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MANAGED CARE Schweizer Zeitschrift für Managed Care und Care Management Steuerungsprobleme bei der Brustkrebs-Früherkennung Problemfelder und politische Klippen bei der Durchführung eines Public-Health-Programms Moralische Verantwortung bei Massnahmen zur Früherkennung Qualitätsansprüche an die vorsorgliche Mammografie www.fmc.ch www.medpoint.ch Positive Mammografie = Brustkrebs? Individuelle Entscheidungsfindung – Erfahrungen aus Fokusgruppen in der Schweiz «Diagnose: Brustkrebs» Verzeichnisse 2001 der Hausarztmodelle, HMOs und Managed-Care-Organisationen Ärztenetze im Thurgau auf neuen Wegen Der Fall: Nachkontrollen bei schwarzem Hautkrebs 3 2001 ● EDITORIAL Steuern statt im Kreis drehen R EGULA R ICKA Die Diskussion über die Umsetzung des vorsorglichen Mammografie-Screening-Programms bleibt oft in einer Pro-Kontra-Dualität stecken und reduziert die Komplexität auf die Kosten-Nutzen-Frage. Unter einer Optik von Managed Care drängt sich aber auch die Frage auf, wie es sich rechtfertigen lässt, dass eine gesetzlich geregelte Leistung den Versicherten vorenthalten bleibt. Die organisierte vorsorgliche Mammografie in Abständen von zwei Jahren für 50- bis 69-jährige Frauen ist eine neue Leistung der Grundversicherung, die zurzeit in der deutschsprachigen Schweiz in keinem Kanton angeboten wird. 1997 sagten im gesamtschweizerischen Durchschnitt 56 Prozent der Frauen zwischen 50 und 69, dass bei ihnen schon einmal eine Mammografie durchgeführt worden sei [1]. Nur bei 28 Prozent (etwas mehr als 1992) der 50- bis 65-Jährigen war die Mammografie jedoch innerhalb der letzten zwei Jahre durchgeführt worden. Diese Zufälligkeit in der Regelmässigkeit ruft nach einer besseren Steuerung. Diese wird mit der Einführung eines Public-Health-Programms angestrebt. Ein solches Programm bringt jedoch Veränderungen in der Versorgungspraxis mit sich. Es ist deshalb ganz natürlich, dass Widerstände entstehen, insbesondere in einem Bereich mit langer individualmedizinischer Tradition. Die Evidenz der Mammografie ist noch nicht zweifelsfrei belegt. Statt dass dies zur Entwicklung der Methode führt, blockiert es in der Schweiz jede neue Erfahrung. Nicht so im europäischen Netzwerk. Um bei neuen Projekten die Fehlerquellen möglichst tief zu halten, wurden europäische Richtlinien erlassen. Sie orientieren sich an den neuesten Entwicklungen laufender Programme in verschiedenen Ländern und bieten Hilfestellungen für die Qualitätssicherung. Dies führte wohl dazu, dass der Bund die vorsorgliche Mammografie an einen Regula Ricka Qualitätsvertrag gebunden und zeitlich befristet hat. Hat er damit zu stark gesteuert? Bisher wurde die Wirksamkeit eines Programms hauptsächlich an der sinkenden Brustkrebsmortalität gemessen. Andere Endpunkte, wie Verlagerung von erfassten Krebsstadien, Art der eingeleiteten Behandlungen und Wohlbefinden, sind weitere zentrale Parameter in der Krebsbekämpfung. Müssten solche Eckpunkte nicht mit berücksichtigt werden? Zurzeit fehlt es in der Schweiz an objektiven Informationen über die systematische vorsorgliche Mammografie. Gegner wie auch Befürworter portieren entweder die Vor- oder die Nachteile. Führt dies bei Frauen nicht eher zu Verunsicherung als zu einer «informed decision»? Ziel dieser Ausgabe ist es, die Thematik von verschiedenen Seiten zu beleuchten, damit die beteiligten Akteure in Zukunft vermehrt evidenzbasiert in Richtung Gesunderhaltung der Bevölkerung steuern können. D R . R EGULA R ICKA Dozentin für Gesundheitswissenschaften Fachhochschule Aargau Gesundheit und Soziale Arbeit Literatur 1. Schweizerische Gesundheitsbefragung: Gesundheit und Gesundheitsverhalten in der Schweiz 1997. Bundesamt für Statistik: Neuchâtel, 2000. 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 1 I N H A LT SCHWERPUNKTTHEMA: STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG 6 Problemfelder und politische Klippen bei der Durchführung eines Public-Health-Programms am Beispiel der Früherkennung von Brustkrebs Petra Zeyen In einem Land mit föderalistischer Aufgabenteilung im Gesundheitswesen ist es keine einfache Aufgabe, ein nationales Public-Health-Programm zu etablieren. Wo liegen die Hindernisse? 9 Vorsorgliche Mammographie und soziale Krankenversicherung Felix Gurtner Die Grundsätze zur Aufgaben- und Kostenteilung bei Präventionsprogrammen sind definiert. Doch bei der Umsetzung zeigen sich Abgrenzungsprobleme. 12 Mammographie-Screening: die Sicht der Krankenversicherer Reto Guetg Es ist bisher nur in einzelnen Westschweizer Kantonen gelungen, ein Mammografie-Programm zu etablieren. Woran liegt das aus Sicht des Konkordats der schweizerischen Krankenversicherer? 14 Moralische Verantwortung bei Massnahmen zur Früherkennung am Beispiel der Mammografie Karin Faisst Hat die einzelne Frau eine moralische Verantwortung, sich Vorsorgeuntersuchungen zu unterziehen? Und wie steht es mit der moralischen Verantwortung der Leistungserbringer? 17 Qualitätsansprüche an die vorsorgliche Mammografie Interview mit Peter Cerny Wie beurteilt der medizinische Experte die systematische Mammografie und die aktuelle Situation in der Schweiz? Peter Cerny, Leiter der Arbeitsgruppe «Screening-Mammografie» der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie, gibt Auskunft. (Interview: Regula Ricka) 22 Positive Mammografie = Brustkrebs? - Von den Schwierigkeiten im Umgang mit statistischen Informationen Ulrich Hoffrage, Stephanie Kurzenhäuser, Gerd Gigerenzer Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Frau mit positivem Mammografiebefund tatsächlich Brustkrebs hat? Der Beitrag hilft Laien wie Fachpersonen, ohne komplizierte Formeln die Antwort zu finden. 26 Individuelle Entscheidungsfindung am Beispiel der BrustkrebsFrüherkennung - Erfahrungen aus Fokusgruppen in der Schweiz Klazien Matter-Walstra, Ulrich Hoffrage In Fokusgruppen wurden 50- bis 60-jährigen Frauen Informationen über die Vor- und Nachteile der Mammografie gegeben. Ihre Antworten auf die Frage, ob sie an einem Screeningprogramm teilnehmen würden, änderten sich im Verlauf der Sitzung. 30 «Diagnose: Brustkrebs» - was heisst das für Betroffene und ihre Familien Christina Scheurer Steffen Brustkrebs ist eine einschneidende Erkrankung und verändert das Leben betroffener Frauen und ihrer Familien, insbesondere ihre Partner, radikal. MACHS 33 Seite des machs! Netzstrukturen brauchen eine Vision ... MANAGED-CARE-MODELLE 37 Managed-Care-Modelle in der Schweiz Verzeichnisse 2001 der Hausarztmodelle, HMOs (HMO-Gesundheitszentren/Standorte mit HMOAngebot) und MCOs (Managed-Care-Organisationen/Managed-Care-Service-Organisationen) KOMMENTAR 44 Zwei Kittel? Margot Zeller Kommentar zu den Verzeichnissen der Hausarztmodelle, HMOs und MCOs in der Schweiz 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 3 I N H A LT ● I M P R E S S U M INTEGRIERTE VERSORGUNG 45 Ärztenetze im Thurgau auf neuen Wegen Andreas Schneider Im Kanton Thurgau werden die bisherigen Hausarztvereine durch integrierte Ärztenetze abgelöst. Im Beitrag werden die Ziele, das Konstruktionsprinzip und die Zukunftspläne des neuen Managed-Care-Systems vorgestellt. RUBRIKEN 34 Firmeninformation/redaktionsunabhängige Texte 44 Feedback Denkwürdig (Leserinnenmeinung) 49 Der Fall (Fallbeschreibung) Nachkontrollen bei schwarzem Hautkrebs (Christian Marti) 50 Der Fall (Stellungnahmen) • Wie weit ist bei den Empfehlungen zur Nachsorge zu gehen? (Günter Burg und Reinhard Dummer) • Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss ...? (Peter Widmer) • Patient Empowerment - nicht nur im Sprechzimmer! (Otto Piller) • Gedanken und Fragen (Bernhard Rueff) • Lebensqualität im Vordergrund (Urs Strebel) 53 Resonanz Hausarztmodell: Katze im Sack • Was meint die Bevölkerung zur Rationierung? • Kritische Kunden • Verwaltungskosten überschätzt 20/54 Veranstaltungshinweis Réseaux de santé et HMO – 10 ans d’expérience (annonce) Im Visier: Qualität im Mental-Health-Bereich (Interview mit Sebastian Pfaundler) 55 Veranstaltungskalender Veranstaltungen/Weiter- und Fortbildung 56 In Kürze Ärzte AG gegründet • Projekt Datenpool • Ärzte und Industrie • Ausbildung für Netzmanager • Qualitätszirkel-Leitfaden ••• Vorschau MANAGED CARE Schweizer Zeitschrift für Managed Care und Care Management Offizielles Organ des Forums Managed Care Verlag: Rosenfluh Publikationen Rosenbergstrasse 115, 8212 Neuhausen Redaktioneller Beirat: Georges Ackermann, Richard Altorfer, Leo Buchs, Michael Egli, Daniel Fischer, Herbert Gautschi, Gabriella Hänggi, Kurt E. Hersberger, Kurt Hess, Claudio Heusser, Christian Köpe, Niklaus Löffel, Christian A. Ludwig, Christian Marti, Henri Robert, Urs Salzmann, Heidi Schriber, Ruedi Wartmann, Rolf Zwygart Redaktionsausschuss: Georges Ackermann, Leo Buchs, Christian A. Ludwig, Michael Peltenburg, Ruedi Wartmann Betreuung des Schwerpunktthemas: Regula Ricka Redaktion: Rita Schnetzler (rs) Bachmattstrasse 29, 8048 Zürich Telefon und Fax 01-431 73 56 E-Mail: [email protected] Koredaktion: Christian Marti (cm) Redaktionssekretariat: Manfred Müller Rosenbergstrasse 115, 8212 Neuhausen Telefon 052-672 78 22, Fax 052-672 78 23 E-Mail: [email protected] Anzeigenregie: Rosenfluh Media Sekretariat: Barbara Illi Rosenbergstrasse 129, 8212 Neuhausen Telefon 052-675 50 50, Fax 052-675 50 51 E-Mail: [email protected] Anzeigenverkauf: Ernst Schäublin Bahnhofstrasse 54, 4125 Riehen Telefon 061-641 60 40, Fax 061-641 46 01 DTP und Layout: Rosenfluh Publikationen, Regina Hauser Druck: stamm+co. Grafisches Unternehmen CH-8226 Schleitheim Abonnemente, Adressänderungen: EDP Services AG Ebenaustrasse 10, Postfach, 6048 Horw Telefon 041-349 17 60, Fax 041-349 17 18 E-Mail: [email protected] Abonnementspreise: Erscheint achtmal jährlich Jahres-Abonnement: Fr. 60.– (Westeuropa: Fr. 96.–) Einzelheft: Fr. 12.– (+Porto) Einzelheft-Bestellungen bitte an das Redaktionssekretariat Mitglieder des Forums Managed Care erhalten die Zeitschrift gratis. Der Jahresbeitrag für die Vereinsmitgliedschaft beträgt Fr. 90.–. Kontaktadresse: Forum Managed Care, Postfach, 8402 Winterthur Diese Zeitschrift wird im EMBASE/Excerpta Medica indexiert. 5. Jahrgang; ISSN 1422-6618 © Copyright by Rosenfluh Publikationen Neuhausen Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlags. Für unaufgefordert eingehende Manuskripte übernimmt der Verlag keine Verantwortung. Managed Care ist online einsehbar (pdf-Format) unter www.medpoint.ch 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 5 STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG Problemfelder und politische Klippen bei der Durchführung eines Public-Health-Programms am Beispiel der Früherkennung von Brustkrebs In einem Land mit föderalistischer Aufgabenteilung im Gesundheitswesen ist es keine einfache Aufgabe, ein nationales Public-HealthProgramm zu etablieren. Der Beitrag zeigt am Beispiel der Brustkrebs-ScreeningProgramme, auf welche Hindernisse man dabei stossen kann. P ETRA Z EYEN B ERNASCONI rustkrebs ist in den industriali- Ländern die dritthäuB sierten figste und bei Frauen die häu- figste Krebsart. 1995 rief die WHO ihre Mitgliedsländer zur Entwicklung von nationalen Krebsbekämpfungsprogrammen auf [1]. In der Schweiz wurden auf der Basis dieser internationalen Empfehlungen die Schweizerische Krebsliga (SKL) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) aktiv. Wie kam es zu einem national koordinierten Vorgehen? Innerhalb des nationalen Krebsbekämpfungsprogramms wurde Brustkrebs als erstes von vier Modulen angegangen. Eine vom Lenkungsausschuss der nationalen Krebsbekämpfungsprogramme eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitete 1997 einen Aktionsplan für eine national koordinierte Umsetzung. Der umfassende Aktionsplan zielt darauf ab, die 6 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 Brustkrebs-Sterblichkeit zu senken, die Lebensqualität der betroffenen Frauen und von deren Angehörigen zu verbessern sowie die Auftretenshäufigkeit von Brustkrebs zu reduzieren. Neben der Screening-Mammografie sind auch Massnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention, Diagnostik, Behandlung und Nachsorge enthalten. Da die wichtigsten Risikofaktoren für Brustkrebs (Alter, Fortpflanzungsverhalten, hormonelle Faktoren) nicht oder kaum beeinflusst werden können, wurde beim Brustkrebs die Mammografie (Brustkrebs-Screening), in Kombination mit Selbstuntersuchung und klinischer Untersuchung, in den Vordergrund gestellt. Aufgrund der Erfahrungen in anderen «Durch Einhaltung der europäischen Richtlinien konnten die negativen Wirkungen des Screenings reduziert werden. » Ländern gilt sie zurzeit als einzige Vorsorgemassnahme, welche – sofern die Kontrollen regelmässig und korrekt ausgeführt werden – die Brustkrebsmortalität senken kann. Studien weisen nach, dass die Sterblichkeit durch diese Massnahme bei Frauen ab 50 Jahren deutlich gesenkt werden kann. Durch die wissenschaftliche Evaluation von Pilot-Projekten in den USA, Schweden und den Niederlanden wurde eine Reduzierung der Sterblichkeit durch diese Massnahme um 20 bis 40 Prozent nachgewiesen [2]. Seit 1990 empfehlen daher alle internationalen Richtlinien diese Petra Zeyen Bernasconi Form der Vorsorgeuntersuchung, zumindest ab 50 Jahren [3]. Inzwischen sind in allen europäischen Ländern (ausser in Österreich) Pilotprojekte eingeführt worden. Dabei wurde auf kostenlosen, freien Zugang und auf eine qualitätsgesicherte Untersuchung geachtet. Durch Einhaltung der europäischen Richtlinien und Nutzung der gewonnenen Erfahrungen konnten die negativen Wirkungen des Screenings, insbesondere die Rate unnötiger Untersuchungen wegen falsch positiver Resultate, erheblich reduziert werden. Gemäss den neuesten Daten aus dem holländischen nationalen Programm können mit dem Screening 4 bis 5 Brusttumore pro 1000 Mammografien entdeckt werden. Nur noch rund 1 Prozent der Frauen wird für Zusatzuntersuchungen aufgeboten. In den Neunzigerjahren lag dieser Anteil noch bei etwa 7 Prozent [3, 4]. Studien lassen vermuten, dass Frauen, welche die Teilnahme an Screeninguntersuchungen ablehnen, ein höheres Risiko haben, an Brust- STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG krebs zu erkranken. Die Programme sollten sich deshalb speziell an diese Gruppe richten und von Informationskampagnen begleitet sein. In einem ersten Schritt konzentrierte sich das schweizerische BrustkrebsProgramm darauf, ein Mammografie-Screening-Programm einzuführen, welches den europäischen Qualitätsnormen entsprechen soll. Auf welche Hindernisse stösst die Etablierung eines nationalen Programms? Die Einführung eines Mammografie-Screening-Programms in der Schweiz stiess auf verschiedene Hindernisse: ■ Im schweizerischen Gesundheitswesen besteht eine ausgeprägt föderalistische Aufgabenteilung. Dies macht die Etablierung nationaler Public-Health-Programme zu einer anspruchsvollen Koordinationsaufgabe. Das Gesundheitswesen ist in der Schweiz primär Sache der Kantone. Ein Bundesgesetz über Prävention scheiterte 1983 am Widerstand 1 der Kantone. Einzige Handlungsgrundlage auf Bundesebene im Bereich der Prävention ist Artikel 69 der Bundesverfassung. Er befugt den Bund, gesetzliche Bestimmungen zur Bekämpfung übertragbarer oder stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten zu treffen. Auf diesem Artikel fusst das Epidemiengesetz, welches die gesetzliche Grundlage für Aktivitäten des Bundes zur AidsBekämpfung und -Prävention bildet. Fragen des «Technology Assessment», die beim MammografieScreening im Zusammenhang mit der Aufnahme in den obligatorischen Leistungskatalog bedeutsam sind, liegen ebenfalls im Kompetenzbereich des Bundes (Bundesamt für Sozialversicherung BSV). 1 Die Kantone verpflichteten sich jedoch im Gegenzug zur Errichtung einer Schweizerischen Stiftung für Gesundheitsförderung, die 1989 ins Leben gerufen wurde. 2 Bestandteile des Qualitätsversicherungsvertrages sind insbesondere: erste und zweite Auswertung der Mammografie durch speziell dafür ausgebildete ÄrztInnen sowie Übereinstimmung der verwendeten Geräte mit den EU-Richtlinien von 1993 (European Guidelines for quality assurance in mammografie screening http://europa.eu.int/comm/health/ph/programmes/can cer/pub/index_en.html). 3 Unabhängig davon stellte auch die Schweizerische Krebsliga einen solchen Antrag. ■ Als erste Hürde musste zunächst die Finanzierung des MammografieScreenings geregelt werden. Die Finanzierungsfrage ist eng mit der Frage der Qualitätssicherung verbunden. Im Juli 1997 wurde auf dem Verordnungsweg eine Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung verabschiedet, durch welche Mammografien bei Brustkrebs in der Familie (Mutter, Tochter oder Schwester) und ab dem 50. Altersjahr alle zwei Jahre durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Die Änderung sollte am 1. Januar 1999 in Kraft treten, falls bis zu diesem Zeitpunkt ein Qualitätssicherungsvertrag be2 stehen würde. Da sich die Leistungserbringer bis auf den 1. Januar 1999 nicht auf einen Qualitätssicherungsvertrag einigen konnten, wurde das Mammografie-Screening im Mai 1999 aufgrund einer Verordnung des Bundesrates zur «Qualitätssicherung bei Programmen zur Früherkennung von Brustkrebs durch vorsorgliche Mammografie» in den Leistungskatalog der Krankenversicherer aufgenommen [5]. Da diese bundesrätliche Verordnung von 1999 die Programmumsetzung einschliesslich der Qualitätssicherung den Kantonen überlässt, haben sich die Rahmenbedingungen für die (im Rahmen der nationalen Krebsbekämpfungsprogramme angestrebte) national standardisierte Umsetzung gleichwohl eher erschwert. Bremsend auf weitere kantonale Initiativen wirkt sich der anhaltende Spardruck im Gesundheitswesen aus [6]. Als weiterer Schritt bezüglich der Regelung der Finanzierung wurden auf Anfang dieses Jahres Mammografien von der Franchise (nicht jedoch vom Selbstbehalt) befreit, wenn sie im Rahmen von kantonalen oder nationalen Programmen durchgeführt werden. Die Streichung der Franchise ist eine wichtige Voraussetzung, um alle Frauen gleichermassen zu erreichen; die entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes stellt also einen wichtigen Schritt zur Umsetzung eines Public-Health-Programms dar. Behindernd auf die Koordination zwischen den Kantonen wirkt sich bislang ein «Röstigraben bei Technologiefragen» aus, der auch in anderen politischen Sachfragen festzustellen ist. Generell ist man Screeningprogrammen gegenüber in der Westschweiz sehr viel aufgeschlossener. Nicht zufällig wurde das erste Pilotprojekt in der Schweiz im Kanton Waadt von der «fondation pour le dépistage du cancer» durchgeführt. Finanziert wurde es vorwiegend durch das kantonale ■ «Die föderalistische Aufgabenteilung macht die Etablierung nationaler Public-HealthProgramme zu einer anspruchsvollen Koordinationsaufgabe. » Gesundheitsdepartement. Aufgrund der Erfahrungen stellte die Stiftung dem BSV daraufhin einen Antrag zur Aufnahme der Mammografie in den Leistungskatalog der Grundver3 sicherung. Bislang wurden Mammografie-Screeningprogramme in den Kantonen Waadt, Genf und Wallis eingeführt. Die Deutschschweizer Kantone sind hingegen sehr zurückhaltend. Nicht zuletzt scheint in der Deutschschweiz auch eine grössere Zurückhaltung gegenüber internationalen und europäischen Empfehlungen zu bestehen [7]. ■ Als ungünstige Rahmenbedingung für die Durchführung eines Public-Health-Programms sind ferner Informationsdefizite sowohl in der Ärzteschaft als auch in der Bevölkerung zu betrachten. Auch wenn grundsätzliche Bedenken gegenüber dem Mammografie-Screening ausgeräumt werden können, wird vielfach keine Notwendigkeit gesehen, das Screening programmmässig durchzuführen. «Wildes» Mammografie-Screening und organisierte Mammografie-ScreeningProgramme werden oftmals nicht voneinander unterschieden. Aus 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 7 STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG dieser Optik scheint nach der Aufnahme der entsprechenden Leistung in den obligatorischen Leistungskatalog kein Handlungsbedarf mehr zu bestehen. Dabei wird jedoch weder die bevölkerungsbezogene Perspektive berücksichtigt, noch die Tatsache, dass im Rahmen eines Programms Qualitätssteigerungen erreicht werden können. Es bleibt zu hoffen, dass der Wegfall der Franchise unter Programmbedingungen künftig ein zusätzliches Argument für die Einführung von Programmen bilden wird. Erfahrungen in anderen Politikbereichen lassen erwarten, dass technische Massnahmen leichter einzuführen sind als verhaltensorientierte Massnahmen. Am Beispiel der Brustkrebsmammografie zeigt sich jedoch, dass auch bei einem technisch orientierten Public-HealthProgramm Aspekte der Information und Verhaltensänderung wichtig sind für eine erfolgreiche Umsetzung. Gerade hier stellt es, nicht zuletzt aufgrund bestehender Tabus um das Thema Brustkrebs, eine Herausforderung dar, die kritisch eingestellten Frauen zu erreichen. Im Rahmen des nationalen Brustkrebsbekämpfungsprogramms wurde deshalb im Jahr 2000 erstmals ein Aktionsmonat Brustkrebs durchgeführt. ■ Im Gegensatz etwa zum PublicHealth-Problem Aids, wo die Betroffenen politischen Druck ausübten, ist dies beim Thema Brustkrebs nicht der Fall. Selbsthilfegruppen und Patientinnengruppen sind in der Schweiz zwar sehr gut organisiert, üben aber keinen politischen Druck von unten aus, wie er etwa in den Vereinigten Staaten von Frauenorganisationen ausgeht. ■ Für zusätzliche Unsicherheit bei der Einführung eines Public-HealthProgramms sorgt zudem der zurzeit brüchige Expertenkonsens. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang ein jüngst in der Zeitschrift «Lancet» erschienener Artikel, der die Wirksamkeit der Mammografie anzweifelt [8]. Obwohl die dort aufgeführten Argumente überzeugend widerlegt wurden [3], hat dieser Artikel dennoch hohe Wellen geschlagen [9]. 8 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 Ein weiterer Faktor für das Gelingen oder Scheitern eines Programms ist die Umsetzungsstruktur. In vielen Ländern ist momentan zu beobachten, dass wohlfahrtliche Aufgaben vermehrt von staatlichen Institutionen an privatrechtliche Organisationen delegiert werden. Gerade im Public-Health-Bereich ist dies sehr verbreitet und knüpft in der Schweiz an bestehende Traditionen an. Das nationale Krebsbekämpfungsprogramm steht unter der Federführung der Schweizerischen Krebsliga, welche das Programm auch überwie■ «Aspekte der Information und Verhaltensänderung sind von grosser Bedeutung für eine erfolgreiche Umsetzung. » gend finanziert. Die Arbeiten zur Einführung eines nationalen Mammografiescreenings wurden im Mai 1999 in eine neu gegründete «Stiftung zur Früherkennung von Krebs» ausgelagert. Ein solches Vorgehen kann die Akzeptanz für Massnahmen erhöhen und den Umsetzungserfolg verbessern. Die Stiftung war jedoch mit geringer rechtlicher Kompetenz ausgestattet; erschwerend wirkte zudem, dass ein Konsens über die Notwendigkeit eines Programms fehlte. Diesen Konsens auch unter Einbezug der Kantone herzustellen, dürfte sich noch als ein längerer Prozess erweisen, auch wenn sich die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren beträchtlich verbes■ sert haben. Autorin: LIC . PHIL . P ETRA Z EYEN B ERNASCONI Politikwissenschafterin Abteilung für Gesundheitsforschung Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern Finkenhubelweg 11 3012 Bern E-Mail: [email protected] Literaturangaben: 1. World Health Organisation. National Cancer control Programmes. Policies and managerial guidelines. Genf: WHO 1995. 2. De Landtsheer, Jean-Pierre und MeystreAgustoni, Giovanna (1996): Programme de dépistage du cancer du sein, in: SGGP (Hrsg.): Gesundheitsförderung: Aktion und Evaluation, S. 71-78. 3. Bouchardy, C., Raymond, L., De Wolf, C. et al.: Ist es berechtigt, die Wirksamkeit der mammographischen Früherkennungsuntersuchung in Frage zu stellen? Bern: Schweizerische Krebsliga 2000. 4. Fracheboud J et al.: LETB – Landelijke evaluatie van bevolkingsonderzoek naar borstkanker in Nederland. 2000 (VIII). Rotterdam, 2000: Summary and Conclusions. 5. Gisler, R.: Gesamtschweizerisches Programm für Mammografie-Screening. Abschlussbericht der Stiftung zur Früherkennung von Krebs. Bern: 26. Mai 2000. 6. Bachmann, N., Haerter, A., Cloetta, B.: Evaluation der Nationalen Krebsbekämpfungsprogramme, Phase 1, 1999: Studie 3: Konzeptualisierung und Stand der Umsetzung der vier Krebsbekämpfungsprogramme. Bern: Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Bern (Raisons de santé, 50) 2000. 7. Zeyen Bernasconi P., Cloetta, B., Abel, T.: Schweizer Teil des EU-BIOMED2-Projektes MAREPS. Umsetzung und Wirkung von Strategien der Gesundheitsförderung und Prävention. Projektphase I. Ergebnisse der mündlichen Interviews und der Dokumentenanalyse. 4 Fallstudien. Bern: Abteilung für Gesundheitsforschung, Institut für Sozial- und Präventivmedizin 1998. 8. Gotzsche, P., Olsen., O. (2000). Is screening for breast cancer with mammografy justifiable? The Lancet; 355: 129–34. 9. Faisst, K., Ricka-Heidelberger, R., Ackermann, U., Gutzwiller, F.: Evaluation der Nationalen Krebsbekämpfungsprogramme, Phase 2, 2000–2003: Studie 3. Mammografie-Screening in der Schweiz – eine retrospektive Analyse zur Umsetzung. Zürich: Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich, Februar 2001. Weitere Literatur bei der Verfasserin. STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG Vorsorgliche Mammografie und soziale Krankenversicherung Die vorsorgliche Mammografie wird heute in der Schweiz bei Frauen ab 50 aus der obligatorischen Grundversicherung finanziert, sofern sie im Rahmen eines Screening-Programms durchgeführt wird und sofern die Bestimmungen zur Qualitätssicherung eingehalten werden. Kantone, welche Screeningprogramme durchführen, müssen sich aber an der Finanzierung programmspezifischer Aufwendungen beteiligen. Wie kamen diese Regelungen zu Stande? F ELIX G URTNER m 1. Januar 1996 trat das gültige KrankenversiA heute cherungsgesetz [1] (KVG) in Kraft. Kernpunkte aus Sicht der Versicherten sind das Versicherungsobligatorium und der umfassende Leistungsumfang ohne Vorbehalte, der auch präventivmedizinische Leistungen einschliesst. Der folgende Beitrag zeigt zunächst die Grundprinzipien des Verfahrens zur Aufnahme präventivmedizinischer Leistungen in die soziale Krankenversicherung auf. Dann beschreibt er den bisherigen Entscheidungsprozess im Fall der vorsorglichen Mammografie. In einem dritten Teil geht es um die grundsätzliche Frage der Aufgabenund Kostenteilung zwischen Kantonen und Versicherern bei präventivmedizinischen Leistungen. Aufnahme präventivmedizinischer Leistungen in die soziale Krankenversicherung Die Leistungspflicht der sozialen Krankenversicherung richtet sich nach folgenden Prinzipien: ■ Generell gilt, dass Leistungen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein müssen. Die Wirksamkeit muss mit wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein. Zweckmässigkeit besagt, dass Nutzen und Schaden in günstigem Verhältnis zueinander stehen müssen. Das Kriterium der Wirtschaftlichkeit kommt nicht absolut zum Tragen (im Sinne von maximal zulässigen Kosten pro gewonnenes Lebensjahr), sondern nur relativ beim Vergleich von sonst gleichwertigen Verfahren. ■ Diagnostische und therapeutische ärztliche Leistungen werden grundsätzlich bezahlt, sofern ihre Leistungspflicht nicht bestritten ist (Prinzip der Negativliste). Für Leistungen von nichtärztlichen TherapeutInnen sowie für Leistungen bei gesunden Personen (Prävention und Mutterschaft), für Arzneimittel und für Hilfsmittel gilt das Prinzip der Positivliste: es wird nur bezahlt, was in der Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV [2] oder in den massgebenden Listen aufgeführt ist. Die präventiven Leistungen finden sich in Artikel 12 KLV. Felix Gurtner Zuständig für den Erlass der erwähnten Negativ- und Positivlisten ist das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), das seine Entscheide auf beratende Kommissio■ «Das KVG ist kein Gesundheitsgesetz, sondern es regelt die Grundsätze der Finanzierung von individuellen Leistungen durch die obligatorische Krankenversicherung. » nen abstützt. Im Bereich der medizinischen Leistungen ist dies die Eidgenössische Leistungskommission (ELK). Eine Subkommission der ELK erarbeitete 1994/1995 eine erste Liste von präventivmedizinischen Leistungen, welche mit Inkrafttreten des KVG am 1.1.1996 durch die Krankenversicherer bezahlt werden soll- 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 9 STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG ten. Die Subkommission stützte sich dabei auf die damals verfügbaren präventivmedizinischen Standardwerke, namentlich auf die US-amerikanischen Leitfäden und den kanadischen Leitfaden [3, 4]. Des Weiteren erarbeitete die Subkommission Kriterien, anhand derer neue Anträge auf Übernahme der Kosten präventivmedizinischer Leistungen beurteilt werden [5]. Diese Kriterien basieren auf den allgemeinen Bedingungen «Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit», übertragen auf die besondere Situation der Prävention. Konkret bedeutet dies: Da es sich um «Da sich Versicherer und Leistungserbringer nicht auf einen Tarif einigen konnten, konnte auch kein Qualitätssicherungsvertrag abgeschlossen werden. » Leistungen bei Gesunden handelt, muss die Wirksamkeit (Nutzen minus Schaden) gemäss Kriterien der Evidence based Medicine einwandfrei belegt sein, und Kosten und Dispositionen für die Umsetzung (Information, Qualitätssicherung, etc.) müssen genau dokumentiert sein. Es handelt sich aber nicht um absolute Kriterien; es wurden also nicht zum Beispiel eine maximal zulässige «number needed to screen» pro entdecktes Carcinom oder maximal zulässige Kosten pro gewonnenes Lebensjahr definiert. Der Entscheid erfolgt nach Abwägen von Nutzen, Schaden und Kosten auf den bestmöglichen, verfügbaren wissenschaftlichen Grundlagen. Ein weiteres Entscheidungskriterium ist, ob die Leistung überhaupt in den Bereich der sozialen Krankenversicherung (und nicht in jenen anderer Kostenträger) fällt. ■ Die Versicherten beteiligen sich an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen. Diese Kostenbeteiligung besteht aus einem festen Jahresbetrag (Franchise) und (bis zu einem 10 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 gewissen Höchstbetrag) 10 Prozent der die Franchise übersteigenden Kosten (Selbstbehalt). Der Bundesrat hat in seiner ursprünglichen Botschaft von 1991 über die Revision der Krankenversicherung an das Parlament [6] vorgeschlagen, für präventivmedizinische Leistungen keine Selbstbeteiligung zu erheben. Das Parlament hatte damals aber entschieden, dass die Selbstbeteiligung auch bei präventivmedizinischen Leistungen gelten sollte. Seit dem 1. Januar 2001 (erste Teilrevision des KVG) können präventive Leistungen, die im Rahmen eines kantonalen oder nationalen Programmes angeboten werden, nun aber doch von der Franchise (nicht aber vom Selbstbehalt von 10%) befreit werden. Die bestehenden Mammografieprogramme in der Westschweiz profitieren bereits von dieser Neuerung. Frauen mit erstgradigen Verwandten, die an Brustkrebs erkrankt sind. Damals lief erst das Pilotprojekt im Kanton Waadt. In der ersten Fassung der KLV war die vorsorgliche Mammografie im Rahmen eines Screeningprogramms deshalb noch nicht aufgeführt. 