country report für investoren und exporteure mazedonien
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COUNTRY REPORT FÜR INVESTOREN UND EXPORTEURE MAZEDONIEN INHALTSVERZEICHNIS 1 2 3 4 5 ALLGEMEINE INFORMATIONEN .......................................................................................................................... 3 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ........................................................................................................................ 4 2.1 AKTUELLE WIRTSCHAFTSLAGE ............................................................................................................... 4 2.2 WIRTSCHAFTSPOLITIK ............................................................................................................................ 5 2.3 WIRTSCHAFTSSTANDORTE ..................................................................................................................... 5 2.4 AUSSENHANDEL..................................................................................................................................... 6 2.5 WIRTSCHAFTSKENNZAHLEN................................................................................................................... 8 POLITISCHE SITUATION ..................................................................................................................................... 9 3.1 INLAND ................................................................................................................................................... 9 3.2 MAZEDONIEN UND DIE EU.................................................................................................................... 10 3.3 ABKOMMEN MIT ÖSTERREICH .............................................................................................................. 10 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ............................................................................................................. 11 4.1 GESELLSCHAFTSRECHT ....................................................................................................................... 11 4.2 RECHNUNGSLEGUNG UND JAHRESABSCHLUSS .................................................................................. 13 4.3 STEUERRECHT UND ZOLLRECHT .......................................................................................................... 14 4.4 STREITBEILEGUNG ................................................................................................................................ 16 4.5 INSOLVENZ ........................................................................................................................................... 17 4.6 RECHTE DER SICHERHEITEN ................................................................................................................. 18 4.7 ARBEITSRECHT ..................................................................................................................................... 19 4.8 GRUNDERWERB .................................................................................................................................... 20 DOING BUSINNESS IN MAZEDONIEN ............................................................................................................... 21 5.1 MÖGLICHKEITEN DES MARKTZUGANGS ............................................................................................... 21 5.2 ZAHLUNGSKONDITIONEN UND LIEFERKONDITIONEN........................................................................... 22 5.3 BETREIBUNG ......................................................................................................................................... 23 5.4 HALTUNG GEGENÜBER AUSLÄNDISCHEN INVESTOREN ....................................................................... 24 5.5 RISIKOEINSCHÄTZUNG ......................................................................................................................... 25 5.6 KORRUPTION ........................................................................................................................................ 26 Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 2 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Die Republik Mazedonien, oder amtlich die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, ist ein Staat in Südosteuropa. Mazedonien war die südlichste Teilrepublik Jugoslawiens und rief im Jahr 1991, kurz nach Kroatien und Slowenien, seine Unabhängigkeit aus. Seit Dezember 2005 hat Mazedonien den offiziellen Status eines EUBeitrittskandidaten. Bereits seit Jahren streiten die griechische und die mazedonische Regierung über den Staatsnamen. Dieser Streit wirft seinen Schatten auch auf die angestrebte Aufnahme in die EU und in die NATO. Bereits im April 2009 scheiterte die Aufnahme Mazedoniens in das transatlantische Militärbündnis an dieser Frage. Auch der angepeilte EU-Beitritt droht nicht zuletzt über den Ausgang dieser Streitfrage entschieden zu werden. Die Republik nennt sich selbst „Republik Mazedonien“. In die Vereinten Nationen wurde sie unter dem Namen Former Yugoslav Republic of Macedonia – FYROM aufgenommen. Staatsform: Republik Verwaltungsapparat: 84 Gemeinden Fläche: 25.713 km² Einwohnerzahl: 2.065.800; Dichte: 80 Einwohner/km² Offizielle Sprache: Mazedonisch Währung: 1,- Denar (MKD) = 100 Deni 1,- EUR = ca. 61,- MKD Hauptstadt: Skopje Wirtschaftsstandorte: Bitola 74.550 Einwohner Kumanovo 70.842 Einwohner Prilep 66.246 Einwohner Tetovo 52.194 Einwohner 64 % Mazedonier, 25 % Albaner, 4 % Türken, 3 % Roma, 2 % Serben, 1 % Bosnier, 1 % andere 70 % Mazedonisch-Orthodox, 25 % Muslime, 5 % andere Braunkohle, Eisen, Zink, Blei, Kupfer, Chrom, Mangan, Silber, Gold, Nickel UN, UNCTAD, UNICEF, UNHCR, UNDP, UNEP, UNU, HABITAT, WFP, FAO, UNESCO, IMF, IDA, IFC, MIGA, WMO, IFAD, EBRD, EAN, IAEA, IWF, IBRD, WIPO, WTO, UNIDO, ICAO, ILO, EAN UPU, ITU, WHO, CEI, CECCI, OSZE, CEFTA, Energiegemeinschaft Ethnische Gruppierungen: Religion: Rohstoffe: Mitglied in internationalen Organisationen: Staatsform: 506,926 Einwohner Republik Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 3 2 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN Coface Country Risk Assessment C 2.1 Seit der Unabhängigkeitserklärung 1991 hat sich Mazedonien durch beständige politische und auch wirtschaftliche Reformen zu einer demokratischen Gesellschaft mit einer offenen Marktwirtschaft entwickelt. Trotz weiterhin bestehenden Reformbedarfs sind die Voraussetzungen für zukünftiges Wachstum weitestgehend gegeben. Das Land strebt eine EU-Mitgliedschaft an, für die es jedoch durch den Widerstand Griechenlands aufgrund des Namensstreites keine klare Perspektive gibt. AKTUELLE WIRTSCHAFTSLAGE Nach einer Rezession 2012 und einer Erholung 2013 wird für 2014 ein robustes Wachstum erwartet. Mittelfristig wird mit einem Wirtschaftswachstum um die 2 % gerechnet. Um Wachstum zu generieren ist Mazedonien stark von externen Faktoren vor allem sehr von der Eurozone abhängig. So hat das Land von dem Aufschwung in Deutschland, einem der wichtigsten Absatzmärkte, profitiert. Hauptträger des Wachstums sind der Bausektor und der Privatkonsum. Die ausländischen Direktinvestitionen bewegen sich im Vergleich zu den Nachbarländern noch auf einem geringen Niveau. Mazedonien wird in der Fiskalpolitik vom Internationalen Währungsfond beobachtet und zeigt anhaltende Stabilität, was einen fast schwankungsfreien Denar-Kurs ermöglicht. Der Inflationsdruck hat 2013 nachgelassen, bedingt durch geringere Nahrungsmittelpreise und eine Reduktion der Elektrizitätskosten. Auch 2014 sollte die Inflation gering bleiben, unterstützt durch geringere internationale Energie- und Nahrungsmittelpreise, wodurch das Anziehen der Heimatnachfrage ausgeglichen werden sollte. Das Handelsbilanzdefizit vergrößerte sich in den letzten Jahren kontinuierlich. Auch 2013 nahm es durch eine Stärkung der heimischen Nachfrage und der Investitionen bei gleichzeitiger Schwäche vieler Auslandsmärkte zu. Mittelfristig sollte sich dies jedoch durch größere FDI-Aktivität als Folge der Reformen der letzten Jahre verbessern. Die Arbeitslosigkeit liegt jedoch seit Jahren über 30 %, das Land ist politisch gespalten und ist in seiner Annäherung an die EU dem Veto Griechenlands ausgeliefert. