Ausgabe 4 · Juni 2016 - DEHOGA Niedersachsen

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Ausgabe 4 · Juni 2016 - DEHOGA Niedersachsen
Magazin
Offizielles Organ des DEHOGA Niedersachsen
H 70429 · Ausgabe 4 · Juni 2016
Ausbildung
Niedersachsens
Jugendmeister 2016
www.dehoga-niedersachsen.de
Neuwert Plus
für Gastronomen:
Die Geschäftsinhaltsversicherung der ERGO.
Gasherd abgebrannt? Vorratslager nach Rohrbruch unter Wasser? Und Ihre Versicherung zahlt nur den Zeitwert, zum Beispiel gerade mal 32 %? ERGO hat verstanden, dass es anders gehen muss: Wir entschädigen Sachen zum Neuwert, wenn
sie im Gebrauch befi ndlich und regelmäßig gewartet sind. Damit Sie schnell wieder handlungsfähig werden –
die Geschäftsinhaltsversicherung der ERGO.
Möchten Sie mehr erfahren? Sprechen Sie mit uns: ERGO Beratung und Vertrieb AG
Regionaldirektion Oldenburg
Stephan Thomann, Tel 0441 923810
Mobil 0163 4345430
[email protected]
Regionaldirektion Hannover
Kai Winnemuth, Tel 0511 3485247
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Regionaldirektion Bielefeld
Oliver Wunder, Mobil 0160 3674927
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Weitere Infos finden Sie auf www.ergo.de/hoga
Regionaldirektion Bremen
Thomas-Oliver Piegeler, Tel 0421 3050426
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Regionaldirektion Hamburg
Stanislaw Pawlowski, Tel 040 23702334
[email protected]
Editorial
Eine „win-win-Situation“
Was wären wir ohne Ausländer
im Gastgewerbe? Unsere Branche
hat sich schon immer weltoffen
und tolerant definiert. Kaum
eine Branche lebt so intensiv von
ausländischen Besuchern wie wir.
Ganz egal, ob sie als Geschäftsreisende oder als Touristen zu uns
kommen, wir haben sie immer
mit offenen Armen empfangen.
INHALT
Nieders. Jugendmeisterschaften
ServiceQualität Niedersachsen
Junger DEHOGA
Reiseversicherung
4
6
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9
Neue Medien:
Seminar Ratenparität
Gästebewertungen
Direkt buchen / Ratenparität
Datenschutz / mobile Websites WLAN Störerhaftung
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Azubicareer / Berufsbildung
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Energie:
Energiespar-Tipp
Energieberatung: Praxisbeispeil
16
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Niedersachsen packt an / Kochtipp
Hotelsterne / DEHOGA-Fahnen
Hogarente / Meldescheine
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19
20
Bezirk Hannover
Bezirk Hildesheim
Bezirk Lüneburg
Bezirk Braunschweig-Harz
Bezirk Stade
Bezirk Ostfriesland / Weser-Ems
Bezirk Osnabrück
21
24
25
30
32
35
36
Recht und Rat
Impressum
40
41
Immobilien/Verkäufe
42
Alle Termine auf Seite
44
Genau dasselbe gilt auch für unsere
ausländischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die statistischen Zahlen der
Bundesagentur für Arbeit unterstreichen
die Bedeutung ausländischer Arbeitnehmer für unser Gewerbe. 38,1 Prozent
unserer Arbeitnehmer sind Ausländer.
Diese Zahl gemessen an 13,2 Prozent
Ausländeranteil in der Gesamtwirtschaft
macht deutlich, in welchem Umfang wir
uns auf unsere ausländischen Mitarbeiter
verlassen.
Der Zugang an Ausländern aus „Asylländern“ in unsere Branche beträgt 4,2
Prozent. Der Anteil für die Gesamtwirtschaft liegt bei nur 1,7 Prozent.
Die Beschäftigung von Ausländern ist für
unser Gewerbe eine Chance für wirtschaftliches Wachstum. Die Daten der
Sozialversicherungsträger der Jahre 2010
bis 2015 weisen aus, dass der massive
Beschäftigungszuwachs in diesen Jahren
zu 83 Prozent von ausländischen Mitarbeitern herrührt. Damit steht fest, dass
ohne unsere ausländischen Mitarbeiter
dieses Wirtschaftswachstum in unserem
Gewerbe nicht denkbar gewesen wäre.
Fakt ist auch, dass Beschäftigung von
Ausländern nicht gleichzusetzen ist mit
Aushilfstätigkeit. Mehr als die Hälfte unserer ausländischen Mitarbeiter verfügen
über anerkannte Berufsabschlüsse und
akademische Abschlüsse.
Umso wichtiger ist, dass wir uns als
Branche unserer gesellschaftlichen
Pflicht stellen, den sich hier rechtmäßig
aufhaltenden Asylbewerbern eine Beschäftigung anzubieten. Beschäftigung
bedeutet Möglichkeit zur Integration
für die notleidenden Asylbewerber aus
Krisenregionen. Für das Gastgewerbe
kann dies eine Teilentlastung unserer
angespannten Beschäftigungssituation
bedeuten.
Viele Kolleginnen und Kollegen haben
sich in den letzten Wochen an der Beschäftigung von Asylbewerbern versucht.
Sie mussten überwiegend feststellen,
dass das stark reglementierte Asylverfahren mit seinen unterschiedlichen
Aufenthaltsstatus für Asylbewerber und
daraus abgeleitete Rechte auf Beschäftigungsaufnahme viele Fallstricke für
Arbeitgeber aufweist.
Hier wird die Aufgabe des DEHOGA
Niedersachsen sein, mehr Information
an die beschäftigungsbereiten Unternehmen heranzutragen und vor allem den
Zugang zu Netzwerken zu vermitteln, die
die Nachfrage nach Beschäftigung seitens der Asylbewerber und das Angebot
der Arbeitgeber zusammen bringen.
Erste Schritte sind gegangen. Der DEHOGA Niedersachsen unterstützt den
Flüchtlingspakt der Landesregierung
„Niedersachsen packt an“. Geplant ist,
die Netzwerke vom Niedersächsischen
Flüchtlingsrat und der Caritas mit
unseren regionalen Verbandsstrukturen
zu verzahnen, um Flüchtlingsangebot
und Flüchtlingsnachfrage zueinander zu
bringen.
Wenn wir alle mithelfen, werden wir
die gesamtgesellschaftliche Aufgabe
der Integration der Flüchtlinge in unsere
Gemeinschaft bewerkstelligen und
dabei auch Positives für unsere Branche
entwickeln.
Ihr Helmut Uhl
Schatzmeister
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Aktuelle Nachrichten
DEHOGA Magazin 04/2016
Herzlichen Glückwunsch! Niedersachsen
Gold für Hannover, Göttingen, Bruchhausen-Vilsen und Wolfsburg
Unter den stets wachsamen Augen der
fachkundigen Jury kämpften die 56 besten
Auszubildenden aus Niedersachsen am 14.
und 15. April in Göttingen um den begehrten Titel des Landesmeisters.
Auch durch Kamerateams und andere
Pressevertreter durften sie sich nicht aus
der Ruhe bringen lassen. Je nach Ausbildungsberuf musste der Top-Nachwuchs
sein Können in Theorie und Praxis in
diesem Jahr unter dem Motto „Magische
Momente im Varieté“ demonstrieren:
Kochen, garnieren, flambieren, tranchieren, Tische eindecken, Speisekarten
gestalten, Cocktails mixen, Blumengestecke arrangieren, Hotelzimmer abnehmen, Reservierungen bestätigen und
vieles mehr. Höhepunkt war wie immer
das Prüfungsessen. Jeder Koch musste
aus einem vorgegebenen Warenkorb ein
Menü für sechs Personen zubereiten.
Dieses wurde anschließend von den Hotel- und Restaurantfachleuten professionell serviert.
Vor rund 200 Gästen aus Hotellerie,
Gastronomie, Wirtschaft und Politik
würdigte Niedersachsens DEHOGA-Präsident Hermann Kröger die Leistungen
der Wettkampfteilnehmer und hob die
besondere Bedeutung der Jugendmeisterschaften hervor: „Die Niedersächsischen Jugendmeisterschaften stellen
einen wichtigen Höhepunkt in der regionalen Nachwuchsförderung der angehenden Fachkräfte dar. Das Gastgewerbe ist eine der spannendsten Branchen
mit vielfältigen Aufgabenbereichen und
Karrieremöglichkeiten. Die Meisterschaften sind ein wertvoller Rahmen,
unsere Branche der Öffentlichkeit vorzustellen und für eine Ausbildung im
Gastgewerbe zu werben.“
Göttingen und im Hotel Freizeit In Göttingen durchgeführt. Präsident Kröger
dankte Oberstudienrätin Maria Harberding und Hoteldirektor Olaf Feuerstein
vom Hotel Freizeit In und ihren Teams
für ihren Einsatz und die hervorragende Organisation und Durchführung der
Veranstaltung. 
Die Goldmedaillengewinner werden
Niedersachsen im Herbst 2016 als Team
bei den Deutschen Jugendmeisterschaften im Gastgewerbe auf dem Bonner Petersberg vertreten und dort ihr hervorragendes Können erneut unter Beweis
stellen.
Die Meisterschaften wurden in diesem Jahr zum zweiten Mal in den Berufsbildenden Schulen Ritterplan in
Die Gewinner auf einen Blick:
Koch/Köchin:
1. Lennart Kleefeld, Maritim Airport Hotel, Hannover
2. Pascal Hehmann, Landhotel Buller, Hagen
3. Anna Weitkamp, Schlosshotel Münchhausen, Aerzen
Restaurantfachmann/-frau:
1. Stefan Koch, Forsthaus Heiligenberg, Bruchhausen-Vilsen
2. Sebastian Hamm, Romantik Hotel Jagdhaus Eiden, Bad Zwischenahn
3. Alexander Groh, Romantik Hotel Reichshof, Norden
Hotelfachmann/-frau:
1. Jula Kohlhaas, The Ritz-Carlton Wolfsburg, Wolfsburg
2. Jennifer Smyk, Strandhotel Duhnen, Cuxhaven-Duhnen
3. Silvana Holzmann, Sheraton Hannover Pelikan Hotel, Hannover
Fachmann-/frau für Systemgastronomie
1. Joanna Bollig, Feinbäckerei Thiele, Göttingen
2. Katharina Brunklaus, Restaurant McDonald’s, Osnabrück
3. Jennifer Hettwer, Volkswagen AG, Wolfsburg
Die Jury-Mitglieder hatten alle Hände voll zu tun und
Geschmack der Gerichte intensiv geprüft.
5
DEHOGA Magazin 04/2016
Aktuelle Nachrichten
kürt Landesmeister im Gastgewerbe
Siegermenü
Gebratenes Wolfsbarsch
filet
Tomatengelee
Kräuter-Buttersauce
Radicchio-Risotto
Schwarze Oliventapenad
e
Zweierlei vom Kalb
Sous Vide gegarter Rück
en
Geschmorte Roulade,
Kalbsschulter-Aubergine
nfarce
Kalbsjus
Blumenkohlpüree, Roma
nesco,
Karottenstreifen
Ravioli mit Kartoffelfüllu
ng
Variation von Zitrusfrüc
hten
Orangen-Mascarpone-S
chnitte
Limettentarte
Orangensorbet
Marinierte Orangenfilet
s
haben auch den
Den Teampokal sicherte sich das Team
der BBS 2 Region Hannover.
Fotos: Rainer Pabst
Aktuelle Nachrichten
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DEHOGA Magazin 04/2016
Was bedeutet Ihnen Ihre
Zertifizierung zum „Q-Betrieb“?
Die Erste-Hilfe-Glatteis-Box
kommt bei Gästen gut an.
Qualitäts-Coach, Stufe 1
05./06.09.2016, Holzminden
25./26.10.2016, Bremervörde
22./23.11.2016, Peine
Qualitäts-Trainer, Stufe 2
Hotel Bavaria in Oldenburg
Das in Oldenburg gelegene Drei-SterneSuperior Stadthotel wurde erstmalig im
Jahr 2010 als qualitäts- und serviceorientierter Betrieb zertifiziert und feierte im
Jahr 2013 sein 50-Jähriges Jubiläum.
Für die kalte Jahreszeit haben sich
die Mitarbeiter einen besonderen Service
15./16.09.2016, Nordenham
einfallen lassen, der bei den Gästen sehr
gut angekommen ist: es wird eine „Erste
Hilfe bei Glatteis“ – Box bereitgestellt: Sie
ist mit diversen Enteisern, Eiskratzern
und Tüchern bestückt, um bei Frost Abhilfe zu verschaffen. Der Service ist kostenlos und wird von Gästen, die mit dem
eigenen Auto anreisen, gerne in Anspruch
genommen.
Auffrischungskurs, Stufe 1
02.11.2016, Hanstedt
Weitere Informationen:
Tel. 0511-270488-24
www.servicequalitaetniedersachsen.de
Flux – das Biohotel im Werratal
Das Flux-Biohotel im Werratal im Weserbergland ist bereits seit
sechs Jahren zertifiziert und legt besonders großen Wert auf umweltfreundliche Produkte. Dazu gehört auch Ökostrom und
der verantwortungsvolle Umgang mit dem Lebensgrundstoff
Wasser. Das Hotel ist besonders bemüht, den natürlichen
Wohlfühlfaktor zu stärken.
Im Flux-Biohotel werden die Mitarbeiter mit ihren Ideen
stark eingebunden. Eine Q-Maßnahme ist zum Beispiel
die Benennung von Speisen und Getränken mit dem Namen des Mitarbeiters, der sich ein besonderes Rezept
einfallen lassen hat. So findet der Mitarbeiter für eine
bestimmte Zeit seinen Namen auf der Speisekarte. Die
Maßnahme soll die Kreativität der Mitarbeiter fördern
und zum Team-Gefühl beitragen. 
Der Mitarbeiter des Monats wird mit dem von ihm
kreierten Gericht/Getränk namentlich in der Speisekarte
hervorgehoben.
In Niedersachsen wird
Service mit „Q“ geschrieben!
einfach immer besser
„Seien Sie
unsere Gäste
– unsere
oberste Priorität.“
VAN DER VALK HOTEL HILDESHEIM
Walter Gutterwijk + Jan Polman, General Manager
In privilegierter Lage – an einem der schönsten
historischen Marktplätze Norddeutschlands – liegt
das Van der Valk Hotel Hildesheim. Hier finden Sie
das besondere Ambiente.
Überraschend komfortabel
– natürlich VAN DER VALK
Welche Wünsche Sie auch haben, nach unseren
Möglichkeiten tun wir alles, diese zu erfüllen, denn
Ihr zufriedenes Lächeln ist unser Ziel.
Wir vom Q-Team sind die Vordenker für Veränderung. Unsere Motivation soll ansteckend sein für
jeden Mitarbeiter.
Informationen und Seminartermine
ServiceQualität Deutschland in Niedersachsen:
TourismusMarketing Niedersachsen GmbH
Katharina Gierke
Essener Straße 1, 30173 Hannover
Telefon: 0511 270488-24
[email protected]
www.q-deutschland.de
ServiceQualität Deutschland
– eine Initiative für
erfolgreiche Gastgeber.
8
Einladung zur Trendtour nach
Göttingen: 8.-9. August 2016
DEHOGA Magazin 04/2016
Jetzt anmelden
Programm / Leistungen:

1 Übernachtung inkl. Frühstück
im Hotel Freizeit In Göttingen

Besichtigungstour und Kneipenbummel durch Göttingen
mit Imbiss und Getränken

Individuelle Hausführung
im Hotel Freizeit In
mit Direktor Olaf Feuerstein

Online-Marketing-Vortrag am Beispiel der Freizeit In Unternehmensgruppe inkl. Abschlusslunch
Preise:

69,00 Euro pro Person im DZ
95,00 Euro pro Person im EZ
(Sonderpreis Junioren-Trendtour)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
über den Tellerrand hinausschauen, ist das Motto des Jungen DEHOGA Niedersachsen – also haben wir wieder eine innovative Trendtour für Euch geplant. Diesmal
machen wir einen Kneipenbummel durch die Innenstadt von Göttingen und schauen
uns dabei trendige Locations an.
Olaf Feuerstein, Direktor des Hotels Freizeit In, ist international erfahren in der Organisation von Gastrotouren und wird unsere Truppe den ganzen Abend begleiten.
Nach diversen Zwischenstopps wird unsere Tour dann nach einem Kurzbesuch bei
der Fernsehköchin Jaqueline Amirfallah im Restaurant Gauß und einer Bierprobe im
Bullerjahn (Sieger Carlsberg-Preis 2013) irgendwann nachts enden. Der Austausch
zwischen den Kollegen wird hierbei groß geschrieben und ist uns sehr wichtig.
Am nächsten Tag hören wir nach einer individuellen Hausführung mit Olaf Feuerstein einen Vortrag über das Online-Marketing-Konzept am Beispiel der Freizeit-In
Unternehmensgruppe. Dabei sein wird auch Michael Thenner von der Agentur Blaue
Quelle, der u.a. den Internetauftritt des Hotels komplett umstrukturiert hat.
Das detaillierte Programm inkl. der Leistungen, Preise und Anmeldeformular findet
ihr unter www.junger-dehoga.de.
Wir freuen uns auf viele Anmeldungen und eine tolle Tour im August!

49,00 Euro pro Person für Teilnahme
nur an Trendtour am 08.08.
ohne Übernachtung

29,00 Euro pro Person für Teilnahme
nur am 09.08. mit Hausführung,
Vortrag und Abschlusslunch
Verlängerungsnächte können im Hotel
direkt dazu gebucht werden.

99,00 Euro pro Person im DZ
125,00 Euro pro Person im EZ
(inkl. Frühstück und Nutzung des
Wellnessbereiches)
Zahlung:
Die Kosten werden von jedem Teilnehmer vor Ort selbst beglichen.
Anreise:
Bis 15.00 Uhr individuelle Anreise
im Hotel Freizeit In Göttingen
Anmeldeschluss: 22. Juli 2016
Schriftliche Anmeldung,
siehe Anmeldeformular unter
www.junger-dehoga.de.
Eure Astrid Schulze
Sprecherin Junger DEHOGA
Das Teilnehmerkontingent ist begrenzt, daher werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs
berücksichtigt.
Den guten Preis verdanken wir der Unterstützung folgender Partner:
Ansprechpartnerin beim DEHOGA:
Claudia Weiß, Tel. 05 11-33706-26
Email: [email protected]
DEHOGA Magazin 04/2016
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Anzeige
Konflikte mit Gästen wegen kurzfristiger
Zimmerstornierung sind vermeidbar!
Wer kennt das nicht? Der Gast meldet
sich am Empfang und hat den Zimmerschlüssel verloren! Besonders unangenehm: der Gast tritt seine Reise gar nicht
erst an. Kurzfristige Stornierungen sind
oftmals eine schwierige Gratwanderung:
konsequentes Durchgreifen bei den Stornogebühren verprellt womöglich Stammgäste. Will man etwaige Ansprüche durchsetzen, ist der Konflikt vorprogrammiert.
„Das muss aber nicht sein!“, so Florian
Kulik, Key Account Manager für Deutschlandtourismus der ERV (Europäischen Reiseversicherung). Mit einer Storno- bzw.
StornoPlus-Versicherung können sich beide Seiten entspannen.
Kulinarischer Genuss, angenehmes
Ambiente, perfekter Service – das Wohl
der Gäste steht für Hoteliers an erster
Stelle. Damit die Gäste einen sorgenfreien Urlaub genießen können, gehört auch
der passende Reiseschutz ins Gepäck.
Wenn beispielsweise der Gast erkrankt
oder ein Familienangehöriger einen Unfall hat, möchte man seine Gäste in guten
Händen wissen. Für Hoteliers gibt es mit
dem optimierten Reiseschutz der ERV
speziell für den Deutschlandurlaub die
Möglichkeit, ihren Gästen eine Absicherung anzubieten.
