1 •••• Stadt Halle Bürgerservice Marktplatz 1 06100 Halle (Saale
Transcrição
1 •••• Stadt Halle Bürgerservice Marktplatz 1 06100 Halle (Saale
Member of the European Cyclists’ Federation (ECF) adfc Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. | Breiter Weg 11a | 39104 Magdeburg Stadt Halle Bürgerservice Marktplatz 1 06100 Halle (Saale) Allgenmeiner Deutscher Fahrrad-Club Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. Breiter Weg 11a 39104 Magdeburg Tel.: +49 (0) 391 / 731 66 45 Fax: +49 (0) 391 / 400 98 94 Mobil: +49 (0) 151 / 242 847 34 Mail: [email protected] www.adfc-sachsen-anhalt.de Bankverbindung Deutsche Kreditbank AG IBAN: DE24 1203 0000 1020 0109 61 BIC: BYLADEM1001 BLZ: 120 300 00 Kto-Nr.: 1020010961 •••• Einspruch zur Führung des Radverkehrs Äußere Hordorfer Straße über die Kreuzung Paracelsusstraße; ADFC als Träger öffentlicher Belange anerkennen Sehr geehrte Damen und Herren, die Stadt Halle baut derzeit die o. g. Kreuzung zur Erschließung des Hermes-Geländes um. Der Radverkehr soll aus der Äußeren Hordorfer Straße über die Kreuzung Paracelsusstraße in indirekter Weise, d. h. über zwei signalisierte Straßen, geführt werden. Dies bringt erhebliche Nachteile für den Radverkehr mit sich. Es sind zwei Straßen mit drei Ampelphasen zu queren, die Querungszeit gegenüber einer direkten Führung, d. h. auf der Fahrbahn, wird erheblich verlängert, ohne das dadurch die Verkehrssicherheit des Radverkehrs verbessert wird. Bei der Überfahrt der Kreuzungsbereiche wird der Radverkehr zudem über nicht abgesenkte Bordsteine geführt. Spendenkonto BLZ: 120 300 00 Kto-Nr.: 1020194286 Steuernummer 102/143/07753 Vereinsregister Amtsgericht Stendal VR11504 Vorsitz: Volker Preibisch Datum 30. Juni 2014 Gleichzeitig wurde in Rcht. Ausfahrt in der Äußeren Hordorfer Str. einseitig ein benutzugspflichtiger Radweg angelegt. Wie weit die PKW- bzw. LKW-Belastung der Hordorfer Straße ausreicht eine Radwegebenutzungspflicht anzuordnen, ist zumindest zweifelhaft zumal kein gesonderter Radweg eingangs der Äußeren Hordorfer Straße bzw. in der Hermesstraße vorgesehen ist. Es ist nicht nachvollziehbar, wie die gemäß § 45 Abs. 9 Satz 2 StVo „erhebliche, das allgemeine Risiko übersteigende Gefahrenlage“ begründet wird. Allgemein fällt auf, dass radfahrerfreundliche Führungsformen des direkten Linksabbiegens, wie der aufgeweitete Radaufstellstreifen oder die vorgezogene Haltelinie in Halle, z. B. in der Delitzscher Str., bisher nicht in ihren Möglichkeiten erkannt bzw. gemieden werden. 1 Die Führung auf der Paracelsustraße in Richtung Steintor führt nach Querung der Kreuzung auf einen nicht regelgerechten, benutzungspflichtigen Radweg. Der Radweg (min. gemäß VwV-StVo 1,50m) entlang der Paracelsusstraße ist die ersten ca. 50 m (bis Hausnr. 15) nur max. 1 m breit, für weitere 50 m nur 1,20 m (bis Hausnr. 2) bei nicht einheitlichem Belag. Der Fußweg erreicht nicht die laut EFA notwendig Breite von 2 m, Hauseingänge und –einfahrten liegen gefährlich nahe am Radweg. Ein laut ERA erforderlicher Sicherheitsabstand zur Fahrbahn bzw. zu längs parkenden PKWs von 0,75 m fehlt bis zum Steintor über weite Strecken bzw. ist zu schmal. Der „Radweg“ ist in einem schlechten Zustand und gekennzeichnet durch wechselnde Beläge, Absenkungen im Pflaster, Wurzelaufbruch und unebene Asphalt-oberfächen. Masten stehen gefährlich im oder direkt am Radweg. Der ADFC fordert vor diesem