsame Zusammenarbeit und Kooperationen werden in Zukunft im Gesundheitswesen immer wichtiger: Sei es im
Apothekenteam, durch Apothekenkooperationen oder auch in der Zusammenar-
beit mit Ärzten, Pflegeheimen oder Selbsthilfegruppen. Auf dem Kongress, der in
entspannter Atmosphäre im Castillo Hotel
Son Vida auf Mallorca stattfinden wird, werden renommierte Experten zu Wort kommen. Neben ABDA-Präsident Friedemann
Schmidt hat auch die ehemalige FußballNational-Spielerin Steffi Jones als Key-Note-Speakerin ihre Teilnahme zugesagt. Als
führender Branchentreff gibt es an vier Tagen viele Möglichkeiten des Austausches,
aber sicher auch die eine oder andere Ge-
Der PZ-Management-Kongress Mallorca 2013
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legenheit, sich in der Frühlingssonne Mallorcas zu entspannen.
Kommen auch Sie nach Mallorca.
Ausführliche Informationen zum Kongress,
das Programm sowie das Anmeldeformular
finden Sie hier:
http://www.awinta.de/aktuelles/news/
single-news/news/detail/News/gemeinsam-stark-16-pz-managementkongress-mit-awinta-und-vsa.html