„Deutschland-Urlaubern ist oft nicht
bewusst, dass auch bei Reisen im eigenen
Land hohe Kosten entstehen können, wie
zum Beispiel die Stornogebühren, wenn
die Reise wegen Krankheit kurzfristig abgesagt werden muss. Teuer wird es auch,
wenn nach einem Unfall ein Krankenrücktransport innerhalb Deutschlands
notwendig wird. Hier können schnell
Kosten im vierstelligen Bereich entstehen,
die von den gesetzlichen Krankenkassen
nicht übernommen werden“, stellt Florian
Kulik klar.
Echt passiert!
Der Fall eines Ehepaares im Sylt-Urlaub
veranschaulicht, wie wichtig eine Absicherung sein kann. Nach einem schweren
Autounfall des Paares wurde der Mann
in die Insel-Klinik Westerland gebracht,
wo er ins Koma fiel. Da das örtliche Krankenhaus nicht die Möglichkeiten hatte,
um eine lebensrettende Not-OP innerhalb
der nächsten 48 Stunden durchzuführen,
organisierte die Notrufzentrale der ERV
die rasche Verlegung des Verletzten. Mit
dem Ambulanzflugzeug wurde der Patient
nach Saarbrücken transportiert. Allein die
Kosten für den Ambulanzflug von Westerland nach Saarbrücken betrugen 7.350
Euro, die die ERV erstattete.
Absicherung für den Urlaub
in Deutschland
Für den Fall der Fälle ist somit auch im
Deutschlandurlaub eine entsprechende
Absicherung ratsam. Um den Bedürfnissen der Deutschlandurlauber nachzukommen, hat die ERV ihre „Storno-Versicherung“ und „StornoPlus-Versicherung“ um
zusätzliche Leistungen erweitert.
Die Storno-Versicherung der ERV enthält eine Stornokosten- und eine Reiseabbruch-Versicherung sowie ab sofort den
Mobiliar- und Schlüssel-Schutz. Verliert
der Versicherte etwa den Schlüssel der
gemieteten Unterkunft, erstattet die ERV
die Kosten für den Ersatzschlüssel, den
Schlüsselnotdienst oder sogar den Austausch von Schlössern und Schließanlagen. Bei Schäden an Möbeln übernimmt
die ERV den Schadensersatz. Zudem
wurden neue wichtige Rücktrittsgründe
aufgenommen, wie psychische Erkrankungen oder Verhinderung durch eine gerichtliche Ladung.
„Bereits ab sechs Euro sind alle gebuchten Reiseleistungen versichert: beispielsweise Unterkunft, An- und Abreise,
Eintrittskarten sowie Ausflüge in das benachbarte Ausland“, erklärt Kulik.
Die StornoPlus-Versicherung beinhaltet
darüber hinaus den Krankenrücktransport, eine Reisegepäck-Versicherung sowie den Fahrrad-Schutz. Damit kommt
die ERV für den Schaden auf, wenn beispielsweise im Urlaub der Koffer oder das
Handy gestohlen werden. Und geht unterwegs bei einem Unfall etwas am Fahrrad
kaputt, trägt die ERV die Reparaturkosten
oder erstattet bei Diebstahl den Zeitwert
des Rades.
Mit den maßgeschneiderten Deutsch-
land-Produkten der ERV sind nicht nur
Gäste, sondern auch Gastgeber im StornoFall und darüber hinaus abgesichert. „Eine
kurzfristige Stornierung birgt nicht länger
Frust- und Konfliktpotenzial. Hoteliers,
die ihren Gästen bereits bei der Buchung
beziehungsweise beim Versand der Buchungsbestätigung eine Storno-Versicherung anbieten, haben dieses Problem damit kundenfreundlich und professionell
gelöst. Zudem schaffen die Vermittlerprämien einen Zusatzverdienst für Hoteliers,
Vermieter & Co“, meint Kulik.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.reiseversicherung-deutschland.de
oder sprechen Sie mit den Gastro-Experten der Ergo Stammorganisation 
Ergo Beratung und Vertrieb AG
 Regionaldirektion Oldenburg
Stephan Thomann
Tel. 0441 923810, Mobil 0163 4345430
[email protected]
 Regionaldirektion Hannover
Kai Winnemuth
Tel. 0511 3485 247
[email protected]
 Regionaldirektion Bielefeld
Oliver Wunder
Mobil 0160 3674927
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 Regionaldirektion Bremen
Thomas-Oliver Piegeler
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Stanislaw Pawlowski
Tel 040 23702-334
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10 Neue Medien
DEHOGA Magazin 04/2016
Wegfall der Ratenparität: gut besuchtes Seminar
Mit dem DEHOGA-Partner TourOnline informierte der DEHOGA zum Thema
„Wegfall der Ratenparität – Chance für den
Direktvertrieb“. Das Seminar ist bei den
Mitgliedern gut angekommen.
David Heidelberg konnte mit seinem
Vortrag wichtige Impulse und Tipps für
den Umgang mit dem Wegfall der zwangsweisen Zur-Verfügung-Stellung von Zimmern und Vorgabe des Preises durch die
großen Buchungsportale geben. „Vielfach
wissen unsere Gäste gar nicht, dass der
Hotelier Provisionen an die Portale zahlt“,
so David Heidelberg. Daher ist es wichtig,
dass die Hotelverbände die Aktion „Direkt
Buchen“ ins Leben gerufen haben. Hier
ist jeder Hotelier aufgefordert, die Aktion
zu unterstützen und das Logo der Aktion
auf der eigenen Internetseite einzubinden. Auch die Hinweise, welchen Mehrwert der Gast hat, wenn er im Hotel direkt
bucht, sind wichtig.
Weiteres Thema war die Websitegestaltung und dass der Gast erwartet, hier
einen einfachen Weg zur Buchung des
Hotelzimmers zu finden. Um den Gast
zum direkten Buchen zu motivieren, ist
Voraussetzung, dass die Seite modern und
einfach zu bedienen ist. Auch die Abfrage
der Daten beim Buchungsvorgang muss
reduziert werden. „Ganz nach dem Motto
so wenig wie möglich, soviel wie nötig, um
die Absprungquote zu verringern“, so Heidelberg. Hier hilft auch das Tool von Google Analytics, im dem man sich anschauen
kann, welcher Gast welche Seiten besucht
und in welchen Bereichen der Gast die Seite wieder verlässt. 
Warum haben Sie das DEHOGA-Seminar besucht?
Dagmar Özcelik, Altes Gasthaus Kuhr, Papenburg:
„Weil es wichtig ist,
sich auch als Unternehmer
weiterzubilden.“
Bernd Voss, Ringhotel Voss,
Westerstede:
„Weil ich immer auf dem
Laufenden bleiben will.“
Anke Meyer-Rüter und Carsten
Zandecki, Rüter’s Hotel, Salzhausen:
„Wir suchen neue Zielgruppen.“
Jochen Semken und Wiebke EbelingKnoblich, Hotel Buchenhof, Worpswede:
„Uns interessiert das Thema Ratenparität und
was wir zukünftig machen können.“
Sylvia Hatesuer, Parkhotel
Bilm im Glück, Sehnde:
„Weil ich den besten Preis
für meine Zimmer haben
möchte.“
Katja und Volker Lohmann,
Hotel Friesische Wehde, Bockhorn:
„Wir wollen unseren Direktvertrieb
steigern.“
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DEHOGA Magazin 04/2016
Neue Medien
Potenzial von
Gästebewertungen
bleibt häufig ungenutzt
Proaktive Gästebefragung liegt voll im
Trend, führende Buchungsportale haben
das schon lange erkannt. Viele Hoteliers nutzen die Vorteile von Bewertungen
nicht aktiv für ihr Haus und verpassen dadurch wertvolle Hinweise und eine effektive, kostengünstige Vermarktungsmöglichkeit im Internet. Fast 50 Prozent der Gäste
vertrauen den Gästefeedbacks, bevor eine
Buchungsentscheidung getroffen wird.
Durch die Nutzung eines Bewertungstools hat ein Hotelier die Möglichkeit, den
Gast zu einer schnellen und einfachen
Direktbuchung zu motivieren und so Provisionszahlungen an Buchungsportale zu
reduzieren.
Wie funktioniert ein Bewertungstool? –
Automatisch nach Abreise des Gastes erhält dieser eine an das Corporate Design
des Hotels angepasste Email mit der Bitte zur Abgabe einer Bewertung. Damit
intensiviert der Hotelier zum einen die
Gästebindung und erfährt darüber hinaus
durch die Beantwortung des Fragebogens wichtige
Informationen für
die eigene Qualitätssicherung.
Eine
direkte
Aufforderung zur
Bewertung ermöglicht deutlich mehr
Bewertungen auf
den
wichtigsten
Bewertungsportalen und kompensiert dabei auch eventuelle negative Kritiker, die
von sich aus die Portale aufsuchen. Denn
zufriedene Gäste bewerten leider seltener
aus eigenem Antrieb. 

Kontakt:
ConsultiiQ GmbH
Enno Fölz
[email protected]
Tel. 05321 759173
www.iiq-check.de
Gästebewertungen bieten zusätzliche
Vermarktungschancen für Hotels.
INFO-SERVICE
Lassen Sie daher das Potenzial Ihrer
„Fürsprecher“ nicht ungenutzt!
Der DEHOGA-Partner ConsultiiQ bietet
Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch oder ein kostenloses OnlineSeminar.
diese Anzeigen möglichst vorne rechte Seite
Seite 3
Neue Medien
12 DEHOGA Magazin 04/2016
Direkt buchen bedeutet:
Informationen aus erster Hand
Im Dezember 2015 startete HOTREC,
der europäische Dachverband der Hotels,
Restaurants und Cafés, erfolgreich seine
europaweite „Direkt Buchen“–Kampagne.
Jeder Hotelier, Gastronom oder Unternehmer in der Tourismusbranche ist weiterhin
eingeladen, sich dieser Kampagne anzuschließen.
Viele Reisende planen derzeit ihren
Sommerurlaub, und Geschäftsreisende
sind auf der Suche nach den besten Angeboten. Ihnen steht eine große Auswahl
an Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre
Reise zu buchen und zu organisieren. Dabei hat jeder Vertriebsweg ganz eigene
Vorteile für den Gast. Die große Zahl an
Buchungsmöglichkeiten bereichert dabei
sowohl die Auswahl der Verbraucher als
auch die Vertriebsvielfalt der Anbieter.
Die Wahl einer direkten Buchung beim
Anbieter hat ganz besondere Vorzüge!
Nur bei einer „direkten Buchung” hat der
Gast von Anfang an einen unmittelbaren
Kontakt zum Anbieter. Alle Fragen und
persönlichen Wünsche können direkt,
vertraulich und effizient besprochen und
beantwortet werden. Der direkte Kontakt
stärkt – wie überall im Leben – das Vertrauen und die Beziehung zwischen Gast
und Gastgeber.
Darüber hinaus ist der direkte Kontakt zwischen Hotel bzw. Restaurant und
Gast der beste Weg, um sich über spezielle
Angebote, Dienstleistungen und Sonderkonditionen, die nur direkt beim Hotel
oder Restaurant angeboten werden, zu
informieren und diese zu nutzen. Direkt
Buchen ist über viele Wege möglich, sei
es per Telefon, per Email, über die eigene
Website des Anbieters oder im Fall einer
Last-Minute-Entscheidung direkt an der
Rezeption. Die verschiedenen Kontaktund Buchungsmöglichkeiten findet man
am schnellsten auf der eigenen Website
der Anbieter.
Alle Hoteliers und Gastronomen, die
an der Kampagne teilnehmen wollen,
können sich das Kampagnenlogo kostenfrei über die Website www.book-direct-shop.eu herunterladen und in ihre
Gästekommunikation einbauen. Über
einen Online-Shop können zusätzliche
Merchandising-Artikel wie Aufkleber,
Flyer, Aufsteller etc. kostenpflichtig bestellt werden.  OLG Düsseldorf lässt Booking.com
einstweilig abblitzen
Booking.com ist mit seinen Eilanträgen
im Beschwerdeverfahren gegen das Verbot auch enger Ratenparitätsklauseln des
Bundeskartellamtes vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gescheitert. Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf lehnte kürzlich den Antrag des Buchungsportals auf
Aussetzung der Kartellamtsentscheidung
vollumfänglich ab.
„Die Entscheidung des Kartellsenats
ist konsequent und von uns auch genauso
erwartet worden. Sie bringt den Marktteilnehmern erst einmal Rechtssicherheit“,
begrüßt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland
(IHA), die richterliche Entscheidung.
der Best-Preis-Klausel untersagt – und
zwar sowohl in Form der weiten Ratenparität (keine günstigeren Raten auf irgendeinem Buchungskanal) als auch in Form
der engen Ratenparität (keine günstigeren
Raten auf der hoteleigenen Website). Booking.com hatte sich nach der weitgehend
inhaltsgleichen HRS-Entscheidung aus
dem Jahr 2013, die zudem im Januar 2015
vom OLG Düsseldorf umfassend bestätigt
worden war, uneinsichtig gezeigt und die
Bestpreisklausel weiterhin unverändert
von seinen Hotelpartnern eingefordert.
Booking.com nahm insofern einen fortgesetzten Kartellrechtsverstoß bewusst
in Kauf, um sich einen unrechtmäßigen
Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Der IHA hatte mit einer entsprechenden Anzeige gegen das Buchungsportal
im Herbst 2013 das Kartellamtsverfahren
ausgelöst. Mit einer Abstellungsverfügung
vom 22. Dezember 2015 hat das Bundeskartellamt Booking.com die Verwendung
Vor diesem Hintergrund konnte es
auch nicht überraschen, dass sich Booking.com mit einer Beschwerde zum
OLG Düsseldorf gegen die Abstellungsverfügung des Bundeskartellamts zu
wehren versucht. Da Beschwerden gegen
kartellbehördliche
Abstellungsverfügungen jedoch keine Suspensivwirkung
entfalten, war Booking.com gezwungen,
im Rahmen eines Eilverfahrens beim
OLG Düsseldorf zu beantragen, die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde
gemäß § 65 Abs. 3 Satz 3 GWB anzuordnen. Diesem Antrag hat das OLG Düsseldorf nunmehr eine klare Absage erteilt.
„Die Entscheidung des OLG Düsseldorf
im Rahmen dieses Eilverfahrens beruht
zwar ‚nur‘ auf einer summarischen Prüfung. Die Signalwirkung dieser Entscheidung ist dennoch eindeutig. Booking.com
wäre gut beraten, die Regelungen des
deutschen und europäischen Kartellrechts
endlich anzuerkennen, seinen Geschäftsbetrieb hieran rechtskonform auszurichten und Versuche der wettbewerblichen
Knebelung seiner Hotelpartner endgültig
aufzugeben“, resümiert Markus Luthe. 
13
DEHOGA Magazin 04/2016
Neue Medien
Datenschutzgerechte Internetnutzung
Datenschutzbehörde veröffentlicht Leitfaden
Immer mehr Beschäftigte erhalten die
Möglichkeit, das Internet auch am Arbeitsplatz zu nutzen. Die Datenschutzbehörden
des Bundes und der Länder haben daher
eine Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mails und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz
vorgelegt.
Die Orientierungshilfe geht auf die
datenschutzrechtliche Zulässigkeit der
E-Mail- und Internetnutzung am Arbeitsplatz ein. Die Datenschutzbehörden
machen zudem Ausführungen zum Umgang mit E-Mail- und Internetnutzung
bei Geheimnisträgern sowie zu Einsatz
von Spamfiltern und Virenschutz. Die-
se Orientierungshilfe sollte dazu genutzt
werden, entsprechende arbeitsvertragliche Regelungen sowie den tatsächlichen
Umgang mit privater Internetnutzung zu
formulieren. Dabei sollte dann auch der
Arbeitsvertrag überprüft und angepasst
werden.
Im Leitfaden der Datenschutzbehörde
sind auch Muster für Betriebsvereinbarungen und Einwilligungserklärungen enthalten. Rechtlich umstritten ist bislang die
Frage, inwieweit der Arbeitgeber als Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes bzw. des Telemediengesetzes anzusehen ist, wenn der Arbeitgeber
eine private Nutzung von E-Mail und In-
ternet duldet. Folgt man der Rechtsauffassung der Datenschutzbehörde, so müssten
in der Konsequenz Unternehmen, die eine
solche Diensteanbieterschaft vermeiden
wollen, jede Privatnutzung von E-Mail
und Internet ausschließen. 
E-SERVICE
Die Orientierungshilfe der Datenschutzbehörde kann im Mitgliederbereich A-Z
auf der Website des DEHOGA Niedersachsen abgerufen werden:
http://www.dehoga-niedersachsen.de/
mein-dehoga/
Weckruf für Hoteliers
Google-Update bevorzugt mobile Websites
Eine aktuelle Bestandsaufnahme von über 7.500 deutschen
Hotels zeigt, dass bezüglich mobil-optimierter Hotel-Websites
noch großer Nachholbedarf gegeben ist. Ein Thema, das 2016
nicht aktueller sein könnte. Ein
Google-Update vom Mai 2016
verschafft mobilfähigen Seiten
einen klaren Vorteil im Ranking
der Suchergebnisse.
Der DEHOGA-Partner creazwo hat sich auf Hotellerie und Gastronomie spezialisiert und die Websites
von über 7.500 klassifizierten Hotels in
Deutschland hinsichtlich der technischen
Komponenten analysiert. Noch 55 Prozent der untersuchten Hotel-Websites sind
nicht responsive – also nicht optimiert für
mobile Endgeräte. Nun hat das GoogleUpdate vom Mai 2016 den Rankingfaktor
„Mobile“ noch mehr verstärkt, auch um
die Entwicklung einer mobilen Zukunft
voranzutreiben. Dies zeigt umso mehr die
hohe Wichtigkeit einer mobil-optimierten Website und die damit verbundenen
Anpassungen an die technischen Voraussetzungen im Internet. Für Hoteliers
nach kurzer Zeit frustriert,
wenn der Zugriff mobil nicht
optimiert ist. Mittlerweile
kommen mehr als die Hälfte
aller Suchanfragen über mobile Endgeräte.
ohne mobil-optimierte Websites ergeben
sich aufgrund des neuen Google-Updates
Nachteile bei der Gewinnung von Kunden.
Denn durch die schlechte Sichtbarkeit bei
Suchergebnissen wird im Zweifel der potenzielle Kunde einen Wettbewerber vorziehen.
Das responsive Design spielt schon
seit einiger Zeit eine wichtige Rolle für
das Ranking bei Google-Suchergebnissen,
denn Google wertet mobilfähige Seiten automatisch besser und stellt diese im Ranking höher als Websites, die nicht mobilfähig sind. Doch auch die Nutzer erwarten
eine hohe Bedienfreundlichkeit und sind
Hotels, die noch keine mobile Website haben, sollten
spätestens jetzt entsprechende Maßnahmen ergreifen, um
keine Umsatzeinbußen durch
schlechtes Suchmaschinenmarketing zu riskieren. Creazwo hat wieder ein Vorzugspaket für Mitglieder des
DEHOGA Niedersachsen geschnürt. 
INFO-SERVICE
creazwo Werbeagentur
Markus Michels
Friedhofstr. 1a
49088 Osnabrück
Tel. 0541- 40464-0
Email: [email protected]
Aktuelle Nachrichten
14 DEHOGA Magazin 04/2016
Doch keine Rechtssicherheit bei WLAN?
Unterlassungsansprüche sollen bestehen bleiben
Da konnte sich das Gastgewerbe nur
kurz freuen. Der von der Bundesregierung
angekündigte Wegfall der Störerhaftung
ist nicht konsequent umgesetzt worden.
Der Wirtschaftsausschuss hatte kurz
vor der Abstimmung mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen noch zwei Änderungsanträge zum Entwurf des novellierten Telemediengesetzes (TMG)
angenommen, nach denen das Haftungsprivileg der großen Telekommunikationsunternehmen auch für Betreiber offener
WLAN-Hotspots in Hotels, Restaurants
oder Cafés gelten soll. Doch auch der neue
Gesetzesentwurf, der am 2. Juni 2016 im
Deutschen Bundestag einstimmig angenommen wurde, schützt die Unternehmen nicht vor Unterlassungsansprüchen.
