Wichtige rechtliche Informationen
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Wichtige rechtliche Informationen
WichtigerechtlicheInformationen Stand:01.02.2016 Bildungsgang OrganisationundDauerdes Bildungsgangs (vgl.APO-BKAnlageA§19 und§21) ZieldesBildungsganges (APO-BKAnlageA§18) Ausbildungsvorbereitung–InternationaleFörderklasse „DieAusbildungsvorbereitungdauerteinJahr.“ „DerUnterrichtindiesemBildungsgangbeträgtjenachUmfangdes schulischbegleitetenPraktikums2oder5TageproWoche.„DasPraktikum wirdvondenLehrkräftenintensivbegleitetundbewertet.“ „DieAusbildungsvorbereitungvermitteltberuflicheKenntnisse,Fähigkeiten undFertigkeitenundberuflicheOrientierung.SieermöglichtdenErwerb einesdemHauptschulabschlussgleichwertigenAbschlusses.“ „DasAbschlusszeugnisberechtigt,einenBildungsgangder Berufsfachschule(AnlageB1)zubesuchen.“ Aufnahmevoraussetzungen „IndieVollzeitformwirdaufgenommen,werzurVorbereitungaufeine (vgl.APO-BKAnlageA§22und BerufsausbildungodereineberuflicheTätigkeitberuflicheKenntnisse, VV22.3zuAbsatz3) FähigkeitenundFertigkeitenalsSchülerinoderSchülerimRahmeneines schulischbegleitetenbetrieblichenPraktikumserwerbenmöchteodersich beruflichorientierenwill.“ „FürberufsschulpflichtigeJugendlichemitZuwanderungsgeschichte,die erstmalseinedeutschsprachigeSchulebesuchenundnichtüberdie erforderlichenSprachkenntnissefürdieerfolgreicheTeilnahmeam UnterrichtineinerRegelklasseverfügen,werdenbeiBedarfmit ZustimmungderoberenSchulaufsichtsbehördeInternationale FörderklassenimRahmenderAusbildungsvorbereitungeingerichtet.Eine Aufnahmeistauchmöglich,soferndieJugendlichendieSekundarstufeInur kurzfristigbesuchthabenundeineTeilnahmeineinerRegelklassedes BerufskollegsaufGrunddermangelndenSprachkenntnissenichtmöglich ist.“ Abschluss „DieSchülerinnenundSchülererhalteneinAbschlusszeugnis,wenninallen (APO-BKAnlagenA§23und FächernmindestensausreichendeLeistungenerzieltwurden.“„Außerdem VV23.1zuAbsatz1) bleibennichtausreichendeLeistungenindenFächernEnglischund NaturwissenschaftsowieeinemangelhafteLeistungineinemweiteren Fachunberücksichtigt.“ „SoferninInternationalenFörderklasseneindemHauptschulabschluss vergleichbarerAbschlusserreichtwurde,kanndieoderderJugendlichein derInternationalenFörderklassedieFeststellungderBerechtigungzum BesucheinesweiterführendenBildungsgangesimBerufskollegbeantragen. FürdieBerechtigungzumBesucheinesweiterführendenBildungsgangesim BerufskollegisteinezusätzlicheFeststellungdesLeistungsstandeser- forderlich.ÜberdieZulassungzurTeilnahmeentscheidetdieKlassenkonferenz.FürdiezusätzlicheFeststellungdesLeistungsstandessindschrift- licheundgegebenenfallsmündlicheLeistungsnachweiseimbereichsspe- zifischenFachsowieindenFächernDeutsch/Kommunikation,Mathematik undEnglischzuerbringen.“ Träger des Berufskollegs Bergisch Land: Zweckverband für das Berufskolleg Bergisch Land, Telegrafenstraße 29 – 33, 42929 Wermelskirchen Träger des Berufskollegs Wipperfürth: Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach Sekretariatszeiten in den Berufskollegs: montags bis freitags 08:00 – 15:00 Uhr