Empfehlung des Landesverbandes Brandenburg: Musterbrief für

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Empfehlung des Landesverbandes Brandenburg: Musterbrief für
Empfehlung des Landesverbandes Brandenburg:
Musterbrief für Rückforderung
Mit den Beschlüssen vom 12.11.2015 (1 BvR 2961/14 , 1 BvR 3051/14) hat das
Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die so genannten Altanschließerbeiträge,
also die rückwirkende Festsetzung von Beiträgen für den Anschluss von Grundstücken an die
Schmutzwasserkanalisation, gegen die Grundrechte verstoßen.
Grundstückseigentümer, die gegen Beitragsbescheide Widerspruch eingelegt und deren
Widersprüche noch nicht rechtskräftig entschieden sind, haben aufgrund dieser
Entscheidungen gute Erfolgsaussichten. Was aber geschieht mit all denen, die diese Beiträge
bereits gezahlt haben, weil sie sich nicht gegen die Beitragsbescheide gewehrt haben oder
deren Widerspruch oder Klage bereits negativ beschieden wurde? Haben die jetzt Pech
gehabt?
Nach dem Gesetz gibt es für solche Fälle die Instrumente der Rücknahme oder des Widerrufs
eines Verwaltungsaktes also der Beitragsbescheide. Die Verwaltung bzw. der
Abwasserzweckverband kann auf eigene Initiative oder auf Antrag des Bürgers die Bescheide
aufheben. Dies ist auch nach Eintritt der Bestandskraft möglich. Haus & Grund rät daher
vorsorglich einen Antrag auf Rückzahlung der Beiträge zu stellen. Der Antrag ist an die
Behörde bzw. den Abwasserzweckverband zu richten, die den Bescheid erlassen hat und
könnte beispielsweise so aussehen:
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bescheid vom … [Datum des Bescheides einfügen] hatten Sie mich rückwirkend zur
Zahlung von Anschlussbeiträgen für die Schmutzwasserkanalisation herangezogen.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwischenzeitlich mit Beschlüssen vom 12. November
2015 (1 BvR 2961/14 , 1 BvR 3051/14) entschieden, das diese rückwirkende Festsetzung
von Beiträgen gegen die Grundrechte verstößt.
Ich bitte Sie daher die von mir am … [Datum einfügen] Beiträge in Höhe von … [Betrag
einfügen] auf mein Konto … [Bankverbindung einfügen] zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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Mitglieder von Haus & Grund können sich zu dieser Problematik, wie auch zu anderen
Themen rund um ihr Eigentum, in der Regel bei Ihrem Ortsverein kostenfrei rechtlich beraten
lassen.

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