2013 Kreisanzeiger Nr. 3 Ausgabe Juni

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2013 Kreisanzeiger Nr. 3 Ausgabe Juni
Kreisanzeiger des Landkreises
Mecklenburgische
Informations- und
Mitteilungsblatt
Samstag, den 22. Juni 2013
Seenplatte
2. Jahrgang · Nr. 03
www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
INHALT
Informationen aus dem Landkreis
Kreistag
Bekanntmachungen
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird Modellregion für Bürokratieabbau
Die Ausschüsse für „Ordnung, Sicherheit, Brandund Katastrophenschutz“ und für „Ländlichen
Raum und Landwirtschaft“ stellen sich vor.
1. Änderung der Schülerbeförderungssatzung des
Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Seite 4
Seite 8
Seite 12
Feuerwehrtechnische Zentrale eingeweiht
Liebe Bürgerinnen,
liebe Bürger,
Service für die Freiwilligen Feuerwehren
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat am 29.
April 2013 in Anwesenheit von
Mecklenburg-Vorpommerns
Innenminister Lorenz Caffier
die neue Feuerwehrtechnische
Zentrale (FTZ) in Betrieb genommen. In Neuendorf waren
in den ersten Bauabschnitt der
Erschließung, in die Kläranlage
und das Sanitärgebäude etwa
2,1 Millionen Euro investiert
worden. Der Neubau, der nun
übergeben wurde, kostete
weitere 2,1 Millionen Euro.
Das Projekt ist mit finanziellen
Zuweisungen des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern gefördert worden.
Die FTZ ist die Serviceeinrichtung zur Bereitstellung
aller Gerätschaften und Einsatzmittel für 201 Freiwillige
Feuerwehren und den Katastrophenschutz im Landkreis.
Auf dem zehn Hektar großen
Gelände in der Nähe der
Kreisstadt Neubrandenburg
haben Innenminister Lorenz
Caffier und Landrat Heiko Kärger symbolisch außerdem den
Grundstein für den nächsten
Abschnitt zum Bau eines Ausbildungs- und Jugendlagers
für die Freiwilligen Feuerwehren gelegt. Dafür übergab der
Minister einen Bewilligungsbescheid über weitere ca.
580.000,- Euro Fördermittel.
(LK MSE)
Das Team der Kreisgerätewarte der FTZ in Neuendorf mit dem Leiter Rolf Kurze (l.) Informationen aus dem
Landkreis������������������������� S. 2
Kreistag��������������������������� S. 8
Satzungen und
Bekanntmachungen��������� S. 9
Foto: LK MSE
auf den Sommer haben wir in
diesem Jahr gefühlte sechs
Monate sehnsüchtig gewartet.
Doch die ersten richtig warmen Tage konnten wir kaum
entspannt genießen, weil wir
mit den vielen Menschen fühlen, die von der Hochwasserflut betroffen sind. Wer konnte,
hat geholfen. Aus unserem
Landkreis sind freiwillige Helfer, das THW, das DRK, die
Johanniter Unfallhilfe und Kameradinnen und Kameraden
der Feuerwehren u. a. dabei.
Ihnen allen herzlichen Dank.
Bei uns hat die Saison begonnen. Die Gastronomen,
Kanustationen, Fahrrad- und
Bootsverleiher und viele andere Touristiker atmen auf.
Und nicht nur sie. In unserer
gesamten Region leben sehr
viele Menschen direkt oder indirekt vom Tourismus. Gäste
aus allen Teilen Deutschlands
und zunehmend auch aus anderen Ländern Europas kommen in die Mecklenburgische
Seenplatte. natürlich! − es ist
vor allem die Landschaft, die
die Menschen hierher zieht.
Aber wir haben inzwischen
neben Radwegen und Kanustationen noch sehr viel mehr
zu bieten. Ich denke an die
großen Kulturveranstaltungen,
an Dorffeste, gute Gastronomie, Konzerte, Festivals und
so weiter.
Die Leistungen der FTZ im Überblick
Folgende Leistungen können
die 201 Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises und der
Katastrophenschutz in der FTZ
in Anspruch nehmen.
• Schlauchwäsche
• Prüfung persönlicher
Schutzausrüstung
• Prüfung hydraulischer Geräte und Hebekissen
• Pumpenprüfung
• Prüfung von Sicherungsmittel und Leitern
• Fachdienstausstattung
Den Feuerwehren im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte stehen zusätzlich
rund um die Uhr und 365
Tage im Jahr in den ehemaligen Kreisfeuerwehrzentralen
(Altentreptow, Neustrelitz und
Röbel) Tauschstützpunkte zur
Verfügung, damit die Einsatzbereitschaft zu jeder Zeit wieder hergestellt werden kann.
Dort können folgende Geräte, Ausrüstungen und Mittel
Neuer Erlebnispfad in Dargun
Jobmeile
Kinder der Schule und aus den Kindergärten Darguns erstürmten
begeistert das neue Gelände vom slawischen Erlebnispfad. Anfang Mai ist er eröffnet worden. (Mehr dazu auf Seite 3) Foto: J. Henke
Am 21. September 2013 findet
die Ausbildungs- und Arbeitsplatzmesse in der Beruflichen
Schule Neustrelitz statt. Veranstalter sind die AOK Nordost
und das Jobcenter Mecklenburg-Strelitz. Schüler finden hier
interessante Ausbildungsmöglichkeiten, und Arbeitssuchende
können sich über freie Arbeitsstellen in der Region informieren.
Unternehmen, die noch freie
Stellen haben oder sich auf der
Messe präsentieren wollen, wenden sich an Gisela Salow (Tel.:
03981 236510, [email protected]) oder an Roland Heckt
(Tel.: 0395 56309141, rheckt@
kreismst.de). Für Informationen
zur Jobmeile steht Jana Meyer
(Tel.: 0800 26508043419, jana.
[email protected]) zur
Verfügung.
(pm)
getauscht bzw. entnommen
werden.
• Atemschutzgeräte
• Atemluftflaschen 200 bar
sowie 300 bar
• B-Druckschläuche
• C-Druckschläuche
• Schaumbildner
• Ölbindemittel
Die Satzung über die Erhebung
von Gebühren für die Inanspruchnahme dieser Leistungen der
FTZ haben die Mitglieder des
Kreistages in ihrer Sitzung am 3.
Juni 2013 beschlossen. In diesem
Kreisanzeiger auf Seite 11 und auf
der Internetseite des Landkreises
ist die Satzung veröffentlicht.
In der Regel baut man nur einmal
Was sollten Sie bei der Errichtung und der Nutzung Ihres
Eigenheimes beachten?
Jeder Bauwillige sollte sich
bereits bei der Planung seines Eigenheimes über seine
Pflichten und Rechte als Bauherr und die bei der Realisierung seines Eigenheimes zu
beachtenden rechtlichen Bestimmungen ausreichend informieren.
So vermeidet er später unangenehme Überraschungen,
die unter Umständen sehr
kostspielig sein können.
Wenn Sie ein Wohnhaus errichten möchten, müssen Sie
zur Vorbereitung, Überwachung und Ausführung einen
Entwurfsverfasser, Unternehmer und Bauleiter haben,
wenn Sie nicht selbst zur Erfüllung der Verpflichtungen
nach der Landesbauordnung
geeignet sind.
Sie haben auch dafür zu
sorgen, dass die für die
Ausführung notwendigen Einzelzeichnungen, Einzelberechnungen und Anweisungen
gefertigt werden.
Haben Sie Ihre Vorstellungen
mit Ihrem Entwurfsverfasser
abgestimmt, die notwendigen
Bauvorlagen fertig gestellt und
Ihr Bauvorhaben ist nicht nach
§ 62 Landesbauordnung genehmigungsfrei gestellt, dann
müssen Sie bei der zuständigen Unteren Bauaufsicht
einen Bauantrag zur Prüfung
einreichen.
Fortsetzungen auf Seite 2
Es ist wirklich sehr viel los in
den kommenden Wochen.
Und ich bin sicher, wir werden
wieder gute Gastgeber sein.
Darüber hinaus hoffe ich, dass
Sie, liebe Bürgerinnen und
Bürger, diese Vielfalt natürlich
auch selbst genießen können.
In diesem Sinne wünsche ich
Ihnen einen schönen Sommer.
Viele von Ihnen werden sicher
verreisen. Dann nehmen Sie
bitte immer etwas Heimat mit
in Ihren Urlaubsort und erzählen Sie den Anderen von
unserer Mecklenburgischen
Seenplatte.
Ihr Landrat
Heiko Kärger
AUS DEM LANDKREIS
Seite 2
Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13
So erreichen Sie uns
Stand: 01.02.2013
An der Hochstraße 1
17036 Neubrandenburg
Neubrandenburg
Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg
Jugendamt, Ordnungsamt
(Asyl- und Ausländerangelegenheiten), Sozialamt
Ziegelbergstraße 50
17033 Neubrandenburg
Ordnungsamt
03998 434 4362
Landrat
Büro des Landrates, Amt für
Finanzen, Amt für Zentrale
Dienste, Amt für Wirtschaft,
Kultur, Tourismus, Personalamt, Rechnungsprüfungsamt,
Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
Personalamt
0395 57087 2109
Friedrich-Engels-Ring 53
17033 Neubrandenburg
Rechnungsprüfungsamt
0395 57087 2120
Ordnungsamt (Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle)
Anschrift:
Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte
Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg
Bauamt 03991 78 2405
Zentrale Rufnummer:
0395 57087 0
Zentrale E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.lk-mecklenburgischeseenplatte.de
Jugendamt 03998 434 4410 und
03981 481 173
Ämter mit den
Telefonnummern
der Sekretariate
Landrat 0395 57087 5002
Amt für Finanzen 0395 57087 2174
Amt für Schulverwaltung
03981 481 360
Amt für Wirtschaft,
Kultur, Tourismus 0395 57087 2571
Amt für Zentrale Dienste
0395 57087 4199
Büro des Landrates 0395 57087 5020
Regionalstandorte
Gesundheitsamt 03981 481 147
Kataster- und Vermessungsamt
03981 481 436
Rechts- und Kommunalaufsichtsamt
0395 57087 2401
Sozialamt
03981 481 334
Umweltamt
0395 57087 3283
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
03991 78 2271
Leitstelle
Gartenstraße 17
17033 Neubrandenburg
Amt für Schulverwaltung
(BaföG), Kataster- und Vermessungsamt, Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt
Woldegker Straße 4 - 6
17033 Neubrandenburg
Gesundheitsamt
Demmin
Adolf-Pompe-Straße 12 - 15
17109 Demmin
Waren (Müritz)
Zum Amtsbrink 2
17192 Waren (Müritz)
Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Sozialamt, Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt
Bauamt, Gesundheitsamt, Jugendamt, Kataster- und Vermessungsamt, Ordnungsamt,
Sozialamt, Umweltamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Beethovenstraße 2
17109 Demmin
Neustrelitz
Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz
Jugendamt
Amt für Schulverwaltung, Kataster- und Vermessungsamt,
Gesundheitsamt, Jugendamt,
Ordnungsamt, Sozialamt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Jobcenter
Mecklenburg-Strelitz
Reitweg 1
17109 Demmin
Kataster- und Vermessungsamt
Sprechzeiten
Zusätzlich dazu öffnet die Kfz- Zulassungsstelle an den Regionalstandorten in Demmin, Neustrelitz und Waren auch am Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Für alle Regionalstandorte des Landkreises gelten
einheitliche Sprechzeiten:
Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Die Kfz-Zulassungsstelle in Neubrandenburg hat am Mittwoch
geschlossen.
Unabhängig von den allgemeinen Öffnungszeiten sind unter
Berücksichtigung der Arbeitsabläufe gesonderte Terminvereinbarungen möglich.
Bürgerbüros an den Regionalstandorten
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 1
3:00 - 17.30 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 1
3:00 - 16:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung, auf Wunsch auch in der Häuslichkeit.
Anschrift
Pflegestützpunkt Demmin, Adolf-Pompe-Straße 23, 17109 Demmin
Pflegestützpunkt Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz
Ansprechpartner
In Demmin
Sozialberater Lothar Wernicke
Pflegeberaterin Renate Hoff
Telefon: 0395 570874750
Telefon: 0395 570874751
In Neustrelitz
Sozialberaterin Annekatrin Wendt
Pflegeberater Peter Zander
Telefon: 0395 570873750
Telefon: 0395 570873751
Raum Telefon
E-Mail
Mitarbeiterinnen
______________________________________________________________________________________________________
Demmin, Adolf-Pompe-Str. 12 - 15 124 0395 57087 4700 [email protected] Birgit Jeske
0395 57087 4701 Angela Klonicki
Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35 0.25 0395 57087 3700 [email protected]
Andrea Bartelt
0395 57087 3701 Marina Neitzel
Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2 E.17 0395 57087 2700 [email protected] Erika Lange
0395 57087 2701 Hannelore Steinecker
Neubrandenburg, Platanenstraße 43 1.056 0395 57087 5700 Alle Satzungen und Bekanntmachungen des Landkreises
Mecklenburgische Seenplatte finden Sie gemäß § 18 der
Hauptsatzung auf der Internetseite www.lk-mecklenburgischeseenplatte.de/Landkreis/Bekanntmachungen.
[email protected]
Angelika Trippensee
Aktuelle Stellenausschreibungen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte sind auf der Internetseite des Landkreises
unter www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Landkreis/
Bekanntmachungen/Stellenausschreibung veröffentlicht.
In der Regel baut man nur einmal / Das Bauamt informiert
(Fortsetzung von Seite 1)
Ihre Bauaufsicht für die Bauvorhaben in Neubrandenburg
erreichen Sie in der Stadtverwaltung Neubrandenburg und
für die Bauvorhaben außerhalb
der Kreisstadt am Regionalstandort Waren (Müritz).
Vollständige Bauvorlagen,
die von einem zugelassenen
Entwurfsverfasser erarbeitet
wurden, führen in der Regel
dazu, dass Sie ohne Probleme
eine Baugenehmigung für Ihr
Eigenheim erhalten, wenn das
Eigenheim an dem beantragten Standort bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Die Landesbauordnung von
Mecklenburg-Vorpommern
schreibt bei der Errichtung
von Wohnhäusern ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren vor.
Ihre Bauaufsicht prüft nur die
planungsrechtliche Zulässigkeit und die von Ihnen beantragten Abweichungen von
den bauordnungsrechtlichen
Mindestanforderungen.
Sie und der von Ihnen beauftragte Entwurfsverfasser sind
verantwortlich dafür, dass die
bauordnungsrechtlichen Anforderungen bei der Realisierung
des Bauvorhabens eingehalten
werden.
Notwendige Nachweise
Vorrausetzung hierfür sind
auch die von den Fachplanern
zu erarbeitenden bautechnischen Nachweise. Hierzu
gehören in jedem Fall der
Nachweis zur Standsicherheit
des Gebäudes und der Wärmeschutznachweis. Bei anderen Bauvorhaben können auch
Nachweise zum Schallschutz
und Brandschutz erforderlich
werden.
Vor dem Baustart
Vor Baubeginn müssen Sie für
das Eigenheim zur Statik eine
Erklärung des Fachplaners und
den Energiebedarfsausweis
bei der Bauaufsicht einreichen.
Auch wenn entsprechend
Landesbauordnung Ihre Bau-
aufsicht den Nachweis zur
Standsicherheit nicht prüft,
muss er der Bauaufsicht auf
Verlangen vorgelegt werden.