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 4 2.2 WIRTSCHAFTSPOLITIK Die Politik hält an der informellen Bindung an den Euro fest und bemüht sich daher um eine konservative Fiskalpolitik. Mazedonien versucht sehr aktiv ausländische Direktinvestitionen anzuziehen. Bei der Unternehmerfreundlichkeit wurden auch große Fortschritte gemacht, wie das Ranking im Doing Business Report der Weltbank belegt (siehe 5.6). Im Prozess der Privatisierung wurden die größten und profitabelsten Unternehmen des Landes verkauft. Verblieben sind nunmehr zahlreiche unrentable Unternehmen und Sanierungsfälle. Um dennoch ausländische Investoren anzulocken, wurde in den vergangenen Jahren ein ambitioniertes Steuerprogramm mit einer verhältnismäßig niedrigen Unternehmensbesteuerung durchgesetzt. Damit die strikten Vorgaben des Internationalen Währungsfonds über ein maximales Budgetdefizit von 2,5 % eingehalten werden können, wurden die Gehälter im öffentlichen Sektor eingefroren und eine beschlossene Senkung der Sozialversicherungsbeiträge verschoben. 2.3 WIRTSCHAFTSSTANDORTE Die Wirtschaftstätigkeit in Mazedonien ist stark auf die Region um die Hauptstadt Skopje konzentriert. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 5 2.4 AUSSENHANDEL Wichtigste Einfuhrwaren sind Mineralölprodukte, Textilien, Eisen und Stahl, Straßenfahrzeuge sowie elektrische Geräte. Wichtigste Ausfuhrwaren sind Bekleidung, Eisen und Stahl, Mineralöl(produkte), Obst und Gemüse sowie metallhaltige Erze und Altmetall. Bei den Importen zählen Griechenland, Deutschland, Serbien und Bulgarien zu den wichtigsten Handelspartnern. Mazedonien exportiert vor allem nach Deutschland, in die Nachbarländer Kosovo, Serbien, Bulgarien sowie Italien. Wichtigste Handelspartner von Mazedonien Importe in Mio. EUR 2010 2011 EU 28 2.187,47 2.738,87 Großbritannien 214,99 432,77 Griechenland 336,06 407,34 Deutschland 462,28 523,31 Serbien 316,14 358,22 Italien 247,77 299,35 China 217,88 254,72 Bulgarien 228,22 327,96 Türkei 197,76 247,79 Slowenien 124,60 132,79 Russland 419,63 491,00 Österreich 88,79 103,38 Schweiz 72,58 124,47 Rumänien 94,71 67,90 Kroatien 85,66 95,46 Polen 52,83 58,95 Ukraine 88,15 112,77 Tschechische Republik 38,80 43,58 Bosnien und Herzegowina 37,21 64,43 Ungarn 35,96 35,65 Slowakei 17,56 25,50 Kosovo 16,74 25,81 Weißrussland 0,52 1,62 Montenegro 1,08 1,53 Litauen 2,46 1,68 Estland 0,79 0,92 Lettland 0,36 0,50 Quelle: Statistisches Zentralamt Mazedoniens; Statistik Austria. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien 2012 3.288,00 436,04 627,34 512,00 374,65 310,20 291,14 316,88 252,91 116,73 277,10 106,96 114,82 93,06 94,01 78,42 67,24 55,44 55,47 40,80 24,67 22,20 3,21 2,14 1,45 0,69 0,52 2013 3.112,70 547,00 525,75 521,99 392,81 322,93 285,69 274,92 236,72 126,05 123,29 108,07 98,18 94,46 86,74 76,42 69,58 68,18 47,80 41,69 26,39 22,39 6,48 2,80 0,86 0,39 0,39 November 2014/ Seite 6 Exporte in Mio. EUR 2010 2011 EU 28 1.531,29 1.938,01 Deutschland 522,25 892,58 Bulgarien 222,31 220,58 Kosovo 331,66 386,78 Italien 178,11 207,95 Serbien 205,85 238,84 Griechenland 185,75 154,19 China 67,45 91,39 Kroatien 93,31 99,97 Bosnien und Herzegowina 64,40 66,75 Rumänien 41,26 33,09 Großbritannien 44,67 39,00 Slowakei 7,69 48,72 Slowenien 52,62 63,19 Österreich 36,16 48,36 Schweiz 14,18 22,56 Montenegro 20,85 24,50 Russland 20,23 28,50 Tschechische Republik 11,64 16,12 Ukraine 16,27 68,32 Polen 18,21 18,09 Ungarn 6,44 5,97 Weißrussland 2,38 3,58 Lettland 1,57 1,83 Litauen 1,97 2,08 Estland 0,04 0,22 Quelle: Statistisches Zentralamt Mazedoniens; Statistik Austria. 2012 2.126,40 964,00 222,10 305,06 216,37 229,60 146,43 124,14 76,72 65,80 40,95 49,00 56,50 58,05 62,33 25,90 24,41 25,91 22,70 14,05 14,10 7,05 4,28 1,80 1,90 0,20 2013 2.333,30 1.153,64 244,76 208,23 207,56 203,11 159,97 78,08 75,64 71,29 65,42 60,10 58,64 44,79 35,48 31,16 24,69 23,77 21,56 17,03 14,19 6,20 5,82 1,63 1,44 0,36 Österreichs Außenhandel mit Mazedonien: Werte in TEUR Export Veränderung Import Veränderung 2010 2011 2012 2013 88.790 103.380 106.964 119.511 -0,5 % 16,4 % 3,5 % 11,7 % 36.160 48.360 62.330 64.786 18,4 % 28,7 % 29,2 % 3,9 % Quelle: Statistik Austria Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 7 2.5 WIRTSCHAFTSKENNZAHLEN In der folgenden Tabelle finden Sie einige Kennzahlen zur Wirtschaftsentwicklung Mazedoniens: Kennzahlen Reales BIP-Wachstum (Veränderung in %) Inflation (in %) Staatshaushalt (Saldo in % des BIP) Leistungsbilanz (Saldo in % des BIP) Auslandsverschuldung (in % des BIP) 2011 2012 2013 2014 (P) 2,9 -0,3 2,5 2,5 3,9 3,3 2,8 2,1 -2,5 -3,9 4,0 -3,4 -3,0 -3,9 -5,8 -6,2 27,9 34,0 35,5 35,0 (P) Prognose Quelle: Coface Der Dinar ist inoffiziell an den Euro gebunden mit einem Wechselkurs von etwa 61 MKD für 1 EUR. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 8 3 POLITISCHE SITUATION Mazedonien ist eine parlamentarische Demokratie. Die Verfassung wurde maßgeblich vom deutschen Altpräsidenten Roman Herzog und dem ehemaligen französischen Justizminister Georges Badinter ausgearbeitet und am 17.11.1991 verabschiedet. Seither wurde sie bereits mehrfach novelliert. Das mazedonische Parlament wird alle vier Jahre gewählt und besteht verfassungsgemäß mindestens aus 120 und höchstens aus 140 Mitgliedern, die durch allgemeine Direktwahl gewählt werden. Bisher hatte das Parlament in allen Legislaturperioden 120 Mitglieder. Das Staatsoberhaupt wird auf fünf Jahre gewählt. Die wichtigsten Parteien sind die VMRO-DPMNE, die SDSM (Sozialdemokratische Liga Mazedoniens), und die wichtigste albanische Partei (DUI). Das mazedonische Parteiensystem ist durch eine doppelte Polarität gekennzeichnet: einerseits einer ethnischnationalen Ausrichtung, die zwischen slawisch-mazedonischen und albanischen Anhängern unterscheidet, und andererseits einer politischen Ausrichtung, die post-kommunistische oder antikommunistische Ideologien vertritt. Die ethnische Spaltung führt immer wieder zu Instabilität. 3.1 INLAND Präsident: Gjorge Ivanov Ministerpräsident: Nikola Gruevski Regierungsform: Republik Das Amt des Staatspräsidenten wird seit April 2009 von Gjorge Ivanov bekleidet. Ende 2012 kam es zu einer schweren innenpolitischen Krise in Mazedonien, die im Rahmen der Haushaltsverhandlungen im Jahr 2012 begonnen hatte. Das Parlament wurde boykottiert, sowie die Beitrittsgespräche mit der EU gestoppt. Es kam zum Einsatz von Sicherheitskräften, zu Verletzungen und Verhaftungen von Personen. Der Haushalt wurde nach der gewaltsamen Beendigung der Boykottmaßnahmen in einem Schnellverfahren durch die Regierungsparteien verabschiedet. Daraufhin boykottierte ein Großteil der Opposition die Arbeit im Parlament und forderte vorgezogene Neuwahlen. 2013 gab es auch heftige Proteste slawisch-mazedonischer Jugendlicher gegen die Bestellung des ehemaligen albanischen Rebellenkommandanten Talat Xhaferi zum Verteidigungsminister. Dies ist Ausdruck der Probleme im Zusammenleben mit der großen albanischen Minderheit im Land. Bei der Neuwahl im April 2014 siegte erneut die Regierungspartei VMRO-DPMNE unter Nikola Gruevski. Aus Protest gegen die ihrer Meinung nach gefälschte Parlamentswahl in Mazedonien traten danach alle 33 Abgeordneten der oppositionellen SDMS-Partei zurück und boykottieren erneut das Parlament. Die Opposition wirft Gruevski Wahlfälschungen und generell einen autoritären Führungsstil vor. Seit April 2014 regiert Gruevski mit der albanischen Partei DUI. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 9 3.2 MAZEDONIEN UND DIE EU Im Anschluss an das EU-Balkan Treffen in Zagreb im November 2000 wurde zwischen der EU und der Republik Mazedonien im April 2001 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) unterzeichnet, welches im April 2004 formell in Kraft trat. Der Europäische Rat hat bereits im Dezember 2005 Mazedonien (FYROM) den Beitrittskandidatenstatus zuerkannt. Seit diesem Zeitpunkt hat Griechenland jedoch auf Grund des Streits um den Staatsnamen die Festlegung eines Termins für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen blockiert. Dies obwohl der Internationale Gerichtshof (IGH) 2011 Mazedonien bescheinigt hat, dass Griechenland im April 2008 ein zwischenstaatliches Abkommen verletzt hat, als es den Beitritt der Republik Mazedonien zur NATO blockierte. Die EU-Kommission und die Zivilgesellschaft bekritteln auch die mangelnde Meinungsfreiheit im Land. Am 19.12.2009 ist eine Visabefreiung zwischen der EU und Mazedonien in Kraft getreten, was eine enorme psychologische Bedeutung für die Bevölkerung hat. Folglich dürfen mazedonische Bürger für maximal 90 Tage ohne Visum in die EU einreisen. Aus den Fördertöpfen der EU standen Mazedonien im Rahmen des IPA-Programmes (Instrument for Pre-Accession Assistance) für 2013 113,2 Mio. EUR zur Verfügung. Schwerpunkte sind die Reformen der öffentlichen Verwaltung, Justiz, Inneres und Grundrechte, die Entwicklung der Privatwirtschaft, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Verkehr, Umwelt und Klimawandel, sowie soziale Entwicklung. 3.3 ABKOMMEN MIT ÖSTERREICH Österreich hat mit Mazedonien 25 bilaterale Staatsverträge abgeschlossen, wobei hier nur eine Auswahl genannt werden soll: Luftverkehrsabkommen (1997) Abkommen über soziale Sicherheit (1998) Kooperationsabkommen Kultur, Wissenschaft und Technik (1998) Vereinbarung über grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (2001) Investitionsschutzabkommen (2002) Doppelbesteuerungsabkommen (2008) Abkommen über Entwicklungszusammenarbeit (2010) Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (2011) Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 10 4 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Die Republik Mazedonien ist bemüht, zunehmend EU-Recht in das nationale Recht zu übernehmen bzw. dieses entsprechend anzupassen. Die Implementierung und praktische Umsetzung der bestehenden Gesetzgebung erfolgt aber nur in unzureichendem Maße. Die internationale Gemeinschaft hat insbesondere die Reformen des mazedonischen Justiz- und Katastersystems als Voraussetzung für den weiteren Weg Richtung Europa hervorgehoben. 4.1 GESELLSCHAFTSRECHT Entsprechend dem Gesetz über Handelsgesellschaften (Offizielles Gesetzblatt Nr. 28 vom 30.4.2004) sind folgende Unternehmensformen dem mazedonischen Gesetz nach zulässig und können sowohl von inländischen als auch ausländischen natürlichen und juristischen Personen registriert werden. Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Kommanditgesellschaft (KG) Offene Gesellschaft (OG) Einzelunternehmen (EU) Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung, Repräsentanz Mazedonische Bezeichnungen Akcionersko društvo (AD) Društvo so ograničena odgovornost (DOO) Komanditno društvo (KD) Javno trgovsko društvo (JTD) Trgovec Poedinec Unternehmensform im mazedonischen Gesellschaftsrecht nicht vorhanden Bei Firmengründungen hat die Einführung des One-Stop-Shop Prinzips im Jahr 2006 zur Reduktion der Dauer der Firmengründung von wenigen Monaten auf vier Stunden beigetragen. Dadurch wurde der Verwaltungsaufwand wesentlich reduziert und administrative Hürden großteils beseitigt. Das One-Stop-Shop Prinzip gilt für alle Gesellschaftsformen. Im Februar 2011 wurde eine Online-Registrierung für Firmen eingeführt (www.crm.org.mk). Anträge können seitdem nur noch online gestellt werden. Daran angeschlossen sind u.a. das Grundbuchamt, die Steuerbehörde, das Leasingregister sowie das Pfandregister auf bewegliche Sachen. Eine Registrierung kann somit innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden. Weiters wurde eine elektronische Signatur für Unternehmen eingeführt. Die neuen Regelungen sollen vor allem die Kosten und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Es wird auch ein Register zur Verfügung gestellt, in dem Personen aufgelistet sind, denen eine Gesellschaftsgründung nicht erlaubt ist. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 11 Aktiengesellschaft Eine Aktiengesellschaft kann von einer oder mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen gegründet werden. Der Mindestbetrag des Grundkapitals in Denar muss dem Betrag von 25.000,- EUR (ohne Ausschreibung) bzw. 50.000,- EUR (bei öffentlicher Ausschreibung) entsprechen. Der Nominalwert jeder ausgegebenen Aktie darf in Denar nicht den Gegenwert von 1,- EUR unterschreiten. Der Handel mit Aktien ist nicht steuerpflichtig. Bei der Registrierung müssen zumindest 25 % des Nominalwertes jeder Aktie eingebracht werden. Insgesamt dürfen die Ersteinlagen bei der Registrierung nicht den Gegenwert von 12.500,- EUR bzw. 25.000,- EUR unterschreiten. Aktien mit mehr als einer Stimme sind verboten. Konvertible Bonds, andere Sicherheiten und Derivate können ausgegeben werden. Die Leitungsstruktur der Gesellschaft kann sowohl einstufig (Vorstand) als auch zweistufig (Vorstand und Aufsichtsrat) organisiert sein. Die Generalversammlung der Aktionäre stimmt mit einfacher Mehrheit entsprechend der Höhe der Einlage ab. In bestimmten Fällen ist eine qualifizierte Mehrheit notwendig. Im einstufigen System werden die drei bis 15 Direktoren von der Generalversammlung ernannt. Gesellschaft mit beschränkter Haftung Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann bis zu 50 Personen umfassen. Gehört das gesamte Kapital nur einer Person, spricht man von einer Ein-Personen-GmbH. Der Mindestbetrag des Grundkapitals in Denar muss einem Wert von 5.000,- EUR entsprechen. Die Mindesteinlage jedes Gesellschafters darf den Wert von 100,- EUR nicht unterschreiten. Bei der Registrierung müssen zumindest der Wert von 2.500,- EUR des Grundkapitals sowie jeweils ein Drittel aller Einlagen der Gesellschafter in bar eingebracht werden. Sacheinlagen müssen bereits bei der Registrierung vollständig eingebracht worden sein. Das Entscheidungsorgan der GmbH ist die Generalversammlung. Diese muss zumindest einmal pro Jahr zusammentreten. Die Stimmrechte orientieren sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an der Höhe der jeweiligen Einlagen. Die Versammlung kann einen oder mehrere Direktoren, für einen im Gründungsvertrag näher festzulegenden Zeitraum, ernennen. Wird nichts anderes vereinbart, so gilt die Ernennung für ein Jahr. Bei der Bestellung der Direktoren ist die Staatsbürgerschaft unerheblich. Die Bestellung eines Aufsichtsrats ist optional. Kommanditgesellschaft Für die Kommanditgesellschaft in Mazedonien gilt dasselbe wie in Österreich: Einer von mindestens zwei Gesellschaftern (Komplementär) haftet mit seinem ganzen Vermögen. Der Kommanditist haftet nur mit dem eingesetzten Kapital. Bei der Gründung einer KG gibt es keine Staatsbürgerschaftserfordernisse. Offene Gesellschaft Eine OG besteht aus zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen, die solidarisch und unbeschränkt gegenüber den Gläubigern haften. Einzelunternehmen Die Gründung eines Einzelunternehmens ist möglich. Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung, Repräsentanz Die Gründung einer Zweigniederlassung ist für alle Aktivitäten zulässig, die mit der Marktforschung, Werbung und Geschäftsanbahnung für die Mutterfirma in Verbindung stehen, ohne jedoch konkretes Einkommen zu erwirtschaften. Zweigniederlassungen dürfen keine wirtschaftlichen Tätigkeiten entfalten oder für andere als ihre Mutterfirma tätig werden. Sie sind auch keine juristischen Personen. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 12 4.2 RECHNUNGSLEGUNG UND JAHRESABSCHLUSS Auf Grundlage der im EU Assoziierungs- und Stabilisierungsprozess vereinbarten Kriterien und in Hinblick auf eine möglichst weitreichende Angleichung der nationalen Standards an den EU-Acquis, hat die Republik Mazedonien umfassende Reformen des nationalen Buchführungs- und Bilanzierungs-Systems begonnen. Entsprechende Rechtsvorschriften finden sich in folgenden Gesetzen: Gesellschaftsrecht „Rulebook on Accounting Standards“ (berücksichtigt IFRS) Gesetz über die Budget-Bilanzierung Gesetz über die Buchführungsvorschriften von Non-Profit Organisationen Alle juristischen Personen sind verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den lokalen Rechnungslegungsprinzipien zu erstellen. Notierte, große und mittelgroße Gesellschaften sind zusätzlich verpflichtet, ihren Abschluss nach IFRS zu erstellen, wobei die Einteilung in große und mittelgroße Gesellschaften anhand von Umsatz, Mitarbeiteranzahl und Vermögenssumme erfolgt. Ein mittelgroßes Unternehmen hat zwischen 50 und 250 Mitarbeiter, zwischen 2 und 10 Mio. EUR Umsatz sowie zwischen 2 und 11 Mio. EUR Vermögen. Ein großes Unternehmen liegt laut mazedonischer Kategorisierung in allen drei Bereichen über der Höchstgrenze für mittelgroße Unternehmen. Eine Prüfung des Jahresabschlusses muss erfolgen, sobald ein Unternehmen, das seinen Hauptsitz in Mazedonien hat, mehr als 50 Mitarbeiter hat und einen Umsatz von mehr als 2 Mio. EUR erwirtschaftet. Die Rechnungsprüfung muss von einem eingetragenen Rechnungsprüfer bzw. Rechnungsprüfungsunternehmen durchgeführt werden. Seit dem Inkrafttreten der Vorschriften des Gesetzes über die Handelsgesellschaften im April 2004 verfügt Mazedonien über ein verlässliches und transparentes System an Buchführungsregeln von Handelsgesellschaften, welches auch die internationalen Buchführungs-Standards reflektiert. 2012 wurden die internationalen Standards auch für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 13 4.3 STEUERRECHT UND ZOLLRECHT Körperschaftssteuer Die Körperschaftsteuer ist im entsprechenden Gesetz über die Körperschaftsteuer geregelt. Am 1.1.2007 trat eine Steuerreform in Kraft, die einen im internationalen Vergleich äußerst niedrigen Steuersatz von 12 % festlegte. Dieser ist ab dem 1.1.2008 neuerlich auf 10 % gesenkt worden. Um weitere Investitionsanreize zu schaffen, entfällt die Körperschaftsteuer auf in Mazedonien reinvestierte Gewinne zur Gänze. Einkommenssteuer Das Gesetz über die Einkommensteuer ist am 1.1.1994 in Kraft getreten und wurde seither mehrmals novelliert. Auch die Einkommensteuer wurde mit der am 1.1.2007 in Kraft getretenen Steuerreform in eine Flat-Tax in Höhe von 12 % umgewandelt, welche mit Wirkung vom 1.1.2008 auf 10 % gesenkt wurde. Die Einkommensteuer berechnet sich jährlich aus dem weltweiten Einkommen. Dazu zählen Einkommensquellen wie Löhne und Gehälter, Einkommen aus der Landwirtschaft, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, aus Eigentumsrechten sowie Immaterialgüterrechten, Kapitaleinkünften, Gewinnen, Glücksspiel, etc. Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer wird vom gleichnamigen Gesetz geregelt. Dieses ist am 1.4.2000 in Kraft getreten. Dabei wurde die bisherige indirekte Umsatzsteuer durch eine direkte mehrstufige Steuer auf den Verbrauch ersetzt. Der generelle Mehrwertsteuersatz liegt bei 18 %. Ein präferentieller Steuersatz von 5 % gilt für einige im Gesetz spezifizierte Güter und Dienstleistungen – darunter fallen Nahrungsmittel, Arzneimittel und insbesondere ComputerSoftware und Hardware. Verbrauchsteuer Verbrauchsteuern sind im Verbrauchsteuergesetz geregelt, welches am 1.7.2001 in Kraft getreten ist und auf die Einrichtung eines neuen Systems an indirekten Steuern in der Republik Mazedonien abzielt. Derzeit werden Verbrauchsteuern auf den Konsum bestimmter Erdöl-Derivate, Tabak-Produkte, alkoholische Getränke und Kraftfahrzeuge erhoben. Verbrauchsteuern auf diese Produkte werden bei der Produktion auf dem Territorium der Republik Mazedonien, bei deren Import nach Mazedonien oder wenn sie sich im Zollgewahrsam befinden fällig. Die Steuersätze liegen zwischen 5 % und 55 %. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 14 Grunderwerbsteuer Steuerrechtliche Vorschriften hinsichtlich des Erwerbs oder Verkaufs von Grundeigentum bzw. Eigentumsrechten, aber auch in Hinblick auf das Vererben bzw. Verschenken von Grund und Boden, sind gesetzlich geregelt. Der Steuersatz bei Verkauf von Grundeigentum oder Eigentumsrechten beträgt zwischen 2 % und 4 %. Wird Grundeigentum bzw. ein Eigentumsrecht vererbt oder verschenkt, fallen zwischen 2 % und 3 % des Wertes an Steuerverpflichtungen an, welche sich bei Begünstigten, die über den dritten Verwandtschaftsgrad hinausgehen bzw. andere als Familienmitglieder betreffen, auf 4 % bzw. 5 % erhöhen. Darüber hinaus ist eine Grundsteuer in Höhe von 0,1 % bis 0,2 % des Grundstückswerts zu entrichten. Allgemeine Steuerbegünstigungen Zusätzlich gelten besondere Steuerbegünstigungen für Investitionen in so genannten Technologie-Industrie Entwicklungszonen (TIDZ). Zwei der vier Technologie-Industrie Entwicklungszonen befinden sich in der Nähe von der Hauptstadt Skopje, eine weitere in Štip und eine in Tetovo. Zu den wichtigsten Steuerbegünstigungen zählen eine zehnjährige Vollbefreiung von der Körperschaft- und Einkommensteuer sowie eine Befreiung für alle Unternehmen von der Besteuerung einbehaltener Gewinne. Im Einzelnen können diese Vorteile je nach TIDZ unterschiedlich sein und von der Größe der Investition abhängen. Investoren in den Technologie-Industrie Entwicklungszonen (TIDZ) sind ebenfalls von Mehrwertsteuer auf Waren, Rohstoffe, Anlagen und Maschinen befreit. Außerhalb dieser Zonen gibt es in Abhängigkeit von der Höhe der Investition Befreiungen von der Steuer für Gewinne, die in den ersten drei Jahren des Bestehens erzielt wurden, für Gewinne die in das Unternehmen reinvestiert wurden, für Gewinne, die in Umweltschutzmaßnahmen investiert wurden und Gewinne, die in unterentwickelte Regionen investiert wurden. Für kleine Unternehmen wurde 2011 eine Steuererleichterung geplant. Die Gewinnsteuer für Kleinst- und Kleinunternehmen – Firmen mit einem Jahresgewinn von unter 3 Mio. MKD (ca. 49.000,- EUR) – entfällt. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 15 4.4 STREITBEILEGUNG Gerichtsorganisation Das Gerichtssystem der Republik Mazedonien kennt drei Instanzen (Erstgerichte, Berufungsgerichte und Höchstgerichte). Sondergerichtshöfe sind dem mazedonischen Recht unbekannt, woraus nicht zuletzt auch die lange Verfahrensdauer resultiert. Auch im Bereich der Rechtsdurchsetzung besteht dringender Reformbedarf. Schiedsgerichtsbarkeit Das Schiedsgerichtsverfahren der Republik Mazedonien ist nicht einheitlich geregelt. Entsprechende Vorschriften verteilen sich auf die nationale Verfassung, das Prozessrecht, das Gesetz über die Streitbeilegung sowie das mazedonische Handelsrecht. Seit dem Jahr 1993 besteht ein ständiger Schiedsgerichtshof aus gewählten Richtern. Die Republik Mazedonien hat sowohl die New Yorker Konvention (über die Anerkennung und Durchsetzung von ausländischen Schiedssprüchen) als auch die Genfer Konvention über die Durchsetzung von ausländischen Schiedssprüchen unterzeichnet. Darüber hinaus ist Mazedonien Vertragspartner der Washingtoner Konvention über die Beilegung von Investitionsstreitfällen sowie der Europäischen Konvention über Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Gemäß mazedonischer Gesetzgebung haben ratifizierte internationale Konventionen Vorrang vor inländischen Gesetzestexten. Im Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner kann die Zuständigkeit des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich (WKO), der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts vereinbart werden. Österreichischen Unternehmen und Mitgliedern der WKO steht das Internationale Schiedsgericht der WKO zur Verfügung. Diese Nahebeziehung kann einen starken ausländischen Partner unter Umständen stören. Die Internationale Handelskammer (in Österreich durch die ICC Austria vertreten) hingegen ist eine weltweit vertretene Organisation. Die Schiedsklausel des Internationalen Schiedsgerichts der WKO lautet: „Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.