„Die Gesetzesänderung stellt die WLANAnbieter zwar von Schadenersatzansprüchen frei, doch das Geschäftsmodell der
Abmahnindustrie bliebe wegen der Unterlassungsansprüche intakt. Hier muss der
Gesetzgeber noch einmal nachjustieren,
damit die Gesetzesänderung ihren Zweck
einer stärkeren Verbreitung öffentlicher
WLAN-Hotspots nicht glatt verfehlt“, kritisiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer
des Hotelverbandes
Deutschland
(IHA).
Hinterg r und:
Der
Bundesgerichtshof hat das
Haf tungsprivileg
in seiner bisherigen
R e c ht s p r e c hu n g
ausdrücklich
nicht auf Unterlass u n g s a n s p r üc he
erstreckt.
Damit
würden mit Hilfe
der TMG-Änderung
W L A N -A n b i e t e r
zwar von etwaigen
Schadensersatzansprüchen
freigestellt,
aber nicht von Unterlassungsansprüchen,
wenn Nutzer illegal urheberrechtlich
geschützte Werke herunterladen. Diese
Unterlassungsansprüche werden in der
Gesetzesbegründung zwar erwähnt, nicht
aber im Gesetzestext. Damit könnten
WLAN-Anbieter auch weiterhin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
„So bleibt die Gesetzesänderung hin-
WLAN-Hotspots: neues Gesetz bringt noch
keine Rechtssicherheit bezüglich Unterlassungsansprüchen.
ter den geweckten Erwartungen und übrigens auch hinter dem Koalitionsvertrag
zurück. Die Vermeidung dieser Rechtsunsicherheit durch die Unterlassungsansprüche wäre jedenfalls nicht nur leicht
möglich, sie ist zwingend geboten“, mahnt
Luthe noch entscheidende Nachbesserungen an. 
Anzeigenannahme:
Telefon 04551/1450, Telefax 04551/2504
Mail: [email protected]
Seite 4
15
DEHOGA Magazin 04/2016
Aktuelle Nachrichten
Azubicareer.de:
die Jobbörse für Azubis
Online-Stellenanzeigen zu gewinnen!
Seit April 2016 ist Azubicareer.de mit
einem neuen Design online. Die Plattform
soll junge Leute, die sich noch in der Orientierungsphase befinden, für die Hotellerie und Gastronomie begeistern. Das
Portal gibt Antworten auf Fragen rund um
die Branche, Ausbildungsmöglichkeiten,
Stellenausschreibungen und vieles mehr.
Das frische Design und die präsente Suche
sollen junge Bewerber zur Suche nach Ausbildungsstellen in der Hotellerie, Gastronomie und Touristik und letztendlich zur
Bewerbung animieren.
Die Yourcareergroup ist ein erfahrener
Spezialist im E-Recruiting für die Hotellerie, Gastronomie und Touristik. Sie betreibt seit Jahren die etablierten Jobbörsen Hotelcareer, Gastronomiecareer und
Touristikcareer. Um dem zunehmenden
Fachkräftemangel entgegen zu wirken,
hat die Yourcareergroup in Kooperation
mit zehn DEHOGA-Landesverbänden Azubicareer ins Leben gerufen.
Schulabgänger
bekommen einen Einblick in die Branche
und erhalten alle Informationen rund
um eine Ausbildung im Gastgewerbe. Ob Koch/Köchin, Hotelfachfrau/mann, Restaurantfachfrau/-mann oder
Systemgastronom/-in – jedes Berufsbild
wird näher erläutert und anhand von
Videos authentisch von Lehrlingen vorgestellt. Wer sich für einen Ausbildungsberuf entschieden hat, kann direkt auf
der Seite nach freien Lehrstellen suchen.
Hilfreiche Bewerbungstipps verhelfen
den jungen Berufseinsteigern zu einer erfolgreichen Bewerbung.
Testet man die Schlagworte, die einem
zum Thema Ausbildungsplatzsuche ein-
fallen, wie zum Beispiel Ausbildung Koch,
Ausbildung Hotel, erscheint Azubicareer.
de sofort. Azubicareer.de setzt ein entsprechend hohes Budget für Online-MarketingMaßnahmen ein und ist zur Zeit mit allen
gastgewerblichen Berufen bei der GoogleSuche auf Platz eins gelistet! 
Wir verlosen
3 x 1 Monat Online-Stellenanzeige
auf Azubicareer.de
Schicken Sie uns einfach eine Email
mit dem Betreff „Azubicareer-Stellenanzeige“ und senden Sie diese
inkl. Angabe Ihrer Kontaktdaten an:
[email protected].
Teilnahmeberechtigt sind nur Mitglieder des DEHOGA Niedersachsen.
Anzeigenpreise
Preise für Anzeigenschaltungen
(beliebig viele):
1 Monat = 89 Euro
für DEHOGA Mitglieder
(regulär 155 Euro)
6 Monate = 550 Euro
für DEHOGA Mitglieder
(regulär 599 Euro)
DEHOGA Bundesausschuss für Berufsbildung
Neuordnung der Ausbildungsberufe
Der Bundesausschusses für Berufsbildung im DEHOGA Bundesverband hatte
zu seiner jährlichen Sitzung nach Hamburg
eingeladen.
Diskutiert wurde neben der Weiterentwicklung der Deutschen Jugendmeisterschaften auf dem Petersberg auch die
aktuelle Ausbildungssituation, die in allen
DEHOGA Landesverbänden nach wie vor
angespannt ist. Breiten Raum in der Arbeit des Bundesverbandes nimmt aktuell
das Neuordnungsverfahren für die gastgewerbliche Berufsausbildung ein. Die
wenigsten Probleme werden dabei bei den
dreijährigen Berufsausbildungen ausgemacht.
Problematisch ist aber die Neuordnung der zweijährigen Berufsausbildung
Fachkraft im Gastgewerbe. Hier hat die
Gewerkschaft NGG ein ums andere Mal
deutlich gemacht, dass zweijährige Ausbildungsgänge nicht mehr den Vorstellungen
der Gewerkschaften entsprechen. Der Diskussionsprozess der Sozialpartner stockt
an dieser Stelle. Der DEHOGA Bundesverband wird Wege zu entwickeln haben, den
stockenden Meinungsbildungsprozess in
Fahrt zu bringen. 
16 Energie
DEHOGA Magazin 04/2016
Energiespar-Tipp: Intelligentes Lastmanagement
Z
ahlen Sie Ihrem Stromanbieter einen Leistungspreis? Der Leistungspreis richtet sich nicht nach dem Stromverbrauch, sondern nach der höchsten abgerufenen Leistung. Diese „Spitzenlast“ entsteht, wenn viele hungrige Stromverbraucher gleichzeitig
in Betrieb sind. Wenige Großeinsätze in der Küche reichen aus, um
die Stromrechnung für das ganze Jahr in die Höhe zu schrauben.
Für große Küchen kann sich ein „intelligentes Lastmanagementsystem“ lohnen.
Systeme für intelligentes Lastmanagement in der Küche
 Können überall installiert werden und vernetzen alle
wichtigen elektrothermischen Großgeräte in der Küche.
 Sie erkennen, wenn eine hohe Spitzenlast droht.
Herdplatten, Öfen, Kühlschränke etc. dienen als Puffer und werden im Fall der Fälle kurzzeitig vom Netz getrennt. Ist die Gefahr
gebannt, schalten sie sich wieder ein und laufen normal weiter.
 Die Systeme arbeiten im Hintergrund und haben keine Auswirkungen auf den Komfort Ihrer Gäste oder die Arbeitsabläufe in Ihrem Betrieb!
 Die Energiekosten sinken und das Stromnetz wird
weniger belastet!
Beispiel:
Hotel mit 34 elektrothermischen Verbrauchern, inkl. Küche, Wellness und Waschküche. Vom Stromanbieter wird ein Leistungspreis
von 102 Euro pro kW Spitzenlast und Jahr in Rechnung gestellt.
Spitzenlast:
 ohne intelligentes Lastmanagement: ca. 180 kW
 mit intelligentem Lastmanagement: ca. 100 kW
Einsparung pro Jahr:
 80 kW x 102,00 EUR =
 Amortisationszeit:
8160,00 E
€ UR
ca. 2-3 Jahre
Quelle: Sicotronic GmbH, München & Hotel Alte Krone, Mittelberg
Weitere Tipps und detaillierte Infos zum Energiesparen auf:
www.energiekampagne-gastgewerbe.de
Ihre Energieberater in Niedersachsen:
Hannover-Hildesheim
(südliches Niedersachsen)
 Heino
Thomsen
Ingenieurbüro Thomsen
Eleonorenstr. 18
30449 Hannover
Tel. 0151 - 14135037
[email protected]
Osnabrück-Emsland /
Grafschaft Bentheim /
Weser-Ems / Ostfriesland
 Carsten
Mücke
Mücke Energieberatung
Eschenweg 36b
49088 Osnabrück
Tel. 0541 - 91194115
[email protected]
www.muecke-energieberatung.de
Lüneburg / Stade /
Braunschweig /nördlicher
BV Land Braunschweig-Harz
 Torsten
Merker
TM Concept 24
Gärtnerweg 9
29525 Uelzen
Tel. 0157 - 76131998
[email protected]
www.tm-concept24.de
DEHOGA Magazin 04/2016
17
Energie
Landhaus Oltmanns begeistert von Energieberatung
Christian Oltmanns vom Landhaus Oltmanns in Moormerland ist begeistert von
der Energieberatung des DEHOGA Niedersachsen. „Die energetische Beratung
durch Carsten Mücke hat viel Einsparpotential gebracht“, so Christian Oltmanns.
„Es macht wieder Spaß, Rechnungen vom
Energieversorger zu bekommen“.
Das Unternehmen hat sieben Mitarbeiter. Das Hotelgebäude bietet 14 Doppel- und drei Einzelzimmer für Übernachtungsgäste und umfasst Restaurant, einen
Clubraum, einen Saal und eine Orangerie.
Die Heizungsanlage sollte ausgetauscht
werden mit dem Ziel, die Energiekosten
zu senken. Um hier die optimale Lösung
zu finden, beauftragte Christian Oltmanns
den Energieberater des DEHOGA Niederachsen, Carsten Mücke. Der sollte die richtige Anlagentechnik und die damit verbundenen Einsparpotentiale ermitteln.
tig war, dass alle vier Maßnahmen zurzeit
durch das KfW-Förderprogramm zinsverbilligt finanziert werden können. 
Das Landhaus Oltmanns in
Mormeerland profitiert von der
DEHOGA-Energieberatung.
Die neue Heizungsanlage mit BHKW arbeitet wesentlich effizienter und
damit kostengünstiger.
Fotos: Brötje/Last-PR
Dies ist mit der langfristigen Beratung
auch gelungen. Vier Maßnahmen wurden
im Rahmen der energetischen Untersuchung formuliert: Neben dem Austausch
des Heizkessels soll die Wärmerückgewinnung aus der Kältetechnik genutzt werden. Der Einbau eines BHKW wurde genauso ins Auge gefasst wie die Umrüstung
der gesamten Beleuchtung auf LED. Wich-
Seite 7
Aktuelle Nachrichten
18 DEHOGA Magazin 04/2016
2. Integrationskonferenz „Werkstatt Arbeit“
Im Rahmen des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ hat der DEHOGA Niedersachsen auch an der 2. Integrationskonferenz zum Thema „Werkstatt Arbeit“
aktiv mitgearbeitet.
Diesmal drehte sich alles um konkrete
Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Drei Hauptpunk-
Wirtschaftsminister Olaf Lies hat das Schlusswort zur 2. Integrationskonferenz des Bündnisses "Niedersachsen packt an" gesprochen.
te wurden bei der Frage nach gelungener
Integration herausgestellt: Sprache, WerteVermittlung und Kompetenzfeststellung.
Die nunmehr veröffentlichten Zahlen belegen deutlich, dass Flüchtlinge allein kurzfristig nicht den Fachkräftemangel beheben
können: Rund 80 Prozent der Asylbewerber haben keine verwertbare Qualifikation, fünf Prozent davon sind nie zur Schule
gegangen. Allerdings sind 70 Prozent der
Flüchtlinge unter 30 Jahre alt, so dass hier
eine große Chance besteht, diese mittelfristig für den Arbeitsmarkt fit zu machen.
In fünf Foren wurden die Anforderungen der Arbeitgeber an die Politik
formuliert, wie die Integration in den Arbeitsmarkt aussehen muss. Wirtschaftsminister Olaf Lies bestätigte dann auch
in seinem Schlusswort die Wichtigkeit
des Feedbacks der Betriebe, damit die Politik erkennen kann, welche Wege es einzuschlagen gilt. 
Lea Arnold (DGB), Mareike Wulf (UVN),
Jan Dieckmann (Moderator).
E-SERVICE
Weitere Informationen zum Bündnis
„Niedersachsen packt an“ gibt es unter
www.niedersachsen-packt-an.de.
Aus der Praxis für die Praxis:
Regionales aus dem Kochtopf
Jochen und Henning Gerken sind Küchenchefs im Haus am Landtagsplatz in
Hösseringen in der Lüneburger Heide. Als
aktive Teilnehmer der Aktion „Gastlichkeit
in Niedersachsen“ sind sie Vorreiter zum
Thema Verarbeitung von regionalen Produkten. Sie stellen uns heute ihr Rezept
des Monats vor:
Heidschnuckenkeule
„Landtagsplatz“
in Wacholderrahm
 Die Heidschnuckenkeule (ca. 1,2 kg ohne
Knochen)
abspülen,
auf
Küchenkrepp
trocknen und mit
Salz, Pfeffer und
Wacholderbeeren
einreiben und
kurz ziehen lassen.
 Für das kräftige Anbraten
nehmen
wir
Butterschmalz,
ein bisschen Öl
und geschnippelte Zwiebeln und
Möhren. Damit es einen würzigen Geschmack gibt, geben wir die restlichen
Wacholderbeeren, Lorbeerblatt und
Thymian direkt in den Bräter.

1/2 Liter Rotwein aufkochen lassen,
zum Sud geben und alles zusammen im
Backofen bei 200 Grad etwa 1,5 Stunden
schmoren lassen. Häufig begießen und
einmal wenden. Keule herausnehmen,
auf dem Rost im ausgeschalteten Backofen kurz nachziehen lassen. Gemüse
und Weinsud durch ein Sieb streichen
und in den Bräter geben und erhitzen.
Für die Abrundung der Sauce rühren
wir 150 g Creme fraîche ein und lassen alles noch ein wenig köcheln. Nach
dem Abschmecken mit Salz und Pfeffer
schneiden wir die Keule in Scheiben
und richten Sie auf einer Platte an. Die
Sauce wird separat gereicht.

Lecker dazu: Salzkartoffeln oder Kroketten, grüne Butterbohnen oder Rosenkohl mit Speck und mit Preiselbeeren gefüllte Birne – natürlich alles aus
der Region und von unseren Landwirten vor Ort. 
DEHOGA Magazin 04/2016
Irreführende Werbung
mit Hotelsternen
auf hotel.de untersagt
19
Aktuelle Nachrichten
DEHOGA-Fahnen
zum Sonderpreis
Sonderpreis von 28 Euro pro Hißfahne
Wettbewerbszentrale auch in
zweiter Instanz erfolgreich
Durch eine Großbestellung können wir DEHOGA
Mitgliedern die hochformatige Fahne im DEHOGA Corporate Design im Moment
zum Sonderpreis von 28 Euro
pro Stück zzgl. MwSt. und
Versand anbieten (statt regulär 138,00 Euro!).
Über das Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen
hotel.de und die Widerklage des Buchungsportals der
HRS-Gruppe gegen die Wettbewerbszentrale hatten wir
schon berichtet.
Mit Urteil vom 19. April 2016 (Az. 3 U 1974/15; Revision nicht zugelassen) hat das OLG Nürnberg nun erfreulicherweise die erstinstanzliche Untersagung der
Werbung für Hotelbetriebe unter Angabe von Sternesymbolen im Buchungsportal „hotel.de“ bestätigt (Vorinstanz LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.08.2015, Az. 4
HK O 6806/14). Die Wettbewerbszentrale hat sich damit
auch in zweiter Instanz gegen die Betreiberin der Buchungsplattform für Hotels durchgesetzt.
Die Wettbewerbszentrale hatte die Werbung mit fünfzackigen Sternesymbolen als irreführend beanstandet,
da diese nicht auf einer Überprüfung durch eine neutrale Stelle anhand objektiver Kriterien, insbesondere nach
Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung, beruhte.
Die Fahne besteht aus
Polyester Wirkware und
hat eine Größe von 150 x
400 cm (4-farbiger chemischer Siebdruck, licht-, luft, wasser- und sonnenecht
durchdruckt). Die dazugehörigen Fahnenmasten
können gleich mitbestellt
werden. Da es bei den Fahnenmasten verschiedene
Ausführungen und Preise
gibt, wird die Herstellerfirma Conflag Ihnen bei
Interesse ein individuelles
Angebot unterbreiten. 
Das OLG Nürnberg gab der Wettbewerbszentrale Recht
und begründete seine Entscheidung damit, dass das Publikum bei einer Sterne-Werbung für einen Hotelbetrieb
eine Überprüfung durch eine neutrale unabhängige
Stelle anhand objektiver Merkmale erwarte. Beruhe die
Sterne-Angabe dagegen auf einer Selbsteinschätzung des
Hotels sowie Kundenerfahrungen und werde dies nicht
klar und eindeutig kommuniziert, sei die Werbung für
den Verbraucher irreführend. 
INFO-SERVICE
Bestellung und weitere Informationen:
DEHOGA Niedersachsen, Tanja Bittaye
Tel. 0511-3370620, Email. [email protected]
Seite 5
Aktuelle Nachrichten
20 DEHOGA Magazin 04/2016
Änderungen bei der hogarente
Ergo schließt Pensionskasse zum 31. Dezember 2016
Nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch die gesetzlichen Grundlagen
der betrieblichen Altersvorsorge werden
derzeit intensiv öffentlich diskutiert. Allen gemeinsam ist zweifelsohne klar, dass
die betriebliche Altersvorsorge weiterhin
eine tragende Säule der Zukunftsvorsorge
darstellen soll. Spannend und noch offen
ist, ob die politischen Parteien noch vor
der Bundestagswahl im Herbst 2017 eine
Gesamtreform der Alterssicherung auf
den Weg bringen, oder ob das Thema eine
zentrale Rolle im Bundestagswahlkampf
spielen wird. Dabei spielt auch die künftige Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge eine große Rolle.
Unabhängig davon gibt es in der Versicherungswirtschaft Entwicklungen, die
auch die Branchenlösung hogarente betreffen. Aufgrund der Niedrigzinsphase
haben viele Versicherungen, so auch die
Partner der hogarente HDI und Ergo, angekündigt, ihre Pensionskassen zum 31.
Dezember 2016 für das Neugeschäft zu
schließen. Derzeit versenden HDI und
Ergo entsprechende „Kündigungen des
Gruppenversicherungsvertrages“ an die
betroffenen Betriebe.
Ganz wichtig: Für alle Mitarbeiter, für
die seit dem Jahr 2002 und bis zum 31.
Dezember 2016 ein hogarente-Vertrag abgeschlossen wurde bzw. wird, werden die
Verträge selbstverständlich unverändert
fortgeführt. Für die bestehenden Verträge
gelten nach wie vor die beim Abschluss
der Verträge garantierten Zinsen. Waren
es im Jahr 2002 noch 3,25 Prozent garantierte Zinsen, konnten die Versicherungen
im Jahr 2016 nur noch 1,25 Prozent Zinsen
garantieren. Insbesondere profitierten die
Mitarbeiter von der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der eingezahlten Beiträge,
die Arbeitgeber nur von der Sozialabgabenfreiheit. Diese Rahmenbedingungen
machten die betriebliche Altersvorsorge
hogarente zu einer attraktiven Lösung.