Sie sollten die kompletten
Bauvorlagen auch nach der
Realisierung sorgfältig aufbewahren, da bei späteren
Umbauten und bei einem
möglichen Verkauf des Wohnhauses, die Bauvorlagen
immer wieder benötigt werden.
Wärme und Energie
Die Energieeinsparverordnung
(EnEV) sowie das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) bilden
ein wesentliches Instrument
der Energieeffizienzpolitik der
Bundesregierung.
Auch der Energiebedarfsausweis wird in der Regel durch
die Bauaufsicht nicht geprüft.
Es werden bei einigen Bauvorhaben aber Kontrollen durch
die Bauaufsicht durchgeführt.
Wer bei Ihrem Eigenheim
Wärmeerzeugungssysteme,
Verteilungseinrichtungen,
Bild: Gerd Rehm
Warmwasseranlagen, Klimaanlagen oder sonstige Anlagen
der Raumlufttechnik einbaut
oder aufstellt, hat Ihnen nach
Abschluss der Arbeiten schriftlich zu bestätigen, dass die von
ihm installierten Anlagen die
Anforderungen der Energieeinsparverordnung erfüllen.
Damit Sie lange und sicher in
Ihrem neuen Wohnhaus leben
können, ist es ratsam, den Bau
sorgfältig zu planen und unter
Beachtung der gesetzlichen
Bestimmungen zu realisieren.
Bei Fragen zum Baurecht stehen Ihnen die Mitarbeiter der
Unteren Bauaufsichtsbehörde
gerne mit Rat zur Seite.
Kontakt:
Sachgebietsleiterin
Allgemeine Bauaufsicht
Karola Rackow
Bauamt
Zum Amtsbrink 2
17192 Waren (Müritz)
Tel.: 03991 782405
AUS DEM LANDKREIS
Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13
Seite 3
Das Amt für Wirtschaft, Kultur und Tourismus stellt sich vor
Das Amt für Wirtschaft, Kultur und Tourismus unseres
Landkreises hat seinen Sitz
am Verwaltungsstandort in der
Platanenstraße in Neubrandenburg. Nicht nur räumlich ist
es damit dem Landrat nahe,
sondern unser Amt ist ihm
auch direkt unterstellt. Amtsleiter ist Axel Müller, der diese
Aufgabe schon im damaligen
Landkreis Müritz erfüllte.
Mit der Bezeichnung des
Amtes werden die drei wesentlichen Aufgaben unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
genannt:
1. Wirtschaft bzw.
Wirtschaftsförderung
Die Energiewende ist auch in
unserem Landkreis sichtbar.
Große Windparks bestimmen
in vielen Regionen schon das
Landschaftsbild. Wir prüfen
derzeit mit dem Planungs-
verband Mecklenburgische
Seenplatte sowie mit den
Städten und Gemeinden die
Möglichkeiten, weitere Windeignungsflächen auszuweisen. Ein primäres Ziel dabei
ist es, die so genannte Teilhabe der Gemeinden an den
wirtschaftlichen Erlösen zu
gewährleisten. Das heißt, die
Gemeinden und in Folge die
Bürger der Gemeinden sollen
und müssen in Zukunft direkt
davon profitieren, wenn die
Anlagen in ihrer Gemeinde errichtet werden. Nur so kann die
Akzeptanz bei der Bevölkerung
erhöht und das Gelingen der
Energiewende sichergestellt
werden.
Um weitere Investoren für unseren Landkreis zu gewinnen,
hat der Amtsleiter an einem
vom Wirtschaftsministerium
und der Wirtschaftsfördergesellschaft des Landes organi-
Amtsleiter Axel Müller
sierten Treffen von Vertreten
der österreichischen Wirtschaft
in Wien teilgenommen. Im Ergebnis dieser Veranstaltung
hat es erfolgversprechende
Gespräche mit potentiellen Investoren gegeben.
Das Projekt Jugendzentrum
Erholungswald Dargun:
LEADER Projekt eröffnet
(Fortsetzung von Seite 1)
Der Darguner Erholungswald
ist mit dem neu entstandenen
slawischen Erlebnispfad um
eine Attraktion reicher und lädt
zusammen mit dem bereits
bestehenden Walderlebnispfad und seinem Maskottchen
„Scrofi“ zu Entdeckungen in
der Natur und an geschichtsträchtigen Orten ein.
„Jano und Jela“ so heißen die
Geschwister, die ihre kleinen
und großen Besucher in eine
Zeit begleiten, als die Slawen
im Darguner Wald zu Hause
waren. Auf dem etwa zwei
Kilometer langen Pfad durch
das Gebiet der einstigen slawischen Burgwallanlage bieten
sie ihren Besuchern Einblicke
in ihr Leben, in ihre Sitten und
Bräuche.
Am 6. Mai 2013 wurde der
Slawische Erlebnispfad nun
offiziell vom Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V, Dr. Till
Backhaus, von Landrat Heiko
Kärger, vom Bürgermeister
der Stadt Dargun, Karl-Heinz
Graupmann und vom Forstamtsleiter Rüdiger Neise eröffnet. Und die Darguner Kinder
waren begeistert.
Da dieses Projekt der Stadt
vielfältige Entwicklungsziele
der Gebietsbezogenen lokalen Entwicklungsstrategie
der LEADER Aktionsgruppe
„Demminer Land“ unterstützt,
war es im Jahr 2012 von der
Aktionsgruppe als vorrangiges
Projekt ausgewählt worden.
Aus dem europäischen Förderfonds ELER sind dafür etwa
60.700 Euro aus dem Budget
der Lokalen Aktionsgruppe bereitgestellt worden.
Entstanden ist ein Informationssystem, das seinen Besuchern Wissenswertes über die
Zeit der Slawen in und um Dargun vermittelt und zusammen
mit dem Walderlebnispfad die
vorhandenen Freizeitangebote
im Bereich des Darguner Erholungswaldes ergänzt und somit
auch die touristische Attraktivität der Gesamtregion steigert.
(J.H.)
in Waren (Müritz) ist nach Monaten der Ruhe wieder Bewegung gekommen. In unserem
Amt wurde im Auftrag des
Landrats und in Zusammenarbeit mit einem Warener Architekten unter klarer Vorgabe
des Investitionsumfangs und
der inhaltlichen Ausrichtung
einen Vorschlag erarbeitet,
über dessen Umsetzung die
Stadtvertreter entscheiden
werden. Da es bereits erste
ernsthafte Anfragen von Bewerbern gibt, die sich für die
Gesamtbewirtschaftung des
Objektes interessieren, ist eine
Realisierung des Vorhabens in
greifbare Nähe gerückt.
Alt Schwerin auf seinen 50. Geburtstag am 30. Juni mit vor. An
dem Wochenende wird es auf
dem Gelände des Museums
eine Vielzahl von Veranstaltungen, eine Sonderausstellung
und den einen oder anderen
Überraschungsgast geben. Im
Weiteren folgen dann das Internationale Dampftreffen am
3. und 4. August sowie eine
Woche später das Oldtimertreffen, um nur einige zu nennen.
Diese Veranstaltungen sind mit
dem nächsten Arbeitsfeld verknüpft, dem
2. Kultur
So wird beispielsweise am
Radweg Plauer See der Abschnitt Zislow- Pätschgraben
demnächst fertig. Wir bereiten jetzt die Ausschreibung
für den Bau des Radwegs
Unser Bereich unterstützt die
Organisation von Veranstaltungen wie KUNST:OFFEN
oder den Kultur-Herbst. Auch
bereiten wir das AGRONEUM
3. Ausbau der
touristischen
Infrastruktur
Neubrandenburg-Trollenhagen
vor. Der Zuwendungsbescheid
zum Ausbau des Radweges
Alter Bahndamm von Groß
Lukow über Penzlin nach Mallin soll nun endlich übergeben
werden, so dass auch hier zum
Herbst mit dem Bau begonnen werden kann. Auch die
von vielen Einwohnern geforderten Radwegeabschnitte von
Waren- Amsee nach Neu Falkenhagen und Waren nach Rügeband sind soweit vorbereitet,
dass die Fördermittelanträge
an das Wirtschaftsministerium
gestellt werden konnten. Ob
sie noch in diesem Jahr realisiert werden können, ist noch
offen. Auch für den zweiten
Bauabschnitt des Radwegs
von Waren über Schmachthagen nach Neu Schloen zeichnet sich eine Lösung ab, so
dass eine Fertigstellung zur
Saison 2014 realistisch ist.
(LK MSE)
Zur Kontrolle des Wildhandels
Das Ordnungsamt der Kreisverwaltung Mecklenburgische
Seenplatte weist noch einmal
darauf hin, dass gemäß der
Wildhandelsüberwachungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern der Wildursprungsschein
unverzüglich auszufüllen ist.
Das gilt auch für im Revier aufgefundenes und dort vergrabenes Fallwild.
Ab sofort sind nur noch die
neuen Wildursprungsscheine
zu verwenden. Sie unterscheiden sich von den alten u.a.
durch Angaben wie „Besonder-
heiten…“ und „Untersuchung
auf…“. Der Abschnitt „Besonderheiten“ enthält die Angaben,
die durch den Jagdausübungsberechtigten bzw. kundige Person zu bestätigen sind, damit
das Wild weiter untersucht und
gehandelt bzw. direkt vermarktet werden kann.
Im Abschnitt „Untersuchung
auf“ ist jetzt neu vorgesehen,
den Untersucher (je nach Vermarktungsweg: zugelassene
Wildbearbeitungsbetriebe,
Trichinenuntersuchung in akkreditierten Laboren; Direkt-
vermarktung/ Eigenverbrauch:
Trichinenuntersuchung auch
bei Tierärzten ohne akkreditierte Labore) mit Adresse und
die Angabe mit Datum und
Uhrzeit zu vermerken.
Die neuen Wildursprungsscheine gibt es zu den Sprechzeiten
im Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte im Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Str.
12-15, Zimmer 1.26 und 1.27
oder zu den Außensprechterminen: In Waren an jedem letzten Dienstag und in Neustrelitz
an jedem letzten Donnerstag
im Monat.
Faulbrut in Malchow
Auf einem Bienenstand in
Malchow ist Bösartige Faulbrut amtlich festgestellt worden.
Gemäß der BienenseuchenVerordnung ist deshalb ein
Sperrbezirk gebildet worden,
der die Stadt Malchow mit
dem Ortsteil Laschendorf und
die Gemeinde Silz umfasst.
In diesem Bereich sind von
allen Imkern die bekannten
notwendigen Maßnahmen zu
beachten.
Sie sind auf der Internetseite
des Landkreises (www.lk-mecklenburgische-seenplatte.
de) unter Bekanntmachungen
nachzulesen.
Das Amt für Veterinär- und
Lebensmittelüberwachung
des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt
zudem bekannt, dass der
Sperrbezirk, der im Bereich
Passentin ebenfalls wegen
Bösartiger Faulbrut gebildet
worden war, aufgehoben ist. (LK MSE)
Grabowhöfe und Vielist nun auch
im Wappen vereint
Segelflugzeug, Zahnrad
und Kornähre zieren das
Wappen der Gemeinde
Grabowhöfe. Bürgermeister Enrico Malow
freut sich.
Überreicht wurde das
Wappen vom Innenminister Lorenz Caffier, der
dazu nach Grabowhöfe
gekommen war. Damit
könne „die Gemeinde
jetzt im wahrsten Sinne
Flagge zeigen“ und außerdem sei ein Wappen auch wichtig für die
Identität der Kommunen
und gibt ein Stück Geschichte wieder, so Caffier.
Für den Grabowhöfer
Bürgermeister Malow
ist das Wappen auch
ein weiteres Indiz dafür,
dass die Fusion der Gemeinden Grabowhöfe
und Vielist gemeistert ist.
(pm)
Bürgermeister Enrico Malow (l.) erhält die Urkunde von Innenminister
Lorenz Caffier.
Seite 4
AUS DEM LANDKREIS
Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13
Schülerehrung im Landratsamt
Ausgezeichnet
wurden
Gymnasium „Richard Wossidlo“
Waren (Müritz)
Anika Kruse
FIL „Müritz-Schule-Sietow
Waren (Müritz)
Franziska Riese
Sonderpädagogisches Förderzentrum Malchin
Katja Schmager
Gymnasium „Fritz Greve“ Malchin
Alexander Fritsche
Berufliche Schule Malchin
Madlen Wolf
Berufliche Schule Demmin
Julia Wolf
Goethe-Gymnasium Demmin
Conrad Witt
Sonderpädagogisches Förderzentrum
Friedland
Vanessa Lindhorst
neue friedländer gesamtschule
Friedland
Josephine Nickel
Überregionales Förderzentrum
mit dem Förderschwerpunkt körperlich-motorische Entwicklung
Neubrandenburg
Frenze Huth
Sonderpädagogisches Förderzentrum „Pestalozzischule“ Neubrandenburg
René Zanzig
Sprachheilpädagogisches Förderzentrum Neubrandenburg
Julia Zahn
Zur feierlichen Schülerehrung
2013 hatte Landrat Heiko Kärger am 10. Juni 2013 Mädchen
und Jungen des Landkreises
Mecklenburgische Seenplatte
in seinen Amtssitz nach Neubrandenburg eingeladen.
Die 22 Ausgezeichneten
kommen aus allen Teilen des
Kreises und lernen an den
unterschiedlichen Schulen.
Und ebenso vielfältig und unterschiedlich sind die Gründe,
für die der Landrat sie ausgezeichnet hat. So haben sie
beispielsweise besonders gute
Zeugnisse, sind sportlich aktiv,
bei der Jugendfeuerwehr,
Preisträger im Rollstuhltanz,
bei Schulolympiaden, beim
Bundeswettbewerb „Jugend
musiziert“ oder schreiben als
Reporter für die Lokalzeitung.
„Jedes Kind hat ein Talent.
Jedes Kind kann irgendetwas
ganz besonders gut. Ihr habt
Landkreis Modellregion für weniger Bürokratie
Im Justizministerium des
Landes Mecklenburg-Vorpommern haben Ministerin
Uta-Maria Kuder und Landrat
Heiko Kärger am 6. Juni 2013
eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zum Abbau von
Bürokratie in der Verwaltung
unterzeichnet.
Die Ministerin sagte: „Unser
Ziel ist es, Abläufe zu vereinfachen, unnötige Verordnungen
und Gesetze abzuschaffen und
vor allem keine neue Bürokratie aufzubauen.
Mit dem Standarderprobungsgesetz ist es den Kommunen
möglich, Vorschriften, die nicht
zeitgemäß oder unnötig sind,
nicht anwenden zu müssen.
Einige Gemeinden haben das
bereits genutzt. Um künftig
noch mehr Kommunen vom
Abbau von Bürokratie zu überzeugen, wollen wir ihnen praktische Beispiele an die Hand
geben.“
Diese praktischen Beispiele
sollen nun gefunden und im
Landkreis getestet werden.
Heiko Kärger ist froh darüber,
dass die Mecklenburgische
Seenplatte damit eine Modellregion ist. Weiter sagte er:
„Denn wir werden nur dann
mehr Bürgernähe und Kosteneinsparungen erreichen, wenn
wir innerhalb der Verwaltung
Standards verändern und Verfahren vereinfachen.“
In der täglichen Arbeit in den
Ämtern gibt es dafür viele
Ideen, welche Verwaltungsvorgänge entschlacken können.
Ministerin Kuder und Landrat Kärger bei der Vertragsunterzeichnung
Foto: JMI
Jedoch ist das immer vernünftig und mit den gesetzlichen
Anforderungen vereinbar?
