country report für investoren und exporteure mazedonien

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country report für investoren und exporteure mazedonien
COUNTRY REPORT
FÜR INVESTOREN UND
EXPORTEURE
MAZEDONIEN
INHALTSVERZEICHNIS
1 2 3 4 5 ALLGEMEINE INFORMATIONEN .......................................................................................................................... 3 WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN ........................................................................................................................ 4 2.1 AKTUELLE WIRTSCHAFTSLAGE ............................................................................................................... 4 2.2 WIRTSCHAFTSPOLITIK ............................................................................................................................ 5 2.3 WIRTSCHAFTSSTANDORTE ..................................................................................................................... 5 2.4 AUSSENHANDEL..................................................................................................................................... 6 2.5 WIRTSCHAFTSKENNZAHLEN................................................................................................................... 8 POLITISCHE SITUATION ..................................................................................................................................... 9 3.1 INLAND ................................................................................................................................................... 9 3.2 MAZEDONIEN UND DIE EU.................................................................................................................... 10 3.3 ABKOMMEN MIT ÖSTERREICH .............................................................................................................. 10 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN ............................................................................................................. 11 4.1 GESELLSCHAFTSRECHT ....................................................................................................................... 11 4.2 RECHNUNGSLEGUNG UND JAHRESABSCHLUSS .................................................................................. 13 4.3 STEUERRECHT UND ZOLLRECHT .......................................................................................................... 14 4.4 STREITBEILEGUNG ................................................................................................................................ 16 4.5 INSOLVENZ ........................................................................................................................................... 17 4.6 RECHTE DER SICHERHEITEN ................................................................................................................. 18 4.7 ARBEITSRECHT ..................................................................................................................................... 19 4.8 GRUNDERWERB .................................................................................................................................... 20 DOING BUSINNESS IN MAZEDONIEN ............................................................................................................... 21 5.1 MÖGLICHKEITEN DES MARKTZUGANGS ............................................................................................... 21 5.2 ZAHLUNGSKONDITIONEN UND LIEFERKONDITIONEN........................................................................... 22 5.3 BETREIBUNG ......................................................................................................................................... 23 5.4 HALTUNG GEGENÜBER AUSLÄNDISCHEN INVESTOREN ....................................................................... 24 5.5 RISIKOEINSCHÄTZUNG ......................................................................................................................... 25 5.6 KORRUPTION ........................................................................................................................................ 26 Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien
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1
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die Republik Mazedonien, oder amtlich die Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, ist ein Staat in Südosteuropa. Mazedonien war die südlichste Teilrepublik Jugoslawiens und rief im Jahr 1991, kurz nach Kroatien und
Slowenien, seine Unabhängigkeit aus. Seit Dezember 2005 hat Mazedonien den offiziellen Status eines EUBeitrittskandidaten.
Bereits seit Jahren streiten die griechische und die mazedonische Regierung über den Staatsnamen. Dieser Streit
wirft seinen Schatten auch auf die angestrebte Aufnahme in die EU und in die NATO. Bereits im April 2009 scheiterte
die Aufnahme Mazedoniens in das transatlantische Militärbündnis an dieser Frage. Auch der angepeilte EU-Beitritt
droht nicht zuletzt über den Ausgang dieser Streitfrage entschieden zu werden. Die Republik nennt sich selbst
„Republik Mazedonien“. In die Vereinten Nationen wurde sie unter dem Namen Former Yugoslav Republic of
Macedonia – FYROM aufgenommen.
Staatsform:
Republik
Verwaltungsapparat:
84 Gemeinden
Fläche:
25.713 km²
Einwohnerzahl:
2.065.800; Dichte: 80 Einwohner/km²
Offizielle Sprache:
Mazedonisch
Währung:
1,- Denar (MKD) = 100 Deni
1,- EUR = ca. 61,- MKD
Hauptstadt:
Skopje
Wirtschaftsstandorte:
Bitola
74.550 Einwohner
Kumanovo 70.842 Einwohner
Prilep
66.246 Einwohner
Tetovo
52.194 Einwohner
64 % Mazedonier, 25 % Albaner, 4 % Türken,
3 % Roma, 2 % Serben, 1 % Bosnier, 1 % andere
70 % Mazedonisch-Orthodox, 25 % Muslime,
5 % andere
Braunkohle, Eisen, Zink, Blei, Kupfer, Chrom,
Mangan, Silber, Gold, Nickel
UN, UNCTAD, UNICEF, UNHCR, UNDP, UNEP, UNU, HABITAT,
WFP, FAO, UNESCO, IMF, IDA, IFC, MIGA, WMO, IFAD, EBRD,
EAN, IAEA, IWF, IBRD, WIPO, WTO, UNIDO, ICAO, ILO, EAN UPU,
ITU, WHO, CEI, CECCI, OSZE, CEFTA, Energiegemeinschaft
Ethnische Gruppierungen:
Religion:
Rohstoffe:
Mitglied in internationalen
Organisationen:
Staatsform:
506,926 Einwohner
Republik
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November 2014/ Seite 3
2
WIRTSCHAFTSINFORMATIONEN
Coface Country
Risk Assessment
C
2.1
Seit der Unabhängigkeitserklärung 1991 hat sich Mazedonien durch beständige
politische und auch wirtschaftliche Reformen zu einer demokratischen Gesellschaft
mit einer offenen Marktwirtschaft entwickelt. Trotz weiterhin bestehenden
Reformbedarfs sind die Voraussetzungen für zukünftiges Wachstum weitestgehend
gegeben. Das Land strebt eine EU-Mitgliedschaft an, für die es jedoch durch den
Widerstand Griechenlands aufgrund des Namensstreites keine klare Perspektive
gibt.
AKTUELLE WIRTSCHAFTSLAGE
Nach einer Rezession 2012 und einer Erholung 2013 wird für 2014 ein robustes Wachstum erwartet. Mittelfristig
wird mit einem Wirtschaftswachstum um die 2 % gerechnet. Um Wachstum zu generieren ist Mazedonien stark von
externen Faktoren vor allem sehr von der Eurozone abhängig. So hat das Land von dem Aufschwung in Deutschland,
einem der wichtigsten Absatzmärkte, profitiert. Hauptträger des Wachstums sind der Bausektor und der
Privatkonsum. Die ausländischen Direktinvestitionen bewegen sich im Vergleich zu den Nachbarländern noch auf
einem geringen Niveau.
Mazedonien wird in der Fiskalpolitik vom Internationalen Währungsfond beobachtet und zeigt anhaltende Stabilität,
was einen fast schwankungsfreien Denar-Kurs ermöglicht. Der Inflationsdruck hat 2013 nachgelassen, bedingt durch
geringere Nahrungsmittelpreise und eine Reduktion der Elektrizitätskosten. Auch 2014 sollte die Inflation gering
bleiben, unterstützt durch geringere internationale Energie- und Nahrungsmittelpreise, wodurch das Anziehen der
Heimatnachfrage ausgeglichen werden sollte.
Das Handelsbilanzdefizit vergrößerte sich in den letzten Jahren kontinuierlich. Auch 2013 nahm es durch eine
Stärkung der heimischen Nachfrage und der Investitionen bei gleichzeitiger Schwäche vieler Auslandsmärkte zu.
Mittelfristig sollte sich dies jedoch durch größere FDI-Aktivität als Folge der Reformen der letzten Jahre verbessern.
Die Arbeitslosigkeit liegt jedoch seit Jahren über 30 %, das Land ist politisch gespalten und ist in seiner Annäherung
an die EU dem Veto Griechenlands ausgeliefert.
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November 2014/ Seite 4
2.2
WIRTSCHAFTSPOLITIK
Die Politik hält an der informellen Bindung an den Euro fest und bemüht sich daher um eine konservative Fiskalpolitik.
Mazedonien versucht sehr aktiv ausländische Direktinvestitionen anzuziehen. Bei der Unternehmerfreundlichkeit
wurden auch große Fortschritte gemacht, wie das Ranking im Doing Business Report der Weltbank belegt (siehe 5.6).
Im Prozess der Privatisierung wurden die größten und profitabelsten Unternehmen des Landes verkauft. Verblieben
sind nunmehr zahlreiche unrentable Unternehmen und Sanierungsfälle. Um dennoch ausländische Investoren
anzulocken, wurde in den vergangenen Jahren ein ambitioniertes Steuerprogramm mit einer verhältnismäßig niedrigen
Unternehmensbesteuerung durchgesetzt. Damit die strikten Vorgaben des Internationalen Währungsfonds über ein
maximales Budgetdefizit von 2,5 % eingehalten werden können, wurden die Gehälter im öffentlichen Sektor
eingefroren und eine beschlossene Senkung der Sozialversicherungsbeiträge verschoben.
2.3
WIRTSCHAFTSSTANDORTE
Die Wirtschaftstätigkeit in Mazedonien ist stark auf die Region um die Hauptstadt Skopje konzentriert.