1997 unterbreitete die Schweizerische Krebsliga der ELK den Antrag, die Screening-Mammografie im Rahmen eines (noch zu realisieren- Aufnahme der vorsorglichen Mammografie in die soziale Krankenversicherung Wie positioniert sich nun die vorsorgliche Mammografie in diesem Entscheidungsrahmen? Wo fielen klare Entscheide, wo stehen diese bisher aus? Vorausgeschickt sei, dass das KVG kein «Gesundheitsgesetz» darstellt, sondern die Grundsätze der Finanzierung von individuellen Leistungen des Gesundheitswesens durch die obligatorische Krankenversicherung regelt. Des Weiteren setzt es im Bereich der medizinischen Leistungen keine Preise fest, die Tarife sind (nach im KVG vorgegebenen Regeln) durch die Versicherer und Leistungserbringer zu verhandeln. Das KVG kann also weder festlegen, dass ein bestimmtes Präventionsprogramm durchgeführt werden soll, noch kann es den Leistungserbringern vorschreiben, sich zu einem bestimmten Tarif an einem Programm zu beteiligen. Die erwähnte Subkommission empfahl 1995 die Kostenübernahme für die zweijährliche vorsorgliche Mammografie ab 50 Jahren, sofern sie im Rahmen eines Früherkennungsprogramms durchgeführt wird, und für die jährliche Mammografie für den) nationalen Programms in den Leistungskatalog aufzunehmen. Die eingereichte Dokumentation enthielt die wesentlichen damals publizierten systematischen Reviews zur Wirksamkeit und zu den unvermeidlichen Nebeneffekten (z.B. Folgen falsch positiver Ergebnisse), Ergebnisse der Pilotstudie im Kanton Waadt und eine Kosten-Nutzen-Evaluation in Form einer Cost-Effectiveness-Modellrechnung mit Wirksamkeits-Daten aus den Studien und Schweizer Inzidenz- und Kostendaten. ELK und EDI befürworteten damals grundsätzlich die Aufnahme der vorsorglichen Mammografie in die Leistungspflicht. Sie stellten aber die Bedingung, dass Versicherer und Leistungserbringer zuerst einen gesamtschweizerischen Qualitätssicherungsvertrag abschliessen müssten. Zudem ist der Zulassungsentscheid auf 10 Jahre befristet. Da sich Versicherer und Leistungserbringer nicht auf einen Tarif einigen konnten, konnte auch kein Qualitätssicherungsvertrag abgeschlossen werden. Somit fehlten die Voraussetzungen, damit die Schweizerische Krebsliga ein nationales Programm hätte starten können. Deshalb regelte das EDI 1999 die Belange der Qualitätssicherung in einer eigenen «Dass individualmedizinische Leistungen und ein Rahmenprogramm ineinandergreifen, ist aber einer der Kernpunkte einer modernen Prävention. » STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG Verordnung [7]. In diesem Rahmen können diejenigen Kantone, die nicht auf ein gesamtschweizerisches Programm warten wollen, ein eigenes Programm starten. Sie müssen aber die programmspezifischen Aufwendungen (Information, Einladungsschreiben an Frauen, Qualitätssicherung, Evaluation) mitfinanzieren. Bisher haben erst drei Westschweizer Kantone entsprechende Programme eingeführt, während die anderen Kantone eine abwartende oder gar ablehnende Haltung einnehmen. Aufgaben- und Kostenteilung bei Präventionsprogrammen Die Botschaft des Bundesrates von 1991 über die Revision der Krankenversicherung an das Parlament [6] unterschied die «Prävention im engeren Sinne», das heisst individuelle, durch einen Arzt durchgeführte Massnahmen bei Personen mit erhöhtem Krankheitsrisiko, von der «Prävention im weiteren Sinne» in Form von Informations-, Sensibilisierungs-, Impf- und Kontrollkampagnen. Die obligatorische Krankenversicherung sollte nur ausgewählte Leistungen der «Prävention im engeren Sinne» übernehmen, während die «Prävention im weiteren Sinne» als Aufgabe der Kantone betrachtet wurde. Diese Grundsätze sind nach wie vor gültig. Es fehlen aber weitgehend die Kriterien für die Abgrenzung zwischen Prävention im engeren Sinne und Prävention im weiteren Sinne. Zudem gibt es keine Regeln für die Aufgaben- und Kostenteilung bei Präventionsprogrammen, welche beide Aspekte beinhalten. Dass individualmedizinische Leistungen und ein Rahmenprogramm ineinandergreifen, ist aber einer der Kernpunkte einer modernen Prävention – nicht nur im Fall der vorsorglichen Mammografie, sondern beispielsweise auch im Fall der Impfungen im Schulalter [8]. Viele Bereiche der Prävention befinden sich hiermit im Spannungsfeld zwischen kassenfinanzierter Individualmedizin (Prävention im engeren Sinn) und öffentlicher Aufgabe (Prävention im weiteren Sinn); diese unklare Situation ist Thema einer der Studien im Rahmen der Wirkungs- analyse KVG. Die Resultate dieser Studie sowie aller weiterer Untersuchungen im Rahmen der Wirkungsanalyse KVG werden im Verlaufe dieses Jahres publiziert und den Me■ dien vorgestellt werden. Autor: Bundesamt für Sozialversicherung Sektion medizinische Leistungen D R . MED . F ELIX G URTNER , MS C wissenschaftlicher Adjunkt Effingerstrasse 20, 3003 Bern E-Mail: [email protected] Literatur: 1. Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG). www.admin.ch/ ch/d/sr/c832_10.html 2. Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vom 29. September 1995. www.admin.ch/ch/d/sr/c832_ 112_31.html 3. US Preventive Services Task Force: Guide to Clinical Preventive Services. 1st ed. Alexandria, Virginia: International Medical Publishing, 1989. 4. Canadian Task Force on the Periodic Health Examination: Canadian guide to clinical preventive health care. Ottawa: Canada Communication Group, 1994. 5. Bundesamt für Sozialversicherung: Handbuch zur Standardisierung der medizinischen und wirtschaftlichen Bewertung medizinischer Leistungen (Ausgabe 2000): 4.2. Präventivmedizinische Leistungen. Bern, BSV: 2000, 34–37. 6. Botschaft über die Revision der Krankenversicherung vom 6. November 1991: 103– 105. 7. Verordnung vom 23. Juni 1999 über die Qualitätssicherung bei Programmen zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammografie. www.admin.ch/ch/d/sr/c832_102_4.html 8. Schweizerische Gesellschaft für Prävention und Gesundheitswesen: Stellungnahme zur schulärztlichen Versorgung in der Schweiz. Newsletter SGPG, November 2000. Publikationsvorschläge willkommen Redaktionskonzept der Zeitschrift «Managed Care» in Kürze Möchten Sie einen Beitrag in der Zeitschrift «Managed Care» veröffentlichen? Dann lesen Sie bitte weiter; im Folgenden erfahren Sie das Wichtigste über unser Redaktionskonzept. Jede Ausgabe der Zeitschrift «Managed Care» ist einem Schwerpunktthema gewidmet. Die Schwerpunktthemen werden vom Redaktionellen Beirat* festgelegt. Der Redaktionelle Beirat bestimmt zudem einen Paten, der in Zusammenarbeit mit dem Redaktionsausschuss, der Redaktorin und dem Koredaktor ein Konzept für die betreffende Ausgabe erstellt und gezielt geeignete Autorinnen und Autoren anfragt, ob sie einen Beitrag schreiben würden. Neben den Schwerpunktbeiträgen ist Platz für weitere Beiträge frei. Publikationsvorschläge sind willkommen. Bitte senden Sie Ihr Manuskript auf Papier und auf Diskette (oder als E-Mail-Attachement) an die untenstehende Redaktionsadresse. Über die Aufnahme Ihres Publikationsvorschlages in die Zeitschrift entscheidet der Redaktionsausschuss*. Ein Informationsblatt für Autorinnen und Autoren mit den Beurteilungskriterien des Redaktionsausschusses und weiteren nützlichen Hinweisen kann bei der Redaktion bezogen werden. Adresse: Redaktion Managed Care Rita Schnetzler Bachmattstrasse 29, 8048 Zürich Telefon und Fax: 01-431 73 56 E-Mail: [email protected] * Zusammensetzung siehe Impressum Seite 3 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 11 STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG Mammografie-Screening: die Sicht der Krankenversicherer Um den Nutzen eines Mammografie-Programms beurteilen zu können, müssen solche Programme etabliert und evaluiert werden. In der Schweiz ist dies bisher nur in einzelnen Westschweizer Kantonen gelungen. Der Beitrag zeigt auf, wo aus Sicht des Konkordats der schweizerischen Krankenversicherer (KSK) die Gründe dafür liegen. R ETO G UETG ie Aufwendungen für Prävention, Behandlung und Pflege werden in der Schweiz im Wesentlichen aus drei Quellen finanziert: ■ durch die Krankenversicherer über Kopfprämien ■ durch die öffentliche Hand über Steuergelder und ■ direkt aus privaten Mitteln der Versicherten. Während im stationären Bereich beträchtliche Mittel aus Steuergeldern einfliessen, werden die Leistungen im ambulanten Bereich gemäss der bestehenden gesetzlichen Regelung über die Krankenversicherer finanziert, unter Mitbeteiligung der Kunden (via Franchisen und Selbstbehalt). Dies gilt im Prinzip auch für D 12 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 präventive Untersuchungen wie das Mammografie-Screening ab dem 50. Altersjahr. Die Krankenversicherer waren denn auch bereit, im Rahmen von Screening-Programmen ihren Teil der Kosten, das heisst die Entschädigung der medizinischen Leistung, zu übernehmen. Dabei ergaben sich aus Sicht der Versicherer aber folgende Probleme: Finanzierung der Programmdurchführung und -evaluation Zu einem Screening-Programm gehört mehr als nur die medizinische Leistung im engeren Sinn. Es braucht auch finanzielle Mittel für die Programmdurchführung und -evaluation. Schon bald wurde klar, dass dieser Aufwand viel grösser war als vorgängig angenommen (die Erfahrungen im Rahmen der ScreeningProgramme in den Kantonen Waadt und Wallis zeigen, dass sich diese Kosten auf zwischen 40 und 50 Franken pro Mammografie belaufen). Da es sich bei den programmspezifischen Aufwendungen jedoch um Public-Health-Aufgaben handelt, gingen die Versicherer davon aus, dass dieser Teil der Kosten von der öffentlichen Hand, das heisst den Kantonen und/oder dem Bund, getragen werden. Doch der Bund und viele Kantone waren dazu nicht bereit beziehungsweise wegen fehlenden gesetzlichen Grundlagen nicht in der Lage. Kostenbeteiligung der Versicherten Gemäss der bis am 31. Dezember 2000 gültigen KVG-Regelung mussten die Frauen, die am Screening teilnahmen, die vom Krankenversiche- Reto Guetg rer getragenen Aufwendungen mitfinanzieren. Diese Regelung wirkte sich negativ auf die Bereitschaft der Frauen aus, an einem Screening-Programm teilzunehmen, und wird dem «Zu einem ScreeningProgramm gehört mehr als nur die medizinische Leistung im engeren Sinn. » Anliegen eines Public-Health-Programms nicht gerecht. Die Krankenversicherer haben sich deshalb bereits vor Inkrafttreten der 1. KVG-Revision bereit erklärt, zu Gunsten der Sache auf die Kostenbeteiligung zu verzichten. Die neue KVG-Regelung, welche den Verzicht auf den festen Jahresbetrag (Franchise) ermöglicht, ist seit dem 1. Januar 2001 in Kraft. Hingegen wird der Selbstbehalt von 10 Prozent belassen. STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG Abgrenzung zwischen diagnostischen und ScreeningMammografien Die von den Versicherern angebotenen Ansätze zur Entschädigung der medizinischen Leistung bei Screening-Mammografien waren deutlich tiefer als die in den bestehenden Tarifverträgen vorhandenen Ansätze für die Entschädigung diagnostischer Mammografien. Die Tarife für die diagnostische Mammografie betragen je nach Kanton zwischen 150 und über 220 Franken. Die Aufnah- «Die Einführung eines Public-Health-Programms erfordert einen Paradigmenwechsel, der weit über die Tarifuneinigkeiten hinausgeht. » men werden normalerweise von nur einer Fachperson «gelesen» und beurteilt. Weil die Screening-Mammografie wesentlich besser planbar ist, wodurch höhere Auslastungen der Geräte erreicht werden können, und weil die Ärzte und Ärztinnen während der Durchführung des Mammografie-Screenings die Teilnehmerinnen nicht persönlich sehen und betreuen müssen, haben die Versicherer für die Screening-Mammografie inklusive unabhängige Doppellesung durch zwei Fachpersonen einen tieferen, national einheitlichen Tarif von 130 Franken pro Teilnehmerin angeboten. Es bestehen nun aber zwischen den betroffenen Ärzten und den Krankenversicherern grosse Meinungsverschiedenheiten über diese tarifliche Unterscheidung zwischen diagnostischer und Screening-Mammografie. Auch fehlt auf Seiten vieler Ärzte die Bereitschaft, das traditionelle Arzt-Patient-Verhältnis aufzugeben zu Gunsten eines strukturierten Public-Health-Programms ohne Arztbindung. Dies erfordert einen Paradigmenwechsel, der weit über die Tarifuneinigkeiten hinausgeht. Datenschutz Organisatorisch muss sichergestellt werden, dass 50 bis 60 Prozent des zu untersuchenden Kollektivs an einem Screening-Programm teilnehmen werden, um die anvisierten Ziele zu erreichen. Dazu benötigt die Programmleitung die Adressen aller in Frage kommenden Frauen. Die Versicherer wären bereit gewesen, der verantwortlichen Projektleitung gegen ein kleines Entgelt die Adressen der für ein Mammografie-Screening in Frage kommenden Versicherten zur Verfügung zu stellen. Allerdings müssten sie dazu vom eidgenössischen Datenschützer beziehungsweise den kantonal verantwortlichen Instanzen ermächtigt werden, was bisher nicht geschah. Steuerung Aus ökonomischen Überlegungen hätte das Konkordat der schweizerischen Krankenversicherer für seine Mitglieder ein zentral gesteuertes Programm bevorzugt. Leider ist es nicht dazu gekommen. Es hat sich gezeigt, dass dem Bund die Kompetenz fehlt, um solche Programme in eigener Regie zu realisieren. Durch aktives Handeln einzelner Kantone wurden trotzdem Mammo- «Es hat sich gezeigt, dass dem Bund die Kompetenz fehlt, um solche Programme in eigener Regie zu realisieren. » grafie-Screeningprogramme entwickelt. Die Versicherer haben sich an der Finanzierung auf kantonaler Ebene mitbeteiligt. Interessanterweise werden alle Programme in der Welschschweiz durchgeführt. Am weitesten fortgeschritten ist das Walliser Brustkrebs-Screeningprogramm. Die Teilnehmerinnenrate steigt in diesem Programm stetig an. Der Kanton hat die Gemeinden per Dekret verpflichtet, die Adressen der Einwohnerinnen, die für die Teilnahme in Frage kommen, zur Verfügung zu stellen. Der Kanton hat sich auch materiell namhaft engagiert, sodass sich für die Versicherungen und damit die Versicherten Kosten ergaben, welche weit unter dem seinerzeitigen Angebot des KSK von 130 Franken pro Teilnehmerin liegen. Ausserdem wurde auf die Kostenbeteiligung der Frauen (Selbstbehalt und Franchise) vollständig verzichtet. Fazit Das KSK ist daran interessiert, in der Schweiz Mammografie-ScreeningProgramme einzuführen, damit die Datengrundlagen geschaffen werden können, die gebraucht werden, um Frauen über den Nutzen der Mammografie informieren zu können. Es hat dieses Ansinnen auch durch ein konkretes Tarifangebot dokumentiert. Wir sind heute aber überzeugt, dass solche Programme ohne aktive Mitarbeit der Kantone, welche für das Gesundheitswesen zuständig sind, nicht innert nützlicher Frist durchgeführt werden können. Das Beispiel des Kantons Wallis zeigt, dass die Kantone in der Lage sind, ein solches Programm innert relativ kurzer Zeit auf die Beine zu stellen, wenn die politische Kompetenz und der politische Wille vorhanden ist. Leider ist es bisher nicht gelungen, die Deutschschweizer Kantone für eine aktive Zusammenarbeit zu gewinnen. Wir müssen uns darauf besinnen, in Zukunft vermehrt Anstrengungen in dieser Richtung zu unternehmen. ■ Anschrift des Verfassers: D R . MED . R ETO G UETG Vertrauensarzt Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer Römerstrasse 20 4500 Solothurn Literatur und Unterlagen beim Verfasser 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 13 STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG Moralische Verantwortung bei Massnahmen zur Früherkennung am Beispiel der Mammografie Hat die einzelne Frau eine moralische Verantwortung gegenüber sich selbst oder gegenüber andern, sich Vorsorgeuntersuchungen zu unterziehen? Und wie Verantwortung gegenüber sich selbst Man kann sich mit Recht fragen, was eine moralische Verantwortung in Bezug auf die eigene Gesundheit bedeutet. Besteht eine moralische Pflicht gegenüber sich selbst? Und falls ja, bedeutet dies, gesund leben zu müssen oder aktiv dafür zu sorgen, gesund zu bleiben beziehungs- steht es mit der moralischen Verantwortung der Leistungserbringer bei Mass- «Programme der D gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitsförderung sind oft so gestaltet, dass sozial Benachteiligte durch sie nicht erreicht werden. Verantwortung des Individuums In der Diskussion über eine allfällige moralische Verantwortung des Individuums, sich Massnahmen zur Früherkennung zu unterziehen, ist zu unterscheiden zwischen einer Verantwortung gegenüber sich selbst und einer Verantwortung gegenüber andern: weise wieder gesund zu werden? Es gibt gute Gründe, ein gesundes Leben zu führen oder auf seine Gesundheit zu achten. Man kann argumentieren, dass ein gesünderes und/oder längeres Leben es eher erlaubt, die Dinge zu tun, die man tun möchte. Sieht man die Gesundheit als einen intrinsischen Wert an, dann kann man argumentieren, dass es sich gut anfühlt, gesund zu sein. Diese Ansichten müssen aber nicht notwendigerweise von anderen geteilt werden. Wenn eine Frau aus freien Stücken keine Vorsorgeuntersuchung, zum Beispiel keine Mammografie, wünscht, ist es dann gerechtfertigt, ihr Verhalten moralisch zu verurteilen? Diese Frage stellt sich umso mehr, da der Entscheid, keine Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen beziehungsweise durchführen zu lassen, nur ein Baustein in nahmen zur Früherkennung? K ARIN FAISST ie grössten ethischen Probleme von Vorsorgeuntersuchungen wie der Mammografie zur Früherkennung von Brustkrebs betreffen Fragen der Autonomie des Individuums, der Ressourcenverteilung und der Verantwortung der Akteurinnen und Akteure [1, 2]. Ich kann im folgenden Beitrag nicht auf alle Punkte eingehen, denn die Thematik ist sehr komplex. Vielmehr sollen grundsätzliche Überlegungen zur moralischen Verantwortung bei Massnahmen zur Früherkennung am Beispiel der Mammografie aufgezeigt werden. 14 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 » Karin Faisst einer ganzen Palette «ungesunder» oder «risikoreicher» Handlungsweisen ist, denkt man beispielsweise ans Autofahren oder an risikoreiche Berufe. Die Forderung, die gesundheitliche Vorsorge der Selbstverantwortung des Individuums zu überlassen, berücksichtigt nicht, dass in sozial benachteiligten Kreisen häufig nicht die Rahmenbedingungen gegeben sind, um diese Verantwortung zu übernehmen. Zu den wesentlichen Rahmenbedingungen zählen beispielsweise individuelle zeitliche und finanzielle Ressourcen. Es leuchtet ein, dass es für eine ältere gehbehinderte Frau ohne Unterstützungsstrukturen einen grossen, wenn nicht sogar unüberwindbaren, Aufwand bedeuten kann, an einem Mammografie-Screening-Programm teilzunehmen. Zudem sind Programme der gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitsförderung oft so gestaltet, dass sozial Benachteiligte durch sie nicht erreicht werden, sie nicht verstehen oder sie für STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG sich nicht als prioritär empfinden. Zu den Rahmenbedingungen auf der strukturellen Ebene gehört in der Schweiz auch, dass bisher nur in drei Westschweizer Kantonen organisierte Mammografie-Screening-Programme umgesetzt werden, während organisierte Programme in der Deutschschweiz fehlen. Verantwortung gegenüber anderen Neben einer moralischen Verantwortung gegenüber sich selbst können gute Gründe bestehen, an die Verantwortung gegenüber anderen zu appellieren. Zu diesen Gründen zählt beispielsweise, dass Kinder, Fa- «Die Empfehlung, ein Screening durchzuführen, ist nur zu rechtfertigen, wenn genügend Personen von einer solchen Untersuchung profitieren. » milie und/oder Freunde auf eine Person angewiesen sind. Weiter kann das eigene Verhalten negative Folgen für andere haben. Dieser Schaden mag darin bestehen, dass eine gegenwärtige oder künftige Krankheit der Gesellschaft schadet, im Sinne von höheren Ausgaben oder sozialen Belastungen, die andere für uns tragen müssen. Dieses Prinzip, «anderen nicht zu schaden», berechtigt den Staat einzugreifen. In diesem Zusammenhang stellt sich aber die Frage, wer am meisten «kostet». Wenn beispielsweise starke Raucher im Vergleich zu Nichtrauchern viele Jahre früher sterben, dann nehmen sie weniger Leistungen der Krankenund Sozialversicherung in Anspruch als Menschen, die älter werden. Verantwortung der Akteure der Leistungserbringung In kurativmedizinischen Situationen erteilt eine Patientin der Ärztin oder dem Arzt einen Behandlungsauftrag. Im Gegensatz dazu wird bei Früherkennungsmassnahmen einer Person beziehungsweise einer Bevölkerungsgruppe, die keine Symptome das Problem von falsch negativen Diagnosen ■ das Problem der Verlängerung der Leidenszeit bei einem nicht heilbaren Tumor, der mit der Screeningmethode früher erkannt wird. hat, eine Untersuchung vorgeschlagen. Ethik und Verantwortlichkeit sind daher bei Früherkennungsmassnahmen anders zu begründen als bei Behandlungsmassnahmen, denn hier steht nicht der kranke Mensch im Zentrum, sondern es geht um Gesunde. Falls eine Patientin einen Behandlungsauftrag erteilt, wird die Ärztin oder der Arzt diesen nach bestem Wissen und Gewissen ausführen. Die Ärztin oder der Arzt sind nicht für fehlende wissenschaftliche Evidenz verantwortlich. Falls eine Ärztin oder ein Arzt aber eine Screeninguntersuchung initiiert, ist die Situation anders. Es muss gesicherte Evidenz vorliegen, dass die Früherkennungsmassnahme den natürlichen Verlauf der Krankheit in einem signifikanten Ausmass beeinflussen kann. Die Empfehlung, ein Screening durchzuführen, ist nur zu rechtfertigen, wenn genügend Personen von einer solchen Untersuchung profitieren, denn die Untersuchungen sind immer mit «Nebenwirkungen» verbunden. Zu diesen zählen beispielsweise ■ die Problematik der falsch positiven Diagnosen, die unnötige Ängste auslösen und dazu führen, dass viele Frauen ein Etikett «krank» erhalten, das sie ohne Screening vielleicht gar nicht erhalten würden («Medikalisierung») ■ «Der Arzt kann den Nutzen der präventiven Massnahme auf Grund der eigenen Erfahrungen verzerrt wahrnehmen. » Die Verantwortung der Akteure kann bei Früherkennungsprogrammen auch insofern als grösser betrachtet werden, als in Fällen einer falschen Behandlung von Patientinnen durch die Ärztin oder den Arzt «nur» die jeweilige Person darunter leidet; wird aber eine «schädigende» Intervention zur Früherkennung auf der Bevölkerungsebene angewandt, wird eine ganze Bevölkerungsgruppe geschädigt. Individuelles versus organisiertes Mammografie-Screening Ohne organisierte Screening-Programme initiiert die behandelnde Ärztin beziehungweise der behandelnde Arzt die Früherkennungsuntersuchung auf der individuellen Ebene. Das bedeutet, dass die Ärztin M H C Consulting ■ ■ ■ ■ ■ ■ BUCHS & Partner Postfach 2539, CH-6342 BAAR/ZG Tel. ++41 41 761 77 58 Mail: [email protected] Web: mhc-consulting.ch Managed Care heisst... Partnerschaft! Ð Partnerschaft heisst... langfristige Investition! 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 15 STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG beziehungsweise der Arzt massgeblich mitverantwortlich ist für die Entscheidung für oder gegen die Mammografie. Dementsprechend kommt ihm oder ihr die Aufgabe zu, Patientinnen über die Vor- und Nachteile der Untersuchung aufzuklären. Der Arzt kann den Nutzen der präventiven Massnahme auf Grund der eigenen Erfahrungen verzerrt wahrnehmen. Weiterhin fehlen beim individuellen Screening Qua- «Beim individuellen Screening ist der Arzt massgeblich mitverantwortlich für die Entscheidung für oder gegen die Mammografie. » litätsrichtlinien bezüglich der technischen Anforderungen an Geräte beziehungsweise bezüglich der fachlichen Anforderungen an die Röntgenärztinnen und -ärzte. Das soll nicht heissen, dass gegenwärtig die Qualität der Information und Untersuchung per se schlecht sei. Es fehlen aber Kontrolldaten, welche die Qualität der Untersuchung ausweisen. In der schweizerischen Krankenleistungsverordnung wurde die Einführung des Mammografie-Screenings mit der Auflage eines Qualitätsvertrags verknüpft. Damit trägt der Gesetzgeber der grossen Verantwortung der Akteurinnen und Akteure, die im Zusammenhang mit dem Mammografie-Screening entsteht, Rechnung. Die Ergebnisse von internationalen Studien zeigen, 1 Das PubliForum ist ein Instrument, das seit 1998 vom Zentrum für Technologiefolgen-Abschätzung (TA) des Schweizerischen Wissenschaftsrats eingesetzt wird, um breite Bevölkerungsschichten an technischen Entscheidungen teilhaben zu lassen (als Modell dienen die Konsenskonferenzen, mit denen in verschiedenen Ländern Erfahrungen gemacht wurden). Bisher wurden drei PubliForen durchgeführt; Themen waren «Strom und Gesellschaft, «Gentechnik und Ernährung» und «Transplantationsmedizin». Im Rahmen eines PubliForums verfasst ein Bürgerpanel, bestehend aus rund 30 Freiwilligen, nach Anhörung von ExpertInnen einen Bericht, der die Problematik aus Sicht des Bürgerpanels darstellt und Handlungsempfehlungen für die Entscheidungsträger aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung enthält; siehe auch im Internet unter: www.ta-swiss.ch 16 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 dass mit der Umsetzung der Qualitätsrichtlinien die Zahl unerwünschter Nebenwirkungen gesenkt werden konnte. Beispielsweise mussten weniger als 1 Prozent der Frauen nochmals für Zusatzuntersuchungen aufgeboten werden, während in den Neunzigerjahren dieser Anteil noch bei etwa 7 Prozent lag. Ausblick Nach J. Fischer macht es die Dynamik moderner Gesellschaften notwendig, Verantwortung permanent zu erzeugen, um individuelles Handeln und gesellschaftliche Entwicklungen in Verantwortung einzubinden [3]. Die Frage ist nicht, «wofür sind wir verantwortlich?», sondern «wofür müssen wir einander verantwortlich machen, um ein entsprechendes moralisches Bewusstsein von Verantwortung zu erzeugen, das für die Gestaltung der gemeinsamen Lebensbedingungen unabdingbar ist?» Fischer leitet aus seinen Überlegungen ab, dass die moralischen Regeln und Normen, für deren Einhaltung wir einander verantwortlich machen müssen, unter heutigen pluralistischen Bedingungen in (öffentlicher) Verständigung etabliert werden müssen. Meines Erachtens müssen im Rahmen einer solchen Debatte zum Mammografie-Screening zwei Schwerpunkte diskutiert werden: ■ Der erste Schwerpunkt lautet: Für welche Gesundheitsversorgung wollen wir einander verantwortlich machen? Soll die Mammografie als Screeningmethode Bestandteil dieser Gesundheitsversorgung sein oder nicht? Zur Verbesserung der Transparenz und damit unter Umständen auch zur Verbesserung der Akzeptanz sollten Kriterien definiert werden, die festlegen, welche Voraussetzung eine Massnahme erfüllen muss, damit diese Bestandteil der Grundversorgung wird. Rechtfertigen beispielsweise 4 bis 5 entdeckte Brusttumoren auf 1000 Mammografie-Untersuchungen die Einführung des Mammografie-Screenings auf der Bevölkerungsebene? Es gilt zu klären, wer diesen Dialog führen soll: ExpertInnen, PatientInnen und/oder die Bevölkerung? Als Diskussionsformen sollten strukturierte Prozesse iniitiert werden. Als Vorbild wären zum Beispiel die in der Schweiz bestehenden 1 PubliForen denkbar. ■ Der zweite zu diskutierende Schwerpunkt fokussiert auf die Art und Weise, wie das MammografieScreening in der Schweiz durchgeführt werden sollte. Ich bin der Meinung, dass die Mammografie-Untersuchung unter ethischen Gesichtspunkten in organisierten Programmen angeboten werden sollte. Dieses Vorgehen verspricht, soziale Ungleichheiten zu vermindern und «Zur Verbesserung der Transparenz sollten Kriterien definiert werden, die festlegen, welche Voraussetzung eine Massnahme erfüllen muss, damit sie Bestandteil der Grundversorgung wird. » gesundheitlich unterschiedliche Chancen auszugleichen sowie den «Schaden» der Untersuchung zu minimieren. Organisierte Programme können auch dazu beitragen, dass bei der Entscheidungsfindung das Autonomieprinzip gewahrt bleibt; Voraussetzung dafür ist aber, dass umfassende, ausgewogene und objektive Informatio■ nen bereitgestellt werden. Anschrift der Verfasserin: D R . MED . K ARIN FAISST, MPH Wissenschaftliche Mitarbeiterin Institut für Sozial- und Präventivmedizin Universität Zürich Sumatrastr. 30 8006 Zürich Literatur: 1. Bouvier P., Doucet H., Jeanneret O., Raymond L., Strasser Th.: Ethische Fragen bei der Früherkennung. Schriftenreihe der SGGP, No. 43, 1995. 2. Beaufort I. D., Hilhorst M. T.: Individual responsibility for health; moral issues regarding life styles. Proceedings of an European workshop. Delft, 20.–21.1.1995. 3. Fischer J.: Gibt es ein Recht auf NonCompliance? Managed Care 2000; 6: 14–17. STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG Qualitätsansprüche an die vorsorgliche Mammografie Interview mit Dr. med. Peter Cerny, Radiologe an der Sonnenhof-Klinik Engeried in Bern und Leiter der Arbeitsgruppe «Screening-Mammografie» der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie Was genau ist eigentlich unter einem systematischen vorsorglichen MammografieScreening-Programm zu verstehen? Welches sind die Anforderungen an ein solches Programm und welches ist der Nutzen für die Frauen? Ein Experte gibt Auskunft. Regula Ricka: Die Mammografie ist eine häufig angewendete Untersuchung. Welches ist der Nutzen der Mammografie? Peter Cerny: Jede 9. Frau – Tendenz steigend – wird im Laufe ihres Lebens mit der Diagnose Brustkrebs konfrontiert. Je früher und je kleiner ein Brustkrebs entdeckt wird, umso besser ist die Prognose respektive die Heilungschance. Zudem besteht eher die Möglichkeit, brusterhaltende Operationsmethoden zu wählen und weniger belastende Chemotherapien anzuwenden, was einen grossen Einfluss auf die Lebensqualität betroffener Patientinnen hat. Die Mammografie ist die sensitivste («empfindlichste») Methode, wenn es darum geht, einen Brustkrebs möglichst früh zu entdecken. 