Sowohl im Licht der aktuellen politischen Diskussionen als auch der Entscheidung der Versicherungspartner, ihre Pensionskassen zu schließen, ergibt sich auch
tarifpolitischer Handlungsbedarf. Die
Gewerkschaft NGG und der DEHOGA befinden sich in intensiven Gesprächen, um
eine zukunftsorientierte und nachhaltige
Lösung für die Beschäftigten, aber auch
für die Arbeitgeber zu finden. Dabei werden auch die politischen Vorschläge zur
Neuordnung der betrieblichen Altersvorsorge beleuchtet. 
Komplett digitaler Check-in im Hotel nicht möglich
Digitale Unterschrift scheitert an Sicherheitsbedürfnis
Am 28. April 2016 hat der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages
über Digitalisierungs-Optionen beraten.
Insbesondere die Abgeordneten der Opposition warfen die Frage auf, „aus welchen
Gründen in Deutschland von der Möglichkeit einer elektronischen Unterschrift für
Meldescheine in Beherbergungsbetrieben
abgesehen worden ist“.
Das Melderecht wurde mit dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum
1. November 2015 neu geregelt. Eine weiterreichende Regelung, die auch die Unterschrift durch eine digitale Nachbildung
ersetzen würde, ist europarechtswidrig.
Schon die derzeitige Vereinfachung des
Melderechts, die ein Vorabausfüllen des
Meldescheines ermöglicht, sei eine äu-
ßerst großzügige Auslegung des Schengener Durchführungsübereinkommens, das
auch diese Fragen regele, so die Vertreterin des Bundesministeriums des Innern
,Gabriele Eisel.
Insgesamt, so Frau Eisel, sei die derzeitige Regelung ein „guter Kompromiss
zwischen dem Interesse des Hotelgewerbes an der Entbürokratisierung und dem
Interesse der Polizei an einem Mittel der
Strafverfolgung und Gefahrenabwehr“.
Damit hat der Tourismusausschuss die
Rechtslage bestätigt, die der Hotelverband Deutschland (IHA) immer wieder
darstellte. Eine vollständige Digitalisierung des Meldeprozesses scheitert nicht
nur an europarechtlichen Vorschriften,
sondern auch an dem derzeit vorherrschenden Sicherheitsbedürfnis in Europa. Was jetzt zählt, ist die Durchsetzung melderechtlicher Vorgaben auch
in gewerblichen Angeboten der „Sharing
Economy“, die sich von vielen bürokratischen Vorgaben freizeichnet. 
DEHOGA Magazin 04/2016
21
BEZIRKSVERBAND HANNOVER
Geschäftsführerin Kirsten Jordan
Yorckstr. 3 | 30161 Hannover
Tel. 0511 - 33 706-31 | Fax 0511 - 33 706-30
Email: [email protected]
Versammlungen im DEHOGA Region Hannover
Flüchtlingsintegration und Erbschaftssteuerreform
Aktuelle Themen, Regularien und
Mitgliederehrungen standen bei den
Versammlungen der Altkreise Springe,
Neustadt und Hannover-Land auf der Tagesordnung.
Zu den Forderungen des DEHOGA zur
Novellierung des Arbeitszeitgesetzes,
der Kampagne „Direkt buchen“ sowie
den Vorschriften für elektronische Kassen führte Geschäftsführerin Kirsten
Jordan aus. Die Mitglieder nutzten die
Chance, individuelle Fragen zu klären
und sich untereinander auszutauschen.
bei der Arbeitsagentur Hannover, engagiert über die Möglichkeiten der Flüchtlingsintegration. Sie betonte, dass die
Flüchtlinge hoch motiviert sind und erläuterte die verschiedenen Qualifizierungsmaßnahmen. Relativ unproblematisch
kann ein sechswöchiges Praktikum als
Maßnahme bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden. Frau Wassermann teilte
außerdem mit, dass die Arbeitsagentur in
Kürze Schulungen für das Gastgewerbe
anbieten wird. In Zusammenarbeit mit
der IHK werden Vorbereitungskurse für
eine Teilqualifizierung erstellt.
In den Altkreisen Springe und Neustadt informierte Andrea Wassermann,
Teamleiterin der Flüchtlingsvermittlung
Im Altkreis Springe wurde Gunnar
Meier in seinem Amt als 1. Vorsitzender
bestätigt.
Altkreis Hannover-Land:
Vorsitzender Tegtmeyer (r.)
mit Referent Schulze-Borges
vom Bund der Steuerzahler.
Ebenfalls wiedergewählt wurde Heinrich-Christian Tegtmeyer als Vorsitzender für den Altkreis Hannover-Land.
Hier informierte Herr SchulzeBorges, Steuerreferent des Bundes der
Steuerzahler und Fachanwalt für Steuerrecht, über die Regelungen zur Erbschaftssteuerreform sowie den vorliegenden Referentenentwurf, gegen den
Bundesrat und Verbände massive Bedenken geäußert haben. „Wie das neue
Gesetz tatsächlich aussehen wird, bleibt
spannend.“, so Schulze-Borges. 
Altkreis Neustadt:
Goldene Ehrennadel für
Gerd Kruse – überreicht
durch 1. Vorsitzenden
Thomas Stolte.
Altkreis Springe:
Margrit Schramm erhält die
Silberne Ehrennadel aus der
Hand des 1. Vorsitzenden
Gunnar Meier.
Hannover
22 DEHOGA Magazin 04/2016
Seminar zum Arbeitsrecht findet großen Anklang
Rechtsanwalt Maischak informiert Mitglieder umfassend
„Fit im Arbeitsrecht“ – unter diesem
Titel lud der DEHOGA-Bezirksverband
Hannover seine Mitglieder zu einem Son-
derseminar am 23. Mai 2016 ein. Rund 50
Inhaber und Personalverantwortliche aus
den Mitgliedsbetrieben nutzten die Chance, sich im InterCityHotel Hannover ausführlich informieren zu lassen und zahlreiche Fragen zu stellen.
Regelungen der Tarifverträge, Formulierung von Arbeitsverträgen, Arten von
Befristungen, die Tücken bei der Kündigung und vieles mehr stand auf dem
Programm. Anhand von Beispielen aus
Arbeitsrechtsurteilen und den eigenen
Erfahrungen konnte Rechtsanwalt Martin
Maischak anschaulich aus der Praxis beBezirksvorsitzende Gabriele Güse mit dem
Referenten, Rechtsanwalt Maischak.
richten. Maischak ist Rechtsanwalt in der
Anwaltskanzlei Bareither, die die Vertretung vor den Arbeitsgerichten für den DEHOGA-Bezirksverband Hannover wahrnimmt. Die Teilnehmer hatten während
des dreistündigen Seminars ausreichend
Möglichkeiten, Fragen zu stellen, so dass
selbst schwierige Einzelfälle gleich geklärt werden konnten. Auch die Themen
Zuschläge und Verfall von Urlaubsansprüchen sowie die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes nahmen einen breiten
Raum ein.
Im Anschluss an die Veranstaltung gab
es bei einem gemeinsamen Mittagessen
noch genügend Gelegenheit zum Meinungsaustausch. 
Hannovers erstes inklusives Café eröffnet
„Anna Blume“ beschäftigt Mitarbeiterinnen mit Handicap
Nach einer kurzen Probephase war es
am 30. April 2016 soweit: Das inklusive Kulturcafé „Anna Blume“ am Stadtfriedhof
Stöcken feierte seine offizielle Eröffnung!
Hier gibt es vom Frühstück über Kuchen
bis hin zu leckeren – meist vegetarischen
– Gerichten viel Selbstgemachtes in einem
einmaligen, denkmalgeschützten Ambiente.
Inhaberin Ute Wrede ist es – neben
der hohen Qualität der Speisen
– besonders wichtig, dass mit
dem Café eine Möglichkeit
geschaffen wurde, Menschen mit Behinderungen
auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Von den sechs Mitarbeiterinnen haben
drei ein Handicap.
„Alle werden
s o z i a l ve r s i c h e r ungspf licht ig
beschäftigt und
nach Tarif bezahlt“, betont Ute
DEHOGA-Vorstand und -Geschäftsführung
gratulieren Ute Wrede und wünschen dem Café
„Anna Blume“ viel Glück.
Wrede. „Wir möchten damit ein Vorbild
für andere Gastronomen und ein Türöffner für die Inklusion sein.“
Neben dem kulinarischen Angebot
wird es auch Anspruchsvolles zu hören
und zu sehen geben, wie es sich für ein
Kulturcafé gehört. Das Café ist außerdem
komplett barrierefrei. 
Anna-Lotta begleitet die Eröffnungsfeier mit ihrem Cello.
23
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Doch geht es nicht nur darum, die mehr
als 14.000 Teilnehmer der Special Olympics herzlich zu begrüßen. Gleichzeitig
möchten die Initiatoren ein häufiges Problem von Menschen mit Handicap in den
Fokus rücken: Sie sind im Durchschnitt
doppelt so lange arbeitslos wie Menschen
ohne Einschränkungen, auch ihre Arbeitslosenquote liegt rund doppelt so hoch. „Wir
möchten einerseits unsere Freude über
die Special Olympics zeigen und zugleich
an alle Arbeitgeber appellieren, Menschen
mit Behinderung und ihr berufliches Potenzial stärker in den Blick zu nehmen“,
sagt Kirsten Jordan, Geschäftsführerin
des DEHOGA.
Mit „Wirtschaft inklusiv“ steht dem
Branchenverband ein kompetenter Partner zur Seite. Denn das Projekt setzt genau da an, wo es hakt: Arbeitgeber wissen
einfach zu wenig von den Rahmenbedingungen und den vielen Unterstützungsmöglichkeiten bei der Ausbildung und
Beschäftigung von Menschen mit Handicap – und scheuen daher oft davor zurück. „Inklusionslotsen“ beraten Arbeitgeber kostenlos zu allen juristischen und
fachlichen Fragen rund um die berufliche
Inklusion, organisieren Informationsveranstaltungen und Runde Tische zum Thema. Petra Künsemüller vom Bildungswerk
der Niedersächsischen Wirtschaft (BNW)
und Beraterin bei „Wirtschaft inklusiv“:
„Auch Menschen mit verschiedenen Einschränkungen sind leistungsfähig, sie sind
motiviert und sie werden als Fachkräfte
gebraucht. Wir wollen Arbeitgeber ermu-
vo
Zu den Special Olympics vom 6. bis 10.
Juni in Hannover stand eine Gruppe im
Mittelpunkt, die oft noch eher am Rande
steht: Menschen mit Behinderung. Den
sportlichen Wettbewerb nahmen der DEHOGA Region Hannover e.V. und das Projekt „Wirtschaft inklusiv“ zum Anlass, auf
deren Situation am Arbeitsmarkt aufmerksam zu machen. Mit Ansteck-Buttons zeigten Servicekräfte in der Gastronomie während der Special Olympics „Flagge“ und
warben für die Großveranstaltung.
tzt
DEHOGA und „Wirtschaft inklusiv“ unterstützen
die Special Olympics
sam st
ar
ein
m
U nterst ü
Menschen mit Handicap:
Leistungsfähig, motiviert,
gebraucht
Hannover
Ge
DEHOGA Magazin 04/2016
ho
ga
n
h a nn o ve r u
d
W
tigen, dieses Potenzial zu erkennen und
zum Wohle aller zu nutzen.“
Die Aktion stieß auch beim Organisationsteam der Special Olympics auf offene
Ohren, wie Projektleiterin Wiebke Linnemann erklärt: „Das ist eine tolle Idee, diese Unterstützung nehmen wir natürlich
gern an. Wir hoffen, dass so noch mehr
Zuschauer den Weg zu den Wettbewerben
und unseren Veranstaltungen im Rahmenprogramm finden und sich zudem
Arbeitgeber künftig noch stärker für Menschen mit Behinderung engagieren.“
Weitere Informationen unter: http://
www.wirtschaft-inklusiv.de/ oder in der
DEHOGA Geschäftsstelle 
Nicole Rösler (DEHOGA), Christian Stöver (DEHOGA), Wiebke Linnemann (Special Olympics), Petra
Künsemüller (Wirtschaft inklusiv), Kirsten Jordan
(DEHOGA) und Linda Schulz (Special Olympics)
machen auf die Button-Aktion aufmerksam.
Hannover
24 DEHOGA Magazin 04/2016
70 Jahre DEHOGA-Mitgliedschaft
So ein Jubiläum hat es im Kreisverband
Grafschaft Hoya noch nie gegeben. Am
1. April wurde Anneliese Gefken für Ihre
70-jährige Mitgliedschaft im DEHOGA Niedersachsen geehrt.
Die Gratulation übernahmen die DEHOGA-Bezirksvorsitzende Gabriele Güse
sowie der Kreisverbandsvorsitzende Andree Meyer. Beim anschließenden Mittagessen berichtete Anneliese Gefken
aus Ihrem erlebnisreichen Leben. Dabei
konnten Zeitungsartikel des Kreisverbandes aus den ersten fünf Jahrzehnten ihrer
Mitgliedschaft bewundert werden. 
Die Jubilarin mit Bezirksvorsitzender Güse (l.)
und dem Vorstand des DEHOGA-Kreisverbandes
Hoya.
Text und Foto: J. Hamackers
BEZIRKSVERBAND HILDESHEIM
24 DEHOGA Magazin 04/2016
Geschäftsführerin Renate Mitulla
Yorckstr. 3 | 30161 Hannover
Tel. 0511 - 33 706-25 | Fax 0511 - 33 706-30
Email: [email protected]
FremdenverFachvortrag
kehrsbeitrag in
der Ergo in
Hann. Münden Hann. Münden
Großes Interesse zeigten die Mitglieder
des DEHOGA Kreisverbandes Hann. Münden an dem Fachvortrag „Kranken- und
Pflegeversicherung für Unternehmer“ des
DEHOGA-Versicherungspartners Ergo. Kai
Winnemuth, unterstützt von seinem Kollegen Thomas Straßner, zeigte an praktischen Beispielen auf, warum ein Unternehmer nicht nur seinen Betrieb, sondern
auch sich selbst ausreichend versichern
sollte.
Wichtig für die Teilnehmer waren die
konkreten Zahlenbeispiele, die verdeutlichten, welche Kosten auf den Unternehmer zukommen und welche Risiken damit
abgedeckt werden konnten. Viele Kollegen
nutzten auch gleich die Chance, individuelle Versicherungsfragen an die Ergo-Vertreter zu stellen. 
Am 26. April 2016 fand im Rittersaal des
Welfenschlosses in Hann. Münden eine
Informationsveranstaltung zur geplanten
Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages für Hann. Münden statt.
Die Sitzung war gut besucht. Der von
der Stadt Hann. Münden beauftragte Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Richard
Ellmenhorst, führte zu den Planungen
der Stadt aus. Im Anschluss entspann sich
eine zum Teil sehr emotionale Diskussion
über die Sinnhaftigkeit eines Fremdenverkehrsbeitrages. Bürgermeister Wegener
versuchte den Druck darzustellen, dem
die Stadt Hann. Münden seitens der Kommunalaufsicht ausgesetzt ist. Tourismusförderung als freiwillige Aufgabe würde
bei notleidenden kommunalen Haushalten seitens der Kommunalaufsicht nicht
toleriert. Die Alternative könne nur eine
DEHOGA-Kreisvorsitzender Günter Schulte (l.)
und Bürgermeister Harald Wegener tauschten
ihre Positionen zur Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages in Hann. Münden aus.
Förderumlage bei all denen sein, die unmittelbar oder mittelbar vom Tourismus
profitieren würden. Gerade bei den anwesenden Vertretern des Handwerks, das
immer wieder durch überregionale Anbieter bei Aufträgen in der Stadt ausgebootet
wird, regte sich daraufhin Widerspruch.
Auch die Vertreter des Gastgewerbes waren nicht davon überzeugt, dass der Fremdenverkehrsbeitrag der richtige Ansatz zur
Förderung des Tourismus in Hann. Münden ist. Auch wenn man grundsätzlich die
Probleme der Stadt erkenne, könne es nicht
sein, dass ein Fremdenverkehrsbeitrag
ohne kritische Diskussion mit dem Gastgewerbe zu zukünftigen Tourismusförderkonzepten eingeführt werde. Hier versprach
Bürgermeister Wegener, kurzfristig auf das
Gewerbe zuzugehen. 
DEHOGA Magazin 04/2016
25
Bezirksverband Lüneburg
Geschäftsführer RA Heinz-Georg Frieling
Stadtkoppel 16 | 21337 Lüneburg
Tel. 04131 - 8 28 24 | Fax 0511 - 04131 - 8 34 16
Email: [email protected]
Den Trend nicht verpassen
Frühjahrstagung des DEHOGA Bezirksverbands Lüneburg
Preis“, daher lohne sich die Investition in
eine eigene Homepage und ein eigenes Buchungsportal immer. „Sie dürfen offensiv
auf den Kunden zugehen und klarstellen:
Bei mir gibt es das beste Angebot“, so der
ausscheidende Vorsitzende. „Die Prioritäten werden sich noch weiter zu Facebook
verschieben.“
Wenn der Vorsitzende des DEHOGABezirksverbands Lüneburg von einer „Fortsetzung positiver Trends“, von „der fünften Zunahme in Folge“ und von Ampeln,
die „auf grün stehen“ spricht, dann ist
das ein Zeichen an die Kreisverbände, die
dem DEHOGA Bezirksverband Lüneburg
angehören, dass vieles zur Zufriedenheit
verläuft. Allerdings gibt es bei solchen
Lobeshymnen immer auch ein „Aber “ –
und das folgte bei der Frühjahrstagung in
Schwarmstedt sprichwörtlich „auf dem
Fuße“. „Der Blick relativiert sich, wenn wir
auf die Anzahl der Betriebe schauen“, so
der erste Vorsitzende Frank Lehmann.
Denn die Anzahl sinke, gerade bei den
Restaurants gebe es einen Verlust von
zehn Prozent. Auch die „fünfte Zunahme
in Folge“ bei der Zahl der Beschäftigten sei
einzuschränken, denn „seit 2007 verzeichnen wir einen Rücklauf bei den Auszubildenden“.
So ist es auch nicht verwunderlich, dass
Lehmann das zentrale Branchenproblem
in der „Mitarbeitergewinnung und vor allem -bindung“ sieht. Die Flüchtlingsströme würden die Verantwortlichen „auch
nicht nach vorne bringen“, denn es fehlten
gemeinsame Schnittstellen. Manchmal
fehle es an Kenntnissen, und oft stelle sich
die Frage „Bleibt die Person denn auch drei
Jahre im Land?“. „Es gibt deutlich mehr
Fragen als Antworten“, so Lehmann. Als
„Bremsklotz“ erweise sich seiner Meinung
nach die Gewerkschaft NGG (NahrungGenuss-Gaststätten). Sie greife „sinnfrei
die Branche an“ und sei „kein fairer Partner“.
Ein fairer Partner und Weggefährte
im Vorstand war laut Lehmann hingegen über Jahre hinweg Heinz Beier, Vorsitzender der Fachgruppe Hotels. Bei der
Tagung im Schwarmstedter Ringhotel
Bertram gab er dieses Amt ab. Die Vertreter der Kreisverbände wählten Michael Schwarz zu seinem Nachfolger. Damit
stand ebenfalls das Amt des Schatzmeisters zur Wahl. Tanja Ehlers bekam mehrheitlich die Stimmen für das Amt.
Bevor jedoch Heinz Beier das Amt als
Fachgruppen-Vorsitzender
niederlegte,
gab er noch Einblick in das Hotelgewerbe.
Seiner Ansicht nach haben sich die Zeiten deutlich geändert. Wer früher noch
TUI-Reise-Toppartner war, Anfragen per
Fax sendete und Verfügbarkeitsanfragen
erhielt, sehe sich heute dem Zeitalter des
Internets gegenüber.
Das Thema „Facebook“ erwähnte auch
Ulrich von dem Bruch, Geschäftsführer
der Lüneburger Heide GmbH. „Die Marke
und die Größe des Betriebes zählt nicht.
