Montenegro - Busmagazin
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Grenzüberschreitender Verkehr MONTE N EG RO MAßE UND GEWICHTE Breite 2,55 m, Höhe 4 m, 2-Achser: 13,50 m, 18 t; 3-Achser 15 m, 25t; Gelenkbusse und Busse mit Anhänger 18,75m; Gelenkbusse 28 t; alle Längen inkl. Skikoffer GEBÜHREN Die bisherige Jahres-Öko-Vignette wird seit 1.1.2012 nicht mehr erhoben. Sozina-Tunnel einfache Fahrt für Busse bis 20 Plätze 5 €, sonst 12 €; Gebühren für Panoramastraßen in Nationalparks HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN Außerorts 80 km/h, Innerorts 50 km/h BESONDERE VERKEHRSREGELN Rechts vor Links, immer mit Abblendlicht, absolutes Alkoholverbot, Warnwestenpflicht. Wegen hohem Risiko im Straßenverkehr äußerst ART DES VERKEHRS 1. Gelegenheitsverkehr Es gilt das InterbusÜbereinkommen umsichtig und vorsichtig fahren. Hohe Strafen und Gefängnis drohen z. B. bei schweren Unfällen, Nachtfahrten möglichst meiden WICHTIGE ADRESSEN: Botschaft von Montenegro, Dessauer Straße 28/29, 2. Etage, 10963 Berlin, Tel.: 0 30/51 65 10 70, Fax 030/5 16 51 07 19, www.botschaft-montenegro.de [email protected] Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Herzegovacka 10, 81000 Podgorica, Montenegro, Tel. und Fax: 0 03 82/20 66 72 85, www.podgorica.diplo.de [email protected] (keine Visa–Angelegenheiten) NOTRUFE Europäische Notrufnummer 112, Polizei 122, Feuerwehr 123, Rettungsdienst 124, Pannendienst 9807 ERFORDERLICHE GENEHMIGUNG MNE WICHTIGE HINWEISE Deutsche reisen mit mindestens noch 3 Monate nach der Einreise mit gültigen Reisepass/Kinderreisepass oder vorläufigem Reisepass/ Kinderreisepass ein, mit Personalausweis nur bei höchstens 30 Tagen Aufenthalt oder zur Durchreise. Vorläufiger Personalausweis wird nicht akzeptiert. Bereits vorhandene Einträge in den Reisepass eines Elternteils sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument. Alleinreisende Elternteile müssen für das Kind eine Vollmacht des anderen Elterteils oder den Nachweis des alleinigen Sorgerechtes mitführen. Kinderreisepass wird nur mit Foto akzeptiert. Ab 90 Tagen Aufenthalt ist eine Aufenthaltsgenehmigung nötig. Wegen Krankenversicherung den Anspruchsnachweis Formular Ju6 „Urlaubskrankenschein“ mitführen. Impfschutz empfohlen u.a. Der Euro ist Landeswährung. Devisen dürfen bis 10 000 € eingeführt werden. Anmeldepflicht von Barmitteln in Höhe von 10 000 € oder mehr, Näheres unter: www. zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/ Reisen-in-einen-Nicht-EU-Staat/ Einschraenkungen/Bargeld/ bargeld_node.html. Zollfreimengen (200 Zigaretten, 1 l Spirituosen etc.) beachten GENEHMIGUNGSVERFAHREN MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE Generell: PBefG – Genehmigung für Gelegenheitsverkehr Kategorie A: Rundfahrt mit geschlossenen Türen Kategorie A liberalisiert, keine weitere Genehmigung Kategorie B: Besetzte Hin- und anschließende Leerrückfahrt Kategorie B liberalisiert, keine weitere Genehmigung Kategorie C: Leerhinfahrten, um Fahrgäste aufzunehmen und sie ins Niederlassungsland des Unternehmers zu bringen Kategorie C 1 bis C 3 liberalisiert, keine weitere Genehmigung, Interbus-Fahrtenheft & „Wichtige Hinweise“ beachten WÄHRUNG/BESONDERHEITEN Internationaler Führerschein, Fahrzeugschein, Reisepass, internationale grüne Versicherungskarte mit Eintrag „Serbien und Montenegro“, ggf. Versicherung fragen. Für Transitstaaten Beglaubigte Kopie der EU Gemeinschaftslizenz Verkehre nach A, B und C: Siehe oben und PBefG – Genehmigung Interbus-Fahrtenblatt Fahrgastliste Hinweise im Interbus-Fahrtenheft beachten C1: Näheres siehe Interbus-Fahrtenblatt & Wichtige Hinweise C2: Leerhinfahrten zur Abholung nach einer Hinfahrt der Kategorie B C3: Näheres siehe Interbus-Fahrtenblatt & Wichtige Hinweise Genehmigung gemäß Interbus-Übereinkommen: Antrag mindestens 1 Monat vorher Antragformular nach Interbus-Übereinkommen: Antrag an zuständige Behörde, in deren Gebiet der Ausgangsort liegt, in Deutschland: Bundesamt für Güterverkehr, Referat 13, Sachgebiet Marktzugang (Personenverkehr) Postfach 190180, 50498 Köln Tel: 02 21/57 76/13 21 Fax: 02 21/57 76/13 90 Bei Genehmigungspflicht: Siehe oben und Genehmigung nach Interbus-Übereinkommen, Fahrgastliste 2. Pendelverkehr PBefG – Genehmigung montenegrinische Genehmigung Transitgenehmigungen Antrag mind. 60 Tage vorher an Bundesamt für Güterverkehr Adresse siehe oben Siehe oben und PBefG. Genehmigung, montenegrinische Genehmigung, Fahrgastliste (Fahrtenblatt), Genehmigung für Fahrgastwechsel, Transitgenehmigungen 3. Linienverkehr PBefG – Genehmigung montenegrinische Genehmigung Transitgenehmigungen Antrag an zuständige deutsche Genehmigungsbehörde Siehe oben und PBefG. Genehmigung, montenegrinische Genehmigung, Transitgenehmigungen Genehmungspflichtiger Verkehr Stand: Juli 2012 (alle Angaben ohne Gewähr) gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, ggf. überprüfen und auffrischen lassen. Die ärztliche Versorgung ist nicht ausreichend. Auslandskrankenversicherung mit Rückholversicherung dringend empfohlen Die Tabellen im Internet: www.busmagazin.de • • • Weitere wichtige Informationen (Sicherheitshinweise, Einreisebestimmungen, medizinische Hinweise, Zollvorschriften etc.) auch unter www.auswaertiges-amt.de