75 Prozent der beim Screening entdeckten Brustkrebse sind nicht tastbar. Ricka: Welches sind die Nachteile? Cerny: Die Strahlenbelastung. Diese ist aber als relativ klein einzustufen; sie ist ungefähr so gross wie bei einem 4- bis 6-stündigen Flug und ist im Vergleich zur möglicherweise früheren Entdeckung eines Karzinoms deutlich geringer zu gewichten. Zudem gibt es bei der Untersuchung eine kurze Kompression (pro Bild wenige Sekunden), die wichtig ist für die Bildqualität und um die Strahlenbelastung gering zu halten. Die Kompression ist unangenehm – aber in der Regel nicht schmerzhaft, insbesondere, wenn die Untersuchung empfehlungsgemäss möglichst in den ersten 10 Tagen nach der Periode durchgeführt wird; die kurze Kompression sollte in Kauf genommen werden. Ricka: Wie unterscheiden Sie in der täglichen Praxis zwischen einer diagnostischen und einer vorsorglichen Mammografie? Cerny: Hier in Bern eigentlich gar nicht, ist doch das so genannte «organisierte Screening» im Sinne einer Reihenuntersuchung im Kanton Bern nicht oder noch nicht eingeführt. Hingegen gibt es auch im Kan- ton Bern bereits heute Frauen, die ein «individuelles Screening» durchführen lassen. Ricka: Es gibt also drei Formen der Mammografie: die diagnostische Mammografie, das individuelle Screening und das organisierte Screening. Gibt es technische Unterschiede zwischen diesen Untersuchungsformen? Cerny: Technische eigentlich nicht, jedoch solche im Ablauf der Untersuchung. Bei der «diagnostischen Mammografie» und beim «individuellen Screening» werden jeweils vier Aufnahmen (2 pro Brust) gemacht und der Arzt/die Ärztin hat anschliessend oft direkten Kontakt mit der Patientin. Bei Bedarf können weitere Aufnahmen dazukommen, eventuell auch ein zusätzlicher Ultraschall oder eine Punktion. Beim «organisierten Screening» werden generell 4 Aufnahmen gemacht, dann ist die Untersuchung fertig. Die Bilder werden erst später von 2 Ra- 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 17 STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG Formen der Mammografie Bei der «diagnostischen Mammografie» geht es darum, einen Verdacht, der aufgrund von Symptomen (z.B. aufgrund eines Tastbefundes oder wegen Schmerzen in der Brust) entstanden ist, zu entkräften beziehungsweise zu erhärten. Weiter ist die diagnostische Mammografie bei jüngeren Frauen indiziert, bei denen Brustkrebs familiär bekannt ist. Diese haben statistisch ein erhöhtes Risiko. Mit der Mammografie soll ein eventueller Brustkrebs entdeckt werden, bevor er tastbar ist. Dies schliesst jedoch eine regelmässige Selbstkontrolle der Brüste nicht aus. Beim «individuellen Screening» liegt kein Verdacht auf eine gesundheitsgefährdende Veränderung vor. Die vorsorgliche Mammografie hat zum Ziel, Veränderungen zu erkennen, bevor Symptome auftreten. Kalkbildende verdächtige Veränderungen lassen sich im Mammogramm schon bei einer Grösse von wenigen Millimetern erkennen (siehe Abbildung). Wird mit einer vorsorglichen Mammografie eine Veränderung sehr früh erkannt, kann brusterhaltend behandelt werden und eine möglicherweise anschliessende Chemotherapie/Strahlentherapie wird weniger aggressiv verlaufen. Letztlich werden auch die Heilungschancen steigen. Zurzeit liegt es im Ermessen der Frau, diese Vorsorgeuntersuchung über ihre Ärztin/ihren Arzt in Anspruch zu nehmen. Wegen der Intervallkarzinome sollte die Untersuchung regelmässig in Abständen von 2 Jahren durchgeführt werden. Diese Meinung wird international weitgehend geteilt, wobei in den USA seit etwa einem Jahr sogar empfohlen wird, bereits ab 40 Jahren regelmässig in Einjahresabständen mammografi1 sche Kontrollen durchzuführen . In der Schweiz ist die Rückvergütung des «individuellen Screenings» durch die Krankenkassen kantonal unterschiedlich geregelt. Die dritte Form ist das «organisierte Screening». Organisiertes Screening heisst in der Schweiz, dass Frauen zwischen 50 und 69 alle zwei Jahre von einer zentralen Stelle zu einer Mammografie eingeladen werden. Bei dieser Untersuchung fällt jedoch der direkte Kontakt mit dem Arzt/der Ärztin weg. (pc) 1 Stephen A. Feig. In: Age-related Accuracy of Screening Mammography: How Should It Be Measured? Radiology 2000 214: 633–640, März 2000: «The American Cancer Society, the American College of Radiology, and the American Medical Association now advise annual screening mammography for all women beginning at the age of 40 years, and the National Cancer Institute now recommends screening mammography every 1–2 years starting at the age of 40 years. These guidelines are based on the statistically significant reductions in breast cancer deaths among women aged 35–49 years and aged 50 years and older who were offered screening mammography in randomized controlled trials.» Die Bilder links und rechts zeigen dieselbe Brust (unten und oben mit unterschiedlichem Strahlengang aufgenommen) bei zwei aufeinander folgenden Mammografien (Zeitabstand: rund 1,5 Jahre). Die kleinen punktförmigen weissen Kalkablagerungen in den Bildern rechts sind neu aufgetreten und zeigen einen beginnenden Brustkrebs. 18 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 diologen unabhängig voneinander beurteilt; das Resultat wird der Patientin nach ein paar Tagen schriftlich mitgeteilt. Ricka: Die Europäische Kommission erlässt Richtlinien zur Qualitätssicherung für das Mammografie-Screening. Weshalb? Cerny: Zum Schutz der Frauen. Die Mammografie ist eine anspruchsvolle Untersuchung, speziell beim «organisierten Screening», wo nicht jede einzelne Untersuchung unter unmittelbarer Aufsicht eines Radiologen stattfindet. Deshalb hat das europäische Komitee Richtlinien erlassen, um einen möglichst hohen Qualitätsstandard zu garantieren. Die meisten vergleichbaren europäischen Länder haben, wie von der WHO empfohlen, ein organisiertes Mammografie-Screening umgesetzt. Aufgrund der Erfahrungen und von Evaluationsergebnissen wurden die Technik, aber auch die Information und Beratung, das Protokoll bei positivem Testergebnis und so weiter, stetig weiter entwickelt. Es ist sicher sinnvoll, dass die Erkenntnisse in Form von Richtlinien weitergegeben werden. Regula Ricka: Was würde ein «organisiertes Screening» bieten? Cerny: Es würde zusätzlich – eine Beteiligung der Frauen von mindestens 60 bis 70 Prozent vorausgesetzt – bei rund 5 von 1000 Frauen frühzeitig ein Brustkrebs entdeckt. Jede Frau, die in der Schweiz wohnhaft und zwischen 50 und 69 Jahre alt ist, hätte die Möglichkeit, ihre Brüste alle zwei Jahre im Rahmen eines systematischen Screenings radiologisch untersuchen zu lassen. Statistiker rechnen damit, dass so in der Schweiz etwa 300 Frauen pro Jahr das Leben gerettet werden könnte. Bei sorgfältigem Qualitätsmanagement sollten die negativen Folgen der Untersuchung gering sein. Auch die Entwicklung in der Bildgebung sowie in den Punktionsmethoden sollten sich diesbezüglich positiv auswirken. Obwohl die Qualität der Mammografien in der Schweiz grundsätzlich gut ist, darf davon ausgegangen werden, STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG Europäische Richtlinien zur Qualitätssicherung für das Mammografie-Screening (European Guidelines for Quality Assurance in Mammography Screening) Die europäischen Richtlinien zur Qualitätssicherung für das Mammografie-Screening setzen Standards für die Qualifikation der Fachpersonen, für die Infrastruktur und Ausstattung eines Röntgeninstituts und für die Durchführung des Screenings; zudem wird eine Wirksamkeitsüberprüfung verlangt: werden). Bei regelmässigem Aufgebot im Rahmen des kontrollierten Screenings zur Mammografie wird dieser Zweijahresrhythmus am zuverlässigsten eingehalten. Das organisierte Screening verhindert soziale Benachteiligung, sofern ■ Qualifikation der Fachpersonen Damit eine radiologische Praxis sich am Screeningprogramm beteiligen kann, müssen der Arzt/die Ärztin sowie die Fachfrau/der Fachmann für medizinische Radiologie eine anerkannte Weiterbildung absolviert haben. Während sich der Arzt/ die Ärztin darin übt, die Bilder rasch und fehlerfrei zu interpretieren, lernen die Röntgenassistentinnen, die Aufnahmen technisch optimal durchzuführen sowie vor, während und nach der Untersuchung fachgerecht mit den Frauen umzugehen. Dies ist wichtig, da die Kontakte mit den Frauen nur sehr kurz sind. ■ Qualität der Apparatur und Infrastruktur eines Röntgeninstituts Die Richtlinien legen fest, welche Routinekontrollen und Wartungen an den Apparaturen in welchen Zeiträumen durchgeführt werden sollen. Zudem wird bei der Anschaffung einer neuen Apparatur eine umfassende Kontrolle vor der ersten Inbetriebnahme verlangt. Ebenso werden Standards für das Filmmaterial und für die Infrastruktur, wie Raumverhältnisse, Lichtstärke des Leuchtkastens und Umgebungsbeleuchtung, gegeben, die regelmässig kontrolliert werden müssen. ■ Qualität der Betreuung der Frauen Weil Frauen ohne Beschwerden zu einer Untersuchung eingeladen werden, wird in den europäischen Richtlinien besonderer Wert darauf gelegt, wie die Frauen informiert werden und wie das Ergebnis mitgeteilt wird. Die angesprochenen Frauen müssen über die Vorteile und mögliche Nachteile der Untersuchung informiert werden. Die Frauen sollen das Testresultat innerhalb von 10 Tagen nach der Untersuchung erhalten. Es werden auch Empfehlungen für das Vorgehen bei einem positiven Befund abgegeben. ■ Qualität der Bildinterpretation im organisierten Screening Die Bilder sollen von 2 RadiologInnen unabhängig voneinander befundet werden («double reading»). Sind die Beurteilungen nicht identisch, wird eine dritte Lesung durchgeführt. Dies reduziert die Fehlerquelle und ist beim «individuellen Screening» nicht generell üblich. ■ Qualität der Kontinuität Der Nutzen einer Vorsorgeuntersuchung beim Brustkrebs ist für die Frauen am höchsten, wenn die Untersuchung systematisch erfolgt. Deshalb werden in einem Programm alle Frauen in der definierten Lebensphase schriftlich informiert und regelmässig eingeladen. Jede einzelne Frau muss individuell entscheiden können, ob sie teilnehmen will oder nicht. Um diese Entscheidung treffen zu können, muss sie jedoch informiert sein. ■ Wirksamkeitsüberprüfung Ein organisiertes Mammografie-Screening erlaubt eine systematische Datenerfassung. Bei der Durchführung der Untersuchung erfolgt im Rahmen des organisierten Screenings auf jeder Ebene eine laufende Überprüfung. Zudem werden die Ergebnisse statistisch ausgewertet: Wieviele Karzinome werden pro 1000 Untersuchungen entdeckt? Welches ist die Durchschnittsgrösse der gefundenen Karzinome nach 2, 4 und 6 Jahren? Wie viel Prozent der Patientinnen wurden weiterabgeklärt? Bei wie vielen von ihnen ergab die Weiterabklärung, dass sie nicht Krebs haben? Welches ist der Einfluss auf die Lebensqualität betroffener Frauen? Hat das Screening statistisch nach Jahren einen Einfluss auf die Häufigkeit der Todesursache «Brustkrebs»? Die erhobenen Daten sind international vergleichbar, Massnahmen zur Verbesserung kommen den Frauen zugute. (pc) European Guidelines for Quality Assurance in Mammography Screening. 2nd edition. Price 10 ECU. ISBN 92-827-7430-9 (Internet: www.europa.eu.int/comm/health/ph/programmes/cancer/public.htm) dass durch die in den europäischen Richtlinien verlangten Voraussetzungen die Qualität verbessert werden könnte. So dürfte sich beispielsweise das «double reading» positiv auswirken. Die regelmässige zweijährliche Durchführung der Mammografie vermindert Anzahl und Grösse der Intervallkarzinome (dies sind Brustkrebse, die zwischen zwei mammografischen Untersuchungen entdeckt es so organisiert und abgegolten wird, dass für die Patientinnen keine Kosten anfallen. Jede Frau kann sich dann frei entscheiden. Regula Ricka: Was bietet ein organisiertes Screening nicht? Cerny: Absolute Sicherheit. Die Mammografie ist eine gute, wenn auch nicht perfekte Untersuchungsmethode, die etwa 85 Prozent der bösartigen Veränderungen zeigt. Aber es gibt auch, ob im Rahmen eines organisierten Screenings oder nicht, immer wieder unklare Fälle, die weiterabgeklärt werden müssen. Dies ist für die Patientin psychisch und eventuell physisch belastend und führt auch zu zusätzlichen Kosten, da weitere Untersuchungen durchgeführt werden müssen, die möglicherweise schlussendlich nur zeigen, dass ein beanstandeter Befund gutartig war. Eine von der schweizerischen Krebsliga in Auftrag gegebene Studie fasst zusammen, dass gemäss den neuesten verfügbaren Daten aus nationalen Programmen heute weniger als 1 Prozent der Frauen zu Zusatzuntersuchungen aufgeboten werden; dieser Anteil lag in den Neunzigerjahren noch bei 7 Prozent [1]. Ein Screeningprogramm ersetzt die Selbstkontrolle wie auch eine regelmässige Fremduntersuchung durch einen Arzt oder eine Ärztin nicht. 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 19 STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG Dabei möchte ich hier noch anfügen, dass Tastbefunde, speziell bei jungen Frauen, in etwa 80 Prozent gutartig sind. Es ist also bei weitem nicht jeder Knoten in der Brust bösartig, jedoch sollte er abgeklärt werden. Regula Ricka: Wie steht es zurzeit mit dem organisierten Screening in der Schweiz im Vergleich zum Ausland? Peter Cerny: Die gegenwärtige Praxis in der deutschen Schweiz entspricht dem individuellen Screening, das man auch als «wildes oder verdecktes Screening» bezeichnen könnte. Das Screening ist nicht systematisch. Es lassen sich nur Frauen untersuchen, die informiert sind und aus eigenem Antrieb oder auf Grund ärztlicher Beratung untersucht werden wollen. In den Westschweizer Kantonen Waadt, Genf und Wallis ist die Situation anders. Dort wird die vor- sorgliche Mammografie in einem Programm angeboten, und die Frauen werden regelmässig alle zwei Jahre eingeladen. Wir verfügen somit in der Schweiz bereits über Erfahrungen mit dem organisierten Screening, und die Ergebnisse sind international absolut kompatibel. Die Mitglieder der Schweizerischen Gesellschaft für Radiologie sind zur kontinuierlichen und kontrollierten Weiterbildung verpflichtet. Diese Weiterbildung findet oft in internationalem Rahmen statt, was den internationalen Erfahrungsaustausch und Quervergleiche erleichtert. Regula Ricka: Welche Konsequenzen hätte die Einführung eines Mammografie-Screening-Programms für die Praxis? Peter Cerny: Vorwiegend organisatorische. Zentren, die administrative und statistische Arbeiten ausführen, müssen definiert und geschaffen werden. Erfahrungen aus der Westschweiz werden uns helfen. Dabei sind jedoch – ich persönlich bedaure dies – auch noch Finanzierungsfragen zu lösen. Die Infrastruktur für ein flächendeckendes Screeningprogramm ist vorhanden. Spitäler und Institute, welche Screeningprogramme anbieten, müssen jedoch die Bedingungen gemäss europäischen Richtlinien erfüllen. ■ Interview: D R . R EGULA R ICKA Professorin für Gesundheitswissenschaften Fachhochschule Aargau Direktionsbereich Gesundheit Literatur: 1. Ch. Bouchardy et al.: Ist es berechtigt, die Wirksamkeit der mammografischen Früherkennungsuntersuchungen in Frage zu stellen?. Schweiz. Krebsliga, Stand Oktober 2000. A N N O N C E – V E R A N S TA LT U N G S H I N W E I S Réseaux de santé et HMO – 10 ans d’expériences en Suisse Journée d’étude de l’IEMS, à Lausanne Pour les Romands en ce qui concerne le Managed Care, le premier mouvement est toujours d’aller voir qui se fait aux EtatsUnis, ou en Grande-Bretagne, ou encore en France. Mais cette fois, regardons en Suisse, où les expériences accumulées depuis 10 ans – positives ou un peu moins – permettent de tirer un enseignement. L’ IEMS – Institut d’économie et management de la santé de l’Université de Lausanne, a décidé de faire un tour d’horizon. D’abord se demander pour quelles raisons les solutions proposées par le Managed Care ne sont pas davantage mises en avant, alors que le Parlement doit prendre position prochainement sur la révision de la LAMal, que le système de santé est au premier rang des préoccupations des Suisses et que les assureurs deviennent la bête noire du public. Ensuite, se centrer sur la rémunération par capitation: plusieurs réseaux et HMO ont adopté depuis un certain temps ce système. Comment cela marche-t-il ? Quelles conditions faut-il réunir ? Et l’évaluation d’un groupe d’assurés ? Suffit-il pour en prévoir le coût, de tenir compte des critères d’âge et de sexe, comme le fait la LAMal ? Et sinon, quels autres critères introduire ? Enfin, les réseaux et les HMO sont-ils une «médecine du pauvre»? Pourquoi et comment évaluer la qualité en médecine ambulatoire. Les orateurs invités sont des pionniers du Managed Care en Suisse alémanique... ou à Genève. Il sera fructueux de voir comment les collègues d’autres cantons confrontent la même réalité des lois fédérales et des sociétés d’assurance. 20 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 4 mai 2001 Journée d’étude sur le Managed Care Centre de congrès et d’exposition de Beaulieu, Lausanne Les orateurs Konstantin Beck, directeur du département Statistiques de la CSS, Lucerne Leo Buchs, rédaction du périodique Managed Care, MHC-Consulting Buchs & Partner, Baar Dr Beat Künzi, SwissPEP, Programme zur Evaluation ärztlicher Praxis, Bern-Gümligen Dr Andreas Weber, réseau MediX (MediX Ärzteverbund), Zurich Les participants aux tables rondes Jean-Paul Diserens, directeur de la caisse maladie Assura, Lausanne Dr Charles-Abram Favrod-Coune, président de la Société vaudoise de médecine Dr Marc-André Raetzo, Réseau Delta, Genève Jean-Claude Rey, directeur de l’ISE – Institut Santé et Economie, Lausanne Bernard Rueff, responsable des négociations et conventions, SUPRA, Lausanne Béatrice Schaad, rédactrice en chef adjointe de L’Hebdo Les organisateurs Pr Alberto Holly, directeur de l’IEMS – Institut d’économie et de management de la santé de l’Université de Lausanne Luc Schenker, IEMS, directeur des finances des Hospices cantonaux Organisation et administration IEMS – Institut d’économie et management de la santé Champ-de-l’Air, rue du Bugnon 21 1005 Lausanne [email protected] tél. 021-692 33 20 fax 021-692 33 65 www.hospvd.ch/iems (pour télécharger le programme) STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG Positive Mammografie = Brustkrebs? Von den Schwierigkeiten im Umgang mit statistischen Informationen Bei der Interpretation medizinischer Testbefunde ist das statistische Denken des Arztes gefordert. Jedoch haben Ärzte oft Schwierigkeiten im Umgang mit statistischen Informationen. Diese Schwierigkeiten können verhältnismässig leicht überwunden werden, wenn die relevante nummerische Information auf eine Weise dargestellt wird, die der menschlichen Informationsverarbeitung gut zugänglich ist. 1 U LRICH H OFFRAGE , 1 S TEPHANIE K URZENHÄUSER 1 UND G ERD G IGERENZER rzte können mit statistischen Informationen nicht immer so umgehen, wie man dies als Patient erwarten würde [1]. Dabei müssen Ärzte und PatientInnen im Ä 1 Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, Berlin 2 Die Werte sind entnommen aus Kerlikowske K et al.: Likelihood Ratios for Modern Screening Mammography – Risk of Breast Cancer Based on Age and Mammographic Interpretation (siehe Literaturangabe). Es sei hier ausdrücklich betont, dass sowohl die Sensitivität als auch die Spezifität der Mammografie stark abhängig sind von den Rahmenbedingungen, unter denen die Mammografie durchgeführt wird. In einem qualitätsgesicherten, systematisch durchgeführten Screening mit vielen Befundungen von speziell ausgebildeten und erfahrenen Radiologen wird es deutlich weniger übersehene Brustkrebse und falsch-positive Befunde geben als in kleinen gynäkologischen Praxen. 22 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 Alltag häufig Urteile unter Unsicherheit treffen, die einen angemessenen Umgang mit Zahlen erfordern. Ein Beispiel: Eine 55-jährige Frau, ohne einschlägige Symptome, ist dem Rat ihres Arztes gefolgt, im Rahmen der Brustkrebsfrüherkennung jedes Jahr eine Mammografie durchführen zu lassen. Bei einer solchen Untersuchung erhält sie einen positiven Befund. Schockiert über das Ergebnis, fragt sie ihren Arzt: «Heisst das, ich habe Brustkrebs?» «Nein, das kann man noch nicht sicher sagen.» Sie möchte es genauer wissen: «Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich tatsächlich Brustkrebs habe?» Dem Arzt liegen folgende Informationen (a) zur Krankheit und (b, c) zum Testverfahren vor [2]: (a) Die Wahrscheinlichkeit (p), dass eine symptomfreie Frau im Alter von 55 Jahren Brustkrebs (K) hat, beträgt 0,6 Prozent (Prävalenz). (b) Wenn eine dieser Frauen Brustkrebs hat, dann beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass sie einen positiven Mammografie-Befund (M+) erhält, 94 Prozent (Sensitivität des Tests). (c) Wenn eine dieser Frauen jedoch keinen Brustkrebs (-K) hat, dann beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass sie dennoch einen positiven Mammografie-Befund erhält, 7 Prozent (Falsch-Alarm-Rate des 2 Tests = 1 minus Spezifität) . Um zu bestimmen, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Frau mit dem positiven Mammogramm tatsächlich Brustkrebs hat, müssen obige Informationen in die so genannte Bayes’sche Regel eingesetzt werden (linke Seite der Abbildung). Die Rechnung ergibt 7,5 Prozent. In ei- Ulrich Hoffrage Stephanie Kurzenhäuser Gerd Gigerenzer STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG Abbildung: Dieselben Informationen, dargestellt in Form von Wahrscheinlichkeiten und in Form von natürlichen Häufigkeiten 10 000 p(K) = 0,6% p(M+|K) = 94% p(M+|-K) = 7% p(K|M+) = 0,6 x 94 0,6 x 94 + 99,4 x 7 ner in den USA durchgeführten Untersuchung von David Eddy [3] schlossen 95 von 100 befragten Ärzten aus ähnlichen Informationen (p[K] = 1%, p[M+|K] = 80%, und p[M+|-K] = 9,6%), dass die Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen von Brustkrebs zwischen 70 und 80 Prozent liegen würde; in Wirklichkeit betrug sie gemäss den Zahlen von Eddy 8 Prozent. Die Ärzte in Eddy’s Studie sind nicht die einzigen, die hier Schwierigkeiten hatten; derart grosse Diskrepanzen zwischen menschlichem Urteil und der Wahrscheinlichkeitstheorie konnten auch bei deutschen Ärzten (im Kontext von Darmkrebs-Screening mit dem Haemoccult-Test) [4], bei Studenten an der Harvard Medical School [5] und bei Studenten in Deutschland und Österreich [6] nachgewiesen werden. Diese Fehleinschätzungen, die im Einzelfall zu gravierenden Fehlentscheidungen bezüglich weiterer Diagnostik oder Therapie führen können, lassen sich jedoch leicht vermeiden, wenn man die obigen Informationen in natürliche Häufigkeiten übersetzt. Natürliche Häufigkeiten Natürliche Häufigkeiten ergeben sich, wenn man in einer repräsentativen Stichprobe auszählt, welche Fälle dort wie häufig auftreten. In Krebs kein Krebs 9940 60 56 4 M+ M- p(K|M+) = 696 M+ 9244 M- 56 56 + 696 der Regel sind es diese Häufigkeiten, die den heute in Lehrbüchern üblicherweise verwendeten Wahrscheinlichkeiten zu Grunde liegen. Ist diese Information dort nun einmal in Form von Wahrscheinlichkeiten gegeben, so lässt sie sich leicht in natürliche Häufigkeiten zurückübersetzen: Im ersten Schritt wird die Prävalenz auf eine fiktive Anzahl von Personen bezogen, um zu bestimmen, wie viele von ihnen die Krankheit haben. Im zweiten Schritt wird die Sensitivität des Tests benutzt, um zu ermitteln, wie viele der kranken Personen ein positives Ergebnis erhalten, und im dritten Schritt wird mit Hilfe der FalschAlarm-Rate des Tests festgestellt, wie viele der gesunden Personen ein positives Ergebnis erhalten. Für das oben gewählte Beispiel ergibt sich mit dieser Methode: (a) Von 10 000 Frauen haben 60 Brustkrebs. (b) Von diesen 60 Frauen erhalten 56 ein positives Mammogramm. (c) Von den 9940 nicht an Brustkrebs erkrankten Frauen erhalten allerdings 696 ebenfalls ein positives Mammogramm. 3 Da für praktische Zwecke eine grobe Abschätzung zumeist völlig ausreichend ist und Rundungsfehler von daher vernachlässigt werden können, empfiehlt es sich im Allgemeinen, kleinere Bezugsgrössen zu wählen, z.B. 1000 statt 10 000. Aus den nun als natürliche Häufigkeiten dargestellten Informationen wird leicht ersichtlich, dass es unter 3 10 000 Frauen 752 mit einem positiven Mammogramm geben wird (56+696), dass von diesen aber nur 56 tatsächlich Brustkrebs haben (rechte Seite der Abbildung). (Dieser Quotient, 56/752, entspricht der oben genannten Wahrscheinlichkeit von 7,5 Prozent, mit der eine Frau mit positivem Mammogramm tatsächlich Brustkrebs hat.) Ausserdem wird nun leicht ersichtlich, was ein negatives Mammogramm bedeutet. Insgesamt sind 9248 negative Ergebnisse zu erwarten: 4 unter den 60 erkrankten Frauen, bei denen der Brustkrebs übersehen wird (4/60 = 6% = 1 minus Sensitivität), und 9244 unter den 9940 gesunden Frauen, die völlig zu Recht ein negatives Mammogramm erhalten (93% = Spezifität). Für eine Frau, die ohne Mammografie mit 99,4-prozentiger Wahrscheinlichkeit sicher sein konnte, keinen Brustkrebs zu haben (1 minus Prävalenz), ist diese Wahrscheinlichkeit nach Erhalt eines negativen Ergebnisses also «immerhin» um 0,56 Prozent auf 99,96 Prozent gestiegen (dies sind die 9244/9248). Natürliche Häufigkeiten verbessern die Einschätzung von Risiken In einer Serie von Experimenten mit Ärzten [7], Medizinstudenten [8] sowie Studenten verschiedenster Fachrichtungen [6] haben wir den Versuchsteilnehmern diagnostische Aufgaben gestellt. Jedesmal sollten sie die Bedeutung einer diagnostischen Information, wie zum Beispiel eines positiven Mammogramms, abschätzen. Dazu wurden ihnen die statistischen Informationen über die Krankheit und über das Testverfahren entweder in Form von Wahrscheinlichkeiten oder in Form von natürlichen Häufigkeiten gegeben. In jedem dieser Experimente schnitten die Versuchsteilnehmer deutlich besser ab, wenn die Informationen in Form von natürlichen Häufigkeiten präsentiert wurden. Auch für Jurastudenten und fertig ausgebildete Juristen erwiesen sich natürliche 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 23 STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG Häufigkeiten als überaus hilfreich, um zu verstehen, was eine Übereinstimmung zwischen dem DNA-Profil einer am Tatort eines Verbrechens aufgefundenen biologischen Spur und dem DNA-Profil eines Verdächtigen bedeutet [8]. Die Methode, statistische Informationen in natürliche Häufigkeiten zu übersetzen, um die Bedeutung von Testresultaten besser zu verstehen, konnte auch erfolgreich für die Lösung komplexerer Aufgaben eingesetzt werden (mehrere hintereinander durchgeführte Tests, Tests mit unklarem Befund sowie Tests für mehrere Krankheiten) [9]. Des Weiteren war diese Methode in einer Lehreinheit für Medizinstudenten weit effizienter als die traditionelle Methode, nach der den Studenten die Bayes’sche Regel beigebracht und ihnen gezeigt wird, wie dort die Wahrscheinlichkeiten einzusetzen sind [10]. Relative und absolute Risikoreduktion Informationen in Form von natürlichen Häufigkeiten sind nicht nur hilfreich, wenn es darum geht, die Bedeutung eines positiven Mammogramms einzuschätzen. Sie können auch der Frau helfen, die vor der Entscheidung steht, ob sie an einem Brustkrebs-Screening teilnehmen soll oder nicht. Das Risiko, an Brustkrebs zu sterben, kann durch regelmässige Teilnahme an der Mammografie reduziert werden. Diese Reduktion kann absolut (das heisst bezogen auf alle Frauen) oder relativ (bezogen auf alle Frauen, die ohne Mammografie in einem definierten Zeitraum an Brustkrebs sterben würden) ausgedrückt werden. Wird der Nutzen der Mammografie als absolute Risikoreduktion dargestellt, erscheint er geringer, als wenn man ihn – wie sonst üblich – als relative Risikoreduktion ausdrückt. Aber es ist die absolute Reduktion, die den Nutzen aus der Perspektive der einzelnen Frau darstellt, die sich als eine von vielen Screeningteilnehmerinnen sehen muss. So entspricht die absolute Risikoreduktion den oben vorgestellten natürlichen Häufigkeiten: Sie bezieht die Anzahl der durch das Screening geretteten Leben nicht auf 24 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 eine Untergruppe, sondern auf die Gesamtmenge der am Screening teilnehmenden Frauen (zur Relevanz dieses Unterschiedes siehe den Artikel «Individuelle Entscheidungsfindung am Beispiel der Brustkrebs-Früherkennung» von Klazien MatterWalstra und Ulrich Hoffrage im vorliegenden Heft, sowie [11, 12]). Schlussfolgerungen Die Darstellung von statistischer Information in Form von natürlichen Häufigkeiten ist eine einfache und praktikable Methode, von der Ärzte wie auch Laien profitieren können, wenn es darum geht, Unsicherheiten und Risiken zu interpretieren und/oder zu kommunizieren. Dies ist auch ein Schritt auf dem Weg hin zum Idealbild des informierten, mündigen Patienten, der im Dialog mit dem Arzt die in Diagnostik und Therapie involvierten Unsicherheiten und Risiken verstehen und gegeneinander abwägen kann, um so zu einer für ihn richtigen Entscheidung zu gelangen. ■ Korrespondenzadresse: PD D R . U LRICH H OFFRAGE Max-Planck-Institut für Bildungsforschung Lentzeallee 94, D-14195 Berlin Tel. 0049-30-82406 273, Fax: 0049-30-82406 394 E-Mail: [email protected] Literatur 1. Berwick DM, Fineberg HV, Weinstein, MC (1981): When doctors meet numbers. Am J Med 71: 991–998. 2. Kerlikowske K, Grady D, Barclay J, Sickles EA, Ernster V (1996): Likelihood Ratios for Modern Screening Mammography – Risk of Breast Cancer Based on Age and Mammographic Interpretation. JAMA 3: 39–43. 3. Eddy DM (1982): Probabilistic reasoning in clinical medicine: Problems and opportunities. In: Kahneman D, Slovic P, Tversky A (Eds): Judgment under uncertainty: Heuristics and biases. Cambridge: Cambridge University Press, pp. 249–267. 4. Windeler J, Köbberling J (1986): Empirische Untersuchung zur Einschätzung diagnostischer Verfahren am Beispiel des Haemoccult-Tests. Klin Wschr 64: 1106–1112. 5. Casscells W, Schoenberger A, Grayboys T (1978): Interpretation by physicians of clini- cal laboratory results. N Engl J Med 299: 999–1001. 6. Gigerenzer G, Hoffrage U (1995): How to improve Bayesian reasoning without instruction: Frequency formats. Psychol Rev 102: 684–704. 7. Hoffrage U, Gigerenzer G (1998): Using natural frequencies to improve diagnostic inferences. Acad Med 73: 538–540. 8. Hoffrage U, Lindsey S, Hertwig R, Gigerenzer G (2000): Communicating Statistical Information. Science 290: 2261–2262. 9. Krauss S, Martignon L, Hoffrage U (1999): Simplifying Bayesian inference: The general case. In Magnani L, Nersessian NJ, & Thagard P, (Eds): Model-based reasoning in scientific discovery. New York: Kluwer Academic/Plenum Publishers, pp. 165–179. 10. Kurzenhäuser S, Hoffrage U (2000): Teaching Bayesian Reasoning: An evaluation of a classroom tutorial. Manuskript zur Veröffentlichung eingereicht. Für eine zusammenfassende Darstellung der Befunde siehe auch Hoffrage U, Kurzenhäuser S, Gigerenzer G (2000): Wie kann man die Bedeutung medizinischer Testbefunde besser verstehen und kommunizieren? Zeitschr f ärztl Fortb u Qual.sicherung 94: 713–720. 11. Forrow L, Taylor WC, Arnold RM (1992): Absolutely relative: how research results are summarized can effect treatment decisions. Am J Med 92: 121–124. 