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November 2014/ Seite 5
2.4
AUSSENHANDEL
Wichtigste Einfuhrwaren sind Mineralölprodukte, Textilien, Eisen und Stahl, Straßenfahrzeuge sowie elektrische
Geräte. Wichtigste Ausfuhrwaren sind Bekleidung, Eisen und Stahl, Mineralöl(produkte), Obst und Gemüse sowie
metallhaltige Erze und Altmetall.
Bei den Importen zählen Griechenland, Deutschland, Serbien und Bulgarien zu den wichtigsten Handelspartnern.
Mazedonien exportiert vor allem nach Deutschland, in die Nachbarländer Kosovo, Serbien, Bulgarien sowie Italien.
Wichtigste Handelspartner von Mazedonien
Importe in Mio. EUR
2010
2011
EU 28
2.187,47
2.738,87
Großbritannien
214,99
432,77
Griechenland
336,06
407,34
Deutschland
462,28
523,31
Serbien
316,14
358,22
Italien
247,77
299,35
China
217,88
254,72
Bulgarien
228,22
327,96
Türkei
197,76
247,79
Slowenien
124,60
132,79
Russland
419,63
491,00
Österreich
88,79
103,38
Schweiz
72,58
124,47
Rumänien
94,71
67,90
Kroatien
85,66
95,46
Polen
52,83
58,95
Ukraine
88,15
112,77
Tschechische Republik
38,80
43,58
Bosnien und Herzegowina
37,21
64,43
Ungarn
35,96
35,65
Slowakei
17,56
25,50
Kosovo
16,74
25,81
Weißrussland
0,52
1,62
Montenegro
1,08
1,53
Litauen
2,46
1,68
Estland
0,79
0,92
Lettland
0,36
0,50
Quelle: Statistisches Zentralamt Mazedoniens; Statistik Austria.
Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien
2012
3.288,00
436,04
627,34
512,00
374,65
310,20
291,14
316,88
252,91
116,73
277,10
106,96
114,82
93,06
94,01
78,42
67,24
55,44
55,47
40,80
24,67
22,20
3,21
2,14
1,45
0,69
0,52
2013
3.112,70
547,00
525,75
521,99
392,81
322,93
285,69
274,92
236,72
126,05
123,29
108,07
98,18
94,46
86,74
76,42
69,58
68,18
47,80
41,69
26,39
22,39
6,48
2,80
0,86
0,39
0,39
November 2014/ Seite 6
Exporte in Mio. EUR
2010
2011
EU 28
1.531,29
1.938,01
Deutschland
522,25
892,58
Bulgarien
222,31
220,58
Kosovo
331,66
386,78
Italien
178,11
207,95
Serbien
205,85
238,84
Griechenland
185,75
154,19
China
67,45
91,39
Kroatien
93,31
99,97
Bosnien und Herzegowina
64,40
66,75
Rumänien
41,26
33,09
Großbritannien
44,67
39,00
Slowakei
7,69
48,72
Slowenien
52,62
63,19
Österreich
36,16
48,36
Schweiz
14,18
22,56
Montenegro
20,85
24,50
Russland
20,23
28,50
Tschechische Republik
11,64
16,12
Ukraine
16,27
68,32
Polen
18,21
18,09
Ungarn
6,44
5,97
Weißrussland
2,38
3,58
Lettland
1,57
1,83
Litauen
1,97
2,08
Estland
0,04
0,22
Quelle: Statistisches Zentralamt Mazedoniens; Statistik Austria.
2012
2.126,40
964,00
222,10
305,06
216,37
229,60
146,43
124,14
76,72
65,80
40,95
49,00
56,50
58,05
62,33
25,90
24,41
25,91
22,70
14,05
14,10
7,05
4,28
1,80
1,90
0,20
2013
2.333,30
1.153,64
244,76
208,23
207,56
203,11
159,97
78,08
75,64
71,29
65,42
60,10
58,64
44,79
35,48
31,16
24,69
23,77
21,56
17,03
14,19
6,20
5,82
1,63
1,44
0,36
Österreichs Außenhandel mit Mazedonien:
Werte in TEUR
Export
Veränderung
Import
Veränderung
2010
2011
2012
2013
88.790
103.380
106.964
119.511
-0,5 %
16,4 %
3,5 %
11,7 %
36.160
48.360
62.330
64.786
18,4 %
28,7 %
29,2 %
3,9 %
Quelle: Statistik Austria
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November 2014/ Seite 7
2.5
WIRTSCHAFTSKENNZAHLEN
In der folgenden Tabelle finden Sie einige Kennzahlen zur Wirtschaftsentwicklung Mazedoniens:
Kennzahlen
Reales BIP-Wachstum
(Veränderung in %)
Inflation (in %)
Staatshaushalt
(Saldo in % des BIP)
Leistungsbilanz
(Saldo in % des BIP)
Auslandsverschuldung
(in % des BIP)
2011
2012
2013
2014 (P)
2,9
-0,3
2,5
2,5
3,9
3,3
2,8
2,1
-2,5
-3,9
4,0
-3,4
-3,0
-3,9
-5,8
-6,2
27,9
34,0
35,5
35,0
(P) Prognose
Quelle: Coface
Der Dinar ist inoffiziell an den Euro gebunden mit einem Wechselkurs von etwa 61 MKD für 1 EUR.
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November 2014/ Seite 8
3
POLITISCHE SITUATION
Mazedonien ist eine parlamentarische Demokratie. Die Verfassung wurde maßgeblich vom deutschen Altpräsidenten
Roman Herzog und dem ehemaligen französischen Justizminister Georges Badinter ausgearbeitet und am 17.11.1991
verabschiedet. Seither wurde sie bereits mehrfach novelliert.
Das mazedonische Parlament wird alle vier Jahre gewählt und besteht verfassungsgemäß mindestens aus 120 und
höchstens aus 140 Mitgliedern, die durch allgemeine Direktwahl gewählt werden. Bisher hatte das Parlament in allen
Legislaturperioden 120 Mitglieder. Das Staatsoberhaupt wird auf fünf Jahre gewählt. Die wichtigsten Parteien sind
die VMRO-DPMNE, die SDSM (Sozialdemokratische Liga Mazedoniens), und die wichtigste albanische Partei (DUI).
Das mazedonische Parteiensystem ist durch eine doppelte Polarität gekennzeichnet: einerseits einer ethnischnationalen Ausrichtung, die zwischen slawisch-mazedonischen und albanischen Anhängern unterscheidet, und
andererseits einer politischen Ausrichtung, die post-kommunistische oder antikommunistische Ideologien vertritt.
Die ethnische Spaltung führt immer wieder zu Instabilität.
3.1
INLAND
Präsident:
Gjorge Ivanov
Ministerpräsident: Nikola Gruevski
Regierungsform:
Republik
Das Amt des Staatspräsidenten wird seit April 2009 von Gjorge Ivanov bekleidet.
Ende 2012 kam es zu einer schweren innenpolitischen Krise in Mazedonien, die im Rahmen der Haushaltsverhandlungen im Jahr 2012 begonnen hatte. Das Parlament wurde boykottiert, sowie die Beitrittsgespräche mit der
EU gestoppt. Es kam zum Einsatz von Sicherheitskräften, zu Verletzungen und Verhaftungen von Personen. Der
Haushalt wurde nach der gewaltsamen Beendigung der Boykottmaßnahmen in einem Schnellverfahren durch die
Regierungsparteien verabschiedet. Daraufhin boykottierte ein Großteil der Opposition die Arbeit im Parlament und
forderte vorgezogene Neuwahlen. 2013 gab es auch heftige Proteste slawisch-mazedonischer Jugendlicher gegen
die Bestellung des ehemaligen albanischen Rebellenkommandanten Talat Xhaferi zum Verteidigungsminister. Dies
ist Ausdruck der Probleme im Zusammenleben mit der großen albanischen Minderheit im Land. Bei der Neuwahl im
April 2014 siegte erneut die Regierungspartei VMRO-DPMNE unter Nikola Gruevski. Aus Protest gegen die ihrer
Meinung nach gefälschte Parlamentswahl in Mazedonien traten danach alle 33 Abgeordneten der oppositionellen
SDMS-Partei zurück und boykottieren erneut das Parlament. Die Opposition wirft Gruevski Wahlfälschungen und
generell einen autoritären Führungsstil vor. Seit April 2014 regiert Gruevski mit der albanischen Partei DUI.
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November 2014/ Seite 9
3.2
MAZEDONIEN UND DIE EU
Im Anschluss an das EU-Balkan Treffen in Zagreb im November 2000 wurde zwischen der EU und der Republik
Mazedonien im April 2001 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) unterzeichnet, welches im April
2004 formell in Kraft trat.
Der Europäische Rat hat bereits im Dezember 2005 Mazedonien (FYROM) den Beitrittskandidatenstatus zuerkannt.