Genau das sind die Fragen,
die bei diesem Modellvorhaben
beantwortet werden sollen.
Beispielsweise gibt es doppelte Zuständigkeiten, was die
Genehmigung zum Fällen von
Bäumen betrifft.
Das Ordnungsamt der Gemeinde aber auch die Untere Naturschutzbehörde des
Kreises sind dafür Ansprechpartner.
Ein weiteres Beispiel betrifft
den Denkmalschutz. Könnte
der Landkreis als Untere
Denkmalschutzbehörde für
bestimmte Verfahren allein
zuständig sein, ohne das Landesamt einzubinden?
In den Fachämtern der Kreisverwaltung werden diese und
ähnliche Vorschläge zurzeit
zusammengetragen.
Sie sollen bis zum 30. Juni
beim Rechts- und Kommunalaufsichtsamt des Hauses vorliegen.
Von dort gehen sie dann an die
Fachministerien des Landes,
die für die jeweilige Genehmigung bzw. Ablehnung zuständig sind.
Geeignete Vorschläge aus
den Fachämtern des Landkreises, die für eine generelle
landesweite Übertragbarkeit
in Betracht kommen, wird das
Justizministerium in die Interministerielle Arbeitsgruppe
„Demografischer Wandel“ einbringen. (pm)
euer Talent erkannt und habt
alles getan, um es zu entwickeln. Darauf könnt ihr stolz
sein!“ lobte Heiko Kärger die
Mädchen und Jungen.
Der Landrat zeigte sich beeindruckt von den Gesprächen
mit den Mädchen und Jungen.
Ihre Motivationen und Einstel-
lungen seien für Andere Vorbild, sie regen zum Mitmachen
und Nachahmen an.
Sie seien zwar noch Kinder
bzw. Jugendliche, tragen aber
schon in so jungen Jahren zur
Bereicherung im gesellschaftlichen Zusammenleben bei,
betonte er.
(LK MSE)
Wer macht mit
beim Kultur-Herbst?
Aufruf an Kommunen,
Vereine und kulturelle
Einrichtungen im Landkreis zur Teilnahme am
Kultur-Herbst vom 7. bis
22. September
Erste Informationen wurden
den Verwaltungsämtern im
Landkreis bereits im April
2013 dazu übermittelt. Der
Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte unterstützt diesen
Höhepunkt.
Bereits zum 10. Mal laden Gemeinden und Vereine aus der
Tollensesee-Region im September zum Kultur-Herbst ein.
Touristische Leistungsträger haben diesen kulturtouristischen Höhepunkt als
Chance erkannt, ihren Gästen zusätzliche Angebote im
Herbst offerieren zu können.
2013 soll zum ersten Mal die gesamte Mecklenburgische Seenplatte einbezogen werden.
In einer Broschüre werden die
Veranstaltungen während des
Kultur-Herbstes erfasst und
besonders beworben.
Hierbei geht es vorrangig um
Veranstaltungen, die extra für
den Kultur-Herbst initiiert werden.
Die Akteure der TollenseseeRegion haben bereits mit viel
Phantasie und Eigeninitiative
ein Veranstaltungsformat entwickelt, dass viele Einheimische und Gäste ansprechen
soll.
Bis zum 30. Juni 2013 besteht die Möglichkeit, die
Aktivitäten im Rahmen des
Kultur-Herbstes an das Amt
für Wirtschaft, Kultur und Tourismus zu melden.
Für die Veranstaltungsmeldungen ist folgendes Schema
zu beachten: Datum, Uhrzeit,
konkreter Veranstaltungsort,
Veranstaltung mit genauer
Bezeichnung, Veranstalter mit
Kontaktdaten, wenn Anmeldung erforderlich und Eintritt
erhoben wird, bitte angeben
(als Worddatei).
Ihre Ansprechpartnerin im
Landkreis ist Adele Krien
(Tel. 0395 57087 3123, E-Mail:
[email protected])
„Albert-Einstein-Gymnasium“
Neubrandenburg
Moritz Hilscher
Sportgymnasium Haus I
Neubrandenburg
Maximilian Zenker
Sportgymnasium Haus II musisches Haus Neubrandenburg
Charlott Resske
Berufliche Schule WHI Neubrandenburg
Philipp Menzke
Berufliche Schule WV Neubrandenburg
Josy Schulz
LEA TOLL Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen Altentreptow
Christian Günther
Kon.centus Vokal-Ensemble
Neubrandenburg
Anna-Sophie Kerkau
Maxi Sophie Mäder
Luzia Emilie Lindström
Ruth-Marie Schilewa
Kostenlose
Schuldnerberatung
An die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der
Volkssolidarität Altentreptow (AL.DE.MA. e.V.) kann
sich jeder wenden, der in
finanzielle Not geraten ist.
In der Poststraße 2 in Altentreptow finden täglich
Sprechstunden statt (Telefon: 03961/229969).
In Malchin können Sie in
der Bürgermeister-TretowStr. 12 immer mittwochs
von 9 bis 12 und von 13
bis 15 Uhr Hilfe finden.
Und in Demmin gibt es in
der Rudolf-Breitscheid-Str.
18 dienstags von 8:30 bis
12:30 Uhr und donnerstags von 8:30 bis 12 Uhr
und von 13 bis 17:30 Uhr
Sprechstunden. In dieser Zeit können Sie sich
auch telefonisch anmelden
unter: 03998 282033 (VS).
AUS DEM LANDKREIS
Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13
Zur Zukunft der Bundeswehrobjekte
Große Aufgabe für die
Kommunen/Öffentliche
Konferenz geplant
Im April 2013 fand im
Landratsamt der Mecklenburgischen Seenplatte in
Neubrandenburg ein Arbeitstreffen zur bevorstehenden
Umwandlung von Standorten
der Bundeswehr in zivile Objekte statt. Nutzungsänderungen dieser Art werden als
Konversion bezeichnet.
Weil im Landkreis im Zuge
der Reform der Bundeswehr
fünf Standorte geschlossen
werden, stehen die betroffenen Gemeinden und der
Landkreis vor großen Aufgaben.
Aus diesem Grund waren Bürgermeister, Kommandeure
der Bundeswehr, Vertreter
der Bundesimmobilienanstalt,
des Wirtschaftsministeriums
Mecklenburg-Vorpommerns
und der Flughafengesellschaft NeubrandenburgTrollenhagen, am Tisch von
Landrat Heiko Kärger zusammen gekommen. Er sah den
Anlass „mit einem weinenden
und einem lachenden Auge“,
wie er sagte. „Die Kaserne
Mecklenburgische Schweiz
in Stavenhagen, das Materialdepot in Rechlin, der
Fliegerhorst in Trollenhagen/
Neubrandenburg sowie das
Dienstgebäude des Kreiswehrersatzamtes und die
Kaserne Fünfeichen in Neubrandenburg werden im Verlauf der nächsten Jahre zwar
geschlossen, aber wir haben
die Chance, aus den Standorten etwas Neues zu entwickeln“, so der Landrat.
„Die Stavenhagener, sind
uns dabei ein Vorbild. Sie
haben schon ein Kasernengelände erfolgreich in einen
Wirtschaftsstandort umgewandelt.“
Unter der Moderation einer
externen Beraterfirma aus
Potsdam haben die Anwesenden einen Arbeitskreis
gegründet, der sich mit den
Problemen der Nachnutzung befassen wird. Wie Dr.
Jürgen Neumüller von der
Firma „Infrastruktur & Umwelt
Professor Böhm und Partner
Potsdam“ bei der Konstituierung sagte, besteht sein
Im April 2013 übergab Reinhard Schwarz von der „Arbeitsgemeinschaft Junges Land für
junge Leute“ erneut das QMJQualitätssiegel für Kinder- und
Jugendreisen an das Jugendwaldheim Steinmühle.
Über die erfolgreiche Rezertifizierung freute sich besonders
die Leiterin Kerstin Schäfer:
„Mit der Klassifizierung wird
der Bildungsstätte des Nationalparkamtes Müritz ein Qualitätssiegel verliehen, dessen
Anspruch auf hohem Niveau
liegt.“
Die Zertifizierung beinhaltet u.
a. eine Überprüfung z.B. des
Brandschutzes und der Lagerung und Zubereitung von
Speisen, die zum Betrieb einer
Kinder- und Jugendunterkunft
notwendig sind.
Besonders wird auch auf Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bei schlechtem Wetter
und einen gepflegten Zustand
des Innen- und Außenbereiches geachtet.
Beim Anbringen der Plakette
halfen Schüler der Grundschule „Zum Wasserturm“ aus
Neverin, die gerade ihre Klassenfahrt im Jugendwaldheim
Steinmühle verbrachten.
Grundanliegen eines Aufenthaltes im Jugendwaldheim ist
es junge Menschen für Natur
und Wildnis zu begeistern.
Mit seiner Lage im Grenzbereich zwischen Waldwildnis
und Offenlandschaft bietet die
Steinmühle hervorragende Voraussetzungen für Einblicke in
die biologische Vielfalt und das
Verstehen von natürlichen Pro-
Ferienangebote auf einen Klick
Auftrag darin, für den Informationsfluss zwischen allen
Beteiligten zu sorgen und bei
Bedarf fachliche Unterstützung zu geben.
Es sei jedoch nicht seine Aufgabe, Konzepte für die Planung und Nachnutzung zu
erstellen. Das ist die Aufgabe
der Kommunen selbst.
Bei dem konstituierenden
Treffen legte Dr. Neumüller eine erste Bestandsaufnahme aller fünf Objekte
vor, die gemeinsam mit den
Bürgermeistern erarbeitet
wurde. Erste Fragen zur
Herangehensweise, notwendigen Ansprechpartnern
usw. sind nun beantwortet.
Für den kommenden Herbst
wurden das nächste Treffen
des Arbeitskreises und ein
öffentliches Fachgespräch
zum Flughafen in Trollenhagen vereinbart.
Außerdem will die Firma „Infrastruktur und Umwelt“ eine
öffentliche „Konversionskonferenz“ für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
organisieren, die ebenfalls
nach der Sommerpause stattfinden soll. (LK MSE)
Am Jugendwaldheim Steinmühle
leuchtet ein Stern
Die Bildungsstätte erhält
erneut Qualitätssiegel für
Kinder- und Jugendreisen
Seite 5
zessen in einem Nationalpark.
Das Jugendwaldheim Steinmühle mit seiner wechselvollen
Geschichte, unter anderem
als Mühlenstandort und auch
Forstgehöft, wurde 1992 eingerichtet. Für die Modernisierung, die im September 2008
nach dreijähriger Bauzeit abgeschlossen werden konnte,
wurden überwiegend durch
das Land Mecklenburg-Vorpommern über 1,82 Millionen
Euro investiert.
Unter anderem engagierte
sich auch die Jost Reinhold
Stiftung mit 100.000 Euro an
diesem Projekt. Von Grund auf
neu entstand eine Unterkunft
mit 39 Betten. Das denkmalgeschützte Forsthaus wurde
vollständig saniert und bietet
nun mit modernen Seminarund Aufenthaltsräumen viele
Nutzungsmöglichkeiten.
Nationalparkamt Müritz
Milena und Lydia haben Ende
Mai gemeinsam mit Landrat Heiko Kärger eine neue
Internetseite freigeschaltet.
Pünktlich vor dem Beginn der
Sommerferien steht damit
www.dein-ferienpass.de allen
Kindern zur Verfügung, die
auf der Suche nach Veranstaltungsterminen in der Ferienzeit
sind.
Der als Heft gedruckte Ferienpass des früheren Landkreises
Foto: Claus Weber
Angebote in unserer Region
sind unter anderem mehrtägige Angelcamps, Kreativworkshops und Exkursionen
im Müritz-Nationalpark.
Außerdem gibt es Informationen zu Eintrittsermäßigungen
und Sonderangeboten wie
dem Schülerticket.
Ein Dankeschön geht an die
Regionale Arbeitsstelle für Bildung, Integration und Demokratie e.V. sowie die Spender
Müritz-Comp, Gest TV, Ingenieurbüro Dittrich und WOGEWA
und natürlich vor allem auch
an die Jugendlichen der Medienwerkstatt, wie Milena und
Lydia, die an der Gestaltung
der Seite mitgearbeitet haben.
(LK MSE)
Jetzt für Ausbildungswegweiser anmelden
Mit der 2. Auflage des Ausbildungswegweisers Mecklenburgische Seenplatte möchte
der Landkreis in Zusammenarbeit mit der BARMER GEK
Neubrandenburg ausführlich
über die Ausbildungsmöglichkeiten und die Attraktivität der
Region informieren. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dieser
gemeinsam mit Unternehmen
gestaltete Ratgeber sehr gut
angenommen wird.
In diesem Jahr wird der Wegweiser den Bedürfnissen der
Jugendlichen noch besser
angepasst. Er wird nicht wie
gewohnt in Papierformat erscheinen. Sondern die Daten
werden auf eine Chipkarte mit
QR-Code gebracht und an die
Schulabgänger verteilt.
Außerdem können alle Interessenten diesen Wegweiser
über die Internetseiten des
Landkreises Mecklenburgische
Seenplatte und der BARMER
GEK einsehen.
Das Lehrstellenverzeichnis
wird die Berufsbezeichnung
mit einer kurzen Beschreibung
des Berufsbildes und der allgemeinen Ausbildungsdauer
zeigen.
Es folgen die Ausbildungsbetriebe mit den entsprechenden
Ausbildungsanforderungen
(Hauptschulabschluss, mittlere
Reife, Abitur), Bewerbungs-
fristen, Kontaktdaten und Anzahl der Lehrstellen.
Hiermit sind alle Ausbildungsbetriebe der Region
angesprochen, ihre Ausbildungsangebote in den Wegweiser einfließen zu lassen.
Bitte senden Sie Ihre Daten bis
30.06.2013 an das Amt für Wirtschaft, Kultur und Tourismus.
Kontakt:
Amt für Wirtschaft, Kultur und
Tourismus
SG Wirtschaft und Kultur
Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg
Tel.: 0395 57087-5102
E-Mail: [email protected]
Besser leben im Alter durch Technik
Vorstand des Kreisseniorenbeirats hat getagt
Mitte April trafen sich die
Vorstandsmitglieder des
Kreisseniorenbeirates Mecklenburgische Seenplatte im
Landratsamt Neubrandenburg
zu ihrer 15. Sitzung.
Reinhard Schwarz mit den Kindern der Grundschule Neverin und Kerstin Schäfer
Müritz hat so eine moderne
elektronische Fortsetzung im
Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte gefunden.
Über die Aufgaben der kürzlich eingerichteten Pflegestützpunkte in Demmin und
Neustrelitz informierte als Gast
Lothar Wernicke vom Demminer Pflegestützpunkt. Schon
in den ersten Wochen wurden
diese Beratungsstellen von
den Bürgern rege genutzt und
haben sich als Einrichtungen
der Sozialberatung bewährt.
Beratungsgegenstand der Sitzung war eine Richtlinie des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung „Besser
Leben im Alter durch Technik“
zur Förderung von kommunalen Einrichtungen.
Der Kreisseniorenbeirat empfiehlt dem Landkreis hierzu ein
Projekt zum Nutzen der älteren
Generation zu beantragen, das
über zwei Jahre mit 200.000 €
gefördert werden kann. In diesem Zusammenhang wurde
ein Projektantrag des Törpiner
Forum e.V. vorgestellt.