12. Malenka DJ, Baron JA, Johansen S, Wahrenberger JW, Ross JM (1993): The framing effect of relative and absolute risk. J Gen Intern Med 8: 543–548. STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG Häufigkeiten als überaus hilfreich, um zu verstehen, was eine Übereinstimmung zwischen dem DNA-Profil einer am Tatort eines Verbrechens aufgefundenen biologischen Spur und dem DNA-Profil eines Verdächtigen bedeutet [8]. Die Methode, statistische Informationen in natürliche Häufigkeiten zu übersetzen, um die Bedeutung von Testresultaten besser zu verstehen, konnte auch erfolgreich für die Lösung komplexerer Aufgaben eingesetzt werden (mehrere hintereinander durchgeführte Tests, Tests mit unklarem Befund sowie Tests für mehrere Krankheiten) [9]. Des Weiteren war diese Methode in einer Lehreinheit für Medizinstudenten weit effizienter als die traditionelle Methode, nach der den Studenten die Bayes’sche Regel beigebracht und ihnen gezeigt wird, wie dort die Wahrscheinlichkeiten einzusetzen sind [10]. Relative und absolute Risikoreduktion Informationen in Form von natürlichen Häufigkeiten sind nicht nur hilfreich, wenn es darum geht, die Bedeutung eines positiven Mammogramms einzuschätzen. Sie können auch der Frau helfen, die vor der Entscheidung steht, ob sie an einem Brustkrebs-Screening teilnehmen soll oder nicht. Das Risiko, an Brustkrebs zu sterben, kann durch regelmässige Teilnahme an der Mammografie reduziert werden. Diese Reduktion kann absolut (das heisst bezogen auf alle Frauen) oder relativ (bezogen auf alle Frauen, die ohne Mammografie in einem definierten Zeitraum an Brustkrebs sterben würden) ausgedrückt werden. Wird der Nutzen der Mammografie als absolute Risikoreduktion dargestellt, erscheint er geringer, als wenn man ihn – wie sonst üblich – als relative Risikoreduktion ausdrückt. Aber es ist die absolute Reduktion, die den Nutzen aus der Perspektive der einzelnen Frau darstellt, die sich als eine von vielen Screeningteilnehmerinnen sehen muss. So entspricht die absolute Risikoreduktion den oben vorgestellten natürlichen Häufigkeiten: Sie bezieht die Anzahl der durch das Screening geretteten Leben nicht auf eine Untergruppe, sondern auf die Gesamtmenge der am Screening teilnehmenden Frauen (zur Relevanz dieses Unterschiedes siehe den Artikel «Individuelle Entscheidungsfindung am Beispiel der Brustkrebs-Früherkennung» von Klazien MatterWalstra und Ulrich Hoffrage im vorliegenden Heft, sowie [11, 12]). Schlussfolgerungen Die Darstellung von statistischer Information in Form von natürlichen Häufigkeiten ist eine einfache und praktikable Methode, von der Ärzte wie auch Laien profitieren können, wenn es darum geht, Unsicherheiten und Risiken zu interpretieren und/oder zu kommunizieren. Dies ist auch ein Schritt auf dem Weg hin zum Idealbild des informierten, mündigen Patienten, der im Dialog mit dem Arzt die in Diagnostik und Therapie involvierten Unsicherheiten und Risiken verstehen und gegeneinander abwägen kann, um so zu einer für ihn richtigen Entscheidung zu gelangen. ■ Korrespondenzadresse: PD D R . U LRICH H OFFRAGE Max-Planck-Institut für Bildungsforschung Lentzeallee 94, D-14195 Berlin Tel. 0049-30-82406 273, Fax: 0049-30-82406 394 E-Mail: [email protected] cal laboratory results. N Engl J Med 299: 999–1001. 6. Gigerenzer G, Hoffrage U (1995): How to improve Bayesian reasoning without instruction: Frequency formats. Psychol Rev 102: 684–704. 7. Hoffrage U, Gigerenzer G (1998): Using natural frequencies to improve diagnostic inferences. Acad Med 73: 538–540. 8. Hoffrage U, Lindsey S, Hertwig R, Gigerenzer G (2000): Communicating Statistical Information. Science 290: 2261–2262. 9. Krauss S, Martignon L, Hoffrage U (1999): Simplifying Bayesian inference: The general case. In Magnani L, Nersessian NJ, & Thagard P, (Eds): Model-based reasoning in scientific discovery. New York: Kluwer Academic/Plenum Publishers, pp. 165–179. 10. Kurzenhäuser S, Hoffrage U (2000): Teaching Bayesian Reasoning: An evaluation of a classroom tutorial. Manuskript zur Veröffentlichung eingereicht. Für eine zusammenfassende Darstellung der Befunde siehe auch Hoffrage U, Kurzenhäuser S, Gigerenzer G (2000): Wie kann man die Bedeutung medizinischer Testbefunde besser verstehen und kommunizieren? Zeitschr f ärztl Fortb u Qual.sicherung 94: 713–720. 11. Forrow L, Taylor WC, Arnold RM (1992): Absolutely relative: how research results are summarized can effect treatment decisions. Am J Med 92: 121–124. 12. Malenka DJ, Baron JA, Johansen S, Wahrenberger JW, Ross JM (1993): The framing effect of relative and absolute risk. J Gen Intern Med 8: 543–548. Literatur 1. Berwick DM, Fineberg HV, Weinstein, MC (1981): When doctors meet numbers. Am J Med 71: 991–998. 2. Kerlikowske K, Grady D, Barclay J, Sickles EA, Ernster V (1996): Likelihood Ratios for Modern Screening Mammography – Risk of Breast Cancer Based on Age and Mammographic Interpretation. JAMA 3: 39–43. 3. Eddy DM (1982): Probabilistic reasoning in clinical medicine: Problems and opportunities. In: Kahneman D, Slovic P, Tversky A (Eds): Judgment under uncertainty: Heuristics and biases. Cambridge: Cambridge University Press, pp. 249–267. 4. Windeler J, Köbberling J (1986): Empirische Untersuchung zur Einschätzung diagnostischer Verfahren am Beispiel des Haemoccult-Tests. Klin Wschr 64: 1106–1112. 5. Casscells W, Schoenberger A, Grayboys T (1978): Interpretation by physicians of clini- 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 25 STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG Individuelle Entscheidungsfindung am Beispiel der Brustkrebs-Früherkennung Erfahrungen aus Fokusgruppen in der Schweiz «Würden Sie an einem Screeningprogramm zur Brustkrebsfrüherkennung teilnehmen?» Diese Frage wurde Frauen, die sich in Fokusgruppen mit den Themen Brustkrebs und Mammografie befassten, im Verlauf einer Diskussionsund Informationsrunde in der Gruppe wiederholt gestellt. Die Antworten änderten sich mit dem Informationsstand der Teilnehmerinnen. K LAZIEN M ATTER -WALSTRA , U LRICH H OFFRAGE In der Schweiz erkranken jedes Frauen an häufigsten Karzinom der Frau», heisst es in einer Informationsbroschüre der Schweizerischen Krebsliga. So ist es nicht erstaunlich, dass das Thema Brustkrebs in zahlreichen Publikationen verschiedenster Art thematisiert wird und auch in der öffentlichen Diskussion grosse Beachtung findet. In den meisten Artikeln wird berichtet, dass über ein Drittel der Frauen mit Brustkrebs auch daran sterben wird, und es wird darauf hingewiesen, dass die Todesrate gesenkt werden könne, wenn bei allen etwa 3600 « Jahr Brustkrebs, dem 26 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 Frauen über 50 regelmässig eine Mammografie durchgeführt werde. Sätze wie «Die Mammografie als flächendeckende Präventionsmassnahme scheint sich durchzusetzen» sind zu lesen, ohne dass darauf hingewiesen würde, dass die Mammografie als solche gar nichts mit Prävention zu tun hat, sondern lediglich ein diagnostisches Verfahren ist, das ausserdem zur Früherkennung eingesetzt werden kann. Die Mammografie wird als wirksames Mittel im Kampf gegen den Brustkrebs dargestellt, und nur selten werden mögliche negative Auswirkungen erwähnt. In der Fachliteratur ist der Nutzen der Mammografie dagegen stark umstritten [1, 2]. In jüngster Zeit wird auch vermehrt auf die negativen Nebenwirkungen hingewiesen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Ergebnisse der bekannten Forschungsarbeiten, sowohl hinsichtlich des Nutzens der Mammografie als Screeningmassnahme als auch hinsichtlich ihrer Nachteile, stark variieren und dass sich die Experten uneinig sind, ob die Einführung eines organisierten Screeningprogramms sinnvoll ist. Bis auf einige Ausnahmen [3] wurde dagegen bis jetzt kaum untersucht, was Frauen, die zu einem Mammografiescreening eingeladen werden, über den möglichen Nutzen und die möglichen Nachteile der Mammografie wissen, wie sie Nutzen und Nachteile bewerten und unter welchen Bedingungen sie sich an einem Screening beteiligen würden. Um diese Wissenslücken zu schliessen, planen wir eine grössere Erhebung; im Folgenden werden einige Ergebnisse aus der Pilotphase dieses Projekts beschrieben. Klazien Matter-Walstra Ulrich Hoffrage Die Entscheidungssituation aus Sicht der einzelnen Frau Was in der medizinischen Literatur als Erfolg oder Gewinn gewertet wird (z.B. eine Mortalitätsreduktion zwischen 0 und 30 Prozent [je nach Studie]), muss von den betroffenen Frauen nicht unbedingt als genügend grosser Nutzen wahrgenommen werden, um an dem Screening teilzunehmen. So kann eine Frau STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG Absolute und relative Risikoreduktion Für eine Frau, die sich entscheiden will, ob sie an einem MammografieScreeningprogramm teilnehmen möchte, ist es wichtig zu wissen, um wie viel dadurch das Risiko sinkt, an Brustkrebs zu sterben. Die Risikoreduktion kann entweder absolut oder relativ angegeben werden. Nehmen wir zum Beispiel an, dass von 1000 Frauen, die nicht zum Screening gehen, 4 innerhalb der nächsten zehn Jahre an Brustkrebs sterben werden; würden dagegen all diese 1000 Frauen über die nächsten 10 Jahre regelmässig zum Screening gehen, dann wären es nicht 4, sondern nur 3 Frauen, die in diesem Zeitraum an Brustkrebs sterben würden. Die Risikoreduktion in AbsolutProzenten (absolute Risikoreduktion) beträgt in diesem Fall 1 von 1000 oder 0,1 Prozent. Wenn, wie dies heute üblicher ist, die gleiche Reduktion in Relativ-Prozenten angegeben wird, scheint der Gewinn viel grösser zu sein. In Bezug auf die 4 Frauen, die sterben würden, kann man sagen, dass das Screening die Brustkrebsmortalität um 25 Prozent senkt (relative Risikoreduktion). Die «1 von 1000» (absolute Risikoreduktion) und die 25 Prozent (relative Risikoreduktion) drücken also denselben Nutzen aus. Es ist aber kaum zu erwarten, dass alle Frauen wissen und verstehen, dass eine relative Risikoreduktion von 25 Prozent einer absoluten Risikoreduktion von 0,1 Prozent entspricht. eine bestimmte Mortalitätsreduktion als gering empfinden, sobald diese in Form von absoluten Zahlen angegeben wird (Beispiel siehe Kasten) oder wenn den Vorteilen die Nachteile gegenübergestellt werden (zum Beispiel wenn die Frau erfährt, dass der Verringerung der Sterbewahrscheinlichkeit ein bestimmtes Risiko eines falsch positiven oder falsch negativen Befundes gegenübersteht). Umgekehrt können für eine Frau alle negativen Folgen unwichtig sein, wenn sie auch dem geringsten Gewinn höchste Bedeutung beimisst. Die beiden wichtigen Fragen scheinen deshalb zu sein, wer letztlich entscheidet, ob eine Frau an einem Screeningprogramm teilnimmt, und welche Kriterien bei dieser Entscheidung berücksichtigt werden. Kennen und verstehen die Frauen die relevanten Informationen, um schliesslich rational zu ent- scheiden, ob sie am Screening teilnehmen wollen, oder befolgen sie stattdessen – mehr oder weniger unüberlegt – den Rat einer anderen Person, zum Beispiel des Arztes? Utilitystudien In der Ökonomie wird oft eine Utilitystudie oder Nutzwertanalyse durchgeführt, um herauszufinden, welche Eigenschaften ein Produkt aus Sicht des Benutzers haben muss, damit es einem anderen (älteren) Produkt überlegen ist (und damit gekauft und gebraucht wird). In der Medizin kann mit einer Utilitystudie untersucht werden, welche Eigenschaften eine Intervention haben muss, damit eine «Patientin» diese in Anspruch nimmt. Die Frage «Lohnt es sich?» kann letztlich nur von der einzelnen «Patientin» selber beantwortet werden, denn dabei spielen neben objektiven Informationen über die Wahrscheinlichkeit des Eintretens von erwünschten und unerwünschten Folgen einer Intervention auch die subjektiven Wertvorstellungen (welche Bedeutung misst die Patientin diesen Folgen bei?) eine massgebliche Rolle. Um die Frage zu beantworten, wie viele Frauen der Auffassung sind, dass sich eine regelmässige Mammografie zum Zwecke der Brustkrebsfrüherkennung «lohnt», wollen wir für dieses «Produkt» eine solche Utilitystudie durchführen. Fokusgruppen: Fragestellung und Ablauf Zur Vorbereitung dieser Studie schien es sinnvoll, mit Fokusgruppen zu arbeiten, in denen schwierige und komplexe Fragestellungen in kleinen Gruppen erklärt und diskutiert werden können. Fokusgruppen werden entweder direkt eingesetzt, um Daten zu sammeln, oder sie können – wie in unserem Fall – im Rahmen einer kleinen Pilotstudie eingesetzt werden, um die für die Hauptstudie vorgesehenen Fragen auf ihre Verständlichkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Als Pilotprojekt für die «Mammografie-Utility-Studie» wurden in der Schweiz 8 Fokusgruppen lanciert mit insgesamt 53 (nicht an Brustkrebs erkrankten) Frauen im Alter von 50 bis 60 Jahren. Diese Frauen sind aufgrund ihres Alters potenzielle Teilnehmerinnen eines Brustkrebsscreenings. In den Fokusgruppen wurden (a) Fragen gestellt, die von den Frauen unabhängig voneinander auf vorgefertigten Antwortbögen bearbeitet werden sollten, (b) Gruppendiskussionen geführt, und (c) Informationen gegeben. Im Einzelnen sah der Ablauf wie folgt aus: ■ Allgemeine Fakten zu Brustkrebs und Mammografie (Fragen) ■ Argumente, die für oder gegen die Teilnahme an einem Screeningprogramm sprechen (Fragen, dann Diskussion) ■ Abwägen zwischen Vor- und Nachteilen, sowie Bewerten der Ergebnisse internationaler Studien zum Nutzen der Mammografie (Informationen, dann Fragen). Während der letzten Phase erhielten die Frauen nach und nach einige Informationen, und sie wurden anschliessend jeweils gefragt, ob beziehungsweise unter welchen Umständen sie an einem Screeningprogramm teilnehmen würden. Alle numerischen Informationen wurden in Form von absoluten Zahlen (einige ausserdem auch in Form von Relativ-Prozenten) angegeben [4]. Zuerst wurde ihnen mitgeteilt, dass von 1000 Frauen in ihrer Altersgruppe ohne ein Screeningprogramm innerhalb der nächsten zehn Jahre voraussichtlich 1 vier an Brustkrebs sterben würden (Info 1). Die Frage dabei lautete, ob sie (a) auf jeden Fall teilnehmen würden, auch wenn sich dadurch die Zahl der Brustkrebstodesfälle nachweislich erhöhen würde oder wenn sie gleich bleiben würde, beziehungsweise (b) auf wie viel sich diese Zahl der Brustkrebstoten reduzieren müsste, damit sie teilnehmen würden, oder ob sie (c) unabhängig von der Höhe dieser Reduktion ohnehin nicht teilnehmen würden. Dann wurde ihnen gesagt, dass durch das Screening bei diesen 1000 Frauen innerhalb der nächsten zehn Jahre 1 voraussichtlich eine Frau weniger 1 Der Hälfte der Frauen wurden diese Zahlen, «4» und «1», vorgelegt, der anderen Hälfte wurde mitgeteilt, dass es «8» und «2» seien. 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 27 STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG Resultate Das Risiko, im Lauf des Lebens an Brustkrebs zu erkranken und daran zu sterben, wurde von etwa gleich vielen Frauen unter- wie überschätzt. Dagegen schätzten die meisten ihr eigenes momentanes Risiko (d.h. das Risiko für Frauen zwischen 50 und 60 Jahren), an Brustkrebs zu sterben, als zu hoch ein, ein paar wenige richtig und niemand als zu niedrig. Auch die Häufigkeit des Brustkrebses als Todesursache im Verhältnis zu anderen Todesursachen wurde überschätzt. Alle Frauen kannten die Mammografie, und bei mehr als der Hälfte war schon einmal eine Mammografie durchgeführt worden. Die Frauen nannten insgesamt 19 Argumente, die für das Screening sprechen. Diese lassen sich den folgenden drei Gruppen zuordnen: ■ Brustprobleme (vorhandene Brustprobleme, familiäre Vorbelastung etc.) ■ Bedürfnis nach psychischer Entlastung (Beruhigung, Sicherheit etc.) ■ höhere Überlebenschancen/bessere Heilungschancen. Als Argument für die Teilnahme an einem Screening wurde beispiels2 Je nach Gruppe zuerst die Tabelle mit dem Nutzen «Reduktion von 4 auf 3» und dann die mit «... von 8 auf 6» oder aber zuerst die mit «...von 8 auf 6» und dann die mit «... von 4 auf 3». 28 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 Beispiel einer Trade-Off-Frage Ohne Screening werden in den nächsten 10 Jahren von 1000 Frauen 4* an Brustkrebs sterben, mit einem 2-jährlichen Screening noch 3* (relative Risikoreduktion = 25%). Das Screening kann aber bei einigen Frauen einen falsch positiven Befund ergeben (Krebsverdacht, obwohl sie keinen Krebs haben), sodass eine Abklärung mittels Gewebeprobe durchgeführt werden muss. Bei wie vielen Frauen darf dies höchstens vorkommen, damit Sie das Risiko gerade noch eingehen und am Screeningprogramm teilnehmen wollen, wenn Sie dadurch die Chance gewinnen, diese eine Frau* zu sein, deren Leben gerettet werden kann? * Der Hälfte der Frauen wurden diese Zahlen vorgelegt, bei der anderen Hälfte stand hier «8», «6» bzw. «eine dieser beiden Frauen». weise auch angegeben: «wenn ich einen Knoten in der Brust hätte». Dies ist jedoch kein Argument für die Teilnahme an einem echten Screening. Vielmehr weist eine solche Aussage darauf hin, dass die entsprechende Frau nicht wirklich verstand, was Screening bedeutet: nämlich sich in regelmässigen Abständen immer wieder untersuchen zu lassen, wenn keine Symptome vorliegen, und nicht bloss, sich bei einem bestehenden Problem auf Rat des Arz- tes einmalig untersuchen zu lassen. In allen Fokusgruppen gab es Frauen, die Mühe hatten, diesen Unterschied zu verstehen. Der Vergleich mit der alljährlichen Zahnarztkontrolle erwies sich als sehr hilfreich, um ihnen den Unterschied zu erklären. Insgesamt wurden in den Fokusgruppen 28 Argumente genannt, die gegen das Screening sprechen. Diese lassen sich den folgenden Gruppen zuordnen: ■ körperliche Belastung (Strahlen, Schmerz etc.) ■ psychische Belastung (Angst vor dem Resultat etc.) ■ Kosten ■ Qualität der Methode (falsch positive oder falsch negative Befunde) ■ fehlende Notwendigkeit (da keine Brustprobleme) ■ persönliche Gründe (keine Zeit, Hemmungen etc.). Das Abwägen zwischen Vor- und Nachteilen (Trade-Off) fanden die meisten Frauen sehr schwierig. Wenn dabei nach einer Zahl gefragt wurde (siehe Beispiel im Kasten), gaben bis zur Hälfte der Frauen keine Antwort. Jene Frauen, die eine Antwort gaben, nannten Zahlen, die weit unter jenen liegen, die aus der Fachlitera- Abbildung: Bereitschaft zur Teilnahme am Brustkrebsscreening im Verlauf der Information und Diskussion über die Vor- und Nachteile des Screeningprogramms 80% Antworten in % an Brustkrebs sterben würde (Info 2). Im Anschluss an die nun folgenden Trade-Off-Fragen (Beispiel siehe Kasten) bekamen die Frauen zwei 2 Tabellen , in denen die wichtigsten Vor- und Nachteile zahlenmässig zusammengefasst waren (Info 3 und 4). Danach wurde ihnen eine Tabelle vorgelegt, aus der für acht internationale Studien hervorging, wie viele Frauen am entsprechenden Screeningprogramm teilnehmen mussten, damit eine einzige zusätzliche Frau die nächsten zehn Jahre nicht an Brustkrebs stirbt (Numbers needed to screen, Info 5). Zum Schluss wurden sie dann noch ein letztes Mal gefragt, ob sie nun teilnehmen würden, nicht teilnehmen würden oder es nicht wüssten – wobei sie dieses Mal auch um eine Begründung gebeten wurden. 70% ja nein weiss nicht 68 60% 72 70 59 50% 49 40% 30% 32 36 28 23 20% 19 15 10% 7 0% Info 1 Info 2 Info 3 9 Info 4 11 Schluss Verlauf der Sitzung Info 1: Brustkrebsmortalität; Info 2: Reduktion der Brustkrebsmortalität; Info 3 und Info 4: Tabellen mit Vor- und Nachteilen; siehe auch Abschnitt «Fokusgruppen: Fragestellung und Ablauf». STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG tur bekannt sind. Das bedeutet, dass diese Frauen sich, wenn sie die Zahlen aus der Fachliteratur kennen würden, konsequenterweise gegen eine Teilnahme entscheiden müssten. Die Bereitschaft zur Teilnahme an einem Screening nahm im Verlauf der Sitzung nach den von uns jeweils gegebenen Informationen stark ab, von 68 Prozent nach der ersten Information auf 11 Prozent nach der abschliessend gestellten Frage (Abbildung). Beim Bearbeiten der Tabelle mit den Numbers needed to screen aus den acht internationalen Studien (Info 5) waren die meisten Frauen derart verunsichert oder verwirrt, dass sie die Frage, ob sie an einem Screening teilnehmen würden, wenn die gleichen Zahlen auch in der Schweiz gelten würden, nicht beantworteten. Diskussion Die beschriebenen Resultate sollten mit grösster Vorsicht interpretiert werden, da die 53 Frauen, die an den Fokusgruppen teilgenommen haben, keine repräsentative Stichprobe aus der Bevölkerung bildeten. Die Resultate zeigen aber, dass umfassende (und in Form von absoluten Zahlen gegebene) Informationen über Vorund Nachteile des Brustkrebsscreenings betroffene Frauen zum Nachdenken bringen. Im Allgemeinen waren die Frauen am Ende der Diskussion verunsichert und konnten sich nicht vorstellen, sich jedes zweite Jahr mittels Mammografie untersuchen zu lassen: «einmalig, wenn klare Probleme vorliegen sollten, ja, jedes zweite Jahr ohne konkreten Grund, nein». Die Resultate aus der Schweiz stehen in krassem Kontrast zu jenen aus Berlin, wo wir ebenfalls solche Fokusgruppen durchgeführt haben. Die Mehrzahl der in Berlin befragten 45 Frauen sprach sich bereits zu Beginn der Veranstaltung für eine Teilnahme aus, und nur die wenigsten änderten diese Entscheidung, nachdem sie unsere Informationen dazu erhalten hatten. Doch auch hier müssen wir darauf hinweisen, dass die Frauen keine repräsentativ gezogene Stichprobe bildeten, sondern sich auf eine Zeitungsanzeige hin selber selektierten. Von daher ist es mehr als fraglich, inwieweit die Ergebnisse – sowohl jene aus der Schweiz als auch jene aus Berlin – auf die gesamte Bevölkerung übertragen werden können. (Dies war auch nicht das Ziel dieses Pilotprojektes, in welchem wir lediglich Formulierung, Verständlichkeit und Vollständigkeit der Fragen evaluieren wollten). Ob die Frauen die Informationen, die sie erhielten, überhaupt in der dargebotenen Form wünschten und ob ihnen diese Informationen bei einer Entscheidungsfindung halfen, wurde nicht explizit untersucht. Einige äusserten sich am Schluss der Diskussion sehr negativ über die Fragen und fanden auch die von uns gegebenen Informationen nicht aufschlussreich. Andere hingegen – vornehmlich solche, die bereits mit einer ablehnenden Haltung zur Veranstaltung gekommen waren – waren für die von uns vermittelten Informationen sehr dankbar und fühlten sich in ihrer ablehnenden Haltung zum Brustkrebsscreening bestätigt. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass sich unsere Ahnungen über den Wissensstand der Frauen über das Mammografiescreening bestätigt haben: Die meisten der von uns gegebenen Informationen waren den Frauen neu, und die Unsicherheit, wie sie damit umgehen sollten, war entsprechend gross. Um eine repräsentative Aussage für die Schweiz machen zu können, sollen die Erfahrungen der Pilotstudie nun in einer telefonisch-schriftlichen Befragung umgesetzt werden. Diese sollte eine möglichst grosse, repräsentative Gruppe potenzieller Screeningteilnehmerinnen einbeziehen. Leider sind für eine solche Befragung in der Schweiz die bislang zugesagten Mittel noch nicht ausreichend. ■ PD D R . U LRICH H OFFRAGE Max-Planck-Institut für Bildungsforschung Lentzeallee 94 D-14195 Berlin E-Mail: [email protected] Literatur 1. Gotzsche P.C., Olsen O.: Is screening for breast cancer with mammography justifiable? [see comments]. Lancet 2000; 355: 129–34. 2. Schmidt J.G.: The epidemiology of mass breast cancer screening – a plea for a valid measure of benefit [see comments]. J. Clin. Epidemiol. 1990; 43: 215–25. 3. Schwartz L.M., Woloshin S., Sox H. C., Fischhoff B., Welch H.G.: US women’s attitudes to false positive mammography results and detection of ductal carcinoma in situ: cross sectional survey. BMJ 2000; 320: 1635–40. 4. Mühlhauser, I.; Höldke, B.: Mammographie-Screening – Darstellung der wissenschaftlichen Evidenz-Grundlage zur Kommunikation mit der Frau. Arznei-Telegramm. 1999; 10/99. AutorInnen: D R . K LAZIEN M ATTER -WALSTRA wissenschaftliche Mitarbeiterin der Stiftung Paracelsus Heute Ilgenweidstrasse 3 CH-8840 Einsiedeln E-Mail: [email protected] 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 29 STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG «Diagnose: Brustkrebs» – was heisst das für Betroffene und ihre Familien? Um die Bedeutung der Früherkennung zu beurteilen, müssen Frauen die Dimensionen der Erkrankung kennen. In diesem Beitrag werden die Dimensionen von Brustkrebs für die Betroffenen, ihre Kinder und ihre Partner dargestellt. C HRISTINA S CHEURER S TEFFEN n der Diskussion um den Nutzen der flächendeckenden Mammografie wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die präventive Brustuntersuchung eine psychische Belastung für die Frauen darstellen könne [1]. Dabei wird gerne vergessen, dass durch die Früherkennung möglicherweise weit grössere künftige Belastungen vermieden werden können, denn Brustkrebs ist eine einschneidende Erkrankung und verändert das Leben von betroffenen Frauen radikal. Aber nicht nur das Leben der Frauen verändert sich, sondern auch dasjenige ihrer Familien. Die Dimensionen von Brustkrebs für die betroffenen Frauen und ihre Angehörigen, insbesondere ihre Partner, stehen im Zentrum dieses Artikels. Die Auswirkungen der Brustkrebserkrankung auf die psychosoziale Situation der Betroffenen und ihrer Kinder wurden im Rahmen einer Literaturstudie untersucht. Zudem wurde eine kleine qualitative Untersuchung zur Situation der Partner durchgeführt. I 30 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 Dimensionen von Brustkrebs für die betroffene Frau Krebs ist in unserer Gesellschaft nach wie vor ein tabuisiertes Thema, welches mit Tod, Entstellung und physischer Abhängigkeit in Verbindung gebracht wird, und mit dem Bewusstsein, dass man seine Nächsten nicht davor schützen kann [2]. Eine Brustkrebsdiagnose bedeutet für die betroffenen Frauen, dass sie lernen müssen, mit der gesellschaftlichen Tabuisierung umzugehen. Zugleich müssen sie mit vielen Veränderungen leben lernen. Diese können den Körper, die Psyche oder auch die soziale oder ökonomische Situation betreffen. Körperliche und psychische Veränderungen Nach Berg ist die Brust wie kein anderes Organ der Frau sichtbares Zeichen ihrer Weiblichkeit [3]. Die Brust ist, weit über die Funktion des Stillens hinaus, Symbol weiblicher Schönheit und erotischer Attraktivität. Es ist daher nicht weiter erstaunlich, dass viele Frauen die Diagnose Brustkrebs nicht nur als ernsthafte Erkrankung, sondern auch als Bedrohung ihrer Identität empfinden. Die Angst, bei einer Operation eine Brust zu verlieren, lässt Brustkrebs viel bedrohlicher erscheinen als andere Krebserkrankungen, die unter Umständen lebensbedrohender sind. Eine Brustkrebsoperation, insbesondere eine Mastektomie (Entfernen der Brust), kann dazu führen, dass sich eine Frau nicht mehr ganz fühlt und Mühe hat, sich selbst anzunehmen. Manche Frauen haben das Gefühl, ihr ganzer Körper sei aus dem Gleichgewicht geraten; sie fühlen sich asymmetrisch oder «ein- Christina Scheurer Steffen seitig». Lang anhaltende seelische Schmerzen können hinzukommen. Manche Frauen fühlen sich hässlich und entstellt und wagen kaum, sich selbst anzuschauen, geschweige denn, die Narbe anderen zu zeigen. Der veränderte Körper entspricht nicht mehr dem gängigen Schönheitsideal, welches uns täglich von den Medien vor Augen geführt wird. Die körperliche Veränderung kann zum Mittelpunkt im Denken und Fühlen werden. Es entsteht ein Konflikt zwischen ursprünglichem Körperbild und krankheits- oder therapiebedingten Veränderungen, der das Körperbild verändern kann [3]. Eine Brustkrebsdiagnose hat für die meisten betroffenen Frauen auch psychische Veränderungen zur Folge. In einer Studie von Loveys und Klaich sprechen manche Frauen davon, nicht mehr derselbe Mensch wie früher zu sein [4]. Sie berichten von emotionalen Hochs und Tiefs, aber auch von Wut, Panik, Depression, Selbstmitleid und Ängsten. Sie haben beispielsweise Angst vor einem STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG Rezidiv. Nach Nelson stellt Ungewissheit für viele Frauen mit Brustkrebs eine lebenslange Herausforderung dar, da Brustkrebs einen chronischen Verlauf nehmen kann [5]. Eine Untersuchung von Glaus et al. zeigte, dass über die Hälfte der Frauen ihr Leben mehr wertschätzen als vor der Krankheit, dass viele Frauen jedoch auch häufiger müde sind [6]. Soziale und ökonomische Veränderungen Nach Glaus et al. erfahren nur wenige Frauen einen negativen Einfluss der Krebskrankheit auf die sozialen Beziehungen. Manche Frauen erleben die Brustkrebserkrankung aber als Bewährungsprobe für ihre Partnerschaft. Jedoch ist die weit verbreitete Vorstellung, dass eine Krebserkrankung eine Partnerschaft zerrütte, ein Mythos; nur wenige Paare trennen sich [3]. Jedoch verändert sich für einige Paare und ihre Familien der Alltag. Bedingt durch den Brustkrebs und die Therapien müssen einige Frauen Aktivitäten aufgeben, welche sie vorher problemlos ausüben konnten, und sie müssen lernen, diese neuen Grenzen zu akzeptieren [6]. In der Nachsorge sind Partner, Familie und Freunde die wichtigsten Bezugspersonen sowohl für die emotionale als auch für die praktische Unterstützung. Oktay hält fest, dass die Familie jedoch nicht immer eine Quelle der Unterstützung darstellt, sondern auch eine zusätzliche Belastung sein kann [7]. In einer Informationsbroschüre der Schweizerischen Krebsliga und des Bundesamtes für Gesundheit heisst es, dass Frauen mit Brustkrebs sozial ungenügend integriert seien [1]. Ernsthaft kranke Frauen sind von finanzieller Unsicherheit bedroht und können ihren Arbeitsplatz verlieren und Einkommensverluste erleiden. Nach Glaus et al. hat eine von acht Frauen mit Krebs aufgrund ihrer Krankheit finanzielle Probleme [6]. Dimensionen von Brustkrebs für die Kinder Brustkrebs wirkt sich nicht nur auf die betroffenen Frauen, sondern auch auf ihre Familien aus [8]. Diese erleben oft kritische Zeiten, die durch Stress, Belastungen und Krisen gekennzeichnet sein können [9]. Bedingt durch den Brustkrebs verändert sich oft der Alltag, die Struktur, die Funktion und die Identität der Familie. Diese Veränderungen betreffen auch die Kinder. Nach Lewis und Hammond [10] untersuchen nur einige wenige Studien das Erleben der Kinder von an Brustkrebs erkrankten Müttern. Dies ist erstaunlich, wenn man berücksichtigt, dass etwa 30 Prozent der betroffenen Mütter ein oder mehrere Kinder haben, die noch zu Hause leben. Die Autorinnen kommen zu folgendem Schluss: je mehr Anforderungen die Krankheit der Mutter an die Familie stellt, desto schlechter «funktioniert» das Kind. Dies äussert sich bei jüngeren Kindern zum Beispiel in verschlechterten Beziehungen zu Freunden, schlechteren Bewältigungsstrategien, schwächeren Schulleistungen und einer verringerten sozialen Kompetenz. Jugendliche reagieren hingegen mit vermehrten Verhaltensproblemen. Wenn die Familie die Krankheitsanforderungen der Mutter besser bewältigt, ist auch die Interaktion zwischen Vater und Kind intensiver; als Folge davon «funktioniert» das Kind besser. Verbessert sich die Beziehung zwischen den Ehepartnern, so haben die erkrankten Mütter intensivere Beziehungen zu ihren Kindern; als Folge davon verbessert sich die soziale Kompetenz der Kinder. Eine Depression der Mutter hingegen verursacht für die Kinder sehr viel Druck, der sie wiederum schlechter «funktionieren» lässt. Dimensionen von Brustkrebs für die Partner Bei in einer Partnerschaft lebenden Frauen kommt den Lebenspartnern eine zentrale Rolle im Umgang mit der Brustkrebserkrankung und den Auswirkungen dieser Erkrankung zu. Die Partner gelten als Schlüsselpersonen für die emotionale und die physische Unterstützung ihrer Frauen. Die Situation der Partner wurde im Rahmen einer qualitativen Studie untersucht [11]. Diese Studie wird im Folgenden vorgestellt. «Sein Leben mit ihrem Brustkrebs» [11] Partner von Frauen mit Brustkrebs wurden gefragt, wie sie es erlebt haben, ihre Frauen zu Hause zu begleiten, und welche Unterstützung sie sich von Professionellen wünschten. Es wurden unstrukturierte Interviews mit drei Partnern durchgeführt. Die Interviews wurden nach der auf der Phänomenologie basierenden Analysemethode von Benner [12] analysiert. Resultate Die Resultate wurden in Form einer Geschichte mit dem Titel «Sein Leben mit ihrem Brustkrebs» dargestellt, die sich aus drei Teil-Geschichten zusammensetzt. Geschichten schienen die geeignetste Form zu sein, um den zeitlichen Verlauf, die vielfältigen Zusammenhänge und die Komplexität des Erlebens aufzuzeigen. ■ «Die Geschichte der Zeit und der Krankheit» porträtiert die Stadien und Übergänge des Lebens mit dem Brustkrebs. Die Partner unterscheiden drei Phasen: die Zeit vor dem Brustkrebs, die Diagnose und die Zeit danach. Alle drei Partner bezeichnen die Diagnose als Schock und das Danach als eine Zeit, die durch einschneidende Veränderungen, durch die