Neue Freihandelsabkommen erleichtern den

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Neue Freihandelsabkommen erleichtern den
Neue Freihandelsabkommen erleichtern den Aussenhandel
Die Abkommen mit China und GCC-Staaten treten in Kraft
Am Dienstag treten zwei weitere wichtige Freihandelsabkommen in Kraft: Zwischen der
Schweiz und China und jenes zwischen den EFTA- und den Golfstaaten. Die Schweizer
Wirtschaft wie auch insbesondere der Schweizer Handel profitieren stark vom Abbau dieser
Handelshemmnissen.
«Es ist ein Meilenstein», sagt Kaspar Engeli, Direktor von Handel Schweiz bezüglich der
Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und China und deren zwischen den EFTA-Staaten und
den Golfstaaten. Am 1. Juli werden beide in Kraft treten und ihre Wirkung entfalten. Die Schweiz
verfügt über ein Netz von 28 Freihandelsabkommen mit 38 Partnern ausserhalb der EU. Der Gulf
Cooperation Council (GCC) wird – gemessen am Handelsvolumen – nach EU, China, Hongkong und
Japan der fünftgrösste Freihandelspartner der Schweiz sein. Zu den GCC-Staaten gehören Baharain,
Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. «Selbstverständlich ist
und bleibt die EU unser wichtigster Handelspartner. Und die bilateralen Abkommen sind nach wie vor
mit grossem Abstand die wichtigsten Verträge, die wir haben», sagt Engeli. Der Handel würde sich
durch die neuen Abkommen simplifizieren und erhielte dadurch neue Impulse, freut sich der Direktor
von Handel Schweiz über die künftige Vereinfachung des Aussenhandels.
Schweiz profitiert vom präferenziellen Marktzugang
Anders als bei den bisherigen Freihandelsabkommen der Schweiz, sind die Ursprungsbestimmungen
bei den Abkommen mit China nicht in einem separaten Anhang geregelt, sondern im
Hauptabkommen.
Diese
sogenannte
«Ursprungsregeln»
berücksichtigen
die
modernen
Produktionsmethoden. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass die Schweizer Produzenten den
präferenziellen Marktzugang tatsächlich auch nutzen können. Im Anhang «Product-Specific Rules»
werden – wie es der Name schon verrät – die spezifischen Regeln zu den einzelnen Produkten oder
Handel Schweiz: Medienmitteilung 27. Juni 2014
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Produktkategorien aufgeführt. Das Abkommen sieht die übliche bilaterale Kumulation von
Ursprungserzeugnissen vor. Ausserdem gilt die Regel des Direktversands. Das heisst, dass der
Ursprung auch dann nicht verloren geht, wenn die Warensendungen unter Zollkontrolle von
Drittstaaten aufgeteilt werden. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens ist Chinas Status als
präferenzberechtigtes Entwicklungsland aufgehoben. Neu gilt ab dem 1. Juli 2014 bei der Annahme
der Zollanmeldung das neue «Certificate of Origin» als gültiger Ursprungsnachweis.
Politologe und China Experte Xuewu Gu beurteilt die chinesische Wirtschaft optimistisch. «Ich gehe
davon aus, dass ein Wachstum von 7.8 % zu erreichen ist, ohne eine massive Lockerung der
Bankkredite», sagte er etwa. Alleine die angekündigten Reformen der Wirtschaftsstrukturen, die
Umstellung des Wachstumsmodells vom Export auf Binnennachfrage dürften reichen, um den
Wachstumskurs
zu
erhalten,
prognostiziert
er.
Die
Schweiz
habe
den
entscheidenden
Wachstumspunkt im künftigen China offensichtlich gut erkannt, fügt Gu an.
Geistiges Eigentum ist geschützt
Auch die Abkommen zwischen den GCC- und den EFTA-Staaten bringen dem Schweizer Handel
grosse Vorteile. Im letzten Jahr betrugen die Exporte in die GCC-Staaten einen Wert von CHF 6.5
Milliarden, während sich die Importe auf CHF 860 Millionen beliefen. Zur Exportware gehörten
grösstenteils pharmazeutische Produkte sowie Maschinen, Uhren und Schmuck. Die Importware setzt
sich aus Edelsteinen, Edelmetallen und Schmuckwaren zusammen. Ende 2012 betrug der
Kapitalbestand der Schweizer Direktinvestitionen in den GCC-Staaten rund CHF 11.3 Milliarden.