Das Projekt „Törpiner Senioren-Technik Botschafter für
Altersgerechte Assistenzsysteme“ soll als Gemeinschaftsaktion mit den Partnern
Technologiezentrum Fördergesellschaft mbH Vorpommern,
BioCon Valley GmbH und ITInitiative Mecklenburg Vorpommern e.V. umgesetzt werden.
Um wesentliche Aufgaben zur deutschen Einheit
zu vollziehen hat sich der
Kreisseniorenbeirat für eine
schnellstmögliche Rentenangleichung ausgesprochen und
ein Informationsschreiben zur
Vermittlung notwendiger Fakten erstellt.
Nutzung der Ehrenamtsdatenbank der vier Anlaufstellen im
Landkreis und eines Seniorenwegweisers. Ehrenamtslotsen
stellen sich zur Verfügung,
wenn Unterstützung bei der
Beantragung von Projekten
gewünscht wird.
Diese Information dient der
Klärung oftmals missverständlicher Sachverhalte und wird
Vereinen, Verbänden und
Kommunen zur Verfügung gestellt. Besprochen wurden vom
Vorstand auch Projekte zur
Kontakt:
Kreisseniorenbeirat
Mecklenburgische Seenplatte
Telefon: 03996 70138
Email: [email protected]
Homepage:
www.kreisseniorenbeirat-msp.de
Der Kreisseniorenbeirat stellt
sich zurzeit durch die Vortragsreihe „Soziale Netzwerke
in MV“ von Prof. Dr. Dr. Helmut Pratzel in allen Ämtern
und Städten des Landkreises
vor und vermittelt Hinweise zur
Stärkung ländlicher Strukturen.
Ende April nahmen Delegierte
des Kreisseniorenbeirates an
der Regionalkonferenz des
Landesseniorenbeirates Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald teil. (pm)
AUS DEM LANDKREIS
Seite 6
„Widdewiddewitt“ und
gute Laune
„Ich mach‘ mir die Welt, Widdewidde wie sie mir gefällt ....“
- Pippi Langstrumpf war beim
traditionellen Kinderfest am
31. Mai in Woldegk natürlich
dabei.
Am Vortag des Internationalen
Tags des Kindes hatten sich
wieder hunderte Mädchen und
Jungen aus der ganzen Umgebung auf dem Marktplatz
getroffen, um gemeinsam mit
Müller Julius Hundt, Bürgermeister Dr. Ernst-Jürgen Lode
und Landrat Heiko Kärger auf
den Bullenberg zu wandern
(unser Foto).
Dort gab es wieder viel Spiel
und Spaß für die Jüngsten.
Ein großes Dankeschön geht
an den Pferdesportverein Woldegk, das Johanniter-Jugendzentrum, die Kita „Bummi“, an
alle Sponsoren und die vielen
Helfer, die das Kinderfest organisiert hatten.
(LK MSE)
„Mit Energie dabei“ neue Perspektiven eröffnen
Mit großer Energie und ersten
zählbaren Erfolgen arbeiten 40
junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern im siebten
Projekt der E.ON edis AG und
der PBW-Peeneland Bildungswerk GmbH, das im Oktober
vergangenen Jahres gestartet
wurde. Nach sechsmonatiger intensiver Arbeit werden in diesen
Tagen die ersten betrieblichen
Ausbildungsverträge geschlossen.
So konnte auch Christin Kroll
aus Verchen im April einen
Ausbildungsvertrag erhalten.
Für die 23-jährige ist dies keine
Selbstverständlichkeit. Sie hatte
bereits eine Berufsausbildung
zur Friseurin begonnen und
dann festgestellt, dass dies der
falsche Beruf für sie ist.
Christin musste sich neu orientieren und wandte sich im
vergangenen Jahr auf einer
Jobbörse an eine Mitarbeiterin des Demminer Rathauses.
Über diesen Umweg wurde sie
eine von 40 Teilnehmerinnen/
Teilnehmern des E.ON edis Projektes „Mit Energie dabei“ in den
Landkreisen Mecklenburgische
Seenplatte und Rostock. Gegenwärtig macht sie im Rahmen
des Projektes ein Praktikum im
Demminer Bauamt.
Amtsleiter Dietmar Schmidt ist
mit der Einstellung zum Lernen
und zum Arbeiten sowie den
gezeigten Leistungen seiner
Praktikantin Christin Kroll sehr
zufrieden. „Christin hat mich
während der bisherigen Praktikumszeit überzeugt, dass sie
Sankt Florianstag in Penzlin
In Polen ist der Sankt Florianstag Tradition der Feuerwehrleute. Und der damalige
Kreiswehrführer, Josef Augustin, initiierte nach Besuchen
im Partnerkreis Bialogard den
Sankt Florianstag für die Feuerwehren des Altkreises Mecklenburg-Strelitz. Nachdem
dieser Ehrentag fünfmal in
Friedland stattgefunden hat, ist
mit dem 6. Sankt Florianstag
am 12. Mai 2013 in Penzlin die
Tradition für die Feuerwehren
des Kreisfeuerwehrverbandes
Mecklenburgische Seenplatte
im Zusammenwirken mit der
Kirchgemeinde fortgeführt worden.
Bereits der Einmarsch mit
den drei Fahnen der alten
Feuerwehrverbände an der
Spitze gestaltete sich zum
feierlichen Akt. Dahinter die
Ehrengäste u.a. Innenminister
Lorenz Caffier, der Penzliner
Bürgermeister Sven Flechner,
Landesbrandmeister Heino
Kalkschies, Vertreter des THW
und eine polnische Delegation,
gefolgt von den Kameradinnen
und Kameraden sowie weiteren Gästen aus der Region.
Einzug und Gottesdienst
wurden durch den Feuerwehrmusikzug Mirow begleitet. Eindrucksvoll hierbei der
klangvolle Wechsel zwischen
Feuerwehrkapelle und Orgelmusik. Den Gottesdienst
selbst hielten der Penzliner
Pastor Hartmut Reinke und
Pastor Thorsten John, der den
Feuerwehren als Fachwart für
Notfallseelsorge bekannt ist.
Die Grundgedanken des Gottesdienstes umfassten das Ehrenamt in all seinen Facetten
zu würdigen, zu danken und
letztlich den Segen für die Einsatzkräfte zu erbitten. Mit dem
Verlesen der Namen aller verstorbenen Kameradinnen und
Kameraden wurde ein respektvoller Eindruck hinterlassen.
Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13
alle Voraussetzungen für eine
Lehre in unserer Verwaltung mitbringt. Ich habe ihren Fleiß und
ihre Freundlichkeit im Umgang
mit den Bürgern unserer Stadt
schätzen gelernt“, so Dietmar
Schmidt im Vorfeld der Vertragsunterzeichnung.
Das Projekt „Mit Energie dabei“
richtet sich an Jugendliche im
Alter zwischen 16 und 24 Jahren, die ohne intensive und individuelle Unterstützung und
Förderung kaum Chancen auf
dem Arbeitsmarkt hätten. PBWGeschäftsführer Jürgen Wiegert
verweist mit Stolz auf die effektive Zusammenarbeit zwischen
seinem Haus, den Arbeitsverwaltungen, der E.ON edis AG
und den Praktikumsbetrieben.
„Wir schaffen es Jahr um Jahr
mit unseren Partnern aus der
Wirtschaft und der Verwaltung
den Jugendlichen ihren Platz in
der Arbeitswelt zu schaffen“, so
Jürgen Wiegert.
Der Demminer Standortleiter der
E.ON edis AG Thomas Knübel
dankte Bürgermeister Michael
Koch für sein persönliches Engagement. „Die E.ON edis AG
bekennt sich zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung, u.
a. im Rahmen des Projektes „Mit
Energie dabei“. Die wachsende
Unterstützung sowohl der Kommunalpolitik als auch der regionalen Wirtschaft motiviert uns
dieses Projekt weiter zu führen“,
so Thomas Knübel.
In der laufenden Projektphase
wird seit Januar 2013 unter sozialpädagogischer Begleitung
eine Integration der Jugendlichen in die Arbeitswelt vorbereitet. Für diese Projektphase
konnten durch das Peeneland
Bildungswerk eine Reihe von
örtlichen Handwerks-, Kleinund mittelständischen Betrieben
zur Mitarbeit gewonnen werden.
Neben den Neigungen der Jugendlichen werden bei der Wahl
des Praktikumsbetriebes insbesondere die Möglichkeiten einer
späteren Weiterbeschäftigung
berücksichtigt. Die Praktikantenvergütung übernimmt die E.ON
edis AG.
Michael Elsholtz
Was wollen Berufsschüler wirklich?
Nach dem Gottesdienst hatten die Gäste Gelegenheit,
ihre Grußworte zu überbringen. Dies nutzen dann auch
der Innenminister und der
Bürgermeister mit ihren Dankesworten und der Erörterung
aktueller Probleme. Die polnische Delegation übergab mit
ihrer Botschaft Präsente an
Kreiswehrführer Norbert Rieger.
Er bat alle Bürger, sich am
Gemeinwohl zu beteiligen und
lud abschließend alle zum gemeinsamen Mittagessen auf
den Marktplatz ein. Dort hatte
der Betreuungszug der Johanniter schon Gulasch gekocht,
und auch die Penzliner Wehr
hatte die weitere Versorgung
und Organisation fest im Griff.
Bei sonnigem Wetter konnten
so noch Gespräche geführt
oder einfach nur Erinnerungen
ausgetauscht werden.
v. l. n. r.: Thomas Knübel, Standortleiter der E.ON edis AG in Demmin, Jürgen Wiegert, Geschäftsführer Peeneland Bildungswerk, Christin Kroll, Projektteilnehmerin MED, Dr. Michael Koch, Bürgermeister Hansestadt Demmin und Carmen Schröder vom Jobcenter Demmin
Jürgen Haß
Die Stabstelle Bildung des
Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hat Landrat
Heiko Kärger die Ergebnisse
einer Berufsschulumfrage
übergeben, die in den zurückliegenden Monaten erarbeitet
wurde.
Das mehr als 150 Seiten
starke Dokument „Berufsschulumfrage 2012. Einflussfaktoren auf die Berufswahl
und Verbleibentscheidung
von Auszubildenden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte“ ist eine umfassende
Analyse über Entscheidungen
junger Menschen vor und
während der Ausbildungszeit.
Ihr liegt die Befragung von
knapp 2800 Auszubildenden
an den Berufsschulstandorten Waren/Müritz, Neubrandenburg, Neustrelitz und
Malchin/Demmin zugrunde.
Damit sind zwischen Dezember 2011 und März 2012 fast
60 Prozent aller Auszubildenden im dualen System im
Landkreis erreicht und befragt worden.
Nach dem Gottesdienst: Gemeinsames Mittagessen und Gespräche auf dem Penzliner Marktplatz Foto: KFV
„Die Aussagen zur Entscheidung der jungen Leute über
ihre Zukunft sind für uns von
großer Bedeutung, wenn wir
erreichen möchten, dass
sie hier in ihrer Heimatregion bleiben“, sagte Landrat
Heiko Kärger. „Mit Hilfe dieser Studie können wir nicht
nur Handlungsempfehlungen
für die Politik aussprechen,
sondern auch anderen Einrichtungen und Firmen eine
Art Leitfaden geben“, so der
Landrat. Er bedankte sich bei
den drei Verfassern der Studie.
Projektleiter Markus Tammer
fasste die wesentlichen Ergebnisse der erstmaligen Befragung von Adressaten der
Berufsorientierungsangebote
zusammen: Bei der Berufsfindung vor dem Berufsschulbesuch unternehmen die
Schülerinnen und Schüler in
erster Linie eigene Recherchen. Dabei ist das Internet
natürlich die wichtigste Informationsquelle der Berufsschüler.
Zudem schätzen sie vielfältige Möglichkeiten, sich
praktisch auszuprobieren
und holen sich gern Rat bei
der Familie. Hilfreiche Unterstützungsangebote zur
beruflichen Zukunftsplanung
am Ende der Berufsschulzeit
kommen ebenfalls mehr aus
der Familie und weniger aus
öffentlicher Beratung.
Die verschiedenen staatlich
geförderten Beratungsangebote aus Förderprogrammen
und z.B. die Berufsberatung
der Arbeitsagentur erhalten zum Teil sehr schlechte
Noten.
Ihre konkrete Ausbildungsstelle suchen die jungen
Menschen bevorzugt in der
Nähe ihres Heimatortes. Der
gute Ruf der Einrichtung ist
ihnen auch sehr wichtig. Sowohl die niedrigen Lebenshaltungskosten als auch die
geringe finanzielle Vergütung
der Ausbildung wurden als
Grund für die Auswahl des
Ausbildungsplatzes bei allen
Befragten eher nachrangig
genannt.
Wollen die Berufsschüler
im Landkreis bleiben, oder
nicht? Bei Männern wie bei
Frauen sind Familie und
Freunde die stärksten Beweggründe für ein Leben im
Landkreis, aber auch Fragen
der Infrastruktur, der Bildungs- und Kulturangebote
und berufliche Möglichkeiten
erhielten hohe Bewertungen.
Allerdings steigt der Wunsch,
den Landkreis zu verlassen
mit steigenden Bildungsabschlüssen direkt proportional
an.
Das gilt besonders für Frauen.
„Der typische Auszubildende,
der nach seinem Berufsabschluss weggeht, ist weiblich
und hat Abitur“, - obwohl das
aufgrund besserer Möglichkeiten auch in der Heimatregion nicht so sein müsste,
heißt es in der Studie.
Die Ergebnisse wurden am
18. Juni 2013 im Ausschuss
für Familie, Soziales und
Gesundheit des Landkreises
der Öffentlichkeit präsentiert.
Im weiteren Verlauf soll eine
öffentliche Diskussion zum
Thema Berufsorientierung
angeregt werden.
Die vollständige Studie kann
ab sofort auf der Internetseite
www.gemeinsam-bilden.org
heruntergeladen und diskutiert werden.
Die Stabstelle Bildung des
Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist eine gemeinschaftliche Einrichtung
der Landkreisverwaltung und
des Bundesprojekts „Lernen
vor Ort“
(www.lernenvor-ort.info).
Sie wird mit Mitteln der Europäischen Union und des
Europäischen Sozialfonds
gefördert.
AUS DEM LANDKREIS
Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13
Bewahrung von Künstlernachlässen
„Es wird Zeit, dass sich jemand
darum kümmert“, äußerten
Besucher auf der 1. Verkaufsausstellung und Kunstauktion
Ende April in der Kachelofenfabrik Neustrelitz.
Initiatorin Heide-Marlis Lautenschläger hatte mit Unterstützung von weiteren 13
Künstlern zu einer einmaligen
Veranstaltung geladen, um mit
dem Verkauf der von ihnen
gespendeten Kunstwerke den
Grundstein für eine „Stiftung
Bildende Kunst“ zu legen.
Die Stiftung soll ausgewählte
Vor- und Nachlässe Bildender
Künstlerinnen und Künstler
aus dem Landkreis bewahren,
aufarbeiten und der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Beeindruckt zeigte sich HeideMarlis Lautenschläger von der
erwartungsvollen Atmosphäre
und dem großen Interesse der
Besucher.
46 Kunstwerke wurden verkauft bzw. versteigert. Der
Erlös soll als Anschubfinanzierung verwendet werden,
mit der sich die Initiatoren bei
einer Kulturstiftung bewerben
wollen, um ihrem Ziel „Künstlernachlässe zu bewahren“
näher zu kommen.
