Maus 1/2009 - Universität Stuttgart
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Maus 1/2009 - Universität Stuttgart
M A U S Mitteilungsblatt Arbeits- und Umweltschutz an der Universität Stuttgart Jahrgang 6 Nr. 1 Sehr geehrte Leserinnen und Leser, ist es Ihnen aufgefallen? Im vergangenen Jahr hat es keine Ausgabe der MAUS gegeben. Dies lag u. a. daran, dass zwei unserer Kollegen in Altersteilzeit gingen und ihre Aufgaben zunächst von uns „Verbliebenen“ übernommen werden mussten, wir also schlicht keine Zeit für unsere MAUS hatten. Mittlerweile haben wir eine neue Kollegin, die wir Ihnen neben unserem Brandschutzbeauftragten auf den folgenden Seiten kurz vorstellen. (die Redaktion) Die Neue Grippe (Influenza) Im Frühjahr dieses Jahres haben Meldungen aus Mexico über den Ausbruch der „Schweinegrippe“ für Aufregung gesorgt. Mittlerweile sind auch in Deutschland 12830 Menschen, davon 1521 in Baden-Württemberg an der neu entstandenen Variante des InfluenzavirusTyp H1N1 erkrankt (Stand 18.08.2009), wobei es sich bei einem Großteil der Betroffenen um Reiserückkehrer handelt. In Deutschland wie in anderen europäischen Ländern ist der Krankheitsverlauf eher milde. Die Symptome der Schweinegrippe ähneln denen der saisonalen Grippe (Wintergrippe). Typisch sind: - Fieber Husten Kopf- und Gliederschmerzen Müdigkeit Appetitlosigkeit. August 2009 AUS DEM INHALT - Die Neue Grippe - Gesundheitsbewusste Modernisierung - Neue Kennzeichnung von Gefahrstoffen - Neue Mitarbeiterin der Abt. Sicherheitswesen - Veranstaltungshinweise Einige Menschen, die sich mit dem „Schweinegrippe-Virus“ infiziert hatten, gaben darüber hinaus noch Übelkeit, Erbrechen und Durchfall als Symptome an. Die Schweinegrippe wird genauso übertragen wie eine gewöhnliche Erkältung oder Grippe, nämlich vor allem durch Tröpfcheninfektion beim Husten oder Niesen. Aber auch über die Hände, besonders beim Händeschütteln oder über Flächen und Gegenstände, auf denen sich das Virus befindet. Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Erkrankung) beträgt nach derzeitigem Wissenstand 1 bis 4 Tage. Da im Moment noch schwer einzuschätzen ist, wie gefährlich Schweinegrippe tatsächlich ist und wie stark sie sich in Deutschland verbreitet, sollten Sie einfache Verhaltensregeln, die übrigens auch vor der Übertragung von „gewöhnlichen“ Grippeviren schützen, beachten: 1. Hände regelmäßig waschen und vom Gesicht fernhalten 2. Hygienisch husten 3. Krankheit zu Hause auskurieren 4. Auf erste Anzeichen achten 5. Gesund werden 6. Familienmitglieder schützen 7. Geschlossene Räume regelmäßig lüften. 1 Über die weitere Entwicklung halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden. Näheres und zum Teil tagesaktuelle Informationen können Sie über das Internet herunterladen, z.B. Robert-Koch-Institut (rki.de), Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (bzga.d/schweinegrippe), Bundesministerium für Gesundheit (bmg.bund.de). Auch auf der Homepage der Abt. Sicherheitswesen (uni-stuttgart.de /zv/ sicherheitswesen) sind diese und weitere Internetadressen verlinkt. Den beigelegten Flyer “Selbstverteidigung gegen Grippe“ erhalten Sie unter der Adresse „wir-gegen-viren.de“. Über einen Link zur Migrationsbeauftragten kann dieser Flyer auch in 11 anderen Sprachen, u. a. Englisch und Spanisch, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Selbstverständlich steht Ihnen die Abt. Sicherheitswesen und vor allem der Arbeitsmedizinische Dienst (Herr Dr. Mayer, Herr Dr. Pfändler) für weitere Fragen gerne zur Verfügung. (La) Gesundheitsbewusste Modernisierung Wer als Haus- und Wohnungseigentümer bzw. Mieter in Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen investiert, kann gleichzeitig auch seiner Gesundheit Gutes tun. Eine neue Broschüre des nordrheinwestfälischen Umweltministeriums informiert über Schadstoffe und gibt Tipps zur richtigen Sanierung. Die Broschüre steht im Internet zum Download bereit: www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/modern/pdf (aus „Gefahrstoffe – Reinhaltung der Luft) (La) Neues System zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische Auf der inzwischen legendären Konferenz für Umwelt und Entwicklung, welche auf Initiative der Vereinten Nationen 1992 in Rio de Janeiro stattfand, wurde der Entschluss gefasst, ein „weltweit harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“ (in Englisch GHS abgekürzt) zu schaffen. 