Seit diesem Zeitpunkt hat Griechenland jedoch auf Grund des Streits um den Staatsnamen die Festlegung eines
Termins für die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen blockiert. Dies obwohl der Internationale Gerichtshof (IGH) 2011
Mazedonien bescheinigt hat, dass Griechenland im April 2008 ein zwischenstaatliches Abkommen verletzt hat, als es
den Beitritt der Republik Mazedonien zur NATO blockierte. Die EU-Kommission und die Zivilgesellschaft bekritteln
auch die mangelnde Meinungsfreiheit im Land.
Am 19.12.2009 ist eine Visabefreiung zwischen der EU und Mazedonien in Kraft getreten, was eine enorme
psychologische Bedeutung für die Bevölkerung hat. Folglich dürfen mazedonische Bürger für maximal 90 Tage
ohne Visum in die EU einreisen.
Aus den Fördertöpfen der EU standen Mazedonien im Rahmen des IPA-Programmes (Instrument for Pre-Accession
Assistance) für 2013 113,2 Mio. EUR zur Verfügung. Schwerpunkte sind die Reformen der öffentlichen Verwaltung,
Justiz, Inneres und Grundrechte, die Entwicklung der Privatwirtschaft, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung,
Verkehr, Umwelt und Klimawandel, sowie soziale Entwicklung.
3.3
ABKOMMEN MIT ÖSTERREICH
Österreich hat mit Mazedonien 25 bilaterale Staatsverträge abgeschlossen, wobei hier nur eine Auswahl genannt
werden soll:








Luftverkehrsabkommen (1997)
Abkommen über soziale Sicherheit (1998)
Kooperationsabkommen Kultur, Wissenschaft und Technik (1998)
Vereinbarung über grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (2001)
Investitionsschutzabkommen (2002)
Doppelbesteuerungsabkommen (2008)
Abkommen über Entwicklungszusammenarbeit (2010)
Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit (2011)
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November 2014/ Seite 10
4
RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Die Republik Mazedonien ist bemüht, zunehmend EU-Recht in das nationale Recht zu übernehmen bzw. dieses
entsprechend anzupassen. Die Implementierung und praktische Umsetzung der bestehenden Gesetzgebung erfolgt
aber nur in unzureichendem Maße. Die internationale Gemeinschaft hat insbesondere die Reformen des
mazedonischen Justiz- und Katastersystems als Voraussetzung für den weiteren Weg Richtung Europa hervorgehoben.
4.1
GESELLSCHAFTSRECHT
Entsprechend dem Gesetz über Handelsgesellschaften (Offizielles Gesetzblatt Nr. 28 vom 30.4.2004) sind folgende
Unternehmensformen dem mazedonischen Gesetz nach zulässig und können sowohl von inländischen als auch
ausländischen natürlichen und juristischen Personen registriert werden.
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kommanditgesellschaft (KG)
Offene Gesellschaft (OG)
Einzelunternehmen (EU)
Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung,
Repräsentanz
Mazedonische Bezeichnungen
Akcionersko društvo (AD)
Društvo so ograničena odgovornost (DOO)
Komanditno društvo (KD)
Javno trgovsko društvo (JTD)
Trgovec Poedinec
Unternehmensform im mazedonischen
Gesellschaftsrecht nicht vorhanden
Bei Firmengründungen hat die Einführung des One-Stop-Shop Prinzips im Jahr 2006 zur Reduktion der Dauer der
Firmengründung von wenigen Monaten auf vier Stunden beigetragen. Dadurch wurde der Verwaltungsaufwand
wesentlich reduziert und administrative Hürden großteils beseitigt. Das One-Stop-Shop Prinzip gilt für alle Gesellschaftsformen. Im Februar 2011 wurde eine Online-Registrierung für Firmen eingeführt (www.crm.org.mk). Anträge
können seitdem nur noch online gestellt werden. Daran angeschlossen sind u.a. das Grundbuchamt, die Steuerbehörde, das Leasingregister sowie das Pfandregister auf bewegliche Sachen. Eine Registrierung kann somit
innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden.
Weiters wurde eine elektronische Signatur für Unternehmen eingeführt. Die neuen Regelungen sollen vor allem die
Kosten und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Es wird auch ein Register zur Verfügung gestellt, in dem Personen
aufgelistet sind, denen eine Gesellschaftsgründung nicht erlaubt ist.
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November 2014/ Seite 11
Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft kann von einer oder mehreren natürlichen und/oder juristischen Personen gegründet werden.
Der Mindestbetrag des Grundkapitals in Denar muss dem Betrag von 25.000,- EUR (ohne Ausschreibung) bzw.
50.000,- EUR (bei öffentlicher Ausschreibung) entsprechen. Der Nominalwert jeder ausgegebenen Aktie darf in Denar
nicht den Gegenwert von 1,- EUR unterschreiten. Der Handel mit Aktien ist nicht steuerpflichtig. Bei der Registrierung
müssen zumindest 25 % des Nominalwertes jeder Aktie eingebracht werden. Insgesamt dürfen die Ersteinlagen bei der
Registrierung nicht den Gegenwert von 12.500,- EUR bzw. 25.000,- EUR unterschreiten. Aktien mit mehr als einer
Stimme sind verboten. Konvertible Bonds, andere Sicherheiten und Derivate können ausgegeben werden.
Die Leitungsstruktur der Gesellschaft kann sowohl einstufig (Vorstand) als auch zweistufig (Vorstand und Aufsichtsrat)
organisiert sein. Die Generalversammlung der Aktionäre stimmt mit einfacher Mehrheit entsprechend der Höhe der
Einlage ab. In bestimmten Fällen ist eine qualifizierte Mehrheit notwendig. Im einstufigen System werden die drei bis
15 Direktoren von der Generalversammlung ernannt.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann bis zu 50 Personen umfassen. Gehört das gesamte Kapital nur einer
Person, spricht man von einer Ein-Personen-GmbH. Der Mindestbetrag des Grundkapitals in Denar muss einem Wert
von 5.000,- EUR entsprechen. Die Mindesteinlage jedes Gesellschafters darf den Wert von 100,- EUR nicht unterschreiten. Bei der Registrierung müssen zumindest der Wert von 2.500,- EUR des Grundkapitals sowie jeweils ein
Drittel aller Einlagen der Gesellschafter in bar eingebracht werden. Sacheinlagen müssen bereits bei der Registrierung
vollständig eingebracht worden sein.
Das Entscheidungsorgan der GmbH ist die Generalversammlung. Diese muss zumindest einmal pro Jahr zusammentreten. Die Stimmrechte orientieren sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an der Höhe der jeweiligen
Einlagen. Die Versammlung kann einen oder mehrere Direktoren, für einen im Gründungsvertrag näher festzulegenden
Zeitraum, ernennen. Wird nichts anderes vereinbart, so gilt die Ernennung für ein Jahr. Bei der Bestellung der
Direktoren ist die Staatsbürgerschaft unerheblich. Die Bestellung eines Aufsichtsrats ist optional.
Kommanditgesellschaft
Für die Kommanditgesellschaft in Mazedonien gilt dasselbe wie in Österreich: Einer von mindestens zwei
Gesellschaftern (Komplementär) haftet mit seinem ganzen Vermögen. Der Kommanditist haftet nur mit dem
eingesetzten Kapital. Bei der Gründung einer KG gibt es keine Staatsbürgerschaftserfordernisse.
Offene Gesellschaft
Eine OG besteht aus zwei oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen, die solidarisch und unbeschränkt
gegenüber den Gläubigern haften.
Einzelunternehmen
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist möglich.
Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung, Repräsentanz
Die Gründung einer Zweigniederlassung ist für alle Aktivitäten zulässig, die mit der Marktforschung, Werbung und
Geschäftsanbahnung für die Mutterfirma in Verbindung stehen, ohne jedoch konkretes Einkommen zu erwirtschaften.
Zweigniederlassungen dürfen keine wirtschaftlichen Tätigkeiten entfalten oder für andere als ihre Mutterfirma tätig
werden. Sie sind auch keine juristischen Personen.