Unterstützt wird die Initiative
unter anderem von Landrat
Heiko Kärger, Kirsten Weber,
Günter J. Stolz, Henry Tesch,
Dr. Pfeiffer-Paehr und zahlreichen Künstlerinnen und
Künstlern aus der Region. Wer
diese Initiative ebenfalls unterstützen möchte, ist herzlich
willkommen, so die Sprecherin
der Initiativgruppe Heide-Marlis Lautenschläger.
Der Kontakt kann über den
Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte, Amt für Wirtschaft,
Kultur und Tourismus, Adele
Krien, Tel. 0395 570873123
oder [email protected] hergestellt werden.
(a.k.)
Seite 7
Informationen zur Schülerbeförderung
1. Rechtliche Grundlagen
Schulgesetz des Landes
Mecklenburg-Vorpommern
(SchulG M-V) in der Fassung
der Bekanntmachung vom
10. September 2010 (GVOBl.
M-V S. 462, ber. 2011, S.
859), geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 (GVOBl. M-V S.
555), hier insbesondere § 113
Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
über die Schülerbeförderung
und Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung);
Inkrafttreten 01. August 2012;
damit sind alle bisherigen
S c h ü l e r b e f ö r d e r u n g s s a tzungen der Kreise Demmin,
Müritz, Mecklenburg-Strelitz
und der Stadt Neubrandenburg außer Kraft getreten;
1. Änderung der Satzung des
Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die
Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen; Inkrafttreten 01.
August 2013 (siehe Seite 12)
2. Verfahren
Antragsformulare sind auf der
Internetseite des Landkreises
zu finden (www.lk-mecklen-
burgische-seenplatte.de)
bzw. in den Schulen erhältlich.
• Antrag auf Ausstellung
einer Schülerfahrkarte mit
dem Bus oder der Bahn
(Regelfall)
• Antrag auf Erstattung der
Aufwendungen (nur, wenn
keine Schülerbeförderung
organisiert ist oder diese
unzumutbar ist)
• Antrag auf individuelle
Beförderung (nur, wenn
Schüler dauernde oder
vorübergehende Behinderungen aufweisen; Nachweise sind einzureichen)
Anträge sind vor Schuljahresbeginn zu stellen. Sie sind
von der besuchten Schule zu
bestätigen und abzustempeln.
Ein Passbild des Schülers ist
beizufügen bzw. bei Abholung
der Schülerfahrkarte in der
Mobilitätszentrale NB mitzubringen. Nachträglich eingereichte Anträge gelten erst mit
Antragseingang.
Die Schülerfahrkarten werden
für Schulen im Kreisgebiet
über die Schulen, für Schüler
an Schulen in der Stadt Neubrandenburg über die Mobilitätszentrale NB ausgereicht.
Eine kostenlose Beförderung
erfolgt nur mit einer gültigen
Schülerfahrkarte. Vorläufige
Fahrscheine werden nur bei
Verlust und nach vorheriger
Abstimmung mit dem Landkreis durch die Schulen ausgestellt.
Bei Umzug/Wegzug/Schulwechsel ist der Landkreis unverzüglich zu informieren. Die
ungültigen Schülerfahrkarten sind abzugeben. Erfolgt
dieses nicht, wird der Landkreis die entstandenen Kosten
von den Eltern zurückfordern.
3. Ansprechpartner im
Amt für Schulverwaltung, Regionalstandort Neustrelitz;
Woldegker Chaussee 35,
17253 Neustrelitz
- Doris Koß, SGL
Tel. 03981 481123
- Frau Kerstin Leisten
Bereich Stadt NB
Tel. 03981 481124
- Stefanie Witthuhn
Bereich Demmin
Tel. 03981 481281
- Beatrice Meering
Bereich Müritz
Tel. 03981 481312
- Andrea Dietrich
Bereich Neustrelitz
Tel. 03981 481355
Dreikönigsverein begrüßt neue
ehrenamtliche Hospiz-Helfer
Auktionator Joachim Lautenschläger, Heide-Marlis Lautenschläger und Brigitte Bayer-Grischkat bei der Versteigerung von Kunstwerken (v.l.)
Foto: Bernd Lasdin
750 Jahre Stadt Penzlin
Penzlin feiert in diesem Jahr
das 750. Jubiläum der Bestätigung des Stadtrechts im Jahr
1263. Tatsächlich dürfte die
Stadt sogar älter sein, nur urkundlich lässt sich dies nicht
belegen.
Zwischen Tollensesee und Müritz-Nationalpark liegt Penzlin
im Städtedreieck von Waren,
Neustrelitz und Neubrandenburg im Herzen unseres schönen Landkreises. Aus allen
Richtungen weithin sichtbar
grüßt die Marienkirche Heimkehrende und Besucher.
Seit Beginn des Jahres und
noch bis zum 31. Dezember
treffen sich Penzliner und
Gäste bei zahlreichen Veranstaltungen im Zeichen des Ju-
biläumsjahres. Das Motto für
2013 heißt: „750 Jahre Stadt
Penzlin - Diese Stadt zieht
magisch an.“ Begeben Sie
sich einmal in den besonderen
Bann dieser kleinen Stadt.
Herzlich wird zum
großen Burg- und
Stadtfest vom 16. bis
18. August 2013
eingeladen.
Der Freitag (16. August) steht
ganz im Zeichen des Treffens
der Alt - Penzliner aller Generationen und der Penzliner
Bandnacht. Am Sonnabend
startet um 11:00 Uhr der große
Festumzug.
Auf der Bühne am neuen Festplatz beim Busbahnhof und
wie jedes Jahr rund um die Alte
Burg kann man historisches
Markttreiben und ein lustiges
Volksfest mit vielen Attraktionen erleben.
Das Museum für Alltagsmagie
und Hexenverfolgung in Mecklenburg in der Alten Burg mit
Hexenkeller und Schwarzküche kann übrigens in den Sommermonaten an jedem Tag
besucht werden. Die Penzliner
freuen sich auf viele Besucher
und wünschen viel Spaß.
www.penzliner-land.de
Dagmar Kaselitz
Foto: Kittner
Für 12 Ehrenamtliche des
Dreikönigsvereins Neubrandenburg e. V. hatte im Herbst
2012 nach einer Informationsveranstaltung des Ambulanten
Hospizdienstes des Dreikönigsvereins ein neuer Ausbildungskurs begonnen. Sie
wollten lernen, schwerstkranke
und sterbende Menschen und
ihre Angehörigen in der letzten
Lebenszeit zu begleiten.
Von Oktober vergangenen
Jahres bis in den Mai hinein
haben die Ehrenamtlichen an
den Schulungen teilgenommen. Sie befassten sich mit
Themen wie Gesprächsführung, Spiritualität und Religiosität, Umgang mit Sterbenden
und ihren Angehörigen. Spezi-
eller wurde es mit den Themen:
Pflegerische Grundfertigkeiten,
Rechtliche Grundlagen, Palliativmedizin und Schmerztherapie, Trauer von Kindern,
Demenzerkrankungen und
zum Themenkreis ausgewählter Krankheitsbilder. Am Ende
der Ausbildung absolvierten
die Teilnehmer Praktika z. B.
auf der Palliativstation des
Dietrich-Bonhoeffer- Klinikums
Neubrandenburg und im stationären Hospiz des Dreikönigsvereins in Neubrandenburg.
Der Kurs wurde jetzt am 11.
Juni offiziell mit der feierlichen
Übergabe der Zertifikate durch
den Vorsitzenden, Rainer
Prachtl, und Vertreter des
Dreikönigsvereins Neubran-
denburg e.V. abgeschlossen.
Der Hospizdienst im ambulanten und stationären Bereich
hat wieder einen Meilenstein
genommen hin zum Ziel, den
Kranken, Sterbenden und ihren
Angehörigen bestmögliche Lebensqualität bis zum Lebensende zu ermöglichen, getreu
unserem Leitsatz: „Nicht dem
Leben mehr Stunden geben,
sondern den Stunden mehr
Leben geben“.
Der Weg der neu ausgebildeten Ehrenamtlichen hat nun
begonnen. Sie werden vorwiegend in der Häuslichkeit und
in Pflegeheimen, aber auch im
stationären Hospiz tätig werden. (pm)
Leea mit neuen interaktiven Ausstellungen
zum Mitmachen
Gehen Sie dem Klimawandel
auf die Spur und steigen ein
in das Klimasystem der Erde.
Die Ausstellung „Gradwanderung“ (bis 31. August) regt mit
interaktiven Exponaten dazu
an, die Themen Klima, Klimawandel und Klimaschutz spielerisch zu „begreifen“. Gehen Sie
auf Entdeckungstour durch die
Klimazonen der Erde, von der
Arktis und Antarktis bis zu den
Tropen. Die thematischen Vertiefungszonen zeigen Ihnen eindrucksvoll die vorherrschenden
klimatischen Verhältnisse und
Auswirkungen. In einem weiteren Bereich zum Thema
Klimaschutzverhalten können
Sie Ihr eigenes Verhalten überprüfen und Klimaschutzmaßnahmen kennenlernen. Jedes
Exponat gibt einen eigenen Geheimcode preis, wenn Sie das
jeweilige Rätsel lösen. Lüften
Sie das Geheimnis am Ende
der Ausstellung und begeben
sich auf einen spannende Klimazeitreise ins Jahr 2050. Sie
erhalten einen Steckbrief mit
einem gealterten Foto, einem
fiktiven Lebenslauf und Klimaszenarien.
Außerdem gibt es noch die
Ausstellung „Wasser ist Zukunft“. Hier tauchen Sie in die
Welt des Wassers ein und lernen diesen einmaligen Naturstoff näher kennen! Gerade der
handlungsorientierte Ansatz ist
Markenzeichen der Ausstel-
lung. Sie werden über interaktive Modelle, Lernspiele und
Computeranimationen aktiv mit
einbezogen.
Kontakt:
Landeszentrum für erneuerbare
Energien
Mecklenburg-Vorpommern GmbH
Am Kiefernwald 1
17235 Neustrelitz
Tel.: 03981 4490102
KREISTAG
Seite 8
Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13
Ausschüsse des Kreistages
Ländlicher Raum und Landwirtschaft
Art: Vorsitzende: 1. Stellvertreter: 2. Stellvertreter: beratend öffentlich
Wolfgang Clasen; Stellv. Dr. Heike Müller (sE) - FDP/FW/WGLR
Henning Schramm; Stellv. Bernd-Tessen von Heydebreck - CDU
Roland Thoms; Stellv. Rainer Tietböhl (sE) - SPD
Ordnung, Sicherheit, Brand- und Katastrophenschutz
Art: Vorsitzende: 1. Stellvertreter: 2. Stellvertreter: beratend öffentlich
Helge Oehlschläger; Stellv. Prof. Dr. Roman F. Oppermann (sE) - SPD
Markus Astfalck; Stellv. Tilo Lorenz - CDU
Dieter Kowalick; Stellv. Peter Barthelt (sE) - DIE LINKE
Mitglieder:
Fraktion:
Stellvertreter/in:
_____________________________________________________________________________
Dr. Ernst-Jürgen Lode SPD
Johannes Güssmer (sE)
Oliver Hohn (sE)
SPD
Heinz-Fritz Müller
Norbert Jarchow (sE) CDU
Christoph Poland
Dr. Josef Weber (sE) CDU
Herbert Müller (sE)
Karl-Heinz Graupmann DIE LINKE
Peter Ritter
Toni Jaschinski (sE)
DIE LINKE
Günter Wolter (sE)
Karsten Dudziak (sE) BÜNDNIS 90/Die Grünen Toralf Maske (sE)
Torsten Schmidt
NPD
Norman Runge
Mitglieder:
Fraktion:
Stellvertreter/in:
_____________________________________________________________________________
Anja Schewe
SPD
Bastian Mawick (sE)
Roland Krimmling (sE) SPD
Manfred Dachner (sE)
Dieter Stegemann
CDU
Sybille Kempf
Peter Modemann (sE) CDU
Mirko Meinhart (sE)
Manfred Schlüter
DIE LINKE
Kerstin Heinrich
Torsten Mahncke (sE) BÜNDNIS 90/Die Grünen
Helge Kramer
Eberhard Lindenau
FDP/FW/WGLR
Mirko Renger (sE)
Jörg Woelke-Sandt (sE) NPD
Norman Runge
Konstituierung: 23. November
2011
Konstituierung: 6. Dezember 2011
Aufgaben:
- Forst und Fischerei
- Erneuerbare Energien
- Dorferneuerung
- Landwirtschaft
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Sitzung bisher: 6
Resümee:
In den Ausschuss für Ländlichen
Raum und Landwirtschaft sind
vom Kreistag 11 Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter
gewählt worden.
Auf seiner konstituierenden Sitzung wurde das Ausschussmitglied Wolfgang Clasen (FDP/
FW/WGLR) einstimmig zum
Ausschussvorsitzenden gewählt.
In den Beratungen ging es
um die Verordnung über die
Mustersatzung der Wildschadensausgleichkasse sowie über
anstehende Fragen, die in Zusammenlegung der Altklassen
aus den Kreisen MST-DM-MÜR
und der Stadt Neubrandenburg
entstanden sind.
Aufgrund des Hochwassers
des Jahres 2011 wurde im Ausschuss eine Auswertung durch
das STALU (Staatliches Amt
für Landwirtschaft und Umwelt)
vorgenommen und demzufolge
Aufgaben für den Hochwasserschutz für die Landwirtschaft
des Jahres 2012 vorgeschlagen
und beraten.
gen sowie weiteren geplanten
Anlagen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurden
durch den Leiter des STALU gegeben. Es zeigt sich im Ergebnis
der Beratungen im Ausschuss,
dass die Mitglieder bzw. deren
Stellvertreter aktiv an den Lösungen der Aufgaben, die sich
insbesondere für den ländlichen
Raum und unsere dort lebende
Bevölkerung ergeben, mitarbeiten.
In weiteren Sitzungen waren
Anträge der Fraktionen an den
Kreistag zu behandeln, die sich
mit „Flächengebundene Landwirtschaft in der Mecklenburgischen Seenplatte stärken“
und „Verbrauch an landwirtschaftlichen Flächen mindern“
befassten.
Fragen der Energieversorgung
im ländlichen Raum waren auch
ein Thema. Dabei wurde das
Konzept der Gemeinde Ivenack
dargestellt und diskutiert. Einen
Überblick über den Stand der
Errichtung von Windkraftanla-
Aufgaben:
- Öffentliche Sicherheit
und Ordnung
- Rechtsangelegenheiten
- Datenschutzangelegenheiten
- Brandschutz, Hilfeleistung, Rettungsdienst
und Katastrophenschutz
Sitzung bisher: 8
Vorsitzender Wolfgang Clasen
V. l. n. r.: Toralf Maske, Karl-Heinz Graupmann, Dr. Ernst-Jürgen Lode, Toni Jaschinski, Dr. Guntram Wagner
(Amtsleiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes), Torsten Schmidt, Wolfgang Clasen, Dr. Josef
Weber
Resümee:
Nachdem der erste Termin in Demmin aufgrund
fehlender Beschlussfähigkeit nicht stattfinden
konnte, fand dann am 06.