Facebook ist die Nummer zwei der Werbekanäle nach Google. 84 Prozent der User
lassen sich von den Urlaubspostings der
Freunde und Familie inspirieren.“ Die
klassische „Primetime“, wann der Nutzer
online ist, sei dabei der Zeitraum 20 bis 23
Uhr. Aber nicht nur die Urlaubsentscheidung verlaufe über das Web 2.0, sondern
auch 90 Prozent der Anfragen kämen online. „50 Prozent davon mit mobilen Geräten“, so von dem Bruch. Deshalb sei es
wichtig, die Websites der Betriebe an diese
anzupassen. „Wir dürfen den Trend nicht
verpassen, denn er ist schon längst da.“
Die Übernachtungszahlen von 5,2 Millionen bewertete der Geschäftsführer zunächst positiv. Aber auch bei ihm schloss
sich das „Aber “ an . Wir profitieren durchaus von der aktuellen Krise, aber nicht so
wie gedacht. Wenn der Trend so bleibt,
dann bleibt der Mensch zu Hause.“ Ähnlich sei es im Krisenjahr 2008 auch gewesen. „Wir müssen aufpassen, was kommt“,
so von dem Bruch.
Die Lüneburger Heide GmbH sehe sich
als Partner für die Betriebe in der Region,
sei aber auch auf die Mitarbeit angewiesen. „Wenn es Aktionen gibt, dann melden
Sie sich“, betonte der Vorsitzende am Ende
des Vortrags des Gastreferenten. 
Text und Foto: WZ Sarah Langemeyer
„Nichts ist so transparent wie die Hotellerie“, mahnte Beier. Denn „im Internet
findet der Kunde immer den günstigsten
Lüneburg
26 DEHOGA Magazin 04/2016
Schulcaterer
machen Dampf!
Gesundes Essen in den
Schulmensen und Kitas
Stefan Gerhardt, Betreiber der Mensa in der Wilhelm-Bracke-Gesamtschule
in Braunschweig mit 1.300 Schülern und
seit 2015 zusätzlich der Mensa in der IGSSassenburg mit 830 Schülern, ist auch weiterhin auf einem guten Weg, die Ernährungsbildung voranzutreiben. So nahm er
mit Deutschlands bekanntestem CateringUnternehmen am 6. Forum Schulcatering
in Hamburg teil.
Stefan Gerhardt, vierter von links, beim 6. Forum Schulcatering
in Hamburg mit Bundesernährungsminister Christian Schmidt, Bildmitte.
Foto: BMEL
Hier hatte Bundesernährungsminister
Christian Schmidt zu einem Qualitätspakt
für gutes Schulessen aufgerufen. „In Ihren
Händen liegt nicht nur die Zubereitung eines Mittagessens, sondern die Mitverantwortung für die Zukunft unserer Kinder“,
richtete sich der Minister an die Schulcaterer.
Zahlreiche vorbildliche Angebote kämen dieser Verantwortung in der Praxis
bereits nach. Ziel müsse aber bleiben,
solche hochwertigen Angebote flächendeckend zu etablieren. Als Maßstab legte der
Minister dafür den Qualitätsstandard der
Deutschen Gesellschaft für Ernährung
(DGE) für die Schulverpflegung an. Das
von ihm geplante Nationale Qualitätszentrum für gesundes Essen in Kita und Schule soll auch den Caterern als Anlaufstelle
dienen. Darüber hinaus ist geplant, dass
das Zentrum einen Qualitätsnachweis entwickelt, mit dem Caterer belegen können,
dass sie für die Verpflegung in Kita und
Schule qualifiziert sind. „Denn wir müssen sicherstellen, dass die Köche auch die
Fähigkeiten mitbringen, um für Kinder
und Jugendliche zu kochen“, so Schmidt.
Für Gerhardt ist die Außer-Haus-Verpflegung für die Mehrheit der Kinder und
Jugendlichen heutzutage selbstverständlich. Mehr als vier Millionen von ihnen
bekommen wochentags in der Kita oder
der Schulmensa Mittagessen. So setzt sich
auch Stefan Gerhardt für eine optimale
Ernährungsbildung in den Schulen ein,
denn „... das, was sie an gesunder Ernährung im Unterricht lernen, sollen sie auch
auf dem Mittagsteller wiederfinden“, so
Gerhardt, der seine Kochlehre im Hotel
Bareiss (Baiersbronn) absolviert hat, in
vielen renommierten Betrieben gearbeitet
hat und seit 1994 selbstständig ist. Als Mitglied im DEHOGA-Kreisverband Gifhorn
hat er seine Kolleginnen und Kollegen bereits während eines Referats in der Mensa
der IGS-Sassenburg über die Zukunft der
Gastronomie informiert. 
50 Jahre Gasthaus Im Wiesengrund
Am 1. April 2016 wurde im Gasthaus Im
Wiesengrund in Hermannsburg-Weesen
groß gefeiert. Anlass dieser Feier war das
50jährige Betriebsjubiläum des Gasthauses von Helga und Wilhelm Hiestermann.
Die gelernte Hauswirtschaftsmeisterin
Helga Hiestermann und ihr Ehemann Wilhelm erbauten 1966 ihr Wohnhaus auf dem
heutigen Betriebsgelände. Bereits bei den
Erstellungsplanungen des Hauses wurde
ein extra Raum vorgesehen. Dieser wurde
ab dem 1. April 1966 als Gaststube genutzt.
Das Gasthaus erfreute sich bereits von Anfang an großen Zuspruchs aus der Dorfgemeinschaft. Durch gepflegte Getränke und
Speisen machte sich das Gasthaus über die
Jahre einen guten Namen.
Wilhelm, gelernter Maurer, baute das
Gasthaus auf Wunsch seiner Ehefrau in
regelmäßigen Abständen um und erweiterte es ständig. So kamen schnell einige Fremdenzimmer hinzu. Gäste aus
weiter Entfernung konnten so die Gelegenheit wahrnehmen, im Gasthaus zu
verweilen.
Das Hotel Im Wiesengrund ist heute
ohne Zweifel ein Leuchtturm im Landkreis Celle. Helga Hiestermann war viele
Jahre aktiv im DEHOGA Kreisverband
Celle tätig. Bereits seit dem 1. März 1966 ist
sie Mitglied im Verband. Seit einiger Zeit
ist Tochter Silke Hagelstein, Diätküchenmeisterin, ebenfalls im Hotel und auch im
DEHOGA-Kreisvorstand tätig. 
Familie Hiestermann und Familie Hagelstein
umrahmt von den Gratulanten des DEHOGA und
der IHK.
27
DEHOGA Magazin 04/2016
Lüneburg
Hoffnungsvolle Entwicklungen und harsche Kritik
Versammlung des DEHOGA-Kreisverbandes Heidekreis
Bei der Jahreshauptversammlung des
DEHOGA-Kreisverbandes Heidekreis im
Forellenhof in Hünzingen wechselten sich
Hinweise auf hoffnungsvolle Entwicklungen und harsche Kritik an politischen Entscheidungen und Plänen ab.
„Die Gäste sind wieder bereit, Geld auszugeben“ und „Wir haben bereits mehr
Anfragen als in den vergangenen Jahren“,
hieß es zur aktuellen Entwicklung in der
Gastronomie und dem Hotelgewerbe. „Uns
geht es noch gut“, beurteilte Andreas Klotz
die Situation der Restaurants und Gaststätten. Doch die Wirte müssen überlegen, was
sie noch besser machen können, um sich
die Gäste zu erhalten, betonte der Sprecher
der Sparte Gaststätten. Junge, schnelle
Küche sowie das Einstellen auf spezielle
Kunden wie Veganer, Vegetarier und Allergiker seien gefordert. Statt den kurzlebigen
Trends zu folgen, rieten mehrere Teilnehmer zusätzlich zur guten regionalen Küche.
Udo Fuhrhop sprach von „super Vorbuchungen“. Angesichts der Terrorgefahr
sei mit einem veränderten Reiseverhalten
zugunsten der heimischen Urlaubsziele
zu rechnen. „Wir können uns keine Räder
unter die Hotels bauen und dahin fahren,
wo Gäste sind“, meinte der Vorsitzende der
Sparte Hotel. Vor Ort müsse mit den regionalen Gegebenheiten überzeugt werden.
Außer den Sorgen um geeignete und
qualifizierte Nachwuchskräfte, dem Mindestlohn, der Arbeitszeitverordnung und
der bis Ende des Jahres durchzuführenden Umrüstung der Kassensysteme macht
den DEHOGA-Mitgliedern der Entwurf
des neuen Kommunalverfassungsgesetzes
in Niedersachsen Probleme. Die geplante
Lockerung für das Recht der Kommunen
auf wirtschaftliche Betätigung führen
zu einer nicht abzuschätzenden Konkurrenz auch für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Kommunen könnten ohne
Beschränkung auf das Gemeindegebiet
wirtschaftlich arbeiten wie Privatunternehmen. Dorfgemeinschaftshäuser könnten so zu Gaststätten werden, meinten einige der Anwesenden. Sie sahen durch die
Gemeinden auch im Bereich Hotels eine
noch nicht einzuschätzende Konkurrenz
aufkommen. Besonders verärgerte sie die
beabsichtigte Regelung, dass von privater
Seite nicht gegen die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen geklagt werden
Michel Tueini ehrt die Eheleute Garbers für 50
Jahre Mitgliedschaft im DEHOGA.
Foto: Reins
kann. „Wir müssen schon jetzt dagegen
vorgehen“, forderten die Mitglieder, mit
Druck von der Basis, den Landesverband
im Zusammenwirken mit den vielen Wirtschaftsverbänden dagegen zu aktivieren.
Von der Politik sei keine Unterstützung zu
erwarten, hieß es. Denn alle großen Parteien wären für dieses neue Kommunalverfassungsgesetz.
Im Rahmen der Jahreshauptversammlung ehrte der 1. Vorsitzende, Michel Tueini, die Eheleute Garbers für 50 Jahre
Mitgliedschaft. Außerdem wurde der
Vorstand durch die Wahl von Bernd Wilmes für das Aufgabengebiet Tarifpolitik
ergänzt. 
Seite 11
Lüneburg
28 DEHOGA Magazin 04/2016
Doppelspitze statt Dreigestirn
Armin Schega-Emmerich und Oliver Kompalla
führen DEHOGA Gifhorn
Auf der Jahreshauptversammlung des
DEHOGA-Kreisverbandes Gifhorn wurde
aus dem bisherigen Vorstands-Dreigestirn
eine Doppelspitze. Den Verband führen
jetzt Armin Schega-Emmerich und Oliver
Kompalla. Die bis dato gleichberechtigten Vorsitzenden Claus Schwirtlich und
Henning Steg wurden nach langjähriger
Vorstandstätigkeit verabschiedet und zu
Ehrenvorsitzenden ernannt. Im Beisein des
Präsidenten des DEHOGA Niedersachsen,
Hermann Kröger, wurden beide auch mit
der Goldenen Ehrennadel des Berufsverbandes ausgezeichnet. Für 40jährige Mitgliedschaft wurde Günther Röhler mit der
Goldenen Ehrennadel und Urkunde geehrt.
In einem Grußwort stellte Bürgermeister Matthias Nerlich Parallelen zwischen
dem Gastgewerbe und der Politik fest. So
sei es nicht immer einfach, jeden Gast
zufrieden zu stellen und alle Wünsche zu
erfüllen. Dabei lobte er die gut funktionierende Hotellerie und Gastronomie und
stellte sie als wichtigen Wirtschaftsfaktor
dar. IHK-Geschäftsführer Rainer Knoppe
stellte die Broschüre „Ausbilden im Gastgewerbe“ sowie das im Juni stattfindende
Azubi-Speed-Dating vor.
In seinem Jahresrückblick zählte Vorsitzender Armin Schega-Emmerich noch
einmal die vielfältigen Aktivitäten des
Kreisverbandes auf. Außerdem forderte
er die Hotelbetriebe im Bereich des Volks-
wagenwerkes Wolfsburg zum Umdenken
auf. Die Anzahl der Übernachtungen bei
Geschäftsreisenden, die mit VW in Verbindung stehen, sind nicht zuletzt auch
wegen der Abgas-Affäre zurückgegangen.
Deshalb riet er den Hoteliers, sich wieder
mehr auf die Urlaubsreisenden zu konzentrieren.
Geschäftsführer Albert Harder wies
darauf hin, dass die Anzahl der fehlenden
Köche in den Restaurants noch nie so groß
war. Auszubildende für das Gastgewerbe
zu bekommen, sei ohnehin schon schwer
genug. Darüber hinaus nehmen nach Meinung Harders viel zu wenig Hoteliers und
Gastronomen an Weiterbildungsmaßnahmen des Berufsverbandes teil. „Wenn Sie
keine Zeit haben, entsenden Sie bitte Ihre
Mitarbeiter, damit das vermittelte Wissen
im Betrieb bleibt“, so Harder.
Frederick Meyer lieferte einen Bericht
zur Situation in Sachen Aus- und Weiterbildung und Mitarbeitergewinnung durch
Ausbildungsplatzbörsen ab. Als Teilnehmer verschiedener Ausbildungsplatzbörsen stellte er fest, dass hier der Beruf
Koch/Köchin am gefragtesten gewesen
sei. In Gesprächen mit den Jugendlichen
habe Meyer feststellen müssen, dass die
Berufe im Gastgewerbe sehr an Attraktivität vermissen lassen. Er forderte hier
mehr Unterstützung durch Imagekampagnen des Bundes- und Landesverbandes.
Die neuen Vorsitzenden Oliver Kompalla (l.) und Armin Schega-Emmerich
(r.) ehrten Claus Schwirtlich und Henning Steg.
Niedersachsens DEHOGA-Präsident Hermann
Kröger berichtete über aktuelle Verbandsangelegenheiten.
Anschließend berichtete DEHOGA-Präsident Hermann Kröger über aktuelle Verbandsangelegenheiten. Aktuelle Informationen gab es auch von Dr. Mario Ruppert
aus der Lebensmittelüberwachung und
von Frank Ullmann vom GastronomiePartner Ergo-Versicherung. Nach der Versammlung gab Ullmann gemeinsam mit
Kai Winnemuth an einem Stand Auskunft
zu individuellen Versicherungsfragen der
Mitglieder.
Bei den Wahlen wurden Armin Schega-Emmerich und Oliver Kompalla einstimmig zu Vorsitzenden gewählt. Die
Fachgruppe Hotels vertreten in Zukunft
Henning Förster und Frank Traichel. Wiedergewählt wurden Heinrich Niebuhr und
Hans-Heinrich Schröder für die Fachgruppe Gaststätten. Ebenso wie Schatzmeister
Karlheinz Brunck und sein Stellvertreter
Jens Olvermann. Als Beauftrage für Ausbildungsfragen und Ansprechpartner „Junger
DEHOGA“ sitzen Frederick Meyer und Rainer Kirk im Vorstand. Kassenprüfer bleiben
Ulrich Krannich und Thomas Spöttle. 
Günter Röhler (r.) wurde vom Vorstand mit der Goldenen Ehrennadel
des Verbandes ausgezeichnet.
Fotos: Glasow
29
DEHOGA Magazin 04/2016
Lüneburg
Wo der Stammtisch noch zuhause ist!
Maibaum in Gifhorn als Symbol der Treue und Verbundenheit
Vor dem gerade aufgestellten Maibaum (v.l.): Gastgeber Ulrike und Armin
Schega-Emmerich, Axel und Claudia-Janine Schulz-Hausbrandt sowie René
Hagemann von der Privatbrauerei Wittingen.
Der traditionelle Maibaumstammtisch,
zu dem Familie Schage-Emmerich eingeladen hatte, fand in diesem Jahr bereits zum
20. Mal in der Scheune des Hotels Deutsches Haus in Gifhorn statt. Insgesamt 12
Stammtische mit rund 200 Stammtischbrüdern und -schwestern, die sich regelmäßig im Deutschen Haus treffen, waren
gekommen, um dem Maibaum die Krone
aufzusetzen.
DEHOGA-Vorsitzender Armin SchegaEmmerich begrüßte auch den geschäftsführenden Gesellschafter der Privatbrauerei Wittingen, Axel Schulz-Hausbrandt, und
den Vertriebsleiter von Getränke Höpfner,
Jürgen Herrde, und bedankte sich für deren Unterstützung. „Früher trafen sich
mal der Bürgermeister, der Apotheker,
der Pastor und Lehrer zu regelmäßigen
Stammtischen, um die Alltagsprobleme zu
besprechen, heute sind es Interessengruppen, die sich neben der eigentlichen Ver-
Der neue Maibaum wurde durch die Freiwillige Feuerwehr
Gifhorn aufgestellt.
einsarbeit zu einem gemütlichen Abend
treffen“, so Schega-Emmerich, der mit dieser Einladung auch einmal Dankeschön
für die jahrelange Treue sagen möchte. Bei
einem deftigen Essen, frischen Getränken
und fröhlicher Musik kam es nicht nur zu
einem gemütlichen Beisammensein, sondern auch zu informellen Gesprächen außerhalb der modernen Netzwerke im Internet. Die Handys wurden abgeschaltet und
so entwickelten sich schnell parteiübergreifende Diskussionen mit Bürgermeister Matthias Nerlich und den anwesenden
Kommunalpolitikern.
Da trat auch der frischernannte Ehrenvorsitzende des DEHOGA-Kreisverbandes
Gifhorn mal an den Zapfhahn und unterstützte das Personal des Deutschen Hauses.
Einen Tag später nutzte Familie SchegaEmmerich den Tag des offenen Hotels, um
ihre bisherigen Umbaumaßnahmen der
Öffentlichkeit zu präsentieren. „Wir konn-
Fotos: Glasow
ten sehr viele Besucher begrüßen und viele
Fragen rund um unser Hotel beantworten“,
so der Chef des Hauses. „Heutzutage muss
man mit vielen Aktionen auf sich aufmerksam machen, um im Gespräch zu bleiben“,
so Schega-Emmerich. 
Klassifizierte Betriebe
im April/Mai
 3 Sterne superior
- Rüter's Hotel & Restaurant, Salzhausen
 3 Sterne
- Hotel Stadt Munster, Munster
- Deutsches Haus, Munster
- Ballands Hotel & Restaurant, Lindwedel
 2 Sterne Superior
-Zum alten Ritter, Bad Bodenteich
Seite 9
Bezirksverband
Braunschweig-Harz
Hannover
30 30 DEHOGA Magazin 04/2016
Geschäftsführer Mark Alexander Krack
Jasperallee 7 | 38102 Braunschweig
Tel. 0531 - 4 35 03 | Fax 0531 - 419 78
Email: [email protected]
Ein rauschendes Fest zum 70.
Am 30. April 2016 vollendete Eckehard
Ossada bei einem rauschenden Fest sein
70. Lebenjahr. Als Quereinsteiger kam er
1980 in die Gastronomie und führte erfolgreich das Kegelcenter Nord. Noch im selben Jahr trat er dem DEHOGA bei, dessen
Vorsitzender er von 1998 bis 2007 war.
1996 übernahm Eckehard Ossada das Waldhaus Oelper, welches er
aus einer Insolvenz heraus kaufte.
Schon damals war ihm die Tragweite der Umbauarbeiten im Waldhaus
klar: „Wer ein Haus übernimmt, in
dem 30 Jahre lang nicht modernisiert wurde, kann sich auf einiges
gefasst machen“.
Durch den Festabend führte die
bekannte Entertainerin Edwina de Pooter.
Durch ihr abwechslungsreiches und buntes Programm animierte sie die nach dem
Motto“ Black & White“ gekleideten Gäste
zum Tanzen und Mitmachen.
Jubilar Eckehard Ossada hatte zu
einem rauschenden Fest eingeladen.
Reden durften an diesem Abend natürlich nicht fehlen. So lobte der Geschäftsführer des DEHOGA Braunschweig-Harz,
Alexander Krack, Herrn Ossada für seine
engagierte, freiwillige Arbeit im DEHOGA und bei der IHK. Als „Best-Practice-
DEHOGA-Geschäftsführer Alexander Krack (l.)
lobte die Arbeit von Eckehard Ossada nicht nur
im DEHOGA.
Beispiel“ nannte er die Unterstützung der
Auszubildenden durch die Bereitstellung
von PKW für die Zeit der Ausbildung.
Zur späten Stunde gab es dann als Krönung die Geburtstagstorte, welche mit
Feuerwerk und dem Gesang des Waldhausteams präsentiert wurde. 