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November 2014/ Seite 12
4.2
RECHNUNGSLEGUNG UND JAHRESABSCHLUSS
Auf Grundlage der im EU Assoziierungs- und Stabilisierungsprozess vereinbarten Kriterien und in Hinblick auf eine
möglichst weitreichende Angleichung der nationalen Standards an den EU-Acquis, hat die Republik Mazedonien
umfassende Reformen des nationalen Buchführungs- und Bilanzierungs-Systems begonnen. Entsprechende
Rechtsvorschriften finden sich in folgenden Gesetzen:




Gesellschaftsrecht
„Rulebook on Accounting Standards“ (berücksichtigt IFRS)
Gesetz über die Budget-Bilanzierung
Gesetz über die Buchführungsvorschriften von Non-Profit Organisationen
Alle juristischen Personen sind verpflichtet, einen Jahresabschluss nach den lokalen Rechnungslegungsprinzipien zu
erstellen. Notierte, große und mittelgroße Gesellschaften sind zusätzlich verpflichtet, ihren Abschluss nach IFRS zu
erstellen, wobei die Einteilung in große und mittelgroße Gesellschaften anhand von Umsatz, Mitarbeiteranzahl und
Vermögenssumme erfolgt. Ein mittelgroßes Unternehmen hat zwischen 50 und 250 Mitarbeiter, zwischen 2 und 10
Mio. EUR Umsatz sowie zwischen 2 und 11 Mio. EUR Vermögen. Ein großes Unternehmen liegt laut mazedonischer
Kategorisierung in allen drei Bereichen über der Höchstgrenze für mittelgroße Unternehmen. Eine Prüfung des
Jahresabschlusses muss erfolgen, sobald ein Unternehmen, das seinen Hauptsitz in Mazedonien hat, mehr als 50
Mitarbeiter hat und einen Umsatz von mehr als 2 Mio. EUR erwirtschaftet. Die Rechnungsprüfung muss von einem
eingetragenen Rechnungsprüfer bzw. Rechnungsprüfungsunternehmen durchgeführt werden.
Seit dem Inkrafttreten der Vorschriften des Gesetzes über die Handelsgesellschaften im April 2004 verfügt
Mazedonien über ein verlässliches und transparentes System an Buchführungsregeln von Handelsgesellschaften,
welches auch die internationalen Buchführungs-Standards reflektiert. 2012 wurden die internationalen Standards
auch für kleine und mittlere Unternehmen eingeführt.
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November 2014/ Seite 13
4.3
STEUERRECHT UND ZOLLRECHT
Körperschaftssteuer
Die Körperschaftsteuer ist im entsprechenden Gesetz über die Körperschaftsteuer geregelt. Am 1.1.2007 trat eine
Steuerreform in Kraft, die einen im internationalen Vergleich äußerst niedrigen Steuersatz von 12 % festlegte. Dieser
ist ab dem 1.1.2008 neuerlich auf 10 % gesenkt worden. Um weitere Investitionsanreize zu schaffen, entfällt die
Körperschaftsteuer auf in Mazedonien reinvestierte Gewinne zur Gänze.
Einkommenssteuer
Das Gesetz über die Einkommensteuer ist am 1.1.1994 in Kraft getreten und wurde seither mehrmals novelliert. Auch
die Einkommensteuer wurde mit der am 1.1.2007 in Kraft getretenen Steuerreform in eine Flat-Tax in Höhe von 12 %
umgewandelt, welche mit Wirkung vom 1.1.2008 auf 10 % gesenkt wurde.
Die Einkommensteuer berechnet sich jährlich aus dem weltweiten Einkommen. Dazu zählen Einkommensquellen wie
Löhne und Gehälter, Einkommen aus der Landwirtschaft, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, aus Eigentumsrechten sowie Immaterialgüterrechten, Kapitaleinkünften, Gewinnen, Glücksspiel, etc.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer wird vom gleichnamigen Gesetz geregelt. Dieses ist am 1.4.2000 in Kraft getreten. Dabei wurde
die bisherige indirekte Umsatzsteuer durch eine direkte mehrstufige Steuer auf den Verbrauch ersetzt.
Der generelle Mehrwertsteuersatz liegt bei 18 %. Ein präferentieller Steuersatz von 5 % gilt für einige im Gesetz
spezifizierte Güter und Dienstleistungen – darunter fallen Nahrungsmittel, Arzneimittel und insbesondere ComputerSoftware und Hardware.
Verbrauchsteuer
Verbrauchsteuern sind im Verbrauchsteuergesetz geregelt, welches am 1.7.2001 in Kraft getreten ist und auf
die Einrichtung eines neuen Systems an indirekten Steuern in der Republik Mazedonien abzielt. Derzeit werden
Verbrauchsteuern auf den Konsum bestimmter Erdöl-Derivate, Tabak-Produkte, alkoholische Getränke und
Kraftfahrzeuge erhoben. Verbrauchsteuern auf diese Produkte werden bei der Produktion auf dem Territorium
der Republik Mazedonien, bei deren Import nach Mazedonien oder wenn sie sich im Zollgewahrsam befinden fällig.
Die Steuersätze liegen zwischen 5 % und 55 %.
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November 2014/ Seite 14
Grunderwerbsteuer
Steuerrechtliche Vorschriften hinsichtlich des Erwerbs oder Verkaufs von Grundeigentum bzw. Eigentumsrechten,
aber auch in Hinblick auf das Vererben bzw. Verschenken von Grund und Boden, sind gesetzlich geregelt. Der
Steuersatz bei Verkauf von Grundeigentum oder Eigentumsrechten beträgt zwischen 2 % und 4 %. Wird Grundeigentum
bzw. ein Eigentumsrecht vererbt oder verschenkt, fallen zwischen 2 % und 3 % des Wertes an Steuerverpflichtungen
an, welche sich bei Begünstigten, die über den dritten Verwandtschaftsgrad hinausgehen bzw. andere als Familienmitglieder betreffen, auf 4 % bzw. 5 % erhöhen. Darüber hinaus ist eine Grundsteuer in Höhe von 0,1 % bis 0,2 % des
Grundstückswerts zu entrichten.
Allgemeine Steuerbegünstigungen
Zusätzlich gelten besondere Steuerbegünstigungen für Investitionen in so genannten Technologie-Industrie
Entwicklungszonen (TIDZ). Zwei der vier Technologie-Industrie Entwicklungszonen befinden sich in der Nähe von
der Hauptstadt Skopje, eine weitere in Štip und eine in Tetovo. Zu den wichtigsten Steuerbegünstigungen zählen eine
zehnjährige Vollbefreiung von der Körperschaft- und Einkommensteuer sowie eine Befreiung für alle Unternehmen von
der Besteuerung einbehaltener Gewinne. Im Einzelnen können diese Vorteile je nach TIDZ unterschiedlich sein und
von der Größe der Investition abhängen. Investoren in den Technologie-Industrie Entwicklungszonen (TIDZ) sind
ebenfalls von Mehrwertsteuer auf Waren, Rohstoffe, Anlagen und Maschinen befreit. Außerhalb dieser Zonen gibt es
in Abhängigkeit von der Höhe der Investition Befreiungen von der Steuer für Gewinne, die in den ersten drei Jahren
des Bestehens erzielt wurden, für Gewinne die in das Unternehmen reinvestiert wurden, für Gewinne, die in Umweltschutzmaßnahmen investiert wurden und Gewinne, die in unterentwickelte Regionen investiert wurden.
Für kleine Unternehmen wurde 2011 eine Steuererleichterung geplant. Die Gewinnsteuer für Kleinst- und
Kleinunternehmen – Firmen mit einem Jahresgewinn von unter 3 Mio. MKD (ca. 49.000,- EUR) – entfällt.
Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien
November 2014/ Seite 15
4.4
STREITBEILEGUNG
Gerichtsorganisation
Das Gerichtssystem der Republik Mazedonien kennt drei Instanzen (Erstgerichte, Berufungsgerichte und
Höchstgerichte). Sondergerichtshöfe sind dem mazedonischen Recht unbekannt, woraus nicht zuletzt auch
die lange Verfahrensdauer resultiert. Auch im Bereich der Rechtsdurchsetzung besteht dringender Reformbedarf.
Schiedsgerichtsbarkeit
Das Schiedsgerichtsverfahren der Republik Mazedonien ist nicht einheitlich geregelt. Entsprechende Vorschriften
verteilen sich auf die nationale Verfassung, das Prozessrecht, das Gesetz über die Streitbeilegung sowie das
mazedonische Handelsrecht. Seit dem Jahr 1993 besteht ein ständiger Schiedsgerichtshof aus gewählten Richtern.
Die Republik Mazedonien hat sowohl die New Yorker Konvention (über die Anerkennung und Durchsetzung von
ausländischen Schiedssprüchen) als auch die Genfer Konvention über die Durchsetzung von ausländischen
Schiedssprüchen unterzeichnet. Darüber hinaus ist Mazedonien Vertragspartner der Washingtoner Konvention
über die Beilegung von Investitionsstreitfällen sowie der Europäischen Konvention über Internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit. Gemäß mazedonischer Gesetzgebung haben ratifizierte internationale Konventionen Vorrang vor
inländischen Gesetzestexten.
Im Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner kann die Zuständigkeit des Internationalen Schiedsgerichts der
Wirtschaftskammer Österreich (WKO), der Internationalen Handelskammer (ICC) oder eines anderen Schiedsgerichts
vereinbart werden. Österreichischen Unternehmen und Mitgliedern der WKO steht das Internationale Schiedsgericht
der WKO zur Verfügung. Diese Nahebeziehung kann einen starken ausländischen Partner unter Umständen stören.
Die Internationale Handelskammer (in Österreich durch die ICC Austria vertreten) hingegen ist eine weltweit
vertretene Organisation.
