Wichtige rechtliche Informationen

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Wichtige rechtliche Informationen
WichtigerechtlicheInformationen
Stand:01.02.2016
Bildungsgang
OrganisationundDauerdes
Bildungsgangs
(vgl.APO-BKAnlageA§19
und§21)
ZieldesBildungsganges
(APO-BKAnlageA§18)
Ausbildungsvorbereitung–InternationaleFörderklasse
„DieAusbildungsvorbereitungdauerteinJahr.“
„DerUnterrichtindiesemBildungsgangbeträgtjenachUmfangdes
schulischbegleitetenPraktikums2oder5TageproWoche.„DasPraktikum
wirdvondenLehrkräftenintensivbegleitetundbewertet.“
„DieAusbildungsvorbereitungvermitteltberuflicheKenntnisse,Fähigkeiten
undFertigkeitenundberuflicheOrientierung.SieermöglichtdenErwerb
einesdemHauptschulabschlussgleichwertigenAbschlusses.“
„DasAbschlusszeugnisberechtigt,einenBildungsgangder
Berufsfachschule(AnlageB1)zubesuchen.“
Aufnahmevoraussetzungen „IndieVollzeitformwirdaufgenommen,werzurVorbereitungaufeine
(vgl.APO-BKAnlageA§22und BerufsausbildungodereineberuflicheTätigkeitberuflicheKenntnisse,
VV22.3zuAbsatz3)
FähigkeitenundFertigkeitenalsSchülerinoderSchülerimRahmeneines
schulischbegleitetenbetrieblichenPraktikumserwerbenmöchteodersich
beruflichorientierenwill.“
„FürberufsschulpflichtigeJugendlichemitZuwanderungsgeschichte,die
erstmalseinedeutschsprachigeSchulebesuchenundnichtüberdie
erforderlichenSprachkenntnissefürdieerfolgreicheTeilnahmeam
UnterrichtineinerRegelklasseverfügen,werdenbeiBedarfmit
ZustimmungderoberenSchulaufsichtsbehördeInternationale
FörderklassenimRahmenderAusbildungsvorbereitungeingerichtet.Eine
Aufnahmeistauchmöglich,soferndieJugendlichendieSekundarstufeInur
kurzfristigbesuchthabenundeineTeilnahmeineinerRegelklassedes
BerufskollegsaufGrunddermangelndenSprachkenntnissenichtmöglich
ist.“
Abschluss
„DieSchülerinnenundSchülererhalteneinAbschlusszeugnis,wenninallen
(APO-BKAnlagenA§23und FächernmindestensausreichendeLeistungenerzieltwurden.“„Außerdem
VV23.1zuAbsatz1)
bleibennichtausreichendeLeistungenindenFächernEnglischund
NaturwissenschaftsowieeinemangelhafteLeistungineinemweiteren
Fachunberücksichtigt.“
„SoferninInternationalenFörderklasseneindemHauptschulabschluss
vergleichbarerAbschlusserreichtwurde,kanndieoderderJugendlichein
derInternationalenFörderklassedieFeststellungderBerechtigungzum
BesucheinesweiterführendenBildungsgangesimBerufskollegbeantragen.
FürdieBerechtigungzumBesucheinesweiterführendenBildungsgangesim
BerufskollegisteinezusätzlicheFeststellungdesLeistungsstandeser-
forderlich.ÜberdieZulassungzurTeilnahmeentscheidetdieKlassenkonferenz.FürdiezusätzlicheFeststellungdesLeistungsstandessindschrift-
licheundgegebenenfallsmündlicheLeistungsnachweiseimbereichsspe-
zifischenFachsowieindenFächernDeutsch/Kommunikation,Mathematik
undEnglischzuerbringen.“
Träger des Berufskollegs Bergisch Land: Zweckverband für das Berufskolleg Bergisch Land, Telegrafenstraße 29 – 33, 42929 Wermelskirchen
Träger des Berufskollegs Wipperfürth: Oberbergischer Kreis, Der Landrat, Moltkestraße 42, 51643 Gummersbach
Sekretariatszeiten in den Berufskollegs: montags bis freitags 08:00 – 15:00 Uhr