Norwegen

Transcrição

Norwegen
MELDEPFLICHT UND AUFENTHALT
NORWEGEN
Allgemeine Informationen
Fläche: 385.199 km2
Einwohner: 5.213.985
Erwerbstätige Bevölkerung:
in der Landwirtschaft: 2%
in der Industrie: 21%
im Dienstleistungsbereich: 77%
Sprachen:Norwegisch
anerkannte
Sprachen
der Minderheiten
z.B. Kvenisch,
Nordsamisch
• Bis 3 Monate: StaatsbürgerInnen aus EU/EWR-Ländern
und der Schweiz können ohne Visum einreisen, sie
­benötigen keine Aufenthaltsgenehmigung.
• Ab 3 Monaten: Sie müssen sich online unter
http://www.udi.no anmelden. Danach wenden Sie sich
persönlich an die zuständige lokale Polizeibehörde oder
an ein Servicecenter für ausländische ArbeitnehmerInnen,
um Ihre Identität zu bestätigen. Im Servicecenter erhalten Sie Ihre Anmeldebestätigung und können gleichzeitig Ihre elektronische Steuerkarte und Ihre ID-Nummer
(Identifikationsnummer) beantragen.
ARBEITSUCHE
EU/EWR/Schweizer StaatsbürgerInnen und deren
Angehörige (EU/EWR/Schweizer Staatsbürgerschaft)
haben freien Zugang zum Arbeitsmarkt; sie können
­
von den ­
regionalen Arbeitsämtern der norwegischen
Arbeitsverwaltung (NAV/EURES) betreut werden.
Jede Person, die in Norwegen lebt oder arbeitet, ist – in
der Regel – Mitglied der staatlichen Sozialversicherung
­(folketrygden).
Sozialversicherungsbeiträge werden von ArbeitgeberInnen
und ArbeitnehmerInnen bezahlt. Bei ArbeitnehmerInnen
werden die Beiträge von Lohn/Gehalt abgezogen
Krankenversicherung: Ärztliche Behandlungen sind
kostenpflichtig. Sie bezahlen einen Selbstbehalt und
wenn dieser eine bestimmte Summe übersteigt, erhalten Sie eine Freikarte (frikort). Mit dieser können Sie
­ärztliche Behandlungen kostenfrei in Anspruch ­nehmen.
Für Schwangere und Jugendliche gibt es generell
Ausnahmeregelungen. Sie können sich für einen Hausarzt/
eine Hausärztin entscheiden. Die stationäre Behandlung im
Krankenhaus ist kostenlos.
Weitere Informationen finden Sie auf der EURES Homepage:
http://eures.europa.eu unter „Freizügigkeit: Norwegen“ und
unter http://www.udi.no
Zahnärztliche Leistungen für Erwachsene werden vom
Patienten/von der Patientin bezahlt. Die zahnärztliche
Versorgung für Kinder bis zum 18. Geburtstag ist kostenlos. Finanzielle Unterstützung erhalten Sie in Ihrem NAV
Zentrum für Soziale Angelegenheiten.
Informationen über freie Stellen sowie Lebens- und
Arbeitsbedingungen in Norwegen finden Sie auf der EURES
Homepage: http://eures.europa.eu, individuelle Beratung
erhalten Sie bei EURES BeraterInnen in ganz Österreich:
http://www.ams.at/
Wenn Sie als Arbeitsuchende/r oder TouristIn nach
Norwegen kommen, bringen Sie Ihre europäische
Krankenversicherungskarte mit. Damit haben Sie die
­gleichen Rechte wie Personen, die in Norwegen versichert
sind.
Stellenangebote der norwegischen Arbeitsverwaltung:
https://tjenester.nav.no/ und
http://www.nav.no
Arbeitslosenversicherung: Melden Sie sich möglichst
am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit bei der zuständigen
Geschäftsstelle der Arbeitsverwaltung in Norwegen.
Private Jobvermittler und Personalagenturen finden Sie
unter („rekruttering“ oder „vikartjenester“) auf den norwegischen gelben Seiten.
Wenn Sie Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung
­beziehen, besteht die Möglichkeit diese für max. drei Monate
nach Norwegen mitzunehmen. Das erforderliche Formular
PD U2 bitte unbedingt rechtzeitig vor Abreise bei den zuständigen AMS Geschäftsstellen anfordern. Wenden Sie sich
binnen sieben Tagen an das lokale NAV-Büro.
Stellensuche in Tageszeitungen:
z.B.
•Aftenposten
• Bergens Tidene
• Dagens Næringsliv
• Stavanger Aftenblad
•Adresseavisen
Leben und Arbeiten
in Norwegen
SOZIALE SICHERHEIT
Berufsverbände informieren über Arbeitsbedingungen
und Arbeitsrecht:
• Gewerkschaften (LO, UNIO etc.)
• Handels- und Wirtschaftskammern
Pensionsversicherung: Aus Versicherungszeiten, die Sie
in Norwegen erarbeiten, erhalten Sie eine Pension nach
dort geltendem Recht. Versicherungszeiten unter einem
Jahr werden in die österreichische Pension eingerechnet.
STEUERN
Das Steuerjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Unselbstständig Erwerbstätige: Die Steuer wird von
Ihrem Lohn oder Gehalt direkt von Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem
Arbeitgeber einbehalten. Sie müssen eine elektronische