Die Schiedsklausel des Internationalen Schiedsgerichts der WKO lautet: „Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem
Vertrag ergeben oder auf dessen Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schieds- und
Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln)
von einem oder mehreren gemäß diesen Regeln ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden.“ Die Schiedsklausel der ICC lautet: „All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled
under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in
accordance with the said Rules“.
Beide Klauseln sind auch noch in vielen anderen Sprachen verfügbar. Detaillierte Auskünfte sind im Internet unter
http://wko.at/arbitration (Internationales Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich) oder unter www.iccaustria.org (ICC Austria, Internationale Handelskammer) erhältlich.
Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien
November 2014/ Seite 16
4.5
INSOLVENZ
Insolvenzrecht
Am 21.7.2005 wurde von der mazedonischen Regierung ein neues Insolvenzgesetz angenommen. Es beinhaltet
innovative Lösungen, um das gesamte Verfahren effizienter und straffer zu gestalten und die Rolle des KonkursVerwalters – von der notwendigen Ausbildung bis hin zur Aufgabenorganisation – neu zu definieren. Insbesondere
das umstrittene aufschiebende Einspruchsrecht, wodurch es regelmäßig zu signifikanten Verfahrensverzögerungen
kam, wurde abgeschafft. Im April 2011 wurde das Insolvenzgesetz novelliert. Es wurden die E-Insolvenz (elektronische
Insolvenz) und ein Restrukturierungsregister eingeführt. Das Register informiert über laufende
Restrukturierungsverfahren und führt zu größerer Transparenz in den Insolvenzverfahren.
Das Insolvenzverfahren beginnt, sobald nach Aufforderung einer Betreibungsbehörde keine Zahlung geleistet wurde.
Dafür wurde eine Systematik geschaffen, wonach Finanztransaktionen von jeder Bank an ein zentrales Register
gemeldet werden, wodurch dieses in der Lage ist, jederzeit den Status einer fälligen Zahlung zu bestimmen. Um
das Insolvenzverfahren zu beschleunigen, wurden durch die Gesetzesnovelle spezifische Prozessvoraussetzungen,
Fristen und Grenzwerte definiert. So muss beispielsweise über fast sämtliche zugelassene Einsprüche innerhalb
von acht Tagen entschieden werden. Die Voraussetzungen über die Bekanntmachung wurden ebenso verbessert.
In diesem Sinne ist das zentrale Register beauftragt, sämtliche öffentlichen Register zu verwalten. Die wichtigsten
Bekanntmachungen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sind nunmehr auf der Website des zentralen Registers
öffentlich abrufbar. Die Verschiebung der Prozess-Gewichte in einem Konkursverfahren vom Richter zum
Konkursverwalter und den Gläubigern bedeutet eine wichtige Neuerung. Geschäftliche Entscheidungen werden
vom Konkursverwalter bzw. den Gläubigern und nicht mehr vom Richter getätigt, der alleinig über die Einhaltung
der Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu wachen hat.
Liquidation eines Unternehmens
Die Liquidation muss von den Eigentümern des Unternehmens beschlossen werden. Diese bestimmen auch einen
Liquidator, der die Liquidation des Unternehmens vornimmt und die Geschäftsführung für den Liquidationsprozess
übernimmt. Das Firmenbuch muss informiert werden, dass sich das Unternehmen in Auflösung befindet und nochmals
sobald die Liquidation erfolgreich abgeschlossen wurde.
Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien
November 2014/ Seite 17
4.6
RECHTE DER SICHERHEITEN
Hypothek
Das mazedonische Gesetz über vertragliche Pfandrechte und Hypotheken aus dem Jahr 2003 legt die Regeln für
Verpfändung von beweglichen Dingen, Sicherheiten und Rechten als auch von unbeweglichen Dingen fest. Überdies
wird festgehalten, dass Pfand- bzw. Hypothekarverträge einen Rechtstitel darstellen, mit dem vereinbarte Rechte
durchgesetzt werden können. Das zentrale Register der Republik Mazedonien und insbesondere das Pfandregister
mit seiner öffentlich zugänglichen elektronischen Datenbank hat für viele Nachbarstaaten Vorbildwirkung gehabt.
Während die Zufriedenheit der Bürger mit der Datenbank durchaus hoch ist, wird die Rolle der Gerichte bei der
Rechtsdurchsetzung in diesem Bereich generell als problematisch eingeschätzt.
Pfandrecht
Pfandrechte an beweglichen Sachen werden durch den Pfandrechtsvertrag und die Markierung der Sache bestellt.
Artikel 2 des Gesetzes über vertragliche Pfandrechte und Hypotheken stellt die rechtliche Grundlage für die
Besicherung von finanziellen oder anderen Forderungen, deren Wert in Geld-Währung messbar ist und die auf der
Grundlage eines zivilen Schuldverhältnisses dem Gläubiger zustehen, dar. Es können auch Pfandrechte an Sachen
begründet werden, die erst in der Zukunft auf den Pfandgeber übergehen.
Ein Pfandrecht wird durch einen Pfandvertrag und der Registrierung im Pfandregister begründet. Der Pfandgegenstand
wird entweder in ein Inventar aufgenommen oder körperlich übergeben. Das Pfandrecht erlischt mit der Streichung
aus dem Pfandregister. Die Registrierung erlischt nach fünf Jahren, kann aber sechs Monate vor Ablauf verlängert
werden. Der Pfandnehmer kann sich aussuchen, wer die Verwertung durchführt (Notar, Gericht, Agentur, Börse).
Wenn ein Sach- oder Rechtsmangel besteht, muss der Pfandgeber diesen beseitigen lassen oder ein Ersatzobjekt
anbieten. Die Praxis zeigt, dass das Pfandregister in Mazedonien wenig genützt wird. Die Begründung von
Pfandrechten erweist sich in der Praxis als sehr kostenintensiv.
Garantie
Die Bankgarantie ist in der Republik Mazedonien ein regelmäßig angewandtes Sicherungsinstrument bei
internationalen Handelsgeschäften.
Forderungsabtretung
Die Zession gilt in der Republik Mazedonien als eine zulässige Form der Sicherheit für internationale
Handelsgeschäfte.
Gewährleistung
Verkäufer haften für Mängel an beweglichen Sachen, die den Gebrauch wesentlich mindern. Voraussetzung für
die Anmeldung von Ansprüchen (Wandlung, Minderung, Nachbesserung, Ersatzlieferung) sind eine rasche
Warenuntersuchung und Mängelanzeige durch den Käufer. Sachmängelansprüche sowie Schadenersatzansprüche
können kumulativ geltend gemacht werden. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im UN-Kaufrecht (engl.: United
Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) und im nationalen Recht.
Eigentumsvorbehalt
Das mazedonische Recht kennt keinen Eigentumsvorbehalt, er kann jedoch vereinbart werden. Der Eigentumsvorbehalt muss spätestens bei der Übergabe notariell (in einer öffentlichen Urkunde) vereinbart werden.
Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien
November 2014/ Seite 18
4.7
ARBEITSRECHT
Arbeitsrechtliche Regelungen finden sich im Rahmen des nationalen Arbeitsrechts sowie in spezifischen Kollektivverträgen und anderen relevanten Rechtsakten. Das Arbeitsrecht legt verbindlich die Rechte, Pflichten und
Haftungsfragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern fest. Im Jahr 2008 wurde das Arbeitsrecht novelliert –
mit dem Ziel einer zunehmenden Übereinstimmung mit den EU-Standards. Dies ermöglicht nun flexibel gestaltbare
Arbeitsverträge und Arbeitszeiten, was wiederum zu einer höheren Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitsmarktes in
Mazedonien führen soll. Auch 2012 gab es eine Novelle des Arbeitsrechts. Es wurden vor allem die Bestimmungen
über die Fragen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, der Entgeltfortzahlung sowie der Mindestlohn geändert.
Im Allgemeinen werden spezifische Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Rahmen von
Kollektivverträgen festgelegt. Die Normalarbeitszeit beträgt acht Stunden pro Tag im Rahmen einer Fünf-Tage-Woche.
Das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt beträgt zurzeit umgerechnet 504,- EUR. Seit 1.1.2013 gibt es in
Mazedonien einen gesetzlichen Mindestlohn. Der Mindestlohn wird jedes Jahr vom Ministerium für Arbeit und
Soziales bekannt gegeben und betrug im Jahr 2013 12.268 MKD (201,- EUR) pro Monat. Dieser soll 39,6 % des
durchschnittlichen Bruttolohns des letzten Jahres betragen. Für einige Branchen ist eine Anpassung nur alle drei
Jahre vorgesehen.
