Wege in die Zukunft!? Wirtschaftswegenetze
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Wege in die Zukunft!? Wirtschaftswegenetze
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz Wirtschaftswegenetze Wege in die Zukunft!? Gemeindliche Wirtschaftswege Grundlagen Bereitstellung/Außerdienststellung Benutzung/Sondernutzung Nutzung zu Erholungszwecken Finanzierung Wirtschaftswegenetze Konken, 07. April 2011 Folie 1 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz Wirtschaftswege Rechtliche Grundlagen Rheinl. Pfälzische Landesstraßengesetz 1(5) Wirtschaftswege > öffentliche Einrichtungen 14 GemO keine öffentliche Straße > ggfs. Umwidmung Straßenverkehrsordnung findet Anwendung Bau, Unterhaltung, Verkehrssicherungspflicht > VG > 68 GemO Zulassung von Verkehr, Zweckbestimmung, Gestattung von sonstigen Nutzungen > Ortsgemeinde Wirtschaftswegenetze Konken, 07. April 2011 Folie 2 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz Wirtschaftswege Bereitstellung / Außerdienststellung das Wohl der Einwohner zu fördern… 1,2 GemO Bereitstellung durch Ratsbeschluß oder im Flurbereinigungsplan Außerdienststellung durch Ratsbeschluß, im Wege einer gemeindlichen Satzung oder durch Nachtrag zum Flurbereinigungsplan, danach Änderungssatzung mit Zustimmung der Aufsichtbehörde Wirtschaftswegenetze Konken, 07. April 2011 Folie 3 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz Wirtschaftswege Benutzung / Sondernutzung Zweckbestimmung zur Bewirtschaftung der landund forstwirtschaftlichen Grundstücke = gemeindliche Einrichtung i. S. 14 GemO > reiner land- und forstwirtschaftlicher Durchgangsverkehr kann untersagt werden Landw. Verkehr ist auch Verkehr durch Abnehmer, Lieferanten, Zulieferer, Selbstpflückern, Direktkundenverkehr im Zusammenhang mit Biogasanlagen nur wenn die Biogasanlage einem landw. Betrieb dient Wirtschaftswegenetze Konken, 07. April 2011 Folie 4 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz Wirtschaftswege Offenhaltung / Unterhaltung Umfang richtet sich nach Erfordernis der Erschließung der landw. Grundstücke Anspruch auf funktionsgerechte Unterhaltung 14 GemO, nicht aber auf besondere Ausbauart Sondernutzung z.B. mit Fahrzeugen zu Wochenendhäusern, Jagdhütten, gewerbl. genutzten Kiesgruben und Steinbrüchen u. ä. nur auf Grundlage einer Gestattung durch Gemeinde Anspruch auf Gestattung besteht nicht Gestattung ggf. gegen Nutzungsentgelt Wirtschaftswegenetze Konken, 07. April 2011 Folie 5 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz Wirtschaftswege Nutzung zu Erholungszwecken Betretungsrecht in Wald und Flur nur im Rahmen der Zweckbestimmung „zur Erholung“ Wald darf zum Zwecke der Erholung betreten werden 22 LWaldG Betretung der Flur auf Wirtschaftswegen zum Zwecke der Erholung unentgeltlich gestattet 33 LNatschG > ggfs. Regelung durch Satzung von Gemeinde Organisierte Verantstaltungen zu gewerblichen Zwecken bedürfen der gemeindlichen Zustimmung Kennzeichnung von Wanderwegen ist zu dulden Wirtschaftswegenetze Konken, 07. April 2011 Folie 6 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz Wirtschaftswege Verkehrssicherungspflicht richtet sich nach zugelassenem Verkehr, d.h. i.d.Regel nur geringe Anforderungen Warnhinweise auf Gefahren, die bei üblicher Nutzung entstehen entbehrlich (feuchte Erde, Lehm, Spurrillen, herabhängende Äste) Vorsorge gegen atypische Gefahren nach Anlass erforderlich (Überflutung, Aufweichung Untergrund) Ausweisung Wanderwege, Nordic Walking Fahrradweg erhöhen Anforderungen an Verkehrssicherungspflicht Wirtschaftswegenetze Konken, 07. April 2011 Folie 7 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz Wirtschaftswege Finanzierung Wiederkehrende Beiträge für Investition, Unterhaltung durch Gemeinde 11 KAG (Mustersatzung von Gemeinde- und Städtebund) Zuwendungen der Jagdgenossenschaft 10 BJG Beiträge zum Ausbau- / Unterhaltung der Wirtschaftswege (Mustersatzung von Gemeinde- und Städtebund) aus Sicht des gemeinde- und Städtebundes hat sich die vielerorts geübte Praxis der Finanzierung der gemeindlichen Wirtschaftswege durch die Jagdgenossenschaften bewährt. Wirtschaftswegenetze Konken, 07. April 2011 Folie 8 Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz Wirtschaftswege Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westpfalz Fischerstraße 12 67655 Kaiserslautern www.landentwicklung.rlp.de E-Mail: [email protected] Wirtschaftswegenetze Konken, 07. April 2011 Folie 9