ukraine - Busmagazin

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ukraine - Busmagazin
Grenzüberschreitender Verkehr
UA
UKRAINE
MAßE UND GEWICHTE
Maße:
Höhe 4 m, Breite 2,50 m,
Länge 12 m. Anhänger sind
verboten
Gewichte:
Maximal 36 t Gesamtgewicht
STEUERN UND GEBÜHREN
Gebühren sind in Hrywnja
zu zahlen
unbedingt die staatliche
Versicherungsgesellschaft
informieren: Ingosstrakh,
Pjatnitzkaja ul. 12,
RUS-113035 Moskau,
Tel. 0 07/4 95/2 33 20 70 (in
der Ukraine: UA-04050 Kiew,
Pimonenko St. 13, Suite 6A/16,
Tel. 0 03 80/44/24 76 96-6/-7,
Fax 0 03 80/44/2 47 69 66,
[email protected]
10117 Berlin
Tel. 0 30/28 88 72 20
Fax 0 30/28 88 71 63
[email protected]
www.botschaft-ukraine.de
Bei Verstößen hohe Bußgelder
Visumpflicht für EU-Bürger erst
ab 90 Tagen Aufenthaltsdauer.
Reisepass ist grundsätzlich
Pflicht. Für Kinder bis 16 Jahre
Kinderausweis oder Kinderreisepass mit Foto.
Stand: Mai 2009 (alle Angaben ohne Gewähr)
Nachtfahrverbot im GelegenHÖCHSTGESCHWINDIGKEITEN
heitsverkehr aufgehoben
Autobahnen
90 km/h
Schnellstraßen und
WICHTIGE ADRESSEN
sonstige Straßen
70 km/h
Innerorts
60 km/h Botschaft der
Bundesrepublik Deutschland
Wul. Bohdana Chmelnyzkoho 25
BESONDERE VERKEHRSREGELN
UA-01901 Kiew
Rechts vor links. Straßenbahnen Tel. 0 03 80/44/2 47 68 00
und O-Busse haben Vorfahrt
Fax 0 03 80/44/2 47 68 18
[email protected]
Absolutes Alkoholverbot
www.kiew.diplo.de
am Steuer
Bei Unfall immer Polizei
Botschaft der Ukraine
oder Miliz verständigen und
Albrechtstr. 26
ART DES VERKEHRS
1. Gelegenheitsverkehr
Unterwegs Fahrgäste
aufzunehmen oder abzusetzen ist grundsätzlich
genehmigungspflichtig
Kategorie A: Rundfahrt
mit geschlossenen Türen
Kategorie B: Besetzte
Hin- und anschließende
Leerrückfahrt
Kategorie C: Leereinfahrt,
um eine Gruppe von Fahrgästen aufzunehmen und
sie in das Zulassungsland
des Fahrzeuges zu bringen
C1: Näheres siehe
ASOR-Fahrtenblatt
C2: Leerhinfahrten zur
Abholung nach einer
Hinfahrt der Kategorie B
C3: Näheres siehe
ASOR-Fahrtenblatt
Kategorie D:
Sonstiger Verkehr
2. Pendelverkehr
3. Linienverkehr
ERFORDERLICHE GENEHMIGUNG
Generell: PBefG-Genehmigung
für den Gelegenheitsverkehr
liberalisiert, keine weitere
Genehmigung
liberalisiert, keine weitere
Genehmigung
nicht liberalisiert, ukrainische
Genehmigung erforderlich
liberalisiert, keine weitere
Genehmigung
NOTRUFE
Polizei 02, Unfallrettung 03
WICHTIGE HINWEISE
Die grüne Versicherungskarte
hat nur geringe Deckung,
daher Zusatzversicherung sehr
empfohlen
Gültige Krankenversicherungspolice für die Ukraine notwendig. Auskunft, ob bestehender
Krankenversicherungsschutz
ausreicht, erteilen die Krankenversicherungen und der ADAC.
GENEHMIGUNGSVERFAHREN
Für genehmigungspflichtige
Gelegenheits- und
Pendelverkehre:
Antrag (mindestens vier
Wochen vor Reiseantritt) an:
Ministerium für Verkehr
und Kommunikation
Staatlicher Dienst für
Kraftwagenverkehr
Ukravtotrans
Prospekt Peremohi 14
UA-01135 Kiew
Tel. 0 03 80/44/4 61 50 04
Fax 0 03 80/44/4 61 50 78
nicht liberalisiert, ukrainische
Genehmigung erforderlich
nicht liberalisiert, ukrainische
Genehmigung erforderlich
PBefG-Genehmigung,
ukrainische Genehmigung,
Transitgenehmigungen
PBefG-Genehmigung,
ukrainische Genehmigung,
Transitgenehmigungen
Antrag an ukrain. Verkehrsministerium (Adresse s. o.,
mind. 60 Tage vor Reiseantritt)
Antrag an zuständige deutsche
Genehmigungsbehörde
Reisekranken- und Rückholversicherung empfohlen
Impfungen gegen Tetanus,
Diphtherie, Polio und Hepatitis A
empfohlen. Bei längerem
Aufenthalt Arzt befragen
WÄHRUNG/BESONDERHEITEN
Währung: Hrywnja (UAH)
10 UAH = ca. 0,93 €
1 € = ca. 11,01 UAH
Ein- und Ausfuhr bis 10 000 €
erlaubt; darüber hinaus besteht
Deklarationspflicht
Zollfreimengen beachten
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE
Generell: Fahrzeugschein,
internationaler Führerschein,
Reisepass, grüne
Versicherungskarte
Verkehre nach A, B und C2:
PBefG-Genehmigung,
ASOR-Fahrtenblatt (C1-, C3- u.
D-Felder sind durchzustreichen)
Bei C2-Fahrten auch das
Fahrtenblatt der zugehörigen
B-Fahrt
Bei Genehmigungspflicht:
PBefG-Genehmigung,
ukrainische Genehmigung,
Transitgenehmigungen
PBefG-Genehmigung, ukrain.
Genehmigung, Fahrgastliste
(ASOR-Fahrtenblatt), ukrain.
Genehmigung für Fahrgastwechsel, Transitgenehmigungen
PBefG-Genehmigung,
ukrainische Genehmigung,
Transitgenehmigungen
Die Tabellen im Internet: www.kirschbaum.de • • • Weitere wichtige Informationen (Sicherheitshinweise,
Einreisebestimmungen, medizinische Hinweise, Zollvorschriften etc.) auch unter www.auswaertiges-amt.de