Ende des Studiums und noch kein Job – Was tun?

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Ende des Studiums und noch kein Job – Was tun?
Ende des Studiums und noch kein Job – Was tun? Sachverhalt Exmatrikulation ≠ Exmatrikulation 1. Fall: Sie haben Ihre letzte Prüfung bereits bestanden. Ihre Exmatrikulation erfolgt aber erst zum Ende des Semesters 31.08. oder 28./29.02 2. Fall: Sie sind Diplomstudent und melden Ihre Abschlussarbeit im Semester an, werden zum Semesterende exmatrikuliert und sind noch ein Jahr prüfungsberechtigt Woher bekomme ich Geld? Wenn Sie in den letzten zwei Jahren nicht mindestens ein Jahr durchgängig gearbeitet haben, haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings können Sie, um die Zeit bis zu Ihrem Arbeitsbeginn zu überbrücken, Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beantragen Was ist zu tun? – Arbeitslosengeld II Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit und ARGE noch während Sie Student sind. Sie sollten sich also bestenfalls den Arbeitslosengeld II‐Antrage durch die ARGE bzw. zuständige Behörde aushändigen lassen, wenn Sie noch den Status „Student“ haben. Sollte die Exmatrikulation schon erfolgt sein, bekommen Sie kein Geld rückwirkend (erst ab dem Tag, an dem Ihre „Notlage“ der Behörde bekannt wird, d.h. ab dem Tag, an dem Sie den Antrag holen), außer Sie hatten zum Zeitpunkt der Exmatrikulation den Antrag schon vorliegen. Was ist zu tun? ‐ Krankenkasse Parallel müssen Sie sich auch mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen. Diese müssen Sie ab der Exmatrikulation in jedem Fall selbst zahlen (ca. 130 Euro), auch, wenn Sie vorher familienversichert waren oder eine Studentenversicherung (Beitrag ca. 55 Euro) hatten. Fall 1: Sollten Sie Ihr Studium abschließen (z.B. am 23.04.2010) und noch immatrikuliert sein (bis Semesterende 31.08.2010), dann müssen Sie sich erst ab dem 01.09.2010 selbst versichern. Das bedeutet, bis dahin können Sie weiter Ihren normalen Tarif der Studentenversicherung zahlen oder familienversichert bleiben. Fall 2: Sollten Sie Ihr Diplomstudium faktisch noch nicht abgeschlossen haben (Abschluss des Studiums z.B. am 23.04.2010), aber sich schon zum Ende des vorherigen Semesters exmatrikuliert haben (z.B. 28.02.2010) weil nur noch die Diplomarbeit aussteht, müssen Sie sich ab diesem Zeitpunkt also in diesem Fall ab dem 01.03.2010 selbst versichern. Sollten Sie Arbeitslosengeld II beziehen, wird der Betrag von der Behörde gezahlt. Was Sie noch wissen müssen – Kindergeld Bis zum Alter von 25 Jahren erhalten Sie auch Kindergeldleistungen vom Staat. Ab dem Zeitpunkt Ihrer Exmatrikulation empfangen Ihre Eltern kein Kindergeld mehr für Sie bzw. empfangen Sie kein Kindergeld mehr, wenn es auf Ihr Konto gezahlt wird. Fall 1: Bei einer Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters gilt hier das Datum Ihrer letzten Prüfung als ausschlaggebend und ist somit letzter Tag der Kindergeldleistung. Alle zu viel gezahlten Leistungen müssen Sie zurück erstatten. Fall 2: Sollten Sie sich vor Beendigung Ihres Diplomstudiums zum Semesterende exmatrikuliert haben, um die Studiengebühren in der Zeit der Erstellung Ihrer Diplomarbeit zu sparen, bekommen Sie ab dem Semester, für welches Sie keine Gebühren mehr zahlen, auch kein Kindergeld mehr. Arbeitslosengeld II – negativer Bescheid Sollten Sie kein Arbeitslosengeld II bekommen, kann dies viele Gründe haben. Einer der häufigsten Gründe ist, dass Sie unter 25 Jahre alt sind und noch bei den Eltern mit dem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Bei unter 25‐jährigen geht das Gesetz davon aus, dass die Eltern der jungen Leute bis zum 25. Geburtstag finanziell für sie einstehen. Dies wird nicht erwartet, wenn Sie schon längere Zeit nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen (d.h. mit Ihrem Hauptwohnsitz dort gemeldet sind), sondern beispielsweise am Studienort. Arbeitslosengeld II – positiver Bescheid Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten und somit Geld bekommen, werden Sie auch von der Arbeitsvermittlung der Behörde eingeladen werden. Man wird mit Ihnen Ihre Zukunftsperspektiven besprechen und – da Sie mit Arbeitslosengeld II finanzielle Hilfe aus Steuergeldern erhalten – Sie dazu anhalten, schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt zu finden. Sollte dies nicht so einfach möglich sein, können Sie eventuell weitere Hilfen der Behörde in Anspruch nehmen z.B.: ‐
Kostenübernahme bei einer zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt notwendigen Fortbildung ‐ Übernahme von Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen ‐ Übernahme von Bewerbungskosten (Erstellung und Versand von Bewerbungsmappen) ‐ Umzugskostenbeihilfe (Umzug aufgrund einer Arbeitsaufnahme) Sprechen Sie darüber mit Ihrem zuständigen Vermittler.