Auseinandersetzung mit der Krankheit und durch die Konfrontation mit dem Tod geprägt ist. ■ «Die Sie- und Er-Mit-BrustkrebsGeschichte» zeigt, dass die Krebserkrankung von der betroffenen Frau und ihrem Partner gemeinsam durchlebt wird. Die Partnerschaft ist offensichtlich das zentrale Element der Familie während dieser Zeit. Dazu eine Aussage eines Interviewpartners: «Ich denke, es war wie ein Team, das miteinander an einem Strick zieht.» Die Partner unterstützen ihre Frauen in dieser belasteten Zeit auf vielfältige Weise: sie begleiten sie ins Spital oder zum Arzt, kümmern sich um den Haushalt und wollen über die Krankheit und Therapiemöglichkei- 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 31 STEUERUNGSPROBLEME BEI DER BRUSTKREBS-FRÜHERKENNUNG ten informiert und in Therapieentscheidungen miteinbezogen werden. Dass sie all dies tagtäglich neben ihrem Beruf erledigen, scheint für die Partner eine Selbstverständlichkeit zu sein. Der gemeinsame Weg ist auch mit vielen Herausforderungen für die Partnerschaft verbunden. Die Paare müssen beispielsweise lernen, mit Depressionen, einer veränderten Sexualität oder einem chronischen «Die Partner äussern eine Fülle von Unterstützungswünschen, betonen jedoch geschlossen, dass sie von sich aus nie Unterstützung gesucht hätten. » Müdigkeitssyndrom umzugehen, und sie sind manchmal gezwungen, Freizeitaktivitäten und Ferien dem Gesundheitszustand der Frauen anzupassen. Wie gut ihnen dies gelingt, scheint auch von Faktoren wie der ökonomischen Situation, der Stabilität der Partnerschaft und dem sozialen Netz abzuhängen. ■ «Die Geschichte der Unterstützung» beschreibt die Unterstützung von professioneller Seite (ÄrztInnen, Pflegende,...) und durch den Freundeskreis. Hier zeigen sich bei den drei Partnern grosse Unterschiede. Zwei haben die Begleitung und Betreuung der Professionellen als vollkommen ungenügend, fremdbestimmt und nur auf den Spitalaufenthalt begrenzt erlebt. Ein Partner hingegen wurde von Anfang an in die Therapie seiner Ehefrau miteinbezogen und beschreibt die Begleitung als sehr positiv. Die Partner äussern eine Fülle von Unterstützungswünschen, betonen jedoch geschlossen, dass sie von sich aus nie Unterstützung gesucht hätten. Schlussfolgerungen Aus den Erkenntnissen aus der Literaturstudie und den Beobachtungen im Rahmen der qualitativen Untersuchungen lassen sich folgende Schlussfolgerungen ziehen: 32 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 Betroffene brauchen Unterstützung Brustkrebs kann das Leben der betroffenen Frau in verschiedensten Lebensbereichen einschneidend verändern. Daher ist es sehr wichtig, dass Frauen mit Brustkrebs sowohl von Professionellen als auch von der Familie und von Freunden unterstützt und begleitet werden. ■ Die Familien teilen das Krebserlebnis Sowohl die qualitative Untersuchung zur Situation der Partner als auch die Literaturübersicht zur Perspektive der Kinder verdeutlichen, dass das gesamte Familiensystem von der Brustkrebserkrankung eines Familienmitgliedes mitbetroffen ist. Es ist heute noch zu wenig bekannt, wie viel Betreuungsarbeit von den Partnern von Frauen mit Brustkrebs geleistet wird. Die vorgestellte qualitative Untersuchung kommt zum Schluss, dass Pflegende, Ärztinnen, Ärzte und andere Professionelle vermehrt dafür sensibilisiert werden sollten, dass Partner das Krebserlebnis mit ihren Frauen teilen. Zudem sollten sie die Partner als Schlüsselpersonen für die emotionale und auch für die physische Unterstützung ihrer Frauen wahrnehmen. Konkret könnte dies für die Praxis zum Beispiel bedeuten, dass die Partner von professioneller Seite adäquate Informationen über die Krankheit sowie über die Therapie und deren Auswirkungen erhalten und dass sie in Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden. Die Literaturstudie zeigt, dass die Perspektive der Kinder in der Forschung noch viel zu wenig Beachtung erfahren hat. Um Kinder besser unterstützen zu können, sind weitere Untersuchungen zur vorgestellten Thematik nötig. ■ Prävention kann künftige Belastungen verringern Durch frühzeitiges Erkennen von Brustkrebs, durch Reduktion beziehungsweise Ausschalten von Risikofaktoren und durch eine allgemein gesunde Lebensweise kann potenziell Betroffenen und ihren Familien viel Leid erspart bleiben. Präventi■ onsmassnahmen und Früherkennung von Brustkrebs sind also sehr wichtig. Nach Glaus et al. könnten durch gezielte Informationen die Einstellung zu Krebs, die Früherkennung und das unverzügliche Aufsuchen eines Arztes bei vorhandenen Symptomen verbessert werden [6]. Zudem sind gezielte, differenzierte Informationen die Grundvoraussetzung, um eigenverantwortliche Entscheidungen treffen zu können. ■ Anschrift der Verfasserin: C HRISTINA S CHEURER S TEFFEN Aarestrasse 28 3052 Zollikofen Studentin an der Fachhochschule Aargau, Direktionsbereich Gesundheit Literatur: 1. Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Schweizerische Krebsliga (SKL), (1996): Nationales Krebs-Bekämpfungsprogramm. Brustkrebs – Fakten und Handlungsbedarf. [Broschüre]. Bern. 2. Holland, J. C. (1996): Cancer’s Psychological Challenges. Scientific American, Special issue, 122–125. 3. Berg, L. (2000): Brustkrebs. Wissen gegen die Angst. München: Kunstmann. 4. Loveys, B., & Klaich, K. (1991): Breast cancer: Demands of Illness. Oncology Nursing Forum, 18 (1), 75–80. 5. Nelson, J. P. (1996): Struggling to Gain Meaning: Living with the Uncertainty of Breast Cancer. Adv Nurs Sci, 18(3), 59–76. 6. Glaus, A., Castiglione, M. et al. (1999): Caring about Women and Cancer. Frauen und Krebs – eine europäische Initiative. [Broschüre]. Zürich. 7. Oktay, J.S. (1998): Psychological Aspects of Breast Cancer. Lappincott’s Primary Care Practice. 2 (2), 149–159. 8. Schulz, K., Schulz, H., Schulz, O., & von Kerekjarto, M. (1998): Krebspatienten und ihre Familien: Wechselseitige Belastung und Unterstützung. Stuttgart: Schattauer. 9. Lewis, F. (1993): Psychosocial transitions and Familiy’s Work in Adjusting to cancer. Seminars in Oncology Nursing, 9(2), 127–129. 10. Lewis, L., Hammond, M. (1996): The Father’s, Mother’s, and Adolescent’s Functioning with Breast Cancer. Family relations, 45: 456–465. 11. Scheurer Steffen, C. (2000): Sein Leben mit ihrem Brustkrebs. Unveröffentlichte Jahresarbeit, Fachhochschule Gesundheit Aarau. 12. Benner, P. (1994): Interpretative Phenomenology. Embodiment, Caring, and Ethics in Health and Illness. Thousands Oaks: Sage. machs! Managed Care für Hausarztsysteme Schweiz machs! Geschäftsstelle, Leihgasse 44, Postfach 2539, 6342 Baar; Tel. 041-761 77 58, Fax 041-761 77 26, E-Mail: [email protected] Netzstrukturen brauchen eine Vision ... Angesprochen auf seine Erfahrungen als Mitglied eines Hausärztevereins sagte ein Kollege neulich an einer Ärzteversammlung: «...Wichtig ist, dass wir im Netzwerk eine tragfähige Vision haben. Wichtig ist auch, dass diese Vision nicht nur im Kopf von einem oder zweien ist, sondern dass sie sich in den Köpfen von allen im Netz befindet. Erst seitdem wir eine gemeinsame Vision haben, funktioniert die Kommunikation untereinander und erst seither ist eine echte Zusammenarbeit möglich. Die Vision wurde zuerst einmal an alle Netzmitglieder kommuniziert, und dann haben wir ein gemeinsames Wochenende organisiert, an dem alle dabei waren. Da haben wir unsere Vision gemeinsam neu entwickelt. Und heute hat jeder von uns wirklich die gleiche Vision. Hätten wir die nicht, wäre unser Netz schon längst wieder auseinander.» Die «gemeinsame Vision» ist ein tragendes Element für Netzwerkstrukturen. Diesem Thema und der Frage, was wir heute tun müssen, um die Vision zu erreichen, ist der Event vom 5. Mai 2001 gewidmet. Eingeladen sind alle Ärzte und Ärztinnen mit und ohne Netzwerkerfahrung, die Mitglieder unseres Trägervereins und an der Netzwerkarbeit Interessierte aus Betriebsgesellschaften und MC-Organisationen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung mit dem unten stehenden Talon oder über unsere Website www.med-swiss.net. Visions-Workshop 2001 Datum: Zeit: Ort: Thema: Ziel: Samstag, 5. Mai 2001 09.00 bis 17.00 Uhr Kloten Rolle und Funktion der Ärztenetzwerke Vision «Netzwerkstruktur heute und morgen» Programm: Interaktive Zusammenarbeit nach der «open-space»-Methode Kosten: • Mitglieder machs!-Netzwerke: Fr. 30.– bei Anmeldung bis 15. April 2001 (danach Fr. 50.–) • übrige Teilnehmer: Fr. 80.– bei Anmeldung bis 15. April 2001 (danach Fr. 100.–) ✁ Anmeldung zum Visions-Workshop vom 5. Mai 2001 Ich melde mich definitiv an: Name Vorname Strasse PLZ, Ort Tel. E-Mail: Mitglied HA-Verein od. Organisation Bitte ausschneiden und einsenden an machs!-Geschäftsstelle, Postfach 2539, 6342 Baar oder faxen an 041-761 77 26. 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 33 F I R M E N I N F O R M AT I O N / R E D A K T I O N S U N A B H Ä N G I G E T E X T E ® Dank Diovan (Valsartan) ein Viertel weniger Spitaleinweisungen Die chronische Herzinsuffizienz ist die am schnellsten zunehmende HerzKreislauferkrankung weltweit. Ein bis zwei Prozent der gesamten Ausgaben für das Gesundheitswesen in europäischen Ländern gehen auf das Konto stationäre Behandlung der Herzinsuffizienz. Die kürzlich veröffentlichten ValHeFT1 Studie zeigte: Der hochselektive Angiotensin-II-Antagonist Valsartan (Dio® van ) zusätzlich zur Basistherapie verringert die Zahl der nötigen Spitaleinweisungen von HerzinsuffizienzPatienten um 27,5 Prozent. Herzinsuffizienz hat volkswirtschaftliche Bedeutung Die fortschreitende Erschlaffung des Herzmuskels stellt in den Industrienationen den häufigsten Grund für Spitaleinweisungen bei Patienten über 65 Jahren dar. Alleine in den USA werden jährlich mehr als 22,5 Milliarden Dollar für die stationäre Behandlung der Herzinsuffizienz-Patienten aufgewendet. Davon entfallen 69 Prozent auf Hospitalisierungen, jedoch nur 5 Prozent auf Medikamente. Derzeit leiden in der Schweiz etwa 106 000 Personen an chronischer Herzinsuffizienz. Jedes Jahr kommen rund 26 000 neue Fälle dazu – mit zunehmender Tendenz. Symptome zeigen sich bei 5 bis 10 Prozent der über 70jährigen, 5 Prozent der 65-jährigen und 1 bis 2 Prozent der über 50-jährigen Schweizerinnen und Schweizer. Rund 75 Prozent aller HerzinsuffizienzPatienten sind Hypertoniker. Hypertoniker haben ein sechsfach erhöhtes Risiko, chronische Herzinsuffizienz zu entwickeln. Auch koronare Herzkrankheit und Myokardinfarkt führen häufig zu Herzinsuffizienz. Professor Dr. John McMurray von der Universität Glasgow, Schottland, sagt: «Herzinsuffizienz ist 1 Effect of the Angiotensin Receptor Blocker Valsartan on Morbidity and Mortality in Heart Failure: The Valsartan Heart Failure Trial (Val-HeFT). Circulation 2000, 102 (21): b 2672. 34 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 häufiger, belastender, tödlicher und teurer, als viele denken.» Die Zugabe von Valsartan zur bisherigen Basistherapie sei hier eine nützliche und empfehlenswerte Alternative. Die ValHeFT-Studie deutet auf eine neue Möglichkeit hin, Spitaleinweisungen zu reduzieren. Eine «zusätzliche Behandlung mit Valsartan senkt die Zahl der Hospitalisierungen und verbessert die Lebensqualität für die Patienten eindrücklich», sagt Prof. Otto M. Hess vom Inselspital Bern. Den fortschreitenden Verlauf mit Zusatztherapie verlangsamen Der Schweregrad der chronischen Herzschwäche wird nach dem weltweiten Standardmass der New York Heart Association (NYHA) in vier Kategorien eingeteilt. In Stufe I bemerkt man keine körperlichen Einschränkungen. In Stufe II beginnen Beschwerden bei stärkerer körperlicher Belastung. In Stufe III haben Patienten bei leichten Tätigkeiten Beschwerden und in Stufe IV können sie keinerlei Tätigkeiten ohne Einschränkungen mehr wahrnehmen. An der ValHeFT-Studie beteiligten sich weltweit insgesamt 5010 Patienten mit stabiler chronischer Herzinsuffizienz. Die Behandlung – sie dauerte durchschnittlich 27 Monate – fand in 300 Zentren in insgesamt 16 Industrienationen statt. Bei Studienbeginn litt ein grosser Teil der Teilnehmenden (62 Prozent) unter moderater Herzinsuffizienz (NYHA II), 36 Prozent waren als NYHA III klassifiziert und 2 Prozent als NYHA IV. Alle Studienteilnehmer standen bereits unter einer Basistherapie. 93 Prozent von ihnen erhielten ACE-Hemmer, 35 Prozent Betablocker, 85 Prozent Diuretika und 67 Prozent Digoxin. Selbst in so behandelten Populationen ist die Prognose der Erkrankung schlecht. Bereits in Stufe II sind Ersteinweisungen ins Spital wegen manifester Herzinsuffizienz häufig. Die Letalität ist ebenso hoch wie bei vielen Krebserkrankungen: Unter herkömmlicher Therapie sterben etwa 50 Prozent der Patienten innerhalb von fünf Jahren nach der Diagnosestellung. Weniger Hospitalisationen und weniger Notfälle Die Studie zeigte beim sekundären Endpunkt der Hospitalisationen einen hochsignifikanten Effekt unter Zusatztherapie von zweimal täglich 160mg Valsartan zur individuellen Basistherapie: In der Valsartan-Gruppe wurden 349 Hospitalisierungen (13,9 Prozent) verzeichnet, in der Kontrollgruppe 436 Hospitalisierungen (18,5 Prozent). Das bedeutet eine Risikoreduktion um 27,5 Prozent unter Zusatztherapie mit Valsartan (p = 0,00001). Da bei der Auswertung nur Ersteinweisungen berücksichtigt wurden, könne man laut Professor Gianni Tognoni aus Mailand davon ausgehen, dass die Häufigkeit stationärer Aufenthalte insgesamt sogar noch stärker reduziert werde. Der Valsartan-Gruppe ging es generell deutlich besser als der Kontrollgruppe. Mortalität und Morbidität zusammen (definiert als Tod, plötzlicher Tod mit Reanimation, Krankenhauseinweisungen wegen Herzinsuffizienz, Notwendigkeit der intravenösen Gabe von ionotropen oder vasodilatierenden Medikamenten für mindestens vier Stunden) wurden unter Valsartan um 13,3 Prozent reduziert (p = 0,009). Der Nutzen trat dabei bereits nach kurzer Behandlungsdauer zutage. Patienten, die keinen ACE-Hemmer erhielten, schnitten in der ValHeFT-Studie bei der Reduktion von Mortalität und Morbidität sogar überdurchschnittlich gut ab. Zusatztherapie mit Valsartan sichert bleibende Wirkung Bei der ValHeFT-Studie wurde unter Valsartan im Vergleich zu Plazebo eine signifikante Verbesserung der NYHAKlasse und der Symptomatik und eine deutliche Steigerung der Lebensqua- F I R M E N I N F O R M AT I O N / R E D A K T I O N S U N A B H Ä N G I G E T E X T E sieren will, würde ich eher einen Platz für Valsartan sehen». HOSPITALISIERUNG INFOLGE HERZINSUFFIZIENZ Anteil Patienten ohne Ereignis in % 100 27,5% Risikoreduktion p = 0,00001 90 80 Valsartan 0 3 6 Plazebo 9 12 15 18 21 Monate nach Studienbeginn 24 27 ® Die Zusatztherapie mit Diovan (Valsartan) verringert die Hospitalisierung infolge Herzinsuffizienz um 27,5 Prozent. lität beobachtet. Die Auswurffraktion betrug bei Studienbeginn im Mittel 27 Prozent. Sie steigerte sich unter Behandlung in der Kontrollgruppe um 3 Prozent und in der Valsartan-Gruppe um 3,5 Prozent (p = 0,001). Valsartan als Zusatzmedikation zeigt weitere nützliche Effekte: Bei längerer ACE-Hemmertherapie wird Angiotensin II verstärkt über alternative Synthesewege gebildet (Escape-Phänomen). Die zusätzliche Gabe des hochselektiven Angiotensin-II-Antagonisten Valsartan hält A II dagegen dauerhaft vom AT1-Rezeptor fern. Durch die Rezeptorblockade steht mehr A II zur Stimulation des AT2-Rezeptors zur Verfügung. Dem AT2-Rezeptor werden günstige Wirkungen wie Proliferationshemmung zugeschrieben. Valsartan erhöht im Gegensatz zu ACE-Hemmern die Bradykininspiegel nicht. Auch ohne Spitaleinweisung hohe Sicherheit für Arzt und Patienten «Die Herzinsuffizienz ist eine der am schwierigsten zu behandelnden kardiovaskulären Erkrankungen», betont Professor Jay Cohn aus Minnesota. In diesem Fall Betablocker zu verordnen, erfordere viel Erfahrung und grosse Sorgfalt. «Valsartan ist dagegen sehr einfach einzusetzen, es hat sehr wenige Nebenwirkungen und ist daher das komfortablere Medikament in den Händen des Arztes», erklärt Cohn. Die gute Verträglichkeit sichere trotz zweimal täglicher Einnahme zusätzlich zur bestehenden Therapie die Compliance der Patienten. Professor Dr. med. Vera Regitz-Zagrosek vom Deutschen Herzzentrum in Berlin würde Valsartan zusätzlich bei Patienten einsetzen, die trotz ACEHemmern Symptome zeigen und daher häufig ins Spital eingewiesen werden. Für Patienten mit schnellen Herzfrequenzen und malignen Arrhythmien sei eher ein Betablocker indiziert, bei dem man allerdings mit mehr Nebenwirkungen rechnen müsse. «Wenn ein Patient wenig Rhythmusprobleme hat und nicht hochgradig gefährdet scheint und ich ihn stabili- Nutzen für die ganze Gesellschaft Das Fortschreiten der Herzinsuffizienz ist bisher trotz verschiedener pharmakologischer Optionen nicht aufzuhalten. Die Krankheit verschlimmert sich, bis die Patienten ihren Alltag nicht mehr alleine meistern können – eine Spitaleinweisung wird unvermeidlich. Das bringt für den praktizierenden Arzt zusätzliche Notfälle und steigert die Gesundheitskosten. Die Zusatztherapie mit Valsartan kann das verhindern helfen (siehe Grafik). Eine Verminderung der Spitaleinweisungen um mehr als ein Viertel bedeutet für die ganze Gesellschaft substanzielle Einsparungen im Gesundheitswesen. Viele Patienten haben Angst vor Spitalaufenthalten. Wenn man sie durch die Zusatztherapie mit Valsartan verhindern könne, so «bedeutet das für das Leben dieser Patienten eine entscheidende Verbesserung», betont Professor Gianni Tognoni, Mailand. Man mindert neben den unmittelbaren Kosten vor allem das Leid der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Autorin: Dr. Sabine Unternährer-Rosta Zusatztherapie bringt Nutzen Bei der ValHeFT-Studie wurden nur Ersteinweisungen ins Spital berücksichtigt. Diese Einweisungen verringern sich um 46, wenn tausend Patienten mit Herzinsuffizienz für zwei Jahre zusätzlich zur Basistherapie zweimal täglich 160 mg ® Diovan (Valsartan) erhalten. Das relative Risiko einer Spitaleinweisung verringert sich somit um mehr als ein Viertel: um 27,5 Prozent (das absolute Risiko um 4,5 Prozent). Vermutlich wird die Häufigkeit aller stationären Aufenthalte sogar noch stärker reduziert. 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 35 M A N A G E D - C A R E - M O D E L L E Managed-Care-Modelle in der Schweiz 1 1) Hausarztmodelle * Kanton Netzwerk Präsident/Ansprechpartner des Netzwerkes Startdatum Anzahl Ärzte AG AG Aarau 3 Baden Dr. med. Fritz Weber, Buchs. E-Mail: [email protected] Dr. med. Hans Fuchs, Wettingen. E-Mail: [email protected] 01.01.1997 01.09.1996 42 75 AG Bremgarten Dr. med. Andreas Weisshaar, Rudolfstetten. E-Mail: [email protected] Dr. med. Heinrich Zürcher, Windisch. E-Mail: [email protected] Dr. med. Martin Lukas Rickenbacher, Rheinfelden. E-Mail: [email protected] Dr. med. Hans Rohr, Hunzenschwil 01.03.1997 3 3 AG Brugg AG Fricktal 3 3 AG Lenzburg-Seetal AG Wohlen 3 3 AG Wynen-/Suhrental AG Zofingen AG 3 3 Zurzach durchschnittliche Anzahl Versicherte pro Arzt beteiligte MCOs/ Versicherer 13278 15796 316 211 15 3889 259 01.03.1997 24 6574 274 01.04.1997 44 11073 252 01.01.1997 31 13765 444 Dr. med. Wolfgang Meyer, Villmergen 01.04.1997 17 5054 297 Dr. med. Paul Hufschmid, Schöftland. E-Mail: [email protected] Dr. med. Mark Burger, Zofingen. E-Mail: [email protected] (U: St. Hänggi) Dr. med. Roger Bonhôte, Klingnau. E-Mail: [email protected] 01.04.1997 24 7711 321 01.01.1997 37 10781 291 01.04.1998 22 2865 130 SanaCare (1 ), Unimedes 4 Helsana, SanaCare (2 ), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2) , Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes 331 90786 274 Dr. med. Michael Steinbrecher, Heiden. E-Mail: [email protected] Dr. med. Hansueli Schläpfer, Herisau. E-Mail: [email protected] 01.03.1997 14 1359 97 SanaCare (1) 01.03.1997 29 3587 124 SanaCare (1) 43 4946 115 total AG AI/AR Appenzell Ost AI/AR Appenzell West total AI/AR BE BE BE BE BE BE BE BE BE BE BE Stadt Bern Bern - Land Bern Pionier Bern/Seeland, réseau de santé Cosama Hausarztnetz Biel Emmental Engeres Oberland Lyss Oberaargau Seeland Thun (Igomed) Anzahl Versicherte vakant Dr. med. Samuel Ambühl, Kehrsatz Dr. med. Thomas Märki, Bern Prés. Conseil des médecins: Dr. Eugen Häni, Bienne Conseil paritaire: 3 assureurs, 3 médecins, sans président Prés. Conseil des assureurs: Claude Gaulis, secr. général Cosama Dr. med. Hans-Ueli Dettwiler, Biel Dr. med. Jürg F. Friedli, Utzenstorf Dr. med. Urs Bischler, Ringgenberg Dr. med. Matthias Erhardt, Lyss Dr. med. Christoph Affolter, Langenthal Dr. med. Fritz-Georg Fark, Aegerten Dr. med. Ueli Bodmer, Thun. Internet: http://www.blueteam.ch/CUG/igomed/igo_home.nsf? OpenDatabase. E-Mail: [email protected] vakant Light-Hausarztliste Helsana 01.04.1996 01.04.1996 01.04.1995 01.01.1999 143 174 19 30 4744 10760 903 121 33 62 48 4 Unimedes Unimedes Helsana Cosama 01.04.1998 01.04.1996 01.04.1996 01.04.1996 01.04.1996 01.04.1996 01.01.1997 36 91 35 10 15 92 93 780 5909 871 99 234 2174 5500 22 65 25 10 16 24 59 SanaCare (2) Unimedes Unimedes Unimedes Unimedes Unimedes Helsana 01.04.1996 101 980 738 3298 15954 51347 33 16 70 Unimedes Helsana Helsana, SanaCare (2), Unimedes SanaCare (1) BE BE total BE Thun Kanton Bern BL/SO Hausärzteverein Angenstein Frenkentäler Dr. med. Hanspeter Merz, Reinach. E-Mail: [email protected] 01.01.1997 125 10877 87 Dr. med. Felix Heule, Bubendorf 01.09.1995 19 144 4978 15855 262 110 Fribourg, plan de santé 5 01.01.1996 150 2244 15 150 2244 15 BL total BL FR total FR GE GE 6 Genève ReMed 7 (Optimed / 8 PrimaMed ) 12 Delta SA 9 Prés. ReMed: Dr Thomas Wyss 01.01.1997 Dres Marc-André Raetzo, Philippe Schaller, Onex. Tel. 022-879 50 40. E-Mail: [email protected]; [email protected] 01.10.1992 (Hausarztmodell seit 01.05.1995) total GE GR GR total GR 2 Chur Dr. med. Jachen Vonzun, Chur CasaMed Graubünden Gemeinsamer Ausschuss Casamed 01.02.1996 01.01.1997 10 11 356 9843 28 53 10443 197 409 20286 50 33 152 185 3377 15937 19314 102 105 104 Groupe Mutuel Cosama, Concordia (Concordia, Unitas), Krankenkasse SBB 13 CSS , Helsana, Groupe Mutuel SanaCare (1) ÖKK 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 37 M A N A G E D - C A R E - M O D E L L E Kanton Netzwerk Präsident/Ansprechpartner des Netzwerkes Startdatum Anzahl Ärzte Anzahl Versicherte LU Luzern Agglomeration Luzern-Reuss Dr. med. Aldo Kramis, Emmenbrücke. E-Mail: [email protected]; Internet: www.agglu.hp.ms Dr. med. Guido Pfister, Luzern 01.01.2000 13 269 21 SanaCare (2), Unimedes 01.02.1999 24 1195 50 Helsana, SanaCare (3 ), Unimedes 37 1464 40 01.01.1997 01.01.1997 01.01.1997 01.01.1997 01.01.1997 01.01.1999 01.01.1997 9 24 21 18 17 36 25 186 1838 1641 332 768 191 1763 21 77 78 18 45 5 71 01.01.1997 01.01.1997 25 51 455 6586 18 129 Unimedes SanaCare (2), Unimedes Unimedes Unimedes Unimedes SanaCare (2) Helsana, SanaCare (2), Unimedes Unimedes SanaCare (2) 01.01.1997 01.01.1997 01.01.1997 01.01.1997 01.01.1997 01.10.1996 17 22 17 36 14 15 473 778 321 500 291 3060 28 35 19 14 21 204 Unimedes Unimedes Unimedes Unimedes Unimedes SanaCare (1), Unimedes 01.01.1997 01.01.1997 20 21 390 3637 20 173 Unimedes SanaCare (1), Unimedes LU total LU SG SG SG SG SG SG SG Region Flawil Dr. med. Willy Brülisauer, Degersheim Region Gossau Dr. med. Christian Häuptle, Gossau Mittel-Unterrheintal Dr. med. Rudolf Huber, St. Margrethen Oberes Linthgebiet Dr. med. Hugo Gmür, Kaltbrunn Oberrheintal Dr. med. Hansjörg Oesch, Rebstein/Emil Mattle? Hausarztnetz PizolCare Dr. med. Urs Keller, Wangs. E-Mail: [email protected] Rorschach Dr. med. Roman Schöb, Goldach. E-Mail: [email protected] (U: A. Hartmann) Sargans Dr. med. Jean-Paul Jürgens, Bad Ragaz Hausärzteverein Dr. med. Erich Honegger, St. Gallen. E-Mail: [email protected] St. Gallen (St. Gallen Stadt) Stadt SG Ost Dr. med. Martin Küsi, St. Gallen Stadt SG West Dr. med. Ruedi Wissmann, St. Gallen Stadt SG Zentrum Dr. med. Magnus Bieler, St. Gallen Toggenburg Dr. med. Ueli Frey, Ebnat-Kappel Unteres Linthgebiet Dr. med. Marco Lendi, Rapperswil Uzwil Dr. med. René Baer, Oberuzwil. E-Mail: [email protected] (HausArztForum Uzwil) Werdenberg Dr. med. Erich Köppel, Buchs Region Wil Dr. med. Paul Germann, Schwarzenbach (U: Buchs). E-Mail: [email protected] Kanton SG Dr. med. Richard Urscheler, Flawil (Ansprechperson für den gesamten Kanton SG) SG SG SG SG SG SG SG SG durchschnittliche Anzahl Versicherte pro Arzt 14 Swica15 25200 total SG beteiligte MCOs/ Versicherer 332 48410 146 SH total SG Schaffhausen Dr. med. Heinz Weber, Schaffhausen. E-Mail: [email protected] 01.09.1997 57 57 10129 10129 178 178 SO total SO Solothurn Dr. med. Jean-Pierre Summ, Bettlach 01.01.2000 41 41 2092 2092 51 51 SZ total SZ Kanton Schwyz Dr. med. Walter Theler, Lachen 01.01.1999 64 64 111 111 2 2 TG 28 5901 211 Helsana, SanaCare (2), Unimedes 13 3165 243 TG Amriswil, Bischofszell, Dr. med. Theo Ringli, Romanshorn.. E-Mail: [email protected] 01.10.1997 Romanshorn u. Umgeb. Arbon und Dr. med. Roman Buff, Arbon 01.01.1997 Umgebung Frauenfeld Dr. med. Christine Luginbühl. E-Mail: [email protected] 01.03.1996 26 7358 283 TG Hinterthurgau TG Mittelthurgau TG Steckborn, Stein.a.Rhein u. Diessenhofen (Eschenz) Weinfelden Kanton Thurgau Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes TG TG TG total TG 19 5816 306 01.10.1997 22 4333 197 01.03.1996 22 5301 241 Dr. med. Roland Russi, Weinfelden 01.03.1996 10 422 140 4218 11000 47092 328 328 6026 6026 18 18 Helsana Helsana, Visana VD Lausanne/Nyon 16 (Qualimed / 17 Medinet ) Vaud (réseau vaudois de Cosama) Association des médecins de Réseaux. Dr B. Giorgis, président, 1032 Romanel-sur-Lausanne 01.01.1997 34 1385 41 Prés. Association des médecins: Dr Jean-Pierre Pavillon, Echallens Prés. Conseil paritaire: Prof. Olivier Blanc, Dommartin secr. Conseil paritaire: Sonia Paradis, Caisse Vaudoise Prés. Conseil des assureurs: Robert Fuchs, dir. Caisse Vaudoise 01.01.1996 211 21478 102 Vaud, plan de santé Avenir 5 01.09.1995 28 950 34 273 23813 87 total VD M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 SanaCare (2), Unimedes Swica15 336 Light-Hausarztliste Helsana 38 Unimedes 01.02.1997 Kanton Tessin VD Helsana Dr. med. Ulrich Paul Rotach, Oberwangen. E-Mail: [email protected] Dr. med. Christian Schmid, Sulgen. E-Mail: [email protected] Dr. med. Lucas Henzi, Steckborn TI total TI VD SanaCare (1), Unimedes Cosama Groupe Mutuel M A N A G E D - C A R E - M O D E L L E Kanton Netzwerk Präsident/Ansprechpartner des Netzwerkes Startdatum Anzahl Ärzte ZH Effretikon und Umgebung Winterthur-Andel18 fingen (Hawa) WintiMed-Verein (Pilotprojekt) WintiMed AG (Capitationmodell) Zürcher Oberland Nord Zürich Stadt (VHZ) Dr. med. Jürg Pellaton, Nürensdorf. E-Mail: [email protected] 01.07.1997 25 durchschnittliche Anzahl Versicherte pro Arzt beteiligte MCOs/ Versicherer 3048 122 SanaCare (2), Unimedes Dr. med. Alfred Rösli, Winterthur. E-Mail: [email protected] 01.01.1997 105 29214 278 24 3276 137 SanaCare (2), Helsana, Unimedes, Visana SanaCare (2) Dr. med. Caspar Brunner, Winterthur. E-Mail: [email protected] (U: Alois Beerli) Dr. med. Alois Beerli (Verwaltungsratspräsident), Winterthur 01.03.1994 01.01.1999 4076 170 Helsana, Unimedes, Visana Dr. med. Niklaus Hasler, Volketswil. E-Mail: [email protected] 01.01.1999 28 1384 49 Helsana, SanaCare (2) Präsidium: Dr. med. Philip Dreiding, Zürich. Dr. med. Rainer Hurni, Zürich, Dr. med. Ursula Vogelsang, Zürich. E-Mail: [email protected]; [email protected]; [email protected] 01.01.1998 178 5272 30 SanaCare (2), Unimedes total ZH 360 46270 129 total CH 3632 390185 107 ZH ZH ZH ZH Anzahl Versicherte * Sämtliche Angaben ohne Gewähr, Stand 1.1.2001 beziehungsweise 31.12.2000 (Unimedes, Cosama). Die Ärztezahlen der kursiv gedruckten Hausarztmodelle wurden wegen teilweiser oder vollständiger Überschneidung mit anderen (den jeweils direkt obenstehenden) Hausarztmodellen nicht mitgezählt. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Modelle mit hausärztlichem Gatekeeping (inkl. Versicherungsmodelle mit Hausarztlisten ohne Zuordnung zu einem Ärztenetzwerk [diese Modelle wurden in der letztjährigen Hausarztmodellliste, die in Managed Care 3/2000 erschienen ist, nur teilweise aufgeführt]) Trägerversicherer: Concordia (Concordia, Unitas [ausser im Hausarztnetz Rorschach]), Wincare, Partnerversicherer: Helsana (Helvetia, Artisana; beim Hausarztnetz Schaffhausen inkl. Progrès [ehem. Krankenkasse Schleitheim]), Krankenkasse SBB Betriebsgesellschaft: argomed Trägerversicherer: Concordia (Unitas, Concordia), Wincare, Partnerversicherer: Krankenkasse SBB Die Groupe Mutuel Versicherungen sind keinem Ärzte-Netzwerk angeschlossen. ReMed = Association des médecins travaillants en Réseau Cosama Concordia, Krankenkasse SBB Das Optimed-Modell wird von einer paritätischen Kommission geleitet, der neben dem ReMed-Präsidenten angehören: Françoise Saudan, Conseillère aux États, Genève (Prés. Conseil paritaire), Jean-Yves Rapin, Intras (Prés. Conseil des assureurs) zum PrimaMed-Netz gehören nur 246 ÄrztInnen ohne Versichertenzahl von Concordia und Krankenkasse SBB (diese Zahl wird nicht bekanntgegeben) SA (=AG): Société anonyme sans buts lucratifs Full-Risk-Capitationvertrag Concordia (Concordia, Unitas), Krankenkasse SBB Swica erstellt im Rahmen des Versicherungsmodells Nova Casa jährlich eine Liste der im Wahlrecht der Versicherten stehenden Hausärzte mit Gatekeeperfunktion; das Versicherungsmodell ist keinem Ärztenetzwerk zugeordnet. Helsana Visana Betriebsgesellschaft: hawadoc AG 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 39 M A N A G E D - C A R E - M O D E L L E Managed-Care-Modelle in der Schweiz 1 1) Hausarztmodelle * Kanton Netzwerk Präsident/Ansprechpartner des Netzwerkes Startdatum Anzahl Ärzte AG AG Aarau 3 Baden Dr. med. Fritz Weber, Buchs. E-Mail: [email protected] Dr. med. Hans Fuchs, Wettingen. E-Mail: [email protected] 01.01.1997 01.09.1996 42 75 AG Bremgarten Dr. med. Andreas Weisshaar, Rudolfstetten. E-Mail: [email protected] Dr. med. Heinrich Zürcher, Windisch. E-Mail: [email protected] Dr. med. Martin Lukas Rickenbacher, Rheinfelden. E-Mail: [email protected] Dr. med. Hans Rohr, Hunzenschwil 01.03.1997 3 3 AG Brugg AG Fricktal 3 3 AG Lenzburg-Seetal AG Wohlen 3 3 AG Wynen-/Suhrental AG Zofingen AG 3 3 Zurzach durchschnittliche Anzahl Versicherte pro Arzt beteiligte MCOs/ Versicherer 13278 15796 316 211 15 3889 259 01.03.1997 24 6574 274 01.04.1997 44 11073 252 01.01.1997 31 13765 444 Dr. med. Wolfgang Meyer, Villmergen 01.04.1997 17 5054 297 Dr. med. Paul Hufschmid, Schöftland. E-Mail: [email protected] Dr. med. Mark Burger, Zofingen. E-Mail: [email protected] (U: St. Hänggi) Dr. med. Roger Bonhôte, Klingnau. E-Mail: [email protected] 01.04.1997 24 7711 321 01.01.1997 37 10781 291 01.04.1998 22 2865 130 SanaCare (1 ), Unimedes 4 Helsana, SanaCare (2 ), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2) , Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes 331 90786 274 Dr. med. Michael Steinbrecher, Heiden. E-Mail: [email protected] Dr. med. Hansueli Schläpfer, Herisau. E-Mail: [email protected] 01.03.1997 14 1359 97 SanaCare (1) 01.03.1997 29 3587 124 SanaCare (1) 43 4946 115 total AG AI/AR Appenzell Ost AI/AR Appenzell West total AI/AR BE BE BE BE BE BE BE BE BE BE BE Stadt Bern Bern - Land Bern Pionier Bern/Seeland, réseau de santé Cosama Hausarztnetz Biel Emmental Engeres Oberland Lyss Oberaargau Seeland Thun (Igomed) Anzahl Versicherte vakant Dr. med. Samuel Ambühl, Kehrsatz Dr. med. Thomas Märki, Bern Prés. Conseil des médecins: Dr. Eugen Häni, Bienne Conseil paritaire: 3 assureurs, 3 médecins, sans président Prés. Conseil des assureurs: Claude Gaulis, secr. général Cosama Dr. med. Hans-Ueli Dettwiler, Biel Dr. med. Jürg F. Friedli, Utzenstorf Dr. med. Urs Bischler, Ringgenberg Dr. med. Matthias Erhardt, Lyss Dr. med. Christoph Affolter, Langenthal Dr. med. Fritz-Georg Fark, Aegerten Dr. med. Ueli Bodmer, Thun. Internet: http://www.blueteam.ch/CUG/igomed/igo_home.nsf? OpenDatabase. E-Mail: [email protected] vakant Light-Hausarztliste Helsana 01.04.1996 01.04.1996 01.04.1995 01.01.1999 143 174 19 30 4744 10760 903 121 33 62 48 4 Unimedes Unimedes Helsana Cosama 01.04.1998 01.04.1996 01.04.1996 01.04.1996 01.04.1996 01.04.1996 01.01.1997 36 91 35 10 15 92 93 780 5909 871 99 234 2174 5500 22 65 25 10 16 24 59 SanaCare (2) Unimedes Unimedes Unimedes Unimedes Unimedes Helsana 01.04.1996 101 980 738 3298 15954 51347 33 16 70 Unimedes Helsana Helsana, SanaCare (2), Unimedes SanaCare (1) BE BE total BE Thun Kanton Bern BL/SO Hausärzteverein Angenstein Frenkentäler Dr. med. Hanspeter Merz, Reinach. E-Mail: [email protected] 01.01.1997 125 10877 87 Dr. med. Felix Heule, Bubendorf 01.09.1995 19 144 4978 15855 262 110 Fribourg, plan de santé 5 01.01.1996 150 2244 15 150 2244 15 BL total BL FR total FR GE GE 6 Genève ReMed 7 (Optimed / 8 PrimaMed ) 12 Delta SA 9 Prés. ReMed: Dr Thomas Wyss 01.01.1997 Dres Marc-André Raetzo, Philippe Schaller, Onex. Tel. 022-879 50 40. E-Mail: [email protected]; [email protected] 01.10.1992 (Hausarztmodell seit 01.05.1995) total GE GR GR total GR 2 Chur Dr. med. Jachen Vonzun, Chur CasaMed Graubünden Gemeinsamer Ausschuss Casamed 01.02.1996 01.01.1997 10 11 356 9843 28 53 10443 197 409 20286 50 33 152 185 3377 15937 19314 102 105 104 Groupe Mutuel Cosama, Concordia (Concordia, Unitas), Krankenkasse SBB 13 CSS , Helsana, Groupe Mutuel SanaCare (1) ÖKK 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 37 M A N A G E D - C A R E - M O D E L L E Kanton Netzwerk Präsident/Ansprechpartner des Netzwerkes Startdatum Anzahl Ärzte Anzahl Versicherte LU Luzern Agglomeration Luzern-Reuss Dr. med. Aldo Kramis, Emmenbrücke. E-Mail: [email protected]; Internet: www.agglu.hp.ms Dr. med. Guido Pfister, Luzern 01.01.2000 13 269 21 SanaCare (2), Unimedes 01.02.1999 24 1195 50 Helsana, SanaCare (3 ), Unimedes 37 1464 40 01.01.1997 01.01.1997 01.01.1997 01.01.1997 01.01.1997 01.01.1999 01.01.1997 9 24 21 18 17 36 25 186 1838 1641 332 768 191 1763 21 77 78 18 45 5 71 01.01.1997 01.01.1997 25 51 455 6586 18 129 Unimedes SanaCare (2), Unimedes Unimedes Unimedes Unimedes SanaCare (2) Helsana, SanaCare (2), Unimedes Unimedes SanaCare (2) 01.01.1997 01.01.1997 01.01.1997 01.01.1997 01.01.1997 01.10.1996 17 22 17 36 14 15 473 778 321 500 291 3060 28 35 19 14 21 204 Unimedes Unimedes Unimedes Unimedes Unimedes SanaCare (1), Unimedes 01.01.1997 01.01.1997 20 21 390 3637 20 173 Unimedes SanaCare (1), Unimedes LU total LU SG SG SG SG SG SG SG Region Flawil Dr. med. Willy Brülisauer, Degersheim Region Gossau Dr. med. Christian Häuptle, Gossau Mittel-Unterrheintal Dr. med. Rudolf Huber, St. Margrethen Oberes Linthgebiet Dr. med. Hugo Gmür, Kaltbrunn Oberrheintal Dr. med. Hansjörg Oesch, Rebstein/Emil Mattle? Hausarztnetz PizolCare Dr. med. Urs Keller, Wangs. E-Mail: [email protected] Rorschach Dr. med. Roman Schöb, Goldach. E-Mail: [email protected] (U: A. Hartmann) Sargans Dr. med. Jean-Paul Jürgens, Bad Ragaz Hausärzteverein Dr. med. Erich Honegger, St. Gallen. E-Mail: [email protected] St. Gallen (St. Gallen Stadt) Stadt SG Ost Dr. med. Martin Küsi, St. Gallen Stadt SG West Dr. med. Ruedi Wissmann, St. Gallen Stadt SG Zentrum Dr. med. Magnus Bieler, St. Gallen Toggenburg Dr. med. Ueli Frey, Ebnat-Kappel Unteres Linthgebiet Dr. med. Marco Lendi, Rapperswil Uzwil Dr. med. René Baer, Oberuzwil. E-Mail: [email protected] (HausArztForum Uzwil) Werdenberg Dr. med. Erich Köppel, Buchs Region Wil Dr. med. Paul Germann, Schwarzenbach (U: Buchs). E-Mail: [email protected] Kanton SG Dr. med. Richard Urscheler, Flawil (Ansprechperson für den gesamten Kanton SG) SG SG SG SG SG SG SG SG durchschnittliche Anzahl Versicherte pro Arzt 14 Swica15 25200 total SG beteiligte MCOs/ Versicherer 332 48410 146 SH total SG Schaffhausen Dr. med. Heinz Weber, Schaffhausen. E-Mail: [email protected] 01.09.1997 57 57 10129 10129 178 178 SO total SO Solothurn Dr. med. Jean-Pierre Summ, Bettlach 01.01.2000 41 41 2092 2092 51 51 SZ total SZ Kanton Schwyz Dr. med. Walter Theler, Lachen 01.01.1999 64 64 111 111 2 2 TG 28 5901 211 Helsana, SanaCare (2), Unimedes 13 3165 243 TG Amriswil, Bischofszell, Dr. med. Theo Ringli, Romanshorn.. E-Mail: [email protected] 01.10.1997 Romanshorn u. Umgeb. Arbon und Dr. med. Roman Buff, Arbon 01.01.1997 Umgebung Frauenfeld Dr. med. Christine Luginbühl. E-Mail: [email protected] 01.03.1996 26 7358 283 TG Hinterthurgau TG Mittelthurgau TG Steckborn, Stein.a.Rhein u. Diessenhofen (Eschenz) Weinfelden Kanton Thurgau Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes Helsana, SanaCare (2), Unimedes TG TG TG total TG 19 5816 306 01.10.1997 22 4333 197 01.03.1996 22 5301 241 Dr. med. Roland Russi, Weinfelden 01.03.1996 10 422 140 4218 11000 47092 328 328 6026 6026 18 18 Helsana Helsana, Visana VD Lausanne/Nyon 16 (Qualimed / 17 Medinet ) Vaud (réseau vaudois de Cosama) Association des médecins de Réseaux. Dr B. Giorgis, président, 1032 Romanel-sur-Lausanne 01.01.1997 34 1385 41 Prés. Association des médecins: Dr Jean-Pierre Pavillon, Echallens Prés. Conseil paritaire: Prof. Olivier Blanc, Dommartin secr. Conseil paritaire: Sonia Paradis, Caisse Vaudoise Prés. Conseil des assureurs: Robert Fuchs, dir. Caisse Vaudoise 01.01.1996 211 21478 102 Vaud, plan de santé Avenir 5 01.09.1995 28 950 34 273 23813 87 total VD M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 SanaCare (2), Unimedes Swica15 336 Light-Hausarztliste Helsana 38 Unimedes 01.02.1997 Kanton Tessin VD Helsana Dr. med. Ulrich Paul Rotach, Oberwangen. E-Mail: [email protected] Dr. med. Christian Schmid, Sulgen. E-Mail: [email protected] Dr. med. Lucas Henzi, Steckborn TI total TI VD SanaCare (1), Unimedes Cosama Groupe Mutuel M A N A G E D - C A R E - M O D E L L E Kanton Netzwerk Präsident/Ansprechpartner des Netzwerkes Startdatum Anzahl Ärzte ZH Effretikon und Umgebung Winterthur-Andel18 fingen (Hawa) WintiMed-Verein (Pilotprojekt) WintiMed AG (Capitationmodell) Zürcher Oberland Nord Zürich Stadt (VHZ) Dr. med. Jürg Pellaton, Nürensdorf. E-Mail: [email protected] 01.07.1997 25 durchschnittliche Anzahl Versicherte pro Arzt beteiligte MCOs/ Versicherer 3048 122 SanaCare (2), Unimedes Dr. med. Alfred Rösli, Winterthur. E-Mail: [email protected] 01.01.1997 105 29214 278 24 3276 137 SanaCare (2), Helsana, Unimedes, Visana SanaCare (2) Dr. med. Caspar Brunner, Winterthur. E-Mail: [email protected] (U: Alois Beerli) Dr. med. Alois Beerli (Verwaltungsratspräsident), Winterthur 01.03.1994 01.01.1999 4076 170 Helsana, Unimedes, Visana Dr. med. Niklaus Hasler, Volketswil. E-Mail: [email protected] 01.01.1999 28 1384 49 Helsana, SanaCare (2) Präsidium: Dr. med. Philip Dreiding, Zürich. Dr. med. Rainer Hurni, Zürich, Dr. med. Ursula Vogelsang, Zürich. E-Mail: [email protected]; [email protected]; [email protected] 01.01.1998 178 5272 30 SanaCare (2), Unimedes total ZH 360 46270 129 total CH 3632 390185 107 ZH ZH ZH ZH Anzahl Versicherte * Sämtliche Angaben ohne Gewähr, Stand 1.1.2001 beziehungsweise 31.12.2000 (Unimedes, Cosama). Die Ärztezahlen der kursiv gedruckten Hausarztmodelle wurden wegen teilweiser oder vollständiger Überschneidung mit anderen (den jeweils direkt obenstehenden) Hausarztmodellen nicht mitgezählt. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Modelle mit hausärztlichem Gatekeeping (inkl. Versicherungsmodelle mit Hausarztlisten ohne Zuordnung zu einem Ärztenetzwerk [diese Modelle wurden in der letztjährigen Hausarztmodellliste, die in Managed Care 3/2000 erschienen ist, nur teilweise aufgeführt]) Trägerversicherer: Concordia (Concordia, Unitas [ausser im Hausarztnetz Rorschach]), Wincare, Partnerversicherer: Helsana (Helvetia, Artisana; beim Hausarztnetz Schaffhausen inkl. Progrès [ehem. Krankenkasse Schleitheim]), Krankenkasse SBB Betriebsgesellschaft: argomed Trägerversicherer: Concordia (Unitas, Concordia), Wincare, Partnerversicherer: Krankenkasse SBB Die Groupe Mutuel Versicherungen sind keinem Ärzte-Netzwerk angeschlossen. ReMed = Association des médecins travaillants en Réseau Cosama Concordia, Krankenkasse SBB Das Optimed-Modell wird von einer paritätischen Kommission geleitet, der neben dem ReMed-Präsidenten angehören: Françoise Saudan, Conseillère aux États, Genève (Prés. Conseil paritaire), Jean-Yves Rapin, Intras (Prés. Conseil des assureurs) zum PrimaMed-Netz gehören nur 246 ÄrztInnen ohne Versichertenzahl von Concordia und Krankenkasse SBB (diese Zahl wird nicht bekanntgegeben) SA (=AG): Société anonyme sans buts lucratifs Full-Risk-Capitationvertrag Concordia (Concordia, Unitas), Krankenkasse SBB Swica erstellt im Rahmen des Versicherungsmodells Nova Casa jährlich eine Liste der im Wahlrecht der Versicherten stehenden Hausärzte mit Gatekeeperfunktion; das Versicherungsmodell ist keinem Ärztenetzwerk zugeordnet. Helsana Visana Betriebsgesellschaft: hawadoc AG 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 39 M A N A G E D - C A R E - M O D E L L E 2) HMO-Gesundheitszentren und Standorte mit HMO-Angebot* AG Baden Swica Gesundheitszentrum, Rütistrasse 6, 5400 Baden. Tel. 056-200 53 53 Swica Swica Gesundheitsorganisation BE Bern SanaCare HMO-Gesundheitszentrum, Laupenstrasse 37, 3008 Bern. Tel. 031-385 71 11 Swica Gesundheitszentrum, Spitalgasse 40, 3011 Bern. Tel. 031-326 55 55. 4 Praxis Bubenberg , Bubenbergplatz 11, 3001 Bern. Tel. 031-328 88 88. SanaCare AG BE Bern BE Bern BE Bremgarten Praxis Dres. E. Bachmann 4 und U. Müller , Kalchackerstr. 106, 3047 Bremgarten Vertrag mit 3 Swica Gesundheitsorganisation Praxis Bubenberg AG (mitarbeitereigen) Praxis Bubenberg AG in Betrieb EQUAMseit zertifiziert Leitende(r) Arzt/Ärztin(nen) Anzahl ÄrztInnen (Angabe in Klammern: Anzahl Stellen) ungefähre Anzahl HMO1 Versicherte durchschnittliche Anzahl Versicherte 2 pro Arzt 1994/95 Dr. med. Josef von Rickenbach 4 (2,75) 2600 945 Dr. med. Ulrich Thurnheer 6 (4,4) 3100 705 Dr. med. Donat Gemsch 5 (2,2) 2800 1273 Dr. med. Adrian Wirther, 7 (5) Dr. med. Daniel Vils 4150 830 Dr. med. Evelyne Bachmann, Dr. med. Ueli Müller 100 50 Concordia, Wincare, 1994 Helsana, Krankenkasse SBB, KBV, Provita Swica 1994/95 i t Š a l EQUA M a rt ifi k t Inhaber qu Anschrift t s Standort ze Kanton Helsana, Visana, CSS 01.01.1999 angemeldet (seit 1.5. 1995 als ARCOVITA-HMO) CSS, Helsana, Visana 01.01.2000 5 6 22 (16,35) + 2 10150 Basel BS Basel Swica Gesundheitszentrum, Freie Strasse 35, 4001 Basel. Tel. 061-264 33 33. HMO-Praxis St. Alban, St. Alban-Anlage 29, 4052 Basel Swica Swica Gesundheitsorganisation 1994/95 Medinet AG 1996 CSS, Visana EQUA M a rt ifi k t Concordia, Wincare, 1992 ÖKK, CSS, Helsana, KBV ze BS Gesundheitsplan HMO, Stiftung HMO Kirschgartenstrasse 7, 4010 Basel. Tel. 061-295 47 47. i t Š a l t s Basel qu total BE BS 2 Dr. med. Thomas Grüninger, stellvertr. Geschäftsführer: Orlando Bitzer, Präsident Verein IPA (VIPA): Dr. med. Guy Morin, Basel Dr. med. Markus Gallati 7 (5,95) +69 Dr. med. Philipp J. Tschopp 3 1351 450 6 13 (11,25) + 69 20451 1821 /255 3 (2,1) 2400 1143 GR Chur Swica Gesundheitszentrum, Steinbruchstrasse 12, 7000 Chur. Tel. 081-254 75 75 1994/95 Dr. med. Markus Waltert 3 (2,8) 2085 745 LU Luzern SanaCare SanaCare AG HMO-Gesundheitszentrum, Stadthausstrasse 4, 6003 Luzern. Tel. 041-227 41 41. HMO-Praxis Pilatusstrasse, Medinet AG Pilatusstrasse 35, 6003 Luzern ÖKK Gesundheitspraxis HMO, ÖKK Frankenstrasse 2, 6003 Luzern Dr. med. Bernhard Studer 5 (3,6) 3100 861 Dr. med. Daniel Matter 6 4590 765 kfm. Leiter: Rolf Gabriel 5 3400 680 22 (19,5) 11090 569 01.01.1999 t s Luzern EQUA M ze LU qu Dr. med. Danilo Janijc Luzern t a rt ifi k total LU SG St. Gallen SG Wil 8 1565 1994/95 LU 7 3600 Swica Centre de santé, Swica Swica Rue de Lausanne 80, Gesundheitsorganisation 1202 Genève. Tel. 022-908 33 33. i t Š a l 8 3 (2,3) Genf Concordia, Wincare, 1994 Helsana, Krankenkasse SBB, KBV, Provita CSS, Swica, Visana 1993 7 2605 /207 GE Swica Swica, CSS Gesundheitsorganisation 8 15500 5 total BS 9 7 707 /621 Swica Gesundheitszentrum, Vadianstrasse 26, 9001 St. Gallen. Tel. 071-226 82 82. Swica Gesundheitszentrum, Friedtalweg 18, 9500 Wil. Tel. 071-913 54 00. Swica Swica Gesundheitsorganisation 1994/95 Dr. med. Stefan Schindler 6 (5,5) 8100 1473 Swica Swica Gesundheitsorganisation 1994/95 Dr. med. Christoph Niederberger 8 (6,4) 7500 1172 14 (11,9) 15600 1311 SH total SG Schaffhausen Swica Gesundheitszentrum, Zentrum Buchsbaum, Schwertstrasse 9, 8200 Schaffhausen. Tel. 052-632 10 10. Swica Swica Gesundheitsorganisation 1994/95 Dr. med. Ueli Haag 6 (4,4) 2300 523 TI Lugano Swica Centro della salute, Via Pioda 14, 6900 Lugano. Tel. 091-910 27 27. Swica Swica, CSS Gesundheitsorganisation 1994/95 Dr. med. Mauro Ramsauer 2 (1,5) 2237 1491 40 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 M A N A G E D - C A R E - M O D E L L E Zug Swica Gesundheitszentrum, Baarerstrasse 8, 6300 Zug. Tel. 071-913 54 00. ZH Dübendorf ZH ZH ZH ZH ZH ZH 585 1994/95 Dr. med. Elisabeth Künzli 3 (2) 1700 850 Helsana, Visana 01.01.2000 Dr. med. Sven Michelsen 4 500 125 Helsana 01.01.2000 med. pract. Mirko Kranich 3 500 167 Helsana, Visana 1998 3 600 200 Helsana 01.01.2000 Dr. med. Roger Guggenheim Dr. med. Jan Tuma 2 200 100 Dr. med. Giuseppe Mancuso 3 (2, 6) 2100 808 Med. Pract. Verena Rosskopf 6 (4,8) 7700 1604 1996 Dr. med. Jürg Linggi 3 1878 626 1994/95 Dr. med. Predrag Lohrer 7 (5,0) 8700 1740 Helsana, Supra, Visana 1999 Dres. Simic, Dallafior, Christen 3 320 107 Helsana, Visana, Supra 01.01.2000 Dr. med. Verena Hablützel, Dr. med. Armand Rapp 2 100 50 Concordia, Wincare, Helsana, Krankenkasse SBB, ÖKK Winterthur, KBV, Provita Concordia, Wincare, Helsana, Krankenkasse SBB, ÖKK Winterthur, KBV, Provita Concordia, Wincare, Helsana, Krankenkasse SBB, ÖKK Winterthur, KBV, CSS, Provita Helsana, Visana, Supra 1995 Dr. med. Patrick Holzer 7 (4,1) 3200 780 med. pract. Peter Trautmann 9 (4,1) 4800 1171 Dr. med. Michael Bischoff 13 (6,4) 6550 1023 Dr. med. Felix Huber 2900 468 Concordia, Wincare, 1994 Helsana, Krankenkasse SBB, ÖKK Winterthur, KBV, Provita Swica 1994/95 Medinet AG CSS, Visana, Swica (CSS Versicherung) Swica Swica Gesundheitsorganisation SanaCare AG i t Š a l EQUA M a rt ifi k 1990 i t Š a l EQUA M a rt ifi k 01.01.1998 i t Š a l t s MediX Ärzte AG 1991 t s SanaCare AG a rt ifi k t s SanaCare AG i t Š a l EQUA M ze ZH 1520 ze ZH Swica Gesundheitsorganisation Dr. med. Bernard Croisier 4 (2,6) ze ZH Swica Swica Gesundheitsorganisation SanaCare AG durchschnittliche Anzahl Versicherte 2 pro Arzt t s ZH 1994/95 10 9 (6,2) EQUA M ze Praxisnetz Dübendorf , c/o Dr. med. S. Michelsen, Leepüntstrasse 18, 8600 Dübendorf 10 Horgen Praxis Central Horgen , Seestr. 122, 8810 Horgen 10 ZürichAirport Medical Center , Flughafen 8058 Zürich-Flughafen Uster Praxis Dres. Nina und 10 Jan Tuma , Seilerweg 1, 8610 Uster Winterthur SanaCare HMO-Gesundheitszentrum, Technikumstrasse 73, 8400 Winterthur. Tel. 052-266 95 95. Winterthur Swica Gesundheitszentrum, Gertrudstrasse 1, 8400 Winterthur. Tel. 052-266 97 00. Zürich HMO-Praxis am Talacker, Talacker 35, 8001 Zürich Zürich Swica Gesundheitszentrum, Baumackerstrasse 46, 8050 Zürich. Tel. 01-315 75 00. ZürichPraxisgemeinschaft 10 Altstetten Altstetten , Eugen-HuberStrasse 16, 8048 Zürich 10 ZürichDres med. V. Hablützel Hirslanden (Hegibachstr. 2) und A. 10 Rapp (Freiestr. 217), 8032 Zürich Zürich-Oerlikon SanaCare HMO-Gesundheitszentrum, Gubelstrasse 28, 8050 Zürich-Oerlikon. Tel. 01-318 60 00. ZürichSanaCare Stadelhofen HMO-Gesundheitszentrum, Gottfried Keller-Strasse 7, 8024 Zürich-Stadelhofen. Tel. 01-261 00 04. ZürichSanaCare Wiedikon HMO-Gesundheitszentrum, Zweierstrasse 136/138, 8003 Zürich-Wiedikon. Tel. 01-451 04 10. 10 ZürichMediX Gruppenpraxis , Wipkingen Rotbuchstrasse 46, 8037 Zürich ungefähre Anzahl HMO1 Versicherte t ZG ZH Swica Swica, CSS Gesundheitsorganisation Anzahl ÄrztInnen (Angabe in Klammern: Anzahl Stellen) t Swica Centre de santé, Boulevard de Grancy 39, 1001 Lausanne. Tel. 021-613 32 32. ZH Leitende(r) Arzt/Ärztin(nen) t Lausanne ZH in Betrieb EQUAMseit zertifiziert a rt ifi k t VD Vertrag mit qu Inhaber qu Anschrift qu Standort qu Kanton 5 6 7 8 7 8 total ZH 57 (36,2) + 17 40048 1106 /753 total CH 153 112181 5 6 (111,35) + 88 1007 /563 * sämtliche Angaben ohne Gewähr, Stand 1.1.2001 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 ohne nicht HMO-Versicherte, die sich im HMO-Gesundheitszentrum behandeln lassen, für die aber im Einzelleistungssystem abgerechnet wird wo nicht anders angegeben, handelt es sich hier um die Zahl der Versicherten pro ärztliche Vollzeitstelle (diese Personen können einen wesentlichen Anteil an der Gesamtzahl der im entsprechenden Zentrum versorgten Patienten ausmachen) Trägerversicherer: Concordia, Wincare; Partnerversicherer: Helsana, Krankenkasse SBB, ÖKK Winterthur, KBV, CSS, Provita Managementpartner: MediX Management AG ÄrztInnen in HMO-Gesundheitszentren ÄrztInnen in eigener Praxis, die HMO-Versicherte betreuen verteilt auf Vollzeitstellen in Gesundheitszentren (ohne Berücksichtigung angeschlossener ÄrztInnen in eigener Praxis, die ebenfalls HMO-Versicherte betreuen) verteilt auf Vollzeitstellen in Gesundheitszentren und angeschlossene ÄrztInnen in eigener Praxis, die ebenfalls HMO-Versicherte betreuen Mitgliederzahl des Vereins VIPA, dessen Mitglieder (in eigener Praxis praktizierende Ärzte im Kanton Baselstadt) ebenfalls HMO-Versicherte des Gesundheitsplan HMO betreuen Partner im MediX-Ärzteverbund; Management-Partner: MediX Management 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 41 M A N A G E D - C A R E - M O D E L L E 2) HMO-Gesundheitszentren und Standorte mit HMO-Angebot* AG Baden Swica Gesundheitszentrum, Rütistrasse 6, 5400 Baden. Tel. 056-200 53 53 Swica Swica Gesundheitsorganisation BE Bern SanaCare HMO-Gesundheitszentrum, Laupenstrasse 37, 3008 Bern. Tel. 031-385 71 11 Swica Gesundheitszentrum, Spitalgasse 40, 3011 Bern. Tel. 031-326 55 55. 4 Praxis Bubenberg , Bubenbergplatz 11, 3001 Bern. Tel. 031-328 88 88. SanaCare AG BE Bern BE Bern BE Bremgarten Praxis Dres. E. Bachmann 4 und U. Müller , Kalchackerstr. 106, 3047 Bremgarten Vertrag mit 3 Swica Gesundheitsorganisation Praxis Bubenberg AG (mitarbeitereigen) Praxis Bubenberg AG in Betrieb EQUAMseit zertifiziert Leitende(r) Arzt/Ärztin(nen) Anzahl ÄrztInnen (Angabe in Klammern: Anzahl Stellen) ungefähre Anzahl HMO1 Versicherte durchschnittliche Anzahl Versicherte 2 pro Arzt 1994/95 Dr. med. Josef von Rickenbach 4 (2,75) 2600 945 Dr. med. Ulrich Thurnheer 6 (4,4) 3100 705 Dr. med. Donat Gemsch 5 (2,2) 2800 1273 Dr. med. Adrian Wirther, 7 (5) Dr. med. Daniel Vils 4150 830 Dr. med. Evelyne Bachmann, Dr. med. Ueli Müller 100 50 Concordia, Wincare, 1994 Helsana, Krankenkasse SBB, KBV, Provita Swica 1994/95 i t Š a l EQUA M a rt ifi k t Inhaber qu Anschrift t s Standort ze Kanton Helsana, Visana, CSS 01.01.1999 angemeldet (seit 1.5. 1995 als ARCOVITA-HMO) CSS, Helsana, Visana 01.01.2000 5 6 22 (16,35) + 2 10150 Basel BS Basel Swica Gesundheitszentrum, Freie Strasse 35, 4001 Basel. Tel. 061-264 33 33. HMO-Praxis St. Alban, St. Alban-Anlage 29, 4052 Basel Swica Swica Gesundheitsorganisation 1994/95 Medinet AG 1996 CSS, Visana EQUA M a rt ifi k t Concordia, Wincare, 1992 ÖKK, CSS, Helsana, KBV ze BS Gesundheitsplan HMO, Stiftung HMO Kirschgartenstrasse 7, 4010 Basel. Tel. 061-295 47 47. i t Š a l t s Basel qu total BE BS 2 Dr. med. Thomas Grüninger, stellvertr. Geschäftsführer: Orlando Bitzer, Präsident Verein IPA (VIPA): Dr. med. Guy Morin, Basel Dr. med. Markus Gallati 7 (5,95) +69 Dr. med. Philipp J. Tschopp 3 1351 450 6 13 (11,25) + 69 20451 1821 /255 3 (2,1) 2400 1143 GR Chur Swica Gesundheitszentrum, Steinbruchstrasse 12, 7000 Chur. Tel. 081-254 75 75 1994/95 Dr. med. Markus Waltert 3 (2,8) 2085 745 LU Luzern SanaCare SanaCare AG HMO-Gesundheitszentrum, Stadthausstrasse 4, 6003 Luzern. Tel. 041-227 41 41. HMO-Praxis Pilatusstrasse, Medinet AG Pilatusstrasse 35, 6003 Luzern ÖKK Gesundheitspraxis HMO, ÖKK Frankenstrasse 2, 6003 Luzern Dr. med. Bernhard Studer 5 (3,6) 3100 861 Dr. med. Daniel Matter 6 4590 765 kfm. Leiter: Rolf Gabriel 5 3400 680 22 (19,5) 11090 569 01.01.1999 t s Luzern EQUA M ze LU qu Dr. med. Danilo Janijc Luzern t a rt ifi k total LU SG St. Gallen SG Wil Swica Gesundheitszentrum, Vadianstrasse 26, 9001 St. Gallen. Tel. 071-226 82 82. Swica Gesundheitszentrum, Friedtalweg 18, 9500 Wil. Tel. 071-913 54 00. 8 1565 1994/95 LU 7 3600 Swica Centre de santé, Swica Swica Rue de Lausanne 80, Gesundheitsorganisation 1202 Genève. Tel. 022-908 33 33. i t Š a l 8 3 (2,3) Genf Concordia, Wincare, 1994 Helsana, Krankenkasse SBB, KBV, Provita CSS, Swica, Visana 1993 7 2605 /207 GE Swica Swica, CSS Gesundheitsorganisation 8 15500 5 total BS 9 7 707 /621 Swica Swica Gesundheitsorganisation 1994/95 Dr. med. Stefan Schindler 6 (5,5) 8100 1473 Swica Swica Gesundheitsorganisation 1994/95 Dr. med. Christoph Niederberger 8 (6,4) 7500 1172 total SG 14 (11,9) 15600 1311 SH Schaffhausen Swica Gesundheitszentrum, Zentrum Buchsbaum, Schwertstrasse 9, 8200 Schaffhausen. Tel. 052-632 10 10. Swica Swica Gesundheitsorganisation 1994/95 Dr. med. Ueli Haag 6 (4,4) 2300 523 TI Lugano Swica Centro della salute, Via Pioda 14, 6900 Lugano. Tel. 091-910 27 27. Swica Swica, CSS Gesundheitsorganisation 1994/95 Dr. med. Mauro Ramsauer 2 (1,5) 2237 1491 40 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 M A N A G E D - C A R E - M O D E L L E Leitende(r) Arzt/Ärztin(nen) Zug Swica Gesundheitszentrum, Baarerstrasse 8, 6300 Zug. Tel. 071-913 54 00. ZH Dübendorf Swica Swica, CSS Gesundheitsorganisation 1994/95 Swica Swica Gesundheitsorganisation ZH ZH ZH ZH ZH ZH ZH ZH ZH Dr. med. Elisabeth Künzli 3 (2) 1700 850 Helsana, Visana 01.01.2000 Dr. med. Sven Michelsen 4 500 125 Helsana 01.01.2000 med. pract. Mirko Kranich 3 500 167 Helsana, Visana 1998 3 600 200 Helsana 01.01.2000 Dr. med. Roger Guggenheim Dr. med. Jan Tuma 2 200 100 Concordia, Wincare, 1994 Helsana, Krankenkasse SBB, ÖKK Winterthur, KBV, Provita Swica 1994/95 Dr. med. Giuseppe Mancuso 3 (2, 6) 2100 808 Med. Pract. Verena Rosskopf 6 (4,8) 7700 1604 CSS, Visana, Swica 1996 Dr. med. Jürg Linggi 3 1878 626 Swica 1994/95 Dr. med. Predrag Lohrer 7 (5,0) 8700 1740 Helsana, Supra, Visana 1999 Dres. Simic, Dallafior, Christen 3 320 107 Helsana, Visana, Supra 01.01.2000 Dr. med. Verena Hablützel, Dr. med. Armand Rapp 2 100 50 Concordia, Wincare, Helsana, Krankenkasse SBB, ÖKK Winterthur, KBV, Provita Concordia, Wincare, Helsana, Krankenkasse SBB, ÖKK Winterthur, KBV, Provita Concordia, Wincare, Helsana, Krankenkasse SBB, ÖKK Winterthur, KBV, CSS, Provita Helsana, Visana, Supra 1995 Dr. med. Patrick Holzer 7 (4,1) 3200 780 med. pract. Peter Trautmann 9 (4,1) 4800 1171 Dr. med. Michael Bischoff 13 (6,4) 6550 1023 Dr. med. Felix Huber 2900 468 i t Š a l EQUA M a rt ifi k 1991 i t Š a l EQUA M a rt ifi k i t Š a l t s 1990 EQUA M ze a rt ifi k 01.01.1998 i t Š a l t s ZH 1994/95 ze ZH 585 t s ZH 1520 t s ZH Dr. med. Bernard Croisier 4 (2,6) ze 9 (6,2) EQUA M ze Praxisnetz Dübendorf , c/o Dr. med. S. Michelsen, Leepüntstrasse 18, 8600 Dübendorf 10 Horgen Praxis Central Horgen , Seestr. 122, 8810 Horgen 10 ZürichAirport Medical Center , Flughafen 8058 Zürich-Flughafen Uster Praxis Dres. Nina und 10 Jan Tuma , Seilerweg 1, 8610 Uster Winterthur SanaCare SanaCare AG HMO-Gesundheitszentrum, Technikumstrasse 73, 8400 Winterthur. Tel. 052-266 95 95. Winterthur Swica Gesundheitszentrum, Swica Gertrudstrasse 1, Gesundheitsorganisation 8400 Winterthur. Tel. 052-266 97 00. Zürich HMO-Praxis am Talacker, Medinet AG Talacker 35, 8001 Zürich (CSS Versicherung) Zürich Swica Gesundheitszentrum, Swica Baumackerstrasse 46, Gesundheitsorganisation 8050 Zürich. Tel. 01-315 75 00. ZürichPraxisgemeinschaft 10 Altstetten Altstetten , Eugen-HuberStrasse 16, 8048 Zürich 10 ZürichDres med. V. Hablützel Hirslanden (Hegibachstr. 2) und A. 10 Rapp (Freiestr. 217), 8032 Zürich Zürich-Oerlikon SanaCare SanaCare AG HMO-Gesundheitszentrum, Gubelstrasse 28, 8050 Zürich-Oerlikon. Tel. 01-318 60 00. ZürichSanaCare SanaCare AG Stadelhofen HMO-Gesundheitszentrum, Gottfried Keller-Strasse 7, 8024 Zürich-Stadelhofen. Tel. 01-261 00 04. ZürichSanaCare SanaCare AG Wiedikon HMO-Gesundheitszentrum, Zweierstrasse 136/138, 8003 Zürich-Wiedikon. Tel. 01-451 04 10. 10 ZürichMediX Gruppenpraxis , MediX Ärzte AG Wipkingen Rotbuchstrasse 46, 8037 Zürich durchschnittliche Anzahl Versicherte 2 pro Arzt t ZG ungefähre Anzahl HMO1 Versicherte t Swica Centre de santé, Boulevard de Grancy 39, 1001 Lausanne. Tel. 021-613 32 32. Anzahl ÄrztInnen (Angabe in Klammern: Anzahl Stellen) t Lausanne 10 in Betrieb EQUAMseit zertifiziert a rt ifi k t VD Vertrag mit qu Inhaber qu Anschrift qu Standort qu Kanton 5 6 7 8 7 8 total ZH 57 (36,2) + 17 40048 1106 /753 total CH 153 112181 5 6 (111,35) + 88 1007 /563 * sämtliche Angaben ohne Gewähr, Stand 1.1.2001 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 ohne nicht HMO-Versicherte, die sich im HMO-Gesundheitszentrum behandeln lassen, für die aber im Einzelleistungssystem abgerechnet wird wo nicht anders angegeben, handelt es sich hier um die Zahl der Versicherten pro ärztliche Vollzeitstelle (diese Personen können einen wesentlichen Anteil an der Gesamtzahl der im entsprechenden Zentrum versorgten Patienten ausmachen) Trägerversicherer: Concordia, Wincare; Partnerversicherer: Helsana, Krankenkasse SBB, ÖKK Winterthur, KBV, CSS, Provita Managementpartner: MediX Management AG ÄrztInnen in HMO-Gesundheitszentren ÄrztInnen in eigener Praxis, die HMO-Versicherte betreuen verteilt auf Vollzeitstellen in Gesundheitszentren (ohne Berücksichtigung angeschlossener ÄrztInnen in eigener Praxis, die ebenfalls HMO-Versicherte betreuen) verteilt auf Vollzeitstellen in Gesundheitszentren und angeschlossene ÄrztInnen in eigener Praxis, die ebenfalls HMO-Versicherte betreuen Mitgliederzahl des Vereins VIPA, dessen Mitglieder (in eigener Praxis praktizierende Ärzte im Kanton Baselstadt) ebenfalls HMO-Versicherte des Gesundheitsplan HMO betreuen Partner im MediX-Ärzteverbund; Management-Partner: MediX Management 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 41 M A N A G E D - C A R E - M O D E L L E 3) Managed-Care-Organisationen (I)/Managed-Care-Service-Organisationen (II)* I a) gemeinsame Organisationen von Versicherungen Trägerschaft/Auftraggeber Kontaktpersonen Anzahl vertraglich verbundene Ärztenetzwerke Cosama Assura, SBB Krankenkasse, Groupe Mutuel Versicherungen, Hotela, Philos, Supra Claude Gaulis, Generalsekretär Cosama, rue du Nord 5, 1920 Martigny. 