Dezember 2011 die konstituierende Sitzung des
Ausschusses für Ordnung,
Sicherheit, Brand- und Katastrophenschutz am Regionalstandort Neustrelitz
statt. Neben der Wahl des
Vorsitzenden und seiner
Stellvertreter erfolgte die
Vorstellung der Aufgaben
des Ordnungsamtes im
neuen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Wichtige Themen, wie die
Gründung der Wildschadensausgleichkasse, die
Aufgaben der feuerwehrtechnischen Zentralen und
die Strukturen der Katastrophenschutzeinheiten
im neuen Landkreis, wurden sofort auf die Tagesordnung für kommende
Sitzungen gebracht.
Neben aktuellen Problemen, wie die fehlerhafte
digitale Alarmierung der
Rettungskräfte bei einem
Wohnungsbrand in Waren,
gab es auch weitere Beschlussvorlagen für den
Kreistag, die zu beraten
waren, z. B. bezüglich Entschädigung Kreisjägermeister und Kreisjagdbeirat
oder die Empfehlung zur
Ernennung des Kreiswehrführers und seiner drei
Stellvertreter.
Informationen über die
Heimaufsicht und deren
personelle Probleme zur
Absicherung ihrer Aufgaben durch die Kreisgebietsreform waren Thema im
Ausschuss.
Es erfolgte die Besichtigung
der Luftrettung in Neustrelitz mit Erläuterungen durch
Frau Dr. Schafranka, ärztliche Bereichsleiterin beim
Rettungsdienst.
Die rettungsdienstliche
Versorgung der Bürger
sowie die Absicherung
der Einsatzfähigkeit und
Handlungssicherheit der
Feuerwehren und des Katastrophenschutzes sollte
oberstes Augenmerk im
neuen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
haben. Dafür müssen die
Ausschussmitglieder und
die Verwaltung arbeiten.
Das Ausbringen von antibiotikabelastetem Tierkot auf
die Felder konnte bis heute
nicht abschließend geklärt
werden, da Zuständigkeit
und Gesetzeslage nicht
eindeutig geregelt sind.
Danke sei hier noch an die
Mitarbeiter der Verwaltung
gesagt, die sich genau wie
die Ausschussmitglieder an
die neue Situation im Großkreis anpassen müssen.
Auf der Tagesordnung der
letzten Sitzung war unter
anderem der Brandschutzbedarfsplan für den Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte und die Vorstellung und Besichtigung
der neuen Feuerwehrtechnischen Zentrale in Neuendorf Thema.
Vorsitzender
Helge Oehlschläger
Kreistagsbeschlüsse vom 03. Juni 2013
Im Juni führte der Kreistag folgende Wahlen und Bestellungen
durch:
- Widerruf der Bestellung von Frau Maria Schölske zur Rechnungsprüferin
- Schöffenwahl 2014 - Änderungswahl der Vertrauenspersonen im Amtsbezirksbereich Neustrelitz
Der Kreistag beschloss folgende Angelegenheiten:
Vorlagen der Verwaltung:
- Widerspruch des Landrates gemäß § 111 Absatz 1 Satz 1
der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) gegen Beschluss-Nr. B-KT I/27/2013
- Jahresabschluss 2012 des Kreiskrankenhauses Demmin
- Schulentwicklungsplan 2013/14 bis 2017/18 der Beruflichen
Schulen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Beschulungsvertrag zwischen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und dem Landkreis Vorpommern-Greifswald
- Einzugsbereiche für die allgemein bildenden Schulen auf
dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
(Schuleinzugsbereichssatzung)
- Erste Änderung der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die Schülerbeförderung und die
Erstattung von notwendigen Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung)
- Annahme einer Sachspende für die Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Neustrelitz
- Entscheidung über die Aufgabenwahrnehmung nach dem
SGB II § 6
- Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2013 des Landkreises
Mecklenburgische Seenplatte
- Entschließung zum Haushaltsplan 2013 des Landkreises
Zukunft der Kinder- und Jugendarbeit sichern!
- Haushaltssicherungskonzept des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
- Ersterwerbsoption Grundstücke zur Weiterführung des Flughafens Neubrandenburg-Trollenhagen
- Digitalisierung der kommunalen Gremienarbeit im Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
- Verlängerung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen
dem Land MV und dem LK MSE zur Aufgabenübertragung
- Kooperationsvereinbarung „Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte als Modellregion Kommunales Standarderprobungsgesetz“
- Vereinbarung zu den Voraussetzungen und Grundlagen
der zukünftigen Organisation der Theater und Orchester in
Mecklenburg-Vorpommern
- Gebührenkalkulation zur Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der
Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Gebührensatzung FTZ)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der Feuerwehrtechnischen
Zentrale (FTZ) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
(Gebührensatzung FTZ)
- Richtlinie für die Förderung von investiven Maßnahmen in
den Gemeinden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Betrauungsvertrag Müritz Therme vom 24.09.2012 zur Inanspruchnahme von Fördermitteln zur Beckenkopfsanierung
Zur Kenntnis wurde genommen:
- Beteiligungsbericht 2011 des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Anträge der Fraktionen:
- Beteiligung am BMBF-Projekt „Besser Leben im Alter durch
Technik“
Außerdem wurden anschließende Vorlagen in die Fachausschüsse des Kreistages Mecklenburgische Seenplatte verwiesen:
- Ehrungen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Sämtliche Sitzungsunterlagen für den Kreistag, den Kreisausschuss und die Fachausschüsse stehen über das Ratsinformationssystem auf der Internetseite des Landkreises
www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de zur Verfügung.
AUS DEM LANDKREIS
Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 02/13
WILDLIFE FOTOGRAFIEN 2012
in Bollewick
Die preisgekrönten Bilder des
internationalen Wettbewerbes
in der Scheune Bollewick
Sonderausstellung: 13. Juli 31. August 2013, täglich 10 18 Uhr
Zur öffentlichen Vernissage
am Freitag, 12. Juli, 18 Uhr
lädt die Gemeinde Bollewick
alle Interessierten herzlich ein.
Raue ungebändigte Natur,
wilde Tierszenen in ungesehener Perspektive und atemberaubende Landschaften
- das ist die Ausstellung
„Wildlife Fotografien des Jahres 2012“. In ihr sind die 100
besten Naturaufnahmen aus
dem Wettbewerb „Wildlife
Photographer of the Year“
vereint. Dies ist der weltweit
größte und prestigeträchtigste
Wettbewerb für Naturfotografie
und jährlich das bedeutendste
Ereignis in der Naturfotografie,
ausgerichtet vom Natural History Museum in London und
dem BBC Wildlife Magazin.
Zum wiederholten Mal ist die
in Neuendorf bei Neubrandenburg beheimatete Fotografin Sandra Bartocha eine
der Preisträgerinnen. Sie zeigt
eindrucksvoll mit ihrer verschwommenen Aufnahme in
einem Kiefernwald, dass es
nicht die spektakulären Motive
sind, sondern das Auge und
die Fantasie des Fotografen,
die aus einer Naturimpression
ein sehenswertes Kunstwerk
entstehen lassen.
(S.H.)
Seite 9
Müritz-Saga
Das authentischste Theaterspektakel startet in die 8. Saison - nachhaltig, virtuos, cool
Die diesjährige Geschichte
der Müritz-Saga spielt im Mecklenburg des 17. Jahrhunderts. Wolf von Warentin, der
Held unserer Geschichte, ist
gezwungen, sich der Armee
Wallensteins anzuschließen
und als Offizier das Geschehen des 30jährigen Krieges
mitzubestimmen.
Informationen und Eintrittskarten gibt es an Vorverkaufskassen
der Region, über die Hotline 01805-288244 und unter
www.mueritz-saga.de.
Gemeinsam mit den Truppen
des Feldherren Oberst von
Arnim beginnen sie, die Hansestadt Stralsund zu belagern.
Bild: Sandra Bartocha | www.bartocha-photography.com
Tipps für Sommer-Wochenenden
Wer in der Seenplatte gern in
der heimatlichen Umgebung
unterwegs ist - ob mit dem
Fahrrad, Auto oder zu Fuß
kann immer wieder schöne
Stationen entdecken. Unsere
Tipps für die Saison:
Das Sommercafé auf dem
Pasterhof in Eichhorst hat
bis einschließlich 3. Okto-
ber immer sonnabends, und
sonntags von 13 bis 17 Uhr
geöffnet. An jedem ersten
Donnerstag im Monat finden
außerdem ab 19 Uhr Themenabende statt. Die Themen
und alle weiteren Termine für
Konzerte und Ausstellungen
sind auf der Internetseite
www.pasterhof-eichhorst.de
veröffentlicht.Das Bauernhofcafé in Lebbin, bekannt
für herrlichen hausgebackenen Kuchen, erwartet immer
freitags bis sonntags von
14 bis 20 Uhr seine Gäste.
Mehr zu den Angeboten finden Sie auf der Internetseite
www.bauernhofcafe-lebbin.de.
(red.)
Die Sehnsucht nach seiner
Liebe - Clara von Warentin
- und dem Flecken Heimat
dort im Müritz-Land ist groß.
Je mehr das Kriegsgeschehen tobt, je stärker wird in ihm
der Zweifel, dass sein Eid und
blinder Gehorsam vereinbar
ist mit dem, was ihn das Elternhaus und seine Studien
lehrten.
„Gottesfurcht im Niemandsland“ so der Stücktitel der
diesjährigen Episode.
Vom 29. Juni bis zum 31.
August 2013 ist das Spektakel immer von Mittwoch bis
Sonnabend um 19:30 Uhr und
sonntags um 17:00 Uhr zu erleben.
SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN
Beitragsfestsetzung zur Wildschadensausgleichskasse
im Kassenjahr 2013/2014
Ergebnisse der Mitgliederversammlung
der Wildschadensausgleichskasse
I. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse Genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.
II. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o. g.
Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.
III. Grundbeiträge:
Auf der Vorstandssitzung der Kasse am 10.04.2013 wurden entsprechend der Beschlüsse der MV
vom 16.02.2013 folgende Festlegungen getroffen:
Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2012/2013 wie folgt gestaffelt. Ausgenommen sind dabei Seen und
künstliche Fischteiche.
Am 16.02.2013 fand im Volkshaus Friedland die erste Mitgliederversammlung seit der Neugründung der
Wildschadensausgleichskasse des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte statt. Die Neugründung
erfolgte im Ergebnis der Kreisgebietsreform im Jahre 2011 und umfasst alle gesetzlichen und freiwilligen
Mitglieder der ehemaligen Kassen der Altkreise MST, Müritz, der Stadt Neubrandenburg, sowie Teile des
Altkreises Demmin.
Die Kasse ist eine Anstalt öffentlichen Rechts. Sie ergreift Maßnahmen, die geeignet sind, Wildschäden
so weit wie möglich zu verhindern, gleicht Wildschäden, die durch Rot-, Dam- oder Schwarzwild verursacht wurden aus und legt den Wildschadensausgleich auf ihre Mitglieder um. Zur Kasse gehören ca. 4000
qkm Jagdfläche. An der Mitgliederversammlung nahmen 79 Mitglieder und 4 Gäste teil. Die Resonanz
unter den Mitgliedern war damit im Vergleich zur Gründungsveranstaltung am 03.03.2012 (357) für den
Vorstand enttäuschend. Offensichtlich hatten viele Mitglieder die entsprechend der Satzung im Kreisanzeiger und auf der Internetseite des Landkreises MSP veröffentlichte Einladung übersehen.
Schadenshöhe
AST Demmin AST Müritz AST MST AST Nbdg.
______________________________________________________________________________
0 - 1000 € 15 Cent/ha 15 Cent/ha 40 Cent/ha 15 Cent/ha
1001 - 2000 € 20 Cent/ha 20 Cent/ha 50 Cent/ha 20 Cent/ha
2001 - 3000 € 25 Cent/ha 25 Cent/ha 55 Cent/ha 25 Cent/ha
ab 3001 € 30 Cent/ha 30 Cent/ha 60 Cent/ha 30 Cent/ha
IV. Schadensbeiträge:
Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe der ausgezahlten
Wildschäden des Jagdjahres 2012/2013 wie folgt errechnet:
Schadenshöhe
0 - 2000 €
Höhe des Schadensbeitrages
20 % der Schadenssumme
Schadenshöhe
ab 2001 €
Höhe des Schadensbeitrages
40 % der Schadenssumme
Die Beiträge werden bis zum 01.06.2013 als Einzelbescheide erhoben.
Zum Wildschadensersatz verpflichteten Mitgliedern werden im Schadensfall auf Antrag 90 % des Wildschadens erstattet und an den Geschädigten ausgezahlt. Sollte ein erhebliches Mitverschulden durch den Ersatzverpflichteten vorliegen, kann laut § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wildschadensausgleichskasse der
Wildschadensausgleich, durch den Geschäftsführer, mit Zustimmung des Kassenvorstandes, in besonderen
Fällen gemindert werden. Diese besonderen Fälle sind in § 14 Abs. 3 Bst. a - e der Hauptsatzung geregelt.
V.Die Beitragspflicht für den Grund- und Schadensbeitrag entsteht mit Beginn des Kassenjahres 2013/2014.
Die Ersatzpflichtigen, die im Jagdjahr 2012/2013 Wildschaden hatten und durch die Wildschadensausgleichskasse ausgeglichen wurden, bleiben trotz Änderung der Pachtverhältnisse schadensbeitragspflichtig.
VI.Die Beiträge sind innerhalb eine Monats nach Erhalt des Beitragsbescheides fällig.
Stavenhagen, den 15.04.2013
E.Will
Vorsteher
Wildschadensausgleichskasse
Die anwesenden Mitglieder bestätigten einstimmig den Rechenschaftbericht des Vorstehers, sowie den
Bericht des Schatzmeisters zur finanziellen Lage der Kasse. Desweiteren nahmen sie den Bericht des Geschäftsführers zum Wildschadensgeschehen, sowie den Bericht des Hauptrechnungsprüfers zur Kenntnis
und erteilten dem Vorstand daraufhin für den Zeitraum 03.03.2012 bis 16.02.2013 einstimmig Entlastung.
Das Wildschadensgeschehen zeigte im Berichtszeitraum, im Vergleich zu früheren Jahren, einen günstigen Verlauf, bei regional deutlichen Unterschieden. Die Rechungsprüfer der Kasse bestätigten dem
Vorstand einen ordnungsgemäßen Übergang von den Altkassen zur neuen einheitlichen Kasse des Landkreises, sowie einen sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Die Mitgliederversammlung beschloss das Fortbestehen der Hauptsatzung ohne Änderungen, sowie die Höhe
der Aufwandsentschädigung für die einzelnen Vorstandsmitglieder. Die anwesenden Mitglieder beauftragten den Vorstand, weiterhin an der Senkung der Verwaltungskosten zu arbeiten und bis zur nächsten
Kassenprüfung ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Desweiteren wurde der Vorstand beauftragt,
einheitliche Regelungen für die Beitragserhebung zu erarbeiten, bis auf weiteres gelten die Regelungen
der Altkassen weiter, sowie den Internetauftritt der Kasse vorzubereiten.
Der Vorstand hat durch geeignete Maßnahmen die Einheit der Kasse weiter vorran zu treiben und hierbei
insbesondere eine höhere Beitragsgerechtigkeit durch Verbesserung der Datenbasis zu erreichen. Der
Vorstand wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung
noch besser bekannt zu machen.
E. Will Vorsteher M. Bergmann Geschäftsführer H. A. Witte
Schriftführer
Kontakt:
Wildschadensausgleichskasse des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Der Vorsteher
Kameruner Weg 24, 17153 Stavenhagen
Seite 10
SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN
Vergaberichtlinie für die Sportförderung
innerhalb des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
1.
