12. Bebauungsplan Nr. 70 - Gut Höhne, 1. Änderung
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12. Bebauungsplan Nr. 70 - Gut Höhne, 1. Änderung
12. Bebauungsplan Nr. 70 - Gut Höhne, 1. Änderung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB 255/2014 SB André fragt, ob es richtig ist, dass Anlass für die Bebauungsplanänderung ein Bauantrag ist, der nicht mehr über Befreiungen zugelassen werden soll und wenn ja, warum dieser Bauantrag nicht im Planungsausschuss vorgestellt wird. Herr Bierbaum bestätigt, dass ein Bauantrag der Firma Schley der Auslöser für die angestrebte Änderung des Bebauungsplans Nr. 70 war. Inwieweit alle Punkte des Bauantrags Berücksichtigung finden können, muss im Laufe des Verfahrens geprüft werden. Daher wird der Bauantrag auch nicht im Ausschuss vorgestellt. Grundsätzlich geht es darum, dafür zu sorgen, dass beide im Plangebiet ansässigen Betriebe, also auch das Hotel Gut Höhne, zukunftsfähig sind. Hierzu sollen die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Den beiden Betrieben soll mit dem heutigen Aufstellungsbeschluss die Unterstützung der Stadt signalisiert werden. Fachbereichsleiter Geschorec ergänzt, dass im Jahr 2004 umfangreiche Erweiterungen für die Firma Schley im Rahmen von Ermessensentscheidungen über Befreiungen zugelassen wurden. Nun plant das Unternehmen eine weitergehende Modernisierung, die zwar wünschenswert jedoch nicht mit dem bestehenden Planungsrecht vereinbar und auch nicht mehr über Befreiungen zu regeln ist, da der bestehende Bebauungsplan dann praktisch nicht mehr anwendbar ist. RM Tullius fragt an, ob das Plangebiet nicht auf benachbarte Grundstücke erweitert werden kann. Herr Bierbaum verneint dies, weil diese Flächen alle im Außenbereich liegen und eine Miteinbeziehung zu großen Problemen führt und das Verfahren deutlich in die Länge ziehen würde. Ausschussvorsitzender Kippenberg lässt danach über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen. Beschlussvorschlag: Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 - Gut Höhne, 1. Änderung, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst den gesamten Bebauungsplan Nr. 70 - Gut Höhne. Es liegt an der westlichen Stadtgrenze von Mettmann in der Gemarkung Metzkausen, Flur 7 und wird begrenzt im Norden durch die Düsseldorfer Straße (B7) im Osten im Süden durch den Weg Große Höhnen (Zufahrt Gartencenter Schley und Hotel Gut Höhne) sowie die östliche Grenze des Grundstücks des Hotels Gute Höhne (Flurstück 310) durch südliche Grenze des Grundstücks des Hotels Gut Höhne (Flurstück 310) im Westen durch die westliche Grenze des Grundstücks des Hotels Gute Höhne (Flurstück 310) sowie die westliche Grundstücksgrenze des Gartencenters Schley (Flurstücke 177) Die Umgrenzung des Plangebietes ist aus der zeichnerischen Darstellung ersichtlich. Abstimmungsergebnis: einstimmig