6 SanaCare AG Concordia, Wincare Geschäftsführer: Urs J. Philipp, Konradstrasse 14, 39 8401 Winterthur. Tel. 052-261 73 67. Leiterin Bereich Hausarztsysteme: Caroline Patrik, Tel. 052-261 72 37. Leitung Bereich HMO: Medizinischer Leiter: Dr. med. Kurt Hess, Tel. 052-261 74 69; Kaufmännischer Leiter: Jürgen Nothelfer, Tel. 052-261 76 88. Stiftung HMO ÖKK, CSS, Helsana, KBV, Concordia, Wincare Orlando Bitzer, Administration Gesundheitsplan HMO, Kirschgartenstrasse 7, 4010 Basel. Tel. 061-295 47 47. E-Mail: [email protected] Unimedes KPT, ÖKK, Innova AG, RVK Rück Heinz Dönni, Bereichleiter Hausarztsysteme, Unimedes, 49 Haldenstrasse 25, 6006 Luzern. Tel. 041-418 50 18. Fax 041-418 50 19. E-Mail: [email protected] CSS Versicherung, Abteilung Alternative Versicherungsmodelle CSS Versicherung Margot Zeller, CSS Versicherung, Rösslimattstrasse 40, 1 6002 Luzern. Tel. 041-369 16 23, Fax 041-369 12 12. E-Mail: [email protected] Groupe Mutuel Mutuelle Valaisanne, Avenir, La Caisse Vaudoise, Hermes, Universa, SKBH, Futura, Mutualité, CM Fonction Publique, Lokale Kassen (CM Isérables, CM Troistorrents, CM EOS, CM Chemins de Fer du Jura, CM Natura, SSM Orsières, Krankenkasse Nikolaital) Jean-Claude Frésard, Vizedirektor (Region GE/VD/VS/TI); 5 Jean-Claude Maillard, Vizedirektor (Region FR/NE/JU/SO/BL/BS/SH/AG); André Schmidt, Vizedirektor (restliche Deutschschweiz). Adresse der Kontaktpersonen: Groupe Mutuel, Rue du Nord 5, 1920 Martigny. Tel. 084-880 31 11. Fax 084-880 31 12 Helsana Versicherungen AG, Managed Care Helsana (Helvetia, Artisana), Progrès Andreas Winkler, Leiter Alternative Versicherungsmodelle, Dr. med. René Kühne, Medizinischer Leiter Alternative Versicherungsmodelle, Helsana Managed Care, Talacker 42, 8001 Zürich. Tel. 01-226 12 12. Fax 01-226 12 10 38 13 ÖKK, Zentrale Dienstleistungen ÖKKV (Verband Öffentlicher Krankenkassen der Schweiz) Urs Eigensatz, ÖKK Zentrale Dienstleistungen, Obergrundstrasse 48, 6002 Luzern. Tel. 041-227 77 06. Fax 041-227 77 11. E-Mail: [email protected] 50 6 Swica Gesundheitsorganisation, Alternative Versicherungsmodelle Swica Swica Gesundheitsorganisation, Römerstrasse 38, 8401 Winterthur. Tel. 052-244 22 33. Fax 052-244 22 77 keine direkten 15 Verträge mit Netzwerken Visana Managed Care Visana Dr. med. Marcel Fürer, Visana, Weltpoststrasse 19, Postfach 253, 3000 Bern 15. Tel. 031-357 85 75 3 1 Anzahl vertraglich verbundene HMOs Anzahl vertraglich verbundene Ärzte Anzahl MCVersicherte mit direkten Verträgen HMO: 376 Hausarztmodell (HAM): 39 294 6 HMO: 37 HAM (CareMed): 125 851 HMO: 22 850 1 76 HMO: 15 500 HAM: 65031 I b) interne MCAbteilungen von Versicherungen 42 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 9 – HAM: 4167 HMO: 7598 HAM: 9400 5 – HAM: 101831 HMO: 13583 HAM: ca. 16500 HMO: ca. 18500 1739 NOVA HMO: 54400 1 NOVA CASA : 36100 2 NOVA Light : 33500 HAM: 1689 HMO: 5154 M A N A G E D - C A R E - M O D E L L E I c) BetriebsgesellTrägerschaft/Auftraggeber schaften und Geschäftsstellen von Leistungserbringergruppen Kontaktpersonen Ärzte- Anzahl vertraglich verbundene HMOs netzwerke Anzahl vertraglich verbundene Ärzte Anzahl Anzahl MCvertraglich Versicherte mit verbundene direkten Verträgen 0 240 HAM: 65 000 1 (5 Basis0 Netzgruppen) 105 HAM: 30 000 argomed Ärzte AG Ärzteschaft im Kanton Aargau, Hausärztevereine der Bezirke Dr. med. Kurt Kaspar, c/o argomed AG, Täfernstrasse 16a, 9 5405 Baden-Dättwil. Tel. 056-483 03 33. Fax 056-483 03 30. E-Mail: [email protected]; Internet: www.argomed.ch hawadoc AG Verein HAWA (Hausärzteverein der Bez. Winterthur/Andelfingen) Dr. med. Alfred Rösli, c/o hawadoc AG, Pflanzschulstrasse 3, 8400 Winterthur. Tel. 052-235 01 70. Fax 052-235 01 77. E-Mail: [email protected]; Internet: www.hawadoc.ch MediX Ärzte AG MediX Ärzte AG Dr. med. Felix Huber, MediX Ärzte AG, Ärztlicher Leiter, Rotbuchstrasse 46, 8037 Zürich. Tel. 01-365 30 30. Fax 01-365 30 40 thurcare AG Ärzteschaft im Kanton Thurgau Dr. med. Andreas Schneider (Medizinischer Leiter), c/o thurcare AG, Zürcherstrasse 112, 8500 Frauenfeld. Tel. 052-723 26 00. Fax 052-723 26 06. E-Mail: [email protected] WintiMed AG WintiMed-Ärzte AG Geschäftsstelle WintiMed AG, Rotbuchstrasse 46, 8037 3 Zürich . II a) Managed-CareService-Organisationen (MSOs) im Auftrag von Leistungserbringern BlueCare Management: Philip Baumann, Dr. med. Andreas Bührer, 16 Karl Metzger, BlueCare, Pflanzschulstrasse 3, 8400 Winterthur. Tel. 052-235 19 35. Fax 052-235 19 20. E-Mail: [email protected] 0 MediX Management AG Geschäftsleitung: Winfried Hirschle, Dr. med. Andreas Weber, Christoph Züllig. MediX Management AG, Rotbuchstrasse 46, 8037 Zürich. Tel. 01-366 50 60. Fax 01-366 50 69 1 9 Pascal Hasler, Medinet AG, Sempacherstrasse 15, 6002 Luzern. Tel. 041 227 51 91. Fax: 041 227 51 81. E-Mail: [email protected] 0 3 II b) MSOs im Auftrag von Versicherern Auftraggeber Medinet AG (Hauptaktionärin: CSS Versicherung) CSS, Swica, Visana SanaCare AG Liechtensteinischer Krankenkassenverband (siehe oben) 4 5 (Condordia, FKB , Intras, LKK , Swica 6 Gesundheitsorganisation); Concordia 12 * sämtliche Angaben ohne Gewähr, Stand 1.1.2001 beziehungsweise 31.12.2000 (Unimedes, Cosama) 1 2 3 4 5 6 Swica bietet die Versicherungslösung Nova Casa (Hausarztmodell) seit 1.1.2001 nur noch in den Kantonen St. Gallen und Thurgau an. Hier erstellt Swica jährlich eine Liste der im Wahlrecht der Versicherten stehenden Hausärzte mit Gatekeeperfunktion; das Versicherungsmodell ist keinem Ärztenetzwerk zugeordnet. Versicherungsmodell mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer, aber ohne Gatekeeping durch den Hausarzt (Swica erstellt jährlich eine Liste der im Wahlrecht der Nova-Light-Versicherten stehenden Leistungserbringer; der Versicherte wählt bei Behandlungen [Ausnahme: Notfälle] einen Leistungserbringer aus der Nova-Light-Liste aus). Abwicklung der Capitationverträge mit Unterstützung der MediX Management AG Freiwillige Krankenkasse Balzers Liechtensteinische Krankenkasse der Liechtensteinische Krankenkassen-Verband (LKV), dem alle aufgeführten Versicherer angehören, wird von SanaCare im Mandatsverhältnis bei der Durchführung des Gesundheits-Netzes-Liechtenstein unterstützt (Mandat für den Abschluss eines Zusammenarbeitsvertrages mit den Ärzten); dasselbe gilt für Concordia im Falle des Hausarztmodells PrimaMed Genf 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 43 K O M M E N TA R ● F E E D B A C K Zwei Kittel? Kommentar zu den Verzeichnissen der Hausarztmodelle, HMOs und MCOs in der Schweiz traditionelle BestandesaufD ienahme von Hausarztnetzen und HMO-Praxen bringt Erfreuliches, aber auch Fragwürdiges an den Tag: Die Grundversorger organisieren sich weiterhin in Hausarztmodellen und verschaffen ihren Versicherten damit den ersehnten Prämienrabatt. Trotzdem lassen die Versichertenzahlen immer noch zu wünschen übrig. Im Verzeichnis der Hausarztmodelle sind neu auch die LightModelle der Helsana (Bern und Tessin) aufgeführt. Dies ist konsequent, wenn man sieht, dass auch andere, bereits bisher im Verzeichnis aufgeführte Modelle keinem Ärztenetzwerk zugeordnet sind; es erklärt aber im Wesentlichen die Differenz zwischen der diesjährigen und der letztjährigen Gesamtzahl der Hausarztmodellversicherten. Geht man von einer durchschnittlichen Verteilung auf die Anzahl der teilnehmenden Ärzte aus, sind kaum mehr als 15 Prozent eines durchschnittlichen Patientenstammes Hausarzt-Versicherte. Die Zahl der HMO-Praxen (Verzeichnis siehe folgende Seiten) hat stagniert. Im vergangenen Jahr hat nur die MediX-Gruppe eine Anzahl niedergelassener Ärzte ihrem HMOVerbund angeschlossen. Andere Veränderungen haben nicht stattgefunden. Was mich immer wieder erstaunt, sind die schön gerundeten Versichertenzahlen, die bei den HMO-Praxen aufgeführt sind. Es scheint, dass die Versicherer ihren HMO-Partnern die Kunden in «Hunderter-Bündeln» vermitteln. Mindestens muss der Leser dies aus den Versichertenzahlen schliessen. Teilt man die 112 181 HMO-Versi- cherten durch 199 (111+88) Arztstellen, ergibt das 563 Versicherte pro Arzt. Wenn 80 Prozent dieser HMO-Mitglieder auch Patienten sind, sind es noch 450 Patienten pro Arzt. Da stelle ich mir die Frage, ob die HMO-Ärzte von so wenigen Versicherten leben können oder ob sie zwischendurch den Kittel wechseln und nicht HMO-versicherte Patienten betreuen. Nach welchen Massstäben werden dann diese anderen, nicht pauschal finanzierten Patienten wohl betreut? Wäre es nicht fruchtbarer, über dieses Problem zu sprechen, anstatt es durch geschönte Zahlen zu vertu■ schen? M ARGOT Z ELLER CSS Versicherung Leiterin Alternative Versicherungsmodelle Leserinnenmeinung Denkwürdig zu den Foto-Porträts in der Ausgabe 1/2001 Mit Aufmerksamkeit habe ich die Ausgabe 1/2001 der Zeitschrift «Managed Care» gelesen. Dabei ist mir aufgefallen, dass Sie Ihre Artikel gern mit Foto-Porträts unterlegen, was auch bei mir gut ankommt. Als Fazit für das genannte Heft ist darzustellen: 20 Porträts, darunter eines von einer weiblichen Person. Diese Verteilung bedingt sich sicherlich durch die besprochenen Themen, die in unserer entwickelten Welt überwiegend noch von Männern beherrscht werden. Umso erstaunlicher aber, dass sämtliche Fotos der Herren mit ihren Namen 44 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 gekennzeichnet sind, während das Foto der einzigen Dame in Ihrer Veröffentlichung nicht mit deren Namen belegt ist, sondern bezeichnenderweise die Signatur des männlichen Fotografen trägt. Das sollte Ihnen, Ihrer Redaktionskonferenz und den weiteren Beteiligten zu denken geben. Hochachtungsvoll D R . A NNETTE G ÜNTERT Dezernentin der Bundesärztekammer Köln/Berlin Ihr Feedback? Die Zeitschrift «Managed Care» will die Möglichkeit zum offenen Meinungsaustausch bieten. Bestimmt sind Sie nicht mit allem einverstanden, was Sie in diesem Heft lesen. Ihre Meinung interessiert uns und unsere Leserinnen und Leser. Schreiben Sie uns. Faxen Sie uns. Mailen Sie uns: Redaktion Managed Care Rita Schnetzler Bachmattstrasse 29, 8048 Zürich Telefon und Fax: 01 431 73 56 E-Mail: [email protected] INTEGRIERTE VERSORGUNG Ärztenetze im Thurgau auf neuen Wegen Im Kanton Thurgau werden die bisherigen Hausarztvereine durch neue integrierte Ärztenetze abgelöst, in die neben Grundversorgern auch Spezialärzte in freier Praxis oder am Spital verbindlich eingebunden sind. Damit entsteht die Möglichkeit, auch chronisch kranke, «teure» Versicherte im Managed-Care-System zu betreuen. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen zwischen den beteiligten Parteien stellen die Themen «Zielvereinbarung» und «finanzielle Abgeltung» die eigentlichen Knacknüsse dar. A NDREAS S CHNEIDER en bisherigen Managed-Care- (MC-Systemen) in D Systemen der Schweiz wird vorgeworfen, dass sie vor allem gute Risiken anziehen: Weil nur die Grundversorger in diese Systeme eingebunden sind, bleiben chronisch Kranke konventionell versichert. Gerade diese Versicherten sollten aber in MC-Systemen betreut werden können, da bei ihnen ein grosses Potenzial besteht, den Behandlungsweg zu optimieren. Im Kanton Thurgau sind wir dabei, die Voraussetzungen zu verbessern, um auch chronisch kranke Versicherte, die bisher konventionell versichert waren, im MC-System zu betreuen: Die bisherigen Hausarzt- «Im Kanton Thurgau sind wir dabei, die Voraussetzungen zu verbessern, um auch chronisch kranke Versicherte im MCSystem zu betreuen. Andreas Schneider » vereine werden durch neue, integrierte Ärztenetze abgelöst, in die neben Grundversorgern auch Spezialärzte in freier Praxis und am Spital verbindlich eingebunden sind. Damit entstehen für Schweizer Verhältnisse einmalige, günstige Voraussetzungen zur gemeinsamen Weiterentwicklung der MC-Systeme. Ziele der neuen Thurgauer Ärztenetze Die fünf neuen integrierten Ärztenetze sind aus sieben Hausarztvereinen hervorgegangen. Auch die Ärzteschaft der Region Kreuzlingen, wo bisher noch keine Managed-CareAktivitäten bestanden, ist in die neuen Ärztenetze eingebunden. In einer kantonal abgestützten Arbeitsgemeinschaft der Thurgauer Ärzteschaft wurden die Netz-Grundlagen gemeinsam erarbeitet (Netzwerkstatuten zur Vereinsgründung, Vereinbarung für den Anschluss der Ärzte an das Ärztenetz). Die Ärztenetze verstehen sich als lo- kal verankerte Versorgungsnetze. Sie bezwecken, die Qualität und die Kosten der medizinischen Versorgung der Kunden und Patienten zu optimieren durch 1. die Bildung eines Versorgungsnetzes von Ärzten aller medizinischen Versorgungsstufen auf der Grundlage von Anschlussvereinbarungen 2. die Realisierung von MC-Systemen auf der Grundlage von Managed-Care-Verträgen zwischen dem Ärztenetz und den Krankenversicherern (anstelle von direkten Verträgen zwischen einzelnen Ärzten und Krankenversicherern) 3. die Wahrung der Interessen der Netzärzte und Vertragspartner gegenüber den Krankenversicherern 4. die Förderung der theoretischen und praktischen Weiterbildung der Netzärzte und Vertragspartner. Dank kontinuierlicher Qualitätsarbeit in lokalen Gruppen stellen die Ärztenetze lernende Organisationen dar. Neben einer optimalen Struk- 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 45 INTEGRIERTE VERSORGUNG Abbildung: Konstruktionsprinzip Managed-Care-System Versicherter/ Patient MC-Police ➊ ➋ MC-Behandlungsvereinbarung MC-System KrankenVersicherer ➍ ➌ MC-Organisation ➊ ➋ ➌ ➍ Arzt MC-Vertrag MC-Anschlussvereinbarung Ärztenetz Betriebsgesellschaft Vertragsbeziehung Krankenversicherer – Versicherter ➪ MC-Police Vertragsbeziehung Arzt – Patient ➪ MC-Behandlungsvereinbarung Vertragsbeziehung Ärztenetz – Krankenversicherung ➪ MC-Vertrag Vertragsbeziehung Arzt – Ärztenetzwerk ➪ MC-Anschlussvereinbarung Die thurcare AG als Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum Wir sind überzeugt, dass es nur mit professionell geführten Dienstleistungs- und Managementstrukturen möglich sein wird, die neuen Thurgauer Ärztenetze in ihren Aufgaben zu unterstützen. Nur ein solches Kompetenzzentrum ist in der Lage, griffige Systemsteuerungs- und Qualitätssicherungsinstrumente aufzubauen, die es erlauben, vermehrt auch die finanzielle Verantwortung für die Versorgung der Patientinnen und Patienten im MC-System zu übernehmen. Mit der thurcare AG verfügen die Thurgauer Ärztenetze über ein solches Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum. Aktuell sind rund 170 Grundversorger, Spezialisten aus freier Praxis und Spital Aktionäre der thurcare AG; sie haben das Risikokapital zur Aufbaufinanzierung bereitgestellt. Mit den im MC-System aktiven Netzärztinnen und -ärzte wurden Dienstleistungsverträge vereinbart, welche die Dienstleistungen der thurcare und die gegenseitigen Rechte und Pflichten festhalten. Das Verhältnis zwischen der thurcare AG und den neuen, integrierten Ärztenetzen wird in Form von Mandatsverträgen geregelt. Die Netzzugehörigkeit des Arztes (Vereinsmitgliedschaft) und der Bezug von Dienstleistungen der thurcare AG werden dabei miteinander verknüpft (d.h. der Anschluss an die thurcare ist neu Voraussetzung für die Mitgliedschaft in einem Ärztenetz, was bisher nicht der Fall war). Die thurcare hat die Verantwortung für den elektronischen Datenaustausch zwischen den Netzärzten und den Krankenversicherern übernommen und bewirtschaftet die systemrelevanten MC-Daten im Auftrag der angeschlossenen Netzärzte (Patientenstammdaten, Überweisungsdaten, Kostendaten usw.). Aktuell werden die Daten von über 33 000 Managed-Care-Versicherten im eigens dafür aufgebauten Infor1 mationssystem «BlueEvidence» , welches unser Partner BlueCare entwickelt hat, bearbeitet. Mit diesen Grundlagen konnten nun erstmals eigene Auswertungen gemacht werden, welche in Workshops vorgestellt, besprochen und weiterentwickelt werden. Daneben beteiligt sich die thurcare aktiv an der Weiterentwicklung der MC-Systeme auf kantonaler und nationaler Ebene, insbesondere unterstützt sie die Verhandlungsdelegation, welche im Auftrag der Ärztenetze mit den Krankenversicherern die neuen MC-Verträge aushandelt, deren Aufbau in diesem Beitrag beschrieben wird. Im Weiteren unterstützt sie die Einführung des im Thurgau entwickelten Morbiditäts2 indikators . 1 siehe A. Bührer: BlueEvidence – das Informationssystem für Ärztenetze, Managed Care 6/1998 2 siehe A. Bührer: Sinnvolle Parameter für die Morbiditätsklassifizierung, Managed Care 1/2001 46 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 turqualität wird eine optimierte Prozessqualität angestrebt. Die Betreuung entlang der Behandlungspfade wird laufend überprüft, und es werden verbesserte Behandlungsprozesse definiert. Das Konstruktionsprinzip des Managed-Care-Systems Das neue MC-System im Kanton Thurgau basiert auf den Grundlagen, die in der «Arbeitsgemeinschaft Managed Care – AMC», in welcher sich verschiedene Ärztenetze und Betriebsgesellschaften zusam1 mengeschlossen haben , erarbeitet worden sind. Auf dieser Basis hat sich die Thurgauer Ärzteschaft in Zusammenarbeit mit verschiedenen Krankenversicherern auf das in der Abbildung dargestellte Konstruktionsprinzip geeinigt. Zudem wurden die Rechte und Pflichten der verschiedenen Managed-Care-Vertragspartner aufgelistet, und die Aufgabenteilung zwischen den Partnern wurde festgelegt. Das Ärztenetz ist berechtigt und verpflichtet, die Interessen der Netzärzte gegenüber dem Krankenversi- «Die Grundversorger und die Spezialisten verpflichten sich gegenüber dem Ärztenetz, die im MC-Vertrag definierten Spielregeln für das MC-System einzuhalten. » cherer wahrzunehmen, indem es mit dem Krankenversicherer einen MCVertrag aushandelt, in welchem die Eckdaten des MC-Systems geregelt sind (➌). Die einzelnen Netzärzte treten nicht in ein direktes Vertragsverhältnis zum Krankenversicherer. Stattdessen verpflichten sich die Ärzte (Grundversorger und Spezialärzte) gegenüber dem Ärztenetz, 1 Betriebsgesellschaften: argomed Ärzte AG, hawadoc AG, thurcare AG, Wintimed AG Netze: Aarau, Appenzell, Chur, Frenkentäler, Schaffhausen, Stadt St. Gallen, Stadt Zürich INTEGRIERTE VERSORGUNG die im MC-Vertrag definierten Spielregeln für das MC-System einzuhalten (z.B. Gatekeeping, Führen von Überweisungslisten, Einbezug in die Ergebnisverantwortung). Dies «Die Leistungen und die Wertschöpfung der MC-Systeme werden von den Krankenversicherern und den Ärztenetzen unterschiedlich beurteilt. » wird unter anderem in der MC-Anschluss-vereinbarung (➍) festgelegt. Eine wichtige Rolle kommt auch der thurcare AG zu, die den Thurgauer Ärztenetzen die notwendigen Organisations- und Managementstrukturen bietet, um das Netzmanagement zu professionalisieren (siehe Kasten). Während das Konstruktionsprinzip von den beteiligten Parteien akzeptiert wird und auch in den übrigen Punkten im Rahmen der aktuellen Verhandlungen zur zweiten Generation von Managed-Care-Verträgen im Kanton Thurgau eine Einigung möglich erscheint, stellen die Themen «Zielvereinbarung» und «finanzielle Abgeltung» die eigentlichen Knacknüsse dar. In diesem Bereich gehen die Vorstellungen der Ärztenetze und der Krankenversicherer auseinander. Die Zukunft gehört leistungsorientierten Abgeltungssystemen Die bisherigen Verhandlungsgespräche haben gezeigt, dass die Leistungen und Wertschöpfung der MCSysteme von den Krankenversicherern und den Ärztenetzen unterschiedlich beurteilt werden. Die thurcare AG hat diese Ausgangslage als Herausforderung verstanden, die wertschöpfenden Leistungen der angeschlossenen Ärztenetze zu erfassen und in einer einheitlichen Systematik darzustellen. Dabei wurden verschiedene Leistungsgruppen unterschieden: MC-Aktivitäten (Kernkompetenz): – Care-Management, Gatekeeping – Analyse Behandlungspfade und Kosten – Qualitätsmanagement ■ Kostenmitverantwortung: – Bereitschaft zur Ergebnisverantwortung auf der Basis eines finanziellen Erfolgsbemessungssystems (mögliche Ansätze: Referenzkosten-Modell, Vorjahreskosten-Modell, mehrdimensionale Modelle) ■ Kooperation: – Marketing und Promotion – Kooperationsbereitschaft ■ Organisation Ärzte-Netze: – Rechtsstruktur, Organisationsgrad und Management – EDV-Infrastruktur, technische Vernetzung und Automatisierungsgrad ■ Projekte: – aktuelle Weiterentwicklungsprojekte. Ausgehend von dieser Systematik wurde ein Vorschlag für ein leistungsorientiertes Abgeltungsmodell erarbeitet. Die finanzielle Abgeltung der Leistungen eines Ärztenetzes soll also neu an dessen Leistungsfähigkeit gemessen werden, und daran, wie weit die gemeinsam vereinbarten Ziele erreicht wurden. Konkret soll für jede Leistungsgruppe eine ■ die leistungsorientierte Abgeltung der MC-Systeme eine Einigung zu erzielen. Gerade die Thurgauer Ärzte, mit einem flächendeckenden MC-System, haben in den letzten Jahren viel Geld und Engagement in die Umsetzung und die Weiterentwicklung des MC-Systems investiert. Um die Modelle weiterführen zu können, ist eine adäquate finanzielle Abgeltung eine conditio sine qua non. Werden die notwendigen Mittel nicht bereitgestellt, ist die Bereitschaft zur Fortsetzung des Engagements in den Ärztenetzen fraglich, und mittelfristig wird jegliche Weiterentwicklung und Innovation im ■ Ansatz unattraktiv. D R . MED . A NDREAS S CHNEIDER Medizinischer Leiter thurcare Anschrift: AG Zürcherstrasse 12 8500 Frauenfeld Tel. 052-723 26 00 Fax 052-723 26 06 E-Mail: [email protected] Internet: www. thurcare.ch THURCARE «Um die Modelle weiterführen zu können, ist eine adäquate finanzielle Abgeltung eine conditio sine qua non. » Abgeltung festgesetzt werden, bestehend aus einem fixen Betrag (für die ständigen Leistungen) und einem variablen Betrag (je nach Grad der Zielerreichung). Daneben beteiligen sich die Krankenversicherer an der Durchführung und an der Finanzierung von Projekten, wobei die Projektinhalte und die Finanzierungsgrundlagen gemeinsam vereinbart werden. Wir hoffen, dass es gelingen wird, auch im Hinblick auf die Ziele und 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 47 MANAGED CARE Stefan Kubli, Winterthur «Managed Care wird und muss unser Gesundheitssystem massgeblich beeinflussen. Als Sprachrohr der Bewegung erfüllt ‹Managed Care› eine wichtige Funktion.» Dr. med. Kurt Kaspar, Verwaltungsratspräsident argomed AG, Fislisbach TA LON Wollen auch Sie die Zeitschrift «Managed Care» in Zukunft regelmässig erhalten? D a n n s c h n e i d e n S i e b i t t e d i e s e n Ta l o n a u s u n d s e n d e n o d e r f a x e n S i e i h n a n : Rosenfluh Publikationen, Rosenbergstrasse 115, 8212 Neuhausen, Fax 052-672 78 23. ■ Ich abonniere «Managed Care» zum Preis von 60 Franken für ein Jahr (8 Ausgaben). Name Strasse PLZ, Ort Vorname DER FALL (FALLBESCHREIBUNG) Nachkontrollen bei schwarzem Hautkrebs Kürzlich haben wir die Nachbetreuung 1 von Berta Huber , einer Frau mit schwarzem Hautkrebs, diskutiert. Frau Huber wird zweimal pro Jahr von der Fachklinik an einem Universitätsspital aufgeboten für sorgfältige Kontrollen. Sie umfassen Blutuntersuchungen, zwei Röntgenbilder der Lunge, UltraschallUntersuchungen von Leber und Lymphknoten sowie einmal pro Jahr eine Ganzkörper-PET-Untersuchung. Die Kosten dieser technischen Untersuchungen liegen zwischen 1500 und 2000 Franken jährlich. stasen aus Hirn, Lunge oder Leber herauszuschneiden. Mit Chemotherapie, zum Beispiel mit Interferon, kann bei 20 bis 25 Prozent der Patienten vorübergehend eine Rückbildung von Metastasen erzwungen werden. Bis jetzt ist aber medizinisch umstritten, ob diese Behandlungen zu einer Lebensverlängerung oder Lebensverbesserung führen. Anhaltende Heilungen gibt es nicht. 75 bis 80 Prozent der Patienten sprechen auf die Behandlungen gar nicht an. Metastasenchirurgie und Chemotherapie sind zudem regelmässig mit erheblichen Nebenwirkungen verbunden. Aus Sicht des Krebsspezialisten ist es deshalb medizinisch ohne weiteres vertretbar, 1. sich auf die regelmässige und sorgfältige Kontrolle der Haut und der zugehörigen Lymphknoten zu beschränken, wo Rückfälle oder neue Hautkrebse leicht erkannt und behandelt werden können und 2. technische Zusatzuntersuchungen nicht systematisch, sondern nur gezielt zu machen, nämlich dann, wenn ein Patient unklare Beschwerden hat. Unsere Beurteilung Der Patient soll wählen können Jede der Untersuchungsmethoden ist wissenschaftlich anerkannt und im Pflichtleistungskatalog aufgeführt. Jede Krankenkasse wird sie deshalb anstandslos bezahlen. Doch als Ärztegruppe mit Budgetverantwortung stellen wir uns die Frage, was diese Untersuchungen eigentlich nützen. Wir sind uns mit den Dermatologen zwar völlig einig, dass es sich um eine High-Risk-Patientin handelt, die stark rückfallgefährdet ist. Uneinig sind wir uns aber über die therapeutischen Konsequenzen: Ziel der umfangreichen Untersuchungen ist es, Metastasen möglichst frühzeitig zu erkennen. Die Dermatologen glauben, dass sie mit einer frühzeitigen Diagnose von Metastasen die Überlebens-Chancen verbessern können. Tatsächlich ist es technisch gelegentlich möglich, einzelne Meta- Die offizielle Politik der dermatologischen Fachgesellschaft, alle Melanom-Patienten mit erhöhtem Rückfallrisiko systematisch mit grossem technischen Aufwand nachzukontrollieren, ohne auf die sehr bescheidenen Therapiechancen hinzuweisen, weckt aus unserer Sicht übertriebene und falsche Hoffnungen bei den Patienten und in der Öffentlichkeit. Ein derart umfangreiches Nachsorgeprogramm müsste mit einem klaren und auswertbaren Therapiekonzept verknüpft sein. Für den Hausarzt und für den Krebsspezialisten sind die therapeutischen Konsequenzen der umfangreichen Untersuchungen nicht nachvollziehbar; sie scheinen bestenfalls minim. Darüber müssten die Patienten unserer Meinung nach zuerst in geeigneter Weise informiert werden. Anschliessend sollen sie wählen können, ob sie sich an einem Die WintiMed-Ärztegruppe betreut, logistisch unterstützt durch MediX, einen Teil ihrer Hausarztpatienten auf der Basis von Kopfpauschalen. Die Summe der Kopfpauschalen ergibt ein Gesamtbudget, aus dem sämtliche Leistungen der obligatorischen Grundversicherung gedeckt werden müssen. Die beteiligten Ärzte treffen sich zweimal pro Monat, um medizinische, organisatorische und finanzielle Probleme zu bearbeiten. Der Fall «Fälle» gesucht! Sicher ist es Ihnen vertraut: das dumpfe Gefühl, dass da etwas schief gelaufen ist, anders, als es sich die Patientin oder der Patient gewünscht hätte, anders, als es aus Kostengründen optimal gewesen wäre, anders, als sie selber es sich gewünscht hätten. Dieses dumpfe Gefühl gehört zum Alltag im Spital, in der Spitex, in der ambulanten Praxis, in Apotheken, in Krankenversicherungen und sicher auch in pharmazeutischen und anderen im Gesundheitswesen tätigen Organisationen. Mit der Rubrik «Der Fall» möchten wir eine Plattform schaffen, in der über solche Probleme nachgedacht wird. Dafür brauchen wir Sie! Bitte setzen Sie sich mit der Redaktorin in Verbindung und/oder schicken Sie ihr eine kurze Beschreibung eines «Problemfalls», den Sie zur Diskussion stellen möchten. Die Redaktorin berät Sie gerne bei der Darstellung dieses Falls und sucht mit Ihnen zusammen geeignete Personen, die fair und konstruktiv zu Ihrem Fall Stellung nehmen. Bitte wenden Sie sich an: Rita Schnetzler, Redaktion «Managed Care», Bachmattstrasse 29, 8048 Zürich. Tel./Fax 01-431 73 56. E-Mail: [email protected] solchen Nachsorgeprogramm beteiligen wollen. So wie ein Teil von gut informierten schwangeren Frauen auf gewisse pränatale Untersuchungen verzichtet, weil ihnen entweder die Aussagekraft der Tests zu gering ist oder weil ein Schwangerschaftsabbruch für sie niemals in Frage käme, würde mit Sicherheit ein Teil der Patienten mit schwarzem Hautkrebs auf die aufwändigen Nachkontrollen verzichten, wenn sie wüssten, wie wenig diese Untersuchungen nützen. Die Entscheidung Weil kein klares Therapiekonzept vorlag und weil Berta Huber nicht über die geringen therapeutischen Konsequenzen der Untersuchung informiert worden war, habe ich als Geschäftsführer der 1 Name von der Redaktion geändert 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 49 DER FALL (FALLBESCHREIBUNG und STELLUNGNAHME) WintiMed-Ärztegruppe nach Rücksprache mit dem Hausarzt der Patientin die Kostenübernahme für die letzte PET-Un2 Honorarschuldnerin ist im vorliegenden Fall nicht die Patientin, sondern die Versicherung. 2 tersuchung abgelehnt . Gleichzeitig haben wir darauf hingewiesen, dass wir gerne zu einer ausgewogenen Information der Patientin beitragen würden. Wie die Geschichte weitergeht, wissen wir noch nicht. ■ DR. MED . C HRISTIAN M ARTI Spezialarzt für Onkologie Geschäftsführer der WintiMed-Ärztegruppe Wie weit ist bei den Empfehlungen zur Nachsorge zu gehen? Wir begrüssen die Initiative der Zeitschrift «Managed Care», anhand von Fallbeispielen kontroverse Standpunkte zur Diskussion zu bringen. Leider fehlen im geschilderten Fall der Frau Berta Huber essenzielle Daten wie Tumordicke, Lokalisation des Primärtumors, Alter der Patientin, Zeitpunkt der Operation, bereits vorhandene Metastasen und so weiter. Ausgehend von der pauschalisierenden Angabe einer Hochrisiko-Situation möchten wir die Empfehlungen begründen, welche die interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe Hautkrebs im Rahmen der Nationalen Krebsbekämpfungsprogramme im Auftrag des BAG und der Schweizerischen Krebsliga nach dem Muster der WHO macht*. Wie weit bei den Empfehlungen zur Nachsorge zu gehen ist, ergibt sich aus verschiedenen Faktoren. ● Hochrisiko-Patienten haben ein hohes (>50% bei Tumordicke grösser 4 mm) Risiko zur Entwicklung von Metastasen, die – im Gegensatz zu vielen anderen Tumoren – eine klinisch manifeste Symptomatik erst relativ spät erkennen lassen. Die operative Entfernung früh erkannter solitärer (d.h. einzelner) Metastasen bringt eine Verbesserung des erscheinungsfreien Überlebens und damit eine Verbesserung der Lebensqualität, möglicherweise sogar des Gesamt-Überlebens (z.B. bei solitären Lungenmetastasen). ● Eine engmaschige Kontrolle entspricht in den meisten Fällen dem Wunsch der Patienten, soweit diese über die Hochrisiko-Situation aufgeklärt sind. ● Die betriebswirtschaftliche Situation ist in einer Kopfpauschalen-gesteuerten Ärztegruppe wie zum Beispiel der Winti- 50 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 Med sicherlich anders zu sehen als in einem Universitätsspital. ● Volkswirtschaftlich zahlen sich selbst wenige Monate einer verlängerten Arbeitsfähigkeit der Patienten meist mittleren Alters ohne weiteres aus. ● Ethisch ist es unseres Erachtens nicht gerechtfertigt, der relativ kleinen Gruppe (ca. 10%) von Hochrisiko-Patienten Untersuchungen zu verweigern oder von solchen abzuraten, die eine frühzeitige Erkennung von Metastasen erlauben, selbst wenn heute nicht eindeutig gesichert ist, was eine frühzeitige Metastasenbehandlung im Hinblick auf das erscheinungfreie und das GesamtÜberleben im Einzelfall bedeutet. Unterstützen können wir die Forderung von Herrn Dr. Marti ● nach sorgfältigen klinischen Kontrollen, jedoch nicht nur zur Erfassung von Metastasen, sondern vor allen Dingen auch in Anbetracht des bei Melanompatienten erhöhten Risikos zur Entwicklung von Zweitmelanomen, bei denen die frühzeitige Entfernung massgeblich die Prognose bestimmt. Diese Kontrollen müssen von einem in der Differenzialdiagnose von pigmentierten Läsionen erfahrenen Arzt durchgeführt werden. Nicht unterstützen können wir die Aussagen von Dr. Marti in folgenden Punkten: ● Dr. Marti empfiehlt in seinem Papier, dass sich die Kontrollen nur auf die Haut und auf die zugehörigen Lymphknoten beschränken sollen; dem möchten wir widersprechen: Bei zirka 5 Prozent der Fälle kommt es primär zur Metastasierung ausserhalb der Haut und ausserhalb der Lymphknoten. Etwa die Hälfte aller Metastasen wird im Rahmen der Nachkontrolle entdeckt. ● Es handelt sich nicht um Empfehlungen und schon gar nicht um «die Politik» der Dermatologischen Fachgesellschaft. ● Aus der Bemerkung, es würde nicht auf die «bescheidenen Therapiechancen» hingewiesen, spricht ein nicht akzeptabler Fatalismus. ● Es stimmt nicht, dass keine «klaren, auswertbaren Therapiekonzepte» bestehen. Mehrere zum Teil multizentrische Therapieprotokolle im Rahmen der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Klinische Krebsforschung (SAKK) und der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft) werden mit Genehmigung durch die Ethikkommission durchgeführt. ● Die angedeutete Unterstellung, die Patienten würden nicht aufgeklärt und könnten nicht auswählen, ob sie an einer «solchen» Nachsorge teilnehmen wollen, ist schlicht und einfach falsch. Der geschilderte Fall lässt erkennen, dass die professional education bezüglich des malignen Melanoms noch nicht in dem Masse ihren Niederschlag gefunden hat, wie dies für die Zukunft wünschenswert ist. ■ P ROF. D R . G ÜNTER B URG Klinikdirektor und PD D R . R EINHARD D UMMER Leitender Arzt Dermatologische Klinik Universitätsspital Zürich * Guidelines nach den Richtlinien der FMH mit Angabe der Level of Evidence für jede Massnahme sind zur Publikation in der Schweizerischen Ärztezeitung eingereicht. DER FALL (STELLUNGNAHME) Was ich nicht weiss, macht mich nicht heiss ...? Die Ärzte der WintiMed-Gruppe fragen sich, was die Untersuchungen nützen. – Die Untersuchungen geben Aufschluss über den derzeitigen Gesundheitszustand. Sie ermöglichen eine Aussage, ob es im Verlauf der Krankheit zu Metastasen oder Rezidiven gekommen ist, die nicht von aussen auf der Haut erkannt werden können. In anderen Fachberichten wird davon gesprochen, dass es möglich ist, 80 Prozent der Melanompatienten durch Exzision des Primärtumors zu heilen, dass es aber nach wie vor nicht gelungen ist, die Risikopatienten einzugrenzen. Das Risiko einer Metastasierung ist nur annähernd durch Tumormarker, Tumordicke und Lokalisation des Primärtumors vorhersagbar. Wenn man auf diese so als Risikogruppe eingestufte Patientengruppe die Empfehlung von Dr. Marti anwendet, heisst das mit anderen Wor- ten: Die Motorfahrzeugkontrolle für PWs wird aus Kostengründen abgeschafft, waschen Sie regelmässig das Auto und kommen Sie zum Ölwechsel in die Garage. Sollten wir Getriebeteile im Altöl finden, werden wir Sie informieren. Wir wünschen eine gute Fahrt. Bleiben somit 20 Prozent nicht geheilte Patienten und die von einem Rückfall oder von Metastasen Betroffenen, denen die moderne Medizin leider sagen muss: Es gibt nicht die Lösung, die Methode, es gibt von allem nur ganz, ganz wenig. Nur genau dies sagen einem die allerwenigsten Ärzte. Aber es gibt das berechtigte Interesse des Patienten, von seinem Arzt, sei er Dermatologe oder Onkologe, über den derzeitigen Gesundheitszustand informiert zu werden. Neben der ganz persönlichen Einschätzung, wie es einem selbst geht, gehören dazu auch die Resultate von Nachsorgeuntersuchungen (wenn man diese durchführt). Als sehr bedenklich würde ich es sehen, wenn der Patient durch eine Reduktion in der Nachsorge verunsichert würde und vielleicht Fragen auftauchen, wie: Weshalb wird jetzt nicht mehr untersucht, ob es beim CT oder PET Veränderungen gibt? Waren alle bisherigen Untersuchungen umsonst? Sagt mein Arzt noch die Wahrheit? Hier ist eine ganz offene und ehrliche Information gefragt (gleich ob weiterhin technische Untersuchungen durchgeführt werden oder nicht), damit Patienten den Schritt mittragen und nachvollziehen können. Compliance please. 