2003 legten beauftragte Experten einen ersten Entwurf dieses Systems vor, der 2005 überarbeitet wurde. Im Dezember 2008 hat die EU die Verordnung 1272/2008 zur Umsetzung dieses GHS veröffentlicht. Durch den Status als EU-Verordnung gilt diese Vorschrift unmittelbar. Sie trat am 20.1.2009 in Kraft und enthält umfangreiche Übergangsregeln. Folgende sind von Interesse für den Verwender: Bis zum 1. Dezember 2010 werden Stoffe wie gewohnt eingestuft, gekennzeichnet und verpackt. Für Gemische (Farben, Klebstoffe, Reiniger etc.) gilt dies bis zum 1. Juni 2015. Hersteller und Inverkehrbringer können die neuen Regeln aber schon vorher anwenden, wenn sie dies wollen. Somit kann jederzeit ein Gebinde angeliefert werden, welches schon die neuen Kennzeichnungselemente (Aufkleber) enthält. Insbesondere aus dem außereuropäischen Ausland ist mit solchen Gebinden zu rechnen. Folgende Elemente müssen zukünftig auf dem Kennzeichnungsetikett enthalten sein: - Das Gefahrenpiktogramm - Das Signalwort (Es gibt zwei „Gefahr“ und „Achtung“; nur eines davon ist anzugeben) - Gefahrenhinweis/e ersetzt/en den/die bisherigen R- Sätze) - Produktidentifikatoren (Bei Stoffen der Name nebst einer Identifikationsnummer des Stoffes. Ggf. in IUPACNomenklatur nebst CAS-Nummer; bei Gemischen zusätzlich zum Handelsnamen die Inhaltsstoffe die zur Gefährdung beitragen. - Name, Adresse, Telefonnummer des Herstellers - Sicherheitshinweise - ersetzen die bisherigen S-Sätze; - Menge (in g, ml etc.). Auf der folgenden Graphik werden die neuen und alten Kennzeichnungselemente gegenübergestellt. 2 Die Gefahrenpiktogramme sind quadratisch und haben eine weiße Fläche mit rotem Rand. Beispielhaft ist das Gefahrenpiktogramm abgebildet, welches die Giftigkeit Abbildung 2: Gefaheines Stofrenpiktogramm für giftige Stoffe fes/Gemisches symbolisiert. Es ersetzt den bisher bekannten Totenkopf nebst Knochen auf orangefarbenem Untergrund. Abbildung 3: Ausrufezeichen Der Totenkopf ist ja quasi ein alter bekannter. Neu ist das Ausrufezeichen, welches das Andreaskreuz bei reizenden oder gesundheitsgefährdenden Stoffen ersetzt. Abbildung 1: Chronische Wirkung Neu und besonders begrüßenswert ist, dass mit dem GHS ein eigenes Symbol für Stoffe mit chronischer Wirkung eingeführt wird (Krebserzeugend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch, sensibilisierend). Wer mehr wissen möchte, kann auf der Homepage der Abteilung Sicherheitswesen eine Präsentation zu diesem Thema (pdfFile) herunterladen. uni-stuttgart.de / zv/ sicherheitswesen / uniintern / Arbeitshilfen / Gefahrstoffe__Kennzeichnung_2009_homepage.pdf (Ra) 3 Die Brandschützer stellen sich vor Im April 2009 hat Frau Martina Thomas die Stelle des sich in Altersteilzeit befindenden Herrn Gäbeler übernommen. Sie ist ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit und übernimmt neben der Betreuung verschiedener Institute und Einrichtungen die Sachgebiete „Flucht- und Rettungswege“, „brennbare Flüssigkeiten“ und „Gase“. Darüber hinaus wurde sie zur stellvertretenden Brandschutzbeauftragten bestellt und unterstützt Herrn Bahlinger bei seinen Aufgaben. Frau Thomas ist unter der Telefonnummer 0711/685-63024 zu erreichen. Herr Günter Bahlinger ist der bestellte Brandschutzbeauftragte der Universität Stuttgart und sicher vielen von Ihnen bereits persönlich bekannt. Neben seinen umfangreichen Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz ist ihm besonders die Ausbildung von Brandschutzhelfern und die praktische Schulung aller Universitätsmitarbeiter/innen „am Feuerlöscher“ ein Anliegen. Sie erreichen Herrn Bahlinger unter der Telefonnummer 0711/685-63025. (La) Veranstaltungshinweise 09.09.09 10.09.09 Ausbildung zum Gabestaplerfahrer - Grundlehrgang 15.09.09 Lagerung von Druckgasen und brennbaren Flüssigkeiten 17.09.09 GHS – Das neue System zur Chemikalienkennzeichnung 22.09.09 Schwerer Atemschutz - Wiederholungsunterweisung 24.09.09 Schwerer Atemschutz - Wiederholungsunterweisung 28.09.09 Leichter Atemschutz - Wiederholungsunterweisung 29.09.09 Leichter Atemschutz - Erstunterweisung 29.09.09 Internetrecherche Arbeits- und Umweltschutz 01.10.09 Nichtraucherschutz 06.10.09 Gefährliche Güter – ADR 2009 06.10.09 07.10.09 Schwerer Atemschutz – Grundausbildung 07.10.09 Arbeitsunfall – was tun? 07.10.09 08.10.09 Ausbildung zum Kranführer – Grundlehrgang 08.10.09 Brandschutzhelfer – Aus- und Fortbildung 13.10.09 Abfallentsorgung 21.10.09 Verantwortung im Arbeitsschutz 22.10.09 Sicherheitsbeauftragte Grundseminar Nähere Informationen – u. a. auch zu den Erste-Hilfe-Lehrgängen erhalten Sie auf unserer Homepage unter uni-stuttgart.de/zv/sicherheitswesen/ Impressum Herausgeber: Universität Stuttgart - Zentrale Verwaltung - Abteilung Sicherheitswesen, Pfaffenwaldring 59, Fax: 685-63003 Verantwortlich für den Inhalt: Dipl.Wirt.Ing. (FH) Ralf Glodd, ZV – Abt. Sicherheitswesen Redaktion: Andrea Laber, ZV - Abt. Sicherheitswesen, Tel.: 685-63026, E-Mail: [email protected] 4