Maus 1/2009 - Universität Stuttgart

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Maus 1/2009 - Universität Stuttgart
M A U S
Mitteilungsblatt Arbeits- und Umweltschutz
an der Universität Stuttgart
Jahrgang 6
Nr. 1
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
ist es Ihnen aufgefallen? Im vergangenen
Jahr hat es keine Ausgabe der MAUS gegeben. Dies lag u. a. daran, dass zwei unserer Kollegen in Altersteilzeit gingen und ihre
Aufgaben zunächst von uns „Verbliebenen“
übernommen werden mussten, wir also
schlicht keine Zeit für unsere MAUS hatten.
Mittlerweile haben wir eine neue Kollegin,
die wir Ihnen neben unserem Brandschutzbeauftragten auf den folgenden Seiten kurz
vorstellen.
(die Redaktion)
Die Neue Grippe (Influenza)
Im
Frühjahr
dieses
Jahres haben Meldungen
aus Mexico über den
Ausbruch der „Schweinegrippe“ für Aufregung
gesorgt. Mittlerweile sind
auch in Deutschland 12830 Menschen, davon 1521 in Baden-Württemberg an der neu
entstandenen Variante des InfluenzavirusTyp H1N1 erkrankt (Stand 18.08.2009), wobei es sich bei einem Großteil der Betroffenen um Reiserückkehrer handelt.
In Deutschland wie in anderen europäischen
Ländern ist der Krankheitsverlauf eher milde. Die Symptome der Schweinegrippe ähneln denen der saisonalen Grippe (Wintergrippe). Typisch sind:
-
Fieber
Husten
Kopf- und Gliederschmerzen
Müdigkeit
Appetitlosigkeit.
August 2009
AUS DEM INHALT
- Die Neue Grippe
- Gesundheitsbewusste Modernisierung
- Neue Kennzeichnung von Gefahrstoffen
- Neue Mitarbeiterin der Abt.
Sicherheitswesen
- Veranstaltungshinweise
Einige Menschen, die sich mit dem
„Schweinegrippe-Virus“ infiziert hatten, gaben darüber hinaus noch Übelkeit, Erbrechen und Durchfall als Symptome an.
Die Schweinegrippe wird genauso übertragen wie eine gewöhnliche Erkältung oder
Grippe, nämlich vor allem durch Tröpfcheninfektion beim Husten oder Niesen. Aber
auch über die Hände, besonders beim Händeschütteln oder über Flächen und Gegenstände, auf denen sich das Virus befindet.
Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung) beträgt nach derzeitigem Wissenstand 1 bis 4
Tage.
Da im Moment noch schwer einzuschätzen
ist, wie gefährlich Schweinegrippe tatsächlich ist und wie stark sie sich in Deutschland
verbreitet, sollten Sie einfache Verhaltensregeln, die übrigens auch vor der Übertragung von „gewöhnlichen“ Grippeviren
schützen, beachten:
1. Hände regelmäßig waschen und vom
Gesicht fernhalten
2. Hygienisch husten
3. Krankheit zu Hause auskurieren
4. Auf erste Anzeichen achten
5. Gesund werden
6. Familienmitglieder schützen
7. Geschlossene Räume regelmäßig lüften.
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Über die weitere Entwicklung halten wir Sie
selbstverständlich auf dem Laufenden. Näheres und zum Teil tagesaktuelle Informationen können Sie über das Internet herunterladen, z.B. Robert-Koch-Institut (rki.de),
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (bzga.d/schweinegrippe), Bundesministerium für Gesundheit (bmg.bund.de).
Auch auf der Homepage der Abt. Sicherheitswesen (uni-stuttgart.de /zv/ sicherheitswesen) sind diese und weitere Internetadressen verlinkt.
