Musterrechtsbehelfe - Deutscher Steuerberaterverband eV

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Musterrechtsbehelfe - Deutscher Steuerberaterverband eV
Musterrechtsbehelfe
Deutscher Steuerberaterverband e.V.
Az.: 12-03-000-01/11
Thema
Problematik
erstmalig
eingestellt
StBdirekt-Nr.
Aktualisierung
aktuelle Musterrechtsbehelfe
Erbschaftsteuerreformgesetz
(BGBl. I 2008, S. 3018)
Besteuerung von Stückzinsen
gem. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7
EStG (i.d.F. d. Unternehmensteuerreformgesetzes)
Verfassungsbeschwerden rügen
sowohl die formelle als auch
materielle Verfassungsmäßigkeit
des Erbschaftsteuerreformgesetzes (ErbStRefG)
•
Fehlende
Bundeskompetenz gem.
Art. 72 Abs. 2 GG
•
Verstoß gegen Art. 3
Abs. 1 GG.
Besteuerung von Stückzinsen
beim Verkauf von vor dem
1.1.2009 angeschafften
festverzinslichen Wertpapieren.
Februar 2010
010851
Im Dezember 2009 wurden drei Verfassungsbeschwerden
(Az. 1 BvR 3196, 1 BvR 3197/09 und 1 BvR 3198/09)
beim BVerfG erhoben.
Mit Nichtannahmebeschluss vom 30. Oktober 2010 hat
das BVerfG die drei Verfassungsbeschwerden als
unzulässig verworfen, da sie die erforderliche
Selbstbetroffenheit der Beschwerdeführer nicht erkennen
ließen.
Ein derzeit dem DStV bekanntes anhängiges
Hauptsacheverfahren befindet sich vor dem FG München
unter dem Aktenzeichen 4 K 1323/09.
Februar 2010
010852
Stückzinsen werden seit Einführung der Abgeltungsteuer
als Teil des Veräußerungsgewinns gem. § 20 Abs. 2
Satz 1 Nr. 7 EStG besteuert. Diese Norm gilt nicht für
Altpapiere. BMF will eine Steuerpflicht im Erlasswege
begründen.
Durch das JStG 2010 wurde rückwirkend eine gesetzliche
Regelung zur Besteuerung von Stückzinsen in Altfällen
eingeführt werden. Dies könnte einen Verstoß gegen das
Rückwirkungsverbot darstellen.
Februar 2011:
Stand: Oktober 2011
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Thema
Problematik
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Aktualisierung
Eine Klage ist beim Finanzgericht Münster unter dem
Aktenzeichen 2 K 3644/10 E anhängig, auf die man sich
im Einspruch gegen den Steuerbescheid berufen kann. Es
besteht Anspruch auf Ruhen des
Einspruchsverfahrens gemäß § 363 Abs. 2 Satz 1 AO,
wenn man sich im Einspruch gemäß der OFD Münster,
Kurzinfo Nr. 3/2011 vom 2.2.2011.
Änderung des
EStG/ErbStG/GewSt durch
das Haushaltsbegleitgesetz
2004
Gesetz evtl. nicht
verfassungsmäßig zustande
gekommen. Div. Vorschriften
sind betroffen (vgl.
Einleitungstext).
Januar 2005
005399
Juni 2009:
Seit 1.1.2009 gilt das ErbStRefG. Weitere Änderungen
durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ab
1.1.2010, teilweise rückwirkende Anwendung.
Januar 2010:
Mit Beschluss vom 8.12.2009 (2 BvR 758/07) hat das
BVerfG das Haushaltsbegleitgesetz 2004 aus formellen
Gründen insoweit als nicht mit dem Grundgesetz
vereinbar erklärt, soweit Vorschläge aus dem sog.
Koch/Steinbrück-Papier im Personenbeförderungsgesetz
umgesetzt wurden. Es erfolgte aber keine
Nichtigkeitserklärung, so dass die gesetzlichen
Regelungen temporär weiterhin Geltung besitzen.
April 2011:
Gesetz zur „Bestätigung (…) des HbgleitG“ bestätigt
Normen des urspr. HbgleitG, nicht jedoch die Vorschriften
des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes
Rentenversicherungsbeiträge
als Werbungskosten
Mehrfachbesteuerung durch
AltEinkG möglich.
Für VZ ab 2005 ist ein Einspruch
insoweit nicht mehr erforderlich,
wenn der Einkommensteuerbescheid einen
Stand: Oktober 2011
Februar 2006
006637
Mai 2010:
VZ vor 2005 erledigt: RV-Beiträge nur als SA beschränkt
abziehbar (BFH v. 8.11.2005, X R 45/02) und BFH v.
21.7.2004, X R 72/01). Beide Urteile wurden mittels
Verfassungsbeschwerde angefochten (2 BvR 325/07; 2
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Vorläufigkeitsvermerk enthält,
der dem Muster des BMFSchreibens vom 1.4.2009
entspricht.
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BvR 2299/04), aber nicht zur Entscheidung angenommen.
VZ ab 2005 Einzahlungsphase: BFH hat die Revisionen
zurückgewiesen (BFH v. 9.12.2009, X R 28/07, sowie
BFH v. 18.11.2009, X R 34/07, X R 6/08 und X R 9/07).
RV-Beiträge nur als SA beschränkt abzugsfähig, Verbot
der Doppelbesteuerung erst bei Rentenbezug rügbar.
VZ ab 2005 Auszahlungsphase: BFH hat die Revisionen
zurückgewiesen (BFH v. 4.2.2010, X R 58/08 und v.
19.1.2010, X R 53/08). Gegen das letztgenannte Urteil
wurde Verfassungsbeschwerde erhoben, Az. 2 BvR
844/10.
