und Raiffeisenbanken).
Transcrição
und Raiffeisenbanken).
Die Lösung bei Konflikten. Der Ombudsmann für Streitigkeiten zwischen Kunde und Bank. Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken • BVR Postfach 30 92 63 10760 Berlin Telefon: 0 30 / 20 21-0 Wir machen den Weg frei Telefax: 0 30 / 20 21-19 00 www.bvr.de Der Ombudsmann. Der Ombudsmann ist ein unabhängiger und neutraler Schlichter. Er versucht, bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunde und Bank zu vermitteln. Zum Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe wurde berufen: Herr Dr. Alfons van Gelder. Er wird vertreten durch Herrn Prof. Dr. Franz Häuser. Beide fanden die Billigung der Spitzen- Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken • BVR 196 500 4.02 organisation für Verbraucherschutz. Die Teilnehmer. oder ein Gericht mit dem Vorgang beschäftigt oder wenn beide annehmen können, aber nicht müssen. Kunde und der Anspruch bereits verjährt ist und die Bank sich auf die Bank werden vom Ausgang des Schlichtungsverfahrens Das Schlichtungsverfahren gilt für alle deutschen Genossen- Verjährung beruft. Eine Schlichtung kann auch nicht durch- schriftlich unterrichtet. Während des Schlichtungsverfahrens schaftsbanken, die Mitglied des Bundesverbandes der geführt werden, wenn die Anhörung von Zeugen erfor- gilt die Verjährung für die Ansprüche des Kunden als ausge- Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sind derlich wäre, um den streitigen Sachverhalt aufzuklären. setzt. Der Ombudsmann und die Mitarbeiter der Kunden- und an dem Verfahren teilnehmen *. Es gilt dagegen nicht für Privatbanken, private Hypothekenbanken, Sparkassen und beschwerdestelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Verfahren. Die Vorteile. öffentliche Banken. Wenn ein Kunde sich beschweren möchte, so richtet er Die Kunden. Das Schlichtungsverfahren gilt für sämtliche Privatkunden und Firmenkunden seine Beschwerde schriftlich unter kurzer Schilderung des Die Vorteile für den Kunden bestehen u. a. darin, dass es Sachverhaltes sowie Beifügung von Kopien aller für den sich um ein kostenfreies und risikoloses Verfahren handelt, Sachverhalt relevanten Unterlagen an die mit dem Meinungsverschiedenheiten über einen Geschäfts- dieser vorfall einvernehmlich beigelegt werden können. Denn der Banken. Darüber hinaus kön- Kundenbeschwerdestelle beim Kunde trägt nur seine eigenen Auslagen (Porto, Telefon etc.). nen sich auch Nichtkunden Bundesverband der Deutschen Der Schlichtungsspruch ist sowohl für den Kunden als auch beim Ombudsmann beschwe- Volksbanken und Raiffeisenbanken • BVR für die Bank unverbindlich. Möchte ein Kunde den Schlich- ren, wenn ihnen eine dieser Postfach 30 92 63 tungsvorschlag des Ombudsmanns nicht annehmen, steht es Banken kein Girokonto auf Gut- 10760 Berlin ihm frei, die staatlichen Gerichte anzurufen. Diese prüft die eingereichten Unterlagen und bittet den Die Grundlage. habenbasis eingerichtet hat. Der Anlass. Kunden, soweit erforderlich, weitere Informationen nachzureichen. Kommt die Kundenbeschwerdestelle zu der Auf- Grundlage des Schlichtungsverfahrens ist die „Verfahrens- Das Schlichtungsverfahren gilt für Streitigkeiten, die auf fassung, dass die Beschwerde unzulässig ist, legt sie diese ordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kunden- sämtlichen Geschäftsfeldern dieser Banken entstehen. Ein- dem Ombudsmann zur Entscheidung über die Zulässigkeit beschwerden im Bereich der deutschen genossenschaft- geschlossen sind also Meinungsverschiedenheiten über alle vor. Bei Beschwerden, die nach Einschätzung der Kunden- lichen Bankengruppe“, die Ihnen auf Wunsch gern zur von diesen Banken angebotenen Produkte und Dienstleis- beschwerdestelle oder gemäß der Entscheidung des Om- Verfügung gestellt wird. In ihr sind der Verfahrensablauf und tungen, z. B. auch aus Inlands- und grenzübergreifenden budsmanns zulässig sind, wird von der betroffenen Bank eine die Zulässigkeitsvoraussetzungen geregelt. Überweisungen innerhalb und außerhalb des Bereichs der Stellungnahme zum Sachverhalt eingeholt. Falls die Bank Europäischen Union sowie generell aus dem grenzüber- die Kundenbeschwerde nicht ausräumt, wird diese dem greifenden Dienstleistungsverkehr. Ombudsmann zur Entscheidung vorgelegt. Der Ombudsmann kann – auch telefonisch – ergänzende Stellungnahmen Einige Fälle sind jedoch vom Schlichtungsverfahren ausge- von Kunde und Bank einholen. Er unterbreitet beiden nommen: Nicht möglich ist eine Schlichtung z. B., wenn sich Beteiligten auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen, bereits eine andere außergerichtliche Schlichtungsstelle der Stellungnahmen beider Parteien und der gesetzlichen * Bestimmungen unter Berücksichtigung von Billigkeits- Eine aktuelle Liste wird in der Kundenbeschwerdestelle des BVR geführt und auf Anfrage zur Verfügung gestellt. erwägungen schriftlich einen Schlichtungsvorschlag, den