Arbeitsbewilligung
Die Anstellung von ausländischen Personen wird in Mazedonien durch das Gesetz über Arbeitsverhältnisse mit
ausländischen Personen (Offizielles Gesetzblatt Nr. 11/78 und 64/89) geregelt. Voraussetzung ist der Erhalt einer
Arbeitserlaubnis, welche vom Arbeitgeber bei der zuständigen Behörde zu beantragen ist. Es gibt zwei verschiedene
Typen von Arbeitsgenehmigungen, die allgemeine und die persönliche Arbeitsgenehmigung. Eine allgemeine
Arbeitsgenehmigung berechtigt einen Ausländer dazu, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, bei der es sich entweder
um eine von entsandten Arbeitskräften ausgeübte Tätigkeit, um Saisonarbeit oder um eine Weiterschulung handelt.
Die mazedonische Regierung legt jedes Jahr die Anzahl der möglichen allgemeinen Arbeitsgenehmigungen fest (im
Jahre 2013 maximal 2.600). Die persönliche Arbeitsgenehmigung berechtigt ausschließlich dazu, eine selbstständige
Tätigkeit in Mazedonien aufzunehmen. Die persönliche Arbeitsgenehmigung wird maximal für ein Jahr ausgestellt.
Eine Verlängerung ist mit der Zustimmung des Wirtschaftsministeriums mehrmals um maximal drei Jahre möglich.
Kündigungsrecht
Die Kündigungsgründe sind jenen in Österreich ähnlich. Die Kündigung durch den Arbeitnehmer hat schriftlich zu
erfolgen. Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist ebenfalls schriftlich zu verfassen und mit einer umfassenden
Begründung zu versehen. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 30 Tage und maximal sechs Monate, abhängig
von der Länge des Arbeitsverhältnisses und den Bestimmungen des jeweiligen Kollektivvertrages.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Beiträge zur Sozialversicherung sind durch den Arbeitgeber abzuführen und berechnen sich in Form von
Prozentsätzen vom Brutto-Einkommen vor Abzug der Einkommensteuer. Im Zuge einer Novellierung des
mazedonischen Sozialversicherungsrechts wurde 2008 eine schrittweise Senkung der Beitragsanteile bis zum
Jahr 2011 beschlossen. Im Hinblick auf die Vorgaben des Internationalen Währungsfonds über ein maximales
Budgetdefizit von 2,5 % wurde im Jahr 2010 die beschlossene Senkung der Sozialversicherungsbeiträge nur
teilweise umgesetzt. Ende 2011 beschloss die Regierung die Sozialversicherungsbeiträge auch in den Jahren
2012 und 2013 noch unverändert zu lassen. Erst im Jahr 2014 kommt es zu einer Herabsetzung, die aber weitaus
milder verlaufen wird als geplant.
Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien
November 2014/ Seite 19
Sozialversicherungsbeiträge
2010
2011 -2013
2014
2015
Beiträge für die Renten- und
Invalidenpension (in %)
18,0 %
18,0 %
17,6 %
17,5 %
Beiträge für die
Krankenversicherung (in %)
7,3 %
7,3 %
7,3 %
7,3 %
Beiträge für die
Arbeitslosenversicherung (in %)
1,2 %
1,2 %
1,2 %
1,1 %
-
0,5 %
0,5 %
0,5 %
26,5 %
27,0 %
26,6 %
26,4 %
Zusätzliche
Gesundheitsversicherung für
Arbeitsunfälle
Insgesamt (in %)
4.8
GRUNDERWERB
In Mazedonien können ausländische Personen Immobilieneigentum für Geschäftszwecke (Appartements, Häuser etc.)
frei erwerben und auch wieder verkaufen. Der Erwerb ist binnen 60 Tagen beim zentralen Register einzutragen. Seit
Juli 2008 ist auch der Erwerb von privaten Immobilien und Bauland durch ausländische Staatsbürger möglich
(Offizielles Gesetzblatt Nr. 82/08). Landwirtschaftliche Grundstücke bleiben von der Liberalisierung ausgenommen.
Damit sind EU- und OSZE-Staatsbürger den mazedonischen Staatsbürgern gleichgestellt. Andere Staatsangehörige
können Grundstücke nach dem Grundsatz der Reziprozität erwerben.
Der Verkauf von Baugrund hat in Form eines Vergabeverfahrens zu erfolgen, wobei entsprechende Angebote einen
Minimum-Preis nicht unterschreiten dürfen, welcher vom Transport- und Kommunikationsministerium festgelegt wird.
Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien
November 2014/ Seite 20
5
DOING BUSINNESS IN MAZEDONIEN
Zu den wichtigsten Stärken der mazedonischen Wirtschaft zählen das günstige Geschäftsumfeld und ein dynamischer
Handel mit Deutschland. Die Staatsverschuldung ist vergleichsweise moderat. Überweisungen von Emigranten
machen 20 % des BIP. Auch wird Mazedonien durch Geldgeber unterstützt.
Diesen Stärken stehen eine Reihe von wesentlichen Schwächen gegenüber: Die Arbeitslosigkeit ist strukturell sehr
hoch. Die Privatwirtschaft weist eine erhebliche Verschuldung außerhalb des Finanzsektors auf. Dazu bleiben die
ethnischen Spannungen zwischen der slawischen und albanischen Bevölkerung weiterhin bestehen. Der Namensstreit
mit Griechenland blockiert seit Jahren die Verhandlungen über den Beitritt zur EU und NATO.
5.1
MÖGLICHKEITEN DES MARKTZUGANGS
Zölle und Handelsschranken
Das Gesetz über den Zolltarif (Offizielles Gesetzblatt Nr. 23/03) entspricht vollinhaltlich dem harmonisierten System
der WTO sowie der kombinierten Nomenklatura der Europäischen Union. Gewisse Zollbefreiungen gelten für die
Technologie-Industrie Entwicklungszonen (TIDZ) sowie für Unternehmen mit wenigstens 20 % ausländischem Kapital.
Diese werden für die ersten drei Jahre vom Zoll ausgenommen.
Seit 2001 unterliegt der Handel zwischen der EU und der Republik Mazedonien den Regeln des Stabilisierungsund Assoziierungsabkommens. Sowohl Industrie- als auch Agrarprodukte können seither zollfrei in die EU eingeführt
werden, mit Ausnahme jener Agrarprodukte, für die die EU jährlich Quoten festlegt (z.B. Kalbfleisch, Fisch und Wein).
Seit dem 1.1.2011 sind auf Basis des Prinzips der Gegenseitigkeit die Zölle auf Industrieprodukte, Kraftfahrzeuge und
Technologien beidseitig gänzlich beseitigt worden. Für die Einfuhr von Agrargütern aus der EU gelten je nach Produkt
unterschiedliche Vorschriften. Zum Beispiel können Zollabgaben gänzlich, nach Maßgabe von Quoten oder im Rahmen
spezifischer Quoten zu einem Zolltarif der 70 % der „most favoured nation“ (MFN) entfallen. Auf die übrigen
agrarischen Produkte ist das MFN Prinzip gänzlich anwendbar.
Mazedonien ist Signatarstaat des am 22.11.2007 in Kraft getretenen CEFTA-Abkommens (Central European Free
Trade Agreement), dem noch Kroatien, Serbien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Albanien sowie der Kosovo
angehören. Dieser Pakt ersetzt die bisherigen 32 bilateralen Freihandelsabkommen in der Region durch ein
einheitliches Regelwerk in Übereinstimmung mit EU- und WTO-Vorschriften.
Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen
Bürger aus der EU oder den USA benötigen für eine Einreise nach Mazedonien kein Visum. Als EU-Bürger reist man
mit Personalausweis oder Reisepass nach Mazedonien ein. Die erlaubte Aufenthaltsdauer mit diesen Dokumenten
beträgt 90 Tage.
Bürger anderer Nationen benötigen entweder ein Einreisevisum, welches 30 Tage gültig ist oder ein Transitvisum.
Personen, die in Mazedonien arbeiten wollen oder zu Ausbildungszwecken einreisen, benötigen ein Arbeitsvisum,
welches grundsätzlich für zwölf Monate gültig ist. Ein Kurzaufenthaltsvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von
insgesamt maximal drei Monaten innerhalb eines Jahres. Nachweis von Existenzmitteln. Die Höhe der nachzuweisenden Existenzmittel wird von der mazedonischen Regierung bestimmt und beträgt derzeit 50,- EUR pro Tag.
Ausländische Besucher in Mazedonien sind aufgefordert, sich binnen 24 Stunden nach Ankunft zu registrieren. Dies
hat, bei sonstiger Strafe, entweder beim Check-in im Hotel oder bei privater Unterbringung, binnen drei Tagen bei der
nächsten Polizei-Station zu erfolgen.
Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien
November 2014/ Seite 21
5.2
ZAHLUNGSKONDITIONEN UND LIEFERKONDITIONEN
Zahlungskonditionen können zwischen den Partnern frei vereinbart werden, wobei alle international üblichen Formen
möglich sind.
Zahlungsverhalten
Das Zahlungsverhalten in Mazedonien ist, wie in der gesamten Region, als eher schlecht zu beurteilen. Die Zahlungsmoral im öffentlichen Bereich wird sehr scharf kritisiert. Grund dafür ist vor allem die von der mazedonischen
Regierung legalisierte Praxis, Zahlungen an den Privatsektor mit einer Verspätung von bis zu einem Jahr zu begleichen.