Steuerkarte (skattekort) beantragen und dem Arbeitgeber/
der Arbeitgeberin übermitteln.
Selbstständig Erwerbstätige: müssen im Laufe des
Steuerjahres Vorauszahlungen leisten. Die Höhe der Steuer­
vorauszahlung bemisst sich nach der Höhe des Einkommens.
Steuersatz:
Einkommen aus unselbstständiger oder selbstständiger
Erwerbstätigkeit werden in einigen Regionen Norwegens
mit bis zu 50% (inklusive Sozialversicherungsbeiträgen)
besteuert. Mit der Lohnsteuerkarte werden die Steuern
­
­reduziert. Wenn Sie weniger als sechs Monate in Norwegen
arbeiten, zahlen Sie weniger Steuer.
WOHNEN
Die Wohnkosten liegen in und um Oslo, Bergen und Stavanger
am höchsten.
Unterstützung bei der Wohnungs-/Haussuche finden Sie u.a.
• in lokalen/regionalen Zeitungen
(Aftenposten, Bergens Tidende etc.)
• bei ImmobilienmaklerInnen („Eiendomsmeklere“)
• durch ArbeitgeberInnen
Wohnungen und Häuser werden häufig möbliert vermietet;
der Standard der Einrichtung und Ausstattung ist relativ hoch.
Mietverträge werden über drei Jahre oder häufig unbefristet
abgeschlossen. Eine Kaution von bis zu sechs Monatsmieten
ist möglich. Die Kündigungsfrist beträgt – wenn nicht anders
vereinbart – drei Monate. Mietverträge sollten schriftlich
­abgeschlossen werden.
AUSBILDUNG
Kindergarten: Eltern müssen Kostenbeiträge bezahlen. In
einigen Regionen ist es schwierig, einen Kindergartenplatz
zu finden.
Pflichtschule: Der Besuch öffentlicher Schulen ist kostenlos. Lernmittel und Unterrichtsmaterialien werden zum Teil
unentgeltlich zur Verfügung gestellt. In Norwegen gibt es nur
wenige Privatschulen und internationale Schulen, die sich
größtenteils in der Region Oslo befinden.
Schulpflicht: von 6 bis 16 Jahre
ANERKENNUNG VON DIPLOMEN
Die Anerkennung muss bei der zuständigen Behörde in
Norwegen beantragt werden. Diese Behörde nimmt – falls
erforderlich – eine Einzelfallprüfung vor.
Wenden Sie sich auch an die für Ihren Bildungsabschluss
zuständige Bildungseinrichtung (Universität, Fachhoch­
­
schule etc.) und an das zuständige Ministerium in Österreich
um nähere Informationen einzuholen.
INTERNET-ADRESSEN
EURES-Homepage:
http://eures.europa.eu
EURES BeraterInnen in Österreich:
http://www.ams.at/
Arbeitsverwaltung:
http://www.nav.no
Norwegen:
http://www.regjeringen.no/
http://www.nyinorge.no (in deutscher Sprache)
Leben und Arbeiten in Norwegen:
http://www.nyinorge.no/
https://www.nav.no/
http://www.norway.no/
http://www.norwegen.no/ (in deutscher Sprache)
Statistik Norwegen:
http://www.ssb.no/
Einwanderungsbehörde:
http://www.udi.no
Aufenthalt:
http://www.sua.no/
http://www.udi.no/
Private Jobvermittlung:
http://m.finn.no/
http://www.stillinger.no
Presse:
http://www.aftenposten.no/
http://www.bt.no/
http://www.dn.no
http://www.aftenbladet.no/
http://www.adressa.no/
Presse Norwegen – Überblick:
http://www.norske-aviser.com/
Gewerkschaft:
http://www.lo.no
http://www.unio.no
Sozialversicherungssysteme in der EU:
http://europa.eu/
Gesundheit:
http://www.nyinorge.no/de/
Das norwegische Sozialversicherungssystem:
http://www.nyinorge.no/
Arbeitslosenversicherung:
http://www.nyinorge.no
https://www.nav.no/
Arbeitslosigkeit:
http://europa.eu/
Beschäftigung, Soziales und Inklusion:
http://ec.europa.eu/social
Steuern:
http://www.skatteetaten.no
http://www.skatteetaten.no/en/International-pages/
https://www.nordisketax.net/
Wohnen:
http://www.nyinorge.no/de
http://www.finn.no/finn
Verband der ImmobilienmaklerInnen:
http://www.nef.no
ImmobilienmaklerInnen:
http://www.gulesider.no
Mieterbund:
https://www.leieboerforeningen.no
Konsumentenschutz:
http://www.forbrukerradet.no/
Bildungssysteme in Europa:
https://webgate.ec.europa.eu/
Schulen und Bildung:
http://www.nyinorge.no/de/
http://www.skole.no
Zulassung zu Höherer Bildung:
http://www.samordnaopptak.no/
Studieren in Norwegen:
http://www.studyinnorway.no/
Höhere Bildung:
http://www.nokut.no
Anerkennung von Diplomen:
http://www.nokut.no/
http://www.enic-naric.net/
Gelbe Seiten:
http://www.gulesider.no/
Alle Inhalte dieses Folders sind auch im Internet unter
www.ams.at abrufbar.
Das AMS Österreich übernimmt keine Haftung für Webseiten, die durch Verlinkung
aufgerufen werden.
Redaktion für Layout und Druck: AMS Österreich
Druck- und Satzfehler vorbehalten
Stand: März 2016

Documentos relacionados