Montenegro - Busmagazin

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Montenegro - Busmagazin
Grenzüberschreitender Verkehr
MONTE N EG RO
MAßE UND GEWICHTE
Breite 2,55 m, Höhe 4 m, 2-Achser:
13,50 m, 18 t; 3-Achser 15 m, 25t;
Gelenkbusse und Busse mit
Anhänger 18,75m; Gelenkbusse
28 t; alle Längen inkl. Skikoffer
GEBÜHREN
Die bisherige Jahres-Öko-Vignette
wird seit 1.1.2012 nicht mehr erhoben. Sozina-Tunnel einfache Fahrt
für Busse bis 20 Plätze 5 €, sonst
12 €; Gebühren für Panoramastraßen in Nationalparks
HÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN
Außerorts 80 km/h, Innerorts 50 km/h
BESONDERE VERKEHRSREGELN
Rechts vor Links, immer mit Abblendlicht, absolutes Alkoholverbot,
Warnwestenpflicht. Wegen hohem
Risiko im Straßenverkehr äußerst
ART DES VERKEHRS
1. Gelegenheitsverkehr
Es gilt das InterbusÜbereinkommen
umsichtig und vorsichtig fahren.
Hohe Strafen und Gefängnis drohen
z. B. bei schweren Unfällen, Nachtfahrten möglichst meiden
WICHTIGE ADRESSEN:
Botschaft von Montenegro,
Dessauer Straße 28/29, 2. Etage,
10963 Berlin, Tel.: 0 30/51 65 10 70,
Fax 030/5 16 51 07 19,
www.botschaft-montenegro.de
[email protected]
Botschaft der Bundesrepublik
Deutschland, Herzegovacka 10,
81000 Podgorica, Montenegro,
Tel. und Fax: 0 03 82/20 66 72 85,
www.podgorica.diplo.de
[email protected]
(keine Visa–Angelegenheiten)
NOTRUFE
Europäische Notrufnummer 112,
Polizei 122, Feuerwehr 123,
Rettungsdienst 124,
Pannendienst 9807
ERFORDERLICHE GENEHMIGUNG
MNE
WICHTIGE HINWEISE
Deutsche reisen mit mindestens
noch 3 Monate nach der Einreise
mit gültigen Reisepass/Kinderreisepass oder vorläufigem Reisepass/
Kinderreisepass ein, mit Personalausweis nur bei höchstens 30 Tagen
Aufenthalt oder zur Durchreise.
Vorläufiger Personalausweis wird
nicht akzeptiert. Bereits vorhandene
Einträge in den Reisepass eines
Elternteils sind ab dem 26.06.2012
nicht mehr gültig. Ab dem
26.06.2012 benötigen alle Kinder
ein eigenes Reisedokument. Alleinreisende Elternteile müssen für das
Kind eine Vollmacht des anderen Elterteils oder den Nachweis des alleinigen Sorgerechtes mitführen. Kinderreisepass wird nur mit Foto akzeptiert. Ab 90 Tagen Aufenthalt ist
eine Aufenthaltsgenehmigung
nötig. Wegen Krankenversicherung
den Anspruchsnachweis Formular
Ju6 „Urlaubskrankenschein“ mitführen. Impfschutz empfohlen u.a.
Der Euro ist Landeswährung.
Devisen dürfen bis 10 000 € eingeführt werden. Anmeldepflicht von
Barmitteln in Höhe von 10 000 €
oder mehr, Näheres unter: www.
zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/
Reisen-in-einen-Nicht-EU-Staat/
Einschraenkungen/Bargeld/
bargeld_node.html.
Zollfreimengen (200 Zigaretten,
1 l Spirituosen etc.) beachten
GENEHMIGUNGSVERFAHREN
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
Generell:
PBefG – Genehmigung für
Gelegenheitsverkehr
Kategorie A: Rundfahrt
mit geschlossenen
Türen
Kategorie A
liberalisiert, keine weitere
Genehmigung
Kategorie B: Besetzte
Hin- und anschließende
Leerrückfahrt
Kategorie B
liberalisiert, keine weitere
Genehmigung
Kategorie C: Leerhinfahrten,
um Fahrgäste aufzunehmen
und sie ins Niederlassungsland des Unternehmers zu
bringen
Kategorie C 1 bis C 3
liberalisiert, keine weitere
Genehmigung, Interbus-Fahrtenheft
& „Wichtige Hinweise“ beachten
WÄHRUNG/BESONDERHEITEN
Internationaler Führerschein,
Fahrzeugschein, Reisepass,
internationale grüne
Versicherungskarte mit Eintrag
„Serbien und Montenegro“,
ggf. Versicherung fragen.
Für Transitstaaten
Beglaubigte Kopie der
EU Gemeinschaftslizenz
Verkehre nach A, B und C:
Siehe oben und
PBefG – Genehmigung
Interbus-Fahrtenblatt
Fahrgastliste
Hinweise im
Interbus-Fahrtenheft beachten
C1: Näheres siehe
Interbus-Fahrtenblatt &
Wichtige Hinweise
C2: Leerhinfahrten zur
Abholung nach einer
Hinfahrt der Kategorie B
C3: Näheres siehe
Interbus-Fahrtenblatt &
Wichtige Hinweise
Genehmigung gemäß
Interbus-Übereinkommen:
Antrag mindestens 1 Monat vorher
Antragformular nach
Interbus-Übereinkommen:
Antrag an zuständige Behörde,
in deren Gebiet der Ausgangsort
liegt, in Deutschland:
Bundesamt für Güterverkehr,
Referat 13, Sachgebiet
Marktzugang (Personenverkehr)
Postfach 190180, 50498 Köln
Tel: 02 21/57 76/13 21
Fax: 02 21/57 76/13 90
Bei Genehmigungspflicht:
Siehe oben und Genehmigung
nach Interbus-Übereinkommen,
Fahrgastliste
2. Pendelverkehr
PBefG – Genehmigung
montenegrinische Genehmigung
Transitgenehmigungen
Antrag mind. 60 Tage vorher
an Bundesamt für Güterverkehr
Adresse siehe oben
Siehe oben und PBefG.
Genehmigung, montenegrinische
Genehmigung, Fahrgastliste
(Fahrtenblatt), Genehmigung
für Fahrgastwechsel,
Transitgenehmigungen
3. Linienverkehr
PBefG – Genehmigung
montenegrinische Genehmigung
Transitgenehmigungen
Antrag an zuständige deutsche
Genehmigungsbehörde
Siehe oben und PBefG.
Genehmigung, montenegrinische
Genehmigung,
Transitgenehmigungen
Genehmungspflichtiger
Verkehr
Stand: Juli 2012 (alle Angaben ohne Gewähr)
gegen Tetanus, Diphtherie und
Hepatitis A, ggf. überprüfen und
auffrischen lassen. Die ärztliche
Versorgung ist nicht ausreichend.
Auslandskrankenversicherung mit
Rückholversicherung dringend
empfohlen
Die Tabellen im Internet: www.busmagazin.de • • • Weitere wichtige Informationen (Sicherheitshinweise,
Einreisebestimmungen, medizinische Hinweise, Zollvorschriften etc.) auch unter www.auswaertiges-amt.de

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