Bonitätsauskünfte
Es wird dringend empfohlen vor Lieferung auf offene Rechnung Bonitäts- und Wirtschaftsinformationen über mögliche
Geschäftspartner einzuholen und bestehende Kreditlinien der Bonität der Kunden anzupassen. Coface Central Europe
bietet hierfür maßgeschneiderte Lösungen im Rahmen eines umfangreichen Produktportfolios.
Teilzahlung
Teilzahlungen können frei vereinbart werden.
Verzugszinsen
Verzugszinsen können zwischen den Parteien vereinbart werden.
Bankwesen
Drei mazedonische Banken (Komercijalna Banka, Stopanska Banka Skopje, und NLB Tutunska Banka) dominieren
den Bankensektor mit zusammen mehr als 60 % Marktanteil. Ansonsten ist der Markt sehr fragmentiert und die
Mehrzahl der lokalen Banken wurde durch ausländische Investoren übernommen. So erwarb etwa die Steiermärkische
Bank und Sparkassen AG 100 % der Anteile an der Investbank AD Skopje.
Incoterms
Incoterms werden von der International Chamber of Commerce (ICC) erarbeitet und herausgegeben und finden sich
in fast jedem grenzüberschreitenden Warenverkaufsvertrag weltweit.
Incoterms regeln Zeit und Ort des Übergangs der Risiken und Kosten einer Lieferung vom Verkäufer auf den Käufer.
Weiters regeln sie die Pflichten von Käufer- und Verkäufer betreffend Be- und Entladung, Transport, Versicherung,
Zollabwicklung, etc. Sie sind standardisierte Klauseln, die eine unkomplizierte und weltweit einheitliche Kauf- und
Transportabwicklung garantieren sollen.
Incoterms erleichtern daher den internationalen Handel und unterstützen somit Geschäftsleute in verschiedenen
Ländern eine „einheitliche Sprache" zu sprechen. Nähere Informationen dazu bietet die International Chamber of
Commerce http://www.icc-austria.org.
Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien
November 2014/ Seite 22
5.3
BETREIBUNG
Grundsätzlich empfiehlt es sich bei Geschäftsanbahnungen und -abschlüssen, insbesondere aber bei Zahlung gegen
offene Rechnung, auch eine Bonitätsauskunft einzuholen.
Die Betreibung offener Rechnungen ist im Gesetz über Zahlungsmodalitäten geregelt, welches in den letzten Jahren
mehrmals novelliert wurde. Demnach wird der Bescheid über die Zwangsvollstreckung an die im Bescheid zu
bezeichnende Betreibungsbehörde überwiesen. Diese ist nun berechtigt, den Titel geltend zu machen, in dem die
Behörde auf das gesamte zur Verfügung stehende Vermögen des Schuldners zugreifen kann. Sollte das Vermögen
auf MKD-Konten nicht zur Deckung der offenen Forderung ausreichen, kann die zuständige Behörde die Umwandlung
von ausländischem Vermögen in MKD-Konten zum durchschnittlichen Wechselkurs der Nationalbank am Transaktionstag veranlassen. Diese Umwandlung ist mit dem Deckungsbetrag der offenen Forderung begrenzt.
Sollte eine vollständige Deckung der offenen Forderung nicht möglich sein, hat die zuständige Betreibungsbehörde
die Steuernummer des Schuldners über das zentrale Register der Kontoinhaber an alle anderen Betreibungsbehörden
mit der Aufforderung weiterzuleiten, alle weiteren Zahlungen aus den MKD-Konten sowie Devisenkonten des
Schuldners bis zur vollständigen Erreichung der Forderungssumme einzustellen. Auf gleiche Art und Weise sind diese
Behörden vom Abschluss des Betreibungsverfahrens in Kenntnis zu setzen.
Eine rasche Übergabe von offenen Forderungen an ein lokales Inkassobüro wird dringend empfohlen. Coface Central
Europe verfügt über ein dichtes Netzwerk in der gesamten CEE Region und kooperiert mit Partnern weltweit.
Verjährung
Die Verjährungsfrist für Forderungen beträgt fünf Jahre.
Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien
November 2014/ Seite 23
5.4
HALTUNG GEGENÜBER AUSLÄNDISCHEN INVESTOREN
Die Erhöhung der Attraktivität des Wirtschaftsplatzes Mazedonien für ausländische Investitionen zählt zu den
wirtschaftspolitischen Prioritäten der mazedonischen Regierung. Dahingehend hat die Regierung vier Prinzipien
festgelegt:




Gleichbehandlung mit Inländern
Umfassender Schutz der Eigentumsrechte
Stabile und konsistente Rechtslage
Funktionierende und transparente Institutionen
Wesentliche Rechtsgrundlage für den rechtlichen Status von ausländischen Investoren ist das Gesetz über
Handelsgesellschaften aus dem Jahr 2004. Dem entsprechend kann eine ausländische Person in der Republik
Mazedonien jede nach nationalem Recht mögliche Gesellschaft gründen. Es bestehen keine Beschränkungen
hinsichtlich der Höhe der Einlage oder der Rückführung von Gewinnen (nach Steuer) oder Dividenden.
Das Devisenregime in Mazedonien ist im Gesetz über Devisen und in verwandten Verordnungen geregelt. Demnach
sind ausländische Devisentransaktionen nach Mazedonien durch alle Banken zulässig, die von der mazedonischen
Nationalbank dazu ermächtigt wurden. Transaktionen im Namen und für Rechnung des Staates Mazedonien sind
ausschließlich durch die mazedonische Nationalbank zulässig.
Alle Transaktionen sind in mazedonischen Denar durchzuführen. Inländische und ausländische natürliche sowie
juristische Personen sind berechtigt, Fremdwährungskonten bei anerkannten Handelsbanken zu führen. Gewinne
und Dividenden können nach Abzug der Steuer frei ins Ausland transferiert werden.
Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien
November 2014/ Seite 24
5.5
RISIKOEINSCHÄTZUNG
Von der Lage in Europa abhängige Wirtschaft
Die Konjunktur wird sich 2014 weiter gut entwickeln. Im Wesentlichen wird sie durch den Binnenkonsum und private
Investitionen gestützt. Die Industrieproduktion ist stark auf die Märkte im Ausland ausgerichtet, insbesondere die von
Eisenerz (China, Italien und Serbien), Arzneimitteln (im Wesentlichen Deutschland) und Textilien. Auf die EU entfallen
60 % der Warenausfuhren (davon geht die Hälfte nach Deutschland). Das anziehende Wachstum in der Eurozone
dürfte 2014 den Ausfuhren zugutekommen. Außerdem werden Dienstleistungen (50 % des BIP), hauptsächlich in den
Bereichen Verkehr und Finanzvermittlung, weiterhin durch ausländische Investitionen angekurbelt.
Bei der Binnennachfrage profitieren die privaten Haushalte von der Anhebung der Altersrenten um 5 % im März 2013
sowie von der Senkung der Strompreise um 5 % im Juli 2013. Die Erholung des Binnenkonsums hat 2013 begonnen
und dürfte sich 2014 weiter fortsetzen, zumal die Arbeitslosigkeit 2013 unter 30 % gesunken ist. Das ist die niedrigste
Quote seit 1994. Außerdem werden die Ausgaben der privaten Haushalte 2014 durch die Überweisungen von
Emigranten gestützt. Diese blieben 2013 trotz der angespannten Lage am Arbeitsmarkt in den Regionen, in denen
sich Mazedonier zumeist niederlassen (Italien, Serbien und Bulgarien), stabil.
Darüber hinaus wird die öffentliche Hand weiterhin kräftig investieren, insbesondere in die Verkehrs- und Energieinfrastruktur. Die Regierung hat sich nach wie vor zum Ziel gesetzt, ihre Attraktivität bei ausländischen Investoren
zu erhöhen. Durch das solide Bankensystem werden Kredite für die Privatwirtschaft gefördert. Notleidende Kredite
sind zwar auf 11 % des Gesamtvolumens gestiegen (das ist der höchste Stand seit 2006), doch hierfür wurden
hinreichende Rückstellungen gebildet. Das bestätigt die Effizienz des Aufsichtssystems in Mazedonien. Durch
die informelle Anbindung des Denar an den Euro (in der Größenordnung von 61,- MKD für 1,- EUR) lassen sich
Inflationstendenzen schließlich in Grenzen halten.
Sanierte öffentliche Finanzen
Die rückläufige Konjunktur hat 2012 und 2013 die Einnahmen geschmälert und das Haushaltsdefizit vergrößert. Da
die Regierung die Steuern auf einem niedrigen Niveau halten will, hat Mazedonien im März 2011 einen Stand-by-Kredit
des IWF in Höhe von 225 Mio. EUR zur Finanzierung dieses erhöhten Defizits erhalten.