Hintergrund, die Radwegebenutzungspflicht in der Äußeren Hordorfer Straße aufzuheben für den Radverkehr eine direkte Führung über die Paracelsusstraße einzurichten. Auch die Radwegbenutzungspflicht an der Paracelsustraße sollte aufgehoben werden, da der Radweg nicht die Mindestanforderungen an „die Beschaffenheit und den Zustand sowie die Linienführung“ gemäß VwV-StVo bzw. ERA 2010 erfüllt. Die Linienführung ist nicht eindeutig, stetig und sicher, da der Radweg weder ausreichend breit und befestigt und auch nicht „einschließlich eines Sicherheitsraums frei von Hindernissen“ ist. Es kommt zum Radfahren auf der falschen Seite, da in der Paracelsusstraße keine Querung möglich ist und Wege durch das Paulusviertel wegen der Pflasterbeläge unattraktiv sind. Allein hohe Kfz-Dichten sind kein ausreichender Grund zur Beibehaltung der Radwegebenutzungs-pflicht. Dies zeigen zahlreiche Verwaltungsgerichtsurteile der vergangenen Jahre. Radwege müssen auch bezüglich ihrer Breite und Qualität des Anforderungen der VV-STVo und der ERA 2010 entsprechen (siehe z. B. Urteil des VG Dresden vom 25. 08.2010; Az: 6 K 2433/06 Kesseldorfer Straße). Die Stadt Halle hat aus diesem Grund zu Recht bereits an der Merseburger Straße zwischen der Raffineriestraße und der RudolfErnst Weise Straße auf die Anordnung der Radwegebenutzungspflicht verzichtet. Die Aufhebung in der Paraselsusstraße sollte umgehend vollzogen werden, der derzeit der Radweg in Folge der Baustelle zwischen der Wielandstraße und Hardenbergstr. gesperrt ist. Die Umleitung Rcht. Steintor über das Paulusviertel ist mit nicht akzeptablen Umwegen verbunden und wird demzufolge von Radfahrern ignoriert. . 2 Der ADFC wurde mit Erlass des MLV Sachsen-Anhalt vom 14.02.2014 (http://adfc-sachsen-anhalt.de/2014/04/adfc-sachsen-anhalt-ist-traegeroeffentlicher-belange-toeb/#more-7224) als Träger öffentlicher Belange (TÖB) anerkannt bzw. bestätigt. Der ADFC fordert anlog auch die Stadt Halle (Saale) auf, den ADFC als TÖB anzuerkennen und in die radverkehrsrelevanten Planungen, Baumaßnahmen und verkehrsrechtlichen Anordnungen einzubeziehen. Zum Teil ist dies informell bereits im Rahmen des Runden Tisches Radverkehr erfolgt. Leider kommt es aber immer wieder zu Planungen, Baumaßnahmen und vor allem verkehrsrechtlichen Anordnungen bei denen dies nicht der Fall ist. Und dies ungeachtet dessen, dass die VwV-StVo empfiehlt „interessierte Radfahrern“ bei verkehrsrechtlichen Anordnungen zu beteiligen und hierfür das Gremium Runder Tisch Radverkehr eingerichtet wurde. Die Planung und Baumaßnahmen am Hermesareal sind hierfür ein Beispiel. Die Baumaßnahme wurde am Runden Tisch Radverkehr nur aufgrund des Einlasses eines Teilnehmers während der Baumaßnahme thematisiert, d. h. zu einem Zeitpunkt, als wesentliche Baumaßnahmen bereits ausgeführt worden waren. Hinweise von Radfahrern und ADFC zur verkehrsrechtlichen Anordnung wurden von der Verkehrsbehörde ohne stichhaltige Begründung abgewiesen. Mit freundlichen Grüßen Volker Preibisch Vorsitzender Anlage 3 Anlage: Fotodokumentation Paracelsustr./ Äußere Hordorferstr. Ecke Paracelsusstr./ Äußere Hordorfer Str. mit geplanter indirekter Querung Paracelsusstr. 15; Radweg 1 m breit – schmaler Fußweg Paracelsusstr. 2; Breite 1,20m, wechselnde Beläge, unübersichtl. Einfahrt Paracelsusstr.; Masten im Radweg Paracelsusstr; Wurzelaufbruch Paracelsusstr.; kein Sicherheitsabstand - Tür im Radweg