Keine Angst vorm Mindestlohn
Der Gastronomie-Partner-Kreis e.V. führte in Braunschweig ein Seminar zum Thema
„Keine Angst vom Mindestlohn – Das Mindestlohngesetz in der praktischen Anwendung“ mit hochkarätigem Referenten und
vielen Tipps durch.
Arbeitsrichter Ralf Zimmermann informierte
hervorragend zum Thema Mindestlohn.
Der Mindestlohn bewegt sich und die
Gemüter – auch im und rund ums Gastgewerbe. Zum 1. Januar 2017 wird es eine
neue gesetzliche Mindestlohnbestimmung geben. Da nicht zuletzt aus dem
Mitgliederkreis immer wieder Anfragen
zum Thema Mindestlohn gestellt wurden,
die sich nicht selten aus durchgeführten
Betriebsprüfungen ergeben hatten, hat
der Gastronomie-Partner-Kreis dies zum
Anlass genommen, ein Seminar zum
Thema „Keine Angst vorm Mindestlohn
– Das Mindestlohngesetz in der praktischen Anwendung“ durchzuführen.
Im Zentrum des am 30. Mai 2016 in
Braunschweig durchgeführten Seminars
stand neben den gesetzlichen Regelungen
zum Mindestlohngesetz auch die Haftung
als Generalunternehmer. Daneben gab es
unter dem Motto „So prüft der Zoll und
das droht, wenn gegen das Mindestlohngesetz verstoßen wird“ hilfreiche Informationen zur Aufzeichnungspflicht, zur
Kontrolle und drohenden Sanktionen bei
Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen.
Aus Sicht der Rechtsprechung in der
Arbeitsgerichtsbarkeit wies Richter Ralf
Zimmermann, der seit dem 1. Juni 2016
Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist, kurz vor seinem Wechsel in die
thüringische Landeshauptstadt auf die
Knackpunkte beim Mindestlohn hin und
zog nach 17 Monaten Mindestlohngesetz
eine erste Bilanz.
Es gab eine Reihe von Fragen nicht
nur im Hinblick auf die richtige Art und
Weise der Dokumentation und Ausnahmen von der Verpflichtung, Arbeitszeiten
zu dokumentieren, bis hin zum Thema
drohender Generalunternehmerhaftung
von Gastgewerbetreibenden für Verstöße
beispielsweise bei outgesourcten Reinigungs- oder Wäschereileistungen durch
die entsprechenden Auftragnehmer. 
31
DEHOGA Magazin 04/2016
Braunschweig
Das Drachenbootrennen direkt
am Hotel The Ritz-Carlton in
Wolfsburg ist in der Autostadt
alljährlich ein Höhepunkt aller
Veranstaltung und lockt zigtausend Zuschauer an. Foto: Glasow
16. Drachenbootrennen in der Volkswagenstadt
The Ritz-Carlton Cup am 27./28. August 2016
Am 27. und 28. August ist es wieder
so weit: Das legendäre Drachenbootrennen um den begehrten The Ritz-Carlton
Cup 2016 geht in die 16. Runde. Ab sofort
haben Drachenbootfans und -teams die
Möglichkeit, sich auf der Homepage www.
drachenboot-wolfsburg.de zu registrieren.
Auch in diesem Jahr wird das Event von
spannenden Rennen, fantasievollen Teamkostümen und einem bunten Programm
für die ganze Familie geprägt sein.
Für 2016 sind rund um den The RitzCarlton Cup mehrere Neuerungen geplant:
So haben die Teams bei der Anmeldung
die Möglichkeit zwischen den Kategorien
Sport, Fun oder Newcomer zu wählen und
werden entsprechend für die Rennen eingeteilt. Der Kostümpokal wird mit einem
festgeschriebenen Motto „Helden deiner
Jugend“ ausgerufen. Unverändert bleiben
dagegen auch 2016 die Regeln für die Besetzung der Boote: Voraussetzung für die
Anmeldung einer Mannschaft und zur
Teilnahme an den Rennen sind 18 Paddler, von denen mindestens sechs Damen
sein müssen und ein Trommler. Das Startgeld beträgt 380 Euro, Schülermannschaften zahlen pro Teilnehmer 5 Euro.
Beim Drachenbootrennen steht der
Spaß an Bewegung und Teamgeist an erster Stelle. Daher ist es für Privatpersonen,
Vereine, Firmen und Schulklassen eine
hervorragende Möglichkeit ihr Können
außerhalb des gewohnten Terrains unter
Beweis zu stellen. Bei den Rennen ist nicht
die Kraft der Sportler ausschlaggebend,
sondern die Gleichmäßigkeit und Harmonie der Paddelschläge, die sich nach
dem Takt eines Trommlers richten. Die
Zusammenarbeit des Teams entscheidet
über den gemeinsamen Erfolg.
Ein paar tausend Zuschauer feuern die
Teams an und sorgen immer wieder für
eine tolle Stimmung. Die Siegerehrung
wird von Hoteldirektorin Edith Gerhardt
und Autostadtchef Otto-Ferdinand Wachs
durchgeführt. 
Kowohl ist erneut DEHOGA-Chef
In einer harmonisch verlaufenden Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes
Peine wurden Torsten Kowohl als erster
und Mario Roffka als zweiter Vorsitzender einstimmig zum dritten Mal wiedergewählt. Von den zurzeit 53 Mitgliedern
waren 30 im Peiner Restaurant Olympiade
erschienen.
Damit bleiben die beiden Gastronomen
für die nächsten drei Jahre an der Spitze
des regionalen DEHOGA. Kowohl ist Inhaber des Theaterrestaurants Peiner Festsäle
und des Bistros im Peiner Forum. Darüber
hinaus bewirtschaftet er das Peiner Freibad „P3“. Roffka ist in Oberg Inhaber des
Gasthofes Radtke.
Neu im Amt ist Jörg Schmidt (Hotel
Bürgerschänke) als stellvertretender Kassenwart. Neuer Kassenprüfer wurde Egon
Hakelberg. Eine besondere Auszeichnung
für 50jährige Mitgliedschaft im DEHOGA
Kreisverband Peine wurde
Gottfried Marx, vielen noch
bekannt als Wirt der Gaststätte Kickers Quetsche in
der Peiner Innenstadt, zu
teil. Neben einer Urkunde
und Goldenen Ehrennadel
des Verbandes erhielt Marx
außerdem einen Gutschein.
Gottfried Marx (Mitte) wurde für 50jährige Mitgliedschaft aus-
Im zweiten Teil der Vergezeichnet von (v.l.) Jörg Schmidt, Werner Bogner, Mario Roffka
sammlung
informierten
und Torsten Kowohl.
Foto: Bernd Stobäus
Referenten der Ergo-Versicherung die Mitglieder über spezielle dergesellschaft Peine (Wito) wurden die
Themen. Schwerpunkt war neben vielen Mitglieder über verschiedene Dienstleisanderen Versicherungsfragen das Thema tungsbereiche, Weiterbildungsmaßnahmen
„Haftpflichtversicherung: Überprüfung, und die Möglichkeit der Inanspruchnahme
ob das Risiko abgesichert ist, wenn trotz verschiedener Fördermittel informiert.
aller Vorsichtsmaßnahmen ein Gast eine
Mit einem schmackhaften Imbiss und
allergische Reaktion zeigt“. Hierzu entwinetten Kollegengesprächen wurde die
ckelte sich eine rege Diskussion.
Versammlung erst am späten Abend beVon der Wirtschafts- und Tourismusför- endet. 
Braunschweig | Stade
32 DEHOGA Magazin 04/2016
Aus erster Hand: Der Kontrolleur informiert!
Am 23. Mai 2016 fand in Braunschweig
ein Informationsnachmittag für die Mitgliedsunternehmen im DEHOGA Kreisverband Region Braunschweig-Wolfenbüttel
statt. Carsten Bode, Lebensmittelkontrolleur und Sachgebietsleiter für die Abteilung
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
der Stadt Braunschweig, informierte einen ganzen Nachmittag lang über HACCPGrundsätze und Lebensmittelsicherheit.
sich vor allem an die konkreten Vorgaben
der „Hygieneleitlinie für die Gastronomie“ zu halten. Damit das sichergestellt
wird, ist eine Qualitätssicherung und Eigenkontrolle in den Gastronomiebetrieben notwendig. Das Personal muss unter
Berücksichtigung seiner Ausbildung und
Kenntnisse in Fragen der Lebensmittelhygiene arbeitsplatzbezogen geschult werden.
Lebensmittelkontrolleure führen regelmäßige Kontrollen aller Betriebe, die
Lebensmittel verarbeiten, durch. Überprüft werden die baulichen und hygienischen Zustände der Betriebsräume
und Einrichtungsgegenstände sowie die
Personalhygiene. Jeder Gastronom sollte
sich verpflichtet fühlen, die gesetzlichen
Hygienebestimmungen einzuhalten und
Die Verantwortlichkeit liegt in den Betrieben. Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz steht der Gastronom in der Pflicht
der Aufsicht und Kontrolle. Damit soll das
Risiko einer Gefahr für die Gesundheit der
Gäste durch Lebensmittel vermieden werden. Die Allergeninformationspflicht löste
viele Fragen aus. Carsten Bode klärte die
Anwesenden über Lebensmittel, in wel-
Leben mit dem
Strom – Teil 3
Willkommen auf Lühesand!
Im Rahmen unserer Serie „Leben mit
dem Strom“ stellen wir Ihnen heute den
Campingplatz Lühesand vor. Gibt es einen
Ort, der vor der Haustür einer Millionenstadt liegt, der quasi im Minutentakt von
Flugzeugen überflogen und von Kreuzfahrtschiffen und Containerfrachtern
passiert wird, und trotzdem eine Insel der
Ruhe ist?
Ja, es gibt diesen Ort. Lühesand ist eine
124 Hektar große langgestreckte Binneninsel in der Elbe südöstlich von Stade, wo
es nur zwei Spezies von Einwohnern gibt:
die Vögel im Naturschutzgebiet und die
Camper, die oft schon vor Jahrzehnten auf
dem Platz von Holger Blohm ihr Lager aufgeschlagen haben.
Richtige Häuser oder Hotels dürften auf
der Insel gar nicht entstehen. „Das hier ist
alles Landschaftsschutzgebiet. Hier darf
nicht mehr gebaut werden“, sagt Blohm.
Auch bei Strom und Wasser ist eine Besonderheit zu beachten. Jeder muss sich selbst
versorgen. Mit Solarzellen baut der Camper sich sein eigenes „kleines“ Kraftwerk.
Lühesand ist eine Insel der Ruhe.
chen Allergene vorkommen, sowie über
die Hauptallergene ausführlich auf. Gäste
können auf verschiedene Art und Weise
über allergene Zutaten und Stoffe informiert werden, sowohl schriftlich sowie
unter bestimmten Voraussetzungen auch
mündlich.
Mehr zum Thema Gefahrenanalyse
und kritische Kontrollpunkte sowie der
Lebensmittelüberwachung finden Sie im
Internet auf der Seite www.dehoga-niedersachsen.de oder im DEHOGA Shop.
Die Abteilung Lebensmittelüberwachung
(Carsten Bode) berät gerne Gewerbetreibende auch zu Fragen „rund um das Lebensmittel“ sowie zu den hygienischen
Anforderungen. Für Rückfragen wenden
Sie sich an den DEHOGA Kreisverband
Region Braunschweig-Wolfenbüttel. 
Wasser wird an verschiedenen Stellen
per Kanister geholt. Fließend Wasser und
Strom haben hier nur die sanitären Anlagen und das Gasthaus von Holger Blohm.
Das größte Haus weit und breit ist deshalb
die Gaststätte des Campingplatzes, deren
Inneres, wie der Rest der Insel, dem Motto
der Einfachheit huldigt. Ein paar Tische,
ein Biertresen, Holzvertäfelungen, als Dekoration das ehemalige Steuerrad eines
Schiffes. „Manche Gäste kommen aus Holland, andere aus Leipzig oder Dresden. Einige wandern mit dem Rucksack der Elbe
entlang und machen bei uns Station“ sagt
Holger Blohm, der den Platz seit 1987 von
der Samtgemeinde Lühe pachtet. Er reiht
sich damit ein in die Familientradition,
denn sein Großvater Heinrich gründete
den Platz 1933.
Viele Dinge haben sich seitdem geändert, nur eine Sache nicht: Die Elbe ist immer noch ein gewaltiger Strom, vor dem
man sich hin und wieder in acht nehmen
muss. Die Campingsaison auf Lühesand
endet deshalb im Oktober. Und zwar nicht
nur für die Camper, sondern auch für ihre
Unterkünfte. Denn manche Teile der Insel liegen bei einer Sturmflut unter Wasser, und so transportiert Blohm die rollenden Sommerheime, die er im Frühjahr mit
seiner roten Fähre über den Fluss auf die
Insel gebracht hatte, am Saisonende wieder zurück aufs Festland. 
DEHOGA Magazin 04/2016
33
Der Schatzmeister geht –
die Pin-Pflicht bleibt
BEZIRKSVERBAND STADE
Geschäftsführerin Nathalie Rübsteck
Bahnhofstr. 3 | 21682 Stade
Tel. 04141 - 4 76 70 | Fax 04141 - 4 66 15
Email: [email protected]
Jahreshauptversammlung DEHOGA-Bezirksverband Stade
Auf der Jahreshauptversammlung des
DEHOGA Bezirksverbandes Stade wurde
ein Urgestein verabschiedet. Nach 30 Jahren Amtszeit (1986 – 2016) gibt Peter Feldtmann die „goldene Kiste“ ab, so kommentierte der 1. Vorsitzende Olaf Wurm den
Wunsch von Peter Feldtmann, nicht wieder
für das Amt des Schatzmeisters zu kandidieren. In seiner Laudatio blieb auch sein
unnachgiebiges Eintreiben von fünf Euro
für das „Nichttragen“ des DEHOGA-Pins
nicht unerwähnt, obwohl Feldtmann daran
erinnerte, dass diese Aufgabe schon längst
delegiert worden sei. Von 1993 – 1996 war
Peter Feldtmann zudem stellvertretender
Schatzmeister des Landesverbandes.
Die Mitglieder des Bezirksverbandes
Stade entlassen ihn nur ungern in den Ruhestand und zollen ihm höchsten Respekt
für die so erfolgreich geleistete Arbeit.
Das Gastgewerbe hat mit Peter Feldtmann
einen großen Macher und Kümmerer gehabt, der das Amt des Schatzmeisters über
die gesamte Zeit als Ehrenamt ausgeführt
hat. Mit Glückwünschen für noch viele gesunde und glückliche Jahre verabschiedet
Olaf Wurm den verdienten Mitstreiter und
übergibt als Präsent einen Zuschuss für
den nächsten maritimen Urlaub. Er lädt
Peter Feldtmann ein, die Versammlungen
auch weiterhin zu besuchen, denn man
wolle auf ihn und seinen Rat nicht verzichten. Mit „Standing Ovations“ verabschiedet die Versammlung Peter Feldtmann aus
seinem Amt.
Gleich im Anschluss an die Verabschiedung stand die Wahl des Vorstandes
auf der Tagesordnung. Als neuer Schatzmeister wurde Frank Dede, Inhaber vom
Kiek In Hotel und Restaurant Zur Einkehr aus Stade, gewählt. Neu hinzugewählt wurde Herr Derk-Alexander Trau,
der den Jungen DEHOGA im Bezirk vertritt. Olaf Wurm als 1. Vorsitzender, Lutz
Feldtmann als 2. Vorsitzender und Bruno
Winkelvos als Schriftwart wurden wiedergewählt.
Die Versammlung mit Vorträgen bereichert haben Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Stade, mit
aktuellen Themen aus der Region sowie
Thomas-Oliver Piegeler von der Ergo Bremen zum Thema Unfallabsicherung im
Gastronomiebereich. „Sieben von zehn Unfällen sind Privatsache, auch finanziell“,
war hier seine These. In seinem Vortrag
stellte er den Vergleich der gesetzlichen
Absicherung und des Ergo Unfallschutzes
dar. Ein Check der vorhandenen Policen
zur Ermittlung von eventuell notwendigen Änderungen der Versicherungsbedin-
gungen (Rentner, Medikamenteneinnahme u.a.) gehört zum Service der Ergo. 
Schatzmeister Peter Feldtmann (l.) wurde vom
Vorsitzenden Olf Wurm verabschiedet.
Der scheidende Schatzmeister Peter Feldtmann
(M.) mit seinem Sohn und stellvertretenden Bezirksvorsitzenden Lutz Feldtmann sowie BezirksGeschäftsführerin Natalie Rübsteck.
Seit 100 Jahren für die Gäste da
Vor 25 Jahren wurde in Bremervörde
durch die Dr. Hübotter Wohnungsbau
GmbH ein Hotel an historischer Stelle errichtet.
Noch heute zeugt ein alter Mühlenstein von geschichtlicher Betriebsamkeit
auf diesem Gelände. Seit 1991 werden auf
der Oste-Insel Gäste empfangen und verwöhnt. Vier Mitarbeiter
sind von Anfang an dabei
und feiern mit dem Hotel
auch ihr insgesamt 100jähriges Jubiläum: Hoteldi-
Feiern Jubiläum (v.l.): die Mitarbeiter Sven Hartmann, Ilona
Breuer, Walter Heisig, Sarah
Agyemang, Sylke König-Sander
und Sonja Wenzke.
rektorin Sylke König-Sander, Servicefachkraft Ilona Breuer, Empfangsdame Sonja
Wenzke und Küchenchef Walter Heisig.
In wechselhaften Zeiten spricht es für
ein besonderes Arbeitsklima, wenn gleich
vier erfahrene Kräfte ihrem Hotel über 25
Jahre die Treue halten. „Unsere Mitarbeiter sind die Grundlage unseres Erfolges.
Nur wer mit Lust und Liebe bei der Arbeit
ist, gibt dies auch an die Gäste weiter“, so
die Hotelchefin. Daher hat sich das Hotel
zum Jubiläum nicht nur besondere Aktionen für die Gäste ausgedacht, auch die
treuen Mitarbeiter wurden gewürdigt. 
Stade
34 DEHOGA Magazin 04/2016
Ostereisuche
erfolgreich
beendet
Seit Jahren ist der DEHOGA-Kreisverband Stade mit seinen Sonderseiten „DEHOGA exklusiv“ in der örtlichen Presse
präsent. Im letzten Jahr wurde erstmals
ein neuer Weg beschritten. Die Sonderseiten erschienen als Beilage im Freizeit- bzw.
Urlaubsmagazin des Stader Tageblatts.
In einem redaktionellen Beitrag wurde
zur Entdeckungsreise im Landkreis eingeladen. Die Stationen der kulinarischen
Reise wurden mit Anzeigen von DEHOGA-Mitgliedsbetrieben gekennzeichnet.
Durch die Zuordnung der Betriebe in
einer Landkarte waren die Informationen für die Gäste interessanter und übersichtlicher. In diesem Jahr wurden unter
dem Stichwort „in eigener Sache“ die Attraktivität des Gastgewerbes, gerade in
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie,
dargestellt, und drei Mitarbeiter haben
über ihre Erfahrungen im Gastgewerbe
berichtet.
Da die Beilage kurz vor Ostern erschien, hat der Kreisverband Stade die
Leser zu einer Ostereisuche der etwas
anderen Art eingeladen: Es galt, das geschriebene „Ei“ (groß oder klein) im Text
der Werbeanzeigen der inserierenden Mitglieder im Freizeit-Magazin zu suchen, zu
zählen und die ermittelte Lösungszahl an
Die glücklichen Gewinner der Ostereisuche
mit DEHOGA-Vertretern.
die Geschäftsstelle zu schicken. Acht attraktive Preise wurden von Mitgliedsbetrieben zur Verfügung gestellt.
Viele Leser haben die Herausforderung angenommen. Aus über 170 Einsendungen wurden die Gewinner zwischenzeitlich ermittelt und die Preise in der
Geschäftsstelle in Stade übergeben. 