“ Die Schiedsklausel der ICC lautet: „All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules“. Beide Klauseln sind auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Detaillierte Auskünfte sind im Internet unter http://wko.at/arbitration (Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich) oder unter www.iccaustria.org (ICC Austria, Internationale Handelskammer) erhältlich. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 16 4.5 INSOLVENZ Insolvenzrecht Am 21.7.2005 wurde von der mazedonischen Regierung ein neues Insolvenzgesetz angenommen. Es beinhaltet innovative Lösungen, um das gesamte Verfahren effizienter und straffer zu gestalten und die Rolle des KonkursVerwalters – von der notwendigen Ausbildung bis hin zur Aufgabenorganisation – neu zu definieren. Insbesondere das umstrittene aufschiebende Einspruchsrecht, wodurch es regelmäßig zu signifikanten Verfahrensverzögerungen kam, wurde abgeschafft. Im April 2011 wurde das Insolvenzgesetz novelliert. Es wurden die E-Insolvenz (elektronische Insolvenz) und ein Restrukturierungsregister eingeführt. Das Register informiert über laufende Restrukturierungsverfahren und führt zu größerer Transparenz in den Insolvenzverfahren. Das Insolvenzverfahren beginnt, sobald nach Aufforderung einer Betreibungsbehörde keine Zahlung geleistet wurde. Dafür wurde eine Systematik geschaffen, wonach Finanztransaktionen von jeder Bank an ein zentrales Register gemeldet werden, wodurch dieses in der Lage ist, jederzeit den Status einer fälligen Zahlung zu bestimmen. Um das Insolvenzverfahren zu beschleunigen, wurden durch die Gesetzesnovelle spezifische Prozessvoraussetzungen, Fristen und Grenzwerte definiert. So muss beispielsweise über fast sämtliche zugelassene Einsprüche innerhalb von acht Tagen entschieden werden. Die Voraussetzungen über die Bekanntmachung wurden ebenso verbessert. In diesem Sinne ist das zentrale Register beauftragt, sämtliche öffentlichen Register zu verwalten. Die wichtigsten Bekanntmachungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sind nunmehr auf der Website des zentralen Registers öffentlich abrufbar. Die Verschiebung der Prozess-Gewichte in einem Konkursverfahren vom Richter zum Konkursverwalter und den Gläubigern bedeutet eine wichtige Neuerung. Geschäftliche Entscheidungen werden vom Konkursverwalter bzw. den Gläubigern und nicht mehr vom Richter getätigt, der alleinig über die Einhaltung der Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu wachen hat. Liquidation eines Unternehmens Die Liquidation muss von den Eigentümern des Unternehmens beschlossen werden. Diese bestimmen auch einen Liquidator, der die Liquidation des Unternehmens vornimmt und die Geschäftsführung für den Liquidationsprozess übernimmt. Das Firmenbuch muss informiert werden, dass sich das Unternehmen in Auflösung befindet und nochmals sobald die Liquidation erfolgreich abgeschlossen wurde. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 17 4.6 RECHTE DER SICHERHEITEN Hypothek Das mazedonische Gesetz über vertragliche Pfandrechte und Hypotheken aus dem Jahr 2003 legt die Regeln für Verpfändung von beweglichen Dingen, Sicherheiten und Rechten als auch von unbeweglichen Dingen fest. Überdies wird festgehalten, dass Pfand- bzw. Hypothekarverträge einen Rechtstitel darstellen, mit dem vereinbarte Rechte durchgesetzt werden können. Das zentrale Register der Republik Mazedonien und insbesondere das Pfandregister mit seiner öffentlich zugänglichen elektronischen Datenbank hat für viele Nachbarstaaten Vorbildwirkung gehabt. Während die Zufriedenheit der Bürger mit der Datenbank durchaus hoch ist, wird die Rolle der Gerichte bei der Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich generell als problematisch eingeschätzt. Pfandrecht Pfandrechte an beweglichen Sachen werden durch den Pfandrechtsvertrag und die Markierung der Sache bestellt. Artikel 2 des Gesetzes über vertragliche Pfandrechte und Hypotheken stellt die rechtliche Grundlage für die Besicherung von finanziellen oder anderen Forderungen, deren Wert in Geld-Währung messbar ist und die auf der Grundlage eines zivilen Schuldverhältnisses dem Gläubiger zustehen, dar. Es können auch Pfandrechte an Sachen begründet werden, die erst in der Zukunft auf den Pfandgeber übergehen. Ein Pfandrecht wird durch einen Pfandvertrag und der Registrierung im Pfandregister begründet. Der Pfandgegenstand wird entweder in ein Inventar aufgenommen oder körperlich übergeben. Das Pfandrecht erlischt mit der Streichung aus dem Pfandregister. Die Registrierung erlischt nach fünf Jahren, kann aber sechs Monate vor Ablauf verlängert werden. Der Pfandnehmer kann sich aussuchen, wer die Verwertung durchführt (Notar, Gericht, Agentur, Börse). Wenn ein Sach- oder Rechtsmangel besteht, muss der Pfandgeber diesen beseitigen lassen oder ein Ersatzobjekt anbieten. Die Praxis zeigt, dass das Pfandregister in Mazedonien wenig genützt wird. Die Begründung von Pfandrechten erweist sich in der Praxis als sehr kostenintensiv. Garantie Die Bankgarantie ist in der Republik Mazedonien ein regelmäßig angewandtes Sicherungsinstrument bei internationalen Handelsgeschäften. Forderungsabtretung Die Zession gilt in der Republik Mazedonien als eine zulässige Form der Sicherheit für internationale Handelsgeschäfte. Gewährleistung Verkäufer haften für Mängel an beweglichen Sachen, die den Gebrauch wesentlich mindern. Voraussetzung für die Anmeldung von Ansprüchen (Wandlung, Minderung, Nachbesserung, Ersatzlieferung) sind eine rasche Warenuntersuchung und Mängelanzeige durch den Käufer. Sachmängelansprüche sowie Schadenersatzansprüche können kumulativ geltend gemacht werden. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im UN-Kaufrecht (engl.: United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) und im nationalen Recht. Eigentumsvorbehalt Das mazedonische Recht kennt keinen Eigentumsvorbehalt, er kann jedoch vereinbart werden. Der Eigentumsvorbehalt muss spätestens bei der Übergabe notariell (in einer öffentlichen Urkunde) vereinbart werden. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 18 4.7 ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Regelungen finden sich im Rahmen des nationalen Arbeitsrechts sowie in spezifischen Kollektivverträgen und anderen relevanten Rechtsakten. Das Arbeitsrecht legt verbindlich die Rechte, Pflichten und Haftungsfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fest. Im Jahr 2008 wurde das Arbeitsrecht novelliert – mit dem Ziel einer zunehmenden Übereinstimmung mit den EU-Standards. Dies ermöglicht nun flexibel gestaltbare Arbeitsverträge und Arbeitszeiten, was wiederum zu einer höheren Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitsmarktes in Mazedonien führen soll. Auch 2012 gab es eine Novelle des Arbeitsrechts. Es wurden vor allem die Bestimmungen über die Fragen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, der Entgeltfortzahlung sowie der Mindestlohn geändert. Im Allgemeinen werden spezifische Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Rahmen von Kollektivverträgen festgelegt. Die Normalarbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag im Rahmen einer Fünf-Tage-Woche. Das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt beträgt zurzeit umgerechnet 504,- EUR. Seit 1.1.2013 gibt es in Mazedonien einen gesetzlichen Mindestlohn. Der Mindestlohn wird jedes Jahr vom Ministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben und betrug im Jahr 2013 12.268 MKD (201,- EUR) pro Monat. Dieser soll 39,6 % des durchschnittlichen Bruttolohns des letzten Jahres betragen. Für einige Branchen ist eine Anpassung nur alle drei Jahre vorgesehen. Arbeitsbewilligung Die Anstellung