Rechtsgrundlage
Auf der Grundlage des Kreistagsbeschlusses
B-KT I/112/2012 vom 3. September 2012 und in
Umsetzung des öffentlich rechtlichen Vertrages
sollen einheitliche und transparente Prinzipien
bei der Vergabe der Fördermittel angewendet
werden.
Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung
der Zuwendung besteht nicht. Dazu entscheidet
der Vorstand des Kreissportbundes Mecklenburgische Seenplatte (KSB MSE) im Rahmen seines
Haushalts und nach pflichtgemäßem Ermessen
im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Zuwendungsempfänger und Voraussetzungen
Zuwendungen können Sportvereine erhalten,
wenn sie ordentliches Mitglied des KSB MSE und
gemeinnützig sind. Diese Zuwendungen können
gewährt werden, wenn:
- der Verein Beiträge gegenüber seinen Vereinsmitgliedern erhebt;
- der Verein seinen Mitgliedsbeitrag gegenüber dem KSB MSE entrichtet hat;
- für den gleichen Verwendungszweck keine
Mittel von anderen Stellen des Landkreises
Mecklenburgische Seenplatte (LK MSE) in
Anspruch genommen werden;
- eine ordnungsgemäße Abrechnung der Verwendung bisheriger Fördermittel (Kreis und
Land) vorliegt;
- ein erweitertes Führungszeugnis des mit
der Betreuung von Kinder und Jugendlichen
betrauten Vereinspersonal (Trainer und
Übungsleiter) vorliegt.
zu den zuwendungsfähigen Ausgaben
gewährt und i. d. R. auf einen Höchstbetrag begrenzt.
3.2.
2.
3.
3.1.
Art und Umfang der Zuwendungen
Festbetragszuwendungen
- Zuschüsse für Personalkosten (Vereinsberater und Vereinssportlehrer)
der Geschäftsstelle des KSB MSE: bis
zu 750,00 EUR/Monat. Grundlage ist
Antrag gemäß Vorschrift LSB M-V
- Zuschüsse für Personalkosten der
hauptamtlichen Mitarbeiter (Vereinssportlehrer) der Sportvereine: bis zu
350,00 EUR/Monat. Grundlage ist
Antrag gemäß Vorschrift LSB M-V.
Außerdem kann hier eine begrenzte
zeitliche Förderung bei besonderen
Schwerpunkten der Kinder- und Jugendarbeit erfolgen.
- Zuschüsse für ehrenamtliche Übungsleiter der Sportvereine mit gültigem
Übungsleitervertrag: 55,00 EUR/Jahr.
Grundlage für die Berechnung bildet
die jeweils gültige statistische Bestandserhebung/Mitgliedererfassung
Vermi.net des KSB MSE/LSB M-V
- Pro Kopf Förderung für Kinder und Jugendliche bis vollendetem 18. Lebensjahr: 5,00 EUR/Person. Grundlage für
die Berechnung bildet die jeweils gültige statistische Bestandserhebung/
Mitgliedererfassung Vermi.net des
KSB MSE/LSB M-V
- Zuschüsse an den Kreissportbund
für Sachkosten bei der Umsetzung
von Sportprojekten im Landkreis wie
Schulung der Ehrenamtlichen aus
den Vereinen, bei der Ausbildung von
Übungsleitern oder bei Ehrungen erfolgreicher Sportler.
- Zuschüsse an den Kreissportbund
für durch den Landessportbund geförderte Sportprojekte im Landkreis
und für Sportprojekte von besonderer
Bedeutung im Landkreis: Kinder- und
Jugendsportspiele, usw. sowie Projektarbeit der Sportjugend wie Vorschulsportfeste, Stundenläufe mit den
Schulen, Schwimmlager, Bewegungsangebote für Kleinkinder. Die Zuwendungen werden als Projektförderung
im Wege der Festbetragsfinanzierung
als ein nicht rückzahlbarer Zuschuss
Anteilsfinanzierungen
- Zuschüsse an den Sportvereine für
Sachkosten bei der Umsetzung von
bedeutsamen Sportprojekten im Landkreis
- Zuschüsse an Sportvereine zur Unterstützung des Übungs-und Wettkampfbetriebes. Zuwendung von
einem Drittel der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben. Maximal 1.000,00
EUR. Die Anträge sind bis spätestens
31. März des Jahres einzureichen und
zum 31. Januar des Folgejahres abzurechnen.
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters
Gemäß § 65 Absatz 1 Pkt. 1 des Landes- und
Kommunalwahlgesetzes - LKWG M-V in der
zurzeit geltenden Fassung hat Herr Frank
Münzberger gegenüber dem Kreiswahlleiter
für die Kommunalwahlen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und dem Kreistagspräsidenten mit Schreiben vom 16. Mai 2013
erklärt, dass er sein Mandat zurückgibt.
Der Sitz geht gemäß § 46 LKWG M-V auf die
nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags SPD
für den Wahlbereich I über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.
§1
Genehmigung
Das Befahren des Jabelschen Sees (einschließlich Kanal - ab Kölpinsee) mit Motorfahrzeugen
wird hiermit auf Grundlage des § 21 Abs. 7 des
Wassergesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (LWaG) vom 30. November 1992
(GVOBl. S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 4
des Gesetzes zur Neugestaltung der Landesbauordnung und zur Änderung anderer Gesetze vom
18. April 2006 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 2130-9)
nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, genehmigt.
4.
Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren
Die Antragsteller erhalten durch den KSB einen
Eingangsbescheid, der zugleich vorläufigen Beginn der Maßnahme bestätigen kann. Im Bewilligungsbescheid werden die Empfänger der
Zuwendung über die Maßgaben der Förderung
durch den Landkreis verpflichtet. Beim Abruf
der Fördermittel verpflichtet sich Empfänger der
Zuwendung zur Einhaltung der bestimmungsgemäßen Verwendung und Abrechnung.
Die Verwendungsnachweise der Sportvereine
(Verwendungsnachweis, Formblätter) sind bis 3
Monate nach Verwendung der Zuwendung, spätestens jedoch bis zum 31. Januar des Folgejahres, dem KSB MSE vorzulegen. Für
Sportgeräte mit einem Anschaffungs- oder Herstellungswert ab 400,00 EUR ist die Originalrechnung beizuheften.
Der KSB MSE prüft die Einzelnachweise der
Sportvereine auf Vollständigkeit und Richtigkeit
der Angaben, zweckentsprechende Verwendung
der Mittel und gegebenenfalls auf Erstattungsansprüche des LK MSE. Der KSB MSE erstellt für
den LK MSE einen Sammelnachweis in Form
eines vereinfachten Verwendungsnachweises
(Verwendungsnachweis, Formblatt) bis zum 31.
März des Folgejahres.
1.3
5.
In-Kraft-Treten/Außer-Kraft-Treten
Diese Richtlinie tritt mit der Beschlussfassung
rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft.
Heiko Kärger
Landrat
Managementplanung der
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete
„Mirower Holm“ und „Schwarzer See östlich Priepert“ stattfindet.
Anfang 2010 wurde mit der
Bearbeitung dieser Gebiete
begonnen. Das Staatliche Amt
für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
als zuständige Fachbehörde für
Naturschutz stellt nun gemeinsam mit den bearbeitenden
Planungsbüros zum Abschluss
der Bearbeitung der Managementpläne die Ergebnisse
einschließlich der Maßnahmenvorschläge dar. Interessierte
Frau Gisela Weiß
übergeht.
Frau Weiß hat gemäß § 46 Absatz 5 i. V. m.
§ 34 LKWG M-V die Mitgliedschaft im Kreistag
erworben.
Johannes Waeller
Kreiswahlleiter für die Kommunalwahlen
Mecklenburgische Seenplatte
(einschließlich Kanal - ab Kölpinsee) mit Motorfahrzeugen
Zuwendungsfähige Ausgaben sind:
- Entschädigungen pro Kampf- und
Schiedsrichter in Höhe der Regelsätze
der jeweiligen Fachverbände, maximal
jedoch in Höhe von bis zu 15,00 EUR
pro Tag;
- Sportgeräte- und Materialien;
- Ausgaben für Verpflegung in Höhe von
bis zu 10,00 EUR pro Tag und Person;
- Ausgaben für Übernachtungen in
Höhe von bis zu 20,00 EUR pro Nacht
und Person;
- Fahrtkosten für das jeweils kostengünstigste Verkehrsmittel.
Für Strecken, die aus triftigen Gründen
mit einem Kraftfahrzeug zurückgelegt
werden, kann als Auslagenersatz eine
Pauschale von bis zu 0,25 EUR für
den Fahrer sowie 0,02 EUR je Kilometer für jeden Mitfahrer als förderfähig
anerkannt werden, wenn dadurch der
Gesamtbetrag der Reisekostenvergütung nicht höher wird als beim Benutzen des kostengünstigsten regelmäßig
verkehrenden Beförderungsmittels.
- Ausgaben für Organisation und Durchführung breitensportlicher Aktivitäten.
Neubrandenburg, März 2013
Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich
fest, dass der Sitz auf
Allgemeinverfügung zur Genehmigung
für das Befahren des Jabelschen Sees
1.
1.1
1.2
2.
2.1
1.
2.
§2
Berechtigte
Die Genehmigung gilt für:
Die Eigentümer und derzeit Nutzungsberechtigten der an dem Gewässer gelegenen und
rechtmäßig errichteten Bootsschuppen,
Schiffsanlegestellen und Bootsstege.
Die mit der Wahrnehmung von Aufgaben
der Gewässerunterhaltung, der Gewässer-aufsicht, des gewässerkundlichen
Messdienstes, der Berufsfischerei, der
Fischereiaufsicht, des Rettungsdienstes
sowie den mit den hoheitsrechtlichen und
ordnungsrechtlichen Vollzugsaufgaben betrauten Kräften.
Die Besucher und Benutzer der am Jabelschen See gelegenen Orte, Campingplätze,
Ferien- und Wochenendsiedlungen sowie
Wasserwanderrastplätze und Marinas.
Die Genehmigung gilt nicht für:
Die gewerbliche Fahrgastschifffahrt. Eine
diesbezügliche Genehmigung kann nach
Antragstellung im Einzelfall erteilt werden.
§3
Auflagen
Der Jabelsche See (einschließlich Kanal ab Kölpinsee) kann von den Berechtigten
im Rahmen seines natürlichen Zustandes
befahren werden.
Das Befahren kann nur so ausgeübt werden, wie dies der vorhandene natürliche
und ausgebaute Zustand erlaubt. Die Nutzung hat sich somit auch den regelmäßig
statt-findenden natürlichen Veränderungen
zu beugen. Auf die Aufrechterhaltung der
Benutzbarkeit besteht kein Anspruch. Insofern ist der Schiffsführer, unbeschadet
der Verantwortung anderer Personen,
für die Befolgung dieser Genehmigung
verantwortlich - er trifft eigenverantwortlich die Entscheidung für das Befahren
des Gewässers und ist somit zum Ersatz
des daraus einem anderen entstehenden
Schadens verpflichtet.
Die Haftung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist ausgeschlossen.
Für das Befahren der Gewässer gelten die
Maßgaben der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (erster Teil Kapitel 1 - 8, dritter Teil
Kapitel 28 und die Anlagen 1 bis 11), eingeführt mit der Verordnung vom 8. Oktober
1998 (BinSchStrEV - veröffentlicht im BGBl.
Managementplanung der FFH-Gebiete „Mirower Holm“ und
„Schwarzer See östlich von Priepert“
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
gibt hiermit bekannt, dass
am 16.07.2013 im Forstamt
Mirow, R.-Breitscheid-Str.
26 in 17252 Mirow um 10:00
Uhr die 3. Öffentliche Informationsveranstaltung zur
Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13
Bürger, Behördenvertreter und
Flächennutzer sind zur Information und Diskussion herzlich
eingeladen.
Heinz Beisheim
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburgische Seenplatte
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
I S. 3148) in der zurzeit geltenden Fassung
mit nachfolgenden zusätzlichen Bestimmungen für die genannten Gewässer:
Kleinfahrzeug
Als Höchstlänge gelten für den Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, 15 m.
Amphibienfahrzeuge, Luftkissenfahrzeuge
und Tragflügelboote sind ausgenommen.
Das Befahren der Gewässer mit Wassermotorrädern und Jetski sowie das Wasserskilaufen sind nicht erlaubt.
Verboten ist es, Schilf- und Röhrichtbestände zu verändern, zu beschädigen oder
zu beseitigen, in sie hinein zu fahren oder
sie als Festmacher zu benutzen.
Ansonsten ist von Schilf- und Röhrichtbeständen grundsätzlich ein Abstand von
mehr als 10 m einzuhalten.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt 6 km/h.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit
gegenüber dem Ufer auf Seen und seeartigen Erweiterungen mit einer Gewässerbreite von mehr als 250 m außerhalb
des ufernahen Schutzstreifens beträgt 12
km/h.
Auf Gewässerabschnitten mit einer Wasserspiegelbreite unter 40 m ist das Stillliegen und Ankern verboten.
Das Segeln auf Kanälen ist nicht gestattet.
§4
Sonstige Rechtsvorschriften
Die Genehmigung berechtigt nicht, Rechte Dritter
zu beeinträchtigen oder Gegenstände, die einem
anderen gehören oder Grundstücke und Anlagen,
die im Besitz eines anderen stehen in Gebrauch
zu nehmen. Sie ersetzt keine höherrangigen anderen Rechtsvorschriften.
§5
Befristung und Widerruf
Die Genehmigung ist jederzeit widerruflich; sie ist
zunächst bis zum 31. Dezember 2018 befristet.
§6
Gründe
Das Befahren konnte nach Abwägung aller Interessen für den Naturschutz, den Tourismus, die
Fischerei und unter Berücksichtigung der bisher
gängigen Praxis sowie vorhandener Besitzstände
insoweit zugelassen werden, als den Benutzern
der Bundeswasserstraßen und den Anliegern die
Möglichkeit zur Ausübung des Wassertourismus
auf diesem Gewässer, unter Einhaltung vorstehender Auflagen, eröffnet werden.
§7
Inkrafttreten
Diese Allgemeinverfügung tritt am 1. Mai 2013 in
Kraft.
Waren, 10. April 2013
Heiko Kärger
Landrat
Weitere Allgemeinverfügungen auf der Internetseite des Landkreises (siehe Seite 12).
Berichtigung zur 6. Änderungssatzung
zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Landgraben“ Friedland
Unter Punkt 1. 3.3 Zu- und Abschläge nach ALBDaten beträgt der Zuschlag und nicht der Abschlag bei der NA ALB 21270 Gebäude und
Freiflächen, Land- und Forstwirtschaft 300%.
Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13
SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN
Seite 11
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen für
Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
sowie von Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Auf Grundlage
- §§ 5 und 92 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBl.
M-V 2011, S 777),
- §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GBOBl. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2001, S. 777, 833)
- Gesetz über den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern (LKatSG M-V) vom 24. Oktober
2001 (GVOBl. M-V S. 393), zuletzt geändert durch Gesetz zur Neuorganisation der Landespolizei in
M-V vom 24. Juni 2010 (GVOBl. 2010, Nr. 11, S. 319)
- § 26 Absatz 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die
Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrschG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. Mai 2002 (GVOBl. M-V 2002, S. 254), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. März 2009 (GVOBl.
M-V S. 282) beschließt der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mit der BeschlussNr. B-KT I/69/2013 am 03. Juni 2013 folgende Gebührensatzung.