Den beigelegten Flyer “Selbstverteidigung
gegen Grippe“ erhalten Sie unter der Adresse „wir-gegen-viren.de“. Über einen Link zur
Migrationsbeauftragten kann dieser Flyer
auch in 11 anderen Sprachen, u. a. Englisch
und Spanisch, heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Selbstverständlich steht Ihnen die Abt. Sicherheitswesen und vor allem der Arbeitsmedizinische Dienst (Herr Dr. Mayer, Herr
Dr. Pfändler) für weitere Fragen gerne zur
Verfügung.
(La)
Gesundheitsbewusste Modernisierung
Wer als Haus- und Wohnungseigentümer
bzw. Mieter in Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen investiert, kann gleichzeitig auch seiner Gesundheit Gutes tun. Eine
neue Broschüre des nordrheinwestfälischen Umweltministeriums informiert
über Schadstoffe und gibt Tipps zur richtigen Sanierung. Die Broschüre steht im Internet zum Download bereit:
www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/modern/pdf
(aus „Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft)
(La)
Neues System zur Einstufung und
Kennzeichnung gefährlicher Stoffe
und Gemische
Auf der inzwischen legendären Konferenz
für Umwelt und Entwicklung, welche auf Initiative der Vereinten Nationen 1992 in Rio
de Janeiro stattfand, wurde der Entschluss
gefasst, ein „weltweit harmonisiertes System
zur Einstufung und Kennzeichnung von
Chemikalien“ (in Englisch GHS abgekürzt)
zu schaffen. 2003 legten beauftragte Experten einen ersten Entwurf dieses Systems
vor, der 2005 überarbeitet wurde.
Im Dezember 2008 hat die EU die Verordnung 1272/2008 zur Umsetzung dieses
GHS veröffentlicht. Durch den Status als
EU-Verordnung gilt diese Vorschrift unmittelbar. Sie trat am 20.1.2009 in Kraft und
enthält umfangreiche Übergangsregeln. Folgende sind von Interesse für den Verwender:
Bis zum 1. Dezember 2010 werden Stoffe
wie gewohnt eingestuft, gekennzeichnet und
verpackt. Für Gemische (Farben, Klebstoffe,
Reiniger etc.) gilt dies bis zum 1. Juni 2015.
Hersteller und Inverkehrbringer können die
neuen Regeln aber schon vorher anwenden,
wenn sie dies wollen. Somit kann jederzeit
ein Gebinde angeliefert werden, welches
schon die neuen Kennzeichnungselemente
(Aufkleber) enthält. Insbesondere aus dem
außereuropäischen Ausland ist mit solchen
Gebinden zu rechnen.
Folgende Elemente müssen zukünftig auf
dem Kennzeichnungsetikett enthalten sein:
-
Das Gefahrenpiktogramm
-
Das Signalwort (Es gibt zwei „Gefahr“ und „Achtung“; nur eines davon
ist anzugeben)
-
Gefahrenhinweis/e ersetzt/en
den/die bisherigen R- Sätze)
-
Produktidentifikatoren (Bei Stoffen
der Name nebst einer Identifikationsnummer des Stoffes. Ggf. in IUPACNomenklatur nebst CAS-Nummer; bei
Gemischen zusätzlich zum Handelsnamen die Inhaltsstoffe die zur Gefährdung beitragen.
-
Name, Adresse, Telefonnummer
des Herstellers
-
Sicherheitshinweise - ersetzen die
bisherigen S-Sätze;
-
Menge (in g, ml etc.).
Auf der folgenden Graphik werden die neuen und alten Kennzeichnungselemente gegenübergestellt.
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Die Gefahrenpiktogramme sind quadratisch und haben eine
weiße Fläche mit rotem Rand. Beispielhaft
ist das Gefahrenpiktogramm abgebildet,
welches die Giftigkeit
Abbildung 2: Gefaheines Stofrenpiktogramm für
giftige Stoffe
fes/Gemisches symbolisiert. Es ersetzt den
bisher bekannten Totenkopf nebst Knochen
auf orangefarbenem Untergrund.
Abbildung 3: Ausrufezeichen
Der Totenkopf ist ja
quasi ein alter bekannter. Neu ist das Ausrufezeichen, welches
das Andreaskreuz bei
reizenden oder gesundheitsgefährdenden Stoffen
ersetzt.