Die Staatsverschuldung bleibt jedoch weiterhin gering, und die Fälligkeit der Verbindlichkeiten verlängert sich seit
2011 (25 % sind in mehr als fünf Jahren fällig). Das Haushaltsdefizit dürfte 2014 parallel zu dem wieder steigenden
Wachstum abnehmen. Dabei spielt auch die Überwachung des IWF eine Rolle, die im Anschluss an das Hilfsprogramm
im Januar 2013 eingerichtet wurde. Die Staatsverschuldung im Verhältnis zu BIP, die seit 2009 kontinuierlich
gestiegen ist, dürfte somit abnehmen.
Als direkte Konsequenz aus der Nachfrage nach Importgütern infolge des dynamischen Binnenkonsums wird 2014 ein
erhebliches Defizit in der Handelsbilanz bestehen bleiben. Um einen Teil dieses ausländischen Finanzierungsbedarfs
zu decken, dürften ausländische Direktinvestitionen steigen. Darin spiegeln sich die Vorteile des Landes im Vergleich
zu anderen Ländern der Region wider: Die günstigen steuerlichen Rahmenbedingungen, die niedrigen Arbeitskosten
und das flexible Devisensystem, das auf den Euro ausgerichtet ist, stärken das Geschäftsumfeld. Vor diesem
Hintergrund wird die Auslandsverschuldung weiter steigen (70 % des BIP).
Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien
November 2014/ Seite 25
Wieder aufflammende ethnische Spannungen belasten die politische Stabilität
Die Koalitionsregierung, die von der VMRO-DPMNE (Mitte-rechts) und der DUI (albanische Minderheit) gebildet
wurde, verfügt seit Juni 2011 über eine Mehrheit im Parlament. Ihre Popularität wurde bei den Kommunalwahlen
im April 2013 bestätigt, denn sie konnte von den 85 Kommunen des Landes 64 für sich gewinnen. Im April 2014
gewann die VMRO-DPMNE die Parlamentswahlen, was zu Protesten der Opposition führte. Es fachen ethnische
Spannungen zwischen der albanischen Minderheit (etwa ein Viertel der Bevölkerung) und den Slawen auch die
Spannungen in der Koalition wieder an.
Ein echter Stolperstein für die Beziehungen zum Ausland stellt der seit 1991 ungelöste Streit zwischen Mazedonien
und Griechenland über den Namen des Landes dar. Griechenland meint nämlich, ein Exklusivrecht am Namen
Mazedonien zu haben, der eine griechische Region bezeichnet. Diese Situation blockiert den Prozess für den
Beitritt zur EU (Kandidat seit 2005) und zur NATO (Kandidat seit 1999). Da Griechenland im ersten Halbjahr 2014
die Präsidentschaft im Rat der EU hatte, bleibt die Lage weiter festgefahren. In Sachen Governance hat das Land
Fortschritte im Kampf gegen die Korruption gemacht. Nach wie vor problematisch ist aber die Pressefreiheit: Laut
der Organisation Reporter ohne Grenzen rangiert Mazedonien hierbei auf Platz 122 von 179.
5.6
KORRUPTION
Mazedonien belegte in der Rangliste des internationalen Korruptions(wahrnehmungs)index 2013 Platz 67 und damit
gleichauf mit Montenegro und knapp vor z.B. Italien. Österreich belegte im Vergleich Platz 26, Deutschland Platz 12.
Der Korruptionsindex wird von Transparency International herausgegeben und listet Länder nach dem Grad der bei
Amtsträgern und Politikern wahrgenommenen Korruption. Diese Wahrnehmung stützt sich auf Umfragen von
Managern und Experten und bezieht sich ausschließlich auf den öffentlichen Sektor.
Der der von der Weltbank erhobene Doing Business Index (www.doingbusiness.org) drückt den Grad der Einfachheit,
in einem bestimmten Land geschäftlich tätig zu werden, aus. In diesem Ranking liegt Mazedonien 2013 auf dem sehr
guten 25. Platz und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um elf Plätze verbessert. Auch hier sei als Vergleich wieder
auf Deutschland und Österreich verwiesen, die Platz 21 bzw. Platz 30 belegen. Der Index setzt sich aus zehn verschiedenen Sub-Indices zusammen. Diese erheben, ob Gesetze oder andere Regelungen in den einzelnen Bereichen
existieren und ob bzw. wie sie angewendet werden. Diese Unterkategorien beschäftigen sich beispielsweise mit
der Zahlung von Steuern, der Einstellung von Mitarbeitern und der Gründung und Schließung eines Unternehmens.
Insbesondere bei den Bedingungen für Unternehmensgründungen und der Elektrizitätsversorgung hat das Land
hervorragende Werte.
Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien
November 2014/ Seite 26
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WICHTIGE INFORMATIONEN IM ÜBERBLICK
Die folgende Tabelle soll die für Investoren und Exporteure relevanten Informationen über Mazedonien übersichtlich
zusammenfassen. Die Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Gesellschaftsrecht:
Steuern:
Investitionen:
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Devisenrecht:
Arbeitsrecht:
Zollrecht:
Einreise und Aufenthalt:
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Ausländer können in Mazedonien jede Gesellschaftsform gründen
100 % Eigentum an Gesellschaften durch Ausländer ist zulässig
Mindestkapital der AG: 25.000,- EUR bzw. 50.000,- EUR
Mindestkapital der GmbH: 5.000,- EUR
Flat Tax-System mit folgenden Steuersätzen:
Körperschaftsteuer: 10 % (0 % auf reinvestierte Gewinne)
Einkommensteuer: 10 %
Mehrwertsteuer: 18 %
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Computer-Software und Hardware: 5 %
Zahlreiche Investitionsanreize im Gesetz über Handelsgesellschaften (2004)
vorgesehen
Investitionsbegünstigungen in den sogenannten Technologie-Industrie
Entwicklungszonen (TIDZ)
Freier Kapital- und Devisentransfer
Devisenkonten für ausländische und inländische Personen zulässig
Durchschnittseinkommen (brutto): ca. 504,- EUR/Monat
Mindestlohn 201,- EUR/Monat
Es gelten der harmonisierte Zolltarif der EU sowie die Zollregeln der WTO
 Für EU-Bürger ist die Einreise unbeschränkt möglich
 Für EU-Bürger sind Aufenthalte bis zu 90 Tagen pro Halbjahr mit
Personalausweis oder Reisepass möglich
 Arbeits-Visa werden für die Dauer eines Jahres ausgestellt
Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien
November 2014/ Seite 27
7
WEITERE KONTAKTE IM WEB
Bei folgenden Organisationen und deren Webseiten finden Sie zusätzliche Informationen zu Mazedonien.
Regierung von Mazedonien
Wirtschaftsministerium
(nur in Englisch verfügbar)
Finanzministerium
(nur in Englisch verfügbar)
MACINVEST, Investitionsagentur für Mazedonien
Nationalbank
(nur in Englisch verfügbar)
Agentur für Entrepreneurship
(nur in Englisch verfügbar)
http://www.vlada.mk
http://www.economy.gov.mk
http://www.finance.gov.mk
http://www.investinmacedonia.com
http://www.nbrm.gov.mk
http://www.apprm.gov.mk
Quellenverzeichnis
Internet
http://europa.eu
http://www.amcham.com.mk
http://www.bmeia.gv.at
http://www.cofacecentraleurope.com
http://www.doingbusiness.org
http://www.ebrd.com
http://www.imf.org
http://www.investinmacedonia.com/
http://www.stat.gov.mk
http://www.transparency.org
http://www.wko.at
http://www.worldbank.org
http://www.wto.org
https://www.gtai.de
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Der Fischer Weltalmanach 2013, Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2012
Handbuch Länderrisiken 2014, Coface Deutschland AG, Mainz 2014
Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien
November 2014/ Seite 28
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Editor: Vorstand Mag. Christian Berger; Redaktion: Ing. Susanne Krönes; Inhalt: Dr. Marcus Klamert.
Layout: Barbara Boyer; KSV1870 Holding AG, Wagenseilgasse 7, 1120 Wien
Copyright und Haftung
Copyright: Coface Central Europe Holding AG (Stubenring 24, 1010 Wien, Austria). Die Wiedergabe der Inhalte dieser
Publikation ist unter der Voraussetzung gestattet, dass diese keiner gewerblichen Nutzung dient und Coface Central
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und Gewissen für die Richtigkeit der Informationen gesorgt, eine Haftung für die Richtigkeit sämtlicher Inhalte wird
jedoch seitens der Coface Central Europe Holding AG ausgeschlossen.
Das Coface Country Risk Assessment wurde mit Stichtag 30.4.2014 in diesen Leitfaden aufgenommen. Für spätere
Veränderungen übernimmt die Coface Central Europe Holding AG keine Gewähr.
Country Report für Investoren und Exporteure Mazedonien
November 2014/ Seite 29
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