Produktinformation Leben/Finanzdienstleistungen zu Facts 01/2006

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Produktinformation Leben/Finanzdienstleistungen zu Facts 01/2006
Produktinformation
Leben/Finanzdienstleistungen
zu Facts 01/2006 - Kennziffer 001
Continentale Krankenversicherung a.G.
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PensionLine®-Pensionskasse
Neuer Tarif P210 ab 01.01.2006
Mit der Einführung des neuen Pensionskassen-Tarifs P210 der DPK Deutsche Pensionskasse AG (DPK) zum 1. Januar
2006 werden die bisherigen Tarife P110, P120 und P130 geschlossen.
Das bedeutet für Sie: Die alten Tarife P110, P120 und P130 konnten nur noch in 2005 policiert werden. Der späteste
Versicherungsbeginn war der 1.12.2005. Der erste Beitrag kann dabei auch erst in 2006 fließen; spätestens jedoch im
Februar 2006.
Dem Tarif P210 liegt ein garantierter Rechnungszins von 2,75% und die Sterbetafel DAV 2004 R zugrunde.
Altersversorgung mit aufgeschobener Rentenzahlung:
Erlebt der Versicherte den vereinbarten Rentenbeginn, wird die aus den gezahlten Beiträgen nach dem Geschäftsplan
ermittelte Altersrente vorschüssig an den vereinbarten Rentenzahlungsterminen lebenslang gezahlt. Der Altersrentenbezug
endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Versicherte stirbt. Anstelle der Rentenzahlung kann zum Fälligkeitstag
der ersten Altersrente die Auszahlung einer einmaligen 100%igen Kapitalabfindung der Altersrente verlangt werden, wenn
die versicherte Person diesen Termin erlebt und der Antrag auf Kapitalabfindung spätestens ein Jahr vor dem Fälligkeitstag
der ersten Altersrente der DPK zugegangen ist.
Tarifoptionen für die Aufschubzeit wahlweise:
Rentenzahlung bei Tod ohne Überschussanteile
Bei Tod des Versicherten vor dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn wird aus den bis zum Todeszeitpunkt eingezahlten
Beiträgen ohne Überschussanteile eine lebenslange Hinterbliebenenrente nach den dann geltenden Rechnungsgrundlagen
ermittelt. Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach dem Geschlecht und Alter des versorgungsberechtigten
Hinterbliebenen zum Todeszeitpunkt des Versicherten. An Stelle der Rentenzahlung kann eine einmalige 100%ige
Kapitalabfindung der Hinterbliebenenrente verlangt werden.
Rentenzahlung bei Tod zzgl. Überschussanteile
Bei Tod des Versicherten vor dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn wird aus den bis zum Todeszeitpunkt eingezahlten
Beiträgen zzgl. der Überschussanteile eine lebenslange Hinterbliebenenrente nach den dann geltenden
Rechnungsgrundlagen ermittelt. Die Höhe der Hinterbliebenenrente richtet sich nach dem Geschlecht und Alter des
versorgungsberechtigten Hinterbliebenen zum Todeszeitpunkt des Versicherten. An Stelle der Rentenzahlung kann eine
einmalige 100%ige Kapitalabfindung der Hinterbliebenenrente verlangt werden.
Sterbegeld:
Ist eine Hinterbliebenenleistung für die Aufschubzeit vereinbart und sind versorgungsberechtigte Hinterbliebene im Sinne
der Versicherungsbedingungen nicht vorhanden, ist eine Leistung im Todesfall auf eine einmalige Zahlung von höchstens
8.000 EUR an die Erben begrenzt.
Tarifoptionen für die Rentenbezugszeit:
Rentengarantiezeit
Bei Tod des Versicherten vor Ablauf der vereinbarten Rentengarantiezeit, wird die Altersrente in voller Höhe bis zum Ende
der Garantiezeit gezahlt, solange an den vereinbarten Rentenzahlungsterminen ein versorgungsberechtigter Hinterbliebener
vorhanden ist.
Zusatzversicherung BUZ
Wird der Versicherte während der vertraglichen Versicherungsdauer nach Maßgabe der Bedingungen berufsunfähig,
erbringt die DPK Deutsche Pensionskasse AG folgende Versicherungsleistungen:
Beitragsbefreiung
Volle Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des im Versicherungsschein genannten Beitrages (Regelbeitrag) für die
Hauptversicherung und die eingeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
Näheres zum Tarif oder zu den Tarifoptionen bzw. zur BUZ ist in den Versicherungsbedingungen geregelt.