„Betriebsübernahme“ im Strandhotel Cuxhaven
Einmal im Jahr gibt die Geschäftsführung des Strandhotels in Duhnen die Verantwortung an die Auszubildenden ab.
Insgesamt 21 Azubis durften zu dem bereits zum 11. Mal stattfindenden Azubi-Tag
ihre Familien und Freunde einladen, um
ihnen ihre Ausbildungsstätte sowie ihr bisher erlerntes Können zu zeigen.
Die Angestellten bescheinigten den
Auszubildenden einen überdurchschnittlichen Ausbildungsstand. Bei einer Führung durch das Haus konnten die Auszubildenden in der Küche, im Restaurant
und an der Bar die Gäste mit ihren Fähigkeiten begeistern. Einige Azubis werden
nach der Prüfung studieren, haben aber
versichert, dem Berufszweig weiterhin die
Treue zu halten.
Die Weiterbildung und auch die Qualifizierung ist der Familie Kamp sehr wichtig.
Mit der „Kamp-Akademie“ hat sie ein Instrument geschaffen, bei dem alle Mitarbeiter des Hauses regelmäßig Schulungen
erfahren. Externe Referenten führen die
Schulungen durch und bereiten somit eine
gute Basis der Auszubildenden im Arbeitsmarkt.
Bei diesem gelungenen Projekt zeigt
sich in hervorragender Weise die Verantwortung der Ausbilder und der Ausbildungsbetriebe für die Auszubildenden im
Gastgewerbe. Die Attraktivität der gastgewerblichen Lehrberufe wird durch diese
Ideen verstärkt und transparent gemacht.
Das Vorgehen der Familie Kamp sollte
Nachahmer finden! 
Am Azubitag haben die Auszubildenden im
Strandhotel in Duhnen das Sagen übernommen.
35
DEHOGA Magazin 04/2016
Bezirk Ostfriesland / Weser-Ems
Geschäftsführerin RAin. Hildegard Kuhlen
Ammerländer Heerstr. 231 | 26129 Oldenburg
Tel. 0441 - 7 10 86 | Fax 0441 - 7 10 87
Email: [email protected]
Verjüngungskur
im Gastgewerbe
Junger DEHOGA in Ostfriesland aktiv
10 Gastronomen und Hoteliers in Ostfriesland haben sich vor einigen Tagen zum
Jungen DEHOGA Ostfriesland unter dem
Dach des DEHOGA Ostfriesland zusammengetan. Der Zusammenschluss erfolgte
auf Anstoß des DEHOGA-Bezirksvorsitzenden Erich Wagner nun in Wiesmoor im Hotel zur Post.
Der Junge DEHOGA ist ein lockerer Zusammenschluss von „jungen“ DEHOGAMitgliedern unter 40 Jahren. Sie treffen
sich zum Meinungs- und Informationsaustausch. Berichte aus der Praxis und neue
Kontakte untereinander stehen dabei im
Vordergrund. Ziel des Jungen DEHOGA
ist es, junge Kolleginnen und Kollegen, die
in der Gastronomie selbstständig sind oder
es einmal werden, zusammenzubringen,
sich über alltägliche Probleme und über
Fachthemen auszutauschen, sich gegen-
seitig – auch im Umgang mit dem Personal und bei der Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – zu helfen und
zu unterstützen sowie über neue Wege in
der Hotellerie und Gastronomie zu diskutieren. Es geht auch darum, von anderen
zu lernen. Offenbar ist das Interesse der
jungen Gastronomen in Ostfriesland an
einem Austausch groß. Binnen weniger
Tage haben sich weitere neun Gastronomen und Hoteliers gemeldet, die mitmachen möchten. Der Sprecher des Jungen
DEHOGA Ostfriesland ist Markus Solbach
vom Hotel und Restaurant Kastanjehoff
aus Großefehn. Sein Stellvertreter ist Henning Wagner vom Hotel zur Post in Wiesmoor. Die Schriftführung macht Kerstin
Esen vom Landhotel Bauernstuben in
Neuharlingersiel. Die Gruppe ist natürlich offen für weitere Interessierte. 
Die Gründungsmitglieder des Jungen DEHOGA
Ostfriesland mit dem Vorsitzenden des DEHOGA
Ostfriesland, Erich Wagner.
Gute Zusammenarbeit mit der Ergo im Nordwesten
Im Jahr 2016 wurden im Gebiet des DEHOGA Weser-Ems und Ostfriesland bereits
sieben Veranstaltungen gemeinsam mit
unserem
Versicherungs-Kooperationspartner Ergo durch die Regionaldirektion
Oldenburg im Rahmen des Gastro-Paketes
II finanziell unterstützt!
Es begann mit einem Zuschuss zum
Neujahrsempfang des Kresiverbandes
Cloppenburg, über großzügige TombolaPreise der Wirtebälle in Lohne und Cloppenburg und finanzielle Unterstützung
der Lehrlings-Freisprechung des Bezirksverbandes Weser-Ems in Wardenburg, des
Frühjahrsempfanges des Bezirksverbandes Ostfriesland in Hesel bis zur Unterstützung des Wirteausfluges des Kreisverbandes Vechta nach Krombach.
Hildegard Kuhlen, Geschäftsführerin
der beiden DEHOGA-Bezirksverbände im
Nordwesten, möchte sich an dieser Stelle
noch einmal ausdrücklich für das Engagement der Ergo und deren Mitarbeiter
bei der Regionaldirektion in Oldenburg
bedanken. „Gleichzeitig möchte ich andere Kreis-/Orts- oder Inselverbände
dazu ermuntern, das Angebot der Ergo,
Veranstaltungen im Rahmen des GastroPaketes II finanziell zu unterstützen, anzunehmen und bei Fragen dazu auf die
DEHOGA-Geschäftsstelle in Oldenburg
oder Herrn Stephan Thomann, den regionalen DEHOGA-Ansprechpartner der
Ergo, zuzukommen.
Bei einem Gespräch mit Herrn Thomann in der DEHOGA-Geschäftsstelle
wies dieser noch auf die aktuell laufenden
Unfall-Wochen der Ergo hin. „Im Produkt
´Unfall profi´, dem Tarif für Selbstständige erhalten DEHOGA-Mitglieder noch
bis zum 30. Juni 2016 einen dauerhaften
20-Prozent-Nachlass für Neukunden! Dieser Tarif ist einer der wenigen, der bei unfallbedingtem Ausfall des Selbstständigen
bis zu 25.000 Euro für eine Ersatzkraft
bezahlt und hat damit ein Alleinstellungsmerkmal am Markt“, so Thomann. Bei
Fragen zum Gastro-Paket II ist Herr Thomann unter [email protected]
oder unter 0163/4345430 zu erreichen. 
Der Wirteausflug des DEHOGA-Kreisverbandes Vechta
nach Krombch wurde von der Ergo unterstützt.
Stephan Thomann ist der regionale
Ansprechpartner der Ergo.
Bezirksverband OsnabrückEmsland/Grafschaft Bentheim
36 DEHOGA Magazin 04/2016
GF Dipl.-Kfm. Dieter M. F. Westerkamp
Weberstr. 111 | 49084 Osnabrück
Tel. 0541 - 7 39 21 | 0541 - 70 87 77
Email: [email protected]
Besser geht es
nicht
Culinaria 2016 in Bad Essen
war großer Erfolg
Gute Laune, leckeres Essen und erfrischende Erdbeerbowle mit Früchten
aus der Region – das alles bei herrlichem
Sommerwetter im Wonnemonat Mai: Die
Culinaria 2016 in Bad Essen war ein Riesenerfolg. Auf dem festlich geschmückten
historischen Kirchplatz ließen sich an den
zwei Veranstaltungstagen mehr als 3.000
Besucher von heimischen Spezialitäten
verwöhnen, die von 15 Gastronomen präsentiert wurden.
„Hier kann man richtig gut schlemmen.
Wir sind mit dem abwechslungsreichen
kulinarischen Angebot sehr zufrieden“.
Familie Möller war mit Großeltern und
Kindern aus Osnabrück zu einem Culinaria-Besuch nach Bad Essen gefahren. Ihr
Fazit nach einem Rundgang mit mehreren
Probier-Stationen war klar: „Wir freuen
uns schon auf das nächste Mal“.
Zufrieden zeigte sich auch FriedrichWilhelm Asshorn vom Landgasthof Gieseke-Asshorn aus Bohmte. Er servierte mit
seinem Team mit der „Wittlager Kartoffelplate“ eine regionale Spezialität, die eine
wohlschmeckende norddeutsche Antwort
auf Pizza ist. „Die große Nachfrage zeigte,
dass wir mit diesem Angebot genau richtig
liegen“, betonte der Vorsitzende des DEHOGA-Kreisverbands Wittlage.
Ähnlich gut besucht waren auch die
anderen Stände, auf denen es sehr unterschiedliche Spezialitäten zu probieren gab.
Tanja Spiekermann von Höger´s Hotel und
Restaurant servierte unter anderem hausgemachte Tagliolini mit Basilikum als
Hauptgang sowie Vanilleeis mit Balsamico-Erdbeeren als ebenso leckeren Nachtisch. Ein kulinarischer Hit waren auch
die vom Restaurant Kaffeemühle präsentierten Spezialitäten aus der Wildkräuterküche sowie der Gartenschmausteller
vom Bergwirt Pöhler. Freunde der internationalen Küche konnten unter fernöstlichen, griechischen und italienischen Leckereien wählen.
Zu den Highlights zählten die Backvorführungen, bei denen die Salzwedeler
Baumkuchenfabrik vor Ort demonstrier-
Die Culinaria 2016 in Bad Essen war ein voller
Erfolg für Gastwirte und Besucher.
te, wie die süßen Leckereien gefertigt werden. Mit dabei war der „King of Salt“, bei
dem man sich über das direkt aus Bad Essen stammende Urmeersalz informieren
konnte, mit dem natürlich auch bei der
Culinaria gewürzt wird. Eine kleine Pause
konnte man sich zum Beispiel am Stand
der Caffewerkstatt oder der Feinbrennerei Sasse gönnen. Dazu gab es entspannte
Live-Musik von der Gruppe Enchanté.
Die Culinaria 2016 sei für die Gastronomie eine hervorragende Plattform, den
Gästen einen Überblick über die große
Vielfalt und Leistungsstärke der heimischen Betriebe zu geben, zog FriedrichWilhelm Asshorn auch rückblickend eine
rundum positive Bilanz: „Schönes Wetter
und viele zufriedene Gäste – besser geht
es nicht“. 
Zusammenarbeit verbessern
Über Ländergrenzen hinweg
Die Gastro-Betriebe im DEHOGA-Kreisverband Melle wollen künftig enger mit ihren Kollegen im benachbarten NordrheinWestfalen zusammenarbeiten.
„Es ist sinnvoll, über die Landesgrenze
hinweg gemeinsame Projekte auf die Beine zu stellen“, betont Friedrich-Wilhelm
Asshorn, Vorsitzender des DEHOGAKreisverbands Wittlage. Entsprechende
Gespräche mit mehreren Betrieben aus
den benachbarten Landkreisen Osnabrück und Minden/Lübbecke werde es
schon in naher Zukunft geben. Ein wichtiger Punkt werden dabei die touristischen
Ziele sein, die beiderseits der Landesgren-
ze attraktiv sind. Hier könne man mit gemeinsamen Aktionen noch viel Potenzial
gewinnen, das derzeit noch nicht ausreichend genutzt werde, betont der DEHOGA-Kreisvorsitzende: „Ich bin zuversichtlich, dass wir zusammen gute Ideen für
interessante Projekte entwickeln können,
die positiv für die ganze Region sind“. 
37
DEHOGA Magazin 04/2016
Osnabrück
Richtig gute Leistungen
Osnabrücker Jugendmeisterschaften mit magischen Momenten im Variete
„Das ist richtig lecker, ansehnlich zubereitet und sehr gastfreundlich serviert“.
Ähnlich zufrieden wie Andreas Biermann
vom Köcheclub Osnabrück und Markus
Schroer vom Verband der Serviermeister
(VSR) waren auch die anderen rund 50 zu
einem Menü geladenen Ehrengäste mit
den Leistungen, die der Nachwuchs aus
den Gastro-Berufen bei den Osnabrücker
Jugendmeisterschaften in der Berufsschule am Westerberg in Osnabrück zeigte.
Unter dem Motto „Magische Momente im
Varieté" zeigten rund 25 Auszubildende ihr
Können in der Küche und beim Service. Die
Osnabrücker Jugendmeisterschaft 2016
war erneut vom Köcheclub Osnabrück und
vom VSR ausgerichtet worden.
Einen besonders guten Tag hatten die
neuen Jugendmeister Barerem Ben Nasr
(Koch), Katharina Brunklaus (Systemgastronomie), Saskia Langemeyer (Restaurantfachfrau) und Flora Lugosi (Hotelfachfrau) erwischt. Sie setzten sich gegen
starke und hochmotivierte Konkurrenz
Hektisch ging es bei den Osnabrücker Jugendmeisterschaften zuweilen in der Küche zu.
durch und durften als Sieger in ihrer Berufssparte im April an den Niedersächsischen Jugendmeisterschaften in Göttingen teilnehmen. „Das ist super. Aber auch
die anderen waren richtig gut“, freute sich
Saskia Langemeyer. Die Osnabrücker Jugendmeisterschaft ist auch eine sehr gute
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.
Die Köche hatten mit einem für alle
gleichen Einkaufskorb ein dreigängiges
Menü vorbereitet. Nach der Vorspeise mit
gebratenem oder gebeiztem Wolfsbarsch
wurde Kalbsrücken als Hauptgang sowie
ein Dessert aus Limetten und Orangen
gereicht. Dazu gab es eine große Beilagenauswahl mit viel Gemüse und Kräutern.
All das musste in nur dreieinhalb Stunden
fertiggestellt sein, betonte Jury-Mitglied
Ulrike Hagenhoff: „Das sind realistische
Bedingungen, die den Teilnehmern eine
Menge abverlangen“.
Gute Leistungen und viel Kreativität
zeigten auch die Hotel- und Restaurantfach-
kräfte. Sie hatten die Aufgabe, einen zum
Varieté-Motto passenden Schautisch zu decken. Wichtig war dabei neben der guten
Gestaltungsidee auch die korrekte Ausführung. Die Jury achtete unter anderem darauf, dass Besteck, Gläser und Teller nebst
Tisch-Deko und Blumen genau am richtigen Platz stehen. Die Fachleute für Systemgastronomie servierten den Gästen unter
anderem einen Gruß aus der Küche und
hatten zudem ein zum Motto des Abends
passendes Veranstaltungskonzept erstellt.
Der große Applaus zum Finale der Jugendmeisterschaften zeigte, dass sich alle
Teilnehmer als Gewinner fühlen konnten. Großes Lob gab es auch von Reinhard
Menzel, der einen großzügigen Scheck
mitgebracht hatte, mit dem der Berufsverband DEHOGA die Osnabrücker Jugendmeisterschaften schon traditionell
unterstützt: „Diese jungen Leute können
wir gut gebrauchen. Bei solch guten Leistungen müssen wir uns keine Sorgen um
die Zukunft machen“. 
Reinhard Menzel überreichte einen Scheck für den
Berufsverband DEHOGA. Fotos: Klaus Hilkmann
Leistungsträger feiert Jubiläum
Hotel Tiek in Meppen-Bokeloh besteht seit 25 Jahren
„Das Hotel Tiek ist ein richtig guter
Betrieb, der zu den Leistungsträgern der
Region gehört“. Der Vorsitzende des DEHOGA-Kreisverbands Meppen, Wolfgang
Hackmann, überbrachte den Inhabern
Ruth Tiek und Mario Foppe-Tiek anlässlich
der Jubiläumsfeier des Hotels herzliche
Glückwünsche.
Das beliebte 3 Sterne Superior-Hotel in
Meppen-Bokeloh feierte am 1. Juni sein
25-jähriges Bestehen. Mehr als 100 Gäste
freuten sich, bei einem After-Work-Grillen
und einem Glas Sekt das Jubiläum zusammen mit dem Inhaberpaar feiern zu können. Das Hotel Tiek ist weit über Meppen
hinaus für seine attraktiven Gästezimmer,
sein hervorragendes Restaurant und sei-
ne gästefreundlichen Angebote bekannt.
Wolfgang Hackmann lobte das Team vom
Hotel Tiek für seine hervorragenden Leistungen und wünschte dem Hotel auch für
die Zukunft viel Glück und gute Geschäfte. Entsprechend gut war die Stimmung
unter den zahlreichen zu der fröhlichen
Jubiläumsfeier gekommenen Freunden
und Berufskollegen. 
Osnabrück
38 DEHOGA Magazin 04/2016
„Melle tischt auf“ war ein Besuchermagnet
„Wenn es diese rundum gelungene
Veranstaltung nicht schon geben würde,
müsste sie erfunden werden“. Bürgermeister Reinhard Scholz hatte am Eröffnungstag von „Melle tischt auf“ allen Grund
zur guten Laune. Bei strahlendem Sonnenschein überzeugte er sich von der kulinarischen Vielfalt, die mehr als ein Dutzend heimische Gastro-Betriebe auf dem
Marktplatz präsentierten. An „Melle tischt
auf“ habe er durchweg gute Erinnerungen,
verriet Reinhard Scholz. Immerhin sei die
Spezialitäten-Schau eine der ersten Veranstaltungen gewesen, bei denen er als neu
gewählter Bürgermeister dabei war.
Der Startschuss für die 24. Auflage der
Meller Genussmeile hätte kaum besser gewählt sein können. Neben dem schönen
Wetter sorgte auch der Fronleichnamstag,
der im benachbarten Nordrhein-Westfalen Feiertag ist, schon am ersten der vier
Veranstaltungstage für großen Besucherandrang. Der setzte sich auch wegen des
verkaufsoffenen Sonntags bis zum
Abschlusstag durch.
„Wir sind sehr zufrieden. So macht
das Ganze richtig Spaß“, freute sich
Mitorganisator Burkhard Lanfer vom
DEHOGA-Kreisverband Melle, der die
Gäste mit deftigen und süßen Spezialitäten aus der bayerischen Küche
verwöhnte. Das Erfolgsrezept von
„Melle tischt auf“ sei neben der kulinarischen Vielfalt auch die kundenfreundliche Preisgestaltung, die zum Probieren
einlädt.
„Wir versuchen jedes Mal dabei zu sein
und probieren auch heute alles durch“.
Waltraud und Günter Horstmeier zählten
zu den vielen zufriedenen Gästen, die eigens wegen der Genussmeile nach Melle
gekommen waren: „Für uns ist das immer
ein schönes Ziel für einen kleinen Ausflug.
Auch diesmal ist wieder alles richtig lecker“, war sich das in Nordrhein-Westfalen
Das schmeckt richtig gut: Die Genussmeile „Melle tischt auf“ war erneut ein Besuchermagnet.
Foto: Klaus Hilkmann
wohnende Ehepaar einig. Nach vier Tagen „Melle tischt auf“ konnten alle Beteiligten sehr zufrieden sein: Mit mehreren
tausend Besuchern war die Genussmeile
erneut eine Top-Veranstaltung, die eine
gelungene Positiv-Werbung für Melle und
seine gastronomischen Betriebe ist. 
Spargelzeit ist Genießerzeit
Königliches Gemüse aus dem Osnabrücker Land
Zugleich zart und bissfest soll er sein
– und dabei am besten taufrisch aus der
Region kommen: Der Geschmacks-Test für
den ersten Spargel aus dem Osnabrücker
Land fiel in den Westerwieder Bauernstuben in Bad Laer rundweg positiv aus. Das
Team um Inhaber Hubert Schowe verwöhnte die Freunde des königlichen Gemüses gleich zum Saisonbeginn mit leckeren Spargelvariationen von Produzenten
aus den Nachbarorten.