Mit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens werden die Zölle auf Industrieprodukten und auf
Meerestiere beseitigt. Bei sogenannten «sensiblen» Produkten werden sie innert einer Übergangsfrist
von fünf Jahren abgebaut. Bei den landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten sollen für die GCCStaaten ab Juli die gleichen Marktzugangsbedingungen gelten wie für die EU. Bei den
landwirtschaftlichen Basisprodukten haben die vier EFTA-Staaten auf bilateraler Ebene mit den GCCStaaten verhandelt. Die Vertragsparteien verpflichten sich zudem, das geistige Eigentum zu schützen.
Auch das Abkommen zwischen der Schweiz und China enthält eine Reihe von Verbesserungen im
Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums, die teilweise sogar über das TRIPS- Abkommen der
WTO hinausgehen. Der Schutz von Testdaten beträgt sechs, derjenige von industriellem Design zehn,
in gewissen Fällen sogar 25 Jahren. Der bereits bestehende bilaterale Dialog über Fragen des
geistigen Eigentums wurde ebenfalls ins Abkommen aufgenommen. Wenn eine Verletzung dieser
Regelungen vermutet wird, sind Schutzmassnahmen bereits an der Grenze vorgesehen. Geahndet
wird diese im Zivilverfahren, etwa mit Entschädigung. Die Patente der Erfindungen in der
Biotechnologie werden anerkannt.
Qualität wird weiterentwickelt
Im Bezug auf Dienstleistungen baut das Freihandelsabkommen zwischen China und der Schweiz auf
den Begriffen und Regeln des Allgemeinen Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen
(GATS) der WTO auf. Gewisse horizontale Regeln – etwa bezüglich Transparenz und
Zulassungsverfahren – werden präzisiert. Dies erhöht wiederum die Rechtssicherheit. Für die
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Dienstleistungserbringung durch natürliche Personen legt das Freihandelsabkommen bestimmte
Personenkategorien und die Bedingungen für die Verfahren zur Arbeits- und Einreisebewilligung für
diese Kategorien fest. Massnahmen betreffend Zugang zum Arbeitsmarkt oder Daueraufenthalt fallen
nicht unter das Freihandelsabkommen. Im Vergleich zum GATS verbessern die Schweiz und China
ihre Marktzugangsverpflichtungen in verschiedenen Sektoren. China und die Schweiz erleichtern
insbesondere
die
Erbringung
von
befristeten
Dienstleistungen
durch
Installateure
und
Maschinenreparateure, Flughafendienstleistungen und bestimmte Finanzdienstleistungen. Darüber
hinaus gewährt China beim Wertschriftenhandel einen besseren Marktzugang für die Schweiz bei der
Flugzeughaftpflicht.
Der gemischte Ausschuss Schweiz-China wird alle zwei Jahre nach Inkrafttreten des Abkommens
über einen weiteren Zollabbau diskutieren. Ziel der Evolutivklausel ist, dass Marktöffnungen der
Schweiz oder Chinas gegenüber Drittstaaten einander gewährt werden können. Dadurch kann die
Qualität des Freihandelsabkommens weiterentwickelt werden.
Das Freihandelsabkommen enthält zudem ein Kapitel über Handelserleichterungen, in dem sich die
Parteien verpflichten, bei der Ausgestaltung von Zollverfahren internationale Standards zu
berücksichtigen, für den Warenverkehr relevante Informationen zu veröffentlichen und den
Wirtschaftsakteuren verbindliche Tarif- und Ursprungsauskünfte zu erteilen.
«Der
1.
Juli
ist
ein
kleiner
Festtag»,
resümiert
Engeli.
«Wir
stärken
unsere
Aussenhandelsbeziehungen. Diese weitere Verknüpfung sichert uns vereinfachten und verbesserten
Zugang zu Import- und Exportmärkten. Darauf sind wir dringend angewiesen.»
Der Handel ist mit 680'000 Mitarbeitenden der wichtigste private Arbeitgeber der Schweiz. Handel
Schweiz ist der Dachverband des Handels, dem 33 Branchenverbände mit insgesamt 3’700
Unternehmen angehören. Handel Schweiz vertritt eine liberale Politik und setzt sich für eine starke
Schweiz ein. Die KV-Branche Handel bildet 1‘400 Lehrlinge aus und ist damit eine der grössten und
beliebtesten Ausbildungsbranchen.
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Kontakt:
Kaspar Engeli, Direktor,
Tel 061 228 90 33
Andreas Steffes, Sekretär Verbandsführung
Tel 061 228 90 32
Informationen: Iris Wirz c&p communications, Tel. 043 500 52 88, [email protected]
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