Verfassungsmäßigkeit des
Abzugsverbots nach § 4 Abs.
5 Nr. 6b EStG für das
häusliche Arbeitszimmer
Verstoß gegen das objektive
Nettoprinzip insbesondere ab
dem VZ 2007 fraglich.
Steuerbescheide ergehen zwar
ab 1.4.2009 in diesem Punkt
vorläufig nach § 165 Abs.1 Satz
2 AO, jedoch ist im Einzelfall die
Reichweite des
Vorläufigkeitsvermerks
umstritten.
November
2009
Rückzahlung des
Solidaritätszuschlages beim
KSt-Erstattungsverfahren
nach § 37 Abs. 5 KStG
Anspruchs auf Auszahlung des
auf das Körperschaftsteuerguthaben entfallenden
SolZ
Juli 2010
Stand: Oktober 2011
10607
Januar 2011:
Im JStG 2010 hat der Gesetzgeber auf das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 reagiert und
die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für das häusliche
Arbeitszimmer für die Fälle, in denen für die berufliche
oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur
Verfügung steht, im Rahmen der bis 2006 geltenden
Höchstbetragsgrenzen wieder zugelassen.
011340
Januar 2011:
Durch das anhängige Verfahren beim BFH (Az. I R 39/10)
ruht das Einspruchsverfahren gem. § 363 Abs. 2 Satz 2
AO.
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erledigt bzw. geringe Erfolgsaussichten
Vereinbarkeit gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen
nach § 8 Nr. 1 GewStG bei
grenzüberschreitenden
Sachverhalten
§ 8 Nr. 1 GewStG (vor allem
Hinzurechnung von Zinsen) mit
der europäischen Zins- und
Lizenzrichtlinie vereinbar? Vgl.
Vorlagebeschluss des BFH v.
27.5.2009, Az. I R 30/08.
November
2009
Verfassungsmäßigkeit der
Grunderwerbsteuer bei
eigengenutztem
Wohneigentum
Erhöhung des Steuersatzes auf
3,5 % bzw. 4,5 % bei
gleichzeitiger Abschaffung der
Eigenheimzulage
möglicherweise
verfassungswidrig.
November
2009
Solidaritätszuschlag
Möglicherweise
verfassungswidrige
Sonderabgabe, da unbefristet.
August 2006
010606
Juli 2011:
Urteil des EuGH vom 21.07.2011, Az.: C-397/09 EuGH
erlaubt Hinzurechnung von Schuldzinsen
010610
Juni 2010:
BFH Urteil vom 22.06.2010 (Az.: II R 4/09) 
Verfassungsmäßigkeit des § 11 Abs. 1 GrEStG trotz
Abschaffung der Eigenheimzulage
007148
September 2010/Juli 2011:
BVerfG verwirft eine Richtervorlage des Niedersächsischen FG hat zum SolZG des VZ 2007 (Az. 7 K 143/08);
wegen bloßer Unzulässigkeit ist aber erneute Vorlage
durch das FG möglich.
BFH-Urteil vom 21.7.2011 - Az. II R 50/09 - (Teilweise
inhaltsgleich mit BFH-Urteil II R 52/10 vom 21.7.2011) 
Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer für 2005 ist
verfassungsgemäß.
Gebühr für die Erteilung einer
verbindlichen Auskunft
Verfassungsmäßigkeit der
Abgabe ist umstritten.
Dezember
2009
010761
Januar 2011:
Mit Datum vom 30. März 2011 hat der BFH (I R 61/10
sowie I B 136/10) die Gebührenpflicht für verbindliche
Auskünfte dem Grunde und der Höhe nach gebilligt.
Weitere „Musterverfahren“ sind dem DStV derzeit nicht
Stand: Oktober 2011
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Thema
Problematik
erstmalig
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StBdirekt-Nr.
Aktualisierung
bekannt.
Besteuerung von Kapitaleinkünften (bis VZ 2002)
Strafbefreiungserklärungsgesetz
bevorzugt evtl. Steuerunehrliche;
strukturelles Erhebungsdefizit?
VZ vor 2000: kein Ruhen des
Verfahrens möglich.
Oktober 2005
Grunderwerbsteuer bei
einheitlichem
Leistungsgegenstand
Bei einheitlichem
Leistungsgegenstand wird
Grundsteuer auch auf noch zu
errichtende Gebäude erhoben,
die zusätzlich mit USt belastet
sind. Dies könnte nach Ansicht
des Niedersächsischen FG
(NFG) eine unzulässige „SonderUmsatzsteuer“ sein. Das NFG
hat den EuGH in dieser Frage
angerufen.
April 2008
Beschränkte Abziehbarkeit
von Krankenversicherungsbeiträgen als
Sonderausgaben
Grundabsicherung und Kinderadditive über SA-Abzug ggf.
nicht ausreichend berücksichtigt;
ggf. durch andere str.
Vorschriften?
Januar 2006
Stand: Oktober 2011
006329
August 2008:
Alle außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren per Allgemeinverfügung zurückgewiesen (BMF v. 22.7.2008,
www.bundesfinanzministerium.de).
009101
2009:
Der EuGH hat mit Beschluss vom 27.11.2008 die
Vorlagefrage des NFG dahingehend beantwortet, dass
eine zusätzliche Belastung derartiger Vorgänge mit
Grunderwerbsteuer zulässig sei, da diese nicht den
Charakter einer allgemeinen Umsatzsteuer habe.
006590
erledigt:
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (BGBl. I
2009, S. 1959) setzt Vorgaben des BVerfG fristgerecht
zum 1.1.2010 um.
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