1 P ETER W IDMER , M ELANOMPATIENT 1 Name von der Redaktion geändert Patient Empowerment – nicht nur im Sprechzimmer! Die Absicht der WintiMed-Ärztegruppe, ihre Patientinnen und Patienten vermehrt in die Behandlungs-Entscheidungen einzubeziehen, ist im Grundsatz sehr zu begrüssen. Am konkreten Beispiel werden indes die Herausforderungen deutlich, denen sich diese Haltung stellen muss: ● Wie soll sich eine Patientin angesichts auseinander gehender ärztlicher Empfehlungen, jener der dermatologischen Fachgesellschaft und jener des Geschäftsführers von WintiMed, entscheiden können? ● Wie ist sichergestellt, dass die Intervention des Geschäftsführers von WintiMed nicht auf ein Vorenthalten einer Leistung hinausläuft, zu der die Patientin aufgrund des KVG garantierten Zugang erhalten soll? Für mich wird an diesem Beispiel einmal mehr klar, dass sich «Patient Empowerment» nicht auf die SprechzimmerEbene beschränken kann und darf; «Patient Empowerment» auf den übergeordneten Empfehlungs-Ebenen ist mindestens ebenso wichtig. Sonst resultieren für die einzelnen Patientinnen und Patienten unterschiedliche Voraussetzungen und damit neue Machtgefälle. Wichtig scheint mir in diesem Zusammenhang Folgendes: ● Beim Erarbeiten von fachärztlichen Richtlinien muss die Patientenseite einbezogen werden; allgemein beim Erkennen von Stellen im Entscheidungsbaum, an denen Patientinnenpräferenzen eine Rolle spielen sollen, und speziell beim Festlegen von Schwellenwerten: Wer ist Hochrisiko-Patientin? Ab welchen Werten ist diese diagnostische oder jene therapeutische Massnahme nicht mehr einzusetzen? [1] ● Die Evidenz, die den Empfehlungen zugrunde liegt, muss den Patientinnen und Patienten in Form einer Publikumsversion zugänglich sein. ● Der Leistungsumfang KVG muss als äusserer Rahmen allen Patientinnen und Patienten garantiert sein. [2] Einschränkende Empfehlungen und Massnahmen von Kostenträgern oder Leistungserbringern mit Budgetverantwortung müssen transparent, das heisst schriftlich verfügbar, und unter Einbezug der Patientinnenseite erarbeitet worden sein. Dies gilt auch dann, wenn sie primär dem «Patient Empowerment» dienen. In jedem Fall muss indes die Möglichkeit einer Wiedererwägung bestehen. OTTO P ILLER , D IREKTOR BSV Literatur: 1. Singer PA, Martin KM, Giacomini M, Purdy L.: Priority setting for new technologies in medicine: qualitative case study. BMJ 2000; 321: 1316-18. 2. Eidgenössische Kommission für Grundsatzfragen: Umgang mit teuren medizinischen Massnahmen. Thesen der Eidg. Komission für Grundsatzfragen der Krankenversicherung. Bundesamt für Sozialversicherung. Bern: 2000. 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 51 DER FALL (STELLUNGNAHME) Gedanken und Fragen Der Fall wirft, aus meiner Sicht, folgende Fragen auf: 1) Verweigerung einer Leistung aus Kostenüberlegungen im Rahmen einer HMO mit Capitation-Vertrag. Eine Kürzung oder eine Verweigerung einer medizinisch notwendigen Leistung 1 im Sinne des KVG soll es im Rahmen einer HMO mit Capitation nicht geben, denn: a) das Capitation-Modell bleibt ein Versicherungsmodell mit Verteilung der Kosten auf alle Mitglieder, es wird nicht das finanzielle Resultat beim einzelnen Patienten bewertet. b) Extreme Fälle (z.B. über Fr. 20 000.– pro Jahr) werden rückversichert. c) Im HMO-Modell, wie in der Grundversicherung, ist es der beste Garant zur Kostenlimitierung, die medizinische Qualität der Behandlung und nicht die Quantität der Leistungen zu fördern. 2) Wirtschaftlichkeit der Behandlung im 2 Sinne des KVG beziehungsweise der KLV Der Fall beschränkt sich nicht nur auf die HMO-Versicherung. Die Übernahme der Kosten der periodischen systematischen Untersuchungen wären in der normalen Grundversicherung ebenfalls zu verweigern, wenn diese Leistungen durch den Vertrauensarzt als unwirksam und nicht dem Gebot der Wirtschaftlichkeit der Behandlung entsprechend beurteilt würden. Im Vordergrund steht für mich auch die Problematik der Motivation der Versicherten/Patienten. Ich stelle fest, dass die Versicherten unter anderem immer noch 3 eine HMO- oder HAM -Versicherung wählen, weil die Prämie günstiger ist, und nicht weil sie überzeugte, kostenbewusste und verantwortungsvolle Versicherte sind, die im Rahmen einer HMO ihr Gesundheitskapital im Hinblick auf Qualität, Kosten und Gesundheitszustand optimal erhalten wollen. In diesem Bereich haben wir als Versicherer noch viel zu tun, um eine Änderung in der Einstellung der Versicherten zu induzieren. Dazu würde der Vorschlag von Dr. Marti sicher eine neue Grundlage schaffen – der Vorschlag, die Patienten klar über die Vor- und Nachteile sowie die Kosten der systematischen Nachkontrollen zu informieren, und darüber, dass die Therapiechancen bei positivem Befund oft sehr gering sind. B ERNARD RUEFF, MPH 4 SUPRA Krankenversicherung 1 2 3 4 Kranken-Versicherungs-Gesetz Krankenpflege-Leistungs-Verordnung Haus-Arzt-Modell Versicherer, der mit einer HMO einen Capitationvertrag abgeschlossen hat Lebensqualität im Vordergrund Nachkontrollen haben einen psychologischen und einen somatischen Aspekt. Auf der psychologischen Ebene geht es darum, dass die Patientin, die durch ihre Krankheit verunsichert ist, wieder Halt findet. Auf der somatischen Ebene sollen dann Kontrollmassnahmen durchgeführt werden, wenn sie einen Einfluss auf das Überleben haben. Bei einer asymptomatischen Frau besteht die Betreuung im Gespräch und im klinischen Untersuch. Dabei können jene Formen eines allfälligen (lokoregionären) Rezidivs erfasst werden, die möglicherweise einer kurativen Behandlung zugänglich sind. Das vorzeitige Aufdecken unheilbarer Metastasen führt bloss zu einer Verlängerung der bewussten Krankheitszeit. Angesichts der Tatsache, dass die Heilbarkeit des Melanom-Rezidivs schlecht belegt ist, steht für mich die Lebensqua- 52 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 lität im Vordergrund. Ich suche Manifestationen, die der Patient selber auch feststellen kann und die einfach zu entfernen sind. Zusatzuntersuchungen führe ich nur durch, wenn Symptome vorliegen, wobei ich (angesichts der schlechten Behandelbarkeit) die Konsequenzen einer Weiterabklärung mit dem Patienten bespreche. Mir sind für das Melanom keine Daten bekannt, die einen Überlebensvorteil durch eine frühe Diagnose von Fernme1 tastasen beweisen . In der Praxis beschränke ich mich deshalb bei asymptomatischen PatientInnen (auch bei solchen mit High-risk-Tumoren) auf klinische Verlaufskontrollen. Die Dermatologen, die sicher am meisten Melanome sehen, haben eine andere Auffassung, die zum Teil daher rührt, dass schwer kranke Patienten mit metastasierendem Melanom zum Internisten kommen. Die klinische Forschung beim Melanom ist zu unterstützen. Anstelle von Richtlinien, die ausgedehnte Zusatzuntersuchungen empfehlen, deren Nutzen schlecht belegt ist, würde ich indessen eine gesamtschweizerische Studie bevorzugen, die der Frage nach dem Wert dieser Massnahmen nachgeht. Im Rahmen einer solchen Studie sind auch die nötige Aufklärung und die Einwilligung der Patientinnen und Patienten sichergestellt. D R . MED . U RS S TREBEL , Chefarzt Medizin (speziell Onkologie), Kreisspital Männedorf 1 Dies gilt auch für die Daten (mit Evidenzgrad III bis V), die den Schweizer Richtlinien zu Grunde liegen. R E S O N A N Z Stimmen zu Entwicklungen im Gesundheitswesen Hausarztmodell: Katze im Sack Wer einem Hausarztmodell beitreten will, muss «die Katze im Sack kaufen», meint Martin Brodbeck in der «Basler Zeitung», denn viele Krankenkassen gewährten interessierten Kundinnen und Kunden keinen Einblick in die Verträge zwischen Kasse und Hausärzten. «Haben die Krankenkassen etwas zu verbergen?», fragt sich Brodbeck. Theodor Laubscher von der Sektion für Rechtsfragen des Bundesamts für Sozialversicherung halte es zwar für fraglich, ob das Recht des Patienten auf umfassende Information so weit gehe, dass ihm Einblick in diese Verträge zu gewähren sei. Nach Meinung von Brodbeck würde eine grössere Transparenz die Wahl zwischen den verschiedenen Modellen aber beeinflussen, denn während in den einen nur die Teilnahme an Qualitätszirkeln und das Gatekeeperprinzip vorgeschrieben sei, sei in anderen «ein Fallberater vorgesehen, ein Kassenmanager, der bei teuren Patienten dem Arzt zur Seite steht, oder ein Tutor – ein anderer Arzt, der seinem Kollegen die Managed-Care-Regeln beibringt». In strengen Verträgen werde, so Brodbeck weiter, «sogar gefordert, dass der Hausarzt bei Überweisung an Spezialärzte und Spitäler auf diese ‹aktiv Einfluss nehmen› muss». Im Klartext heisse dies, «dass der Spardruck auch auf jene Behandlungsketten ausgedehnt wird, die nicht direkt zum Hausarztmodell gehören». (rs) Martin Brodbeck: Hausarztmodelle: Die Kunden kaufen die Katze im Sack. Basler Zeitung, 26. Februar 2001 Was meint die Bevölkerung zur Rationierung? Die Meinung der Bevölkerung und jene von Berufsleuten im Gesundheitswesen (Spitalverwaltungen und kantonale Gesundheitsdirektionen) zur Rationierung im Gesundheitswesen liegen teilweise weit auseinander. Dies ergab eine Studie von Gianfranco Domenighetti und Jenny Maggi. So war beispielsweise auf Seiten der Gesundheitsdirektionen niemand der Meinung, dass die Gesundheitsausgaben nicht beschränkt werden sollten, während 41 Prozent der Bevölkerung diese Meinung äusserten. Auch die Bedeutung bestimmter Massnahmen wurde unterschiedlich eingeschätzt. So unterstützten nur gerade 51 Prozent der Bevölkerung die Aussage, dass im Fall der Ressourcenknappheit die Schmerzbehandlung bei Krebspatienten Vorrang gegenüber der Herztransplantation haben sollte, während 81 Prozent der Spitalverwaltungen und 77 Prozent der Gesundheitsdirektionen diese Aussage unterstützten. – Die Meinung der Bevölkerung sei in einer direkten Demokratie von entscheidender Bedeutung; allerdings habe in der Bevölkerung noch kaum ein Meinungsbildungsprozess zum Thema stattgefunden, meinen die Studienleitenden. Nach einem solchen Prozess werde die Meinung der Bevölkerung vermutlich anders lauten. (rs) Gianfranco Domenighetti, Jenny Maggi: Définition des priorités sanitaires et rationnement – L’opinion des Suisses, des Administrateurs hospitaliers et des Départements sanitaires des Cantons. Cahiers de recherches économiques, Université de Lausanne, 2000. http://www.hec.unil.ch/depart/deep/cahiers/CA H-2000.HTM Kritische Kunden Die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden (Politik/Bundesämter, Kantone, Versicherungen, Medien, Leistungserbringer, Vereinigung der Importeure pharmazeutischer Spezialitäten) mit den Produkten des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) ist im Bereich der Krankenund Unfallversicherung (KUV) geringer als in den Bereichen Invalidenversicherung und Altersvorsorge. Dies ergab eine Kundenumfrage beim Bundesamt für Sozialversicherung, die Stefan Rieder vom Interface Institut für Politikstudien, Luzern, in der Zeitschrift «Soziale Sicherheit» vorstellt. Mit den Produkten «Beurteilung von Gesuchen» und «Aufsichtstätigkeit» im Bereich der KUV sind mehr als die Hälfte der Befragten eher unzufrieden oder sehr unzufrie- den. «Das kritische Resultat dürfte», so Stefan Rieder, «auf die politisch brisanten Themen zurückzuführen sein, welche im Bereich KUV gegenwärtig bearbeitet werden». (rs) Stefan Rieder: Kundenumfrage beim Bundesamt für Sozialversicherung. Soziale Sicherheit 1/2001: 44–45. Verwaltungskosten überschätzt Die Verwaltungskosten der Krankenversicherer werden von der Öffentlichkeit kritisch beobachtet. Dies hänge vermutlich mit der einkommensunabhängigen Finanzierung über Kopfprämien zusammen, die dazu führe, dass sich jede und jeder betroffen fühle, wenn in den Medien hohe Löhne von Krankenkassen-Direktoren genannt werden oder wenn Krankenkassen Werbekampagnen lancieren, meint René Meier in der «Sozialen Sicherheit». Tatsächlich betrugen die Verwaltungskosten in der sozialen Krankenversicherung im Jahr 1998 aber «nur» 123 Franken pro Versicherten. Dies ergibt ein Total für alle Versicherten von 862 Millionen Franken oder 6,1 Prozent der Leistungsausgaben. In der Unfallversicherung betrugen die Verwaltungskosten im selben Jahr 8,8 Prozent der Leistungsausgaben; in der Beruflichen Vorsorge 13,2 Prozent. Oft wird auch kritisiert, dass die Krankenkassenwechsel hohe Verwaltungskosten verursachen. Eine Stichprobe bei sieben Krankenkassen mit hohem Mitgliederzuwachs habe jedoch ergeben, dass die Verwaltungskosten dieser Kassen mit einer Ausnahme deutlich unter dem Durchschnitt aller Kassen liegen und bei fünf der sieben Kassen im beobachteten Jahr weiter sanken; bei den beiden anderen blieben sie prozentual gleich. Die administrativen Kosten des Versichererwechsels scheinen also, so Meier, im Vergleich zum administrativen Aufwand im Zusammenhang mit der Leistungsvergütung geringfügig zu sein. (rs) René Meier: Was kostet die Durchführung der Sozialversicherung? Soziale Sicherheit 1/2001: 4–9. 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 53 V E R A N S TA LT U N G S H I N W E I S Im Visier: Qualität im Mental-HealthBereich – ein Interview anaged Care: Der Qualitätszirkel 1 Oberer Rhein hat einen Kongress zum Thema Qualität im Mental-Health-Bereich lanciert. Der Kongress richtet sich unter anderem an Hausärzte. Ist die Qualität im MentalHealth-Bereich für Hausärztinnen und Hausärzte ein Thema? 2 Sebastian Pfaundler : Ja. Mindestens bis zu 30 Prozent der Probleme in der allgemeinmedizinischen Praxis sind Probleme aus dem Mental-Health-Bereich. Ich denke zum Beispiel an die «funktionellen» Störungen: Hat der Patient Magenweh, weil er Angst hat, oder ist es ein somatisches Problem? Verletzt er sich ständig, weil er depressiv oder übermüdet ist, oder ist er ganz einfach ein Pechvogel? Auch Suchtprobleme sind Mental-Health-Probleme, dasselbe gilt für Beziehungsprobleme; dazu kommen die klaren psychischen Leiden wie Depressionen, Psychosen und so weiter. Zur Behandlung stehen dem Hausarzt Medikamente zur Verfügung, und das ärztliche Gespräch. Damit er für das ärztliche Gespräch bezahlt wird, muss er Rechenschaft ablegen, dass das, was er tut, etwas bringt. Dabei ist er auch auf die Unterstützung durch Spezialisten angewiesen. M MC: Der Kongress richtet sich auch an Krankenversicherer. Sind die Versicherer am Thema interessiert? Pfaundler: Für die Kostenträger ist der Mental-Health-Bereich eine Grauzone. Sie sehen die Kosten: Die neuen Medikamente im Mental-Health-Bereich machen einen wichtigen Teil der Medikamentenkosten aus; dazu kommen die Psychotherapien als personell aufwändige Behandlungen. Die Krankenversicherer wollen wissen, ob all diese Massnahmen notwendig sind und auch tatsächlich etwas bringen. Wir sagen gerne: Wir machen gute Arbeit und können das nicht ständig auch noch messen und beweisen. – Doch wenn wir für unsere Arbeit bezahlt werden wollen, müssen wir auch etwas ausweisen. Bis jetzt waren zufriedene Patienten der Ausweis, aber das ist zu wenig. 1 Der psychiatrisch-psychotherapeutische Qualitätszirkel Oberer Rhein ist eine Gruppe bestehend aus Psychiatern/Psychotherapeuten und zwei Krankenkassenvertretern. 2 Dr. med. Sebastian Pfaundler, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, ist zusammen mit Dr. med. Peter Leisinger für das Kongresssekretariat des Kongresses «Qualität in der Mental-Health-Arbeit» zuständig. 54 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 MC: Warum die Widerstände? Pfaundler: Vielen im Mental-Health-Bereich Tätigen löscht es bei Wörtern wie «Qualität» und «Management» ab. Die Manager und Macher sind in Bereichen tätig, in denen man aktiv Hand anlegen kann, röntgen, operieren, und dann gleich ein Ergebnis sieht. Wer im MentalHealth-Bereich arbeitet, will nicht Manager der Patienten sein, sondern eine Beziehung aufbauen und in dieser Beziehung arbeiten. Oft besteht bei diesen Personen die Befürchtung, dass Qualitätssicherung und -management dem nicht gerecht würden. MC: Auf Seiten der Krankenversicherer war es bisher eher still um den MentalHealth-Bereich. Pfaundler: Im Moment sind die Versicherer noch mit anderen Problemen beschäftigt. Doch das wird sich ändern. Auch uns wird auf den Zahn gefühlt werden. Wenn wir nicht wollen, dass wir dann plötzlich vor Tatsachen gestellt werden, sollten wir den Moment nutzen, um gemeinsam etwas aufzubauen. MC: Der Anteil psychiatrisch-psychotherapeutischer Behandlung an den ambulanten Kosten betrug 1996 in der Schweiz 7 Prozent. Besteht da aus Sicht der Kostenträger ein Sparpotenzial? Pfaundler: An der Schnittstelle zwischen Hausarzt und Psychotherapeuten ist sicher eine gewisse Effizienzerhöhung möglich. Wenn der Arbeitsanfall im Mental-Health-Bereich in Zukunft so stark ansteigen wird, wie dies Studien vermuten lassen, ist aber auch mit einer Zunahme der Behandlungskosten zu rechnen. Dafür müssen wir uns rüsten. Und schliesslich gibt es in der Schweiz heute rund doppelt so viele Suizide wie Verkehrstote. Da besteht Handlungsbedarf. Dabei wollen die Kassen als Dienstleisterinnen und Geldverwalterinnen der Patienten für ihre Kunden zu Recht nur Qualitätsprodukte einkaufen. MC: Nehmen Sie die Krankenversicherer als Einkäufer wahr, die bewusst einkaufen und wählen? Pfaundler: Sie bestimmen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen, wen sie wofür bezahlen. Wenn sie beispielsweise zum Schluss gelangen, dass bestimmte Gruppen von Therapeuten viel günstiger und gleich gut seien wie psychiatrische Psychotherapeuten – oder wenn sie finden, dass andere keine psychischen Probleme mehr behandeln sollen –, werden sie entsprechenden Druck ausüben. Das sind denkbare Szenarien. Und ich meine, die Krankenkassen als Geldverteiler haben ein Recht zu wissen, was wir tun. MC: Haben sie auch ein Recht, die Psychotherapien der Psychiater und jene der Psychologen zu vergleichen? Pfaundler: Selbstverständlich. Sie müssen wissen, was gemacht wird. Vergleichen heisst aber nicht gegeneinander ausspielen. Wir haben gemäss KVG die Pflicht, unsere Qualität auszuweisen, ob wir Lust dazu haben oder nicht. Wer als Professioneller in diesem Gebiet arbeiten und sich entsprechend bezahlen lassen will, hat sich an die Spielregeln zu halten. Wir können uns nicht einfach drücken, nur weil die Sache delikat ist. MC: Bisher haben weder die Kostenträger noch die Psychiater und Psychotherapeuten die Spielregeln ernst genommen? Pfaundler: Jein. Das ist vielleicht ein Teil des Problems: Wir haben uns schon immer intensiv mit der Qualität unserer Arbeit befasst; es hat beispielsweise kaum eine andere Berufsgruppe so strenge Supervisionsvorschriften. Die Auseinandersetzung mit der Qualität ist für uns so selbstverständlich, dass wir wie gelähmt reagieren, wenn plötzlich ein Aussenstehender danach fragt. – Wenn plötzlich der Metzger vom Bäcker wissen will, welche Mehlsorten er verwendet. Wo die Bäcker untereinander doch längst Richtlinien für die optimale Verwendung ihrer Mehlsorten entwickelt haben. – Deshalb ist mir der Kooperationsansatz so wichtig: damit wir zeigen können, was wir bereits tun, und die Krankenversicherer uns sagen können, was sie zusätzlich wichtig finden. I NTERVIEW: R ITA S CHNETZLER Erster Schweizerische Kongress über die Qualität in der Mental-Health-Arbeit vom 17. Mai 2001 in Landquart GR; für Fachleute aus: Psychiatrie, Psychotherapie und Psychologie; Krankenkassen; Patienten- und Angehörigenorganisationen; Gesundheitspolitik; Allgemein- und Innerer Medizin. Information und Anmeldung: Qualitätszirkel Oberer Rhein, Plantahaus, 7208 Malans. Fax 081-302 30 91. Tel. 081-302 77 71. E-Mail: [email protected]; Internet: www.depression-kooperation.ch V E R A N S TA LT U N G S K A L E N D E R Datum, Ort Veranstaltung Kontaktadresse 20./21. April, Winterthur Internationaler Managed-Health-Care-Kongress (Veranstalter: FMH, Winterthur Versicherungen) Sandra Lichtsteiner, c/o FMH Congress & Travel Services, Postfach 246, 6208 Oberkirch. Tel. 041-925 00 77. Fax 041-921 05 86. E-Mail: [email protected]; Internet: www.imhck.ch 29. April–4. Mai, Oxford, UK Patient Empowerment and Healthcare Management Information Manager, International Networking Events, The British Council, 1 Beaumont Place, Oxford, OX1 2PJ, UK. Tel. +44 (0) 1865 316636. Fax +44 (0) 1865 557368 / 516590. E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.britcoun.org/networkevents/2000/0147an.htm 3.–5. Mai (Wiederholung: 30. August bis 1. September), Winterthur Evidence based Medicine: kritische Interpretation von Studienergebnissen nach patientengerechten Beurteilungsgrössen Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie (WIG), St. Georgenplatz 2, Postfach 958, 8401 Winterthur. Tel. 052-267 78 97. Fax 052-267 79 12. E-Mail: [email protected]; Internet: www.wig.ch 4. Mai, Lausanne Réseaux de santé et HMO – 10 ans d’expériences en Suisse (Journée d’étude sur le Managed Care) IEMS – Institut d’économie et management de la santé, Champ-de-l’Air, rue du Bugnon 21, 1005 Lausanne. Tel. 021-692 33 20. Fax 021-692 33 65. E-Mail: [email protected]; Internet: www.hospvd.ch/iems 4./5. Mai, Zürich PatientInnen-Autonomie am Lebensende und Suizidalität im Alter Paulus-Akademie Zürich, Carl Spitteler-Strasse 38, 8053 Zürich. Tel. 01-381 34 00. Fax 01-381 95 01. E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.paulus-akademie.ch 11. Mai, Freiburg Forum «Ökologie und Shareholder Value – (k)ein Widerspruch?» Weiterbildung in Ökologie, Universität Freiburg, Pérolles, 1700 Freiburg, Tel. 026-300 73 42. Fax 026-300 97 28. E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.unifr.ch/environ/further_edu/edu_2001/FO124.html 14. Mai, Bern Patientenschutz bei Behandlungsschäden – Drei Modelle auf dem Prüfstand Schweizerische Gesellschaft für Gesundheitspolitik SGGP, Haldenweg 10 A, 3074 Muri. Tel. 031-952 66 55. Fax 031-952 68 00. E-Mail: [email protected]; Internet: www.sggp.ch 17. Mai, Landquart Depression Kooperation – Fachtagung zur QualitätsEntwicklung und Mental-Health-Politik am Beispiel der Depressionsbehandlung Qualitätszirkel «Oberer Rhein», Plantahaus, 7208 Malans. Fax 081-302 30 91. Tel. 081-302 30 55. E-Mail: [email protected]; Internet: www.depression-kooperation.ch 21./22. Juni, 52. Schweizerischer Krankenhauskongress – Beaulieu, Lausanne Wege zum Erfolg (Themen: Finanzierung, Qualität, Benchmarking, Marketing) H+ Bildungszentrum, Kongresssekretariat, Frau Gabriela Lang, Rain 36, 5000 Aarau. Tel. 062-824 00 25. Internet: http://www.hplus.ch 25.–27. Juni, Hamburg 2. Deutsche Casemix-Konferenz «DRGs und mehr ... ein Jahr nach dem Einführungsentscheid» LENZ, Asylstrasse 41, 8032 Zürich. Tel. 01-253 62 32. Fax 01-253 62 31. E-Mail: [email protected] 31. August/ 1. September, Bern Behinderten-Selbsthilfe 2010 (Tagungsorganisation: ASKIO, in Zusammenarbeit mit KOSCH) ASKIO Behinderten-Selbsthilfe Schweiz, Effingerstrasse 55, 3008 Bern. E-Mail: [email protected]. Fax 031-390 39 35. 4.–14. September, Innsbruck European Health Manager 2001 – Trends in European Healthcare Systems of the Future Mag. Peter Mirski, Management Center Innsbruck (MCI), Universitätsstrasse 15, A-6020 Innsbruck. Tel. +43 (0) 512 56 48 00-138. Fax +43 (0) 512 56 48 00-700. E-Mail: [email protected]; Internet: www.mci.at/ehm 13./14. September, München 2. Controller Gesundheitstagung AK Gesundheitswesen Süd, Controller Verein eV, c/o Stelzer Health Care Consulting GmbH, Hr. R. Stelzer, Tel. 01-400 55 40. E-Mail: [email protected]; Internet: www.stelzerconsulting.ch 20.–22. September, Luzern Workshop Balanced Scorecard Gesundheitswesen AK Gesundheitswesen Süd, Controller Verein eV, c/o Stelzer Health Care Consulting (siehe oben) 27.–28. September 2001, Wien (letzter Einreichetermin für Abstracts: 30. April) Chronisch kranke Menschen zwischen Gesundheitsversorgung und Alltagsbewältigung (Gemeinsame Tagung der Sektionen für Medizin- und Gesundheitssoziologie der Deutschen, Österreichischen und Schweizerischen Gesellschaft für Soziologie) Institut für Soziologie der Universität Wien, Dr. Rudolf Forster, Universitätsstrasse 7/II, 1010 Wien. Fax +43/1/4277-9482. E-Mail: [email protected]; Internet: http://www.univie.ac.at/medsoz2001 Sektionssprecher Schweiz für Auskünfte zum wissenschaftlichen Programm: Peter C. Meyer (SGS), Tel. +41 1 3842984, E-Mail: [email protected] 2.–5. Oktober, Buenos Aires, Argentina ISQua’s 2001 Conference The International Society for Quality in Health Care (ISQua), Secretariat: Level 9, Aikenhead Centre, St Vincent’s Hospital, 41 Victoria Parade, Fitzroy Victoria 3065, Australia. Tel. +61 3 9417 6971. Fax +61 3 9417 6851. E-Mail: [email protected]; Internet: www.isqua.org.au/ 16. Oktober, Zürich «Irchel-Tagung» 18./25. Oktober und Unternehmen Arztpraxis 8. November, Zürich Praxis-Intensiv-Workshop Schweiz. Gesellschaft für Gesundheitspolitik (siehe oben) Institut für Jungunternehmer IFJ, Kirchlistrasse 1, 9010 St. Gallen. Tel. 071-244 09 24. Fax 071-245 79 39. E-Mail: [email protected]; Internet: www.ifj.ch 19./20. Oktober, Winterthur Spitalfinanzierung: Leistungsorientierte Entschädigung, WIG (s. oben) Kodierung, Kontraktierung, Qualitätsmessung 23.–27. Oktober, Chicago, IL Quality, eHealth, and Disease Management Conference American Association of Health Plans AAHP, 1129 20th Street, NW, Washington, DC 20036. Tel. +1 202 778-3200. Internet: www.aahp.org 23./24. November, Emmetten Viertes Forum-Managed-Care-Symposium FMC-Seminarorganisation, c/o MHC-Consulting Buchs + Partner, Postfach 2539, 6342 Baar. Tel. 041-761 77 58. Fax 041-761 77 26. E-Mail: [email protected]; Internet: www.fmc.ch 23./24. November, Winterthur Analyse und Diskussion von Managed-Care-Prozessen Winterthurer Institut für Gesundheitsökonomie (WIG), St. Georgenplatz 2, Postfach 958, 8401 Winterthur. Tel. 052-267 78 97. Fax 052-267 79 12. E-Mail: [email protected]; Internet: www.wig.ch Hinweise erwünscht: Hinweise auf Publikationen und Veranstaltungen rund um Managed Care, Care Management und Public Health bitte an: Rita Schnetzler, Redaktion «Managed Care», Bachmattstrasse 29, 8048 Zürich. Fax 01-431 73 56. Über die Aufnahme in die Hinweisseite entscheidet die Redaktion. 3 ● 2001 M A N A G E D C A R E 55 IN KURZE ●● ● ● ● I N K Ü R Z E Ärzte AG gegründet Im November 2000 haben rund 170 Grundversorger, frei praktizierende Spezialisten und Spitalärztinnen und -ärzte aus der Stadt Zürich die Aktiengesellschaft zmed mit Trägerverein gegründet. Im März 2001 hat sich die zmed AG anlässlich der Eröffnung der Geschäftsstelle der Öffentlichkeit vorgestellt. zmed will unter anderem die Behandlungskette optimieren; ein Mittel dazu sind Qualitätszirkel, denen je zur Hälfte Hausärzte und Spezialisten angehören. Zudem sollen Daten über ärztliche Massnahmen, Leistungen und Kosten einzelner Patienten entlang der Behandlungskette zentral erfasst werden, was gerade im grossstädtischen Raum wichtig sei, um die Risikostruktur einer Bevölkerungsgruppe beurteilen zu können. Aktionäre der zmed AG sind ausschliesslich die beteiligten Ärztinnen und Ärzte, die zugleich dem Trägerverein angehören. Verwaltungsratspräsident der zmed AG ist Daniel von Felten; Geschäftsführer ist Johannes Schlegel. (rs) Kontaktadresse: Johannes Schlegel, Geschäftsführer zmed, Grütlistrasse 36, 8002 Zürich; Tel. 01-280 16 16, Fax 01-280 44 03, E-Mail: [email protected]; Internet: www.zmed.net Projekt Datenpool Die Abteilung Grundlagen des Konkordats der Schweizerischen Krankenversicherer (KSK) wird in Zukunft monatlich die Daten bei den Versicherern erheben, um bei aktuellen Fragestellungen auf möglichst aktuelles Zahlenmaterial zurückgreifen zu können. Dies sagt Stefan Kaufmann, Leiter der Abteilung Grundlagen, in einem Interview in der Zeitschrift «KSK-Aktuell». Das Konkordat werde den Bundesämtern, die ebenfalls entsprechende Statistiken erstellen, mit seinem Datenpool bezüglich Aktualität «wahrscheinlich nicht nur eine, sondern zwei Nasenlängen voraus sein». Man befinde sich derzeit denn auch mit dem BSV in Verhandlungen, um Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Die aggregierten Branchendaten werden den Versicherern, welche die Rohdaten dafür liefern, zur Verfügung gestellt. Dem Konkordat selber dienen sie als Grundlage, um künftig 56 M A N A G E D C A R E 3 ● 2001 eine aktivere Rolle in politischen Prozessen wahrzunehmen. Auch die Öffentlichkeit soll profitieren: Aktuelle Zahlen, Kommentare und Grafiken werden im Internet publiziert. (rs) Abteilung Grundlagen: ein interdisziplinäres Team. Interview von Caesar Perrig mit Stefan Kaufmann. KSK-Aktuell Nr. 3, März 2001 Ausbildung für Netzmanager In Deutschland haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eine Ausbildung zum «Netzmanager (Gesundheit)» initiiert. Sie haben zu diesem Zweck eine Netzakademie gegründet, die in diesem Jahr erstmals das berufsbegleitende Studium «Management für Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen» anbietet. Ziel ist es, «den Absolventen das erforderliche Wissen zur Steuerung von modernen Kooperationsformen im Gesundheitswesen, insbesondere von Netzstrukturen, in einem praxisorientierten Studium mit wissenschaftlichem Bezug zu vermitteln». Neben Bewerbern aus akademischen Heilberufen (z.B. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychologen) werden auch Ökonomen, Naturwissenschaftler und Angehörige anderer Berufe mit Bezug zum Gesundheitswesen angesprochen. Das Studium wird im Rahmen von Wochenendveranstaltungen und Fernstudieneinheiten absolviert und dauert 9 Monate. (rs) Kontaktadresse: Netzakademie – Management für Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen e.V., Fritz-Vormfelde-Strasse 36, D-40547 Düsseldorf. Tel. +49 (0)211 522 88 58-0 (Fax 58-9). E-Mail: [email protected]; Internet: www.netzakademie.de Qualitätszirkel-Leitfaden Im Deutschen Ärzte-Verlag Köln ist eine überarbeitete und erweiterte Auflage von «Ärztliche Qualitätszirkel» erschienen. Herausgeber dieses «Leitfadens für den Arzt in Praxis und Klinik» sind Ottomar Bahrs, Ferdinand M. Gerlach, Joachim Szecsenyi und Edith Andres vom AQUA-Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen. Neu sind Beiträge zu Themen wie «Qualitäts- ● ● ● VORSCHAU Schwerpunktthema: E-HEALTH E-Health und Managed Care Der heroische Versuch zur Orientierung im Chaos E-Health: Überblick und Versuch einer Strukturierung Virtuelle Patientendossiers aus Versicherten- und Patientensicht: Bessere Medizin oder effizientere Risikoselektion? E-Procurement E-Health als Herausforderung und Chance für das Universitätsspital Zürich Erste Erfahrungen einer Internet-Hotline Medizinisches Call Center – neues Instrument in Managed Care MedCERTAIN: Qualitätssicherung für Internetinformation zirkel im Spital» und «Einbezug von Spitälärzten in Qualitätszirkel» und zur Evaluation von Qualitätszirkeln. Das Buch enthält Kopiervorlagen und Checklisten zur Vorbereitung von Qualitätszirkeln. (rs) Bahrs/Gerlach/Szecsenyi/Andres: Ärztliche Qualitätszirkel. Leitfaden für den Arzt in Praxis und Klinik, 4. überarb. u. erw. Aufl.; 2001. Deutscher Ärzte-Verlag (www.aerzteverlag.de). ISBN 3-7691-0340-8. 320 Seiten, ca. 20 Abbildungen und 50 Tabellen. 89 DM/81 sFr. Ärzte und Industrie Die Zusammenarbeit von Ärzten und Industrie in Forschung und Weiterbildung führt oft zu einem Interessenkonflikt. Die Zentrale Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften hat beschlossen, eine Arbeitsgruppe zu beauftragen, Lösungsvorschläge für diese Problematik auszuarbeiten. Zudem ist auf den Herbst dieses Jahres eine Arbeitstagung geplant. (rs) Quelle: SAMW-Bulletin Nr. 1, Februar 2001. Schwerpunkt: Ist die Ärzteschaft industrieabhängig?