BGV A3 / GUV-V A3

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BGV A3 / GUV-V A3
BGV A3 / GUV-V A3
DIN VDE 0701; 0702; 0105-100/A1; 0113
Prüfung elektrischer Geräte nach Änderung oder Reparatur (VDE 0701)
und Wiederholungsprüfung an elektrischen Geräten (VDE 0702)
ASiG - Arbeitssicherheitsgesetz
BetrSichV
BGV A3
GUV-V A3
Betriebssicherheitsverordnung
TRBS
Technische Regeln zur Betriebssicherheit
ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz
DIN VDE 0701-0702
DIN VDE 0105-100/A1
DIN VDE 0113
BGV A3-Prüfung?
WARUM? WAS? WIE OFT?
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift § 5 Prüfungen
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel, mit denen Angestellte und
Kunden in Kontakt kommen, vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und in
bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Fristen sind so zu bemessen, dass
entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden. Bei der Prüfung sind die sich
hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten. Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch
mit bestimmten Eintragungen zu führen. Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes sind elektrische Anlagen und
Betriebsmittel wiederholt zu prüfen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen obliegt
einer Elektrofachkraft.
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DGUV-V A3 / BGV A3 -- DIN VDE 0701; 0702; 0105-100/A1; 0113 Leitfaden
Prüfpflichten nach DIN VDE 0701-0702 / DGUV Vorschrift 3 1
Die regelmäßige Überprüfung elektrischer ortsveränderlicher Arbeitsmittel dient der Sicherheit und dem Schutz des
Arbeiternehmers. Wird die Prüfung nicht durchgeführt, ist das unter ungünstigen Umständen nicht nur eine
Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat nach § 26 BetrSichV bei der Geschäftsführer oder Betreiber der Anlagen
persönlich und mit ihrem Privatvermögen haften.
Wie selbstverständlich fahren wir regelmäßig mit unserem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung, um den technischen Zustand überprüfen zu
lassen. Natürlich ist das wichtig – es geht schließlich um unsere Sicherheit! Tatsache ist, dass in vielen Betrieben elektrische Anlagen und
Betriebsmittel, trotz einer gesetzlichen Vorschrift, nicht überprüft werden. Wie steht es um unsere Sicherheit am Arbeitsplatz und die
Verantwortung des Unternehmers?
Als Reaktion auf die hohe Anzahl an Arbeitsunfällen wurde die Geräteprüfung Teil des Arbeitssicherheitsgesetzes, mit dem Ziel Unfälle zu
verringern. Die Maßnahmen der letzten Jahrzehnte zeigen Wirkung. Früher war die Anzahl der tödlichen Elektrounfälle (1970 ca. 270) relativ
und absolut viel höher als heute. Aber dennoch waren es 2008 immer noch 63 Personen, die als Folge eines elektrischen Stroms ums Leben
gekommen sind. Hierbei werden die Opfer elektrisch gezündeter Brände nicht berücksichtigt. Es lohnt sich also, Sicherheit zu praktizieren.
Jeder Arbeitgeber hat erforderliche Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für den
Einsatz geeignet sind und bei bestimmungsgemäßer Benutzung Gesundheit und Gesundheitsschutz gewährleisten. Die
Gefährdungsbeurteilung, in der die Maßnahmen für jeden Prüfling konkretisiert werden und das Intervall für die Wiederholung festgelegt
wird, sowie die Überprüfung und Beurteilung darf der Arbeitgeber an eine befähigte Person weitergeben.
Befähigte Personen für die Geräteprüfung müssen über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, um die geforderte Prüfung in
Abhängigkeit zur gesamten Komplexität durchführen zu können. In den Technischen Regeln Betriebssicherheit (TRBS) 1203 werden diese
Anforderungen durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit genauer definiert.
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte muss vor der Erstinbetriebnahme, nach der Instandsetzung, nach der Reparatur und in
regelmäßigen Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden. Sie muss die Sichtprüfung, die Messung des Schutzleiterwiderstandes, des
Isolationswiderstandes, des Schutzleiter-/ Berührungsstromes sowie den Nachweis der sicheren Trennung vom Versorgungsstromkreis
(SLEV/PELV) umfassen. Die komplette Prüfung endet mit der Funktionsprüfung und Dokumentation der Ergebnisse. Sollten weiter
Schutzmaßnahmen (Notausschalter, FI/RCDs, Thermoabschaltelemente in Wasserkochern, etc.) verbaut sein, müssen diese ebenfalls in die
Überprüfung einbezogen werden.
Richtwerte für Prüffristen ortsveränderlicher elektrische Betriebsmittel
Anlage/Betriebsmittel
Prüffrist
Richt- und Maximalwerte
Art der
Prüfung
Prüfer
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen Werkstätten oder unter ähnlichen
mit Steckvorrichtungen, Anschlussleitungen
Bedingungen ein Jahr, in Büros oder unter
auf
ordnungsgemäßen
Elektrofachkraft, bei
Verwendung geeigneter Messund Prüfgeräte auch
mit Stecker, bewegliche Leitungen mit Stecker ähnlichen Bedingungen
zwei Jahre.
und Festanschluss
Zustand
elektrotechnisch unterwiesene
Person
Elektrotechnische Regeln
Für das Inverkehrbringen und für die erstmalige Bereitstellung von Arbeitsmitteln, das sind Maschinen, Geräte, Werkzeuge und Anlagen, die bei der
Arbeit benutzt werden, sind die Rechtsvorschriften anzuwenden, … haben für die Instandhaltung und Änderung elektrischer Betriebsmittel
Bedeutung und sind in diesem Zusammenhang als „Elektrotechnische Regeln“ i.S. der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3), vorherige VBG 4) anzusehen.
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Pruefpflichten_VDE_0701-0702_-_Geraetetester_2014-09.pdf: Tobias Enck,
VDE-Verlag, Titel: VDE Prüfung nach BetrSichV, TRBS und BGV A3 von Wilfried Henning
Pflaum-Verlag, Titel: Messpraxis Elektrische Geräte VDE 0701/0702/0751 von Martin Voigt
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DGUV-V A3 / BGV A3 -- DIN VDE 0701; 0702; 0105-100/A1; 0113 Leitfaden