Der Normaltarif P210-M kommt bei bis zu 9 versicherten Personen zum Einsatz.
Werden innerhalb eines Rahmenvertrags 10 und mehr Personen versichert, so können Sie den preiswerten Kollektivtarif
P210-N einsetzen. Dieser Tarif kann auch angewandt werden, wenn der Arbeitgeber die Erklärung abgibt, dass innerhalb
eines Jahres mindestens 10 Personen versichert werden.
Der Kollektivtarif kann auch bei weniger als 10 Arbeitnehmer angewandt werden, wenn der Arbeitgeber Mitglied der
"Vereinigung zur Förderung des Handels, Handwerks und der Industrie e.V. (VFHI)" wird (spezieller VFHI-Aufnahmeantrag
für die Pensionskasse). Eine Mitgliedschaft zu dem ermäßigten einmaligen VFHI-Mitgliedsbeitrag von 25 EUR ist
ausschließlich dann möglich, wenn auch Pensionskassenversorgungen abgeschlossen werden.
Gesundheitsprüfung
Nur bei Einschluss der BUZ-Beitragsbefreiung sind die Gesundheitsfragen im Antrag auf Pensionskassenversorgung (#
3195; erst in Kürze verfügbar) zu beantworten.
Werden die Versorgungen innerhalb eines Rahmenvertrags (nicht über VFHI) mit Einschluss der BUZ abgeschlossen, so
reicht bei arbeitgeberfinanzierten Pensionskassenversorgungen eine sogenannte Dienstobliegenheitserklärung des
Arbeitgebers:
"Alle zu versichernden Personen haben zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Rahmenvertrag ihren Dienst beim Arbeitgeber
uneingeschränkt versehen und sind in den letzten
24 Monaten ihren dienstlichen Obliegenheiten in vollem Umfang nachgekommen, d.h. ohne einen krankheitsbedingten
Ausfall von insgesamt mehr als 4 Wochen."
Die DPK behält sich bei überdurchschnittlich hohen Versorgungsleistungen grundsätzlich das Recht vor, ein ärztliches
Attest zu verlangen.
Arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte Pensionskassen-Versorgung
Eine Pensionskassenversorgung kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer selbst (Entgeltumwandlung) oder von beiden
gemeinsam finanziert werden.
Arbeitgeberfinanzierte Versorgung
Beantragt der Arbeitgeber die Versorgungen für mindestens 10 Arbeitnehmer (Rahmenvertrag), so ist eine listenmäßige
Anmeldung für arbeitgeberfinanzierte DPK-Versorgungen möglich (ggf. mehrere Listen bei unterschiedlichen Kriterien).
Werden weniger als 10 Arbeitnehmer versichert, so sind Einzelanträge erforderlich.
Arbeitnehmerfinanzierte Versorgung (Entgeltumwandlung)
Bei arbeitnehmerfinanzierten Pensionskassenversorgungen sind immer Einzelanträge erforderlich. Zusätzlich ist zwischen
dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlungsvereinbarung (# 3492) mit Angabe des umzuwandelnden
Betrags zu treffen.
Gemeinsame Finanzierung der Versorgung
Werden die Beiträge zur Pensionskassenversorgung wirtschaftlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam
aufgebracht, so erfolgt die "Beitragsmeldung" (Wer zahlt wie viel Beitrag?) im Einzelantrag. Die Pensionskasse behandelt
die Ansprüche bzgl. der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfristen entsprechend dieser Meldung (Arbeitgeberteil: frühestens nach
5 Jahren unverfallbar, Arbeitnehmerteil: sofort unverfallbar).
Software
Vorschlagsberechnungen sind mit dem ContiSoft-Update zum 1.1.2006 möglich. Die Tarifmerkmale „Einmalbeitrag“ und
„Rentenzahlung bei Tod zzgl. Überschussanteile“ können erst mit dem Update 1.4.2006 berechnet werden.
Gesamtverzinsung für das Jahr 2006 unverändert
Der Vorstand der DPK Deutsche Pensionskasse AG hat auch für das Jahr 2006 folgende Gesamtverzinsung
deklariert:
ƒ
Gesamtverzinsung (inkl. Überschussbeteiligung) in 2006
4,5 %
Damit bleibt die Gesamtverzinsung gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Überschuss-Sätze zu den einzelnen Tarifen:
Überschuss-Satz
Tarife
P110, P120, P130
(Rechnungszins 3,25 %) Zinsüberschuss 1,25 %
P210 ab 1. Januar 2006 (Rechnungszins 2,75 %) Zinsüberschuss 1,75 %
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