Zum Spargel-Menü von Küchenchef
Hubert Schowe gehört neben einer legierten Spargelcremesuppe natürlich auch
die klassische Hauptspeise, zu der neben
dem taufrischen Gemüse unter anderem
Medaillons vom Schweinefilet, Rühreier mit frischen Kräutern oder gegrilltes
Lachsfilet auf Safransauce serviert werden. Neben Spargel zum Sattessen gibt
es für den kleineren Hunger auch einen
Feinschmecker-Toast, betont Hubert
Schowe: „Dazu
empfehlen wir
als Aperitif ein
Glas Prosecco
mit
hausgemachtem
Holunderblütensirup. Das ist in
diesem Jahr der
Renner“.
Die Spargelzeit 2016 hat auch im Osnabrücker Land etwas später als im Vorjahr
begonnen. Mit dem Anstieg der Temperaturen hat dort ab April die Ernte begonnen. Aktuelle zahlen zeigen, dass jeder
Bundesbürger im Schnitt rund 1,5 Kilogramm Spargel pro Jahr verzehrt. „Die
Spargelzeit ist Genießerzeit. Die Nachfrage wird auch 2016 sehr gut sein“, erwartetet der Deutsche Bauernverband.
Hubert Schowe und sein Berufskollegen aus dem als Spargelanbaugebiet bekannten Osnabrücker Land können das
nur bestätigen: „Die Gäste freuen sich
immer schon auf den ersten Spargel aus
der Region“. Bis zum Saisonende am Johannistag am 24. Juni zähle das königliche Gemüse auch in diesem Jahr zu den
am meisten nachgefragten Gerichten. 
Der ist lecker: Der Geschmackstest für den ersten Spargel
fiel bei den Westerweider Bauernstuben positiv aus.
39
DEHOGA Magazin 04/2016
Osnabrück
Wir müssen uns nicht verstecken
Verstärkt um Nachwuchs werben – Verdrängungswettbewerb in Osnabrück
In dem folgenden Interview äußert sich
der Vorsitzende des DEHOGA-Bezirksverbandes
Osnabrück-Emsland/Grafschaft
Bentheim, Hans Klute, zu wichtigen Themen des Gastgewerbes:
In Osnabrück hat sich im Hotelbereich viel
getan. Wie schätzen Sie die aktuelle Lage ein?
In der Stadt Osnabrück hat sich das Angebot an Hotelzimmern durch mehrere
neue Betriebe in den letzten 18 Monaten
stark erhöht – von rund 2.500 Betten auf
mehr als 3.000. Dass im gleichen Zeitraum nicht auch die Nachfrage um diese
30 Prozent steigt, müsste jedem klar sein.
Vielmehr hat sich für die Stadt Osnabrück
2015 ein Zuwachs von vier Prozent bei
den Übernachtungszahlen ergeben. Im
Ergebnis bedeutet das, dass es zu einem
Verdrängungswettbewerb gekommen ist.
Viele bestehende Betriebe haben Rückgänge verzeichnet, weil sie Hotelgäste an
die neuen Mitbewerber verloren haben,
die zu einem großen Teil Zimmer im Low
Budget-Bereich anbieten. Letztlich ist es in
Osnabrück so gekommen, wie wir es befürchtet haben: Eine derart große Ausweitung des Angebots in so kurzer Zeit lässt
sich nicht kompensieren.
Was leiten Sie daraus ab?
Erst einmal sind wir als Berufsverband
natürlich nicht gegen einen fairen Wettbewerb. Vielmehr geht es darum, weitere
Übernachtungsgäste zu gewinnen, indem
der Tourismus in der Stadt und im Landkreis weiter gestärkt wird. Die Region
muss noch interessanter dargestellt werden. Wenn dadurch noch mehr Gäste zu
uns kommen, können der Kuchen insgesamt und auch die Stücke für den einzelnen Betrieb wieder größer werden.
Sind publikumsstarke Highlights wie die Osnabrücker Maiwoche oder der Weihnachtsmarkt richtige Ansätze?
Ja, aber das reicht nicht aus. Osnabrück
braucht weitere verkaufbare Angebote außerhalb des Geschäftsreiseverkehrs, der
in unserer Region nach wie vor die wesentliche Geschäftsbasis der Betriebe ist.
Der Weihnachtsmarkt und die Maiwoche
sind sehr gute Beispiele, da beides Veranstaltungen sind, die über einen längeren
Zeitraum sehr viele Besucher in die Stadt
bringen. Insbesondere der über vier Wochen laufende Weihnachtsmarkt ist ein
Tourismusbringer, weil er Besucher aus
ganz Deutschland sowie aus England und
den Niederlanden anzieht. Das Problem
ist, dass der Weihnachtsmarkt inzwischen
an seine Grenzen stößt, so dass er kaum
noch weiteres Wachstum im Übernachtungsbereich erzeugen kann.
letzten Jahren gelitten hat. Um so mehr
müssen wir darum bemüht sein, den jungen Leuten zu zeigen, dass sie gerade in
unserer Branche mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sehr gute Karrierechancen haben. Diese beruflichen
Perspektiven müssen wir auch als Berufsverband in Zukunft stärker herausstellen.
Die jungen Leute müssen wissen: Mit Motivation und einem guten Abschlusszeugnis steht ihnen in der Gastro-Branche im
wahrsten Sinne des Wortes die ganze Welt
offen.
Wie ist die Entwicklung im Landkreis
Osnabrück?
Bedeuten gute Berufschancen auch eine
gute Bezahlung?
Auch der Landkreis ist abhängig von
der Wirtschaftskraft seiner Unternehmen.
Aktuell leiden dort viele Betriebe unter
den sanktionsbedingten Rückgängen im
Russlandgeschäft, was letztlich negative
Auswirkungen auf das Geschäftskundengeschäft hat. Der Tourismus ist im Osnabrücker Land nach unserer Einschätzung
stabil. Ob es durch die neuen Mitbewerber
in der Stadt Osnabrück auch im Landkreis zu einem Verdrängungswettbewerb
kommt, wird sich noch zeigen.
Ja, natürlich. Die Gastronomie zahlt
leistungsrecht. Es ist ein Märchen, dass
in unserer Branche schlecht bezahlt wird.
Zum Beispiel sind Köche mit einem fundierten Grundwissen auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt und können entsprechend gut verdienen. Abgesehen davon,
dass für Fachkräfte im Gastgewerbe schon
der Eingangstarif deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, können
qualifizierte Mitarbeiter in unserem Bereich heute oft deutlich mehr verdienen
als in vergleichbaren anderen Branchen.
Da muss sich die Gastronomie überhaupt
nicht verstecken. 
Leidet die Gastro-Branche insgesamt unter
einem Fachkräftemangel?
Ja. Man muss feststellen, dass der Fachkräftemangel den Tourismus schon jetzt
bremst. Die Stadt und der Landkreis Osnabrück haben hier zusammen mit Wirtschaftsverbänden wie DEHOGA und IHK
verschiedene Initiativen angestoßen, die
in die richtige Richtung weisen. Viele Ideen stecken aber noch in den Kinderschuhen. Das gilt unter anderem auch für die
Integration von Flüchtlingen. Sie müssen
erst einmal unsere Sprache lernen und die
Anforderungen erfüllen können, die wir an
Fachkräfte stellen. Das alles braucht Zeit.
Was kann die Branche selbst gegen den
Facharbeitermangel tun?
Unser Hauptproblem ist, dass sich immer weniger Schulabgänger für eine Ausbildung im Gastgewerbe entscheiden. Ein
Grund ist sicher, dass unser Image in den
Recht und Rat
40 DEHOGA Magazin 04/2016
Hyperlinks unterliegen Prüfpflichten
Urteil des Bundesgerichtshofes konkretisiert Haftungsfrage
Aus der Sicht der Internetnutzer sind
Hyperlinks unerlässlich, um die Informationsflut im Internet zu erschließen. Das
Setzen eines Hyperlinks durch einen Unternehmer führt aber regelmäßig noch nicht
zu einer proaktiven Überwachungspflicht
hinsichtlich der verlinkten Inhalte. Dennoch bestehen beim Verlinken bestimmte
Prüfungspflichten, deren Bestehen und
Umfang sich im Einzelfall nach einer Abwägung aller betroffenen Interessen und
relevanten rechtlichen Wertungen richten
(BGH, Urteil vom 18.06.2015 – I ZR 74/14).
Der vorliegende Fall betraf einen Facharzt, der von seiner Seite auf die Seite eines Forschungsverbandes verlinkt hatte.
Auf diesen Seiten konnte man dann wieder
über Verlinkungen auf andere Seiten surfen, deren Inhalte von einem Wettbewerbsverband als irreführend eingestuft wurden.
Der Wettbewerbsverband vertrat die Auffassung, dass dem Facharzt durch die Verlinkung auch der Inhalt der Unterseiten
zuzurechnen war und sprach deshalb eine
Abmahnung gegen den Facharzt aus. Dieser entfernte daraufhin zwar den Link von
seiner Internetseite, gab aber nicht die geforderte Unterlassungserklärung ab.
Im Ergebnis hat der Bundesgerichtshof
(BGH) jedoch eine Haftung des Facharztes
für die etwaig wettbewerbswidrigen Aussagen des Forschungsverbands verneint
und näher konkretisiert, wann ein Unternehmen für eine verlinkte Seite haftet:
Kriterien für die Haftung für Links:
Zu Eigen machen fremder Informationen führt zur Haftung
Wer sich fremde Informationen zu Eigen macht, auf die er mit Hilfe eines Hyperlinks verweist, haftet dafür wie für
eigene Informationen. Maßgeblich für
die Frage, ob sich der Unternehmer mit
seinem eigenen Internetauftritt verlinkte
Inhalte zu Eigen macht, ist die objektive
Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller Umstände.
Im vorliegenden Fall hatte sich der
beklagte Facharzt nach Auffassung des
BGH keine fremden Inhalte zu Eigen gemacht. Maßgeblich für diese Beurteilung
war, dass lediglich auf die Startseite des
Forschungsverbandes, nicht aber direkt
auf die Unterseiten mit den beanstandeten Werbeaussagen verlinkt wurde (keine
sog. Deep-Links). Der Nutzer musste also
erst selbständig navigieren, um von der
Startseite des Forschungsverbands zu den
beanstandeten Unterseiten zu gelangen.
Somit sei die Verlinkung in dem zu entscheidenden Fall nicht anders als weiterführende Literaturhinweise am Ende eines Aufsatzes oder Beitrags einzuordnen.
Verletzung von wettbewerbsrechtlichen
Verkehrspflichten
Die Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflichten kann zu einer
Haftung für verlinkte Seiten führen. Ein
solches gefahrerhöhendes Verhalten kann
sich grundsätzlich auch aus dem Setzen eines Hyperlinks auf die Internetseite eines
Dritten ergeben. Der Hyperlink erhöht die
Gefahr der Verbreitung etwaiger rechtswidriger Inhalte, die sich auf den Internetseiten Dritter befinden. Aus dieser Gefahrerhöhung für eine Verletzung durch das
Wettbewerbsrecht geschützter Interessen
von Marktteilnehmern folgt die Verpflichtung desjenigen, der den Link setzt, diese
Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu begrenzen.
Prüfungspflichten beim Setzen
eines Links
Zur Vermeidung einer Haftung für
fremde Seiteninhalte muss der Unternehmer bestimmte Prüfpflichten beachten.
Das Bestehen einer Prüfungspflicht und
deren Umfang richten sich im Einzelfall
nach einer Abwägung aller betroffenen
Interessen und relevanten rechtlichen
Wertungen. Dabei kommt es entscheidend
darauf an, ob und inwieweit dem in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist:
Keine ausgedehnte Prüfungspflicht
bei allgemein zugänglichen Quelle
Wenn Hyperlinks nur den Zugang zu oh-
nehin allgemein zugänglichen Quellen
erleichtern, dürfen im Interesse der Meinungs- und Pressefreiheit an die nach den
Umständen erforderliche Prüfung keine
zu strengen Anforderungen gestellt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die
sinnvolle Nutzung der unübersehbaren
Informationsfülle im Internet ohne den
Einsatz von Hyperlinks zur Verknüpfung
der dort zugänglichen Dateien weitgehend
eingeschränkt wäre.
Haftung
erst
ab
Kenntnis
Ist ein rechtsverletzender Inhalt der verlinkten Internetseite nicht deutlich erkennbar, haftet derjenige, der den Link
setzt, für solche Inhalte grundsätzlich
erst, wenn er von der Rechtswidrigkeit der
Inhalte selbst oder durch Dritte Kenntnis
erlangt, sofern er sich den Inhalt nicht zu
eigen gemacht hat. Eine proaktive Überwachungspflicht von verlinkten Seiten besteht nicht. Der Unternehmer muss also
nicht permanent nachprüfen, ob auf den
verlinkten Seiten rechtswidrige Veränderungen eingetreten sind.
Haftung bei Untätigkeit nach Kenntnis
Auch dann, wenn beim Setzen des Hyperlinks keine Prüfungspflicht verletzt wird,
kann eine Haftung begründet sein, wenn
ein Hyperlink aufrechterhalten bleibt, obwohl eine nunmehr zumutbare Prüfung,
etwa nach einer Abmahnung oder Klageerhebung, ergeben hätte, dass mit dem
Hyperlink ein rechtswidriges Verhalten
unterstützt wird. Bleibt also ein Unternehmen nach einem Hinweis auf eine
Rechtsverletzung untätig, so muss es mit
einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung rechnen. Im vorliegenden Fall hatte
sich der Facharzt jedoch völlig korrekt verhalten, weil er nach der Abmahnung den
Link unverzüglich entfernt hatte. 
41
DEHOGA Magazin 04/2016
Recht und Rat
Abgemahnt!
Hinweis auf Online-Buchbarkeit fehlte
In unserem DEHOGA Magazin 02/2016
(Seite 7) hatten wir über die Notwendigkeit informiert, einen Hinweis auf die
Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission auf der Homepage vorzuhalten. Der Hinweis muss an einer leicht
zugänglichen Stelle platziert sein. Wir
empfehlen dafür entweder die AGBs oder
das Impressum der Homepage.
lenden Hinweises auf die Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission
abgemahnt. Da sich der abgemahnte Unternehmer weigerte eine strafbewehrte
Unterlassungserklärung abzugeben, untersagte ihm das Landgericht Bochum den
Verkauf von Uhren im Internet, ohne dem
Verbraucher Informationen über die Onlinestreitbeilegungs-Plattform zu geben.
Neue Informationspflichten laden auch
Konkurrenten und vermeintliche Wettbewerbsverbände ein, aufgrund fehlender
rechtlicher Hinweise Abmahnungen auszusprechen. Ein Unternehmer wurde von
seinem Konkurrenten aufgrund des feh-
Die Begründung des Widerspruchs des
beklagten Unternehmers gegen diesen Beschluss des Landgerichts in dieser Sache:
Warum soll man den Hinweis auf eine
Streitbeilegungsplattform auf der eigenen Homepage veröffentlichen, wenn die
BGN senkt Beiträge
für das Gastgewerbe
Entlastung bis zu 3,5 Prozent möglich
Anfang April hat der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und
Gastgewerbe (BGN) erneut eine Senkung
des Beitragsfußes beschlossen.
Erfreuliche Folge: Die Beiträge für
Unternehmen aus Hotellerie und Gastronomie sinken um bis zu 3,5 Prozent! Ein
Grund für die Anpassung war die positive
Entwicklung der an die BGN gemeldeten
Lohnsummen, die im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 Prozent zunahmen.
Die BGN rät ihren Mitgliedern in diesem Zusammenhang auch noch einmal,
am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, da so die Überwachung von Zahlungsterminen entfällt und Säumniszuschläge vermieden werden können. 
Plattform noch gar nicht funktioniert und
in Deutschland noch gar keine Streitbeilegungsstellen existieren?
Diese Einwände beurteilt das Landgericht Bochum als unerheblich. Nach ihrem
Dafürhalten geht es nicht um den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern um
den Zeitpunkt des Entstehens einer möglichen Streitigkeit. Entsteht die Streitigkeit
zu einem späteren Zeitpunkt, können die
Plattform als auch die Streitbeilegungsstellen in Deutschland schon aktiv sein. Aus
diesem Grund muss die Information jetzt
vorliegen, damit der Verbraucher sie später nutzen kann. 
IMPRESSUM
Herausgeber:
DEHOGA Niedersachsen
Förderungsgesellschaft des niedersächsischen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH
Yorckstraße 3, 30161 Hannover
Tel. 0511 - 337 06-0, Fax 0511 - 337 06-29
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Redaktion:
Rainer Balke, Renate Mitulla, Sabine
Strachalla, Sarah Schulz, Klaus Hilkmann
[email protected]
Anzeigen:
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Holger Teegen, Tel. 04551 - 1450
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colourbox: S. 20
Gestaltung:
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Druck:
Beisner Druck GmbH & Co. KG
www.beisner-druck.de
Die Ausgabe 5/2016 des DEHOGA
Niedersachsen aktuell Magazins
erscheint am 21.09.2016
Immobilien | Verkäufe
42 DEHOGA Magazin 04/2016
Immobilien - Verpachtungen - An- und Verkauf - Suche - Personal
www.gastroimmo24.de
Das Portal für Gastgewerbe-Immobilien
Hier finden Sie die Immobilienangebote aus den gastronomischen
Fachzeitschriften Norddeutschlands
Seite 14
DEHOGA Magazin 04/2016
43
Immobilien | Verkäufe
Immobilien - Verpachtungen - An- und Verkauf - Suche - Personal
Seite 15
Veranstaltungen und Seminare im Überblick
DEHOGA Akademie
DEHOGA Kreisverbände
19.09.2016
Hier gilt’s: Die Rezeption –
effizient und gastorientiert
Kreisverband Bersenbrück
24.10.2016
Reklamationen souverän bearbeiten
21.11.2016
Kompaktwissen Marketing, Internet
und Co.
28.11.2016
Betriebswirtschaft im Housekeeping
05.12.2016
Mit Sprache begeistern:
Kunden-Mailings und mehr und Co.
27.06.2016
Sommerfest
Outdoor-Erlebnisland
Forsten Forest in Fürstenau
24.10.2016
Ball der Gastronomie
Gaststätte Schwarzes Ross in Vörden
Alle Seminare finden im Raum Hannover statt.
Kreisverband Grafschaft Hoya
Weitere Informationen und Anmeldung:
DEHOGA Akademie, Manuela Heuser, Tel. 0511 - 33706-33
www.dehoga-niedersachsen.de/seminare-weiterbildung
17.-19.10.2016
Herbstfahrt nach Bayreuth
05., 12. und
19.11.2016
Servierkurs im Dillertal
22.11.2016
Jahreshauptversammlung
im Landhaus Osterholte in Syke
24.01.2017
Wirteball 2017
im Meyerhof in Heiligenrode
ServiceQualität Niedersachsen
Auffrischungskurs, Stufe 1
QualitätsCoach, Stufe 1
02.11.2016, Hanstedt
05./06.09.2016, Holzminden
25./26.10.2016, Bremervörde
22./23.11.2016, Peine
Qualitäts15./16.09.2016, Nordenham
Trainer, Stufe 2
Weitere Informationen: Tel. 0511-270488-24
www.servicequalitaet-niedersachsen.de
DEHOGA Region Hannover
DEHOGA Termine 2016
Kreisverband Heidekreis
06.-08.11.2016
Landesverbandstag, Hannover
20.06.2016,
15 Uhr
22.06.2016
Junger DEHOGA 2016
8./9.08.2016
Junioren-Trendtour, Göttingen, s. S. 8
17./18.10.2016
Herbst-Arbeitskreis, Meppen
Weitere Informationen:
www.junger-dehoga.de
DEHOGA Bezirksverbände
Bezirksverband Stade
06.09.2016
Bezirksdelegiertenversammlung
mit Ausflug
im Kreisverband Wesermünde-Hadeln
Freisprechungsfeier
Convention Center, Hannover-Messe
Freisprechungsfeierstunde
anschließend „Dance & Dinner“
im Hotel Park Soltau
Kreisverband Lüchow-Dannenberg
08.08.2016
Sommerfest
in der „Inselküche“ in Hitzacker
14.11.2016,
15.00 Uhr
Jahreshauptversammlung
im „Markthof“ in Satemin
Kreisverband Lüneburg
23.06.2016,
14.00 Uhr
Freisprechungsfeier
im Seminaris Hotel Lüneburg

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