von ausländischen Personen wird in Mazedonien durch das Gesetz über Arbeitsverhältnisse mit ausländischen Personen (Offizielles Gesetzblatt Nr. 11/78 und 64/89) geregelt. Voraussetzung ist der Erhalt einer Arbeitserlaubnis, welche vom Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde zu beantragen ist. Es gibt zwei verschiedene Typen von Arbeitsgenehmigungen, die allgemeine und die persönliche Arbeitsgenehmigung. Eine allgemeine Arbeitsgenehmigung berechtigt einen Ausländer dazu, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, bei der es sich entweder um eine von entsandten Arbeitskräften ausgeübte Tätigkeit, um Saisonarbeit oder um eine Weiterschulung handelt. Die mazedonische Regierung legt jedes Jahr die Anzahl der möglichen allgemeinen Arbeitsgenehmigungen fest (im Jahre 2013 maximal 2.600). Die persönliche Arbeitsgenehmigung berechtigt ausschließlich dazu, eine selbstständige Tätigkeit in Mazedonien aufzunehmen. Die persönliche Arbeitsgenehmigung wird maximal für ein Jahr ausgestellt. Eine Verlängerung ist mit der Zustimmung des Wirtschaftsministeriums mehrmals um maximal drei Jahre möglich. Kündigungsrecht Die Kündigungsgründe sind jenen in Österreich ähnlich. Die Kündigung durch den Arbeitnehmer hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist ebenfalls schriftlich zu verfassen und mit einer umfassenden Begründung zu versehen. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 30 Tage und maximal sechs Monate, abhängig von der Länge des Arbeitsverhältnisses und den Bestimmungen des jeweiligen Kollektivvertrages. Sozialversicherungsbeiträge Die Beiträge zur Sozialversicherung sind durch den Arbeitgeber abzuführen und berechnen sich in Form von Prozentsätzen vom Brutto-Einkommen vor Abzug der Einkommensteuer. Im Zuge einer Novellierung des mazedonischen Sozialversicherungsrechts wurde 2008 eine schrittweise Senkung der Beitragsanteile bis zum Jahr 2011 beschlossen. Im Hinblick auf die Vorgaben des Internationalen Währungsfonds über ein maximales Budgetdefizit von 2,5 % wurde im Jahr 2010 die beschlossene Senkung der Sozialversicherungsbeiträge nur teilweise umgesetzt. Ende 2011 beschloss die Regierung die Sozialversicherungsbeiträge auch in den Jahren 2012 und 2013 noch unverändert zu lassen. Erst im Jahr 2014 kommt es zu einer Herabsetzung, die aber weitaus milder verlaufen wird als geplant. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 19 Sozialversicherungsbeiträge 2010 2011 -2013 2014 2015 Beiträge für die Renten- und Invalidenpension (in %) 18,0 % 18,0 % 17,6 % 17,5 % Beiträge für die Krankenversicherung (in %) 7,3 % 7,3 % 7,3 % 7,3 % Beiträge für die Arbeitslosenversicherung (in %) 1,2 % 1,2 % 1,2 % 1,1 % - 0,5 % 0,5 % 0,5 % 26,5 % 27,0 % 26,6 % 26,4 % Zusätzliche Gesundheitsversicherung für Arbeitsunfälle Insgesamt (in %) 4.8 GRUNDERWERB In Mazedonien können ausländische Personen Immobilieneigentum für Geschäftszwecke (Appartements, Häuser etc.) frei erwerben und auch wieder verkaufen. Der Erwerb ist binnen 60 Tagen beim zentralen Register einzutragen. Seit Juli 2008 ist auch der Erwerb von privaten Immobilien und Bauland durch ausländische Staatsbürger möglich (Offizielles Gesetzblatt Nr. 82/08). Landwirtschaftliche Grundstücke bleiben von der Liberalisierung ausgenommen. Damit sind EU- und OSZE-Staatsbürger den mazedonischen Staatsbürgern gleichgestellt. Andere Staatsangehörige können Grundstücke nach dem Grundsatz der Reziprozität erwerben. Der Verkauf von Baugrund hat in Form eines Vergabeverfahrens zu erfolgen, wobei entsprechende Angebote einen Minimum-Preis nicht unterschreiten dürfen, welcher vom Transport- und Kommunikationsministerium festgelegt wird. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 20 5 DOING BUSINNESS IN MAZEDONIEN Zu den wichtigsten Stärken der mazedonischen Wirtschaft zählen das günstige Geschäftsumfeld und ein dynamischer Handel mit Deutschland. Die Staatsverschuldung ist vergleichsweise moderat. Überweisungen von Emigranten machen 20 % des BIP. Auch wird Mazedonien durch Geldgeber unterstützt. Diesen Stärken stehen eine Reihe von wesentlichen Schwächen gegenüber: Die Arbeitslosigkeit ist strukturell sehr hoch. Die Privatwirtschaft weist eine erhebliche Verschuldung außerhalb des Finanzsektors auf. Dazu bleiben die ethnischen Spannungen zwischen der slawischen und albanischen Bevölkerung weiterhin bestehen. Der Namensstreit mit Griechenland blockiert seit Jahren die Verhandlungen über den Beitritt zur EU und NATO. 5.1 MÖGLICHKEITEN DES MARKTZUGANGS Zölle und Handelsschranken Das Gesetz über den Zolltarif (Offizielles Gesetzblatt Nr. 23/03) entspricht vollinhaltlich dem harmonisierten System der WTO sowie der kombinierten Nomenklatura der Europäischen Union. Gewisse Zollbefreiungen gelten für die Technologie-Industrie Entwicklungszonen (TIDZ) sowie für Unternehmen mit wenigstens 20 % ausländischem Kapital. Diese werden für die ersten drei Jahre vom Zoll ausgenommen. Seit 2001 unterliegt der Handel zwischen der EU und der Republik Mazedonien den Regeln des Stabilisierungsund Assoziierungsabkommens. Sowohl Industrie- als auch Agrarprodukte können seither zollfrei in die EU eingeführt werden, mit Ausnahme jener Agrarprodukte, für die die EU jährlich Quoten festlegt (z.B. Kalbfleisch, Fisch und Wein). Seit dem 1.1.2011 sind auf Basis des Prinzips der Gegenseitigkeit die Zölle auf Industrieprodukte, Kraftfahrzeuge und Technologien beidseitig gänzlich beseitigt worden. Für die Einfuhr von Agrargütern aus der EU gelten je nach Produkt unterschiedliche Vorschriften. Zum Beispiel können Zollabgaben gänzlich, nach Maßgabe von Quoten oder im Rahmen spezifischer Quoten zu einem Zolltarif der 70 % der „most favoured nation“ (MFN) entfallen. Auf die übrigen agrarischen Produkte ist das MFN Prinzip gänzlich anwendbar. Mazedonien ist Signatarstaat des am 22.11.2007 in Kraft getretenen CEFTA-Abkommens (Central European Free Trade Agreement), dem noch Kroatien, Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Albanien sowie der Kosovo angehören. Dieser Pakt ersetzt die bisherigen 32 bilateralen Freihandelsabkommen in der Region durch ein einheitliches Regelwerk in Übereinstimmung mit EU- und WTO-Vorschriften. Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen Bürger aus der EU oder den USA benötigen für eine Einreise nach Mazedonien kein Visum. Als EU-Bürger reist man mit Personalausweis oder Reisepass nach Mazedonien ein. Die erlaubte Aufenthaltsdauer mit diesen Dokumenten beträgt 90 Tage. Bürger anderer Nationen benötigen entweder ein Einreisevisum, welches 30 Tage gültig ist oder ein Transitvisum. Personen, die in Mazedonien arbeiten wollen oder zu Ausbildungszwecken einreisen, benötigen ein Arbeitsvisum, welches grundsätzlich für zwölf Monate gültig ist. Ein Kurzaufenthaltsvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von insgesamt maximal drei Monaten innerhalb eines Jahres. Nachweis von Existenzmitteln. Die Höhe der nachzuweisenden Existenzmittel wird von der mazedonischen Regierung bestimmt und beträgt derzeit 50,- EUR pro Tag. Ausländische Besucher in Mazedonien sind aufgefordert, sich binnen 24 Stunden nach Ankunft zu registrieren. Dies hat, bei sonstiger Strafe, entweder beim Check-in im Hotel oder bei privater Unterbringung, binnen drei Tagen bei der nächsten Polizei-Station zu erfolgen. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 21 5.2 ZAHLUNGSKONDITIONEN UND LIEFERKONDITIONEN Zahlungskonditionen können zwischen den Partnern frei vereinbart werden, wobei alle international üblichen Formen möglich sind. Zahlungsverhalten Das Zahlungsverhalten in Mazedonien ist, wie in der gesamten Region, als eher schlecht zu beurteilen. Die Zahlungsmoral im öffentlichen Bereich wird sehr scharf kritisiert. Grund dafür ist vor allem die von der mazedonischen Regierung legalisierte Praxis, Zahlungen an den Privatsektor mit einer Verspätung von bis zu einem Jahr zu begleichen. Bonitätsauskünfte Es wird dringend empfohlen vor Lieferung auf offene Rechnung Bonitäts- und Wirtschaftsinformationen über mögliche Geschäftspartner einzuholen und bestehende Kreditlinien der Bonität der Kunden anzupassen. Coface Central Europe bietet hierfür maßgeschneiderte Lösungen im Rahmen eines umfangreichen Produktportfolios. Teilzahlung Teilzahlungen können frei vereinbart werden. Verzugszinsen Verzugszinsen können zwischen den Parteien vereinbart werden. Bankwesen Drei mazedonische Banken (Komercijalna Banka, Stopanska Banka Skopje, und NLB Tutunska Banka) dominieren den Bankensektor mit zusammen mehr als 60 % Marktanteil. Ansonsten ist der Markt sehr fragmentiert und die Mehrzahl der lokalen Banken wurde durch ausländische Investoren übernommen. So erwarb etwa die Steiermärkische Bank und Sparkassen AG 100 % der Anteile an der Investbank AD Skopje. Incoterms Incoterms werden von der International Chamber of Commerce (ICC) erarbeitet und herausgegeben und finden sich in fast jedem grenzüberschreitenden Warenverkaufsvertrag weltweit. Incoterms regeln Zeit und Ort des Übergangs der Risiken und Kosten einer Lieferung vom Verkäufer auf den Käufer. Weiters regeln sie die Pflichten von Käufer- und Verkäufer betreffend Be- und Entladung, Transport, Versicherung, Zollabwicklung, etc. Sie sind standardisierte Klauseln, die eine unkomplizierte und weltweit einheitliche Kauf- und Transportabwicklung garantieren sollen. Incoterms erleichtern daher den internationalen Handel und unterstützen somit Geschäftsleute in verschiedenen Ländern eine „einheitliche Sprache" zu sprechen. Nähere Informationen dazu bietet die International Chamber of Commerce http://www.icc-austria.org. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 22 5.3 BETREIBUNG Grundsätzlich empfiehlt es sich bei Geschäftsanbahnungen und -abschlüssen, insbesondere aber bei Zahlung gegen offene Rechnung, auch eine Bonitätsauskunft einzuholen. Die Betreibung offener Rechnungen ist im Gesetz über Zahlungsmodalitäten geregelt, welches in den letzten Jahren mehrmals novelliert wurde. Demnach wird der Bescheid über die Zwangsvollstreckung an die im Bescheid zu bezeichnende Betreibungsbehörde überwiesen. Diese ist nun berechtigt, den Titel geltend zu machen, in dem die Behörde auf das gesamte zur Verfügung stehende Vermögen des Schuldners zugreifen kann. Sollte das Vermögen auf MKD-Konten nicht zur Deckung der offenen Forderung ausreichen, kann die zuständige Behörde die Umwandlung von ausländischem Vermögen in MKD-Konten zum durchschnittlichen Wechselkurs der Nationalbank am Transaktionstag veranlassen. Diese Umwandlung ist mit dem Deckungsbetrag der offenen Forderung begrenzt. Sollte eine vollständige Deckung der offenen Forderung nicht möglich sein, hat die zuständige Betreibungsbehörde die Steuernummer des Schuldners über das zentrale Register der Kontoinhaber an alle anderen Betreibungsbehörden mit der Aufforderung weiterzuleiten, alle weiteren Zahlungen aus den MKD-Konten sowie Devisenkonten des Schuldners bis zur vollständigen Erreichung der Forderungssumme einzustellen. Auf gleiche Art und Weise sind diese Behörden vom Abschluss des Betreibungsverfahrens in Kenntnis zu setzen. Eine rasche Übergabe von offenen Forderungen an ein lokales Inkassobüro wird dringend empfohlen. Coface Central Europe verfügt über ein dichtes Netzwerk in der gesamten CEE Region und kooperiert mit Partnern weltweit. Verjährung Die Verjährungsfrist für Forderungen beträgt fünf Jahre. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 23 5.4 HALTUNG GEGENÜBER AUSLÄNDISCHEN INVESTOREN Die Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsplatzes Mazedonien für ausländische Investitionen zählt zu den wirtschaftspolitischen Prioritäten der mazedonischen Regierung. Dahingehend hat die Regierung vier Prinzipien festgelegt: Gleichbehandlung mit Inländern Umfassender Schutz der Eigentumsrechte Stabile und konsistente Rechtslage Funktionierende und transparente Institutionen Wesentliche Rechtsgrundlage für den rechtlichen Status von ausländischen Investoren ist das Gesetz über Handelsgesellschaften aus dem Jahr 2004. Dem entsprechend kann eine ausländische Person in der Republik Mazedonien jede nach nationalem Recht mögliche Gesellschaft gründen. Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Höhe der Einlage oder der Rückführung von Gewinnen (nach Steuer) oder Dividenden. Das Devisenregime in Mazedonien ist im Gesetz über Devisen und in verwandten Verordnungen geregelt. Demnach sind ausländische Devisentransaktionen nach Mazedonien durch alle Banken zulässig, die von der mazedonischen Nationalbank dazu ermächtigt wurden. Transaktionen im Namen und für Rechnung des Staates Mazedonien sind ausschließlich durch die mazedonische Nationalbank zulässig. Alle Transaktionen sind in mazedonischen Denar durchzuführen. Inländische und ausländische natürliche sowie juristische Personen sind berechtigt, Fremdwährungskonten bei anerkannten Handelsbanken zu führen. Gewinne und Dividenden können nach Abzug der Steuer frei ins Ausland transferiert werden. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 24 5.5 RISIKOEINSCHÄTZUNG Von der Lage in Europa abhängige Wirtschaft Die Konjunktur wird sich 2014 weiter gut entwickeln. Im Wesentlichen wird sie durch den Binnenkonsum und private Investitionen gestützt. Die Industrieproduktion ist stark auf die Märkte im Ausland ausgerichtet, insbesondere die von Eisenerz (China, Italien und Serbien), Arzneimitteln (im Wesentlichen Deutschland) und Textilien. Auf die EU entfallen 60 % der Warenausfuhren (davon geht die Hälfte nach Deutschland). Das anziehende Wachstum in der Eurozone dürfte 2014 den Ausfuhren zugutekommen. Außerdem werden Dienstleistungen (50 % des BIP), hauptsächlich in den Bereichen Verkehr und Finanzvermittlung, weiterhin durch ausländische Investitionen angekurbelt. Bei der Binnennachfrage profitieren die privaten Haushalte von der Anhebung der Altersrenten um 5 % im März 2013 sowie von der Senkung der Strompreise um 5 % im Juli 2013. Die Erholung des Binnenkonsums hat 2013 begonnen und dürfte sich 2014 weiter fortsetzen, zumal die Arbeitslosigkeit 2013 unter 30 % gesunken ist. Das ist die niedrigste Quote seit 1994. Außerdem werden die Ausgaben der privaten Haushalte 2014 durch die Überweisungen von Emigranten gestützt. Diese blieben 2013 trotz der angespannten Lage am Arbeitsmarkt in den Regionen, in denen sich Mazedonier zumeist niederlassen (Italien, Serbien und Bulgarien), stabil. Darüber hinaus wird die öffentliche Hand weiterhin kräftig investieren, insbesondere in die Verkehrs- und Energieinfrastruktur. Die Regierung hat sich nach wie vor zum Ziel gesetzt, ihre Attraktivität bei ausländischen Investoren zu erhöhen. Durch das solide Bankensystem werden Kredite für die Privatwirtschaft gefördert. Notleidende Kredite sind zwar auf 11 % des Gesamtvolumens gestiegen (das ist der höchste Stand seit 2006), doch hierfür wurden hinreichende Rückstellungen gebildet. Das bestätigt die Effizienz des Aufsichtssystems in Mazedonien. Durch die informelle Anbindung des Denar an den Euro (in der Größenordnung von 61,- MKD für 1,- EUR) lassen sich Inflationstendenzen schließlich in Grenzen halten. Sanierte öffentliche Finanzen Die rückläufige Konjunktur hat 2012 und 2013 die Einnahmen geschmälert und das Haushaltsdefizit vergrößert. Da die Regierung die Steuern auf einem niedrigen Niveau halten will, hat Mazedonien im März 2011 einen Stand-by-Kredit des IWF in Höhe von 225 Mio. EUR zur Finanzierung dieses erhöhten Defizits erhalten. Die Staatsverschuldung bleibt jedoch weiterhin gering, und die Fälligkeit der Verbindlichkeiten verlängert sich seit 2011 (25 % sind in mehr als fünf Jahren fällig). Das Haushaltsdefizit dürfte 2014 parallel zu dem wieder steigenden Wachstum abnehmen. Dabei spielt auch die Überwachung des IWF eine Rolle, die im Anschluss an das Hilfsprogramm im Januar 2013 eingerichtet wurde. Die Staatsverschuldung im Verhältnis zu BIP, die seit 2009 kontinuierlich gestiegen ist, dürfte somit abnehmen. Als direkte Konsequenz aus der Nachfrage nach Importgütern infolge des dynamischen Binnenkonsums wird 2014 ein erhebliches Defizit in der Handelsbilanz bestehen bleiben. Um einen Teil dieses ausländischen Finanzierungsbedarfs zu decken, dürften ausländische Direktinvestitionen steigen. Darin spiegeln sich die Vorteile des Landes im Vergleich zu anderen Ländern der Region wider: Die günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen, die niedrigen Arbeitskosten und das flexible Devisensystem, das auf den Euro ausgerichtet ist, stärken das Geschäftsumfeld. Vor diesem Hintergrund wird die Auslandsverschuldung weiter steigen (70 % des BIP). Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 25 Wieder aufflammende ethnische Spannungen belasten die politische Stabilität Die Koalitionsregierung, die von der VMRO-DPMNE (Mitte-rechts) und der DUI (albanische Minderheit) gebildet wurde, verfügt seit Juni 2011 über eine Mehrheit im Parlament. Ihre Popularität wurde bei den Kommunalwahlen im April 2013 bestätigt, denn sie konnte von den 85 Kommunen des Landes 64 für sich gewinnen. Im April 2014 gewann die VMRO-DPMNE die Parlamentswahlen, was zu Protesten der Opposition führte. Es fachen ethnische Spannungen zwischen der albanischen Minderheit (etwa ein Viertel der Bevölkerung) und den Slawen auch die Spannungen in der Koalition wieder an. Ein echter Stolperstein für die Beziehungen zum Ausland stellt der seit 1991 ungelöste Streit zwischen Mazedonien und Griechenland über den Namen des Landes dar. Griechenland meint nämlich, ein Exklusivrecht am Namen Mazedonien zu haben, der eine griechische Region bezeichnet. Diese Situation blockiert den Prozess für den Beitritt zur EU (Kandidat seit 2005) und zur NATO (Kandidat seit 1999). Da Griechenland im ersten Halbjahr 2014 die Präsidentschaft im Rat der EU hatte, bleibt die Lage weiter festgefahren. In Sachen Governance hat das Land Fortschritte im Kampf gegen die Korruption gemacht. Nach wie vor problematisch ist aber die Pressefreiheit: Laut der Organisation Reporter ohne Grenzen rangiert Mazedonien hierbei auf Platz 122 von 179. 5.6 KORRUPTION Mazedonien belegte in der Rangliste des internationalen Korruptions(wahrnehmungs)index 2013 Platz 67 und damit gleichauf mit Montenegro und knapp vor z.B. Italien. Österreich belegte im Vergleich Platz 26, Deutschland Platz 12. Der Korruptionsindex wird von Transparency International herausgegeben und listet Länder nach dem Grad der bei Amtsträgern und Politikern wahrgenommenen Korruption. Diese Wahrnehmung stützt sich auf Umfragen von Managern und Experten und bezieht sich ausschließlich auf den öffentlichen Sektor. Der der von der Weltbank erhobene Doing Business Index (www.doingbusiness.org) drückt den Grad der Einfachheit, in einem bestimmten Land geschäftlich tätig zu werden, aus. In diesem Ranking liegt Mazedonien 2013 auf dem sehr guten 25. Platz und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um elf Plätze verbessert. Auch hier sei als Vergleich wieder auf Deutschland und Österreich verwiesen, die Platz 21 bzw. Platz 30 belegen. Der Index setzt sich aus zehn verschiedenen Sub-Indices zusammen. Diese erheben, ob Gesetze oder andere Regelungen in den einzelnen Bereichen existieren und ob bzw. wie sie angewendet werden. Diese Unterkategorien beschäftigen sich beispielsweise mit der Zahlung von Steuern, der Einstellung von Mitarbeitern und der Gründung und Schließung eines Unternehmens. Insbesondere bei den Bedingungen für Unternehmensgründungen und der Elektrizitätsversorgung hat das Land hervorragende Werte. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 26 6 WICHTIGE INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK Die folgende Tabelle soll die für Investoren und Exporteure relevanten Informationen über Mazedonien übersichtlich zusammenfassen. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gesellschaftsrecht: Steuern: Investitionen: Devisenrecht: Arbeitsrecht: Zollrecht: Einreise und Aufenthalt: Ausländer können in Mazedonien jede Gesellschaftsform gründen 100 % Eigentum an Gesellschaften durch Ausländer ist zulässig Mindestkapital der AG: 25.000,- EUR bzw. 50.000,- EUR Mindestkapital der GmbH: 5.000,- EUR Flat Tax-System mit folgenden Steuersätzen: Körperschaftsteuer: 10 % (0 % auf reinvestierte Gewinne) Einkommensteuer: 10 % Mehrwertsteuer: 18 % Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Computer-Software und Hardware: 5 % Zahlreiche Investitionsanreize im Gesetz über Handelsgesellschaften (2004) vorgesehen Investitionsbegünstigungen in den sogenannten Technologie-Industrie Entwicklungszonen (TIDZ) Freier Kapital- und Devisentransfer Devisenkonten für ausländische und inländische Personen zulässig Durchschnittseinkommen (brutto): ca. 504,- EUR/Monat Mindestlohn 201,- EUR/Monat Es gelten der harmonisierte Zolltarif der EU sowie die Zollregeln der WTO Für EU-Bürger ist die Einreise unbeschränkt möglich Für EU-Bürger sind Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr mit Personalausweis oder Reisepass möglich Arbeits-Visa werden für die Dauer eines Jahres ausgestellt Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 27 7 WEITERE KONTAKTE IM WEB Bei folgenden Organisationen und deren Webseiten finden Sie zusätzliche Informationen zu Mazedonien. Regierung von Mazedonien Wirtschaftsministerium (nur in Englisch verfügbar) Finanzministerium (nur in Englisch verfügbar) MACINVEST, Investitionsagentur für Mazedonien Nationalbank (nur in Englisch verfügbar) Agentur für Entrepreneurship (nur in Englisch verfügbar) http://www.vlada.mk http://www.economy.gov.mk http://www.finance.gov.mk http://www.investinmacedonia.com http://www.nbrm.gov.mk http://www.apprm.gov.mk Quellenverzeichnis Internet http://europa.eu http://www.amcham.com.mk http://www.bmeia.gv.at http://www.cofacecentraleurope.com http://www.doingbusiness.org http://www.ebrd.com http://www.imf.org http://www.investinmacedonia.com/ http://www.stat.gov.mk http://www.transparency.org http://www.wko.at http://www.worldbank.org http://www.wto.org https://www.gtai.de Print Der Fischer Weltalmanach 2013, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2012 Handbuch Länderrisiken 2014, Coface Deutschland AG, Mainz 2014 Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 28 Impressum Medieninhaber und Herstellung: Coface Central Europe Holding AG, Stubenring 24, 1010 Wien, Austria; Editor: Vorstand Mag. Christian Berger; Redaktion: Ing. Susanne Krönes; Inhalt: Dr. Marcus Klamert. Layout: Barbara Boyer; KSV1870 Holding AG, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien Copyright und Haftung Copyright: Coface Central Europe Holding AG (Stubenring 24, 1010 Wien, Austria). Die Wiedergabe der Inhalte dieser Publikation ist unter der Voraussetzung gestattet, dass diese keiner gewerblichen Nutzung dient und Coface Central Europe Holding AG als der Urheber angeführt wird. Die Coface Central Europe Holding AG hat nach bestem Wissen und Gewissen für die Richtigkeit der Informationen gesorgt, eine Haftung für die Richtigkeit sämtlicher Inhalte wird jedoch seitens der Coface Central Europe Holding AG ausgeschlossen. Das Coface Country Risk Assessment wurde mit Stichtag 30.4.2014 in diesen Leitfaden aufgenommen. Für spätere Veränderungen übernimmt die Coface Central Europe Holding AG keine Gewähr. Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien November 2014/ Seite 29 SIE HABEN FRAGEN? Rufen Sie uns anWir beraten Sie gerne! KSV1870 Holding AG Wagenseilgasse 7 1120 Wien Niederlassungen Graz: Wielandgasse 14-16 8010 Graz Innsbruck: Templstraße 30 6020 Innsbruck Linz: Mozartstraße 11 4010 Linz Salzburg: Ignaz-Härtl-Straße 2C 5020 Salzburg Klagenfurt: Dr.-F.-Palla-Gasse 21 9020 Klagenfurt Feldkirch Saalbaugasse 2 6800 Feldkirch 7-926-1411 Leitfaden Mazedonien CustomerCareCenter T: 050 1870-1000 F: 050 1870-99 1000 www.ksv.at, [email protected]