Abbildung 1: Chronische Wirkung
Neu und besonders
begrüßenswert ist,
dass mit dem GHS
ein eigenes Symbol
für Stoffe mit
chronischer Wirkung
eingeführt wird
(Krebserzeugend,
erbgutverändernd,
reproduktionstoxisch,
sensibilisierend).
Wer mehr wissen möchte, kann auf der
Homepage der Abteilung Sicherheitswesen
eine Präsentation zu diesem Thema (pdfFile) herunterladen.
uni-stuttgart.de / zv/ sicherheitswesen / uniintern / Arbeitshilfen / Gefahrstoffe__Kennzeichnung_2009_homepage.pdf
(Ra)
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Die Brandschützer stellen sich vor
Im April 2009
hat Frau
Martina
Thomas die
Stelle des sich
in Altersteilzeit
befindenden
Herrn Gäbeler
übernommen.
Sie ist
ausgebildete
Fachkraft für
Arbeitssicherheit und übernimmt neben der
Betreuung verschiedener Institute und Einrichtungen die Sachgebiete „Flucht- und
Rettungswege“, „brennbare Flüssigkeiten“
und „Gase“. Darüber hinaus wurde sie zur
stellvertretenden Brandschutzbeauftragten
bestellt und unterstützt Herrn Bahlinger bei
seinen Aufgaben.
Frau Thomas ist unter der Telefonnummer
0711/685-63024 zu erreichen.
Herr Günter Bahlinger ist der bestellte Brandschutzbeauftragte
der Universität
Stuttgart und sicher
vielen von Ihnen
bereits persönlich
bekannt. Neben
seinen umfangreichen Aufgaben im
vorbeugenden
Brandschutz ist ihm besonders die Ausbildung von Brandschutzhelfern und die praktische Schulung aller Universitätsmitarbeiter/innen „am Feuerlöscher“ ein Anliegen.
Sie erreichen Herrn Bahlinger unter der Telefonnummer 0711/685-63025.
(La)
Veranstaltungshinweise
09.09.09
10.09.09
Ausbildung zum Gabestaplerfahrer - Grundlehrgang
15.09.09
Lagerung von Druckgasen und
brennbaren Flüssigkeiten
17.09.09
GHS – Das neue System zur
Chemikalienkennzeichnung
22.09.09
Schwerer Atemschutz - Wiederholungsunterweisung
24.09.09
Schwerer Atemschutz - Wiederholungsunterweisung
28.09.09
Leichter Atemschutz - Wiederholungsunterweisung
29.09.09
Leichter Atemschutz - Erstunterweisung
29.09.09
Internetrecherche Arbeits- und
Umweltschutz
01.10.09
Nichtraucherschutz
06.10.09
Gefährliche Güter – ADR 2009
06.10.09
07.10.09
Schwerer Atemschutz –
Grundausbildung
07.10.09
Arbeitsunfall – was tun?
07.10.09
08.10.09
Ausbildung zum Kranführer – Grundlehrgang
08.10.09
Brandschutzhelfer – Aus- und
Fortbildung
13.10.09
Abfallentsorgung
21.10.09
Verantwortung im Arbeitsschutz
22.10.09
Sicherheitsbeauftragte Grundseminar
Nähere Informationen – u. a. auch zu den
Erste-Hilfe-Lehrgängen erhalten Sie auf unserer Homepage unter
uni-stuttgart.de/zv/sicherheitswesen/
Impressum
Herausgeber: Universität Stuttgart - Zentrale
Verwaltung - Abteilung Sicherheitswesen,
Pfaffenwaldring 59, Fax: 685-63003
Verantwortlich für den Inhalt: Dipl.Wirt.Ing.
(FH) Ralf Glodd, ZV – Abt. Sicherheitswesen
Redaktion: Andrea Laber, ZV - Abt. Sicherheitswesen, Tel.: 685-63026, E-Mail:
[email protected]
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