§1
Geltungsbereich
(1) Die Satzung regelt die Erhebung von Gebühren für erbrachte Leistungen von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie für die Inanspruchnahme von Leistungen der FTZ entsprechend
dem Leistungsverzeichnis (Anlage) gegenüber Städten und Gemeinden.
(2) Die Satzung regelt des Weiteren die Höhe des Entgeltes für erbrachte Leistungen
gegenüber Dritten (z.B. Unternehmen, Privatpersonen oder Hilfsorganisationen)
§2
Kostenersatzpflicht/Kosten
(1) Kostenersatzpflichtig ist:
1. Derjenige, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat;
2. der Eigentümer der Sache oder Derjenige, der die tatsächliche Gewalt über die
Sache ausübt, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat;
3. Derjenige, in dessen Auftrag oder in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde;
4. Derjenige, der vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Einsatz verursacht hat.
(2) Mehrere Verursacher und Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.
(3) Die erforderliche Lieferung von Ersatzteilen (z. B. Druckminderer, Lungenautomaten) sowie nicht durch die FTZ zu erbringende Leistungen, wie z. B. TÜV-Überprüfungen, Prüfungen oder Instandsetzung durch Sachverständige und Fremdfirmen
werden mittels Ausschreibungsverfahren durch die FTZ an geeignete Auftragnehmer
weitergegeben und auf direktem Weg zwischen Nutzern (Städte und Gemeinden) und
Auftragnehmern abgerechnet. Alle Kosten für Atemschutzersatzteile werden durch den
jeweiligen Eigentümer der Geräte getragen.
(4) Kostenersatzfreiheit besteht für:
1. die freiwilligen Feuerwehren und die Berufsfeuerwehr Neubrandenburg des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte bei Inanspruchnahme der FTZ im Rahmen
der gesetzlichen Aufgabe des Landkreises gem. § 3 Absatz 2 Buchstabe b BrschG
M-V zur Pflege und Prüfung von Fahrzeugen, Geräten und Material sowie zur
Durchführung von Ausbildungslehrgängen.
2. die Nutzung der Ausbildungsräume und Freiflächen der FTZ für dienstliche Zwecke
der freiwilligen Feuerwehren und des Kreisfeuerwehrverbandes des Landkreises
sowie für Ausbildungsmaßnahmen von Einheiten und Einrichtungen der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen des Landkreises.
§3
Berechnung des Gebührensatzes
(1) Soweit in Absatz 4 nichts anderes bestimmt ist, wird der Gebührensatz nach den
Sätzen des als Anlage beigefügten Verzeichnisses sowie nach Zeitaufwand, Art und
Anzahl des in Anspruch genommenen Personals, der Geräte und Ausrüstungsgegenstände berechnet.
(2) Soweit der Kostentarif eine Abrechnung nach Stunden vorsieht, werden diese
gemäß dem Gebührenverzeichnis berechnet. Bei Wegstreckenentschädigung kommt
das Landesreisekostengesetz M-V zur Anwendung.
(3) Die Gebührensätze setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, zusammen
aus:
1. den Personalkosten, Gemeinkosten für die eingesetzten Bediensteten,
2. den Sätzen für die eingesetzten bzw. überlassenen Geräte und
3. den Sätzen für die durchgeführten Arbeitsleistungen.
(4) Entstehen durch die Inanspruchnahme von Personal, Geräten und Ausrüstungsgegenständen besondere Kosten (z.B. Reisekosten, Reparaturkosten, Ersatzbeschaffungskosten bei Unbrauchbarkeit oder Verlust), so sind sie zusätzlich zu denjenigen
Kosten nach Absatz 3 zu erstatten.
Kosten für Reparaturen, Ersatzbeschaffung bei Unbrauchbarkeit oder Verlust sind zu
erstatten, soweit die Zahlungspflichten ein Verschulden trifft. Für die bei kostenerstattungspflichtigen Hilfeleistungen verbrauchten Materialien werden die jeweiligen
Selbstkosten berechnet.
§4
Fälligkeit des Gebührenanspruches
(1) Gebühren entstehend mit erbrachter Leistung und werden in einem Gebührenbescheid festgesetzt.
(2) Gebühren werden mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig und sind innerhalb eines Monats zu zahlen.
(3) Rückständige Beträge werden gemäß den Vorschriften des öffentlichen Vollstreckungsrechtes in der jeweils gültigen Fassung beigetrieben.
§5
Billigkeitsregelung
In Härtefällen kann der Kostenersatz auf schriftlichen Antrag gestundet, erlassen oder
teilweise erlassen werden.
§6
Haftung
Der Landkreis haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die durch zeitweise Benutzung von überlassenen Geräten oder Ausrüstungsgegenständen entstehen, sofern
diese nicht durch Personal des Landkreises bedient werden.
§7
Sprachliche Gleichstellung
Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher
und männlicher Form.
§8
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die
- Satzung zur Regelung der Gebühren für die Inanspruchnahme von Leistungen der
Feuerwehrtechnischen Zentrale des Landkreises Müritz vom 08.06.1995, zuletzt
geändert durch Beschluss des Kreistages vom 10. Oktober 2001
- Gebührensatzung des Landkreises Demmin für die Inanspruchnahme von Leistungen der Kreisfeuerwehrzentrale vom 13. März 2001 und die
- Gebührensatzung des Landkreises Mecklenburg-Strelitz für die Inanspruchnahme von Leistungen der
Feuerwehrtechnischen Zentrale vom 20.12.2006
außer Kraft.
Anlage: Gebührenverzeichnis
Bekanntmachungshinweis
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können
diese Verstöße entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung von
Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Neubrandenburg, den 13. Juni 2013
Heiko Kärger
Landrat
SATZUNGEN UND BEKANNTMACHUNGEN
Seite 12
Bekanntmachungen im Zeitraum 03.04.2013 bis 12.06.2013
Auf der Internetseite des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte veröffentlicht:
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4. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung Wasser- und Bodenverbandes „Untere Peene“
Einziehung des fußläufigen Durchganges der Stendlitzbrücke
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters Nachrückerverfahren
Umweltverträglichkeitsprüfung/Tützpatz (1 - 3)
Gewässermahd an den Gewässern II. Ordnung/Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“
3. Öffentlichkeitsveranstaltung Managementplanung der FFH-Gebiete „Mirower Holm“ und
„Schwarzer See östlich von Priepert“
Antrag zur Entnahme von Grundwasser zu Beregnungszwecken
Umweltverträglichkeitsprüfung Antrag Biogaseinspeiseanlage Gemarkung Altenhof
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers an die Deutsche Tanzkompanie gemeinnützige
GmbH, Neustrelitz
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers an die Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz
Allgemeinverfügung zur Genehmigung für das Befahren
- des Jabelschen Sees
- des Langhagensees
- des Großen Penzliner Stadtsees
- des Schwarzer Sees
- des Claassees
- des Thürensees und Nebelsees
- des Zethner Sees
Genehmigung Windkraftanlage Altentreptow-West
Veröffentlichung Bodenrichtwerte
Einziehung eines Wegeabschnittes in der Gemarkung Knorrendorf
Vergaberichtlinie für die Sportförderung
Bestellung eines gesetzlichen Vertreters
Abberufung eines gesetzlichen Vertreters
Beitragsfestsetzung zur Wildschadensausgleichskasse
Beschlusses zum Haushaltsplan 2013 WBV „Untere Penee“
4. Änderung der Verbandssatzung Musikschulzweckverbandes Kon.centus
Ergebnisse der Mitgliederversammlung WASK
Umweltverträglichkeitsprüfung Windenergieanlage Altentreptow
Vierte Satzung zur Änderung
der Verbandssatzung des
Musikschulzweckverbandes Kon.centus
Aufgrund § 152 Absatz 5 KV
M-V wird nach Beschlussfassung durch die Zweckverbandsversammlung am
31.01.2013 und Abschluss
des Anzeigeverfahrens beim
Innenministerium des Landes
Mecklenburg-Vorpommern als
zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die folgende vierte
Satzung zur Änderung der
Verbandssatzung des Musikschulzweckverbandes Kon.
centus erlassen:
§1
Änderung der Satzung
1. In § 1 Absatz 2 Satz 2 wird
die Bezeichnung „Angestellte, Arbeiterinnen und
Arbeiter“ durch „Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer“ ersetzt.
2. In § 5 Absatz 2, Satz 1 wird
die Bezeichnung „Landrätin des Landkreises Mecklenburg-Strelitz“ durch
„Landrat des Landkreises
Mecklenburgische Seenplatte“ ersetzt.
3. In § 8 Ziffer 7 wird die Bezeichnung „der Jahresrechnung“ durch „des geprüften
Jahresabschlusses“ ersetzt.
4. In § 9 Absatz 5 wird die Bezeichnung „den Angestellten und Arbeitern“ durch
„Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer“ ersetzt.
5. In § 13 Absatz 3 wird die
Bezeichnung „die Jahresrechnung“ durch „den geprüften Jahresabschluss“
ersetzt.
6. In § 15 Absatz 1, Satz 1
wird die Bezeichnung „Einnahmen“ durch „Einzahlungen“ ersetzt.
7. In § 15 Absatz 3, Satz
5 wird die Bezeichnung
„Ausgaben“ durch „Aufwendungen und Auszahlungen“ ersetzt.
8. In § 17 Absatz 1, Satz 1 wird
der Name des Landkreises
„Mecklenburg-Strelitz“
durch „Mecklenburgische
Seenplatte“ ersetzt.
9. In § 17 Absatz 3 wird die
Bezeichnung „Angestellten,
Arbeiterinnen und Arbeiter“
durch „Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer“ ersetzt.
10.§ 19 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:
Satzungen des Zweckverbandes werden durch
Veröffentlichungen auf der
Internetseite http://www.
kon-centus.de/bekanntmachnungen/index.html
bekanntgemacht.
§2
Inkrafttreten
Die vierte Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des
Musikschulzweckverbandes
Kon.centus tritt am Tag nach
öffentlicher Bekanntmachung
in Kraft.
Neubrandenburg, 05. April 2013
Heiko Kärger
Verbandsvorsteher
Dr. Paul Krüger
1. Stellv. Verbandsvorsteher
Der nächste Kreisanzeiger erscheint am 24.08.2013.
Mecklenburgische Seenplatte · Jg. 2 · Nummer 03/13
Bekanntmachung des
Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“
Die Gewässermahd an den Gewässern II. Ordnung im Einzugsgebiet des Wasser- und Bodenverbandes „Trebel“ wird in folgendem Zeitraum
durchgeführt:
05.08.2013 - 15.11.2013
Rechte und Pflichten der Unterhaltungsträger
sowie der Anlieger/Eigentümer ergeben sich
aus den §§ 39, 40, 41 Wasserhaushaltsgesetz
(WHG); §§ 62, 63, 66, Landeswassergesetz
(LwaG) sowie § 18 Fischereigesetz (FischG).
Nach § 22 (3) und (4) der Verbandssatzung ist
eine entsprechende Baufreiheit vom Anlieger zu
gewährleisten und die Unterhaltung an den Gewässern nicht zu beeinträchtigen.
Die Eigentümer, Nutzer, Anlieger und Hinterlieger haben das Mähgut sowie Aushubboden aus
den Gewässern aufzunehmen, weiter zu bearbeiten bzw. zu verwerten.
Anfragen hierzu können gerichtet werden an die
Geschäftsstelle des
WBV „Trebel“
Carl-Coppius-Str. 20, 18507 Grimmen
Telefon: 038326 6532-0, Fax: 038326 6532-41
E-Mail: [email protected]
Dr. Schnepper
Verbandsvorsteher
Umweltverträglichkeitsprüfung
Windenergieanlage Altentreptow
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für
Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische
Seenplatte vom 26.03.2013
nach § 3 c Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Komesker Anlagenbau GmbH, Gültzer Weg
2 in 17091 Tützpatz hat gemäß § 4 BImSchG
einen Antrag auf die Errichtung und den Betrieb
von einer Windenergieanlage vom Typ Enercon
E 101, mit einer Nabenhöhe von 99,00 m und
einer Nennleistung von 3,00 MW in der Gemarkung Altentreptow, Flur 1, Flurstück 55 gestellt.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte als zustän-
dige Genehmigungsbehörde hat eine allgemeine
Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c Satz 1
UVPG in Verbindung mit Nummer 1.6.2 Spalte
2 der Anlage 1 zum UVPG einer allgemeinen
Vorprüfung des Einzelfalles unterzogen. Die
Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von
dem Vorhaben keine erheblichen Umwelteinwirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Die Genehmigungsbehörde wird über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes - Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entscheiden.
Es wird darauf verwiesen, dass diese Feststellung nach § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig
anfechtbar ist.
1. Änderung Schülerbeförderungssatzung
1. Änderung der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
über die Schülerbeförderung und Erstattung von notwendigen Aufwendungen
Auf der Grundlage des § 92 in Verbindung mit
§ 5 Abs. 3 bis 6 der Kommunalverfassung für
das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011
(GVOBI. M-V 2011, S. 777) und des § 113 des
Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 10. September
2010 zuletzt geändert durch das Gesetz vom
13. Dezember 2012 (GVOBI. M-V S. 555) wird
durch Beschluss des Kreistages des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 3.
Juni 2013 folgende Satzung erlassen:
2. Der § 6 wird um einen Absatz 6 ergänzt:
(6) Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich zu Beginn eines Schuljahres bzw. ab dem
Zeitpunkt der Antragstellung.
§1
Änderung
1. Der § 2 Abs. 3 wird um die Ziff. 3 ergänzt:
3. Sollten die Aufwendungen zur Schülerbeförderung für Schüler, die eine örtlich
unzuständige Schule in kommunaler
Trägerschaft oder eine Schule in freier
Trägerschaft innerhalb des Landkreises
besuchen, geringer oder kostengleich als
die notwendigen Schülerbeförderungskosten zur örtlich zuständigen Schule
innerhalb des Landkreises sein, werden
diese durch den Landkreis getragen.
Bekanntmachungshinweis
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen
Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen
wurde, können diese Verstöße entsprechend §
5 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines
Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt
nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
§2
In-Kraft-Treten
Die 1. Änderung der Satzung tritt zum 1. August
2013 in Kraft.
Neubrandenburg, den 11. Juni 2013
Heiko Kärger
Landrat
Neubrandenburg, 11. Juni 2013
Heiko Kärger
Landrat
Impressum
Kreisanzeiger des Landkreises
Mecklenburgische
Informations- und
Mitteilungsblatt
Seenplatte
Die Bürgerzeitung erscheint alle zwei Monate
in einer Auflagenhöhe von150 000 Stück
Herausgeber: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Der Landrat
Büro des Landrates Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg, Tel.: 0395 57087 5027, Fax: 0395 57087 5901
E-Mail: [email protected], www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Tel.: 039931 5790
Fax: 57930, www.wittich.de, [email protected].
Druck:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
Verantwortlich für den amtlichen Teil: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat
Verantwortlich für den außeramtlichen Teil und Anzeigenteil: M. Groß, Geschäftsführer.
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist.
Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und
unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer
Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bezug: Kostenlose Verteilung
an alle erreichbaren Haushalte des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Abgabe von kostenlosen
Einzel­exemplaren in der Kreisverwaltung, Plantanenstraße, 17033 Neubrandenburg. 1. Versendung (Abo)
zum Portopreis von 1,55 Euro/Stück über den Landkreis. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw.
Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe
keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
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